Nro. 40 Munste ntelli Anno 1806. risches genzblatt. Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. den 3. October. I. Beförderung. Auf die von den adlichen Gutsbesitzern und Magisträten des Brackelschen Kreises erfolgte Präsentation, ist an die Stelle des abgegangenen Landraths, Grafen von Bocholtz, der Carl Moritz von Haxthausen auf Böckendorff, nachdem er von der OberExaminations= Commision wegen seiner Fähigkeiten geprüft und qualifizirt befunden, wiederum zum Landrath im Brakelschen Kreise bestellet, die Bestallung allerhöchsten Orts unterm 18. August c. vollzogen und derselbe in dieser Qualität vereidet worden. Sig. Münster, den 19. Septemb. 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. von Forckenbeck. Lehmann. v. Thadden. II. Publicanda, r. Seine Königl. Majestät von Preußen 2c. Unser allergnädigster Herr, haben mittelst Cabinets= Ordre vom 8. d. den Ankauf oder Eintausch der Fourage von den Schirrmeistern oder Knechten der mobilen Armee, und von ihren Trains, bei Vermeidung Zuchthaus= oder Vestungsstrafe, sämmtlichen Einwohnern des Staats von neuem zu untersagen und zugleich jedermann zur unverletzlichen Pflicht zu machen, befohlen: demjenigen Schirrmeister oder Knecht, welcher Getreide, Heu oder Stroh zum Verkauf oder Eintausch anbietet, sogleich bei dem ihm vorgesetzten Offizier zur Bestrafung anzuzeigen. Dies lassen Höchstdieselben zur Nachricht und Achtung hierdurch bekannt machen. Sig. Berlin, den 1o. September 1806. Auf Seiner Königl. Majestät allergnädigsten Spezial=Befehl. von Voß. v. Angern. v. Dietherdt. v. Stein. 2. Denen sämmtlichen Hrn. Aerzten und Medicinal=Personen des hiesigen Fürstenthums wird die möglichste Beförderung der wohlthätigen Vaccination hiermit wieder holt und angelegentlichst empfohlen, und denselben zugleich nachrichtlich bekannt gemacht, daß sie zu diesem Behuf bei dem Land= Medico Tourtual hieselbst jederzeit frischen Impfstof erhalten können, wenn sie sich an denselben in postfreien Briefen wenden. Münster, den 1x. September 1806. Königl. Preuß. Provinzial=Collegium-Medicum& Sanitatis. v. Forckenbeck. Kerlen. III. Avertissement. 1. Mittwochen den 8. anstehenden Monats October des Nachmittags 2 Uhr soll der Stadtskeller, unter alsdann bekannt zu machenden Bedingungen im Hause selbst, den Meistbietenden verkauft werden. Die Taxe und Bedingungen sind vorher auf der Stadtregistratur einzusehn. Münster, den 17. September 1806. Stadtdirector, Burgermeister und Rath. Hildebrand. Schweling. Münstermann. Meiteler. IV. Ediktalladungen. 1. Da die in der Bauerschaft Aldrup, Kirchs. Lienen, belegenen Gemeinheitsgründe, namentlich: 1. das Aldrupper Heidfeld, 2. die Voßehaar, 3. das Sennsfeld, und alle äbrigen kleineren Parcelen zur Theilung gebracht werden sollen; so ist zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte der Lie quidationstermin, in der Wohnung des Kaufmanns Meiners zu Lienen, auf Montag den 20. October d. J. Vormittags 9 Uhr angesetzt. Alle diejenigen, welche in den genannten Aldrupper Gemeinheiten Realgerechtsame, sie mögen in Eigenthums= Hütungs=HolzungsPlaggenstichs= oder sonstigen Rechten bestehn, zu haben glauben, werden daher aufgefordert, selbige in dem angesetzten Termin unter der Warnung anzumelden und zu justificiren, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Gerechtsamen präcludirt und mit einem ewigen Stillschweigen belegt werden sollen. Die Guts=Grund= und Eigenthumsherrn der Aldrupper Gemeinheits=Interessenten müssen gleichfalls deren Rechte in dem anstehenden Termine wahrnehmnen, und werden sonst mit etwaigen Widersprüchen in der Folge nicht gehört, sondern dafür angesehen werden, daß sie die Beschlüsse der Erschienenen genehmigen und als rechtsverbindlich wider sich anrekennen, Teckleuburg, den 6. Juli 1806. Königl. Preuß. Markentheilungs= Commission. Heffbauer. 2. Da der Burgermeister Stephan Joseph Schwarte zu Wolbeck, als Ankäufer des von dem Joseph Marcns zu Arensberg besessenen, beim Wigbold Wolbeck ohnweit dem Kötter Rolff vorm Münsterthor belegenen sogenannten Dieck= Kamp; ferner zwei Stücke Ackerland aufm Wolbeckschen= Esch, zwischen der hiesigen Kirche und der zur Dom=Vicarie des Hrn. Professors Ueberwasser gehörigen Ländereien belegen, auf die Erlassung eines öffentlichen Aufgeboths angetragen hat; so werden alle diejenigen, welche an gedachte Grundstücke Realansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche innerhalb 3 Monaten und längstens in dem am gewöhnlichen Gerichtsort zu Wolbeck auf den 1c. October 9. c. Vormittags 10 Uhr angesetzten Termin gehörig anzumelden und zu rechtfertigen, unter der Warnung, daß sie sonst hiemit unter Anflegung eines ewigen Stillschweigens durch ein förmliches Erkenntniß werden präcludirt werden. Wolbeck, den 26. Juni 1806. Königl. Preuß. Gericht daselbst. Busch. Zumbusch, 3. Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preußen 2c. Da die nachgebliebenen Kinder und Erben des verstorneben Kaufmanns Johan Wachmann zu Recke sich dahin erklärt haben, daß sie den Nachlaß ihres verstorbenen Vaters nur sub beneficio 501 Legis& inventarii annehmen wollen, und daß diesem zufolge der erbschaftliche Liquidationsproceß eröffnet werden möge; dieselben aber auch zugleich angezeigt haben, daß die ausstehenden Activ= Forderungen ihres gedachten Vaters und Erblaßers sehr ungewiß wären, u. woraus zu sehen sey, daß davon verschiedene ausfallen würden; solchemnach also der erbschaftliche Liquidations= u. event. der Concours Proceß über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Joh. Wachmann zu Recke, vermittelst Decreti vom heutigen Dato eröffnet, und der Kammer= Fiscal und Justizcommissarius Petri vorläufig zum Curator dieser Liquidations= und eventuell. Concours= Sache angeordnet worden ist; so werden mittelst dieses Proclamatis, welches allhier bei Unserer Regierung affigiret, auch den Münsterschen Intelligens= Blättern sechsmal eingerückt werden soll, alle diejenigen, welche am mehrgedachten Nachlaß einige Forderung oder Anspruch zu haben vermeinen, verabladet, in Termino den 22. October dieses Jahres des Morgens 9 Uhr in hiesiger Regierungs=Audienz, vor dem ernannten Deputato Regierungsrath Warndorf, entweder in Person oder mittelst gehörig qualisicirter und hinlänglich instruirter Bevollmächtigte, wozu den hier Unbekannten die Justitzkommissarien Prof. Raydt und Justizburgermeister Tietz vorgeschlagen werden, zu erscheinen, sich über die geschehene Anordnung des Curatoris Maflae zu erklären, sondern ihre habende Forderungen und Ansprüche anzugeben und gehörig zu justificiren, darüber mit den Wachmannschen Erben und deren Curatore ad Protocollum zu verfahren, und demnächst rechtliches Erkenntniß und Ordnung in der abzufassenden Classificationssentenz zu gewärtigen, unter der Warnung, daß im Fall die Erbschaftsmasse zur Berichtigung der sich meldenden Gläubiger auslangend seyn mögte, alsdann die Ausbleibenden ihrer etwaigen Vorrechte werden verlustig erkläret, und sie mit ihren Forderungen nur an das. jenige, was nach Befriedigung der sich Meldenden von der Masse übrig bleiben mögte, verwiesen; im Fall der Unzulänglichkeit der Masse aber, die Nichterscheinenden zu gewärtigen haben würden, daß sie mit ihren etwa habenden Forderungen an die Masse präcludirt, und ihnen damit gegen die sich Meldenden ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Schließlich wird zugleich der offene Arrest hierdurch verfüget, und allen denjenigen, welche an mehrgedachter Wachmannschen Masse etwas schuldig sind, befohlen, nicht anders als an den gedachten Curator oder an das gerichtliche Depositum zu bezahlen, oder was sie von dem Erblasser Johan Wachmann in Händen haben, dahin abzuliefern, unter der Warnung, daß sonst das Bezahlte für nichtgeschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn aber die Inhaber Gelder oder Sachen verschweigen oder zurückhalten sollten, sie noch außerdem ale les daran gehabten Unterpfandes und andern Rechts verlustig erklärt werden sollen. Ure kundlich des hierunter gedruckten größern Regierungs= Insiegels und derselben Unterschrift. Lingen, den 3. Juli 1806. Königl. Preuß. Tecklenb. Lingens. Regierung. (L.S.) v. Goldbeck, Beckhaus. 4. Da über das Vermögen des I. Ribbehegge im Dorfe Alberloe, welches vorzüglich aus einem im gedachten Dorfe belegenen Hause und Nebengebäude besteht, durch die Verfügung vom heutigen dato der Concurs eröffnet worden; so werden sämmtliche Gläublger, welche an das gedachte Vermögen einen Anspruch zu haben vermeinen, hiedurch vorgeleden, ihre Ansprüche in dem auf den 24. October a. c. Vormittags 10 Uhr anberaumten Termin gebührend anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb, gegen die übrigen Gläubiger, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. In dem anberaumten Termin haben sich *) Creditores zugleich über die Beibehaltung oder Abänserung des zum Interimscurator und Contradictor bestellten Herrn Licentiaten Limberg, unter der Verwarnung zu äußern, daß sonst nach pflichtmäßigem Ermessen, deshalb ex officio Verfügung getroffen werden soll. Sendenhorst, den 1g. August 1806. Königl. Preuß. Gericht. Kreutzhage. Langen. 5. Da der Könizl. eigenbehörige Colonus Berken eyer zu Schale wegen des höchstverschulderen Zustandes dieses Colonats um Convocation seiner Creditoren und Verstattung zu einem billigen Aufbringen gebeten hat; so werden hiemit alle und jede, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen an den Col. Berkemeyer zu haben glauben, vorgeladen; solche in Termino Montag den#3. October anzugeben und zu bescheinigen, auch über die wegen ihrer Befriedigung ihnen zu thuenden Vorschläge sich zu erklären; unter der Warnung, daß die Ausbleibenden den Erscheinenden nachgesetzt, und für einwilligend in alle Beschlüsse derselben angenommen werden sollen. Tecklenburg, den 29. August 1806. Königlich Preuß. Justiz: Amt. Hoffbauer. 6. Da bei der allhier vorgewesenen Feuersbrunst die Grundacten, und die ausgefüllten Intabulationsblätter ebensowohl, als die Ingrossarionsbücher mit verbrannt sind; so bleibt kein anderes Mittel übrig, als die Bearbeitung des Hypothequenwesens von neuem wieder anzufangen. Es werden des Endiejenigen, welche zum Hypothequenbuch des hiesigen Gerichts hypothekarische Forderungen, Ausgänge, Belastungen, und Einschränkungen des Eigenthums angemeldet gehabt haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen sechs Monaten aufs neue beim hiesigen Gerichte zu melden und ihre Ansprüche zu ligüidiren, auch die darauf sprechenden Dokumente und sonstigen Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche sich nicht melden wer562 den, nach Ablauf der Frist allen zum Hypothequenbuch eingetragenen Forderungen nachstehen sollen. Sendenhorst, den 28. August. 1806. Königl. Preuß. Gericht. Kreuzhage. 7. Alle und jede Gläubiger, welche einigen Anspruch oder Forderung obsonst ein dingliches Recht, an die von der Wittwe Silberschmiedin Neumüller an den Kaufhändler Rheinke, nachher von diesem unterm 10. August l. J. an den Kürschner Joh, Hermann Stemmer verkaufte, zu Rheine auf der Münsterstraße belegene Wohnbehausung nebst Zubehör., haben oder zu haben vermeinen, werden hierdurch zum I., 2,, 3. und letztenmal edictaliter verabladet, um innerhalb 6 Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den I., 14 Tage für den 2. und 14 Tage für den z. und letzten Termin peremtorie bestimmt werden, ihre am obbemeldten Wohnhaus sammt Zubehör habende Ansprüche und Rechte, cum Justificatoris, beim hiesigen Stadtgerichte, unter Strafe ewigen Stillschweigens gehörig zu proponiren. Sig. Rheine, den 26, August 1806.„ Ad. Decretum Dm. Jud. F. A. Niermann, Gerichts. 8. Vermöge rechtlichen Erkenninisses des Richtern der Stadt und des Amts Bocholt Herrn Doctoren Herding, werden hiermit alle und jede, welche an das von der Fräulein M. Jos. v. Spietal, Chanoniesse zu Toest, auf dem Hause Coul in dem vormaligen Preußischen Gelderland, an Job Wilh. Worthmann und dessen Ehefrau, Johanne Elisaberh geb. Rölving bei Krechting wohnhaft, mittels Verkaufs abgestandene, bei Krechting oder in der Hofesaat Krechting belegene Erbe Worth, oder eine oder andere Zubehörung desselben, irgend ein dingliches Recht, Spruch oder Forderung etwa aus einem allgemeinen oder besondern Pfandrechte, Lehen, Fideicommisse, Näherrechte, Wiederkaufsrechte, Rückfallsrechte, Dienstbarkeit, Erbrechte, oder aus irgend einem andern Grunde, wie der auch Namen haben mögte, zu haben vermeinen(nur mit Ausnahme der vorbemeldten Verkäuferin, dann des Hauses Cretier mit den an selbigem alljährlich zu entrichtenden 9 Scheffel Zehntroggen, ferner eines zeitlichen Pfarrers zu Rhede mit den an diesem jährl. zu entrichtenden 3 Spind Roggen, ingleichen eines zeitlichen Küsters zu Rhede mit dem an selbigem jährl. zu entrichtenden Brode und halben Schweinskopfe, endlich eines zeitlichen Österpförtners zu Bocholt mit den von selbigem jährl. abzuholenden#2 Roggen= Garben) hiermit ein für dreimalen edictaliter& peremptorie verabladet, um solche Gerechtsame innerhalb 6 Wochen, nach erster Bekanntmachung dieses, allenfalls am ersten darauf folgenden Gerichtstage bei dem hiesigen Gerichte der Stadt und des Amts Bocholt, selbst persönlich, oder durch einen von den Gerichtsprocuratoren Reygers, Brüninck, Sarrazin, Bangen, Schmölders und Meyer vorzustellen und die Beweise ihrer Ansprüche, nebst einer deutlichen Berechnung der rückständigen Zinsen, zu produciren, mit der Verwarnung, daß nach Umlauf der oben gesetzten Frist den Nichterschienenen ein ewiges Stillschweigen eingebunden, bei Ermangelung der Urkunden die Erscheinende zu der Klasse der persönlichen Gläubiger verwiesen; auf nicht beigebrachte Ziusenberechnung aber auch keine Zin sen vergütet werden sollen. Bocholt, den 3o. August 1806. Auf richterliches Erkenntniß. I. Willemien, Gerichts. o. Auf Andringen mehrerer Gläubiger werden hierdurch alle diejenigen, welche an dem Kaufhändler Joh. Matthias Dieckmann in Bissendorf Forderungen haben, verabladet, um solche entweder am Sonnabend den a., oder am Sonnabend den 18., oder endlich am Freitage den zu. October d. J. dahier im Gerichte, bei Strafe ewigen Stillschweigens, anzugehen, und vermittelst Vorbringung der in Händen habenden Urkunden, Rechnungen uns sonftigen Beweismitteln zu rechtfertigen, ferner einen Anwald zu den Acten zu bestellen oder zu gewärtigen, daß jemand von Gerichtswegen für sie angeordnet werde. Decret. in confilio. Osnabrück, den 22. July 1806. Von Sr. Königl. Majestät von Preußen provisorisch bestätigre Land= und JustitzCanzley. (L.S.) Dyckhoff. C. v. Bar. 10. Alle und jede Gläubiger, welche einie gen Anspruch oder Forderung an den Bürger und Hutmacher Georg Bohne zu Rheine und desselben sämmtlicher Haab und Güter haben und zu haben vermeinen, werden hierdurch zum 3. und letztenmal edictaliter verabladet, um innerhalb'o Tagen, nach geschehener Bekanntmachung dieses, ihre habende Ansprüche und Forderungen beim hiesigen Stadtgericht, unter Strafe ewigen Stillschweigens gehörig zu proponiren und zu justificiren. Sig. Rheine, den 5. September 1806. Ad Decrét. D. Jud F. A. Niermann, Gerichts. V. Gerichtliche Bekanntmachung. 1. Am to. c. ist vor dem Servatii Thor in der ersten Gartenstraße linker Hand hinter dem Alferschen Gartenhause in einem Sumpfe, unmittelbar vor dem Garten des Perrückenmachers Hülskötter und dem Garten des Metzgers Bitter schräg gegenüber, ein neugebornes völlig ausgebildetes Kind, männlichen Geschlechts, todt vorgefunden worden. Der Körper war bereits in Verwesung übergegangen und hatte nach dem Urtheile der Sachverständigen wenigstens 14 Tage im Wasser gelegen, der Hals war mit zusammen gedrehtem und in einem Knoten geschlungenem Schilfrohr fest zusammen geschnürt. Da diesemnach die Zeichen einer geschehenen Ermordung vorhanden, der oder die Thäter aber bis hiehin nicht bekannt sind; so wird ein jeder, der zu deren Entdeckung Spuren an die Hand zu geben weiß, auf gefordert, dem Gerichte davon Anzeige zu machen. Insbesondere werden die benachbarten Orts= Gerichte ersucht in ihren Jurisdic= tions= Bezirken wegen dieses Vorfalls zweckmäßige Nachforschungen zu veranstalten. Münster, den 23. September 1806. Königl. Preuß. prorisorisches Inquisitoriat. von Schüching. Kercksig. Woldering. Offener Arrest. 2. Da über das Vermögen der Kaufleute Adolph Dolle& Comp. zu Saerbeck der Coneurs dato eröffnet ist; so wird allen und jeden, welche von den Gemeinschuldnern an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaften etwas hinter sich haben, hierdurch angedeuret, nicht das Mindeste denselben davon zu verabfolgen, vielmehr dem hiesigen Gerichte fordersamst davon Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das hiesige Depositum abzuliefern, und zwar unter der Verwarnung, daß, wenn dennoch den Gemeinschuldnern etwas bezahlt oder ausgeantwortet werden mögte, dieses für nicht geschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben; derjenige Inhaber, welcher zur Masse gehörige Gelder oder Sachen verschweigen oder zurückhalten würde, seines Unterpfandes und übrigen Rechts außerdem für verlustig erklärt werden wird. Bevergern, den g. September 1806. Königl. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. 3. Da in Sachen der Maria Anna Pütz, wider ihren Ehemann Anton Pütz dahier zu Münster, die unterm r9. Juli a. c. erlassene, und durch hiesige Intelligenzblätter Nr. 31, 32 und zz bekannt gemachte interimistische Verfügung, wegen einsweiliger Aufhebung der Gütergemeinschaft zwischen gesagten Eheleuten, während ihrer vergleichsmäßigen Trennung von Tisch und Bett, wieder eingezogen worden; so wird solches zu jedermanns Nachricht shierdurch bekannt gemacht. Münster, den 16. September 1806. Officialatgericht hieselbst. Zur. Mühlen. Cruse. 4. Es wird hiemit von Gerichtswegen bekannt gemacht, wie daß in Sachen der Frau Wittwe Kaufhändlerin Niehaus, geb. Linge zu Rheine Klägerin und Triumphantin, wider die Frau Wittwe Berrent, geb. Overman daselbst Beklagte und Succumbentin, am Freitag den ro. October l. I. Vormittags 11 Uhr auf dem Rathhause zu Rheine, die der Succumbentin Wittwe Berrent zuständige, auf der Münsterstraße zu Rheine sub Nro. cst. th1 belegene halbe Wohnbehausung, nebst dazu gehörigen Höfchen, cum onere& Commodo pro zitimato; zu 350 Rthler öffentlich zum feilen Kauf ausgesetzt, und dem Meist= und Letztbiethenden gerichtlich zugeschlagen werden soll. Kauflustige können sich des Endes auf den bestimmren Ort und Stunde einfinden. Sig. Rheine, den 17. September 1806. Ad. D. Dm. Judicis. F. A. Niermann, Gerichts. Subhastations=Patente. 5. Zur Befriedigung der ausgewonnenen Forderung, welche die Eheleute Joan Bernd Wittkamp an der Wahldemeyde, Kirchs. Bockum, den minderjährigen Kindern des verstorbenen Kupferschlägers Voß in Homm verschulden, sollen folgende den besagten Eheleuten Wittkamp zugehörige Grundstücke, als r) ein Saatkamp am Loddenbusch, ohngefähr Ir Scheffel Landes, Berliner Maaß Einsaat haltend, tarrt zu 3oo Rthlr. 2) zwei Kuhweiden, auf dem Ochsenkamp ohnweit dem Hause Nordheringen gelegen, taxirt zu 5o0 Rthlr. 3) ein Scheffel Einsaat Landes, das Hauptstück genannt, nahe bei dem Wittkampschen Hause nächst dem Komp nach Osten, dem Dieck nach Säden, dem Hausgarten nach Norden gelegen, und nach Westen an den Weg gränzend, taxirt zu 1roo Rthlr. im Wege der Erecution den Meistbietenden 5o5 öffentlich verkauft werden, und sind die Biethungstermine auf den 28. October, auf den######November und auf den 23. December d. J. jedesmal des Morgens um 10 Uhr auf dem hiesigen Rarhhause angesetzt; weshalb besitz und zahlungsfähige Kauflustige hierdurch aufgefordert werden, in diesen Terminen ihre Geborhe abzugeben., Uebrigens können Taxe. und Vorwarden täglich in der hiesigen Gerichtsregistratur eingesehen werden. Werne, den 18. September 1806. Königl. Preuß. Gericht. Strobandt. Heckmann. 6. Einem allergnädigsten Rescripte der hochlöblichen Regierung hieselbst zufolge, soll der den Erben Wieborg zugehörige, außerhalb dem Höchsterthor am Bolwege, und zunächst den Gärten des Hrn. Obermarschalls von Schmising, des Faßbinders Stoltebehn und des Kramers Thuissing gelegenen Garten, welchen bis hiehin der Organist Kreß in Heuer gehabt, und zu 450 Rthlr tarirt ist, meistbietend gerichtlich verkauft werden, und sind hiezu die Bietungstermine auf den zr. October, auf den 20. November und auf den 20, December a C. jedesmal des Nachmittags 2 Uhr, in der Wohnung des Richters Goesen hieselbst anbetaumt. Zahlungsfähige Kauflustige werden daher aufgefordert in diesen Terminen zu erscheinen und ihr Geboth abzugeben; und sind Tare und Vorwarden täglich in der Gerichts Registratur einzusehen. Münster im Gogericht Backenfeld, den 29. September 1806. Goesen. Bahlmann. VI. Vermischte Nachrichten. r. Es wird auf einem adlichen Hause ein geschickter Jäger verlane“, und kann derselbe gleich den Dienst antreten. Beim Hrn. J. Tergeist am Ascheberger Hof ist die Anweisung zu erhalten. 2. Auf dem Guthe Hange bei Freren lie“ gen 5##s4 Last wohl verwahrter Pachthafer zum Verkauf vorräthig. Wer solche im Gans zen oder Theilweise anzukaufen Lust hat, der beliebe sich zu melden bei dem jüngern Amtmann Rump, zu Freren in der Grafschaft Lingen. 3. Zur interimistischen Bewohnung der hiesigen Martini=Dechaney wird, jeleher jelieber, ein sicherer Pachtlustiger gesucht. Die meisten Stuben derselben sind mit Oefen versehen; so wie sich auch noch verschiedene Meublen in denselben vorfinden. Ebenfalls kann der Garten, in welchem noch viele Gemüse vorräthig sind, dem Pächtiger überlassen werden. Man kann dieselbe täglich besehen, die nähern sehr billigen Bedingungen erfahren. Münster, den z. September. 1806. 4. Auf einer gelegenen Straße sind vier bis sechs Zimmer nebst Küche, Garten und Stallung, wenn diese verlangt werden, sogleich zu vermiethen. Das Intell. Comt. giebt Nachricht. 5. Diejenigen, die an der verstorbenen geistlichen Jungfer, Dominika Böhmer, aus dem aufgehobenen Kloster Verspol, noch Forderungen oder Zahlungen zu machen haben, wollen sich binnen vier Wochen bei mir Untergeschriebenen melden. Münster, den z. October 1806. Clemens Aug. Brockmann. 6. Auf Aegidii Straße nahe am Thor sind vier Zimmer nebst Küche und Hinterhaus, wie auch einige Zimmer im obern Theil des Haused, mit oder ohne Meublen, zu vermiethen, welche gleich bezogen werden können. Das Intell. Comt. giebt Nachricht. 7. Ein sehr hübsches und gelegenes Haus, nebst einem dahinter gelegenen Garten, steht gleich zu vermiethen. Das Int. Comt. giebe Nachricht. 4nk 8. Ein guter Hünerhund im 3. Jahre steht zu verkaufen. Das Int. Comt. sagt, wo? h. Ein gelegenes Haus in Wolbeck mit einem großen Garten, der mit vielen Obst 506 bäumen und Schopfen besetzt ist, steht gegen Münster=Send zu vermiethen. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 1o. Bei B. W. Hassenkamp& Comp., im Kathagen, ist beste holländische Butter in Parthien und einzelnen Fäßchen, desgleichen russische Lichter um billige Preise zu haben. tr. Meine schleunige Abreise von Münster erlaubte mir nicht, mich meinen Anverwandten, guten Freunden und Gönnern persönlich zu empfehlen, hierdurch empfehle ich mich gehorsamst zur fortdaurenden Freundschaft und gütigem Andenken, Münster, den 29. September 1806. von Colson, Major und zweiter Commendant zu Nien= burg. 12. Mehrere meiner Schüler haben mir wiederholt den Wunsch geäußert, daß ich zu ihrer Prüfung einen öffentlichen Vall geben mögte. Ich beehre mich daher denselben gemäß, einem geehrten Publico hiermit anzuzeigen, daß ich mit hoher obrigkeitlicher Erlaubniß am Sonntag den ro. dieses einen solchen Prüfungsball im hiesigen Komddienhause geben werde, an welchen, außer meinen Schülern, auch andere Tanzliebhaber und sonstige Personen Antheil nehmen können. Es wird mir üörigens zum besondern Vergnügen gereichen, wenn die hiesigen fremden Tanzliebhaber mit den Figuren der Quadril= len, welche auf diesem Ball werden aufgeführt werden, sich bekannt zu machen für zut finden sollten, und erbiete ich mich solche in ihren resp. Behausungen oder bei mir in der Weges= End= Straße hieselbst zu zeigen, wenn sie mich in dieser Absicht zu sich veraulaßen oder an meiner Behausung mich mit ihrer Gegenwart zu beehren die Güte haben wollen. Münster, den 2. October 1806. Dupré, Tanzmeister. r3. Das auf Ludgeri Straße Nr. 167 belegene Haus mit Einfahrt, Hinterhaus und Hof, soll am Samstag den 18. d. Nachmittags 3 Uhr, in der Behausung selbst, den Meist= und Letztbietenden verkauft werden. Die Bedingungen können bei Unterschriebenett vorher eingesehen werden, Münster den 1. October 1806. Richter Meyer ex C. 14. Da mir gemäß ercheilter Instruction allergnädigst aufgebeben, damnach zu sehen daß das Gras auf den Straßen; an den dffeatlichen Gebäuden sowohl als an den Privathäusern, Kirchhöfen und Gärten in der Stadt, wo keine starke Passage ist, zweimal im Sommer, als im Monat Juni und October, durch die Eigenthümer, oder denen es angeht, ausgejätet und auf den Kothaufen geworfen werden; so wird dieses hierdurch bekannt gemacht, wornach sich ein jeder zu achten hat. H. Beßmann, Straßeninsp. 15. Bei Waldeck in Münster ist zu haben: Geheimes Rezept aus Gerste den besten Weinessig zu bereiten. Preiß 16 ggr. Dieses gemeinnützige Recept wurde im Manuscript für einen enormen Preis verkauft. Durch die Erscheinung im Druck und den ungleich wohlfeilern Preis, wird es leichter zur Kenntniß des landwirthschaftlichen Publicums gelangen. Ich mache demnach jedermann auf dieses ächte, durch viele Versuche erprobte Mittel aufmerksam. Man kann sich durch die Wohlfeilheit desselben, einen guten dem Weinessig übertteffenden Essig, ohne viele versprechen daur; einen veltagen Rutzen 1o. Den 8. October und an den folgenden Tagen sollen in der auf der Sandstraße belegenen Behausung des verstorbenen Weinhändlers Rüschoff allerhand Mobilien, bestehend in Schränken, Komoden, Tischen, Stühlen, Uhren, Silber= Kupfer= und Zinngeschirr, Porcellain, Bett= und Linnenzeug, den Meistbietenden, gegen gleich baare Zahlung, verkauft werden. Das auf der Sandstraße in Ueberwasser Nr. 270 belegene Wohnhaus, nebst Stallung und Garten, steht gegen Michaeu l. J. zu vermiethen und kann sofort bezogen werden. Das Nähere ist beim Hauptmann. Leonhart am Martini Kirchhof zu er(Hiebei eine Beilage.) Beilage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 40. I. Publicandum Auszug aus den Königl. Strafgesetzen, wegen der Desertion. §. I. Jedermann ist dem Landesherrn Treue und Gehorsam schuldig. C. o. Niemand darf bei Vermeidung einer Geld= oder Leibesstrafe seinen Wohnort ins Ausland verlegen. C z. Ausgetretene Kantonnisten verlieren ihr Vermögen, und derjenige, der ihnen Schulden bezahlt, oder sonst etwas zuwendet, muß doppelt so viel als Strafe entrichten. a Wer sich selbst verstümmelt, um sich zu Kriegesdiensten untauglich zu machen, wird öffentlich gestäupt, und kömmt ins Zuchthaus oder auf die Festung. §. 5. Wer einen Deserteur durchhilft, hat Fesiungs=, Zuchthaus=, auch nach Bewandniß der Umstände wohl gar Todesstrafe verG. 6. Der Deferteur selbst aber hat außer dem Verlust seines gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens, bei seiner nicht, erfol, genden Zurückkunft zu erwarten, daß sein Bildniß oder Name an den Galgen geschlagen derjenige, der von einer vorhabenden Desertion weig, un solch hindert, oder unverzüglich anzeigt, kömmt ins Gefängriß oder auf die Festung. 9. 8. Die Frau des Deserteurs verliert ihr Vermögen, wenn sie einer Wissenschaft überführt ist. Münster den 21. Juni 1805. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Vincke. Müller, v. Druffel. Ribbentrop, v. Forckenbeck. v. Wolfframsdorff. „##medding. v. Eulemann, Kottmeier, II. Vermischte Nachrichten. r. Levi Windmüller aus Warendorf, ist diese Woche von Hamburg retournirt, wird also diesen Herbstsend mit einem außerordent= lich schönen Waarenlager nach Münster kommen, verspricht die allerbilligsten Preise und reelste Bedienung. Logirt bei dem Hrn. Wiedemann aufm Markt. 2. Dienstag den 7. October sollen 3 auf dem Geist, nahe bei Althoff, belegene Stücke Landes, welche bis jetzt der Ziegelmeister Brüggemann in Heuer gehabt, meistmietend verkauft, wenn aber darauf kein annehmliches Gebot geschieht, gleich an selbigem Tage meistbietend verpachtet werden, wozu sich resp. Kauf= und Pachtlustige am besagten Tage, des Morgens ro Uhr, auf dem Neuenkruge einfinden wollen. 3. Aus freier Hand stehn zu verkaufen: vor Mauritzthor ein Garten mit allerhand Obstbäumen und eines der schönsten, kostbarsten Gartenhäuschen; vor dem Neuenthor ein Garten mit schönen Obsthäumen; bei der Insel vor Aegidiithor, zwei Stück und ein Endchen Landes, ein Malter Einsaat haltend; ein großes Univerfal= Lexieon aller Wissenschaften und Künsten, bestehend in 64 Bänden, in Folio= gebunden. Dann auch allerhand Bauals Thüren, Fenster und sonstiges Eisenwerk. Liebhaber können sich jeden Tag und Stunde in meiner Behausung einfinden. Schlebrügge, Königl. Hofrath. 4. Auf der Höchster Straße Nr. 108 steht ein wohl eingerichtetes Haus, vollen Dienstes, zu vermiethen, welches gegen den 12. November bezogen werden kann. Das Int. Comt. giebt Nachricht, k. Es wird ein junger Mensch gesucht, der zum Schreiben und andern kleinen häus 508 lichen Verrichtungen gebraucht werden kann. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 6. Auf dem Principalmarkt ist ein Zimmer mit Kabinet und Schlafzimmer, vorne an der Straße, zu vermiethen. Das Int. Comt. sagt, wo? 7. Auf dem Roggenmarkt Nr. 333 stehn zwei Zimmer, nebst Alcove mit Meublen, zu vermiethen. 8. Ein unverheurather Mann wünscht als Reitknecht, Kutscher oder Bedienter anzukommen, er hat gute Atteste seines Wohlverhaltens. Das Int. Comt, giebt Nachricht. 9. Auf einer gelegenen Straße sind 2 Zimmer, nebst2 Schlafzimmern mit Meublen, zu vermiethen. Das Int. Comt. sagt, wo? 16. Auf dem Prinzipalmarkt ist vorne nach der Straße ein geräumiges Zimmer, zu einem Waarenlager, gegen künftigen Münster Herbstsend zu vermiethen. Das Int. Comt. giebt Nahricht. II. Das Haus auf dem Bispinghof Nr. Ir3, wobei ein Hinterhaus und einiger Hofraum, ist von nun an zu vermiethen. Bahron. 12. Zwei Zimmer mit Meublen sind zu vermiethen. Das Int. Comt. giebt Nachricht. Geburts=Anzeige, r. Die glückliche Entbindung meiner Frau von einem gesunden Knaben habe ich die Ehre meinen Freunden hiedurch ergebenst anzuzeigen. Werl, den rr. September 1806. Freiherr Clemens von Lilien. Todten=Anzeigen. r. Am g. dieses Monats verstarb dahier die unverehlichte Juliane Albertine Scheffer, geranpt Boschorst, im 82. Jahr ihres Alters, mit den Sterbesakramenten frühzeitig versehen. Unterzeichnete Erecutoren benachrichtie gen von diesen Todesfall ihre Verwandte und Bekannte und empfeblen die Seele ihrem Gebeih. H. Zur Mühlen, Offieial als Erecuter. J. H. Brokmann, Dechaut zu St. Martin als Exrcutor. 2. Den i7. d. des Morgens 6 Uhr starb unser innig geliebter Vater, Friedrich von Grevingen, Hauptmann in Münsterschen Diensten, im 79. Jahre seines Alters, und am 23. des Margens früh um 1 Uhr starb unser sehr geliebten Bruder, Ferdinaud von Grevingen, Fähnrich in Münsterschen Diensten, im 45. Jahre seines Alters, beide mit allen heiligen Sakramenten versehen. Wir zeigen diesen für uns so schmerzlichen Verlust allen Verwandten und Freunden an, und empfehlen uns, unter Verbittung aller Beileidsbezeugungen, die unsern Schmerz nur vermehren würden, zur Fortdauer ihrer fernern Freundschaft und Gewogenheit. Rengeling, den 25. September 1805. Marianne von Grevingen, Abtissin zu Rengeling. Eleonora von Grevingen, Abtissin zu Hertzebrock. Theresia von Grevingen, Capitula, rin zu Gravenhorst. 3. Am 12. dieses, Nachmittags 4 Uhr, starb dahier an einer Eutkräftung mein Oheim, der Krameramts= Verwandter Franz Casper Efftinck, in einem Alter von 68 Jahren. Er war seit 40 Jahren Bürger hiesiger Stadt, und nimmt von allen, die ihn näher kannten, das Zeugniß eines rechtschaffenen und thätig geführten Lebenswandets, mit sich zu Grabe. Unterzeichneter macht diesen Todesfall den sämmtlichen Verwandten, Freunden und Bekannten hierdurch bekannt, empfiehlt den Verstorbenen ihrem Andenken und sich zur fernern Freundschaft. Münster, den 25. September 1806. Des Verstorbenen Vetter, Ferd, Efftinck.