Nro. 16 Münste Intelli Anno 1806. risches genzblatt. Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. Freytag den 18. April. I. Publicanda, I. Da die im Patente vom 19. Juni 180#, wegen Einrichtung des Hypotheguenwesens in den Entschädigungs=Provinzen, zur Anmeldung aller Realansprüche angesetzte präclusivische Frist, in Ansehung derjenigen Realforderungen, welche dem Fisco, den geistlichen Corporationen, und andern piis corporibus aus Geldforderungen und Cautionen zustehen, vermöge Allerhöchster Cabinetsordre vom zr December a. pr. annoch auf zwei Jahre, nemlich bis zum 3r. December r8o7 verlängert worden; so werden alle der Oberaufsicht der Kammer unterworfene geistliche= und weltliche Behörden, Corporationen und milde Stiftungen aufgefordert, bei Vermeidung der für sie daraus entstehenden Verantwortlichkeit, diese Frist nicht vergeblich verstreichen zu lassen. Sig. Münster, den 25. Februar 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. Lehmann. v. Beughem. Schmedding. Aulike. 2. Weil nach einem Anschreiben der hiesigen Königl. hochlöblichen Landesregierung vom 21. Febr. c. einige Untergerichte über Grenzen der, dem unterzeichneten Provincial=Collegio Medico& Sanitatis in Causis medico civilibus& fiscalibus verliehenen Jurisdiction zweifelhaft sind; so wird denselben und dem Publiko hiermit bekannt gemacht, daß, ingefolge der Instruktion für die Collegia Medika& Sanitatis vom 21. April 18#### Tit. II L.; zu dessen Cognition und Decision gehören r. alle Contraventionen gegen Unsere Medicinal= Gesetze, in so fern sie sich zur -fiscalischen Untersuchung darnach qualificiren, die Contravenienten des Militairstandes abgerechnet, deren Verantwortung und Bestrafung aber bei denen competenten Militairbehörden urgirt werden muß. 2. Alle Streitigkeiten der Medicinalpersonen unter sich, in sofern solch e ihr medicinisches Gewerbe allein zum Gegenstande haben. 2000 z. Alle Klagen gegen Medicinalpersonen auf Bestrafung, in sofern das Fündament lediglich aus ihrem Kunstgewerbe entnommen wird. Ist aver vom SchadenErsatz die Rede, so gehört die Klage für den ordentlichen Richter, dem jedoch vor Abfassung des Erkenntnisses, das Gutachten des Collegii Medici einzufordern, unverschränkt bleibt. 4. Alle Injurien= Sachen, wenn nemlich ein medicinal Polizey=Okficiant z. B. ein Landphysicus oder Chirurgus forensis in Officio injurirt wird. 5. Alle lupe lostro oder Medicamente zwischen dem Kranken, dessen Erben und den Medicinalpersonen, als Aerzten, Apothekern, Chirurgen, Accoucheurs, Hebammen rc. entstehende Klagen, in sofern nichr ex pacto geklagt wird. 6. Auch bei Concursen kann die Forderung der Medicinalpersonen an den Gemeinschuldner nach dem Festsetzungsdekret des Collegii Medici& Sanitatis ratione Liquidiratis bestimmt werden. Sollten sich die Partheien dabei nicht beruhigen wollen, so muß die Liquidität bei Unserer Medicinalbehörde in Contradiktorio entschieden werden, sobald kein Vortrag zum Grunde liegt. 7. Die Revision und Moderation der Medicinalrechnungen steht dem Colle gio Medico& Sanitatis in allen Fällen zu, wenn solche nach den Gesetzen nöthig ist, indem kein Land= oder Stadtphysicus, kein Arzt, noch eine sonstige Medicinal= person sich damit befassen soll. Münster, den 2. April 1806. „Königl. Preuß. Münster= Paderborn=Teckkenburg= und Lingensches Collegium Medicum& Sanitatis. v. Forckenbeck. Kerlen. II. Avertissement. r. Ohngeachtet der erlassenen Verordnungen vom 4. Nov, 1802 und 2. Sept. 180z wird jetzt häusig auf den Straßen und andern Orten, wo dadurch leicht Feuer entstehen kann, Taback geraucht; diese Verordnungen werden daher hierdurch wieder in Erinnerung gebracht. Münster, den 12. April 1806. Stadtdirector, Bürgermeisier und Rath Hildebrand. Schweling. Münsterman, Meiteler. III. Ediktalladungen. r. Da die in den Bauerschaften Wester und Hölter, Kirchs. Ladbergen belegenen Gemeinheitsgründen, namentlich: 1) Das sogenannte Westerfeld, 2) das Hölterfeld, 3) der sogenannte Schlaat, ein Grasanger 4) das Vorpleck, ein schöner Grasanger, und einige kleinere Parcelen getheilt werden sollen; so ist zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte der Liquidations= termin, in der Wohnung des Gastwirths Berkkemeier zu Ladbergen, auf Honnerstag den 26. Junius dieses Jahrs Vormittags 8 Uhr angesetzt. Alle diejenigen, welche in den genannten Wester= und Hölter Marken Realgerechtsame, sie mögen in Eigenthums= Hütungs= Holzungs Plaggenstichs= oder sonstigen Rechten bestehn, zu haben glauben, werden daher aufgefordert, selbige in dem angesetzten Termine unter der Warnung anzumelden und zu justificiren, daß die Ausbleibenden mit ihren eiwaigen Gerechtsamen präcludirt, und mit einem ewigen Stillschweigen belegt werden sollen. Die Guts Grund= und Eigenthumsherrn der Wester und Hölter Gemeinheitsinteressenten müssen gleichfalls deren Rechte in dem anstehenden Termine wahrnehmen, und werden sonst mit etwaigen Widersprüchen in der Folge nicht gehört, sondern difür angesehn werden, daß sie die Beschlüsse der Erschiene 200 nen genehmigen, und als rechtsverbindlich wider sich anerkennen. Tecklenburg, den 6. März 1806. Königl. Preuß. Markentheilungs=Commission. Hoffbauer. 2. Vermöge eines von dem Hrn. Dr. Herding, Richter der Stadt und des Amts Bochold, auheute, auf die durch Procurator Meyer, Namens des Hra. Hefkammerrath und Pestmeisters Jogn von Hirckiuck, dahier zu Bochold eingereichten Bittschrift, ertheilten rechtlichen Erkenntnisses, werden hiemit der Hr. Obrist und Seekapitain Arnold von Dirckinck zu Altona, und der Hr. Seelieutenant Fritz von Dirckinck zu Amsterdam; jedoch nur allein auf den Fill, wenn dieselben ihre vorerwähnten Wohnörter verändert haben mögten, oder die an selbigen zu verfügenden Instnuationen der erkannten Special= ladungen, erheblichen Beschwerlichkeiten ausgesetzt seyn sollten; sodann jedoch ganz unbedingt überhaupt alle und jede andere, welche an die verstorbene Frau Therese, Gemahlin des Hrn. Hofraths Heinrich Wilhelm von Dirckinck, geb. von Dirckinck dahier zu Bochold und dessen Nachlassenschaft, irgend einige Anspräche oder Forderungen, aus welchem Grunde es auch immer seyn mag, insbesondere aber, welche an den aus solcher Nachlassenschaft herrührenden, binnen hiesiger Stadt Bochold am Schonenberg belegenen Honerbeinschen Hof, nebst dabei obhandener Scheune und Gärten, ingleichen an demebenfalls aus derselben Nachlassenschaft herrührenden, in der Bauerschaft Liedero Kirchsp. Bochold belegenen Kotten, Dirckincks Weide genannt, oder eine oder andere Zubehdrung dieser unbeweglichen Güter, etwa aus einem allgemeinen oder besondern Pfandrechte, LehnFidei Commisse Näher= Wiederkaufs= Rückfalls: Dienstbarkeits= und Erbfolgerechte, oder aus irgend einem andern Grunde, wie sie immerhin Namen haben mögen, ein dinge liches Recht zu haben vermeinen, hiemir ein für allemal edictaliter und perenttorie verabladet; um solche Gerechtsame innerhalb sechs Wochen, nach erster Bekanntmachung dieses, allenfalls am ersten darnach folgenden Gerichtstage, bei dem hiesigen Gerichte der Stadt und des Amts Bochold persönlich, oder durch einen von den übrigen hiesigen Gerichtsprokuratoren: als Hrn. Reygers, Benning, Sarazin, Bangen und Schwolders, anzuordneuden Anwaldten, bei Vermeidung des ihnen ansonst deßfalls aufzulegenden ewigen Stillschweigens gehörig vorzustellen und zu rechtfertigen, sodann ferner zu sehen und hören, daß vorbenannte unbewegliche Güter gerichtlich, zum Nutzen derjenigen, welche an die dafür einkommenden Kaufgelder das vorzüglichste Recht bescheinigen werden, versteigert werden, oder ihre etwa dagegen habende gegründete Widersprüche vorzustellen, unter der Verwarnung, daß in Eststehung dessen, dann als nun, hiemit eine solche Versteigerung erkannt seyn solle. Gegeben Bochold, den 8. April 1806. Auf richterliches Erkenntniß. I. Willemsen, Gschbr. IV. Gerichtliche Bekanntmachungen. r. Zur Auseinandersetzung der Wittwe des verstorbenen J. B. Nunningmöller aus Harsewinkel und ihrer Kinder aus zweiter mit jenen, welche dieselbe in erster Ehe mit B.s H. Muesmann gezeugt hat, so wie zur Tilgung der von erwähnter Wittwe und ihrem Ehemann J. B. Nunningmöller kontrahirten Schulden, sollen nachstehende von der Wirtwe Nunningmöller und ihren erster Ehe Kindern bishierhin gemeinschaftlich besessene Immobilien ols: a) Ein im Wiegbold Harsewinkel gelegenes Haus nehst Nebengebände sub Nro. cat. 57, geschätzt auf 30o Rthlr. b) Ein Garten beim Hause, geschätzt auf 100 Rt. c) Ein Stück Lend in der Erheren unweit Harsewinkel gelegen, theils Gertenotheils Ackerlend, geschätzt auf 3oo Rt. *) 210 3) Ein Stück Feldland auf der Bracke unweit Harsewinkel gelegen, geschätzt auf 187 1/2 Rt. e) Ein Districkt wasserrigten Grundes, das Lutterufer genannt, unweit Harsewinkel am Pamberg gelegen, geschätzt auf 50 Rt. f) Ein Stück Feldland nebst einem Hagen unweit Harsewinkel, im Landhagen am Mühlenbaum gelegen, geschätzt auf 6oRt. g.) Ein Stück Feldland unweit Harsewinkel auf der Ostheide gelegen und an den Landhagen schießend, geschätzt auf 150 Ri. b) Vier Bankstätte in der Kirche zu Harsewinkel, geschätzt zusammen auf 5o Rt. i) Ein Begräbnißplatz auf dem Kirchhofe daselbst, geschätzt auf 41 Rt. gerichtlich dem Meistbiethenden verkauft werden, und ist dazu der einzige Subhastations= termin auf Dienstag den 20. anstehenden Monats Mai, Morgens 9 Uhr, an der gewöhnlichen Gerichtsstelle zu Harsewinkel angesetzt. Besitz= und zahlungsfähige Kauflustige werden demnach hierdurch aufgefordert, in dem obbestimmten Termin ihre Gebote abzugeben. Taxe und Vorwarden können täglich in der Gerichts: Registratur nachgesehen wergen. Warendorff am Gogericht Harkotten, den 12, Feb. 1806. Guilleaume. Eickholt. 2. Auf Instanz des Kaufmanns Langewort hieselbst, wegen seiner ausgemachten rderung soll bei ermangelender zureichender obilien und Moventien seines Schuldners, des hiesigen Bürgers Wilhelm Kramers, nicht weit von hier, gegen des Legge: Inspectors Uffhebers Kamp über liegender, ungefähr 3 großer, zu 127 Rthlr. 12 ggr. gewürdigter halber Garten, in dem ein für 3 mal auf Freitag den 6. Juni a. c. des Morgens um 1r Uhr angesetzten Termin, an gewöhnlicher Gerichtsstelle subhastirt und dem Meistannehmlichbietenden zugeschlagen werden. Tecklenburg, den 2r. März 1806. Mettingh. z. Da in Gefolge eines, noch nach dem Subhastationstermin vom 21. Feb. c., erfolgten Mehrgebots für die sammtlichen, hieselbst belegenen, zur Waldeckschen Concursmasse gehörigen Immobilien, ein Gesammtpreiß von har Rihlr. geboten, weshalb der Zuschlag, für das im gedachten Subhastationstermin erfolgte Mindergebot, von den Interessenten nicht genehmigt worden ist; so werden pro omni& ultimo nunmehro diejenis gen, welche etwa noch ein Mehreres als die gedachten gar Rihlr. zu bieren gesonnen, aufgefordert, dieses Mehrgebot innerhalb 14 Tagen oder spärestens in dem auf den 9 Maic. Vormittags 10 Uhr, an der gewöhnlichen Gerichtsstelle dahier präfigirren letzten Subhastationstermin abzugeben, unter der Verwarnung, daß auf spätere Mehrgebote nicht mehr werde geachret, sondern der Zuschlag entweder für die bereits gebotenen oar Rthlr. oder für das in dem präfigirten Termin erfolgende Mehrgeboth, dem Letzt= und Meistbietenden werde ertheilet werden. Sendenhorst, den 8. April 1806. Königl. Preuß. Gericht. Kreuzhage. Langen. 4. Demach die Eheleute Niesman dahier vor Rheine und Vormünder erster Ehe Kindes beim Königl. Preuß. Gericht zu Bevergern, um Verkauf eines den Eheleuten Niesman zuständigen, am Kirchhof zu Rheine Nr. 314 belegenen Wohnhauses, zur Befriedigung erwehnten erster Ehe Kindes, angestanden haben und diesem Gesuche deferiret worden; so wird ad Requisitionem eines Wohllöblichen Gerichts zu Bevergern der Verkauf gedachten Hauses, welches von den beeivigten GerichtsAestimatoren zu zo0 Rthlr. geschätzt worden, auf Dienstag den 27. Mai l. J. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhause zu Rheine angesetzt. Zugleich werden sämmtliche Realprätendenten obbesagten Hauses hierdurch ein für z mal vorgeladen, um innerhalb 6 Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den r., 14 Tage für den 2, und 14 Tage für den z. Tetmin gestattet werden, ihre Ansprüche dahter im Gerichte oder beim Gerichtsprotokoll zu propo 211 niren und zu justifteiren, und zwar unter der Verwarnung, daß sie nach Umlauf dieser Frist mit ihren Ansprüchen nicht mehr gehdret wer. den, sondern ihnen ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. Sig. Rheine, den 2o. März 1806. Ad M. Om Jud. F. A. Nierman, Gschb. 5. Am Dienstag den 22. d. M. Vormittags ro und Nachmittags 2 Uhr, sollen folgende Sachen öffentlich den Meistbietenden, gegen baare Zahlung in Coventions=Münze, gerichtlich verkauft werden: Ein Bettgestell mit Behang, ein vollständiges Beite, ein Platenofen mit Pfeifen, zwei große Spiegel mit vergolderen Rahnien, ein eingelegtes Schreibepult, eine Commode, ein Kanape mit sechs überzogenen Stühlen, ein Kleiderschrank, ein Küchenschrank, ein Ackerwagen, ein Pflug, eine Karre 2c. Zahlungsfähige Kauflustige werden diesemnach eingeladen, sich am bestimmten Tage und zu den bestimmten Stunden auf dem adelichen Hause Steinforth einzufinden. Haus Steinforth, den 10. April 1806. Das Jurisdictionsgericht zu Drensteinforth. J. Broschard. Steckbrief. 6. Am 24. v. M., bei Gelegenheit des hiesigen Markts, haben drei fremde Betrüger einen ausländischen Kaufmann, der sich in Handelsgeschäften hier aufhielt, mit einem falschen Wechsel von 1oo Rthlr. auf eine verschnitzte Art hintergangen, und sich sogleich entfernt.“ Einer derselben ist in Osnabrück, auf diesseitige Requisition, zur Haft gebracht, und hat im Laufe der hieselbst gegen ihn befangenen Untersuchung sein Verbrechen, so wie die Theilnahme der beiden übrigen daran, eingestanden. Von diesen letzten nennt sich der eine Krebs, auch Peter Dillmann, ist angeblich ein Kaufmann aus Mainz, etwa funfzigjährigen Alters, mittler Größe, untersetzter Statur, hat ein rundes volles und rothes Gesicht und schwarze Haare, welche zu grauen anfangen. Er trug während seines hiesigen Aufenthalts einen dunkelblauen Rock, eine gestreifte Weste, schwarze manschesterne Pantalons, Schuhe und Strümpfe und einen runden Hut. Der zweite Namens Schultz giebt sich für einen Commissionair aus Hamburg aus, ist größer als der erste, schlanker Statur, bräunlich im Gesicht und schwarz von Haaren. Er trug während seines hiesigen Aufenthalts einen dunkelblauen Rock, auch einen leberfarbenen Ueberrock, schwarze: Beinkleider, Stiefeletten und einen runden Hut. Wahrscheinlich hat der Letztere ein kleines Paquet in grüner Wachsleinwand bei sich, worin folgende dem hiesigen Arrestanten gehörige Sachen seyn sollen: a#zwei Hemden, b) zwei seidene Halstücher mit rothem Grunde und gelben Blumen, c) zwei blaue Taschentücher eines mit seidenen und das andere mit rothen baumwollenen Streifen, d) ein Paar alte haumwollne Strümpfe und Socken, e) zwei Schlafmützen, f) eine schwartz seidene Weste, g) ein weißer mousseliner Halstuch, h) zwei Perucken und i) eine Kleiderbürste, Münster, den I3. April 1806. Königl. Preuß. provisorisches Inquisitoriat. v. Schüching. Krönig. Woldering. V. Vermischte Nachrichten. 1. Am Montag den 21. April dieses Jahres Morgens 9 Uhr werden auf dem Boden des Magdalenen Hospitald, 3o Malter 8 Scheffel Gerste und 10 Malter 5 Scheffel Hafer den Meistbietenden salva Ratificatione der Armen Commission verkauft werden. Münster, den 12. April 1806. Stadt= Armen= Commission. v. Schlechtendal. Hildebrand. Schweling. Münsterman. Wemhof. Lüders. 2. Die in der Nähe hiesiger Stadt am Aafluße belegene herrschaftliche Oel= und Bokkemühle steht vom 1. Juny d. J. an zu verpachten. Pachtlustige wollen sich binnen den nächsten sechs Wochen beim Unterzeich neten melden, wo sie die Bedingungen erfahren und den Zuschlag nach Umständen erhalten können. Zygleich wird vorläufig bekannt gemacht, daß mit dem Schlusse d. J. die Pachtjahre der beiden Herrschaftlichen Windmühlen zu Gildehaus, eine Stunde von Bentheim, auch der Wind= und Fallmühle zu Uelsen in der Niedergrafschaft Bentheim zu Ende gehn, welche meistbietend in diesem Früjahr wieder verpachter werden sollen, wovon aber der Verpachtungstermin näher beim Unterzeichneten zu erfahren ist. Burgsteinfurt, den 0. April 1806. Höning, Domainen= Kammer= Sekret. 3. Das ohnweit Freckenhorst in der Gronhorster Bauerschaft belegene, den Erbgenahmen Bröckling zugehörige Westarps Erbe, soll am Dienstag den 22. April l. J. Morgens 10 Uhr zu Warendorff, in des Gastgebern Jurgens Behausung, meistbietend verkauft werden. Die zum Ankauf Lust= und Mittelhabende belieben das erwehnte Westarbs Erbe zu besichtigen, die Bedingnißen in Termino zu vernehmen, obsonst solche bei Endesbenannten oder beim Hrn. Notarius Reders in Warendorff zum voraus einzusehn. Münster, den 12. März 1806. Franz Giese, Dr. qua Mandat. 4. In Gefolge eines Landräthlichen Rescriprs vom 5. d. werden am 28. Aprild. I. Morgens 9 Uhr an der Hopster Mühle, wegen einer vom Kirchsp. Hopsten abzutragenden Schuldforderung, mehrere Parcelen aus den dasigen Gemeinheits= und Marken= Gründen, der Gursherrlichen Genebmigung und dem Antrage der Gemeinde gemäß, falvaRatificatione der hochldbl, Krieges= und Domainen= Kammer, meistbietend verkauft werden, und liegen Taxe und Vorwarden bei Unterschriebenen, so wie beim Vogten Bruns in Hopsten, zur Einsicht offen. Bevergern, den 20. März 1806. Borggreve. 5. Am Montag den 2r. anstehenden Monats April Morgens 9 Uhr anfänglich sollen, 212 im Kirchs. Oelde gelegenen Hause Geist, 7 Malter, Münster Mags, Weitzen, 36 Malter Roggen,#2 Malter Gersten, 57 M. Haser, 4 M. Futterkorn, 6 Scheffel Feldbohnen, 3 Scheffel weiße Erbsen, 17 Scheffgraue Erbsen und 2 Scheff. vermischtes Korn mit dem Meistgebot verkauft werden. Kauflustige wollen zur obbestimmten Zeit, auf dem dem Hause Geist, dem Verkauf beiwohnen. Sig. Geist 31. März 1806. Greveler. 6. Meinen geehrten Gönnern mache ich hierdurch ergebenst bekannt, daß ich von unn an diesen Sommer hindurch im hiestzen Schloßgarten, wie in den vorigen Jahren, fortfahre alle mögliche Erfrischungen in den billigsten Preisen zu verkaufen. Ich werde mich möglichst bestreben, durch eine aufmerksame Bedienung, mir die Zufriedenheit des Publikums zu erwerben. Jos. Schrott, Wagenmeister. 7. Am Montage den 2x. April Morgens 9 und Nachmittags 2 Uhr anfänglich, sollen in meiner Wohnbehausung verschiedene Silbergeräthe, als eine Plat de menage, ein Lampet mit der Kanne, eine Suppenschale mit Deckel inwendig vergoldet, ein Leuchter, ein Dutzend Messer, Gabeln und Loffel und eine kostbare goldene Dose; ferner verschiedenes kostbares Tischzeug, Handtücher, Betttücher, Kissenzüge, den Meistbietenden, gegen baare Zahlung, verkauft werden. Münster, den 8. April 1806. m— Hülseberg. 8. Am Montag den 2r. April soll ein aus Servatiithor in der letzten Gasse rechter Hand, am Lüdickenbeckerwege belegener von allen Abgaben freier Garten, so der Faßbinder Reckfort in Miete gehabt, Nachmite tags 2 Uhr, unter alsdann auf den Garten vorzulesenden Conditionen, verkauft werden. Es dient dem Ankäufer zur Nachricht, daß der Garten gleich kann geliefert und der Schlüssel zum Besehen bei Untergeschriebenen abgehohlt werden. Schreiber, Noter. ex Commillione. 9. Am 21. dieses Monats Morgens 10 213 Uhr soll im Seminario, vormaligen Ueberwasserschen Kloster, auf dem Universitätsbalken allda eine Quantität Hafer, durch das Melstgebot verkauft werden; wozu alle Lusttragende eingeladen werden. Münster, den g. April 1806. Isfordt, Amtmann. 1o. Am Mittwoch den 23. April l. J.-des Morgens um 10 Uhr, soll in der Commenderie zu Burgsteinfurt eine Quantitär Weitzen, gelbe Erbsen, Gersten und Hafer meistbietend verkauft werden. H. Becker, Ir. Ein junger Mann, der gründlich Brendtewein zu brennen versteht, wünscht in einer Brennerei angestellt zu werden. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 12. Es wird auf einem adlichen Gute ein Präzeptor bei Kindern verlangt. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 13. Auf der breiten Gasse in Nr. 307 stehen zwei Zimmer mit Schlafzimmer zu vermieten und können gleich bezogen werden. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 14. Dienstag den 20. und Mittwoch den 30. April c. des Morgens jedesmal präcise 9 Uhr anfänglich, werden in dem Thiergarten zu Wollbeck ohngefähr 1o0 Ende Bau: und Nutzholz und go Schock Buschen in loco den Reistbierenden, unter alsdann vorzulesenden Bedingnissen, verkauft werden, welches hiemit bekannt gemacht wird. Münster, den 15. April 1806. F. F. Geisberg, Amtsreutm. 15. Nächstkünftigen Montag, als den 2r. April Morgens 10 Uhr, soll auf der S. Joans: Commende eine Quantität Roggen und Gersten durchs Meistgebot, gegen baare Zahlung, verkauft werden. Steinbicker. 16. Zu meiner Befremdung habe ich erfahren, daß jemand in meinem Namen von einem hiesigen Kaufmann mehrere Ries fein Papier ausgenommen har, da ich aber das, was ich brauche, immer gleich baar bezahle; so mache ich zum Ueberfluß hierdurch bekannt, deß ich nichts, was etwa in meinem' Namen ausgenommen wird, bezahlen werde. Hosson, Actuarius am vormaligen Hofgericht. 17. Bei Willing allhier ist zu haben: wile der und zahmer Klesaamen, wie guch ganz frischer Hanfsaamen zum Säen, um billige Preise. 18. Am Dienstag den 6. k. M. Mai Nachmittags 3 Uhr, sollen die hier im Katbagen sub Nr. 208& 0 belegenen Behausungen der verstorbenen Ehefrau Steffen, unter alsdann in actu bekannt zu machenden Bedingungen, mehrstbietend verkauft werden. Die hierzu Lusthabende wollen sich zur bestimmten Zeit in gesagter Behausung einfinden. Münster, den 15. April 1806. G. B. Schepers, Notar, rh. Es wird ein Capital von 30,000 Rthl. gegen hinlängliche Sicherheit anzuleihen gesucht, wer hierzu Gelder in kleineren Summen auszuleihen gesonnen ist, kann das Nähere beim Notar. Schepers, wohnhaft auf der Jüdefelderstraße in Münster, erfahren. 20. Auf der Königl. Renthei Cappenberg sollen nachstehende Früchte als: 11 Malter Weitzen, 150 Malt. Roggen, 370 Malt. Gersten und 160 Malt. Hafer, Wernsche Maaß, in kleinen und großen Partien, den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Kauflustige werden daher eingeladen in Termino den 7. Mai Morgens 8 Uhr hieselbst zu erscheinen und ihr Gebor zu eröffnen, wo der Mehrstbielende, nach denen näher bekannt zu machenden Bedingnißen, Talva Ratiticatione den Zuschlag zu gewärtigen hat. Cappenberg, den 14. April 17c6Königl. Preuß. Renthei= Administration. Gosebruch. 2r. Am Donnerstag den 2#. Avril Nachmittags um halb zwei Uhr, soll der Thurm an der Schoneflietischen Brücke, unter alsdann bekannt zu machenden Bedingungen, daselbst den Meistbietenden verkeuft werden. F. F. Scheffer gen, Boichorst, Domkellnerei Reutmst. 214 22. Zu Haselünne, im Arembergischen, steht aus freier Hand zu verkaufen ein mit Jagd und Fischerei berechtigter, freier adlicher Burgmans Hof, worin 0 große Wohnzimmer, 2 große Küchen,## Domestikenzimmer, 2 große gewölbte Keller, 2 Boden, die sich über das ganze Haus erstrecken, und worauf 100 Lasten Korn gelagert werden können: 2 große Gärten gerade hinter dem Hause belegen, worin allerlei Sorten Spallier= und sonstige Obstbäume sind, auch noch ein kleie ner Kraut= und Blumengarten neben dem Hause; ein großer Stall, worin für 4 Pferde und 6 Kühe Stallung ist, nebst einer Wagenremise; neben dem Stall befindet sich ein schöner sehr weiter Brunnen, von großen Quadratsteinen aufgezogen und worin vortrefliches Wasser ist. Nähere und für den Ankäufer sehr vortheilhafte Bedingungen sind bei dem Herrn L'Eschevin in Haselünne zu erhalten. 23. Am Montag den 28. April l. I. des Morgens um 10 Uhr, sollen in dem zum hochablichen Hause Hülshoff gehörigen sogenannten Königbrock, Kirchs. Rorel, go Haufen theis harten theils weichen Holzes den Meistbietenden, unter alsdann bekannt zu machenden Bedingungen, verkauft werden. Kauflustige wollen sich zur obenbestimmten Zeit, an des Pächters Borgmanns Hause daselbst einfinden. Hülshoff, den 16. April 1806. Stühler, aus Auftrag. 24. Nächstkünftigen Dienstag den 22. d. des Nachmittags 3 Uhr werden: die in der Höchsterstraße zur Wirthschaft sehr gelegene, massiv erbaute Behausung des verstorbenen Bäckeramtsverwandten Westarp, sub Nro. cat. 120., mit dem daran stoßenden Brauhause, Stallung und denen auf der Sonnen= nenstraße, obnweit dem Höchsterthor in Lamberti Laischaft, sub Nr. 12; und 126 belegenen massis erbauten Gädems, wegen besonders eingetretenen Umständen, in der Principal= Wohnbehausung Nro. r20, unter den in sLu bekannt zu machenden Bedingnissen, von neuem verkauft werden. Die Verkaufsbedingungen können auch vorher bei Endesunterzeichneten eingesehen werden, und steht es denen zum Ankauf Lusttragenden frei, die Häuser zu besichtigen. Münster, den 15. April 1806. Aus Auftrag des Hrn. Erecutors. Block, Notar, wohnhaft in der Höchsterstraße Nro. 114. 25. Den 30. April l. J. des Morgens9 Uhr sollen am hiesigen Zeughause 28 Stück neue Sättel, 20 Stück Gurten, verschiededenes Lederwerk, Kopfgestelle, mit und ohne Stangen und 3oo brauchbare Tornister, meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Münster, den 12. April 1806. v. Colson, Art, Major, Hertel, qua Gouvernem. Audit. 26. Gute frankfurter Vizebohnen sind pr. Scheffel zu 2 Rthlr. 18 ggr., wie auch in grd. ßern und kleinern Quantitäten zu haben bei B. H. Kohrmann, in der Dummengasse auf Ludgertstraße. 27. Am 25. dieses Monats des Morgens 10 Uhr, soll auf dem Amthause Lüdinghausen eine Quantität schweren Hafers meistbietend verkauft werden. Amthaus Lüdinghausen, den 15. April 1806. J. Funcke, 28. Am zo. März d. J. ist im Dom ein braun seidenes Parapluy stehn geblieben, der ehrliche Finder wird gebeten solches, gegen ein billiges Trinkgeld, dem Int. Comt. anzuzeigen. 2h. Es sucht jemand ein Capital von 300 Reichsthaler, gegen Sicherstellung und allenfalls Stellung eines Bürgen, anzuleihen. Das Intelligenz= Comtoir giebt hiervon Nachricht.