Rünsterisches Intelligenzblatt. NrO. 5). Dienstag den 11. July. 1815. Intelligenz=Comtoir auf der Salzstraße Nro. 73. Bekanntmachungen. Von den hohen Ministerien der Finanzen und der Polizey sind folgende für die ganze Monarchie gültige Concessionen ertheilt worden, nämlich: 1) dem verabschiedeten Soldaten Georg Faber zu Potsdam zum Hausirhandel mit Pfropfen, Baumwollengarn, Parisern, ledernen Mützen und Körben, auf 3 Jahre vom letzten May c. an gerechnet; 2) dem Pfropfen=Fabrikanten Joachim Christoph Brandt zu Berlin, zur Treibung eines Hausirhandels mit Pfropfen durch seinen Sohn Joh. Fr. Brandt und einen Gehälfen in der Person des Wirthschafters Krüger, auf 3 Jahre vom 1. Juny e. an 3) dem Pfropfenschneider Friedrich Paul Elias Lemm in Berlin, zum Hausirhandel mit Pfropfen auf 3 Jahre, so wie dessen Sohn August Fr. Lemm eine dergleichen auf ein Jahr vom rs. Juny c. an gerechnet. Münster den 3. July 1815. Kön. Preuss. Civil=Gouverneur zwischen Weser und Rhein. Vincke. Sämmtliche Herren Bürgermeister werden angewiesen, eine Nachweisung der vorhandenen erblindeten Krieger nach untenstehenden Schema sofort ihrer vorgesetzten Behörde zur weitern Beförderung an uns einzureichen, um darauf Maaßregeln zur Unterstützung derselben begränden zu können. Münster den 8. July 1813. Kön. Preuss. Militair=Geuvernement zwischen Weser und Rhein. C. v. Heister. Vincke. 65h Nachweise der erblindeten Krieger. Bekanntmachungen. Sämmtlichen hiesigen Einwohnern wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Einquartirungs=Commission sich jeden Sonnabend des Nachmittags in ihrem gewöhnlichen Sitzungs=Zimmer auf dem Rathhause versammelt, um die etwaigen Klagen und Beschwerden über die Einquartirung zu untersuchen und darüber zu entscheiden. Es haben sich daher alle, welche Ursache zu derartigen Beschwerden zu haben vermeinen, an den gedachten Tagen des Nachmittags von 3 bis 5 Uhr daselbst einzufinden. Münster den 5. Juli 1815. Die Mitglieder der Einguartirungs= Commission. Die unter dem vorigen Gouvernement vermöge des Decrets vom z. Nov. 1800 in dem Großherzogthum Berg angestellten Hypotheken=Beamten haben für die bey der Hypo hekenbuchführung etwa zu begehenden Irrthümer und Versehen zum Vortheil der dadurch gefährdeten Interessenten eine Caution bestellt. In dem Aitsbezirk der unterzeichneten Oberlandes= Gerichts=Commission haben die Funktionen dieser Hypotheken=Beamten schon seit einiger Zeit aufgehört, und es ist daher höchsten Orts beschlossen worden, diese Cautionen jetzt zurückgeben zu lassen, in so weit nicht binnen 2 Monaten gegründete Einsprüche dagegen möchten vorgebracht werden. 5 die Aufhebung der von den Hypotheken=Beamten zu Maas Gc. PPeschprecht gegen und Hamm bessellten Amts=Cautionen zu haben. eg Dortmund, Hogen sisr, leches inerhalb 2 Monten vom Tage der Dudilkatonr v. Königlich Preuß. Ober= Landes Müntz. Gerichts= Commission. v. Kaisenberg. entnendet worden Ie d= Sebäade des hiesigen Dominieaner=Klosters find folgende Sachen a 11# aur. N. g..: 4 1/8 Verl. Elle Breite hält, uno p. genBerl. Ellen lang, und 2 Blatt breit, von derselben beiligen und daben aufgeforbdert, ale zu seine Kennten a, i ch 0 Dur Ausentelang des Thälers dieren Kianen, der unterede.— Zehsbde Hher oue. Miesel den 5. Julz 1375. Der Königliche Polizey=Commissair, Rahtert. getlichen Gewerbe seche vortheihost gelegene Gedäude gaeode iu sedemn fensigen bürmenihal sammt Hofraum und Garten werden aus gots ausehobenen Klosters Bluverkauft werden. Süteit werden auf dem dasigen Rathhause öffentich meinen=Beamten, 1) aufe den zt. Jase. a. u dem dosgen Bürgermeiter und Doeschig ihens Keherit Sialshe Sschshek ssen lisgen, und unmiteber ver den Lekationen Podighr veDortmund den 20. Juny 1815. Preußische Domainen= und Stempel= Direction. v. Bernutb. Gerichtliche Bekanntmachungen. nach Marendorsf eim bleier Sirisckhersen, worin 2 doppele Postolen, eine Säichsche kleinen geilben Soruy,=gäfjische, asfunden, Da bis jetzt der Verlierer nicht ausgeforsche und eine Kön. Werppatswr, 8eu...1 aufaefordert, sich binnen 2 Monaten von vorn beschriebenen Perauang an. Sup ag. a a as ee Meger Röniglich Preußisches Lano; und Stadtgzericht, glg. 92 Sochen ve, M van dem hesigen wohlöblchen Stadr und Landgeriche Rolinck werden, einem von dem biesigen uhzjign der Eheleute Rolinck bestehend in Druckien Asaung, Leiohe hiächaestan, Tichen, Gonnuoben, Stühge, Peutakeo, Batut Pachuistz um 2 Uhse an der Lechasag No auf Uegon Sraiße eneauen urgh Deiters, Secret. Die Gebrüder Berer. Bith, Haszen erögut zulr Polime, Liechspese 2. urch u der Sch Vernucht Bu i e galst. und dut. K ughlgt. dos alle desenigen, wesche an biesen Gate Praikrsion machen wolen, ösentuch Racdien Dun biech. Les., Peseaiet Motez e Bschgliche u. haiel gerniste an dem Vorgedachten bingiche, oder Ppsiz, sepehenz iun reriage den 1. end be dor d ipeuihh Gashzeriche arzugelben und zu vrarerigen, mit er Landzericht den 2tz. Abel 1575. Bercken. Lendgerichte angezeigt, dos deren Vernigen zur Veftedigung der Greditoren viche 65— hinreichen wärde, und also auf den Verkauf deren liegenden Grundstücke, so in I. einem Wohnhause, so an der Nordseite zwischen dem ehemaligen Schultenschen und Wigginghausischen Hause in hiesiger Stadt gelegen; 2. einem Garten aufm Sauerfelde; z. einem Kämpchen auf der Lehmenkuhle; 4. einem Malterschnitt Landes in der Wermecke; 5. 2 U/2 Malterschnitt Landes ebenfalls in der Wermecke gelegen beständen, angetragen, und deren Gesuch per Decretum vom heutigen Dato gewillfahret worden: so werden die Verkaufstermine auf's Monaten bestimmt, und zwar auf den zI. May, zo. Juny und 3. August; zugleich müssen die Creditoren am 3o. Juny Vorm. um 10 Uhr ihre Forderungen, mit gehörigen Beweismitteln unterstützt, beym Landgerichte gehörig vorbringen, und im letzten Termin geschieht dem Bestbiethenden der Zuschlag. Diejenigen Gläubiger, so alsdann ihre Forderungen nicht einbringen, werden mit denselben zum ewigen Stillschweigen abgewiesen. Sign., Lädenscheid im Landgericht den 24. April 1815. Bercken. Ruhl. Da die Wittwe Joh. Peter Budde zu Nordhellen Krs. Meinerzhagen, hiesigen Gerichtsbezirks ihr Vermögen denen Creditoren hingegeben hat, so werden zum Verkauf des derselben zugehörigen und zu 583 Rtl. 20 sthr. taxirten Guths zu Nordhellen, Kirchspiels Meinerzhagen die Termine auf den 2. Juny, den 6. July) und den ro. August angesetzt, und werden die besitz= und zahlungsfähigen Kaufliebhaber aufgefordert, sich in den beyden ersten Terminen hierselbst an gewöhnlicher Gerichtsstelle, in den letzten aber zu Meinerzhagen Vorm. um 10 Uhr einzufinden und ihr Geboth abzugeben, wo sie auch die Taxe einsehen können. Zugleich werden alle diejenigen, welche an diesem Vermögen etwas zu fordern haben, hierdurch vorgeladen, solches am 6. July hierselbst unter der Warnung anzugeben, daß ihnen sonst ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und sie von diesem Vermögen abgewiesen werden. Lüdenscheid im Landgericht den 1. May 1815. Bercken. Ruh Ueber das Vermögen des Handelsmannes Phylipp Windmöller in Rheda, der sich zur Abtretung seiner Güter erboten, ist durch die Verfügung von heute der Die zu dieser Concursmasse gehörigen Güter besiehen in den beyden sub Nr. ro8 er 1o0 in hiesiger Stadt belegenen Häuser und einigen wenigen Mobilien. Es werden deshalb alle und jede, die an dieser Masse Ansprüche zu haben glauben, hiedurch aufgefordert, solche in dem vor dem deputirten Land= und StadtgerichtsAssessor Niemann auf den 8. Aug. dieses Jahrs Vormittags, 9 Uhr an gewöhnlicher Gerichtsstelle hieselbst angesetztem Termin entweder persönlich oder durch zuläßige Bevollmächtigte auzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen; und zwar unter 658 der Warnung: daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht erscheinen, mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Zugleich wird den Creditoren bekannt gemacht, daß der Herr Justiz=Commissarius Gerstein zum InterimsCurator und Contradictor angeordnet ist, über dessen Beybehaltung sie sich in dem angesetzten Termine erklären müssen. Rheda den 2r. Juni 1815. Königl. Preuss. Land= und Stadt=Gericht. Regenhertz. C. W. Niemann. Heffentliche Vorladung. Da die Erben des hieselbst verstorbenen Reinhard Diederich Gronenberg den Nachlaß desselben, welcher nach einem übergebenen Inventario zu 262 Nlr. 46 ftbr. Berl. Cour, veranschlagt worden, nur unter dem Vorbehalt der Rechtswohlthat des Inventarii angetreten haben; so ist über diesen Nachlaß unter dem heutigen Dato der erbschaftliche Liquidations=Prozeß eröffnet worden. Es werden also hiemit alle diejenigen, welche an dieser Nachlassenschaft Ferderungen oder Ansprüche zu haben vermeinen möchten, vorgelaben, in dem coram deputato Land= und Stadtgerichts=Assessor von Diest auf den 5. Sept. d. I. Vormittags 9 Uhr anberaumten Liquidationstermin zu erscheinen, um ihre Ansprüchegehörig anzumelden, und deren Richtigkeit nachzuweisen, und zwar unter der Warnung, daß die ausbleibenden Gläubiger aller ihrer Vorrechte für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige werden verwiesen werden, was nach Befriedigung der sich meldenden Creditoren von der Masse annoch übrig bleiben mögte. Diejenigen, welche persönlich zu erscheinen verhindert sind, haben sich an die Herren Justiz=Commissarien Krupp, Kleinschmidt oder Lecke zu wenden, und dieselben mit gehöriger Vollmacht und Information zu versehen. Iserlohn den 19. Mai 1815. Königl. Preusi. Land= und Stadt=Gericht. Jacobi. Hülshoff. Nachdem die Immobilien des Joh. Heinr. Braecker zu Eppenhausen bey dem ehemaligen hiesigen Tribunal zum öffentlichen Verkauf gebracht sind, so ist auf den „Antrag des betreibenden Sachwalters der Gläubiger, Herrn Justiz=Commissarius Maercker unter dem heutigen Dato der Liquidations=Prozeß eröffnet worden. Diejenigen Gläubiger, welche an den gedachten Immobilien oder dem Kaufgelde davon ein dingliches Recht zu haben glauben; werden demnach hierdurch aufgefordert, in Termino den 26. July d. J. des Vormittags um 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle vor dem Deputato Herrn Land= und Stadtgerichts=Assessor Voswinkel persönlich oder durch zuläßige Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche gebührend anzumelden und zu justifiziren, unter der Warnung: daß die Ausbleibenden damit präcludirt, 669 und ihnen ein ewiges Stillschweigen sowohl gegen den Käufer als gegen die Gläubiger, unter welche das Kaufgeld vertheilt wird, werde auferlegt werden. Hagen den zo. May 1815. Ptr I Königlich Preuß. Land= und Stadt= Gericht. Viesner. Voswinkel. v. Müntz. Da die Erben der hierselbst verstorbenen Wittwe Tieman und deren Sohns Leggedieners Herman Heinrich Tieman die Nachlassenschaft, welche nach einem übere gebenen Inventario zu 202 Rt. 8 gGr. 3 dt. Berl. Cour. veranschlagt worden, nur unter dem Vorbehalt der Rechtswohlthat des Inventarii anzeireten haben, so ist über diesem Nachlaß unterm heutigen Dato der erbschaftliche Liquidations= Prozeß eröffnet worden.„ Es werden daher hiermit alle diejenigen, welche an dieser Nachlassenschaft Forderungen oder Ansprüche zu haben vermeinen mögten vorgeladen, in dem vor dem deputirten Hrn. Land= und Stadtgerichts=Assessor Rump auf Donnerstag den 14# September l. I. Vormitt. 9 Uhr anberaumten Liquidations=Termin an gewöhnlicher Gerichtsstelle hieselbst persönlich oder durch zuläßige Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre Ansprsche gehörig anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, unter der Warnung, daß diejenigen, welche in diesem Termin nicht erscheinen, aller ihrer etwaigen Rechte verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Massa noch übrig bleiben mögte, verwiesen werden sollen, Diejenigen, welche persönlich zu erscheinen verhindert sind,, können sich an den Hrn. Justiz==Commissair Bauer wenden, und denselben mit Vollmacht und Information versehen. Tecklenburg den 9. Juny 1815...... Königlich Preußisches Stadt= und Landgericht. Hoffbauer. Subhastations=watente. Auf Ersuchen des den Behlingschen Concurs leitenden Laudgerichts zu Hagen werden die im hiesigen Landgerichts= Bezirke gelegenen unbeweglichen Güter der Gemeinschuldner, Gebrüder Johan Peter und Caspar Behling zu Behling unweit Voerde, bestehend 66 1) in einem 3/8 Theile an dem Rohstahlhammer an der Ennepe, Mühlinghauser Bauers., gewürdigt mit den Geräthschaften auf 718 Rt. 7 1/2 stbr. 2) in einem 3/8 Theile an dem Raffinirhammer daselbst, geschätzt mit den Geräthschaften auf 562 Rt. 30 Kbr. und 3) in einem 3/8 Theile an dem dasigen Kohlenschoppen, veranschlagt auf 93 Rt. 45 fibr. Berl. Cour.„ am 13. Juny, 18. July und 22. August l. J. jedesmal Vormitt. um 10 Uhr auf der hiesigen Gerichtsstube zum Verkaufe ausgestellt, und an dem letzterwähnten Tage dem Meistbiethenden zugeschlagen. Schwelm den 6. May 1815. Königlich Preußisches Land= und Stadtgericht. Adriani. Voerster. Lentze. Draudt. Draudt. Die Wittwe des verstorgenen Peter Caspar Altena ohnweit Brekerfelde, und der Vormund deren minorennen Kinder haben auf einen freiwilligen Verkauf der zum Peter Caspar Altenaschen Vermögen gehörigen Hälfte an dem ohnweit der Stadt Brekerfelde belegenen Sonnenscheins= Gute angetragen, und ist sowohl von der frühern obervormundschaftlichen Behörde, als der hochlöbl. Pupillen=Commission zu Emmerich die Genehmigung zu dieser Subhastation ertheilt worden. Es hat dieses Bauerngut früher dem Vater der Wittwe Altena ganz zugehört, jetzt besitzt letztere nur die Hälfte des Hauses und der zum Hofe gehörigen Gründe, und gehört die andere dieser gehörig abgepfählten Hälften dem Johan BrenDie Verkaufstermine sind auf den r. Juni, den z. Juli und den I. August, Vormittags 11 Uhr, angesetzt, und sollen die beiden erstern an gewöhnlicher Gerichtsstelle, der letztere aber auf dem Sonnenscheins=Hofe abgehalten werden. Von der Taxe und den Vorwarden ist Abschrift dem zur Affiction bestimmten Exemplar beygefügt, und kann man von derselben auch täglich in der Registratur WVe, übrigens die Veräußerung der vorbemerkten Immoblien deshalb nachgesucht ist, um die auf denselben haftenden Schulden tilgen zu können, so werden zugleich alle und jede, welche an dem Sonnenscheins= Hofe, so weit er der Wittwe Peter Caspar Altena und deren Kindern gehört, Ansprüche und Forderungen haben, hierdurch edictaliter vorgeladen, binnen 3 Monaten, und längstens in dem vorstehend bezeichneten Verkaufstermine vor dem diesen letztern abhaltenden Gerichts=Oeputirten sich zu melden, ihre Ansprüche an das zur Subhastation gezogene Gut anzumelden, und deren Richtigkeit unter der Warnung nachzuweisen, daß sie damit präcludirt, und ihnen deshalb sowohl gegen den Käufer, als gegen die Gläubiger, unter welche das Kaufgeld vertheilt wird, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Diejenigen Gläubiger, welche persönlich zu erscheinen verhindert, und hier unbekannt seyn mögten, können sich an die hiesigen Justiz=Commissarien Herren Hücking, Märcker, Davidis, Korte und Hasenclever wenden, und dieselben mit Vollmacht und Information versehen. Hagen den 15. April 1815. Zur Nedden. Das Königlich Preuß. Friedensgericht. Striebeck, Act. (Hierbey eine Beylage.) Beilage zum Münsterischen IntelligenzBlatt Nro. JJ. Bekanntmachungen. Am künftigen Mittwochen den r2. d. wird die große Versammlung des FrauenVereins im Saal des Herren Club beym Hrn. Coppenrath, des Nachmitt. um 5 Uhr, statt haben, wozu wir die Ehre haben, alle edle Frauen und Jungfrauen einzuladen. Münster den 9. July 1815. Die Vorsteherinnen des Frauen=Vereins. Zur Unterstützung zweyer bürgerlichen Familien aus den gebildeten Ständen, welche durch den Heldentod ihrer in den glorreichen Schlachten vom 1a. bis ry. des vorigen Monats, als Preuß. Landwehr=Offiziere, gebliebenen Versorger, in eine hülflose Lage gerathen seyn möchten, liegen 200o Rtl.— für jede die Hälfte— bereit. Wer eine solche hülfsbedürftige und würdige Familie kennt, beliebe eine ausführliche Nachricht davon postfrey an die Haude= und Spenersche Zeitungs=Redaction zu senden. Die Familien solcher Offiziere, deren Regimenter sich ganz vorzüglich tapfer gezeigt haben, werden unter gleichen Umständen andern vorgezogen werden. Berlin den 4. July 1815. Gerichtliche Bekanntmachungen. Auf Ansuchen des Johan Heinrich Küper im Dorfe Kleinen=Reeken soll dessen daselbst zwischen den Wohnungen des J. Greving und des M. Poppert, am Kirchhof gelegene Nro. car. 28. und zu 130 Rtl. Berl. Cour. taxirte Wohnbehausung, welche aus einer Tenne mit Stallung, Küche, Keller mit Aufkammer und einigen Stuben besteht, und woraus jährlich 12 gGr. Grundgeld, 4 gGr. Frühmeßgeld und ein Huhn zu entrichten, in dem auf den x8. Sept. l. I. Vormitt. rr Uhr dazu anberaumten Termin in hiesiger Gerichtsstube öffentlich dem Meistbiethenden, und zwar zur Tilgung der darauf haftenden Schulden, verkauft werden. Zahlungs= und Besitzfähige werden eingeladen, in diesem Termin sich einzufinden und ihr Geboth abzugeben, indem auf ein etwaiges Nachgeboth keine Rücksicht genommen werden wird. Das Taxationsprotokoll und die Verkaufs=Bedingungen können vorher beym Gericht eingesehen werden. Zugleich werden alle und jede, welche an gedachter Behausung aus irgend einem 6½2 Grunde ein dingliches Recht zu haben glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche längstens vor dem angesetzten Subhastations=Termin bey dem Gerichte anzumelden, indem sie widrigenfalls damit gegen den Ankäufer nicht weiter gehört, sondern ihnen ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. Haltern im Königl. Preuß. Land= und Stadtgericht am 27. Juny 1815. Hülskötter. Mäller. Offener Arrest. Ueber das Vermögen des Kaufmanns und Fabrikanten Herrn Gerh. Quincke hieselbst ist durch die Verfügung vom heutigen Dato der Concurs eröffnet. Allen und jeden, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften hinter sich haben, es möge solches aus dem mit demselben getriebenen Privatverkehr, oder aus der zwischen dem Gemeinschuldner und dem H. Fabrikanten Lodewig hieselbst bis zum 2. v. M. beständenen Handlungssocietät herrühren, wird daher hierdurch angedeutet: dem Gemeinschuldner nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr dem hiesigen Kön. Land= und Stadtgericht davon fördersamst treulich Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte in das gerichtl. Depositum abzuliefern. Zugleich wird die Warnung beygefügt: daß, wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet wird, dies für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beygetrieben; wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen oder zurückhalten sollte er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfand= und andern Rechts für verlustig erklärt werden wird. Iserlohn den 13. Juny 1815. Königl. Preuß. Land= und Stadt=Gericht. Jacobi. Hülshoff. v. Diest. Gestohlene Sachen. In der Nacht vom 1. auf den 2. July l. J. sind mehrere Räuber in das Haus des Zellers Wiedau eingedrungen, und haben, nachdem sie die im Hause Anwesende gebunden und sehr mißhandelt, die Schränke zerschlagen, und hieraus folgende Sachen entwendet: 1) an Gelde ohngefähr 35 bis go Rtl. in Kronth., I/12 und 1/6 Stücken, 2) eine Taschenuhr mit doppeltem silbernem Gehäuse, 3) ein silbernes Rosenkranzkreuz, 4) die Klinge eines Säbels. Ein jeder wird für den Ankauf vorbemerkter Sachen gewarnt und aufgefordert, die zur Entdeckung der der allgemeinen Sicherheit sehr gefährlichen Thäter dienende Umstände der unterzeichneten Behörde sofort anzuzeigen. Mänster den 6. July 1815. Das Königlich Preuß, Inquisitoriat. Goesen. Woldering. 6 S teck brie-f. In der verflessenen Nacht ist die wegen Verdachts eines Diebstahls arretirte Maria Elisabeth Wehner, verehelichte Platzer, gebürtig aus Damme, auf dem Transport zu Greven entsprungen, weshalb sämmtliche Militair= und Civil=Behörden ersucht werden, auf Vorbemerkte, deren Signalement unten folgt, invigiliren, solche im Betretungsfall arretiren und hierhin abführen zu lassen. Münster den 1o. July 1813. Königlich Preußisches Inquisitoriat. Goesen. Wolder ing. Signalement. Maria Elisabeth. Wehner, verehelichte Platzer, 10 Jahr alt, s Fuß r Zoll hoch, hat braunes Haar, runde Stirn, graue Augen, hellbraune Augenbraunen, spitze Nase, mittelmäßigen Mund, rundes Kinn und Gesicht, und gesunde Gesichtsfarbe. Dieselbe führt ein Kind männlichen Geschlechts bey sich, welches beynahe ein Jahr alt ist. Ihre Kleidung besteht in einem Kleide von rothem Kattun mit weissen Blumen, einer weissen Mütze und einem braunen Tuche von Madras. Das Kind trägt ein Kleidchen von halbseiden Zeuge, schwarzem Grund mit weissen Streifen, und eine Mütze von braunem Kattun mit weissen Blumen. Bermischte Nachrichten. r. Am Dienstage den 18. July l. I. Vormitt. 8 Uhr soll die unmittelbar bey der Stadt Sendenhorst belegene etwa 50 Malter Einsaat große sogenannte Schirmer=Howe welche theils aus Ackerland, theils aus Wiesenweiden und Holzgrund besteht, worauf jedoch kein Gebäude befindlich ist, durchs Meistgeboth theilweise oder auch dem Befinden nach im Ganzen verpachtet, allenfalls auch theilweise oder im Ganzen verkauft werden. Die Pacht= und Kauf=Bedingungen können täglich bey dem Hrn. Bürgermeister Langen in Sendenhorst eingesehen werden. Pacht und Kauflustige wollen sich kurz vor gedachtem Termin in Sendenhorst an der Behausung des Herrn Gastwirthen Schwarte einfinden. Sendenhorst den 20. Juny 1813. Aus Auftrag des Eigenthümers, der Justiz=Comm. Schulte. 2. Am Montag den 15. July l. I. des Vormitt. um 10 Uhr anfänglich sollen nachfolgende zum Münsterischen Universitäts=Fond gehörige, Michaelis l. I. heuerlos werdende Grundstücke nämlich: r) die Frauenwiese beym Dorfe Holthausen, bis jetzt verh. am Schulzen zu Holthausen, a) die große Wiese, Wilmers=Wiese, lütke Wiese und Schedelings=Mersche daselbst, verheuert an Hageman zu Holthausen, s) der Holthauskamp, ein großer Weidekamp in der Nähe vom Stuhlerbaum, verheuert an Gausselman in Altenberge, a) der Poelkamp, ein Weidekamp, nicht weit vom Stuhlerbaum, verheuert an Metzger Schmedding in Münster, 5) die Rupen=Wiese daselbst, verheuert an denselben, mit dem Meistgeboth auf fernere 8 Jahre von Michaelis l. J. anfänglich, salva rat. der hochl. Studienfonds=Verwaltungs=Comm. an Ort und Stelle verheuert werden, und können die Bedingungen bey Unterzeichnetem eingesehen werden. Zugleich dient zur Nachricht, daß mit der Verheurung des Poelkamps der Anfang gemacht wird. Die zur Anheurung Lusthabende wollen sich zur bestimmten Zeit bey den Grundstücken einfinden. Münster den 4. July 1815. B. Kentling, Rend. 3. Am Sonntag den 16. July des Nachm. um 3 Uhr werden auf dem vor dem Neubrückenthor links hinter den Gärten belegenen ersten Kamp die dem Hrn. Gastwirth Gerbaulet gehörigen Roggenfrüchte, zu circa 2 Malter Einsaat, meistbiethend aus freyer Hand verkauft werden. eereieeiregene aub ftey „ Aus Auftrag. Fahle. 4. Die auf der Frauenstraße Nro. 54 Liebfrauen Layschaft belegene vor einigen Jahren neu erbauete Behausung nebst Hof und Hinterhaus soll am Dienstag den 18. July Nachmitt. 3 Uhr meistbiethend aus freyer Hand verkauft werden. Münster den 2. July 18 5. G. B. Schepers, Notar. 5. In der Behausung Nro. 5g auf der Frauenstraße sollen am Dienstag den rr. b. und an folgenden Tagen zur gewöhnlichen Zeit allerhand gut conditionirte Hausmobilien, ferner Leinewand, Bettwerk und verschiedene Tafeluhren und Hausuhren meistbiethend aus freyer Hand verkauft werden. Münster am 2. Jul. 1815. „„ G. B. Schepers, Notar. 6. Am Sonntag den 16. d. M. July des Nachmittags um 3 Uhr sollen auf einen vor Servatii Ther an der Wolbeckschen Stiege belegenen Kamp die darauf stehenden Roggenfrüchte, so dem Herrn Wirthschafter Neiteler in Münster zugehörig; sodann die auf einen daselbst belegenen Kamp befindlichen Roggenfrüchte, und auf einen mit Haferfrüchten besäeten Kamp, so dem Herrn Wirthschafter Alfers in Münster zugehörig, meistbiethend aus freyer Hand verkauft werden.9 .7. Bey mir ist Bleichard die Maaß zu re gGr. und ohmweise in der Stadt zu 48 Rrl. und außerhalb der Stadt zu 44 Rtl. zu haben. „„„ Peter Nölcken. 8. Bey Unterzeichnetem ist eine neue Parthie izr beste kührsorte blauer Oberrhein= scher Mühlensteine angekommen; auf Verlangen übernehme ich auch dessen Versendungen und verspreche gute Bedienung. Haltern den 28. Juny 1815. Ant. Kolck. 9. Bey dem Unterzeichneten sind seit einiger Zeit öftere Nachfragen nach guten zugerittenen Reitpferden geschehen; derselbe macht daher ergebenst bekannt, daß von nun an jederzeit mehrere fehlerfreye schöne Reitpferde, worunter besonders welche aus dem Duisburger Gestüte befindlich sind, zum Verkauf parat stehen, und wird der Abgang von Zeit zu Zeit immer wieder ergänzt werden. Münster den 5. July 1815. Luedke, Stallmeister. ro. Jemand mit einem guten Attest versehen, wünscht auf einem Büreau oder als Informator der lateinischen, französischen, deutschen oder holländischen Sprache rc. angestellt zu werden. Das Int. E. gibt Nachr.