Ne 81. Mittwoch, den 10. October 1866. Westsälisches Jahrg. XVIII Volksblatt. Preis viertelj. in der Exped. 6½ Sgr. durch die Post 7½/2 Sgr. Insertionsgebühren 1 Sgr. für die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum. Das Westfälische Volksblatt erscheint jeden Mittwoch und jeden Samstag einen halben Bogen stark. Bestellungen auf das IV. Quartal des Westfälischen Volksblattes angenommen und die bereits erschienenen Nummern nachgeliefert. pro 1866 werden noch fortwährend Geschichtliches über die Cholera. Die asiatische Cholera soll, verläßlichen Nachrichten zufolge, schon seit etwa der Mitte des vorigen Jahrhunderts in Indien aufgetreten sein, wo in den Jahren 1768 bis 1771 in und um Pondichery eine derartige Epidemie grassirte, die gegen 15,000 Menschenleben hinwegraffte, und einer ähnlichen Seuche fielen nach wenigen Jahren (1783) in den Ebenen des oberen Gangesgebietes in verhältnißmäßig sehr kurzer Zeit bei 19,000 Menschen zum Opfer. Doch war sie damals auf bestimmte und streng begrenzte Gebietstheile beschränkt, traf mehrerentheils nur die ärmere und niedere Volksschichte und erregte nicht sonderlich die Furcht der nachbarlichen Stämme, da sie keineswegs ein Streben, sich weiter auszubreiten, äußerte. Eine welthistorische Bedeutung nahm die Cholera erst im Jahre 1817 an, welches auch als das eigentliche Geburtsjahr derselben bezeichnet werden darf, da sie in diesem Jahre begann, eine große epidemische Ausbreitung zu gewinnen. Damals breitete sie sich über die ganze vorderindische Halbinsel und auch in solchen Gegenden aus, wo sie früher noch nie beobachtet worden war, drang nach und nach auch in die Nachbarländer ein und begann dann ihre verheerende Wanderung über den ganzen Erdkreis Jahre 1818 übersetzte sie die Grenzen Vorder=Indiens in der Richtung gegen Osten, Nordost, Süden und Südost, gelangte nach Cehlon, von wo sie 1819 durch eine englische Fregatte nach Isle de France und von hier wieder an die Ostküste von Afrika verschleppt wurde. Gleichzeitig trat sie auch zum ersten Mal in Hinter=Indien auf, bestrich die Sundischen Inseln(Sumatra, Java, Borneo, Amboina und die Philippinen), drang in China ein, wo sie in den darauf folgenden zwei Jahren furchtbare Verheerungen anrichtete. Im Jahre 1821 wurde sie von Bombay an die Ostküste Arabiens verschleppt und zog von da, der Küste des persischen Meerbusens entlang, nach Persien bis Ispahan. Gleichzeitig machte sie eine Wanderung am Tigris hinauf bis Bagdad und am Euphrat bis an die Grenzen Syriens; im folgenden Jahre, 1823, trat sie auf russisches Gebiet über und verbreitete sich von den Ufern des kaspischen Meeres bis Astrachan. Hier fand sie an der europäischen Grenze auch gleichzeitig ihre Grenze, die sie diesmal nicht zu übersetzen wagte, ungeachtet sie in den befallenen Ländern mit mehr oder weniger Heftigkeit andauerte. In einem Zeitraume von sieben Jahren hatte sie einen Flächenraum von 90 Längen= und 60 Breitegraden durchzogen, dessen äußerste Punkte im Osten die Philippinen, im Weften die Küste Kleinasiens, im Süden die Insel Bourbon, im Norden Astrachan waren. Im Jahre 1826 begann die Epidemie abermals ihre zweite Wanderung, und zwar wieder von Bengalen aus, und drang auf zwei Wegen gegen die europäischen Grenzen vor, welche sie von der Tatarei aus in Orenburg und im Jahre 1830 abermals von Persien aus in Astrachan erreichte und von da gegen Ende dieses Jahres noch Moskau besuchte. Im Laufe des folgenden Jahres war schon fast ganz Rußland von der Seuche überzogen, wozu der damalige russisch=polnische Krieg wesentlich beitrug. Gleichzeitig hatte sie sich von Persien aus über Mesopotamien und Arabien und 1831 über Palästina und Egypten bis Theben und über Nordafrika bis Tunis verbreitet. In's Jahr 1831 fallen auch die ersten Epidemien Deutsch= lands. Im Juni dieses Jahres überschritt die Seuche die polnischrussische Grenze und überzog die Bezirke Bromberg und Schlesien, verbreitete sich südlich nach Böhmen, nördlich nach Brandenburg und Pommern, wo besenders die großen Städte stark mitgenommen wurden (Berlin, Potsdam, Stettin, Frankfurt 2c.), während Hannover, Hamburg, Holstein im Ganzen weniger zu leiden hatten. Von Danzig aus, wohin sie 1831 mittelst russischer Schiffe gebracht wurde, verbreitete sie sich nach Elbing, Königsberg und Köslin, im Juni nach Podolien und Galizien, nach Ungarn und von da nach Niederösterreich, Steiermark, Oberösterreich, Mähren und Böhmen. In England, wohin sie im Jahre 1832 durch Schiffe aus Hamburg verschleppt wurde, verbreitete sie sich vornehmlich in den nördlichen Grafschaften, während sie die Hochlande Schottlands verschonte. Ueber Calais besuchte sie von England aus auch Paris und den größten Theil Frankreichs mit Ausschluß der östlichen und südlichen Gebirgsgegenden, wanderte nach kurzem Stillstand südlich und erreichte 1833 Marseille, von wo sie sich über den Süden Europa's verbreitete. Nachdem sie 1833 von England aus Portugal, Spanien und von hier wieder, und zwar diesmal auch die früher verschonten südlichen und östlichen Departements von Frankreich durchzogen hatte, trat sie 1835 auf italienischen Boden, breitete sich über Nord=, Mittel= und Unter-Italien aus. Von Venedig ward sie nach Triest und so wieder in die österreichischen Staaten überführt, wo sie im Erzherzogthume, in Böhmen, Mähren, Ungarn, Galizien und einigen Theilen Tyrels mehr oder weniger zahlreiche Opfer forderte. Diesmal suchte sie auch das südwestliche Deutschland(München), das früher größtentheils verschont blieb, hart heim. Polen, Preußen, Brandenburg, Schlesien blieben auch diesmal nicht verschont. Im Jahre 1838 konnte die Epidemie mit wenigen in England und Holland beobachteten Ausnahmsfällen als in Europa erloschen betrachtet werden, während sie in verschiedenen Theilen Asiens mit wechselnder Heftigkeit andauerte und in Bagdad 1845 eine solche Sterblichkeit erzielte, daß daselbst täglich 400—450 Menschenleben zu Grunde gingen.(Schluß folgt.) Vermischtes. (Eine Fahne in Kriegsgefangenschaft.) Zwei aus preuscher Gefangenschaft heimkehrende Soldaten haben unter den Kleidern wohl verborgen eine österreichische Fahne nach Wien gebracht, die nur durch Muth und Klugheit dieser Soldaten dem Schicksale, das ihr sonst gedroht, beim Siegeszug der Preußen in Berlin zu paradiren, glücklich entgangen ist. Einer der Ueberbringer erzählt über die Rettung der Fahne folgende, fast nach einer Jagdgeschichte schmeckende Einzelheiten:„Am Tage von Königgrätz, als die Oesterreicher sich flüchtend zurückzogen, wurden auch der Führer Tomaser und der Gemeine Pepernai von ihren Abtheilungen getrennt und suchten gemeinsam durch einen Wald hinter Chlum den Rückweg nach Königgrätz. Plötzlich sehen sie aus der Entfernung sechs preußische Husaren heransprengen, von welchen der Eine eine österreichische Fahne siegesfroh hoch in Händen hielt. Was zu thun? Zur Flucht schien der Ausweg versperrt, auch waren sie nicht geneigt zu fliehen, ohne dem Preußen die Fahne zu entreißen.„Stellen wir uns hier auf und warten auf Preuß“— sagte Tomaser, ein Ungar—„bis kommt Preuß, schießen wir die Fahne herunter. Höchstens sterben wir wie unsere Kameraden gestorben sind.“— Sie postiren sich zu beiden Seiten des Weges, gedeckt vom Gebüsche, und als die Feinde näher kamen, gab Jeder von ihnen einen Schuß. Die Kugel des Jägers hatte zwei Husaren gekostet; der Führer zielte auf den Fahnenträger, traf ihn, und die Fahne entfiel dessen Händen. Die anderen Husaren waren über diesen plötzlichen Anfall aus dem Hinterhalte so entsetzt, daß sie schnell zu den Ihrigen ritten, während Pepernai hervorbrach, das Fahnentuch von der Stange riß und es um den Leib wickelte. Obschon sie nun einen anderen Weg durch den Wald einschlugen, fielen sie doch den größeren Abtheilungen von Preußen in die Hände; der Jäger wurde bald nach dem erzählten Vorgange und der Führer, der diesmal noch entkommen war, etwas später von feindlichen Ulanen gefangen. Seitdem haben sich die Beiden nicht gesehen und nichts von einander gehört, bis Tomaser wenige Tage vor der Abreise von Neisse im Lager plötzlich den Jäger erkennt, der mit ihm das Wagestück durchgemacht. Seine erste Frage ist:„Wo hast Du die Fahne, die wir bei Chlum gerettet haben?“ Der Jäger winkt ihn zur Seite und erzählt, daß er noch im Besitze der Fahne sei und daß sie unter einem Baume tief vergraben ruhe. Vorsicht that sehr noth, denn ein Gefangener hatte— schmählich genug— dem preuß. Commandanten angezeigt, daß einige Soldaten Fahnen bei sich versteckt hielten, und Wachsamkeit war daher sehr gerathen. Die Beiden gruben am nächsten Tage die Fahne heimlich aus, hatten sie bald im Hute, bald im Rocke, und als beim Abmarsch die strengste Visitation voraussichtlich war, in den engen ungarischen Hosen eingenäht, bis sie den theuern Schatz endlich am Auswechslungsplatze in Oderberg frei herauszogen und in Wien einem Hauptmanne von dem Regimente, dem der Führer angehört, übergaben.“ Berlin. Der Musketier vom 26. Inf.=Regt., Robert Trenk, welcher in dem Gehölz bei Sadowa durch eine Kugel beide Augen und den oberen Theil der Nase verloren hat und wegen dieses traurigen Geschickes in Berlin allgemeine Theilnahme findet, wurde in voriger Woche vom Könige auf Schloß Sanssouci empfangen und mit den tröstlichen Worten entlassen, daß er sich um seine Zukunft keine Sorgen machen solle. Auch die übrigen hohen Herrschaften wollen, wie wir hören, sich des unglücklichen Trenk annehmen, den man hier, am Arm seiner Gattin, durch die Straßen der Stadt wandern sieht. Ein Reservist des 27. Infant.=Regts., der Gärtner David Günther aus Aschersleben, soll, wie der„Bernb. Ztg.“ versichert wird, im Verein mit seinem Haupmann im Gefecht bei Langensalza 92 Mann der feindlichen Truppen niedergeschossen haben, was allerdings manchem wie eine Uebertreibung klingen mag. Als schließlich den Offizier eine feindliche Kugel in die Schulter traf, schleppte ihn der wackere Nebenmann rasch aus der Gefechtslinie und brachte ihn in Sicherheit; alsdann aber kehrte Günther auf den Kampfplatz zurück und rächte seinen Hauptmann, indem noch sieben Hannoveraner von seiner tödtlichen Büchse niedergestreckt wurden. Von der außerordentlichen Bravour dieses Tapferen soll dem Könige Bericht erstattet worden sein, und er ist zur Belohnung seines Verhaltens gegenwärtig für eine Stelle im Forstjagdwesen in Vorschlag gebracht. In der Stadt New=York gibt es gegenwärtieg 360 gemischte Ehen von Schwarzen und Weißen: nur in sechs Fällen ist die Frau eine Schwarze. Nachrichten. Paderborn. Die Ferien des hiesigen Gymnasiums sind abermals verlängert worden und wird der Unterricht erst am 24. dss. beginnen. Die Prüfungen finden am 23. statt.(siehe unter den Annoncen.)— Das Studienjahr der philosophisch=theologischen Lehranstalt, sowie der Cursus im hiesigen Priester=Seminar soll nicht, wie vorgeschrieben, am 12., sondern erst am 28. dss eröffnet werden, wie nachfolgender, im„Amtl. Kirchenbl.“ veröffentlichter Erlaß unsers hochwürdigsten Bischofs Konrad verfügt: „Da bis in die letztere Zeit hier täglich noch immer mehrere CholeraFälle vorgekommen sind, so habe ich mich bewogen gefunden, die Bestimmung zu treffen, daß das Studienjahr an der hiesigen philosophisch=theologischen Lehranstalt, wie der Cursus im hiesigen Priester=Seminare erst mit dem 28. d. M. eröffnet werden soll. Die Philosophie= und Theologie=Studirenden, so wie die Alumnen des hiesigen Priester=Seminars haben sich daher zur vorherigen Abhaltung der hl. Exercitien am 27. d. M. hier einzufinden. Ich ersuche die Herren Pfarrer, den betreffenden Studirenden und Alumnen dies sofort zur Kenntniß zu bringen. Paderborn, am 7. October 1866. Der Bischof; Konrad.“ — Die Besitzergreifungs=Patente für Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt tragen das Datum vom 3. October. Sie sind bis auf die Rubrik der Benennung fast vollständig gleichlautend; ebenso stimmen die den Patenten beigefügten„Proclamationen“ an die Einwohner der betreffenden Länder überein. Wir theilen hier die in Hannover publicirte„Proclamation“ mit: Allerhöchste Proclamation an die Einwohner des vormaligen Königreichs Hannover. Durch das Patent, welches Ich heute vollzogen habe, vereinige Ich Euch, Einwohner der hannover’schen Lande, mit Meinen Unterthanen, Euer,„Nachbaren und deutschen Brüdern. Durch die Entscheidung des Krieges und durch die Neugestaltung des gemeinfamen deutschen Vaterlandes nunmehr von einem Fürstenhause getrennt, dem Ihr mit treuer Ergebenheit angehangen, tretet Ihr jetzt in den Verband des Nachbarlandes, dessen Bevölkerung Euch durch Stammesgemeinschaft, durch Sprache und Sitte verwandt und durch Gemeinschaft der Interessen befreundet ist. Wenn Ihr Euch nicht ohne Schmerz von früheren, Euch lieb gewordenen Verhältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz und würdige denselben als eine Bürgschaft, daß Ihr und Euere Kinder auch Mir und Meinem Hause mit Treue angehören werdet. Ihr werdet die Nothwendigkeit des Geschehenen erkennen. Denn sollen die Früchte des schweren Kampfes und der blutigen Siege für Deutschland nicht verloren sein, so gebietet es ebenso die Pflicht der Selbsterhaltung, als die Sorge für die Förderung der nationalen Interessen, Hannover mit Preußen fest und dauernd zu vereinigen. Und— wie schon Mein in Gott ruhender Herr Vater es ausgesprochen hat— nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben. Dieses werdet Ihr mit Ernst erwägen, und so vertraue Ich Euerm deutschen und redlichen Sinne, daß Ihr Mir Euere Treue eben so aufrichtig geloben werdet, wie Ich zu Meinem Volke Euch aufnehme. Euern Gewerben, Euerm Handel und Euerer Schifffahrt eröffnen sich durch die Vereinigung mit Meinen Staaten reichere Quellen. Meine Vorsorge wird Euerm Fleiße wirksam entgegen kommen. Eine gleiche Vertheilung der Staatslasten, eine zweckmäßige energische Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine gerechte und pünktliche Justizpflege, kurz, alle die Garantieen, welche Preußen zu dem gemacht, als was es sich jetzt in harter Probe bewährt hat, werden Euch fortan gemeinsame Güter sein. Euere kriegstüchtige Jugend wird sich ihren Brüdern in Meinen andern Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anschließen, und mit Freude wird die preußische Armee die tapfern Hannoveraner empfangen; denn in den Jahrbüchern deutschen Ruhmes ist nunmehr ein neues, größeres Blatt eröffnet. Die Diener der Kirche werden auch fernerhin die Bewahrer des väterlichen Glaubens sein. Euern Lehr=Anstalten, den vieljährigen Pflegerinnen deutscher Kunst und Wissenschaft, werde Ich Meine besondere Aufmerksamkeit widmen; und wenn der preußische Thron, je länger, desto mehr, als der Hort der Freiheit und Selbstständigkeit des deutschen Vaterlandes erkannt und gewürdigt wird, dann wird auch Euer Name unter denen Seiner besten Söhne verzeichnet werden, dann werdet auch Ihr den Augenblick segnen, der Euch mit einem größern Vaterlande vereinigt hat. Das walte Gott! Schloß=Babelsberg, den 3. October 1866. Wilhelm. — Die Publication der vorgenannten Besitzergreifungs=Patente ist in Hannover am 6., in Kurhessen, Nassau und Frankfurt am 8. dss. vollzogen. In Hannover versammelten sich auf Allerhöchsten Befehl im Empfangsaal des Königl. Schlosses die höheren Beamten, die Vertreter des Magistrats sowie der Bürgerschaft und die Geistlichkeit der Stadt, worauf unter dem Donner der Kanonen und dem Geläute der Glocken zuerst das Einverleibungs=Patent und sodann die Königl. Proclamation verlesen wurde. Der General=Gouverneur, General=Lieutenant v. Voigts=Rheetz hielt dann eine kurze Ansprache an die Versammlung und erklärte schließlich die Einverleibung Hannovers in Preußen„für hiermit vollzogen.“ Als militärischer Theil der Feier folgte sodann eine Parade der Garnison, wobei wieder die Kanonen donnerten. Das Publikum verhielt sich theilnamlos. Wie man der„Köln. Ztg.“ schreibt, waren am Morgen Patent und Proclamation an allen Säulen angeheftet, aber schon am frühen Nachmittag abgerissen worden. Für die öffentlichen Gebäude war das Aufziehen der Adlerfahnen Vorschrift; freiwillig soll nur ein einziger Fabrikant die schwarz=weiße Fahne ausgehangen haben. — König Georg von Hannover hat trotz seines(in der vor. Nr. erwähnten) Prorestes gegen die Einverleibung Hannovers in Preußen„in landesväterlicher Erwägung der peinlichen, die Gewissen beängstigenden Lage" seine Untecthanen und alle königl. Diener des Eides gegen sich und seine erbberechtigten Nachfolger, vorbehaltlich des Wiederauflebens seiner Regierungsrechte, entbunden und dieses am 6. bekannt machen lassen. — Nach der„Börsen=Ztg.“ ist ein baldiger Friedensschluß mit Sachsen zu erwarten. Angeblich hat Sachsen 8 Mill. Thaler Kriegskosten=Entschädigung an Preußen zu zahlen. — Die hauptsächlichsten Bedingungen des am 3. October zwischen Oesterreich und Italien abgeschlossenen Friedens sind folgende: Die Kriegsgefangenen werden beiderseits gegenseitig ausgeliefert.— Oesterreich erklärt sich mit der Vereinigung Venetiens mit Italien einverstanden. Die venetianischen Grenzen sind dieselben, welche unter österreichischer Herrschaft als die administrativen Grenzen galten.— Italien erkennt an, Oesterreich 35 Millionen Gulden zu schulden. Diese Summe wird in elf Terminen in einer Zeit von 23 Monaten ausbezahlt.— Italien übernimmt die Venetianische Provinzialschuld im Betrage von 62½ Millionen Gulden.— Alle Kunstgegenstände. Documente und Archive, die Venetien gehören, werden ohne Ausnahme zurückerstattet.— Andere Verfügungen stipuliren die Aufhebung des Sequesters(der Beschlagnahme), welches von Sardinien über die Güter der ehemaligen italienischen Fürsten(des Großherzogs von Toskana, der Herzoge von Parma und Modena und des Königs von Neapel) verhängt worden ist.— Eine vollständige Amnestie wird gegenseitig erlassen zu Gunsten der politischen Verurtheilten und der Deserteurs. Die Eiserne Krone wird Italien zurückerstattet.*) — Eine Depesche aus Turin vom 6. dss. meldet, daß der vom Könige ratifizirte Friedensvertrag morgen schon nach Wien zurückgesandt werden soll und zwar zugleich mit 35 Mill. Gulden in Schatzanweisungen. Berlin. Die kirchliche Friedensfeier ist verschoben worden bis nach Abschluß des Friedens mit Sachsen, hoffentlich also nicht auf lange Zeit. *) Die Eiserne Krone der longobardischen Könige(der Angabe nach aus Nägeln vom Kreuze Christi geschmiedet) befand sich bis zum Jahre 1859 in dem Heiligenschreine des Domes zu Manza, wo die Königin Theodolinde sie vor 1300 Jahren niedergelegt hatte. Seit sieben Jahren aber ist sie in Wien, da die Oesterreicher sie 1859 bei ihrem Rückzuge aus der Lombardei mitnahmen. Zu der Krone gehört eine kostbare Saphirschale, die zum Auffangen des Blutes Christi gedient haben soll. — Se. Maj. der Konig hat nach Prüfung der eingereichten Vorschläge eine große Anzahl von Ordens= und Ehrenzeichen=Verleihungen für Auszeichnungen im letzten Kriege unter dem 20. v. M. zu besehlen geruht. Am o. ist das Verzeichniß in einem starken Hefte in Folio ausgegeben worden. — Die Vereidung der Beamten in den annectirten Ländern findet, nach Mittheilung einzelner Zeitungen, nicht schon jetzt statt, sondern soll erst nach Jahresfrist bei Einführung der preuß. Verfassung vorgenommen werden. — Das im Kreise Leobschütz(Prov. Schlesien) bis jetzt einquartiert gewesene ungarische Freicorps, 2000 Mann stark, ist nun endlich aufgelost worden. Die Mannschaften sind am 6. und 7. mittels Extrazügen nach Pesth gegangen, wo sie erst entlassen werden. Jeden Transport begleitere ein preuß. Zahlmeister. Der Kriegsminister v. Roon soll von vornherein der Errichtung dieses ungarischen Freicorps nicht sehr geneigt gewesen sein. Wien. Die Verhandlungen mit Herrn v. Beust zur Uebernahme des Ministeriums des Auswärtigen haben sich zerschlagen; die Regierungsblätter leugnen jetzt diese Verhandlungen ab. „.— Graf Wimpfen ist zum österr. Gesandten in Berlin ernannt.— Der Bau von zwei neuen Panzer=Fregatten zu den bereits vorhandenen sieben ist eine beschlossene Thatsache.— Der Prager Domschatz, welcher beim Ausbruch des Krieges nach Ungarn in Sicherheit gebracht war, ist am 30. Sept nach Prag zurückgebracht worden. Italien. Briefe aus Rom melden, daß die am 26. v. M. dort eingetroffene Kaiserin Charlotte von Mexiko an Geistesstörung leide. Am 1. October begab sich die Kaiserin, obgleich der Arzt sie dringend gebeten hatte, nicht auszugehen, zum Papste, warf sich demselben zu Füßen und flehte ihn an, sie„zu schirmen vor den Mördern und ihr im Vatikan Asyl zu gewähre.; in das„Hotel de Rome“, wo die Kaiserin wohnt, wollte sie nicht zurück ort vergiftet zu werden. Der Papst und Cardinal Antonelli bemühten sich, sie zu beruhigen; aber erst um 7 Uhr Abends willigte sie ein, wieder zu Hause zu gehen. Nachts 11 Uhr befahl sie ihren Leuten, ihr das Geleite zum Vatican zu geben, und stellte sich aufs neue dem Papste vor. Ihre Aufregung überstieg alle Grenzen; es war nicht möglich, sie zu bewegen, Nahrung zu sich zu nehmen. Erst um 2 Uhr Mittags am 2. ging sie in ihr Hotel zurück.(Die Kaiserin ist eine Schwester des Königs von Belgien; ihr jüngerer Bruder, der Graf von Flandern, ist zur unglücklichen Schwester nach Rom abgereist.) — In Florenz wird der Senat des höchsten Gerichtshofes zur Abu5#ilung des Admirals Persano(unter dessen Commando die usammentreten. Piederlage erlitten hat) am 12. ds #### In Pa#rmo sino am 3. dss. zehn Rebellen erschossen worden. In Stadt und Provinz heirscht angeblich jetzt vollkommene Ruhe. Frankreich. Der Zustand des Kaisers ist häufigen Wechseln bald ist er gezwungen, einige Tage das Bett; man habe ihn„niemals munterer“ gesehen. Folge der Ueber zu hüten! Bekanntmachung. Der diesjährige sechste Viehmarkt hierselbst wird am 26. October und der dritte Schaf= und Hammel=Markt am 25. October auf dem Liboriberge abgehalten werden. Paderborn, den 9. October 1866. Der Bürgermeister Wördehoff. Paderborn. Mittwoch, den 17. October c., von 9 Uhr ab, sollen die bei der hiesigen Leihanstalt verfallenen Pfänder, von Nr. 25,752 bis Nr. 28079 incl. auf dem Rathhause hieselbst öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden, wobei bemerkt wird, daß deren Einlösung noch bis incl. 13. October und am Verkaufstage selbst stattfinden kann. Paderborn, den 27. September 1866.[951 c) Curatorium der Spar= u. Leih=Kasse. Grasso. Bekanntmachung. Sl### G. Son“splan des Joseph Coprian Flur IX. Nr. 609 auf dem Töterlöth sollen am 22. October c., Nachm. 4 Uhr, in meinem Geschäftszimmer die Parzellen Nr. 60%— 82 Ruthen und Nr. 399/8— 83[Ruthen zum Ver kaufe gegen Meistgebot ausgesetzt werden. Die Bee####n können auf meinem Büreau eingesehen Paderborn, den 6. October 1866. Im Auftrage des Joseph Coprian rooE Mantell, 99941 Rechts=Anwalt. Feinstes, wasserhelles Petroleum (1005) bei W. Bianchi. unterworfen; bald heißt es, m„„m — Die Schilderungen des Elends, das in Folge der Ueberschwemmungen in einzelnen Departements herrscht, lauten ungemein betrübend L izere-Departement sind durch den Uebertritt sämmtlicher Flüsse alle Wege fortgerissen. Die Gärten, Wiesen und Wein berge sin versandel, die Obstbäume entwurzelt. Der Eisenbahnverkehr ist an vielen Stellen unterbrochen. Der Schaden, den die Montcenis=Straße allein erlitten hat, wird auf 1,200,000 Franken geschätzt. Die Privatwohlthätigkeit kann nicht ausreichen. Die Regierung soll eine Anleihe von 300 Mill. Franken machen ssce Pie a u gden ger aufgeregten Landleute auszugleichen.(So rächt Padie#t#paldung der Verghöhen, die in Frankreich noch immer Fort + Jaderborn, 9. Oktober. Um den vielfach verbreiteten falschen Gerüchten über die Ausbreitung der Cholera in unserer Stadt zu begegnen, bemerken wir, daß nach den bei der Polizei gemachten Anmeldungen seit dem 4. August bis heute an der Seuche erkrankt sind 110 Personen; davon sind gestorben 49 Personen, die Uebrigen sind theils genesen, theils noch in ärztlicher Behandlung. ..„je auf den 15. dss. anberaumte Tertial=Session der hiesigen tiähesiete wargen, de dier berrschenden Cholera auf den 19. November Der Chef=Präsident des hiesigen Appellations=Gerichts, Herr Büchtemann, ist in Folge eines vor c. 14 Tagen erlittenen Schlaganfalls am 6. dss. gestorben. Der Verstorbene, welcher früher Vicepräsident des Kammergerichts . gn 9.oar und erz sei 1. Mai d. I. semne hiesige Stelung bekleidete, stand im 61. Lebensjahre; sein kurzer Aufenthalt in unserer Stadt hatte hingereicht ihm sowol in seinem amtlichen Wirkungskreise als auch unter der Bürgerschaft Achtung und rieve zu erwerben. Ein zahlreiches Gefolge ge bergefährt wirde, Bahnhofe, von wo dieseie ver saren=Regiment Nr. 3(Paderborn) heben wir folgende her das u. Weitu. Huu r o n e n= O r d e n 3. K l a s s e m i t S c h w e r t e r n: v. R a n t z a u, O b e r s t und Reg.=Commandeur; Krug v. Nidda, Major. other Adler=oroen 4. Klasse mit Schwertern: v. Grodzki, Rittmeister; Frhr. v. Turke, Prem.=Lieutenank; Frhr. v. Lilien, Ser.=Lieut #####g Orden.4. Klane mut Schmertern: v. Möllendorf: Fror. a#e eosesoenehe Vientenams; Stumm und Fru. v. Harthausen, Zu beloben sind im Namen des Königs: die Seconde= Lieutenants Schuumt und Pieper(letzterer von der Cavallerie des 15. LandwehrGymnasium zu Paderborn. Obgleich die Cholera=Anfälle in hiesiger Stadt an Heftigkeit verloren haben und meist nicht mehr bedenklich sind, so wird es doch noch für etwas gewagt erachtet, den Gymnasial=Cursus schon mit dem 11. October zu eröffnen. In Uebereinstimmung mit dem Kreisphysikus Dr. Gerlach wird demnach die Aufnahmeund Nachprüfung auf den 23. October, der Beginn des Unterrichts auf den 24. October festgesetzt. Paderborn, den 8. October 1866. (994) Die Gymnasial=Direction. Bekanntmachung I! Am 13. d. Vormittags 11 Uhr, werde ich im Auftrage des Schlossermeisters Theodor Nunnemann dessen in hiesiger Stadt in der Kisaustraße Nro. 424 belegene Wohnhaus mit Hinterhaus, Hofraum und Garten, Fl. VI. Nr. 952 und 953, und der diesen Realitäten anklebenden noch nicht catastrirten Hudeabfindung, sowie dessen an der Neuhäuser Chaussee, Fl. XXXIV. Nr. 104 belegenen Garten auf meinem Geschäftsbureau zum Verkaufe aussetzen. Bei annehmbarem Gebot wird der Zuschlag sofort ertheilt und kann auch auf Wunsch die Uebergabe sofort erfolgen. Die sehr günstigen Bedingungen können bei mir eingesehen werden. Paderborn, 5. October 1866.[980 b) May, Justizrath und Notar. Meiner früheren Dienstmagd Elisabeth Gröne ## aus Tudorf, welche sich gegenwärtig bei dem Anstreichermeister Heinrich Brinkmann hier aufsoll, bitte ich auf meinem Namen ferner Nichts mehr zu borgen...[1007] baderborn, im October 1866. J. Luchs, Decorationsmaler. unsern Tanz=Unterricht, den wir im Laufe dieses Monats in Paderborn beginnen werden, bringen wir hiermit in freundliche Erinnerung.[1004 a) Feyerabend u. Frau. Ein gutes Klavier steht zu vermiethen bei(1003] A. Spanken, Musikdirector. Damenhüte, die neuesten Fagons in feinem Filz, sind bei mir zu den billigsten Preisen zu haben, alte werden schön und billig umgearbeitet, in der Hutfabrik von Fr. Wütig, (1002] Kampstraße, Nr. 151. Kölner Dombau=Lotterie 1866. Ziehung am 9. Januar 1867. #= Gewinne von Thlr. 20,000, 10.000, 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100, 50, 20, und einer Anzahl gediegener Kunstwerke im Gesammt=Betrage von Thlrn. 20,000. Loose zu einem Thaler per Stück sind zu beziehen von dem Agenten F. Schöningh in Paderborn.(1001a) Römische Anleihe 1866. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die provisorisch ausgegebenen Titel gegen die definitiven Obligationen umgetauscht werden können, wobei die per 1. October fälligen halbjährigen Zinsen mit Frs. 12— 50 Es. an unserer Kasse zu erheben sind. Auch werden Obligationen dieser Anleihe, unter den bekannten Bedingungen, fernerhin bei uns abgegeben. 7999] Cöln, im October 1866. Merkens. Soeben erscheint und ist bei F. Schöningh in Paderborn zu haben: 1998 Annexionen und der norddeutsche Bund“, vom Verfasser der „Rundschauen". Preis 7 ½ Sgr. Bestimmungen über die Aufnahme der in der Königlichen MilitairRoßarzt=Schule zu Berlin auf Staatskosten zu Militair=Roßärzten anszubildenden MilitairRoßarzt=Eleven. Die seit Emanirung des Publikandums des Kuratoriums für die Krankenhaus= und ThierarzneiSchul=Angelegenheiten vom 5. Juni 1838, der hiermit in Einklang stehenden Verfügung des KriegsMinisteriums, Allgemeinen Kriegs=Departements vom 13. Juni 1838 und des Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts= und Medicinal=Angelegenheiten vom 2. August 1855 veränderte Stellung der Roßärzte der Armee, sowie die Fortschritte der Wissenschaft, welche eine gründlichere Vorbildung der sich der Thierheilkunde Widmenden beanspruchen, machen eine Modification der bisherigen Bestimmungen über die Aufnahme in die Militair=Roßarzt= Schule erforderlich. Künftig sollen die aus der genannten Anstalt als Unterroßärzte in die Armee übertretenden Eleven, außer der für dieselben bestehenden Prüfung im Hufbeschlage, in der Regel die Staatsprüfung zum Thierarzt 1. Klasse genügend abgelegt haben, wodurch die Hauptbedingung für die Aussicht zum Aufrücken in die höheren militairärztlichen Stellen erfüllt wird. 1, Junge Leute, die sich dem militairthierärztlichen Berufe widmen wollen und zu ihrer Ausbildung hierfür die Aufnahme in die Militair=Roßarzt=Schuie nachsuchen, müssen a, ein Gymnasium, eine Realschule oder eine zu Entlassungs=Prüfungen berechtigte höhere BürgerSchule bis Secunda besucht, event. das Zeugniß der Reife für diese Klasse erworben haben; b, den Hufbeschlag in einer Schmiede insoweit erlernt haben, daß sie ein brauchbares Hufeisen mit hinlänglichem Geschick anfertigen können, auch im Vorbereiten des Hufes für den Beschlag, sowie im Aufschlagen von Eisen nicht unerfahren sein; von gesundem, kräftigem Körper und mit guten Sinneswerkzeugen— namentlich was Sehvermögen und Gehör anlangt— begabt sein; d, am 1. November des Aufnahme=Jahres das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; e, bei der Kavallerie, Artillerie oder dem Train in den Militairdienst getreten und zur Zeit der Anmeldung im April mindestens 6 Monate gedient haben; 2, Ueber die erlangte Schulbildung sollen sich die Bewerber durch ein ihre Kenntnisse nach den verschiedenen Disciplinen specialisirendes Zeugniß von einer der bezeichneten öffentlichen Bildungs=Anstalten ausweisen. Nur ausnahmsweise und im Bedürfnißfalle wird auf solche Aspiranten gerücksichtigt werden, welche nur das Tertianer=Zeugniß beibringen. Letztere können nach beendigter Studienzeit nur die Staatsprüfung zum Thierarzt 2. Klasse ablegen, wenn sie nicht bei besonderer Qualifikation vor oder nach dieser Prüfung durch Beibringung des Zeugnisses der Reife für die Sekunda, die erforderliche Zunahme ihrer Schulkenntnisse nachweisen und ihnen dann nachträglich die Ablegung der höheren thierärztlichen Staatsprüfung gestattet wird. 3, Auch über die erlangte Fertigkeit im Hufbeschlage sollen sich die Aspiranten durch ein, auch die Dauer des genossenen Unterrichts angebendes Zeugniß des Vorstehers der betreffenden Schmiede ausweisen. Ohne die erforderlichen Kenntnisse im Hufbeschlage wird kein Bewerber in die Roßarztschule aufgenommen, dagegen ist der Besitz des SchmiedeGesellen=Lehrbriefes hinfort nicht mehr AufnahmeBedingung. 4, In Bezug auf ihre körperliche Brauchbarkeit werden die die Aufnahme Nachsuchenden auf Anordnung des Truppentheils durch einen Ober=MilitairArzt untersucht, der das bezügliche Attest ausstellt. 5. Die in Betreff des Lebensalters gestellten Bedingungen weist das National aus; die erforderliche Angabe über die bisherige Führung enthält das Führungs=Attest event. mit Strafverzeichniß. 6, Die Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht bei den Truppen zu Fuß soll die Aufnahme in die Roßartzschule nicht verhindern. Aspiranten dieser Kategorie, welche den sonstigen ad 1 präcisirten Erfordernissen genügen und 6 Monate gedient haben, werden durch die betreffenden Regimenter resp. Bataillone im Monat April direkt bei den zuständigen General=Kommandos angemeldet werden. Auch nach bereits erfolgter Ableistung der gesetzlichen Dienstpflicht sind, sofern die sonstigen Bedingungen erfüllt werden, Bewerbungen um Aufnahme zulässtig, dieselben mögen zum ersten Male stattfinden, oder wiederholt werden. Bewerber, welche in das Beurlaubten=Verhältniß übergetreten sind, wenden sich an das heimathliche Landraths=Amt, welches diese Gesuche unter Beifügung a, der Dienstentlassungs=Papiere, b. eines Zeugnisses der Polizei-Behörde über die Führung des Betreffenden seit seinem Uebertritt in das Beurlaubten=Verhältniß, c, des Schulzeugnisses, d, des Schmiede=Attestes, e, des Gesundheits=Attestes, von einem Kreis=Phusikus oder Militair=Ober=Arzt ausgestellt, im Monat April an das betreffende General=Kommando einreicht. In den nachbenannten größeren Städten Königsberg, Danzig, Elbing, Posen, Stettin, Breslau, Magdeburg, Cöln, Aachen und Coblenz treten an die Stelle der Landraths=Aemter die Königlichen Polizei=Verwaltungen. In Berlin einschließlich Charlottenburg und Potsdam übermittelt die Polizei=Behörde dergleichen Anträge an das General=Kommando des Garde=Korps. Die Aufnahme junger Leute, welche weder im Heere dienen, noch gedient haben, soll unter gewöhnlichen Verhältnissen nicht mehr Statt haben. Machen besondere Umstände ein Abgehen von dieser Festsetzung erforderlich, so wird eine besondere Bekanntmachung hierüber erfolgen 7, Bei den Kavallerie=Regimentern, ArtillerieAbtheilungen und Train=Bataillonen werden die Bewerber demnächst einem durch besondere Vorschrift geregelten Examen unterworfen, welches sich indessen auf die Anfertigung des Lebenslaufes, eines deutschen Aufsatzes über ein gegebenes Thema und die erlangte Fertigkeit im Hufbeschlage beschränkt. Zum Zwecke dieser Prüfung überweisen die GeneralKommandos die bei ihren angemeldeten Bewerber von den Truppen zu Fuß und aus dem BeurlaubtenVerhältniß dem, der Garnison resp. dem Wohnort der Betreffenden zunächst gelegenen Kavallerie=Regiment mit den sämmtlichen eingereichten nach Nummer 1, 2, 3, 4 und 5 erforderlichen Anmeldungs=Papieren. Die Kavallerie=Regimenter berufen dagegen die Angemeldeten rechtzeitig durch deren Truppentheile resp. direckt zur Prüfung nach ihren Stabs=Quartieren ein, wohin die Betreffenden event. Urlaub erhalten werden, die Reise aber auf ihre Kosten zu machen haben. 8, Von sämmtlichen Geprüften gelangen durch die bezüglichen Regimenter resp. Train=Bataillone bis ultimo Mai jeden Jahres an das Kriegs=Ministerium, Allgemeines Kriegs=Departement, Abtheilung für die Armen=Angelegenheiten, die unter 1, 2, 3, 4 und 5 resp. unter 6 aufgeführten Papiere, denen noch der Lebenslauf, deusche Aussatz und der Hufbesalags=Prüfungs=Bericht hinzutritt. Im Laufe des Monats August geht dagegen den Truppentheilen resp. Civil=Behörden eine Mittheilung über die Getroffene Auswahl unter den Bewerbern um Aufnahme in die Roßarzt=Schule zu. Nicht berücksichtigten Bewerbern wird gleichzeitig angegeben werden, ob sie ihre Anmeldung im nächsten Jahre wiederholen dürfen. 9. Die zur Aufnahme nach Berlin einberufenen Aspiranten, welche in der Armee dienen, erhalten die Reisekosten. Ein Gleiches geschieht bei der Rückreise, wenn die auf der Roßarzt=Schule wiederholte Prüfung im Hofbeschlage keine genügende Fertigkeit des Aufzunehmenden bekundet. Bei einer wiederholten Einberufung sind dagegen die Reisekosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Bewerbern des Beurlaubtenstandes werden die Kosten der Reise nach Berlin nur dann vergütet, wenn dieselben in der Roßarzt=Schule wirklich Aufnahme gefunden haben. 10, Die Eleven der Roßarzt=Schule, deren Verhältniß auch hier ein vollständig militairisches bleibt, erhalten Unterricht auf der Königlichen Thierarzneischule unter Gleichberechtigung mit deren CivilEleven, ferner Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung, event. Krankenpflege, die zum Studium erforderlichen Bücher und eine Löhnung von 7 Thlr. monatlich. Die Bücher werden ihnen bei dem Uebertritt in die Armee nach bestandenem Examen auf ihren Wunsch für den dritten Theil des Anschaffungspreises als Eigenthum überlassen. Auch erhalten die Eleven eine mit Instrumenten versehene Verbandtasche, welche sie bei ihrer der vorgeschriebenen Studienzeit folgenden Anstellung im militair=thierärztlichen Personal behalten, im Dienst zu gebrauchen und im Stande zu erhalten haben, die aber nach beendigter Dienst=Verpflichtung und jedenfalls bei dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in ihr freies Eigenthum übergeht. Endlich gewährt auch die Staatskasse die Eraminationsgebühren für die von den Eleven abzulegende thierärztliche Staatsprüfung, deren günstiger Erfolg sie zum Anspruch auf die Approbation zum Thierarzt 1. event. 2. Klasse berechtigt. Kann ihnen dagegen diese Approbation bei dem Austritt aus der MilitairRoßarzt=Schule nicht zu Theil werden, und müssen sie, um dieselbe zu erhalten, die Prüfung wiederholen, so haben sie die Kosten der letzteren aus eigenen Mitteln zu tragen. 11, Das Studium auf der Militair=Roßarzt= Schule dauert 3½ Jahre, nur für Diejenigen, welche nicht die Staatsprüfung zum Thierarzt 1. Klasse in Aussicht nehmen können, verkürzt sich die Studienzeit auf 3 Jahre. Jedes Jahr unentgeldlich genossener## ildung bedingt, abgesehen von der allgemeinen Dienstpflicht, eine besondere Dienstverpflichtung von 2 Jahren in der Armee, und zwar im militair- thierärztlichen Personal, sofern der Betreffende bei guter Führung die thierärztliche Staatsprüfung genügend bestanden hat. Eleven, welche wegen Trägheit, unzureichender Fortschritte, mangelhafter Führung oder besonderer ergehen von der Schule entfernt und event. ihrem Truppentheil wieder überwiesen werden müssen, haben die ihnen obliegende Dienstverpflichtung mit der Waffe abzuleisten. Ein Gleiches ist der Fall, wenn Eleven nach beendigter Studienzeit in der von ihnen jedenfalls alsdann abzulegenden thierärztlichen Staatsprüfung nicht soweit bestanden sind, um die Approbation zum Thierarzt 2. Klasse erhalten zu können 12, Diese Bestimmungen treten mit dem Jahre 1868 in Kraft. Berlin, den 19. April 1866. Kriegs=Ministerium gez. von Roon. Frische Citronen erhielt und empfiehlt(1006) Bianchi. Markt=Preise. Paderborn, den 6. October 1866. Anfuhr circa Durchschn.„ Höchster Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. Thlr. Sgr. Pf. Verantwortlicher Redacteur J. Honcamv. Druck und Verlag von Ferd. Schöninab in Padervorn.