Gestentliche Anzei Gratschatt Ravensberg. Nebst Beiträgen zur Belehrung und Unterhaltung. 1636.— Mittwoch, den 16. März.— 1I's Stück, Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung zu Minden. Beschluß der deutschen Bundes=Versammlung wegen der deutschen Universitäten. Die deutsche Bundesversammlung hat in ihrer am 14. November c. stattgehabten 39. Sitzung zum Zwecke der Zesistellung und Aufrechthaltung gemeinsamer Maaßregeln in Betreff der Universitäten und anderer ErziehungsAnstalten Deutschlands(Gesetzsammlung pro 1835, Nro. 28, Seite 287—289,) unte andern nachstehendes beschlossen: Artikel 1. Die Regierungen werden auf ihren Univer sitäten für die Immatrikulation eine eigen Commission niedersetzen, welche der außeror dentliche Regierungs=Bevollmächtigte oder eivon der Regierung dazu ernannter Stellver treter beiwohnen wird. Alle Studirende sind verbunden, sich bei dieser Commission innerhalb 2 Tagen nach ihrer Ankunft zur Immatrikulation zu melden. Acht Tage nach dem vorschriftsmäßigen Beginnen der Vorlesungen darf ohne Genehmigung der von der Regierung hierzu bestimmten Behörde, keine Immatrikulation mehr stattfinden. Diese Genehmigung wird insbesondere alsdann erfolgen, wenn ein Studirender die Verzögerung seiner Anmeldung durch Nachweisung gültiger Verhinderungsgründe zu entschuldigen vermag. Auch die auf einer Universität bereits immatrikulirten Studirenden müssen sich beim Aafange eines jeden Semesters in den zur Immakrikalation angesetzten Stunden bei der Commission melden und sich über den inzwischen gemachten Aufenthalt ausweisen. Artikel 2. Ein Studirender, welcher nur die Immatrikulation nachsucht, muß der Commission vorlegen: 1. Wenn er das akademische Studium beginnt,— ein Zeugniß seiner wissenschaftlichen Vorbereitung zu demselben und seines sittlichen Betragens, wie solches durch die Gesetze des Landes, dem er angehört, vorgeschrieben ist. Wo noch keine Verordnungen hierüber bestehen, werden sie erlassen werden. Die Regierungen werden einander von ihren über diese Zeugnisse erlassenen Gesetzen durch deren Mittheilung an die Bundesversammlung in Kenntniß setzen. 2. Wenn der Studirende sich von einer Universität auf eine andere begeben hat, auch von jeder früher besuchten,— ein Zeugniß des Fleißes und sittlichen Betragens. 3. Wenn er die akademische Studien eine Zeitlang unterbrochen hat— ein Zeugniß über sein Betragen von der Obrigkeit des Orts, wo er sich im letzten Jahre längere Zeit aufgehalten hat, in welchem zugleich zu bemerken ist, daß von ihm eine öffentliche Lehr=Aus stalt nicht besucht sei. Pässe und Privat=Zeugnisse genügen nicht; doch kann bei solchen, welche aus Orten außer Deutschland kommen, hierin einige Nachsicht stattfinden. g. Jedenfalls bei solchen Studirenden, die einer väterlichen oder vormundschaftlichen Gewalt noch unterworfen sind— ein obrigkeits lich beglaubigtes Zeugniß der Eltern oder derer, welche ihre Stelle vertreten, daß der Studirende von ihnen auf die Universität, wo er aufgenommen zu werden verlangt, gesandt sei. Diese Zeugnisse sind von der Immatrikula= tions=Commission nebst dem Passe des Studirenden bis zu seinem Abgange aufzubewahren. Ist alles gehörig beobachtet, so erhält der Studirende die gewöhnliche Matrikel; die Regierungen der Bundesstaaten werden aber Verfügungen treffen, daß diese in keinem derselben statt eines Passes angenommen werden kann, Artikel 4. Die Immatrikulation ist zu verweigern 1. Wenn ein Studirender sich zu spät dazu meldet, und sich deshalb nicht genügend entschuldigen kann.(Art. r.) 2. Wenn er die erforderlichen Zeugnisse nicht vorlegen kann. Erfolgt auf die Erkundigung von Seiten der Universität längstens binnen 4 Wochen, vom Abgangstage des Schreibens an gerechnet, keine Antwort, oder wird die Ertheilung eines Zeugnisses, aus welchem Grunde es auch sei, verweigert, so muß der Angekommene in der Regel sofort die Universität verlassen, wenn sich die Regierung nicht aus besonders rücksichtswürdigen Gränden bewogen findet, ihm eich zu bemertliche Lehr=Aus genügen nicht; 6 Orten außer inige Nachsicht udirenden, die chaftlichen Geein obrigkeits Eltern oder eten, daß der Universität, wo langt, gesandt Immatrikula= asse des Stue aufzubewahso erhält der trikel; die Res rden aber Verkeinem derselimmen werden den Besuch der Kollegien noch auf eine bestimmte Zeit zu gestatten. Auch bleibt ihm unbenommen, wenn er später mit den erforderlichen Zeugnissen versehen ist, sich zu melden. z. Wenn der Ankommende von einer andern Universität mittelst Consilii abeunde weggewiesen ist. Ein solcher kann von einer Uaiversität nur dann wieder aufgenommen werden, wenn die Regierung dieser Universität nach vorgängiger nothwendiger, mittelst des Regierungs=Bevollmächtigten zu pflegenden Rücksprache mit der Regierung der Universität, welche die Wegweisung verfügt hat, es gestattet. Zu der Aufnahme eines Relegirten ist nebst dem die Einwilligung der Regierung des Landes, dem er angehört, erforderlich. 4. Wenn sich gegen den Ankommenden ein dringender Verdacht ergiebt, daß er einer verbotenen Verbindung angehört, und er sich von demselben auf eine befriedigende Weise nicht zu reinigen vermag. Die Regierungs=Commissaire werden darüber wachen, daß die Universitäten jede Wegweisung eines Studirenden von der Universie tät, nebst der genau zu bezeichnenden Ursache und einem Signalement des Weggewiesenen sich gegenseitig mittheilen, zugleich aber auch die Eltern des Weggewiesenen oder deren Stellvertreter davon benachrichtigen. Höheren Auftrage zufolge machen wir die im hiesigen Regierungsbezirk wohnenden Studirenden besonders auf die Zeugnisse, welche sie zur Universität mitbringen müssen, und auf die Folgen des Mangels derselben aufmerksam und bemerken zugleich, daß die Vorlesungen des Sommer=Semesters bei den Universitäten in Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald und Halle und der akademischen LehrAnstalt in Münster am ersten Montage nach dem Sonntage Jubilate, bei der Universität in Königsberg aber am ersten Montage nach dem Sonntage Misericordias Domini, und die Vorlesungen des Winter=Semesiers bei sämmtlichen Universitäten und der akademischen Lehr=Anstalt in Münster am ersten Montage nach dem 18. October eines jeden Jahres vorschriftsmäßig ihren Anfang nehmen. Minden, den 24. Februar 1836. verweigern sich zu spät nicht genügend ichen Zeugnisse g von Seiten en 4 Wochen, 8 an gerechnet, rtheilung eines se es auch sei, immene in der lassen, wenn esonders rücke n findet, ihm Gerichtliche Bekanntmachungen. Nothwendiger Verkauf. Land= und Stadt=Gericht zu Bielefeld. Die Herrenfreie Wernings Stette Nro. 22 zu Ubbedissen nebst Zubehör, unter Berücksichtigung der Lasten, nach der in der Registratur nebst Hypothekenschein einzusehenden Taxe auf 710 Rthlr. 25 Sgr. ro pf. abgeschätzt, soll in termino den 18. April c. Morgens 11 Uhr an der Gerichtsstelle Behufs Auseinandersetzung der Werning'schen Erben subhastirt werden. Nothwendiger Verkauf. Land= und Stadt=Gericht zu Bielefeld. Das sub Nro. 371 an der Nothpforte hier selbst belegene sonst Bühl'sche Haus, nebst Zubehör, jetzt dem fisco regimines zugehörig, nach der, nebst Hypothekenschein in der Re gistratur einzusehenden Taxe zu 325 Rthir. abgeschätzt, soll in termino den 14. Moi cur. Morgens rr Uhr subhastirt werden. Termin zur Prüfung der Freiwilligen zum einjährigen „ Militairdieng. Jur Prüfung derjenigen jungen Leute, welche auf die Begünstigung des einjährigen freiwilligen Militairdienstes Anspruch machen, ist ein Termin auf den 5. April d. J. festgesetzt, zu welchem sich die Examinanden Morgens um 9 Uhr im hiesigen Regierungsgebäude einzufinden haben. Die mit den vorschriftsmäßigen Bescheinigungen versehenen Meldungsgesuche müssen spätesiens 14 Tage vor dem Termine bei uns eingehen. Spiesise 26. Zebruar 1836. Rünigliche Departements Commission zur Prüfung der Freiwilligen zum einjährigen Militairdienst. v. Gagern. Krüger. #.## Laterländische Fruer=Versicherungs=Gesellschaft in Elberfeld. Direktion: F. A. Jung, W. Blank, KöhlerBockmühl, Feldmann=Simons, I. C. Duncklenberg, Willemsen, bevollmächtigter Direktor und General=Agent. Direktorial=Rath: Abr. Pet. v. Carnap, Winand Simons, Joh. Keetmann, G. H. Orth, F. A. Jung jun. Protokoll der 13. General=Versammlung. Die General=Versammlung wurde durch die Bekanntmachungen. Direktion mit der Einladung eröffnet, für die heutigen Verhandlungen einen Vorsitzer und einen Protokollführer zu wählen, worauf zu Ersterem der Herr Joh. Adolph von Carnap und zu Letzterem Herr Wilhelm Wortmann bestimmt wurde. Der Herr Direktor und General=Agent Willemsen nahm nun das Wort und trug das Protokoll über die gestrige Sitzung des Direktorial=Raths vor, welches mit den Worten schließt:„Doch der Segen kommt von oben.“ Dem Herrn Direktor Willemsen gab dieses Veranlassung, darauf hinzudeuten, daß er mit denselbigen Worten seinen Vortrag in der ersten General=Versammlung schloß, und zu der Bemerkung: daß allerdings beim Versiches rungs=Geschäft es die Weisheit nicht thue, daß aber dennoch sorgliche Vorsicht, als allein mögliche eigene Zuthat, nicht versäumt werden därfe; und führte derselbe unter Anderm hierauf mehrere Beispiele an, wo die Anwene dung vorgeschriebener Ausführlichkeit bei den Aufnahmen der Versicherungen vor großem Nachtheil bewahrte. Der wie immer sehr pünktlich und deutlich aufgestellte Rechnungs=Abschluß pro 1835 wurde vorgelegt. Das Jahr 183s zeigte sich im Allgemeinen wieder günstiger für die Versicherungs=Geschäfte. Unsere Gesellschaft hatte auf 221 Punkten Brandschaden mit überhaupt: Tha121,561#— zu bezahlen. Es ergab dasselbe ein Gewinn=Resultat von Thaler 30,000*—, welches mit in die auf 1836 C 8s) übertragene Prämien=Reserve genommen wurde. Das Versicherungs=Kapital war, ungeachtet grundsätzlicher Ausscheidungen und Beschränkungen, von 83 Millionen auf 85 Millionen gestiegen; davon liefen 7 Millionen unter Rückversicherung und 78 Millionen für eigene Rechnung. Aus den verschiedenen interessanten auf das Geschäft bezüglichen Mittheilungen darf noch herausgehoben werden, daß es sich zeigt, wie man mehr und mehr begreift, daß das FeuerVersicherungswesen gehörig gewürdigt werden muß, weil es nicht mehr entbehrt werden kann— und zwar besonders nicht in einer Zeit, wo der Segen des Friedenszustandes so allseitig die Industrie anregt. Unsere Gesellschaft ist: in Würtemberg, unter bekannter Einigung mit dortiger Gesellschaft; ferner in Preußen, Bayern, Hannover, Sachsen, Baden, Hessen, Braunschweig, Nassau, den übrigen Theilen Deutschlands und in der Schweiz durch 3ar Agenturen vertreten Mit großem Interesse vernahm die General=Versammlung diesen, im Ganzen sehr beruhigenden und erfreulichen Bericht, und ersah daraus wiederholt, mit welchem Eifer, mit welcher Umsicht und Thätigkeit das Geschäft der Gesellschaft geleitet wird. Sie verkennt es nicht, wie viel sie hierbei der Direktion und insbesondere dem Herrn Direktor Willemsen verdankt und spricht diesen Dank einstimmig und aufrichtig mit der Hoffnung aus, daß noch lange diese sorgfältige und ersprießliche Leitung der Kompagnie erhalten bleibe. Die General=Versammlung beklagt in aufrichtiger Trauer den„Tob des Herrn P. C. Peill, der als ein sehr umsichtiges und thätiges Mitglied der Direktion sich um das Interesse der Kompagnie verdient machte. Zur Wiederbesetzung seiner Stelle wurde der Herr J. C. Duncklenberg senior einstimmig zum Direktor erwählt, der die Güte hatte, diese Stelle zu übernehmen, und wurde sodann der Herr Carl Duncklenberg zu seinem Stellvertreter ernannt. Der hier so allgemein und tief betrauerte so frühe Heimgang des stellvertretenden Direktors Herrn Carl Feldhoff, machte gleichfalls die Wahl eines Stellvertreters nöthig, welche auf den Herrn Carl Hecker fiel. Wegen der Wahl des Herrn I. C. Onnckleuberg senior, bisherigen Stellvertreters des Herrn Köhler=Bockmühl, in die Direktion, mußte auch für Ersteren ein neuer Stellvertreter gewählt werden, wozu Herr Wilhelm Simons=Köhler ernannt wurde. Den Herrn G, H. Orth, bis jetzt Mite glied des Direktorial=Raths, traf nach dem Statut die Reihe des Ausscheidens, derselbe wurde jedoch durch einstimmiges Ersuchen der General=Versammlung bewogen, diese Stelle ferner beizuhalten, und wurde Herr Wilhelm Wittenstein senior zu dessen Stellvertreter ernannt. Da Niemand etwas mehr zu erinnern fand, wurde die General=Versammlung durch den Herrn Vorsitzer geschlossen und Gegenwärtiges nach geschehener Vorlesung und Genehmigung unterschrieben. Der Vorsitzer: Joh. Ad. von Carnad. Der Protokollführer: Wilh. Wortmann. Abschluß auf den 31. Dezember 1835. Die Gesammt=Prämie, wogegen die Versicherungen im Jahre 1835 abgelausen sind, beträgt Thlr. 200,2452 10 ½ Sgr. Hierzu die Ausgleichungs=Reserve aus 1834 Wovon abgeht: an Agentur= Provision, Geschäfts=Kosten, Rückversicherungen und Freijahr=Reserven Hierzu der Zinsen=Ueberschuß pro 1835..... Die in 1835 bezahlten Schaden betragen...... Thir. 121,561.— Sgr. wovon die Räckversichernden trugen......, 17/7072 2„ Thlr. 103,853=28 Sgr. Die Gratisikation nach Statut S. 45„ 180•— Besondere Reserve für Schwebendes........ 14,823, 7¾ Thlr. 1188573 5¼ Sar. Es fanden im vergangenen Jahre auf 221 Punkten Schaden=Vergütungen Statt; viele vom Brandunglück=Betroffene sind demnach der Wohlthat, welche die Anstalt gewährt, theilhaftig geworden. Die Freisinnigkeit, mit welcher die Gesellschaft sich benahm, wurde mehrseitig öffentlich anerkannt. Das Statut der Gesellschaft, die Versichee 6 Bedingungen, überhaupt Alles, was die und Geschäftsführung betrifft, und Interesse für ein verehrliches Publikum haben könnte, liegt bei dem unterzeichneten Haupt=Agenten zur Einsicht offen; auch wird derselbe bereitwillig jede passende Erleichterung bei Versicherungs=Einleitungen gewähren. Bielefeld, den 28. Februar 1836. Junkermann, Haupt=Agent. BekanntmachungDie hinterbliebenen Erben der Wittwe des Bäckers Krüger hieselbst beabsichtigen, folgende, zu dem Krüger'schen Nachlaß gehörige Realitäten, nämlich: 1. das an der hiesigen Hagenbruchs=Straße sub Nro. g29 belegene bürgerliche WohnKriegs=Minisierii in termino den 6. April d. J. Morgens 11 Uhr, an Ort und Stelle zum Verkaufe ausgeboten werden. Bielefeld, den 1. März 1836. Königliche Garnison= Verwaltung= Junkermann. Die bei hiesiger Rentei vorräthigen Zinshaus, 2. einen am Kesselbrink in der ersten Brunnenstraße belegenen Garten, drey Scheffelsaat groß, begränzt von den Fockelschen und Henseler'schen Gärten, z. eine unterhalb jenes Gartens belegene Wiese, r Scheffelsaat 2 Spintsaat groß, an die Kurlbaum'schen und Velhagen'schen Wiesen gränzend, und z. einen daselbst liegenden, sieben Scheffelsaat großen Kamp, öffentlich an den Bestbietenden zu verkaufen. Es ist hiezu, in des Unterschriebenen Wohnung hieselbst, auf den 10. März Morgens 10 Uhr, ein Termin angesetzt, wozu Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Kauf=Bedingungen an jedem Tage in des Unterschriebenen Wohnung eingesehen werden können. Bielefeld am 28. Februar 1836. Hoffbauer, Justiz=Commissair. Nach Bestimmung höherer Bebörde soll das an der breiten Straße hieselbst gelegene, dem Militaire Fiskus gehörige, Exerzierhaus alternative a) unter bloßer Bediugung des Abbruches und Räumung der Baustelle, b) unter Mitversteigerung des Grundes und Bodens, vorbehaltlich der Genehmigung des hohen früchte an Waitzen, Roggen, Gersie und Hafer sollen unter den bekannten Bedingungen am Donnerstag den 24. März c., Nachmittags 3 Uhr, in Bielefeld, und um eben diese Zeit am Freitag den 2g. in Schildesche an gewöhnlicher Stelle öffentlich zum Verkaufe an die Meistbietenden ausgesetzt werden. Bielefeld, den 14. März 1836. Der Domainen=Rentmeister Schrader. Am Montag den 2r. d. M. sollen allhier 40 Scheffel Roggen, 9— Gerste, 00—. Hafer unter den alsdann bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden, und haben die Käufer sich des Morgens 10 Uhr allhier einzufinden. Pottenau, den 15. März 1836. Falckmann. Der Unterschriebene hat die Absicht seine beiden auf der Ritterstraße, unter der Nro. 300 und zto belegenen, im vorzüglich baulichen Stande befindlichen Wohnhäuser, in termino den 5. April c. Nachmittags 3 Uhr an Ort und Stelle zum Verkaufe auszusetzen. Der Zuschlag wird bei einem annehmlichen Gebote sofort ertheilt, und können 1/3 der Kaufgelder stehen bleiben. Hinter dem Hause Nro. zoo befindet sich ein geräumiger Ausgang auf den Wall und hinter dem Hause Nro, 31o ein nicht unbedeuten ( der Hofplatz, jetzt zum Garten benutzt, weshalb diese Gebäude sich vorzüglich zum Ber triebe einer Wirthschaft eignen. Kauflustige werden daher hiermit eingeladen, um ihr Interesse wahrzunehmen. Bielefelo, den 5. März 1836. Der Stellmacher Mense. Eine freundlich gelegene meublirte Wohnstube mit Schlafkammer steht sofort zu vermiethen; bei wem? sagt der Buchdrucker Küster. Won einer Englisch= Hamburger bedeutenden Fabrik in Stahl=Schreibsedern sind wir er8) sucht worden, ein Commissionslager ihres Fabraas auf hiesigem Platze zu unterhalten. cher Stadsfedern neuerfundener Passe, deren Vollkommenheit, Elasticität und Dauerhaftigkeit sehr gerühmt wird. Da sie zugleich sehr wohlfeil sind, so wird man sich von ihrer Güte leicht selbst überzeugen können. Das Dutzend kosiet mit Federhalter 6¼4 Sgr. Velhagen& Klasing. Zeiner weißer Stocksisch, trocken und gewässert, recht weich bei L. Heidsieck. Beiträge zur Belehrung und Unterhaltung. Einige wenige Worte über den kürzlich viel auch villech. seitig besprochenen Verein zur Förderung ig besprochenen Verein zur Förderung und einterstutzung des Gewerbfleißes in Bielefeld. 17. vorigen Monats war die erste General=Verlamzugigde dis jeßt bekannten Theilnehmer. Man densesbenn derselben einen Vorstand, und beauftragte ##, die vorläufig entworfenen Statuten, nachdem spiche vorgelesen worden, so weit es erforderlich scheine umzuändern, und sie demnächst dem schlietzlichen Berathung vorzulegen. ist nun zwar bis jetzt noch nicht gescheben, wird jedoch, wie wir hören, nächstens der Fall seyn, anden tönnen. Wahl der Geschäftsabtheillungen statWarten wir daher die folgende General=Versammlung ab, vertrauen den Einsichten und Erfahrungen zum Vorstande gebörenden achtbaren Männer, une tragen treulich das Unfrige bei, die in der Regel mit jedem Unternehmen von einigem Umfange vervundenen mancherlei Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen und ihnen auf diese Art ihre uneigennützigen Arbeiten nach Kräften zu erleichtern.“ Wer sollte zum Gedeihen einer solchen gemeinnützigen Anstalt nicht gern mitwieken wollen! V anun mebreren Theaterfreunden ist schon oft der Wunsco geäußert worden, daß auch hiesigen Orts ei., Theeter eingerichter, werden möchte. Da nun gurste daper, wenn Aetien=P aver vies Unternehmen füur Einen allein zu kostspielig, nicht lange Zeit zu verlieren sepn.“ am besten“ zu gewagt seyn möchte, so ließe sich dies durch einen Actien=Verein, wie anderer wüirde numn erensch Bielefeld, zu theus, zuch für eine kleine Stadt, wie ###uer kommen und die dazu erforderlichen Oit ug gros gernignlich griung, iür bieszen jede zu 25 à 30 Thlr. untergebracht, so ließe sich, halte, für den Ueberschus schon einu mustreichen Abend zu verschafenu Blost enen de zugsweise die besten Plätze als.3) dos idnen vorund endlich 4) bep Zänsigen 8. Spersite eingercumt dende ausgezablt würde. Der bezeichneten Hauses is indeg Verkauts=Ketmnin oben o#gn Puufes#n meg nicht mehr fern, und Bieteteid, Vrleht von dem Buchduuche Kuder. (Hierzu eine Theilage.)