Münsterisches INTELLIGENZ-Blatt. zu Cöllngnädigstem Privilegio. I. Cirationes Edistales Hemnach das Executorium weyland Domprobsten zu Münster, wie auch Domcustern zu Ofnabrück, Frepherrn Wolff Metterdem dasigen Domdechanten, Carl Philipp von Spies geziemend angezeigt, gestalten sich bey ermeldtes Exccurorinn einige hiesige Eläubigere des obgedachten Domprobsten von Metternich bereits gemeldet hatten, noch mehrere aber sich dahie im Lande befinden dörften, dahero dann, damit wider dieselbe bey dem allda entstandenen Concurtum Creditorum nach rechtlicher Art verfahren werden könne. wider bemeldte Creditores Cirario edictalisad proponendunr jura& actiones& ad deducendumn jura prictitätis, nec nonad cenitituen. dum procuratorem nachgesuchet und erhatten worden, daß die gebetene Citatio cum terminis aufm Mitwochen, den irten Aptil für dem ersten, Donnerstags den aten May; für den zwehten, und Mitwochen, den isten May, laufenden Jahrs für den dritten und letzten Terian peremptoris,& lüb pena perpetuiü. lentii erkannt worden: So werden die dahie noch im Lande vorhandene Crecircres weykand Domprobsten, Franz August Wilhelm Frevherin Wolff Metternich hiemit peremprorie verabladet und verwitiget, um innerbald specificirter Frist daselbst zu Osnabrückad Prococollum Capituli Cathedralis Ecclelig Secrerarii & caufe Actuarii Doctoris Kamps Morgens um o., ihre etwahabende Forderung und rechtlicher Art nach deduciren, Procuratorein adacta bestellen zu lassen, in Entstehung dessen aber zu gewärtigen haben, daß nach lmlauf solche Frist denenselben ein ewiges Stiüschwei gen auferlegt, und ferner damit nicht gehöret werden sollen. Gegeben Münster den sten 1761. Hochfürstl. Münsterische Regierung. Alus Befehl Sr. Hochwürden Herrn OKicia= len werden auf Anhalten deren testamentarischen Execuroren des weyland Regittratoris, Calpar Anton Ferdinand Sethe, alle jede Bläubigere des letztgedachten Regiltratoris zum zwehrenmal lab termmno conitiero Ziemir edictaltter verablädet, um ihre Forderun gen ex quocunque capite sie herrühren mogten, und darüber in Händen habende Urkunden so gewiß zu prosuciren, als wid igens ihken ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Signatum Münster den r#ten Merz 1761. De Mandato R Domini Officialis. fubfer. Wilh. Volrach, Not. Gernnach Joseph Krufe, und Conrad Jackel, beyde gedürtig aus Paderborn, und Cadets unter dem Infanterieregimente Sr. Excellente; des Herrn Generallieutenannts, Freyheren von Schorlemmer, und des Herrn Generaimazors, Grafen zu Schaumdurg= Lippe, Compagnie, auf einige Zeit nach Paderborn rland genommen haben, nach bessen Bblauf und auf die ihnen zu zweymalen von dem Herrn Lieutenant der Compagnie zugesendete Ordre sich nicht schnidigst eingestellet; werden die zwey benennte Cadets hiemit zum zweytenmal öffentlich citiret, in Zeit von 14 Tagen sich bey der Compagnie wieder ein. zufinden, und wegen ihres bezeigten Ungehore sams Rede und Antwort zu geben, mit der Verwarnung, wenn sie sich in der bestimmten Zeit nicht einstellen, sie als meineydige Deserteuls sollen angesehen, und deren Ramen an den Galgen geschlagen werden, wornach sie sich zu achten wissen werden. Münster den s. Merz Von wegen Sr. Excellenz, des Herrn Generallieutenauts, Freyhrn. von Schorleumer Regiment. II. Gerichtliche wird hiedurch jedermänniglichen kund geS than, oaßz in Gefolg vom HochfürstuchMünsterischen weltlichen Hofgericht in Sachen discullionis von Langen zur Krehegborg mir zugekommenes Commillorialium der halbe Korn und Blut Zehnte zu Lahn Gerichts Humbling, Langen= Kreyenborgischen Ansheils am roten April Nachmittags um 2 Uhr zu dahn in Bernd Dlögen Behausung für 200 Rthlr., sodann am iten April Morgens um 9 Uhr, zu Soegel an d.s Alletlorie Niemans Behausung das Heinen=Erbe zur Wippingen, Kirspels Steinbild, worauf der Colonus Blut eigen, und davon jährlichs### Vierup Roggen Pacht termino Lichtmeß, ein III. Sachen; so nes wird hiemit bekannt gemacht, wie daß das * an St. Servatii Thor beiegenes ReßzHaus samt Brau- und Hinterhaus nebst Sraugerättschaft, aus freyer Hand zu verkauNotificationes. Schwein oder statt dessen4 Rthlr., ein achtel Tonne Butter, und 6 Rthlr. für den wöchentlichen Spanndienst prettirer, pro pretionitimato ad 1000 Rthir., sodann das SandersErbe zur Wippingen, Kirspels Soegel, so Johan Jürgen Scpmidt jährlichs für 99 Rtir alten Geldes angeheuret, pro pretio zitimato ad; z00 Rthir. gerichtlich zum feilen Kauf solle ausgesetzet, und dem Meistbietenden zugeschlagen werden; wer dazu Lust und Mittel hat, kann sich au bestimmten Oetern und Zeit einfinden, und die Conditiones wahrnehmen. Signarum den ten Merz 1765. L. Wynkes, Richter. N. A. Bödiker: Gerichtschr. zu verkaufen. fen steht, diejenige, so zu Ankaufung dieses Lust und Mittel haben, können sich bey dem Beckeramtsverwannten Alffers melden. Marts auf vein 3.umblchen=Zast des Morgens um 8 Uhr auerhand Hausgerath per modumr voluntari dittractions den Meist bietenden verkaufet werden solle, die zu solcher Antaufung Lust und Mittel haben, können sich auf bestimmten Ort und Zit einfinden. J. H. Gendr, Agent. 8n Meister Matthias Franzen dahier auf i berwassers Kischhot sind wieberum ven den neuen englischen Sackuhren zu haben, die Herren kiebhabere(bey welchen er sich will recommendirt haben) können selbige besichtigen, und den Preis beychm vernehmen. tas wird hiedurch bekannt gemacht, daß am * Montag den rsten kaufenden Monats IV. Sachen, so zu vermiethen. der Eigenthüimer mnaeaun. V. Sachen, so verlohren. am nermichenen FFreutag, den 8ten am nemlichen Auge wenige Haare habender Dennochamverwichenen Freutag,... Hünerhund oder Spion verloren worden als D dieses dabier binnen Munyer eunhunger Prtp ein hosches sedernännigsichen kund ger Srosterbch u Zhmzruhraunen Flecken din, macht, un, wer denselben hinwieder bepbrinpers mit grosen schwurzvorou, gdann mit ei. gen, oder von dessen Aufenthalt glauphafte ten, und auf beyden Seiten, sodann mit einem braunen Kopf, und dergleichen langen Ohren versehener einen schwarzen ledernen * nn m4thin oinon moissen Hache faut, wder venseiden gen, oder von dessen Aufenthalt glaubhafte Nachricht geben könne, bey hiesigem Intelligenz-Comtolr gegen von dem Eigenthümern zu gewärtigen habenden Trankpfenning belie. big anzumelden. Halsband tratender, mithin einen weissen Strich langs über das Maul rechter Seits und J Diearutelasentrugenwertengurden und sollen diee nen halben Stüber. Die RRecrutenaßsentirungen Werven auf ven hiesigen Landhause fort geseret und sollen diese Fasten etwas stärker wie sonst betrieben werden, um alle Infanterieregimenter in completen Stand zu dringen. Es wird auch von einer Cavalleriewerbung gesprochen, weil eine Augnen halben Stüber. Aus Irland läuft die Nachricht ein daß die Regierung des dasigen Königreichs, unter dem 1sten dieses Monats, eine Verordnung hade ergehen lassen, vermöge welcher eine Belohe MILGR ESPheI SSRAM 14N0N HOPS Sheehi, eines Geistlichen von Shanragan, eschchce scscs Sentser, Hdor Paron von Bruckenthal, dahin soiedenen heinlich zusammen gesponnenen kanzler„Herr Baron von Brückenthat) beh?: W####in#ungen einer Aufruhr in dem Könige abgehen. London, vom 26. Februar. Nach den Verzeichnissen, die den beyden Parlaments=Häusern von den öffentlichen Schulden bis auf deu sten Januar des laufenden Jahres, samt dem Ertrag der jährlichen Zinse derselben und dem sonst darzu gehörigen Aufwande, am 2esten dieses vorgelegt worschiebetten heilllich zusemmen Verbindungen einer Aufruhr in dem Königreiche Irland verwickelt zu seyn angeklaget wird, bemächtigen würde. Man vermuthet, daß sich in den dasigen Landen ehestens Unrnhen hervorthnen dörften. Brüssel, vom 7. Februar. In allen Oesterreichischen Niederlanden wird itzo start geworden, um die Regimenter zu machen. Unter andern ist auch beschlossen das Corps Artilleristen welches in en steht, mir 400 Mann zuverund es auf den Böhmischen Fuß zu vom 28. Februar. „Einert Gerüchte zufolge soklen bie Russen, Vtah#####. energl Dolgorucki, die zu der Stadt, Danig gehötigen Güter ganz unvermuthet besetzet haben und über 10000 Mann ais Pgr, 31 Darzeu solldie Besäürzungdarüber aulgemein, und bereits ein Beputirter an nsche ve cesesch en ee. gteschickt, weniger Wect esze Sstlcliß gefalet wordenseyn, im eines Angziss, auf die Stadtselbst, Gewalt mit Gewalt abzutreihen. Man ist begierig zu vernehmen, ob sich dieses so seltene als wundernswürdige Gerücht bestätigen werde. K Redereibe, vom I. Merz. zu oice, sac aus dem Prandenburgischen zufolge, soll es zuverläßig seyn, daß das hohe Preussen, gehohreais aan heichde, Prinzenvon Preizzen, gebohren den 2ssten Sepr 1744: mit Ihrer Durchl. der Prinzeßin Christina Hassegn Ker uiic= Wofenbüttel, gebohren den#ten Nopember 1746, im künftigen Jl. sus werde vollzogen werden. Es will zuchverl.#ten, vaß eine andere hohe Vermähin Unterhandlung sey, davon man ehestens etwas näheres erfahren dörfte. Donaustrom, vom z. Merz. Der an die ottomannische Pforte bestimmte Botschafter, Herr von Dedel, befindet sich dermalen noch zu Wien. Ehe und bevor dieser Miuiger, die Reise aus Hollandantrat gieng bereits die Rede, daß er an dem Kaiserl. Königl, Hofe einen Austrag zu volzieben haben würde. Es will nun verlauten, daß Se ExS zt einer sehr wichtigen Unterhandlung daselbst den Anfang gemacht haben, davon gleichwol noch nicht das mindeste bekannt geIst dem also; so dörfte dessen Abausgestelelseun une uech aufemnge Zeit E. eieit en sogehen noch immer starke Transports Munitionen und Kriegsgeräthschatten nach Ungarn ab. Man versichert gleichwol, daß ables dieses aus keinem andern Grunde, als aus blosser Vorsorge geschiehet. vom J. Merz. „Soaten bie Wegzocganer auch wohl mit der Zeitnach den Pleifen der vereinigten Riederlanden tänzen lernen? Mau will versichern, daß die Herren Generalstaaten, nach vorläuftgem Gutachten der Bundsgenossenen; beschlossen haben, acht Kriegssa““ und unter Mann Schistage 2 1e Canagen und 2 70 Mann Schiffsvolk jede auszurüsten. Die Bestimmung dieser Schiffssiotte soll darin des stehen; daß dieselbe die vornehmsten Haven Tetuan, Marocco und Fetz, bloquirt halt Diese Schiffe solen von dem dltestenCapitain commandirt werden, mit dem Auftrag jedoch, keine Feindseligkeiten auszuüben, soudern lediglich dahin anzutragen, daß keiner von den barbarischen, Corsaren, die in gedachten Hapen vor Anker liegen, auslaufen möge. Im Fall dieselbe aber den mindesten Versuch thun Schife schdar gesteog so solenunsetre dagegen setzen, und, wo jene dey solchen Limständen den ersten Schritt zu Feindseligkeiten machen würden, so soll keines derselben verschonet, sondern dis in die Haven, posie schhin begeben oorsten, verfolget werden. Damit nun die Bloquade ohne Unterbrechung fortgesetzet werde, so sollen von Zeit zwey, Transportschiffe nach Cadir und dr. Arabgehen, um daselbst Vorrath und Erfrischungen zu übernehmen Sale und Letnan, den Invohnern der Repudlick entfremdet worden; wieder erstattet habe. Die Schiffe, woraus dieses Geschwader bestehen wird, sind vorläufig aufein JFahrlang in Bestand genommen wvorden, und man ist mit der Ausrüstung. derselben in den en bech sne Daten der vereinigten Provinzen beschäftiget. Die Provinz Zeeland liefert Sibasssarreg, die theils in dem Haven zu