Münsterisches Intelligenzblatt. Nro. 07. Dienstag den 6. December 1825. Intelligenz=Comtoir auf der Salzstraße Nro. 66. L. Bekanntmachungen. Am 16. d. um 9 Uhr Abends sind von den Grenzbeamten zwischen Recke und Cappeln, ohnweit des Kampes, Arendsschläge genannt, sechs Packen, enthaltend: Sappern, 1 Anker Wein, 195 Pfund Kaffee und 117 Pfund Zucker in Beschlag genommen. Die unbekannten Eigenthümer werden aufgefordert, ihre Ansprüche an vorbenannte Waaren innerhalb vier Wochen vor dem Haupt=Zoll=Amte zu Rheine nachzuweisen, widrigenfalls die Einschwärzung als erwiesen angenommen, und die Confiscation vollzogen wird. Münster den 21. November 1825. Königl. Provinzial= Steuer= Director, v. Bigeleben. Das Königl. Allerhöchste Gesetz vom 2r. April d. J. über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse, enthält die Bestimmungen, nach welchen die Entschädigung für die aufgehobenen Lehnsherrlichen Rechte regulirt werden soll. Hiernach werden alle Besitzer der bisher fürstlich Salm Salm= und Salm Kyrburgschen gemeinschaftlichen, nun aber mittelst Vertrages zwischen beyden Fürst 1154 lichen Häusern, dem Fürstlichen Hause Salm Salm allein zuständigen Lehne, hiermit aufaefordert, sich spätestens innerhalb zwey Monaten auf der hiesigen Fürstlie Damainen Kanzley zu melden, und die zur Ausmittelung des gesetzlichen Allodisteations Zinses erforderlichen Pertinenz=Verzeichniss und sonsige das Geschäft gütlichen Regulirung befördernde Nach Ablauf dieser Frist müssen die sich nicht meldenden Lehnbesitzer dafür angesehen werden, daß sie zur gütlichen Ermittelung nicht geneigt sind; und evene tuell gegen dieselben nach Vorschrift der Gesetze verfahren werden müsse. Bochold den 23. November 1825. h#rstlich S alm Salmsche Rentkammer. H i e b st ahl e. In der Nacht vom 26. auf den 27. October curr. sind dem Kötter F. Koordsmann aus der Bauerschaft Lehmkuhle Kirchspiels Bottrop nachstehende GegenstänOberbett mit einem grauen schwarz gestreiften Ueberzuge, werry 12 Thlr. 2. Eine Frauen=Jacke von grünem Tuche, werth 1 Rthlr.; 5. Zwey Knaben=Hemde, welche unten zerrissen, sonst nicht bezeichnet sind, werth 10 Sgr.: 4. Eine Serviette von Gebild mit Blumen, ganz neu, werth 15 Sgr. Jedermann wird vor den Ankauf dieser Sachen gewarnt, und aufgefordert, alle zu seiner Kenntniß gelangenden Data, welche zur Ausmittelung der Thäter oder zur Wiederherbeyschaffung der Sachen dienen können, entweder dem unterzeichneter Gerichte oder dem Königl. Inquisitoriate zu Münster unverzüglich anzuzeigen. Horsten den 26. November 1825..Wrer a Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Hülskötter. Reckmann. Zwischen den 16. und 1g. d. M. sind dem Zeller Könning Kirchspiels Wüllen aus der in der Nähe des Hauses stehenden Bienen=Scheune drey Bienenstöcke, wovon der eine 40 Pfund, die beyden andern 35 Pfund Gewicht hatten, entwendet worden. Jedermann wird vor den Ankauf derselben gewarnt und aufgefordert, alles, was zur Entdeckung des Thäters gereichen könnte, dem Königl. Inquisitoriate zu Münster oder dem unterzeichneten Gerichte sofort anzuzeigen. Ahaus den 2d. November 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Bockemöller. Vagedes. 1155 #i#####st sind am 5. d. M. 2 einzelne Dem Wagennacher, Forsmann, Vesesichf Sticg Gibergroschen und drey Schaun Achir in us1s, 1 Rihlr. I 1921, 10 Sguf zney dieser Schaustlicke war en sech, o=h, s5 eais den Grächt iz; Siadte auserige. Aie dernz vurn. Suach iacoen bodte ue. Alesiezgel ge ei. gent, us ushsehen. Obrigkeit sofort ann Gescbuet ue Becide Auach Aulch uch Bahlsbkeitcht. uu Bekanntmachungen. Bey dem erfolgten Absterben des„epefigg, S, en-Chergee# derrn Lohkampf haben wir dessen Geschäfte vovI.H ug gerdern diesenigen, weiaud Ceieladoer Vegtese oster ge, ud esat dez iestelt haldos u bersite, damist, Piu Zer ereutioischen Ma Peüunger den Zhziglich Preuß, Land= und Stadt v. Bernuth. Am Donverstage den 15 gpferethug zu Ringel Kirchspiels Lengerich, mehrere n der Woshgug ve Leraz, ,eisder, ai5; Lele, Schisel, kesst, Schräate, ben demselben aufsezogene„Atönoe.,. und anderes Hausgeräthe im Weg Ve,Seisen geshsigad durch den dest amatunten Neiue Guzen eritast Kauflustige hiermir eingelaben Psionde, Haähe Peastz ld eund Siane. ur., u. Melchers. Vm Dberstage ben 19. De, fergece, Gircgstz is Lienen, verschedene kuoferse und böshere Geriliez, eli, oelksäaiges Melchers. Offener Arrest. Ha über das Vermögen der Eheleute Peter von und Zur=Mühlen per decretum vom heutigen Tage der Concurs eröffnet worden ist; so wird allen und jeden, welche von den Gemeinschuldnern etwas an Gelde, Sachen, Effekten ooer Briefschaften hinter sich haben, hierdurch angedeutet: denselben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr dem unterzeichneten Oberlandes=Gerichte davon vordersamst treulich Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern, unter der Warnung: daß, wenn dennoch an die Gemeinschuldner, Eheleute Peter von und Zur=Mühlen, etwas gezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beygetrieben, wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen und zurückhalten sollte er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfands und andern Rechts für verlustig erklärt werden wird.7 Münster den 8. Nov. 1825. Ronig l. Preuß. Ober=Landes= Gericht. v. Bernuth. Bormannn. Edictal=Ladungen. Die Armen=Commission zu Hopsten hat am 7. Februar d. J. ein Capital von 850 Rthlr. Gold und 5o Rthlr. Cour. bey dem hiesigen Banco= Comtoir belegt worüber derselben unter dem nemlichen daro ein Interims=Schein litt. N., jedoch ohne Nummer ertheilt, und demnächst die von dem Königl. Haupt=Banko=Directo= rio unter demselben dato suh litt. N. No. 10416 ausgefertigte Banco= Obligation übermacht worden; der gedachte Interims=Schein ist jedoch verloren gegangen, und von dem hiesigen Königl. Banco=Comtoir auf öffentliches Aufgeboth und Mortifizirung desselben angetragen; dem zufolge werden alle diejenigen, welche an gedachten Interims=Schein als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand= oder sonstige BriefInhaber Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, solche in dem vor dem hierzu Deputirten, Herrn Ober=Landes=Gerichts=Assessor Zimmermann, auf den 2d. J.,„ur 13=6, vormitags 11 Uhr angesetgten Termin geltend zu machen, widrigenfalls ihnen damit ein ewiges Stillschweigen auferlegt und der Interimsschein für mortificirt wird erklärt werden. Pe Stttetine Münster den 23. Sept. 1825. Königlich Preuß. Ober=Landes= Gericht. v. Bernuth. Deppenbrock. ##et Feroinand Steinbicker, Sohn der Eheleute Schuster Steinbicker Krs Albersloh, geboren den 27. April 1788, welcher im Jahre 1812 bey dem 2. Ber 1107 gischen Lancier=Regiment eingetreten ist, und der Hermann Heinrich Flechtker, geboren den 24. November 1776, im Kirchspiel Wesibevern, der vor 26. Jahren ich heimlich von hier entfernt, und seitdem keine Nachricht von sich ertheilt hat; so wie die etwaigen unbekannten Erben der beyden Vorgenannten, werden hiermit aufgefordert, binnen 0 Monaten, spätestens aber in dem vor dem Deputirten, Herrn Justiz=Rath Dingerkus, auf den 6. October 1826 Vormittags 11 Uhr anstehenden Termin an hiesiger Gerichtsstelle sich persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt, und ihr etwaiges Vermögen ihren nächsten Intestat=Erben zuerkannt werden soll. Münster den 16. November 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. v. Bernuth. Schweling. Da der Johann Wilhelm Kamen aus der Bauerschaft Almsick, Kirchspiels Stadtlohn, Sohn der verstorbenen Eheleute Johann Hermann Kamen und Catharina Hölckers, geboren den z1. Januar 1701, nach der Anzeige seines Vormunds, Johann Bernard Kamen, im Jahre 1811 in französische Kriegsdienste getreten ist, und seit den 18. May 1812, an welchem Tage er zuletzt von Hannover an seine Eltern und Großmutter geschrieben, von seinem Leben u. Aufenthalte keine Nachricht gegeben hat, so wird derselbe, so wie seine unbekannten etwaigen Erben hiedurch vorgeladen, sich so gewiß bey dem unterzeichneten Land= und Stadt= Gerichte binnen 9 Monaten und spätestens in dem vor dem Deputirten, Herrn Assessor Brisgen, auf den 24. Februar 1826 Nachmittags 2 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle bestimmten Termin persönlich oder schriftlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, als er ansonst für todt erklärt, und sein etwaiges Vermögen seinen nächsten Intestat=Erben zuerkannt werden soll. Breden den 26. April 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Weverinck. Effting. Der Johann Christoph Westmeyer aus Harsewinkel ist im Jahre 1811 für den Colon Johann Stephan Westhof zu Vellern als Remplagant in Großherzoglich Bergische Militairdienste getreten, und hat den Feldzug nach Rußland mitgemacht. Da er nun von dort nicht wieder zurückgekehrt ist, auch seitdem von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben hat; so ist von den nächsten Verwandten auf seine Todes=Erklärung angetragen. Diesemnach werden der Johann Christoph Westmeyer und die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten und spätestens in dem vor dem Deputirten, Assessor Schweling, auf den 27. Februar 1826 Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termin schriftlich oder perfönlich zu melden und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls auf die in Antrag 1138 Todeserklärung, uno was dem anhängigl, nach Vorschrift der Gesetze etr kannt werden wird. Warendorf den 5. April 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht. Keinhartz. Drées. Subhastations=Patenn Das sub No. 6o cat. beym Dorfe Weseke gelegene Keppelhoffs ches 5221 Rthlr. geschätzt ist, soll auf den Antrag eines eingetragenen Gläubie gers zur Subhastation gezogen werden. * Es sind daher drey Bietungs=Termine, nemlich: auf den 3o. December d. J. — 28. Februar und — 2. May k. I.„„ jedesmal Vormittags 11 Uhr vor dem Deputirten, Herrn Land= und Stadt=Richker Heitmann, und zwar die beyden ersten an der Gerichtsstelle, der letzte aber auf dem Colonate selbst anberaumt, zu welchen Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Taxe und Verkaufs=Bedingungen in der Regisiratue eingesehen werden können. Borken den 26. October 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Heitmann. Koppers. Die in der Stadt Ibbenbühren gelegenen, den Gebrüdern Johann Jakob Wilhelm und Gerhard Heinrich Tiesmeyer gehörigen Immobilien, bestehend aus dabey befindlichem Hofraum, ta- eine: Scheffel Saat Wieseland daselbst, zu 125 Rthlr. und = ungefähr 5 Scheffel Saat Garten= und Ackerland, zu 450 Rthlr., wovon im Ganzen ungefähr 5 Rthlr. 6 Sgr. 8 dt. an Lasien gehen, sollen auf den Antrag andringender Gläubiger zur nothwendigen Subhastation gezogen werden. Der einzige Bietungs=Termin ist auf den 2o. Januar 1826 Vormittags 10 Uhr vor dem Herrn Assessor Kerstein an gewöhnlicher Gerichtsstelle angesetzt, wozu eb t(goie Taxe und Verkaufs=Bedingungen liegen in der hiesigen Gerichts=Registrg= tur zur Einsicht vor. Ibbenbühren den 19. October 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht. Homann. Cramer. 1109 Auf den Antrag eines hypothekarischen Gläubigers soll das in der Stadt Ahbug den Androg; belegene. Eheleuten Wirth Bitter Neuhaus gehörige haus nebst Brauhause und einem dabey belegenen Hofe, welche Realität zu Gberir sc, zur Subhasiation gezegen verden. Der Bietzugtickerinn 9·5 btbi, gg“, gpuar 53.6 Vormittags 11 Uhr auf der Gerichtsstube hierServ— dem Hevutirten, Herrn Land= und Stadr=Gerichts=Assissor Michelis anbesest worden; weshalb zahlungsfähige, Kauflustige bierdurch eingeladen werden, dem hierselbst affigirten Subhastations=Patente beygefügt worden. Ahlen den 9. September 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. v. Schwedler. Langen. * ic Kirchspiele Laer, Dorfbauerschaft, belegene Colonat Fraune, abgenach Abzug, der Lasten auf 1363 Rihlr. 15 Sgr., sol im Wege des Conrse Ahgaobe der Gebots wicd ein Krmin auf dben u. urtsthg= Peler. Sue9.. Lam Hepntirten: Ober=Landes=Gerichts=Auseultator § zwar auf dem Erbe angesetzt, und zahlungsfähige Kauflustige aufgefordert, ihre Gebothe im obigen Termine abzugeben. Die Bedingungen und Taxe können in hiesiger Registratur eingesehen werden. Horstmar den 8. Nov. 1825. Königl. Land= und Stadt= Gericht. Auf Antrag eines eingetragenen Gläubigers soll das im Dorfe Sberlandes=Gerichts=Referendar Mölmann angesetzten Termin im Wege der ExeGagshesg, ie dane. en ald Veranten vorher eingesehen werden. Dülmen den 2.. November 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht, Busch. 1140 im Kirchspiele Holsterhausen sub No. cat. ei gelegene Kotten Stephan am Holte, welcher nach Abzug der darauf haftenden Lasten zu 160 Rtlr. 17 Sgr. 6 dt. abgeschätzt ist, soll im Wege der Execution öffentlich subhastirt werden. Es ist hierzu der Bietungs=Termin auf den 13. Februar k. I. Vormittags 11 Uhr vor dem Deputirten, Herrn Referendar Rothmann, in loco angesetzt, wozu zahlungsfähige Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden: daß Taxe und Vorwarden auf der hiesigen Gerichts=Registratur zur Einsicht offen liegen. Haltern den 25. November 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Markers. Surmann. Das in der Bauerschaft Oberbauer Kirchspiels Ledde belegene, vormals eigenhörige Bovenschulten Colonat sub Nro. 35 car., taxirt nach Abzug der Lasten zu 883 Rthlr. 27 Sgr. 6 dt. Cour., soll im Wege der nothwendigen Subhastation verkauft werden. Es sind dazu drey Bietungs=Termine, nemlich: auf Sonnabend den 14. Januar, auf Montag den i3. Februar und auf Mittwoch den 15. März k. I. Nachmittags 5 Uhr vor dem Herrn Assessor Kerstein, und zwar die beyden ersten an gewöhnlicher Gerichtsstelle hieselbst, der letzte peremtorische auf dem Colonate selbst angesetzt worden. Kauflustige werden dazu eingeladen, und können Taxe und Vorwarden in der Gerichts=Registratur einsehen. Zugleich werden alle unbekannte Real=Prätendenten aufgefordert, spätestens in dem letzten Bietungs=Termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie damit präcludirt, und zum ewigen Stillschweigen verwiesen werden. Tecklenburg den 22. November 1825. Königlich Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Melchers. Contzen. (Hierzu eine Beylage.) Beylage zum Münsterisch. Intelligenzblatt. Nro. 97. den 6. December 1825. 1. Im Verlage der Theissingschen Buchhandlung ist eben der zte und 4te Kiste, ker in der zwegten(Karten a d, Vuhienag, unde Biaden besihead, wicher Gulschosg zu. heiteo, u.kosen zusganen S Rl. 15 6gr. Davon werden auch besonders gegeben?.. I1118„ 1 5861 Der u. bis 4. Band: die heil. Evangelsen enthaltend zu 4 Pt.- Ser. Der x. Band: die Apostelgeschichte enthaltend 1 Rtl. 10 Sgr. Der 6. und 7. Band: die Sendschreiben der Apostel und die Offenbarung Johannes enthaltend 3 Rtl. 15 Sgr. 9. Am o. December d. I. Vormittags g und Nachmittags 2 Uhr werden auf dem hiesigen Waisenhause verschiedene Sophas, Tische, Stühle u. allerhand Meubeln und Hausgeräthe durchs Meistgeboih verkauft. Wünster den 9. ete 1 M.Ag. H. C. Deiters, Notar. Bücher= Ver kauf 5#.2 don 6. December Nachmittags 2 Uhr auf dem Waisenhause. Das heute Diezstgos Fücher, welche am 15. d. verkauft werden, hat ebenfalls so eben die Preis verassen, und enthält uter aubern eine unzahl theologischer stischer Werke. Münster den 6. deren B. Weingärtner. 4. Bey Unterzeichnetem sind noch einige Loose zur 74. kleinen Lotterie, Königl. Lotterie=Einnehmer, wohnhaft auf der Rothenburg in Münster. * Es stehen auf der Rosenstraße No. 18 zwey Zimmer mit Meublen u. zwey nebst Küche ohne Meublen zu vermiethen. Sterbefall. Sterbesakramenten frühzeitig versehen. 142 Ihr gottseliger Sinn, besonders ihre stille, wahrhaft christliche Unterwerfung unter alle Fügungen der göttlichen Vorsehung, ihre stets thätige Sorge um das Wohl ihrer Kinder, ihr immer reges, zu Mühwaltung und Aufopferung stets bereites Wohlwollen gegen andere, besonders gegen Bedrängte,— Eigenschaften, welche ihr Leben auszeichneten, verließen sie bis zum letzten Augenblicke nicht, und so schied sie durch Leiden mancher Art geprüft, sanft aus dieser Zeitlichkeit. Verwandten und Freunden, denen diese Anzeige gewidmet ist, wird das Andenken an die Verewigte theuer seyn, wie sie Theil nehmen an unsern Schmerz. Münster den 29. November 1825. Die Kinder der Verstorbenen. Brod=und Fleisch=Taxe in der Stadt Münster, für den Monat December 1825. A. Brod= Taxe. Der Weitzen kostet im Durchschnitt, einschließlich der Mahlsteuer, der Preuß. Scheffel 1 Rthl. 24 Sgr.= dt. Der Roggen desgleichen— 29— 2— Darnach werden gebacken:. 1. Schwarzbrod von klarem Roggen 2. Ordinaires Schwarzbrod 3. Fein gebeutelt. Roggenbrod a. d. Platte geb.(Roggen) 4. Fein gebeuteltes Roggen= und feines Sauerbrod, auf dem Heerde hart gebacken 5. Fein gebeuteltes Weitzenbrod auf der Platte gebacken, Plattenweggen 6. Fein gebeuteltes Weitzenbrod, auf dem Heerde hart gebacken, Heerdweggen, Franzbrod(Heerdbrödchen, Franzbrödchen) Inmerkung: Brod aus Roggen= und Weitzenmehl gemischt, so wie die a Sorten Weitzenbrod sind der Taxe von feinem Roggenbrod unterworfen. B. Fleisch=Tare. Ein Pfund Rindfleisc 2 Sgr. 2 Pf. —— Kalbfleisch— 6— —— Hammelfleisch— 6— —— Schweinefleisch— 2— Münster den 1. December 1825. Der Ober=Bürgermeister v. Münstermann.