Ne 34 4807 F## Intelligenzblatt. Freytag den 21. August. Intelligenz= Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. Avertissement. Diejenigen; welche an die Intelligenz=Kasse, es sey für erhaltene Intelligenz= Blätter; oder an Insertions= Gebühren noch zu zahlen haben, werden hierdurch wiederholt erinner, die Rückstände unverzüglich zu berichtigen. Münster, den 18. August 1807. Intelligenz= Comtoir. r. Es sind seit 3 Jahren von einigen Tecklenburgischen Landes= Kapitalien, als: 1) von einem Kapital ab 1000 Rthir. ehedem der Ritterschaft zu Vechte zukomMens. 2) von einem Kapital ad soo Rthir, sonst den Erben„Brünings in Osnabrück gehörend, und 3) von einem Kapital ab 356 Rthlr., welches sonst der Kirche und den Armen zu Lengerich, in der Grafschaft Tecklenburg, zuständig, die Zinsen nicht abgefordert. Da nun aller angewandten Mühe ohnerachtet, die Inhaber dieser Kapiralien oder der Obligationen nicht haben ausgemittelt werden können, es aber auch ordnungswidrig und gefährlich diese Zinsen länger in Kassa zu behalten; so werden hierdurch, zufolge höhern Befehls, die rechtmäßigen Besitzer vorerwähnter Kapitalien öffentlich aufgefordert, sich binnen 6 Monaten à dato bei unterzeichnetem Rendanten gerichtlich zu dem Empfang dieser Zinsen zu legitimiren, gedruckte Qulttungen, ohne welche keine Zinsen ausbezahlt werden, abzufordern, und solche demnächst vorschriftsmäßig berichtigt einzuschicken, und dagegen, nach Abzug der aufgegangenen Kosten und Retributionsgelder, die zurückstehenden Zinsen in Empfang zu nehmen. Sollten aber, wider alles Erwarten, die Creditoren vorbenannter Kapitalien sich nicht vorschriftsmäßig zu dem Empfang 50 dieser Zinsen, in dieser festgesetzten Frist, beUnterzeichnetem einfinden und gedachte Zinsen abfordern; so werden ohnfehlbar diese Gels der zur gerichtlichen Bewahrung, auf Kosten der Creditoren, abgegeben werden, und hat es ein jeder derselben sich demnächst selbst zuzuschreiben, wenn der Kostenbetrag für ihn anschwellen wird. Damit sich nun niemand mit Unwissenheit entschuldigen kann; so wird diese Bekanntmachung innerhalb 6 Monaten, 3 mal in den Münsterschen= und Osnabrückschen Wochenblättern zur Kenntniß gebracht. Cappeln in der Grafschaft Tecklenburg, den 14. März 1807. Tecklenburgische: Landes= Credit= Kasse. Kandelhardt. 2. Da dem Publicum daran liegt diejenigen Schullehrer kennen zu lernen, die sich durch treue Erfüllung ihrer Amtspflicht, ihren moralisch guten Lebenswandel, und durch Geschicklichkeit ausgezeichnet, und um die Jugend ihres Vaterlandes verdient gemacht haben; so wird folgendes Verzeichniß derjenigen hierdurch bekannnt gemacht, welchen Prämien zuerkannt worden sind. Erste Klasse nach dem Alphabet. Namen der Lehrer 1. Alstätte zu 2. Berg zu 3. Bocker zu 4. Bruns zu 5. Farwick der Vater 6. Farwick zu 7. Govert zu 8. Homann, zu 9. Homann zu 1o. Hüning„ zu Ir. Langenhorst zu 12. Meyer zu 13. Schulte zu 14. Schumacher zu 15. Sommer zu 16. Wesemann zu der Kirchspiele. Borck, Sunninghausen, Senden, Bösensell, zu Ennigerloh, Hertzfeld, Alberslohe, Waterslohe, Telgte, Stromberg, Nienberge, Westbevern, St. Martin hies. Belen, Selm Albachten. Certantes zur ersten Klasse, nach der Ordnung, wie sie im Erledigungsfall eintreten: Namen der Lehrer r. Hannemann zu Stael 3. Meyer 4. Gerding. 5. Kentrup 6. Probst zu zu zu zu zu der Kirchspiele. Vellern, Milte, Alverskirchen, Drensteinfurt, Nottuln, Handorff. I 2. 3• 4. 5. 6 7. 8. 9 10. II. 12. F4: 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Zweite Klasse nach dem Alphabet. Bocker zu Fischer zu Gerding zu Gropper zu Hannemann zu Horstmann zu Liesborn, Beckum, Drensteinfurt, Jorling Kentrup Kriege Lietmann Meyer Meyer Naber Nieberg Osthues Probst Rensmann Sanders Stael zu zu zu zu zu zu zu zu zu zu zu zu zu Stockmann zu Vellern, Bockum, Bevergern, Nottuln, Sendenhorst, Sassenberg, Alverskirchen, Ostbeveren, Dreyerwalde, Warendorf, Ahlen, Handorff, Oelde, Appelhülsen, Milte, Einen Certantes zur zweiten Klasse, nach der Ordnung wie sie einrücken: Farwick zu Ennigerloh, Sohn, Beermann zu Riesenbeck, Klostermannzu, Lipborg, Lepper zu Elerswinkel, Neuhaus zu Amelsbüren, Westkirchen. I. 2. 3. 4. 54. 6. Vieth zu Jeder Lehrer der ersten Klasse erhält. die in der Schul: Verordnung vom 2. September 18o1§. 20 bestimmte Belohnung von 35, die von der zweiten Klasse aber jeder 20 Rthlr., welche bei dem Rendanten der 381 Schulkasse, Hrn Block, können gehoben werden. Münster, den 4. August 1807. Administrations= Collegium des I. Gouvernements der eroberten Länder. v. Schlechtendal, v. Druffel, Mettingh. II. Ediktalladungen. 1. Der Bäcker= Amts= Verwandte Bernhard Tenckhoff, als Ankäufer des sub Nro. cit. 273 der Jüddefelder Layschaft in hiesiger Stadt gelegenen Hauses, der Wittwe Kramer= Amts= Verwandten Joh. Henrich Wagener, hat bei uns auf die Erlassung eines Aufgeboths des erkauften Immobils, zur Sicherstellung gegen unbekannte Realprätendenten gebührend angetragen. Da diesem Antrage deferirt worden; so werden hiedurch alle und jede, welche an dem ebenbezeichneten Hause irgend einen dinglichen Anspruch zu haben glauben, rechtlich aufgefordert, solchen innerhalb drey Monaten, längstens aber in dem vor dem deputirten Stadtrichter Busch, auf den 28. August, Morgens 11 Uhr, an der gewöhnlichen Serichtsstelle präsizirten Termin anzuzeigen und und zu rechtferrigen; widrigenfalls die sich nicht Meldenden mit allen ihren Realansprüchen, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein förmliches Erkenntniß präcludirt werden sollen. Diejenigen, welchen es hieselbst an Bekanntschaft fehlt, oder welche sonst personlich zu erscheinen verhindert werden, können sich an einen der hier fungirenden Advocaten, z. B. die Richter Broschard, Meyer, Honthum, die Licent. Sprickmann, Kerkerink, Brockhausen, Eisenle und Holstein wenden, und selbige mit gehöriger Vollmacht und Information versehen. Münster, den 1#. May 1807. Stadtgericht. Müser, Wattendorff. 2. Auf den Antrag des Kaufmanns Joo seph Keppel dahier zu Freckenhorst, ist über das Vermögen desselben, durch die Verfügung vom heutigen Dato, der Concurs eröffnet; es werden daher alle und jede Gläubiger, welche an das gedachte Vermögen einen Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch peremtorie vorgeladen, ihre Forderungen in dem auf Dienstag den r. September l. I., Morgens 9 Uhr, in der Amtmanney dahier bestimmten Termin gebührend anzuzeigen und deren Richtigkeit, durch Offenlegung der in Händen habenden Urkunden und sonstiger Beweismittel, nachzuweisen, unter der Warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Gläubiger, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Auswärtige am persöhnlichen Erscheinen verhinderte Gläubiger können sich, zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame, an die Herren Justitzkommissarien Limberg und Budde in Warendorf wenden, und dieselbe mit Information und Vollmacht versehen. Zugleich wird allen denjenigen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften in Gewahrsam oder Besitz haben möchten, hierdurch augedeutet, daß sie davon an Niemand das Mindeste verabsolgen lassen dörfen, sondern vielmehr darüber dem Gerichte sofort Anzeige zu thun, und die Gelder oder Sachen, mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum ab zuliefern haben, unter der Warnung, daß wenn dennoch durch sie etwas bezahlt oder ausgeantwortet werden sollte, dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden solle. Würde aber der Inhaber solcher Gelder und Sachen dieselbe verschweigen und zurückhalten, so wird er noch außerdem alles seines etwa daran has benden Unterpfandes und andern Rechts für verlustig erklärt werden. Freckenhorst im Patrimonialgericht, den 19. Juny 1897. FILAV Kropff. Eickholt. 3. Auf den Antrag des Kaufmanns Jos. Döcker zu Hopsten ist über das Vermögen desselben dato der Concurs eröffnet. Sämmtliche Gläubiger desselben werden daher zur Anmeldung ihrer Forderungen an selbigen in dem dazu auf den r. September Morgensg Uhr auf dem hiesigen Rathhause bestimmten Termin, unter dem Bedeuten, vorgeladen, daß der bis dahin sich nicht Meldende, mit seinen Ansprüchen an die Concursmasse, präcludirt, und ihm, gegen die übrigen Gläubiger, ein ewiges Stillschweigen, mit selbigen, auferlegt werden wird. Das Vermögen desselben besteht: in einem Hause, einem Schoppen, einem Garten, zwei Wiesen, verschiedenen Mobilien, Waaren und Buchschulden. Die Gläubiger müssen sich zugleich über das Cessionsgesuch des Gemeinschuldners, so wie über die Beibehaltung des interimistisch als Curator, und Contradiktor angeordneten Licent. Eilermann hieselbst, unter dem Bedeuten alsdann erklären, daß sonst angenommen wird, daß sie gegen beides keine Erinnerungen zu machen gedenken. Auswärtige Gläubiger können den Herrn Licent. Speller und den Hrn. Justitzkommissarius von Renesse zu Münster, so wie den Hrn. Justitzk. Raber zu Ibbenbüren bevollmächtigen, und zum Betriebe ihrer Rechtsangelegenheiten bei diesem Concurse mit Information versehen. Bevergen, den 14. April. Das Gericht zu Bevergern. Lennich, Weverinck. 4. Da die in der Bauerschaft Meckelwege, Kirchspiels Lienen, belegenen Gemeinheitsgründe, namentlich: 1. die Radheede, 2. das Meckelweger Heidtfeld, z. die Austerheede, Langenhede und Foßhaar und a. die Wösten, ein Grasanger, zur Theilung gebracht werden sollen; so ist zur Ausmittelung der Theilungsrechte der Liquidationstermin, in der Wohnung des Coloni Hussmann zu Meckelwege, auf Montag den z1. August d. J. Vormittags 9 Uhr angesetzt. Alle diejenigen, welche in den genannten Meckelweger:Gemeinheiten Realgerechtsame, sie mögen in Eigenthums= Hütungs.= Holzungs= Plaggenstichs= oder sonstigen Rechten bestehen, zu haben glauben,, werden daher aufgefordert, selbige in dem angesetzten Termin, unter der Warnung anzumelden und zu justificiren, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Gerechtsamen präcludiret und mit einem ewigen Stillschweigen belegt werden sollen. Die Guts= Grund- und Eigenthums= Herren der Meckelweger Gemeinheits= Interessenten müssen gleichfalls deren Rechte in dem anstehenden Termine wahrnehmen, und werden sonst mit ihren etwaigen Wiedersprüchen in der Folge nicht gehört, sondern dafür augesehen werden, daß sie die Beschlüsse der Erschienenen genehmigen, und als rechtsverbindlich wider sich anerkennen. Tecklenburg, den I. May 1807. Tecklenburgische Markentheilungs= Kommission. Hoffbauer. 5. Alle diejenigen, welche an den des Erbrechts und Erbzinsgebrauchs an der Pilkingschen Stätte, Kirchs. Alberslohe, verlustig erklärten Schulzen Pilking und dessen Peculium Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, jedoch mit Vorbehalt der Rechte der Militair= Personen, werden hierdurch peremtorie vorgeladen, solche in dem hiermit auf Freitag den I. Sept. l. I., Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termin gebührend anzumelden und zu justificiren, wobei den sich nicht Meldenden zur Warnung gereicht, daß ihnen in Betreff ihrer etwaigen Ansprüche und Forderungen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden mird. 2 Sendenhorst im Gericht, den 25. July 1807. Kreutzhage. 6. Da auf den Antrag des Beneficialer= ben des am 2r. April l. I. verstordenen Succentors und Vicarius der hiesigen Domkirche, Johann Hermann Koch, über den 785 Nachlaß desselben der erbschaftliche Liquidations= Prozeß dato eröffnet ist; so werden hierdurch sämmtliche Gläubiger des Verstorbenen zur Anmeldung und Nachweise ihrer Forderungen, innerhalb 3 Monaten und längsiens in dem dazu auf den 23. October, Morgens 10 Uhr, in der Domdechanei hieselbst anberaumten Termin unter dem Bedeuten vorgeladen, daß die sich innerhalb gedachter Frist nicht meldende aller ihrer etwaigen Vorrechte an gedachtem Nachlasse für verlustig erklärt und mit ihren Ansprüchen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben mögte, werden verwiesen werden. Unbekannte, oder persönlich zu erscheinen Behinderte, können sich an einen der hier fungirenden Advokaten, als die Herren Richter Honthum und Broschard, die Herren Licentiat. Brockhausen, Lagemann und Boner wenden, und solche mit legaler Vollmacht und Information versehen. Münster, den 20. July 1807. Domhofs= Immunitäts= Gericht. Goesen, Müller. 7. Da wir, auf den Antrag verschiedener Creditoren, über das Vermögen der Ehefrau Grimm, geborne Busch, worunter sich verschiedene Grundstücke bei Warendorf und ein in hiesiger Stadt gelegenes Haus befindet, dato den Concurs eröffnet und den offenen Arrest=wirklich verhängt haben, so wird dieses den Gläubigern der Gemeinschuldnerin hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und ein Termin vor dem, zur Instruction des Concurs= Prozesses, deputirten Stadtrichter Busch, auf den 26. November Morgens II Uhr, an der gewöhlichen Gerichtsstelle präfigirt, in welchem sämtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Concursmasse, sie mögen Namen häben wie sie wollen, gebührend anmelden und deren Richtigkeit nachweisen müssen. Diejenigen, welche in diesem Termin nicht erscheinen und ihre Forderungen zum Protocoll liquidiren, haben zu gewärtigen, daß sie mit allen ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle, Zugleich haben sich Creditores in Termino über die Beibehaltung oder Abänderung des zum Interims= Courator und Contradictor bestellten Licentiaten Eisenle zu erklären, unter der Warnung, daß sonst auf ihre etwaige Ausstellungen und Erinnerungen nicht geachtet werde. Unbekannte oder zu erscheinen Verhinderte können sich an einen der hier fungirenden Advocaten, als: Brockhausen, Honthum, Meyer, Licent. Giese, Fuisting, Poteur 2c. wenden und selbigen mit legaler Vollmacht und zureichender Information versehen. Münster, den II. August 1807. Stadtgericht, v. Bernuth, Wattendorff. III. Gerichtliche Bekanntmachungen. Offener= Arrest. r. Nachdem wir daro über das Vermögen des Kramer= Amts= Verwandten, Bernhard Anton Thuissing den Concurs eröffnet haben; so wird allen und jeden, welche an dem nunmehr des Besitzes und der Verwaltung seines Vermögens entsetzten Gemeinschuldners, etwas an Gelde, Mobilien, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch befohlen, demselben nicht das Mindeste davon verabfolgen zu lassen, vielmehr dem Stadtgerichte darüber getreue Anzeige zu machen, und die Gelder und Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern. Mögre dennoch, dieser Verordnung zuwider, dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet werden, so soll dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden; so wie denjenigen, welche ven dem Gemeinschuldner Gelder oder Effecten hinter sich haben, und solche verschweigen oder zurückhalten, zur Warnung gereicht, daß sie noch außerdem ihres daran habenden Unterpfandes oder 584 etwaigen andern Rechts für verlustig erklärt werden sollen. Münster, den rr. August 1807. Stadtgericht. Müser, Wattendorff. Offener= Arrest. 2. Nachdem daro über das Vermögen der Ehefrau Grimm, geborne Busch hieselbst, der Concurs eröffnet worden; so wird allen und jeden, welche von der Gemeinschuldnerin etwas an Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch befohlen, derselben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr dem Stadtgerichte darüber getreue Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gericht. liche Depositum abzuliefern. Mögte aber dieser Verordnung zuwider, der Gemeinschuldnerin etwas bezahlt oder ausgeantworter werden; so soll dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden; so wie denjenigen, welche von der Gemeinschuldnerin Gelder oder Sachen hinter sich haben, und solche verschweigen und zurückhalten, zur Warnung gereicht, daß sie noch außerdem ihres daran habenden Unterpfandes und etwaigen andern Rechts für verlustig erklärt werden sollen. Münster, den II. August 1807. Stadtgericht. Müser, Wattendorff. 4. Das zur Concursmasse des Schutzjuden Leeser Isaac in Noituln gehörige Mobiliarvermögen, bestehend aus einer Kuh, fünf vollständigen Betten, Leinenzeug, Kupfer, Eisen, Zinn, einer Hausuhr, einem Bureau, 6 gepolsterten Stühlen, einem Ofen mit Pfeifen, verschiedenen Ellen: Waaren, Tischen, Schränken und allerhand Hausgerath, wie auch 36 hebräischen Büchern, soll in Termino den 26. August c., Morgens 10 Uhr und folgenden Tagen, in der Wohnung des Leeser Isaac in Nottuln meistbietend öffentlich verkauft werden. Münster im Gerichte der getheilten Aeme ter Horstmar und Dälmen, den rr. August 1807. Goesen, Bahlmann. 4. Wegen des, über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Swieter zu Bevergern, daro eröffneten Concurses wird allen und jeden, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geldern, Sachea, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben möchten, hierdurch angedeutet, demselben nicht das Mindeste das von zu verabfolgen, vielmehr dem hiesigen Gerichte fordersamst treuliche Anzeige davon zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt der Rechte der Inhaber, in das hiesige Depositum, unter der Warnung abzuliefern, daß wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet werden möchte, dieses für nichtgeschehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben; wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen, selbige gar verschweigen oder zurückhalten möchte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfands oder sonstigen Rechts für verlustig erklärt werden wird. Bevergern, den r. August 1807. Das Gericht zu Bevergern. Lennich, Weverinck. 5. Am 3. August dieses Jahres haben zwei unbekannte Betrüger, deren nähere Beschreibung hier unten folgt, die Frau eines auf der laugen Wiese bei Werendorf wohnenden Kötters, auf folgende Art, um die beträchtliche Summe von 75 Rthlr. betrogen. Der eine von diesen Betrügern, welcher sich für einen Juden Namens Schmul ausgegeben, und aus Versmold gewesen seyn will, ist zuerst allein ins Haus gekommen, und hat sich das Ansehen gegeben, als wenn er zwei Kühe kaufen wollte. Nachdem er auch wirklich hierüber einen Scheinl andel geschlossen, hat sich bald nachher ein anderer Mensch eingefunden, welcher ein gebrochenes, unverständliches Deutsch gesprochen, und unter verzweiflungsvollen Gebehrden, die Rolle eines Bettlers gespielt hat; wie aber die 385 Frau ihn hat abweisen wollen, hat er zuletzt eine Uhr, und einen, dem Ansehen nach sehr kostbaren, mir Steinen besetzten Ring hervorgezogen, und diese Sachen der Frau für 75 Rt. zum Kauf angebothen. Jetzt erst hat der vorgebliche Jude sich mit diesem Menschen in ein Gespräch eingelassen, hat dessen unglück. liche Lage sehr theilnehmend bedauert, und durch sein schlaues und treuherziges Zureden, die Frau am Ende dahin vermocht, daß sie diesem Menschen auf jene Sachen, welche von ganz unbedeutendem Werthe sind, wirk. lich 75 Rthlr. gezahlt hat. Der vorgebliche Jude Schmul ist nach der Beschreibung der Damnificatin ziemlich großer Statur und sehr gesetzt, hat schwarze krause Haare, welche hinten ganz weggeschnitten sind, vorne aber gekräuselt ziemlich weit auf die Stirn hängen, eine rothe, blühende Gesichtsfarbe, und eine angenehme Gesichtsbildung, ohne Backenbart. Derselbe trug große, dem Anschein nach goldene Ohrringe, ein ziemlich dickes gelb seidenes Halstuch, mit rothlichen Blümchen, einen blauen tuchenen Spenzer, woran sich hinten auf dem Rücken viele hlaue Schuüre aufgenäht befanden, mit blauen überzogenen Knöpfen, unter dem Spenzer trug derselbe eine Weste von gelbem Nankin, und übrigens eine lange gelbe nankine Hose, nebst Halbstiefel ohne Aufschläge, welche oben mit Sammet gesäumt waren, und an deren jeden sich oben 3 seide. ne Queste befanden, wovon der eine mitten vor dem Fuße, die andern beiden aber an den Seiten gehangen; ferner hat dieser Mensch einen runden feinen, binten mit Leder besetzten Hut und zwei Sack= Uhren mit stählernen Keiten getragen, den platdeutschen Dialekt gesprochen, und in der Hand einen großen eichenen Stecken gehabt, welcher oben mit schwarz und weiß geflochtenem Leder beDer Begleiter dieses Menschen ist kleiner Statur, dem Ansehen nach ziemlich alt, hat ein schmales mageres und blasses Gesicht, mit vielen Pocken= Narben, eine kurze aufstehende Nase, auf dem linken Auge eine roth, Entzündung, weiße, hinten abgeschnittenee schlichte Haare, und einen starken weißen Backenbart. Derselbe hat eine grüne lederne, mit einer goldenen Tresse besetzte Kappe, ein weißes Halstuch, einen kurzen Spenzer von Nankin, mit hohem Kragen, eine kurze nankine Weste, und dergleichen lange und weite Hose, mit kurzen Stiefeln geiragen; zudem hat er einen Packen in einem weißen Tuche getragen, worin ein blauer Ueberrock eingeknüpft gewesen, und ein gebrochenes Hochdeutsch gesprochen. Indem dieser Vorfall zur Warnung hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, werden sämmtliche Obrigkeiren ergebenst ersucht, diese beiden Betrüger, welche wahrscheinlich Vagadunden sind, im Betretungsfalle arretiren zu lassen, und hievon dem unterzeiche neten Gerichte Anzeige zu machen. Warendorf im Gericht Sassenberg, den II. August 1807. Geißler, 6. Amgs. August, Morgenshund Nachmittags 2 Uhr, sollen in des Kortenkämpers Wohnhause, grade hinter dem Pannenkotten, Kirchs. Nienberge belegen, 3 Pferde, 2 Kühe, 2 Rinder, ein Kalb, ein Schwein und ein Ferken, ein beschlagener Wagen mit Zubehör, ein wnun, allerhand. Pferdegeschirr und alle daselbst befindliche zum Ackerbau unentbehrliche Effecten und Gerathschaften; ferner Bettwerk, Tische, Stühle, Schäppe und Schränke, und allerhand Hausgerath, an den Meistbietenden gerichtlich verkauft werden, Münster, den 1o. August 1807. Gogericht Meest. Schweling,. Lohkampff. 7. Den I. September c. und folgenden Tagen, Vormittags von e bis 11 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, wird das zum Nachlasse der verstorbenen, verwittweten von Landsberg= Vehlen, geborne Wolff= Metternich, gehörige Mobilair= Vermögen, bestehend: in Gold= und Silber= Geschir, Juwelen, goldenen Repetiruhren, Porcellain= und Cristal 386 lens Geschirren, feinen Gläsern, Kleidungsstücken, feinen Spitzen, Pelzwerk, Leinwand, verschiedenen Tafelservicen von Dammast, Comoden, Bureaux, Toillet= Spiel= und andern Tischen, von Mahagoniholz, Spiegeln, Consoluhren, Kupferstichen, allerhand Meubeln und Hausgeräthen, verschiedenen Stadts.= Reisewagen und Pirutschen, nebst dazu gehörigen neuen Mode=Geschirren zu 2 Pferden und zum Postzuge mit 2 Tigerdecken, einer Anzahl französischer, englischer, italienischer und deutscher Bücher, wovon der Katalog vorher in dem von LandsbergVehlenschen, auf Aegidii Straße belegenen Wohnhofe eingesehen werden kann; ferner einen Flägel von Quante, ein Forte=Piano von Mahagoniholz, 2 Guittharren, nebst einer Sammlung von Musikalien, in oben benanntem Wohnhofe den Meisibietenden, gegen baare Zahlung in Conventionsgeld, verkauft werden. Münster, den 18. August 1807. Vig. Comm. Borggreve, Regierungs Secret. IV. Vermischte Nachrichten. 2. Das dem Herrn Erbkämmerer Grafen von Galen gehörige, im Kirchspiele Albersloe an der Landstraße nach Dreusteinfurt gelegene Schulze Pilkings Erbe, soll am Montage den zr. d. Monats August auf 18 Jahre, von Michaeli d. J. anfänglich, öffentlich und meistbietend verheuert werden. Alle diejenigen, welche Lust und hinlängliche Mittel haben, um dieses große Erbe zu übernehmen, können sich den z1. August Morgens 10 Uhr auf dem Erbe einfinden und die Bedingungen vernehmen. Sandfort, von Galenscher Rentmeist. 2. Bei Joh. Eilbrecht in der Klarissengasse ist Oriburger Mineral= Wasser, in großen Bouteillen I1 a2 Rthlr, und in kleinen 12 d 1Rthlr, zu haben. 3. Da dem unterzeichneten SeminarienKassen= Rendanten von dem hochlöblichen Administrations= Collegium des ersten Gouvernements, durch die Verfügung vom 26. May d. J., aufgegeben ist, das in hiesiger Stadt belegene Waldrücksche Nebenhaus zu verkaufen: so können sich Kauflustige den 15. September d. J., Nachmittags um 2 Uhr, in der Wehnung des Unterzeichneten einfinden. Die Taxe so wie die Verkaufsbedingungen sind bei dem Unterzeichneten, zu diesem Geschäfte Beauftragten, täglich einzusehen. Lingen, den 22. July 1807. Lampman. Geburts= Anzeige. I. Die am 1o. d. erfolgte glückliche Entbiadung meiner Frau von einem gesunden Mädchen beehre ich mich sämmtlichen unsern Verwandten und Freunden ergebenst anzuzeigen, Bevergern, den 12. August 1807: Borggreve. Heiraths= Anzeige. 1. Unsere am 4. August, beiderseits mit Elterlicher Bewilligung, vollzogene eheliche Verbindung machen wir hiemit unsern Verwandten und Freunden bekannt und empfehlen uns ihrer Freundschaft. Bernard Gertzen, Gertrud Gertzen, verwittwete Scheffer, geboine Krawinckel. Sterbefall. 1. Am 2. August starb, an der 2 Jahre 4 Monat lang gehabten Auszehrung, mein lieber Ehegatte, Balthasar Kramer, Uhrmachermeister, zuvor mit allen Sterbesakramenten versehen, im 31. Jahre seines Alters und im 14. unserer vergnügten Ehe, welches ich meinen Freunden und Gönnern hiermit bekannt mache, und empfehle die abgeschiedene Seele dem christlichen Gebethe. Zugleich mache ich bekannt, daß ich die Uhrmacher= Arbeit mit einem werkverständigen Gesellen fortsetzen werde und halte mich ferner rekommandirt. Wittwe Kramer, geb. Schneker, (Hierbey eine Beylage.) Beylage zum Münsterschen Intelligenz= Blatts Gn#ral Daxv Schreiben des Herrn Ge Lettre de Mr. L’Intendant Général DARu à Mr. L’Intendant FRIRroN. Elbing le 29 Juillet 1807. Pan Tart. 21. du traité de paix conclue • Ca Maiesté L’ENPERzux er Kor, er 6a Mlaseste ie Roi de Prusse, il a ere er16 Mr., que les Fonds er Capitaux ap, gofr 4 des Partienliers, 901#8 esreh Jise, gelieienz, eides Frablissements Prrur., 8. 41 vils ou militairs des pays, que Sa Ma) — du Miajeste le Roi de Prusse, ne Poutron Schue au 4 echosr aux teimei dker Contaicts passes à cet effet. 1123•9 Cette disposition necessite la nee des creances de ce genre er s érablissements publics. Sa Majeste vbe Phonasey, Geise sehhtgge heris, en conteguene du importe que J’aie le plutôt possible; Innolssällce exacte des Créances. des aurei Autozishe de la Proumne st stipulé dans Tarr., que 1 s.(16n9) Daar. Pour Copie conforme LIntendant du premier Gottvernement FRIRTON. Schreiben des Herrn General=I Daru an den Hrn. Intendan. ral Fririon. Elbing den 20. Ju Durch den ag Ark, des zwschen Majestät dem Kaiser und König, Majesiät dem König von Dr., 6.au; ulchce, elseleie bseie hie e hic hischeetent eische A dir, Beiage Pase,.i, eisehse e festaesetzten Terminen verbleiben sollen. Diese Disposition macht die Kennrrg r. aleichen Schuldforderungen, zum der öffentlichen Anstalten nöthig. Da S ne Majestät mir die Ehre erzeigt haben, mich zu Ihrem Bevollmächtigten zu ernennen, um die verschiedenen Interessen, zufolge des gedachten Vertrags, zu regun*: so ist es wichtig, mir eine genaue Kenntnis aller solcher Schuldforderungen Verzeichniß der Schuldforderungen, deren Wiedererstattung durch den benannten ArDer Istendant des ersten GesgerntementFrirton, 388 mit der Nachricht hokannt##########energt.: Intendanten wird hierdurch öfentlich solche öfentlichen Fonds Forderungen hat, die bestalester Piuster, welcher an 14 Tagen im Kanzley= Gebäude dem Cauesu, deotallsten Ooeaiente länastens binnen kair Wenner und Bancg= Ruchkaft. g. 9159: Director Naber, dem Kammer; Sreßre, und Freitags Nachmittags von a bis. 5 Uhr dart geide alezeit Moutags, Mittwochs werden darisber ein Preotskol aufachnen. uad ar. Lonwerden, vrzuzsägen boit: Bel Rath,Mauge, Kammer= Fiskal Petei und Lusiz;, anrme Kriezes= und DomainenGrasschaft Tecklenburg der Landeatch von Zlanktene AAraaraste. Aiesz, und für die Aetuarius Naber in diesem Geschäft heaustruar Autmann Hofbauer und eaur Praingen, danten eizge, Hisk, u dasen soben.d id udr de Enushur Administeations= Collegium des ersten ien esbenten Liader, Guueninent der sing; Kersendrock, v. Thgsden. Scheiter, Schnebblng, v. II. Vermischte Nachrichten. Lase hach oshersesecesceireied e hele 29######d Beerlage verschiedentlich gelegene Wiesen: namentlich die Frauen Große Wiese, Willmers Wiese, Lütke Wie., Schleding Mersch, Holthaus Kamo Poelkamp und Rupen Wiese, in den gn: sen öffentlich durch das Meisigebothverheuert werden. Lusttragende werden demnach, sich Peitethen Sfach Kerung Uübr, an des Wirthen Stuhlenbaumer Behausung einzuPr Resia gdert heislichst, geberben. Münster, den 18. August 1807. Isfordt, Amtmann. 2. Bei J. Bonsen sind zu haben: frische Peedamomer Kieau alte, große und kleiSelgese Khmoe, sede, Kinter hboneleis Heuer hat, auf den Kämpen durch das eselselan ie e. e. . Bei 6. Jlathervt, Amtmann. sine friche Hishern; gu der Rothenbura uind friche Ostheringe angekommen. G e dem Spiel: Karten= Fabrikant e. Gesce. elte e, Lrsang, ch Bergischen Stempel nicht unterwormiglichen Sorten don Sickereven, in Gold, Seioe als Baumpoll. Gricht szubexe Arder und billge Prei Logis ist auf der Johannis= Straßohnweit der zwer Löwen= Klub, Nr. 3a. Frauz Kleinsorgen am Kanal= ist Hagel von allen Sorten zu haben.