N2 44 1805. Intelligenzblatt. Freytag den 51. October. I. Ediktalladungen. r. Da der Freiherr Friedrich von Korff, Ankäufer des lub Nr. cat. 156 der Aegidii Layschaft auf der Rothenburg hieselbst gelegenen Wohnhauses, der Wittwe Sattkers Ernst, geb. Hölscher, auf ein öffentliches Aufgebet der unbekannten Realprätendenten an selbigen gebührend angetragen hat; so werden hierdurch alle diejenigen, welche an dem bezeichneten Hause irgend einen dinglichen Anspruch zu haben vermeinen, aufgefordert, ihr Realrecht innerhalb 3 Monaten und längstens, in dem vor dem deputirten Regierungs Referendario Liebrecht, auf den 1o. November d. J. Vormittags 9 Uhr an gewöhnlicher Gerichtsstelle angesetzten Termin gehörig anzumelden und zu justificiren. Diejenigen, welche dieser Anweisung zuwider, weder vor noch in dem präfigirten Termin sich melden, haben zu gewärtigen, daß sie mit ihren etwaigen Ansprüchen präcludirt und durch ein Erkenntniß ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Unbekannte oder persöhnlich zu erscheinen behinderte können sich an einen der hier fungierenden Advocaten, als die Licentiaten: der Salzstraße Nro. 73. Brockhausen, Meyer, Honthum, Holstein, Sprickmann, Schürmann 2c. wenden und denselben mit legaler Vollmacht und Information versehen. Münster, den 23. Juli 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. v. Bernuth, Wattendorff. 2. Nachdem die Ehefrau des von hierentwichenen F. C. Grimm, Bernardine, geb. Busch, auf Trennung der Ehe, und zut Sie cherstellung ihres Vermögens, zuförderst auf die Aufhebung= der Gütergemeinschaft mit ihrem Ehemann bei uns angetragen, zugleich auch zur Instruction der Ehescheidungs= Sache die Edictalvorladung des Impetraten nachgesucht hat; so wird der Friedrich Carl Grimm hierdurch aufgefordert, innerhalb 3 Monaten und längstens in dem auf den 16. Januar künftigen J. Morgens 16 Uhr, vor dem deputirten Referend. Heinzmann angesetzten Termin, entweder persönlich oder durch eie nen zuläßigen Bevollmächtigten, wozu die hier fungirende Advocaten, Licentiaten Brockhausen, Broschard, Sprickmann, Holstein, Honthum, Meier 2c. in Vorschlag gebracht werden, sich über den Inhalt der gegen ihn * 2•* angehobenen Ehescheidunzs klatze und die#### in vorgetragenen Thatsachen vernehmen zu lassen, seine Einwendungen dagegen, unterstützt mit den Beweismiiteln vorzubringen, demnächst die weitere Untersuchung der S### che, in Gegenwart der Impetrantin, zu gewärtigen, unter der Parnung, daß er im ungehorsamen Ausbleibungsfall, der in der Ehescheidungsklage enthaltenen Thatsachen, für geständig geachtet und was demnach Rechtens ist, erkannt werden solle, wird bekannt gemacht, daß die seither zwischen der Impetrantin und dem Impetraten bestandene Gütergemeinschaft hiemit aufgehoben werde. Münster, den x. October 1806. Königlich Dreußisches Stadtgericht. v. Bernuch. Wattendorff. z. Nachdem von der hochlöblichen Regiee rung dem hiesigen Stadtgericht die Regulierung der Nachlassenschaft, des im April d. J. hieselbst verstorbenen Geistlichen, Sanders, ehemaligen Pastors zu Lutten, im Amte Vechre, allergnädigst aufgetragen, und nunmehro auf Antrag des bestellten Verlassenschafts=Courators, Hrn, Licent. Bernard Sprickmann= Kerkerinck, der erbschaftliche Liquidationsprozeß über gedachte Nachlassenschaft eröffnet worden; so werden alle dieje. mige, welche an den Nachlaß des obgedachten Geistlichen Sanders einigen Anspruch und Forderung zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich vorgeladen, um in Zeit von 9 Wochen und spätestens in dem auf den 13. December l. I. Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhause hieselbst angesetzten Liquidationstermin, ihre Forderungen persönlich oder durch zuläßig Bevollmächtigte anzuzeigen, die Urkunden und sonstige Beweismirtel, womit sie die Richtigkeit ihrer Forderungen zu beweisen gedenken vorzulegen und anzuzeigen, unter der Warnung, daß die ausbleibenden Creditoren aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mir ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch 8 Abrig bleiben mögte, verwiesen werden sollen. Ttgleich ir au Wtag ogahten Turators allen und jeden, wilche von dem abgelessen Geistlichen S n Gelde, Effteren oder Briefschaften hiater sich haben, angsdeutet, au keinen andern das Mindeste daven zu verabfolgen, vielmehr dem hiesigen Gericht davon treuliche Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sechen, jedoch mit Vorbehalt ihrer deran habenden Rechten in das gerichtliche Depositum oder an den obgemeldten Eurater abzuliefern, unter der Warnung, daß weinn dennoch einem Andern etwas bezahlt oder ausgeliefert würde, dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, im Verschweigungs: oder Zurückhaltungsfall aber der Inhaber noch aufferdem aules seines daran habenden Unterpfandes und andern Rechts für verlustig erklätt werden soll. Telgte, den r. October 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Busch. Schulz. 4. Da der hieselbst geberne BuchbinderGeselle Peter Wittgen, nach der Anzeige des ihm zum Curakor angeordneten Justitzrommissarii von Renesse, sich vor ungefähr 25 Jahren von hier entfernt, seit dieser Zeit von seinem Leben und Anfenthalte keine Nachricht gegeben hat, und deshalb auf Todeserklärung gegen ihn angetragen ist; so wird der Peter Wittgen, so wie dessen etwa hinterlassener unbekannter Erbe und Erbnehmer hierdurch öffentlich vorgeladen, sich innerhalb9 Monaten und längsiens in dem, coram Deputato Stadtrichter Overhage, auf den r. März 1807 Morgens um 10 Uhr angesetzten Termin, hieselbst an gewöhnlicher Gerichtsstelle einzufinden oder schriftlich zu melden; unt wegen des von ihm zurückgelassenen Vermögens weitere Anweisung zu erwarten. Dem Peter Wittgen gereicht demach zur warnenden Nachricht, daß wenn er sich binneu der gesetzten Frist, oder in dem präclusivischen Termine schriftlich oder mündlich nicht melden mögte, er durch ein förmliches Erkenntniß für todt erklärt, und sein Vermögen den sen legitimirenden nächsten Anverwandten zuerkannt werden solle. Münster den 18. Juni 1806. Königl. Preuz. Stadtgericht. v. Bernuth. Wattendorff. 5. Durch das allerhöchste Samtrescript vom 25. Juni und ir. Juli a. c. ist die Theilung der im Erbfürstenthum Münster und dem Kirchs. Ostbevern gelegene Gemeine= Ostbeverensche= Mark, von beiden hochpreislichen Landes- Collegien, nach vorhergegangener Lokaluntersuchung, verordnet worden: Da es nun in dieser Hinsicht gesetzlich nothwendig ist, daß die dingliche Rechte und Ansprüche, welche unbekannten Realprätenden. ten auf die Ostbevernsche-Mark zustehen möchten, eruirt und zur gehörigen Liquidität gebracht werden; so werden alle diejenige, welchen einiges Recht auf die Ostbevernsche=Mark gevuhren mochte: es bestehe dasselbe in Hude= Weide= Wege= Pflanzungs= HolzhiebsPlaggenstichs= oder sonstiger Gerechtigkeit, hierdurch aufgefordert, diese Rechte und Befugnisse in Termino Mentag den 2g. Noveme ber a. c.: des Vormittags 9 Uhr, in der Behausung des Wirthschafters Melchior Pröbsting zu Ostbeveren, vor unterzeichneten Kommissarien anzugeben und die darnder in Häuden habende Dokumente und Urkunden offen zu legen. Im Ausbleibungsfall, und wenn sich die Realprätendenten mit ihren dinglichen Ansprüchen an die Ostbvernsche-Gemeine: Mark in dem präsigirten Termine nicht melden und ihre Rechte angeben, haben dieselbe zu gewärtigen, daß sie damit präcludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Zugleich werden die Guts= Grund= oder Eigenthums=Herrn der Ostbevernschen Gemeinheits= Interessenten aufgefordert, ihre Gerechtsame in diesem General= Liquidations= termin unfehlbar wahrzunehmen, unter der Verwarnung, daß sie sonst in der Folge mit etwaigen Widersprüchen nicht weiter gehört werden sollen, sondern angenommen werden wird, daß sie mit demjenigen, was die erschienenen Interessenten werden beschlossen haben, zufrieden sind, und deren Beschlüsse als rechtsbeständig anerkennen wollen. Warendorf und Münster, den 3o. Juli 1896. Kraft allerböchsten Commissorii. Guilleaume. Brockmann. 7. Da über das Vermögen des Bürgers Melchior Hopem Harsewinkel, durch die Verfügung vom heutigen dato“, wegen klarer und notorischer Insuficienz, zur vollständigen Befriedigung seiner Gläubiger der Concurs eröffnet und der offene Arrest erkannt worden; so werden alle und jede Gläubiger, welche an das gedachte Vermögen einen Anspruch zu haben vermeiuen, hierdurch peremtorie vorgeladen, ihre Forderungen in dem auf Freitag den 5. Decembrer l. Jah. Morgens 5 Uhr anberaumten Termin, in der Behausung des Gografen Guilleaume zu Warendorf, gebührend anzumelden und deren Richtigkeit, durch Offenlegung der in Händen habenden Urkunden und sonstiger Beweismittel, nachzuweisen, unter der Warnung, daß die Ausbleibenden init ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Gläubiger, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Auswärtige oder am persönlichen Erscheinen verhinderte Gläubiger können sich, zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame, an die hier fungirende Hru. Justizkommissarien Limberg und Budde wenden und dieselbe mit Information und Vollmacht versehen. Zugleich wird allen denjenigen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben mögten, hierdurch angedeutet, an niemanden das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr sofort davon Anzeige zu thun, und die Gelder und Sachen, mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern, unter der Warnung, daß, wenn dennoch etwas bezahlr oder aus. geantwortet würde, dieses für nicht geschehen 0 geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn aber der Inhaber e aa.u n oder zurückhalten mögte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfandes u. andern Rechts für verlustig erklärt werden wird. Warendorf am Gogericht Harkotten, den 6. September 1806. Guilleaume. Eickholt. 7. Da über das Vermögen der Eheleute Hermann Huncke und deren Schwiegersohn Laurenz Gärtner, im Dorfe Wadersloe, dato der Concurs eröffnet und der offene Arrest verhängt worden; so wird dieses den sämmtlichen Gläubigern der gedachten Gemeinschuldner hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und ein Termin auf den 2. December d. J. Morgens 9 Uhr, an des Wirthschafters Hartwichs Behausung hieselbst präfigirt, in welchem sämmtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Concursmasse gehörig anmelden und deren Richtigkeit nachweisen müssen, mit der Warnung, daß die sodann nicht Erscheinenden mit ihren Forderungen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Unbekannte oder zu erscheinen verhinderte, können sich an einen der am hiesigen Gerichte fungirenden Justizkommissarien: Licent. Hatzfeld in Stromberg, und Limberg in Warendorf wenden, und solche mit der nöthigen Vollmacht und Insormation versehen. In dem festgesetzten Liquidationstermin haben sich Creditores zugleich über die Beibehaltung oder Abänderung des zum Interimscurator und Contradictor bestellten Licent. Homann hieselbst, unter der Warnung zu erklären, daß sonst deshalb ex officio das Nöthige wird verfügt werden. Oelde, den II. August 1806. Königl. Preuß. Gericht Stromberg daselbst. Müller. Callenberg. 8.-Da bei der allhier vorgewesenen Feuersbrunst did Grundacten, und die ausgefüllten Intabulationsblätter ebensowohl, die Ingroßationsbücher mit verbrannt sind; so bleibt kein anderes Mittel übrig, als die Bearbeitung des Hypthequenwesens von neuei wieder anzufangen. Es werden des Endes diejenigen, welche zum Hypothequenbuch des hiesigen Gerichts hypothekarische Forderungen, Ausgänge, Belastungen, und Einschränkungen des Eigenthums angemeldet gehabt haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen sechs Monaten aufs neue beim hiefigen Gerichte zu melden und ihre Ansprüche zu liquidiren, auch die darauf sprechenden Dokumente und sonßigen Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche sich nicht melden werden, nach Ablauf der Frist, allen zum Hypothequenbuch eingetragenen Forderungen nachstehen sollen. Sendenhorst, den 28. August 1806. Königl. Preuß. Gericht. Krenzhage. II. Gerichtliche Bekanntmachungen. Subhastationspatente. 1. Auf den Antrag des Brandteweinbrenners Ludwig Schäffer zu Schdneben, bei Magdeburg, soll das von demselben im Jahr 1803 angekaufte, sub Nro. cat. 214 der Liebenfrauen= Layschaft in hiesiger Stadt gelegene Wohnhaus, nebst der dazu gehörigen Brennerey sab Nro. 2rz ibidem, auch Hofraum und Garten, taxirt zu 2525 Rthlr., mit Einschluß der in dem letztgedachten Gebäude befindlichen Brau= und Brennerey= Geräthschaften, im Ganzen gewürdigt zu 160 Rthlr. 20 g Gr., öffentlich jedoch freiwillig dem Meistbietenden verkauft werden. Die Bietungstermine sind auf den 27. September, den 2s. October und den 22. November a. c. jedesmal Morgens 10 Uhr auf dem hiesigen Stadtgericht, vor dem deputirten Stadtrichter Oberhage, präsigirt worden; in welchen zahlungsfähige Kauflustige sich einfinden, ihr Geboth zum Protocoll geben und nach dem nähern Inhalt der Vorwarden, die meistbietend bleibenden die Adjudication ge 551 wärtigen können. Die Taxe und Vorwarden sind täglich in der Stadtgerichtsregistratur einzusehen. Zugleich werden alle und jede, welche an die zur Subhastation gebrachten, Eingangs bezeichneten Gebäude, irgend ein dingliches Recht zu haben vermeinen, hierdurch vorgeladen, sich in dem letzten Licitationstermin, nemlich den 25. November c. Morgens 10 Uhr zu melden, und ihren Realanspruch bestimmt anzuzeigen und zu justificiren; widrigenfalls sie mit ihren Realrechten präcludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Unbekannte oder zu erscheinen Behinderte können sich in dieser Hinsicht an einen der hiesigen Advocaten, Richter Broschard, Meyer, Honthum und Goesen, Licent. Eisenle, Brockhausen, Sprickmann, Bösensell 2c. wenden u. selbige mit gehöriger Vollmacht und Information versehen. Münster, den 12. August Königl. Preuß. Stadtgericht. Müser. Wattendorff. 2. Demnach auf erhobene Klageder Tecklenburgischen Geistlichkeit und deren Rentmeisters ihres Guts Österberg, wider den Erbpächter Hollmann, nachdem er hinlänglich gehdret, die Sache rechtlich instruiret und rechtskräftig erkannt worden, daß weil er weit über 2 Jahre den Canon restire, und sogar die Erbpachtsstücke uncultivirt liegen lasse, er seines Erbzinsrechts verlustig zu erklären, die hochlöbliche Krieges= und Domainen Kammer in Münster auch nach ihr geschehenen Vortrag die Veräußerung dessen Erbpachtsstücke bewilligt hat, damit daraus vorzüglich die Geistliche: Kasse, und demnächst die ingrossirten Creditoren auch seine übrigen Gläubiger befriedigt werden, und hierauf seine Wohnung und übrige Erbpachtsstücke an Garten und Säeland, Wiesen und Holzgrund, nach Abzug des jährlichen Canonis ad 37 Rthlr 17 ggr. 8 d., auch noch einiger herrschaftlichen Abgaben und radicirten Gefälle ad 3 Rthlr, 16 ggr., von den vereideten Taratoren zu 1182 Rthlr. 12 ggr. des taxcirt worden, welche Abschätzung bei mir eingesehen werden kann, auch im letzten Bietungstermin dem Licitaturis Stückweise vorgelegt werden wird. Als werden diese Jdollmannsche Erbpachtstücke biermit zu jedere manns feilen Kauf gestellt, und 3 Bietungstermine vor untergeschriebenem RegierungsCommissario, der erste auf den r2. September, der andere auf den 10 October d. J. hier in Tecklenburg, der z. und letzte peremtorische aber, maaßen nach dessen Ablauf kein weiteres Aufgeboth zugelassen werden wird, zu mehrer Bequemlichkeit der Käufer im Österberg, in des Wirths Bierbaums Wohnung, am 14. des folgenden Monats November im laufenden Jahre, jedesmal des Morgens um 10 Uhr angesetzt, so den dazu gugifieirten Kauflustigen, und welche zu Stande sind, mittelst dieses hier in Tecklenburg und in Cappeln angeschlagenen, auch zu 2 malen in der Lottischen Kirche zu verrundigenden, auch 4 mal dem Münsterschen Intelligenzblatt eingerückten Subhastationspatents, allen denjenigen, so daran gelegen, zur Wissenschaft bekannt gemacht wird. Tecklenburg, den g. August 1806. Metting. 3. Nachdem der Director bei der Königl. Preuß. Tecklenburg Lingenschen Regierung, Herr Carl Johann Ludwig von Goldbeck und dessen Frau Gemahlin, Sophia Caroline geb. Haesbaert, vermöge Vertrags vom 24. October dieses Jahres die statutarische, sonst in der Grafschaft Lingen unter Eheleuten odwaltende, Gütergemeinschaft ausgeschlossen haben; so wird solches hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Lingen, den 24. October 1806. Königl. Preuß. Tecklend, Lingens. Regierung. Warendorf. Beckhaus. 4. Auf den Antrag des Curators des Ribbeheggeschen Concurses soll das zur Activmasse dieses Concurses gehörige, im Dorfe Albersloe am Kirchhofe sub Nro cat. 16 belegene Haus und das Nr. 17 daselbst bele ##52 gene Nebengebände, wovon ersteres ven den beeideten Toratoren zu 250 Kihlr. und das Nebenhaus, woraus jährlich 14 pl., sogenannte Palmheuer, an der Kirche zu Alberssoe und 8 Kihlr, 14 ßl. an Schatzung entlichtet werden müssen, zu 230 Rthir tarirt worden, öffentlich den Meistbietenden verkauft werden, und wird der Bietungstermin auf den 30. December a. c., Vormittags 10 Uhr, dehier gngesetzt. Besitz und zahlungsfähige Kauflustige werden daher aufgefordert, in diesem Termin ihr Geboth abzugeben, und können die Taxe und Verkaufsbedingungen in der hiesigen Registratur täglich eingesehen werden, Sendenhorst, den 20. Octoder 1806. Königl. Preuß. Gericht. Kreuzhage. 5. Von Gottes Gaaden Friedrich Wilhelm König von Preußen 2c. machen hierdurch öffentlich bekannt, daß die in und bei der Stadt Ibbenbühren belegenen, und den Eheleuten Mauritz Schulte daselbst zustehenden Immobilien, nebst allen derselben Pertinenzien u. Gerechtigkeiten taxirt, und nach Abzug der darauf haftenden Kasten, auf 4077 Fl. holl, gewürdiget worden, wie solches aus der in hiesiger Regierungs Registratur befindlichen Tare des mehreren zu ersehrn ist. Danun ein Gläubiger der gedachten Eheleuten Schulte im Wege der Execution, um die Subhastation dieses Grundstücks allerunterthänigst angehalten hat, diesem Gesuch auch statt gegeben worden; so subhastiren Wir und stellen zu jedermanns feilen Kauf, obgedachte Grundstücke nebst allen derselben Pertinentien Recht und Gerechtigkeiten, wie solche in der erwähnten Taxe beschrieben sind, mit der paraten Summe der 4077 Fl. heu. und fordern mithin alle diejenigen, welche selbige mit Zubehör zu erkaufen gesonnen, zugleich aber solche nach ihrer Qualität zu besitzen fähig und annehmlich zu bezahlen vermögend sind, sich in dem auf den 7. May a. vor unserm dazu deputirten Regierungsrath Schmidt, angesetzten Bietungstermin zu Ibbenbühren an Ort und Stelle zu melden und ihr Geboth abzugeben, mit der Bedeutung, daß auf die nach Ablauf des Licitations= Termins etwa einkommenden Gebeibe nicht weiter geachtet werden wird. Urkundlich des hierunter gedruckten größern Regierungs Insiegels und derselben Unterschrift. Lingen, den 2o. October 1806. Königl. Preuß. Tecklenb. Lingens. Regierung. (L. S.) v. Goldbeck, Beckhaus, 6. In der Nacht vom 15. auf den 16. September ist der Zeller Kuhorn im K. Harsewinkel, an der von Wahrendorf nach Gütersloh führenden Landstraße wohnhaft, von 5 Personen, welche in seiner Wohnung eine gebrochen, mit Säbelhieben verwundet, und mehrerer unten(pecificirter Sachen beraubt worden. Nach der Anzeige des Damussica= ten sind die Gesichter der sämmtlichen Räuder schwarz gefärbt gewesen; drei von ihnen haben lange fahle oder graue Röcke, und runde Hüte getragen, und kurze Säbel oder Dolche unter dem Rocke stechen gehabt, 2 von ihnen haben lange Frauensiöcke angehabt, sind vom Damnificaten aber ebenfalls für Männer gehalten worden. Was nun die Geraubten Sachen betrift, so sind diese folgende: 1) a alte grobe Maushemder, 2) i scharlachenes Vorhemd, wovon die Aermeln mit Silber besetzt, Werth 4 Thal. 3) 1 meergrünes tuchenes Wamms, Werth 1 12 Thaler, 4)- weisblaues tuchenes Wamms, dessen Aermeln mit unächten goldenen Kanten besetzt, Werth I I/7 Thaler, 5) r grün seidenes Vortuch, Werth 2 Thlr. 6) t weiß zitzenes Vortuch, mit rothen Blumen, 2 Thaler, 7) 1 rothes weiß geblümtes zitzenes Vortuch, 2 Thaler, 8) r blaßblaues geblümtes Vortuch, 2 Thl. 6 ggr. 0) r weiß blauer tuchener Frauenrock, unten mit einem seidenen Bande besetzt, 6 Thaler, 10) 1 blauer roth melirter Rock, 6 Thlr. 1I) r roth tuchener Frauenrock, 4 Thlr, 12 1 rscher grun melirter Röck von Stoff, 6 Thlr. 13) r blauer weiß geblümter seidener Rock, und ein Womms vom nemlichen Zeuge, zusammen 8 Thir. 14) 1 rocher tüchener Rock, 2 Thaler, 15) 1 gelbe seidene Mütze mit einer geldenen Kante, 1 Tahler 20ggr. 100 rbissblaus seidene Mütze mit Gold besetzt, I 1/2 Thlr. 17) 1 grüner Frauenrock, 2 Thlr. 18) 1 kleines braun und weißgestreiftes zitzenes Vortuch, 1/2 Thaler, 10)## kkein braun zitzen Wämmschen nit weißen Blumen, 16 ggr. 20) 2 gelbe feidene Kinderkappen, aoggr. 21) rroth zitzenes Tuch 6ggr. 22) 1 Gebethbuch mit Silber beschlag:, 7 Thl. 23) 5 weiße Frauens= Mützen, 1 1/2 Thir, 24) 1o weiße Tücher, 7 Thaler, 25) einige Frauens= und Kinderhemder, 26) 1 Paar schwarze manschesterne, mit weißen Pelz gefütterte Handschuh, 12 ggr. 27) r blau und weißgestreiftes Kamisol von Franzkinnen, T#ggr 28) r blaues Vortuch mit weißen Flecken, u. ein weißes roth geblümtes Käppchen von Zitz, 12 ggr. 20) ohngefähr 8 Stück Stirnbinden von weißer Leinwand. Dem Publico wird dieser Vorfall hierdurch bekannt gemacht, und jedermann an seine Pflicht erinnert, die zu seiner Kenutniß bereits gelangten oder noch gelangenden Spuren dieses Verbrechens, sofort der unterzeich: neten Behörde anzuzeigen, insbesondere den eiwaigen Inhaber einer der beschriebenen Sachen ungesäumt anzugeben. Auch werden die sämmtlichen wohllöblichen Gerichte dieses Erbfürsteuthums hierdurch dienstergebenst requirirt, ihrer Seits nach Möglichkeit zum Ausfindigmachen und Habhaftwerden der Thäter beizutragen. Münster, den 18. October 1806. Das Provisorische Juquisitoriat. Sybel, Krönig. Woldering. m Nachrichten 1. Auf der Renchen Coppenderg soll m Termino den 1##. November Morgens 9 Uhr eine, vor erlichen Jahren gehorstene, große Glocke vom feinsten Metal und circa 4500 Pf. schwer mehrstbietend Öffentlich, gegen gleich baare Zählung, verkauft werden. Lusttragende werden daher eingekaden, ihr Geboth zu eröffnen, u. hat der Höchstbiethende, salva Ratiticatione, den Zuschlag zu gewärtigen, Cappenberz, den##. October 1800. Renthey= Administration. Gosebruch. 2.(Ankündigung.) Eine geschwindere Abkühlung des gekochten Biers, als man bishero gekannt hat, zu befördern, wodurch dem Biere eine größere Kraft ertheilt wird. Die bisherige Art, das kochende Bier abzukühlen, und von der Zeit des Ausfüllens 6, 8, 12 Stunde zu warten, ehe es milchmarm in das Gährdortich, zum Hefen angeben, gebracht wird— verursacht, daß, da das Bier hiedurch der freien Luft so lange ausgesetzt ist, die Kraft desselben sehr geschwächt wird.— besonders veranlaßt das erste Ausfüllen aus dem Kessel, um es in die Abkühlungsgefäße zu bringen, so wie auch aus diesen selbst, eine solche Ausdünstung, daß das ganze Brauhaus mit Dämpfe angefüllet wird, wobei der angenehme aromatische Geruch fühlbar genug die geistigen Kräfte verräth, welche dem Biere entzogen werden. Ich habe ein Mittel erfunden, diesen wefentlichen Fehler abzuhelfen. Nach meiner Einrichtung geschiehet die Abkühlung: 1) ohne Abkühlungs= Geschirr.— 2) ohne daß das Bier durch Ausdünstungen das geringste an Kraft verliert, und zwar— 3) ohne beträgtlichen Kosten: Aufwand, und 4) ohne daß auch zu dieser Anstalr viel Raum und Zeit erfordert würde. Ich habe bereits Versuche im Kleinen angestellt, und fand, daß mit drei Mann acht Ohm Bier in 45 Minuten milchwarm abgekühlt,— und ins Gährbottich geleitet werden können. Die Eng 594 länder suchen noch imnter das Mittel, ihr Bier zur geschwindern Abkühlung zu bringen. Noch neulich wurde in der Landwirthschaftlichen= Zeitung angezeigt, daß ein engl. Brauer eine neue Erfingung ausersonnen, nemlich: durch eine 800 füßige Leitung, welche 400 Rthlr. gekoster haben mag, das Bier geschwinder abzukühlen. brauche nicht den 8. Theil Leitung, nicht den 8. Theil Kosten, und glaube doch den Endzweck geschwinde genug erreicht zu haben. Eine ausführliche und genaue Beschreibung meiner Einrichtung mit einer Berechnung nach Fuß und Zollen, nebst Kosten= Auschlag wird jedermann von der Richtigkeit und Ausführbarkeit dieser Verbesserungs= Anstalt überzeugen. Dieser Beschreibung ist noch eine Anweisung beigefügt, wie man imir geringeren Unkosten, als bisher erforderlich waren, eine Brandteweins= Brennerei anlegen, oder, wenn die dazu nöthige Geräthschaften abgenutzt sind, wohlfeilere wieder herstellen kann. Der Preis ist röggr. auf Bestellung.“ Hamm in Westphalen, Monat October 1806. J. A. A. Möller, Commissionsr. und Bürgermeister daselbst. (Hierauf wird bei Peter Waldeck Bestellung angenommen.) Auch ist J. F. C. Bräffes vollständiges Lehrbuch der allgemeinen Katechetik, nach Kantischen Grundsätzen, 3 Bd. gr. 8. Edctingen 170# Ladenpreis 4 Rthlr. 12 ggr., bei Peter Waldeck für 3 Rthlr. zu haben. z. Neben dem Prinzipalmarkt steht ein wohl eingerichtetes Haus, vom halben Dienst, zu vermiethen und kann gleich bezegen werden. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 4. Auf einer sehr gelegenen Straße steht ein Haus gleich zu vermiethen oder auch zu verkaufen. Das Int. Comt, sagt, wo? 5. Bei H. Lücke auf der Rothenburg sind frische Schelfische und Ostheringe angekom. men, sodann Emder Laberdan bei ganzen Fischen 12 Pf. für r Rthlr., schweitzer= und holl Tafel= Käse, guch holl. Tafel= Butter, 6. Ein Capitsl zu 2200 Rthlr. wird gegen sichere Hypothegue, sammt Eintragung ins Hypothequenbuch, leihentlich zinsbar à 4pEt. auberlangt. Der Notarius Sicken, auf dem Spiekerhof wohnhaft, giebt die nähere Anweisung. 7. Es wird ein Capital von raco bis 1300 Rthlr., gegen hinlängliche Sicherheit und einen Bürgen, anverlangt. Nähere Nachricht giebt Norarius Schiel in Münster. 8. Es steht dahier zu Münster unterm Bogen ein zu allerhand Gewerbe taugliches Haus zu verkaufen, und ist das Nähere bei dem Norar. Schiel in Münster zu erfahren. 9. Auf einer gelegenen Straße sind zwei Zimmer zu vermiethen und können sogleich bezogen werden. Das Int. Comt. giebt Nachr. 1o. 6 Zimmer und eine Stube sind, ohne Meublen, zu vermiethen und können gleich bezogen werden, Das Int, Comt, sagt, wo? II. Ein gut eingerichtetes Haus steht, gegen billige Miethe, sogleich bis Ostern zu vermiethen. Das Int. Comt. giebt Nachr. 12. Bei J. Bonsen sind frisch angekommen: beste Austern, frische zwoller Bückinge, große Heringe, beste Laberdan in ganzen und halben Tonnen, in ganzen Fischen aus der Päckel 12 Pf. für 1 Rthlr. 13. Bei mir sind wieder schöue Hyacinten= und frühe Tulpenzwiebeln, zum Frühtreiben, aus Holl, angekommen und für billige Preise zu haben, bei J. Parmet in der breiten Gasse zu Münster. Heiraths= Anzeige. 1. Allen unsern Verwandten und Freunden zeigen wir wir hiemit unsere heue vollzogene eheliche Verbindung an, und empfehlen uns ihrer ferneren Freundschaft. Nottelen, den 20. October 1806. C. Richard, Kaiserl, Franz. Domainen=Empfänger in Clebe, Ursula Richard., geb. von Wrede.