Eltit Ihrer Churfürstl. Gnaden zu Cölln gnädigstem Privilegio Freytags, den 29. Julii. I. Citationes Edittales Aus Befehl des Hochfürstl. Münsterischen # weltlichen Herrn Hof=Richters werden die an den Joachim Friderich von Milckau zu Schwede und desselben Haab und Güter eine Ansprach und Forderung habende, zur Zeit nicht namhaft gemachte, auch in der erkannten Special=Ladung nicht benennte Credirores hiermit zum erstenmal edictaliter verabladet um auf den neunten Tag nach Verkündigung dieses, allenfalls auf den ersifolgenden Gerichtstag darnach bey hiesigem weltlichen Hofgericht gewöhnlicher massen zu erscheinen, ihre daran habende Forderung und darauf stimmende Urkunden obsonstige Beweißstücke nebst einer förmlichen eidlich zu erharten im Stande seyenden Liquidation gerichtlich vor= und einzubringen, mithin zu sehen und zuhören, daß ihnen die dem vorgedachten von Milckau zuständige Güter nach Ertrag ihrer Forderung anstatt Zahe lung überwiesen und angethan, in nicht Erscheinungs=Fall aber ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Lignatuim Münster den 20. Julii 1700. Ex spec. Commillione D. Judicis aulici M. L. Rengeling, Act. Caule Alus Befehl des Hochfürstl. Münsterischen #t weltlichen Herrn Hofrichtern werden diejenige Creduores; so an der Wittib des seel. Zellern grosse Westerman, Kirsp. Rinkenrodde und derselben sämtliche Haab und Güter eine Ansprach oder Forderung haben, hiedurch auf denhten Tag nach beschehener Bekanntmachung dieses zum zweytenmat eaictaliter verabladet, um alsdan selbst oder durch einen gnugsam Bevollmächtigten zu erscheinen, und ihre Forderungen samt einer richtigen Liquidation bey hiesigem weltlichen Woinericht lub pcena perpetuililenril vor=und einzubringen. Münster den 20. Julii 1768. Exspec. Comnnillione D. Judicis aulici M. L. Rengeling, Akt. Caufa Alus Befehl des Herrn Gograven zum Har** fotren, werden alle Creditoren, diewelche an den Zellern Caspar Presman, Kirsp. Harsewinkel, einige Spruch u. Forderung haben, hiemit eaictaliter citiret u. abgeladen, um auf Mitwochen, als den ryten Augusi, Morgens 10 Uhr an des Wirthschaftern Johan Henr. Ruschofs Behausung in Harsewinkel zu erscheinen, ihre daran habende Forderung zu proponiren, mithin auch die alsdann vorzutragende Puncten, wie und auf welche Manier mit gemeldtem Presman (indem derselbe sich mit seinen Creditoren in der Güte zu setzen, und nicht gern sich des flebilis beneficii ceffionis bonorum zu bedienen gesinnet)ad effectum obtinende solutionis ein gerichtlicher Vergleich zu treffen zu vernehmen. Sign. den 21. Julii 1768. Adfpec. Decretum D. Gogravii H. A.Becsc, Gerichtsschr. II. Gerichtliche Notificationes Demnach von den Geschwisteren und Erben weiland Amtmanns Boemer darauf bestanden, und von derselben Vormund und Miterben Doctoren Bömer, nunmehro darin gewilliget worden, daß die zwischen ihnen bis hiehin in Gemeinschaft gestandene Bömersche Wohnbehausungen, benenntlich das im Kirspel Ueberwasser auf der FrauenStrasse zwischen des Fleischhauern Pötken, und des Höckern Sasse Häuseren belegene Principal=Wohn=Pfort= und Hinter=Haus samt Stallung und der hintern kleinen Wohnung, und das Nebenhaus mit dem dazu gehörigen grünen Gehöffde; welche insamt von den geschworenen Stadts=Mauer= und Zimmer=Meisteren auf 2600 Rthlr. ästimirt, wie auch die in besagtem Kirspel auf dem Lap penbrink belegene zwey Wohnungen mit dem dazu gehörigen grünen Gehöffde, welche von enselben auf 380 Rthir astimiret worden, em Meistbietenden jure cujuscunque ad pre tium falvo verkaufet werden mögten, und dann Magutrarus; um die Schluß=Liquidation, und folgens die Theilung der Elterlichen Erbschaft vornehmen zu können, unumgänglich nöthig gefunden hat, solchen Verkauf unter erwähntem Vorbehalt fürgehen zu lassen, so wird pro termino cistractiomis der rzte nächstkünftigen Monats, Nachmittags um 2 Uhr auf der hiesigen grossen Rathskammer angesetzet. Refolutum in Congregatione Senatus den 15. Juli 1708. Ex Mandato Senarus J.B. W. Zurhaer, Secrer. sublt. Hlus Befehl Eines Hochwürdig Hochwolgebohrnen Freyherrl. Domcapituls zu ner verordneten Hrn. Gograven des Gogerichts Telgte; wird hiemit jedermän“ niglichen bekannt gemacht: wie daß ac inItantiam Werenemonitoren Executorjischeffer, die dem Zellern Lütke Kumphorst, Kirspels Telgte zugehörige, und bereits impignorirt- auch ästimirte Mobilien, Moventien und Kornfrüchten, am Donnerstag, den 4ten nächstkünftigen Monats Augusti und folgenden Tägen, jedesmal des Morgens 8 Uhr, auf gedachten Lütke Kumphorsts Erbe, dem Letzt= und Meistbietenden gerichtlich verkaufet, und der Kaufschilling einsweilig ad Protocollum dieses Gogerichts erlegt werden sollen, wobey die Lust und Mittel habende sich einfinden können. Sign. Münster den 24. Jul. 1768. AdMandatum D. Gogravii J.C Werlem; Gerichtschr. Hochwürdigen Domcapituls gnädig verordneten Gograven in Meest wird hiemit bekannt gemacht, daß auf künftigen Mitwochen, als den zten Monats August anni currentis des Morgens um 8Uhr die ad instantiam Herrn Oblegierii Kump,als Guthsherrn, bereits gerichtlich describirte, dem Eigenbehörigen Zellern Hesping, Kirspels Altenberge, zuständige sämtliche Mobilien und Moventien, auch Kornfrüchten aufm Lande meisibietend gerichtlich gegen baare Erlegung deren Kaufgelderen ad Pro rocollum an des Hespings Haus und respeKivé aufm Lande verkaufet werden sollen; wer derohalben zu deren Ankaufung Lust und Mittelhat; kann sich auf obbestimmte Zeit und Ort zum gerichtlichen Aufböt einfinden lassen. Sien. Münster den 28. Julii 1768. Ad Decrecum D. Gogravii F. J. Trost, substit. Gerichtschr. III. Sachen so zu verkaufen. Da der Krameramtsverwandter Hassenkamp auf der Clemensstrasse eineQuantität in Päckchen zusammen geschlagenen Rauchtoback vorräthig hat und selben am künftigen Dienstag, den aten August des Morgens gegen 9 Uhr den Meistbietenden zu verkaufen willens ist, als werden auf be stimmten Tag und Stunde alle Liebhabere an besagte Behausung eingeladen. (Ein ausserhalb Servati Thor belegener groyer Garte mit einem Gartenhaus u. vielen Obstbäumen versehen, steht aus freyer Hand zu verkaufen. Das Intellig. Comtoir giebt weitere Nachricht. IV. Sachen so zu verpachten. Da die Landes=Herrschaft Wehrt cum arr. nes und Specificationes Pertinentiarum hen —& dependentiis„Recht und Gerechtig= hiesiger geheimen Canzley oder dem Bocholkeitenz in sperie der Roß=und Mindmühlen, dischen Gerichts=Protocolleinsehen undgsam Ende August, oder Anfang September nehmen mogen. Der eigentliche terminns u. anucurrene aufsechs nachemnanderfolgen= Ort, wann und wo solche Verpachtung de, termino Marrini laufenden u768sten Jah= schehen solle wird demnächst s### res anfangende Jahren, dem Meistbietenden gemachtwerden. Urkund Eburfürstl. aebei. verpachtet werden soll; sowird solches vor men Canzlep=Insiegels und der Vichimarig läufig zu dem Ende bekannt gemacht, damit Signarum Münster den 20 die zu solcher Anpachtung Lust und Mittel(I. C.) V.F. W. von HöSFI. 4pb habende vor den 23sten August die Conditio. 1 C. B. Münitermann. V. Vermischte Nachrichten. Echiesiger Landaue., Jammer die Zin, tions=Geldenran keregi ends roz u der vondenen mano 173 1. P is härceh), Peaningmaster. Vermischte Neuigkeiten von verschiedenen Orten. Krsteg, Vrief aus Kurm bringen Walta, in Ramend=, Studs, einge Verwalter der Kisch=und Inige „„„ e i r a u s T u r i n b r i n g e n mit, daß der Cardinal Henricus Virginius Natta, Dominicaner=Ordens, Bischof zu Alba, im Herzogthume Moutferrat, in der Nacht vom 25. auf den 26sten Junii zu Alba das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt habe. Se. Eminenz erblickten das Licht der Welt zu Casal, einer Stadt in gedachtem Herzogthume den roten Januar 1y0r, und und wurden von Sr. itztregierenden Päbstl. Heiligkeit am2s November 1761 zur Purpur=Würde erhoben. Durch diesen Todesfall isi der irte Cardinals=Hut zur Erledigung gekommen. Bolognaj vom 9. Julii. Vor kurzem war zwischen dem Hofe zu Rom und dem Botschafter des hohen Mal Vermalterder Kirche und dervon den Jesutten ehemals auf gedachter Insul besessenen Güter ernennen, und ein richtiges Verzeich niß dieser Güter mit dem Großmeister und dem dasigen Bischofe aufsetzen sollte„umee denz Pahse zu überschicken, welcher den Ucberschuß über die darauf haftende Beschwergen genderen from., enuvsichren in der Iners un ber Zenkahagns d a bmeieschlste, dosk ereouseigene Madt, und ohne von dem Römischen Hofe darin e e e e Seetzumtee elv wogen Mwal. kue gagu gen, über bemeldte Güter zu befeh, teser=Ordens der Vereinigungs=Plan da, stzeder SiellanischenMonarchie,p wes cher Malta ein Lehensey. Als nun der Großmeister diese Sache dem aus 25Gliederen bestehenden Staatsrathe zu überlegen vorgetragen hätte; so seyn r3 Stimmen der Meinung gewesen, man sollte bey dem Plan des Römischen Hofes verbleiben; 12 hingegen, man sey schuldig; sich nach der Gesinnung des Neapolitanischen Hofes zu achten. Hierauf wäre der Großmeister mit seinen= Stimmen den letzteren beygetreten, habe damit die Mehrheit veranlasset, und alse der Schluß wider Rom Staat gefunden Nun stehet zu erwarten, was darauf folgen wird. Riga, vom 27. Junii. Unsere gute Stadt ist den arsten dieses durch einen zweyten weit schröcklichern und grössern Brand, als der letztere vom 18ten war in ein nicht geringes Schrecken u. sehr grossen Schaden gesetzet worden. Ueber 300 der schönsten und besten Häuser in unserer Petersburger Vorstadt liegen in der Asche. Das Feuer soll wiederum durch Unvorsichtigkeit eines Beckers, oder wie andere sagen, eines Grob=Schmidts, ausgekommen seyn. Der Brand fieng sich um 2 Uhr Nachmitcags an, und währete bis 10 Uhr Abends. Man hat sehr viele Anzeigen, daß das Feuer, wenn es gleich nicht angelegt gewesen ist nachher doch von bösen und raubbegierigen Leuten verbreitet worden, denn man hat bey vielen Häusern Pechkränze und allerhand feuerfangende Materien hingeworfen gefunden. Die Zahl der durch diesen letzten Brand eingeäscherten Häuser beläuft sich auf 370. Ueberhaupt liegen durch den doppelten Brand soo Häuser in der Asche. Der Magistrat und die Stadt selbst verlieren bloß an Grund= und Quartier=Geldern ein ansehnliches Quantum, und die hohe Generalität leidet mit den übrigen unglücklich und arm gewordenen auch eine beträchtlichen Verlust. Warschau, vom 4. Julii. Der Hof hat zwar dieser Tagen durch Couriers die Nachricht erhalten, daß die mit denen unter Commando des Herrn Branicki stehenden vereinigten Rußischen Truppen Bar und Berdiczew eingenommen, und dagegen zo0o Mann Gefangene gemacht haben, auch viele Artillerie und Ammunition erobert hätten; allein, durch andere nachher angekommene Couriers, von deren Mitbringen man zwar noch nichts authentisches weiß soll, einem allgemeinen Gerüchte zufolge, die Nachricht eingegangen seyn, daß in wenigen Tagen darauf, Bar durch den Herrn Pulawski Berdiczew aber durch den Herrn Potocki, nebst allen Gefangenen, Artillerie und Ammunition 2c. wieder erobert worden seye. Potsdam, vom 2. Julii. Der Großbrittannische ausserordentliche Envoye am Berlinis. Hof, Hr. Mitche., Ritter, hat sich auf ausdrücklichem Verlangen Sr. Majestät, des Königs, anhero begeben, was die Ursache seyn mag, ist dem Publice noch gänzlich unbekannt. Posen, vom 8. Julii. Die zur Union gezwungenen Landleute in den Pohlnisch=Ukrainisch= und Kiowschen Gebieten haben eine Empörung angefangen, die von weit aussehenden Folgen werden kann. Diese Leute, so seit sehr vielen Jahren her von denen Administratoren, Juden, als Pächtern und andern mehr, sehr harte Bedrückungen erleiden müssen, haben sich dieser Gelegenheit, da die Conföderirten alles Geschütz, welches ihre Herrschaften auf den Gütern, samt denen Soldaten, so sie hielten, weggenommen hatten, bedienet, des harten Jochs ihrer Unterdrücker und Todt Feinde sich zu entledigen, die ihnen jetzo keinen Widerstand thun können. Sie wollen nun weiterhin durchaus unter keiner andern Herrschaft als unter Rußischen Schutze stehen. Sie haben alles, was Juden, Edelmann u. Catholischer Geistlicher hien, in Städten u. Dörfern erschlagen, auch weder Weib noch Kind geschonet und entsetzliche Verwüstungen angerichtet. Manbefürchtet, daß dieses Uebel auch die Uniten in Pohlen, welche nicht wenig Lust bezeigen, zu ihrer alten Kirche wieder zu kehren, mit anstecken möchte, wenn dieses geschähe, so könnten wohl 3 Viertheil von Kleinpohlen in Aufruhr gerathen. Man giebt die Anzahl der aufgestandenen Bauern auf 20 bis 30000 Mann an. Das Schrecken und Flüchten vor ihnen ist allgemein.