W 1888 Rünsterisches Intelligenzblatt. den 5. December. Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. I. Publieanda. 1. Um allen Misdeutungen in Betreff der nach der Verordnung vom 3o. Nov. zu berichtigenden Capitalien= Steuer vorzukommen, wird hierdurch bekannt gemacht, daß es rücksichtlich der im Fürstenthum Münster begüterten Debitoren darauf: ob die zinsbaren Forderungen den Hypothequen= Büchern eingetragen sind oder nicht, gar nicht ankömmt; es muß die Zins= Steuer ohne Unterschied berichtiget werden, es seye dann, daß nur eine privat Handschrift, ohne Berührung aller Hypotheque, zum Grunde liegt. Münster, den z. December 1806. Das Administrations=Collegium des ersten Gouvernements der eroberten Länder. v. Vincke, v. Druffel, Scheffer. 2(Verordnung wegen Eröffnung einer Anleihe auf 100,000 Rthlr. Der Drang der Zeitumstände hat die Eröffnung einer Anleihe von Einhunderttausend Thaler erforderlich gemacht, welche hiemit durch untenstehenden Abdruck der Hauptvollmacht zur Kenntniß des Publikums gebracht, und dasselbe dringend aufgefordert wird, sich dabei zu interessiren. Die Vorsteher der öffentlichen unter Curatel des Administrations=Collegii stehende Stiftungen und Anstalten, werden angewiesen, ihre zur Substanz des Fonds gehörende Baarschaften dabei anzulegen, die öffentlichen Beamten haben ebenfalls überall dazu aufzumuntern, möglichst zu fördern, und solches sofort zur allgemeinen Wissenschaft zu bringen. Münster, den I. December 1806. Das Administrations=Collegium des ersten Gouvernem. der eroberten Provinzen. v. Vinke, Müller, v. Schlechtendahl, Graf v. Merveld, v. Oruffel, v. Forckenbeck, v. Wolfframsdorff, Lehmann, v. Beughem, v. Tenspolde, Mettingh, Scheffer, Schmedding, v Schmising=Kerssenbrock, v. Thadden, v. Bernuth. Da die schon auszuschreiben angefangene, nur mit Anstrengung aller Kräfte aufzubringenden Steuern bei weiten nicht hins reichen, in der vorgeschriebenen kurzen Frist den Geldbedarf, der dem Fürstenthu me Münster auferlegten Krieges= Contribn= 590 tion, aufzubringen; so finden das Administrations= Collegium und die Landes= Stände nach sepflogener Berathung sich gedrungen, noch zuvor den Versuch zu einem auf hinlänglicher Sicherheit und vortheilhaften Bedingungen beruhenden freiwilligen Anlehne zu machen. Dem zufolge haben Dieselben bevollmächtiget, und bevllmächtigen Kraft dieses, das Wechselhaus Lindenkampf& Olfers, im Namen und auf Credit des Landes unverweilt ein freiwilliges Darlehn von„Ein hundert Tausend“ Reichsthaler zu eröffnen auf folgende Bedingungen: 1) Dieses Darlehn, wozu die Einzeichnung und wirkliche Einlage sofort eröffnet ist, besteht in Conv. Münze oder Berl. Courant mit einem Aufgelde von fünf Prozent, so wie solche in gröbern Sorten bei der Landes= Kasse gängig sind, und werden unter 100 Thlr., dann 250 bis soo und 1000 Thaler keine Summen angenommen; 2) Ueber diese Summen werden gedruckte Obligationen an den Inhaber zahlbar (au porteur) mit halbjährig zahlbare Couvons, zu 5 Prozent jährlicher Zinsen, ertheilt, und so wie gemeldetes Comtoir, bis zur Auslieferung der Obligationen, über den Empfang der Capitalien Interims= Scheine ausstellt; so werden auch künftig die Zinsen und Capitalien, wie nachfolgt, durch gedachtes Comtoir ohne allen Abzug 2) Da die Zaihlungeist, sowird Jederaufgefordert, die Einzeichnung zu beschleunigen, um das Darlehn dis zum 1o. d. zu kompletiren, und haben mehrere Mitglieder der Stände, um mit gurem Beispiele voranzugehen, bereits namhafte Summen 4) Das Anlehn soll baldmöglichst getilgt, gleich beim Anfang ein Amortisations= Fonds gebildet, wenigstens fünf Tausend Thaler Capital alljährlich om ro. December zurückgezahlt, dazu von den L. r. bemerkten verschiedartigen Obligationen von jeder Klasse eine verhältnißmäßige Anzahl 6 Wochen vorher durchs Loos bestiumt, und die Numern durch das Intelligenzblatt bekannt gemacht werden, womit am 1o. December 1807 der Anfang geschieht; 5) Zur Sicherheit wird das Landes= Vermögen und sämmtliche Landes=Einkünfte als allgemeine Hypotheque gesetzt, zum besondern Unterpfande aber eine neu verordnete Abgabe auf Wein und Brandwein, und zwar auf erstern p. Dim 2 Rthlr. und auf letztern p. Ohm 1Rthlr. Da diese Abgabe nach den zeitherigen Erfahrungen wenigstens rrooo Rthlr. jährlich einträgt, so sind damit nicht allein die Zinsen sondern auch der Amortisations=Fonds völlig gedeckt, und noch Ueberschuß bestimmt zu erwarten, welcher sowohl als die jährliche Ersparniß an Zinsen zur Tilgung der Schuld allein verwendet werden sollen; 6) Die aus dieser Abgabe eingehende Gelder sollen bloß und sicher allein zu gegen# wärtigem Anlehne verwendet, und die Spezial= Empfänger verpflichtet werden, davon besondere Register zu führen, und den monatlichen Bestand direkte an das Wechsel= Comtoir Lindenkampf& Olfers abzuliefern; 7) Bei etwa durch unverhoffte Umstände herbeigeführten gezwungenen Darlehnen sollen die über gegenwärtiges freiwilliges Darlehn ausgefertigten Obligationen für baar Geld angenommen werden; 8) Nach obigen Bedingungen soll über die ganze Summe des Haupt=Anlehns eine General= Obligation ausgefertigt, besiegelt, und von den Mitgliedern des für die gegenwärtigen außerordentlichen Umstände, in Gefolg Arreté des General=Gouverneurs vom 28. November d. J. ernannten Comité aus dem Administrations= Collegio und aus den zlandständischen Corporibus unterzeichnet, und so als eine legale Landesschulo: Verschreibung im hiesigen Lan des= Archive verwahrlich, bis zur geschehe 3 591 nen Rückzahlung des ganzen Anlehns hinterlegt werden; 9) Denen von obgemeldten Comtoir zu creirenden gedruckten Partial- Obligationen wird die authentische Abschrift der Haupt= Obligation angefügt; 10) Auch wird durch das Administrations= Collegium dieses Anlehn förmlich und allgemein bekannt gemacht, und die Behörden aufgefordert, jeden zur baldigsten Theilnahme aufzumuntern, und das Beispiel der landesständischen Subscriptionen zur Beherzigung vorzustellen: ri) Bei der Zinszahlung sowohl als Rückzahlung der Capitalien wird den Darleihern das Versprechen ertheilt, daß ihnen niemalen schlechtere Mänze noch Papiergeld, es mag Namen haben wie es will, aufgedrungen, sondern sie jederzeit in baarem Gelde nach gleichem Werthe wie bei der Anlage, getreulich bezahlt werden sollen. Dessen zur Urkund ist gegenwärtige Vollmacht, nach geschehener Ausfertigung und Genehmigung, mit Beifügung der Siegek unterzeichnet worden. So geschehen Münster, den r. Decemb. 1800.„ In Gefolge vorstehender, von den aus dem Administrations=Collegium und den drei landesständischen Corporibus bestehenden Comité unterzeichneten und untersiegelten Vollmacht, ist die obige LandesAnleihe bereits seit den 2. d. bei Uns eröffnet; und da seitdem verschiedene Beiträge eingezeichnet, darunter auch mehrere Mitglieder des Administrations=Collegium und der landständischen Corporationen mit ihrem Beispiele vorgegangen, und die eilige Anschaffung der Gelder dringend ist; so wollen diejenigen, welche ebenfalls aus vorliegenden Gründen sich dazu bestimmen wollen, sich je eher je lieber bei Uns melden, und durch ihre weitere Subscriptionen und Beiträge dieses Anlehn unterstützen. Münster, den 4 Oecember 7800. Lindenkampf& Olfers. z. Es wird hiedurch sämmtlichen Untergerichten des Regierungs=Oepartements bekannt gemacht, daß in Gemäßheit eines Decrets Sr. Majestät des Kaisers von Frankreich und König von Italien vom 14. d. und in fernern Verfolg eines hierauf erlassenen Befehls Sr. Excellenz des Herrn General= Gouverneurs Loison, sämmtliche noch anhängige Confiscations=Processe wider ausgetretene Deserteurs und Cantoni= sten anullirt seyn sollen, und werden daher die Gerichte hiedurch angewiesen in solchen Sachen alles weitere Verfahren sofört einzustellen, und die ihnen dieserhalb früherhin ertheilten Aufträge als aufgehoben zu betrachten. Münster in der Regierung, den 29. Nov1806. v. Sobbe. Borggreve. II. Avertissements. r. Rücksichtlich auf den, zur Abhelfung des augenblicklichen Geldbedarfs, am 3o. Nov. ausgeschriebenen Beitrag, nach dem Fuß der Brand= Societät, wird zur Bewürkung einer möglichen Gleichheit, sowohl wegen der bisher nicht assecurirten, als der nicht zum verhältnißmäßigen Werth geschätzten Gebäuden, zu deren näheren Schätzung, und sodann wegen des desfallsigen Nachtrags, das gehörige selbstredend ungesäumt verordnet werden. Münster, den z. December 1806. Das Administrations= Collegium des ersten Gouvernements, der eroberten Länder. v. Druffel, v. Forckenbeck, Scheffer, 2. Bei den am zo. Nov. ausgeschriebenen Steuern, kann das Berl# Courant, nach dem schon publicirten Vergleichungs=Tas rief, mir 4 710 Proc. Agio, statt des Conv. Geldes, in Zahlung gegeben und angenommen werden. Münster, den z. December 1806. Das Administrations=Collegium des ersten Gouvernements der eroberten Länder. v. Vincke, Müller, Scheffer. 3. In Verfolg des Publikati vom 1. d. M. wegen Eröffnung eines Anlehns auf 100,000 Rthlr. wird bekannt gemacht, daß die darauf ertheilten Zins= Koupons, so wie wie sie fällig geworden, in Bezahlung der dazu zugleich kreirten neuen Abgaben auf Wein und Brandwein für baar angenommen werden sollen. Münster, den z. December 1806. Das Administrations=Collegium des ersten Gouvernements der eroberten Länder. Müller, Scheffer, v. Thadden. 4. Der Ertrag der unrerm zo. Nov. a. c., zum Behuf der Krieges=Contribution, ausgeschriebenen extraordinairen Steuern, so wie das Beitrags= Oantum pr. Pistole 6 Pf., auf den wirklichen Anschlag der Gebäude zum Feuer= Societäts= Cataster, müssen von der unterzeichneten Casse besonders aufgehoben und berechnet werden, daher solche von den Receptur=Cassen, mit den in diesem Monat abzuführenden Schatzungs= und Schuldengeldern, nicht vermengt werden dörfen. Den sämmtlichen Receptoren des Fürstenthums Münster wird dieses mit der Weisung bekannt gemacht, solchemnach die gesagten verschiedenen Gelder besonders abzuzählen, und so über jeden Gegenstand einen, besondern Sortenzettel beizufügen. Münster, den g. December 1806. Münstrische Haupt=Administrations= Casse. Hagenberg, Hosson, Ernesti. 5. Durch das Publicatum vom 4. Nov. 1802 ist verordnet: Lit. A, daß keine Hunde, welche für Kinder oder Erwachsene irgends gefährlich sind, auf deu Straßen oder Promenaden frei herumlaufen dörfen, sondern dergleichen bösartige Hunde angelegt und eingesperrt werden sollen Wenn ein Schade durch einen solchen Hund verursacht wird: soll der Eigenthämer desselben nicht nur den Schaden ersetzen, sondern auch nebendem 25 Rthlr. entrichten. Lit. B, die hiesigen Mezger insbesondere sollen, bei 5 Rthlr. Strafe, ihre Hunde mit einem beständigen Zeichen oder Namenszuge bezeichnen, und das gewählte Zeichen dem Magtstrate anzeigen. Sie sollen ferner ihre Hunde zu Hause halten, auch dieselben, wenn sie ihrer zum Abholen des Viehes benöthigt sind, an Leitseilen herausführen, und nur beim wirklichen Eintreiben des Viehes frei laufen lassen. Da obiges aber von den hiesigen Einwohnern oft vernachläßiget wird und mehrcre Klagen darüber angebracht sind; so wird die gedachte Verordnung von neuen in Erinnerung gebracht.8 3 Münster, den r. December 1806. Stadt=Director, Burgermeister und Rath. Hildebrund, Schweling, Münstermann. Meiteler. III. Ediktalladungen. r. Nachdem über den Nachlaß des am 26. April l. J. hieselbst verstorbenen Majors u. Oberbereiters, Johann Nepomuc von Wenrother, am heutigen Tage der erbschaftliche Liqu dationsproceß eröffnet worden ist: so lassen Seine Königl. Majestät von Preußen alle und jede, welche an den gedachten Nachlaß Anspruch zu haben vermeinen hierdurch peremtorie vorladen, ihre Forderungen in dem, vor dem deputirten Referendario Kerksig, auf den 15. December c. Morgens 9 Uhr anberaumten Termin, in Person oder durch zuläßige Bevollmächtigte gebührend anzu. melden und deren Richtigkeit, durch Offenlegung der Beweismittel nachzuweisen, unter der Warnung, daß die Ausbleibenden aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt, wis, nach Befriedidung der sich meldenden Gläubiger, Hon der Messe noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen, Münster, den 28. August 1806. Königl. Preuß, Regierung. Sohbe. Deppenbrock. 505 2. Im März 1706 ist dahler im sogenannten fünf Wunden Hospitale eine gewisse unverehlichte Bösen, wie es heißt aus Mun. ster gebürtig, mit Hinterlassung eines Vermögens von ohngefähr 200 Rchl., gestorben, und muß die Regulirung des Nachlasses derselben, da nunmehr die Jurisdiction des wohllöbl. Syndikatgerichts des hochwürd. Kreuzkapitels dahier aufgehört hat, von der unterzeichneten Behörde beendigt werden. Es werden daher die unbekannten Erben der p. Bösen, und weil die Erbschaft von dem Nachlaßcurator mit der Rechtswohlthat des Inventarii angetreten ist, die sämmtlichen Gläubiger ihres Nachlasses hierdurch vorgeladen, binnen 9 Monaten, spätestens aber in dem auf den 6. August 1807 Morgens 10 Uhr, vor dem Referend. Giesecke angesetzten Termine, schriftlich, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten ihre Ansprüche anzumelden, und durch Documente oder sonst auszuweisen. Die ausbleibenden Erben haben zu erwarten, daß die Erbschaft, mit Ausschluß ihrer Ansprüche, der sich meldenden Erben oder in deren Ermangelung dem Fiscus, als ein hernloses Gut, zuerkannt wird, so wie die ausbleibenden Erbschaftsgläubiger aller ihrer Vorrechte für verlustig erklärt und mit ihren Forderungen an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleibt, verwiesen werden sollen. ters Schwester, gedachter Franz Joseph Cagnel dergestalt öffentlich vorgeladen, daß er oder bie etwa zurückgelassenen Erben binnen o Monaten und längstens in Termino den 18. May 1807 Vormittags 10 Uhr bei gedachtem Königl. Gericht sich entweder persöhnlich oder durch einen mit gerichtlichen Zeugnissen von seinem Leben und Aufenthalt versehenen Bevollmächtigten unfehlbar melden, und in Betreff seines und des ihm aus der vaterlichen Nachlassenschaft zukommenden, dahier administrirten und über 1000 Rihlr. sich betragenden Vermögens daselbst weitere Anweisung gewärtigen sollen, unter der Warnung, daß im Ausbleitungsfall, auf Antrag der Extrahenten, mit der Instruction der Sache ferner verfahren, dem Befinden nach er durch ein förmliches Erkenntniß für todr erklärt, und was diesemnach den Gesetzen zufolge Rechtens werde erkannt, und obgemeldte Nachlassenschaft, seines Vaters Schwester gedachten Wittwe Pflaum, als seiner sich gemeldten nächsten Erbin werde zugesprochen und verabfolgt werden. Wornach sich der gedachte Abwesende und seine etwaige Erben zu achren haben. Telgte, den 28. Juli 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. (L.S.) Busch. Schulz. a. Nachdem über das Vermögen der Kaufleute Gebrüder Adolph Dolle& Comp, zu Saerbeck, welches aus zweien Häusern zu F. H. zu Sgerpett, weicher gur Zweien 3)8 füick, einer Wise, enen scrtit.=ushagne Hübebein, den I. Soptendier 18906. 3. Rechden der Frau, Sohn des hieselbst verstorbenen Chirurgen Friedrich Cagnel, seit ungefähr 10 Jahren sich von hier entfernt, ohne das bishiehin von dessen Leben oder Aufenthalt etwas bekannt ist: so wird von dem hiesigen Königl. Stadtgericht, auf Ansuchen der Wittwe Pflaum zu Rintelen, als des Franz Joseph Cagnel Vader Concurs unterm heutigen dato, auf die eigene Anzeige gedachter Gebrüder Adolph und Anton Dolle, daß ihr Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger unzulänglich sey, und sie selbigen ihr Vermögen abtreten wollten, eröffnet ist; so werden von dem Königl. Gericht zu Bevergern sämmtliche Gläubiger 594 gedachter Gemeinschuldner, zur Anmeldung und Bescheinigung ihrer Ansprüche, innerhalb dreien Monaten und längstens in dem dazu auf den 7. Januar 1807 Morgens 10 Uhr, auf dem hiestgen Rathhause bestimme ren Termin, unter dem Bedeuten hierdurch vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit allen ihren Forderungen an die Masse präcludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Zugleich haben sich die Gläubiger über die Beibehaltung des zum Interimseurator und Contradictor angeordneten Herrn Justizkommissarii von Renesse, alsdann zu erklären, und werden den Creditoren der Hr. Licent. Eilermann hieselbst, die Justizcommissarten Naber zu Ibbenbühren, Kerstein zu Tecklenbag, der Criminalrath Fuisting und der Licent. Speller zu Münster, als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Bevergern, den 9. September 1800. Königl. Preuß. Gericht, Lennich. Weverinck. 5. Da der Bürgermeister Renvert als Ankäufer des sub Nro. cat. 106 auf der Mühlenstraße zu Lüdinghausen gelegenen Wohnhauses, dem Kaufmann Wilh. Böhmer zugehörig, auf ein öffentliches Aufgeboth der unbekannten Realprätendenten an selbigem angerragen hat; so werden hierdurch alle diejenigen, welche an dem bezeichneten Hause irgend einen dinglichen Anspruch zu haben vermeinen, aufgefordert, ihr Realrecht innerhalb 3 Menaten und Lingstens in dem am. Februar 1857, Vormittags 10 Uhr auf dem Amthause zu Lüdinghausen, angesetzten Termin gehörig anzumelden und zu justificiren. Diejenigen, welche weder vor noch in dem präsigirten Termin sich melden, haben zu gewärtigen, daß sie mit ihren etwaigen Ansprüchen präcludirt, und ihnen durch ein Erkeantniß ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Unbekannte oder persönlich zu erscheinen behinderte können sich an einen der Herrn Advokaten, als Richter Broschard und Honthum, Licentigten Brockhausen, Nortwig und Sprickmann 2c. wenden und denselben mit Vollmacht und Information versehen. Mänster, den zr. October 1806. Gericht Lüdinghausen. Goesen. Farvick. IV. Gerichtliche Bekanntmachungen. Subhastations= Patente. 1. Auf den Antrag des Courators der Concursmasse des verstorbenen Vogts Eggermann, soll das zu derselben gehörige, lub Nro. cat. 16 in der Bauerschaft Bornebrinck neben der Kirche zu Hopsten gelegene, auf 1825 Rthlr taxirte Wohnhaus in Termino den 24. October, den 27. November d. J. und den 5. Isnuar 1807 Morgens 1 1 Uhr deren der dritte und letzte peremptorisch ist so daß auf ein erwa späteres Gebor keine Rücksicht genommen werden wird, auf dem Rathhause zu Bevergern öffentlich subhastirt werden, welches zur Kenntniß besitzfähiger und zahlungsvermögender Kauflustige, mit dem Beifügen, daß Täre und Verkaufsbedingungen in der Gerichtsregistratur zur Einsicht offen liegen, hierdurch gebracht wird. Bevergern, den 23. August 1806. Königl. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. Zur Befriedigung der ausgewonnenen Forderung, welche die Eheleute Joan Bernd Wittkamp an der Wahldemeyde, Kirchs. Boarum, den minderjährigen Kindern des verstorbenen Kupferschlägers Voß in Hamm verschulden, sollen folgende den besagten Eheleuten Wittkamp zugehörige Grundstücke, als r) ein Saatkamp am Loddenbusch, ohngefähr Ir Scheffel Landes, Berliner Maatz Einsaat haltend, taxirt zu 300 Rihlr. 2) zwei Kuhweiden, auf dem Ochsenkamp ohnweit dem Hause Nordheringen gelegen, tarirt zu 500 Rthlr,6 3) ein Scheffel Einsaat Landes, das Hauptstück genannt, nahe bei dem Wittkampschen Hause nächst dem Kamp nach Osten, 505 K##c Süden, dem Hausgarten rath Warendorf, angesetzten Bietungstermin dem Dieck nach Spov.,.4. Mt a zu Freren an Ort und Stelle zu melden und nach Norden gelegen, und nach, Westeg an zu Freren an Ort und den Weg graiuzeno, ior„ Listegßen, daß auf die nach Ablauf des Lieitationsterim Wege der Stresutoy, Cenzg get,##4 Bise, mins etwa einkommenden Gebote nicht weiter öseautlich verkauft werden, uno hod de Voe, geachtet werden wrd, urkundlich des hierPungsterinye. 81.5.. unter gedruckten Regierungs Siegels unddere 10 235 ge Gzatan sgnt, dan z4. Noe, 1c6h jedesw de Morgens um 10 Uhr auf Tecklenburg; Lingensche: Regierung. dem hiesigen Rathhause angesetzt; weshalb besitz und zahlungsfähige Kauflustige hierdurch aufgefordert werden, in diesen Lei:*: Gägharhe abzugeben. Uebrigens (L.S.) v. Goldbeck, Beckhaus, 4. In der Nacht vom 20. auf den zo. diesen Ter= vorigen Monats ist in der Behausung des sch la der Kersabrack, mites genaltsneg Cobause iunen Ter., Iud. rermersgazishenperten, und Eröfuang metzeter Schränke, aus der Kreisstube an öffentlichen Geldern ein Quantum von 300 Rthir Berl. Conrant, an Armengeldern von 18 Rihlr. B. E., an privatgeldern ungefähr von 12 Kihlr. B. C. ente wendet worden. Die ebengedachten 300 Rtblr. waren in können Ta#e und Vorwärden läglichin hiesigen Gerichtsregistratur eingesehen werden, Werne, den 18. September 1806, Königl. Preuß. Gericht. Strohandt, Heckmann. z. Wir machen hierdurch öffentlich bederau belegenen Berdenhdouse, Vservesregzun, De gach denl“Mäuschrten des Preusischen ier est uad eucd lcgs de aneate hoge, Haten, 19daik eisiaun, i. J.eZenz. ercheltangte hesiegrhchnche doer Bagige Khiselhsehnhenege ise nur an seine Pflicht, sbiche sesert“ anzuzeigen, erinnert, sondern auch, dei Vermeidung gesetzmäßiger Bestrafung des Verheelens, dazu aufgefordert. Derjenige aber, weliber durch Ausmittelung des Diebes bewirkt, daß selbiger zur Untersuchung und Bestrafung gezogen werim Wege der Erscution, um die Suhbastation dieser Immobilien angehalten hat, diesem Gesuche auch statt gegeben worden; so subhastiren Wir und stellen zu jedermanns feiHertinentien, Recht und Unterzuchung und Besteafttiß Pezozen urrGerechtigkeite, wie solche in der erwehnten den könne, hat die ediermäßige Belohnung Tere beschrishen fud, mir dergariren Sum, zu gepzrugen. Se mnlben holl und tor. re beschrieben suug, Wgr, ung“.. 25# ne der zwei tausend Gulden ern mithin alle diejenigen, welche solche mit Zubehör zu erkaufen gesonnen, zugleich aber olche nach ihrer Qualität zu besitzen fähig ind annehmlich zu bezahlen vermögend sind siermit auf sich in dem auf den d. Februar 807, vor Münster, den r. December 1806. Stadtgericht. v. Bernuth. Wattendorff. 5. In der Nacht vom 12. auf den 13. Nov. sind dem Kreyen Kötter, im Schothoek sich in dem auf ben.d. Kabrugr den Aheige, sweikopfene cfel, uim Werßz dem dazu deputirten Regierungs, von ungefähr 12 Rthlr., mittelst Einbruchs A 506 durch die Wand zunächst der Hausthür, um letztere öffnen zu können, entwandt, welches zur Ausmittelung des Thäters, unter Zusicherung der edictmäßigen Belohnung, hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Bevergern, den 14. November 1806. Das Gericht zu Bevergern. Lennich. Weverinck. 5. In der Nacht vom r7. auf den 18. Nov. sind dem Heuermann Wilhelm Topp bei Surenborg, zwei, auf 3 1/1 Rthlr. gewürdigte, Schaafe aus dem Schaafstalle gestohlen. Bevergern, den 23. Nov. 1806. Lennich. Weverinck. 6. In der Nacht vom 26. auf den 27. Nov. sind dem Bernd Böcker, Dorfs Greven, a, 100 Stück Moden= Tücher à 1/6 bis zu 1 1/6 Rthlr., an Werth 5o Rthlr.; b, 1c0 seidene Tücher, Werth75. Rihlr.; c, ein Stück angeschnittenen Bonschen Caiun, Werth 9 Rthlr.; d. 1/2 Stück Siamosen, 6Rt. werth; e, 2 Stück Bocholder Bomseide, Werth 8 112 Rt.; k, 18 Ellen rothen Bohe, 10 Rt. werth; g, 4 oder 5 Stück Ham. burger Catun 40 Rt. Werth; h. eine Schachtel mit Kanten, 8 Rt. Werth; i, ein Paar Strümpfe, 14 ggr. werth, aus seinen Winkel entwendet worden. Es wird daher ein jeder hiemir anfgefordert, aues was zur Ausmittelung des Thäters dieuen möge, dem Gerichte anzuzeigen, Münster, den 2o, Nov. Gericht Meest. Schweling.. Lohkamp. Steckbrief. 7. Nachdem ein gewisser, dem äußerlichen Vernehmen nach aus Watersloh gebürtig und bei dem Zeller Kerkloe, Kirchs. Neu Ahlen, als mittler Knecht in Dienst gestandener Stephan Brockmann, welcher wegen eines am 22. d., beim gedachten Kerkloe, verübten Diebstahls verdächtig befunden, sich den nemlichen Abend auf flüchtigem Fuße gesetzt und den Verhaft auszuweichen Gelegenheit gefunden hat; so werden hiedurch sämmtliche Obrigkeiten dienstergebenst et erga oblationem ad reciproca ersucht, auf denselben invigie liren, im Betretungsfall arretiren und uns davon Nachricht ertheilen zu lassen. Gericht Ahlen, den 25. Nov, 1806. Schweling. Signalement. Stephan Brockmann, 18 Jahr alt, mittler Statur, hat schwarzes Haar, ein mager Gesicht, spitzige Nase, vorzüglich daran kennbar, daß er auf der rechten Wange eine Narbe. Er trug während seiner hiesigen Anwesenheit einen weißen Kittel, einen mit roth und grünen Flecken bezeichneten Boyen Rumpf, eine gelbe lederne Hose, weiße Strümpfe, Schuhe mit Schnallen und einen Hut. Aus dem Hause der Ehefrau Pütz hieselbst sind am 25. v. M. zur Abendzeit, außer 5 Rthlr. Conventions= Münze, drei silberne Löffel, zu 0 Rihlr, veranschlagt, und vier mit Silber plattirte Messer und drei dito Gabeln, angeschlagen zu 1 r/2 Rthlr., bei Gelegenheit eines daselbst von Soldaten veranlaßten Lärms diebischer Weise entwender worden. Jeder, welchem die Löffel, Messer und Gabeln etwa zum Verkauf oder sonst angeboten werden mögten, hat darüber sofort, bei Vermeidung der gesetzlichen Ahndung, Anzeige zu thun. Münster, den z. December 1806. Stadtgericht. v. Bernuth. Wattendorff. V. Vermischte Nachrichten. I. Bei mir sind wieder frische Schelfische und Bückinge zu haben. J. H. Neuhaus. 2. Bei H. Lücke auf der Rothenburg sind frisch angekommen und in billigen Preisen zu haben: beste Austerg, Schelfische, Zwoller Bückinge und Sardellen. (chiebei eine Beilage.) eee IIIS• SoS O O O M K S0 UNA O S 00— G- G G G G 01— 1 1 1* O 0 19 S III9.S S 85 2 S S 8— — 2 4 6 8* — 9 8 A J oWUGATaUU TA S•9-/OOINATN I1 OOUGTT S S 2— 0) Ö PNOOUTNOGO S 00 F USAUTUN G F UTTUMUNA 00) ∆ I— S H GO U PUGNOUTDUSG EEER O 8— 00— 19 C S• M AUAUMO ———— GSGDT # SG.S 09 7 S 221 : 1E• S 85 5 S 2 ü g 22 E D S s E# DADE 7 5.01 * 9 0 5 0 S 5 0 □ G* — 5 . 5 20 # 2 *# 7 2. 9 P 2.1 #9 E 1 1 11 11 17 W ü 1 K 60 51 55 **7 1 17 10 17 1 17 F PPR PN N S# 1 P P TNT A 2 □ S 5— 1 17 71 70 W 11 57 B. * 0 1 8 17 11 □ 20 * 1 11 ü. * G C A 77 K1 1* 71 Kü N 11 55 ∆ □ * h 9 n 8 K 9 27 8 □ * ü 11. 7 □ ∆ * 1 07 1*7 47 11 4 Wn *— S ∆ E n„ ü„ 17 1 0 □ S 5 8 5 5 65 S 5 %— 4— A d S S G 5 8 G U— — 5 1. 2 * 9 g. 1. 3 S 9.5 — □ 22 9# 5 C0 55 8 2 5 #. 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Er wurde im Jum a. c. in Canel zur Haft gebracht, und sollte nunmehr der unterzeichneten Behörde, zur Fortsetzung der Untersuchung gegen ihn und seinen Compli= cen, den Juden Samuel Isaae, mit diesem letztern abgeliefert werden. Derselbe hat aber Gelegenheit gefunden, am 28. v. M. in Herzebrock unweit Rheda der Wachsamkeit seiner Begleiter zu entgehen, und sich durch die Flucht zu entfernen. Er ist seiner Angabe nach aus Grumbach bei Coblenz gebürtig, will sich aber seit 10 Jahren zu Leiburg im Paterbörnschen aufgehalten haInkulpat ist 2s Jahre alt, hat braune u. abgeschnittene Haalt, braune Augen und Augenbraunen, eine längliche Nase, einen aufgeworfenen Mund, u. ist mittler Statur. seiner Entfernung trug er im rechten Ohr einen Ohrring und war bekleidet mit einem braunen Oberrock, der nach der Angabe des Coinculpaten von sogenanntem Biebertuche gemacht, und mit überzogenen Knöpfen vom nemlichen Zeuge versehen war, ferner mit einer, nach der Angabe des Coinculpaten, gelbgestreiften, halb baumwollenen Weste, einer blau gestreiften langen manchesternen Hose, mit einem bunten Halstuch, Stiefeln und einem Hute. Sämmtliche Gerichte werden hierdurch dienstergebenst ersucht, auf diesen gefährlie chen Menschen vigiliren, ihn im Betretungsfall arretiren zu lassen, und der junterzeichneten Behörde, welche zu ähnlichen Gegendiensten so willig als bereit ist, davon schleunigst Nachricht zu ertheilen. Münster, den r. December 1806. Das Inqussitoriat. Sybel. Krönig. Woldering. 2. Da in den herrschaftl. Waldungen bei Varlar u. Kirchs. Burlo, am 22. k. M. December eine gewisse Quantität Bauholz dem Meistbietenden öffentlich verkauft werden soll, so wird solches zu jedermanns Nachricht, mit dem Anhange, bekannt gemacht, daß die Bäume auf den Stämmen, sammt dem Kopfe= oder Wellenholz, versteigert werden, das Holz auch allenfalls sechs Tage vor der Versteigerung in Augenschein genommen und die Kaufbedingungen, entweder in der KammerRegistratur, oder bei den Jägermeistern Schweitzer und Bus zu Varlar und Kirchs. Burlo, eingesehen werden können. Coesfeld, den 27. Nov. 1806. Rheingräfliche Domainen= Kammer. J. v. Riese. Cappes. Ficken. * II. Vermischte= Nachrichten, 1. In denen zur hiesigen Rentey gehörigen Holzungen soll eine Parthie von 251 Nummern, Eichen und Büchen Bau= und Brennholz, aufm Stamm dem Mehrstbietenden öffentlich verkauft werden, reozu folgende Termine bestimmt sind, als? den 15. Deebr. im Sundern bei Borck, den 16.— im großen Pferdekamp, den 17.— im Kohusholz und den 18.— im Wittkamp, Uebbenhage. ner Gehölz, Halloh und den 4 Marken. Weshalb Kauflustige eingeladen werden, an bestimmten Tagen zu erscheinen und hat der Mehrstbietende, nach denen alsdann näher zu machenden Bedingnissen, falva Ratificatione den Zuschlag zu gewärtigen. Cappenberg, den 21. Nov. 1806. *„ K n o o p. 2. Am Samstag den 6. December l. J. 2 1/2 Uhr sollen 5 am NevenHauptmann, Mickel und Gastwirthen Tenckhof, unter einem Dache Limtnten Zeit eiekhaden Mänster, den 18. November 1806. g### G. B. Schepers, Notar. z. Am rr. December l. J. soll im Vorhelmschen Forst, eine Quantität starke Eichen auf dem Stamme den Meistbietenden verkauft werden. Die zu dem Ankauf derselden rust babe., besseben sich am benannten Tage, Morgens 0 Uhr, auf dem hochadlichen Vorhelm einzufinden. a. Es sucht ein in Krieges= Gefangenschaft gerathener Osfizier, auf einemabelichen, oder sonst angenehmen und nahe bei einer Stadt oder einem Dorfe gelegenen Gute, 4 sollen in dem ber Marienfeld belegenen BechSesch ese he eei don Baue Pungsiche Kiefern auf dem Stamm; sodann am Mittwochen den 17. dieses, des Morgens r5 Uhr, im Thiergarten zu Sassenberg eine Quantita Buschen und einige abstämmige Eichen meistRenthey= Administration, Steltzer an Der Kamnfabrikant A. J. Steinbock der Srrter entgzeistz sich mit neuen stlommän5 hopihge, Brisiliane., Brabänder und Holländischen Hornspitzen, ganzes brasilianer Hom, Edenhoß, und Bubum, en grag er ie eectzig esiech Had. Sdamer Tafelkäise, friEose Sicklgzuiser Heringe, Laberdan, Stocksisch, Bückinae Stroh und Stückweise, Schelscte, Kord= und Sttau., bei ihn zu. 8. Ein dahier im krummen Timpen sul Nro. 80. der Liebe Fraten Leischaft, großes massiv erbautes und wohl eingerichtetes Haus ganzen Dienstes, wobei ein mit Höstbäumen versehener Blumengarten, wie auch Platz zur erre vvir emmm Worfe gelegenen Gute„ sotsche und Vieh zu stellen, steht aus freier s zimmer und eine Kiche, nebst etwat Zouchast ger auru und kaun aut Verlauten Gartenlandobnweit Mönster(zuseinem einckt= aus Zuuen e Theil des Kaufschilings weiligen Etablifsement mit seiner kleinen Fae beim müille); wänscht aber baldigst die Conditio. Gti5d=2=sch=pers auf der er nach der Lage sei. g. Die Geräsligs 22 gelder ner uus uis Anenen Linisen Preic ermwanre üiber Lopskadt ahne Anerschrift auber a sandten Anzeige erkennt urauP. e Preis erwarten muß, und dagegen die prompte Zahlung wier ererehe ubele gne lichereiabon, men versprechen kann. Das Nähere ist in Mänster am Inteligenz eonn, zu erfahren. „ 5. zvenn jemand, bei Gelegenhit der geSspai ober zu viel erhalten bat, der Prliebe sich bei mir zu melden, damit die EiP#n dem Ihrigen kommen. Münster, den 4. Becember 1806. Kettler, Kammer=Secretäir und Commissarii der VorS Fans= Expedition. C. Dienstag den 26. d, Morgens 9 Handten Aneiae erkennt man dautbarich: es ann aber, da deren Inhalt vor t4z Lage bekannt, wie bei näherer Erkundigung die getroffenen Masregeln überzeugen werden, Bewußtes nicht nach Paderborn erstattet werPostamt Hamm den 28. November r806 ae. Si pe den 20. b. M. ist bei der Assemblee aufm hiesigen Schloß ein grogesbsche ie gae emens imschlagtuch von grün gelblichter Farbe, mir einem schmalen Rand rothgrün und weiß, wahrscheinlich aus sehen gut, darsht, Vezwechskung vermißt worden. Die Eigenthümerinn, dessen Namen 599 am Int. Comt. zu erfahren, bittet höflichst, wenn ihn jemand aus Versehen mitgenommen, um dessen Zurückstellung.— Auch ist ein Taschentuch von feinem Leinen gefunden, der gegen Angabe des darin befindlichen Zeichens obrück erhalten werden kann. rr. Bei F. Theissing sind für beigesetzte Preise zu haben: Gräffes Handbuch der Katechetik nach Kantischen Grundfätzen. Neueste Auflage. 1805. 4 Rt. 16 gGr. Ehrenbergs Handbuch für die ästhetische, moralische und religiöse Bildung des Lebens, mit besonderer Hinsicht auf das weibliche Geschlecht, 1807. 2 Rt. Homers Ilias und Odyssa, von Voß. 4 B. Zte Aufl. Postpapier. 6 Rt. 12 gGr. Druckp. 5 Rt. 12 gGr. Huberts sämmtliche Werke seit dem Jahre 1802, nebst seiner Biographie 1807. 1 Rt. 20 gGr. 12. Beim Buchhändler J. Coppenrath sind die neuesten Charten von allen Erdtheilen, Ländern und deutschen Reichskreisen, so wie allerhand französische Sprachlehren zu haben. r3. Alle diejenigen, welche an dem verstorbenen Fräulein Theodore von Heyden noch etwas zu fordern oder zu zahlen haben, können sich bei mir melden. Vorchorst den 27. Nov. 1806. Sophie von Heyden. r4. Es ist am Huldigungstage ein seidener Halstuch oder Schall, von dunkelblauer Farbe, auf dem Schloß verlohren gegangen, derjenige, welcher solchen gefunden, wird ersucht, ihn am Int. Comt. gegen ein Trinkgeld einzuliefern. 18. Gegen Ende Decembers sollen in Rheine aus freier Hand 1o0 Oxhoft alte weiße und rothe Vordeaux Weine, eine ansehnliche Parthei Porcellain, feine geschliffene Gläser, Holländischer Kornbrandtwein, einige Ballen Rigaisch Flachs 2c. öffentlich verkauft werden. Der Verkauftag soll nächstens bestimmt angegeben werden. r6. In Ueberwasser in der Willmergasse Nro. 197 sind 3 schöne Zimmer, nebst eine Küche oben im Hause, nach der Straße hin mit oder ohne Meublen zu vermiethem, und können gleich bezogen werden. 17. Eine Jungfer, die mehrere Jahre als Köchin gedient, und Zeugnisse ihres Wohlverhaltens beibringen kann, wünscht auf dem Lande bei einer geistlichen oder sonstigen guten Herrschaft gegen Östern in Dienst zu treten. Das Intellig. Comt. gibt Nachricht. 18. Bei F. A. Rolinck auf Lubgeri Straße ist um sehr billige Preise zu haben: bestes holländisches Sohlleder, sodann extra schöne große und kleine Edamer=Nagel= und Tafelkäse, wie auch beste enkhuiser Heringe. 19. Alle, welche dem verstorbenen Pastor Tinne zu Asbeck noch schuldig waren, oder davou noch zu fordern hatten, wollen sich mit Beilegung glaubhafter Atteste binnen einem Monath beim Cxekutor Maav, Pastor zu Leden, melden. Exekutoren. 20. Es sucht jemand ein Haus auf einer gelegenen Straße sogleich zu miethen; wer ein solches hat, beliede es dem Int. Comt. so bald möglich anzuzeigen. 2x. Ein junger Mensch, der gut Reiten und Fihren mit 2 und 4 Pferden versteht, wünscht je eher je lieber als Kutscher oder Reitknecht in Diensten zu treten. Das Int, Comt. gibt Nachricht. 22. Ein junger Mensch, der gute Atteste seines Wohlverhalrens beibringen kann, rechnen und Schreiben versteht, wünscht je eher je lieber als Bedienter anzukommen. Das Int. Comt. gibt Nachricht. 23. Ein unverheirateter Mensch, der mehr gedient hat, wünscht je eher je lieber als Bedienter anzukommen. Das Intell. Comt. gibt Nachricht. 2a. Bei J. Bonsen sind frisch angekommen: große landauer Castanien, frische bame berger Pflaumen. 25. Bei I. H. Hase in Ueberwasser ist Schweizerkäse angekommen. 00 Heirathé= Anzeigen, 1. Unsere am 20. v. mit Einwilligung beiderseitiger Reltern, vollzozene eheliche Verbindung machen wir unsern geschätzten Anverwandten und Freunden hierdurch ergebenst bekannt, und empfehlen uns zugleich zur Fortdauer ihrer Freundschaft. Münster, den 3o. Nevember 18c5. Arnold Lagemann, Jnna, Commissarius und Geuerai= Cessen- Rendant des hiesigen Stadtgerichts. Autonette Lageman, geb. Dingerkus. 2. Unsere am 25. Nov. vollzogene eheliche Verbindung machen wir hiemit Unsern Anverwandten und Freunden schuldigst bekannt und empfehlen uns ferner in ihre Freund, schaft. Münster, den z. December 1806. Anton Sandfort. Frarc'ska Sandfort, geb. Schwartz. Todten=Anzeigen, 7. Das zu Cleve am ra. d. erfolgte Absterben meines Vaters, des Hofraths Sethe, im 75. Jahre seines Alters, ermangele ich sicht, mir Verbittung aller Beileidsbezeugungen, hiemit bekannt zu machen. Münster, denn 28. Nov. 1806, Sethe, Geheim. Regierungsrath. F 2. Den 2c. Nov. starb zu Nordhorn in ihrem 83. Jahre, meine vielgeliebte Mutter, Wittwe Ant. Kistemacker, geborne Wietmarsen. Sie entschlief nach einem kurzen Krankenlager, mit den heiligen Sakramenten gestärkt und in den Willen Gottes völlig ergeben. Ich mache diesen Todesfall in meinem und meiner Geschwister Namen unsern Verwandten und Freunden kund, und empfehle die Seele der Versterbenen ihrem christlichen Gebeihe. Münster, den z. December 1806. J. H. Kistemaker. 3. Am r3. d. starb, mit allen heiligen Sterbesakrsmenten versehen, mein junigst geliebter Ehegatte, der Docier Franz Casper Cörmann, gewesener Rentmeister des hochablichen Stifts zu Borghorst, im 57. Jahre seines Aleers und im 26. unserer vergnügten Ehe, an einer mit der größten Geduld und Hingebung überstandener Auszehrung. Diesen mir und meinen vier noch unversorgten Kindern äußerst schmerzhaften Verlust zeige ich hierdurch meinen Verwandten und Freunden, mit Verbittung aller Beileidsbezeugungen, ergebenst an und empfehle mich und meine Kinder zur fernern Gewogenheit, Borghorst, den 24. Nov. 1806. Bernardina Coermann, geborne Reismann. 4. Ruhig in den Willen des Allmächtigen ergeben und mit den h. Sakramenten versehen, starb am 24. Nov. unsere geliebte Schwester Franziska Güding, im 5r. Jahre ihres Alters, an der Brustwassersucht. Da wir hiedurch diesen Trauerfall unsern Freunden und Verwandten anzeigen, so empfehlen wir die abgeschiedene Seele in ihr Gebet, und uns zum freundschaftlichen Angedenken. Josephine Güding, Oberstin Boner. Elisabeth v. Güding, Abdissin des adelichen Klosters Benninghausen. Conrad Güding, Hauptmann. 5. Das am 25. dieses erfolgte Absterben meiner lieben Frau, gebohrne M. A. v. Schelver, an den Folgen der Wassersucht, sehe ich mich, leider, lgendthiget, meinen Anverwandten und Freunden hierdurch bekannt zu machen, und die abgeschiedene Seele ihrein Gebethe zu empfehlen. Beckum den 26. Nov. 1806. W. F. Detten, Richter.