Intelligenzblatt. Ne 44 Freitag den 5. November. 1809 Intelligenz=Comtoir auf dem Prinzipalmarkt am Drubbel No. k. Großherzogt hum Berg. Münster den 2x. October 1800. Der Präfektad interim Nachstehender von Sr. Excellenz dem Herrn Minister des Innern und der Justiz unterm 8. d. M. erlassenen Beschluß über die Ertheilung der Armuthszeugnisse soll dem Intelligenzblatte eingerückt werden. E. Mylius. Für gleichlautende Abschrift Der General=Seeretair v. Druffel. Großherzogt hum Berg. Düsseldorf den 18. October 1809. Der Minister des Innern, In Erwägung, daß zwar der rete Absatz des zssten Artikels des Stempelgesetzes vom 28. März 18o7 die Denk= und Bittschrifken derjenigen vom Stempelsatze befreit, wesche auf dosche Heut beucd mieseauer. aud ds. Abschriftere, welche auf solche Denk= und Biktschriften erfolgen: dennoch aper die Wohlthat dieses Gesetzes nicht dem Mißbrauche eines unzeitigen Mitleidens preis gegeben werden 86 Zustend der lhge, andertrauten Comminen und deren Gleber genaue Auskunfe zu verschaffen, und daß dieselben schon, vermöge der ihnen übertragenen Steie, Handhabung der öffentlichen Gesetze verpflichtet sind, Beschließt: Art. I. Vom Tage der Bekanntmachung des gegenwärtigen Beschlusses ist es jedem Prfarrer, deren Stellvertretern und Armenvorstehern durchaus untersagt, den Unterthanen Armuths=Attestate zum Gebrauch in Civilangelegenheiten zu ertheilen. Weder bei den Justiz= Zeitpunkte an, auf folcher werden. Art, Il.„ noch bei den Verwaltungsstellen darf, vom nämlichen Art ausgestellte Armuthszeugnisse Rücksicht genemmen Die Befugniß zur nisse ist dagegen, vom stricte übertragen. Art. III. Ertheilung solcher für Civil= Angelegenheiten gültigen Zeugvorbemerkten Augenblicke an, einzig den Maires für ihre DiArt. IV. Die Maires werden bei der Ausstellung der Armuths.=Attestate mit pflichtmäßiger Gewissenhaftigkeit zu Werke gehen. Sie ertheilen dieseiben nur nach vorgängiger genauen Untersuchung und unter eigener Verantwortlichkeit. Art. V. Die Herren Präfekte, Unterpräfekte und sämmtliche Justiz= und VerwaltungsReamten werden beauftragt, über die genaue Vollziehung dieses Beschlusses zu wachen, und die Uebertretungen der competenten Stelle zur Bestrafung pflichtmäßig anzuzeigen. Graf von Nesselrode. Großherzogthum Berg. Münster den 25. October 180### Eirkularschreiben des Präfekten ad interim 60 die sämmtlichen Herren Maires des Emsdepartements. Sämmtliche Herren Maires des Emsdepartements werden aufgefordert, auf den eines intendirten Mordes zu Ober=Langen im Herzoglich= Arenbergischen Arrondisse 778 ment Meppen höchst verdächtigen und gleich nachber entwichenen Menschen, Namens Johan Herman Albers, gebärtig aus Engden oder Driverden in der Grafschaft Bentheim, dessen Signalement unten folgt, ein wachsames Auge zu haben, selbigen im Betretungsfalle zu verhaften, und der Gendarmerie zur Ablieferung an das Tribunal zu Meppen gegen angebotene Erstattung der Unkosten zu übergeben, sodann. mir darüber, respective den Unterpräfekten, mit Beifügung der abschriftlichen Kostenliquidation sofort zu berichten. C. Mylius. Signalement. Der Johan Herman Albers, ungefähr 22 bis 23 Jahr alt, mäßig groß von Statur, wohl gewachsen, hat schlichte dunkelbraune Haare, braune Augenbrauen, glatt von Gesicht, ohne besondere Abzeichen, er trägt drei verschiedene Kleider, einen Kauen, einen dunkelgrauen tuchenen und einen wollakenen schwärzlichen Rock mit, passenden Unterkleidern, und ist überhaupt gut gekleidet. Großberzogrhum Berg. Münster den 27. October 1809. Der Präfekt ad interim Unterrichtet, daß die Großherzoglich=Bergische Verordnung vom 28. Aug. 1806, das Botenwesen betreffend, nicht allgemein befolgt wird, und zwar unter dem Vorwande, daß dieselbe nicht gehörig publicirt sey, beschließt: Die Art. 1. 2. 3.≈ 4. jener Verordnung sollen nochmals publicirt werden, den Maires ist aufgetragen, auf deren Befolgung zu achten, und auf diejenigen Personen, die den Verdacht, derselben zuwider zu handeln, auf sich ziehen würden, wachsames Auge halten zu lassen, und im Betretungsfalle der betreffenden Gerichtsbehörde zur Anwendung der gesetzlichen Strafe zu überliefern. Gegeben wie oben.„„ geven wir eren. E. Mylius. Für gleichlautende Abschrift Der General=Secretair 788 Großherzogthum Berg. Die Brodlieferung für alle im Lande befindliche Großherzogliche Teuppen soll vom r. Januar 18r0 an in der Art in Entreprise gegeben werden, daß der Entrepreneur sich anheissig machen muß, in allen Orten des Großherzegthums das erforderliche Brod von Roggenmehl anzuschaffen. Die nähern Bedingungen können zu Düsseldorf auf dem Vureau der Keiegsadministration, und in den andern Departementen auf den Burcaux der Präfekturen und Unterpräfekturen eingesehen werden. Diejenigen, welche Lust haben, die Entreprise zu übernehmen, müssen ihre Soumissionen nach Maßgabe der Bedingungen vor dem 20. November an das Bureau der Kriegsadministration einsenden. Die Entreprise wird demjenigen übertragen, welcher die annehmbarste Soumission macht. Düsseldorf den 26. October 1800. Der Administrator des Kriegsdepartements. Morin. I. Avertissement. I. In Beziehung auf die höhern Orts ertheilten Vorschriften soll, vom 1. Januar 181o an, die Beschäftigung der im hiesigen Zucht= und Arbeitshause befindlichen Gefangenen anderweit in Entreprise zu geben versucht werden. Diesemaach werden alle diejenigen vermögenden Kaufleute und Fabrikanten, welche zu einer solchen Enkreprise Lust haben, aufgefordert, binnen 14 Tagen und spätestens mit dem rsten November c. ihre Erbiethungen zu machen, wie viel sie per Kopf und Tag für den arbeitenden Züchtling geben, und wie sie diese Gefangenen beschäftigen wollen. Diese Erbiethungen können in folgender Art geschehen: z) Auf die=Beschäftigung aller Arbeitsfähigen, die im Durchschnitt 150— 170 Menschen betragen, a) auf die Beschäftigung eines Theils derselben von 80— 00 Menschen; 3) Endlich ersuche ich alle diejenigen sich zu melden, welche Schafwolle gegen Lohn verspinnen lassen wollen. Im letztern Falle muß aber angegeben werden a) das Quantum der Schafwolle, wele im Jahre rz1o zum Verspinnen franco Münster geschafft wird, b) der Spinnlohn p. Strang, 3 Stränge auf 1 Pf. gerechnet. Ich bitte aber, die höchsten Preise, welche in allen diesen 3 Fällen gegeben werden können, gleich anzugeben, und zwar in pore tofreien Briefen an den Oekonom und Rendanten des Zuchthauses Münster den 28. Oct. 1800. Crull. II. Ediktalladungen. I. Da der Gelbgießer Bernhard Essing das sub No. car. 27. in Egidii Laischaft hier gelegene Haus von dem Silberschmied Gerhard Henrich Schimmeling laut eines unterm ro. October curr. abgeschlossenen notariellen Kaufkontracts für die Summe von 1r2s Rihlr, angekauft, und unterm 23. dieses um ein öffentliches Aufgeboth zur Deckung gegen unbekannte Realprätendenten und Gläubiger gebethen hat; sowerden alle und jede, welche an das oven bezeichnete Haus Eigenthums# oder andere dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese binnen dreimonatlicher Frist, längstens aber in dem auf den 8. Februar 1810, Vormittags 10 Uhr, an der gewöhnlichen Gerichtsstelle vor dem dazu deputirten Stadtrichter Busch angesetzten Termine gehörig anzunielden und zu rechtfertigen, widrigenfalls sie damit pracludirt, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Unbekannten oder persönlich zu erscheinen Verhinderten werden die hieselbst fungirenden Justizcommissarien, als: Richter Meyer und Honthum, Justizcommissair v. Renesse und Licentiat Eisenle, vorgeschlagen, welche sie mit der gesetzlichen Vollmacht und ndthigen Information versehen können. Münster den 25. Oct. 1809. Kais. Kdn, Stadtgericht. v. Bernuth. Wattendorff. 2. Der Pächtiger Herman Anton Kalthoff zu Stockum hat das bisher als Wehrfester besessene in Stockum belegene Kroes Coionat von dem Gutsherrn Herrn Grafen Leopold von Gourcy daselbst in Gefolg des kaiserl. königl. Decrets de dato Madrid den 12. December 1808 Art. 1o. gerichtlich losgekauft. Zu diesem Colonate gehören folgende Pertinentien, als: a) die Kroes Wiese, r Morgen groß, welche Osten an der Kapelle zu Stockum, Westen an des Grafen von Gourcy Ländereien., Norden an Linnemanns und Süden an Feldmanns Land gränzet. b) Im Stockumer Feld 2 Stücke Ackerland in einer Fuhre, enthaltend 5 Scheffel Einsaat Wernsche Maß, und die Osten auf Kötter Böckers, Westen auf Nier89 manns Land, Süden auf die Straße und Norden auf verschiedenes Ackerland schieFeu. c) Sechs. Stück Ackerland daselbst 5 Scheffel Einsaat, welche Osten an Muermans Weg, Westen an Niermans Land, Süden ebenfalls an dasselbe, und Norden am Wege belegen sind, und d) noch im Stockumer Feld 2 Stück Ackere land, 3 Scheffel Gesäh enthaltend, die Osten auf Muermaus, Westen auf Niermans Land, Süden auf den Weg und Norden auf Kroes Land schießen; dann zuletzt e) die Gerechtsomkeit zu Gras und Laub in der Hörster und Stockumer Mark, und in den zu dieser Mark gehörigen Heiden. Zuschlägen 2c. Da der Ankäufer darauf angetragen hat, daß zu seiner künftigen Sicherstellung wider alle ihm unbekannte Realprätendenten ein gerichtliches Aufgebot erlassen werden möchte; so werden, da diesem„Gesuche durch die Verfügung vom heutigen Dato deferirt worden, alle diejenigen, welche an das eben beschriebene Kroes Colonat Realansprüche haben oder zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre desfallsigen Realrechte in Zeit von 6 Wochen und spätestens in dem auf den 6. December l. I., des Vormittags 10 Uhr, in der gewöhnlichen Gerichtsstelle angesetzten Präclusivtermine unter der Warnung anzumelden, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das benannte Colonat präcludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Diejenigen Realprätendenten, denen es an Bekanntschaft fehlen, oder welche am persönlichen Erscheinen behindert seyn möchten, können sich durch legale Bevollmächtigte vertreten lassen, wes Endes ihnen die Herren Justizcommissarien und Advokaten Koppers in Werne, Reinhard in Camen, Richter Keller in Hamm und Doctor Sande *99 fort in Nordkirchen in Vorschlag gebrecht werden. Sign, Werne im Kaiserl. Königl, Patrimonialgericht Stockum den 14. Oct. 1800. Giese. Luzzano. 3. Da die Kaufleute und Municipalräthe Herren Anton Ehringhausen und Caspar Kroes, beide in Werne, von dem Herrn Grafen von Gourcy zu Stockum verschiede. ne Grundstücke, als nemlich der A. Ehringhausen: Fünf Stücke Ackerlandes auf den Langenhövel, Gerichtsbarkeit Stockum, belegen, welche gegen Norden an die Ruschkämpe, Osten an der Landwehr des Grafen von Gourcy, Westen an die Ländereien des Kaufhändlers Kroes, und Süden am Spital gränzen; dann der C. Kroes ebenfalls die auf den Langenhövel Gerichtsbarkeit Stockum belegene a) neun Stücke Landes, welche westwärts an Pinz, ostwäres an des Ehringhausen Ländereien granzen, und b) den auf den Langenhövel belegenen Hausplatz des Müllerknechts Beckschäper in Stockum gerichtlich angekauft, und darauf angetragen haben, daß zu ihrer künftigen Sicherstellung wider alle ihnen unbekannte Realprärendenten ein gerichtliches Aufgebot erlassen werden möchte; so werden, da diesem Gesuche per decretum de hodierno deferirt worden, alle diejenigen, welche an den oben baschriebenen Ländereien und Hausplatz Realanspräche haben oder zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre desfallsigen Realrechte in Zeit von 0 Wochen, und längstens in den auf den 22. December l. I., Vormittags 10 Uhr, in der gewöhnlichen Gerichtsstelle angesetzten Präclusivtermine unter der Warnung anzumelden, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Realansprüchen auf die oben benannten 5 respective 9 Stücke Landes und Hausplatz präcludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferletzt werden soll. Diejenigen Realprätendenten, denen es an Bekanntschaft fehlen, oder welche am persönlichen Erscheinen verhinderr seyn möchten, können sich durch legale Mandatarien vertreten lassen; wes Endes ihnen die Herren Justizcommissarien und Advecaten, Koppers in Werne, Reinhard in Camen, Richter Keller in Hamm, und Doctor Sandfort zu Nordkirchen in Vorschlag gebracht werden. Sign. Werne im Kaiserlich Königlichen Patrimonialgericht Stockum den 14. October 1809. (L. S.) Giese. Luzzano. a. Alle unbekannte Creditoren des abgelebten Joh. Fridr. Heersmann zu Wechte werden hiermit ein für allemal auf Dienstag den 12. December des laufenden Jahrs Morgens um 0 Uhr verabladet, und zwar bei Strafe ewigen Stillschweigens, ihre an des Heersmanns Nachlaß habende Forderungen anzugeben und gehörig zu verificiren, demnächst aber rechtliche Cocirung in künftiger Prioritäts= Urthel zu gewärtigen. Tecklenburg den I3. Oct. 1899. Mertingh. 5. Alle und jede Gläubiger, welche eingen Anspruch oder Forderung an den Kaufhändler Albert Teckienborg zu Rheine und desselben sämmtlicher Haab und Göter haben oder zu haben vermeinen, werden hierdurch zum isten, eten, zten und letztenmal edictaliter verabladet, um innerhalb 6 Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den iten, 14 Tage für den aten und 14 Tage für den zten und letzten Termin peremptorie bestimmt werden, ihre an obgemeldten Convocanten und desselben sämmtliche Haab und Güter habende Ansprüche und Forderungen bei Strafe ewigen Stillschweigens gehörig beim hiesigen Landgerichte zu propeniren und zu justifiziren. 1 Zugleich werden obgedachte Gläubiger hierdurch verabladet, um am Freitag den 1. December l. I., Vormittags 10 Uhr, an des Herrn Landrichters Wohnbehausung dahier entweder persönlich oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, sodann zu sehen und zu hören, daß der Schuldenstand des obgemeldten Convocanten berichtiger, und von selben die Mittel zur Befriedigung desselben angewiesen, widrigenfalls der förmliche Concurs eröffnet werden soll, Sign. Rheine den 1c. Oct. 1800. Ad dtm. dni. judicis. F. A. Niermann, Grschbr. 6. Es ist im October 1898 der vormals in Münsterschen Diensten gestandene Capitain Repomuck von Herresdorff ohne Hinterlassung leiblicher Erben und eines Testaments verstorben, dessen Nachlaß aber zu 107 Rthlr. ausgemittelt. Da die von dem Erbschafts=Curator Richter Honthum zur Ausmittelung der unbekannten Intestaterben angewandten Bemühungen erfolglos geblieben; so ergehr auf dessen Antrag an die zur Zeit des Ablebens des von Herresdorff vorhanden gewesenen nächsten Intestaterben respective deren Erben und Erbnehmern die Aufforderung, sich in dem vor dem deputirten Referendario von Rohr auf den 2 Jylni 1810 hora II hieselbst auf der Regierungs=Kanzellei angesetzten Termine entweder in Person oder durch einen gehörig bevollmächtigten Mandatarium, wozu in Vorschiag gebracht werden die Justizcommissarien Criminalrath Davidis und von Renesse, die Criminalräthe Dyckhoff und Fuisting, zu gestellen, ihr vermeintliches Erbrecht nachzuweisen, und durch Broduction der üder die Nähe der Verwandschaft zu dem Verstorbenen vorhandenen oder beizuschaffenden Beweismittel zu documenIm Ausbleibungsfalle wird der Nachlaß als ein herrenloses Gut den Gesetzen gemäß dem Fisco adjudicirt werden. Eine gleiche Vorladung und Aufforderung unter derselben Präjudiz ergehr an die unbekannten Erben des am 28. Julii 1806 hieselbst mit Hinterlassung eines MobilarNachlasses von 35 Rthlr. verstorbenen franzöfischen Geistlichen Anton Jos. Duplius, Schließlich haben die etwa vorhandenen Creditoren beider Nachlassenschaften in obigem Termine ihre Forderungen anzumelden und zu verificiren. Münster den zr. Aug. 1800. Kaiserl, Kön, Regierung. v. Sodbe. Borggreve. 7. Wenn noch erforderlich ist, daß außer den bekannten Creditoren des hier ab intesrato verstorbenen ehemaligen Advokaren Carl Leopold Vosdings dessen unbekannte Creditoren öffentlich vorgeladen werden, nachdem die Intestaterben auf seine geringe nur in einigen nicht roo Rthlr. werthen bestehende Mobilien=Nachlassenschaft verzichtet, weshalb der Concurs eröffnet, auch der Justizamtmann Hoffbauer zum Curator Concursus angeordnet worden; als werden desselben unbekannte Creditoren hiermit und zwar bei Strafe des ewigen Stillschweigens a dato binnen 6 Wochen, spätestens am 2r. November a. c., des Morgens gegen 10 Uhr, vor dem Untergeschriebenen zu erscheinen verabladet, um nicht nur ihre Forderungen anzugeben, und mit ernanntem Contrabictor darüber zum rechtlichen Erkenntniß zu verfahren, sondern auch selbige auf rechtliche Art durch Urkunde oder sonst zu bewahrheiten. Zur Urkund ist diese Edictalcitation dreimal den münsterschen Intelligenzblättern einverleibt, und der hießgen gewöhnlichen Gerichtsstelle affigirt worden. Tecklenburg den 28. Sepr. 1809. Mettingh. III. Gerichtliche Bekanntmachungen. 792 1. Bei der wider die Juden Moses Salomon und Joseph Salomon wegen Verbreitung falscher Münzen verhänzten Criminaluntersuchung hat sich ergeben, daß neuerdings sowohl hier in der Stadt als auch in einem großen Theile des Großherzogthums Berg neue falsche 20 KreuzerStücke, österreichischen Gepräges, vom I. 1804. in Umlauf sind gesetzt worben. Das Publikum wird hiervon benachtichtiget, um sich vor der Annahme dieses falschen Geldes zu büren. Es ist vorzüglich daran kennbar, daß das Brustbild ganz fllach und undeutlich ausgedruckt, und der Augenwim. per an demselben, welchrr sich an den achten scharf auszeichnet, gar nicht zu bemerken ist; dann fällt es gleich auf, daß auf eben dieser Seite links das oberste Lilienblatt des Kranzes in die Höhe geht, statt daß es, wie bei den ächten Kreuzerstücken, von diesem Gepräge herunter fallen sollie. Der Inhalt dieses Geldes ist fast von blass sem Kupfer, welches sich sogleich zeigt, wann dasselbe gerieben wird. Münster den 28. Oct. 1809. Das Inquisitoriat. Sybel. Woldering. 2. Gestern hat ein junger Mensch, augeblich aus Iburg, zwei silberne Köffel und ein kleines silbernes Pettschaft zum Verkaufe angebothen, und sich entferut, wie der Ankäufer mit ihm und den angebothenen Sachen sich hat zum Gericht verfügen wollen. Ohne Zweifel sind diese letztern gestohlen, und es wird daher derjenige, den dieser Diebstahl betroffen, aufgefordert, die eingelieferten obenbenanten Stücke bei dem unterzeichneten Gerichte in Augenschein und erentualiter in Empfang zu nehmen. Münster den 28. Ock. 1800. Das Inquisitoriat. Sybel. Woldering. IV. Vermischte Nachrichten, ###n Ddem eine viertel Stunde von der Stadt Telgte in einer sehr angenehmen und Heichebarrr. Hegend gelegenen sozenannS#... d; tunftigen Monats November, Vormittags 11 Uhr und den folgenden Tagen, eine Anzahl zusammen Liegendgr. Sxundstücke zur Größe einer gewöhnlichen Colonie, wie auch einiges ZugRatz= und zunges Vich, nebst Ackergereitschaft, Hausgerath und Pferdegeschirr in loco dem Meistbiethenden aus freier Hand verkauft werden. Kauflustige können die Vorwarden täglich in der Wohnung des Unterschriebenen einsehen! Telgte den r#. October 1809. Aus Auftrag. F. Burlage, Notar. 2. In der Stadt Sendenhorst auf der Hauptstraße am Markte steht ein zu jedem Gewerbe wohl eingerichtetes geräumiges Haus, nebst Gehöfde, aus freier Hand zu verkaufen. Wer zu diesem Ankauf Lust hat, wolle sich bei unterzeichnetem Notar entweGreai, meien,. 1ch portoSendenhorst den 20. Oct. 1800. Drees. 3. Auf Telgter Markt ist eine goldene Uhrkette mit Pettschaft gefunden, derjenige der sie verloren hat, kann sie gegen ein angemessenes Trinkgeld wieder erhalten. Das Int. Comt, sagt wo. g. Ein junges Frauenzimmer wünscht am Ende Novembers oder anfangs Deceme bers in der Stadt oder auf dem kande als unterzukommen. Das Int. Comt. gibt Nachr. (Hiebei eine Beilage) Beylage zum Münsterschen Intelligenz-Blatt Nro. 44. 1809. I. Avertissement. Verzeichniß der Vorlesungen, die im Winter=Semester 1800— 1810 auf der Universität zu Münster gehalten werden. Theologische Fakultät. Eine philosophische Einleitung in die christliche Theologie lief't Professor Hermes am Montage, Mittwochen und Freitage, von ro bis 1/4 vör k1 Uhr. Ein Examinatorium über diesen Gegenstand, verbunden mit einer Prüfung der verschiedenen Methoden, die Wahrheiten einer angeblich göttlichen Offenbarung zu untersuchen, hält derselbeam Dienstage um dieselbe Stunde. Professor Kistemaker wird die Erklärung der Paulinischen Sendschreiben fortsetzen, und darauf die katholischen Sendschreiben, die Apostelgeschichte und die Apokalypse erklären: Morgens von 8 bis 9 Uhr. Die Kirchengeschichte, von der Entstehung der Kirche an, bis auf Karl den Großen, lies't der Weltpriester Katerkamp, täglich, den Donnerstag ausgenommen, von 9 bis 10 Uhr. Die spezielle Dogmatik lief't, mit durchgängiger Beziehung auf Klüpfels Iustit. theol. dogm., Professor Hermes, täglich, den Donnerstag ausgenommen, von 3 bis 4 Uhr. Ein Examinatorium hierüber hält derselbe, mit besonderer Rücksicht auf die Geschichte der Dogmen, am Sonnabend von 10 bis 1/4 vor 11 Uhr. Die Lehre von der göttlichen Gnade und von den Sakramenten, in dogmatischer und moralischer Hinsicht, wird nach eigenem Entwurfe Professor Borgmann, täglich, den Donnerstag ausgenommen, von 2 bis 3 Uhr vortragen. Ueber die Behandlung der Sünder in der Beichte lies't V##fessor Brokman, jeden Tag in der Woche, den Donnerstag ausgenommen, Morgens von 7 bis 8 Uhr. Das öffentliche Kirchenrecht lies't, nach eigenem Eytwurfe und nach Schenkl's InNelt. für. ecctesl##st., Kanonikus Cordes, am Montage, Mittwochen, Freitage und Sonnabend, Morgens von 9 bis 10 Uhr. Unterricht in der hebräischen Sprache gibt Prof. Wecklein nach Vaters Lehrbuche täglich, mit Ausnahme des Donnerstags, von ro bis 11 Uhr. Juristische Fakultät. Ueber das Studium der Jurisprudenz, insbesondere über das Verhältniß der eigentlich wissenschaftlichen und historischen Seite derselben wird Dr. Farwicc an einem freien Tage von 9 bis 10 Uhr einige öffentliche Vorlesungen halten. Die Rechtsgeschichte lief't der Richter Honthum täglich, mit Ausschluß des Sonnabends von 4 bis 5 Uhr. Das Naturrecht wird Dr. Farwick nach Ficht's Grundlage viermal in der Woe che von 9 bis 10 Uhr vortragen. Die Geschichte Deutschlands wird der Regierungsrath Sprickmann nach Pütter 5 Stunden wöchentlich von 4 bis 5 vortragen, und damit die Geschichte Frankreichs verbinden. Die Institutionen wird der Regierungsrath Meyer nach der Waldeckschen Ausgabe des Heineccius täglich, mit Ausschluß des Sonnabends, von 3 bis 4 lesen. Die Pandekten wird derselbe nach 794 Böhmer, mit Rücksicht auf den Code Napoleor überhaupt, und insbesondere in der Theorie der einzelnen Contr#ete, ebenfalls täglich, mit Ausschluß des Sonnabends, von ir bis t2 boltragen. Das deutsche Privatrecht nach Runde wird der Regierungsrath Ludorff mit besonderer Beziehung auf die Provinziairechte und auf den Code Napoleon täglich, mit Ausschluß des Sonnabends, von 3 bis 4 kesen, und vorzüglich bei der Lehre von der Güter=Gemeinschaft unter Eheleute auf die Bestimmungen des Code Napoleon im 5. und 6. Titel des r. und im 5. Titel des z. Buchs Rücksicht nehmnen. ####as Kirchtnrecht wird der Canonicus und Assessor Druffel, mit Rücksicht auf die dahin einschlagenden Titel des Code Napoleon, von to bis ir nach Schenkl vortragen Das-Criminalrecht wird Prof. Sprickmann Helterink nach Feuerbachs Lehrbuch, mit Rücksicht auf die französische Eriminal=Gesetzgebung, täglich, mir Ausschluß des Sonnabends, in einer mit den Zuhörern näher zu verabredenden Stunde vortragen. Die Geschichte der Gesetzgebung Frankreichs überhaupt, und des Code Napoleon insbesondere„ wird der Regierungsrath Sprickmann von ja bis 12 Uhr am Montage, Mittwochen und Freitage vortragen, und sodann das erste und zre Buch dieses Gesetzbuches. Das zie Buch desselben aber der Professor Sprickmann=Kerkering in der nemlichen Stunde am Dienstage, Donnerstage und Sonnabend, nach dem Texte desselben, erklären. Den Civik=Prozeß wird Hofrath Nacke nach Martens, mit Rücksicht auf den Code de procedure civile, 5 Stunden wöchentlich, in einer mit den Zuhörern noch zu verobredenden Stunde vortragen. Die Theorie des Prozesses, nach Martin, wird Regierungsrath Callenberg am Dienstage, Mittwochen und Donnerstage in einer noch zu verabredenden Stunde vortragen, und den Gerichtsgang nach dem Code de procedure civile mit aufnehmen. Anleitung zu juristisch=praktischen Arbeiten, verbunden mit praktischen Uebungen, gibt derselbe am Montage und Freitage in einer noch zu bestimmenden Stunde. Medizinische Fakultät. Naturgeschichte des Thierreichs, für angehende Aerzte und Oekonomen, nach Linne's System und nach einem darüber herauszugebenden Handbuche, trägt Professor Wernekink vor, mit Vorzeigung seiner eigenen Naturaliensammlung, täglich mit Ausschluß Sonnabends, Morgens von 10 bis 11 Uhr. Ueber kryptogamische Gewächse lies't derselbe Sonnabends von ir bis 12 Uhr. Ueber den innern Bau der Pflanzen, mit Räcksicht auf das Leben derselben, lies't der Pharm. Dr. Herold wöchentlich einmak in einer passenden Stunde. Chemie nach Greens Grundrisse lief't Prof. Boode täglich mit Ausschluß Sonnabends, von 4 b.s 5 Uhr Nachmittags. Die theoretische und praktische Pharmazie lief't der Pharm. Dr. Herold in einer noch zu bestimmenden Stunde. Anatomie des menschlichen Körpers trägt Professor Fries vor, viermal in der Woche Nachmittags von 3 bis 4 Uhr. Anthropologie und Diätetik lies't Prof. Landgräber nach eignein Plan, fünfmak in der Woche, Nachmittags von 2 bis 3 Uhr. Pathologie, verbunden mit Therapie, lies't Prof. Druffel Morgens von 9 bis 10 Uhr. Materia medica trägt Prof. Bodde nach eignem Entwurfe vor, viermal in der Woche, Vormittags von ir bis 12 Uhr. Ueber Formular und Uebung im Receptschreiben hält derselbe öffentlich Vorle ####5 sung am Mittwochen Vormittage von Ir bis 12 Uhr. Die operative Chirurgie trägt Professor Fries vor, viermal in der Woche, Morgens von 1o bis 11 Uhr. Derselbe lies't über venerische Krankheiten, welche bey dem jetzigen Zustande sieses Uebels am wichtigsten sino, Mittwochen und Sonnabend Nachmittags von 3 bis 4 Uhr. Die Bandagen= Lehre, nach Starks Handbuche, verbunden mit Manual= Uebungen und einer kurzen Uebersicht der praktischen Chirurgie, lies't der Prosektor Wegehausen in einer noch zu bestimmenden Stunde. Die Geburtshälfe, nach Froriep, trägt Prof. Landgräber fünfmal in der Woche vor, Morgens von 8 bis 9 Uhr. Die medizinische Polizei trägt Dr. Sentrup vor fünfmal in der Woche, Morgens von ro b.s 11 Uhr Anleitung zum Präporiren gibt der Prosektor Wegehausen täglich Morgens von 11 bis 12 Uhr. Thier=Arzenei. Ueber die Zergliederung der Thiere lief't Prof. Fehr. Auch gibt derselbe in der Thierarzneischule Anleitung zu seciren, ferner über Physiologie und über die Kennzeichen der innern Krankheiten der Thiere. Philosophische Fakultät. Psychologie trägt Prof. Ueberwasser vol, täglich, mit Ausschluß des Donnerstags, um 8 Uhr. Die höhere, reine und angewandte Mathematik lehrt Prof. Gerz von 2 bis 3 Uhr. Die Experimental=Physik lies't Prof. Roling nach Greens Grundriß der Na. turlehre, Fffentlich s mal in der Woche von 8 bis 9 Uhr. Ein Examinatorium über diesen Gegenstand hält derselbe am Dienstage um 2 Uhr. Eine Anleitung zur Astrognosie gibt derselbe in einer Abendsiunde nach Bode's Anleitung zur Kenntn.ß des gestirnten Himniels. Geschichte und Kritik der schönen Literatur Deutschlands lief't Prof. Schlüter nach eigenen Heften, privarim; am Dienstage, Donnerstage und Sonnabend von Ir bis 12 Uhr. Die Theorie des deutschen Styls lies't derselbe, mit beständiger Rücksicht auf die neuere deutsche Literatur, und mit praktischer Anwendung, nach eignem Pleine, privalin, zu einer noch zu bestimmenden Stunde. Terenzens Andria und Fragmente aus dem Eunuchus und dem Heautontimorumenos kommentirt derselbe öffentlich, am Montage, Dienstag, Mittwoch, Freitage und Sonnabend von o bis 10 Uhr. Ueber Sitten und Lebensart der Römer lies't derselbe wöchentlich einmal graris. Homers Ilias kommentirt Prof. Kistemaker öffentlich am Montage, Mittwoch und Freitage, von 3 bis 4 Uhr. Ueber Pädagogik, nach Niemeyer, oder über Rhctorik, lies't Consistorialrath Möller, nach eignen Sätzen, Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags um 4 Uhr. Die Vorlesungen nehmen am 3o. Oktober ihren Anfang. II. Gerichtliche Bekanntmachungen. Subhastationspatente. 1. Da über das Vermögen des am 25# Februar 1807 verstorbenen Pastors Joche maring zu Herbern, nachdem die Testamentserben der Erbschaft wegen Insuff#cienz der Masse entsagt, ad instantiam creditorum unterm heutigen Dato der Concurs er*) 4 90 öffnet worden; so wird allen und jeden, welche von dem Gemeinschuldner etwas zu diesem Vermögen gehörigen an Gelder, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch anbefohlen, davon nichts verabfolgen zu lassen, vielmehr der Regierung sofort getreulich Anzeige zu thun, und die Gelder und Sachen, mit Vorbehalt ihrer daran habensen Rechte, in das Regierungs=Depositum abzuliefern, unter der Verwarnung, daß wenn dennoch etwas bezahlt oder ausgeantwortet werde, dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn er der Inhaber solcher Gelder und Sachen die. selben verschweigen oder zurückhalten möchte, er noch außerdem alles seines daran habenden Rechts für verlustig erklärt werden wird. Münster den 16. Oct. 1809. Kais. Kön, Regierung. v. Sobbe. Borggreve. 2. Die dem Kötter Joh. Bernd Böcker gehörige, zu Sassenberg, nach Süden und Westen an den langen Garten, nach Norden an Künnen Wiese und nach Osten an Vahls Kamp belegene zu 60 Rthl. tarirte Wiese wird im Wege der Execution subhastirt, und zur Licitation ein Termin auf den 18. December Vormittags 10 Uhr in dem Hause der Wittibe Wirthen Schmedding zu Sassenberg angesetzt. Zahlungsfähige Kauflustige werden dazu eingeladen, und können Taxe und Vorwarden täglich in der Gerichtsregistratur einsehen. Zugleich werden zur Berichtigung des Besitztitels alle diejenigen, welche auf vorgedachte Wiese ein Eigenthums= oder sonstiges Realrecht haben, hierdurch aufgefordert, spätestens im Termin den 27. Dec. d. J. ihre Ansprüche und den Grund derselben anzugeben; mit der Warnung, daß die Ausbleibenden präcludirt, und die Wiese auf den Namen des Ankäufers ins Hypothekenbuch eingetragen werden soll. Warendorf im Gericht Sässenberg den z. October 1809. Schlüter. Henckelmann. III. Vermischte Nachrichten. 1. In der Aschendorffschen Buchhandlung ist zu haben: Stolberg(Fr. L.) Geschichte der Religion Jesu Christi. Fr. Bd. 2 Rtl. 8 gGr. Dasselbe auf Schreibp. 2 Ktl. 20 gGr. Huber(F.) Handbuch der Relizion für das erwachsene christkatholische Volk. 2 Bde. 8. Meersburg und Constanz 1800. 3 Rthlr. Michl(A.) Kirchenrecht für Katholiken und Protestanten, mit Hinsicht auf den Code Napoléon. gr. 8. München 18094 „ 2 Kthlr. Fenelons Werke, religiösen Inhalts. Aus dem Französichen übersetzt von Mathias Claudius. 2 Theile, 8. Hamburg 1800 und 1809. 2 Rtl. 4 gGr. Ruppertz(K. I.) Apologie der Urkunden des Christenthums, als Grundlage der Theologie dargestellt. gr. 8. Klagenfurth 1805. 1 Ril. 18 g Gr. Des heiligen Pabstes und Kirchenlehrers Grezorius des Großen sämmtliche Briefe, übersetzt von Feyerabend. gs. bis rgs. Buch, gr. 8. Kempten 1808. 2 Kil. 12 gGr. Furthner(P. F. A.) Das Ganze der christe lichen Sitten und Glaubenslehre, anbequemt dem christlichen Kirchenjahre in 3 vollständigen Jahrgängen von Sonn= und Festpredigten. 2r. Jahrg. 8. Landshut. 1809 1 Rtl. 12 gGr. An die Interesseuten der Maja. 2. Denen resp. Interessenten der vor ein Paar Jahren vom Herrn Fridr. Raßmann 797 in Münster angekändigten„Maja“ wird bekannt gemacht, daß dieses Werkchen im Verlage der unterzeichneten Buchhandlung zur Michgelismesse 181o erscheinen wird. Die prosaischen Aufsätze bestehen in Erzählungen, Paramythien, literärischen Denkmälern, Metagrammen u. s. w.; die Poesien aus Oden, Liedern, Balladen, Sonnetten, Votivtafeln u. dgl. Bis zur Erscheinung kann man noch mit r5 gGr. sächs. darauf subscribiren, der nachherige Ladenpreis wird beträchtlich höher seyn. Osnabrück im November 1800. C. W. Cronesche Buchhand. 3. Bei Peter Waldeck ist zu haben: Taschenbuch für das Jahr 181o, der Liebe und Freundschaft gewidmet. In ordinärem Einband 1 Rtl. 12 gGr. en marog. 2 Kil. 12 g Gr. Minerva, Taschenbuch für das Jahr 1810. Mit ro Kupfern. Herausgegeben von Schreiber. In ordinärem Einband 1 Rtl. 16 gGr. en marog. 2 Ktl. 16•6Gr. Krummachers Apologien, Paramythen 1 Rtl. 4 g Gr. Gaspari, Lehrbuch der Erdbeschreibung zur Erleuterung des neuen methodischen Schulatlasses, 2 Hefte... 3 Rtl. 16 gGr. Auch sind daselbst sämmtliche Großherzogl. Bergische Regierungs=Verordnungen, Register und Tabellen, worüber ein gedrucktes Verzeichniß einzusehen ist, theils vorräthig theils auf Bestellung zu bekom. men. 4. Die vor einigen Monaten auf Subscription angekündigte: Mimigardia, poetisches Taschenbuch für das Jahr 1810, von Fridr. Raßzmann. Mit Sonnenbergs Portrait und mit Melodien. Subscriptions= preis 16 gGr. Ladenpreis 20 gGr. ist so eben erschienen und wird ungesäum an die resp. Subscribenten abgeliefert werden. Der Inhalt dieser Blumenlese ist bei andern Gelegenheiten schon angezeigt worden, daher es überflüßig seyn würde, ihn hier nochmals einzeln anzugeben. P. Waldeck. 5. Bei F. Theissing sind zu haben: Ansichten von der Gegenwart, und Aussichten in die Zukunft. gr. 8. 2 Rt. 12 gGr. Des Grafen Stolberg Geschichte der Religion Jesu Christi. Fr. Bd. 2 Rt. 8g Gr. Gaspari, Lehrbuch der Erdbeschreibung. rote nach den neuesten Veränderungen berichtigte Auflage, gebunden 1809. 1 Rthlr. Dessen 2ter Cursus, neue Auflage 1 Rtl. 14 gGr. Göttinger Taschenkalender für 1810 1 Rtl. 12 gGr. Memoiren des Obristen von Massenbach. 2 Bände mit 3 Planen und einer Charte. gr. 8. 6 Rtl. 12 gGr. 6. Es wird in einer Apotheke einer Landstadt gegen Ostern ein Provisor verlangt. Wo? ist beim Int. Comt, zu erfahren. 7. Bei Wirthschafter Niehoff auf der Frauenstraße wird seit dem Send eine Kiste mit Apothekerglas vermißt, welche muthmaßlich aus Versehen mit andern Waaren aufgeladen worden. Der redliche Inhaber derselben wird ersucht, davon schleunigst Nachricht zu geben, und die Kiste zurück zu schicken. 8. Es ist in verflossenen Sendtstagen ein Paquet, in blau Papier emballirt, unter Adresse: Herrn Luttermann in Nottulen, an irgend einem Hause dahier abgelegt, ohne daß man sich mehr erinnert, an welchem. Man ersucht daher jeden freundlichst, bei welchem dieses liegt, es # 05 dem Intell. Comt. gleich anzeigen zu lassen. 9. Am Montag den 2o. Nov. soll die dahier zu dem hochadlichen Stift Langenhorst gehörige sogenannte Dieck=Mühle, worin eine Korn=Wasser=Mühle und Oelschlag befindlich ist, auf 12 nacheinander folgende Jähre, mit oder ohne Wohnung, an den Meistbietenden verpachtet werden; Der Anpächtiger kann sleich oder am 1. May die Pachtung antreten. Alle hiezu Lusthabende belieben sich am obbenannten Tage des Morgens 19 Uhr in der gen Amtmanney= Stube einzufinden, woselbst die näheren Bedingungen einzusehen sind. Proß, Amtmann. ro. Mit den geographischen Vorlesungen für erwachsene Frauenzimmer von gebildetern Ständen wird am 7. Novemb., des Raumes wegen im ehemals Baakschen jetzt von Böselagerschen Hause, der Anfang gemacht. Grauert. 11. Am rzten dieses Monats soll der bey dem Hause Loburg ohnweit Coesfeld belegene sogenannte große Busch, der babey liegende Baulands Kotten, und der im Kirchspiel Gescher nahe am Hause Tinnen belegene Lohaus Kotten des Morgens 10 Uhr am Hause des Hrn. Maire Wessendorf in Coesfeld den Meistbietenden verkauft werden. Die Bedingungen, Vermessungs Register, Charten nebst den Aestimaten können in Coesfeld beim Hrn. Vicarius Möntener, und bei mir Unterzeichneten eingesehen werden. W. Deiters, Lt. 12. Zufolge Verfügung der hochlöblichen Domainen=Direction wird am Dienstag den 7. Novemb. l. I Morgens 10 Uhr die Reparatur der Wasserfässer und Röhren auf dem Schloßboden bei Unterzeichnetem auf dem Bureau der Renthey Münster an den Wenigstfodernden verdungen werden. A. Geisberg, Rentm. r3. Die dahier auf der Rothenburg sub No. 155 belegene Behausung nebst Gehöfde steht zu vermiethen, und kann sofort bezogen werden. Das Int. C. g. Nachr. 14. Mit dem bereits in der auf der Rothenburg belegenen Behausung des sel. Hrn. B. A. V. Schlüter angefangenen Meublenverkauf wird heute und in folgender Woche, des Morgens 9, und des Nachmittags 2 Uhr fortgefahren werden; die jeden Tag zu verkaufenden Sachen wird der Ausrufer durch die Stadt besonsonders bekannt machen. Münster den z. Novemb. 18o0. Aus Aufrrag Block, Rotar. 1s. Montag den Iz. Novemb. l. I. und den darauf folgenden Tagen Vormittags um 9 und Nachmittags um 2 Uhr, sollen in der hieselbst auf der Rothenburg das Nro. 27. Aegidii Layschaft belegenen Behausung allerhand Mobilien, bestehend in Oefen, Schränken, Tischen, Stühlen, Beiten, Kupfer und Zinnen, auch Goldschmiede Geräthschaft öff ntlich durchs Meistgeboth gegen baare Zählung verkauft werden. Münster den 2. Novemb. 1800. Aus Auftrag C. Müller, Notar. 16. In den Sendstagen ist bei mir ein leinenes Parapluys stehen geblieben. I. Mehring, Weinhändler am Dom. 17. Es ist ein weisser gestrickter Beutel mit einem Schnupftuch und ein Paar Handschuhen verlobren. Man bitrei den Finder, 9 selben gegen ein Trinkgeld am Int. Comt. abzugeben. 18. Am Dienstag den 7. Nov. Morgens 11 Uhr werden folgende Gewichte, als 19 Stück à 1oo Pf. 2— à 18 Pf. I— à 10 Pf. 2— à 5 Pf. im Wohnhause des Unterzeichneten auf dem Bureau der Renthey Münster öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. A. Geisberg, Rentm. 19. Bei J. Bonsen auf den Roggenmarkt sind wieder frische Schellfische zu haben in allen Quantitäten. 20 Bei H. Läcke auf der Rothenburg ist frisch angekommen und in billigen Preisen zu haben: Schellfische, Bückinge, wie auch Schweizer, Limburger, holländ. Tafel= Edamer und süße Milch= Käse. Geburtsanzeige. r. Die heute erfolgte zlückliche Entbindung meiner Frau, geborne Henkenius, von einem gesunden Knaben ermangele ich nicht, meinen Verwandten und Freunden ergebenst anzuzeigen. den 3o. Okt. 1800. Fr. Humperdinck, Tuchhändk. Heirathsanzeige. 1. Am 8. d. M. sind wir durch das Band der Ehe zur Freude unserer beiderseitigen Eltern verknüpft. Wir geben uns die Ehre, dieses unsern geehreen Verwandten und Freunden unter Ausbittung ihrer fernern Freundschaft anzuzeigen, und bitten diese Versicherung unserer Seits zu genehmigen. Leer den 16. Oct. 1800. F. Brüning. Marianne Brüning, geborne Pellazino, Sterbefälle. I.. Dem Allerhöchsten gestel es, unsere gute Mutter, die Wittibe Joseph Schultze geborne Schröder, im 4r. Jahre ihres Alters am zesten dieses nach einer mit christlicher Geduld ausgestandenen Auszehrung, frühzeitig mir den heiligen Sterbesakramenten versehen, zu sich in die Ewigkeit abzurufen. Diesen uns unersetzlichen Verlust machen wir hierdurch unsern Verwandten und Freunden bekannt, und empfehlen die Seele der Verstorbenen ihrem christlichen Andenken. Hopsten den 24. Oct. 1800. Geschwister Schultze. 2. Am 2r. dieses starb an den Folgen eines Schlagflusses meine geliebte Frau und unsere werthe Mutter im 67. Jahre ihres Atters, nachdem Sie Tages vorher mit allen heiligen Sakramenten versehen. Wir empfehlen die abgeschiedene Seele dem Andenken unserer Verwandten und Freunde, und uns zur Fortdauer ihrer Freundschaft und Gewogenheit. Rheine den 25. Oct. 1800. Bernh. Theod, Sträter. Theod. Sträter jun, der Sohn. Maria Cath. Sträter, geborne Schilgen. Maria Cath. Schilgen, geborne Sträter. J. G. Schilgen. Maria Francisca Sträter. z. Gestärkt durch wiederholte Empfangung der h. Sakramente enschlief sanft und ruhig zu einem bessern Leben, am 22. Oct. Morgens gegen 6 Uhr, unsere innigst geliebte uns ewig unvergeßliche Mutter, Anna Elisabeih verwittwete Amtsschulzin Bisgeb. Pellengahr, in einem Alter von 67 Jahren 1 Monat. 00 Nur der Hinblick auf ihren frommen Wandel, und der Gedanke, die Verklärte einst über den Sternen wieder zu finden, kann unsern Schmerz einigermaßen lindern. Diesen empfindlichen Todesfall unsern Verwandten und Freunden bekannt machend, empfehlen wir die abgeschiedene Seele ihrem christlichen Andenken, uns zu fortdauernder Freundschaft und Gewogenheit. Nordwalde den 2. Nov. 1800. Der Vollendeten hinterbliebene 7 Söhne und Tochter. a. Am 26. d.; Morgens zwischen a und 5 Uhr, raubte uns der Tod durch eine mit musterhafter Geduld überstandene Brustwassersucht, in ihrem a2. Lebensjahre, frühzeitig mit den h. Sterbesakramenten versehen, unsere uns unvergesliche Tante respective Schwiegerin und Base, die Wittibe Hessel geborne. Susanna Fürbdter. Pflichtmäßige Anzeige und Empfehlung der abgeschiedenen Seele sey dieses unsern Verwandten und Freunden. Coesfeld den zo. Oct. 1800. Die Erben der Verstorbenen. Beilage zum Münsterschen Intelligenzblatt 43. 180c. Großherzogt hum Berg. Münster den 23. October 1809 Der ppräfekt ad interim Nach Einsicht des Rescripts Sr. Excellenz des Herrn Ministers des Innern vom 7. d. M., die Annahme von Novizen in Klöstern betreffend, beschließt und verordnet, was folgt: r) Sämmtliche von der preußischen Regierung für das Erbfürstenthum Münster erlassenen, und durch das Ministerialrescript vom 23. Mai 1808 bestätigten Verfügungen; die Aufnahme von Novizen in männliche und weibliche Klöster, die Versendung einländischer und die Annahme ausländischer Ordensgeistlichen betreffend, sind auf alle Theile des Emsdepartements, wo sie noch nicht publizirt seyn möchten, namentlich auf das Arrondissement Steinfurt, ausgedehnt. Dem zufolge ist 2) sämmtlichen in jenen Theilen befindlichen Manns= und weiblichen Klöstern, mit Einschluß der Trappisten und Trappistinnen, verbothen, Novizen anzunehmen, ohne vorher die landesherrliche Erlaubniß dazu nachzusuchen. Eben so dürfen dieselben z) weder einländische Geistliche versenden, noch ausländische annehmen, ohne von dem Gouvernement die Erlaubniß dazu erhalten zu haben. 4) Sämmtliche in der Verfügung der Art. r. begriffenen Klöster haben unverzüglich ein nach dem beiliegenden Schema eingerichtetes tabellarisches Verzeichniß über ihr Personale bei dem Maire der Gemeinde, in der sie gelegen sind, einzureichen. 5) Aehnliche Verzeichnisse müssen in Zukunft halbjährig, und zwar am 15. Junii und 1t. December bei dem Maire eingereicht werden. Die in gefolge des gegenwärtigen und des vorstehenden Artikels einkommenden Verzeichnisse haben die Maires ihren Unterpräfekten, und die dem Präfekten einzureichen. 6) Gegenwärtiger Beschluß soll an die in seinen Verfügungen begriffenen Klöster bekannt gemacht, und in das Intelligenzblatt eingerückt werden. Die Unterpräfekten und Maires sind mit dessen Vollziehung beauftragt. Gegeben wie oben. Unterz. C. Mylius. Für gleichlautende Abschrift Der General=Secretair v. Druffel. #/18 114•4 17** Verzeichniß * d e 8 * Klosters zu aufgenommen von dem Vorstande desselben N. R. Kloster in Eingesandt den. ten 180