Rünsterisches Intelligenzblatt. Ne 22 Freitag den 1. Junii. 1810 Intelligenz=Comtoir auf dem Prinzipalmarkt am Drubbel No. I. Großherzogt hum Berg. Die Minister, Auf die eingekommenen verschiedenen Anfragen, wanneh die in dem Art. 34 die Hypothekenverwaltung betreffenden kaiserlichen Dekrets vom zten November 1809 bestimmte sechsmonatliche Frist zu laufen angefangen habe, und wanneh solche aufhöre, In Erwägung, 1) Daß zwar von den unterschriebenen Ministern, um die Vollziehung des besagten kaiserlichen Dekrets zu versichern, unterm isten December tsoo ein gemeinsamer Beschluß genommen, die Vertheilung dieses mit dem Decrete besonders abgedruckten Beschlusses aber aufgehalten worden ist; 2) Daß die Verkündigung der Gesetze durch die Einrückung in das Gesetzbulletin geschehen muß, und daß die Zeit der Verbindlichkeit derselben nur von der Zeit dieser Einrückung abhängt; 3) Daß, ungeachtet der Minister des Innern und der Justiz schon am rsten December 180y das befragte Dekret zum Druck und zur Einrückung in das Bulletin abgegeben hat, der Abdruck der Nr. 2, in welcher dasselbe sich befindet, durch unvorgesehene Hindernisse so aufgehalten worden ist, daß dessen Vertheilung erst am Ende Januars 181o hat geschehen können, mithin die gesetzliche Verkündigung auch nicht früher angenommen werden mag; Um alle Ungewißheit zu heben, und den daraus entstehen könnenden Streitigkei ten zuvorzukommen, Beschließen, wie folgt: Artikel I. Da die Verkündigung des kaiserlichen Dekrets vom zten November 1800, in Betreff der Hypothekenverwaltung, erst am zosten Januar 181o in gesetzlicher Art geschehen ist: so fängt die in dem zasten Artikel bestimmte sechis monatliche Frist erst mit dem isten Februar 1810 an zu laufen, und endiget also mit dem zisten Julius Artikel 2. Gegenwärtiger Beschluß soll den Gerichts= und Verwaltungs=Behörden mitgeund den öffentlichen Blättern zu eines jeden Wissenschaft eingerückt werden. Gegeben zu Düsseldorf den 2aren Mai 1810. Der Finanzminister Graf Beugnot. Der Minister des Innern Graf von Nesselrode. I. Publikandum. r. Sämmtlichen Untergerichten des Regierungsdepartements wird hierdurch bekarnt gemacht, daß in Gemäßheit des Art. IX., des Ministerialbeschlusses vom##en April 1810, die Aufsicht über die Gefängnisse und Zuchthausanstalten betreffend, sowohl von dem Herrn Präfekten des Ems= und Ruhrdepartements beschlossen worden ist, daß einstweilen die bisherigen Gefängnisse noch als gesetzliche Aufbewahrungsorte angesehen und gebraucht werden können. Münster den 2r. Mai 1810. Großh. Berg. Regierung. v. Bernuth. Wülfingh. II. Ediktolladungen. r. Der Krameramtsverwandter Franz Joseph Wiedemann und die unvereheligte Anna Elisabeth Budde haben das sub Nris, Carastri 115 und 116 auf der Hörsterstraße in Lamberti Liischaft belegene Haus, mit den Nebengebäuden und dem hinter dem Hause belegenen Garten, von der Wittwe des Krameramtsverwandten Wilhelm Henrich Keller, gebornen Maria Anna Wagener, für die Summe von 61co Rthlr. angekauft, und zur Deckung gegen unb=kannte Realprätendenten um ein öffentliches Aufgebot gebeten. Diesem=Antrage gemäß werden alle und jede, welche irgend einen dinglichen Anspruch, er bestehe, worin er wolle, an dem bezeichneten Hause, den Nebengebäuden und dem Garten zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solchen 2 Realanspruch binnen drei Monaten, längstens aber in termino den 6. Junii, gens 11 Uhr, vor dem deputirten Stadtrichter Overhage an der gewöhnlichen Gerichtsstelle anzumelden und zu justifiziren, unter dem Rechtsnachtheil, daß sie sonst mit ihren dinglichen Ansprüchen präcludirt, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle, Undekannte oder persönlich zu erscheinen Verhinderte können sich an einen der hier fungirenden Advokaten, als Licentiat Speller, Holstein, Eisenle, Syndicus Gräver, Richter Honthum 2c. wenden, und selben mit Information und Vollmacht versehen. Münster den 17. Febr. 1810. Kaiserl. Kön, Stadtgericht. v. Bernuth. Wattendorff2. Da über das auf 66 Rthl. 16 gGr. 7 dt abgeschätzte Vermögen oder Peculium des Erdpächters Georg Epers, genannt Filter, in der Bauerschaft Kleinenstaden, Kirchspiels Hopsten, der Concurs datö eröffnet ist, so werden die Gläubiger desselben hierdurch vorgeladen, ihre Forderungen an dieses Vermögen in termino den ixten Junii, Morgens 10 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls die Nichterscheinenden mit allen ihren Forderungen an die Masse präcludirt werden sollen. Zugleich müssen sich die Gläubiger über die Beibehaltung des interimistisch als Curator und Contradiktor angeordneten Licen= tiaten Eilermann, so wie über die von dem Gemeinschuldner alsdann zu machenden Vergleichsvorschläge erklären. Auswärtige können den Licentiat Speller zu Münster, so wie den Justizcommissarius Naber zu Ibbenbüren mit Vollmacht und Information versehen. Bevergern den 17. April 18r0. Großh, Berg. Gericht. Lennich. Weveriuck. 3. Da von der Olfener Mark an Grundsteuer die Summe von go0 Francs gezahlt werden soll, die jährlichen Einkünfte dieser Mark aber' nur 232 Francs 26 Cent. betragen; so ist eine Zusammenkunft sämmtlicher Interessenten gedachter Mark zur Berathung: ob die Verminderung der Steuerentrichtung nachgesucht, und auf welche Art das Steuerquantum für dieses Jahr von den Jyteressenten gezahlt werden soll? erforderlich. Es werden daher sämmtliche Interessenten hierdurch aufgefordert, sich am 5. Junit l. J., Morgens 10 Uhr, zu obigem Zweck auf dem Schulzenhofe zu Olfen zu versammeln; wobei den nicht Erscheinenden zur Warnung gereicht, daß von ihnen angenommen wird, daß sie den Beschlüssen der Mehrheit beitreten. Münster den 21. Mai 1810. Goesen, als substituirter Markenrichter der Olfener Mark. 4. Demnach der hiesige Kaufmann Rudolph Langworth, wegen angeblich erlittenen Unglücksfällen, bei der hochlöblichen Regierung zu Lingen auf das benehicium cessionis bonorum provocirt hat, und deme nächst in Gemäßheit der Vorschrift der allgemeinen Gerichtsordnung, Theil r. Tit. 5o. J. 4 über das Vermögen des gedachten Langworth der Concurs eröffnet worden; so werden dessen sämmtliche Creditoren hiermit vorgeladen, in dem auf Donnerstag den 12. Julii a. c., des Morgens um 9 Uhr, präfigirten Termine an hiesiger gewöhnlichen Gerlchtsstelle ihre Ansprüche an die Concursmasse anzumelden, deren Richtigkeit nachzuweisen, und sich über das Cessionsgesuch des Gemeinschuldners zu erklären. Die Creditoren, welche persönlich zu erscheinen verhindert sind, können die hiesigen Justizcommissarien Kerstein oder Wolters, oder den Justizcommissair Naber aus Ib 288 benbüren mit Informatien und Vollmacht versehen. Diejenigen aber, welche weder in Person noch durch einen' Bevollmächtigten in diesem angesetzten Termine erscheinen, haben zu gewärtigen, daß nicht nur dafür angenommen werden wird, daß sie dem Gemeinschuldner die gesuchte Rechtswohlthat bewilligen, sondern daß sie auch mit allen ihren Ansprüchen an die Masse sollen präs cludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Zugleich wird sämmtlichen Creditoren bekannt gemacht; daß der hiesige Justizamtmann Hoffbauer als Interimscurator und Contradictor angeordnet worden, weshalb sie sich in dem angesetzten Liquidationstermine über dessen Beibehaltung oder Abän= derung zu erklären haben, Endlich wird über das gesammte Vermögen des Langworth hiermit der offene Arrest erlassen, und solchemnach allen und jeden, welche von dem Gemeinschuldner erwas an Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, angedeutet, demselben nicht das mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr bei Unterschriebenem da. von treuliche Anzeige zu thun, und die Gelder oder Sachen mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte in das gerichtliche Depositum abzuliefern, mit der Warnung, daß, wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besien der Masse anderweit beigetrieden, wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen und zurück. halten sollte, er noch außerdem seiner daran habenden Rechte für verlustig erklärt werden soll. Zur Urkunde dessen ist dieses an hiesiger Gerichtsstelle und außerdem zu Lengerich und Ibbenbären angeschlagen, und den münsterischen Intelligenzblättern 6mal inserirt worden. Tecklenburg den 21. März 1810. Mettingh. 5. Da die Eheleute Chirurgus Gorgaß und Josephine Merandet hierselbst, als Beneficial= Erben der unterm 28. November a. pr. hierselbst verstorbenen Putzhändlerin Merandet, auf Eröffnung des erbschaftlichen Liquidations=Prozesses, über den zur Berichtigung der Schulden vielleicht nicht zureichenden Nachlaß binnen gesetzlicher Frist angetragen, und wir dem petiro deferirt haben, so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem legalen Grunde an dem vorgedachten Nachlasse der Putzhändlerinn Merandet einen rechtlichen Anspruch zu haben vermeinen, vorgeladen, in dem auf den tten Julii hora ir vor dem deputirten Referendario von Hülst an der Stadtgerichtsstelle anzesetzten Termine gehörig anzumelden und zu bescheinigen; unter dem Pläjudiz, daß die weder in Person noch durch gehörig instruirte Bevollmächtigte erscheinende Gläubiger aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach der Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse übrig bleibt, verwiesen werden sollen. Den persönlich zu erscheinen Verhinderten werden die L'centiaren Speller, Eisenle, Boner, Lohkampff und Holstein als Mandatarien vorgeschlagen. Münster den 2. Mai 1810. Großh. Berg. Stadtgericht. v. Bernuth. Vagedes. 6. Da über das Vermögen des Juden Baruch Samuel zu Ahlen der Concurs eröffnet; so werden alle, welche an denselben Ansprüche und Forderungen haben, hiere durch aufgefordert, sich in dem dazu auf den 25. Junn c., Vormittags 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause anstehenden Termi ne unter der Warnung arzumelden und zu jußtifiziren, daß widrigenfalls ihnen in Rücksicht ihrer Ansprüche und Ferderungen ein ewiges Stillschweigen aufgelegt werden soll. Ahlen den 15. April. 1810. Das Gericht. Schweling. Deutz. 7. Auf Ansuchen der Erben des weiland Kaufmanns Johan Christoph Morkramer zu Dinklage sind folgende Termine angesetzt: Erstlich ein Termin auf den 25. Junii, in welchem alle diejenigen, die an die Güter des weiland Kaufmanns Johan Christian Morkramer aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen haben, sosche bei Verlust derselben anzugeben, und die Beweisthümer oder Documente, die sie deshalb besitzen, anzulegen haben. Zweitens ein Termin auf den 4. Julii, zur Abgebung des Präclusiv= Bescheides. Drittens ein Termin auf den roten Julii, worin die Gläubiger alles dasjenige, was zur Behauptung oder dem Beweise einer jeden Forderung noch äbrig ist, beizubringen und auszuführen haben; unter der Verwarnung, daß derjenige, der den Beweis seiner Forderung dann nicht fährt, damit nicht ferner gehört werden soll. Decretum Vechta in judicio den aten Mai 1810. Herzogli. Holstein Oldenburgisches Landgericht hieselbst. Tenge. Keppel. 8. Da bei der den münsterschen Wochenblättern im vorigen Jahre sub Nris. 43, aa und 45 geschehenen Insertion der Edictalladung aller unbekannten Creditoren des verstorbenen Johan Friderich Hersman zu Wechte richt die gesetzlichen Fristen befolgt worden, indem vom Tage der ersten Einrückung bis zu dem am 12. Deebr. vorigen Jahrs angestandenen Liquidationstermine keie ne 9 Wochen verstrichen sind; so wird nochmals ein anderweitiger Liquidations= und Verificationstermin auf den 35. Junii a. c., des Morgens um 9 Uhr, angesetzt, und werden dahin alle unbekannte Creditoren des gedachten Johan Friderich Hersman zu Wechte, welche sich bisher nicht gemeldet haben, vorgeladen, um persönlich oder durch zuläßige Bevollmächtigte, wozu ihnen der hiesige Justizamtmann Hoffbauer und Instizcommissair. Wolters in Vorschlag gebracht werden, ihre Forderungen an der Hersmanschen Concursmasse so gewiß anzugeben und zu verificiren, als sie im Ausbleibungsfalle damit werden präcludirt, und ihnen gegen die übrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden. Tecklenburg den 22. Mai 1810. Meitingh. III. Gerichtliche Bekanntmachungen. r. Das dem Ferdinand Elting zugehörige in Egidii Laischaft sub No. car. 2aa belegene Haus soll ad instantiam eines hypothekarischen Creditors in dem vor dem des putirten Referendario Vagedes auf den F. Junit, Morgens 10 Uhr, angesetzten Termine öffentlich dem Meistbiethenden auf ein Jahr lang vermiethet werden. Miethlustige werden daher zur Abgabe ihres Gebots aufgefordert. Münster den 1o. Mai 1810. Groß. Berg. Stadtgericht. v. Bernuth. Vagedes. Subhastationspatente. r. Da über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Langworth der Concurs eröffnet worden, und dessen sämmtliche Immobilien, bestehend: 1) in einem Wohn= und Viehhause in hiesiger Stadt, am Markte belegen, taxirt zu 800 Rthl., 200 2) einem neuerbauten Schoppen hinter demselben, taxirt zu 200 Rtl., 3) dem Erb= und Zinsrechte des hiestgen Schloßwalles und der beiden Schloßplätze, taxirt zu 400 Ktl., 4) einem Garten nahe bei der hiesigen Stadt, zwischen des Bürgers Giese und des Rectors Meesen Gärten belegen, taxirt zu 150 Rthl., 5) in der Hälfte des vom Kaufmann Langworth und dem Kaufmann Baurichter von den Erben des Landraths Balken erstandenen Zuschlags, am Brathtenbecher Berg belegen, taxirt zu 230 Rthl., 6) einem vom hiesigen Bürger Giese angekauften, unweit der hiesigen Stadt bei dem sogenannten Weingarten belegenen Kamp, taxirt zu 200 Rtl. öffentlich verkauft werden sollen, auch zu diesem Verkaufe an hiesiger gewöhnlichen Gerichtsstelle terminus auf Mittwochen den 5. Junii, Dienstag den 15. Julii, und Donnerstag den 16. August a. c. wovon der letzte peremterisch ist, jedesmal des Morgens um 9 Uhr, angesetzt worden; so werden alle Kauflustige aufgefordert, an den gedachten Terminen sich zu melden, und ihr Gebot abzugeben, da nach Verlauf des letzten Licitations= Termins auf die etwa noch einkommenden Gebote nicht weiter reflectirt werden wird. Die Kauflustigen können übrigens die Taxe der Grundstücke beim hiesigen Gerichte jederzeit einsehen. Zur Urkunde dessen ist dieses Subhastationspatent an hiesiger gewöhnlichen Gerichtsstelle angeschlagen, und den Münsterschen Intelligenzblättern gmal inserirt worden. Tecklenburg den 27. April 1810. Mettingh. 2. Das sub No. 220 Ludgeri Laischaft belegene Haus nebst Zubehör, dem Professer Schulz gehörig, zu 2ora Rthl. gerichtlich tarirt, soll auf den Antrag eines hepothekarischen Gläubigers zur nothwendigen Subhastation gezogen werden. Die Licitationstermine sind auf den 28. Julii, den 20. September, und den 30, November dieses Jahrs, Morgers 11 Uhr, vor dem deputirten Stadtrichter Overbage angesetzt, wozu Kaufliedhaber mit dem Eröffnen vorgeladen werden, daß Täre und Vorwarden in der Stadtgerichts: Registratur zu inspiciren sind. Münster den 19. Mai 181c. Groß. Berg. Stadtgericht. v. Bernuth. Vagedes. IV. Vermischte Nachrichten. 1. Am Dienstag den 12. künftigen Monats Junit, des Morgens um 11 Uhr, soll zu Löningen, im Amte Kleppenburg die Zimmerarbeit an dem Dache der dortigen neuen Kirche dem Wenigstfordernden überlassen werden. Werkverständige Zimmermeister, die zur Uebernahme dieser Arbeit Lust haben wollen sich an bemeldtem Tage einfinden, und können die desfalls ausgefertigten Blans und Bedingungen vom 1. Junii anfänglich täglich bei dem Kirchenprovisor, Doctor Hogertz in Löningen, einsehen. Zur nähern Nachricht dient, daß das Dach über dem Schiff der Kirche und dem Chor 187 Fuß lang und mit Einschluß der Umfassungsmaueren ohne den Ausbauen 84 Fuß breit gebauet werden müsse. Die Construction ist ein dreifaches Hängewerk in jedem Hauptbinde, mit doppeltem liegenden Dachstuhl. Das Uebrige zeigt der Plan. Duderstadt den 9. Mai 1810. Frh. v. Schmising. 2. Folgende im Kirchsp. Ueberwasser vor der Stadt Münster belegene Grundstücke sollen an nachbestimmten Tagen meistbie. thend aus freier Hand verkauft werden: a. ein Gerten, welcher zur rechten Seite vor dem neuen Thore nächst hinter dem Stadtgraben liegt, und dem Höcker Wie chers bis zum 20. Febr. 18tt noch verwierhet ist, b. ein kleiner Eckgarten in selbiger Gegend, rechts am Wege nach dem Benniger Lande, welchen Herr Mahler Rinklage noch bis den 22. Febr. 1811 benutzt, c. ein offener Gartengrund, die Sandkuhle genannt, am Fuhrwege nach Kinderhaus nächst der Windmühle belegen, und noch bis Gertrudis 1813 an Lövenherbst vermiethet, d. zwei Kämpe, der Scharpefloth und kleine Püning genannt, an der Südseite der Coesfeldschen Landstraße Schräders Kotten gegenüber, und landeinwärts hintereinander belegen, wovon die Pachtjahre des jüngst verstorbenen Walter Joseph Schmedding Mortini 1810 sblaufen, e. die zwei Merschkämpe, welche außer dem Abschnittsthore an der Südseite der Klerkstegge nebeneinander liegen, und an den Eheleuten Bäcker Edeler noch bis Martini 18i#1 verpachtet f. die zwei Jüddefelder Kämpe an der Nordseite selbiger Klerkstegge, welche die Wittwe Kötterin Schräder gleichsalls noch bis Matitini 181# in Pacht hat, g. zwei nebeneinander liegende lange Stücke Feldland im Willinger Esch, unweit Körters L####sing Fußpattskamp, zwischen einem Stück der Universitäts= Commission nach Norden und lütke Füddefelds Land nach Süden belegen, und bis Martini 1812 roch dem Kötter Konerding verpachtet, h. ein Stück Landes in selbigem Esch, so gleichfalls Kö ter Konerding noch bis da hin in Pacht hat, und gegen Norden längs einem Stück Domainenland, gegen Süden aber längs einem Stück der Universitäts= Commission gelegen ist, i. der Buschkamp, jetzt Konerdings Kotten, wovon die Eheleute Konerding oder Brinkman lebenslängliche Pächter und Bewohner sind, das Haus aber ihnen eigenthümlich gehört; belegen gegen Norden am Nienbrock, und sonst vom Breulbusch und Kötrers Leussings Gründen begränzt, Der Verkauf wird nach vorstebender Ordnung und Adtheilung, jedoch bei den a Kämpen sub e und t allenfalls einzeln auf den Grundstücken selbst vorgenommen, und zwar mit denen sub a bis f einschließlich am Montag den i8ten, und mit jenen suh g, h und j am Dienstag den roten Junii l. J., jedesmal Nachmittags 3 Uhr, salva ratihcatione vollzogen werden. Die nähern Bedingnisse sind bei Unterzeichnetem einzusehen. Münster den 23. Mai 1810. Aus Auftrag. J. H. Bleck, Notar, wohnhaft in der Hörsterstraße No. 1/4. z. Am Mittwochen den izten künftigen Monats Junii, Nachmittags 2 Uhr, sell das vom Lobgärber Bruns bewohnte, auf der grünen Gasse sub No. cat. 314 Egldii Laischaft bieselbst belegene und zu allerhand Gewerbe gut eingerichtete Haus dem Meiste biethenden verkauft werden. Kauflustige wollen sich alsdann in bemeldter Behausung einfinden, und können die Bedingungen vorher bei mir einsehen. Münster den 22. Mai 1810. P. A. Meyer, Notar. 4. Mit hoher obrigkeitlicher Erlaubniß sollen am 12. Junii l. J. dahier in der Behausung des Herrn Weinhändlers Neuhaus auf der Frauenstraße, Nachmittags um 3 Uhr, durch Lotierie 1o Stück von dem Herrn Uhrmacher Carl Münch neu und kostbar verfertigte theils Penduls theils 202 Tafeluhren, wovon einige 8 Tage einige 30 Stunden gehen, und worunter eine astrono. misch regulirt= Tafeluhr mit freier Hem mung und Compensationspendel ist, zu 558 Loose, p. Loos zu i Rihl., welche bei dem, Herrn Uhrmacher C. Münch und unterschriebenem Notar zu haben sind, ausgespielt werden. Die Ausspielung wird öffentlich in Gegenwart meiner und zweier Zeugen durch zwei Waisenknaben vorgenommen werden. Mänster den r. Mai 1810. Aus Auftrag. G. B. Schepers, Notar. 5. Ich habe die Ehre meinen Freunden und Gönnern hierdurch bekannt zu machen, daß ich meinen Wohnort von Telgte nach Münster verlegt, und mein Waarenlager in dem Hause No. 136 der Klemensstraße etablirt habe. Indem ich mich zum geneigten Zuspruch empfehle, verspreche ich die möglichst billigen Preise und prompte Bedienung Auch kaufe ich Prätiosa, als Perlen, Juwelen 2c. und nehme solche in Zahlung an. Münster den 22. Mai 1810. L. Leffman. 6. Am Mittwochen den 6. Junii, des Morgens um 9 Uhr, wird das dahier in Oelde noch liegende Domainen=Pachigetreide, bestehend in etwa 60 Malter Roggen, 5o Malter Gerste und#0 Malter Haber, aufm Domainenbureau in Oelde meistbiethend verkauft werden. Oelde den 2r. Mai 1810. Boner. 7. Ein kleiner fünfjähriger SchimmelWallach, fromm und zugeritten für einen jungen Herrn, steht zu verkaufen und ist am Int. Comt, zu erfragen. 8. Diefeniger., welche von dem verstorbenen Regierungs=Assessor von Schüching Bücher in Händen oder an deuselben geliehen haben, werden ersucht, sich binnen 14 Tagen bei Unterzeichnetem zu melden. B. v. Schüching. h. Ein Mann von guter Aufführung, der mir Pferden umzugehen weiß, und Lust hat, gegen gute Belohnung der Pflege eines Pferdes vorzustehen, wolle sich beim Int. Comt. melden. ro. Unterzeichneter macht dem Publico bekannt, daß er hier angekommen sey, um durch sichere Mittel, die weder den Menschen noch dem Vieh schädlich sind, Ratzen und Mäuse innerhalb a4 Stunden zu vertreiben; auch vertilgt er auf eine leichte Art die Wanzen. Von der sichern Wirkung seiner Mittel hat er vor 8 Jahren auf der hiesigen Fleischhalle und in sehr vielen Häusern solche Proben abgelegt, daß er hoffen darf, daß diejenigen, welche mit obenbenenntem schäblichen Ungeziefer geplagt sind, sich mit Zutrauen an ihn wenden werden. Sein Logis ist bei dem Herrn Thier in der Salzstraße, und sein Aufenthalt a Wochen. Abraham Josephs, hochfürstl. Salmisch=Brauenfelsischer Kammerjäger. rr. Wer ein gutes starkes Pferd, was zum Ziehen und zum Reiten gebraucht werden kann, gegen angemessenen Preis abzustehen hat, beliebe sich am Int. zu melden. (Hiebei eine Beilage) Beylage zum Münsterschen Intelligenz-Blatt Nro. 22. den r. Junii 1810. Bekantmachung. Da durch die Einführung des neuen Steuersystems die bisher bestandenen Freiheiten von der Weinaceise, so wie die Freischeine an den hiesigen Thoren, aufgehört haben, so wird solches hierdurch bekannt gemacht, damit sich diejenigen, welche sich diese Freiheiten bis hiehin bedienen konnten, darnach richten können. Münster den zo. Mai 1810. Der Maire ad inrerim Schweling. I. Avertissement. r. Das Stadtgericht, provisorisch mit den Funktionen des Friedensgerichts beauftragt, sieht sich veranlaßt, die Vormünder, Gegenvormünder und Curatoren ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß ihnen bei eigener Verantwortlichkeit die Verbindlichkeit obliegt, die ihren Pflegbefohlenen zustehenden Hypotheken oder privilegirten Rechte innerhalb sechs Monaten vom Tage der Gesetzkraft des Code Napotéon, also vom I. Januar 1810 angerechnet, bei den neu konstituirten Hypothekenkammern eintragen zu lassen, in welchem Falle den Gläubigern ihre Hypothek oder ihr privilegirtes Recht und die Rangordnung, welche ihnen die frühern Gesetze anweisen, durch das kaiserliche Dekret d. d. Fontainebleau den z. November r8o9 erhalten wird. Münster den 20. Mai 1810. Großh. Berg. Stadtgericht und provisorisches Friedensgericht. v. Vernuth. Vagedes. II. Edirtalladungen. r. Der Althändler Theodor Garrizen hat auf ein öffentliches Aufgebot des sub No. roy in Lamberti Laischaft belegenen Hauses, welches er von den Erben des Vicartus Holstein angekauft, zur Sichers stellung gegen unbekannte Realansprüche, angetragen. Demnach werden Alle und Jede, welche an dem obengenannten Hause dingliche Ansprüche zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, diese binnen 3 Monaten, spätestens aber in dem vor dem deputirten Referendarius von Hülst auf deusten September, Morgens 11 Uhr, auf dem hiesigen Stadtgerichte angesetzten Liquidationstermine zum Protokoll anzumelden, unter der Warnung, daß diejenigen, welche nicht erscheinen, mit ihren etwaigen dinglichen Ansprüchen an dem Hause präcludirt, und ihnen ein ewiges Stillschweigen gegen dessen jetzigen Besitzer werde auferlegt werden. Diejenigen, welche persönlich zu erscheinen verhindert sind, können sich an einen der hiesigen Advokae ten, z. B. Liz. Holstein, Speller, Fuisting, Lohkampff und Borggreve wenden, und dieselben mit Vollmacht und Information versehen. Münster den 23. Mai 1810. Großh. Berg. Stadtgericht, v. Bernuth. Vagedes. 2. Nachdem der Schuhmacher Johan Henrich Wiegmann hieselbst seine Insolvenz angezeigt, und sein Vermägen zur Befriedigung seiner Creditoren übergeden hat; als werden Alle und Jede, welche an besagtem Gemeinschuldner und dessen Vermögen aus irgend einem Grunde Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch edictaliter und in Kcaft dreifacher Ladung aufgefordert ihre habenden Ansprüche in termino Montag den 25. Junii a. c., Morgens 10 Uhr, bei der unterzeichneten Gerichtsstelle anzugeben und zu justifiziren. Die sich nicht meidenden Creditoren werden mit ihren vermeintlichen Ansprüchen hierdurch von der Masse ausgeschlossen, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt. Rheda den 24. Mai 1810. Aus dem Stadt- und Landgerichte daselbst. E. W. Niemann, Richter. III. Gerichtliche Bekanntmachungen. r. Alle, welche zu dem Nachlasse der hier verstorbenen Putzhändlerin Merandet rückständige Zahlungen zu leissen haben, werden aufgefordert, solche binnen 14 Tagen an den- Unterzeichneten portofrei einzusenden. Münster den zo Mai 1810. Aus Auftrag des Stadtgerichts. Vagedes, Reg. Referendar, Gestohlene Sachen. r. Dem Schneidermeister und Branntweinschenker Horning zu Nottuln sind in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai cur. mittelst Eröffnung eines Fensters aus seiner Krambude 1) 5 bis 6 Pf. weisser Zucker, 2) 8 bis 9 Pf. theils blanker theils brauner Zucker, 3) 2 Pf. ungebrannter Kaffe, 4) 2 Pf. gebrannter dito, 5) 6 bis 7 Pf. Pflaumen, 6) 1/4 Pf. Muskaten Nägel, 7) 1/8 Pf. dito Blumen, 8) ro bis 26 Bündchen theils gelbe und theils dunkelbraune Näheseide, 9) 7 Rthl. 12 gGr. in allerlei Silbermänze, und 10) 12 gGr in Kupfermünze, diebischer Weise entwendet. Es wird daher einjeder für den Ankauf der gestohlenen Sachen gewarnt, und hierdurch aufgefordert, die etwa zur Ausmittelung des Thäters führen könnenden Data dem unterzeichneten Gerichte sofort anzuzeigen Münster den 29. Mai 1810. Groß. Berg. Bericht der getheilten Aemter Horstmar und Dülmen. Goesen. Bahlmann, IV. Vermischte Nachrichten, 1. Am Montag den hten Julii l. I des Vormittags 9 Uhr, sollen auf dem Saale des Herrn Kaufmanns Dröge zu Rheine nachstehende Immobilstücke, als 1) ein Haus sub No. 44, zwischen Wirthschafter Kerkerinck und dem Observanten Kloster zu Rheine, mit dem dahinter gelegenen geräumigen Garten, so zu allerlei Gewerbe gebraucht werden kann, 2) ein geräumiger Hausplatz gerade am Emsufer, auf dem sogenannten Wall, worauf eine zu allerhand Gewerbe brauchbare Behausung angelegt werden kang z) eine kleine Behausung sub No. 3#1, am heiligen Geist Platz belegen, so von der Wittwe Hövel dermalen bewohnt wird, 4) eine Behausung mit dahinter gelegenem Hof, sub No. 212, sommt Hinterhaus sub No. 217, in welchem erstern alle zu einer completen in gutem Stande sich befindenden Lederfabrik gehörigen Stücke vorhanden, welche dem Befinden nach, falls sich Liebhaber finden sollten, gleich mit verkauft werden sollen, 5) ein großer ansehnlicher Garten, nahe vor dem Münsterthore auf dem sogenannten Wall, 6) ein Garten nahe vor dem MühlenThörchen am Juden Kirchhof, 7) ein Stück Land auf dem sogenannten Kranesch vor dem Emsthore, und endlich 8) die Gerechtsame des sogenannten Laubernds Erbe, mit dem dabei befindlichen Garten, worin gute Obstbäume, ein Sommerhaus, und Fischerei nahe vor dem Emsthore zu Rheine, öffentlich und meistbiethend unter sichere in termino bekannt gemacht werden sollende Conditionen(als welche vorher bei dem Herrn Richter Buch zu Bentheim, oder bei Herrn Kaufmann Niehaup zu Rheine, wie auch bei untergeschriebenem Notar täglich einzusehen sind) verkauft werden. Liebhaber wollen sich des Endes auf oben bestimmte Zeit, Ort und Stelle einfinden. Sign. Rheine den 29. Mai 1810. Ex commissione. H. C. Meyer, Notar. Erinnerung und Bitte an meine Herren Gutsgläubiger. : 2. D a d i e s e c h s m o n a t l i c h e F r i s t, w e l c h e der zate Art. des kaiserl. Dekrets vom 3. November v. J. für die Uebertragung der ältern vor dem r. Jänner d. J. schon bestandenen Forderungen in die neuen Hypothekenbücher festgesetzt, seit dem gedachten Tage mit dem Ende k. M. schon abläuft, und mir nicht bekannt ist, ob alle hypothekarische Herren Gläubiger der in hiesiger Mairie, Arrondissements Münster, belegenen adlichen Gäter Vortlage, Meesenburg, Ladbergen und Wüsteney ihre darauf haftenden ingrossirten Activa bereits neu haben eintragen lassen, vielmehr Ursache habe zu besorgen, daß einigeleicht darunter sich verspäten und benachtheiligen könnten; so halte ich es als zeitiger Besitzer dieser Güter für Pflicht, die Herren Gläubiger hierdurch auf ihren Vortheil aufmerksam zu machen, besonders da das im 36ten Artikel auf die versäumte Uebertragung binnen der laufenden 6 Monate gesetzte Präjudiz bei verlorner Priorität einer oder der anderen Forderung nicht leicht ohne mein Verschulden unerwarteten mithin unbequemen Kündigungen aussetzen könnte. 2 Ich ersuche daher das etwa bisher noch Versäumte mit gedoppelter Einreichung des vorgeschriebenen Eintragungsgesuchs bei der behörigen Hypothekenkammer zu Münster doch baldigst nachzuholen; wobei. ich auf besondere Veranlassung, zu Vermeidung von nachtheiligen Mißverständnissen und Irrungen noch folgendes bemerke: r. Wenn ich gleich notorisch mit meinen zum Theil weit zerstreueten jüngern Stiefbrüdern durch ein natürliches Testament hinsichtlich der Gesammtnutzung obiger Güter in noch zur Zeit unaufgeldsten Verbindungen mich befinde; so müssen doch auf mich als testamentlich ernannten Besitzer und Vertreter der Güter ohne Bedenken die alten Hypotheken eingetras gen werden. 2. Dem äußern Vernehmen nach haben einige Herren Creditoren mir in ihren Eintragungsgesuchen ganz falsche Vornamen beigelegt. Alle Eintragungen, welche nicht auf meinen richtigen hier vollständig unterzeichneten Namen geschehen seyn möchten, würden unkräftig seyn, welches ich zu berücksichtigen bitte. Doch muß ich mich zugleich gegen alle durch etwaige Abänderungen mir verursachte doppelte Kosten, so ich nicht verschuldet, hierdurch verwahren. z. Es ist meines Erachtens ohne Zweisel, daß das Gut Meesenburg mit zum Ressort der Münsterschen Hypotheken=Kammer gehöre, indem nach der neuen Territorial= und Steuer Eintheilung dessen Hauptgebäude und Grundstücke, vorzüglich Gehölze, und Marken= Nutzungen allerdings in der Mairie Kirchspiels Lengerich belegen sind, und es lediglich der Polizei gedachter Mairie unterworfen ist, daß es zufällig in Ledde, Mairie Tecklenburg, eingepfarret ist, und einige einzelne Heuerhäuser und Parzeln, dahin überschießen, kann wohl kein Grund seyn, es dorthin rechnen zu wollen. Es würde also höchstens von einer Miteintragung bey der Lingenschen Hypotheken=Kammer die Rede seyn können, wovon aber kein Nutzen für die Herren Creditoren einzusehen ist, welche Capitalien auf Meesenburg allein oder in Verbindung mit Vortlage 2c. stehen haben, weshalb ich bitte mit den desfallsigen unnöthigen Kosten verschont zu werden; 4. Ersuche ich alle hypothekarische und handbriefliche Herren Gläubiger, mir vor Ablauf des nächsten Monats die Data der in Händen habenden resp. Original= Obligationen, Schuldscheine und Cessionen, desgleichen die Namen der ersten Aussteller und letzten Cestionarien, so wie die bisher gehabten und in den neuern Büchern erlangten Hypotheken=Nummern gefälligst schriftlich mitzutheilen, indem ich diefer Notizen zu Anfertigung einer neuen genauern Zinsentabelle bedarf. Lengerich den 20. Mai 1810. Der Municipal=Director Georg Moriz Ludwig Ernst Frhr. von Blomberg. 3. Da mir gemäß ertheilter Instructson allergnädigst aufgegeben ist, darnach zu sehen, daß das Gras auf den Straßen, an den Publiken Gebäuden sowohl als an den Privathäusern, Kirchhöfen und Gärten in der Stadt, wo keine starke Passage ist, zwemal im Sommer, als inr Monar Junii und Oetober, durch die Eigenthümer oder denen es angeht ausgejäter und auf den Kothhaufen gelegt werde, so wird dieses hierdurch zu jedermanns Nachricht bekannt gemacht. Beßmann Straßeninsp. 297 4. Eine in der Küche erfahrne Jungfer wünscht gegen Michgeli bei einer in hiesiger Stadt oder auf dem Lande als Köchin oder Haushälterin in Dienste zu kommen. Das Int. C. gibt Nachr. 5. Zwei Fischnetze zum Ziehen und em mit Flügel sind zu verkaufen. Das Int. Comt. gibt Nachricht. Bekanntmachung und Aufforderung. 7. Das Haus auf der Bergstraße No. 66 Martini Laischaft ist gegen Michaelis k. J. zu vermiethen. B. Lohkampff. 8. Es ist ein flochhäriger Hühnerhund von weisser Farbe, braunem Kopf und draus nen Flecken, verlohren; dem er zugelaufen seyn möchte, oder von seinem Aufenthalt Kenntniß hat, wird ersucht, davon gegen eine Erkenntlichkeit am Int. Comt. Anzeige zu thun. 6. Die Eheleute, Herr Municipalrath und vormaliger Hokammer= Director Arnold Philip Heckmann und dessen Frau Gemahlin geborne Maria Katharina de la Motte, hieselbst wohnhaft, haben laut bereits ingroffirter notarteller Verschreibung vom 28sten April und raten Mai laufenden Jahrs das ihnen gehörige auf der Klemensstraße hieselbst unter Nummer Einhundert acht und zwanzig der Lamberti Laischaft belegene Haus, nebst Zubehörung, Gehöfde und Hinterhaus, an den unterzeichneten Professor und Medizinalrath Stephan Landgräber hieselbst für die Summe von Fünftausend und Achthundert Reichsthaler in Conventions zwanziger Fuß verkauft. Zufolge des Artikels 2104 des Coder Napoleon und des Großherzoglichen Dekrets vom zten November 1800 Art. 12 wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, indem diejenigen, Namens welcher etwa Eintragungen wegen gesetzlicher der Eintragung nicht unterworfener Hypotheken bewürkt werden könnten, unbekannt sind. Zugleich werden auch alle sonstige etwaige Realgläubiger ersucht, ihre Forderungen an Capital und Zinsen in derselben zwei monatlichen Frist dem unterzeichneten Erwerder anzuzeigen. Münster den 29. Mai 1810. Stephan Landgräber. 9. Am 4. Julii l. I., Morgens 9 und Nachmittags 2 Uhr, soll in der hinter der Domkirche belegenen von der verwittweten Amtmannin Hencke bewohnten Behausung die Rachlassenschaft des verstordenen Domvikarius Fischer, bestehend in einigen Meubeln, gutem Bertwerk und Kleidungsstücken, nebst verschiedenen theologischen Bächern, und münsterischem Breviar, öffentlich durchs Meistgeboth gegen baare Zahlung unter den in actu zu verlesenden Bedingnissen verkauft werden. Münster den 29. Mai 1870. F. C. Müller, Notar. Nachtrag. 10. Bei dem unterm 5. Junii d. J. unweit Marienfeld zu verkaufenden Zuschlag soll noch folgendes verkauft werden; ein großer Origival Kupferstich des englischen Generals Wolff, nebst einigen schönen Malereien und einer Läutglocke; das Fernere ist unter den Nren. 17 und 18 des hiesigen Intelligenzblatts zu vernehmen. Die Bedingnisse des sämmtlichen Verkaufs können vorher beim Herrn Kaufman Joseph Bonsen zu Münster eingesehen werden, Marienfeld den 26. Mai 1810. Ch. Wersin. r2. Morgen d. 2. d. ist bei dem Freimetzger Christ. Schwartze in der Behausung 20 der Frau Bürgermeisterinn Krone am Neubrücken Thor gures Rindfleisch das Pfund zu 1 6l. 9 dt.; gutes Kalb= und Lamm. fleisch zu billigen Preisen zu haben. 72. Auf der Rothenburg sind 6 Zimmer mit oder ohne Meubeln zu vermiethen. Das Intell. Comt, gibt Nachricht. 13. Wer ein Sprachhorn zu verkaufen beliebe sich beim Intell, Comptoir zu melden, 14. Bei J. Tuchman auf der Kuhstraße No. 286 im goldenen Stern, Kirchspiels Ueberwasser, ist der jetzige Preis über folgende Waaren, als: Feinste holl. Perlgerste 10 Pf. p. 1 Rt. feinste einländische dito 11, feine Mittelsorte dite 12, dito 13, feine Mittelgerste 21, geschälte Gerste 28, große frankfurter Linsen 17, beste bamberger Pflaumen 12, dito 13, beste Hirse 10, dito 29, Habergrütze 2r, Buchweitzengrütze 24, Griesmehl II, feines Spelzmehl 22, bestes Weitzenmehl 24 Pf. oder 12 Becher, 2te Sorte dito 26 Pf. oder 13 Becher, Buchweitzenmehl 30 Pf. oder 14 Becher, Gerstenmehl 33 Pf. p. 1 Rt., bester eingeschlagener Zichorie 18 Pf., Honig 4 U/2, beste weisse Stärke 12, mittel Sorte 13, ordinäre 14, Anissamen 7, Kümmelsamen 9, nürnberger Fadennudeln 6 1s2, frankfurter dito 7 Pf. p. Rtl., blaue Stärke das Pf. 8 gGr., Wasserblau 7 gGr., sächsische zend Paar 1 Rt. 5 gGr., weisse einländische 16 gGr., feine Teller r Rt. 6 gGr., Gemüseschüsseln das Stück 9, 1o und 12 gGr., Saladschüsseln zu 5 ad ro g Gr., feines Postpapier das Ries a Rtl., feines mittel Sorte 3 1/2, geringeres 3 Rtl. 6 gGr., schdne Rosinen das Pf. 7 gGr., Oliette=Oel die Maß 10 à 18 gGr,, bester Mailänder Reiß 9 1/1 Pf., beste braune Seife 7 Pf. p. 1 Rtl. Rauchtabak. Bester Varinas Portoriko das Pf. 17 U/2 gGr., Großherzog 18, B Amsterdam 12 gi..“ No. 5 feiner mannheimer 28 Pakete, B 24 à 1 Rtl. Rappetabak in Bleibüchsen zu r PfundMarino t2 gGr., Marokko 14, Amerikaner 8, Violetbraun g, kölnischer Grandkardinal 17, strasburger Naturel 8, Bergamotte 8, Palatin 6 gGr. Sehr guter Rheinwein die Maß 7 à 8 gGr., Batavia Arak die Maß 1 Ril. 20 gGr., Jamaika Rum 1 Rt. und 1 Rt. 4 und 8 gGr., Franzbranntwein ir gGr., süße Orangen 8, Anis 7, Kämmel 6, bester Kornbranntwein 5 a 6, bester Essig 1 gGr. 4 dt. Sackleinen zu t1, 12, 15 a 16 Ellen p. 1 Rtl., beste sauerländische Schunken 7 ½/2 einländische 8, auch 8 1/1 und 8 1/2 Pf. p. 1 Rt., nach Unterschied, bestes Speck in Seiten 7 Pf. p. r Ktl., braunschweiger Saucisen das Pf. 8 gGr., paderb. Mette würste das Pf. 6. Schreibfedern die 100 Stück 1a, Wachslichter das Pf. 18 9 Gr., Talglichter a 3s4 Pf. p. r Rt., Kienruß die roo Fäßchen 12 gGr., werler Salz der Scheffel r Rt. 4 gGr., rothenfelder 1 Rt. 1 ge weisse Fizebohnen 1 Rt. 20 gGr., der Becher 4 gGr., graue Erbsen der Scheffel r Rr. 8 gGr., der Becher 3 gGr., gelbe Erbsen 22 gGr., der Becher 2 gGr., grüne dito 16 gGr., der Becher 1 1s2ggr. Rübsamen 8 Pf. p. r Rt. Er empfiehlt sich bestens. Heirathsanzeigen. 1. Unsere am 22. d. M. mit beiderseits elterlicher Einwilligung vollzogene eheliche 299 Verbindung zeigen wir unsern Anverwandten und Freunden ergebenst an, und empfehlen uns ihrer Freundschaft. Münster den 25. Mai 1810. Christoph Fahle, Registrator, Lisette Fahle, geb. Hüger. 2. Unsere am 16. Mai mit elterlicher Bewilligung zu Rheine vollzogene eheliche Verbindung haben wir die Ehre unsern Freunden und Verwandten ergebenst anzuzeigen, und uns ihrer Freundschaft besteus zu empfehlen. Joseph Andreas Weddige. Gabriele Weddige, geborne van Coeverden. 3. Unsere am 15. dieses mit elterlicher Einwilligung zu Münster vollzogene eheliche Verbiubung machen wir unsern Anverwandten und Freunden ergebenst bekannt, und empfehlen uns ihrer Freundschaft. Werne den 22. Mai 1810. August Koppers, Licentiat. Clara Keppers, geb. Boichorst. 4. Unsere am 26. dieses mit beiderseitiger elterlicher Bewilligung vollzogene eheliVerbindung haben wir die Ehre unsern Anverwandten und Freunden ergebenst anzuzeigen, und empfehlen uns ihrer Gewogenheit und fernern Freundschaft besiens. Münster den 3o. Mai 1810. Joh. Jos. Schulte. M. A. Schulte, geb. Winkelsett. 5. Unsere am 22, dieses vollzogene eheliche Verbindung machen wir unsern Freunden und Verwandten bekannt, und empfehlen uns zur fernern Freundschaft. Münster den zo. Mai 1810. Franz Joseph Wiedemann. Anna Elisabeth Wiedemann, geb. Budde. 6. Unsere mit beiderseitiger elterlicher Einwilligung heute vollzogene eheliche Verbindung haben wir die Ehre unsern Verwandten und Freunden hiermit bekannt zu machen. Nienkirchen bei Rheine am 24-Mai 1810. Ernest Jakob Jupsien. Marlanne Jupfien, geborne Bruning. Sterbefälle. I. Es gefiel der göttlichen Vorsehung, unsere innigst geliebte Schwester Maria Franziska Schmeddinck zu sich in die Ewigkeit abzurufen, nachdem sie nur sechs Tage am Brustfieber krank gewesen. Bis in den letzten Augenblicken des Lebens behielt die Verschiedene ihre gewöhnliche Ruhe, Zufriedenheit und Fassung, und frühzeitig mit den heil. Sakramenten verfehen, und völlig ergeben in den Willen des Allerhöchsten, stard sie am 12. dieses, Morgens um halb 5 Uhr, in einem Alter von 60 Jahren. Wir machen dieses unsern Angehörigen und Freunden bekannt, empfehlen die Seele der Verstorbenen ihrem Gebethe, und uns zu fernerer Freundschaft. Münster den 20. Mai 1810. Wilhelmine Plöger, geberne Schmetdinck. Magdalena Marmet, geborne Schmeddinck. 2. Am 8. Mai l. J. starb dahier zu Telgte, mit den heiligen Sakramenten versehen, meine Tante, die Demoiselle Anna Beatrix van Wyckerslooth, im 83. Jahre ihres Alters. Unsern Verwandten und Freunden machs ich diesen mir empfindlichen Trauerfall bekannt, und empfehle die Seele der Verstorbenen ihrem christlichen Andenken. M. Eäeilia Goldschmidt. 500 3. Sauft und ruhig, in den Willen Gottes ergeben, und mir den h. Sterbesakramenten versehen, starb am 4. dieses Monats, Morgens 6 Uhr, mein geliebter Ehemenn im 86. Jahre seines Alters. Unsern Freunden und Verwandten mache ich diesen Trauerfall ganz ergebenst bekannt, und vere bitte mir alle Beileidsbezeigungen. Oelde den 18. Mei 1810. Wittwe Cordes, geb. Greving. 4. Der göttlichen Vorsehung gefiel es, am Montag den 14. Mai meine Frau, geborne Alexandrina Langenberg, im gesten Jahre ihres Alters und sosten unserer vergnügten Ehe aus diesem Zeitlichen zu sich in die Ewigkeit abzurufen. Sie starb, frühzeitig mit den h. Sakramenten versehen und ergeben in den Willen Gottes, an einem Fieber. Diesen für mich sehr schmerzhaften Verlust zeige ich hiermit meinen Auverwandten und Freunden ergebenst an, und empfehle die Seele der Verstorbenen ihrem christlichen Andenken so wie mich zu ihrer fernern Freundschaft. Alwerskirchen den 22. Mai 1810. B. A. Beumer. 5. Das am 16. Mai an den Folgen der Brustwassersucht im 58. Jahre seines Alters erfolgte Absterben unsers Vaters, des hiesigen Rheingräflichen Renthmeisters Johan Werner Ficken, verfehlen wir nicht, unsern sämmtlichen Verwandten und Freunden unter Verbittung aller Beileidsbezeugung ergebenst anzuzeigen, und empfehlen uns der Fortdauer ihrer Freundschaft und Gewogenheit. Coesfeld den 18. Mai 1810. Die hinterlassenen Kinder. Fn