Rünsterisches ntelligenzblatt. ATTT Nro. 5. Freytag den 10. Juliuar 1824. Intelligenz= Comtoir auf der Salzstraße Nro. 66. L. Bekanntmachungen. Das vorige Jahr ist der Gewinnung von Holzsaamen besonders günstig gewesen- und dies muß den Erwerbern von Antheilen getheilter Gemeinheiten einen vermehrten Antrieb gewähren, ihre neuen so wie alten dazu geeigneten Gründe der ur sosche zu befördern, werden wir die Besorgung guter Holzsämereyen aus zuverläßigen Duellen zu den billigsten Preisen besorgen, und bringen zur allgemeiven Sun gg, Gige SPigus zilvesris) das Pfund für 10 Sgr.: dt. : Fichten(Pinus picea) 2 : Lerchen(Pinus larix) 17 „ W e i m u t h s l i e f e r n( P i n u s s t r o b u s) 1 R t l. 2 0 = Weißtannen(Pinus abies) 4 : Birken 2 = Erlen 6 : Hainbüchen 5 : Eschen 3 : Ahorn(acer pseudo-platanus) angeschafft werden können, welchem noch die Kosten des Transports und der Verbackung hinzutreten, welche letzere jedoch für alle kleinere Besitzer, deren Bedarf sich auf 50 Pfund beschränkt, aus einem öffentlichen Fonds übernemmen werden sollen, so daß diesen bloß der obige Saamenpreis berechnet wird. Wer von diesem Anerbieten Gebrauch machen will, hat solches unter deutlicher — 6— — 6— — 3— E— 9 6 4 Ansabe, des. Bedarfs dem Regierungs=Caleulator Wunsch vor Ablauf dieses Monats Münster den 8. Januar 1824. Königl. Preuß. Regierung I. schlag genommen: de: Wette loigene a) Zwey Ballen Kaffee, brutto 142 Pfund und Jmoa Giston Drusis„„ Vollzögen Wird. Münster den 5. Januar 1824. Königlicher Provinzial= Steuer= Direktor v. Bigeleben. öffentlichen Orten, sie geschehe mit Worten oder Minen, persönlich oder durch Briefe und Boten, sie sey auf Geld oder Lebensmittel und andere Gegenstände gerichtet, wird nicht ferner geduldet, und der Umgang von allerhand Peran en. e##en hohen Festen oder am Neujahrstage und den Fastnachtstagen 2) Bettelvögte sind angeordnet, welche jeden Bettler ohne Unterschied des Standes und Alters aufgreifen und vor den Polizey=Commissair führen werden, welcher damit nach Vorschrift der Gesetze und Verordnungen verfahren wird. 3) Erwachsene Personen werden das erste Mal bey Wasser und Brod auf ein bis drey Tage, im Wiederholungsfalle durch verdoppelte Einsperrungszeit, und Entziehung der Unterstützungsgelder, zum dritten Male durch Ablieferung zur hiesigen Arbeitsanstalt bestraft werden.— Für die Kinder sind die Eltern u. Vormünder verantwortlich, und werden diese, wo man die Kinder noch nicht mit Erfolg bestrafen kann, dafür angesehen werden. 4) Keiner darf bey ro bis 20 Sgr. Strafe einem Straßenbettler Almosen gehen, dadurch aber soll der Wohlthätigkeitssinn der hiesigen Einwohner nicht beschränkt werden; sie werden vielmehr aufgefordert, das, was sie den Armen 47 bestimmen, an die Armen=Commission oder die Bezirks=Vorstände einzuschicken, welche nach ihrer Bestimmung damit verfahren werden. 5) Einzelne Familien=Spender, welche zu gewissen Jahrszeiten Armengelder vertheilen, werden ebenfalls aufgefordert, diese Gelder der Armen=Commission zur zweckmäßigen Verwendung mit einem allenfallsigen Namens=Verzeichnisse, welchen Personen sie solche bestimmen, abzugeben. Diese wird für die Aus6) De Herr“ Pfarrern, Aerzten und Wundärzten wird empfohlen, die von ihnen ausgestellten Armuths= und Gebrechlichkeits=Atteste, welche nur zu oft zu Betteley benutzt werden, nicht anders als verschlossen, und an die Behörde, welcher sie bestimmt sind, gerichtet, abzugeben. Alle andere vorkommende derartige Bescheinigungen werden eingezogen, und die Aussteller in 15 Sgr. Strafe genommen werden. E.4 *) Die Elementar=Schullehrer und Lehrerinnen haben fleißig darauf zu sehen, daß keine Kinder aus der Schule bleiben, und die Zeit zum Betteln verwenden. Ueber ihre Bemerkungen machen sie monatlich dem dirigirenden Bürgermeister Anzeige, damit die Eltern, wenn Ermahnungen das erste Mal nicht fruchten, der Armen=Commission angezeigt werden, um ihnen den Genuß der Unterstützungs=Gelder zu entziehen.„ 8) Für die Kinder, welche wiederholt auf Betteln betroffen werden, und die Schullehrer nicht nachweisen können, daß sie ihrer Seits genügsam dagegen gewirkt haben, wird das Schulgeld von der Armen=Commission nicht veraba) Das Betteln der hiesigen Einwohner in der Umgegend ist unter denselben Strafen verbothen, und werden der Herr Landrath und die Lokal=Behörden ersucht, alle hiesige Bettler aufgreifen, und dem Polizey=Commissair zur Bestrafung vorführen zu lassen. Münster den 8. Jan. 182#. Der dirigirende Bürgermeister, Mahmeeen Schweling. Edictal=Ladungen. Auf den Antrag einiger Mitberechtigten ist von hochlöblicher General=Commission die Theilung der in der Bürgermeisierey und dem Kreise Recklinghausen liegenden Röllinghauser Gemeinheit, die Ranthforth, verordnet, und mir die Leitung derselben aufgetragen worden; dem zufolge werden alle unbekannte Mitberechtigte, welche an der Panthforth mit Einschluß des dazu gehörigen Siepen und des jüngst angekauften und mit der Panthforth vereinigten Stückes der Sudewicher Marke als Mit=Eigenthümer oder Dienstbarkeits=Berechtigte irgend ein Mitbenutzungs=Recht zu begründen Willens, oder welche wegen Guts=Lehnherrlicher oder Fideicommiß Verhältnissen bey der Auseinandersetzung mittelbar betheiligt zu seyn vermeinen mögten, aufgefordert, ihre Ansprüche und Erklärungen binnen 6 Wochen St: bey mir, spätestens aber am Samstage den 28. Februar k. J. Vormittags 10 Uhr im Hause des Höfners Krüsemann in Röllinghausen anzumelden und zu begründen, oder zu gewärtigen, daß auf die unbekannt gebliebenen Berechtigungen nicht geachtet, hinsichtlich aller mittelbar Berechtigten aber, als wenn sie auf alle Theilnahme an den Verhandlungen Verzicht geleistet hätten, verfahren werden solle. Haus Dillenburg den 16. Dec. 1825. Der Special=Commissair, Bracht. Von hochlöblicher General=Commission zu Münster ist unterm 1. July v. J. die Theilung der im Kreise und Land=Gerichts=Bezirk und in der Bürgermeisterey Recklinghausen liegenden Lenkeler Mark angeordnet, und dem Unterzeichneten aufgetragen worden. Derselbe fordert daher alle unbekannte Mitberechtigte zu jener Mark, so wie auch alle diejenigen, welche bey Theilung derselben wegen Gutsherrlicher, LehnsFideicommiß oder sonstiger Verhältnisse eine mittelbare Betheiligung zu haben vermeinen, auf, ihre Gerechtsame und Betheiligung binnen 6 Wochen bey iym, oder spätestens in dem auf Donnerstag den 4. März l. I. Vormittags 10 Uhr im Hause des Mitberechtigten Gutsbesitzers Vaut im Brüninghoff, Bürgermeisterey Recklinghausen hierzu angesetzten Termine anzumelden und gehörig nachzuweisen. Die sich alsdann nicht Meldenden müssen die Auseinandersetzung gelten lassen, und werden dagegen späterhin mit keinen Einwendungen gehört werden. Haus Dillenburg bey. Recklinghausen den 2. Januar 1824. Der Special=Commissair, Bracht. Gerichtliche Bekanntmachungen. Am Montage den 26. dieses und an den folgenden Tagen sollen sämmtliche von dem hier verstorbenen Justiz=Commissair Bittendüvel nachgelassene Meubeln, Hausgeräthe, Kleidungsstücke, vorhandene Bücher, worunter sich mehrere alte juristische Werke befinden, meistbietend öffentlich gegen gleich baare Zahlung in loce Horstmar verkauft werden, welches Kauflustigen hiermit bekannt gemacht wird. Herstmar den 10. Januar 1824. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Aus Auftrag: Köchling, Actuar. Edictal=Ladungen. Nachdem auf den Antrag der Benefizial=Erben des zu Olfen verstorbenen pensionirten Oberstlieutenants Jungeblodt der erbschaftliche Liquidations- Prozeß durch 9 Verfügung vom heutigen Tage eröffnet worden, so werden sämmtliche Gläubiger des verstorbenen Oberstlieutenants Jungeblodt sowohl, als auch dessen kurz vorher verstorbenen Tochter, Therese Jungeblodt, welche der erstere beerbt hat, hierdurch vorgeladen, sich in dem vor dem ernannten Deputirten, Herrn OberlandesGerichts Referendar v. Olfers, auf den 10. Februar 1834 Vormitags 9 Uhr giesigen Oberlandes=Gerichts=Gebäude angesetzten Liguidations=Termin entweder oder durch einen mit gehöriger Vollmacht und Intormation versehenen tar aus der Zahl der bey dem hiesigen Oberlandes= Gerichte angestellten Eriminal=Rath Fuisting, Deiters Eisenle, O.tssomtugr Halstein und Funcke in Vorschlag gebracht werden, einzufinden, und Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse etwa übrig bleiben mogte, verwiesen werden sollen. Münster den 18. November 1823. Königlich Preuß. Oberlandes= Gericht. v. Bernuth. Welter. Auf den Antrag der Beneficial=Erben des im December 1821 zu Paris neten Gerichte über den Nachlaß desslben der erbschaftlich, Liguidalions=Prezes suete.., alle diesenigen, welche an die Nachlassenschaft des gesagten schsechsesn schcehecheeeeeheschen echce den Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben mögte, verwiesen werden.„„ den Gläubiger von############ oder durch einen mit gehörig Den bie Iherten I Vorschlag gebracht. Münster den 11. October 1825. v. Bernuth. S•—*— Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht. Deiters. 50 Subhastations=Patente. Der in der Bauerschaft Lünten Kirchspiels Breden, zwischen den Kotten Liesbrock und Büger belegene Kotten Küper, welcher aus einem Wohnhause, einem Schoppen und aus 18 Morgen go 7/16 □ Ruthen Landes besteht, geschätzt zu 1240 Rthlr. 10 gGr., soll im Wege der Execution öffentlich meistbietend verkauft Merüee Der einzige Lizitations=Termin ist auf dem genannten Kotten auf den 17. März 1824 Nachmittags 3 Uhr vor dem Deputirten, Herrn Dirigenten Weverinck, anberaumt, wozu Zahlungsfähige Kauflustige, welche Taxe und Vorwarden auf dem hiesigen Gerichte einsehen können, hierdurch eingeladen werden. Vreden den 14. Nov. 1825. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Weverinck. Aschoff. Auf Antrag eines Gläubigers sollen die Immobilien des Färbers Vernhard Heinrich Böller zu Laer, nämlich: ) Das an der Hauptstraße zu Laer belegene Haus, Nebenhaus und Garten, gewürdigt zu 450 Rthl. b) das Interesse in den Laerschen Gemeinheiten, taxirt zu 112 Rt. 12 Gr. und c) zwey Kirchensitze in der Pfarrkirche zu Laer, angeschlagen zu 1o Rthl. öffentlich meistbietend verkauft werden; wes Endes ein peremptorischer BietungsTermin auf den iz. März 1824 Vormittags 11 Uhr in dem Wohnhause des Böller vor dem Deputirten, Land= und Stadi= Gerichts= Dirigenten Baltzer, angesetzt ist. Zahlungsfähige Kauflustige werden mit dem Eröffnen vorgeladen, daß Taxe und Conditionen in hiesiger Registratux zur Einsicht offen liegen. Horstmar den 19. December 1825. Königliches Land= und Stadt= Gericht. Baltzer. Lankhorst. Auf den Antrag der großjährigen Erben Horstiek und des Herrn Lieutenants Schwarzenbrock, als Vorniund der Minorennen Horstiek, sollen unter obervormundschaftlicher Genehmigung folgende den gedachten Erben gehörige Immobilien, 1. ein Wohnhaus im Dorfe Rhade, an dem durchs Dorf führenden Fahrweg, sub Nro. 5 cat. gelegen, das Abrahams Haus genannt, nebst Scheune und Gartenplatz, abgeschätzt zu 180 Rthl., 2. ein Garten bey Rhade in der sogenannten Markelse, südlich an einem Fahrwege, östlich am Gemeinheitsgruud, nördlich an Elskamps und westlich an Timmermanns Garten gränzend, taxirt zu 85 Rthl., in dem auf den 22. Februar 1824 Vormittags 11 Uhr vor dem Deputirten, Herrn Ober=Landes=Gerichts=Referendar Rothmann an der Behausung des Wirth 51 schafters Köster zu Rhade angesetzten einzigen Bietungs=Termin öffentlich subhastirt werden. Kauflustige werden zu dem anberaumten Termin eingeladen, und können Taxe und Vorwarden auf der hiesigen Gerichts=Registratur einsehen. Zugleich werden alle etwaige unbekannte Real=Prätendenten aufgefordert, spätestens im Lizitations= Termine ihre Ansprüche bey Strafe der Präclusion anzumelden. Haltern den 2r. November 1823. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Markers. Surmann. Die zur erbschaftlichen Liquidations=Masse Messing gehörige unabgetheilte Hälfte von der in der Bauerschaft Lankern Kirchspiels Dingden sub No. 39 des Grundcatasters gelegenen Wiese, die Wüste genannt, wovon die andere unabgetheilte Hälfte den Eheleute Schuster Alexander Teroerde und Helena Krasenbrink zu Dingden zuständig, und welche Wiese im Ganzen zu 380 Rthl. Berl. Cour. taxirt worden, soll im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich dem Meistbietenden verkauft werden. Es ist hierzu ein einziger Bietungs= Termin auf den 24. Februar 1824 Vormittags 10 Uhr vor dem Deputirten, Herrn Land und Stadt=Gerichts=Assessor Herding in dem Hause des Wirths Kösters zu Dingden bestimmt worden, und werden zahlungsfähige Kauflustige eingeladen, sich alsdann dort zur Abgabe ihrer Gebothe einzufinden. Taxe und Vorwarden können in der Gerichts=Registratur eingesehen werden. Zugleich werden die etwaigen unbekannten Real=Prätendenten hierdurch vorgeladen, sich spätestens im anberaumten Lizitations=Termin einzufinden und ihre Real=Ansprüche auf das besagte Grundstück gehörig zu proponiren und zu justifiziren, widrigenfalls die Ausbleibenden damit präcludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Bochold den 7. Novemb. 1823. Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht. v. Bostel. Reigers: Zur judikatmäßigen Befriedigung und auf den Antrag eines Hypothekar=Gläubigers soll das nutzbare Eigenthum des in der Bauerschaft Schweckel Kirchspiels Gladbeck belegenen Schulze Schweckels Hofes, was zu 29##4 Rthlr. 5 Sgr. geschätzt worden, gegen den Colon Schulze Schweckel, zur nothwendigen Subhastation gezogen werden. 52 Die Bietungs=Termine sind vor dem dazu Deputirten, Herrn Land= und Stadt=Gerichts=Assessor Ebelt auf den 16 Februar, Staern— g1. April und — 22, Juny k. I. jedesmal des Vormittags um 10 Uhr und zwar die beyden ersten an hiesiger Gerichtsstelle, der letzte aber auf dem Hofe selbst aubtraumt. Kauflustige werden hiezu mit dem Bemerken eingeladen: daß Taxe und Vorwarden in hiesiger Gerichts=Registratur offen liegen. Unbekannte Real=Prätendenten haben bey Strafe der Präclusion ihre Ansprüche spätestens in dem letzten Termine anzumelden und zu bescheinigen. Dorsten den 2. Dec. 1823. Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht. M. Hülskötter. Reckmann. Resubhastations=Patent. Der im Kirchspiele Epe sub No. car. o5 belegene, von dem verstorbenen AltBürgermeister Nacke zu Epe für 400 Rthlr. angekaufte Kröskers Kotten, bestehend aus einem Hause, nebst den dazu gehörigen Ländereyen, etwa 17 Scheffel Einsaat, desgleichen ein im Rüenberger Venne belegener Torfplatz, soll wegen nicht erfolgter Bezahlung der Kaufgelder zur Resubhastation gezogen werden. Hierzu ist ein einziger Lizitations=Termin auf Dienstag den 23. März d. J. Vormittags 10 Uhr in loco auf dem Kröskers Kotten selbst angesetzt, wozu lungsfähige Kauflustige, um ihre Gebothe abzugeben, hierdurch vorgeladen werden. Der Letzt= und Meistbietende hat, wenn nicht gesetzliche Gründe eine Ausnahme zulassen, den Zuschlag zu gewärtigen. Die Verkaufs=Bedingungen werden im Termine eröffnet, und können auch vorher auf hiesiger Gerichts=Registratur eingesehen werden. Steinfurt den 5. Januar 1824. Königliches Land= und Stadt= Gericht. Melsbach. Jupsien. (Hiebey eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt. Nro. 5. den 16. Januar 7. und 10. October v. J. erlassenen noch nicht bezahlt habenzu berichtigen. 1. Der Colonus end ur Gu, ad auaaunn, de Gergue 1.ie i. dir=Perichsen sen den Batern Hoost ails den der ueur vrickasgiche, Bese vo3 u gachen faben. Pedenen un e eege gee Her Landrath des Tecggges=chwing Uhr werden auf der as diess des Vormittags um), dex, Promenabe zuisb D ae.g, Beshazang des uutrzechuergz, ver u. Si,. Be, Hezin an. nued usea auauns Tioer Beteioe Lchestiete chilbebig, an den dern Servatii und Ludger:#### Herrn Apotheker Witsetr##### Termino GerWi SRecbu. Aun un e eche uet uit ier elech Regierungs=Rath Besge und an 9 anderweit auf 6 Jahre mit * steine von Borzäglscher Güte, Ifentlch und meissietgend zerkauft wverdest. Jaliuar 1824. Der Rentemeister, Hol B ach o ff. um 10 ühe Berd n die ersu Somstage den Otz, Jauzeg d.—. es Vormitigs chen und nebendem noch buager Sade an sien Steiggnesk asen, 3. Nachauitag= Udr uich 6s, iu Böden, und gewölbten Fellern versehene saggg, uit auem groben Saak, mehreren genthämern inr meinem Vensena durge au.ie cromir= Unthaus von den Eiselbst öffentlich aus freier Hund verkause Meilstgeboth auf dem Kramer=Anthause bei mik einzuseen, freier Hund verkauft werden. Die Taxe und Bedingungen sind Münster den 24. December 1825. C. A. Hülseberg, Notar. denhorst auf dem sogenannten neuen Kampe am Dsfels. u., Vollen die ben SenShise Pseantise i., Sechasosk liche 1. Nach 2stgl cieu Stelle zum meistbietenden Verkauf ausgesetzt werden. Aus Auftrag: G. B. Schepers, Notar. Borse Sadkfelde, Zusche den ost. und Freckenberste Ph. o1 zu iu Kurn. Brede, östlich am Kanpe des Schusters Zumloh gelegen= de: P.t osenannten hörige, jetzt pachrlose Gartenland, 1 ala. Sche=kel detiek.2 g Erben Raters geEersghashe Gen i. Ven. Peize, eisch werden, u Aus Auftrag: G. B. Schepers, Notar. zive Marckfort soll am Daunaust: Jandorf belegene Colonat Marckquardt Behausung des unterzeichneten Rotars No. 29g der Füddek.: gauf ud Eigenthümern öffentlich meisbietend verkauft werden. pschaft von den Leilt ausge den Mohshass und Sreicher auen Ainten, Meck.2101h1 ui. Kalse entate esiger achersge Nlacd bisegrad, lad sdber 6 MRasht Bachz 55 Nähere Nachrichten über dieses Colonat, so wie die Verkaufs=Bedingungen liegen beym unterzeichneten Notar zur Einsicht offen. Münster den 5. Januar 1824. G. B. Schepers, Notar. 9. Da ich ein Commissions=Lager für Linnens, zu eröffnen mich bemühe, und besonders für solche, welche für unsere Königl. Hölländ. Colonien courant sind; so ersuche die Herren, welche dies interessiren möchte, sich mit mir über diesen Gegenstand, mit portofreyen Briefen, in Briefwechsel zu setzen, und bitte zugleich, mich in jedem soliden Commissions=& Speditions=Geschäft, wozu Amsterdam fähig ist, gütigst zu begünstigen. Amsterdam den 15. Dec. 1823. J. G. Kanngießer, sen. Comtoir=Bloemgraft No. 49. 10. Von der höchst merkwürdigen Schrift: Geistliches Glaubens=Bekenntniß. des Pfarrers Henhöfer von Mühlhausen. ate mit einer geschichtlichen Rechtfertigung der Rückkehr zur evangelischen Kirche vermehrte Auflage; welcher bekanntlich aus der Römisch=katholischen zur christlich=evangelischen Kirche mit 40 Familien seiner Gemeinde übergetreten ist, hat die Verlags=Handlung Winter in Heidelberg in der Buchhandlung von Schulz und Wundermann in Münster eine bedeutende Niederlage von Exemplaren gemacht, und kann von daher das eingeheftete Exemplar um den Verlagspreis von i1 gGr. in der neuesten Original= Ausgabe sofort bezogen werden. Auf 25 Exemplare werden 4 freye Ex. bewilligt. 11. In der Nähe des Marktes oder auf einer sonst gelegenen Straße sucht ein Gewerbe= treibender Mann eine Wohnung auf gleicher Erde von drey bis vier Zimmern auf mehrere Jahre zu miethen, worüber das Intell. Comt. die nähere. uskunft gütigst ertheilen wird. 12. Auf einer gelegenen Straße und angenehmen Aussicht sind zwey meublirte und tapezirte Zimmer mit einem Schlafzimmer zu vermiethen, und können den 1. Februar bezogen werden; nach Verlangen ist auch Mittags=Tafel zu haben. Uebrigens ist noch zu bemerken, daß bey dem Hause ein schöner großer Garten anstößt, worin der Eintritt den Fremden bewilligt wird, und ihnen manche angenehme Stunde verschaffen kann. Das Int. Comt. sagt wo. 13. In der breiten Gasse Nro. 408 sind a auch 3 Zimmer mit Meubeln zu vermiethen, und ist auf Verlangen die Kost dabey zu haben. 14. Ein junger militairfreyer unverheiratheter Mann sucht gegen Östern Diensie als Bedienter. Das Int. Comt. g. Nachr. 15. Neue sehr gute Ofenröhre g 1s2 Pf. p. Rt. sind zu haben Ludg. St. N. 146. 16. In der Salzstraße Ro. 7o ist ein meublirtes Zimmer gleich zu vermiethene 17. Bey M. A. Gröninger seel. Wittwe aufm Bült ist schön gehecheltes Flachs in verschiedenen Sorten billig zu haben. 5 1/3 Pr. v. Rehl., nachdem die Sorkrung st, bey Wiackestkr, Kaufnaun in 19, Frische Scheldfische, Bückige und Sablian sad zu haben bey Witbe Zwoller Bückinge, ist alles ganz frisch zu haben bey Beberdia in der Königsstraße. 22. Frische engl. Austern sind zu haben bey J. H. bs Jadur bez. 3s=Scheises sehz, Matzisken. im 1. 9. De Vtu, Aur, granz Milbelm Schmitz, im 35. Jahre seines bers9 aun u,„orianztenhn gegunden besen Verast schubigs an, und enVorendorf, ven 5. Wige Zinder und Schwiegerkinder des Versiorbenen.