Intelligenzblatt. Ne• 10 Freitag den 10. März. 1809 Intelligenz= Comtoir auf dem Prinzivalmarkt am Drubbel No. I. Io ach i m von Gottes Gnaden, Großherzog von Berg, Prinz und Großadmiral von Frankreich. Der beunrahsende Zustaupd) ber; Pahunge und Holungen, as sene, welche von die zu Unsern Domainen gehörigen Woldungen. Hamen: Gemarken=Waldungen, Wir haben Uns mit den Mites schsce ie Kischastetes Cheaschae geschalges bobs de, Hihen Wie, aus den Dornag Usts Fuanzgtastes, droednuer ud verordnen wie folgt: Artikel I. Es ist für die Waldungen und wolitung augegp pe.## welcher jährlich wenigstens einen Forstbezirk bereisen muß, nd als eien die ant Hougznushenan gesitgen Rütze der Walbungen uno Holzungen Bezug bat. 188 Artikel 3. Unter ihren Befehlen stehen ein Generaltaxgter, Inspectoren 1 ei. Ldigeiseten auach hucd) becte Daeschesen bestaet asden elel.— dien. über die zur Erhaltung und Verbesen Ei une... Artikel 5. richtigen, zosammensteleler ur dem Migsiter voriegenz demnächst aber. poaieguu diesen geuchnigt sund, in Vollzug setzen lasen enmncht aeg wenn Se Artikel 6. ien eischechste de Keische lcen hen eise und der Asczie sehgende, Aähasehe Besescheten hslcse sldeskeähite eschageng, die dentaih do Forstagan in Artikel 8. unter dem Namen; Gemarken=Waldungen oder a.“ irgen endern dan sanlchen Bechicn der ishen. Zialg grechen,(id lunsen Geaenls hausen: fütr Unsere Dominial=Forsten festgesecht werden: jeshe. 9. anartertat, und wie sene auf die Vorstellungen und Vemekkungen, die d,estegse u. aur G. le Arteiten dieser Art den möchten, Rücksicht neymen.— Die befondern Korstanfosher i(date dernacht wversellscheften, Corporationen oder Anstalten, weische Eiaantz=sunze; von. Gemeinheteh, Gezungen fnd, kömnen nicht,echer zur Asibung ides Kuta Forstinspe tor des Arondissements bestitiget worden sind, wobel zedak, an ou den rungsfalle die Zuflucht zu der Verwaltung offen hlaten u bet gech im 100 Artikel 9. Der Natural= und Geldertrag der im vorhergehenden Artikel genannten Waldungen verbleibt den Gemeinheiten, Gesellschaften, Corporationen oder Anstalten, denen sie gehören, indem der Zweck Unserer Vorsorge nur dahin geht, die Erhaltung dieser Waldungen und deren mnöglichst vortheilh fteste Bewirthschaftung zu sichern, aber keineswegs den Rechten und Vortheilen der Eigenthümer Abbruch zu thun. Artikel re. Alle die Gemeinde= Waldungen betreffende Verordnungen und Verfügungen werden von dem Finanzminister auf das Gutachten des Minisiers des Innern erlassen. Artikel II. Die Uns auf verschiedenen Waldungen unter dem Namen der Waldgrafschaft gebührenden Gerechtsamen sollen, in so weit es nöthig ist, durch unsere Inspectoren unter der Aufsicht der Verwaltung ausgeübt werden. Urtikel 12. Die den Privaten zugehörigen Waldungen sind der Aufsicht der Verwaltung und Unserer Forstbedienten nur in Betreff der Forstpolizei, und in den Fällen untergeordnet, wo, nach den schon bestehenden Verordnungen, Vorschriften und dem Herkommen, Erlaubniß zum Rotten oder zu Holzfällungen eingeholt werden muß.— Die Waldbesitzer, welche besondere mit einem Titel versehene Forstbedienten zu halten wünschen, sind verbunden, die Authorisation dazu nachzusuchen, und wenn sie solche erhalten, die Auswahl der Individuen durch den Forstmeister des Arrondissements genehmigen zu lassen. Artikel 13. Wir behalten uns die nähere Bestimmung vor, in welchem Verhältniß die Gemeinheiten, Gesellschaften, Corporationen und Arstalten, welche Eigenthümer von Waldungen oder Holzungen sind, zu den Kosten der allgemeinen Verwaltung beizutragen haben. Artikel 14. Die Besoldungen der Mitglieder der Verwaltung werden durch ihr Ernennungs=Decret bestimmt werden; die der übrigen Forstbeamten und Untergeordneten sind wie nachsteDie Besolbung des General=Taxators auf breizehnhundert Reichsthaler, einschließlich der Entschädigung für Reisen, da derselbe wegen der Eigenschaft seiner Dienstverrichtungen fast immer außer seinem Wohnorte senn muß;„„ “ d i e d e r I n s p e c t o r e n a u f e i l f h u n d e r t R e i c h s t h a l e r, m i t t e l s t w e l c h e r S u m m e s i e f ü r i h r e Reisen, so fern solche nicht außer ihrem Arrondissement gehen, keine Kosten=Vergütung erhalten; die der Unterinspectoren von der ersten Classe: auf siebenhundert Reichsthaler, 191 Von der zweiten: auf sechshundert und fünfzig Reichsthaler, und von der dritten: auf sechshundert Reichsthaler. Sie sind zur Haltung eines Dienstpferds verbunden. Die der Revierförster(gardes marteaux) können von zweihundert bis dreihundert und fünfzig Reichsthaler verschieden seyn. Die der Forstwärter von siebenzig bis zu hundert und fünfzig Reichsthaler. Die der Waldschützen endlich von zehn bis vierzig Reichsthaler. Artikel 15. Der Finanzminister kann jährlich über eine Summe von tausend Reichsthaler disoniren, um solche auf den Vortrag der Verwaltung unter die Forstbeamten und Angestellten zu vertheilen, deren Dienste dieser Auszeichnung würdig sind. Artikel 16. Der nämliche Minister wird die Zahl des nöthigen Dienstpersonals sowohl bei der Verwaltung, als, wo es nöthig seyn möchte, bei den Inspectoren bestimmen.— Er wird einstweilen ihre Besoldungen festsetzen. Artikel 17. Die Mitglieder der Forstverwaltung, der General=Taxator und die Inspectoren werden von Uns ernannt.— Die Unterinspectoren, das Dienstpersonale bei der Verwaltung und den Inspectoren, die Revierförster und die Forstwärter werden durch den Finanzminister, an einem demselben von der Verwaltung vorzulegenden Vorschlag dreier Candidaten, ges wählt. Die Waldschützen und andere bei den Holzfällungen gewöhnlich nöthige Individuen werden durch die Verwaltung angestellt. Artikel 18. Die Mitglieder der Verwaltung tragen in Dienstgeschäften ein grünes Kleid nach französischem Schnitt, seiner Länge nach mit einem silbernen Stäbchen verziert, auf den Taschen, Aufschlägen und Kragen nach dem, dem gegenwärtigen Decrete beiliegenden, Muster gestickt, und mit weissen Knöpfen, worauf ein I mit einer Krone darüber, und unter dem I das Wort Forêis steht. Der Taxator und die Inspectoren tragen die nämliche Stickerei auf den Taschen, Aufschlägen und Kragen, aber ohne Stäbchen. Die Unterinspectoren tragen solche nur auf den Aufschlägen und Kragen. Die Revierförster erhalten ein einfaches grünes Kleid, mit den Knöpfen der Verwaltung. Die Forstwärter und Waldschützen können auch ein kurzes Kleid, einfach, von grüner Farbe, mit den nämlichen Knöpfen tragen. 192 Artikel 19. Unser Finanzminister ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Decrets beauftragt. Gegeben zu Fontainebleau den 3o. October 1807. v Joachim. Der die Stelle des Staatssecretairs provisorisch versehende Finanzminister Agar. Vorstehende Verordnung ist durch das Arrété des hohen Finanzministerii vom r7. dieses Monats auch auf die Provinzen Münster, Mart, Tecklenburg, Lingen und Rheda ausgedehnt worden, und wird daher zur allgemeinen Achtung und Nachricht hiermit bekannt gemacht. Kaiserlich Königliches Administrations=Collegium. v. Schlechtendal, Mettingh. v. Thadden. I. Publikandum. r. Da den oftmals erlassenen, an den Eingängen der Promenaden auf besondere Tafeln aufgezeichneten Verordnungen zuwider, die öffentlichen Promenaden um hiesige Stadt durch Reiten in den Fußwegen und auf andere Art beschädigt werden; so werden jene Verordnungen hierdurch erneuert und in Erinnerung gebracht. Die Beschädigung der Bäume und des Buschholzes ist bei körperlicher Strafe verbothen; das Fahren mit Frachtwagen und Karren in den Fahr= und Fußwegen, das Reiten, Schieben und Ziehen mit kleinern Karren in den Fußwegen, und das Treiben des Viehes durch die Fahr= und Fußwege, ist bei s Rthlr. Strafe verbothen; wovon der Angeber die Hälfte bei Verschweigung seines Namens, wenn er solche verlanzt, erhalten, die andere Hälfte aber zur Straßenkasse fließen soll. Münster den 24. Febr. 1899. Kaiserlich Königliches Administrations=Collegium. v. Schlechtendal. v. Druffel. Schmedding. II. Avertissements. 1. Der gewöhnliche Unterricht in der Geburtshülfe wird am 10. April d. J. seinen Anfang nehmen. Diejenigen, die demselben beiwohnen wollen, können sich mit den erforderlichen Attesten versehen, und bei dem Herrn Medicinalrach und Professor Landgräber hieselbst einfinden. Münster den 22. Febr. 1809. Provincial= Collegium Medicum er Sanitatis. v. Forckenbeck. Kerlen. 2. Da die in dem Münsterschen Intelligenzblatte eingerückte Vorladung der abwesenden Conscribirten der Grafschaft Lingen vom 10. Decbr. v. J. nicht früh genug hat aufgenommen, und die vielen SpezialVorladungen und Bekanntmachungen an die Angehötigen und Verwandten nicht schleunig genug haben expedirt werden können, so ist, um den abwesenden Conscribirten jeden Grund einer Beschwerde zu benehmen, beschlossen worden, den auf den 2a. März d. J. anberaumten Termin zu ihrer persönlie chen Gestellung bis zu dem 1. Mai d. J. zu verlängern; welches hiermit zur Nach 100 richt für die in der Vorladung vom 10. Dechr. v. J. benannien Conscribirten und ihre Angehörigen mit der Warnung bekannt gemacht, daß gegen die Ausbleibenden in sontumacialn nach der Strenge der Gesetze verfahren werden wird. Sign, Lingen den 25. Januar 1809. Geheimer= und Landrath Manve. III. Ediktalladungen. 1. Es ist am 5. Julii l. J. hieselbst der bei der lieben Frauen Kirche in Ueber wasser als Pfarrkaplan gestandene Johan Henrich Gerhard Conrad Schürmann aus der Ehe eines gewissen Johan Henrich Schürmann mit der Maria Clara Hülsmann hieselbst am 15. Julit 1755 gebohren, mit Hinterlassung eines, wegen ermangelnder Förmlichkeiten, ungültigen Testaments verstorben, daher der Nachlaß den gesetzlichen Intestaterben des Verstorbenen angefallen; diese sind unbekannt, auch die von dem gerichtlich angeordneten NachlaßCurator, Richter Honthumb, zu deren Ausmittelung angewandte Bemühungen vergeblich gewesen. Auf den Antrag des Curators ergeht daher hierdurch an die zur Zeit des Absterbens des Conrad Schüermann vorhanden gewesenen nächsten Intestat=Erben respective deren Erben und Erdnehmer die Aufforderung, sich in dem vor dem deputirten Referendario Schrimpff auf den 8. August künftigen Jahrs, Vormittags II Uhr, hieselbst auf der Regierungs=Canzlei angesetzten Termine entweder in Person oder durch einen hinlänglich bevollmächtigten Mandatar zu gestellen, ihr vermeintliches Erbrecht nachzuweisen, und durch Production der über die Nähe der Verwandschaft zu dem Verstorbenen vorhandenen oder beizuschaffenden Beweismittel zu documenitren; im Ausbleibungsfalle soll der zum gerichtlichen Deposital=Verwahr beförderte Nachlaß als ein herrenloses Gut dem Fisco, den Gesetzen gemäß, adjudicirt werden. Münster den 20 Oct. 1808. Kaiserl. Königl. Regierung. v. Sobbe. Deppenbrock. 2. Nachdem über das Vermögen der Wittwe Weinhändlerin Winkelmann, wozu unter andern ein in hiesiger Stadt sub No. car. 2g der Martini Laischaft gelegenes Haus und ein Garten außerhalb der Stadt gehört, dato aus dem Grunde der Concurs ex omcio eröffnet worden, weil die Gemeinschulonerin selbst auf Zulaßzung zur Rechtswohlthat der Vermögensabtre= tung provocirt hat, und überdem die Insufficienz ihres Vermögens zur Befriedigung der schon bekannten Gläubiger actenmäßig ist: so wird solches den sämmtlichen Creditoren der Gemeinschuldnerin, und daß der offene Arrest verhängt sey, mit der Auflage öffentlich bekannt gemacht, in dem vor dem deputirten Referendario Schrimff auf den 24. März a. k., Morgens 10 Uhr, an der gewöhnlichen Gerichtsstelle angesetzten Connocations=Termine entweder in Person oder durch zuläßige Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Ansprüche an die Concursmasse, sie mögen Namen haben wie sie wollen, gebührend anzumelden und nachzuweisen; widrigenfals den Ausbleibenden der Rechtsnachtheil trifft, daß sie mit allen ihren Ansprächen an die Masse präcludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Unbekannte oder zu erscheinen Verhinderte können sich an einen der hier fungirenden Advocaten, Richter Broschard, Hontbumb und Meyer, die Licentiaten Eiserle, Brockhausen, Lohkampf, Bösensell, Holstein, Speller, Fuisiiug, Boner rc. wenden, und mit Vollmacht und Information versehen. Im übrigen haben sich Creditores in dem präsigirten Connotations. Termine zugleich über die Beibehaltung des zum InterimsCurator und Contradictor bestellten Syndiei Gräver zu erklären, und sich über das Cessionsgesuch der Gemeinschuldnerin sub Prejudieio zu äußern, daß sonst angenommen werde, als hätten sie bei der Zulaßzung der Gemeinschuldnerin zu der nachgesuchten Rechtswohlthat nichts zu erinnern. Münster den 12. Decbr. 1808. Kaiserl. Königl. Stadtgericht. v. Bernuth. Wattendorff. 3. Der Franz Frye in Olfen hat unterm 5. Decbr. v. J. von dem Wilhelm Heur. Grube ebenfalls in Olfen wohnhaft folgende Grundstäcke, als nämlich 1) zwei Stücke Ackerland aufm Olfer Berge in einer Fuhr gelegen, und gegen Norden längs der Wittibe Homann, gegen Süden längs des Schulzen von Olfen Land, gegen Osten auf die Heustraße und respective Niemanns Kamp, und gegen Westen auf dem Fuhrweg über dem Berge anschießend, und wovon das eine, welches zunächst des Schulzen von Olfen Land in Süden belegen, der Pastorat zu Hullern, das andere aber, welches längs der Wittibe Homanns Land in Norden belegen, dem Hause Sandfort zehntpflichtig, 2) sechs Stücke Ackerland, ebenfalls aufm Olfer Berge verschiedentlich belegen, wovon a. eins gegen Norden längs gegen Mengelkamps Land, gegen Süden längs zwei der übrigen hiernächst vermeldeten fünf Stücke belegen, und auf die Olfer Mark in Westen, und über den Fuhrweg über dem Olfer Berge anschießend. d. Drei Stücke Land, aber in einer Fuhr befindlich, die längs Bomholts Gare ten in Westen, und zwei Stücke Olfensches Kirchenland in Osten belegen, sodann in Süden auf die Olfer Mark, in Norden aber auf das hier oben sub lit. a. vermeldte verkaufte Stück an94 schießend, und dem Hause Sandfort zehntpflichtig. c. Zwei Stücke endlich längs Bomholts Garten in Süden, und das sub lit. a vermeldete verkaufte Stück Land, in Norden belegen, und welche in Westen auf die Olfer Mark, in Osten aber auf die sub lit. b. vermeldten verkauften drei Stücke Landes anschießend, aus welchen beiden Stücken Landes jährlich der Stadt Olfen terinino Martini ein Grundgeld von 3 Schil. 6 dt. Conv. Münze überhaupt bezahlt werden müssen, für die Summe zu 670 Rthlr. Convent. Münze gerichtlich angekauft, und zur Sie cherstellung gegen unbekannte Realgläubiger auf die Erlassung eines öffentlichen Aufgebets derselben angetragen. Es werden daher alle diejenigen, welche an die vorbesagten Grundstücke irgend einen dinglichen Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solchen innerhalb9 Wochen, und spätestens in dem dazu auf den 5. April l. I., des Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetztem Termine entweder selbst, oder durch zuläßige mit gesetzlicher Vollmacht versehene Mandatarien gehörig anzumelden und zu justifieiren, und zwar unter der Warnung, daß diejenigen, welche sich vor oder in diesem Termine weder schriftlich noch mündlich melden, mit ihren etwaigen Realansprüchen präcludirt, und ihnen in ein Erkenntniß ein ewiges Stillschweigen werde auferlegt werden. Unbekannte oder persönlich zu erscheinen Behinderte können sich an die dahier fungirenden Advocaten, Herren Richter Giese und I. C. Koppers wenden, und solchemit Vollmacht und Information versehen. Werne den 2. Januar 1809. Das Gericht hieselbst. Strobandt. Heckmann, 195 IV. Serichtliche Bekanntmachungen. Subhastationsparente. r. Es sollen nachstehende, von dem Johan Gerhard Biedendiek in bisher besessene, in und bei der Stadt Harsewinkel im Warendorfer Kreise belegene Immobilien, als: r) ein in der Stadt Harsewinkel sub No. car. 152, unweit dem Kirchhofe, und Terlutters Häusern zum Handel sehr bequem gelegenes Wohnhaus, 2) ein Anbang zu dem Wohnhause, wele cher mit demselben unter einem Dache steht, zusammen auf 756 Rthlr. gehinter dem Wohnhause belegener Garten, geschätzt auf 40 Rthl., a ein Stück Feldland unweit Harsewinkel, an Beckerings Felde belegen, gränzt nach Norden an Johan Henrich Schmitz, nach Süden an Christ. Kosters Land, nach Osten an den gemeinen, und nach Wesien an den Mühlenweg, geschätzt auf 5o Rthl., gerichtlich dem Meistbiethenden Schulden halber verkauft werden, und sind dazu drei Subhastationstermine auf den I. März, I. April, und 8. Mai l. I. und zwar die beiden ersten an der Behausung des Gografen Guilleaume zu Warendorf, der letzte aber an gewöhnlicher Gerichtsstelle zu Harsewinkel, jedesmal Morgens 9 Uhr, angesetzt. Besitz= und zahlungsfähige Kauflustige werden demnach hiermit aufgefordert, in den oben bestimmten Terminen ihre Gebote abzugehen; Taxe und Vorwarden können täglich in der Gerichtsregistratur Zugleich werden alle und jede Realprätendenten, welche an die vorbezeichneten Biedendiekschen Immobilien ein Eigenthumsrecht, Grundgerechtigkeit, Kanon, oder sonst ein darauf haften sollendes dingliches Recht, wie dasselbe iminer Namen haben mag, zu haben vermeinen, hiermit vorgeladen, um ihre sich darauf beziehenden Realanspräche in term. Sumstag den 29. April l. I., Morgens 9 Uhr, an der Behausung des Gografen Guilleaume zu Warendorf zu proponiren, und mit den erforderlichen Beweisen zu belegen; unter der Warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Realunsprüchen auf die oben bezeichneten Biedendiekschen Immobilien werden präcludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird Warendorf am Gogerichte Hurkotten den 27. Januar 18c9. Guilleaume. Eickholt. 2. Das bisher von dem Architecten v. Vagedes bewohnte, und nunmehr wieder zur Gablerschen Coneursmasse gezogene, sub Nro. carastri rar der Martini Laischaft in hiesiger Stadt gelegene, und von den vereideten Taratoren zu 7150 Rthlr, Conventions= Münze gewürdigte Haus soll dem Antrage des Concurs Curators zufolge öffentlich subhastirt werden, Die Bietungs=Termine sind auf den 23. November dieses, den 24. Januar 31. März künftigen Jahrs, jedesmal Morgens 11 Uhr, auf dem Stadtgerichts Gebäude vor dem deputirten Referendario Zur Nedden präfigirt, und können in selbigem besitz= und zahlungsfähige Kauflustige ihre Gebote zum Protokoll abgeben; wobei zur Nachricht gereicht, daß Taxe und Vorwarden in der Stadtgerichts Registratur täglich zu jedermanns Einsicht offen liee gen. Münster den 14. Sept. 1808. Kaiserl. Königl. Stadtgericht. Mäser. Wever. (Hiebei eine Beilage) Beylage zum Münsterschen Intelligenz= Blatt Rro. 1o. 1899. I. Publikandum. Es wird hierdurch auf Veranlassung Anfragen verschiedener Untergerichte, Nachricht des Publikums und der mmren Gerichtsbehörden in Absicht Jurisdiction über Militairpersonen nut gemacht, daß lach der jetzigen Organisation des Mitairs damit nur eine Instruction in isciplinarsachen und über Dienstverehungen verbunden ist, übrigens aber ie Mlitairpersonen in civilibus, fisalibus und criminalibus der ordentliden Jurisdicton, gleich allen andern Interthanen, unterworfen sind, und iher mir Ausnahme jener Discipli= rsachen und Dienstverbrechen das bis„Reige“ Forum militare privilegiatum cessirt, dahingegen aber *) in allen denjenigen Fällen, wo die in lite befindlichen Militairpersonen aus ihren Standquartieren ins Feld gerückt sind, die in der P. O. Tit. 2o. L. 9. sequ. verordnete Suspension solcher Prozesse, so lange die gegenwärtige Gesetzgebung besteht, noch in Kraft bleibt. Münster den 27. Febr. 1809. Kais. Kön. Regierung. v. Sobbe. Wülfingh. II. Avertissements. r. Veranlaßt durch eine Beschwerde der hiesigen Zuchthauscemmisson werden sämtliche Gerichte des Regierungs=Departe= ments, welche Criminaluntersuchungen zu führen haben, oder dazu in speziellen Fällen den Auftrag erhalten, hierdurch erinnert: 1) Bei der Ablieferung der Verbrecher zum Zucr= und Besserungshänse die Vorschriiten der Instruction vom 27. Mürz 1707 auss genaueste zu befolgen, und das mit dem Gerangenen über seinen künftigen Erwerb aufzunehmende Protokoll jedesmal der Zuchthauskommission mitzutheilen, zugleich aber auch 2) ein genaues Signalement des Verbrechers, und sobald ein Erkenntniß ergungen, davon eine beglaubte Abschrift beizufügen. 3) Unter keinerlei Vorwand weiter unmündige Kinder mit den Eltern zum Zucht: oder Besserungshause abzuliefern, vielmehr solche in vorkommenden Fällen den betreffenden Polizeibehörden zu übergeben, welche nach den ihnen ertheilten Instructionen für die Unterbringung solcher Kinder zu sorgen haben. Entgegengesetzten Falles wird die Zuchthauscommisson dem abliefernden Gerichte die Kinder auf seine Kosten zurücksenden, und der Criminalsenat überdies die Vernachläßigung dieser Vorschrift ernstlich rügen. Münster den az. Febr. 1800. Criminal=Senat der Regierung. v. Bernuth. Wülfingh. 2. Bei Gelegenheit der Wegräumung des Schutts vom Martini Kirchhofe ist ein großes silbernes Pettschaft getunden, welches die Umschrift in alt=lareinischen Lettern führt: S. hinrici Epi. Monasterien. er Administrat. Breinens. Wer uns bekannte Eigenthümer wird aufgefordert, sein Recht an der verlornen Sache binnen 14 Tagen bei dem Secretair Wattendorff gebührend nachzuweisen, widrigenfalls die 197 selbe dem Finder zugeschlagen werden wird. Münster den 5. März 1800. Kais. Kön, Stadtgericht. v. Bernuth. Wattendorff3. Mit Genehmigung des hochlöblichen Adininistrations= Collegii wird den aaten dieses Monats, des Morgens um 1rUhr, hier auf dem Rathhause eine große doch zwar in einem unbrauchbaren Zustande befindliche Brandsprütze, nebst den dazu gehörenden kupfernen Röhren, öffentlich dem Meistbiethenden salva ratiticatione verkauft werden. Kauflustige können sich vorher zur Besichtigung hier auf dem Rathhause bei dem Thürwärter Bockholt melden. Münster den 7. März 1800. Kämmerei=Casse. Klein. III. Edictalladungen. 1. Auf Anstehen des Zellers Lammert, Kirchsp. Beckum, so zum hochwürdigen Domkapitul zu Münster eigenbehörig, werden hierdurch alle und jede, welche an den gedachten Lammert aus irgend einem Grunde nicht gutsherrlich bewilligte Ansprüche und Fordernngen zu haben glauben, aufgefordert, solche nebst den darüber sprechenden Beweismitteln in dem auf den ihten Mai c., Morgens 9 Uhr, auf der hiesigen Gerichtsstube angesetzten Termin gehörig anzumelden, auch sich über die vom Provocanten übergebenen Vergleichsvorschläge, welche vorläufig in der hiesigen GerichtsRegistratur eingesehen werden können, bestimmt zu erklären, mit der Warnung, daß die ausbleibenden in dem Schuldenstande nicht aufgeführten Creditoren mit ihren Ansprüchen abgewiesen, und ihnen deshalb gegen die erschienenen Gläubiger des Lammert ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll; die ausbleibenden in dem Schuldenverzeichniß benannten, so wie die sich nicht bestimmt erklärenden Creditoren aber für einwilligend in die Vergleichsvorschläge sollen gehalten werden. Zugleich wird sämmtlichen Creditoren des Provokanten bekannt gemacht, daß die Temporal=Inhibition, welche in Entstehung der Güte dem Befinden nach sofort wieder aufgehoben werden soll, erkannt, dem Provokanten bis dahin aber jede Veräußerung seines Vermögens bei Strafe körperlichen Arrestes untersagt worden sey. Beckum den 23. Febr. 1809. Das Gericht hieselbst. Detten. Mues. 2. Der Baruch Moses Hildesheimer hat zur vollständigen Berichtigung des tituli possessionis der vormals seinem Schwiegervater dem Landrabiner David Michel Breslau gehörigen, und, in der Theilung der Nachlassenschaft desselben, seiner Ehefrau Juchebed Breslau angefallenen Immobilien, nämlich 1) das auf der Fleischhauerstraße dahier sub No. cat. 613 belegenen Hauses und 2) eines vor dem Embsthore am Holenberg, neben Schulte Bellmans Garten, belegenen Gartens, auf ein öffentliches Aufgebot angetragen. Es werden daher alle diejenigen, welche ein Eigenthums oder sonstiges Realrecht an gedachte Immobilien zu haben vermeinen, aufgefordert, solches am 15. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, beim hiesigen Gerichte anzumelden; mit der Warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf gedachte Immobilien präcludirt, und diese auf den Namen des Besitzers ins Hipothekenbuch eingetragen werden sollen. Warendorf den 28. Febr. 1800. Gericht daselbst. Schlüter. Henckelmann. IV. Gerichtliche Bekanntmachungen. 198 r. Es ist eine auf die Immobilien des Joh. Heur. Henning, jetzt der Anna Elisabeih Hennings, verehlichten Fridr. Wilh. Höcker zu Wichte, im Kirchspiel Lengerich Grafschaft Teckleuburg, am 15. October 1767 eingetragene Obligation für die verstordene Wittwe Bürgermeisterin Smend zu Tecklenburg auf 330 Rihlr. in Golde, welche dem Prediger Rudolph Smeno 31, Lengerich, als Miterben der Primordiel= Gläubigerin, in der Theilung zugefellen, und laut der von demselben unterm 18. v. J. ausgestellten, und am 29. ejusdem gerichtlich anerkannten Quitung völlig abbezahlt worden ist, verlohren gegangen. Da nun die gedachte Ehefrau Höcker Anna Elisabeth, geborne Hennings, Behuf der nochgesuchten Löschung der verlotnen Obligation um ein öffentliches Aufgeboth angesucht hat; so werden mitnrig..... hier bei der Regierung und zu Tecklenburg anzuschlagenden, und den Münsterischen Inteiligenzblättern zu dreien Malen einzurükkenden Proclamatis die etwaigen mer, Cessionarien, Pfand= und sonstige Inhaber der vorerwähnten, auf die Immobilien des verstorbenen Johen Henr. Hennings, jetzt der Ehefrau Frikr. Wilhelm Höcker, Anna Elisaberb, geborve Henning, in Wechte im Kirchspiel Leugerich, Grafschaft Teckleuburg, am 15. October für die verwittwete Bürgermeisterin Smend gegangenen Obligarion vom 30. Aug. 1767 auf 330 Rthlr. in Gelde verabladet, In rermi' g den 2d. Artil e., Uhr, allhier vor dem Deputato zu erscheinen, und ihre soriche an die zu leschende Obligation zum Pragioel enugebenz mi der Bezagauge daß sie sonst mit ihren daran habenden erwaigen Ausprlchen werden präcludirt, ihnen dethalb ein ewiges Stilschweigen werde auferlegt, und auf den Grund der zu erlassenden Präclusons=Sentenz mit der Löschung dieses Capitals im Hypothekenbuche verfahren werden. Urkundlich der Tecklenburg=Lingenschen Regierungs= Unterschrift und derselben großern Instegels. Liugen den 6. Februar 1800. Kaiserl. Königl. Tecklenburg= Lingensche Regierung. (L.S.) v. Goldbeck. Beckhaus. 2. Es wird hiermit von Gerichts wegen bekannt gemacht, wie daß in Aeußerungssachen des Kaufhändlers Herman Herting zu Embsdetten sämtlicher Haab und Güter am Dienstag den 2r. März l. J., Vormittags 10 Uhr, an des Wirthschafters Augusiin Stroetmans Haus zu Einbsdetten, das dem obgemeldten Discutienten zuständige Wohnhaus nebst Iinterhaus und Garten, zu ungefähr 3#tel Scheffel Saat, cum onere er commodo geschätzt zu 350 Rthlr.; eine halbe Torfgrube zwischen Bickwermers und Joseph Bräckers, geschötzt zu 20 Rthlr., ein Frauen=Kirchensitz unter dem Bühn, zu 20 Rthlr., ein Manns=Kirchensitz auf dem obersten Bühn, zu 12 Rthl., öffentlich zum feilen Kauf ausgesetzt, und dem Meist= und Letztbiethenden gegen zu verfügender baarer Zahlung gerichtlich schlagen werden soll. Kauflustige können sich des Endes zur bestimmten Zeit, Ort und Stunde einfinden. Sign. Rheine den 20. Febr. 1809. Ad dtm. dui. judicis. F. A. Nierman, Grschbr. Gestohlene Sachen. . r. Dem Kaufhändler Wallmeier zu Gravenhorst sind in der Nacht vom 27. den 28. Februar aus seinem Nebenhause zwei Säcke mit Gerste, jeder von einem halben Malter, gezeichnet HWM, ver*) 199 mittels Einbruchs entwendet; es wird daher jeder für den Ankaus verselben gewarnt, und der zenigen, der den Thäter an gen kann, die edictmäßige Belohnung hierdurch zugesichert. Bevergern den 2. Muarz 1 c0. Des Grricht zu Bevergern. Reinhartz. Weverinck. mes mit gelben metallenen Knöpfen, eine dunkel aschgraue Weste mit farbigen Streifen, die um den Leib gehen, grüne tuchene Hose, alte Strümpfe, die oben an der Wade dunkelblau und unten hellblau mit weiß melirt sind, die Schuhe, die er trägt, sind mit Riemen zugebunden und noch neu. Stecbrief. Der eines gewaltsamen Diebstahls beschuldigte Joh. Everh. Haesch hat in voriger Nacht Gelegenheit gefunden, aus seinem hiesigen Arreste zu entweichen. Es werden daher alle Ortsobrigkeiten unter Erbiethung ähnlicher Gegendienste ersucht, den unten näber bezeichneten Inculpaten im Betretungsfalle arreriren und hiehin abliefern zu lassen. Telgte den 1. März 1800. Das Stadtgericht. Honthumb. Schulz. Signalement. Joh. Everh. Haesch, Hausirer, gebürtig aus Telgte und wohnhaft daselbst, angeblich 2 Jahr alt, 5 Fuß 3 Zoll groß, schlanker Statur, gebt gerabe, scheint gesund zu seyn, und keinen körperlichen Fehler zu haben, außer einen kleinen weissen Fleck auf dem rechten Auge, hat übrigens gewöhnliche Krä te. Sein Gesicht ist klein, mehr rund als lang, die Gesichtsfarbe ist frisch und gesund. Er hat blaue Augen und braune starke Augenbraunen, eine gewöhnliche Nise, mittelmätzigen Mund und einen solchen Kinn. Seine Haare sind dunkelbraun, die er rund und ins Gesicht gekämmt trägt. Vorzüglich kennbar is er an einer Narbe einer geheilten Schnittwunde noben dem Daumen an der rechten Hand. Seine Kleidung ist ein blauer Fuhrmanns= kittel, darunter trägt er ein braunes WamV. Vermischte Nachrichten. Aufforderung. 1. Meine beiden Stiefsöhne, Joh. Bernard Henr. Jos. und Gerh. Henr. Pröbsting, die sich seit einem halben Jahre von mir entfernt haben, ohne daß sie mir von gegeben haben, ersueche ich schle migst zurück zu kehren, um den Conscriptionsgesetzen Genuge zu leisten, und mich aus der schrecklichsten Verlegenbeir zu zechen, worin sie michdurch ihre Pflichtvergessenheit versetzt haben, indem ich durch die strengen Maßregeln, die die Regierung ergriffen hat, einen gänzlichen Ruin meines Hofes befürchten maß Diejenigen, die deren Aufenthalt wissin, ersuche ich, mich davon gegen Erstattung iher., auelagen unsrzszlich zu benachrichLüdinghausen den 25. Febr. 1800. Schulte Pröbsting. Aufforderung. . 2. Joh. Heur. Ziel, aus der Bauerschaft Langern, Kirchspiels Werne, ist vor 4 Jahren mit einem Kammerpasse als Schneidergesell auf seine Profession von hier gereier, da derselbe aber der Conserip, tien pro 1808 untergorfen, und sich so me nig bei der kosung als Musterung der Conscridirten gestellet hat, und mir der gegenwartige Aufenthalt meines Sohnes, Joh. Heur Ziel, durchaus underannt is so ersuche ich denselben auf diesem Wege dringend, Angesichts dieses, und zwar noch vor dem Präclusionstermine, den 26. Febr. curr., sich bei der landräthlichen Behörde zu Münster zu sistiren, um den Conseriptionsgesetzen Genüge zu leisten, indem von der Obrigkeit die strengsten Maßregeln gegen mich ergriffen sind. Werne den 16. Febr. 1809. Ziel. Aufforderung. z. Ich ersuche meinen Sohn Bernhard Henr. Pröbsting, welcher seit seiner im April 18o7 angefangenen Wanderschaft als Schönfärber in der Fremde nichts hat von sich hören lassen, zur schleunigsten Rückkehr nach seinen Geburtsort, um den Conscrip= tionsgesetzen Genüge zu keisten. Auch birte ich jeden, dem dessen Auferthalt oder Tod bekannt ist, mir davon gegen die Gebühren Nachricht zu ertheilen. Greven den 25. Febr. 1809. Pröbsting. Aufforderung. 4. Mit dem äußersten Mißvergnügen haben wir erfahren, daß unsere Söhne, Gerh. Wilh. Schulte Horing und Joseph Heur. Laermann, aus dem Kirchspiel Werne, Münsterischen Kreises, welche in der Conscription des Jahrs 180g zum Militairdienst bestimmt worden; bei dem Abmarsch aus Münster am 6. dieses zwischen Münster und Humm desertirt sind. Wir sehen uns daher genöthiget, solche öffentlich zu ihrer Pflicht zurückzurufen, um den Conscriptionsgesetzen Genüge zu leisten, und uns aus einer Verlegenheit zu ziehen, in welcher wir durch ihr strafbares Entweichen versetzt worden, indem schon wirklich strenge Maßregeln von der Obrigkeit gegen uns eingeleitet sind. Zugleich bitten wir jeden Menschenfreund, dem der Aufenthalt unserer Söhne allenfals bekannt ist, uns gleich durch einen Eilboten davon zu bennchrichtigen, kamit wir in den Stand gesetzt werden, alles mögliche 200 anzuwenden, sie zur Erfüllung ihrer Pflichten zu bewegen. Werne den 19. Febr. 1800. Luermann. Schulte Horing. Aufforderuns. 5. Mein Sohn Adolph Leyer, der bereits vor 4 Jahren nach Frankreich gereiser ist, und dessen Aufenthaltsorr ich bey allen meinen Bemühungen nicht habc erfahren Können, wird hiemit dringend aufgefordert, in sein Vaterland zurück zu kehren, uns dem Conscriptions= Gesetze sofort zu genügen, damit die gesetzliche Strafe nicht vollzogen werde. Wittwe Leermann zu Bokum im Beckumer Kreise. 6. Unsern geehrten Handlungsfreunden machen wir hiermit die Anzeige, daß wir wie gewöhnlich bevorstchenden Fastensend in unserm Logis bei Madam Wittwe Dumme auf Ludgeri Straße mit einem völlig assortirten Waarenlager beziehen werden, und empfehlen uns ihres Zuspruchs bestens. Joh. Matth, Meyberg& Comp, von Langenberg. 7. Am Samstag den I8. I. M. März, Nachmittags 3 Uhr, soll der Garten, welchen bisher der Bürger Rachel in Niethe gehabt, und der außer Servatil#hor gelegen, dem Meistbiethenden auf dem Garten selbst aus freier Hand verkauft werden; wobei zur Nachricht dient, daß allenfalls der halbe Kaufschilling verzinset werden kan.— Dieser geräumige Garten, mit vielen Obstbäumen versehen, hat ein mit zwei kleinen Flügeln massiv schön erbautes Garteahaus, von wo eine angenehme Nussicht in die Promenade; dabei noch mehrere Bequemlichkeiten, sowohl zum Nurzen als zum Vergnägen. Kauflustige, die vorher den Garten besehen wollen, können den Schlüssel bei vorgedachtem Bürger Rachel, wohnhaft auf der Ritterstraße No, 136, abfor 201 dern lassen, und die Bedingnisse beizUntereinsehen. Münster den 1. März 1809. C. A. Hülseberg, Not. 8. Bernhard Cahen& Leser aus Elberfeld führen alle Sorten schwarze, couleurte, geflimmte und gedruckte seidene Tücher in allen Größen und Farben, baumwollene, halbseidene und Madras=Zeuge, gelbe, couleurte, geflammte, melirte und gestreifte Nanquinets; baumwollene, halbseidene und seidene Westen; schwarze seidene Loth= und Sammetbänder, gewebte Spitzen, und noch mehrere andere Waaren. Sie versprechen reelle und prompte Behandlung, und haben ihre Niederlage beim Herrn Tergeist, dem Barmherzigen Kloster gegenüber. 9. Der Stuhlmachermeister Schultze aus Preuß. Minden empfiehlt sich den nächsten Send einem hochgeehrten Publikum mit einem Sortiment von eleganten und modernen Polsterstühlen, Sofas, Divans 2c. Er verspricht billige Preise. Sein Legis ist bei Herrn Sandfort auf dem alten Fischmarkt an der Hörterstrasse. 10. Joh. Henr. Pelpmann& Comp., Seidenfabrikanten von Elberfeld, empfehlen sich diesen Fastensend mit einem wohl assortirten Lager von seidenen Tüchern, schwarzen und couleurten seidenen Chillets, figurirten Patentwesten, Madras, und Foulars=Tüchern; sie versprechen die allerbilligsten Preise und bitten um geneigten Zuspruch. Ihr Logis ist wie vorhin bei Herrn Matth. Theissing auf dem alten Fischmarkt. 1I. J. Arn. Spierts aus Braband empfiehlt sich diesen bevorstehenden Münster Fastensend mit einem gut sortirten Lager dreieckiger und runder brabander Filzhüte, wie auch dergleichen Kappen für Herren und Kinder. Er verspricht gute Waare und die billigsten Preise. Sein Stand ist im Umgang. 12. Ein hochgeehrtes Publikum benachrichtige ich hierdurch, daß Geschäfte mich nach Holland berufen haben, und daß ich in 14 Tagen wieder zu Münster eintreffen werde. v. Vergani. 13. Die so äußerst wichtige Anweisung für Färber und Leinendrucker, den gewöhnlichen Ertrag der kalten Indigo: Küpen aufs doppelte zu bringen, auch den Gummi gänzlich zu verdrängen; nebst Angabe einiger in Betreff der Aechtheit noch weeng bekannter Couleuren 2c., Preis I Friedrichsd'or, ist so eben erschienen, und durch alle gute Buchhandlungen zu erhalten. Osnabrück im Febr. 1869. Cronesche Buch= Musik= und Papierhandlung. 14. Ein junger Mensch, welcher Bakken, Bierbrauen und Branntweinbrennen, wie auch das sogenannte Hefenmachen vom Branntweinbrennen versteht, verlangt gegen diesen Östern bei einem Herrn in der Stadt oder auf dem Lande in Condition zu treten. Das Int. Comt. gibt Nachricht. 15. Aus Auftrag des Herrn Thirion aus Braband sind diesen Fastensend bei mir in meinem Hause brabander Hüthe zu haben. F. Schwick, Weinhändler. 1o. Augustin Blondel vient de Breinen à cette foire de Munster avec un assortiment choisi de marchandises françoises, allemandes, ainsi qu'un assortiment de souliers nouveaux et des pailles bien assorties pour faire des Chapeaux. Son magazin et sa boutique seront dans la maison accoutumee sur la place du Dom. August Blondel von Bremen beziehr diesen Send mit einem Assortiment ausgesuchter französischer und deutscher Waaren, und mit Schuhen nach dem neuesten Geschmack, 02 wie auch mit einem Vorrath von allen Gattungen Stroh zu Hüthen. Sein Magazin und seine Boutiqne ist wie sonst in dem schon bekannten Hause des Domhofs. 17. Ein sehr guter Quantscher Flügel stehr zu verkaufen, zugleich wird ein bequemer und guter Rerewagen gesucht. Das Int. Comt. gibt Nachricht. 18. Auf einer gelegenen Straße mitten in der Stadt steht ein schönes großes Haus nebst Stallungen zu verkaufen, auch allenfals zu vermiethen. Das Int. Comt. gibt. Nachricht. 10. Am Dienstag den 4. April l. I. und an folgenden Tagen, Morgens qund Nachmittags 2 Uhr anfänglich, sollen in der auf der Löersraße belegenen Wohnung der Frau Hauptmannin von Bock allerhand Hausgeräthe, als Comoben, Bettwerk, Bettladen, Tische, Stühle, Schränke, worunter ein schöner Küchenschrank mit einem Aufsatz, Porzellain, Spiegel, Oefen, Kupferstiche, eine Tafeluhr, ein Fortepiano mit Bariationen, zwei Harfen und einige FeldmesserInstrumente, dem Reistbiethenden gegen baare Zahlung aus freier Hand verkauft werden. Münster den 7. Marz J/899.# C. A. Hülseberg, Not. 20. Von der zur Theilung stehenden Gelmer Heide, Gelmer Antheils, soll, nach der Vereinigung sämmtlicher Interessenten, zur Bestreitung der Theilungskosten, ein Theil öffentlich und meistbiethend an Ort und Stelle, in termino den I8. April d. I., Vormittags 9 Uhr, verkauft werden. Die zu verkaufenden Parcelen liegen a. hinter dem Kördeschen Broke, am Hammelten Bach, b. in der Körheide an der Landwehr, vor dem Gelmer Schlagbaume, c. an der Landwehr vorne in der Gelmer Heids, unweit des Stadtsbäumers. Der Verkauf geschieht jedesmal zu 6 Scheffel Saat, und wird mit dem sun a. bezeichneten Stück der Anfang gemacht. Die Verkaufsvorwarden, Taxe und Vermessungsregister können bei den unterzeichneten Commissarien eingesehen werden. Münster den 7# März 1809. Vigore commissionis. Sybel. Brokmann. 2r. Am Donnerstag den a3. l. M. März und an folgenden Tagen, Morgens 0 und Nachmittags 2 Uhr anfänglich, sollen in der Behausung des Herrn Regierungs=Secretairs v. Lotten einige der Frau v. Paravicini gehörige Mobilien, bestehend in Porzellain, Oefen, Bettgestellen mit und ohne Behängen, Stühlen, Schränken, Spiel= und sonstigen Tischen, Betten, einer Mangel und Presse rc. dem Meistbiethenden gegen baare Zahlung aus freier Hand verkauft werden, Münster den 7. März 1800. Aus Auftrag. C. A. Hülseberg. 22. Bei Unterschriebenem sind, nebst allen Sorten von Gartensamen, sehr gute und schön gewachsene Aprikosen= und Melkatonnenbäume, wie auch allerlei Winterpflanzen, als: weisse und rothe Kabspflanzen, Wirsing= Savoyen=Schuppens= oder Zuckerhutspflanzen, wie auch ein- und zweijährige Spargelpflanzen zu billigem Preise zu haben. Die mich mit ihrem geneigten Zuspruche beehren wollen, finden mich den ganzen Tag hindurch auf meinem Garten, hinter dem Kloster Niessing am Graben zur rechten Hand, am Wege von erwähntem Kloster nach Ludgeri. Walterus Pötter, ehemaliger Gärtner bei den Minor. 23. Auf Verordnung eines hochlöblichen Administrations=Collegii soll der Betrieb der Schiffahrt auf dem Canal nach Marhafen hin und zurück, wie auch der Transport der Güter vom Krahn nach der Stadt 200 vermittelst Miethpferde wenigstfordernd verdungen werden: aue diezenigen, welche hierzu Lust haben, werden eingeladen, sich am Samstag den II. März c., Nachmittags 2 Uhr, am Krahn dehier einzufinden, um die Bedingnisse einzusehen und ihre Gebote abzugeben. Aus besondern Auftrag. C. v. Elleris, als Administrator des Canals. 24. Es werden eiserne Gewichtsteine anzukaufen gesucht. Das Int. Comt. gibt Nachricht. 2g. Ein Mädchen von guter Herkunft und Aufführung, die gut Schreiben und Rechnen, wie auch Nähen, Stricken und etwas Sticken versteht, wünscht diesen Ostern oder Pfingsten als Ladenjungfer oder Nähemädchen in Condition zu treten. Das Int. Cemt, gibt Nachricht. 26. In einer Haushaltung wird zum Haus= und Gartendienst ein ordentlicher Mann, der auch die Wartung von Pfeiden vollkemmen versteht, und über seine Treue und gutes Verhalten Atteste beibringen kann, gesucht. Das Im. C. gibt Nachr. 27. Auf dem alten Fischmarkt No. 92 sind zwei Zimmer vorn nach der Straße diesen Send zu vermiethen. Das Jur, C. gibt Nachricht. Sterbefälle. r. Nach einer kaum étägigen unbedeutend scheinenden Krankheit starb plötzlich, vom tödtenden Schlagflusse getroffen, doch aber vorbereitet zum Tode, am 31. Januar l. J. der hochehrwürdige Herr Johan Georg Danckelmann, Vikarius zu Vorhelm, im 68. Jahre seines Alters; dessen Seele ich hiermit dem christlichen Andenken seiner Verwandten und Freunde ergebenst empfehle. Zugleich bitte ich diejenigen, welche an der Nachlassenschaft des Verstorbenen zu fordern soder zu zahlen haben, sich deshalb baldmöglichst an mich zu wenden. Vorhelm den 12. Febr. 18c9. I. W. Ficker, Pfarrer, als Executor. 2. Nach einer lange anhaltenden, mit christlicher Geduld und völliger Ergebung in den göttlichen Willen erlittenen, Auszehrungskrankheit, mit den h. Sakramenten mehrmalen versehen, starb am 12. Februar hier in seinem elterlichen Hause mein geliebter Bruder Stepyan Kesseler, Vicarius curatus und Schullehrer zu Rienern, im 40. Jahre seines Alters und im 6. seines Priesterstandes. Diesen für uns äußerst schmerzlichen Trauerfall mache ich allen Freunden des Verstorbenen hiermit bekannt, und empfehle die Seele desselben ihrem Gebethe. Lipborg den 1. März 1809. J. C. Kesseler. für den Monat März 1809. Eine Müter=Wegge" 33 Loch. Ein Müter Rogge Ein Schillingsbrod * * * * Ar Loth. * Pf. Fleischtare für den Monat März 1809. Rindfleisch erste Sorte p. Pfund 2ß. 4dt. „s 2te Sorte. 2 ß.: dt. Kalbfleisch, erste Sorte,„ 2ß.4 dt. „* 2te Sorte 9 1ß.# dt. Mänster im Stadtmagistrat, den 4. März 18c0. Stadtdirektor, Bürgermeister und Rath. Hildebrand, Schweling, Münstermann. Meiteler, (Hiebei eine Beilage No, 2.) 2. Beilage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. ro. 1809. Extrait deslminutes de la secrétaireried’état. En notre Camp impérial de Valladolid le rr. Jenvier 1809. Napoléon Empereur des Français, Roi d’Italie, Protecteur de la Confédération du Rhin erc. erc. Grand-Duc de Berg. Considérant que lesystème féodal n'a plus d’objet dans l’état actuel des sociètcs er qu'il ne peiit pas se concilier auec le code Napoléon que nous nous proposons d’accorder incessamment aux voeux de nos sujets du Grand-Duché de Berg, Sur le rapport de nos ministres, Le Consell-d’état entendu, nous avons décrété er décrétons ce qui sult: ATL. 1 Tous les fiefs existans dans notre GrandDuché, soit qu'ils relevent directement de la couronne ou de seigneurs particuliers, soht er demneurent supprilnes a compter du jour de la publication du presehr décrét. Auszug aus den Urschriften des StaatsSecretariats. In Unserm kaiserl. Lager zu Valladolid den I1. Jan. 1809. Napoleon Kaiser der Franzosen, König von Italien, Beschützer des rheinischen Bundes, Großherzog von Berg 2c. In Erwägung, daß das Lehnssystem in dem gegenwärtigen gesellschaftlichen Zustande keinen Zweck mehr hat, und mit Napoleons Gesetzbuch, das wir den Wünschen Unserer Unterthanen des Großherzogthums Berg unverzüglich zu gewähren gesonnen sind, unvereinbarlich ist; Auf den Bericht Unserer Minister, Nach Anhörung des Staatsraths, haben wer beschlossen und beschließen wie folgt: Art. I. Alle in Unserm Großherzogthum bestehenden Lehen, sie mögen unmittelber von der Krone oder von Privatlehnsherren obhängen, sind und bleiben von dem Tage der Verkündigung des gegenwärtigen Decrets an aufgehoben. Art. 2. Les propriétés territoriales ou autres qut composoient les heis supprimés par Part. r. rentrenr dans la propriete libre des vassaux, qui en jouiront er disposeront a l’avenir comme ils aviseront bon etre; conformément aux loix. Art. 2. Territorial= oder andere Eigenthum, woraus die durch den Art. i. aufgehobenen Lehen bestanden, geht in das freie Eigenthum der Vasallen über, diese werden es in Zukunft, den Gesetzen gemäß, nach ihrem Gutbefinden benutzen, und darüber verfügen können. Art. 3. Les successions féodales sont pareilleArt. 3. Die Erbfolge nach Lehnrechten ist gleich 205 ment abolies: Elles seront soumises a Fordre général de succession établi par les loix de l’état. Art. 4. Sont supprimées, sans indemnité; routes les servitudes féodales, sous quelque dénomination quselles existent ou aient pu exister. Art J. N’entendons néanmoins comprendre dans les dispositions de l’article cidessus les rentes, rederances ou services qui ne seroient imposés ni à la personne, ni en taveur de la personne. Art. 6. Nos Ministres dans le Grand-Duché de Berg sont chargés de l’exécution du present décrer. Signé, NAPOLEON. Par l’Empéreur, Le Ministre Secrétaire d’Etat, Signé, Hugues B. Maret. Pour Ampliation Le Comte d’Empire Ministre des Finances dans le GrandDuché de Berg, Signé, Beugnot. falls aufgehoben; sie soll der durch die setze des Staats eingeführten allgemeinen Erbfolgeordnung unterworfen seyn. Art. 4. Alle Lehens=Dienstbarkeiten, unter welcher Benennung sie bestehen ooer bestanden g logen, sind onne Entschädigung aufArt. 5. Unter den Verfügungen des vorstehenden Artikels wollen Wir gleichwohl die Zinsen, Abgaben und Dienstleistungen nicht mitbegriffen wissen, die weder der Person noch zu Gunsten der Person auferlegt sind. Art. 6. Unsere Minister in dem Großherzogthum Berg sind mit der Vollziehung des gegenwärtigen Decrets beauftragt. Unterz. N’apoleon. Durch den Kaiser Der Minister Staats=Secretair, Unterz. Hugo B. Maret. Für gleichlautende Abschrift der Reichsgraf Finanzminister im Großherzogthum Berg Unterz. Beugnot. I. Avertissement s. Zwei zur Straßenkasse gehörende Gärtei wovon der erste zwischen dem Budden= un Pulverthurmt im Beeul liegt, und bis her vom Invaliden Brinkman, der ander zwischen dem Zwinger und dem Hösterthor von dem Instrumentenmacher Barenbroc benutzt wurden, werden um Gertrudis d J. pachrlos; dieselben sollen am 13. Mär S., Nachmitteg##. Uhr, am Ratbhause öf fentlich durchs Meistgeboth von neuem auf 4 Jahre verpachtet werden, wozu die Pachtlustigen eingeladen werden, und die BedinMünster den 8. März 1800. Stadtdirector, Bürgermeister und Rath. Hildebrand, Schweling. Münsterman, Meiteler. 2. Die Expedition der ordinairen reitenden, fahrenden und Fußbothen= Posten wird aus dem bisher dazu gedienten Posthause auf dem Roggenmarkt nach der dafür angewiesenen ehemaligen Domprobstei auf dem 200 Domhof verlegt, in welcher am Dienstag den J. dieses die Pestgeschäfte um die gewöhnsche Zeit und Stunden ausgeübt werden. Münster den 9. März 1809. Oberpostm. Duesberg. II. Vermischte Nachrichten. I.(Bücheranzeige.) Kaiserl. Deeret, nthaltend die Verwaltungs=Ordnung des Froßherzogthums Berg(Preis 4 gGr.) ist sei P. Waldeck dahier zu haben. 2. Am 20. d. M. März sollen der zum Hymnasiums=Fond gehörige große und klei. Thalkamp vor Ludgeri Thor, wovon ererer 6 Malter to Scheffel 7 Becher, und weiter 1 Malter 9 Scheffel9 Becher entAlt, wie imgleichen einige offene Feldlänereien auf der Geist öffentlich durch das Reistgeboth verpachtet werden. Lusttragenwollen sich gemeldten Tages des Morens halb 10 Uhr auf dem großen Dahlump gefälligst einfinden. Münster den 9. März 1809. Isfordt, Amtmann. z. Wilh, Grawinckel in Telgte ist geinnen, in Mitte des Aprils seine Bleiche izustechen; er empfiehlt sich seinen Göniin zum geneigten Zuspruch, und verspricht lin Fleiß anzuwenden, die Leinwand so eiß wie möglich zurückzuliefern, da er pur it Asche lauget. Diejenigen Gönner in künster bringen gefälligst das Leinen der öchin des Herrn Can. Schlaun auf dem somhof, nebst 1 gGr, porto p. Stück. 4. Es wünscht jemand, der schon mehin Herrschaften gedient und Zeugnisse seiWohlverhaltens beibringen kann, enteder als Reitknecht oder Bedienter anzummen; das Nähere ist zu erfahren beim öcker Kuhlman aufm alten Fischmarkt. c. Ich bin von dem Herrn Jenger aus blenz beauftragt, die Anzeige zu machen, ß er diesen Send mit einer Parthie feiner abander, runder sowohl als Aufschlagsogenannter Klapp= oder Patenthüte, am adlichen Klub ausstehen werde. Er verspricht die billigsten Preise. B. W. Hassenkamp, Antons Sohn. 6. Aufm Domhof nahe beim Umgang stehen diesen Send ein oder zwei Zimmer zu vermiethen. Das Int. C. gibt Nachr. 7. Auf dem Spiekerhof No, 13 sind 4 Zimmer mit oder ohne Meubles zu vermiethen. 8. Ein zugerittenes Reitpferd von vorzüglich guter Rage ist zu einem sehr billigen Preise zu kaufen. Das Int. C. 2c. h. Es wird ein Capital von 6 a 700 Rehlr, gegen sichere Hipothek anzuleihen verlangt. Das Int. C. gibt Nachr. 1o. Wer zwei alte Wagenpferde, die jedoch noch brauchbar seyn müssen, zu verkaufen hat, wolle sich am Int. C. melden. #r. In einer hiesigen Ellenwaaren=Handlung wird ein Lehrling gesucht. Das Int. Comt. gibt Nachricht. 12. Es ist ein Garten vor Ludgeri Thor zu vermiethen. Das Int. C. gibt Nachr. 13. Am 24. d. M., Nachmittags 3 Uhr, soll der vor dem Neubrückerthore am Wege nach Kinderhaus am Ende der ersten Gartenstiege gelegene Garten dem Meistbiethenden verkauft werden. Münster den 8. März 1800. #i W. Schepers, Not, 14. Von Frau Wittwe Franz Perger in Hüsseldorf habe ich den Auftrag, die Anzeige zu machen, daß sie diesen Send eine Parthie sehr schöner brabander Hüte in der ersten Bude vor der Kanzlei zum Verkauf ausstellen lassen wird. Ueberzeugt von der Güre dieser Waare und von der Billigkeit der Preise darf ich solche empfehlen. P. J. Perger, auf der Hörterstraße. 15. Samstag den kr. März, Morgens 9 Uhr, soll der zur Commende St. Georg gehörige Blockkamp, und der an Egidii Thor gelegene Garten, den der Gärtner Parmei untergehabt,'s. rat. dem Meistbiethenden verpachtet werden. Liebhaber wol len sich in der Verwalterei auf der Com16. Es, steht ein schönes Mineralienkabinet mit 28 Laden, worin 750 Exemplaren, in billigem Preise zu verkaufen; wo, ist am Int. Comt. zu erfragen. 17 Zufolge höherer Verfügung wird am Dienstag den 2r. dieses das bei der Renthei Münster vorräthige Getraide, beste. hend in Weitzen, Roggen, Gerste und Haber, so wie auch der zu Beckum liegende sogenannte Bischofsweitzen öffentlich an den Meistbiethenden verkauft werden. Die, welche zu solchem Ankauf Lust haben, wollen sich am vorher bestimmten Tage Morgens 10 Uhr an meinem Wohnhause einfinden, die Bedingungen vernehmen und ihr Gebot abgeben. Münster den 8. März 1809.. A. Geisberg, Rinstr. Der Kaufmann B. Tilenius jun. aus Stadtlohne empfiehlt sich in allerhand Sorten geschliffener und montirter, wie auch mit sehr schönen bronzirten Oefen, Platenöfen, die Schränke, Bureaux oder Comoden vorstellen. Auch sind bei ihm zu haben allerhand Sorten verbesserter Kochmaschinen, welche besonders um Feuerung zu sparen eingerichtet sind; sie enthalten 3 bis 16 Vernüssen und i bis 3 Blalosen, in der Maschine befindet sich ein Wasserkessel von 2 bis 12 Eimer groß, die ganze Maschine wird mit einem ordinairen Feuer geheitzt. Ich ersuche diejenigen, welche von meiner Fabrik Waaren zu haben wünschen, ihre Adresse bei dem Wirth Röel einzuschicken, bei welchem ich alle Muster vorzeigen werde. Ich werde mich nur die zwei ersten Sendstage hier aufhalten; auch werde ich einige Kochmaschinen mit sämmtlichem Zubehör den ersten Sendétag auf dem Domhof nabe an der Domkirche zum Besehen ausstellen lassen, wozu ich Kauflustige höflichst eitlade. 10. Jemand wünscht ein Kapital von 600 Rthlr. gegen sichere Hipothek aufzunehmen. Das Jnt. C. gibt Nachr. 20. Ein Hühneriund von mittler Größe, mit braunen Obren und einem braunen Schilde an der einen Seite, übrigens weiß, ist seit einigen Tagen verlohren; derje###ige, dem er zugelgusen seyn oder sonst von seinem Aufenthalt Nachricht baben möchte, wird ersucht, solches beim Int. Comt. anzuzeigen. 21. Bei F. A. Rolinck auf Ludgeri Straße sind beste neue holländische Heringe zu haben. 22. Bei I. L. Ahlmann am Roggenmarkt sind in billigem Preise zu haben beste Sorte holländische Heringe in 1s2, 1/1, 1/8 Tonnen, beste Sorte edamer Käse, bei einzelnen und 100 Pfunden. 23. Bei H. kücke auf der Rothenburg ist frisch angekommen: Austern, geräuchers ter Lachs, frischer Reinsalm und Loberdan. 24, Bei mir sind wieder frische und Heringe angekommen, J. H. Neuhaus. 25. Bei A. Lutzekirchen unterm Bogen ist ganz frisch angekommen: geräucherter Lachs, Reinsalm, extra gute Pricken, große Heringe, holländische und einheimische Butter. Sterbefall. r. Dem Allmächtigen gesiel es, am 1o. dieses, des Morgens 3 Uhr, unsern unvergeßlichen Vater Joh. Cour. Franz Otterpohl, nach einer retägigen Brustkrankheit, im 77. Jahre seines stets thätigen, christlichen und rechtschaffenen Lebens, worin er 48 Jahr Rentemeister zu Möhler war, aus unserer Mitte zu nehmen. Diesen für uns Kinder sehr harten und bittern Verlust machen wir hierdurch unsern Verwandten und Freunden ergebenst bekannt. Möhler den 16. Fedr. 1800. Die Kinder des Verstorbenen. Etat der neuen Forstbeamten für die Inspection Münster Etat der neuen Forstbeamten für die Inspection Namen der Districte ber Revierförster. Namen der Beamten. Bedienungen Wohnorte. Größe der Holzungen und Wälder. Zu verwaltende Forsten. e ** 5% Gemeinde= oder GemarkenForsten. Namen. S E morg 19— S S= morg * 2 K K Mörg imorg 10 41 43 Unter: Inspection Lingen. Lingen. Freren. Recke. Habichtswald. Driemeyer. Droste. Buiter. Geselbracht. Bolsmann. Meyer. Remeke. Richter. Hindersmann. I#cob Hobel. Uelsen. Ludw. Gries. Nordhorn.( Revier= Förster. Forstwärter. dito. dite. Revier=Förster. Waldschütz. Forstwärt, vertrit auch die Stelle des Revier=Försters. Waldschütz. dito. Revier= Förster. Forstwärter. dito. Waldschütz. Forstwärter vertritt zugleich die Stelle des RevierFörsters, Waldschütz. Lingen. Lingen. Bockum, Bienen. Plantlüne. Lon. Freren. Thüne. Recke. Hopsten. Bucholz. Habichtswald. Tecklenburg. Gravenhorst. Lotte. Uelsen. Emlingham. Forstwärter vertritt zugleich die Stelle des Revier, Försters. Waldschütz. eito. Witmarschen. Frenswegen, 3143 2058 2018 6443350 114517 299•2782 Etat der neuen Forstbeamten für die Inspection Münster. * * Namen der Districte der Revierförster. Namen d er Beamten. Bedienungen. Wohnorte. Unter: Inspection Steinfurth. 45 46 47 48 42 □ 51 62 5 3 54 55 56 57 * * □0 61 62 63 # 65 66 67 68 Windscheid. Klüder. Langenhorft. Schüttorf. Unter=Inspector Revier=Förster. Forstwärter. Waldschütz. dito. Forstwärter vertritt zugleich die Stelle des RevierFörsters. Forstwärter vertritt zugleich die Stelle des Revier. Försters. Rheine. Coesfeld. Schweitzer. Venncmann. Borgmann. Wintersbach. Rotteln. Revier=Förster. Revier=Förster. Forstwärter. dito. Revier=Förster. dito. dite. Steinfurth. Steinfurth. Borghorst. Metelen. Steinfurth. Langenhorft. Schüttorf. Rheina. Größe der Holzungen und Wälder. Domanial=S„ Fersten. S 5 S* 12 5— Zu verwaltende Forsten. Gemeinde= oder GemarkenForsten. Namen. 2 mörg iatora imörg 64 80 S S Morg. mocg Cocsfeld. Rorup. Asbeck. Notteln. Hohenholte. Appelhülsen. Ostendorfer Mark. Bamelter— Leerfelder— Alstfelder— Heiligenfelder— Holchanser Heide. Cerneli u. Cypriani Mark. Horner Stroenfelder und Werscher Mark. Horner Mark. Jakobi und Johanni Mark. Eiler Mark. Sameroth. Zitter. Tuschebruch. Wesserbruch. Vorbruch. Orsvordener Mark. Engdener— Hestruper— Dreyerwalder Mark. Rodde, Eschendorf. Altenrheine Mark. Elter— Hölfter— Flammsche Mark. Gaupeler— Strckumer— Harler— Leiter— Roruper— Werscher— Beikeler— Oftlezdener— Wehrsche— Holtwicker— Strückforder Mark. Hallener— Uphofer— Steder— Nottuler— Daruper— 87 Nerter— Risauer— Westheller— Geitendorfer— Oberdarfelder— Bockelder— Stockumer— 1159, 5001803 8143— 105) 985 4000700) 600.1585 20 947— 917.— 27 2271.— 19991 1109 JOO (8232, 600/8832 10 5154492!— 674• Extra Beilage zum Münsterischen Intelligenzblatt, Nro. 10. 1809. Publicandum. Des Herrn Finanzministers Grafen von Beugnot Excelknz haben am rrten vorigen Mos nats die von der General=Forst=Direction auf den Grmd der von Seiner Majestät dem Kaiser Napoleon unterm raten November vorigen Jahis allergnädigst festgestellten Territorial=Eintheilung des Großherzegthums Berg in vier Departements, eingereichten Vorschläge über die Forstorganisation in den vormaligen Pwvinzen Marck, Dortmund, Limburg, Lippstadt, Münster, Lingen, Tecklenburg und Rheda und in dem vormaligen rondissement Steinfurt dahin zu genehmigen geruhet, daß sie vom rten Jänners dieses Jahrs an vollzogen werden sollen. Dic der General= Forst=Direction untergcordnete Forstverwaltung für die gemeldeten Provinzen ist zufolge dieser Vorschläge in zwei Forst=Inspectionen, nämlich in die Inspece tion Dortmund für das Ruhrdepartement, und in die Inspection Münster für das Emsdepartement abgetheilt. Der nachgedruckte Etat zeigt das bei der Inspection Münster bisher angestellte Personal, und zugleich die Bezirke, über deren Holzungen die Aufsicht den verschiedenen LocalForstbeamten anvertrauet ist. Das bisher ernannte Personal der Forstinspection Dortmund ist, so weit es den zum Ruhrdepartement übergegangenen Theil der Provinz Münster betrifft, folgendes: Forstinspeetor von Hobe zu Froensberg bei Iserlohn. Unter=Inspection Dertmund. Unterinspector Schnütgen zu Dortmund. Revierförster Meyer zu Cappenberg. Forstwärter C. Meyer daselbst. . Knoops(Sohn) zu Werne. : Sutter zu Nordlünen. Revierförster Rommershaus zu Davensberg. Unter=Insection Hamm. Unterinspector von Neufville zu Hamm. Revierförster von Blomberg zu Liesborn. Forstwärter Püßz zu Göttingen, Kirchspiels Liesborn. Revierförster Haas zu Oelde. Forstwärter Weck zu Geist. : Carlssohn zu Stromberg. Revierförster von Bachofen zu Uhlen. Waldschütz Schmißz daselbst. Münster den azsten Februar 1809, Provinzial=Domainen= und Forst=Direction. v. Tenspolde.