F EUPLL E. ck’affiches; annonces et avis divers DEMUNSTER Intelligenzblatt. N•• 40. Vendredi le r Octobre. Freytag den 1. October. Grand- Duché de Berg. Ministère des Finances. Avis aux Créanciers de l’Etat. Par des avis insérés dans les feuilles publiques du 30 Décembre 1811, 7 Février 1812 et 15 Juin 1812; les créanciers du Grand-Duché de Berg ont été invités à presenter les titres originaux de leurs creances au Ministère des finances pour y étre liquidées conformément au décret impérial du 17 Décembre 1811. Cependant plusicurs de ces créanciers et particulièrement ceux dont les capitaux étaient autrefois affectés sur les domaines, n’ont pas satistait a ces invitations. Comme leur négligence entraine des rétards dont il serait injuste de faire soulirir lés créanciers qui se sont mis en regle: on les prévient par ce dernier avis„que l’époque du 31 Octobre est irrévocablement hxée pour terme de la cloture de la liquidation. Ceux donc des créanciers qui, avant l’expiration de ce dernier délai n’auront pas rempli les formalités prescrites par la lo1, en envoyant leurs titres au Ministére des finances, ne seront plus recus à demander Iinscription de leurs creances, ni le payement des intéréts aux termes d’éChéances. Dusseldorf le 16 Septembre 1813. Le Ministredes Finances, Beugnot. Großherzogthum= Berg. * Ministerium. Bekanntmachung an die Staats= Gläubiger. Die Staats Gläubiger des Großherzogthums Berg sind schon durch die öffentlichen Anzeigen vom 3o. December 1811, 7. Februar und 15. Juni 1812 aufgefordert worden, die Original=Schuldscheine ihrer Forderungen an das Finanz=Ministerium einzureichen, um dort dem kaiserlichen Decret vom 17. December 1811 gemäß liquidirt zu werden. Inzwischen haben viele dieser Gläubiger und vorzüglich jene, deren Capitalien ehdem auf den Domainen hafteten, dieser Aufforderung noch kein Genüge geleistet; da aber ihre Nachläßigkeit die Beendigung der Liquidas. tion verzögert und es ungerecht seyn würde, dadurch die übrigen Gläubiger, welche die Vorschrift befolgt haben zu benachtheiligen, so wird durch diese letzte Anzeige bekannt gemacht, daß der Termin zu Beendigung der xiguigation auf den 31. Sttover dieses Jahrs Jene Gläubiger also, welche vor Ablauf dieser letzten Frist die durch das Gesetz vorgeschriebenen Formalitäten nicht werden erfüllt und ihre Schuldscheine an das Finanz=Ministerium nicht werden eingereicht haben können mit ihrem Gesuche um Eintragung ihrer Forderungen und Auszahlung der fälligen Zinsen nicht weiter angenommen werden. Düsseldorf den 16. September 1813. Der Finanz=Minister, (Unterz.) Der Graf Beugnot. Vente de Domaines Nationaus. Verkauf von Domainen= Gütern. Ala diligence du Directeur de l’enrégistrement Auf Betrieb des Directors des Enregistrements und er des domaines au Départemenr de la Frise il sera der Domainen des Departements von Friesland soll am procedé le vendredi is Octobre 1813 er jours suivans, Freitag den I5. October I813 und an den folgenden Ta4 0 heures du matin, en une des.salles de l’hôtel de gen, des Morgens um 9 Uhr, in einem der Säle des la Préfecture à Leeuwarden er devanr Mr. le Prétet ou Präfekkurhofes zu Leeuwarden, in Gegenwart des Herrn# von délégué à la vente définitive de la belle propriété dite de Orangewoud, cedée à la çaisse d’amortissement. On pourra prendre connaissance de l’état des biens er des clauses principales de da vente dans les bureaux du soussigné Directeur de l’enregistrement er des domaines au Département de la Lippe. Barrois. Präfekten oder seines Deligirten, zu dem endlichen Zuschlag des sehr schönen Domainen=Guts, de Orangewoud genannt, welches der Tilgungs=Casse übertragen i#, geschritten werden. Ueber den Bestand der Güter wie auch über die Haupt= Bedingnisse des Verkaufs kann man sich in den Büreaus des hierunter benannten Directors des Enregistrements und der Domainen des Lippe=Departements in Kenntniß setzen. Barrois. Bekanntmachung. Nachstehende Ordonnanz des kaiserlichen von Lüttich vom 22. August 181. Telkenf des hofes des Lippe=Departements soll in Vollziehung des Art. 80 des kaiserlichen Decrets vom 6. Juli 1810 in das Intelligenzblatt eingerückt werden. Münster den 21. Sept. 1813. In Abwesenheit des Herrn Maire, Der Maire Adjoint Schweling. Kaiserlicher Gerichtshof von Lüttich. Departement der Lippe. Ordonnanz. Wir Toussaint Dandrimont, erster Präsident des kaiserlichen Gerichtshofes von Lüttich, Ritter der Ehren=Legion, Verordnen in Gemäßheit der Art. 15 und 20 des Gesetzes vom 20. April 1810 und der Artikel 70 und 80 des kaiserlichen Decrets vom 6. Juli nemlichen Jahrs, daß die Assisen des Departements der Lippe für das vierte Trimester des Jahrs 1813 am 2. November zu Münster der Herr Großrichter, Minister der Justiz von dem ihm nach dem Gesetze zustehenden Ernennungsrechte bei den gedachten Asisen keinen Gebrauch gemnache har, so erneunen wir zum Präistzenten, derselben den Herrn Loop, Rath des kaiserl. Gerichtshofes. Verordnen ferner, daß unsere gegenwärtige Ordonnanz auf Betrieb des Herrn General=Prokureurs nach schrift der Art. 88 und 80 des gesagten kaiserlichen Decrets vom 6 Juli 1810 bekannt gemacht werden Geschehen und verordnet im kaiserl. Gerichtshofe zu Lüttich den 27. August 1813. (Gcz.) Dandrimont, erster Präsident. Auf Befehl des ersten Präsidenten, Der Greffier en chef des kaiserlichen Gerichtshofes zu (Gez.) L. P. Poswick. primeur à Haguenau, pour aroir imprimé frauduleusement plusieurs pièces en langue allemande, dans des vues criminelles; il a du par cela seul perdre son érat conformement à l’article ro du décrer du 5 Fevrier 1810. Lo uas o n. A VI S. se m’empresse de prévenir MM. les imprimeurs du Département de la Lippe; que Son Excellence le Ministre de l’intérieur, par sa décision du 14 Septembre à prenoncé la suppression du sr. Koenig; imGerichtliche Verkäufe. Bekanntmachung wiederholten Verkaufs. Im Namen der Kaisers und der Justiz. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß in Gefolge eines von dem Greffier des Tribunals des Arrondissements Neuenhaus unterm 17. dieses Monats August ausgefertigten am folgenden Tage daselbst gehörig einregistrirten Cerrifikats, woraus hervorgeht, daß der Steuer=Empfänger Bernard Müller zu Uelsen und der Colon Bernard te von Gölenkamp zu Gölenkamp in der Mairie Uelsen, im Canton Bentheim wohnhaft, den Verkaufsbedingungen des am 19. Julius d. I. statt gehabten Verkaufs nicht gehörig genüget hat, deshalb und auf Unkosten und Gefahr des gedachten Steuer=Empfängers Müller und des Colonen Bernard Schulte von Gölenkamp in der Audienz der Veräußerungen des Arrondissements=Tribunais zu Neuenhaus zum präparatorischen Zuschlag der Versteigerung einer Wiese, die Mars=Mathe genannt, geschritten werden soll. Diese Wiese liegt öntlich bei Uelsen, Canton Bentheim, Arrondissement Neuenhaus und enthält 3 86 Ruthen rheinländisch. Der Beschlag wurde wider den Gastwirth Heinrich Hagemeyer zu Uelsen durch den Akt des Tribunals=Huissiers Ferdinand Wilhelm Hoffmann vom 22. August 1812 auf Ansuchen des Kaufmanns Johan Georg Drees wohnhaft zu Bentheim im Arrondissement Neuenhaus, welcher den Herrn Wineke zu Neuenhaus zu seinem Anwalor bestellt hat, gelegt. Das Beschlagnehmungs=Protokoll wurde den IA. November vorigen Jahrs auf dem Hypotheken=Büreau zu Neuenhaus und den 20. desselben Monats auf der Greffe des Tribunals daselbst eingetragen. : E i n e A b s c h r i f t d i e s e s P r o t o k o l l s i s t d e m H e i n r i c h Meyerink, Commis Greffier des Friedensgerichts des Cantons Bentheim, und eine andere dem Herrn Gerhard Meyer, Maire der Municipalität Uelsen, übergeben worden. Der präparatorische Zuschlag wird am Montage den a. k. M. October auf den Einsatz von 800 Francs in der Sitzung des Arrondissements=Tribunals zu Neuenhaus statt finden. Neuenhaus den 21. Sept. 1813. Wineke, Avoue. Einregistrirt zu Neuenhaus den 22. Sept. 1813. 1, F. 88 V. C. z. Empf. 1 Franc 10 Cent. Gez. Cunier. Citatio edictalis. Der seit 2r12 Jahren abwesende vormalige Mühlenpächter Ludolph. Barz zu Vallentrup, Amts Sternberg, wird auf erhobene Klage seiner Ehefrau Louise gebohrne Krentler auf den 15. November d. I. verabladet, um auf die von derselben begehrte Ehescheidung zu antworten, oder zu gewärtigen, daß im Ansbleibungsfalle gegen ihn wie's Rechtens in contumariam werde erkannt werden. Sign. Detmold den 23. Sept. 1813. Fürstl. Lippisches Cosistorium allhier. Vermischte Nachrichten. I. Nicht nur diejenigen, welche ehedem von der Münsterischen Landschafts=Pfenningkammer oder nachherigen Krieaes und Domainen=Casse von ihren dem ehemaligen Münsterlande dargeliehenen Capitalien ihre Zinsen erhoben haben, sondern auch die, welche Capitalien bei den folzenden jetzt aufgehobenen=geistlichen Corporationen zinsbar en hei dem Convene Rosendaht in der Stadt Mänster. —— Hofringen— —— Niessing— St. Aegidii— —— Clarissen— — Capitel St. Ludgeri— — Commenderie St. Georg— —— St. Johan— — Vicairie St. Johan Bapt. in St. Servatii— — Capitul im alten Dom— —— Domcapitul— bei dem Convente Schledenhorst, —— Minoriten zu Bocholt, —— Clarissen zu Vreden, —— Fraterherren zu Emmerich, —— Minoriten zu Schwilbrock, —— Annuntiaten zu Coesfeld, —— zu Etane, —— Agnetenberg zu Dülmen, — Capitul St. Mauritz, —— Langenhorst, —— Abbeck, 4 —— Hohenholte, — Borghorst, —— Wietmarschen, —— Marienfrede, Ferner auch diejenigen; die bei Anlegung des hiefigen Canals für ihre vergrabenen Gründe Entschädigung bezogen haben, erhalten in Gefoige des allerhöchsten kaiserlichen Decrets vom 22. Julius 1813 sämmtlich gegenwärtig auf die Etats gebrachten Renten für das erste am 22. Sept. 1811 verfallene Semester. Da nun bei diesen Herren Rent=Eigenthümern, um das nöthige Certificat de propriéré zu erhalten, die Representation ihrer Obligationen und sonstiger Titel, die zum Beweise dienen, daß sie die wahren Eigenthümer sind, ebenfalls erforderlich ist, so beziehe ich mich auf vorigen Intelligenzblatt angekündigte Geschäftsordnung, und ersuche besonders die hier nicht wohnenden, sich bei mir näher zu erkundigen, indem ich von sehr vielen den Wohnort nicht erfahren kann. Münster den 22. Sert. 181.3. H. C. Deiters, Notar. 2. Am Donnerstag den 7. October und an den folgenden Tagen werden in dem hieselbst auf der Bergstraße Nro. 7a belegenem Hause, jedesmal des Morgens um 9 und des Nachmittags um 2 Uhr anfänglich, allerhand Mobilien, in specie mehrere Betten, aus freier Hand meistbiethend verkauft werden. Aus Auftrag, C. Fahle, Notar. 3. Am Dienstage den ra. October des Vormittags um 9 Uhr, sollen aus Auftrag der wohllöblichen Wohlthätigkeits= Commission folgende, Termino Gertrudis 1814 pachtlos werdende Gärten, wovon die drei ersteren vor Servarii und die übrigen vor Mauritz Thor in der dritten Gasse am Steinpfade belegen, und au Nachbenannte verpachtet sind, meisibiethend vermiethet werden: der 1. Garten Herrn Wagenmacher Wins, — 2.—— Schneider Höffer, — 3.—.— Unteroffizier Hollung, —„—— Wagenmacher Bücker, — 5.—— Hocker Schürmann, — 6.—— Pastor Berghaus, — 7.—— Tuchhändler Laporte, — 8.—— Nicolaus Hovinga, 9.—— Kaufmann Berges, — 10.—— Zinngießer Tergeist, — 11.—— Schuster Steinhagen. Die Verpachtung geschieht nach Folge der Nummern auf den Gärten selbst. Münster den 28. September 1813. C Fahle, Notar. 4. Am Mittwochen den 2o. k. M. October und an den folgenden Tagen, des Morgens um 9 und des Nachmittags um 2 Uhr sollen in der auf dem alten Fischmarkt unter Nro. 313 Martini Laischaft belegenen Behausung Tische, Stühle, Commoden, Schränke, Oefen mit Pfeifen und Steine, Tischzeug, Leinewand, Bettwerk. allerhand Back und Brangeräthschaft und sonstiges, Hausgeräthe dem Meistbiethenden aus freier Hand gegen baare Zahlung verkauft werden. Zugleich wird hierbei beka nt gemacht, daß die eben benannte unter Nro. 313 Martini Laischaft auf dem alten Fischmarkt gelegene zur Wirthschaft besonders bequeme und gut eingerichtete Behausung mit Stallung und Vrauhaus zu verkaufen oder auch zu vermiethen stehe, und diesen Michaeli zur gewöhnlichen Zeit bezogen werden könne. Nähere Nachricht hierüber gibt unterzeichneter Notar. Münster den 29. Sept. 1813. G. V. Schepers, Notar. 5. Nach der Verfügung des Herrn Präsidenten des königlichen Distrikts= Trikunals zu Paderborn dom 1aten September 1813 sollen die Effecten des verstorbenen Herrn Canonicus und Secretairs Gouppy aus Lüttich, bestehend in goldenen und silbernen Geschirren, Betten, Leinen, Gemälden und schönen Kupferstichen, nebst einer ansehnlichen Bibliotheck und sonstigen Hausmobilien auf den Antrag des für die abwesenden Erben des Verstorbenen angeordneten Curators, Herrn Mairie=Adjoint Seppeler hieselbst, am rr. October l. I. dem Meistbiethenden auf dem hiesigen fürstlichen ehmaligen Kanzlei=Gebäude verkauft werden. Kaufliebhaber belieben sich daher am besagten Tage des Morgens um 9 Uhr einzufinden, wo die nöthigen Bedingungen alsdann bekannt gemacht werden sollen. Rittberg den 18. Sept. 1813. Der beauftragte Cantons= Notaire, Frans de Prato. Oeffentlicher Verkauf, endlicher Zuschlag. 6. Das Publikum wird hierdurch benachrichtiget, daß auf Betreiben des Herrn Kaufmann Johan Herman Richters zu Wessum, Canton Ochtrup, Lippe=Depart. durch eine am 6. August d. I. vom hochpreislichen Tribunal erster Instanz zu Steinfurt erlassenen und am 12. daselbst enregistrirten Ordonnanz, die Wohnbehausung, Garten und Zubehör der Wittwe Elisabeth Karweg geborne Roßmöller, im Dorfe Legden unter Nro. 45, zwischen Herman Blackers rechter Hand und Jos. Heinrich Muckelmans Haus gelegen, am 12. Octobek d. J. des Morgens um 9 Uhr an der Behausung des unterzeichneten Notars definitiv verkauft werden soll. Legden den 29. Sept. 1813. F. I. Menke, Notar. 7. Eine neu erbauete 2 Etagen hohe, zugleich zum Wohnhause eingerichtete Lederfabrik mit einer von Wasser getriebenen Lohmühle, die auch zum Kornmahlen tauglich ist, nebst Stallung, steht in der Gegend von Osnabrück aus freier Hand zu verpachten oder auch zu verkaufen, und kann gegen Östern 1814 angetreten werden. Die Fabrik ist mit den nöthigen Lohgruben, Fässern, und sonstigem Gerbergeräthe versehen. Nachricht hierüber gibt der Herr Kaufmann Hartmann auf dem Kampe in Osnabrück. 8. Lendesdorf und Enoch aus Elberfeld beziehen diesen bevorstehenden Herbstsend, gleich vorigen Fastensend mit ihrem bekannten Ladger schwarz und couleurte seidene Tücher, uni= und faconnirte Cachemir= und Madras gestickt und ungestickte Tücher jeder Größe, Madras=Zeuge, Sammt= Loth= und Doppelbänder und mehrere ähnliche Artikel. Jedoch verkaufen sie nur en gros. Ihr Laager ist bei Bernard Theising auf'm Prinzipalmarkt. 9. Ein Blaufärber und Drucker, der als Meistergesell in einer Druckerei arbeiten und Zeugnisse seines Wohlverhaltens beibringen kann, wird anverlangt. Das Int. Compt. gibt nähere Nachricht. 1o. Eine Parthie Blumen=Zwiebeln zur Winterblüthe werden erster Tage zu haben seyn bey I. Parmet an Aegidii Thor neben der Promenade. Geschriebene Cataloge sind gratis bei demselben zu haben. Ir. Es wird gegen Necjahr 1814 ein Bedienter verlangt, der auch zugleich mit Pferden umzugehen weiß, Das Int. Compt. gibt weitere Nachr. 12. In Aegidii Laischaft, auf der breiten Stiege, N. arb ist der Untertheil des Hauses zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden. 1z. Es stehen auf einer gelegenen Straße drei geräumige Zimmer mit oder auch ohne Meublen zu vermiethen, auch kann die Aufwartung dabei gegeben werden Das Intell. Compt. gibt Nachr. 14. Auf dem alten Steinweg steht ein Zimmer nebst Schlafzimmer zu vermiethen. Das Intellig. Compt. gibt weitere Nachricht. 15. Bei J. L. Ahlmann aufm Markt ist frisch angekommen und im billigen Preise zu haben; Sardellen, bester Langsisch und beste Sorte Edammer Käse. Sterbefall. Dem allwaltenden Herrscher über Leben und Tod gefiel es, unsern innigst geliebten Vater Johan Heinr. Meyring am 25. dieses aus diesem Zeitlichen zu sich in die Ewigkeit abzuberufen. Er starb nach einem 5 monatlichen Leiden an der Brustwassersucht mit den heil. Sterbesakramenten mehrmalen frühzeitig versehen im 57. Jahre seines Alters. Diesen für uns so äußerst schmerzhaften Verlust machen wir hiermit unsern auswärtigen Verwandten und Freunden schuldigst bekannt, und verbitten uns alle Beileidsbezeugungen. Wir begehren, der abgeschiedenen Séele im Gebete eingedenkt zu seyn, und empfehlen uns ihrer ferneren Gewogenheit und Freundschaft bestens.7 Münster den 3o. September 1813. Die hinterlassenen Kinder: Catharina Meyring. Wilhelm Meyring. Personenstand der Stadt Münster, vom Jahr 1813. vom 18. bis zum 25. September. Geboren: 2 Knaben 4 Mädchen. Heyrathen: 3 Todesfälle: ir männlichen 4 weiblichen Geschlechts. Die Kunst Holz zu gießen. Man gießt halb Brunnen= und des Wohlgeruchs wegen halb Rosenwasser auf ein Pfund Pergament=Leim, 2 Unzen Tragant, und 2 Unzen arabischen Gummi. Wenn alles geschmolzen ist, so drückt man es durch ein reines Tuch und schüttet so viel wohlgetrocknete, fein zerstossene und durchgesiebte Holz= oder Sagespäne hinzu, bis ein dicker Brei daraus geknetet ist. Diesen Brei setzt man auf Kohlen, wirft geriebene Farbe wie man sie dem Holze geben will) und auch wohlriechendes Pulver hinein und rührt es so lange durcheinander, bis die Masse dick und zähe genug ist. Zuletzt drückt man diesen Teich in allerlei Formen, die man vorher mit Baumöl bestreicht und läßt ihn so an einem warmen Ort trocknen. Nach 3 bis 4 Tagen sind die daraus geformten Stücke so fest wie Elfenbein. Dies so gegossene Holz läßt sich hobeln, drechseln, schnitzelu und polliren. 9.9 Munster, de l’imprimeriede Huffer-Aschendorff.