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Ruf 243 mt Leitungsaschmittels en das härwirtschaftBezugspreis: Erscheint wöchentlich sechsmal.— Preis monatlich.25 und 036 Bestellgebühr, beim eigenen Postamt bestellt.— Füre Ausland unter Streifband.95(inkl. Postgeld). Preis der Einzelnummer 10 Pfg. Postscheckkonto Hannover 67377. Tageblatt mit den Beilagen„Für Herz und „Kindergabe“ und„Anser Ziel.“ Anzeigenpreis: Die einspaltige Millimeterzeile oder deren Raum 10 P Reklame 30 Pfg. Beilagen unter W gje tausend 15 Mel. Schluß der Anzeigen=Annahme nachmittags 3 Uhr. Postscheckkonto Hannover 67377. .77. Bielefeld=Bethel(Verlagsort Bielefeld) Dienstag, den 1. April 1930. 12. Jahrgang. Herr, laß mich stille sein in dir Und gib mir Kraft, nicht zu ermüden. Allein durch deine Ruh wird mir Der rechte innre Halt beschieden. Und steh ich ganz in deiner Hand Ist abgetan, was sonst mich band, Und ich hab Himmelsfrieden. Martin Ulbrich. Mltn gihiiiut Die Landwirtschaft, die Sozialdemokratie und wir Anderen. Von Bürgermeister Bleicken, Cuxhaven. Daß ein großer Teil unserer Landwirtschaft jetzt von schwerer Not bedrückt wird, ist nicht zu bezweifeln. Einen amtlichen Ausdruck hat diese Not in dem sogenannten Not= und Hilfsprogramm der Reichsregierung gefunden. Ob und wie die Vorschläge der Regierung angenommen und in Taten umgesetzt werden, muß die Zukunft zeigen. Es wäre aber ein verhängnisvoller Irrtum, wollte man glauben, daß, wenn sie voll durchgeführt würden, die Not auf lange hinaus beseitigt sei. Denn die Quellen dieser Not liegen tiefer als in den gegenwärtigen allgemeinen wirtschaftlichen Zuständen; sie fließen schon seit Generationen und in all dieser Zeit haben Volkswirtschaftler und Politiker, Regierungen und die Landwirtschaft selbst sie zu ermitteln und einzudämmen versucht. Die Not der deutschen Landwirtschaft besteht also nicht seit heute oder gestern oder seit der Neubefestigung unserer Währung. So haben denn auch schon immer unsere politischen Parteien bestimmte Forderungen zur Beseitigung der landwirtschaftlichen Nöte aufgestellt. Einige von ihnen haben besondere Agrarprogramme— dies Fremdwort läßt sich keine entgehen— in neuerer Zeit aufgestellt. Zu diesen gehört die SPD, die auf dem Kieler Parteitag 1927 ein solches beschlossen hat. Es ist auffallend, wie wenig es bisher in der Oeffentlichkeit behandelt worden ist, selbst in sozialistischen Blättern. Auch in den Berichten über die Stellung der großen Parteien und Wirtschaftsgruppen zu den neuesten Plänen für die Gesundung unserer Landwirtschaft sucht man vergebens nach einem Hinweis, geschweige denn nach einem Eingehen auf das Agrarprogramm der SPD. Und doch ist es von außerordentlicher Bedeutung, sowohl für die Entwicklung des Marxschen Sozialismus wie für die volkswirtschaftlichen und nationalen Belange in unserer gegenwärtigen und künftigen Landwirtschaftspolitik. Deshalb will ich hier in großen Zügen das Wesentliche des Kieler Programms darstellen; zu einer eingehenden Darstellung fehlt der Raum. Man muß, um das Kieler Programm der SPD richtig einzuschätzen, kurz auf die früheren, die Landwirtschaft betreffenden Lehren und Forderungen der deutschen Sozialdemokratie eingehen. Sie sind vor allem in dem von Marx selbst verfaßten„Kommunistischen Manisest“ von 1848 und im„Erfurter Programm“ von 1891 mit den parteiamtlichen Erläuterungen von Kautsky enthalten. Beide erklären, es sei eine wirtschaftliche Natursotwendigkeit, daß, wie andere Teile des sogenannten vittelstandes(Handwerk, Gewerbe, Handel), auch die klein= und mittelbäuerliche Landwirtschaft durch den broßbetrieb aufgesogen werde, also unrettbar dem Unkergange verfallen sei, ins Proletraiat hinabsinke. Es sei deshalb widersinnig, das Bauerntum mit öffentlichen Naßnahmen künstlich am Leben erhalten zu wollen. Der eitende Gedanke 1848 und 1891 war eben, daß im freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte der Groß= und Riesenberrieb auf allen wirtschaftlichen Gebieten dem Kleinund Mittelbetrieb überlegen sei. Das sei für den wissenschaftlichen Sozialismus ein wirtschaftliches Gesetz. Nun aber spiegelt sich schon nicht ganz 40 Jahre nach der Aufstellung des Erfurter Programms die Welt der Virklichkeiten doch etwas anders in den Köpfen der fühtenden Männer der SPD, und nicht allein in deren Köpen. Die Partei als Ganzes hat sich mit einem einstimmiden Entschluß des Parteitages 1527 grundsätzlich zur entbegengesetzten Auffassung von der Entwicklung der Landvirtschaft bekehrt. Die SPO fordert kurz und bestimmt: die vorhandenen bäuerlichen Wirtschaften sind in ihrem destande zu schützen. Die landwirtschaftlichen Großbebüngen, die eine nach den örtlichen Verhältnissen zu beessende, volkswirtschaftlich angemessene Betriebsgröße Verschreiten— für den deutschen Osten etwa 750 Hektar haben den überschießenden Teil an die öffentliche Hand gesen Entschädigung abzutreten.“ Das Land soll vor aleen zu Ansiedelungen für Landarbeiter und landlose Landmannssöhne verwandt werden. Das vorhin erwähnte wirtschaftliche Gesetz des„wissenschaftlichen Sozialismus“ ist für das Gebiet der Landwirtschaft auf den Misthaufen geworfen. Das Gegenteil der Lehren von 1848 und 1891 ist für die Landwirtschaft richtunggebend: Der Großbetrieb muß verkleinert, der bäuerliche Besitz muß erhalten und vermehrt werden. Anerkennenswert ist hierbei, daß die Erläuterungen zu dem neuen sozialdemokratischen Agrarprogramm, von Krüger(jetzt Staatssekretär im preußischen Landwirtschaftsministerium) und Baade abgefaßt, diese völlige Schwenkung unumwunden zugeben. Aus den angeführten allgemeinen Sätzen entwickelt das Agrarprogramm eine größere Zahl von Einzelforderungen, die sich in weiterem Umfang mit denen anderer Parteien und wirtschaftlicher Vereinigungen decken. Ich nenne die Neuregelung des Pachtschutzrechts, bessere fachliche Ausbildung der jungen Landleute, Betriebsbeamtung, Ausbau des Genossenschaftswesens, Verbesserung der Verkehrszustände, preiswerte Versorgung mit Kunstdünger, Regelung des Absatzes, in der Besteuerung mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft, Schaffung günstiger Kreditbedingungen, Ansiedelung von Landarbeitern, Regelung der Arbeiterverhältnisse. Dazu kommen Forderungen, die das ländliche Wohlfahrtswesen und Kulturbedürfnisse betreffen: Volksbüchereien, Theater= und Musikwesen, Spiel und Sport, Bekämpfung des Alkoholismus usw. Nach allem hat sich die SPD von utopischen Anschauungen und Forderungen der früheren Jahrzehnte zu einer nüchternen, mit der Wirklichkeit rechnenden Anschauung über den Zustand und die Bedürfnisse der Landwirtschaft bekehrt. Damit ist die Bahn endlich dafür frei geworden, daß sich die sogenannten bürgerlichen Parteien mit der SPD über wichtige, ja, entscheidende Angelegenheiten der deutschen Landwirtschaft in aller Sachlichkeit beraten und verständigen können. Ich denke dabei nicht nur an wirtschaftliche Belange, sondern auch an die nationalen unserer östlichen Gebiete. Gerade jetzt, wo die Not der Landwirtschaft zu Taten drängt, ist es von großem Wert, zu wissen, daß die SPD nicht mehr an alten starren Dogmen festhält, sondern zu praktischer Arbeit bereit ist, daß in den Kämpfen der Landwirtschafts=Politik der Schlachtruf„Hie Marxismus— hie Antimarxismus“ seinen Sinn verloren hat. Man muß deshalb fordern, daß die Politiker, die hier mitarbeiten und entscheiden wollen und sollen, sich eingehend mit dem Agrarprogramm der SPD beschäftigen. Die Frage der preußischen Sparkassenaufwertung ist in ein ganz neues Stadium getreten dadurch, daß die nun vorliegenden Aufwertungsbilanzen der Sparkassen ergeben, daß durchweg die Sparkassen auch in Preußen weit höher aufwerten können, als man früher annahm. Die Folge ist, daß die Sparkassen selbst sich dafür einsetzen, höher aufzuwerten, aks wie es die derzeitige Durchführungsordnung erlaubt. Hierzu setzen die Sparkassenvorstände sich selbst dafür ein, daß der sogenannte Ausgleichsstock in Berlin beseitigt werden soll. Ueber allen Zweifel sachverständig und mit einem seit 1918 nicht alltäglichen Freimut vertritt soeben das Recht der Sparer und der Sparkassen eine Denkschrift, welche Herr Oberbürgermeister Kiwit in Wanne=Eickel dem Preußischen Landtag hat zugehen lassen und aus der wir folgenden Ssioe eringen„Banne=Eichel, den 7. März 1990. nkschrift betr. die Notwendigkeit einer höheren Aufwertung durch die Sparkassen von Oberbürgermeister Kiwit, Wanne=Eickel. An die Mitglieder des Preußischen Landtages. Die Aufwertungsbilanzen der preußischen Sparkassen d fertiggestellt und der Regierung eingereicht. Diese ben ergeben, daß die Aufwertungsmasse der Sparkassen deutend höher ist, als man bisher angenommen hat. So gibt sich für die Sparkasse Wanne=Eickel nach Maßgabe Aufwertungsbilanz, die aufgestellt ist nach den Vorriften der Regierung, eine Aufwertungsquote von 55 m Hundert. Auch bei anderen Sparkassen, wie zum ispiel Bielefeld, Neuß, Castrop=Rauxel, Wattenscheid, lsenkirchen usw. geht die in der Aufwertungsmasse liende Aufwertungsquote weit über den vorgesehenen iswertungssatz von 15 vom Hundert hinaus. Die süttung einer höheren Aufwertungsquote kann jedoch der nicht erfolgen, solange die 4. Preußische Ausfühngsverordnung zum Aufwertungsgesetze vom 26. Juli 27 zu Recht besteht, da nach dieser Ausführungsverording nur eine Aufwertung von 15 v. H. gezahlt werden nn. Dieser Satz von 15 v. H. ist nach der genannten Durchführungsverordnung sowohl Mindest= wie Höchstgrenze. Bezüglich des über 15 v. H. hinausgehenden Mehrbetrages bestimmen§§ 2 und 3 der genannten Verordnung folgendes: „§ 2. Zum Zwecke der Aufbringung der durch die Erhöhung des Aufwertungssatzes von 12½ v. H. auf 15 v. H. erforderlichen Mittel wird ein Sparkassenausgleichsstock gebildet, über dessen Verwaltung und Verwendung der Minister des Inneren Bestimmung trifft. § 3. Sparkassen, bei denen das aufgewertete Sparkassenvermögen ihre Aufwertungsverbindlichkeiten übersteigt, sind verpflichtet, den überschießenden Betrag dem Sparkassenausgleichsstock zuzuführen. Sparkassen, bei denen das aufgewertete Sparkassenvermögen nicht ausreicht, um die letzten 2½% ihrer Aufwertungsverbindlichkeiten zu decken, sind berechtigt, aus dem Sparkassenausgleichsstock entsprechende Zuschüsse zu verlangen.“ Diese Bestimmung ist äußerst ungerecht. Weiter trifft sie nur eine unvollständige Regelung über die Verwendung der an den Ausgleichsstock abzuführenden Summen, da jetzt schon feststeht, daß diese Summen bei weitem größer sind, als zur Auffüllung einer allgemeinen Aufwertungsquote von 12½ v. H. auf 15 v. H. notwendig ist Was geschieht aber mit diesen Mehrbeträgen? Darüber ist nichts bestimmt! Eine Neuregelung ist daher schon zur Beseitigung dieser Lücke in der zur Zeit bestehenden Regelung notwendig, abgesehen von der großen Ungerechtigkeit, die darin für die Altsparer liegt. Denn die über 15 v. H. hinausgehende Aufwertungsquote einer Sparkasse gehört ausschließlich den Altsparern derjenigen Sparkasse, die zu dieser höheren Aufwertung in der Lage ist. Den Altsparern durch eine gesetzliche Regelung dieses Geld teilweise wegzunehmen, ist legales Unrecht, obwohl diese abgeführten Beträge teilweise den Sparern anderer Sparkassen zugute kommen sollen. Denn durch diesen guten Verwendungszweck wird das Unrecht nicht eine gute Tat, da über fremdes Gut verfügt wird. Zwar ist die zeitige Regelung im Verordnungswege erfolgt. Sie ist dennoch eine gesetzliche, da diese Verordnung nur deshalb möglich war, weil das Aufwertungsgesetz vom 16 Juli 1925 in§ 58 die Ermächtigung zum Erlaß einer derartigen Verordnung gegeben hat. Es ist eine Forderung des primitivsten Rechtsempfindens, daß ein Schuldner seinen Gläubigern mindestens das zurückzahlt, was er noch im Besitz hat. Kommt man aber zu dem Ergebnis, daß es eine Forderung des primitivsten Rechtsempfindens ist, daß einer das, was er von einem anderen darlehensweise empfangen hat, mindestens insoweit zurückzahlen muß, als er es noch im Besitz hat, so ergibt sich, daß die gesamte Aufwertungsmasse, die eine Sparkasse besitzt, restlos den Altsparern dieser Sparkasse gehört. Was die Schädigung des Vertrauens zu den Sparkassen betrifft, so vermag nichts das Vertrauen zu den Sparkassen mehr zu schädigen und dem Publikum die Sympathie zu den Sparkassen zu nehmen, als eine gesetzliche Regelung, die bestimmt, daß alle Sparkassen, die eine Aufwertungsquote von über 15 v. H. haben, diesen Mehrbetrag einem Ausgleichsstock zuzuführen haben. über dessen Verwendung der Innenminister allein Bestimmung trifft, also unter Ausschaltung jeder Rechnungslegung und jeder Kontrolle durch das Parlament eigenmächtig verfügt. Allerdings sollen aus diesem Ausgleichsstock diejenigen Sparkassen, bei denen das aufgewertete Sparkassenvermögen nicht ausreicht, um 15 v. H. Aufwertung zu zahlen, einen Zuschuß in Höhe von 2½ v. H. ihrer Aufwertungsverbindlichkeiten erhalten. Die sich im Aufwertungsstock ansammelnden Summen werden aber über den hierfür erforderlichen Betrag weit hinausgehen. Die Sparkasse Wanne=Eickel wird rund 4000 000 RMk. abzuführen haben. Bei anderen Sparkassen wird es ähnlich sein. Nach einer Schätzung für die Provinz Westfalen rechnet man damit, daß etwa 6000000 RMk. notwendig seien, um die erwähnten 2½ v. H. zu decken, daß aber darüber hinaus über 50 000000 RMk allein in Westfalen zur Verfügung stehen, die an den Ausgleichsstock abgeführt werden müßten zur freien Verwendung des Innenministers. Es wird sich also beim Innenminister ein Fonds von Hunderten von Millionen bilden. Was geschieht aber mit diesem Gelde? Darüber sagt die angezogene Bestimmung nur, daß auch diese dem Ausgleichsstock zuzuführen sind und der Minister des Inneren über die Verwaltung und Verwendung dieses Geldes zu bestimmen hat. Wenn auch davon auszugehen ist, daß bei Erlaß der genannten Verordnung bezüglich der Verwendung dieser Mehrbeträge man nicht an aufwertungsfremde Zwecke gedacht hat, so bleibt jedoch das große Bedenken bestehen. daß die Zwecke, für die die Mehrbeträge verwandt werden sollen, in der Verordnung nicht festgelegt sind. Der Altsparer hat aber das Recht, zu wissen, was mit dem Gelde, das nach Recht und Billigkeit ihm gehört, geschieht, bevor das Geld an den Ausgleichsstock nach Berlin abgeführt wird. Nach der jetzigen Regelung besteht kein Zweifel, daß diese Beträge aber vorerst abgeführt werden müssen. Sind die Millionensummen aber erst in Berlin, so besteht bei dem katastrophalen Finanzelend im Reich und damit auch im Staate die Gefahr, daß sie vorerst kurzfristig zur Beseitigung irgendeiner drückenden Verpflichtung angelegt werden. Die Berechtigung hierzu nach außen hat der Innenminister, da nach der genannten Verordnung er allein über die Verwendung Bestimmung trifft. Auch würde dies nicht ungesetzlich sein, weil bis zur anderweitigen Verwertung, sei es nach§ 58 des Aufwertungsgesetzes, sei es im Sinne einer Individualaufwertung, die allein der Gerechtigkeit entspricht, das Geld nicht zinslos liegen bleiben kann. Man fragt sich erstaunt, wie man in unserem parlamentarischen Zeitalter, in dem kein Ausschuß, möge er Gesundheitsausschuß, Wohlfahrtsausschuß, Jugendamtsausschuß oder sonstwie heißen, gebildet werden darf, ohne daß alle direkt oder indirekt Beteiligten vertreten sein müssen, möglich ist, daß ein Millionenfonds zur Verwaltung und Verwendung dem Innenminister überlassen wird, ohne die Verpflichtung, das Parlament oder eine sonstige Stelle über die Verwendung zu hören. Das Unrecht, das den Altsparern bei dem Bestehenbleiben der zeitigen Regelung zugefügt wird, kann nicht scharf genug verurteilt werden. In den Industriestädten, z. B. WanneEickel, bestehen die Altsparer zum weitaus größten Teil aus Arbeitern und kleinen Angestellten, die sich ihr Sparguthaben vom Munde abgespart haben, um sich eine Sicherung für die Zukunft zu schaffen. Sie haben daher ein Recht darauf, daß ihnen die volle Aufwertungsquote, die eine Sparkasse hat, ausgezahlt wird. Man fragt sich, was hat der Sparer mit dem Innenminister zu tun? Der Sparer ist als Inhaber eines Sparkontos privatrechtlicher Gläubiger mit allen Rechten der Rechtsordnung, nicht Untertan, über dessen Vermögen der Innenminister irgendein Verfügungsrecht hat. Man wird weiter einwenden, daß die Anregung einer anderen Aufwertung der Sparkassen neue Beunruhigung hervorrufen wird. Abgesehen davon, daß es die Sparer nichts angeht, wenn andere ihre Ruhe haben wollen, ist dieser Einwand nicht richtig. Denn nach dem Vorschlage dieser Denkschrift soll bei den Sparkassen die Aufwertung in dem gleichen Maße vorgenommen werden, wie sie sonst allgemein bei den Pfandbriefanstalten, Hypothekenbanken und in allen sonstigen Fällen gesetzlich geregelt ist. Es soll nur die Ausnahmestellung der Sparer beseitigt werden. Eine Angleichung an die allgemeine gesetzliche Regelung kann aber berechtigterweise eine Beunruhigung nicht hervorrufen. Die Erkenntnis, daß die zur Zeit bestehende Regelung bezüglich der Aufwertung durch die Sparkassen eine andere Regelung erfahren und der vorgesehene Ausgleichsstock beseitigt werden muß, gewinnt immer mehr an Boden. In den verschiedensten Sparkassenverbänden ist man der Ansicht, daß die jetzige Regelung nicht bestehen bleiben kann. Ist dies aber der Fall, so wird vielleicht der Einwand erhoben, weshalb denn diese ganze Aktion? Wenn diese bessere Einsicht sich schon ganz allgemein bildet und auch in Sparkassenkreisen vertreten wird, dann wäre es richtiger, diese Entwicklung erst abzuwarten. Dieser Einwand übersieht aber, daß gerade dann, wenn eine bessere Erkenntnis in der Entwicklung begriffen ist, es notwendig ist, daß diese bessere Erkenntnis gefördert Ein neues Stenographiesystem! Seit 1924 ist von der deutschen Regierung die sogenannte Einheitskurzschrift eingeführt. Nur noch diese darf an den Schulen amtlich gelehrt werden und die Reichsbeamten müssen sie erlernen. Das war nach jahrzehntelangem Kampfe zwischen den verschiedenen stenographischen Schulen und bei der großen Systemzersplitterung ein wesentlicher Fortschritt. Diese Reichskurzschrift halten aber viele im stenographischen Kampfe der Vergangenheit ergraute Führer für diesen Zweck als völlig ungeeignet und sie behaupten, daß dies System viel zu schwierig sei, um es als Einheitssystem dem deutschen Volke, besonders auch den Vielschreibenden und Gebildeten zu empfehlen. Die Unterrichtsbehörden der Regierungen selbst haben ihre Einführung leider als Pflichtunterrichtsgegenstand an den höheren Schulen für unmöglich erklärt, da nach den Erfahrungen drei Jahre Unterricht an den höchsten Klassen mit zwei Wochenstunden im ersten Jahr und reichen Hausarbeiten notwendig sei, um nur die notwendigste praktische Beherrschung zu erreichen. Ebenso haben die Regierungen eine Verwendung dieser Kurzschrift in den Akten wegen der leichten Möglichkeit von Falschlesungen und der Schwierigkeit des Lesens von Handschriften anderer, besonders flott geschriebener, für unzulässig erklärt. Diese beiden Erklärungen bilden eine große Hemmung für die Verbreitung dieses Einheitskurzschrift=Systems. Nach jahrelangem Bemühen war es den führenden Köpfen der verschiedenen stenographischen Schulen endlich gelungen, sich auf ein neues Einheitssystem zu einigen, um so dem deutschen Volke wenigstens auf diesem Gebiete die langersehnte Einheit zu geben. Nun tritt der alte Kämpe und Altmeister der deutschen Stenographie, Ferdinand Schrey, der Erfinder des Systems Schrey, hervorgegangen aus der alten Gabelsberger Schule, mit einem neuen Kurzschriftsystem hervor. Soll man ihn darob schelten? Oder soll man, weil man fanatischer Anhänger irgendeines Kurzschriftsystems ist, den stenographischen Fortschritt hindern? Das darf nicht sein. Dem alten Achtzigjährigen ließ es keine Ruhe, bis es ihm in rastloser Arbeit gelang, ein neues. verblüffend einfaches wird, damit sie restlos zum Durchbruch kommt. In Sparkassenkreisen besteht vielfach die Auffassung, daß der Ausgleichsstock beim Innenminister allerdings beseitigt werden muß. Es wird aber andererseits die Meinung vertreten, daß an seiner Stelle ein provinzieller Ausgleichsstock für die Sparkassen der einzelnen Provinzen gebildet werden muß. Eine solche Regelung auf provinzieller Grundlage würde aber das gleiche Unrecht enthalten, es würde sich dann nur in der Provinz vollziehen statt wie bisher in ganz Preußen. Es ist Aufgabe der berufenen Stellen, dafür zu sorgen, daß die bestehende Regelung zu Fall gebracht wird und die Individualaufwertung für jede einzelne Sparkasse zur Durchführung gebracht wird, damit auch nicht ein Teil des Unrechtes übrig bleibt nach dem Grundsatz:„Was fällt, soll man stoßen.“ Die Durchführung einer Individualaufwertung der Sparkassenguthaben bei jeder einzelnen Sparkasse ist gesetzestechnisch sehr einfach. Nach§ 55 des Aufwertungsgesetzes ist auch bei Sparkassen grundsätzlich die Individualaufwertung vorgesehen wie bei allen anderen Kreditinstituten.§ 55 in Verbindung mit§ 57 formuliert für die Sparkassen die Aufwertung in gleicher Weise wie dies im§ 47 für Pfandbriefe usw. geschehen ist. Es ist Aufgabe des Landtags, dahin zu wirken, daß die auf Grund der Ermächtigung des§ 58 vom Innenminister erlassene Durchführungsverordnung aufgehoben wird. Es tritt dann automatisch die in§§ 55 bis 57 vorgesehene Individualaufwertung bei jeder Sparkasse ein. Die Individualaufwertung könnte auch dadurch zur Durchführung gebracht werden, daß unter Aufhebung der bisherigen Regelung der preußische Innenminister gemäß§ 58 Ziffer 6 die Individualaufwertung anordnete. Kiwit, Oberbürgermeister. („Deutsches Volksrecht", Nr. 24.) Ein Ladenhüter des Reichsfinanzministeriums. Von D. Strathmann=Erlangen, M. d. R. Die Regierung Müller bringt es also tatsächlich fertig, zur Rettung der Reichsfinanzen die alte Scharteke der Mineralwassersteuer wieder hervorzuholen! Und es war ein Antrag Müller=Franken und Genossen, der im Jahre 1933 dieser kläglichsten aller Steuern nach fünfjährigem Bestehen das wohlverdiente Ende bereitete! Und weshalb war sie so kläglich? Weil sie aus lauter kleinen und kleinsten Betrieben mit viel Mühe, Verdruß und Kosten, mit Zählmaschinen und Ueberwachungsmaßnahmen herausgeholt werden mußte; weil ihr Nettoertrag, falls überhaupt vorhanden, ganz minimal war, die Last nicht lohnte und bei den Riesenzahlen des Haushalts überhaupt nicht ins Gewicht fiel, weil sie ein Getränk traf, dessen Verbreitung man im Interesse der Eindämmung des Alkoholismus und der durch ihn verursachten Volksschäden nur dringend wünschen kann: weil sie eine der unsozialsten, d. h. am wenigsten auf das Gemeinwohl Rücksicht nehmenden Steuern ist, die es überhaupt gibt. Alle Volksfreunde bemühen sich, dafür zu sorgen, daß die heranwachsende Jugend vor den Gefahren des Alkoholmißbrauchs bewahrt bleibt. Und auch der Reichstag hat im Jahre 1925 mit überwältigender Mehrheit sich in diesem Sinne ausgesprochen. Das beste Abwehrmittel ist die Darbietung guter, alkoholfreier Getränke. Viele Fabriken bemühen sich, ihren Belegschaften, viele Städte und gemeinnützige Vereine bemühen sich, der Bevölkerung wohlschmeckende und billige Mineralwässer und andere alkoholfreie Getränke darzuSystem, die sogenannte Volks=Verkehrs=Kurzschrift zu erfinden und zu veröffentlichen. Dieses höchst einfache System soll etwa 20 mal einfacher und um 30 bis 60 Prozent kürzer sein als die Reichs=Einheitskurzschrift. Sein neues System liegt uns hier vor. Wir hatten nicht die Zeit, es bis auf das Einzelne ganz durchzuarbeiten, aber soviel ist uns bei der Durchsicht klar geworden, daß es sich hier tatsächlich um eine Umwälzung auf stenographischem Gebiet handelt. Unser Wunsch war stets, ein System zu besitzen, das die Kürze der Gabelsberger, die Korrektheit von Stolze=Schrey, die Drucklosigkeit und Einfachheit der Nationalstenographie verbindet; dieses Problem ist mit der neuen Schrift nicht nur glänzend gelöst, sondern weit übertroffen. Die Schrift ist ein Triumph der stenographischen Wissenschaft und Technik. Das System ist höchst einfach aufgebaut: Wie in der Sprache Laut unmittelbar auf Laut folgt, so wird in der Volks=Verkehrs=Kurzschrift jedes Lautzeichen unmittelbar, ohne bedeutungslosen Zwischen= oder Bindestrich an das vorhergehende gefügt: die Aufstriche sind die Selbstlaut=, die Abstriche die Mitlautzeichen. Ferdinand Schrey behauptet, daß seine Schrift von jedem, auch unbegabten Kinde schon vor der gewöhnlichen Schrift sicher erlern= und schreibbar sei. Sie eigne sich mit Anwendung von Kürzungen wie bei der Reichskurzschrift auch lediglich ihrer weit überlegenen Kürze und Deutlichkeit wegen in weit höherem Grade zur Eil= und Redeschrift. Weiter behauptet er, es könnten mit ihr höhere Leistungen, und diese in dem 20. Teil der Zeit, also auch weit sicherer, erreicht werden als mit der Reichskurzschrift oder anderen Systemen. Die Volks=Verkehrs=Kurzschrift soll in der kurzen Zeit ihres Bestehens schon eine gute Verbreitung gefunden haben. Sie wird durch einen Bund vertreten, der eine Anzahl tüchtiger Vereine und Einzelmitglieder über ganz Deutschland hat, die für ihre Verbreitung mit Begeisterung wirken. Wir möchten uns jeder Stellungnahme für oder gegen dieses neue System enthalten; soviel allerdings ist sicher, daß dieses System leicht erlernbar ist. Wem die Zeit fehlt, sich mit einem der jetzt gebräuchlichen Systeme zu beschäftigen und wer sich für zu alt hält, ein solches System noch zu erlernen, den möchten wir auf dieses neue bieten. Im Reichshaushalt selbst erscheint regelmäs, ein Betrag, der der Bekämpfung des Alkoholismue der Förderung solcher gemeinnutziger Bestrebungen nen soll. Wie, und das Reich wollte alsbald auf den Wege der Mineralwasserbesteuerung mit der einen nehmen, und zwar zehn=, ja, zwanzigfach nehmen. mit der anderen gibt? Jedes Kind, das sich an einem Glas Limonade freut, jeder Wanderer, jeder Sports., jeder Arbeiter, der mit einem Glas Selterwasser seinen Durst stillt, soll mit einer Steuer bestraft werden: Reichstag ist im Begriff, ein Gesetz zu machen, das z. stimmt ist, dem Volksschaden des Alkoholmißbrauchs ein klein wenig Boden abzugewinnen. Und derselbe Reig, tag sollte gleichzeitig der Verbreitung der ohnehin weit viel zu teuer verkauften alkoholfreien Getränke solch, steuerlichen Hindernisse in den Weg legen? Das ist sinnlos. Das war sinnlos im Notjahr 1928 Das ist genau so sinnlos im Notjahr 1930. Wir können erklären, daß die deutschnationale Frat. tion, völlig abgesehen von der Oppositionsstellung, in der sie sich befindet, gar nicht daran denkt, zur Wiederein. führung einer solchen Steuer die Hand zu bieten. Und mir sind gespannt, zu sehen, ob Müller=Franken und Fraktion von 1930 gewillt sind, Müller=Franken und Fraktion von 1923 zu verleugnen! Kenserenz=Sriustand. Rückzug Stimsons. — London, 31. März. Die Londoner Flottenkonferenz beginnt die neue Woche, die zehnte ihres Daseins, trotz aller in den letzten Tagen unternommenen Rettungsversuche in wenig zuversichtlicher Stimmung. Hat doch weder der Vertagungsvorschlag des italienischen Delegierten Grandi, noch die„Mitternachts=Botschaft" des Präsidenten der Vereinigten Staaten, Hoover, eine entscheidende Wendung herbeiführen können. Hinsichtlich der Mitternachts=Botschaft, in der sich Hoover zu einem die Mächte bei drohender Kriegsgefahr zu unverbindlichen Beratungen verpflichtenden „Konsultativ=Vertrag“ bereit erklärte, sind sogar Rückschritte zu verzeichnen. Offenbar sind von den Senatoren Bedenken gegen die Erklärung des Präsidenten geäußert worden, so daß Hoover befürchten muß, bei der Vorlegung des Vertrages im Senat das gleiche Schicksal zu erleiden, wie 1919 Wilson, dem das amerikanische Parlament die Bestätigung des Versailler Friedensvertrags und des englisch=amerikanisch=französischen Garantiepaktes versagte. Jedenfalls hat Hoover das Bedürfnis empfunden, seiner Mitternachts=Botschaft einige einschränkende Erläuterungen nachzuschicken. Er erklärt jetzt, die Vereinigten Staaten könnten einen Konsulativpakt nur insofern in Erwägung ziehen, als er Gebiete betreffe, an denen Amerika interessiert sei. Ein solcher Pakt könne naturgemäß aber nicht so weitgehend sein, wie der in Washington abgeschlossene Vertrag für den Stillen Ozean. Außerdem könne auch dieser eingeschränkte Konsultativvertrag für Amerika nur unter der Voraussetzung in Frage kommen, daß aus dem Vertrag keine militärischen Verpflichtungen erwachsen und dieser Vertrag den Abschluß eines FünsMächte=Abkommens ermögliche. Damit hat der Konsulativpakt für Frankreich aber seinen Wert verloren. Denn den Franzosen liegt nicht daran, daß sie bei der Zusammenballung von Kriegsgewölk Konferenzen beschicken können, sondern sie wolin für Kriegsfälle der militärischen Hilfeleistung mächtiger Staaten sicher sein! Eine„Bedrohung Frankreichs oder besser noch, ein mit einigem Geschick ge heucheltes Gefühl,„bedroht" zu sein, soll automatisc System besonders empfehlend hinweisen. Gerade alten Leuten, die es immer wieder bedauern, in ihrer Jugend die Erlernung eines stenographischen Systems versäum zu haben, bietet sich hier eine schöne Gelegenheit, sich die Kenntnis einer Kurzschrift auch noch in höherem Allel ohne besondere Mühe anzueignen. Weitere Auskunft über die Volks=Verkehrskurzschust erteilt gern der Erfinder des Systems: Ferdinand Schtey Berlin=Dahlem, Ehrenbergerstraße 1. Das Lehrbuch, Preis.— Mark ist in seinem verlag erschienen. Postschechkonto Berlin 22480. Bücher und Zeitschriften. Die hier angezeigten Bücher sind zu beziehen durch die Buchhandlung der Anstalt Bethel. 30 Jahre Verlag. Festschrift zum dreißigjährigen stehen des Verlages Friedrich Reinhardt in Basel. Dinl und Verlag von Friedrich Rheinhardt Basel und Wei Rhein(Baden). Das mit großer Sorgfalt zusammengestellte Buch““ ginnt mit einer knappen, persönlich gehaltener,„Scthuch geschichte aus der Feder des Verlegers. Der händler erhält hier einen vorzüglichen Einblick in Entstehung und Entwicklung eines Verlages, way der Berufsgenosse sonst allerlei Beherzigenswerker fährt. Darauf folgt ein vollständiges Verzeichr bis heute erschienenen Bücher des Verlages seit bes Gründung, nach Wissensgebieten geordnet mit einem nologischen und einem zum Nachschlagen sehr prati“ eingerichteten alphabetischen Verzeichnis der Autor threr Werke. Im dritten umfangreichsten Tell ,ohann wir mit den wichtigsten Autoren des Verlages gemacht. Wir erfahren von ihnen selbst oder vonzerne fenen Dritten Interessantes aus ihrem Leben uigegenget aus kleinen Erzählungen und Textproben ihte kennen. Eine Reihe guter Portäts schmücken die ausgestattete Festschrift. Wen dieselbe interessiert,“ der auf aufmerksam gemacht, daß der Verlag sie 1e0 zel. ihn darum bittet, gern unentgeltlich zur Verfügun den Marschb Welt auslosen. 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Die Politik der französischen Flottenabordnung läuft also auf die Wiederbelebung jener Gedankengänge hinaus, die 1924 zu dem— freilich niemals bestatigten— Genfer Protokoll führten. Welche Macht ist es nun, gegen die Frankreich„gesichert“ werden will? Daß die Londoner Flottenkonerenz den Franzosen u. a. auch nur eine Angelegenheit ihrer allgemeinen Politik ist und eine neue Gelegenheit für die Verankerung des Versailler Systems, ist selbstverständlich. Daneben richtet sich der gondoner Sicherheiten=Vorstoß Frankreichs vornehmlich aber gegen Italien, von dessen Politik Frankreich eine Gefährdung seines Kolonialreichs befürchtet. Dieser italienisch=französische Gegensatz ist alt und war be eits— wenn auch wesentlich schwächer— in der Vorkriegszeit lebendig. Sein Grund ist darin zu erblicken, daß die französischen Kolonien in Nordafrika zu einem erheblichen Teil von Italienern bevölkert und erschlossen werden, so daß Italien dadurch einen Bevölkerungsverlust erleidet, während Frankreich durch die Arbeit italienischer Bürger an politischer und wirtschaftlicher Macht gewinnt. Im wesentlichen handelt es sich also bei dem französischitalienischen Konflikt um den Kampf einer gesättigten Nation gegen ein noch aufstrebendes Volk, dem es an Raum für seine Bevölkerung fehlt. Da schließlich die Flottenkonferenz auch eine Chance für den friedlichen Ausgleich der Interessengegensätze ist, kann der Ausgang der Londoner Beratungen auf die weitere Entwicklung des italienisch=französischen Verhältnisses von entscheidender Bedeutung werden. Kabinett Brüning. Am Dienstag Vorsteilung im Reichstag. Am Sonntagvormittag hat Dr. Brüning seine Ministerliste dem Reichspräsidenten vorgelegt, der darauf die Ernennung der neuen Minister vollzog. Das Kalinett setzt sich danach wie folgt zusammen: Reichskanzler: Dr. Brüning; Außenminister: Dr. Curtius; Reichsfinauzminister: Dr. Moldenhauer; Reichswirtschaftsminister: Dietrich; Reichswehrminister: Groener: Reichspostminister: Dr. Schätzel; Reichsverkehrsminister: von Guérard; Reichsarbeitsminister: Dr. Stegerwald: Reichsministerium des Innern und Ministerium für die besetzten Gebiete: Dr. Wirth; Reichsernährungsminister: Schiele; Reichsinstirminister: Dr. Bredt: Minister ohne Portefeuille: Treviranus. Zum Stellvertreter des Reichskanzlers wurde Dr. Diettich bestimmt. 742um#. Dr. Brüning beabsichtigt, mit seinem Rabinett am Dienstag vor den Reichstag zu treten. Es ist zunächst nicht beabsichtigt, mit Hilfe des Artikels 48 der Reichsverfassung zu regieren, sondern die Regierung wird wahrscheinlich sowohl die Finanzreform wie auch die neuen Agrarmaßnahmen zusammen in einem Rahmengesetz dem Reichstag zur schleunigen Verabschiedung vorlegen. Die Notwendigkeit, mit Hilfe des Artikels 48 die erforderlichen Maßnahmen in Kraft zu setzen, würde sich erst ergeben, wenn die Erledigung der Reform im Reichstag scheitern und dieser dem neuen Kabinett das Mißtrauen aussprechen sollte. In diesem Falle würde der Reichstag sofort aufgelöst werden. Das neue Reichskabinett wird am Montagnachmittag um 5 Uhr zu seiner ersten Kabinettssitzung zusammentreten. Der Beginn der Reichstagssitzung am Dienstag, in der Dr. Brüning die Regierungserklärung abgeben wird, ist auf 4 Uhr nachmittags festgesetzt. * Da das neue Kabinett mit Bestimmtheit mit schärfster Opposition der Sozialdemokratie zu rechnen hat, ist sein Schicksal abhängig von der Haltung der Deutschnationalen, die schon durch Stimmenthaltung das Kabinitt zu Fall bringen können. In diesem Fall wäre mit Neuwahlen zu rechnen. Bemerkenswert ist übrigens ein Beschluß der Wirtschaftspartei, in dem es heißt: Für den Fall, daß eine Sammlung der bürgerlichen Parteien nicht zustande kommt, so daß die künftige Regierung mit einer zahlenmaßig ins Gewicht fallenden Opposition auf der Rechten rechnen müßte, hat sich die Wirtschaftspartei volle Freiheit des Handelns vorbehalten. Hindenburgs Dank an Müller. An den aus dem Amt geschiedenen Reichskanzler vermann Müller hat Reichspräsident von Hindenburg folgendes Dankschreiben gerichtet: Sehr geehrter Herr Reichskanzler! Ihrem Antrage auf Entlassung aus dem Amte als Reichskanzler habe ich in Würdigung der parlamenbrischen Lage in dem anliegenden Erlaßz Zautsproghen. ist mir ein aufrichtiges Bedürfnis, IPg.###n kennung für Ihre pflichttreue, mühevolle und stets vom Streben nach Sachlichkeit getragene Arbeit auszusprechen. Ich werde die Zusammenarbeit mit Ihnen in gun:# innerung behalten. G Wohleraehen u " Mit den besten Wünschen für Ihr Wöhlltgehen und fteundlichen Grüßen bin ich Ihr ergebener gez.: von Hindenburg. Auch den übrigen aus ihren Aemtern geschiedenen Nitgliedern der Reichsregierung hat der Reia###### Eent bei der Uebersendung der Entlassungsurkunden keinen Dank kür ihre Arbeit ausgesprochen. Beschlüsse der Bauernvereine. Energische Durchführung der neuen Zollbeschlüsse.— Gegen das deutsch=finnische Zusatzabkommen. — Berlin, 31. März. Unter dem Vorsitz des Reichsministers a. D. Dr. Hermes befaßte sich der Vorstand der Vereinigung der deutschen Bauernvereine nach voraufgegangenen Ausschußsitzungen mit der Lage der Landwirtschaft und den dringlichsten Aufgaben der deutschen AgrarPolitik. Dr. Hermes wertete die letzten Beschlüsse des Reichstags als einen Fortschritt auf dem Wege der Ueberwindung der Landwirtschaftskrise, betonte aber auch, daß noch erhebliche Arbeit zu leisten ist, wenn die deutsche Landwirtschaft gesunden soll. Der Vorstand der Vereinigung sprach danach seinem Präsidenten Dr. Hermes seine Anerkennung aus. Ihren Niederschlag fanden die Verhandlungen in einer Entschließung, in der die neue Zollaktion als einen Schritt vorwärts begrüßt wird. Danach heißt es: Allerdings enthalten auch die neuen Zollgesetze wieder bedenkliche Lucken. So ist z. B. der Roggenzoll in die Neuregelung nicht einbezogen worden. Gegen plötzliche Ueberraschungen vom Weltmarkt her, die jederzeit eintreten können, ist keine vollständige Vorsorge getroffen. Es wäre zweckmäßig gewesen, zur sofortigen Abwehr solcher Ueberraschungen der Regierung eine Ermächtigung zu geben entsprechend der jeweiligen Lage die Zollsätze festzusetzen. Ob und in welchem Umfange die neuen Zollgesetze eine wirksame und ausreichende Hilfe für die Landwirtschaft bringen, hängt wesentlich davon ab, welchen Gebrauch die Regierung von den ihr in die Hand gegebenen Ermächtigungen macht. Entscheidend ist dabei, daß nicht nur alle im Gesetz enthaltenen Möglichkeiten schnell und entschlossen ausgeschöpft, sondern auch, falls Lücken sich zeigen, diese durch neue Sofortmaßnahmen geschlossen werden. Der Bauernstand wartet immer noch darauf, daß die vor fast einem Jahre vom Reichstag beschlossene Butterzollerhöhung endlich wirksam wird. Das deutsch=finnische Zusatzabkommen, das eine Bindung der Butterzollregelung bis zum Jahre 1937 und eine erweiterte Bindung der Käsezölle in alter Höhe bis zum Jahre 1935 enthält, ist für den deutschen Bauernstand unerträglich. Die Ratifizierung dieses Zusatzabkommens muß verhindert werden. Als besonders bedauerlicher Mangel ist festzustellen, daß die gerade für die bäuerlichen Betriebe besonders wichtigen Spezialzweige des Obst=, Gemüse= und Weinbaues, des Tabak= und Hopfenbaues ohne wirksamen Zollschutz sind und auch bei den letzten agrarpolitischen Maßnahmen keinerlei Berücksichtigung erfahren haben. In bezug auf die internationalen Zollverhandlungen lehnen die Bauernvereine alle Bindungen ab, die den notwendigen Ausbau des Schutzes der landwirtschaftlichen Produktion verhindern. Bei den schwebenden Verhandlungen über die Rückgliederung des Saargebietes dürfe nicht übersehen werden, daß die saarländische Landwirtschaft mit der Landwirtschaft der angrenzenden deutschen Gebiete organisch im Zusammenhang stehe. Es dürfe daher das Saarland in landwirtschaftlicher Hinsicht keiner Ausnahmebehandlung unterworfen werden. Reform der Sozialversicherung. Vorschläge der Arbeitgeberverbände.— Ersparnismöglichkeiten in Höhe von 500 Millionen Mark. — Berlin, 31. März. Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände veröffentlicht eine der Reichsregierung unterbreitete Denkschrift zur Reform der Sozialversicherung. Kritik an der Sozialversicherung, so heißt es in der Denkschrift, dürfe nicht mit der Absicht gleichgesetzt werden, die Sozialversicherung zu beseitigen. Im Gegenteil, die deutschen Arbeitgeberverbände erkennen ausdrücklich Wert und Notwendigkeit der Sozialversicherung an, die heute zwei Drittel der gesamten Bevölkerung betreue. Danach heißt es: „Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hält die Sozialversicherung für einen Faktor zur Ueberbrückung sozialer Gegensätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in unserem heutigen Wirtschaftssystem und folgert hieraus, das Erfordernis der Erhaltung der Sozialversicherung in allen ihren Zweigen. Die Cozialversicherung kann aber mit ihren Leistungen und Lasten im Interesse der Versicherten selbst lediglich aus dem Wirtschaftsertrag schöpfen. Sie muß — zum Schaden der Versicherten— auf die Dauer zusammenbrechen, wenn sie dies Gebot verletzt. Unsere Vorschläge verfolgen daher zunächst das Ziel, Umfang und Leistungen der deutschen Sozialversicherung diesen nationalwirtschaftlichen Notwendigkeiten anzupassen.“ Bei der Reform der Krankenversicherung, die die Denkschrift im einzelnen besonders zum Gegenstand hat, wird die Stärkung des Selbstverantwortungsgefühls und der Selbsthilfe des Versicherten gefordert, um dadurch Mittel für die bessere und ausreichendere Versorgung der wirklich hilfsbedürftigen und schweren Fälle zu gewinnen. Darüber hinaus fordert die Arbeitgebervereinigung die Einschränkung der Bagatellfälle, die Einführung von Wartetagen beim Krankengeldbezug, die finanzielle Beteiligung des Versicherten bei Entnahme des Krankenscheines, Herabsetzung des Grundlohnes für die Berechnung der Beiträge und Leistungen, Mitwirkung der Arbeitgeber bei der Beitragserhöhung, sowie eine Gruppenabstimmung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Beamten und Angestellten. Das vertrauensärztliche Kontrollsystem müsse weiter ausgebaut, die Sozialisierung des ärztlichen Standes verhindert werden. Von der Durchführung wird auf dem Gebiete der Krankenkasse eine Ersparnismöglichkeit von 500 Millionen Mark und im Zusammenhang damit eine Herabsetzung der Beiträge um er einhalb bis zwei Prozent erwartet. Die Besteuerung der freien Berufe. Wird der preußische Staatsrat Einspruch Im preußischen Staatsrat wurde, nachdem der Einspruch einlegen soll. Ein Ergebnis wurde noch nicht erzielt. Man beschloß vielmehr, am Mittwoch erneut zusammenzutreten, um die Frage zur Entschei dung zu bringen. Finanzminister Dr. Höpker=Aschoff erklärte, wenn der Staatsrat Einspruch einlegen würde, könnte man das Scheitern des Gesetzes mit Sicherheit voraussagen, da eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nicht zu erhoffen sei. Lärm im Landtag. Ein Kommunist von der Sitzung ausgeschlossen. — Berlin, den 29. März 1930. Der Preußische Landtag führte heute die Aussprache über den zweiten Abschnitt des Justizhaushalts, der den Strafvollzug betrifft, zum Abschluß. In der Debatte sprachen nur der Justizminister Dr. Schmidt und eine Vertreterin der deutschnationalen Fraktion. Verbunden mit der Beratung waren Anträge des Hauptausschusses, die den Ausbau der Fürsorge für entlassene Sträflinge und Erleichterungen für politische Gefangene forderten. Zum Schluß der Sitzung kam es zu Zusammenstößen zwischen Kommunisten und dem Präsidenten Bartels. Die Kommunisten erklärten, durch den Schluß der Aussprache überrascht worden zu sein und beschimpften das Verfahren des Präsidenten als„gemeine Hinterhältigkeit". Der kommunistische Abgeordnete Menzel, der den Landtag einen„überflüssigen Stall“ nannte, erhielt mehrere Ordnungsrufe und wurde schließlich von der Sitzung ausgeschlossen. Das gleiche Schicksal widerfuhr dem Kommunisten Steinfurt. * Justizminister Dr. Schmidt leitete die Aussprache mit einer längeren Rede über den Stand des Strafvollzuges ein. Die bedeutsamste Arbeit auf diesem Gebiete sei die Verordnung über den Strafvollzug in Stufen vom 7. Juni 1929 und ihre Durchführung in der Praxis. Um die Gefahr der Ansteckung der Neulinge durch Menschen, die schon tiefer abgeglitten seien, zu bannen, sei eine strenge Scheidung derjenigen, die bereits eine große Zahl Vorstrafen hinter sich hätten, von denjenigen, die nur gering oder überhaupt noch nicht vorbestraft seien, vorgesehen. Die Verordnung möchte erreichen, daß die Gefangenen mit Hilfe einer selbstgewollten und selbstgeordneten Disziplin in die Aufgabe hineinwachsen, Träger von Verantwortungen zu sein. Aus diesem Bestreben heraus eröffne die Verordnung den Gefangenen den Aufstieg in die höheren Stufen, die als Stufe 11 oder Anstalt für Geförderte und als Stufe III oder Ausgangsanstalt auch räumlich von den Eingangsanstaltei getrennt sein sollen. Auf alle, in denen ein guter Funke lebe, werde die Möglichkeit, ihr Schicksal selber in die Hand zu nehmen, sich die Freiheit in der oberen Stufe gewissermaßen zu verdienen, anfeuernd wirken. Allerdings könne man heute noch nicht mit Erfolgen aufwarten, da die Verordnung erst am 1. Oktober 1929 in Kraft getreten sei. Um das Programm zu verwirklichen, sei eine weitgehende Umgestaltung der Anstalten erforderlich. Eine große Anzahl von Strafanstalten, die für den modernen Strafvollzug unbrauchbar waren, seien bereits geschlossen, in zahlreichen anderen sei für moderne Arbeitseinrichtungen gesorgt worden. Voraussetzung für die Durchführung der Reformen sei selbstverständlich auch eine gewisse Umstellung der Beamtenschaft. Hier gelte es insbesondere die Ausbildung der vorhandenen Beamten und die Heranbildung eines guten Nachwuchses. Abg. Frau Mehlis(Dutl.) hatte nichts gegen Re(formen im Strafvollzug einzuwenden, erklärte aber, die Strafe dürfe dabei nicht ihren Sinn, nämlich den Schutz der Gesellschaft vor den Rechtsbrechern, verlieren. Vor übertriebenem Optimismus und falscher Sentimentalität müsse gewarnt werden. Man denke heute eigentlich nur noch an den Verbrecher und kaum noch an die Opfer und ihre Angehörigen.(Sehr richtig!) Das Wesen der Justiz müsse Härte sein, denn der Verbrecher sei hemmungslos und kenne keine Rücksichten. Im Mittelpunkt des modernen Strafvollzuges müsse die Seelsorge stehen. Im weiteren Verlauf der Sitzung erledigte der Landtag dann noch die Einzelberatung und vertagte sich danach auf Montag. Auf der Tagesordnung steht die Beratung des Kultushaushalts. Frankreich für den Große Mehrheit in der Kammer. Die französische Kammer hat in einer Nachtsitzung, die sich von Sonnabend abend bis in die Morgenstunden des Sonntags hinzog, die Haager Abkommen und den Youngplan mit 545 gegen 40 Stimmen angenommen. Ministerpräsident Tardien hatte im Zusammenhang mit der Ratifizierung die Vertrauensfrage gestellt. In der Nachtsitzung nahmen noch einmal die Abgeordneten der verschiedensten Parteien das Wort. Als letzter Redner bestieg Herriot noch einmal die Tribüne und erklärte, daß er sich mit den Ausführungen Tardieus bezüglich der Anwendung des Artikels 13 des Völkerbundspakts zufrieden gegeben hätte, wenn der Ministerpräsident im Laufe des Nachmittages nicht einige Reserven über die Handlungsfreiheit gemacht hätte, die in einem Fall in Kraft trete, wenn der Völkerbundspakt versage. Es könne selbstverständlich eintreten, daß Artikel 13 des Völkerbundes ungenügend erscheine. Was bedeute dann Handlungsfreiheit? Militärische Sanktionen? Man habe sie einmütig beiseitegelegt, und das sei eine Ehre für Frankreich. Außer diesen militärischen Sanktionen gäbe es aber noch wirtschaftliche Sanktionen, die schwerer sein könnten als die militärischen und die manchmal den Schuldner in eine vorteilhaftere Lage versetzten als den Gläubiger. Sodann betonte er noch mals, daß man sich bemühen müsse, im Rahmen der internationalen Sanktionen zu bleiben. Nachdem die Kammer dann noch verschiedene Zusatzanträge abgelehnt hatte, wurde zur Abstimmung geschritten. Beschlüsse des Reichsrats. Doppelvorlage beim Hausgehilfengesetz. In der Reichsratssitzung vom Sonnabendabend wurde vom Reichsrat, ohne Einspruch zu erheben, von der Verabschiedung folgender Gesetze durch den Reichstag Kenntnis genommen: Novelle zur Pachtschutzordnung, Beteiligung des Reiches an der Preußenkasse, Verwendung der Industriebelastung, Rothaushall ser 1930 und Nachtragshaushalt für 1929. Das neue Hausgehilsengesetz fand dann bei Stimmenthaltung des Landes Thüringen Annahme. Die Ausschüsse haben verschiedene Aenderungen vorgenommen und dabei unter anderem auch gegen den Widerspruch der Reichsregierung die Bestimmung eingefügt, daß den Ländern die durch den erwetterten Arbeitsschutz entstehenden Mehrkosten vom Reich erstattet werden sollen. Die Reichsregierung hat sich daraufhin die Einbringung einer Doppelvorlage vorbehalten. Am Schluß der Sitzung wurden noch Verordnungen zur Ausführung des Republikschutzgesetzes und des Maigesetzes angenommen. Die nächste Sitzung findet am 4. April statt. Politische Rundschau. — Nach zehnjähriger Tätigkeit verabschiedete sich der Staatssekretär a. D. Oberpräsident Dr. Schwander von der Provinz Hessen=Nassau. :: In einem Rundfunkvortrag in Königsberg erklärte der preußische Ministerpräsident Braun, der Staat sei nicht gesund und lebensfähig, in dem einzelne Personen oder Berufe sich auf Kosten der Allgemeinheit Gewinne und Machtpositionen verschaffen könnten. Eine schlechte Verwaltung verderbe weit mehr, als das gute Wirtschaften hunderttausender Einzelexistenzen im Volke gutzumachen vermöge. Rundschau im Auslande. ? In der französischen Kammer kündigte Kriegsminister Maginot eine verstärkte Mechanisierung des Heeres, also die Erhöhung des Motorenbestandes der Armee, an. * Nach einer Mitteilung im englischen Unterhause sind während des Weltkrieges 264 englische Soldaten wegen Fahnenflucht und 18 wegen Feigheit vor dem Feinde erschossen worden. * Wegen des Aufstandes in der französischen Kolonie Tonking wurden 33 Aufständische zu lebenslänglicher Zwangsarbeit, 39 zum Tode verurteilt. sah Rückgang der deutschen Schulen in Pommerellen. * Der deutsche Senator Barczewski hat im polnischen Senat mitgeteilt, wie sehr sich in Posen und Pommerellen das Verhältnis der deutschen Schulen zu den polnischen verschoben hat. Im Schuljahr 1924=25 waren von den dortigen Schulen 70 v. H. deutsch und 30 v. H. volnisch, 1927=28 58 v. H. deutsch und 42 v. H. polnisch. Deutsche Farmer am Kilimandscharo. * Im früheren Deutsch=Ostafrika siedeln sich allmählich wieder mehr deutsche Kolonisten an. Besonders am Westabhang des Kilimandscharos berreibt jetzt eine Anzahl von deutschen Farmern den Kaffeebau. Ein Kampfkabinett Slawek. Die polnische Kabinettskrise beendet. Der polnische Staatspräsident hat den Vorsitzenden des Regierungsblocks, Oberst Slawek, am Sonnabendnachmittag mit der Kabinettsbildung beauftragt. Das neue Kabinett ist bereits ernannt und die Vereidigung der Minister vollzogen worden. Von den bisherigen Ministern verbleiben fast alle im Kabinett, so Marschall Pilsudski, Zaleski, Matuszewski usw. Nur Professor Bartels und Justizminister Dutkiewicz scheiden aus. An die Stelle des letzteren tritt der ehemalige Justizminister Car. Handelsminister Kwiatkowski bleibt vorläufiger Leiter seines Ministeriums. Die entscheidende Schlußbesprechung fand gegen 19 Uhr bei Marschall Pilsudski statt, worauf sich Oberst Slawek zum Staatspräsidenten begab. Bei der neuen Regierung hat man es mit einem ausgesprochenen Kurswechsel im Sinne einer Verstärkung der Diktatur zu tun. Keine wirkliche Abkehr Rußlands von der Religionsbekämpfung. Unter dem Vorsitz seines Präsidenten Dr. Kapler versammelte sich der deutsche Evangelische Kirchenausschuß in Berlin zu seiner Frühjahrstagung. Die Beratungen galten u. a. den Vorbereitungen für den diesjährigen Zusammentritt des„Deutschen Evangelischen Kirchentages“, der obersten Vertretung der im Kirchenbund zusammengeschlossenen Landeskirchen. Die vom Deutschen Kirchenbund veranstaltete Gedächtnisfeier der Augsburgischen Konfession, der die Mitglieder des Kirchentages geschlossen beiwohnen, ist auf den 24. und 25. Juni festgesetzt. Der Kirchentag selbst wird am 26. Juni in Nürnberg zusammentreten. Dem Präsidenten des Kirchenausschusses wurde der Dank ausgesprochen für seinen Aufruf an die deutschen Kirchen zur Fürbitte für die verfolgten Glaubensbrüder in Rußland. Es kam zum Ausdruck, daß man in den jüngsten Manifesten keine wirkliche Umkehr von dem Wege der religiösen Verfolgungen erblicken könne. Der Kirchenausschuß beschaftigte sich ferner mit Anträgen seiner sozialen Kommission. Auf die Eingabe des Präsidenten des Kirchenausschusses zur Schaffung eines Rentnerversorgungsgesetzes hat die Reichsregierung mitgeteilt, daß ein Gesetzentwurf vorliege, der den aufoan der Kleinrentnerzurig und die Abstellung bestehender Mißstände erstreß.“ Letzte Meldungen. Schiedsspruch im Tarisstreit der Reichsbahnangesteslan — Berlin, 31. März. Im Tarifstreit der Deutsche Reichsbahngesellschaft mit den Angestelltengewertschat. ten hat unter dem Vorsitz des vom Reichsarbeitsminig. bestellten Schlichters, Vortragenden Rat Dr. Pöli eine Schlichtungsverhandlung in Berlin stattgesunde Da eine Einigung der Parteien nicht zu erzielen wafällte die Schlichterkammer einen Schiedsspruch, vo4 dem der Reichsangestelltentarifvertrag unverändert der in Kraft gesetzt wird. wie Schiedsspruch für das sächsische Baugewerbe. Dresden, 31. März. Nach 14stündiger Verhand, Tarifamt in Dresden folgen, lung fällte das erweiterte Tarifamt in Dresden folgen. den Schiedsspruch: Der jetzt bestehende Lohn bleibt bi zum 31. März 1931 bestehen. Die Parteien haben sig bis zum 3. April, 18 Uhr, über Annahme oder lehnung zu erklären. Hinweis: Der Gesamtauflage der heutigen Ausgabe liegt oin Prospekt der„Realanstalt am Donnersberge, bei Mannhein in der Pfalz“ bei, auf den wir an dieser Stelle hinweisen — Missions=Nähverein. Zum Missionsnähen am Mittwoch den 2. April, 3½ Uhr im Großen Hospiz ladet hen, lich ein L. Trittelvitz, Die diesjährige Ausstellung von Schülerinnenar, beiten findet statt in der Haushaltungsschule Eckardtshaue am Mittwoch, dem 2. April, vormittags von 10 big 12 nachmittags von 2 bis 7 Uhr. Zur Besichtigung wie freundlich eingeladen. — Salatpflanzen hat der Quellenhof abzugeben. — Harmonium, gebraucht,„Hofberg", zweispielig. zum halben Preis abzugeben. Wo, sagt die Geschäftsstelle des„Aufwärts“. — Trockenes Anmacheholz hat abzugeben Morija, Schriftleitung: W. Kraa; Wirtschafts= und Weltpolitik: Dr. H. Huttel; Anzeigen: K. Diekmann; alle in Bethel Knollengewächse: Dahlien. Gladiolen. Begonien. Baumschulartikel: Obstbäume. Ziersträucher, Rosen. Nadelhölzer.— Blütenstauden usw. Gärtnerei und Samenhandlung der Anstalt Bethel b. Bielefeld. Ausführliche Preislisten senden wir gern auf Wunsch zu. Kleidorstulre Für das Kriegsinvalidenhein Volmarstein(Ruhr) werden zum 15. April d. J. zwei tüchtige Hausmädchen In großer Auswahl Jum Sonderausgabe unseres Wochenblattes „Für Herz und Haus“. Ein vierseitiges schön illustriert, geeignet zum Verteilen an den Kirchtüren und Friedhöfen. Eine schöne Gelegenheit, um mit dem Evangelium von der Osterbotschaft an breiteste Massen unseres Dolkes heranzukommen. Preise: 100 Stck. RM 2,50(von 100 Stck. ab portofrei) 500 Stck. RA 10.—: 1000 Stck. RM. 15.— Probenummer auf Wunsch. 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