87. Rünsterisches Intelligenzblatt. NTO. II. Samstag den 25. Januar 1834. Intelligenz=Comtoir auf Mauritz=Straße Nro. 361. Bekanntmachungen. Verordnung. Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 2c. 1) Nachdem Unsere getreuen Stände der Provinz Westphalen bei ihrer zweiten Zusammenkunft auf Erlassung eines Gesetzes, wegen Einführung möglichst gleicher Wagengeleise in der dörtigen Provinz allerunterthänigst angetragen haben, so verordnen Wir Folgendes: §. 1. Nach Ablauf von drei Jahren, von der Zeit der Bekanntmachung dieser Verordnung an, sollen die neuen Achsen an allen zwei= oder vierrädrigen Wagen, Karren unds sonstigen Fuhrwerken dergestalt angefertigt werden, daß die Breite des Wagengeleises von der Mitte der Felge des einen bis zur Mitte der Felge des andern Rades, entweder vier Fuß vier Zoll, oder fünf Fuß neun Zoll Preußisch §: 2. Den Stellmachern und Schirrmachern wird bei drei Thalern Strafe untersagt, eine Achse wider die Vorschriften des§. 1. einzurichten, und den Schmieden bei gleicher Strafe, solche mit Beschlag zu versehen.— Bei wiederholten Contraventionen wird die Strafe verdoppelt. §. 3. Nach dem Ablauf von sechs Jahren, nach Bekanntmachung dieser Ver9 781. 88 ordnung, soll in Unserer Provinz Westphalen kein Wagen, Fuhrkarren oder sonstiges Fuhrwerk gebraucht werden, welchem die im§. 1. bestimmten Eigenschaften mangeln. §. 4. Sollten sich nach Ablauf von sechs Jahren in einem oder andern Theile der Provinz noch zur öffentlichen Benutzung bestimmte Wege finden, deren besondere Beschaffenheit den Gebrauch der vorbestimmten Geleise unanwendbar machen; so überlassen wir Unsern Regierungen, auf den Antrag der Kreisstände, noch die nöthige Nachfrist, nach genauer Prüfung der Verhältnisse zu ertheilen, und dabei die nöthigen Modifikationen festzusetzen, um die baldigste Erreichung des allgemeinen Zweckes mit der Berücksichtigung der besonderen Orts=Bedürfnisse zu vereinigen. §. 5. Wer sich nach der im§. 3. und 4. bestimmten Frist eines Fuhrwerks bedient, welches die im§. 1. bestimmte Einrichtung nicht hat, der soll durch die Polizei= und Wegebeamten, so wie durch die Gend'armerie angehalten, zur nächsten Hrts=Gerichtsbarkeit gebracht und in eine Geldstrafe von Einem bis Fünf Thalern für den ersten, und von Zwei bis Zehn Thalern für den zweiten und die folgenden Cöntraventionsfälle genommen werden. Diese Strafe, welche in die Armenkasse des Orts fließt, wo die Contravention entdeckt wird, trifft den Eigenthümer des Fuhrwerks, soll jedoch von dem Reisenden und Frachtführer mit Vorbehalt seines Regresses an den Eigenthümer, erlegt werden. Für eine und dieselbe Reise zum Bestimmungs= Orte soll nur einmal Strafe statt finden, und der Reisende über deren Erlegung mit einer Bescheinigung versehen werden. L. 6. Von dem Gebrauche obiger Vorschrift entsprechender Fuhrwerke sind allein ausgenommen: a) Sämmtliches Militair=Fuhrwerk, jedoch nicht dasjenige, welches Privat=Eigenthum einzelner Militairs ist; b) sämmtliche Kutsch= und Luxuswagen; c) fremde Fuhrwerke, oder Fuhrwerke aus solchen Provinzen(des Preußischen Staats), in welchen keine oder eine andere allgemeine Einrichtung der Wagengeleise vorgeschrieben ist. §. 7. Wir befehlen allen Polizei= und Gerichts= Behörden, sich nach dieser Verordnung, welche sogleich und außerdem dreimal während des sechsjährigen Zeitraums durch die Intelligenz= und Amts=Blätter bekannt gemacht werden soll, gebührend zu achten. Berlin den 30. Juni 1829. (L. S.) gez. Friedrich Wilhelm. gez. Friedrich Wilhelm, Kronprinz. gez. v. Schuckmann. Gr. v. Lottum. Gr. v. Bernstorff. v. Hacke. Gr. v. Danckelmann. v. Motz. Vorstehende Königliche Allerhöchste Verordnung wird zum zweitenmale in Erinnerung gebracht, und den Polizei=Behörden, welche sich davon zu überzeugen ha 89 ben, ob vom 20. September 1832 ab, als der im§. 1. der Verordnung bestimmten Frist, die neuen Achsen vorschriftsmäßig angefertigt worden, mit dem Bemerken zur genauesten Achtung empfohlen, daß der im§. 3. ibid. angeordnete Zeitraum mit dem 20. September 1835 abläuft. Münster den 15. Januar 1834. Königliche Regierung. V ahlkamp f. 2) Der Schluß der kleinen Jagd wird auf den 2. Februar curr. und der Anfang der Hegezeit auf den 3. Februar curr. festgesetzt. Münster den 18. Januar 1834. Konigliche Regierung. Kieni t. Erled igung. 3) Der Tagelöhner Clemens Niehues, verfolgt durch den Steckbrief des Bürgermeisters zu Warendorf vom 3. d. M. Nro. 5. des diesjährigen Intelligenzblattes, und Theodor Wilhelm Schlichtenbrede aus Datteln, verfolgt durch unsern Steckbrief von 25. Mai 1833., Intelligenzblatt Nro. 66, sind nach einem im Kirchspiele Nottuln begangenen gewaltsamen Diebstahle am 10. d. Mon. durch den Polfzeidiener Krause zur Haft gebracht. Die bis jetzt noch nicht ausgemittelten Eigenthümer der nachstehend verzeichneten, bei dieser Gelegenheit vorgefundenen, wahrscheinlich gestohlenen Gegenstände als: 1. Ein rothkarirter baumwollener Ueberzug, darin: 2. Zwei messingne Farbe=Zeichen Nro. 1 und 79; 3. Ein violet halbseidenes Frauen=Kleid; 4. Ein hellgrünes, kattunenes und geblümtes desgl.; 5. Ein blau gestreiftes kattunenes dito; 6. Eine blau seidene Schürze mit grün seidenem Bande: 7. Ein weisses nesselnes gesticktes Frauen=Halstuch mit Spitzen eingefaßt: 8. Einle Weißbläuliche in Silber gewirkte Frauen=Kappe, massiv mit Gold gestickt, theils mit schlicht roth seidenem, theils mit gestreiftem roth seidenen Bande gefaßt; 9 Eine dunkelblau seidene mit kleinen goldenen Blümchen gestickte Frauen=Kappe mit hellblau seidenem Bande und schwarzen Spitzen eingefaßt; 10. Eine schwarz seidene mit goldenen Blumen gestickte, mit roth seidenem Bande und goldenen Kanten eingefaßte Kappe; 11. Ein Frauen=Chemisettchen und 12. Eine silberne englische Taschenuhr mit silberner Kette; 90 werden aufgefordert, sich bei der nächsten Polizei=Behörde zu melden, von welcher uns die Anzeige zugehen wird. Münster den 21. Januar 1834. Königlich Preußisches Inquisitoriat. Giese. Dahme, Act. D i e bist à h I e. 4) Vor einigen Tagen ist aus einem Hause dahier ein silberner Leuchter, altmodiger Facon, 7 Zoll hoch und circa 17 Loth schwer, gestohlen. Ferner ist um Neujahr ein braunseidener Regenschirm, kennbar an einem an der Kappe befindlichen Loche, entwendet. Jeder wird vor dem Ankauf gewarnt und aufgefordert, die zur Wiederherbeischaffung des Gestohlenen und Entdeckung der Diebe dienende Thatumstände alsbald nach erlangter Kenntniß anzuzeigen. Münster den 23. Januar 1834. önigliches Polizeii=Amt. Wermerskirch. Gerichtliche Bekanntmachungen. 5) Am 28. d. Mon., Morgens 81 Uhr anfänglich, sollen die zum Nachlasse der verstorbenen Eheleute Bleichers Schumann vor dem Ludgeri=Thor hieselbst gehörigen Effekten, in mehreren Oefen, Betten, Leinenzeug, Tischen, Stühlen, allerhand Nebenhause gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden. Kauflustige wollen sich alsdann einfinden. Münster den 22. Januar. 1834. Vermöge gerichtlichen Auftrages: Lemcke. 6) Am 31. d. Mon. des Vormittags um 11 Uhr sollen bei dem Colonen Watermann Kirchspiels Albersloh drei Pferde, zwei Kühe und zwei Rinder gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden, welches Kauflustigen hierdurch bekannt gemacht wird. Münster am 11. Januar 1834. Vermöge gerichtl. Auftrages: Lemcke, Secret. 7) Am Dienstage den 4. Februar curr. Vormittags 10 Uhr sollen im Wege der Execution verschiedene Mobilien und Moventien in der Wohnung des Metzgers Ar 91 nold Hövelmeyer durch den Actuar-Greiff den Meistbietenden verkauft werden, wozu Kauflustige eingeladen werden. Tecklenburg den 10. Januar 1834. Königl. Pr. Land= und Stadt= Gericht. Melchers. Contzen. Edictal=Ladung. 8) Ueber den Nachlaß des zu Wessum verstorbenen Vikars Dütscher, bestehend aus Mo= und Immobilien, so wie aus Activ=Forderungen, ist auf den Antrag der Testaments=Erben von dem unterzeichneten mit der Nachlaß=Regulirung beauftragten Gerichte der erbschaftliche Liquidations=Prozeß. erkannt worden. * Es werden daher alle diejenigen, welche an den fraglichen Nachlaß Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, in Termino den 8. Februar 1834 Vormittags 9 Uhr vor dem Deputirten, Assessor Woldering zu erscheinen, ihre Ansprüche gehörig an zumelden und ihre Richtigkeit nachzuweisen, unter der Warnung: daß die Nicht erscheinenden aller ihrer etwaigen Vorrechte für verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse. noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen. Denjenigen, welche zu erscheinen verhindert seyn möchten, werden die Herren Justiz=Commissarien Gansz und Forckenbeck dahier zu Mandatarien in Vorschlag gebracht. Ahaus den 18. October 1833. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Bockemöller. Gansz. Subhastations=Patente. 9) Auf den Antrag eines hypothekarischen Gläubigers wird das der Wittwe des Leinentuchmachers Peter Pelzer zu Sassenberg gehörige, gerichtlich zu 114 Rthlr abgeschätzte, sub Nro. cat. 100 in Sassenberg belegene Wohnhaus mit kleinem Garten, in dem an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Assessor Scheffer auf den 20. März curr. Vormittags 11 Uhr anberaumten einzigen Bietungs=Termin gerichtlich nothwendig subhastirt. Kauflustige, welche die Taxe, so wie die Verkaufs= Bedingungen an hiesiger Gerichts=Registratur täglich einsehen können, werden hierzu eingeladen. Warendorf den 3. Januar 1834. Königlich Preuß. Land= und Stadt= Gericht. v. Hülst. Reder. 92 10) Die in der Bauerschaft Börnebrink Kirchspiels Hopsten gelegenen Immobilien der verstorbenen Eheleute Theodor Schütte und Margaretha Aleid Terwische, bestehend aus einem Wohnhause sub Nro. cat. 43, nebst den dazu gehörigen Kirchensitzen, einem Garten von 2 Scheffel Saat, einem kleinen Nebenhause, Schoppen und 2 Stücken Ackerlandes auf dem Hag, groß zusammen 5 Scheffel Saat, taxirt nach Abzug der Lasten zu 565 Rthlr. 1 Sgr. 8 pf., sollen zur nothwendigen Subhastation gezogen werden. Der einzige Bietungs=Termin ist auf den 8. April k. I. Vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle vor dem Landrichter Homann angesetzt, weshalb sich Kauflustige daselbst einfinden wollen, und können die Verkaufs= Bedingungen hier eingesehen werden. Ibbenbüren den 28. December 1833. Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht. Homann. Cramer. 11) Auf den Antrag einiger Benefizial=Erben soll das zur Nachlassenschaft der hierselbst verstorbenen Wittwe des Postmeisters Arnold Grote gehörige, dahier sub Nro. cat. 104 gelegene Wohnhaus mit dem anliegenden Garten, gerichtlich abgeschätzt zu 875 Rthlr. Cour., zur Subhastation gezogen werden. Es steht dazu ein Bietungs=Termin auf den 26. März curr. Vormittags 10 Uhr vor dem Herrn Oberlandes= Gerichts= Referendar Schmidt an hiesiger Gerichtsstelle an, wozu zahlungsfähige Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden: daß die Verkaufs=Bedingungen in chiesiger Registratur zur Einsicht offen liegen. Etwaige unbekannte Realprätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche an das zu subhastirende Haus bei Vermeidung der Präclusion spätestens im Bietungs=Termine anzuzeigen und zu begründen. Coesfeld den 10. Januar 1834. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. B. Bues. Hüger. 12) Nachstehende zur Concursmasse des Kaufmanns Schulte in Ascheberg gehörige Immobilien, als.: 1. das Haus sub Nro. cat. 27 mit dem Nebenhause und Garten, taxirt zu 1450 Rthlr., 2. die Entschädigung aus der getheilten Gemeinheit Altenfelde, zu 350 Rthlr., 3. der Garten auf der Blankenfort, zu 150 Rthlr., 4. zwei Stücke Landes im Plattvvetsfelde, zu 100 Rthlr., 5. ein Stück im Ascheberger Felde, zu 65 Rthlr., 93 6. die gutsherrlichen Rechte an den im Kirchspiele Ascheberg belegenen Stratmöllers Kotten, zu 193 Rthlr. 3 Sgr. 9 pfenn., sollen am 3. April curr. Vormittags 10 Uhr in dem Schulteschen Hause unter den dahier einzusehenden Bedingungen durch den Afsessor Strotkamp zum Verkaufe ausgesetzt werden. Etwaige unbekannte Prätendenten eines Real=Rechts an obige Immobilien haben sich spätestens in dem Termine zu melden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen präcludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Lüdinghausen den 21. Januar 1834. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Götzloe. Lankhorst. 13) Auf den Antrag eines Gläubigers soll der den Eheleuten Laurenz Spahn gehörige in der Bauerschaft Hardinghausen, Kirchspiels Kirchellen, sub Nro. cat. 39 belegene Spahns Kotten mit Zubehör, gerichtlich zu 278 Rthlr. 15 Sgr. abgeschätzt, zur nothwendigen Subhastation gezogen werden. Der Bietungs=Termin hierzu ist auf den 4. April 1834 Vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle vor dem Herrn Justiz=Rath Callenberg angesetzt, wozu Kauflustige unter der Bekanntmachung eingeladen werden; daß Taxe und Vorwarden in der Gerichts=Registratur zur Einsicht liegen. Unbekannte Real=Prätendenten haben spätestens in Termino ihre Ansprüche bei Strafe der Präclusion anzumelden und zu bescheinigen. Dorsten den 30. December 1833. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Evelt. Randebrock. Vermischte Rachrichten. H o Iz verkäufe. 14) Am Dienstage den 28. d. Mon. des Vormittags um 9 Uhr sollen in dem Königlichen Forst=Distrikte Rarings=Sundern Kirchsp. Amelsbühren 73 Stück Eichen Bauholz, 64 Klafter Eichen, Buchen und Erlen Brandholz, nebst 304 Haufen Wellen, meistbietend verkauft werden. Kauflustige wollen sich zur bestimmten Zeit auf den Schlägen im genannten Forste einfinden. Wolbeck den 18. Januar 1834. Der Oberförster, Hubert Bisping. 94. 15) Am Montage den 27. d. Mon. des Vormittags um 10 Uhr soll auf dem Schulzenhofe Meckmann, Kirchspiels Lamberti, Bauerschaft Mecklenbeck eine bedeutende Anzahl Eichen und einige Buchen, zum Bau und Schiffbau sich eignend, auf dem Stamme meistbietend verkauft werden. Münster den 22. Januar.1834. P. A. Meyer, Notar. 16) Am Donnerstage den 30. d. Mon. sollen zur gewöhnlichen Auctionszeit in dem Hause Nro. 67 der Liebfrauen Laischaft im Krummen=Timpen, dem Hrn. Glaser Limberg gegenüber, allerhand Mobilien und Hausgeräthe, als: Tische, Stühle, Schränke, Bettstellen, Betten, Sopha, Oefen, eine Kochmaschiene rc., durchs Meistgebot verkauft werden. Münster, den 24. Januar 1834. G. B. Schepers, Notar. 17) Am Montage den 3. Februar l. I. des Nachmittags um 2 Uhr soll das dahier in der Kreuzgasse am Katthagen, zwischen den Häusern sub Nris.) 182 und 183 belegene neu erbauete Haus in meiner Geschäftsstube aus freier Hand mit dem Meistgebot verkauft werden. Münster den 23. Januar 1834. G. B. Schepers, Notar. 18) Am Dienstage den 28. d. Mon. Vormittags 10 Uhr soll mit dem am 3. dieses bereits angefangenen Holzverkaufe beim Hause Wieck im Kirchspiele Albachten fortgefahren werden. Münster den 16. Januar 1834.. Jos. Thüssing, Notar. 19) Ein Hauderer, versehen mit einem bequemen viersitzigen Wagen, fährt leer retour nach Barmen und Elberfeld. Das Nähere im Gasthofe des Hrn. Gerlaulet. 20) No. 118 Aegidiistr. sind 2 Zimmer, und April par terre 2 Zimmer zu verm. 21) Wittwe Meyer auf der Kreuzstraße No. 109 empfiehlt sich im Waschen von Glace=Handschuhen in allen Farben, das Paar zu 24 Sgr. Geburts=Anzeige. 22) Die heute erfolgte glückliche Entbindung meiner lieben Frau von einem gesunden Mädchen beehre ich mich Verwandten u. Freunden ergebenst anzuzeigen. Velen den 18. Januar 1834. Hall, Rentmeister. Angeko mimern e, Fremde.. Nölcken:(Im Münsterschen Hofe) Freifrau v. Schorlemmer und Tochter a. Heringhausen. Rosenstock, Kaufm. a. Frankf. as M. Gerbaulet:(Im Könige von England.) Kriege und Frau, Pastor aus Lengerich. Tavernius aus Elberfeld, Japing aus Osnabrück, Goldenberg aus Schwelm, Kaufleute.