Rünsterisches Intelligenzblatt. NTO. 44. Dienstag den 3. Juny 1825. Intelligenz= Comtoir auf der Salzstraße Nro. 66. L. Bekanntmachungen. In Folge höherer Bestimmung sollen junge Männer, welche sich dem geistlichen Stande oder dem höheren Schulwesen widmen, und dazu durch academische Studien vorbereiten, wenn sie ihre vorzügliche wissenschaftliche Qualisikation sowohl, als ihre bewährte sittliche Aufführung nachweisen, eine vorzügliche Berücksichtigung bev Aushebung der Ersatzmannschaften zum stehenden Heere zu genießen haben. Diese Begünstigung ist jedoch abhängig von der Bescheinigung des Ober=Präsidenten der Provinz über die Nothwendigkeit derselben. Daher finde ich mich gemüßigt, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß den vorgedachten jungen Männern aus der Provinz Westfalen die erforderliche Bescheinigung von mir nur dann ertheilt werden wird: 1. wenn dieselben sich in Folge der Bekanntmachung vom 3. April 1822(Amtsblatt S. 121) der Departements= Kommission zur Prüfung der einjährigen Freywilligen dargestellt, und von solcher die zur Verschiebung ihres Dienstantritts bis zum 83. Lebensjahre berechtigende Bescheinigung erhalten haben; a. wenn dieselben demnächst vor Antritt ihres 2z. Lebensjahres, nebst letztgedachter Bescheinigung, a) das Abiturienten Zeugnin##o. 1. ober 2.; 5) die Bescheinigung wirklicher Inscription von dem Decan der betreffenden theologischen oder philosophischen Facultät, oder von dem Vorsteher eines Priester=Seminariums; 570 e) ein Zeugniß über ihr sittliches Betragen von dem Gymnasium und von der Universität, welche sie besucht haben, bey mir einreichen. 3. Zur Beybringung der Bescheinigung sub b behalte ich mir vor, in einzelnen Fällen, wo die Behinderung frühern Besuches der Universität oder eines Seminars nachgewiesen werden wird, eine Frist zu bewilligen. Durch die hiernächst von mir ertheilte und der Kreis=Ersatz=Commission bey deren nächsten Zusammentretung einzureichende Nothwendigkeits=Bescheinigung wird jedoch nur die einstweilige Zurückstellung begründet; definitiv findet solche dann statt, wenn bis zum Ablauf des 26. Lebensjahres von den evangelischen Kandidaten der Theologie, daß sie das Examen pro ministerio wohl bestanden haben; von den katholischen Kandidaten der Theologie, daß sie die Weihe als Subdiaconi, oder doch den Eintritt in ein Priester=Seminar erlangt haben; von den Schulamts= Kandidaten, daß sie bey ihrer Prüfung zur OberlehrerStelle eines Gymnasiums, oder einer höhern Bärgerschule, fähig befunden worden sind, bey der Kreis=Ersatz=Commission nachgewiesen seyn wird, welche letztere dieselben bis dahin in den Listen als einstweilen zurückgestellt aufführen; wenn aber nach Ablauf dieser Frist das bemerkte Zeugniß nicht vorgebracht werden könnte, dieselben nachträglich zum 3jährigen Dienst bey den Fahnen sofort einstellen wird, damit sie nicht bloß zwey Jahre in der Krieges=Reserve, sondern späterhin auch noch sieben Jahre in der Landwehr dienen, und, ihrer spätern Einstellung ungeachtet, ihre zwölfjährige Dienstzeit im stehenden Heere und der Landwehr ersten Aufgebots vollständig ableisten können. Im Falle eines Krieges und für dessen Dauer ist die bemerkte Begünstigung von selbst suspendirt. Die in dieser Beziehung auszustellenden Zeugnisse genießen der Stempelfreyheit. In Hinsicht solcher jungen Leute, welche sich zu Lehrern für Volksschulen bilden, verbleibt es bey der ihnen früher(Amtsblatt von 1818 S. 33o) eingeräumten Begünstigung, daß, auf den Grund vortheilhafter Zeugnisse der Vorsteher von Schullehrer=Seminarien und Normal=Schulen, über ihre vortheilhaften Anlagen, Fleiß und sittliches Betragen, deren Dienstpflicht auf ein Jahr beschränkt und ihnen theilweiser oder völliger Erlaß der Ausrüstungskosten zugestanden wird. Münster den 29. May 1825. Königl. Preuß. Ober=Präsident von Westfalen. Vincce. Nachricht für die Interessenten der Münsterischen Landes=Schulden=Casse. Die Auszahlung der Münsterischen Landes=Schulden Zinsen für das KalenderJahr 182s erfolgt in den Monaten July und August an den ein für allemal be 571 stimmten Zahlungs=Tagen der Landes=Schulden=Casse, nemlich an jeden Donnerstag und Freytag des Morgens zwischen 8 und 12 Uhr, in folgender Art: 1. Am 3. 4.; 10., 11., 17. und 18. July kann nur an denjenigen Creditoren Zahlung geleistet werden, denen des Tages vorher die Quittungs=Formulare zur Unterschrift zugestellt sind. 2. Alle alsdann noch nicht befriedigte Creditoren für 1823, so wie auch diejenigen, welche ihre Zinsen für 1814 bis 1822 noch nicht erhoben haben, werden ersucht, selbe am 24., 25., 31. July, 1., 74; 8., 14., 21., 22., 28. oder 29. August in Empfang zu nehmen. 3. Außer dieser bestimmten Zeit können weder Zahlungen geleistet, noch Quittungs=Formulare ausgegeben werden. 4. Auswärtige Creditoren, welche verhindert sind, ihre Zinsen persönlich zu erheben, werden ersucht, ihre Unterschriften durch die Ortsobrigkeit bescheinigen 5. Sämmtliche Creditoren, welche vor Ende August ihre Zinsen nicht erhoben haben, haben es sich selbst beyzumessen, daß ihre Befriedigung bis zur Zahlung der künftigen Jahres Zinsen ausgestellt bleibt. 6. Ueber die im October und November erfolgende Zahlung der Zinsen vom freywilligen und gezwungenen Darlehn, so wie von den Quotisations=Capitalien, wird noch vorher die nähere Bekanntmachung erfolgen. Münster den 31. May 1883. Münsterische Landes= Schulden=Casse. Scheffer gen. Boichorst. O i e b st ä hle. en der Nacht vom 7. auf den 8. d. M. ist die Oepositen=Casse des Königl. Land= und Stadt=Gerichts zu Duisburg mittelst Einbruchs bestohlen und aus derselben die Summe von 978 Rthl. 26 Sgr. in Preuß. Cour. gestohlen worden. Indem wir solches hierdurch zur öffentlichen Kunde bringen, fordern wir jeden, dem von dem Thäter oder wenigstens von den Spuren, die zu dessen Entdeckung führen können, etwas bekannt seyn oder werden mochre, auf, solches unverzüglich seiner Orts=Obrigkeit oder dem unterzeichneten Inquisitoriate anzuzeigen. Merden den 22. May 1825. . Königlich Preußisches Inquisitoriat. Richter. Schneider. Zwischen Sonnabend und Dienstag voriger Woche ist von einem Garten in der Gegend von Aegidii und Ludgeri Thor ein Thor mit eisernen Riegeln, Schloß 2c. sammt den Pfosten, an Werth 3 Rthl. 572. Sodann in der Nacht vom 3o/31. d. M. aus einem Hofe hinter dem Hause 1. Ein weisses Frauen=Kleid, 2. Ein weisses Frauen=Halstuch mit einem Kragen, gezeichnet C. H., 3: Zwey Paar weisse baumwollene Frauen=Strümpfe, in deren einem Paar neue Hacken gestrikt, 4. Zwey weisse Sacktücher, 5. Zwey Knaben=Hemde mit feinen Kragen, gestohlen worden. Der Werth dieser Sachen ist geringstens zu 5 Rthl. angegeben. Jedermann wird vor den Ankauf dieser Sachen nicht nur gewarnt, sondern auch aufgefordert, alles dasjenige, was zur Entdeckung derselben oder des Diebes gereichen könnte, unverzüglich anzuzeigen. Münster den 31. May 1825. Das Polizey=Commissariat. Giffenig. In der vorigen Nacht sind von einem Bleichplatze hinter dem Hohnenkamp folgende Sachen gestohlen worden: 1. Eilf sehr gute Manns=Hemde, unten und oben gezeichnet v. B. roth; sodann ein ordinaires Fraueu=Hemd uno 3 Kinder=Hemde; 2. Fünf Paar weisse baumwollene Manns=Socken, roth gez. v. B.; 3. Drey weisse Westen, worunter zwey ganz neu; 4. Eilf Stück weisse Schnupftücher, worunter ein blaues klein karrirtes. Der Werth derselben ist wenigstens 18 bis 20 Rthl. Jedermann wird vor den Ankauf gewarnt, und aufgefordert, alles, was zur Entdeckung des Diebes gereichen könnte, unverzüglich anzuzeigen. Münster den 31. May 1823. Das Polizey=Commissariat, Giffenig. Am 7. May l. J. ist den Knechten des Schulzen Niehoff Kirchspiels Legden aus einer unverschlossenen Kiste Nachstehendes entwendet worden: 1. Ein hölzerner Pfeifenkopf mit Silber beschlagen und ein Rohr von Horn; 2. Ein dito Pfeifenkopf mit Silber beschlagen; 3. Ein feines Oberhemdchen; 4. 18 Rthl. Berl. Cour. in 11 und 1/6 Stücken. Wir warnen vor den Ankauf dieser gestohlenen Sachen, und fordern jeden auf, die sich etwa öffenbarende Spuren zur Ausmittelung des Diebes, entweder dem wohllöblichen Inquisitoriate zu Münster oder der unterzeichneten Behörde sofort anzuzeigen. Ahaus den 27. May 1823. Königlich Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Bockemöller. Hutmacher. 575 Edietal=Labung. Von der Königl. hochlöbl. General=Commission hier ist der Unterzeichnete zur Theilung des im Regierungs=Bezirk Münster Kirchsp. Roxel belegenen Rüschfelcommittirt. 4 10 Demnach werden alle hiebey Betheiligten u. zur Mitbenutzung Berechtigten, insbesondere die Obereigenthümer, Fideicommißfolger und Wiederkaufsberechtigten der betheiligten Güter und Stellen aufgefordert, sich bey dem Unterzeichneten innerhalb 6 Wochen, und spätestens in dem auf den 3. July d. J. Vormittags 0 Uhr in dem Hause des Wirths Beyer in Roxel angesetzten Termin zu melden, ihre Ansprüche gehörig anzugeben und nachzuweisen, auch sich darüber zu erklären, ob sie bey der Vorlegung des Theilungsplans zugezogen werden wollen. Die Ausbleibenden müssen die Auseinandersetzung wider sich gelten lassen, ohne mit irgend einem Einwande dagegen gehört zu werden. Münster den 24. April 1823. Dingerkus, Justiz=Rath. Gerichtliche Bekanntmachungen. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß von denen im Subhastationspatente vom 28. März l. J. benannten, dem Herrn Baron von Cotzhausen zugehörigen Grundstücken vorläufig nur die Büsserweiden subhastirt, und die beyden übrigen Grundstücke, nemlich das Rheinward und Wackenbruck vorläufig von dem Verkaufe ausgeschlossen werden sollen. Wesel den 2o. May 1823. Königl. Preuß. Land= und Stadt: Gericht. Wocke. Heisterkamp. Am Mittwochen den 11. Juny d. J. des Vormittags um 9 Uhr und an den folgenden Tagen sollen in der Wohnung des verstorbenen Herrn Geheime Raths v. Embden dahier die zum Nachlaß desselben gehörigen Mobilien, bestehend in Kupfer, Zinn, Bettwerk, Leinewand, Tischzeug, Gold= und Silber=Geräthen, Tischen, Stühlen, Commoden, Schränken, Kleidungsstücken, Wagen, Chaise rc. meistbietend gerichtlich ausgesetzt und versteigert werden; wozu ich Kauflustige hierdurch einlade. Bochold den 26. May 1823. Aus Auftrag: Reigers, Actuar. Edictal=Ladungen. Da über das aus einem Bauern=Erbe und einigen Mobilien bestehende Vermözen der Wittwe Johann Bernhard Leding in Almsick Kirchspiels Stadtlohn der Concurs eröffnet, und interimistisch der Herr Ober=Landes=Gerichts= Referendar Beckmann als Curator und Contradictor Concursus verpflichtet ist, so werden alle und jede Gläubiger der genannten Wittwe Leding aufgefordert, ihre an der Gemeinschuldnerinn habende Ansprüche in dem auf den 19. July l. I. Vormittags 9 Uhr dahier am Gerichte vor dem Deputirten, Herrn Dirigenten Weverinck, anberaumten Termin gebührend anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, zugleich sich auch über die interimistische Anordnung des Curators und Contradie= tors zu erklären, unter der Warnung, daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse präcludirt, ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt und angenommen werden soll, daß sie die Beybehaltung des interimistischen Curators und Contradictors genehmigen. Den sämmtlichen Gläubigern wird auch bekannt gemacht, daß die Gemeinschuldnerinn um Zulassung zur Rechtswohlthat der Güter=Abtretung angetragen hat, mit der Aufforderung, sich ebenfalls bey Strafe, daß gegen die Ausbleibenden angenommen wird, daß sie diesen Antrag bewilligen, darüber im obigen Termin zu erklären, und die Gründe ihres Widerspruchs anzugeben. Uebrigens wird den Creditoren, welche persönlich nicht erscheinen wollen, bes kannt gemacht, daß beym hiesigen Gerichte die Justiz=Commissarien Ellerbeck in Preden, Gansz in Ahaus und Nüsmann in Borken fungiren, an deren einen sie sich wenden, und denselben mit Vollmacht und Information versehen können. Vreden den 7. April 1823. Königl. Pr. Land= und Stadt= Gericht. Aschoff. Weverinck. Ein vor dem Oberthor zu Schöppingen zwischen den Rövekamps und Gummis Gartengründen belegener Garten, welchen der Herr Erbdroste, Freyherr Droste zu Vischering auf den Grund einer unrerm 1o. May 1701 erstrittenen Immission seither benutzt hat, ist früherhin von einem Heinrich Hülso, Bürger in Schöppingen, benutzt worden. Da von diesem Hülso keine Abkömmlinge in Schöppingen vorhanden, auch auswärtige Verwandte desselben durchaus unbekannt sind; so werden auf den Antrag des Curators alle Erben des Heinrich Hülso oder deren etwaigen Erben und nächsten Anverwandten hierdurch aufgefordert, binnen neun Monaten, und spätestens in dem vor dem Deputirten, Assessor Gröninger, auf den 2o. März 1824 Vormittags 10 Uhr angesetzten Termin an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, und ihr Erbrecht nachzuweisen, widrigenfalls aber zu gewärtigen: daß gesagter: Garten als herrenloses Gut dem Fisko zugesprochen werden solle. Horstmar den 21. May 1823. Königliches Land= und Stadt= Gericht. Lankhorst. Baltzer. 575 Subhastations=Patente. Andringen eines Hypotheken=Gläuhigers sollen die dem Herrn Baron von Colzhausen zu Wesel zugehbrigen Erinsftgte,n Burgermeisteren Gotterswicker1. Der Busserweiden, in ver zestzm, hesiebend aus Weidegrund, Ackerland und bam, Kreise Oinslacken, gxgrgeg, 26s Rathen holl, welche mit dem baran s tudg, Cax häusere und, welcher letztere jedoch nicht mit zur Subhasisgränzenden Carthäusergrung, Wen., Berl, Cour. tarirt worden; ov, Leishsez aih iun 8; Terminen den 7. Juy a. Vormitags u. Uhr, öfentlich meistbietend in 5 Terminen Jen 6. September Vormitt. 11 Uhr, den 9. December c. Vormitt. 11 Uhr, hiesiger Gerichtsstelle vor dem Deputirten, Herrn Assessor Hering, verkauft „.1, Po,=hritendenten hierdurch gusgefordert, vor Ablauf des gleich all unbekaunte Real=Prütendeuten bter guasprägs gelteand zu machen, oder uis gepärtigen, daß sie damit präeludir und verwirten wergen.n find dem heym Gerichte ausgehängten Patente beygebeftet, können übrigens auch in der Gerichts=Registratur eingesehen werden. Klugzi. Preaz. Land= und Stadt Gerict., gm. Wocke. 808 u. Stodoyy u.(e, Häuserstgs guße, ot tict, agz beliegene, Wohahaus der geschätzt zusammen zu 500 Jrhl., soll im Wege er Ereutio, I.tgzitgt, werden.... Stadsohn in der Behausung des GastDer einzige Lieitations=Termy hr. g. Nachmitags 3 Uhr vor dem Deputirosr uls Srde eun ue n, e al uns eur Gaidhte uhen. Weverinck. der den Eheleuten Gerbord), Belrsgio,z; äshue gahersthafe, Gaupel gud vg. Climitr Zubehörungen, abgeschäße nach Abzug der Lasen 576 zu 1663 Rthl. 15 Gr. 7 or., soll auf den Antrag eines eingetragenen Gläubigers im Wege der nothwendigen Subhastation verkauft werden. Pichuvigere Es sind hierzu drey Bietungs=Termine, nemlich auf den 9. Juny, 9. July und 14. August l. J. dem Deputirten, Herrn Assessor Ellering angesetzt. Suits Kotten vor Besitz= und zahlungsfähige Kauflustige werden hierzu mit dem Roma##### Seietsiag so. Tar ud Verwaden tiglich in der hiesgen Gerichts; Regzstratur Zugleich werden die unbekannten Real=Prätendenten aufgefordert###h# Permishe 1s wesgeneus mit ihren Ausprüchen pitestens in legzten Coesfeld den 15. April 1823. an u Königt., wreuß. Land= und Stadts Gericht. Hüger. Das der Wittwe Zellerinn Lütke Baak, geb. Elisabeth Ennck## Kirchspiele Osterwick Bauerschaft Horst belegene Lütke Baaks Colonat nach Abzug der Lasten zu 1210 Rthl. 23 g Gr., soll auf den Jatrag“. 4bgeschätzt tragenen Gläubigers im Wege der nothwendigen Subhastation verkauft werde. Es sins hierzu drey Bietungs=Termine, nemlich auf den..n 9. Juny„ 9. July und . 18. August l. J. nate vor dem Deputirten„ Asessor Ellering, angesetzt, Tutte Baats ColoBesitz= und zahlungsfähige Kauflustige werden hierzu mit dem Bemerken geladen, daß Taxe und Vorwarden täglich in der hiesigen G6.“, Peietten en eingesehen werden können. suich in der hiesigen Gerichts= Registratur Perischuns oe3, Peicsen mit hren Lnsprichen Piteskeas in isten Lestaldons, Coesfeld den 15. April 1823. a Königl. Preuß. Land= und Stadt: Gericht. ues. Häger. (Hiebep eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt. Nro. 44. den 5. Juny 1825, Edictal=Ladung. Mitbenutung berechigte unb folaer und Wiederkaufsberechtigte der betheligten Güter und Stellen hierdurch aufgefordert, sich innerhalb 6 Wochen und spätestens in dem auf den 23. July l. tt 8 Uhr auf dem Rathhause zu Billerbeck angesetzten Termin bey dem unLerzeschneten Commisariuszu melden, ihre etwaigen Ansprüche volltändig anzugezu erklären, oo sie bey der Vorlegung des Die Ausbleibenden missen die Auseinandersetzung wider sich gelten lasen, und werden mit keinen Einwendungen ferner dagegen gehört werden, können auch solche Soesfeld den Jt. Maz 1635. Subhastations=Patente. Auf Antrag des Königl. Land= und Stadt= Gerichts zu Münster soll die zur Schönstedtschen Coneursmasse gehörige Erbpacht der im Kirchspiese, Leeg, Rauersch. Alst belegenen Hovels=Kämpe, welche der Kötter Kremer und Schafs=Kötter, genannt Henseler, für jährliche 12 Rthl. in Erbpacht haben, und zu 300 Rthl. abist zam öfentlichen, meischerenden Verkauf biser Erdpacht ein BietungsFermi auf den 22. Julh l. J. Vormittags 11 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt, wozu Kauflustige zu erscheinen vorgeladen werden. Taxe und Vorwarden können in hiesiger Registratur eingesehen werden. Horstmar den 25. April 1825.7 Königl. Land= und Stadte Gericht. Baltzer. Lankhorst. 578 Zur judikatmäßigen Befriedigung eines Gläubigers soll der in der Bauerschaft Linde Kirchspiels Marl belegene Heecks Kotten, geschätzt zu 400 Rthl. D. Cour, gegen den Schneider Heinrich Heeck, in dem vor dem Deputirten, Herrn Refer. v. Wieck auf den 5. August l. I. Vormittags 10 Uhr in loco angesetzten Termin zur nothwendigen Subhastation gezogen werden; wohin Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden: daß Taxe und Vorwarden in der Gerichts=Registratur zur Einsicht offen liegen. Vccersleg Unbekannte Real=Prätendenten müssen ihre Ansprüche spätestens bis zum Verkaufs=Termin bey Präclusionsstrafe anmelden. Dorsten den 8. April 1823. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. M. Hülskötter. Reckmann. Der eub No. zo des jetzigen Catasters in der Bauerschaft Offlum des Krs. Nienkirchen belegene, dem Johann Bernhard Ströing zugehörende und nach Abzug der Lasten auf 483 Rthl. 1o Sgr. abgeschätzte freye Kotten, bestehend aus einem Hause und Ackerkamp, soll auf Anhalten eines Hypothekarischen Gläubigers zur Subhastation gezogen werden.77 Seune 9 Da hiezu ein Termin auf den 9. July d. I. Vormittags 10 Uhr vor dem Oeputirten, Herrn Assessor Aulike, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt ist, so werden Kauflustige hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß Taxe und VerkaufsBedingungen in der Gerichts=Registratur zur Einsicht offen liegen. Rheine den 7. April 1823. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Brockhausen. Kniphues. Vermischte 1. Der Cichorien=Fabrikant Richtering, welcher nach meiner Bekanntmachung vom 19. September v. J. auf dem Dickenberger Stollenbach die Anlage einer Cichorien=Mühle beabsichtigt, und hierzu die Concession Königlich hochlöblicher Regierung jedoch mit dem Vorbehalt erhalten hat, daß er die etwaigen Einsprüche des Königl. Bergamts und der Besitzer der Gravenhorster Eisenhütte im Wege Rechtens beseitigen müsse, hat nunmehr angezeigt, daß er mit dem erwähnten Bau auch die Anlage eines Mahlganges, welcher durch das Rad der CichorienMühle, mittelst Vorlegezeuges, getrieben werden soll, zu verbinden beabsichtige. alle diejenigen, welche wider diese fernere Anlage Einsprüche machen zu können glauben, werden nach Vorschrift des Gesetzes vom 28. Octöber 1810 hiermit 579 aufaefordert; solche innerhalb einer präclusivischen Frist von 8 Wochen, vom heutigen Tage an, den dem Unterzeichneten und dem Bauherrn anzumelden. Teckeandung den 6. Moy, 1635. e. Der Landrath des Tecklenburger Kreises. Bodelschwingh. 2. Die Reparatur des Kirchthurms zu Sünninghausen, bestehend in Maurerund Schieferdecker=Arbeit soll in Termino den 13. Juny l. J. des Vormit 10 Uhr an der Behausung des Wirths Schulte zu Sünninghausen, 2. Am Samstage den 2r. Juny l. J. des Nachmittags um 2 Uhr wird in der die Delmühle, nebst der Wohnung des Müllers daselbst, auf 6 resp. 13 Jahre dem Meistbiebenden verpachtet werden. Münster ben 22 ,ag g. 888.. H. C. Beirers, Rotar. nite einem Hinterhause versehen, von dem Eigenthümer aus freyer Hand dem Meisteingeräumt werden. Der Verkauf geschieht in der Behausung des Unterzeichneten. , 9 gnastschte 2 Ralter Gersen Einsar enszaltender und Ternigg, Mlichael Las el S lkeaif enr Kante terzeichneten Rostars darchs Meistgeboth aus freyer Hand verkauft werden. Münfter den 19, Dgz Lustrag: C. A. Hülseberg, Notar. Sthihe iche, esie Resetas, belase easiae, and e uis beälshe äast den 28. May 18ag. C. A. Hülseberc, ugaer.„. im Kirchspiele Albersloh und dessen Alster Bauerschaft, eine Vierteles ber. hag e. sesecde Meshesh eae ease 1 Der Verkauf geschieht am Zollhause des Nachmittags um 5 Uhr, und könen die 580 Verkaufs=Bedingungen, wie auch die darauf Bezug habenden Verträge, und das Verzeichniß der Grundstücke bey mir eingesehen werden. Münster den 1. Juny 1825. Aus Auftrag: C. A. Hülseberg, Notar8. Am g. k. M. Juny werden in den gewöhnlichen Auctionsstunden in meinem Wohnhause, Domplatz No. XIX., allerley Manufaktur=Waaren, als Cattun, Ghings hams, Nanquin, Bombassin, Merinos, Mouselin, Kleider, Creppon, wollene und seidene Shwals, Tücher und Westen meistbietend verkauft. Münster den 3o. May 1823. P. A. Meyer, Notar. 9. Am Mittwochen den 4. Juny des Vormittags um 10 Uhr sollen in der Wohnung des verstorbenen Gastwirths Roelen an Ludgeri Kirche vier Pferde, worunter ein junger zugerittener Fuchs, dann noch ein schwerer Frachtwagen mit Zubehör gegen baare Zahlung meistbietend aus freyer Hand verkauft werden. Artmann. 10. Am Freytage den 6. Juny des Vormittags um 10 Uhr sollen in der Wohe nung des Unterzeichneten 70 Malter Weitzen gegen drey monatlichen Credit meistbietend verkauft werden. Ludw. Theod. Artmann auf der Neustraße Liebfrauen=Lays. No. 166. 11. Da ich meine Wohnung verändert, und in das Haus sub No. car. 238 der Königsstraße verlegt habe, so zeige ich dieses meinen hochverehrten Gönnern hiermit an, und empfehle ich mich zum geneigten Zuspruch. J. König, Kleidermacher. 12. Am 28. d. ist eine meerschaumene Pfeife gefunden worden; der Eigenthümer kann solche bey dem Unterzeichneten(Königsstraße No. 282) gegen Erlegung der Kosten in Empfang nehmen.57 Pr=9ur9 Münster den 3o. May 1822. Krotel. 15. Das Häuschen No. 22z, dem Kloster Verspoel gegenüber, ist zu vermiethen, und kann gleich bezogen werden. 14. Ein meublirtes Zimmer nebst Schlafstube, womit die Aussicht nach dem Markte verbunden, ist in No. 315 Alten=Fischmarkt zu vermiethen, und kann gleich bezogen werden. e 9 46 15. Aufm Roggenmarkt No. 331 stehen mehrere tapezirte Zimmer nebst Küche, Keller, Stallung und Remise zu vermiethen und gleich zu beziehen. 1v. Pyrmonter Brunnen=Wasser ist bey mir wieder zu haben, und empfehle mich hiemit bestens. F. Giese, Tuchhändler. Heyraths=Anzeige. Unsern werthgeschätzten Anverwandten und Freunden geben wir uns die Ehre, unsere heute hier vollzogene eheliche Verbindung hierdurch anzuzeigen, und bitten um die fernere Beybehaltung ihres freundschaftlichen Wohlwollens. Ottmarsbocholt den 5. Juny 1823. F. G. Wesener. Lisette Wesener geb. Rensch.