Rünsterisches Intelligenzblatt. NE 21 Freitag den 24. Mai. 1811 Intelligenz=Comptoir auf dem alten Fischmarkt No. 92. Douanes impériales. Direction de Cologne. Avis au Commerce. La vente des denrées coloniales, ouverte& Cologne, le 1g. Mats dernier, er qui a été interrompue pour la livraison des marchandises adjugées, et pour la formation en lots de celles qui restent à vendre, sera reprise le 15 Juin 1811 er jours suivans, dans la salle d’audience du Tribunal de commerce. Ces marchandises qui serent adjugées au plus offrant et dernier enchérisseur, consistent: Savolr: Kil. Déc 29 tonneaux, 2241 balles, 46 barrils Café 312,397 94 74y balles Coton en laine 831439— s balles Gingembre 686 60 39 çaisses, 2 tonneaulx, 1 balle, 7 barrils, i ballotin InDouanen. Direction von Cölln. An die Kaufmannschaft. Der zu Cölln am rg. März c. eröffnete Verkauf der Colonial=Waaren, welcher durch die Auslieferung der erstandenen Waaren und durch die Eintheilung der annoch zu verkaufenden Güter unterbrochen worden, wird den 15. Junius 1811 und an folgenden Tagen in dem AudienzSaale des Commerz=Tribunals wieder vorgenommen werden. Diese Waaren, welche dem Letzt= und Meistbiethenden zugeschlagen werden sollen, sind: Kil. Déc. 29 Faß, 2241 Ballen 46 Fäßchen Kaffe 312,397 94 747 Ballen Baumwolle! 83430— 5 Ballen Ingwer 6.6 65 39 Kisten, 2 Faß, I Ballen 7 Tönnchen, r Bällchen Indigo 5716 48 32 Ballen spanischer Pfeffer 4683 89 90 Ballen Pfeffer 18802 65 110 Faß, 52 Kisten, 55 Fäßchen rohen Zucker 69365— 165 Kil. Dec. 13 tonneaux, 101 caisses, I ballotin Sucre candi 21.307— 22 balles Sucre de la Havane 4,460 272 tonneaux, 3o halles, Sucre Iumps 85,041— g1 tonneaux Sucre melis 48,330 s0 397 tonneaux Suere rahiné 95218 50 Conditions de la vente. 1 Les marchandises seront vendues a charge du payeient des droits d’entree. 2) Les acquèreurs ne pourront prétendre s aucnne réduction pour causse d’avarie des marchandises, attendu qu’ils pourronr en preudre connalssance avant de la vente, 3) Lesadjudicataires payeront comptant, entre tes mains du Receveur des douanes a Cologne, le montant de leur adjüdication, ainsi que les droits. 4) Pourront néanmoins les adjudicataires jouir de la faueur de z mois de crédit, nant pour l’acquit des droits que pour celuf de leurs adjüdications, en fournissant touzefois, des traites revétues de trois signatures er duément acceptées sur Paris, ou aufres villes françaises de commeree, à la satistaction du Receveur. F). Les acquèreurs des sucres bruts auront cepenidant la facufté de jouir du credir de 4 mois, pour le payement des droits zeulement, contorméinent a la lof. 6) La tare sur les sucres bruts en çaisses er futailles sera de is pour oso, celle sur les Nuches féres, terres et rahnég est de 12 pour 0/0 en daisses et futailles celle sur le Catés en futailles rz pour o/5, celle sur kes Cafés en sacs 3 pour olo; déduction des seconds emballages. 7) La tare sur les Corons en laine sera de 6 pour oic sur les balles de so kil. er au-dessus, er de 8 pour olo sur celles audessous de 7o kil. 8) Nut ne sera admis a enchérir, s'il Kil. Dec. 13 Faß, 1o1 Kisten, I Bällchen Cadis 21,307 22 Ballen Habannah Zucker 4460— 272 Faß, 30 Ballen St. Zucker 85041— h1 Faß Melis 48330 50 397 Tonnen raffinirter Zucker 95318 50 Bedingungen des Verru##### *) Die Waaren werden nicht von Einfahrtsgeldern frei seyn. a) Die Ankäufer können keinen Abzug wegen beschädigter Waaren verlangen, indem sie dieselben vor dem Verkaufe selbst untersuchen können. 3) Die Ankäufer erlegen den Betrag der Waaren sammt den Gebühren baar in die Hände des Douanen=Empfängers zu Kölln. a) Jedoch wird den Ankäufern ein zmonatlicher Kredit gegeben, sowohl für die Zahlung der Rechte, als auch des Kaufpreises selbst; indessen müssen sie den Empfänger mit dreifacher Signatur versehen, und zu Paris oder in andern französischen Handelsstädten gehörig acreptirte Wechsel nach Verlangen einliefern. 5) Die Ankäufer des rohen Zuckers haben jedoch nach Belieben einen gmonatkie chen Credit, nur aber in Absicht der Zahkung der Rechte, gemäß den Gesetzen zu genießen. 6) Für Zucker in Kisten und Föffern wird 15 0/5, für Caffee in Füssern 22 0s0, für Kaffee in Säcken 3 cso Thara mit Abzug der aten Emballage bewilligt. 7) Der Abzug für die Baumwolle wird zu 6 oo für Ballen von ro Kil. und dare über, und zu 8 oo für Ballen unter 50 Kil. nachgel ssen. 8) Niemand, er sey dann zu Kölln an 197 n’est domicilié à Cologue, ou s’il n’apenr garanit une personne de certe ville suttisammeit connue solvabie par le Receveur. 9) Les marchandises seront aux risques et périls de P’acquéreur, immédiarement après l’adjudication; er, si.le local ou elles sont déposées se rrouvair encombré an polnt que les operations de la rente ne pussent s’effectuer sans gène er sans contusion, r’acquéreur sera tenu de faires transporter au plus tard le lendemain de la vente, à ses frais, les lots qu’il aurait achetés la veille, daus le local qui sera désigné a cet efter, er qui sera sous la surveillance de 1a douane; ils y resteront(toujours aux risques er périls de l’acquéreur) jusqu’à ce qu’il en air acquitté le prix, soit en argent comptant, soir en fraites Mais il est à observer que l’enlévement déhnirif et le payement ne pourront Stre différés par l’acquéreur au-deld du terme de la clöture de la vente, dans le local ou se trouvera dépose Chaque lor vendu. Nota. Pour la régularité des opérations de comptabilité, le Receveur ne reconnaitra aucune cession de négociaht a negociant; l’adjudicafaire devra se presenter pour liquider er enlever les lots gii luf auronr ére adlugées. Messieurs les courtiers de commerce ne seront admis a enichérir qu’autant qu’ils déclareront a l’instant memne er publiquement le nom des personnes qui ies en auront charges. La livraison des marchandises commencera et continuera par les lots les pluts a proxiiité de la balance er de la sortie du magasin oil ils se trouvent déposés. Le Directeur des Le Receveur prinDouanes. cipal GORSAS. MAITRIé, gesessen, oder er habe Jemand aus dieser Stadt, der vom Empfinger als hinlänglich zahlbar anerkannt wird, zum Caventen, soll zur Versteigerung hinzugelassen werden. 9) Sobald die Waaren zugeschlagen sind, hat der Ankäufer jede Gefahr zu ertragen; oder wenn das Lokal, woselbst sie liegen, nicht geräumig genug bliebe, um den Verkauf ungehindert fortsetzen zu können, so soll der Ankäufer gehalten seyn, dieselben spätesiens den andern Tag nach dem Anklufe auf seine Kosten fortschaffen zu lassen, und zwar nach dem Orte hin, welcher zu diesem Behuf angezeigt werden und unter der Douanen=Aufsicht sich befinden soll. Dort werden sie so lange auf Gefahr des Ankäufers beruhen, bis er deren Werth entweder baar oder in Wechseln erlegt hat. Es ist aber zu bemerken, daß die endliche Aufhebung und Zahlung nicht länger als bis zu vollendetem Verkaufe anstehen darf. Aumerk. Wegen der Ordnung in den Berechnungen werden keine Aufträge von einem Kaufmann an den andern vom Empfänger angenommen werden; der Ankäufer muß die von ihm erstandenen Waaren selbst zahlen und abholen. Die H. Mackler werden nur alsdann zum Ankaufe zugelassen, wenn sie beim Verkaufe selbst und öffentlich die Namen derjenigen Persouen angeben, welche ihr nen Aufträge ertheilt haben. Die Auslieferung der Waaren wird mit denjenigen anheben, die der Waage und dem Ausgange des Magazins, woselbst sie sich befinden, am nächsten sind. Der Douanen=Di= Der Haupt=Emrektor pfänger Gorsas. Maitrié, *) 198 Münster den 16. Mai 1811. Die Artikel ss. und 56 des Code Napoleon bestimmen: Jede Geburt soll binnen den ersten drei Tagen nach der Niederkunft dem OrtsBeamten des Personenstandes gemeldet, und das Kind ihm vorgezeiget werden. Die Geburt des Kindes muß von dem Vater, oder, in dessen Ermangelung, von den Doktoren der Arznei= oder Wundarznei= Kunde, desgleichen von den Hebammen, oder andern Personen, die bei der Geburt zugegen gewesen sind, und wenn die Mutter ausser ihrem Wohnorte niedergekommen ist, von der Person, bei welcher dieses geschah, angezeigt werden. Der Artikel 346 des Code penal bestimmt: Geder, der einer Entbindung beigewohnt hat, und die im Artikel 5o des Gesetzbuchs Napoleons ihm auferlegte Erklärung in der im Art. 55 des nemlichen Gesetzbuchs bestimmten Zeitfrist nicht abgibt, soll mit sechstägigem bis sechsmonatlichem Gefängnisse, und einer Geldbuße von sechszehn bis dreihundert Francs bestraft werden. Zür Warnung werden diese gesetzlichen Bestimmungen hiemit öffentlich bekannt gemacht. Der atre 1nterim Schweling. I. Ediktalladungen. 1. In der zuerst bei dem Officialatgericht hieselbst anhängig gewesenen, demnächst bei der vormaligen und jetzigen Regierung fortgesetzten Rechtssache der von Wulf=Füchtelenschen Gläubiger wider den Lieutenant Hermann Wilhelm Otto von Wulf zu Füchtelen werden alle diejenigen, welche an gedachte Vermögensmasse, so weit solche bis jetzt noch nicht vertheilt wordens, und insbesondere an das dazu gehörige vormals lehnrührige Gut Vorwerk im Amte Lühnen aus irgend einem Rechtsgrunde Anspruch zu haben vermeinen, insbesondere die Gläubiger des Hermann Wilhelm Otto von Wulf=Füchtelen namentlich folgende schon früher zur Sache erschienene aber jetzt unbekannte Creditoren, und deren Erben oder Cessiona= rien: 1) Erben Vikarii Astrup, 2) Vikarius Biene, 3) Erben Holtermann& Pötter, 4) geistliche Jungfer Catharina Maria Schmiesing, 5) Kloster Marienbrinck, 6) Erben des Richters Ostendorf, 7) Maria Theresia Schreiber, 8) Fräulein Angela Sophia Louisa von Wulf, 9) Fritz Pennekamp', 1o) Wittwe Hanloe, 11) Wachtmeister Kösters, 12) Erben Johann Henrich Schwick, 13) Possessor der Galenschen Canonicat in Sanguine zu Dülmen, 1a) Posseffor Vicarie fandtillime Trinitarisad fanktum Ludgerum, It) Rath und Referendarius Doktor Hane, 16) Rentmeister Wever, 17) Erben Wittwe Osthaus, 18) Johann Diederich Plöger, I0) Conrad Niehaus und Friedrich Grothaus als Erben der Wina Anna Spee, 20) Vikarius Amerbeck, ar) Erben der Devotesse Maria Gertrud Crater, 22) Millionaril Societatis Jelu in Haltern, 23) Maria Gertrud Wernekink, 27) Wittwe Schreiners Beste, 24) Pastor Hildebrand zu Lü 199 dinghausen, 25) Posseflor Vicaria antiquioris B. M. V. ad fanctum Servatium, 26) Vikarius Deiters ad fapctam Mariam Magdalenam, 27) Erben Gewandschneider=AmtsVerwandten Klocke, 28) Devotesse Helena Catharina Schwencker, 29) Pastor Hülsbäumer in Senden, 30) Geschwister Clara Elisabeth u. Anna Maria Tophoff, 31) Johann Bernhard Blomesath, Zacharias Herding und Bernhard Henrich Westendorff in Seppenrade, 32) Rentmeisier Fricdrich Henrich Beermann, 33) Commissarius Hensinger, 34.) Johann Henrich Benneker, 35) Wittwe Gottfried Hülswit, 36) Rentmeister Wernekink, 37) von Diepenbrock zu Buldern, 38) Erben Preusberg, 30) Vikarius Künenbrock, 40) Wittwe Berg, 41) Pastor von Lippe a2) Richter zu Lüdinghausen, endlich 43) die bis jetzt noch nicht erschienene, aber mit einer Forderung von 500 Rthlr. auf das Gut Vorwerk im Hypothekenbuch eingetragene Pröbstin des Stifts Schildesche Elisabeth Sibilla Maria von Diepenbrock — hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb drei Monaten, und längstens in dem vor dem Deputato Regierungsrath Bölling äuf den 2r. Junius 1811, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termin entweder in Person oder durch zuläßige Bevollmächtigte gebührend anzumelden und demnächst weiter nachzuweisen, unter der Verwarnung, daß sie sonst damit von der zu vertheilenden Masse ausgeschlossen und ihnen deshalb gegen die übrigen Credito= ren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Uebrigens wird denjenigen Gläubigern, welche in dem frühern Decreto ordinis an einer niedrigen Stelle locirt worden, oder die sonst keine besonders präferable Locirung zu erwarten haben möchten, noch hierdurch bekannt gemacht, daß die vorhandene Masse gegenwärtig hauptsächlich nur noch aus dem ehemaligen Lehngute Vorwerk bestehet, und dieses zur Befriedigung aller Creditoren bei weitem nicht hinreichen werde. Schließlich werden die Creditoren noch aufgefordert, sich in dem anstehenden Termin über die Beibehaltung des ad interim zum Curator und Contradictor angeordneten Licentiaten Schweling zu erklären. Münster den 25. Febr. 1811. Regierung. v. Bernuth. Deppenbrock. 2. Der seit 8 Jahren verschollene Friedrich Adolph Tanto aus dem Flecken Lage, hiesigen Fürstenthums, wird auf erhobene Ehescheidungsklage seiner Ehefrau Susanne Marie auf den 1. Julius dieses Jahrs verabladet, um auf jene zu antworten, ooer im Ausbleibungsfall zu gewärtigen, daß auf den Antrag der Klägerin in contumaciam weiter werde erkannt werden, was Rechtens. Sign. Detmold den z. Mai 1811. Fürstl. Lippisches Konsistorium allhier. von Funck. I. Vermischte Nachrichten. r. Folgende, nächstens herauskommende Werke werden gleich nach ihrer Erscheinung bei mir zu haben seyn, als: Bourguignons Kommentar über das Kriminalgesetzbuch Frankreichs, aus dem Franz. übersetzt von Zumbach. 2 Bände. Handbuch für den Notar, oder Instruktson in Fragen und Antworten über Kontrakte. Schenkungen, Testamente 2c., begleie tei von Formularen 2c. 2ie Aufl., von A. Gour, übers. von Collenbach. Preis 6 Fr. Handbuch für die Militair=Conscription in Frankreich, oder Sammlung aller Gesetze, kaiserl. Dekrete und Gutachten des Staatsraths, die sich hierauf beziehen. Aus dem Französ. übersetzt von Garelle. Keils Handbuch für Steuerpflichtige, Einnehmer und Vertheiler der Steuern. Dessen Handbuch für Maire und Adjunkte, Polizeibeamte, Municipakräthe, Kontributions= Einnehmer und Vertheiler, Spitäler= und Armenverwalter, Kirchmeister, Feldhüter und Förster. 2 Bände. Neue ganz umgearbeitete Auflage. Vollständiges alphabetisches Repertorium des gesammten französischen Rechts, von Dabelow, 2 Bände. P. Waldeck in Münster. 2. Die christliche Glaubens= und Site tenlehre, in Predigten auf alle Sonnund gebotene Feiertage, von L. A. Haßler, 2 Theile. 3 Rihlr. Die Klage über die täglich erscheinende greße Menge werthloser Predigten ist so gerecht, daß man sich wahrhaft freuen muß, wenn man die kleine Anzahl guter Predigten durch so schätzbare Schriftsteller, wie Herr Haßler, vermehrt steht. Er hat seinen Beruf zum christlichen Schriftsteller schon durch frühere Arbeiten dargethan, und den bereits erworbenen Beifall durch diese Glaubens= und Sittenpredigten noch vermehrt. Was er als Professor an einer der geschätztesten katholischen hohen Schulen gelehrt hat, das übt nun seit vielen Jahren der thätige Pfarrer aus. Er gehört zu keiner der verschiedenen Schulen der Homilitik, aber er kennt sie alle, und schätzt das Treffliche, wo er es findet; er besitzt die fertigste Kenntniß der h. Schrifren, und weiß die Kraft der Texte durch passende Stellung noch wirksamer zu machen; er hat die Kirchenväter fleißig gelesen, und benutzt ihre glücklichsten, treffenden Bemerkungen, ohne mit Citaten zu prunken. Er ist vertraut mit dem Ewig=Schönen in den Meisterwerken todter und lebender Sprachen, deren Studium allein den Geschmack läutert, und vor pedantischer Einseitigkeit bewahrt, Dabei hat er nicht gemeine Kenntniß des Menschenherzens, und weiß den Geist zu würdigen. So kann er als ein guter Hausvater Altes u. Neues aus seinem Vorrathe nehmen, um dadurch Menschen zu be200 lehren, trösten, warnen und zu bessern. Das Werk enthält in 2 Bänden die gesammien Glaubens= und Sitienlehren des Ch#tenthums, nicht in der Ordnung, in welcher gewöhnlich der Unterricht von einzel##en Glaubenslehren und Pflichten systematisch gerei# hei ist, sondern nach Anreibung der bestehenden Perikopen, und so, daß in einem Jahrgang alle abgehandelt sind. Der dogmatischen Predigten sind sieben, die das Wesentliche des Glaubens von seiner ehre würdigsten und fruchtbarsten Seite darstellen; in sechs und sechezig moralischen Reden wird christliche Tugend in ihren reinen Beweggründen, in ihrer reinen Schönheit und in ihren beglückenden Folgen gepredigt. Wir zweifeln nicht, das Werk wird sich den H. H. Seelsorgern als schdnes Muster empfehlen, und wir hoffen, auch jeder andre Freund des Ehristenthums werde es als ein Handbuch lieb gewinnen, das durch Deutlichkeit und Bestimmtheit der Ideen, durch eine edle kräftige Sprache, durch neue glückliche Bilder, durch überraschende Wendungen den Verstand und das Herz mächtig auspricht. (Ist bei Peter Waldeck in Münster zu haben.) 3. Am Montag den 27. dieses Monats und folgenden Tagen, des Morgens 9 und Nachmittags 2 Uhr, werden in der Behausung der verstorbenen Frau Wittwe Weinhändlerin Osthues auf dem alten Fischmarkt nahe bei Lamberti Kirche sub Nro. z1s, Martini Laischaft hieselbst belegen, die bewegliche Nachlassenschaft derselben, nemlich: zwei jouvelene Kreuze und ein Ring, eine goldene Uhr und ein paar Ohrringe, eine silberne Kaffekanne, mehrere silberne Näpfchen und Geschirre, Zuckerschalen, Leuchter, Lichtpützen, eine Boudoullé, zwölf Messer und Gabel, 27 Eßlöffel, nebst mehreren silbernen u. goldenen Sachen; auch Bettwerk, Bettladen, Commoden, Spiegel, Tische, Stühle, Oefen, Kupferstiche, mehrere kupferne Kes 201 sel und Kasserollen verschiedener Größe, auch sonstige kupferne und zinnerne Geschirre und allerhand in jeder Haushaltung erforderliches Hausgeräthe gegen baare Bezahlung meistbietend verkauft werden. Münster am 8. Mai 1811. Aus Auftrag. H. E. Deiters, Notar. Wein= Verkauf. 4 Am Freitag den zisten Mai, Nawmittags 2 Uhr, werden in der Behausung der verstorbenen Frau Wittwe Weinhändlerin Osthues auf dem alten Fischmarkte nahe bei der Lamberti Kirche hieselbst 15 Ohm 38 Maaß 48ger Rheinwein, 9 Ohm Markebrunner, 7 Ohm 24 Maaß alter Rheinwein, 5 Ohm#4 Maaß junger Rheinwein gegen baare Zahlung meistbiethend ohmsund halbe ohmsweise verkauft werden. Münster am 9. Mai 1811. Aus Auftrag. H. E. Beiters, Notar. Einladung. 5. Sämmtliche Interessenten der Füchteler Mühle werden eingeladen, am Monin der Abtei ad St. Egidium in Münster tag den 27. Mai zur gewöhnlichen Stunde selbst oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen. Es wird daselbst von dem unterzeichneten Administrator die Rechnung vorgelegt, und von den Erscheinenden darüber, so wie über die sonstigen Mühlenangelegenheiten, welche wegen der eingetretenen Umstände zum Theil sehr wichtig sind, das Nöthige und Dienliche beschlossen werden. Die Ausbleibenden werden sich die Beschlüsse der Erscheinenden gefallen kassen. Die den Intereffenren gebührenken Geldantheile werden ihnen oder ihren Bevollmächtigten daselbst gleichfalls ausgezahlt werden. Lüdinghausen den 15. Mat 1811. V. A. Ringenberg. 6 Nach dem Beschlusse des Familien= rarhs und Majorennen Erben Post soll am sten Juni, Morgens 10 Uhr, dessen im Dorfe Greven in der Münsterstraße beles genes Haus und Nebenhaus meistbietend verkauft werden. Beide Häuser sind im guten Stande, mit geräumigem Boden und Keller versehen, können zu vielen Gewerben benutzt werden; auch kann ein Theil vom Kaufpreise gegen billige Zinsen einstweilig stehen bleiben. Die Bedingungen sind bei mir zu erfahren. Bröcker, Notar. 7. Am Dienstag den aten Juni l. I., Nachmittags 3 Uhr, soll das in Egidit Laie schaft sub No. 280 car. der Feuersocietät gelegene Haus der Eheleute Kramer Clare bieselbst, nebst allen Zubehdrungen, welches zu jedem Gewerbe, vorzüglich aber zur Handlung und Wirtschaft benutzt werden kann, an den Meistbietenden öffentlich in meiner in der Kirchherren Gasse lub No. 188 gelegenen Behausung verkauft werden. Das zu verkaufende Haus kann von den Kauflustigen täglich besehen werden, evenso können die Verkaufsbedingungen, welche auch beim Verkaufe öffentlich verlesen werden sollen, täglich bei mir eingesehen werden. Münster den 23. Mai 1811. Aus Auftrag. C. A. Hülseberg, Notar. 8. Am Mittwoch den#ten Juni l. J. und folgende Tage sollen in der Behausung der Eheleute Kramer Clare an Lubg. Thor sub No. 280 car. der Feuersoeietät in Aegidit Laischaft, jedesmal Morgens 9## uud Nachmittags 2 Uhr anfänglich, allerhand Hausgeräth, bestehend vorzüglich in Tischen, Stühlen, Schränken, Bettwerk, Leinwand, Bettladen mit feinen Behäugen, Oefen, kupfernen, irdenen und gläsernen Gesäßen 2c, ferner einige Spezerei=Waaren, und die zum Spezereihandel gehörigen Utensilien, als Gewichte, Waagen, Maaße 2c. öffentlich den Meistbietenden gegen baare Zahlung in Convent. Münze verkauft werden. Münster den 23. Mai 1811. Aus Auftrag. E. A. Hülseberg„Notar. 202 9. Am Montag den r7. Juni, des Morgens um 0 und des Mittags um 2 Uhr, soll in dem aufm Domhof dahier belegenen Cassino= Gebäude das in demselben vorhaudene Mobilar=Vermögen, bestehend in Sile bergeräthe, Kupfergeschirr, Küchengeräthen, einem Billard mit Zubehör, mehreren Tischen u. Spieltischen, einer Commode, Stühlen, Spiegeln, Kronleuchtern, Porcellain u. Gläsern, wie auch mehreren Oefen u. s. w. durchs Meistgeboth gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkauft werden. Münster den 22. Mai 1811. Aus Auftrag der hochlöbl. Cassino. Gesellschaft. J. H. Block, Notar, 1o. Das dahier aufm Domhof belegene der hochlöbl. Cassino=Gesellschaft gehörige Gebäude, welches ganz neu und massiv erbauet ist, sehr viele wohl eingerichtete Zimmer, einen großen Saal und mehrere gewölbte Keller hat, wird mit dem dahinter belegenen Hofe und dem Hinterhause an einem noch näher zu bestimmenden Tage öfkentlich durchs Meistgebot verkauft werden, Münster den 22. Mai 1811. Aus Auftrag. Block, Notar. II. Die dahier in der Kirchherren Gasse im Lamberti Laischaft lub Nro. cat 182. belegene Behausung, mit guten Kellern und vielen Zimmern versehen, ist zu vermiethen, und sind die Bedingungen bei Unterzeichnetem einzusehen. Mänster den 16. Mai 1811. J. H. Block, Notar. 12. Die zum Nachlaß weiland des Hrn. weltlichen Hofgerichts=Aktuarii Hosson gehörige in der Stadt Münster auf der Hör. ter Straße in Martini Laischaft belegene neu erbauete wohl eingerichtete Behausung, mit dem Hinterhause und gränen Gehöfde, wird am Dienstag den 4. Juni, des Nachmittags 2 Uhr, in der Behausung selbst öffentlich, jedoch freiwillig, verkauft werden. Kauflustigen dient zur Nachricht, daß des Kaufschillings Hälfte gegen billige Zinsen auf dem Hause könne stehen bleiben. Dieselben können das Haus täglich besehen und die Bedingungen bei mir einsehen. Münster den 16. Mai 1811. Aus Auftrag der Erben weiland Herrn Aktuarii Hosson. Joh. Henr. Block, Notar. 13. Mehrere bei den respekt. HypothekenBehörden eingetragene Schuldforderungen in verschiedenen Capital Summen sind zu cediren, Endesgefertigter gibt hierüber nähere Nachweise. Münster den 16. Mai 1811. Block, Notar. wohnhaft in der Hörterstraße No. 114. 14. Unterzeichnete macht dem hochgeehrten Publiko hiedurch bekannt, daß sie Bettdecken nach der Art, wie sie vormals im Kloster Verspoel gemacht sind, verfertige. Indem sie sich zum geneigten Zuspruch empfiehlt, verspricht sie die solideste Bedienung. C. Rohe im aufgehobenen Kloster Verspoel. 15. Im Dorfe Füchtorf steht ein großes im besten Stande und zur Wirthschaft sehr gelegenes und sehr wohl eingerichtetes Haus, aus welchem die Besitzer beide noch als junge Leute gestorben sind, welches zu vermiethen, auch allenfalls zu verkaufen ist. Es ist bei diesem Hause ein separates Brauhaus(in welchem ein Brankessel und das zu gehörige Braugeräthschaften, alles im besten Stande, sich befinden) und ein separater Pferdestall. Hinter diesem Hause liegt ein schöner großer Garten, circa 4 Scheffel groß, und gehören dazu mehrere Ländereien, eine Wiese und ein Zuschlag zu Streu; auch gehört zu demselben Hause ein freier Torfstich. Liebhaber können sich bei mir melden. Füchtorf den 5. Mai 1811. J. Henrich (Hiebei eine Beilage) Beylage zum Münsterschen Intelligenz Blatt Nro. 21 den 24. Mai 1811. I. Vermischte Nachrichten. I. Am Freitag den 2g. Mai cur., des Nachmittags um 2 Uhr, sollen in dem nahe bei dem Schulten Miling, Kirchspiels Ameksbüren, belegenen Heppeler Busche 19 Haufen Holz und 1600 Buschen meistbiethend verkauft werden. Kauflustige wollen sich zur bestimmten Zeit an Schulte Milings Hause einfinden. Münster den 15. Mai 1811. B. Lohkampff. 2. Da die Verwittwete des ohnlängst verstorbenen hiesigen Bäckers Wegener ihre bisher fortgesetzte Wirthschaft gegen Michaeli l. J. aufzugeben entschlossen ist; so soll ihre hieselbst mitten auf Egidil Straße unter No. 64 belegene Behausung mit ihren Zubehörungen und der Braugeräthschaft am 15. Juli l. J., Nachmittags 2 Uhr, in dem Hause selbst gegen Zahlung in Convent. 20 Gulden Fuß öffentlich durchs Meistgeboth aus freier Hand verkauft werden. Diese Behausung ist in gurem Stande, hat eine sehr vortheilhafte Lage, und zählt unter andern an Zimmern und sonstigen Schlafgemächern eilf, worunter eine hinten an der Küche gelegene große Aufkammer gehört, hat nebst dem einen großen ganz trockenen Keller ein geräumiges Brauhaus und Stallung. Die Bedingnisse sind bei Unterzeichnetem einzusehen, und werden in actu verlesen. Münster den 2a. Mai 1811. F. C. Müller, Notar. wohnhaft in der lütken Gasse No. 133. z. Mitwochen den 5. Juni, Morgens 10 Uhr, wird die am sogenannten Hüdepohl hieselbst gelegene Bleiche mit dazu gehörigem Gartenland neuerdings auf 12 Jahre, von Michaeli l. J. anfangend, öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. Liebhaber wollen sich zur erwähnten Zeit auf dem Büreau der Rentei Münster einfinden, wo auch die Bedingungen zuvor eingesehen werden können, Münster den 21. Mai 1811. A. Geisberg, Domainen=Rentmstr. 4. Meinen Bekannten und Handlungsfreunden mache ich hiemit bekannt, daß ich meinen seitherigen Aufenthalt zu Dorsten nach Münster verlegt habe; ich wohne hieselbst auf dem Principalmarkte in dem vormaligen Albingerschen Kaffehause sub Nro. car. 3s., wo ich nicht allein das Geschäft als Caffetier, sondern auch meine vorige zu Dorsten etablirte Handlung, bestehend in allerhand Sorten Ellenwaaren, als Seiden, Mousseline Kasimire, Zitzen, Nankins, Callico's, sodann feinere Porcellain und sonstige weisse Waaren, ferner fortsetze. Indem ich allen denjenigen, welche mich mit ihrem geneigten Zuspruch beehren, nicht allein die prompteste Bedienung, sondern auch die billigsten Preise versichere, so hoffe ich zugleich durch meine reelle Handlungsart mir das Zutrauen aller derjenigen zu erwerben, welche mit mir in Handlungsverkehr treten werden. Münster den 22. Mai 18#1. Peker Lemaire. 5. Auf dem Rüschoffs Garten bier in der Stadt zwischen der Flußlochs Bleiche und Aa belegen werden unverzüglich nach der am irren d. M. erfolgenden Ablassung des Aawassers die Badeanstalten wieder hergestellt werden. Sie bestehen in drei besondern Badehäusern und in einem großen 204 Schwimmbade. Man kann sich ihrer von des Morgens früh bis des Abends spät bedienen, alle mögliche Erfrischungen sind zugleich zu haben. Indem ich dem verehrungswürdigen Publiko dieses anzuzeigen nicht verfehle, bitte ich um geneigten Zuspruch. Du. gute Waaren, pünktliche Bedienung und billige Preise werde ich mich bestreben mich zu emMünster am 10. Mai 1811. Caspar Schneider. 6. In der ehemaligen Rentmeisterei auf der St. Georgs Commende in Münster sind zu jeder Zeit des Tages zu haben: Einfache Wasserbäder, zusammengesetzte Wasserbäder, alkalische Schweselbäder;— r) aus Kali, 2) aus Kalk und Schwefel; Antimonialkalkschwefelbäder, nachgemachte Seebäder, Eisen= und Eisenschlackenbäder, adstringirende und aromatische Kräuterbäder, und alle jene, die ein Arzt oder Badelustiger noch sonst verlangen möchte. Die Bäder werden, auf Verlangen, kalt oder warm gereicht. Für Reinlichkeit uns sonstige Gemächlichkeit wird aufs sorgfältigste gesorgt. Ausserdem sind daselbst, sowohl für einzelne Personen, als auch für Gesellschaften, alle Arten von Erfrischungen zu haben. Durch billige Preise, prompte und reelle Bedienung wird sich möglichst zu empfehlen schen J. Pettendorf. *. Da unsre Stadt nunmehro zum Beziehen aller französischen als oberländischen Landesprodukte für das neue Departement der Lippe die vortheilhafteste Lage gewonnen hat, so habe ich mich dem handelnden Publikum in Speditions=Geschäften, mit Zusicherung billiger u. prompter Bedienung, zu empfehlen die Ehre. Wesel den 15. Mai 1811. Theod, Corn, Sprenger, 8. Herr Agrikola empfiehlt sich in mer und Meudlen zu tapeziren, und Vorhänge in den allerneuesten Geschmack aufzumachen, er wohnt in der Frauenstraße No. 242. o. Das in der Stubengasse lub No. 338 Ludgeri Laisch. nächst an der Clarissen Kirche gelegene Haus ist zu vermiethen, und kann im Oktober bezogen werden. Das Nähere ist am Klarissen Kloster zu erfahren. 1o Eine solide Treppe im besten Staude von 26 Tritt ist zu verkaufen. Das Int. Comt. sagt, wo. rr. Bei der Wittwe Weinhändlerin Neuhaus ist frisches Selzerwasser angekommen; auch empfiehlt sich selbe mit allen Sorten Rheinwein und Bleichard in billigsten Preisen. 12. Beider Wittwe Weinhändlerin Schmedding ausm Principalmarkt ist frisches Selzerwasser und ächter Rheingauer Weinessig zu haben. 13. In der Frauenstraße sind im zweiten Stocke drei gute Wohn= und zwei Schlafzimmer zu vermieten. Das Int. Comt, gibt Nachr, 1a. M. Meyzers aus Rotterdam wird mit obrigkeitlicher Erlaubniß ganze und getheilte Loose zur kaiserl, holländischen Lotterie, welche zu Haag gezogen wird, debitiren, Sobald er die Ziehungsliesten erhalten haben wird, wird er solche den Interessenten vorzeigen. Sein Logis ist bei Blomberg auf dem Roggenmarkt hieselbst. 15. Eine erfahrne Köchin, die bei mehrereu Herrschaften gedient hat, wunscht zn hiee siger Stadt oder auf dem Lande als Köchin in Diensten zu kommen; sie kann den Dienst gleich antreten. Das Int. C. gibt Nachr. 16. Bei F. A. Rolinck auf Ludg. Straße ist noch neuer Kleesaamen zu haben.