Münsterisches Intelligenzblgtt. *** K Annn* F NrO. 53. Freytag den 2. July 1824. Intelligenz= Comtoir auf der Salzstraße Nro. 66. L. Bekanntmachungen. Publikandum gegen den Kindermord und gegen die Verheimlichung der Schwangerschaft und Niederkunft. Die Preußischen Strafgesetze enthalten folgende Vorschriften zur Verhütung des Kindermordes: 1) Jede außer der Ehe geschwängerte Weibsperson, auch Ehefrauen, die von ihren Ehemännern entfernt leben, müssen ihre Schwangerschaft der Orts=Obrigkeit, oder ihren Eltern, Vormündern, Dienstherrschaften, einer Hebamme, Geburtshelfer, oder einer andern ehrbaren Frau anzeigen, und sich nach ihrer Anweisung achten. 2) Die Niederkunft darf nicht heimlich geschehen, sondern mit gehörigem Bey3) Ist dabey nur eine Frau gegenwärtig, so muß das Kind sofort vorgezeigt werden; es mag todt oder lebend seyn. 4) Vorsätzliche Tödtung des Kindes ziehet die Todesstrafe nach sich, verlieret es durch unvorsichtige Behandlung das Leben, so tritt Zuchtbausstrafe von mehrjähriger bis lebenswieriger Dauer ein. 5) Aber auch schon diejenige Weibsperson, welche Schwangerschaft und Geburt verheimlicht, hat, wenn das Kind verunglückt ist, mehrjährige Zuchthausstrafe zu gewärtigen, sollte sie sonst auch nichts gethan haben, wodurch der Tod des Kindes veranlaßt worden. 660 6) Vernachlässigen der Schwängerer, die Eltern, Vormünder oder Dienstherr= schaften ihre Pflichten, so sind sie strafbar und verantwortlich. Berlin den 11. Januar 1817. Der Justiz=Minister, v. Kircheisen, Am 6. d. M. sind von den Grenzbeamten auf dem sogenannten tiefen Wege bey Lengerich folgende Waaren in Beschlag genommen: Sieben Packen mit brutto 410 Pfund Candis und Melis, Einen halben Anker Wein. Die unbekannten Eigenthümer werden aufgefordert, ihre Ansprüche an vorbenannte Waaren innerhalb vier Wochen vor dem Haupt=Zoll=Amte zu Rheine nachzuweisen, widrigenfalls die Einschwärzung als erwiesen angenommen, u. die Confiskation vollzogen wird. Münster den 18. Juny 1824. Königl. Provinzial= Steuer= Direktor, v. Bigeleben. Am 22. d. M. ist ein weisser Hühnerhund mit gelben Flecken, der auf Mauritz gehörig, ins Neubrückenthor in die Stadt gelaufen, und hat mehrere Hunde gebissen. Es ist geglückt diesen Hund aufzufangen, einzusperren und genau zu beobachten, derselbe ist am 27. d. M. krepirt, und nach dem Gutachten der Sachverständigen und den Symptomen während der Krankheit, ist die höchste Wahre scheinlichkeit vorhanden, daß derselbe an der tollen Wuth(hydrophobia) krepirt sey. Ob nun schon gleich das Anlegen der sämmtlichen Hunde und das Todtschlagen der gebissenen Hunde am 27. dieses durch Straßenruf bekannt gemacht worden; so ist die Gefahr doch zu groß und zu dringend, und es sind die ernstlichsten Maaßregeln äußerst nothwendig, solcher vorzubeugen, daher hierdurch wiederholt verordnet wird: 1) Sämmtliche Hunde ohne Unterschied drey Wochen lang wohl verwahrt anzulegen. 2) Die gebissenen Hunde ohne Unterschied sofort todt zu schlagen und in gehöriger Tiefe vergraben zu lassen. z) Die herrenlosen Hunde sollen sonst im Betreffungsfalle von dem Wasemeister todt geschlagen, demselben dafür 15 Sar. bezahlt, und die Contravenienten nach 9. 2. 5. bes höchsten Edikts d. d. Berlin den 20. Februar 1777 mit 20 Rthlr. und ferner gesetzlich bestraft, und nach dem besagten Edikt verfahren werden. Münster den 27. Juny 1824. Der dirigirende Bürgermeister, Schweling. 661 O i ebst ah1e. Von einem Garten vor dem Neubrücken=Thor ist am 18. d. M ner Krahn, ein Spiegel und ein Handtuch entwendet. Sodann ist aus der Entree eines Wirthshauses ein Sack mit 51 feebohnen entwendet. ein messingePfund Kafird vor den Ankauf gewarnt, mit der Aufforderung, jede Spur zur Entdeckung des Thäters der unterzeichneten Behörde sofort anzuzeigen. Münster den 28. Juny 1824. 670 09•8 Das Polizey= Commissariat. Giffenig. .. Am 21. d. M. des Nachmittags zwischen 4 und 8 Uhr sind nach der Anzeige des Kötters Johann Bernhard Klinkenbusch in Marbeck Kirchspiels Borken folgende Gegenstände aus dessen Wehnung gestohlen worden:8 1. Ein Mangs=Zock von blauem Tuche mir übersponnenen Knöpfen, zum Werthe 2:##elgxgus„#eberrock von grober Tuche mit übersponnenen Knöpfen, werth 5. Eine blau tuchene Weste mit Knöpfen von Messing, werth 30 stbr.; " sing, werth 1 Srtdl. 39 gor: Manchester mit erhabenen Kuöpfen von Mese „ Ein Frauen=Rock von feinem blauen Tuche, werth 6 Rthl.; 6. Ein Frauen=Rock von grünem Tuche, werth 6 Rthl.; 7. Ein Frauen=Rock, weiß und roth gestreift von Stoff, weriy 2 Rthl.; Ei. dito mit schmaleren Streifen, werth 2 Rthl.; h. Sechs Ellen ungeschnittener rother Boy, werth 4 Rthl.; 1o. Ein Frauen=Rock blau und weiß gestreift von Stoff, werth 1 Rthl. 20 11. Ein Frauen=Rock von blauem Grein, werth 5 Rthl.. 12. Ungefähr 6 Ellen ungeschnittenes Wolllacken von schwarzer Farbe, werth 3. Eine Frauen=Jacke von blauem Tuche, werth 8 Rrhl: didtt wertn 3 3u; 14. Zehn weisse Frauen=Halstücher von Resseltuch ohne Zeichen, werth 5 Kt. 88 st.; 15. Zwen, S gu/618. Halstücher von Resseltuch, weiß und roth gestreift, werth 16. Ein blau buntes Halstuch von Kattun, werth 40 stbr.; 17. Ein blaues Halstuch mit rothem Rande von Kattun, werth 40 stbr.: 18. Ein Frauen=Halstuch von Kattun, schwarz mit weissen Blumen, werth g0 ft.= 1h. Eine Schürze von Kattun, schwarz mit weissen Blümchen; werth 1 Rt. 30 st.; g0. Eine Schürze von rothem Kattun mit roth und weissen Streifen, werth 1 Rthl. 40 sibr.: Weeisen, Witt) 21. Eine Schürze von Kattun mit roth und weissen Streifen, werth 1 Rt. 30 st.; 22. Ein roth buntes Frauen=Halstuch von Kattun, werth 40 stbr.; 662 25 Ein Frauen=Halstuch von Kattun, roth mit weissen Blumen, werth 40 sibr.; 24. Sechs nesseltuchene weisse Frauen=Halstücher ohne Zeichen, werth 2 Rthl.; os Ein goldenes Kreuz, worauf an der einen Seite das Lamm Gottes u. auf anbern eine Monstranz geprägt ist, ohne Band, werth 5 Rthl. 30 fihr; 86. Ein goldener Ring, dessen Rand geperlt, und worauf ein Herzchen ausgestochen, werth 3 Rthl. 3o stbr.; Ein silberner Ring, werth zo sibr.; Ein kleines silbernes Kreuz ohne Band, werth 40 stbr.; Drey Betttücher von 6/4 Tuch ohne Zeichen, werth 4 Nthlr. 30 stor.; Ein Betttuch von Schmaltuch ohne Zeichen, werth 1 Rthl. 30 sibr.; Ein neues Manns= u. ein neues Frauen=Hemd von 5/4 Tuch, ohne Leichen, Zwey Küssen=Ueberzüge von 5/4. Tuch, ohne Zeichen, werth 1 Rthi.; Fünf Manns=Hemde, ohne Zeichen, werth 2 Rthl. 30 sibr.; Sechs Frauen=Hemde; ohne Zeichen, werth 3 Rthl.; Eine Schurze von blauer Leinewand, werth 4o stbr.; Drey Paar weisse wollene und ein Paar bläulich kattunene Mannsstrümpfe, 57. Zwer Ellen neuer blauer Leinewand, werth 40 58. Zwey Bündel Flachs zu ungefähr 6 Pf., werth 1 Rthl. 12 sibr. und sa. Die Kleidungsstücke für ein Kind bey der Taufe, bestehend in zwey Hemdchen, einem weissen Halstsichschen, zwey weissen Mätzchen, einem Brusilatze. Wir machen dieses mit dem Ersuchen hierdurch bekannt, uns jede zur Ausmittelung der Thäter und der gestohlenen Sachen dienende Nachricht baldigst mitzutheilen. Borken den 93. Juny 1824. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Heitmann. Koppers. 27. 28. 20. 30. 51. 52• 55• 31. ## 57• Gerichtliche Bekanntmachungen. Edictal=Ladungen. Ueber den Nachlaß des zu Bochold versiorbenen Steuer= Einnehmers Joseph von Raesfeld, bestehend in Immobilien, ausstehenden Forderungen und Effekten, ist auf den Antrag der Benesizial=Erben per decretum vom heutigen Tage der erbe an den Nachlaß des Sieralter vorgeladen, in dem vor dem Deputieten, Ober=Landesz= Gerichtsz=us. cultator Hellweg, auf den 2r. Ocrober l. I. Vormittags 0 Uhr im hiesigen Ober=Landes=Gerichts=Gebäude angesetzten Termin entweder persönlich oder durch 665 zulässige Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche gehörig anzumelden und die Richtigkeit derselben zu bescheinigen, unter der Warnung: daß die ausbleibenden Creditoren aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige verwiesen werden sollen, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte. Schließlich werden den auswärtigen oder in Person zu erscheinen verhinderten Gläubigern die Justiz=Commissarien Eisenle, Scheffer gen. Boichorst, Lohkampf und Schweling vorgeschlagen, um sich an einen derselben wenden, und selbigen mit Information u. Vollmacht versehen zu können; wobey noch bemerkt wird, daß der Justiz=Commissarius Funcke als Curator des Nachlasses angeordnet und verpflichtet worden ist. Münster den 9. Juny 1824. Königl. Preuß. Oberlandes= Gericht. Auf Requisition des Bürgermeisters u. Raths der Stadt Osnabrück wird nachstehende Edictal=Ladung hierdurch bekannt gemacht. Münster den 3o. März 1824. Königlich Preuß. Oberlandes=Gericht. v. Bernuth. Kiesling. Auf den Antrag der nächsten Anverwandten 1) des Cornelius Christian Ludwig Pagenstecher, gebürtig aus Osnabrück, welcher im Jahre 1811 als französis. Conscribirter von hier abgegangen ist, dann als Soldat im eten Bataillon des 12g. franz. Linien=Infanterie=Regiments Feldzug nach Rußland mitgemacht, aber seit dem Jahre 1812 keine Nachricht 2) des Heinrich Jusius Humpe, hierher gebürtig, welcher ebenfalls als Soldat im 120. franz. Linien=Infanterie=Regimente im Jahre 1812 mir nach Rußland marschirt ist, aber seit October jenen Jahes nichts weiter hat von sich hören des Heinrich Frommeyer, und.— 45 des Johann Friedrich Frommeyer, beyde ebenfalls von hier gebürtig, von denen der erstere als Voltigeur im 128. franz. Linien=Infanterie=Regimente gedient, aber seit April 1811 keine Nachricht von sich gegeben hat, der letztere aber in die damalige Kaiserliche Pupillen Garde hat einrreren mussen, und dann von ihm seit Januar 1813 weitere Nachricht nicht eingegangen ist, und in Gemäßheit der Königl. Verordnung vom kr. April 1818. werden von Uns Bürgermeister und Rath der Stadt Osnabrück die vorbenannten, nemlich: Cornelius Christian Ludwig Pagensiecher, Heinrich Justus Humpe, Heinrich und Joh. Friedr. Frommeyer 664 hierdurch öffentlich vorgeladen, innerhalb Jahres=Frist, vom Tage dieser Ladung angerschnet, von ihrem etwaigen Leben und jetzigen Aufenthaltsorte bestimmte Nachricht vorzulegen, und zwar unter der Verwarnung, daß sie nach fruchtlosem Ablauf es Leice wecder Sshere uid der de zurichelasenid Vernigen den Rechten Zugleich werden auch alle diejenigen, welche von dem Leben oder Aufenthaltsorte der vorbenannten Abwesenden Kenntniß haben sellten, resp. ersucht und aufgefordert, uns baldigst davon Nachricht mitzutheilen.0 uud autse Osnabrück den 22. März 1824. Bürgermeister und Rath der Stadt Osnabrück. Greff, Dr. Secrer, Nittelst Verfügung vom 27. d. M. ist über das Vermögen der hier wohnenden Kaufleute Auton Münster und Louis Gerlach der Coneurs eröffnet worden Diesemnach werden alle diejenigen, welche an diese Kaufleute Ansprüche, es sey aus welchem Grunde es wolle, zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, in Termino den 16. July d. J. Vormittags 10 Uhr vor dem Deputirten, Herrn Justiz=Rath Vagedes, an hiesiger Gerichtsstelle entweder persönlich oder durch einen mit gehöriger Information und Vollmacht versehenen Justiz=Commissarius zu erscheinen, ihre Ansprüche gebührend anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, unter der Warnung: daß diejenigen, welche in dem gesagten Termin nicht erscheinen mögten, mit allen ihren Forderungen an die Masse präcludirt, und iheshalb gegen die übrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werDiejenigen Gläubiger, die am persönlichen Erscheinen verhindert sind, u. denen es hier an Bekanntschaft fehlt, können sich an die Herren Justiz=Commiss. SchweGusetrmatian verseh. wenden, und einen von diesen mit Volmacht und Münster den 31. März 1824. Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht. v. Bernuth. Oeiters. Nachdem per Decretum d. p. 3. d. M. über den Nachlaß des hier verstorbeSchneiders Johann Friedrich Kraft, bestehend aus 178 Rthlr. und ausstehenden Forderungen, der Concurs eröffnet ist, so werden sämmtliche Gläudiger desselben vorgeladen, ihre Ansprüche in dem vor dem Deputirten, Herrn Iustizrath Dingerkus, auf den 28. July l. I. Vormittags 11 Uhr angesetzten Termin anzumelden und nachzuweisen; unter der Warnung: daß diejenigen, welche im präsigirten Termine nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse präuscesieagt weden as. feib aenen de übrigen Crediboren ein ewiges Stischweigen 665 Diejenigen Gläubiger, welche in Termino persönlich zu erscheinen verhindert sind, können sich an die Herren Justiz=Commissarien Lohkampff, Schweling und Ludorff wenden, und dieselben gehörig mit Vollmacht versehen. Münster den 15. May 1824. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. 9. Bernuth. Schweling. Subhastations=Patente. Auf den Antrag eines Gläubigers ist das nutzbare Eigenthum des in der Bauerschaft Muckhorst Kirchspiels Mettingen belegenen Ruwen Colonats, welches nach Abzug der darauf haftenden Lasten und der Grundsteuer zu 1500 Rthlr. 22 gGr. 6 dt. abgeschätzt worden, zur nothwendigen Subhastation gezogen. Die Bietungs=Termine sind auf den 13. August, — 14. October und — 20. December l. J. jedesmal des Vormittags um 10 Uhr und zwar die beyden ersten an hiesiger Gerichtsstelle, der letzte aber an Ort und Stelle vor dem Deputirten, Herrn Assessor Naber, angesetzt, wozu zahlungsfähige Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Taxe und Verkaufs=Bedingungen in der hiesigen Gerichts=Registratur eingesehen werden können. Ibbenbühren den 24. April 1824. Königlich Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Homann. Cramer. Auf den Antrag eines Hypothekarischen Gläubigers soll das dem Colonen Ferdinand Rohrkamp zustehende nutzbare Eigenihum des in der Bauerschaft Stockum, Kirchspiels Werne, uahe an der Lippe belegenen Colonats Österschulze, welches nach Abzug der auf dem Colonate, haftenden Lasten und Abgaben auf 6387 Rthlr. 5 Sar. 6 dt. Berl. Cour. abgeschätzt worden, im Wege der Execution öffentlich und meistbietend verkauft werden, und sind die Bietungs=Termine auf den 13. May, — 13. July und — 13. Sept. l. J. jedesmal des Nachmittags um 2 Uhr an der hiesigen Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Land= und Stadt=Gerichts Assessor Hosius anveraumt, zu welchem besitzund zahlungsfähige Kauflustige hierdurch mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß Taxe und Vorwarden täglich in der hiesigen Gerichts=Registratur eingesehen werden können. Zugleich werden alle unbekannte Real= Prätendenten aufgefordert, sich dey 666 Vermeidung der Präclusion mit ihren Ansprüchen spätestens in dem letzten Lieitations= Termin zu melden. Wirne den 6. Februar 1824. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. A. Stroband. Heckmann. Resubhastations=Patent. Da in dem auf den 2g. Februar dieses Jahrs angesetzt gewesenen LizitationsTermin auf das im Wege der Execution zum Verkauf ausgesetzte nutzbare Eigenthum des im Kirchspiele Meteln in der Bauerschaft Nahendorff gelegenen Colonats Kortehaneberg, sub No. car. zi kein Geboth geschehen, so ist dessen Resubhastation nachgesucht und auf den Grund der früheren Taxe und Verkaufs=Bedingungen Dieses Colonat besieht aus einem Wohnhause, Schaafstall und 77 Scheffel Saat Landes, und die Taxe beträgt 645 Rthlr. Zu dieser Resubhastation wird ein Termin auf Dienstag den 7. September d. I. Vormittags 9 Uhr angesetzt, und mit Bezug auf das vorige Subhastations= Patent vom 20. October 1823 Kauflustige eingeladen, sich in der Behausung des Wirths Grütering zu Meteln einzufinden, ihre Gebothe abzugeben, auch falls nicht gesetzliche Gründe eine Ausnahme zulassen, des Zuschlags zu gewärtigen. Steinfurt den 1. Juny 1824. Königl. Land= und Stadt= Gericht. Melsbach. Jupfien. Vermischte Nachrichten. 1. Das bey der evangelischen Kirche hieselbst sub No. cat. 147 der Martini Layschaft belegene Domanial=Haus, nebst dem bey demselben liegenden, an der Casernen=Mauer stoßenden Hofraum, welches bis zum zo. October l. I. an die Wittwe Horstmann verpachtet ist, wird am Dienstage den 2o. July d. I. Vormittags 11 Uhr öffentlich mit dem Meistgeboth auf der Renteystube in der Behausung des Unterzeichneten, wo auch die Werthtaxe und Bedingungen vorher eingesehen werden können, zum Verkauf ausgesetzt. Münster den 28. Juny 1824. Der Domainen=Rentemeister, A. Geisberg. 2. Am 24. August l. J. wird um die erledigte Pfarrerstelle zu Senden Coneurs gehalten. Balke, F. E. (Hierbey eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt. Rro. 55. den 2. July 1824. Gerichtliche Bekanntmachungen. Am Diensrage den 6. July l. I., des Vormittags um 10 Uhr, sollen in der Behausung des Schulzen Osthoff auf der Beerlage Kirchspiels Billerbeck ein Kleiderschrank, 3 Koffer, ein großer kupferner Kessel, ein Ofen mit Pfeifen, eine Hausuhr, drey vollständige Betten und verschiedene Hausgeräthe, an den Meistbiethenden gerichtlich verkauft werden. Kauflustige wollen sich am bestimmten Tage und Stunde auf Schulze Osthoffs Colonat einfinden. Coesfeld den 25. Juny 1824. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Aus Auftrag: Juger, Actuar. Am Donnerstage den 8. July d. J. des Vormittags um 10 Uhr sollen behuf der von dem Colon Wülfinghoff zu Clostern aus der gegen ihn u. Albers geschwebten Untersuchungs=Sache verschuldeten Kosten, die bey jenem gepfändeten Gegenstände, als drey milchgebende Kühe, ein Bett und zwey kupferne Kessel, an der Behausung des Wirthen Neuhaus in Datteln den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige werden hierzu eingeladen. Recklinghausen den 25. Juny 1824. Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht. Aus Auftrag: Eyssermann. Vermischte Nachrichten. 1. Am Dienstage den 15. July d. J. des Vormittags um 10 Uhr werden folgende im Kirchspiele Everswinkel belegene Domanial=Besitzungen, als: 1) Die Rotthove, bis hiehin verpachtet an Dreyer, bestehend aus 30 Morgen 156 □ Ruthen Ackerland und ro Morgen 176 □ Ruthen Holzung, 2) die Laykämpe, verpachtet an den Kötter Eskötter, groß 21 Morgen 168 □ Ruthen, zuerst in Abtheilungen und nachher im Ganzen mit dem Meistgeboth zum Verkauf und zur Verpachtung an Ort und Stelle ausgeboten werden. 668 Die Taxe und Bedingungen liegen auf der Renteystube in der Behausung des Unterzeichneten zur Einsicht offen, und wollen Liebhaber zur bestimmten Zeit auf der Rotthove, mit welcher bey der Ausbietung der Anfang gemacht wird, sich .)„er den 92. Junh 1824. Der Domainen= Rentemeister, A. Geisberg. 2. Am Dienstage den 6. July d. J. des Vormittags um 10 Uhr wird der den Königl. Domainen gehörige, im Kirchspiele Telgte an der sogenannten Hölrken=Straße belegene Ackerkamp, groß 6 Morgen 130 □ Ruthen, welcher bisher an den Köiter Wittenhovener verpachtet gewesen, öffentlich mit dem Meistgeboth zum Verkauf und zur Zeitpacht an Ort und Stelle ausgesetzt werden. Die Taxe und Bedingungen können Liebhaber täglich auf der Renteystube in der Behausung des Unterzeichneten einsehen. Münster den 16. Juny 1824. Der Domainen=Rentemeister, A. Geisberg. 3. Folgende an Mauritz Steinpfad belegene, am 22. Februar 1825 pachtlos werdende vormalige Dom=Vikarien Gärten, als nemlich: 1) ein Garten zwischen den Gärten des Herrn Mehring und Finkenbrinck, angepachtet vom Herrn Dr. Voner, 2) ein Garten unmittelbar am Steinpfade, zwischen den Gärten des H. Schücking und Mehring, angepachtet vom Hrn. Leffmann, z) ein Garten zwischen den Gärten des Hrn. Rose und Mehring, angepachtet vom Hrn. Calculator Weydemeyer, werden am Mittwoch den 7. July l. J. des Nachmittags um 5 Uhr an Meistbietenden verkauft. Der Verkauf geschieht an Ort und Stelle in der vorbemerkten Ordnung. Münster den 15. Juny 1824. Der Oomainen=Rentemeister, Scheffer gen. Boichorst. 4. Am Montage den 5. July sollen 11 das auf der Clarissengasse an dem großen Armenhause belegene, bisher vom Tischler Hagemann bewohnte Haus No. 338 Ludgeri Layschaft, 2) das auf dem Spiekerhof Nro. 5 der Jüddefelder Layschaft belegene, bisher zur Industrie=Schule benutzte Haus, meistbiethend auf mehrere Jahre vermiethet werden. Die Verpachtung geschieht des Vormittags präzise 9 Uhr in der Registratur der unterzeichn. Commission, wo die Bedingungen täglich eingesehen werden können. Münster den 28. Juny 1824. Die Armen=Commission. 5. Am Montage den 5. July l. J. wird das zum Studienfond gehörige, an Ueberwassers Kirchhof belegene, bisher vom Altkäufer Wecke bewohnte Haus mit dahinter liegendem Hofraum, zum öffentlichen Verkauf mit dem Meistgeboth ausgesetzt. Die Ausbietung geschieht in dem Hause selbst des Nachmittags um 5 Uhr und können die Bedingungen vom 1. July an bey Unterzeichnetem täglich eingesehen werden. Münster den 25. Juny 1824. Kentling, Rentem. 669 6. Die Gewinnung von 300 Schachtruthen Steine aus dem Bruche bey Forsthövel in der Gemeinde Herbern, zur Befestigung der Köllnischen Straße, soll am 17. July l. I. Vormittags 10 Uhr an der Behausung des Wirths Schäper in Herbern öffentlich verdungen werden. Unternehmungslustige werden hiezu eingeladen. Werne den 22. Juny 1824. Der Bürgerm. Maybach. 7. Am Donnerstage den 8. July l. J. des Nachmittags um 2 Uhr soll die dahier aufm Spiekerhof sub No. 13 car. der Jüddefelder Layschaft vorzüglich zur Handlung gut gelegene Behausung von zwen Stockwerken, mit Hinterhaus und Höfchen, in der Behausung des unterzeichneten Notars aus freyer Hand meistbietend verkauft werden; wobey den Kaufliebhabern zur Nachricht dient, dast zwey Drittel vom Kaufschilling auf die Behausung zur ersten Hypothek stehen bleiben u. das Haus kommenden Neujahr bezogen werden könne. Münster den 26. Juny 1824. Aus Auftrag: G. B. Schepers, Notar. 8. Am Donnerstage den 8. July l. J. des Nachmittags um 2 Uhr soll in der Behausung des unterzeichneten Notars ein auf die Grafschaft Tecklenburg haftendes Species=Capital über 1500 Rthlr. a4 pCt. jährlicher Zinsen aus freyer Hand meistbietend verkauft werden. Münster den 26. Juny 1824. G. B. Schepers, Notar. 9. Am Dienstage den 6. July l. J. des Vormittags 10 Uhr soll die Glasfabrik beym Dorfe Hembergen, bestehend aus einem Wohnhause, dem Glanenkamp, aus dem Fabrikhause mit den Schmelz= und Kühlöfen, aus dem Glasmagazin und aus einem Hausplatze beym Dorfe Hembergen, nebst Kirchensitz, nach Befinden einzeln, und die Gebäude zum Abbrache, oder auch zusammen im Beystande des unterzeichneten Norars an Ort u. Stelle aus freyer Hand dem Meistbietenden verkauft werden. Münster den 1g. Juny 1824. G. B. Schepers, Notar. 1o. Da der öffentliche freywillige Verkauf auf dem hiesigen Krameramthause während dieser Sendzeit eingestellt ist, so wird bemerkt, daß mit demselben Montag den 5. dieses fortgefahren wird, und es werden sämmtliche Meubeln, Verzierungen, Kupferstiche 2c. à tout prix verkauft. Münster den 1. July 1894. P. A. Meyer, Notar. 11. Da die hiesige Badeanstalt am 1. July eröffnet wird, und ich die dabey belegene Gastwirthshaft, auch Besorgung der Quartiere übernommen habe, so empfehle ich ich einem hechverehrten Publikum bestens, indem ich eine gute und möglichst billige Besandlung verspreche. Tatenhausen bey Halle in der Grafschaft Ravensberg den 26. Juny 1824. Fr. W. Trügelmann. 12. So eben ist erschienen: B. Sekeland, de antiquis Guesttalig cultoribust Monasterii, in commissis. apuck. Fr. Regensberg.8. geh. 6•g Gr. Der Verfasser wünscht, während er sich mit der Ausarbeitung der ältesten Geschichte Westphalens beschäftiget, seine Ansichten über einige der schwierigsten Punk # te derselben vorläufig der öffentlichen Beurtheilung zu unterwerfen. In dieser kleinen lateinischen Abhandlung hat er die Stammverwandschaft der ältesten Einwohner Westphalens und die Herkunft der Franken und Sachsen au. den Zeugnissen der Quellenschriftsteller auszumitteln versucht. Ist es auch nicht möglich, über zedes einzelne Volk und seine Sitze mit völliger Sicherheit zu entscheiden, so muß doch sorgfältiges Forschen und Vergleichen zu Ergebnissen führen, deren Wahrheit im Ganzen nicht bezweifelt werden kann. in Sanche Friedr. Regensberg in Münster. 13. Am Dienstage den z. August d. J. des Vermittags um 10 Uhr wird Unterzeichneter das bis 1882 bestehende Pachtrecht an der den Erben Edelbrock hieselbst gehörigen neuerdings im besten Stande gesetzten steinernen Windmühle mit 2 Mahlgängen zur freywilligen Versteigerung öffentlich aussetzen. Die Bedingungen liegen bey mir zur Einsicht offen. Horstmar den 20. Juny 1824. be Aus Auftrag: Richters. 14. Am Montage den 5. July werde ich zum Vergnügen der Freunde ländlicher Freuden einen Ball veranstalten, wozu ich dieselben höflichst einlade. Für zweckmäßige und gute Erfrischungen und passende Musik werde ich bestmöglichst sorgen. Wittwe Uhlenbrock zu Nienberge. 15. Der Spiegelfabrikant J. Goldmann aus Minden verkauft folgende Spiegel zu den heruntergesetzten Preisen, als: 1/4 p. Dutz zu 1 Rihl, 22, Rthl. 16 gGr., 1/6 zu 1 Rthl. 8 gGr., 1/8 zu 1 Rthl., Feldspiegel Nro. 1. 8 gGr. und No. 2. 7 gGr. Er logirt beym Hrn. F. Veaux. 16. Loose zur 1. Klasse sor Klassen=Lotterie u. zur 61. kleinen Lotterie sind für Hiesige und Auswärtige zu haben bey D. Lohn in Münster, Hörsterstraße. 17. Ein Mädchen von guter Familie, das schon mehrere Jahre einer Haushaltung in der Stadt und auf dem Lande vorgestanden, auch genügende Zeugnisse guter Aufführung und wirthschaftlicher Kenntnisse beybringen kann, wünscht diesen Herbst eine derartige Condition. Das Int. C. gibt weitere Nachr. 18. Am 27. v. M. ist im Schloßgarten ein Sonnenschirm gefunden; die Eigenthümerinn kann solchen im Hause No. 78 am Prinzipalmarkt wieder erhalten. 19. Frische Zwoller Heringe sind angekommen bey Wittwe A. Lutzenkirchen. Sterbefall. Unsere liebe und unvergeßliche Mutter, Anna Cath. Hesung geb. Farwick, endete nach dem Willen des Herrn am 15. Juny Mittags 12 Uhr an den Folgen eines 8 Tage anhaltenden Brustfiebers, ihr Erdenleben. Weil ganz ergeben in den Millen Gottes, und durch die h. Sakramente noch mehr vorbereitet, so schlummerte sie mit ganzer Ruhe der Seele sanft und still in die Unsterblichkeit hinüber. Die untereichneten Brüder bitten Verwandte, Freunde und Bekannte um Fürbitte für die Seele ihrer hingeschiedenen Mutter. Sie ruhe Heirich Heiffiäs, Gurat=Ditgr.