Ne 15 1807: nrelligenzblatt. Freytag den 10. April. Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. Grande Etat Major Général. Armée. Au Quartier Général Imperial à Osterodele 14. Mars 1807. Ordre Du jour. Da Majesté étant instruite que dans les Départemens de la rive gauche de la Vistule il se trouve des hommes isolés, et mème des Détachemens d’infanterie et de civalerie, commandés par des sous-otficiers et quelques uns commandés par des officiers, qui se permettent de séjourner, sans autorisstion, daus diverses com munes: Ordonné, que tous ces hommes ou Détachemens isolés se dirigent sur Thorn, ou ils recevront des ordres au Gouverneur. Les hommes bien portans seront dirigés sur leurs Corps: les chevaux blessés laisseront sur le dépöt de cavalerie de Culm; les hommes d’infanterie peu malades ou convalescens, seront envoyés aux dépöt des convalescens de leurs Corps; savoir: Große General= Staab. Armee. Im Kayserlichen Hauptquartier zu Osterode, den 14. März 1897. Tages Befehl. Se. Majestät haben erfahren, daß einzelne Leute, und selbst Abtheilungen von Infanterie und Cavallerie, welche durch Unteroffiziere oder gar Offiziere kommandiret werden, sich unterstehen, ohne Erlaubniß in verschiedene Gemeinden der Departements des rechten Weichsel Ufers sich aufzu halten. Sie befehlen daher, daß alle diese Leute, oder einzelne Detachements sich nach Thorn begeben, wo sie die Befehle des Gouverneurs erhalten werden; die gesunden Leute sollen nach ihre Corps angewiesen, die verwundeten Pferde nach das Cavallerie= Depot zu Culm, die unpäslichen oder genesende Infanteristen nach das Depot der Convalescenten ihrer Corps geschickt werden, nemlich: 148 ceux du premier Corps ceux du troisieme— ceux du d Strième— cenx 4u cingi eme— Ceux d•1 SIxene— à Christbourg; a Cilgenbourg; a Saalfeld; a Paltusk; à Deppen; Tout homme isolé ou tout Détachement qui vingtquatre heures aprés la publication du présent ordre dans la commune au il se trouverait, n’en serait pas parti pburse rendre a Thorn, sera déclaré läche, arrete, et traifé comme avant déserté son Corps en tems de guerre. Le Gouverneur de Thorn, celui de Varsovie, et le Commandant de Posen, feront imprimer le present ordre, traduit en polonais et en allemind, etle feront répandre dans tous les Villages. Les Chambres administratives de Varsövie et de Posen enverront la traduction du présent ordre aux Baillifs, qai le signitieront aux delinquans: les Baillifs prendront des mesuires pour les taire arrêter, en requerant l’autorité militaire; enverront aux Chambresadministratives le nom des hommes qui seraient restes apres la publication du présent ordre. die des isien Corps nach Chrisiburg; - 3.„„ Hilgenburg; *— 4.„„ Saalfeld; *„— 5.„„— Pultusk; *— 6,„ Oeppen. Alle einzelne Leute und Detachements, welche in 24 Stunden, nach Bekanntmachung dieses Befehls, in den Gemeinden wo sie sich befinden, nicht nach Thoren abgegangen sind, sollen als Ehrvergessene angesehen, verhaftet und als Deserteurs in Kriegeszeiten betrachtet werden. Die Gouverneurs von Thoren und Warschau, wie auch der C mmandant von Posen sollen diesen gegenwärtigen Befehl, in Polnisch und Deutsch übersetzt abdrucken, und ihn aller Orten anheften lassen. Die Administrations= Kammern von Warschau und Posen, werden die Uebersetzung dieses Befehls ihren Beamten zuschicken, welche selbigen den Verbrechern bekannt machen müssen, die Beamten werden die Maaßregeln zu ihrer Verhaftung treffen, indem sie die Militair= Behörden dazu requiriten, und den Administrations- Behörden, die Namen der Leute, welche nach dieser Bekanntmachung noch zurückgeblieben sind, anzeigen. Sa Majesté voit avec peine que les billets d’höpital sont donnés avec trop de facilité, et que des hommes bien porrins s’en trouvent munis. Elle ordonne qu'á P’avenier, aucun billet d’höpitel ne valable s’il n’est preslablement signé du Chef de Batailon On réitére P’ordre dejz donné de n’en voyer dans les Grands hö. pitaux que les hommes considèrés comme malades; quant à cenx qu: ne sont hars de service que par incomodite patsagere, ou comme convilescens, ils doivent ötre envoyés aux depöts de leurs Corps; savoir: Sr. Majestät sehen es ungern, daß die Anweisungen aufs Hospital so leicht gegeben werden, und gesunde leute damit versehzen sind, Sie befehlen daher, daß für die Zukunft ken Billet gültig sey, welches nicht vorher vom Bataillons Cheff unterschrieben ist, es wird daber wiederholt beföhlen, keine andere Leute als die für krank anerkannt sind, in die graßen Holpträler zu schicken, jene die aus keiner andern Ursache, als durch eine vorübergebende Unpäslichkeit, oder als Genesende nicht dienstfähig sind, sollen zu den Oepots ihrer Corps geschickt werden, nemlich: ceux du premier Corps à Christhourg; die des isten Corps nach Christburg; ceux du troisième- à Gilgenbourg;„- 3.„„ Hilgenburg; 149 ceux du quatriéme Corps à Ssalfeld; ceux du cinquième—. à Paltutk; ceux du sixeme— a Deppen. II est exprestément ordonne anx commandans d’armes sur la rive gauach- de la listule de veiller a l’exécution du présent Ordre. Le Ministre de la guerre, Prince de Neuchatel; Mal. Ales. Berthir. Le present ordre du our est publiè par ordre de Mr. le Commandant. Munster, le 2. Avril 1807. Directéur, Bourguemaitres et Echevins de Ia Ville. Hiidebarnd. Schweling. Munstermann. die des 4. Corps nach Saalfeld; —„— 5.—„ Puliusk; —— 6.—„ Oeppen. Es wird den Commendanten der Truppen auf dem rechten Ufer der Weichsel ausdrücklich befohlen, auf die Vollziehung des gegenwärtigen Besehls zu wachen. Der Kriegsminister, Prinz von Neuschatel, Marschal Alex. Berthier. Obiger Tages= Befehl wird auf Verordnung des Herrn Stadt Commandanten hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Münster, den 2. April 180: Stadt=Dirctor, Büügermeister und Rath. Hildebrand. Schweling. Mänstermann. Le Général de Division, Gouverneur Général du premier Gouvernement des pays conquis. Messieurs! Vous trouverez cy joint un article ad. ditionel a mon arrèré du 22. Mars derniDer Divisions= General, General=Gouverneur des ersten Gouvernements der eroberten Länder. Meine Herren! Ich füge noch einen Artikel zu meinen Befehl vom 22. v. M. bey. ere. Sont exempts du service personel de la Garde Nationale, Les fonctionairs publics, les Membres des Erats, le grand Chapitre et Messieurs de P’ordre Equestre. Veuillez donner a cet article additionel la mème publicité qu’à P’arréte precité. Canuel. Vom persönlichen Dienst der NationalGarde sind ausgenommen: die öffentlichen Beamten, die Landstände, das Hochwürdige Domkapitel und die Herren der Ritterschaft. Machen sie diesen Anhang ebenso bekannt wie die erstere Verordnung. Canuel. Obiges wird daher auf hohen Befehl hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Münster, den 8. April 1807. Stadt= Director, Bürgermeister und Rath. Hildebrand. Schweling II. Publicanda. r. Den Pfarrzeistlichen und Curaten, welche Rendanten milder Stiftungen sind, wird zu ihrer Nachricht und Achtung bekannt gemacht, daß der Termin zur Einsendung der Rechnungen aus den von mehreren Pfärrern angeführten Gründen bis Münstermann. Fahle, zum Sonntage Cantate erweitert worden ist. Alsdann aber auch diese Rechnurgen ohnfehldar erwartet werden. Münster, den 2d. März 1807. Das Admnistrations=Collegium des ersten Gouvernements der eroberten Länder. v. Schlechtendal, Mettingh, v. Thadden. 0 2. Wir Ludewig von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen, Herzog in Westphalen 2c. 2c. Entbicten allen Unsern Angehörigen, Vafallen und Unterthanen, welches Standes sie seyen, Unste Gnade und alles Gute zuvor, und thun denselben hierdurch kund: Nachdem, vermöge des 34. Artikels des Rheinischen Bundes=Vertrages, die conföderirte Souverains allen Rechten entsagen, welche sie auf ihre wechselseitige Besitzungen haben oder ansprechen mögen, einzig die eventuelle Successions= Rechte ausgenommen; so haben Lehen und bergleichen Rechte conföderirter Staaten in dem ganzen Umfang Unsers Großherzogthums zu seyn aufgehört und sind an Uns übergegangen. Wir fordern demnach 1). Alle diejenige, welche in Unsern Staaten Lehen von Mitgliedern des Rheinischen Bundes besitzen, auf, diese Lehen, binnen der gesetzlichen Frist von einem Jahr, ssechs Wochen und drei Tagen, von Zeit der Ausfertigung dieses Edikts an zu. rechnen, bei den von Uns angeordneten Lehenhöfen zu erneuern, und, nebst Beibringung des neuesten Lehenbriefes und vollständiger Lehens=Verzeichnisse, bei Vermeidung, des in den Gesetzen verordneten Rechts= Nachtheils, alles dasjenige zu beobachten, was, nach Lehen= Rechten und Gewohnheiten, den Basallen zur Pflicht gemacht ist. Und da auch 2) Das Obereigenthum über diejenige, in dem Umfang Unserer Staaten gelegene, Lehen, welche vormals von Kaiser und Reich herrührten, durch die Aufhebung der Kaiserlichen= und Reichs=Souverainität in dem Umfang der Bundes= Staaten, und durch die darauf gefolgte Auflösung des Reichs=Verbands, Uns anheim gefallen ist; so haben alle diejenige, welchen vorhin Lehen von Kaiser und Reich verliehen gewefen sind., dieselbe nunmehr von Uns zuempfangen, und, wegen deren Erneuerung, vorstehende Verordnung, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen, ebenwohl genauest zu befolgen. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrifr und des hierauf gedruckten StaatsSiegels. Gegeben Darmstadt, den 4. Februar 1807 (L.S.) Ludewig. Frh. v. Lehmann, Staatsminister. Vermöge vorstehender allergnädigsten Verordnung werden die Lehnleute, welche dergleichen Güter im Herzogthum Westphalen besitzen, aufgefordert, sich bei unterzeichneter Stelle, als dem für das Herzogthum Westphalen angeordneten Lehnhof, gebührend und zur gehörigen Zeit zu melden. Arnsberg, den 1o. März 1807. Herzoglich Hessische für das Herzogthum Westphalen angeordnete Regierung. (L.S.) Zimmermann. III. Avertissement. r. Obschon es bereits durch die im Intelligenzblatte bekannt gemachte Verordnung des hochlöblichen Administrations= Collegii. vom Ir. März 1866, bei 5Kthlr. den Bauherren treffende Strafe untersagt ist, den Maurergesellen, ohne Wissen der Meister derselben, Arbeit zu übertragen, so geschieht dieses dennoch, indem hänsig zum Weissen so wie zum Reinigen und Setzen der Oefen und Oefen= Röhre Tagelöhner und Mauergesellen, ohne Wissen der Meister ansenommen werden, wo doch nach der Erläuterung der erstgedachten Verordnung das Weissen zum Mauer Handwerk und das Setzeu so wie das Reinigen der Oefen zum Steinbauere Handwerk gehört: auf Antrag der Gildemeister des hiesigen Maures- und Steinhauers Amts wird deshalb die erstgedachte Verordnung hiemit wieder in Erinnerung gebracht und ausdrücklich auf das Weissen so wie das Setzen und Reinigen der Oefen und OefenRöhre durch Tagelöhner oder Maurergesele 151 ken, ohne Wissen ihrer Meister, ausgedehnt. Münster, den 22. März 1807. Stadt- Director, Bürgermeister und Räth. Hildebrand, Schweling, Münstermann. Warnung an das Publikum. IV. Ediktalladungen. r. Die unbekannten Erben des hieselbst am 10. Juni c. verstorbenen Johann Frantzen, welcher Inhalts eines in seinem Nachlasse vorgefundenen Taufscheins, den II. Februar 1735 zu Schonwalde im Oesterreischen, in der Ehe eines Johan Frantzen und Anna geboren worden, werden hiemit aufgefordert, ihr gesetzliches Erbrecht an den hieselbst vorhandenen, bei der Versilberung sich zu Fünfzig Zwei Rihlr. hervorgethanen Nachlaß, woran jedoch bereits eine Forderung von Sechzig Rihlr. als passivum angemelder worden, in dem, vor dem deputirten Referendario von Müntz, auf den 22. October 180y um 10 Uhr angesetzten Termine glanbhaft nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Erbrechten präcludirt, und die Erbmasse zu Befriedigung der Creditoren verwendet werden soll. Münster in der Regierung, den 10. Dec. 1800: v. Sobbe, Deppenbrock. 9. Da der hieselbst geborne Perückenmacher= Gesell Johann Joseph Eisenach, nach der Anzeige des ihm zum Curator angeordneten Licent Schürmann, sich vor ungefähr 25 Jahren von hier entfernt, und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht von sich gegeben hat, und deshalb auf Todeserklärung gegen ihn angetragen ist; so wird der Johann Joseph Eisenach, so wie bessen etwa hinterlassene unbekannte Erben oder Erbnehmer, hiedurch öffentlich vorgeladen, sich innerhaf9 9 Monaten und längstens in dem, coram Deput. Stadtrichter Overbage, auf den 3. Juni 1807 Vormittags 10 Uhr angesetzten Termine hieselbst an der gewöhnlichen Gerichtsstelle einzufinden, oder schriftlich zu melden, und wegen des vonihm zurückgelassenen Vermögens weltere Anweisung zu erwarten. Dem Johann Joseph Eisenach gereicht demnach zur warnenden Nachricht, daß, wenn er sich binnen der gesetzten Frist, oder spätestens in dem praelusivischen Teimine schriftlich oder mündlich nicht melden mögte, er durch ein förm. liches Erkenntniß, für todt erkläret und sein Vermögen den sich legitimirenden nächsten Anverwandten zuerkannt werde. Münster, den 18. August 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Müser. Wartendorff. 3. Da die Eheleute Freimetzger Höne, als Ankäufer des süb Nro Cat. 224 der Ludgeri Layschaft gelegenen ehemaligen Beckerschen Wohnhauses, auf ein öffentliches Aufgeboth der unbekannten Realprätendenten an selhigem gebührend angetragen haben; so werden hierdurch alle diejenigen, welche an dem bezeichneten Hause irgend einen dinglichen Anspruch zu haben vermeinen, aufgefordert, ihr Realrecht innerhalb drei Monaten und längstens in dem, vor dem deputirten Stadtrichter Busch, auf den 5. Mayc. Vormittags 11 Uhr an gewöhnlicher Gerichtsstelle angesetzten Termine gehörig anzumelden und zu justificiren. Diejenigen, welche dieser Anweisung zuwider, weder vor noch in dem präsigirten Termine sich melden, haben zu gewärtigen, daß sie mir ihren etwaigen Ansprüchen präkludirt, und durch ein Erkenntniß ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Unbekannte oder versöhnlich zu erscheinen behinderte können sich an einen der hier fungirenden Advocaten, als die Licent. Brockhaufen, Meyer., Honthum, Sprickmann, Holstein, Schürmann 2c. wenden und dieselben mit legaler Vollmacht und Information versehen Münster, den 17. Januar 1807. Stadtgericht. v. Vernuth, Wattendorff. 4. Da der hiesige Kaufhändler und Brandweinbrenner, Ferdinand Hagedorn, als Ankäufer des nahe bei Warendorf vor dem Freckenhorster, Thore in der Rüdenschlüppe, 12 neben dem Garten des Tuchmachers Preckel, gelegenen Gartens, wellden vorher der Blandweinbrenner Ellerbeck besessen hat, zur völligen Berichtigung seines Titali lossessionts und zu seiner Sicherstellung gegen undekanne te Realprätendenten, auf ein gerichtlisttes Aufgeborh dieses Gartens angetragen hat; so werden alle diejenigen, welche an dem genannten Girten Eigenthums= oder sonstige dingliche Ansprüche machen, hierdurch vorgeladen, ihre desfallsigen Forderungen innerhalb 6 Wochen, und spärestens in dem auf den 25. Aoril Morgens 11 Uhr angesetzten Termine, auf dem dem hiesigen Rathhause anzumelden und zu bescheinigen, wobei denselben zur Warnung gereicht, daß alle diejenigen, welche sich in Termino nicht melden werden, mit ihren etwaigen Realansprüchen auf dem genannten Garten präcludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen werde auferlegt werden. Warendorf im Stadtgericht, den 6. März 1807. Schlüter, Henckelmann. 5. Alle und jede Gläubiger, welche einigen Anspruch oder Forderung an dem Zelleren Gehring, Kirchsp. Nienkirchen, und desselben sämmtlichen Haab und Gütern, haben oder zu haben vermeinen., werden hierdurch zum ersten, zweiten, dritten und letztenmal edictaliter verabladet, um innerhalb 6 Wochen, wovon ihnen ia Tage für den ersten, 14 Tagefür den zweiten und i4 Tage für den dritten und letzten Termin bestimmt werden, ihe re. an obgemeldten Exploranten Zellern Gehring und desselben sämmtliche Haab und Bütern habende Spruch und Forderung, bei Strafe ewigen Stillschweigens, am hiesigen Landgerichte gehörig zu proponiren und zu justificiren. Zugleich werden sämmtliche oberwähnte Gläubiger hierourch vorgeladen um am Samstag den 9. May l. J. Vormittags 9 Uhr, an des Herrn Landrichters Wohnbehausung, entweder in Person oder durch genugsam zur positiven Erklärung Bevollmächtigte zu erscheinen, sodann zu sehen und zu hören, daß zwischra ihnen und dem obgedachten Convocanten ein gütlicher Vergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß diealso nicht Erscheinende pro Consentientibus ges halten werden sollen. Sig. Rheine, den 1o. März 18074 Ad. D. Om. Judicis. " gu## F. A. Riermann, Gerichts. 5. Auf Befehl des Herrn Landrichters des Landes Düllmen, Doctor Peter Busch, werden alle und jede Gläubiger, welche einigen Anspruch oder Forderung an den Schreiner= meister Alexander Brede in Dällmen, und dessen Haab und Güter haben oder zu haben vermeinen mögten, hiermit ein für allemal offener Edictalmeise verabladet, um innerhalb 6 Wochen nach Verkündigung dieses, wovon ihnen 14 Toge für den ersten, 1 Tage für den zweiten, und 14 Tage für den dritten und letzten Termin anberaumt werden, ihre an den Schreinermeister Prede habende Forherungen beim hiesigen Gerichte, unter Strafe ewigen Stillschweigens, zu proponiren und gehörig zu justificiren. Sig. Düllmen, den 2. März 1807. Ad Mand. D. Jud. Actarius. 7. Da die hiesige Witte Casper Stake, geborne Elisabeth Bütfering, in Absicht der von den Eheleuten Casper Osthoff hieselbst angekauften, in dem Beckumschen Stadtfelde am Böckendahl belegenen 3 Rüdde Landes wovon das Land der Wittwe Linnemau in Westen, und das Land des Beckumschen Krameramts in Osten benachbaret, und woraus zur hiesigen Kämmerey= Kasse jährlich 15ß. Landschatzung prästirt werden muß, auf die Erlassung eines öffentlichen Aufaeboths angetragen hat; so werden hierdurch. De diejenigen welche an dem gedachten Lande irgend einen dinglichen Anspruch zu haben vermeinen, aufgefordert, ihr Realrecht in Zeit von 0 Wochen und längstens in dem auf den 20. May a. c. Vormittags 10 Uhr, auf der hiesigen 2 190 Gerichtsstube angesetzten Präclusivtermin, unter der Warnung anzuzeigen und gehörig nachzuweisen, daß sie sonst mit ihren etwaigen Ansprüchen ausgeschlossen, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Beckum, den y. März 1807. Das Gericht hieselbst. Detten, Mues. V. Gerichtliche Bekanntmachung. 1. Die Eheleute Franz Carl Schmedding und Gertrud Schmedding, gborne Averbeck hieselbst haben, Ausweise der vor Gerichte abgegebenen gemeinschaftlichen Erklärung, die unter ihnen Statt findende statutarische eheliche Güter: Gemeinschaft aufgehoben und von jetzt an ausgeschlossen. Dem Publiko wird solches, mit dem Beifügen, bekannt gemacht, daß die Ausschließung der Güter: Gemeinschaft unter besagten Eheleiten jedoch nur„auf Gefahr der„selben und mit Vorbehalt aller Rechte eines „jeden Dritten“ für geschehen zu achten. Nach dieser getroffenen Maaßregel kann sich ein jeder, welcher mit den disponirenden Eheleuten rechtliche Geschäfte zu treiben hat, gehdrig achten, und vor Schaden und Nachtheil hüten. Münster, den 17. März 1807. Stadtgericht. v. Bernuth, Wattendorff. 2. Auf den Antrag verschiedener Credito= ren soll des sub Nro. go2 auf der breiten Gasse, in Argiei# Laischaft gelegene, den Geschwiitern Busch zugehörige Wohnhaus, zu 2250 Rihlr. tärirt, gerichtlich verkauft werden. E's werden demnat alle zahlungsfähige Kauflustige zur Abgabe ihres Geboths in den sazu, vor dem deput rren Stadtrichter Busch, auf den 26. November 1806, auf den 28. Februar und auf den 18. April 1807, Moizens 11 Uhr angesetzten Termin, hiemit aufgefordert und ihnen zugleich bekannt gemacht, daß Taxe und Vorwarden in der Gerichts= Registratur täglich eingesehen werden können, Münster, den 27. Septemb. 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. v. Bernuth. Wattendorff. 3. Auf den Antrag des Curators soll das zur Kemperschen Concursmasse gehörige, im Dorfe Amelsbüren sub Nr. cat. a belegene Haus mit Nebengebäuse und Holzhaus, welche zusammen zu 206 Rthlr taxirt, öffentlich den Meistdietenden verkauft werden; und ist hierzu der Bietungstermin auf den 27. April a. c. Morgens 10 Uhr in der Mohnung des Richters Goesen hieselbst anberaumt. Zahlungsfähige Kauflustige werden daher aufgefordert in diesem Termine ihr Geboth abzugeben. Die Taxe und Vekaufsbedingungen sind täglich in der Gerichts= Registratur einzusehen. Münster im Gogericht Backenfeld, den 17. Februar 1807. Goesen, Bahlman. 4. Zufolge Auftrags der hochlöblichen Regierung soll Behuf der Activmasse, in Sachen der Creditoren wider von Wendt zum Crassenstein, das zum Hause Crassenstein eigenbehörige, im Kirchsp. Diestedde, Bekkummer Kreises, gelegene Gunnewichs Erbe, quc ad Dominium directum, so zu 3443 Rihlr 14 Schill taxirt, nebst alten rückständigen Pächten ad 1429 Rihlr. 9 Schill. 8dt. dem Meisthierenden gerichtlich verkauft werden. Da die Bietungstermine auf den 21. Jänner, 2r. März und 27. Mey 1807, jedesmal Morgens 11 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle zu Oelde bestimmt worden; so werden besitz= und zahlungefähige Kauflustige hierdurch vorgeladen, in bemeldten Termineu ihre Gebothe abzugeben. Tare und Vorwarden können täglich in der Strombergischen Gerichts= Registratur eingesehen werden. Oelde, den 28. October 1806. Gericht Stromberg daselbst. Brüning, Cellenberg. Steckbrief. 5. Der hieselbst, in unten stehendem Signalement näher beschriebene, wegen eines be trüglichen Banquerots inhaftirt gewesene Kaufhändler Friedrich Blume, aus dem Dorfe Nordkirchen, hat in voriger Nacht Gelegenheit gefunden aus dem hiesigen Arrest zu entweichen. Sämmtliche Obrigkeiten werden hiemit dienstergebenst et sub Oblatione ad qusevis reciproca ersucht, auf gedachten Blume invigiliren, im Betretungsfall arretis ren zu lassen und das hiesige Gericht gefälligst davon zu benachrichtigen. Signalement. Friederich Blume 59 Jahre alt, kleiner Statur, graues, rundes, abgeschnittenes Haar, ziemlich volles Gesicht. Derselbe trug bei seiner Entweichung eine blaue, weiß gefte, kurze Jacke von Siamosen, weiße wollene Strümpfe und Schuhe. Nordkirchen im Gericht, den ro. März 1897 Gützloe. V. Vermischte Nachrichten, Dem gütigen Andenken des hiesigen, 15 3. Ein ohngefähr 6 Stunden von Mänin einer schdnen Gegend belegenes, freiadliches Gut, ist, nebst einem großen Theil ######t unl, einer wohleingerichteten Brandweinbreunerei, gegen Michaeli auf mehere Jahre zu verpachten. Liebhaber kbanen Nähe om Int. Comt,. erfahren, müssen sich aber sicher in einer Zeit von a Wochen melden, um das Fernere dieser Verpachtung halber zu vernehmen. 4. Nicht am rz. sondern am 23. April l. J. und an den folgenden Tagen, Morgens9 und Nachmittags 2 Uhr anfänglich, soll in meiner in der Kirchherrn Gasse belegenen Wohnbehausung eine Sammlung medizinischer er(wovon das Verzeichniß bei mir zu st), den Meistbierenden, gegen baare Zahlung, verkauft werden, Münster, den7. April 1807. Hülseberg, Notarius. 5. Die dem hochadlichen Stifte Notulen gehörige, im Kirchspiel Notulen BauerDas biugrcd 8 zi. Lestadoangste, Plste dnus elsdene enzalgenien Bonre u, Sase, Kosh, ecsesienten de ien donen hausig andge, us an als Mise, us L eihsl Verichasge Sechache vecha. Pese ainter albheag hafsnat.. hirnmt. e... unter alsdann bekannt zu machenden Bedingungen, meistbietend verkauft werden: 1) zu Wiedenbrück, in der Wohnung des Gastwirths Hrn. Schwenger, der Vorrath an Roggen, Gersten und Hafer, am 14. April Morgens um 10 Uhr, und 2) zu Marienfeld selbst eine ansehnliche Quantität Roggen, Gersten und Hafer, auch etwas Weitzen, Buchweitzen und Erbsen am 16. April Vormittags um 10 Uhr, wozu Kauflustige hierdurch eingeladen werden Marienfeld, den 3 1. März 1807. Die Rentey=Administration. Steltzer. Brodtare fur den Monat April 1807. Ein Müter Wegge.. 24 8015 Ein Müter= Rogge, 2 soth. Ein Schillingsbrod=„„ 14 Pf. Gegeben Münster im Stadtmagistrat, den 4. April 1807. 9 Stadtdirektor, Bürgermeister und Rath. Hildebrand, Schweling, Münstermann, (Hiebei eine Beilage.) 1 K Beilage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 18. Beförderungen. I. Seine Excellence der Herr General= Gonverneur haben vermöge Beschlusses vom 16. vor. Mon. die durch Absterben des Medicinal=Raths und Professors Lüders erledigte Professur der Entbindungs=Kunst dem bisherigen Professor der Physiologie und nunmehrigen Medicinal=Rath Landgräber, so wie den Lehrnuhl der Anatomie und Chirurgie dem bisherigen Prosector und Lehrer der Manual=Chirurgie Fries zu übertragen geruhet. Münser den z. April 1807. Administrat#ons=Collegium des r. Gouvernements der eroberten Länder. v. Schlechtendal. Lehman. Schmedding. II. Avertissements. r. Nach der Benachrichtigung des Herrn Intendanten Fririon vom 20. März haben Se. Majenät der Kaiser von Frankreich und König von Italien eine monatliche Zahlung der Pensionen allerhöchst bewilligt, und sollen die zuförderst anzufertigende Zahlungs=Listen mit der Authorisation des Herrn General=Administrators Villemanst versehen werden. Nach ehen dieser Bestimmung sollen auch die Kriegsgefangenen preußisch. Offiziers, welche nach den Kapitulationen ein Recht darauf haben, eine monatliche Besoldung ausgezahlt erhalten. Sie müssen aber nachweisen: r) daß sie sich an einem solchen Orte befunden und mit der Bedingung kapitulirt haben, daß ihr alter Sold fortgezahlt werden solle. 2) Daß sie sich im ersten Gouvernement aufhalten. Zu dieser Nachweise werden also sämmtliche betreffende Herren Offiziers mit der Eröffnung aufgefordert, daß sie sich zu dem Ende, vom Tage dieser Bekanntmachung an, längstens binnen i Tagen, bei dem Kammer= Calculator Crull persönlich oder schriftlich zu melden, und a) ihren Namen, b) Ort der Geburt, c) Alter, d) Grad, welchen sie bekleidet, e) das Korps und Regiment, worin sie gedient haben, f) Namen des Platzes, worin sie unter dem 2d r. berührten Beding zu Kriegsgefangen gemacht worden, g.) Datum der Kapitulation, h) jährliche alte Besoldung, i) seit wann diese noch rückständig ist, abzugeben haben. Münster den 7. April 1807. Admintstrations=Kollegium des 1. Gous vernements der eroberten Länder. v. Wolfframsdorf. Scheffer. v. Thadden. 2. Auf den Grund einer Verfügung des hochlöblichen Administrations=Collegiums vom zren dieses wird hiemit bey fünf Rthl. Strafe verboten, auf den Platz des abgeholzten Hains vor Aegidii Thor und des daran stoßenden Stück alten Weges einiges Schutt abzuladen. Münster den 8. April 1807. Stadt=Director, Bürgermeister und Rath. Hildebrand. Schweling. Münstermann. 3z. Dienstag den zisten dieses, Nachmittags 3 Uhr, soll das Lokal des abgeholzten Hains und das daran gränzende Stück alten Weges aus Aegidil Thor, gleich linker Hand belegen, an Ort und Stelle entweder ganz, oder in zwei gleichen Abtheilungen, zu einer zwölfjährigen Verpachtung, unter alsdann vorzulesenden Bedingungen, und daß der Grund zu Gärten aptirt werden soll, meistbietend ausgesetzt werden. 156 Die Bedingungen sind auch vorher auf der städtischen Registratur einzusehen. Münster den 8. April 1807. Stadt=Director, Bürgermeister und Rath. Hildebrand. Schweling. Münstermann. Fahle. g. Samstag den 18. dieses, Nachmittags 3 Uhr, soll der Stadtkeller auf g Jahre dem Meistbiethenden in dem Hause vermiethet werden. Die Bedingnisse sind vorher in der Stadt Registratur zu vernehmen. Münster den 4. April 1807. Stadt=Director, Bürgermeister und Rath. Hildebrand. Schweling. Münstermann. Meiteler. III. Gerichtliche Bekanntmachungen. r. Auf den Antrag des als Curator der Masse, in dem über das Gesellschafts= Vermogen des hiesigen Tuchmacheramts eröffneten Concurse, angeordneten Justitzkommissarii von Renesse zu Münster, sollen nachstehende zur gedachten Concursmasse gehörige Immobilien: 1) die hieselbst vor der Stadt Bevergern, in der Provinz Mänster, vor 8 Jahren neu erbaute, auf ein tausend zwei hundert Rchl. abgeschätzte Walk= und Oelmühle, 2) das neben derselben befindliche, zugleich mit dem Farbekessel, auf ein hundert dreis zig Rthlr. tarirte Farbehaus, und z) der auf dem Mersch am Holzkamp vor der hiesigen Stadt im Boden befestigte, zum Ausspannen und Trocknen, gewalkter Wolltücher oder Lacken dienende, auf fünf und zwanzig Rihlr. gewürdigte Rahmen und Riegel in den dazu auf den 9. May, 13. Junn und 14. Julius 1857, jedesmal Morgens 10 Uhr bestimmten Terminen, wovon der dritte peremptorisch ist, so daß ein nach Ablauf desselben etwa einkommendes Mehrgeboth nicht berücksichtigt werden wird, auf dem Rathhause zu Bevergern subhastirt werden, welches besitzfähigen und zahlungsvermögenden Kauflustigen, insbesondere aber Fabrikunternehmern und Tuchfabrikanten, mit dem Zusatze bekannt gemacht wird, daß die Taxe und Verkaufsbedingungen in der hiesigen Registratur eingesehen werden können. Bevergern in der Provinz Münster, den 10 März 1807. Das Gericht zu Bevergern. Lennich. Weverinck. 2. In der Nacht vom 25. auf den 26. d. M. ist dem Bernard Rehbaum, Knecht bei dem Zeller Denter Kirchsp. Rinkenrodde, von seinem Schlafbühnen eine kleine silberne Taschenuhr mit einer stahlernen Kette und 7 Rthlr. werth, diebischer Weise entwendet worden. Jeder wird vor den Ankauf dieser Uhr gewarnt, und zur Ausmittelung des Thäters dieser Diebstahl hiedurch öffentlich bekannt gemacht. Sendenhorst den 27. März 1807. Das Gericht daselbst. Kreuzhage. z. Da dem Franz Hercke, Knecht bei dem hiesigen Schmid Bitter, am r. dieses des Nachmittags aus seinem auf der Bühne an der Diehle gestandenen Koffer diebischer Weise entwendet worden: 1) 8 Conventions=Thaler. 2) 1o holländische Drei=Gülden= Stücke. 3) 6 einfache holländische Gülden. a) 21 Rthlr. in verschiedener Münze von 2/9, 1/4, 116 und 1/8 Stücken, und 5) ein Halstreuz von Silber durchbrochen und mit eigem platirten Crucifix=Bilde, so wird solches zur Ausmittelung des Thaters hiedurch öffentlich bekannt gemacht. Beckum im Gerichte den 2. April 1807. Detten. a. In der Nacht vom 2. auf den 3. l. M. sind dem Kaufmann Caspar Everke dahier mittels Enbruchs nachstehende Waaren entwendet: t) 4 Stück grünen und einige Reste aschgrauen Manchester. 2) 5 Reste Sattinet oder sogenanntes englisches Leder. 3) Rest gelben schlichten Nangurn. 4) 1 Dutz blau sajettene Strümpfe. 5) 15 halbe Stück Calicons. 6) Etwa9 Schachteln mit 157 seidenen gewässerten Bändern, und eine Schachtel mit Atlas=Band. 7) Mehrere Stücke und Reste Kattun und Zitz. 8) 1 1s2 Dutz Tücher von Mousselin, I 1/2 bis 2 Dutz von Kattun. 9) 8 bis 10 Ellen weißen Piquee. Welches zur möglichsten Ausmittelung des Thäters, unter Zusicherung der ediktmäßigen Belohnung, öffentlich hiedurch bekannt gemacht wird. Sendenhorst den 2. April 1807. Das Gericht hieselbst. Kreuzhage. s. Am 25. d. Mittags zwischen ir und halb 1 Uhr sind dem Sohn des Zellern Joan Bernd, Kirchsp. Rinkerodde, vonsdem Knerbtebühnen, mittelst Losbrechung des Schlosses, aus dessen Koffer nachstehende Sachen diebischer Weise entwendet worden: 1). Ein neuer tuchener weißlicher Rock. 2) 2 gestreifte Wessen. 3) 2 dunkelgrüne manchesterne Hosen. 4) Ein Paar neue Stiefeln mit gelben Aufschlägen. 5) Ein Paar neue Schuh. 6) Ein Paar silberne Schuhschnallen. 7, Eine Taschenühr von 2 tombachenen Gehäusen mit einer grünen Schnur. 8) Ein rother seidener Haletuch. 9) Ein Paar gefütterte spettene Handschuh. 1o) Ein linnen Taschentuch, und ir' ungefehr 4 Rthlr. Geld, in Ein Jeder wird vor den Ankauf bieser Sachen gewarnt, und hiemit aufgefordert, die zur Ausmittelung des Thäters dienenden Nachrichten dem Gerichte mitzutheilen. Sendenhorst den arsien März 1807. Das Gericht daselbst. Kreuzhage. 6. In der Nacht vom 2z. auf den 24. März l. J. sind dem Bern. Henr. Krützhiege, Knecht bei dem Zeller Krurup Rinkenrodde, aus seinem Koffer 1) 3 Rthlr. in 1 Conventionsthaler und das übrige in is2 und 1/5 Stücken bestehend. 2) Ungefehr eine Bahn Linnen zu a Rihlr. 3) Eine manchesterne Hose von braunlicher Farbe zu 2 Rthl. 4) Eine Weste von blauer Farbe mit weißen Stippen zu 1 Rthlr. 6 ggr. 5) Ein Paar bläuliche spettene Strümpfe zu 12 ggr. 61 2 seidene Tücher zu r Rthlr. 12 ggr. und 7) 2 Hemder gezeichnet B. H. K. zu 2 Rthlr. diebischer Weise entwendet worden, welches zur möglichen Ausmittelung des Thäters hiedurch öffentlich bekanni gemacht, und ein Jeder vor dem Ankauf obiger Sachen lewarnt wird. Sendenhorst den aysten März 1807. Das Gericht daselbst. Kreuzhage. IV. Vermischte Nachrichten. I. Zum Empfang der an die Receptur des Kirchspiels Ueberwasser, auf die erneuerte Ausschreibung vom 25. März c., zu entrichrenven außerordentlichen Steuern der hierselbst wohnenden Grundbesitzer, ist der Termin auf den 1z. d. M. bestimmt, in welchem daher die Berichtigung derselben erwartei wird. Münster, den 7. April 1807. Intrimistische Receptur= Verwaltung. 8. Auf der Renthey Liesborn werden am Montag den 27. April und folgenden Tagen die Getreide Vorräthe, in Münster Maaß, ungefähr zu 20 Malter Weitzen, 1a1 Malter Roggen, 181 Malt. Gersten, 250 Malt, Hafer, 1/2 Malt. Erbsen, 2 Malt. Malz, 16 Malt. Futterkorn, 7 Malt. Brandweinschroot, und 11 Mali Kochkorn, in großen und kleinen Quantitäten, jedesmal des Morgens 0 und Nachmittags 2 Uhr anfänglich, öffentlich meistbietend verkauft werden. Liesborn, den 5. April 1807. Boner. 3. Auf der Rentey Cappenberg soll, in Termino den 20. April, eine ansehnliche Parthie Frucht, als Weitzen, Roggen, Gersten, Hafer, Erbsen, Bohnen, und Buchweitzen, in großen und kleinen Quantitäten, mehrstbietend öffentlich verkauft werden. Lusitragende werden daher eingeladen ihr Geboth zu eröffnen, und hat der Höchstbietende, salv## 158 Ratificatione; den Zuschlag zu gewärtigen. Cappenberg, den 4. April 1807. Gosebruch. 4. Das auf dem Roggenmarkt hieselbst unterm Bogen, Nr. 7 Martini Layschaft, gelegene Haus, welches der verwittweten Schlüter eigenthümlich angehört, soll am 3o. April d. J., um 2 Uhr Nachmittags, öfe fentlich dem Meistbietenden, unter den im Verkaufstermin, welcher im gedachten Hause selbst abgebalten werden soll, bekannt zu machenden Bedingungen, verkauft werden. Kauflustigen dienet zur Nachricht, daß sie das gesagte Haus täglich besehen, und von heute an, die Verkaufs= Vorwarden beim Unterzeichneten Notar täglich einsehen können. Auswärtigen aber wird noch ins besondere bemerkt, daß eben dieses Haus zu jeder Art von Handlung sehr gelegen und an und für sich geeignet ist. Zugleich werden alle diejenige, welche an die Verkäuferin, Wittwe Kaufhändlerin F. W. Schlüter, zu zahlen oder zu fordern haben, oder zu haben vermeinen, ersucht, sich binnen 74 Tagen bei dem Richter Broschard hieselbst zu melden. Münster, den 1o. April 1807. C. A. Hülseberg, Notar. wohnhaft auf der Kirchberren Gasse. 5. Dienstag den 14. April Morgens 5 Uhr wird dahie im Lenster Brock eine Quantität Eichenholz, besonders zum Schiffbau und Küpholz tauglich, dem Meistbietenden, unter sichern in AJtu bek.nne zu machenden Bedingungen, verkauft. Lusthabende wollen sich am bestimmten Tag und Stunde, vorne im Lensterbrock einfinden. Düllmen, den 3. April 1807. D. Becker, Notar. ex Comm. 6. Auf dem Hause Milte, Kirchs. Telgte, wird am Dienstag den 1g. April und folgenden Tagen, Morgenso und Nachmittags 2 Uhr, aus der Nachlassenschaft der seligen Jungfer Runde, allerband Haus= und Ackergeräthe; und zwar am Donnerstag den 16. der noch vorhandene Viehstand, meistbietend, gegen baare Zahlung, verkauft werden. 7. Ein Mann in seinen besten Jahren, der von Jugend auf sich auf Rechnen und Schreiben gelegt und dabei die Handlung erlerot h, wänscht jetzt auf dem Lande bei einem Rittergutsbesitzer oder einem andern dedeutenden Oekonomen, als Rechnungsführer, Sekretair oder Kornschreiber angestellt zu seyn. Erist, außer dem Rechnen und Schreiben, der deutschen und französischen Sprache mächtts, auch im Helläudischen und Englie schen nicht unvemandert. Gehalt verlangt er nicht eher, als bis er eine Probe seines Fleißes und seiner Geschicklichkeit abgelegt hat. Sind Kinder vorbanden, so wird er sie gern gratis im Rechnen, Schreiben und Sprachen unterrichten. Nähere Auskunft hierüer erthellt Friedr. Ratzmann, der gegenwärtig bei Hrn, Bosacki auf der Neustraße Nr. 167 wohnt. Ebengenannter hat auch die Kommission, eine Kutsche anzukaufen, die mit 2 Pferden gezogen, und sowohl in der Stadt als auf dem Lande gebraucht werden kann. Etwaige Verkäufer haben sich deshalb bei ihm zu melden. 8. Mit Einwilligung hoher Obrigkeit, soll von Vormundschafts wegen, in der Bes hausung der Frau Wittwe Sekretarin Voß zu Ottenstein, am 20 April c. Morgens 10 Uhr, der bei Ottenstein belegene, zur Nachlaffenschaft des verstorbenen Hry. Licent. G. Hölscher gehörende allodial freie Weidesamp, welcher an Verschiedene Stückweise ausgeheuert, entweder im Ganzen oder Stückweise; dann ein Stück Gartenland, das Wilhelm Wiegering in Miethe hat, den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Die Größe d. Stücke wie auch das Tarat., sind zu erfahren beim Herrn Procurator und Hausvoigt Sinniger in Abaus. Münster, den zr. März 1807. J. F. Kleine, B. H. Hölscher. Vormünder. 9. Auf einer gelegenen Straße sind 3 Zimmer zu vermiethen und können Anfangs May bezogen werden. Das Int. Comt. giebt N. (Hierbey eine Beylage.) 9 2. Beylage zum Münstrschen Intelligenz=Blatt Nro. 15. I. Vermischte Nachrichten. I. In einem Frauen=Kloster auf dem Lande wird, je eher je lieber, eine Organistin verlangt, hiezu Fähigkeit und Lusthabende können das Nähere am Jnt. Comt. erfahren. 2. Es wird den Eigenthümern, welche im Kirchsp. Lamberti, und zwar vor AegidiiLudgeri= und Servatii Thor, rechter Hand der Wolbeckschen Landstraße, Gärten, Ländereyen und Mühlen besitzen, hiemit bekannt gemacht, daß die ausgeschriebenen Steuern am Montag den 13. April, Morgens von 8 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr an meinem Hause empfangen werden sollen; es werden auch diejenigen, welche die vorige Steuer noch nicht entrichtet haben, hiemit erinnert, nebst dieser Steuer auch die Rückständige abzuführen. B. Lohkampff. 3. Am Donnerstag den r6. April, des Morgens um 10 Uhr, sollen auf Suttorps Erbe, Kirchsp. Ascheberg, 54 zum Schiffund Hausbau taugliche Eichen dem Meistbie. tenden, unter alsdann vorzulesenden Bedingungen, verkauft werden. Wer dazu Lust hat, wolle sich am Suttorps Hause zur bestimmten Zeit einfinden. J. A. Crüsemann, Provision. 4. Grawinkel in Telgte ist gesonnen Ende Aprils eine Bleiche Linnen auszustechen, er bittet und empfiehlt sich seinen Gönnern um geneigten Zuspruch und fernerer Recommendation, indem er allen möglichen Fleis anzuwenden verspricht. Diejenigen, so ihm Leinwand zuschicken wollen, belieben es an der Köchin des Hrn. Canon. Schlaun, nebst 1 gGr. Porto per Stück, abzugeben. 5. Am künftigen Dienstag den 14. April l. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen im Holsenbrock beim Schulzen Groß, Hülsen, Kirchsp, Hiltrup, 1o Haufen Holz und ungefähr 16 Haufen Buschen, unter alsdann bekannt zu machenden Bedingungen, dem Mehrstbietenden verkauft werden. 6. Ein Garten am Aegidii Thor, welcher schon mit Dünger versehen ist, steht auf 4 Jahre zu vermiethen. Die Bedingungen sind am Keitlerschen Hof auf der Königstrastraße zu erfahren. 7. Ein adlicher Gutsbesitzer auf dem Lande wünscht eine Haushälterin zu haben, welche zugleich gut kochen und bald den Dienst antreten kann. Das Int. Comt. giebt N. 8. Auf der Neustraße in Nr. 166 ist eine obere Behausung von zwei Zimmern, nebst Küche, mit und ohne Meubleu, zusammen auch einzeln, zu vermiethen und können gleich bezogen werden. Das Int. Comt. giebt. N. h. Ein junger Mensch, der Rechnen und Schreiben auch etwas Latein versteht, wünscht in der Stadt oder auf dem Lande als Schreiber anzukommen. Das Int. Comt. giebt N. 10. Ein nahe am Prinzipalmarkt belegenes Haus steht zu vermiethen. Das In. Comt, giebt Nachricht. II. Am 6. d. ist auf der hiesigen Regierungs: Kanzley ein Hut verwechselt, man ersucht den Inhaber desselben solchen am Int. Comt, gegen den seinigen umzutauschen. 12. Auf dem: Spiekerhof Nr. 5o, ist ein meublirtes Zimmer nebst Schlafzimmer zu vermiethen, welches gleich bezogen werden kann. 13. Auf dem Prinzipalmarkt stehen 2 auch 3 Zimmer zu vermiethen. Das J. C. g. N. 14. Bei der am 2. April, in der Behausung des Hrn. Weinhändlers Mering, vorgenommenen Verlosung der Meubleu haben folgende Nummern gewonnen: Nr. 17 den Kleiderschrank, Nr. 58 den Spieltisch. C. A. Hülseberg, Notar. 15. Eine Jungfer, die mehr als Köchingedient hat und allerlei Handarbeit versteht, 160 sucht in Mänster oder auf dem Lande in Dierst zu tominen, Das Int. Comt. giebt Nachricht. 16. Jemand verlangt gegen künftigen Herbst eitten Gärtner, der auch als Jäger gebraucht werden kann. Das Int. Comt, giebt Nachricht. 17. Bei H. Lücke auf der Rothenburg ist frisch angekommen und in billigen Preisen zu haben: frischer Rheinsalm, geräucherter Lachs, Cabelj zu, Scheldfische, Zwoler Bückiege, beste Sorten Enkhüser Heringe und Sardellen 18. Nr. 244 auf der Liebenfrauen Straße steht bis Cantate zu vermiethen. Geburts=Anzeige. r. Die gestern Abend um ais2 Uhr erfolgte glückliche Entbindung meiner Frau von einem gesunden Sohn zeige ich auswärtigen Freunden und Bekannten ergebenst an. Halle im Ravensbergischen, den I. April 1807. Kriege, Actuarius im Amte Brackwede. — Heyraths=Anzeige. 1. Wir haben uns verehlichet. Münster den 7. April 1807. Heinrich Chavet, Leibmedicus. Maria Catharina Chavet, geb. Weddendorf. Sterbefalle. r. Am zisten März l. J. entriß mir der Tod meinen geliebten Mann, den Krameramts: Verwandten Christoph Wattendorff. Er starb an einem fünftägigen bösartigen Scharluchfieber, mit den heil. Sakramenten der Sterbenden versehen, 26 und ein halb Jahr alt, im aten unsrer ehelichen Verbindung, viel zu früh für mich und meine beiden unmündigen Kinder. Seltene Herzensgüte und Redlichkeit erwarben ihm die Achtung und Liebe aller derer, die ihn kannten, die innige Theilnahme, und das allgemeine Bedauern über seinen zu frühen Tod, ist davon der redendste Beweis. Dem hohen General= Gouvernement, so wie den Herren Mitdes Corps a’Elite statte ich hiemit öffentlich Dank ab, daß sie ihm die Ehre erzeigten, und den Verstorbenen zur Ruhestätte begleiteten. Münster den 6. April 1807 Verwittwete Wattendorff, geb. Lohkampf. Mit Bezug auf obige Anzeige, mache meinen hiesigen und auswärtigen Handlungsfreunden bekannt, daß ich die bisher geführte Handlung, unter der nemlichen Firma, fortsetze, daher ich hoffe, daß mir ein Jeder das nemliche Zutrauen schenkt, womit mein seliger Mann von jedem Handlungsfreunde beehrt worden. Verwittwete Wattendorff. 2. Es hat Gott dem Allmächtigen nach seinen unerforschlichen Rathschlüssen gefallen meinen innigst geliebten Ehegaiten, Friedr. Christian Dethier, gewesener Richter zu Haselknne, nach einer geduldigs, mir christl. Porbereitung und völliger Ergebung in den Willen Gattes ausgestandener langwierigen Lungensucht, im 5r. Jahre seines Alrers und im z. Unserer äußerst vergnügten Ehe, zu meinem unaussprechlichen Schmerz, durch den Tod von mir zu trennen. Diesen so herben Verlust mache ich hierdurch meinen Verwandten und Freunden bekannt. Verwittwete M. C. Dethier, geborne Riccius. 3. Das unterm 20. März erfolgte Absterben unserer jängsten Tochter, Florentine, haben wir unsern Freuuden und Verwandten von ihrer aufrichtigen Theilnahme vollkommen versichert, hierdurch gehorsamst bekannt machen wollen. Osnabrück, den 2o. März Franz Wiemann J. U. D. Bernardine Wiemann geb. Poppe.