F EU ILL E. d’affiches, annonces et avis DENYUNSTER Rünsterisches Intelligenzblatt. N• 25. Vendredi le 18 Juin. Freytag den 18. Juni. 1813. Gerichtliche Verkäufe. Bekanntmachung wiederholten Verkaufs. Im Namen des Kaisers und der Justiz. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß, in Gefolg eines vom Greffier des Tribunals des Arrondissements Neuenhaus unterm 5. Mai l. J. ausgesertigten, auf dem Büreau zu Neuenhaus an demselben Tage zu 2 Franks 40 Centimen gehörig enregistrirten Certificats, woraus hervorgeht: daß der Anton Johan Hagemeyer, Bürger, wohnhaft zu Uelfen im Canton Bentheim, den VerkaufsBedingungen des am 5. April l. I. statt gehabren Verkaufs nicht gehörig genüget hat; deshalb, und auf Unkosten und Gefahr des gedachten Hagemeyer in der Audienz der Veräußerungen des Arrondissements=Tribunals zu Neuenhaus zur wiederholten vorläufigen Versteigerung seiner Wiese, Mars=Mathe genannt, geschritten werden soll. Diese Wiese liegt östlich bei Uelsen, Canton Bentheim, Arrondissement Neuenhaus, Departement der Lippe und gränzt gegen Östen au die Gründe des Ackermanns Heinrich Meyerink, gegen Süden an die Gründe des Schulzen Meyerink, gegen Westen an die Grundstücke des Bauers Bergs und gegen Norden an die Uelser storei=Mathe, und enthält drei Müdden sechs und achtzig rheinländische Ruthen. Der Beschlag darauf wurde gelegt gegen den Gastwirth Heinrich Hagemeyer auf Ansuchen des Kaufmanns Johan Georg Drees wohnhaft zu Bentheim im Arrondissement Neuenhaus, welcher den Herrn Wieneke wohnhaft zu Neuenhaus, zu seinem Avone bestellt hat, und Durch Proces=Verbal vom 25. August 1812, eingetragen im Hypotheken=Büreau zu Neuenhaus den 14. November desselben Jahrs, und auf der Greffe des Arrondissements= Tribunals dasellst den 2o. desselben Monats, wovon Abschriften gegeben worden an den Herrn Meyeringh Commis=Greffier des Friedensgerichts der Stadt Bentheim und an den Herrn Gerhard Meyer Maire der Commüne Uelsen. Der vorläufige Zuschlag wird statt finden am nächsten Donnerstag den 2r. des Mittags in der Sitzung des Arrondissements=Tribunals zu Neuenhaus. :„ Wineke, Avoue. Auf das an der Ruhr in einer angenehmen Gegend belegene adeliche Haus und Gut Füchten ist in der zu dessen öffentlichen Verkauf im Winter=Monat vorigen Jahrs bestimmt gewesener Tagsfahrt nicht annehmlich gebothen, weshalb auf Verlangen des bestellten Curatoren und verschiedener Gläubiger von hiesigem Großherzoglichem Hofgericht solches zur abermaligen Vergantung und dem Mehrstgebor auszustellen verordnet worden. Dieses Guth ist wegen seiner herrlichen Lage und sonstigen Annehmlichkeiten von besonderem Werthe, das Haus ist in gutem Stile gebauet, mit mehreren Oeconomie= Gebäuden und einer nahe daran liegenden Mühle versehen, zudemselben gehören insbesondere, außer vielen Fischteichen und ganz in der Nähe liegenden Gärten, 126 Morgen Ackerland und ansehnliche Colonat=Güter, nebst einer Schäferei und ausgedehnter Jagdgerechtigkeit, die bedeutenden, vortrefflichen, nahe beim Hause liegenden Weiden und Wiesen, bestehend in einem großen Flächen=Inhalt und die eben so bedeutende Waldungen betragen nach geschehener Vermessung in allem 452 Morgen 76 Ruthen. Der Verkauf geschieht im Ganzen und resp. Stückweise am 26. Monats Juli l. I. und an den folgenden Tagen des Morgens um 10 Uhr auf dem Hause Füchten, welches Kauflustigen hierdurch mit dem ferneren Bedeuten bekannt gemacht wird, daß der Ankäufer den gebothenen Kaufschilling nicht gleich zu entrichten gehalten, sondern ihm solchen innerhalb 2 Jahren in vierteljährigen Raten nebst den Zinsen abzutragen gestattet sey. Die sonstigen Verkaufs=Vorwarden, so wie das inventarium bonorum; die Vermessung und Abschätzungen nebst dem über die Gränz= Berichtigungen der Waldungen abgehaltenen Protocolle können schon vorher beim Commissions=Protocoll. zur Einsicht genommen werden. Arnsberg den 12. Mai 1813. Vigore commissionis., Geheimer=Rath Pape. Vermischte Nachrichten. r. In Gefolg höherer Verordnung sind die SteuerRollen für das Jahr 181a unverzüglich anzufertigen, und in selbigen die im Eigenthum statt gefundenen Veränderungen zu bemerken, so wie auch die in den MutterRollen vorhandenen Unrichtigkeiten der Namen, Vornamen und des Wohnorts der Steuer=Pflichtigen zu berichUnterzeichneter ersucht hiernach, ihm die noch fehlenden Erklärungen über Besitz=Veränderungen und sonstige besonders durch den Umstand:-daß manche Pächter früher ordnungswidrig die unterhabende Gründe und Häuser auf ihren Namen und nicht auf jenen des Eigenthümers declarirt haben, nöthig werdende Berichtigungen bis zum 25. dieses ohnfehlbar zugehen zu lassen. Münster den 14. Juni 1813. Der Maire von St. Mauritz, Hammer. 2. Am Montage den 2r. Junius des Vormittags um 11 Uhr wird die auf der Bergstraße Nro. 9o der Martini Laischaft in Münster belegene Behausung, welche jetzt der Herr Brockmann bewohnt, auf vier Jahre, von Michaeli l. I. anfänglich, meistbiethend vermiethet werden, und geschieht die Vermiethung in der Behausung des Herrn Rendanten Joseph Aulike auf der Königsstraße. Münster den 15. Juni 1813. H. C. Deiters, Notar. 3. Am Montage den 28. Junius des Nachmittags un 3 Uhr wird die vor dem hiesigen Neubrücken Thore an der ersten Wiese linker Hand des Canals belegene Böckmannsche Behausung mit dem Garten meistbiethend vermiethet und dieser Akt in der Wohnung des Herrn Canal= Inspektors Veltmann daselbst vorgenommen werden. Münster den 15. Juni 1813. K. C. Deiters, Notar. 4. Am Dienstag den 22. Junius des Vormittags um 0 und des Nachmittags um 2 Uhr und an den folgenden Tagen wird in der Behausung der verstorbenen geistlichen Jungfer Alexandrina Berdelmeier im Kirchspel Ueberwasser in Münster, zwischen den Häusern des Herrn Bäckers Niemer und des Herrn Kaufmanns Neuhaus auf „ der Sonnenstraße belegen, das bewegliche Vermögen derselben, bestehend in allerhand Hausgeräthe und Meublen nebst einem Vorrath von Kanten und sonstigen dergleichen Waaren meistbiethend verkauft werden. Münster den 17. Juni 1813. H. C. Deiters, Notar. 6. Die aufm Bülte unter Nro: roo belegene und den Geschwistern Tergeist zugehörige Wohnung mit Stallung, Brauhaus, Braupfanne und Braugeräthschaft steht aus freier Hand zu vertaufen, auch allenfalls zu vermiethen. Das Nähere ist bei Unterzeichnetem zu erfahren. Münster den 15. Juni 1813. Aus Auftrag. C. A. Hülseberg:, Notar. 7. Ein großes, bequem eingerichtetes mit vielen Zimmern, guten Keller und Boden versehenes Haus nebst Stallung, Hinterhaus und schöne Gärten, in der Stadt Horstmar belegen, steht zu vermiethen, und kann gleich bezogen werden. Nähere Nachrichten darüber und sonstige Bedingungen sind bei Unterzeichnetem zu erfahren. Münster den 14. Juni 1813. P. A. Meyer, Notar. Oeffentlicher Verkauf. Vorläufiger Zuschlag. 8. Am Mittwochen den 14. Julius. laufenden Jahrs, des Morgens um 10 Uhr wird auf Anstehen der Gläubiger der Wittwe Beckmann geborne Anna Christina Laumann und in Gefolg eines von dem Tribunal der ersten Instanz zu Steinfurt am 19. März l. I. erlassenen Erkenntnisses zum vorläufigen Zuschlag des der gedachten Wittwe Beckmann gehörigen in der Bauerschaft Harum, Mairie Neuenkirchen, Canton Rheine, Arrondissement Steinfurt,„Departemen. er Lippe belegenen sogenannten Dircks Kottens nebst einen Garten und Kamp von ungefähr 5 Scheffel Saat groß, vor untergeschriebenen Notar geschritten werden. Bei demselben sind auch die KaufsBedingungen deponirt und einzusehen, nach welchen der gedachte Kotten sammt Zubehör für 1000, Franks wird ausgesetzt, und der vorläufige Verkauf auf Ort und Stelle vorgenommen werden. Rheine den 3. Juni 1813. H. C. Meyer. 9. Dem geehrten Publikum habe ich anzuzeigen die Ehre, daß in meinem Büreau zur irzten am 5. Juli anfangenden holländ. Classen=Lotterie sowohl ganze als ges theilte Loose auch Miethloose noch zu haben sind. Sämmtliche Interessinten, auch diejenigen, die nicht bei mir spielen, können sich bei mir durch Einsicht der Richer und Orisinal= Lisen von dem Schicksal ihrer Lose Münster den 14. Juni 1813. Authorisirtes Büreau der kaiserlich holländ. Classen=Lotterie fürs Lippe= Departement, Höxterstraße Nro. 273. Joel Meyer. 5. Der theils an der Ludgeri Straße theils an der Clarissen=Gasse in Ludgeri Laischaft unter Nro. 159 belegene Schilgensche Wohnhof, welcher mit vielen Zimmern und sehr guten gewölbten Kellern versehen ist, nebst Srallung, Remise und großen Garten steht zu vermiethen; das Nähere ist beim Herrn Richter Honthum und beim unterzeichneten Notar zu erfahren. Münster den 15. Juni 1813. C. A. Külseberg, Notar. 10. Das von dem Becker Goman bewohnte Haus unter Nro. 57 Ludgeri Laischaft auf der Salzstraßt steht zu vermiethen, und kann gleich bezogen werden. Das Nähere ist bei der Wittwe Hüger auf dem alten Fischmarkt zu erfahren.n 8sschunttt Münster den 16. Juni 1813. Frid. Goman. II. Beim Herrn Obersimarschall von Schmising wird um Michaeli eine Köchin als Haushälterin gesucht. 12. Es wünscht jemand ein Haus, je eher je lieber anzumiethen. Das Intellig. Compt. gibt weitere Nachr. 13. Auf der Salzstraße Nro. 7z beim Tuchhändler Specht sind 3 Zimmer mir oder ohne Meubeln auch Stallung für 2 Pferde zu vermiethen. 14. Auf dem Prinzipalmarkt stehen 3 bis 4 Zimmer mit Meubel zu vermiethen, und können sofort bezogen werden. Das Jnt. Compt. gibt Nachr. 15. Gegen hinlängliche hypothekarische Sicherheit sind auszuleihen 600 Rthlr. zu 4 prEt. Das Intell. Compt. gibt nähere Nachricht. Entbindungs=Anzeige. Am 14. dieses Monats ward meine Frau von einer Tochter glücklich entbunden, welches ich meinen Anverwandten und Freunden hierdurch ergebenst anzeige. J. Ernesti, Steuer=Einnehmer. Heyraths= Anzeige. Unsere am 5. dieses mit beiderseitiger elterlicher Bewilligung vollzogene eheliche Verbindung haben wir die Ehre, unsern geschätzten Verwandten und Freunden hierdurch bekannt zu machen, und uns bei unsrer Abreise nach Verviers der Fortdauer ihrer werthen Freundschaft bestens zu empfehlen. Warendorf den 10. Juni 1813. Joseph Zurstrassen. Louise Zurstrassen. Sterbefälle. Am s. dieses des Morgens um 5 Uhr starb hieselbst an einer Entkräftung mein lieber Mann Johan Friderich Lammersmann, frühzeitig mit den Sakramenten der Sterbenden versehen, und mit völliger Ergebung in den Willen Gottes, im 81. Jahre seines Alters und im 43. unserer vergnügten Ehe. Diesen mir äußerst harten Fall habe ich meinen Anverwandten und Freunden hierdurch schuldigst anzeigen, und die Seele des Verstorbenen dero christlichen Andenken gehorsamst empfehlen wollen. Coesfeld den 7. Juni. 1813. Elisabeth Lammersmann, geb. Schmitz. Es gefiel der Vorsehüng, meine mir unvergeßliche Ehegattinn, geborne Gertrudis Nacke, am 3. Juni des Abends 10 Uhr von meiner Seite zu nehmen. Sie starb, frühseitig mit den Sakramenten der Sterbenden versehen, an den Folgen eines Nervenfiebers sanft zur bessern Welt in ihrem 29. Lebensjahre und im 6. unserer vergnügten Ehe. Indem ich mich der traurigen Pflicht entledige, meinen Anverwandten und Freunden diesen Trauerfall bekannt zu machen, empfehle ich die Seele der Verstorbenen ihrem christlichen Andenken, mich und meine 4 Kinder ihrer fernern Freundschaft und Gewogenheit. Laer den 10. Juni 1813. F. H. Bauer. Am r. dieses Monats entschlummerte unser vielgeliebter Vater, der Obrist=Lieutenant Bartelt, im 70ten Jahre seines Alters, nachdem er einige Tage Bettlägerig gewesen war. Mit Gefühl des tiefsten Schmerzens zeigen wir diesen Todesfall unsern Anverwandten und Freunden hierdurch ergebenst an. Die Kinder des Verstorbenen. Personenstand der Stadt Münster, vom Jahr 1813. vom 5. bis zum 12. Juni. Geboren: 5 Knaben 3 Mädchen. Hcyrathen: 3 Todesfälle: 7 männlichen ir weiblichen Geschlechts. Inter. prCt. 24 3 34 4 5 6 5 7 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 52 5 4 5 5 Preise der Staatspapiere. Amsterdam den 9. Juni 1813. Inscriptionen und Certificaten dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito dito von 20jährige Renten Certific. Neg. 30 Mill. Domainen Rescriptionen Syndicats=Bons ate Serie dito 3te dito dito 4te dito dito 5te dito dito 6te dito dito zte dito dito zte dito Französische Certificaten. Monte Napoleon Negpolitanische Certificate Russische Obligationen Preußische Obligationen Spanische dito 1807... Wienerbank dito Wiener Certific. Schwedische Obl. v. C. 11.—12 134—133 147—151 21—21 251—254 104—11 62—7 422—434 284—99 842—86 724—737 662—672 6441—654 72—721 425—441 394—401 192—202 191—193 28—30 Die Kunst in einer Stunde ein Zeichner zu werden. Hierzu ist nöthig, daß man die dazu nöthige Verfertigung der Papierblätter kenne, welche durchscheinend sind, deren es verschiedene Arten gibt. Erste Art. Man lasse geläutertes Wachs schmelzen und gieße Terpentinöl darunter. Hiermit wird feines. Papier bestrichen. Dieses so bestrichene Papier zwischen. Makulatur gelegt, und mit einem warm gemachten Bügeloder Plätteisen darüber hergefahren, so zieht sich das überflüßige Wachs und Terpentin in das Makulatur, und das Postpapier wird so schön durchsichtig als ein Glas, daß untergelegte Kupferstiche, Zeichnungen, Landcharten oder was man will, sehr schön durchsehen und auf demselben sie nachzeichnen läßt. Die zweite Art, die ebenfalls gut ist, ist noch leichter zu machen. Man nimmt einen schönen reinen Bogen Postpapier, und reibt solchen auf einem steinernen Tische mit einem gläsernen Glätter aufs beste. Alsdann nimmt man reines Texpentin= und Baumöl, jedes gleichviel, und vermischt es wohl durcheinander. Mit diesem bestreicht man das Papier mit reiner Baumwolle auf beiden Seiten, und hält es hernach über eine gelinde Glut, bis es anfangen will zu rauchen, dann legt man es wieder auf den Tisch, und überfährt es auf beiden Seiten wohl mit Weizenkleien, und wischt es wieder mit einem reinen Tuche wohl ab. Endlich nimmt man eine frische Zwiebel, schneider solche von einander, und überfährt das Papier auf beiden Seiten damit, so benimmt es demselben alle Fettigkeit, ist zum Durchzeichnen vollkommen zubereitet, und so durchsichtig wie Brunnenwasser. Andere nehmen statt des Postpapiers ungeleimtes Papier, machen ein Bällchen, und füllen es locker mit Baumwolle. Dieses tunken sie in Baumöl, das in einer Scherbe auf einer Glutpfanne steht, und überstreichen das Papier damit, hängen es 5 bis.6 Tage zum Trocknen hin, legen es sodann auf ein gleiches Brett von Birnbaumholz, und glätten es, daß es durchsichtig wird. Noch andere nehmen statt des Baumöls frisches Mandelöl oder Nußöl, wovon das erste das beste ist, und tragen es mit Baumwolle auf nicht allzu stark geleimtes Postpapier, lassen es an der Sonne oder dem warmen Ofen wohl durchziehen, daß es durchscheinend wird, und reiben es mit Weizenkleien trocken ab, so ist es zum Gebrauch fertig. So kann man auch mit einem feinen Firniß durchsichtige Papiere machen, wodurch sich ungemein schön kopiren läßt. Dies ist die dritte Art. Der dazu gehörige Firniß ist folgender: Gummi Mastix 14 Loth, *- Balsam Copaive 8 Loth, Venet. Terpentin 1 Loth, Spicköl 1 Pfund. 1) Der venetianische Terpentin muß hier hart und säröde seyn, wie ein Kolophonium, nemlich hart gesotten und klar gestoßen. Den Terpentin hart zu sieden und zu waschen verfährt man auf folgende Weise: Man nimmt 1 1/2 Pfund Terpentin, schüttet ihn in einen weiten Topf oder in ein Gefäß von Kupfer oder Zinn, gießt 6 Maaß reines, helles und klares Wasser darauf, und läßt beides zusammen 3 Stunden kochen. Wenn das Wasser eingekocht ist, so wird frisches Wasser dazu gegossen, hierauf das Geschirr vom Feuer gerückt, daß es in etwa erkalte, und sodann der Terpentin herausgenommen. Dieser wird mit nassen Händen wohl durchknetet, noch einmal in das Geschirr gelegt, und mit Wasser so lange gekocht, bis er seinen Geruch völlig verloren hat, und hart und durchsichtig geworden ist. Dieses Kochen muß aber unter freiem Himmel geschehen, weil der Terpentin sehr oft und leicht sich zu entzünden pflegt. Oder: Man thut den Terpentin in eine irdene Büchse, setzt ihn in derselben mit einem Stück Papier zugedeckt, auf einen warmen Ofen, und schüttelt ihn so oft um, bis er in etwa abrauchet. Wenn er noch etwas dünne ist, so gießt man ihn aus der Büchse auf einen breiten blechernen Teller, hält selbigen über ein gelindes Kohlfeuer, und läßt ihn allmählich abrauchen. Solchergestalt wird er einem durchsichtigen Glase gleich, und ist vorzüglich gut zum Firnißmachen. Zu Firnissen, die weiß bleiben sollen, und auch zu gegenwärtigem Gebrauch, ist die erste Art vorzuziehen, weil er bei selbiger gewaschen und von seiner Unreinigkeit und Gelbe befreiet wird. Man braucht aber nicht so viel zu machen, als hier angegeben ist, sondern siedet sich nur so viel, als man zu gebrauchen gedenkt. 2) Der Mastix wird rein ausgesucht, fein gestoßen, und ebenfalls gewaschen, weil dieses, so wie bei dem Terpentin sehr nöthig ist, wenn man einen extra weissen Fire niß, der ganz ohne Farbe ist, machen will. Das Waschen des Sandarachs und Mastix geschieht folgendergestalt: Man bindet solchen in eine reine Leinewand, und läßt ihn zwei Stunden im Wasser sieden, nimmt ihn wieder heraus und wascht ihn noch drei oder vier mal mit Wasser auf das beste. Oder: Ueber ro Loth Sandarach oder Mastix gießt man etwa ein und ein halb Maaß Spiritus vini, rührt alles wohl herum, so wird der Spiritus trübe, und der Sandarach oder Mastix schön klar als ein Glas. Den Spiritus vini gießt man ab, und gebraucht ihn zu andern Firnissen. Oder: Man wäscht ihn auch in warmer Lauge oder Essig, und trocknet ihn wieder. Oder: Man macht eine Lauge von Büchenasche und ungelsschtem Kalk, so heiß, daß man eine Hand darin leiden kann, schüttet den Sandarach oder Mastix, wie er in Stücken ist, darin, und waschet ihn mit den Händen in der Lauge wohl ab. Sodann wird er herausgenommen, und noch einmal in frischem Wasser abgewaschen und getrocknet. 3) Das Spicköl muß ebenfalls klar und rein sein. (Der Schluß folgt.) Munster, de I’imprimerie d’Aschendorff.