Nro. 36 Münste Inkelli Anno 1806: risches genzblatt. Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. Freytag den 5. September. I. Publicandum. 1. Auf Veranlassung der Königl. Krieges= und Domainen Kammer zu Münster wird hiemit in Gemäßheit der Vorschrift der Gerichts= Ordnung Theil r, Tit. 36, L. 3 und des Circulars d. d. Berlin den 2. Mai 1786 verordnet, daß alle und jede aus dem Königl. Preuß. Fürstenthum Münster gebürtige, zwischen sechzehn und fünf und vierzig Jahr alte, zum Bürger= und Bauernstand gehörende, in der Grafschaft Mark sich aufhaltende Mannspersonen sich binnen acht Tagen à dato dieses mit einem Erlaubnißschein der Polizey= Obrigkeit ihres Geburtsorts im Münstrischen, zum Aufenthalt in hiesiger Provinz versehen, und diese Atteste bei der Obrigkeit ihres Aufenthalts in hiesiger Provinz vorzeigen sollen, widrigenfalls ein jeder von Ihnen, welcher sich auf diese Art nicht legitimiren kann, arretirt und nach Münster abgeliefert werden soll, als worauf zu attendiren sämmtliche Land= und Steuer= Räthe, Magisträte und Receptores und sonstige PolizeyBehörden angewiesen werden. Hamm, den 26. August 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Rappard. Wolff. v. Beust. v. Ammon. v. Erömannsdorff. Terlinden. Maaßen. v. Mäntz. Stemmer. II. Avertissements. r. Es wird hiermit sämmtlichen hiesigen Einwohnern bekannt gemacht, wie wir in Erfahrung gebracht haben, daß mehrere Eigenthümer von Pferdeställen auf den für ihre Mitbürger schädlichen Gedanken verfallen sind, entweder ihre Pferdeställe ganz abzubrechen, oder dieselben durch Abbrechung der Krippen und Raufen, oder doch sonstige Verwahrlosung dergestalt in Unstand zu bringen, daß keine Militair= Pferde darin gestellt werden können, welche dann allein demjenigen Bürger die aus ihren Ställen einen Theil ihrer Nahrung ziehen, nothwendig zur Last kommen 452 müssen, um diesem Einhalt zu thun, wird hiermit unter besonderer Authorisation der hochlöblichen Krieges= und Domaineit= Kammer, sämmtlichen Eigenthümern von Pferställen in hiesiger Stadt anbefohlen: in Zeit von 8 Tagen nach der ersten Bekanntmachung dieser Verordnung ihre Pferdeställe in Stand zu setzen, und selbige mit den erforderlichen Krippen und Raufen zu versehen, und denjenigen, welche in den letzten 1# Tagen vor dieser Bekanntmachung ihre Pferdeställe ganz abgebrochen haben mögten, selbige so schläunig als möglich wieder herstellen zu lassen; widrigenfalls das Fehlende auf Kosten der Eigenthümer angeschafft und gemacht, und die Kosten mittels parater Exekution von denselben eingezogen werden sollen. Münster, den 24, August 1806. Königl. Servis= Amt. Hildebrand, Butenbender, Flensberg. Hülseberg. a. Es ist beschlossen worden, bei der in diesem Jahre sehr verspäteten Erndte, die Eröffnung der Jagd in den Provinzen Münster, Tecklenburg, Lingen und Paderborn bis zum 24. September d. J. auszusetzen. Sämmtlichen Jagdberechtigten wird solches daher hierdurch zur Achtung bekannt gemacht, und sind die Forst= und Jagd= Officianten angewiesen die Contravenien= ten zur Bestrafung anzuzeigen. Mänster, den z. September 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Schlechtendal, v. Druffel. v. Forckenbeck. III. Ediktalladungen. 7. Das in dem Hunterort Kirchsp. Wersen belegene sogenannte Werser Gehölz soll zur Theilung und Cultur gebracht werden, und ist zur Ausmittelung der Teilnehmungsrechte Terminus liquidationis, in der Wohnung des Wirths Havermeser zu Wersen, auf Montag den 22. September dieses Jahres Vormittags 9 Uhr angesetzt. Alle diejenigen, welche in dem genannten Werser Gehölze Realgerechtsame, sie mögen in Eigenthums=Hütungs= Holzungs=Plaggenstichs= oder sonstiger Gerechtigkeit bestehen, zu haben vermeinen, werden daher hierdurch aufgefordert, selbige in dem angesetzten Termin unter der Bariung anzumelden und zu justificiren, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Gerechtsamen präcludirt, und mit einem ewigen Stillschweigen belegt werden sollen. Die Guts=Grund= und Eigenthums= Herren der Interessenten des Werser Gehhölzes müssen gleichfalls deren Rechte in dem anstehenden Termin wahrnehmen, und werden sonst mit etwaigen Widersprüchen in der Folge nicht gehört, sondern dafür augesehen werden, daß sie die Beschlüsse der Erschienenen genehmigen, und als rechtsverbindlich wider sich anerkennen. Tecklenburg, den 1o. Juni 1806. Königl. Preuß. Markentheilungs. Commission. Hoffbauer. 3. Da der Freiherr Friedrich von Korff, als Ankäufer des lub Nr. cat. 156 der Aegidii Läyschaft auf der Rothenburg hieselbst gelegenen Wohnhauses, der Wittwe Satilers Ernst, geb. Hölscher, auf ein öffentliches Aufgebot der unbekannten Reglprätendenten an selbigen gebührend angetragen hat; so werden hierdurch alle diejenigen, welche an dem bezeichneten Hause irgend einen dinglichen Anspruch zu haben vermeinen, aufgefordert, ihr Realrecht innerhalb 3 Monaten und längstens, in dem vor dem deputirten Regierungs Referendario Liebrecht, auf den 1o. November d. I. Vormittags 9 Uhr an gewöhnlicher Gerichtsstelle angesetzten Termin gehörig anzumelden und zu justificiren. Diejenigen, welche dieser Anweisung zuwider, weder vor noch in dem präsigirten Termin sich melden, haben zu gewärtigen, daß sie mit ihren etwaigen Ansprüchen präcludirt 555 und durch ein Erkenntniß ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Unbekannte oder persöhnlich zu erscheinen behinderte können sich an einen der hier fun. gierenden Advocaten, als die Licentiaten: Brockhausen, Meyer, Honthum, Holstein, Sprickmann, Schürmann 2c. wenden und denselben mit legaler Vollmacht und mation versehen. Münster, den 23. Juli 1800. Königl. Preuß. Stadtgericht. v. Bernuth. Wattendorff. 3. Ba der hiesige Bürger und SchusterAmts= Verwandte Franz Ottmar, in Absicht der von der Wittwe Conrad Bitter angekauften, in dem Dieligrn, ihgffgen singer Wege belegenen zwei Müdde Landes, wovon gedachter Ottmar in Osten und biesige Bürger J. H. Jurgens m Zegguig, nachbart, und woraus jährlich an die Königl. Rentei Marienfeld ein Ouus von zwei Müdde Gerste prästiret werden muß, auf ein öffentliches Aufgeboth der unbekannten Realprätendenten desselben angetragen hat; so werden hiedurch alle diejenigen, welche an dem gedachten Lande irgend emen dinguchen Auspruch zu haben vermeinen, aufgefordert, ihr Realrecht in Zeit 6 Wochen und längstens in dem auf den r7. October c. Morgens 10 Ulhr auf der hiesigen Gerichtsstube angesetzten Präclusivtermin, unter der Warnung anzuzeigen und gehörig nachzuweisen, daß sie ansonst mit ihren etwaigen Ansprüchen sen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Beckum, den 14. August 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Detten. Mues. 4. Da der in des Coloni Qugen Heuer, in der Bauerschaft Setlage Kirchs. wohnhaft gewesene Heuerling Hermann Katte, dessen Ehefrau Aleid, geb. Schappe, dessen beide Söhne Heurich 28 und Gerd 21 Jahre alt, nach Anzeige des Officii Fisci Camerze sämmtlich im Monat Mai 1895 dem Lande entwichen sind, und deren Aufenthalt bisher unbekannt geblieben ist; so werden dieselben, mittels dieser allhier an dse Gerichtsstelle zu affigirenden, und den Münstersterschen Intelligenz= Blättern dreimal eingerückten Edictalcitation, dem Antrage des Ofkficii- Fisci Camera gemäß aufgefordert, ungesäumt in die Königlichen Lande zurückzukehren, besonders aber in Termino den 25. Juni 1807 Vormittags 9 Uhr im hiesigen Collegien=Hause, vor dem angeordneten Regierungs=Assessor von Schilling, zu erscheinen, um sich wegen ihrer unerlaubten heimlichen Auswanderung gehörig zu verautworten, unter der Verwarnung, daß im Ausbleibungs= fall sie für ungetreue Unterthanen erachtet, ihres zurückgelassenen Vermögens für verlustig erkläret, und solches dem Fisco als herrnloses Gut zuerkannt werden soll. Lingen, den 10. August 1806. Königl. Preuß. Tecklenb. Lingens. Regierung. v. Goldbeck. Beckhaus. 5. Da der Königl. eigenbehörige Colonus Berkemeyer zu Schale wegen des höchstverschulderen Zustandes dieses Colonats um Convocation seiner Creditoren und Verstattung zu einem billigen Aufbringen gebeten hat; so werden hiemit alle und jede, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen an den Col. Berkemeyer zu haben glauben, vorgeladen; solche in Termino Montag den#3. October anzugeben und zu bescheinigen, auch über die wegen ihrer Befriedigung ihnen zu thuenden Vorschläge sich zu erklären; unter der Warnung, daß die Ausbleibenden den Erscheinenden nachgesetzt, und für einwilligend in alle Beschlüsse derselben angenommen werden sollen. Tecklenburg, den 20. August 1806.Königlich Preuß. Justiz= Amt. Hrffauer, 6. Da bei der allhier vorgewesenen Feuersbrunst die Grundacten, und die ausgefüllten Inrabulationsblätter ebensowohl, als die Ingrossationsbücher mit verbrannt sind; so bleibt kein anderes Mittel übrig, als die Bearbeitung des Hypothequenwesens von neu*) 65 ei wieder anzufangen. Es werden des Endes diejenigen, welche zum Hypothequenbuch des hiesigen Gerichts hypothekarische Forderungen, Ausgänge, Belastungen, und Einschränkungen des Eigenthums angemeldet gehabt haben, hierdurch aufgefordert, sich binnen sechs Monaten aufs neue beim hiesigen Gerichte zu melden und ihre Ansprüche zu liquidiren, auch die darauf sprechenden Dokumente und sonstigen Beweismittel mit zur Stelle zu bringen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche sich nicht melden werden, nach Ablauf der Frist allen zum Hypothequenbuch eingetragenen Forderungen nachstehen sollen. Sendenhorst, den 28. August. 1806 Königl. Preuß. Gericht. Kreuzhage. IV. Gerichtliche Bekanntmachungen, I. Folgende zur Nachlassenschaft des Baumseidenmachers Christian Westerhove gehörige Immobilien, r) das Nro, 282 dahier aus 2 Wohnungen bestehende Haus, beschwert mit einer jährlichen Abgabe von 1 Rthlr., an die Lammerdinger Armen, taxirt auf 138 Rt. 2) ein Garten auf der Brede, woraus an das hiesige Archidiaconat jährlich 1 Rt. 2Iß. und alle 4 Jahre 6 ß. idt. als Weinkauf bezahlt werden, taxirt zu 25 Rt., 3) ein Garten daselbst, woraus an das Archidiaconat jährlich 26 ß. und alle 4 Jahre 36. Jdt. als Weintauf bezahlt werden, taxirt zu 15 Rt., 4) ein Garten vor dem Emsthor, taxirt zu 20 Rt., soll zur Auseinandersetzung der Erben dem Meistbietenden verkauft werden. Zahlungsfähige Kauflustige werden aufgefordert, ihre Gebothe in dem auf den 21. October Vermittags 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhause angesetzten Termin abzugeben. Die Taxe kann täglich eingesehen werden. Warendorf, den 9. August 1806. Königl. Preuß, Stadtgericht. Schlüter, Henckelmann, Offener Arrest. 2. Nachdem über das Vermögen der Eheleute Wirthschaftern Kemper in Amelsbüren dato der Concurs eröffnet worden; so wird allen und jeden welche von den Gemeinschuldnern etwas zu diesem Vermögen gehöriges, an Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch anbefohlen, denselben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, sondern vielmehr unterzeichnetem Gerichte davon sofort getreue Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum ab zuliefern, unter Verwarnung, daß wenn dennoch den Gemeinschuldnern etwas bezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben; wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselbe verschweigen und zurückhalten mögte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unkerpfandes und etwaigen andern Rechts, für verlustig erkläret werden wird. Münster im Gogericht Backenfeld, den ro. August 1806. Goesen, Bahlmann, z. Es wird hiemit von Landgerichtswegen bekannt gemacht, wie daß in Aeußerungssachen des Bürger und Hutmacher Georg Bohne zu Rheine sämmtlicher Haab und Gäter, am Freitag den 10. September l. I. Vormittags rr. Uhr, aufm Rathhause dahier zu Rheine, das dem obgemeldten Disscusso zuständige, auf der Thyestraße dahier sub Nr. cat. 18 belegene Wohnhaus, nebst dahinter liegenden Hof, von ungefähr 1/2 Scheffelsaat(wovon monatlich 7ß.2dt. Schatzung u. 4ß. 8dt. Servis, auch jährlich 6dt. an der Pastorat prästirt werden muß) cum onere et commodo pro rezit mato 2d 45o. Rthl. von neuem öffentlich zum feilen Kauf ausgesetzt, und dem Meist= und Letztbietenden, gegen baare Zahlung, gerichtlich zugeschlagen 455 werden soll. Kauflustige können sich zur bestimmten Zeit, Ort und Stunde einfinden. Sig. Rheine, den 28. Juli 1806. Ad. Decretum Dm. Jud. F. A. Niermann, Gerichts. 4. Es soll ein zur Concursmasse der Wittwe Peters zu Saerbeck gehöriger, nordwärts an der Landstraße ohnweit des Dorfs gelegener, und an den übrigen Seiten von den Pastorat=Ländereien begränzter, auf fünf Rthlr. gewürdigter Schoppenplatz in Termino den 8. October Morgens 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle subhastirt werden, welches besitzfähigen und zahlungsvermögenden Kauflustigen mit dem Beifügen bekannt gemacht wird, daß auf spätere Gebote nicht reflektirt werden wird. Die Vorwarden können in der Registratur eingesehen werden. Bevergern, den 1o. August 1806. Königl. Preuß, Gericht. Lennich. Weverinck. 5. Zur Befriedigung der Erben Griesdick sollen folgende dem Zeller Dollmann Kirsch. Stromberg zugehörige Sachen, nemlich: 1) Ein Ackerwagen nebst Geschirr, 2) ein Kleiderschrank, 3) zwei kupferne Kessel, a) zwei Kühe, in Termino den 15. September Nachmittags 2 Uhr, an des Wirthschafters Mellagen Hause zu Stromberg, öffentlich verkauft werden. Kauflustige haben sich daher sodann einzufinden und ihr Gebot abzugeben. Oelde, den 24. August 1886. Königl, Preuß. Gericht Stromberg daselbst. Müller. Steckbrief. 6. Der hieselbst wegen eines begangenen Diebstahls inhaftirt gewesene Johann Stephan Schwacke, aus Enniger im Erbfürstenthum Mü ster gbürtig, seiner Profession nach ein Kunstdrechseler, ist in verwichener Nacht aus dem hiesigen Gefängniß ausgebrochen u. entsprungen. Derselbe ist 24 Jahr alt, ohngefähr 5 Fuß 7 Zoll groß, starker Statur, hat ein länglichtes Gesicht, schwarze runde abgeschnittene Haare und einen starken schware zen Backenbart. Bei seiner Entweichung trug er einen Rock von grauem Tuche, eine Weste und eine lange Hose von grauen gestreiften Manschester, weiße baumwollne Strümpfe und Schuhe mit Band zugebunden. Sämmtliche Obrigkeiten werden hiedurch dienstergebenst et sub oblatione ad reciproca ersucht auf denselben invigiliren, im Betretungsfall sarretiren zu lassen und das hiesige Gericht gefälligst davon zu benachrichtigen. Nordkirchen im Gericht Davensberg, den 26. August 1806. Wünnenberg Schlüter. 7. Am 2r. Juni d. J. ist in dem Ostberge ohnweit Stromberg eine unbekannte Weibsperson todt gefunden worden. Dieselbe war von kleiner Statur, mit einigen schlechten Kleidungsstücken nemlich, einem Kamisol von roth und blau geblümten Zitz, einem Rock von roth gestreiften Camelot und weißen linnenen Strümpfen bekleidet, auch befand sich an derselben eine doppelte Tasche von grünem Wande, worauf rothe und weiße Blümchen gestickt, und in welcher eine schlechtepapierne Dose, eine knöcherne Nadelbüchse, ein kleines Halskreuz und einige kupferne Pfennige befindlich waren, befestigt; übrigens aber wahr ihr Körper schon so sehr in Verwesung übergegangen und von den Würmen zerfressen, daß ihre Gestalt gar nicht mehr kenn= noch beschreibbar war. Der Vorschrift der neuen Criminal= Ordnung gemäß, wird die Auffindung derselben hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Oelde, den 28 Juli 1806. Königl. Preuß. Gericht Stromberg daselbst. Müller. Callenberg. 8. Am 25. August l. J. ist in der Nähe der Mauritz= Heide nicht weit vom Mauritze Kirchhofe auf einem Kampe ein todtes Kind, männlichen Geschlechts, gefunden, welches höchst wahrscheinlich gewaltsam ermordet ist: Das Kind war 3 Fußlang, und hatte dem Anscheine nach ein Alter von 2 bis 3 Jahre erreicht, es hatte ein rundes volles Gesicht, hellbraune Haare, blaue Augen, mittelmä 456 ßigen Mund und war überhaupt von schönem Ansehen. Es trug ein seidenes grünes Hütchen, ein roth zitzenes langes Kleid mit kleinen weißen Blumen, unter diesem ein weiß flanellenes Unterkleid, und hierunter ein Hemde von Leinwand, graue wollene Strümpfe, und schwarz lederne Schuhe, welche zugebunden waren. Da bis hiehin weder die Aeltern noch der Mörder des Kindes haben ausgemittelt werden können,, so wird ein jeder aufgefordert, dasjenige, was hiezu dienen kann, dem Gerichte sofort anzuzeigen. Münster im Gogericht Backenfeld, den 1. September 1806. Goesen. Bahlmann. V. Vermischte= Nachrichten. I. Bei meinem bevorstehenden Abgang nach Braunschweig bin ich gesonnen meine beiden, im Krummentimpen gelegenen Häuser, aus freier Hand, einzeln oder im Ganzen, zu verkaufen oder auch zu vermiethen. Wer dazu Lust hat, beliebe sich also zwischen jetzt und den rr. September bei mir, nachher aber bei dem von mir bevollmächtigten Hrn. Kaufhändler Lücke auf der Rothenburg zu melden. Münster, den r. September 1806. Ribbentrop. 2. Da ich leider in Erfahrung gebracht habe, daß einige in meinem Namen Gelder aufgenommen und auf meine Rechnung Sachen angekauft haben, so sehe ich mich genöthiget einem geehrten Publiko hiedurch anzuzeigen, keinem von meinen Hausgenossen oder sonstigen Angehörigen, es sey wer er auch wolle, ohne baares Geld irgend etwas auf meine Rechnung zu leihen oder verabfolgen lassen; indem ich in Zukunft, falls etwas auf Borg gegeben wird, dafür nicht einstehe, auch solche Auszahlungen nicht verfügen werde. Zugleich ersuche ich diejenigen, die noch an mich zu fordern haben, ihre Rechnungen ersten Tages mir einzuhändigen. Mänster, den 20. August 1806. A. Osthues, Goldsch. z. Auf Aegidii Straße steht ein Haus zu vermiethen, und kann gleich bezogen werden. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 4. Auf der Breitengasse steht gegen Michaeli l. J. das Haus Nr. 383 zu vermiethen. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 5. Jemand vermißt seit einiger Zeit einen Theil des Münstrischen Breviers, fast noch neu eingebunden, in schwarzen Safsian mit goldenem Schnitt, partem hyemalem. Der Finder wird ersucht selbiges, gegen ein gutes Trinkgeld, zum Int. Comt. einzuliefern. 6. Am Donnerstag den 1r. l. M. und an folgenden Tagen, Morgens0 und Nachmittags 2 Uhr anfänglich, sollen in der, dahier im Krummentimpen belegenen Wohnbehausung des Hrn, Krieges= und Domainen Raths Ribbentrop verschiedene Mobilien, worunter ein Mahahoni=Secretair, große Spiegel, Spiegeltische, gepolsterte Stühle und Sophas, Comoden, neue Bücherschränke und Repositoria, Oefen mit Pfeifen, Schreibtische, Bettladen, ein Fortepiano, eine Guittarre, Küchenschränke, Porcellain und Küchengeräthe mit dem Meistgeboth, gegen gleich baare Zablung, aus freier Hand verkauft werden. Münster, den z. September 1806. Aus Auftrag. C. A. Hülseberg, Netar. 7. Am neunten Tage des Monats September d. J. sollen die zum Universitäts= Fond gehörige, und vor dem Neuen= Thor aufm Baakenesch, Beminger Land und Willigeresch gelegene Landereien durch das Meistgeboth öffentlich verheuert werden. Lusttragende wollen sich gemeldten Tages Morgens 9 Uhr aufm Benninger Land einfinden, Münster, den 3o. August 1806. Isfordt, Amtmann. 8. Künftigen Dienstag, den g. September und folgende Tage, werden an der Pastorath zu Ascheberg allerlei Hausgeräthe, bestehend in Silber, Kupfer= und Zinngeschirr, ferner in mehreren Betten, geschnitten und ungeschnitten Leinwand, Büchern und Gemählden, nebst allen zu einer vellständigen Haushaltung gehörenden Meubles, wie auch 6 Stück Hornvieh und 2 Schweine, meistbietend, jedesmal Morgens 9 Uhr anfangend, verkauft werden. Executores. D R amen * 3 5 8 der Herrn omkapitularen. Namen und Wohnortder Schildjäger. Domscholaster v. Landsberg von Fürstenberg— von Fürstenberg, F. E. von Nesselrode— Ferd. von Böselager Domprobst von Wrede. von der Lippe— Probst von Schmiesing von Spiegel, F. W. Domdechant Spiegel von Ketteler— von Loe— von Elverfeldt= Werries Vice= Dom. von Droste von Weichs, E. A. von Wenge— von Schell— von Droste, F. O. von Droste, Weihbischof. I 2 3 4 6 7 8 9 10 II 12 13 14 15 16 17 18 19 21 22 23 24 2 X 27 28 29 0 31 □ 33 34 35 5 37 38 9 0 Landrenthmeister Maerle, Münster. Canonicus Brocal. Rath Druffel, Münster. Graf von Stolberg, Mänster. Kaufmann Thering, Münster. Lieut. Godf. Conzen, Münster. Clemens Villhaber, Werkmeister Scheffer, Münster, Rath Lüders, Münster. Med. Dr. Arnold Boner, Münster. Franz Lindenkampf, Münster. v. Bisping, zu Getter. Peter Emtink, auf Mauritz. Clem. Schönstedt, Münster. Dechant Zurmühlen, auf Mauritz. Joann Zumbrinck, auf Mauritz. Lieut, von Weyrother, Rheine. Georg Schonewald, Münster. Engelbert Bruns, Münster, Hülswitt, in Senden. Lieut. Reinhartz, Lt. Volbier, in Münster. Ferdinand Börger, Lüdinghausen. Hauptmann v. der Decken, Max, Droste zu Hülshoff, Münster. Richter Adolph Busch, Münster. Hauntman Wiedenbrück. Kammerdirector Müller. Kaplan Schlathölzer, Rendant Cramer, Mänster, Bernard Brawes, zu Amelsbühren. Vicar. Bonsell, Warendorf. Hauptmann Werner, Münster. Everhard Veltmann, Münster, Li. Deiters, Münster, 458 N ame u der Herrn ** ap 6 3 Namen und Wohnert der Schildjäger. von Weichs, zur Wenne— von Lüning, Fürst= Bischof von Corfey. von Droste, Clem. Aug.— von Wrede, zu Ameke.— von Rump——— von Merveldt—— von Westerholt—— von Korff—— Probst von Böselager— von Kesselstadt—— von Böselager von Bourscheid— von Elverfelo, W. A. von Merode— von Metternich von Böselager, Fried. 41 42 43 44 47 48 49 50 51 □# 53 54 57 58 50 60 61 62 63 4 65 66 67 68 69. 70 7I 72 Mathias Ewers, zu Warendorf. Canon. Hildebrand, Münster. Procurator Krey,— Rittmeister Westermann,— Hauptmann Bartels,— J. H. Brockmann,— Henr. Laport,— Li. Wilh. Hüger,— Regierungsrath Callenberg Mänster. Gausepohl, zu Saffenberg. Assessor Deiters, zu Münster. Niedieck, zu Münster. Lieut. Joseph v. Frichen.— von Forckenbeck,— Affesser Druffel,— Franz Wilh. Schmitz, Warendorf. Adolph Heidfeldt. Richter Oberhage, Mänster. Krieges= und Domainenrath SchefferSecretair Hosson, Münster. Hauptmann Hammers, Münster. Lt. Clem. Borggreve, Mänster. Kaufmann Beyerlee, Mänster. Graf von la Fargue, Hubert, zu Amelsbühren. Andreas von Hamm, Reg. Rath Meyer, Münster. Franz Bernhard Bucholz, Münster. Kaufmann Rose, Franz Emmerich, Münster. Lieut, Jungbludt, Mänster, Hauptman Güding, Mänster. Zur Form obiger ausgegebenenen Schilder ist ein rundes gelbes Blech mit NamensAufschrift des Schildherrn, Schildjägers und beigefügter Nummer gewählt. Münster aus der Copitular= Versammlung, den 24 August 1806. Zur Beglaubigung. Th. Scheffer, genannt Boschorst, Domsecret. (Hiebei eine Beilage.) 9 Beilage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 30. I. Publicandum. 1. Die Königl. Krieges= und Domainen= Kammer ist authorisiret, den sämmtlichen Einwohnern der Provinzen ihres Departements die beruhigende Versicherung zu ertheilen: Daß an Abtretung irgend einer der Königl. westphälischen Provinzen nie gedacht worden ist, und daß des Königs Majestät nie ein Dorf davon abtreten werden. Wernach das Publikum alle von Uebelgesinnten verbreiteten Gerüchte gehörig zu würdigen wissen wird. Münster, den 4. September 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. Müller, von Druffel. Scheffer. II. Gerichtliche Bekanntmachung. 1. Eine Rustikalbesitzung der Wittwe Fürgen Freuden, geborne Remme, zu Brochterbeck, der sogenannte Holzkamp in der Bauerschaft Holzhausen, a Scheffel 40 Ruthen groß, soll vermöge des aus hochlöblicher Regierung mir ertheilten Auftrags, wegen Concurrenz Minorenner öffentlich subhastirt, und dem in den auf Freitag den 2r. November a. c. des Mergens 10 Uhr hier in Tecklenburg, vor dem Untergeschriebenen angesetzten Termin, dem Meistannehmlichbietenden, da schon 4co Fl. dafür gebothen sind, von hochlöblicher Regierung zugeschlagen werden. Wes Endes Kauflustige, an gewöhnlicher Berichtsstelle, zur gesetzten Zeit sich hier einfinden wollen, Tecklenburg, den x. September, 1806. Meitingh. III. Vermischte Nachrichten. 1. Den 20. August d. J. wurde hier in Münster eine rührende und selten eintretende Feierlichkeit begangen; da an diesem Tage der hochwürdige Herr, Franz Joseph Cochois, des hohen deutschen Ordens Priester und Pastor ad fanct. Georgium, sein 50 ges Priester Jubiläum feierte. Tages vorher wurde diese Feier, mit Läutung der Glokken, in gedachter Kirche angekündigt. Des folgenden Tages Morg. 9 Uhr wurde der Herr Jubilarius aus seiner Pastorat processionaliter abgeholt, und nach einem von den Kloster: Aegidianischen=Schulkindern artig abgesungenen, und auf diesen Act passenden Lied, zwischen einer Reihe unzählbarer Zuschauer, unter Paucken= und Trompetenschall in die Kirche geführt; sodann nach abgesungenem musikalischen Hohenamt und TeDeum laudamus, wiederum processionaliter in die Pastorät zurückgeführt, und hiermit diese Feierlichkeit beschlossen. 2. Am 15. September Nachmittags 3 Uhr werden einige Stücke Landes auf der Geist, bei der, Leüsings gegenüber liegenden, 2. Station nach Hiltrup, Theilweise als offenes Gartenland meistbietend verpachtet werden. Liebhaber belieben sich daselbst einzufinden, und kann auch das Nähere bei Endesgeschriebenen Notar derüber eingesehen werden. Münster, den z. Septemb. 1806. C. B. Schiel, Notar. ex Commislione. 3. Montag den 15. September soll in Sendenhorst die sogenannte Sandwegshofe, und Donnerstag den 18. zwei vor Sendenhorst belegene Kämpe, wovon einen Feigeler, den andern Knipping jetzt in Pacht hat, meistbietend verkauft werden. Kauflustige wollen sich am bestimmten Tage in dem Posthause zu Sendenhorft des Morgens 10 Uhr einfinden. 4. Der Miniatür= Mahler Ludwig Schmitz, aus Düsseldorf, empfiehlt sich dem geehrten Publico im Portrait= Mahlen, en miniatut. Wer ihm die Ehre seines Besuchs giebt, dem wird er Proben seiner Arbeit vorweisen. Sein Logis ist bei dem Schreinermeister Witte in der Clemensstraße. 5. Jemand hat vor drei Wochen irgendwo ein span. Rohr mit einem schwarzen Knopf stehen lassen. Der Inhaber wird ersucht es dem Int. Comt., gegen eine Erkenntlichkeit, einzuliefern, 6. Da ich Unterschriebene jetzt dahier wohnhaft bin, und meine Sachen sebst respiciren will; so widerrufe ich hiemit die dem Hrn. Dr. Giese ertheilte Vollmacht. Münster, den zr. August 1806. Bernardine Grimm, geb. Busch 7. Auf dem Prinzipalmarkt ist ein meublirtes Zimmer, nebst zwei Schlafzimmer zu vermiethen und können gleich bezogen werden. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 8. Vier bis 5 Zimmer stehen auf einer sehr gelegenen Straße zu vermiethen. Das Int. Comt. giebt Nachricht. o. Der untere Theil des Hauses Nro. 182, Ludgeri Layschaft, steht gegen Michaeli zu vermiethen. Das Nähereist beym Int. Comt. zu erfragen. 10. Auf einer sehr gelegenen Straße ist ein Zimmer nebst Schlafzimmer, mit Meublen, zu vermiethen, auch kann im nemlichen Hause jemand gespeist werden. Worüber das Nähere beim Int. Comt. zu er1r. Ein dahier fast neu erbautes Haus mit Gehöfde, von Etagen, steht aus freier Hand zu verkaufen. Notar. Schirmer Bei mir ist recht alter Kanaster=Toback in Rollen zu haben, so ich in größerer Quantität zu einem äußerst billigen Preis geben kann. J. H. Neuhaus, in Ueberwasser. 13. Nahe bei Ueberwassers= Kirche sind a Zimmer, die eine sehr schöne Aussicht haben, zu vermiethen. Das Intelligenz Comt. sagt, wo? 14. Eine Jungfer, die Attesteihres Wohlverhaltens hat, wünscht als Köchin oder Haushälterin, gleich oder um Michaeli, in Diensten zu kommen. Das Int. C. g. N. 15. Bei J. Tuchmann in Ueberwasser ist eine Parthie gut geräuchertes und trockenes Speck angekommen und um billigen Preis zu haben, bester alter Edammer Käse 7 1/2 Pf. p. r Rt., fein Spelzmehl 14 Pf. 1 Rthlr. Geburts=Anzeige. 1. Am 29. August wurde meine Frau von einem gesunden Mädchen glücklich entbunden. Jos. von und Zur Mühlen. Heiraths=Anzeige. r. Unsere am 12. d., mit beiderseits Aelterlicher Bewilligung, vollzogene eheliche Verbindung haben wir die Ehre unsern werthesten Anverwandten und Freunden bekannt zu machen, und empfehlen uns zu eines jeden beharrlichen Freundschaft und Gewogenheit. Mänster, den 24. August. Joh. Ignat. Schrakamp. Catharina Schrakamp, geb. Greshof. Todten= Anzeige. 1. Ichentledige mir der traurigen Pflicht allen hohen Verwandten und Bekannten das, am 14. August l. J. zwischen 7 und 8 Uhr des Morgens, im 70. Jahr ihres Alters, an einem wiederholten Schlagfluß, erfolgte Absterben des Fräuleins Sophia Helena Walburgis von Elz zu Rübenach, Seniorinne des hochadlichen Damenstifts dahier zu Nottulen, hierdurch bekannt zu machen und die Selige dem christlichen Andenken im Gebethe zu empfehlen. Wilhelmine von Höflinger, Executorin.