Münsteri Intelligenzblatt, Nro. 98. Dienstag den 8. December 1818. Intelligenz= Comtoir auf der Salzstraße Nro. 73. S War ekanntmachung. Des Kbu93, Meicheut üther hterifchlgemeig das zenlche unforms= Abzei10. Juny v. J. gestattet ist, ebenfalls zu bewilligen geruhet. Landweyr Capallerie auf ihren dunkelblauen Achselklappen schon einen roth, Vosioß trägt, so soll jenes Abzeichen zufolgze höherer weissen Vorstoß bestehen. Münster den 26. November 1818. Königlich Preußische Regierung. Es wirtd Ht,Aurch. betun, Igozfarg izers stait füben uf de vom gi. wegCoesfeld anzekhndigte Atze Markt#ie auch das am a1. October, nicht wie siser oen, Lage, Honden uir ein Lag dauerr, i dises auf den 2u. Devor, 12.46 wenn dieser Tag kein Samstag oder Sonntag ist, und jenes am Ma#### Thomas abgehalten werden. 0 zenes am Montage Hans Darup den 2. Dec. 1818. Der Landräthliche Commissarius des Reeises Coesfeld. C. v. Bönninghausen. Gastwirth Franz Schraeder in der Stadt Ochtrup beahst#htigt#d### 9#. gung einer neuen Korn=Windmühle auf eigenem Boden, nahe an 3.; co; Wuie Nach Anleitung des Gesetzes vom 28. October 1810(Gamml.“ au wird dieses mit der Aufforderung zur Aumeldung etwaiger Einrede Dei 950 herrn und der unterzeichneten Behörde innerhal“, einer abschlieond. 2. BauWochen zur algemeinen Kenntniß gebracht. Feist von 8 Borghorst den 13. Nov. 1818. Der landräthliche Commissarius, Cormann. Ke liche acsc elschel, ste Gishan aus Kase ghlshe usi alstalck nur so piel ausgemittelt werden Bianen, daß zweh Hen a.u ga.“ gern Körperbau und mit lieberröcken bekleider gewesen, der dr:o andem mafizier stehenden Stieffohn des Uimker erkundigt, und wie se denufe Hause gerofsen, bessen Unsform zerschnitten„desen Säbel und Medaile mitVes. Suien Sshase, Zeutz, Zshgiazs Douustntan soshgadbe Sichen drnigre de aber aus Groschen und a Garrzurgesg9 0 raubthaler befunden, das Hors3. Ein silbernes Halskreuz mit silbernem Schlosse, beyde mit den Buchstah 4 Zwey Paar silberne muschelfaumig. guu# 70 mik größen Sacken befindlich: 5. Ein Paar silberne Knieschnallen: Ein Pfeifenkopf von Maser mit flachem Silberbeschlag und doppelter silber2. Ein sibernes Pettschaft ohne Stich; 1247 Ein bochener Rosenkranz mit silbernem Kreuze; o. Ein siberner, Hemdskugpfs.„ I, mit weissem Garn; Spen neue Bronuosenv, 5tz, Pz, Peaisen Slunen; Sin esdencd Laistech, gide daun Ghadse vi Sesen Siretser aus uihgt. 14. Ein Halstuch von feiner weisser Leinewand; 1 6. Eine Rebelklappe von Silberstot mir rothen Blünchen, roth und ächt golbeper.„A gichz, an zwenen Enden mit einer schwarzen Spitze und ee desaen beaden mut rur, bizgen Hezte mi einen wotsen und ar der auben Sote. t, Lus, Hstzen Grunde mie geünen und reihen Strei9 fen, an der einen Seite mit einem rothen an der andern Seite mit entem v Sas beises Reschech ite beih gesiaelauich mit lenen ag. Ein Tuch von Messtt!“ v1.;2 giugn hellblauen und weissen Streifen und ei24. Elne 9##9.“: I G##cchom Kattun, schwarz von Grunde mit rothen und 26. Joeh weisse Hastiche, den Resel dos eine mit breiten, das andere mie schuole, veisen Eise beier Leuewand, sogenanntes Schmaltuch, voran an * v. I. Sandtuch von einer Elle ang mit abwechselnden dicken und Lit alse Feiner weise Leigenend in zuezen Erden; 4 Ele weisser Leitewand, Schmaltuch;.— Nach einige Ende Leinewand, deren Länge unbekannt. oder dem bu Gucmar den 6. November 1818. Land= und Stadt= Balber. 124 0 sind den Köter Tappe auf der Ah Bauerschaft, Kirchspieks La, mitteist Osnung eines Feusters nachstehende Sachen aus seiner Stule autmander Pstung Parsters, echshente, Sachen aus sener Stade entzgendet vorden: ) Siaz. hunkel gran tuchener leberrock uit Zudpren voz Halbseibe, an 7 Rther. 2) Ein dunkelblau tuchener Frackrock, Werth 6 Rihlr. 3) Ein dito etwa heller von Farbe, Werth 7 Rthlr. 4) Eine bunkelgrüne kurze Hose von schlichtem Manchester, zu= Rthlr. B) Eine Bto, zu Zoh. 3 iue Wese got ggigem Cäsitir, noch neu, zu 2 9) Ene dito von rothem Kattun, zu 16 gGr. 10) Eine dito von weissem Dimitty, zu 1 Rthlr. 6 g Gr in schwarz seidenes Halstuch, zu 12 gGr. 12) Ein roth seidenes geblümtes Halstuch, zu 1 Rthlr. 12 aGr 15) ein mouselinenes Halstuch mit rorhen Streifen, zu 8 gGr 5 Eu saumiren Halstuch mit weizen Blumen, zu u Rthir. # in aar weißblau wollene Mannsstrümpfe, zu 20 gGr. 1o) Ein Paar weisse baumwollene dito, zu 2o gGr Büchstaben I. I. 20) Ein blau leinener Kittel mit Kragen, noch neu, zu 2 Rthlr. 1a aGr 33) Ein Kasermeser, zu is ggen au ii becharnem Schlrug, zu 1 ul. 12 0. 23) Ein siettenes Handtuch, zu 6 gGr. 24) Ein kleiner Spiegel zu 3 gGr. 25) Ein Paar Schuhe ohne Nägel, zu 16 g Gr 26) Ein Paar Stiefel, zu 2 Rti# 27) Ein blau tuchenes Collet, zu 5 Rthlr. 28) Ein Paar silberne ovale Schuhschnallen, gez. I. H T# 20) Ein Paar silberne ovale Hesezschnallen, aer. v u gt.“ zu 4 Nhti 12 8C. 30) Ungefähr 2 Chemisetten von Battist=Monseliv zu 12 g6r. P 88r: 31) Line, Ouittung des Domainen= Rendanten Gescher über angekaufte Domai52) Ein Pfeifenrohr von Buchsbaum, zu 10 gGr. Horstmar den 1. December 1818. Rolder, ienzuches Land= und Stadts Gericht. Bispinck. * 1249 Es sind dem Kötter Johann Wilhelm Köhneföcking in Binnenwirthe. Bürgermeisterey Gemen aus einem mir Gewalt erbrochenen Koffer folgende Sachen entwendet worden: 1. Fünfzig Frauenmützen, wovon einige mit C. B. und andere mit E. K. gezeichnet sind; 2. Zehn weisse Frauen=Nachtmützen; 5. Ein Packen Kinderzeug; 4. Vier und zwanzig Ellen Orillich; 5. Dreyzig bis vierzig Servietten; 6. Zehn Ellen Drillich; 7. Zehn Ellen feiner Leinewand; 8. Fünf bis sechs Ende feiner Leinewand, deren einige 8 andere 6 Ellen halten; c. Vier und zwanzig weiß leinene Halstücher, deren einige mit C. B. andere mit E. K gezeichnet sind, 10. Fünf oder sechs große Tischtücher; 11. Fünf Paar Betttücher und zwey Hemde. Der Thäter und auch der Tag der Entwendung ist unbekannt. Jedermann wird aber vor den Ankauf dieser Sachen gewarnt, und aufgefordert, alle zu seiner Kenntniß gelangenden zur Entdeckung des, Diebes führende Data dem wohll. Juquisitoriate zu Münster oder dem unterz. Gerichte sofort anzuzeigen. Borken den 28. Nos. 1818. Königlich Preußisches Land und Stadt=Gericht. Heitmann. C. Koppers. Dem Heuerling Gerhard Schröder Kirchspiels Greffen sind am e3. d. M. des Abends aus seiner Schlafkammer folgende Sachen mittelst Einbruchs gestohlen worden: 1. Ein baumseidenes Oberbett mit breiten blauen Streifen; 2. Ein neues Unterbett, zwey Küssen und ein Pfühl von grauem Drill; 3. Zwey neue baumseidene Küssen mit breiten blauen Streifen und mir Ueberzugen von dunkelblauen weißpunktirten Leinen; 4. Zwey neue Bettrücher ohne Zeichen. 5. Ein neuer Mannsrock von dunkelgrauem Tuche mit Untersutter von gleicher Farbe und gesponnenen Kuöpfen; 6. Ein halb verbrauchter dunkel gruner Mannsrock mit gesponnenen Ruopfen und hellblauem Unterfutter; 7. Eine Weste von grünem Manchester mit weissen Metallknöpfen; 8. Eine rothe wollene Weste mit weissen Flecken; h. Eine Weste von Halbseide mit gelben Streifen auf blauem Grunde; 10. Eine Hose von grünem Manchesker; rr. Eine Hose von dunkel blauem Manchester mit breiten Streifen; 12. Eine lederne Hose; * 10 13. 14. 15. 16. 17: 18. 19. 20. 21. 22. 25. 24. 25• 26. Ein, Kittel von blau gestreiftem Drill und Unterfutter von weisser Wolle; Eine Jacke von dunkelblauem Tuche mit weissen Metallknöpfen und grünem Ein Wamms von grün gedrucktem Leinen mit gelben Blümchen; Eine weisse baumwollene Schlafmütze mit blauen Streifen; Zwey Stücke Heedegarn; Ein neues Frauen=Wamms von hell grunem Tuche; Ein Frauen=Rock von rothem Tuche; Zwey Paar leinene Strümpfe ohne Zeichen; Zehn theils Manns= theils Frauen=Hemde, wovon einige ohne Zeichen, andere aber mit den Buchstaben E S. mit weissem Garn gezeichnet sind; Zwey Schürzen von blauem Leinen, und eine derselben weiß gestreift; Ein Halstuch von weissem Kattun mit rothen Blumen; Ein blau seidenes Tuch mit grünen Streifen; Ein Taschentuch von Kattun, mit rothen und grunen Streifen; Ein Gebethbuch in schwarz ledernem Einband, mit dem Titel: Opfer Gottes, worin mehrmals der Name: Gerhard Schröder geschrieben steht. Ein jeder wird vor den Ankauf dieser Sachen gewarnt, und aufgefordert, alle zur Entdeckung des Thäters oder Wiedererlangung des Gestohlenen dienlichen Umstände dem wohllöblichen Inquisitoriate zu Münster oder dem unterzeichneten Land= und Stadt=Gerichte alsbald anzuzeigen. Warendorff den 27. November 1818. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Reinhartz. Homann. v. Hülst. Dem Husaren Friedrich Wilhelm Gaus von der hier garnisonirenden Eskadron ist am 10. November c. des Abends eine zweygehäusige platte silberne franz. GSackuhr mit stählerner Kette und einem messingnen Schlüssel aus seinem Quartire ben Anton Zurbonsen auf der Brünenbrede entwendet worden. Das zweyte Gehäuse der entwendeten Uhr war von Schildpatt und an einer Randseite etwas abgeschabt. Ein jeder wird vor den Ankauf dieser Uhr gewarnt, und zugleich aufgeforhert- die ihm bekannten zur Entdeckung des Thäters beywohnenden Nachrichten dem unterzeichneten Gerichte oder seiner Orts=Obrigkeit sofort anzuzeigen. Warendorff den r. Decemb. 1818. Kön. Preußisches Land= und Stadt= Gericht. Homann. Reinhartz. 1251 Gerichtliche Bekanntmachungen. In der Behausung der Wittwe Reiners zu Südlohn sollen im Wege der Execution am 10. k. M. December des Vormittags um 11 Uhr verschiedene Effekten als Zinn und Kupfer, auch eine milchgebende Kuh meistbiethend gegen baare Bezahlung verkauft werden, welches Kauflustigen hierdurch bekannt gemacht wird. Vreden den 28. Nov. 1818. Aschoff. Offener Arrest. Nachdem über das Vermögen des hiesigen Buchdruckers Carl August Schuerholz, wegen Unzulänglichkeit zur Befriedigung seiner Gläubiger unter dem heutigen Dato der Concurs eröffnet worden, so wird allen denen, welche etwas an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften von dem Gemeinschuldner in Händen haben, angedeutet, demselben nicht das Mindeste davon verabfolgen zu lassen, sondern nach vorgängiger Anzeige die Gelder und Effekten, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern, unter der Warnung: daß, wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas gezahlt oder ausgeantwortet werden sollte, dieses für nicht geschehen geachtet, und anderweit zum Besten der Masse beygetrieben, wenn aber ein Innhaber von Gelder oder Sachen dieselben verschweigen und zurückhalten sollte, derselbe noch außerdem alles seines daran habenden Rechtes für verlustig erklärt werden soll. Dorsten den r. December 1818. Königlich Preußisches Land= und Stadtgericht. Hülskötter. Peüs. Ediktal=Ladungen, Nach Anzeige der verwittweten Freyfrau von Nagel zu Vornholz, geb. Freyin von Schell verschuldet die Clev. Märkische Landes=Credit=Casse an den Großvater ihres verstorbenen Ehegatten; den Freyherrn von Dornick, ein Capital von 366 Rthlr. a0 sibr. Preuß. Cour., welches in der Clev. Märkischen Landes=Credit=Casse sub Nro. 137 eingetragen gewesen, und durch Erbgang auf ihren noch minderjährigen Sohn August Freyherrn von Nagel=Vornholz gekommen ist; die über dieses Darlehn sprechende Obligations=Urkunde, wovon das Datum und das Jahr der Ausstellung nicht näher angegeben werden kann, ist abhanden gekommen, und aller angewandten Mühe ungeachtet nicht wieder aufzufinden; nach der Versicherung der verwittweten Freyfrau von Nagel=Vornholz aber an keinem Dritten veräußert worden. Auf den Antrag der besagten Freyfrau von Nagel=Vornholz, als Vormünderinn 12 ihres minderjährigen Sohns August von Nagel, werden demnach alle diejenigen, welche an die besagte Obligation als Eigenthümer, Cessionarien Pfand= oder sonstige Brief Inhaber Anspruch zu haben vermeinen mögten, hiermit vorgeladen, solche in dem vor dem ernannten Deputirten, Hrn Ober=kandes Gerichts=Rath Zumbrock, auf den r#. December l. I. Vormittags 11 Uhr in kem hiesigen Ober= Landes= Gerichts=Gebäude angesetzten Termin anzuzeigen und gehörig zu bescheinigen, widrigenfalls ihnen damit ein ewiges Stillschweigen auserlegt, und die gefragte Obligation für mortisizirt erklärt werden soll. Münster den 9. September 1818. Höniglich Preußisches Ober=Landes=Gericht. v. Bernuth. Da der durch mehrere gerichtliche Einklagen gedrängte Kaufmann Bernard Heinrich Vissing in Vreden um die Rechtswohlthat der Güter=Abtretung nachgesucht, und die Insuffizienz seines Vermögens angezeigt, solche auch uus dem übergehenen Inventario ersichtlich, und daher daro der Concues über sein Vernekgen eröffnet, und interimistisch der Koufmann Gerhard Terbeck dahrer zum Curator und der Justiz= Commissair Kemper zum Contradictor ernent ist; so werden alle und jede Clhubiger des besagten Vissing, welche einen Anspruch irgend einer Ark, besonders eine Real=Forderung an dessen Vermögen, bestehend in einigen Häusern, Gärten, Grund, stücken, einem Kotten, mehreren Activen, einem nicht beträchtlichen Waaren Vorrath und sonstigen Nobilien, zu haben vermeinen mögten, zur Anmeldung ihrer Ansprüchezur Eeklärung über die interimistisch zum Curator und Contradictor argeordnete Per. sonen, auch erentualiter über die Zulassung des Gemeinschuldners zur Rechts=Wohl. ihat der Güter=Abtretung innerhalb 3 Monaten, längstens in dem auf den 4. Jan 181o des Vormittags um 9 Uhr vor dem Deputirten, Herrn Oberlandes=GerichtsR.ferendar Ficken, an gewöhnlicher Gerichtestelle anberaumten Conpotations=Termin, auch zur künftigen Veriftcation ihrer Forderungen unter der Warnung aufgefordert, daß diejenigen Personal=Gläubiger, welche spätestens in dem anberaumten Termine nicht erscheinen, mit allen ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt, und ihnen desalls gegen die übrigen Credttoren ein ewiges Stillichweigen auferlegt, und von sämmtlichen nicht erscheinenden Gläubigern angenommen werden wird, daß sie die Venbehaltung der zum Curator und Contradictor interimist sch angeordnete Personen, und# eventualiter dem Gemeinschuldner die nachgesuchte Rechts= Wohlthat der Güter=Abtretung bewikigt haben. Den auswärtigen und zum Erscheinen behinderten Gläubigern dient zugleich zur Nachricht, daß sie sich an die Herren Justiz=Commissarien Ellerbeck in Breden und### Gansz in Phans wenben, und selbe mit legaler Vollmacht versehen können. Vreben den z. September 1318. Königl. Preuß. Land= und Stadt= Gericht. H. Baken. Aschoff. (Hiebey eine Beylage.) Beilage zum Münsterischen Intelligenz=Blatt Rro, 98. den 8. December 1818. Bekanntmachung. Die zur General= Wittwenkasse associrten Beamten im hiesigen RegierungsBezirk haben den Betrag ihrer halbjahrig an die General=Wittwenkasse zu leistenden Zahlungen die Namen ihrer Gatrinnen, den Betrag der von ihnen versicherten Pensionen, und die Nummern ihrer Receptions=Scheine, unter Venfügung einer in ihren Händen befindlichen Wittwen=Quittung, der hiesigen Instiruten=Kasse eiligst anzuzeigen, indem zur Erleichterung der Interessenten beabsichtigt wird, daß die Beyträge künftig an die hiesige Instituten=Kasse abgetragen werden können, Münster den 2. December 1818. Königlich Preußische Regierung I. Subhastations=Patente. Das im Kirchspiele Lengerich Bauerschaft Antrup unweit der Stadt Tecklenburg belegene Nietiedrsche Colonat, vor Aufhebung der Leibeigenschaft durch die franzesischen Gesetze dem adlichen Hause Meesenburg gehörig, soll, unbeschadrt der dem vorherigen Gutsherrn daran zusehenden Rechte, auf den Antrag eines Gläubigers der Colonen Nietiedt im Wege der Execution meistdiethend verkauft werden. Dasselbe besteht aus: 8) einem zur ländlichen Oekonomie neuen Wohnhause, wozu zwey Manns= und zwey Frauen: Kirchensitze in der Lengericher Kirche und vier Begrähmßplätze auf dem dortigen Krchhofe gehören, nebst dabey gelegenen Heuerhause; 6) Vier und siebenzig Scheffel Saat Ackerlandes; c) Acht und zwanzig Scheff! Saat Wüsten Grundes; d) Neun und drey Viertel Scheffel Saat Holzgrund; und ist ohne Abzug aller Lasten auf 1oro Rthir 2 gGr. gerichtlich geschätzt. Die davon gzhenden Prästanda sind ausser der Grundsteuer: z) An die Königliche Domainen=Verwaltung jährlich vier extraordinaire Handdienste, und 3 Rihlr. i ß. 6 dt. alte Zuschlagsgelder; b) An gutéherrlichen Gefällen, ausser den seithe. noch ungewissen übrigen Eigenthums Gefälen: ein Jahrgeld von 1 Rtilr. 6 gGr., 4 Hühner Termino Mare tini, wöchentlich ein Hand#ienst und jährlich sechs Flachsdleuste; c) Jährlich 2 gGr. an den Lengericher Küsterdienst. 1254 Die Subhastations Termine sind auf Montag den g. November l. I. den II. Januar und Montag den is. März k. J. Vormittags 10 Uhr vor dem Deputirten Hrn. Assessor Ker##ein, und zwar die denden ersten an gewöhnlicher Gerichtestelle der letzte arer auf dem Nieliedtschen Colonate selbst anberaumt. Zahlungsfähige Kauflustige werden eingeladen, darin zu erscheinen und ihre Ges bothe abzugeben, wovey ihnen zur Nachricht dient, daß Taxe und Vorwarden zur beliebigen Einsicht in der Registratur des hiesigen Gerichts offen liegen. Tecklenburg den 16. August 1818. Königl. Preußis. Land= und Stadt= Gericht. Hoffbauer. Lemcke. Zur Befriedigung einer judicatmäßigen Forderung sammt Kosten, soll das auf der Tootenstraße binnen Schöpyingen sub Nro. cat. 61 gelegene Haus des Schneiders Hermann Gumat, mit dem dabey gelegenen Höfchen, auch halben Brunnen, nothwendig subh stirt werden. Dieses aus enem Stockwerke bestehende 28 Fuß in der Länge und 26 in der Breite haltende Haus ist von den bee####eten Taxatoren auf 88 Rthlr. geschätzt, und zum Verkaufe desselben ein einziger Bietungstermin auf den 20. Januar 1810 des Vormittags um 10 Uhr in loco angesetzt worden. Besitz= und Zahlungsfähige, welche Taxe und Bedingungen in der Registratur einsehen können, werden daher aufgefordert, ihre Gebethe alsdann abzugeben, indem auf später einkommende Gebolde nicht geachtet wird. Horstmar den 4. November 1818. Königliches Land= und Stadt= Gericht. Baltzer. Bispinck. Vermischte Nachrichten. 1 Folgende städtsche Grundstücke, als: Ein Garten zwischen Sewvatii und Ludgeri Thor, verpachtet an den Herrn Richter Neyer; 27 Stücke B#rterlandes vor dem Neuthor auf der ehemaligen Kuhweide; Ein Stück Gartenlandes zwischen kudgeri und Aegisii Thor, verpachtet an den Schuster Leon::d; Zwen Gärten zwischin dem Budden= und Pulverthurm, dem Zwinger und Hörsterthor, verpachter an Briekmann und Riches: welche sämmtlich Gertrudis k. I. pachtlos werden, sollen am 16. d. M. Vormitt. 1255 um 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhause durchs Meistgeboth öffentlich verpachtet werden, welches zierdurch bekannt gemacht wird. Münster den z. Oecember 1818. Der Stadt= Director. M. Frhr. v. Böselager. 2. Die höheren Ores genehmigte Einrichtung einer neuen Mäochenschule für die hiesige Gemeinde, bestehend in Zimmer= Maurer= Schreiner=Schlosser= und Glas ser=Arbeit, soll am Honnerstage als den 1. d.##. des Vormittags um 10 Uhr unter dann bekannt zu machender Beding. öffeatlich mindesfordernd ausgepothen werden, Sachverständige Unternehmungelutige werden eingrladen, sich an dem hierzu bestimmten Tage und Stunde in der Behausung des Unterzeichneien einzufinden, waselbst Kosten Anschlag und Zeichnung von heute an eingesehen wergen können. Ewerswinkel den 3. Decemder 1818. Der Türgermeister, Schürmann. z. Morgen den 9. Dec. Vormitt. 5 und Nachmitt. 2 Uhr anfänglich und an den folgenden Tagen wird mit dem Verkaufe der Mobilten im Wohnhofe Nro. 227 der Martini Layschaft fortgefahren werden; unter andern werden recht gutes Bertwerk, Leinewand, Tischzeug von Damast und Bildwerk, Commoden, Spiegel, Kleiderschränke, Oefen, z schöne gut decorirte Kronleuchter, Canapees, Tische, Stühle rc. verkauft. Zum Ankauf Lusthabende wollen sich um obenbestimmte Zeit einfinden. Münster den§. December 1818. Aus Auftrag: J. H. Bloa, Notar, a. Die Zinsen vom Kirchspiele Billerbeck p. 18rr und 1816, vom Kirchspiele Laer p. 1810 und 1817 werden ausbezahlt, welches zur Nachricht hierdurch bekannt gemacht wird. Billerbeck den 25. Nov. 1818. Der Gemeinde= Empfänger, C. Becker. 5. J. B. van Hoestenbergye, sehr berühmter Phisikus, der bey vielen Höfen Europas den grösten Beyfall gefunden, wird die Ehre haben, den Z. Dec. Abends 6 Uhr auf der Fleischhalle am Markte eine Vorstellung zu geben, bestehend in Physikalischen und Mechanischen Neu greiten, Fantasmagorie, Türkischem Feuer rc. Der Saal wird gut beleuchter und gut geheizt seyn. 6. Mit obrigkeitlicher Erlaubniß ist ein Kunst= und Naturalien=Cabinett der Wilhelmine Gamber täglich von Morgens 1o bis Abends 6 Uhr, wie auch ein Albinos Dondos oder weisser Mohr nur auf kurze Zeit zu sehen. Der Schauplatz ist auf dem hiesigen Stadtkeller.„ Standespersonen zahlen nach Belieben. Erster Platz 4 gGr. Zweyter Platz 2 gGr. Kinder zahlen die Hälfte. 7. Ein in Strombera zum Handel und jedem sonstigen Gewerde vorzüglich gut gelegenes, mit vielen wohl eingerichteten Zimmern versehenes Haus steht mit den dabey befindlichen Gärten, Nebengehäuden und Stallungen gegen Östern oder auf Verlangen auch gleich zu verwiethen. Das Int. C. g. Nachr. 1256 8. Der in der Stadt Hortmer liegende Purgmanns Hof, sonst Morgensche Hof genannt. nehst 3 Gärten, soll mit den dazu gehörigen, den adelichen Häuern antiefenden Gerechtigkeiten, als Jagd und Fischreey, aus freyer Hand verkauft werden. Diejenigen, welche zu diesem Ankaufe Lust haben, wollen sicn ben dem Hen. Notar P. A. Meyer auf dem Tomplatz melden, und dient zur Nachr##ht, daß 1/3 des Kaufpreises gegen hinlängliche Sicherheet stehen bleiben kann. Aaßerde#n s##d nach 120 Scheffel Landes außerhalb Horstmar, welche entweder mit oder besonders verkauft werden können. 9. Im Schilde zum rothen Herz auf dem alten Fischmarkt, vormals Theissing= schen Hause, sind zwey brauchbare Pferde nebst Geschirr einzeln oder zusammen zu verkaufen. vo. Bey A. F. Lorenz unterm Bogen sind zu haben: gute Citronen 20, 24 bis 26 Stück p. Rtl. Ir. Vermehrtes und verbessertes Blackwellisches Kräuterbuch mit soo botanischen Kupfertafeln, im besten Stande ist zu einem billigen Preis zu verkaufen. Das Int. Comt. sagt wo. 12. Auf der Salzstraße in Nre. 62. Lamberti Layschaft stehen zwey Zimmer nebst einem Alcoven ohne Meublen zu vermiethen, und töngen gleich bezogen werden. 13. Auf einer gelegenen Straße sind 5 meublirte Zimmer zu vermiethen. Das Int. Comt. g. 14. Es steht vorn auf der Clemensstraße ein Zimmer nebst Schlafzimmer zu vermiethen. Das Int. Comt. g Nachr. 15. Bey J. H. Schwick sind frische engl. Aussern angekommen. Fleisch=Taxe für den Monat December 1818. Ein Pfund Rindfleisch 2 Schill. 8 Pf. —— Kalbfleisch—"— —— Hammelfleisch— 4— Vorstehende Preise dürfen bey Vermeidung einer Strafe von 5 Rthlr. nicht überschritten werden. Münster den 1. December 1818. Der StadtsDirector. M. Frhr. v. Boselager.