1 0 Rünsterisches Intelligenzblatt. Iahrgang von 1.814. Nro. 42. Freitag den 21. October. Bekanntmachungen. Das durch die Intelligenz=Blätter promulgirte Kön. Patent vom 0' v. M. wegen Wiedereinführung des allgemeinen Landrechts und der allgemeinen Gerichtsordnung bezieht sich auch in Absicht§. 27 nach dessen wörtlichen Bestimmung nur auf die von den Preuß. Staaten getrennt gewesenen, mit denselben wieder vereinigten Provinzen dieses Gouvernements. Ferner sollen nach einer nähern Verfügung Sr. Exc. des Kön. Hrn. Justiz=Ministers sub dato Berlin den 17. v. M. nicht bloß die Tribunäle sondern auch die Friedensgerichte befngt seyn, Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorzunehmen, wornach also die Verfügung zu treffen ist, daß bei allen Gerichten die Interessenten Gelegenheit haben, solche unter Beobachtung der gesetzlichen Förmlichkeiten aufnehmen zu lassen. Dieses wird zur allgemeinen Befolgung den Gerichtsbehörden und Nachachtung der Eingesessenen bekannt gemacht. Münster den z. Oct. 1814. Der Civil= Gouverneur, Vincke. Dem Vernehmen nach sollen nach der Kön. Wiederbesitznahme der Clevischen Gemeinden des Amts Lymers, nebst der Stadt Sevenaer, so wie der Gemeinden Hüissen, Hüllhausen, Wehl, Lobith, Bylandsward, St. Gravenward und Kyfward, und nach deren Vereinigung mit dem Kreise Rees in selbigen restistuirte Hypotheken häufig noch bei den Hypothekenbehörden zu Arnheim, Zürphen und Ghiel eingetragen seyn. Da ein solcher Eintrag außerhalb dem Kreise, in welchem das der Hypothek unterworfene Gut belegen, zufolge Art. 2134, 2146 des bürgerl. Gesetzbuchs würkungslos ist, so werden die Eingesessenen hierauf aufmerksam gemacht, mit der Anweisung, für die Folge, so lange die jetzige Hypothekenverfassung noch fortbesteht, sich mit den Eintragungs=Gesuchen an den competenten Hypothee kenbewahrer zu Rees zu wenden. Es ist Privatsache der Interesseien, zur Erhaltung des Hypothekenrechts und der Priorität, die seit der Kön. Wiederbesitznahme obiger Gemeinden in den ausländischen Hypothekenbüchern bewürkte Eintragungen zeitig zu Rees zu erneuern. Münster den rr. Oct. 1814. Kön. Preuss. Civil= Gouverneur zwischen Weser und Rhein. Vincke. Nachstehende allerhöchste Cabinets=Verfügung wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Münster den 1o. October 1814. Königl. Preuß. Militair= Gouvernem. zwischen Weser und Rhein. C. v. Heister. Vincke. Ich hatte mich veranlaßt gesehen, durch die CabinetsOrdre vom 7. Dec. 1813 gewisse Einschränkungen in Beziehung auf das Erbrecht in die rückständige Besoldungen der im Felde verstorbenen Militair=Personen festzusetzen. Unter den günstig veränderten Umständen erkläre Ich jedoch, daß diese Einschränkungen aufhören sollen, und diese Gehalts=Rückstände der gebliebenen MilitairPersonen in allen Rücksichten als ein freies Eigenthum des Erblassers angesehen, und denjenigen verabfolgt werden sollen, welche sich gesetzlich dazu legitimiren. Berlin den 26. Aug. 1814. Friedrich Wilhelm. Nachstehende Bekanntmachung der aten Section des Kön. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 17. v. M., in Betreff der beim franz. Gouvernement zu liquidirenden diesseitigen Privat=Forderungen, wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, mit der Bemerkung: daß bei den Kön. Regierungs=Commissionen in Münster, Minden, Bielefeld, Paderborn und bei den Herren Landes=Directoren in Dortmund und Aurich die betreffenden Reclamationen nebst original Belegen zur Prüfung und weitern Beförderung abzugeben sind. Münster den 1z. Oct. 1814. Königl. Preuß. Civil= Gouverneur zwischen Weser und Rhein. Vincke. Nach dem am zo. Mai d. J. mit des Königs von Frankreich Maj. zu Paris abgeschlossenen Frieden hat sich die franz. Regierung verbindlich gemacht, alle diejenigen Summen zu bezahlen, welche sie im Auslande wegen Contracte oder anderer Verpflichtungen, die mit Individuen oder Instituten geschlossen und eingegangen sind, schuldig ist, die Forderungen mögen sich auf Lieferungen oder andere gesetzliche Verbindlichkeiten beziehen. Im 20. Artikel des Friedenstractats ist die Bestimmung getroffen worden, daß Coumissarien ernannt werden sollen, um nach vorstehender Disposition zu verfahren, und den 18. und 10. Artikel zur Vollziehung zu bringen. Die Commissarien sollen sich mit der Prüfung dieser Reclamationen beschäftigen, und nnit der Liquidation der reclamirten Summen, so wie kmit der Art und Weise, welche die franz. Regierung zur Abtragung dieser Forderungen vorschlagen wird. Diesem gemäß ist von Kön. Preuß. Seite der Herr Geheime Staatsrath Frhr. v. Oelssen als Commissarius ernannt worden und hat sich nach Paris begeben. Da nun die alsbaldige unmittelbare Correspondenz der Liquidanten mit demselben, besonders in den Fällen, wenn einige Liquidationen noch nicht vollständig substanciiret wären, zur Ergänzung des Fehlenden mit Zeit und Kostenaufwänd für die Interessenten verknüpft seyn würde; so ist zum Besten derselben festgesetzt worden, daß sie sich in den Kön. Staaten diesseits der Elbe, nach ihrer eigenen Wahl, entweder an die resp. Provinzial=Regierungen; oder unmittelbar an die zweite Section des Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten zu wenden haben; ferner, daß die Interessenten in den Königl. Staaten jenseits der Elbe sich an die resp. Gonvernements zu Halberstadt und zu Münster, so wie die Interessenten aus den Gouvernements Düsseldorf und Aachen an die resp. Gouvernements Düsseldorf und Aachen zu wenden haben. Diese Behörden werden sich der Prüfung der Reclamationen unterziehen, wegen der dabei, bemerkten Mängel sich mit den Interessenten in Correspondenz setzen, und demnächst die vervollständigten Liquidationen an den Hrn. Freiherrn von Oelssen befördern und die Liquidanten benachrichtigen. Sobald jene Behörden eine Forderung für fähig zur Liquidationserachten, und dieses den Interessenten bekannt gemacht haben, können dieselben sich mit ihren fernern Anträgen und Beweismitteln einer solchen Forderung unmittelbar an den Hrn. Frhrn v. Oelssen wenden. Berlin den 17. Sept. 1814. Kön, Preup. Ministerium der auswärt. Angelegenheiten. Zweite Section. Indem wir nachstehende Aufforderung sämmtlichen Bewohnern unsers Verwaltungs=Bezirks dringend ans Herz legen, verordnen wir zugleich: 1) Es soll eine allgemeine Haus= und Kirchen lecte in allen Gemeinben unsers Verwaltungs=Bezirks zu dem darin bezeichneten Zwecke statt finden; Erstere wird wohlthätig gesinnten, und das öffentliche Zutrauen genießenden Männern anvertranet werden, welche sich der Mühe des Sammelns willig unterziehen. Die Herren Pfarrer werden vermittelst einer angemessenen Rede zur Erreichung der wohlthätigen Absicht mitwirken. 2) Die Beiträge werden durch die Local=Behörden an die Herren Landräthe und von diesen der niedergesetzten Unterstützungs Commission zu Wesel unter der Rubrik, Collecten=Gelder eingesandt, uns aber jedesmal davon Nachricht geben werden. Die Herren Landräthe, Stadt=Director und Bürgermeister sind mit der Vollziehung des Gegenwärtigen beauftragt. Munner den 17. Oct. 1814. Königl. Preuß. Regierungs= Commission. Fr. v. Korff. v. Druffel. Scheffer. Kottmeier. v. Hobenhausen. Unter den vielen durch Gewaltthätigkeiten französischer Truppen unglücklich gemachten Menschen gehören auch vorzüglich die Bewohner nahe um Wesel. Vorher nährten sich dieselben von ihrem Garten und Feldbau. Sparsam und genügsam erwarb sich ein jeder im Schweiß seines Angesichts, jedoch mit freudigem Herzen sein Brod: unter dem Joche fremder Herrschaft verschlimmerte sich ihr Zustand. Mit Sehnsucht wünschten sie, daß dech wiederkehren möge die ehemalige Ordnung, und dachten nicht, daß sie dieser Wiederkehr ihre Habe und ihr ganzes Glück zum Opfer darbringen sollten.— Auf Befehl des französischen Festungs=Commandanten mußten im vorigen Herbste die zunächst Wohnenden ihre Häuser niederreissen, und als dieses nicht so geschwind geschehen konnte, wurden sie zersiört, die Baumaterialien verdorben, verbrannt: ihr Vieh, ihre Gärten und Feldfrüchte wurden ihnen genommen, und sie ihrem Schicksale überlassen.— Ein Theil derselben flüchtete in die Stadt, ein anderer blieb außerhalb in der Nähe.— Aber man begnügte sich nicht damit, auf Schußweite von der Festung alles dem Erdboden gleich gemacht zu haben, sondern raubte, plünderte und brannte bis beinahe eine Stunde im Umkreise. Es war ein Jammer anzusehen, wie um unsre Stadt zwanzig bis dreißig Häuser an einem Tage brannten. Die unglücklichen ganz zu Grunde gerichteten Eigenthümer starren ihre Schutthaufen an, und wissen sich nicht zu rathen; der Hülfsbedürftigen sind an hundert größere und kleinere Familien, der Schadensstand beträgt an anderthalb Millionen Franken. Hier allein ist keine Hülfe für sie zu finden!— Ermuntert durch eine dankbar anerkannte Unterstützung aus England wenden wir uns an unsere nächsten Landesleute, die Einwohner des Gouvernements zwischen Weser und Rhein. Kein Ort, keine Gegend dieser Provinzen hat das gelitten, was diese erduldet hat; darum sey es für die Orts=Obrigkeiten und die Geistlichen aller Confessionen eine heilige Pflicht, ihre Mitbürger zu reichlichen Gaben für sie zu vermögen. Wie bei den freudigen Ereignissen des bürgerlichen Lebens des Armen gedacht wird, in dessen Hütte nur Träbsinn wohnt, so mögt Ihr Deutsche im Hochgefühle der wiedererworbenen Selbstständigkeit mit Wohlthaten Euch an die Mitbürger erinnern, denen auf den Trümmern ihres Glücks noch keine Hoffnung scheint. Die Unterstützungs=Commission der verunglückten Umwohner Wesels. Emkes. Eichelberg. Sunten. Teesing. Diese der Wahrheit ganz entsprechende Schilderung empfehle ich der allgemeinen Theilnahme mit nie getäuschtem Vertrauen. Die oben untergezeichnete Commission wird mit anerkannter rühmlicher Sorgfalt die Geschenke, welche das Mitleid des Publikums ihren Pflegebefohlenen bestimmen wird, aunehmen, nach der Gebe=Absicht verwenden und öffentlich Rechenschaft davon geben. Ich gestatte, daß die Königl. Regierungen und Landes=Directionen diese Bekanntmachung in die Provinzial= Blätter aufnehmen, und in deren von Kriegsdrangsalen minder heimgesuchten Gemeinden, Kirchen und HausCollecten anstellen. Münster den Ir. Oct. 1814. Königt. Preuß. Civil= Gouverneur zwischen Weser und Rhein. Vincke. 1806 angestellt gewesen sind; damit erstere ihre Berechtigung prüfen, und mir darüber Bericht erstatten kann. Münster den 15. Oct. 1814. Der Civil=Gouverneur, Vincke. Auf die von mehreren Seiten geschehene Anfrage: ob zufolge Art. 27 des Kön. Patents vom g. v. bis zum r. Jan. k. J. die Notarien noch zur Aufnahme von Urkunden Behuf Bestellung conventioneller Hppotheken competent seyen, bestimmt eine Declaration des H. JustizMinisters Exc. d. d. Berlin den II. c. es leide nicht den mindesten Zweifel, daß solche nach wie vor von den Notarien geschehen könne und müsse, ohne daß dazu eine nochmalige gerichtliche Vollziehung nöthig. Selbst die Preuß. allgemeine Gerichtsordnung Th. II. Tit. 1 K 2 No. z. erfordern dazu nichts weiter, und so lange diHypothekenbuchführende Behörde von der gerichtlichen getrennt, habe hierunter es bei der bisherigen Verfaffung sein Bewenden. Mänster den ry. Oct. 1814. Königl. Preuss. Civil= Gouverneur zwischen Weser und Rhein. Vincke. Es wird, um allen Mißverständnissen vorzubeugen, auf den Grund einer Verfügung des Herrn Finanz= Ministers d. d. Berlin den rr. August d. J. in Erinnerung gebracht, daß die Emder Heringe mit Begleitung der vom Kön. Landes=Director in Aurich ausgestellten Ursprungs=Certificate in die Kön. Provinzen diesseits der Weser ganz Abgabefrei, jenseits der Weser aber gegen Versteurung mit s gute Groschen pr. Tonne eingeführt werden können, wogegen für fremde Heringe ohne Unterschied eine Zollabgabe von 2 Rt. 1o gGr. Berl. Cour. pr. Tonne erlegt werden muß. Diese Abgabe wird nur einmal bei der Einfuhr entrichtet, welches, wenn mehrere Zollstellen nacheinander berührt werden, gehörig nachgewiesen werden muß. Behuf vertheilter Versendungen sind die Zollbeamten verpflichtet, abgeforderte Quitungen zu ertheilen. Münster den 15. Oct. 1814. Kön. Preuß. Civil= Gouverneur der Provinzen zwischen Weser und Rhein. Vinae. Zufolge einer Verfügung des Kön. hohen Finanzministeriums d. d. 3. d. M. soll allen aus fremden Diensten entsassenen gebornen Preußen, welche bereits vor dem Jahr 1806 dem Preuß. Staate entweder im Civil oder Militair vorwurfsfrei gedient haben, bis zu ihrer Wiederanstellung ein Drittel des zuletzt bezogenen Diensteinkommens als Unterstützung vom 1. d. M. an, angewiesen werden. 44 Diejenigen Beamten, welche hierauf Ansprüche zu haben glauben, mussn sich unverzüglich an die Verwaltungsbehörde der Provinz wenden, worin sie vor dem I. Publikanda, Die Landwehrmänner Bernard Bröker aus Harsewinkel, Joh. Heinrich Verholt aus Lembeck und Andres Jelkmann aus Beckum, vom 2. Bat. des 4. Wesiphäl Landwehr=Infanterie=Regiments sind mit„Zurückbehaltung ihrer Mondirungsstücke desertirt. Sutückbehaltung Sämmtliche Ortsbehörden werden hierdurch aufaefordert, auf diese##ulosen Individnen ein wachsames Auge zu haben, sie im Betretungsfalle zu verhaften und unter sicherer Bedeckung dem Regimente wieder zufäbren zu lassen.. 9 7% Münster den 8. Oct. 1814. Kön. Preuss. Regierungs=Commissien. Fr. v. Korff. v. Druffel. Scheffer. Kottmeier. v. Hohenhausen. Durch gerichtliches Erkenntniß ist in unserm Verwaltungsbezirk ein Gefangenwärter wegen Vernachläßigung der gehörigen Aufsicht auf die ihm anvertraueten Gefangenen, welche die dadurch dargebothene Gelegenheit zur Entweichung benutzt haben, in eine Geldstrafe von 10 Thaler verurtheilt, und ein Wächter, der sich ebenfalls nachläßig bezeigt hatte, mit einer Disziplinarstrafe von 24 stündigem Gefängniß belegt worden; welches zur Warnung hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Münster den 1c. Oct. 1814. Königl. Preuß. Regierungs=Commission, Fr. v. Korff. v. Druffel. Scheffer. Kottmeier. v. Hohenhausen. * Der als Gemeiner bei der aren Comp. sten Bataillon der ouvriers militaires eingestellt gewesene und 2 Jahr 6 Mon. in Dienst gestandene Johan Hermann, aus dem angegebenen Orte Essen in Münsterland gebürtig und 24. Jahr alt, ist zufolge bei uns eingegangenen Todtenscheins als franz. Ueberläufer in dem detaschirten Feldlazareth No. 1 zu Zütphen am 25. Fehr d. I. verstorben. Da der genannte Ort Essen in unserm Verwaltungs= bezirke nicht belegen, das bezeichnete Individuum auch nach eingegangener Erkundigung nicht in der benachbarten Stadt Essen gebohren ist, so werden die Herren Burgermeister die vormaligen Conscriptionslisten nachsehen, und wenn sich der Johan Hermann darin eingetragen befindet, davon Anzeige thun, und den Todtenschein in Empfang nehmen. Münster den 12. Oct. 1814. Königl. Preuß. Regierungs=Commission, Fr. v. Korff. v. Druffel. Scheffer. Kottmeier. v. Hohenhausen, Gerichtliche Bekanntmachung. Eingetretener Umstände wegen wird der auf den 19. d. M. angesetzte definitive Verkauf des zu Ahaus Nro. 83 auf der Hohenstraße belegenen Hauses der Wittwe Twist erst den 25. desselben Mon. Vorm. 11 Uhr in der öffentlichen Audienz des Tribunals erster Instanz zu Steinfurt statt finden, welches hierdurch nachrichtlich bekannt gemacht wird. Steinfurt den 15. Oct. 1814. B. Spanuth, Avone. Eingetretener Umstände wegen wird der auf den 19. d. M. angesetzte definitive Verkauf des zu Ahaus Nro. 145 im grunen Wall belegenen Hauses der Wittwe des Anton Hollekamp erst den 25. desselben Mon. des Vorm. 11 Uhr in der öffentlichen Audienz des Tribunals erster Instanz zu Steinfurt statt finden, welches hierdurch nachrichtlich bekannt gemacht wird. Steinfurt den 15. Oct. 1814. B. Spanuth, Avone. Contra= Steckbrief. Der vom Herrn Landrathe des hiesigen Kreises und von mir in beiderseitigen Circul. beschriebene Franz Wenzen von Kaiserswerth, auch der in No. 36 des Int. Bl. beschriebene Peter Maus oder Joh. Meyer sind hier gefänglich eingebracht. Rees den 13. Oct. 1814. Der Kön. Anwald beim Tribunal zu Rees. A. Langenberg. Vermischte Nachrichten. 1. Am k. Dienstag den 25. d. M. Vormitt. 10 Uhr soll auf dem Rathhause dahier die der Stadt Wolbeck gehörige Abdecker Wohnung mit einem daran gelegenen kleinen Garten vor dem Steinthor zu Wolbeck gelegen, zurchs Meistgeboth öffentlich unter den vor dem Verkauf bekannt gemacht werden sollenden Bedingnissen verkauft werden, Kauflustige werden eingeladen, sich in obbestimmten Termin und Ort einzufinden. Wolbeck den 18. Oct. 1814. Der Burgerm. Zumbusch. 2. Folgende Domainial=Häuser und Gärten, als: 1) das auf dem Horsteberg belegene, vom Domvicar Dykerhof sonst bewohnte vormalige Succentorat=Haus, 2) das auf dem Spikerhof No. 6o belegene von der Wittwe Hesselman bewohnte Küsterei=Haus, 3) zwei auf Mauritz belegene, bisher von den Domvicar. Dykerhof und Hageböck benutzte Gärten, werden am Samstag den 22. Oct. l. I. des Morgens um 11 Uhr an dem Meistbiethenden gegen alsdann bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden. auf dem hiesigen Gemeindehause einfinden. Münster den kr. Oct. 1814. Scheffer=Boichorst, Domainen=Rentm. 3. Am Montag den 24. d. des Morgens um 9 Uhr anfänglich sollen folgende Domainen=Grundstücke auf dem hiesigen Gemeind=hause öffentlich an dem Meistbiethenden verpachtet werden: 1) Der Volmerskamp im Krs. Amelsbüren belegen, bisher verpachtet an den Zeller Grund=Cappenberg; 2) ein Stück Landes vor dem Höxterthor im Krs. St. Mauritz, welches dem Bäcker Roberg bisher verpachtet gewesen; 3) ein Kamp vor Servati Thor, bisher verpachtet an Isfording; a) ein Garten vor dem Neuthor, bisher verpachtet an Breulman; 5) 0 Gärten vor Aegidii Thor im Krs. Lamberti bek. und bisher verpachter an Elbers, Feldmeyer, Linsman, Münnig, Bietmann, Schwersmann, Böckmann und Suntrup; 6) 2 Stück Landes am Sandmihlenberg im Krs. Lamberti, bisher verpachtet an J. H. Lutterbeck; 7) 4 Stück Landes auf der Geist, verpachtet an Kötter Wegman zu Hiltrup; 8) 29 Gärten aus dem Abschnittsthore hinter dem Schlosse belegen, bisher verpachtet an den Gärtner Beßmann und andere; 9) 2 Schanzen eben daselbst belegen, bisher verpachtet an den Bäcker Miltrup und den Wagenmeister Schroot. 1o) 11 Gärten auf dem Benniger Lande verpachtet an Keiners und andere; 11) ein Garten am Wall in der Stadt Münster belegen, bisher verpachtet an Leisner; 12) ein Garten auf dem Winkelkamp, bisher verpachtet an den Zimmermeister Vogt; 13) eine Wiese, gen. die hohe Mühlen=Wiese, nebst einigem Holzgewachs im Krs. Telgte, bisher verpachtet an den Kötter Greve daselbst. Lusthabende können die Bedingungen dieser Verpachtung, so wie auch die nähere Bezlichnung der Grundstücke bei dem Unterzeichneten einsthen. Münster den 12. Oct. 1814. Geisberg, Domainen=Rentmeister. 4. In den Kön. Domainen=Wa dungen wird nachstehendes Holz auf dem Stamm öfflutlich in Loco an den Meistbiethenden verkauft werden: 1) am Dienstag den 25. d. Vormitt. 10 Uhr anfänglich im Brünings Brock Krs. Nienberge 18 Stück Eichen, 5 Stück Büchen, 350 Stück Kopfbüchen. 2) Am Mittwochen den 26. d. Morgens 10 Uhr im Eggemanns Busch Krs. Albachten, ungefähr 7 Morgen vermischtes Schlag oder Stangenholz, in Nummern abgetheilt; 3) am Donnerstag den 27. d. Morgens 11 Uhr anfänglich im Hovestadtsbusch zu Nottuln 138 Stück Rothbüchen. Lusthabende können die Verkaufsbedingungen vorher bei Unterzeichnetem einsehen. Münster den 18 Oct. 1814. Der Domainenrentm. A. Geisberg. 5. Am Freitag den 28. d. des Morgens um 9 Uhr werden im Sundrups Kuhkamp, bei Seppenrade belegen, 20 Stück Eichen, 9 S. Rothbüchen und 50 S. Kopf oder Stube=Büchen aufm Stamm an den Meistbiethenden verkauft werden. Dülmen den 18. Oct. 1814. Schweling, Domainenrentm. 6. Am Freitag den 28 Oct. l. J. Nachmitt. um 2 Uhr geschiehr die meisibiethende Verpachtung folgender vor dem Neuthor, außerhalb der Stadt Münster, am Fußwege nach Kinderhaus belegener, gegen Gertrudis 1815 pachtlos werdenden, zum Magdalenen Hospital gehörenden Gärten, und werden die Pachtlustigen eingeladen, auf den Gärten bei dem Verpachtungsakte zu erscheinen: 1) ein Garten bisher dem Höcker Breulman verpachtet, 2) ein dito dem Taglöhner König, 3) ein dito dem Schuster Grube, 4) ein dito dem Heuneman, s) ein dito dem Schuster Luce, 6) ein dito dem Sattler Mathisen, 7) ein dito dem Schuster Neuhaus, 8) ein dito dem Mätzger Rump, 0) ein dito dem Wandmacher Rump, 10) ein dito dem Kleidermacher Roxs, 11) ein dito dem Weißgärber Wenning, 12) und ein Stück Bauland auf dem Benniger Lande belegen, bisher dem Zeller Lütke=Jüddefeld verpachtet, Aus Auftrag, C. Deiters, Notar. 7. Am Freitag den 28. Oct. l. I. Vormitt. um 1r Uhr wird die meistbiethende Verpachtung eines zum Lamberti Elenden=Fond gehörigen in der Stadt Münster hintr dem Lamberti Elenden=Hause belegenen, dem Herrn Lageman bisher verpachteten Gartens in Loco vorgenommen werden. Aus Auftrag, H. C. Deiters, Notar. 8. Am Donuerstag den 27. Oct. 1814 Nachmitt. um 2 Uhr werden folgende zu verschiedene Armenfonds 4chörige, auf künftigen Ostern heuerlose, in der Stadt Münster belegene Häuser meistbiethend vermierhet, und diese Verheurungen in der Behausung des Herrn Rendanten Joseph Aulike auf der Königsstraße vorgenommen werden, als 1) 2 Bodenräume auf dem Lamberti Elenden= und Winds=Hause, so der Herr Wagenmacher Böcker angeheuert. A Die zum aufgehobenen Kloster Ringen gehör. 2) Ein von Coorman angeheuertes in Ludgeri Laischaft No. 278, Dummen Stiege, bel. Haus, 3) das von Fuchs angeheuerte in Ludgeri L. No. 276, Dummen Stiege, bel. Haus, 4) das von Grünenberg angeheuerte in Ludgeri Lais. No. 279, Dummen Stiege, bel. Haus, 5) das vom Schuster Herming angeh. in Ludgeri L. No. 275, D. St. bel. Haus, 6) das von Jansen angeh. in Ludg. K. No. 273, Stiege, bel. Haus. 7) das von Mügge angeh. in Ludg. L. No. 274; D. Stiege, bel. Haus, 8) das von Middelbusch angeheuerte in Ludgeri Lais. No. 280 belegene Haus, 9) das von Ritter angeh, in Ludg. L. No. 277 bei. Haus, 1o) das von der Wittwe Rösing angeh. in Ludg. No 282 bel. Haus, II) das ven Schenk angeh. in Ludg. Lais. No. 283 bel. Haus, 12) das von Strohmängel augeh. in Ludg. Lais. No. 281 belegene Haus. B Zum Verspohl Fond: 13) das von Essing angeheuerte in Ludgeri Laischaft No. 180 im Sack bel. Haus, 14) das von der Wittwe Görken angeheuerte in Ludg. Lais. No. I70###el. Haus, 15) das von Haverkamp angeh. in Ludg. L. No. 181 im Sack bel. Haus, 16) das von Heckman angeh. in Ludg. L. No. 225 bel. Haus, 17) das von Schleuter angeh. in Ludg. L. No. 186 bel. Haus, 18) das von Winterkamp angeh. in Ludg. Lais. No. 187 belegene Haus. C Zum Elenden Fond: ro) das von der Wittwe Dillenberg angeheuerte in Lamberti L. No. 14 bel. Haus, 20) das von Grotthoff angeheuerte in der Liebfrauen L. No. 36g bel. Haus, 21) das von der Wittwe Pleister angeh. in Lamberti L. No 12 bel. Haus, 22) das von Peters angeheuerte in Lamb. L. No. 23 bel. Haus, 23) das von Schotte angeheuerte in der Liebfrauen L. No. 365 bel. Haus, 24) das von Uchtman angeh. in Lamb. L. No. 25 bel. Haus, 25) das von Volpenheim sen. angeh. in Aegidii Lais. No. 355 bel. Haus, 26) das von Volpenheim jun. angeh. in Aegidii Laif. No. 356 bel. Haus, 27) das von Meckelman angeh. in der Liebfrauen L. No. 316 bel. Haus. D Zum Waisenhause gehörig; 28) das von der Wittwe des Schneiders Schüer be wohnte in Martini Lais. Ni. 99 auf der Bergstraße bel. Haus, 29) Ein auf der Grünengasse in der Aegidii Laischaft zwischen den Häusern der Jungfer Hundrup und des Metzgers H. Deckwitz bel. Plätzchen. Aus Auftrag, H. C. Deiters, Notar. 9. Am Dienstag den 25. Oct. Vormitt. um 9 und Nachm. 2 Uhr werden in Gefolg Verordnung eines hohen Militair=Gouvernements die von Dortmund hieher gebrachten Magazin=Bestände von Gendarmerie=Effecten auf dem hiesigen Friedenssaale meistbiethend verkauft werden. Münster den 16. Oct. 1814. H. C. Deiters, Notar. 1o. Am Freitag den 4. Nov. l. J. und an folgenden Tagen, des Morgens 9 und Nachmittags 2 Uhr, sollen in der auf der Sandstrasse sub Nro. 261 belegenen Wohnung der Frau Kammer=Sekretairin Ketteler die zur Nachlassenschaft des verstorbenen Kammer=Sekretairs und Bezirks=Notars Anton Franz Ketteler gehörigen Bücher, Manuscripte und mathematische Instrumente, wovon das Verzeichnis bei mir gratis zu haben ist, durchs Meistgeboth aus freier Hand verkauft werden. Münster den 20. Sept. 1814. Aus Auftrag, C. A. Hülseberg, Notar. II. Am Montag den 2g. Oct. l. I. und an folgenden Tagen, des Morgens 9 und Nachmittags 2 Uhr sollen in der in Ludgeri Laischaft No. zoh belegenen Wohnung die zur Nachlassenschaft der verstorbenen Frau Hauptmannin v. Bock gehörigen Mobilien, bestehend in einem großen Vorrath von feinem Leinewand und Bildwerk, in sehr gutem Bettwerk, großen Spiegeln, Oefen, Schränken, Bettladen, in einem gut conditiovirten Canape, in einem juwelenen Kreuz, Ring und einem Paar Ohrgehängen, auch verschiedenen Silbergeräthen 2c. durchs Meistgeboth aus freier Hand verkauft werden. Münster den 5. Oct. 1814. Aus Auftrag, C. A. Hülseberg, Notar. 12. Am Montage den zt. l. M. October und an folgenden Tagen, des Morgens 9 und Nachmittags 2 Uhr, sollen in der, in der Kirchherrengasse No. 187. belegenen Wohnung die zur Nachlassenschaft des Herrn Hofrathen und Professorn Nacke gehörige Mobilien, als Leinwand, gutes Bettwerk, Commoden, Schränke, Oefen, Tische, Stühle, Kleidungsstücke, dann ein großes juwelenes Kreuz mit zwei Ohrgehängen, zwei große juwelene Ringe, und einige Silbergeräthe durchs Meistgeboth aus freier Hand verkauft werden. Münster den 1o. Octob. 1814. Aus Auftrag, C. A. Hülseberg, Notar. r3. Unterzeichneter ersucht alle diejenigen, die an der Nachlassenschaft des verstorbenen Herrn Hofrathen und Professoren Nacke annoch Forderungen machen mögten, oder vom Verstorbenen Bücher angeliehen haben, jene anzumelden und diese zurückzustellen. Münster den 10. Oct. 1814. Aus Auftrag, C. A. Hülseberg, Notax. 14. Am Mittwoch den 20. October und an den folgenden Tagen, des Morgens um0 und des Nachmittags um 2 Uhr, wird auf dem hiesigen Kramer=Amts=Hause ein Verkauf von Meublen abgehalten werden, die in Folgendem bestehen; nemlich in gut gepolsterten und geschmackvoll überzogenen Canapees, Ottomannen und Sophas mit den dazu passenden Stühlen, verschiedenen Arten Commoden, vortrefflich eingerichteten Bureaux, Tischen, Bettladen, gutem Bettwerk, Matratzen, Spiegeln, und sonstigem Hausgeräthe. Nach beendigtem MeublenVerkauf wird eine Quantität Wein, nemlich: weißer u. rother, moußirender und nicht moußirender Champagner, weißer und rother Heremitage=Wein, rother und weißer Bourgogner=Wein, Chambertin, St. George und Romance, wie auch Madera=Wein, auf Bouteillen verkauft werden. Der Verkauf dieser Weine wird vorzüglich am Verkaufstage bekannt gemacht. Münster den I2. Octob. 1814. J. J. Block, Notar. 15. Am Montag zr. Oct. Nachmitt. um 3 Uhr wird der zum Allmosenkorb Krs. Ueberwasser gehörige Brüggenkamp, welchen der Metzger H. Nic. Pöttken bisher in Miethe hatte, und hinter dem hiesigen ResidenzSchlosse neben dem Mertens Kotten belegen ist, auf 8 nacheinander folgende Jahre in Loco meistbiethend verpachtet werden. Aus Auftrag C. Fahle, Notar, 16. Die hieselbst im Katthagen Krs. Ueberwasser N. 118 belegene und sehr gut eingerichtete Behausung steht zu vermiethen und kann sofort bezogen werden. Münster den 12. Oct. 1814. F. C. Müller, Notar. 17. Das allhier aufm Spiekerhof Nro. 32 Kirchsp. Lamberti zu jedem Gewerbe gut gelegene geräumige Haus soll am 31. l. M. des Nachmittags um 2 Uhr, in Loco öffentlich durch Meisigeboth aus freier Hand verkauft werden. Münster den 12. Oct. 1814. F. C. Müller, Notar. 18. Aus Auftrag des hierselbst wohnenden Wirth= schafters G. Bußman, werde ich am Samstage den 29. d. M. des Morgens um 11 Uhr in meiner hieselbst auf der Königsstraße Nro. 252 belegenen Behausung die beiden, dem gedachten Bußman zugehörigen, bei Telgte am Grünenwege belegenen sogenannten Regelkämpe, zusammen 6 Münst. Scheffel Einsaat groß, meistbiethend verkaufen. Die Verkaufsbedingungen werden beim Verkauf, wozu Liebhaber eingeladen werden, bekannt gemacht. Telgte den 15. Oct. 1814. F. Burlage, Notar. 49. Wiesenigen, weiche beim Uhrmacher Kat Uhren zum Repariren eingeliefert haben, können sich bei Unterzeichnetem melden, um selbe, wenn sie noch da sind, wieder in Empfang zu nehinen. Münster den 18. Oct. 1814. N. C. Fersch, Huissier. 20. Am künftigen Samstag des Morgens um 10 Uhr sollen in meiner auf der Löerstraße No. 294 der Ludgeri Mschaft belegenen Wohnung allerhand Uhrmacher Geräthschaften, wie auch eine Werkbank und verschiedene andere Menblen an den Meist= und Letztbiethenden gegen baare Zahlung öffentlich verkauft werden. Münster den 18. Ock. 1814. Fersch, Huissier. 21. Da kriegerischer Zeifumstände wegen der im vor. J. tentirte öffentliche jedech freiwillige Verkauf des hier zu Wesel auf der Baustraße belegenen bekannten Gasthofes zum König von Preußen ohne Erfolg geblieben ist, so wird solcher auf Antrag der sämmtlichen greßjährigen Interessenten hiedurch erneuert, und zu dem Ende sollen 2 Bietungstermine, der kte am Donnerstag den 13. und der 2te am Donnerstag den 27. Oct. l. I., überdies aber ein Ratificationstermin am Montag den 7. Nov., jedesmal Vormitt. 11 Uhr in der Schreibstube des Not. Emkes abgehalten werden, wozu Kauflustige hiedurch eingeladen sind. Besagter Gasthof ist seit vielen Jahren als solcher weit und breit bekannt, befindet sich in sehr gutem Zustande, und hat alle mögliche Bequemlichkeiten. Außer dem Hauptgebäude gehören dazu ausehnliche Hinterhäuser und zwei weitläufige Stallungen und Remisen, zum Theil auf der Baustraße und zum Theil in der Beginnenstraße ausgehend. 22. In der Aschendorffschen Buchhandlung ist zu haben: Goethe, Aus meinem Leben, Dichtung und Wahrheit. 3 Th. Schreibp. 8. Tübingen 1811—1814 9 Rt. Dohm(Crist. W. von) Denkwürdigkeiten meiner Zeit, oder Beiträge zur Geschichte vom letzten Viertel des 18ten und vom Anfange des roten Jahrhunderts 1778 bis 1806. 1r B. gr. 8. Lemgo und Hannover 1814. 2 Rt. 12 9Gr. Werner(G. A.) Praktische Anleitung zur lateinischen Sprache, nach den Regeln der Bröderschen Grammatik, in leichten Beispielen und Exercitien. 2 Thle. 8. Stuttgard und Tübingen 1812. 1 Re. Christ(I. L) Allgemein praktisches Gartenbuch für den Bürger und Landmann über den Küchen und Obstgarten. gr. 8. M#bron 1814. 1 Rt. 4 gGr. Saller(A.) Kurze Kanzelvorträge für das Stadt= und Landvolk, die auf alle Sonn= und Feiertage des katholischen Kirchenjahrs anwendbar sind. 4 Bände gr. 8. Augsburg 1814. 4 Rt. 20 gGr. Groebl(C.) entfernte und nähere Vorbereitung zu ernem seeligen Tode, gr. 8. Augsb. 1814. 12 gGr. 23. In der Coppenrathschen Buch= und Kunsthandlung ist neuerdings angekommen: Dohm(Cr. v.) Denkwürdigkeiten meiner Zeit, oder Beiträge zur Geschichte vom letzten Viertel des achtzehnten und vom Anfang des neunzehnten Jahrhunderts 1778 bis 1806. ir Band. 8. 2 Rthir. 12g Gr. Geheime Geschichte des Hofes und Cabinets zu St. Clond. Frei aus dem Engl. übersetzt. 2 Thle. 4 Rrhlr. —— des ehemaligen Westphälischen Hofes zu Cassel. 2 Thle. 8. geheftet. 3 Rthlr. 24. Am Mittwochen den 2. Nov. d. I. Vormitt, tags um 10 Uhr soll auf Ansuchen der Gertrud Eilker und des Vormunds der Franzisca Eilker in Rheine, in Gegenwart des Gegenvormunds der endliche Zuschlag des in der Stadt Rheine an der Thiestraße gelegenen Hauses No. 20 in diesem Hause statt haben. Rheine den 12. Oct. 1814. Der hiermit beauftragte Notar Kniphnes. 25. Hiedurch mache ich meinen Freunden und Gönnern ergebenst bekannt, daß meine Zahn=Medicamente für gue und probat befunden worden. Zahntincturen und Zahnpulver auch das berühmte Perlen Wasser sind für gewöhnliche Preise bei mir zu haben. Zugleich verfehle ich nicht, für diejenigen, die mit meiner Zahnkunst noch nicht bekannt sind, zuzufügen, daß ich auf eine sehr leichte und geschickte Art Zähne wie auch abgebrochene oder abgefaulte Stummel, so wie anch Kinderzähne mit unbedeutendem Schmerz ausnehme, die schief gewachsenen Zähne bei Kindern arrangire oder gleich mache, die schmutzigen Zähne reinige, hohle mit Gold und Blei plombire, auf drei oder viererlei Art mit Goldoder Silberfedern künstliche Zähne einsetze, so daß sich ein jeder dieselben mit vieler Bequemlichkeit aus und einsetzen kann. Auch habe ich ein Mittel, die angefressenen oder angefaulten Zähne wieder in Ordnung zu bringen, daß der Fraß nicht weiter geht; befestige auch die losen Zähne wieder. Ferner operire ich Hühncraugen oder Leichdörner, ohne einen Tropfen Blut zu vergießen, und nehme ins Fleisch gewachsene Nägel heraus, ohne den geringsten Schmerz zu veranlassen. Arme, die mit erwähnten Krankheiten geplagt sind, und zu ihrer Linderung meiner Hülfe bedürfen, bediene ich umsonst, und können sich an jedem Tage von 12 bis 2 Uhr bei mir einfinden. Zahn= und Hühneraugenarzt W. J. Son, logire beim Hru Bartels aufm alten Fischmarkt N. 96. 26. Jos. Missana von Kölln am Rhein gibt sich die Ehre, auf seiner Durchreise bekannt zu machen, daß bei ihm ein ganz neuerfundener miuerglischer Hygrometer zu haben ist. Er hängt, ein mineralisches Metall, wie eine Haselnuß groß, in eine weiße Bouteille, welches nicht nur den prächtigsten Anblick gewährt, und daher einem Zimmer zur Zierde gereicht, sondern noch insbesondere jede nur mögliche Witterungsveränderung 12 bis ra Stunden zuvor aufs genaueste angibt. Sobald dieses Metall in die Bonteille mit Wasser gehängt wird, fängt es an zu wachsen, und formirt sich in jo bis 12 Tagen zur bewundernswürdigsten Pyramide, welche den glänzendsten Anblick vom schönsten Erz gewährt. Die Beobachtung der Witterung wird in extra gedruckten Zetteln dazu gegeben. Der Preis ist für die halbe Maas 1 Rr. 4 gGr., indessen müssen die Liebhaber die Bouteillen dazu liefern. Ferner empfiehlt er sich mit seinen berühmten Zahnmitteln, um die Zähne zu reinigen, dieselben weiß zu machen, das Zahnfleisch zu stärken, auch hohle Zähne zu bewahren, daß sie nicht weiter hohl werden, und die gesunden nicht anstecken, ebenfalls dienen diese Mittel zur Heilung des Scorbuts oder Scharbeks, überhaupt zur gänzlichen Erhaltung der Zähne bis in das späteste Alter. Zweitens ist bei ihm zu haben ein sehr bewährtes Waschwasser für Reinigung des Gesichtes, welches eine reine, feine und weiße Haut bewirkt. Drittens ein seht vortreffliches Haarwasser, um die Wurzeln der Haare zu stärken und dieselbe groß zu ziehen. Viertens ein sehr angenehmer Handteig, um die Hände weiß und zart zu machen, welches weit besser reiniget als andere Mittel. Diese Mittel sind in Kölln, Mainz, Frankfurt und Aachen von den Herren Doktoren untersucht und für gut erkannt worden. Sein Logie ist auf der Bergstraße Nro. III beim Hrn. Schneidermeister Carthaus. 27. Eine Kochmaschine und Piramidenofen stehen zu verkaufen; das Nähere erfihrt men beim Hrn. Tergeist aufm alten Steinweg. 29. In Aegidii Laischaft N. 4o0 an Aegidii Straße stehen 2 oder 3 Zimmer mit oder ohne Meublen zu vermiethen, auch ist Mittagsessen dabei zu haben. 20. Unterschriebener, der seit langen Jahren Studirenden und nicht Studirenden Unterricht in der franz Sprache gab, macht deshalb bekannt, daß er seinen Unterricht in genannter Sprache fortsetze.. G. F. von Stürman, aufm Altensteinweg Nro. 403. 39. Bei mir ist vom wahren dauerhaften besten Lohrund Würzburger wie auch von allen Sorten best böhmischem Glas um ganz billigem Preis zu haben. Joh. Brinckmann, aufm Altensteinweg. zr. Beim Gärtner Spiegel auf der Corduanenstraße Nro. 220 sind alle Sorten Blumenzwiebeln, vorzüglich die Marscillanische Trosse=Narcisse zu haben. 32. Ein sehr gutes Billard mit allen dazu erforderlichen Zubehör steht zu verkaufen. Das Intell. Comt. gibt nähere Nachricht. 33. Ein junger Mensch von solidem Character, der Zeugnisse seines Wohlverhaltens beibringen kann, wünscht in einem Gasthofe in der Stadt oder auf dem Lande, oder sonst bei einem reisenden Kaufmann als Gehülfe je eher je lieber Dienste zu bekommen. Das Int. Comt. g. Nachr. 34. Ein großer schöner Garten nicht weit aus dem Neuthor ist zu vermiethen. Das Int. C. gibt nähere Nachricht. 35. Auf dem alten Steinweg Nro. 302 können 3 Zimmer mit oder ohne Meublen gegen Miethe sofort bezogen werden. 36. Auf dem alten Steinweg No, zoz sind zwei meublirte Zimmer zu vermiethen. 37. Wir haben einige Cerenen feinen Indigo, wie auch eine Parthie besten Langsisch, welchen wir 100 Pf. weife zu billigen Preisen verkaufen. Lageman er Brüning. 38. Bei I. Bonsen sind zu haben, beste holl. Heringe groß von Stück in 1/8 Tonnen, frisch geräucherter Salm, bester holl. Tafel und Edammer=Käse. 36. Bei J. Tuchmann auf der Rosenstraße No. 34 sind beste Schmirnaer Rosinen zu haben 5 Pf. p. Rt., bamb. oder stromb. Pflaumen 14 à 15 Pf., Schwefel 8, feiner Langsisch 5 1/2 Pf p. Rt., gemahlen Blauholz à 100 Pf. 10 Rt., bester dünner Stockholmer Theer, die Tonne 12 Rt., jamaica Rum die Kanne 18 gGr. und bester dicker Sierop 6 1/1 Pf. p. Rt. und empfiehlt sich bestens. 40. Bei A. Lutzenkirchen ist ganz frisch anzekommen gerducherter Salm, Laderdan, Heringe, Sardellen und beste Sorte Eidammer Käse. Heiraths=Anzeigen. Unsere vollzegene eheliche Verbindungen machen wir unsern Verwandten und Freunden ergebenst bekannt, V und empfehlen uns zu ihrer Freundschaft bestens. Ahaus den 14. Oct. 1814. Ferdinand Lammersmann. Maria Anna Hecking. Anton Teroerd.e. Josephine Hecking. Sterbefälle. Den am 13. d. M. an einer Lungenentzündung dahier erfolgten für uns so traurigen Todesfall unsers innigst geliebten Bruders, Freiherrn Caspar Maximilian Korff genannt Schmising, gewesenen Domkapitular zu Münster, Halberstadt, Osnabrück und Probsten des Collegiatstifts zu St. Mauritz, im 64. Jahre seines Alters, verfehlen wir nicht hierdurch unsern sämmtlichen auswär: tigen Anverwandten und Freunden bekannt zu machen. Rosine Alex. Frcyinn Korff gen. Schmising, Stiftsdame zu Freckenhorst. Clemens Aug. Frhr. Korff gen. Schmising, Ober=Marschall. Anna Bern. verw. Frfrau v. Wintgen, geb. Fr. Korff gen. Schmising. Marie Sophie Fr. Korff gell. Schmising, Stiftsdame zu Borchorst. Cornelia Alex. Fr. Korff gen. Schmising, Stiftsdame zu Borchorst Am 7. d. M. starb dahier an einem Brustfieber mein innigst geliebter Vater Herman v. Reinhartz, Kaiserl. Oest. pens. Obrist, im 63. Jahre seines Alters. Diesen für mich äußerst traurigen Verlust mache ich hierdurch sämmtlichen Verwandten und Freunden bekannt, und empfehle die Seele des Verstorbenen ihrem christlie chen Audenkend. Ahaus am 9. Oct. 1814. Lisette v. Reinhartz. Dem Allerhöchsten hat es gefallen, meinen innigst geliebten Gemahl Franz Mathias v. Schiffeit, Major in ehemals Münsterschen Diensten des Regiments von Wenge, von einem Brustfieber mehrmal befallen, heftiger als jemels am 28. v. M. davon getroffen, mit den heil. Sakramuten versehen, im 72. Jahr seines Alters, am 5. dieses von meiner Seite zu trennen. Mir wird die traurige Pflicht, diesen mir so unsäglich schmerzhaften Fall meinen Freunden und Anverwandten anzuzeigen, mit der Bitte, die Seele des Verstorbenen ihrem christlichen Gebeth mit mir eingedenkt zu seyn, und ihre schätzbare Freundschaft ferner mir beizubehalten. Münster den rr. Oct. 1814. Verwittwete v. Scheffert, geb. Urs. Iskenius. Ich verfehle nicht, Verwandten und Freunden das Ableben meiner Schwester, der Frau Hauptmannin Ernsthüys gehorsamst bekannt zu machen, entkräfter starb sie nach vorher überstandenem Brustfieber ganz sanft am 3. Det. im 83. Lebensjahre. C. B. v. Münstermann. Mänster, gedruckt mit Aschendorff'schen Schriften.