Nro. 26 Münste 27 50. 64 1„Kt 31. Annor806. „„„*„ „ Intelligenz= Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. 9 Pi ## I. Püblieanda. Landrecht, Theil tenen Verböths dennoch verschiedene Schätze dieses, Verhoth bem. Publikum hserdurch, mist der Vemerkung, in Erzgnerung gebrächt, daß die dem zuwider geschlossenen Kaufkontrakte ungültig sind. Münster, den 10 Juni 1805.„„ Königl.-Preuß. Krieges.= und Domainen= Kammer. v. Schlechtendal, v. Beughem. Schmedding. 4. In Gemäsheit eines allerhöchsten Rescripts vom 25. Juli v. J. ist bis zur völligen Regulirung des Discäsan und Schulwesens und Abfassung einer besondern ulordnung festgesetzt: 1) daß wo keine Privatpatronate von Städ#ten; Dörfern,„Communen, GutsbesiPfarrern und andern Personen eintreten, die Krieges.= und„Domainen= Kammer die 2) in der Art, daß, die landräthlichen Behörden sowöhl., als, die.. den Provinzen Münster und Paderborn aus der v### rigen„Verfassung interimistisch ssioner chul=Commissionen Au rernommen, und bei einträglichen allenfalls ein Concurs eingeleiter, Aberhaupt Sber ohne, vorhergehende Prüfung, kein Schullehrer angestellt werde. 1411 3) daß den Nr. r genannten Privatpatronen hr jus prasentandi bleibt, die Prä„sentätion aber an die Krieges=und, Domainen= Kammer gerichtet werden muß, wesche gichz vorgenommener Prüfung die Bestättgung ertheilen wird, 4) daß die Introduction der Schullehrer durch den Orts= Pfarrer in Gegenwart des Beamten oder Receptors geschehen 8 P0#7 SA * soll. Wornach die betreffende Behördenl=#Rthlr. dato angewiesen worden. Es wird sich zu achten haben. ches dem Publico zur Nacheiferung hiers Sig. Münster, den 16. Juni 1806. mit bekannt gemacht. Königl. Preuß. Krieges= und Demainen= Mütster, den 13. Juni 1806. #s Kämmer. 3 Königl. Preuß. Krieges; und„Domaitzenvon Schkechtendal; von Förckenbeck. von Kaünnes. Tenspolde. Thilo. v. Schlechtendal. v. Wolfframsdorf. Goesene II. Apertissements. 7. Da die durch mehrere Publikanda als specifisch wider die Hundswuth vorgeschriebene Meywurm=Latwerge, deren Bestandtheile und Zubereitung in der revidirApotheker= Ordnung vom II. October III. Ediktalladungen. # 1. In der, bei dem vormaligen weltlichen Hofgericht hieselbst anhängig gewesenen und nunmehr bei der hiesigen Regierung penken Apotheter=Etbaung vollt. kr. Oerober Nenten Sache der von-Wendtschen Gläubiger 1801 Pag. z2 angegeben, hier noch wenig wider den Franz Arnold hernach der Clemens gebraucht wird, so werden sämmtliche Mes von Wendt zum Crassenstein werden alle und dicinalpersonen, ohne sie jedoch an dieses jede, welche#n das in solcher Sache bei dem Mittel allein zu binden, hiermit daxrauf, vormaligen weltlichen Hofgericht sequestriraufmerksam gemacht, ihnen jedoch dringen### te. Gut' Crassenstein und sonstige von Wendtempfohlen, nebst dem-Gebrauch dieses Mit Crassensteinschen-Güter oder verselben Revrtels auch äußere anzuwenden, wodurch nuen und an das vorhandene Deposttum ex zsGiftes ins Geblüt ges angaan teis auch außere unzamenden, woonech oun„„,„„ 17„ E.„“ bee n schiiftes ins Geblüt ge= guggungtte Capite einen Anspruch, haben, hindert werden kann, und welche Vernunft insbesondere die Crediteres des Franz Wilund Erfahrung bewährt befunden haben, helm von Wendt und Franz Egon vo#.Wende Auch werden die Apötheker angewiesen, die= des ältem, sowohl als des jüngerm ingleiz fämmtlichen Städt'= und Kreis: Phystcis Elemens von Wend,, namentlich folgende in wibd“laber zut Bflicht gemächt, darüber zu dem Decretd ordinis zu Wetzkur elgssißtirte sitoren und deren „„„„ wachen; daß die Apotheker dieser Verfü= aber jetzt unbekannte nachkommen, und wenn felbige bar= Erben oder Cessionatzet: unter etias versäumen, solches'dem Col- I. Marie Brockmienn ex post Weinhändlegig Medico zur Ahndung anzazeigen. ler Kruse, 2. Pastor von der Mühlen, 3, Münster, den 18. Juni r896.“ Wirtwe Hofrächin Wibbert,"4. Diederich Königl, Preuß. Provincial=Collegicc-Me-, Heinrich Schwick, 5. Vicarius,„Strübbe„6 dicum& Sanitaris.. Abraham Fiddeler, 7. Wittwe Joatmn v. Förkenbeck. Kerken. Schmedding, 8. Anton Lustenkamp, 9. Mel2. Der am 15. März d. J. zur Nacht= chior Pröbsting, rd. von Bock zu Hemetz wache in der Stadt Cappeln heorderte da borg: II. Vicarius Erdel, 12. Wittwe Eige Bürger Borman hat in jener Nacht Schreiber, 13. Eiben Franz Jacob Mäerle, zwei verdächtige fremde Mannspersonen, 1g. Erben Schaepmann, 15., Vicafius St. welche, wie sich nachher ergeben, zu Vinte im Osnabrückischen Leinwand gestohlen, ohngeachter ihres Widerstrebens mit vieler Entschlossenheit zur gefänglichen Haft gebracht, und sind ihm zur Belohnung dafür zehn Antonii& Catharinä, 16. Joan Gerssfeph Detten, 17. Vicarias Rastrup,##### Heinrich Kruppé, rch von Ragel zu Setjügen, 26. Erben Wedemhobe, 2r. Wittwe gel zu Itlingen,### Wittive Kemper 23. Harkouten, 29, Spsgtlzegherich Peitetmag, Se sain Keari, Kelsehesehcie. e Schere. leshcehee Eerdieht Bastas Ferckenbesk zu Stomberz. sois erbden Peschers des Dothkapitalaren, Heiurich Kstig, ann erv,AOevte u Mishesgung, Piadurch aufe Alchcte boaseh he. e e ce Aalch b.S Khenrland eie ee Seschschc e seseece Hstenleaung der Urkunden und . Peichasce eaen hechchgen Geoliae, ein ewiges Stschweigen auferlege merden, , den 21. März 1806. * shuigl. Seppengrac, * Da der hiesige Schneidermeister JoAaschschesehschehesche Seschehscese ce ce Naspruch zu haben vermeinen, aufzefordert, stens in dem bor dem Reiekrtadarius Gierse, eusgnsicher Gesichesel Sies terr.46 Giese auf fichhr Rezichtstelle angesegten Tertau; gezdbäigangimelben ans der weder vor, noch m dem präsigirten eisden Guthgrüchen prche daß sie mit ihren erwalgen Autpitistarezere eludirt und ihnen deshalb, liches Erkenntniß, ein ewiges Stillschweigen Behinderte khnnen sich an eme gierz, H sg h girenden=Advokaten; z. B. die Licent, Brogrwenden ,unde solrhen mit legaler Vollmacht und Information versehen, Münster, den 26. Marz 1806. Königl. preuß. Stadtgericht, v. Berauth. Müser, 3. Da in einer bei dem ehemaligen Ofsteialat: Gerichte in dem Fahre. 1788 fangenen, nunmehro aber zu diesem remitirten Discussionssache des Bernard Heinuich Hüls zu Appelhülsen, von dem hierin Masstruchen Gusior uf Die. P echegge oe ner Edietalladung angetragen; diejenigen, welche einen Anspruch an das aus ungefähr 300 Rihlr. bestesende Vermigen des Gemeinschuldners zu haben vermeinen, zur Anmeldung ihrer Ansprüche innerhalb 9 Wochen, und längstens in dem auf den 28. Fuli 2, c. Morgens 9 Uhr gux der, Sersehe be. in der Wohnung des Gografen Wemhoff, anberaumten Termin, um zr, dem Be. Pten aufgefordert, daß der Ausbleibende mit seinen Ansprüchen an der Masse präcludirt werAuspärigen oder an Der Kartsgzersche, nen verhinderten, werden die Hra. Licentikten Bornemann, Lohkampff und Sprickmannals Mandatarien in Vorschtag gebracht. * Münster im Königl. Preuß, inz. Gerichte Matrgue Dulmen und Horsimar, den 29. Spesen.: Bahlmann. a Schmmte#ugtuer des bisher von dem 2. #. Smics besessenen; und lub Nro. car. 98 ebendaselbst gelegenen Hauses, auf die Erlassung eines Offentlichen Aufgeboths desselangerragen hat; so werden alle; diejeniberdere Pcchäer vermeinen„bierdburch aufgeKerns kce Lelchs innerhalb 9 Wochen und längstens in Termino den 7. Juli l. J. Morgens re e“ Venbese, aet 895 meiden und eesen. Deciusurg; dahier anzus me. den und rechtlich zu begründem, Junter der Warnuug, daß die Nichterscheinenden, mit ihpeäiesich. A- Peräichen anebbernantes Haus präcludirt, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. v„ Fdmgl., Mhreuß. int. Geticht Peorit 186g.inen und Horstmar, den 23. 2s cpachoem aue durg Bählrachun, auf den Antrag der Wittwe und des Beueficialerben des hieselbst verstoreer dge utmanns Gerbatd auas Brus, über den aus einem Waarenlager zu Retterdam 2c. bestehenden Nachlaß desselben der erbschaftliche Liquidationsprozeß dato eröffschafts.= Gläabiger ur auemesimngtiche, Sabe 556 “ ebihid iin dem dazu auf den 5. Juli Vormittags 10 Uhr auf dem biesigen Rerh= hause bestimten Ternin, unter dem Degebachterserick niche gwes. L. s4h) gedachter Frist nicht Meldende, aller ihrer eran gedachten Nachlaß, für verlustig erklärt, und mit ihren Ansprüchen der ech rasche ais uscd Vessehgung der sich meldenden, Gläubiger, von der MasAuswärtigen Gläuhigern werden die Hru, Sehsel echeice ue e e ece. esgenei. Sisieche ini eehrche. den 25. Sgl. Breutz.(ceriche.. 6. d#ectsch. Weverivck. im Dorfe Amelsvannten Dorfe belegs iu Kaee urn u. de sehäade besechet, der, Coneus erdshnet. 1ld er or7, hrest verhüagt ih; somwusp hete den Gläubigern der Gemeinschuldner###erSerd, Bsans H. Helapt. Herrachtgrand ein Tertin auf den 2. Septembet l. J. MorWohnane 2.“ Gag Sografen Wemhoff, präEe ate engeie de k, ammtliche Gläubiger 15, Warmuns, anmeiden Sagaun u.dt euier der daß die in dies sem Fermine nicht Erscheinenden mit allen ihren Ansprüchen an der Masse Präcludire Rierch gaie Sesgen die übrgen Ere. werze ein ewiges Stillschweigen auferlegt en Kernitzeider de Bebechalung eber dbe. Hasher a. Di, Sshiskerng ierce. ese: gent. Gichense gch g—.. Sent, Stseale, und Giese wenor., und selbige a1. Jui. sgach u gerichte Backeanfeld, der — Goesen. Bahlmann. IV. Gerschtliche, Fekongtmachungen. Steckbrief. 1. Ein gewisser Johann Funkendorf, vormals- Füsilier unter dem wohllöblichen Bakaillon von Ernest, hat sich am 13. c., nachdem er seiner Herrschaft mehrere Kleidungsflücke und andere Sachen entwendet, und einen Theil davon, mit Hülfe eines Betrugs,, wobei ein anderer bereits zur Haft gebrachter Mensch die Rolle eines Eigenthümers der Kleidungsstücke spielen mußte, an einem hiesigen Trödler verkauft hatte, heimlich von hier entfernt. Derselbe ist klein und mager; ungefähr 50 Jahr alt, hat ein schwärzliches und mageres Gesicht, schwarze Haare, die er in einen Zopf gebunden trägt, und einen schwarzen Bart. Er trug während seines hiesigen Aufenthalts gewöhnlicheinen violet melirten Tuchrock, mit gesponnenen Knöpfen und schwars. zem Sammet= Kragen, eine Weste von olivenfarbenen Rankin oder Kattun, mit zwei Reihen Knöpfen, Beinkleider von olivenfarbenen gestreiften Manschester, und kurze Stiefel von schwarzem Leder. Außerden hat er von seinen eigenen Kleidungsstücken noch keinen Ueberrock von dunkelgrünem Viebertuch, eine kurze Weste von grünlichtem Pique, und ein Paar Stiefel mit brauneu Kappen mitgenommen. Die noch nicht reeuperirten entwendeten Sachen bestehen aus folgenden: 7! 1) einem Spencer von sehr feinem blauen Calmuck, mit gesponnenen Knöpfen und schwarzem Sammet= Kragen, die Ermel mit blauer= oder violetter Seide gefüttert, 2) einem Rock von schwarz melirtem Tuche, mit gelden concab geformten Kuöpfen, 3) zweien längen Beinkleidern von blauem Casimir, 4) zweien Beinkleidern von Rankin, 5) einer blauen Reithose, roth besetzt, mit gelben Knöpfen, inwendig bis unten mit schwarzem Leder gefüttert, 6) einer röthlich grauen Reithose, mit gelbemoder braunem Leder besetzt, und gelben Knöpfen, 35 7) einem kangen gelben hirschledernen Beinkleide, vorzüglich daran kennbar, daß es am Knie einen Riß hat, 8) einem Paar Schuhen, 9) einigen Hüten weißen Zucker und einr Quantität Candis. Jedermann, den von diesem gefährlichen Menschen; oder den vorstehend specifieirten Sachen irgend einige Spuren in Erfahrung bringt, wird aufgefordert, bei der unterzeichneten Behörde davon Anzeige zu man chen; insbesondere werden alle Militair= und Eivilobrigkeiten, auch die Postämten sub Oblstione ad reciproca requiriret. auf denselben zu inviguliren, ihn im Betre# tungsfall zu arretiren und uns dasen sogleich zu benachtichtigen. Mänster, den 22. Juni 1806. Königl. Preuß provisorisches Inquisitoriat. v. Schüching. Woldering. * O f f e n e r A r r e s t. 2. Nachdem über das Vermögen der Eheleute Wirthschaftern Ackermann in Amelsb#### ren daro der Cencuts eröffnet worden: sowird allen und jeden, welche von den Gemeinschuldnern etwas zu diesem Vermögen gean Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch gübefohlen; denselben nicht das Mindeste dar von zu verabfolgen, sondern vielmehr unterzeichnetem Gerichte davon sofort getreue Anzeige zu machen; und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden in das gerichtliche Oepositum abzuliefern, unter der Warnung: daß, wenn dennoch den Gemeinschuldnern etwoe bezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit bekgetrieben, wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselbe verschweigen und zurückhalten mögte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfandes und erwaigen Rechts für verlustig erklärt werden wird. Münster, im Gogericht Backenfeld, den 2r. Juni 1806. Goesen. Bahlmann. 8 2. Ad Initantiam eiues Gläubigers das im Dorfe Sudkirchen in der Bergstraße sub Nro. cat. 66 belegene, dem Johann Heinrich Eltrup zugehörige schatzfreie Haus, nebst Hausplatz und drei Kirchensitzen, welches zu 180 Rthlr taxirt ist, in Termino den 9. August a. c. Morgens 10 Uhr, an der Behäusung des Hru: Wirthschafters Böckmann daselbst, öffentlich und Meistbietend verkauft werden, welches zahlungsfähigen den hierdurch bekannt gemacht wird. Die Tare und Vorwarden können zu jeder Zeit in der hiesigen Registratur eingesehen werden. *## Nordkirchen im Gericht Davensberg, den (L.S.) Wünnenberg. Schlurer. 4. Das im hiesigen Dorfe sud. Aro,#est. 2 belegene, dem schwachsinnigen Wilhelm Hesselman zugehörige raum, nebst einem Garten im Rott belegen, ohngefähr 6 Becher Einsaat groß, und einen Kirchensitz, welches zu 140 Rihlr tarirt wordem, soll Schulden halber öffentlich und meistbietend, in Termino den 7. August a. c. Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden, welches zahlungsfähigen Kauflustigen mit dem Eröffnen hierdurch bekannt gemacht wird,daß Tare und Vorwarden zu jeder Zeit in hiesiger Gerichts= Registratur „Diesemnächst werden alle diejenigen, welche an benanntem Hause, worauf folgende Lasten, als r) muß der jedesmalige neue Besitzer an den zeitlichen Pastor zu Nordkirchen einen Grundgewinn entrichten, 2) au Ebendenselben jährlich: a) an Geld 15ßl. b) zwei Handdienste, c) zwei Hühner, 4) um Neujahr ödt. 3) an ordinairer Schatzung monatlich 6 dt. a) an Reuterschatzung jährlich 7ßl. haften, dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, solche innerhalb 5 Wochen und längstens in dem auf den 8. August a. C. Molgens 10 Uhr anstehenden Termin anzumelden und zu justisicte ren, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß die sich Nichtmeldende mit ihren etwaigen Realansprüchen an besagtes Hauste. durch ein förmliches Erkenntniß, unter Auferlegung eines ewigen Stillschweigens, werden präcludire werden. Denzenigen, welchen esrhieselbst an kanntschaft fehlen mögre, oder die persönlich zu erscheinen behindert, werden die bei dem hiesigen(Zerichte fungirenden. Jostizkommissarien: Honthum und Bösensell in Münster, Koppers in Werne, zur Wahrnahme ihrer Gerschtsame in Vorschlag gebracht, weiche sie daher mit gehöriger Information und legaler Vollmacht zu versehen haben." Nurdkirchen im Gericht den 24. Mai 1800. (LS.),„Wännenberg. Schläter, s. Die öffentliche Bekanntmachung in Nr. 20 des Westphälischen Anzeigers vom 1I. v. M. wegen des Schatzgräbers und Geisterbannets Christeph Berendes hat die wohlthätige Folge gehabt, daß derselb seines, auf den Ruinen des Schlosses Syburg, abermals versuchten unerlaubten Gewerbes in Verhaft gezogen und hier abzeliefert worden ist.„# Unter dem falschen Namen Fried. Rolte gab er vor, idaß er ein kutholischer Geistlicher und von Münster aus beschieden worden sey, die in den Ruinen des Schlosses Syburg vorhandenen Schätze auszuforschen, wozu er, ohnereine Hand anzulegen, im Stande seyn wollte. Bey seiner Vernehmung hieselbst gestand er aber ein, daß er der beschriebene Christoph Berendes aus Gemerte bei Warburg sey, daß er im vorigen Herbste zu Lippspringe Leichtgläubige um 1oc Stück Louisd'or, und im Februar d. J. zu ufeln andere um eine gleiche Summe befrogen habe, indem er unter nicht zu erfüllenden Verheissungen seine Beschwörungen zur Nachtzeit in der Art vorgenommen, daß er, im 78 Beisevr der Betrogenen,#n einem des Endes etrichteten Altar' gebethet haf. Zu dem auf dem Schlosse Syburg wiederholten Versuch seiner mystischen Künste will er dadurch veranlaßt worden seyn, daß er angeblich in Erfahrung gehracht habe, daß schotr vor einigen Jahren Eingesessene aus der Vörige“ Gegend, nach Mänster, gepesenz uie von dort her einen katholischen Geistlichen zur Hebung des zu Syburg verhorgenen Schätzes zu veranlassen. Er will aber seit seiner Entweichung von Detmold vom 20. d. M. auf dem Wege bis Amsterdam und von da wieder zurück gar keine ähnliche Künste vorgenommen, söhdern sich bloß mit Coliectiren durchgehpliken, hebenz Bei dieser seiner letztern Wanderung it seine Spur nicht zu verfolgen: Alle welche außerdem ven dem Berendes betrögen worden, oder von dessen Betrügereien ben; werden daher aufgefordert, solches dem unterschriebenen Affessor bäldigst anzuzeigen und die Data zur weitern Untersuchung mitAkrend, den 9. Juni 1800. — Kötigl., Preuß., Erimingle, Gericht. 6. Wir finden uns veraßlaße, die sämmt. in den letzten drei Monaten in ihren Bezirken börgefallenen bedeutenden Diebistehlteive. Räu: bereien Anzeige zu machen, und die zur Constatirung des Thatbestandes derselben aufgenommene Protzcolle abschriftlich zu Kasft sK ales Münster, den 14. Juni 1806.* önigl. Pteuß. provisorisches Inguisitotiat Woldering Zeit, 7. Es wird hiemit von Landgerichttweden bekaunt geinächt, wie daß in Aentrungs: sachen des Bürgers und Hutmächers Georg ter am Möntäg Ben 7. Jehi'I.= J. Vormit5 10 Uhr auf dem Rathhakse, Bhie 95 Wchtoscde Ae dem dggmeber e en ständige, auf der Thyestraße dahler lub. Nré. cat 18. belegene Wohnhaus, nehst dehliuuer liegeliden Hof, von ungefähr Saat(wovon monatlich 7 6.7.dt. und 4 ß. Zdt. Servis, auch jährlich 6 dr. an die Pastorath prästiret werden mus): euch Onere& commodo pro sestimate zuo Rthlr. öffentlich zum feilen Kauf und dem Meist= und Letztbietenden gegen bacs re Zahlung gerichtlich soll. Kauflustige können sich zur bestimmten #t Hrr und Stunde einfinden. g. Rheine, den g. Juni 1806. Ad Decrets D. Judi 8. A. Riermann,„Gerichts. Vermischte Nachrichten. des Amtes Horsrmar mir Ausschlas des Amtes Bepergern des Morgens 10 Uhr an meiner Behausung den Meistbietenden, unset alsdann vorzalesenden Bedingungen, vers pachtet werden; diejenigen, welche zu sols cher Aupachtung Lust haben, wollen sich zur bestimmten Zeit und am bemeldten Ort einfinden. Münster, den 24. Juni 1806. F. F. Geisberg, Amtsrentm. 2. Das dahier auf dem Principalmarkt in Lamberti Laischaft sub Nro. Zr belegene, zur Nachlassenschaft weiland der Frau Wittwe Hrn. Raths und Krameramitsverwandten Wagener gehörige Haus soll am Dienstag den r. Juli l. J. Nachmittags 3 Uhr ini gen meldtem Hause dem Meistbietenden aus freis er Hand verkauft werden. Kauflustige können dieses Haus 8 Tage vorher besichtigen, und die Bedingnissen bei Untergeschriebenen erfahren. Münster, den 11. Juni 1806. Aus Auftrag E, A. Hülseberg, Notar 3. Unterzeichneter empfiehlt sich in allerd Sorten Scheibenglas„als: erdinair sauer, halb weiß franz. Täfelchen, arzburger und Böhmisches Glas von allen beliebigen Größen, die Scheibe von 5 sthr. 5 Rchlr.; desgleichen in feinen PorFellginen Kaffe und Thee: Servisen, ächte Sethzance sowohl in Lo#mplesten Tafel= Sereinzelnen Stücken Pariser und Liover keine undordinaire papierne Tapeten, Borpären, Supports und Lambries, alle nach dem neuesten Geschmack. Auf Verlangen von, jeder Gettung obiger Waaren ein specificirter Preiscöprant, sö wir die Mustertur der Priese uur Dsaos. anche 54124g Joh. Adolph Klönue. " a. Unterzeichnete empfehlen sich in ächten Dach: Schiefern, und lassen das Nies; wenn eine Parthie zusammengenommen wird, für 4 Rthlr. 30 sthr. oder 6 3s1 Fl., host, Cour.; Weinessig, der Ohm zu 22 Rthlr. oder 33##1# hell. Cour,; so wie in al. lerhand Sorten Rhein= Moosel= und Franzweine auch Bleichart; desgleichen allerhand fkein Dessert= Weine als: Malloga, Dry Madera, Porta Port, Bourgogner, Champagner, Constantia und verschiedene Sorten Muscat: Weine, wovon, gegen Tragung des Porto, ein specificirter Preiscourant zu Diensten steht. Wesel, im Mai 1806. Kehl& Comwpagnie. Am Montag den 3o. d. und folgenlagen soll dahier in meiner Wohnbehau548 Sogenerr Kopfe schwarzen langen Mähnen u. wbeir, auf beiden. Schültern ein kleiner weißer Fleck, derrechte Hinterhuf ein Zoll lang gespalten, aus der Weide weggekommen, wer hiervon einige Nachricht geben kann, wird ersucht, gegen eine gute Belohnung, solches isch=briet, an den Verwalter gufdem bemeldten Gute, zu melden. Mosist in e i stct der Städt Enschede ist Wiliens„Donherstag den 3. Julic. des, NachSachen mehrstbiefend, gegen Zahlung, verkauft werden. Aus Auftrag. Seißler. 6. Freitag in der Nacht vom 16. auf den r7. d. M. ist auf dem adlichen Gute Lage, nahe bei Ofnabrück, eine kohlschwarze Stute, 12 Jahr alt, mit einem langen magern eingemittags 2 Uhr, auf dem Rathhause daselbst öffentlich an den Meistbietenden auf 2 Jähre, beide. Stadts= Kornmühlen zu verpachten. Die Pacht nimmt ihren Anfang den 17 Ju1, und die Vorwarden können bei dem Städte sekretsriat daselbst eingesehen werden. Enschede, den 5. Juni 1896. J. van Riemsdyk. eenstag den I. Juli Morgens Unterschriebenen Behau10 Uhr soll in des haus und Gehöfde, unter den alsdann, bekannt zu machenden Bedingungen, pffentlich dem Meistbietenden verkauft werden; wobei zur vorläufigen Nachricht dient, daß die Halbschei), oder em Theil des, Kaufschillggß, de: gen billige Zinsen, 9. Am Dienstag, den 8. Juli I. Irsohen sende Grundstücke: nemlich der in der eöplinger Bauerschaft, alten Kirchs. Warendorf belegene Göckenkotten, sodann. ferner der sogenannte Generalskamp(welchen der Zeller Stahler. Hr. Heuer hat), an Fürgens Haus zu Warenden Mehrstbie. ro. Wiederum empfehlen sich Untenstehenden in allen möglichen Sorten wollener und (Hiebei eine Weilage.) Beylage zum Münstr. Intelligenz=Blatt Nro. 26. I. Ediktalladung. 1. Da der hieselbst geborne BuchbinderGeselle Peter Wittgen, nach der Anzeige des ihm zum Curator angeordneten Justitzkommissarii von Renesse, sich vor ungefähr 25 Jahren von hier entfernt, seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegebeu hat, und deshalb auf Todeserklärung gegen ihn angetragen ist; so wird der Peter Wittgen, so wie dessen etwa hinterlassener unbekannter Erbe und Erbnehmer hierdurch öffentlich vorgeladen, sich innerhalba Monaten und längstens in den, coram De: putato Stadtrichter Overhage, auf den 1. März 1807 Morgens um 10 Uhr angesetzten Termin, hieselbst an gewöhnlicher Gerichtsstelle einzufinden oder schriftlich zu melden; um wegen des von ihm zurückgelassenen Vermögens weitere Anweisung zu erwarten. Dem Peter Wittgen gereicht demnach zur warnenden Nachricht, daß wenn er sich binnen der gesetzten Frist, oder in dem präclusivischen Termine schriftlich oder mündlich nicht melden mögte, er durch ein förmliches Erkenntniß für todt erklärt, und sein Vermögen den sich legitimirenden nächsten Anverwandten zuerkannt werden solle. Münster den. 18. Juni 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. v. Vernutt. Wattendorff. II. Gerichtliche Bekanntmachung. I. Nachbenannte Rustikalbesitzungen des abgelebten H. W. Niemeiers, jetzt seiner minderjährigen Kinder: Das Wohnhaus auf dem Cammersaar, in der Bauerschaft Hölter, Kirchsp. Ladbergen, ungefähr fünf Scheffelsaat Landes zu beiden Seiten des Hauses, und ein Tobacks= Zuschlag im Felde, nahe vor dem Hofe, 4 Scheffel groß; so zusammen von den vereideten Taxatoren nach Abzug der im Bietungstermine den Kauflustigen Stückweise bekannt zu machenden Jahrlasten, zu 522 Rthlr. 14 ggr. 3 d. abgeschätzt; sollen auf Instanz eines ingrossirten Creditoris, (da die Wittwe ohne Verkauf dieser Grundstücke, diesen Gläubiger zu befriedigen, keine Mittel sieht, und die den minorennen Kindern beigesetzte Vormünder selbiges bezeugen), auch unter obervormundschaftlicher Genehmigung und ertheilten Veräußerungs= Tocret, in dem ein für z mal auf Freitag den 5. September d. J. angesetzten Termin, und zwar zu Ladbergen im Berkemeierschen Hause des Morgens um 10 Uhr, entweder im Ganzen oder Stückweise, nach der Erklärung der Kauflustigen, und dem Befinden nach auf: und den dazu qualificirt Meistbietenden, welche zu bezahlen im Stande sind, zugeschlas gen werden, welches hiermit durch zweimage Verkündigung in der Ladberger Kirche und durch einen Aushang an hiesiger Gerichtsstelle zu jedermauns, der darauf bieten will, Wissenschaft verlautbaret wird. Tecklenburg, den 18. Juni 1806, Mettingh. 2. Am Montag den 3e. d. des Morgens um 9 Uhr sollen bei dem Wirht Joseph Renne in Milte, von allerhand Hausgerath als: Kupfer, Zinn, Bettwerk, Linnen, Holzwerk, großer Kleiderschrank, Bettladen, 2 steinerne Kuhrrdge und eine milchgebende Kuh, den Meistbietenden, gegen gleich baare Zahlung, gerichtlich verkauft werden. Zahlungsfähige Kauflustige werden demnach eingeladen sich an obbestimmtem Tag und Stunde einzufinden. Warendorff am Gogericht Harkotten, den 18. Juni 1806. Eickholt. III. Vermischte= Nachrichten. I.(Bücher= Anzeige.) Das 2. und z. Stück des ersten Bandes vom Journal für Geschichte, Statistik und Staatswissenschaft, herausgegeben von G. H. Keyser,sst so eben bei mir erschienen. Der Preis des ganzen Bandes von 3 Stücken ist 1 Rt. 12 gr. Ferner ist bei mir zu haben: J. W. Heubergers nothwendiges Handwörterbuch, zur Erklärung aller in deutschen Büchern und Journalen vorkommenden fremden Wörtern, Kunstausdrücke und Redensarten, I. Theil Abis H r Rt, 8 ggr. M. K. Hermenes kürzere Kanzelvorträge auf alle Sonntage eines ganzen Jahres, zum Gebrauch für die Seelsorger, besonders auf dem Lande. Dritten Jahrgangs 1. Theil 1 Rt. 16ggr. Peter Waldeck. 2. Wir sind von dem Herrn J. Jenger aus Coblenz heauftragt, die Anzeige zu machen, daß er diesen Markt mit einer Parthie feiner brabänder Hüte am adlichen Klub ausstehn werde. Nebst der bekannten Güteseiner Waaren verspricht er die billigsten Preise. B. W. Hassenkamp& Comp. 3. Unterzeichnere haben gegenwärtig ein vollständiges Lager von allen Gattungen Leder, als: lüttiger und holl. Sohlenieder von verschiedener Güte, Brandsohlenleder, Rindleder, braun und schwarzes Kalbleder, Saffian, farbigtes Schaaf= und Kalbleder; roßlederne, bocklederne und kalblederne Stiefelschaften, mit und ohne Umschläge. Auchist jederzeit bei uns Mahagoniholz in Bohlen; alles zu den äußersten Preisen zu haben. V. W. Hassenkamp& Comp, 4.(Lotterie= Anzeige.) Bei Unterzeichne. tem sind noch zur 1. Classe 25. BerlinerClassen= Lotterie, sowohl ganze, als halbe, viertel und achtel Loose zu haben. Die Ziehung der r. Classe gechieht am Samstag den 28. Juni; die Ziehungslisten von der r. Classe kommen den 5. Juli. Lücke, Königl. Preuß. Lotterie= Einnehmer, wohnhaft auf der Rothenburg in Münster. 5. Zwei große Stuben, zu Montirungs= boden zu gebrauchen oder Meubeln aufzubewahren, sind zu vermiethen; auch ein neuer Kinderwagen und eine Kanarienheckerei stehn zu verkaufen. Das Int. Comt giebt NachK. 6. J. P. Schürmann beziehet diesen Peter und Paul Markt, aufm Domhofe vor der Canzley, mit schönen Sortiments sowohl feiner als mittelfeiner wollener, Tücher, verschiedener Filzhüte und mehrerer Artikel seiner Manufactur; er verspricht gute Bedienung und empfiehlt sich bestens. 7. Eingoldener Ohrring ist gefunden, wer solchen verlohren hat, kann ihn am Int. Comt. wieder erhalten. 8. Nathan Mez aus Warendorff ist von Hamburg retournirt und wird diesen Peter und Paul Markt mit seinen neuen Waaren beziehen; derselbe empfiehlt sich seinen Freunden und Gönnern bestens. Sein Waarenlager ist neben dem Hrn. Rene auf dem Michaelis= Plaz. h. Es steht ein sehr schdner moderner, mit eisernen Schwanenhälsen und Stahlfedern versehener Staatswagen um billigen Preis zu verkaufen. Das Int. Comt. giebt Nachricht. ro. Wilhelme Grawinckek in Telgte sticht die Woche nach Peter und Paul die zweite Bleiche aus, es dienet denjenigen, die Linnen darinnen wollen gebleicht haben, zur Nachricht; daß die in Münster Wohnenden selbiges bei der Köchin des Hrn Canonic= Schlaun, nebst##ggr. Fracht, bis MariaHimmetfahrt anbringen können. 1r. Bei mir sind zu haben: gute Tafelkäse, deren Güte untadelhaft ist, 6 Pf. pr. Rt. Friedrich Clahre. 12. Aus Auftrag des Herrn Thirion aus Braband, sind diesen Peter und Paul Send dreieckige und runde brahänder Hüte bei mir in meinem Hause zu haben.“ Ferd. Schwick, Weiphähdler. r3. Heinr. Lagemann aus Hamburg empfiehlt sich dem geehrten Publico zum bevorstehenden Peter und Paul Send mit einem Assortiment weißen und gedruckten engl. und deuts. Manufacturwgaren, er hofft durch die reelste Bedienung die Zufriebenheit seiner Abnehmer zu verdienen: Logirt beim Weinh. Poppe unterm Bogen. 14. Es stehen einige Zimmer zu vermiethen, das Nähere ist zu erfahren beim Int. Comt. 15. Es ist ein Geldbeutelchen mit einigem Gelde gefunden worden. Das Int. giebt Nachricht. 16. Es verlangt jemand eine Quantität Bouteillen, wer solche abzustehn hat wolle am Int, Comt. melden.