Nro. 23 Rünste Intelli Anno 1806. risches genzblatt. Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. Freytag den 6. I. Pablicanda 1. Publikandum wegen im Erbfürstenthume Münster zu entrichtenden 2. Beitrags zur Beand= Societät p. Pistole 6 Pfennige. Die Brand= Societäts: Kasse hatte zwar unterm 24. d. M. aus dem am 3. Jan. d. J. ausgeschriebenen Beitrag annoch einen Bestand von 7996 Rthlr. 6 ggr. 2 di., allein diese Summe kömmt gegen dasjenige, was die Societät wegen des außerordentlichen die Stadt Sendenhorst betroffenen Brand= Unglücks zu leisten haben wird, gar nicht in Betracht— die Stadt Sendenhorst ist nämlich überhaupt mit einer Summe von 146000 Rthlr assecurirt, mehr wie die Hälfte der Stadt ist abgebrandt, und es beträgt die dafür zu bezahlende Assecurations=Summe 75306 Rrhlr. Mit Räcksicht auf die im Erbfürstenthum sonst noch zu berichtigende Assecurations= Zahlungen ist also eine Summe von 80000 Rihlr. erforderlich, zu deren partiellen Anschaffung ein Beitrag auf die Pistole des Anschlugs, so wie dieser nach den Supplementen pro Decbr. 18os bestand, zu Sechs Deut hiermit ausgeschrieben wird. Durch diesen werden pjm 41000 Rthlr. eingehen, und d imit das Assecurations=Quantum für die Sendenhorster Brand=Beschädigten nur etwas über die Hälfte gedeckt seyn; indeß ist die gegenwärtige Ausschreibung zu Sechs Deut auf die Pistole zur Schonung der Socetäts= Genossen in Mitrücksicht, weil die Brand= Secietäs= Gelder edictmäßig nur luccellive in drei Terminen zahlbar sind, vorläufig bestimmt; gleichwohl wird nach dem Bedürfnisse die künftige weitere Ausschreibung vorbehalten; sodann, so wie unterm 3. Jan. c. geschehen ist, die entrichteten Brand= Societäts= Gelder nachrichtlich bemerkt werden sollen. Der. gegenwärtige Beitrag ist dergestalt zu entrichten, daß wit dem 15. Juni die Zahlung aus den beiden Immediat=Städten Münster und Warendorf, jene aus den 4 Kreisen aber mit Ende des Junius bei der Haupt= Kasse berichtigt werden kann. 2 Sämmtliche Sceietäts= Genossen haben daher ihren Ve.trag in Conventions= Geld als 1/6, 1/12, 2/9, I/4, 1/8 und gröbern Sorten an die gewöhnlichen SchatzungsEmpfänger, welche solchen zugleich mit der im Juni zahlbaren Schatzung erheben sollen, bei Strafe doppelter Zahlung zu entrichten. Die Receptoren müssen die erhobenen Beiträge an den Brand= Societäts= Actuari= um Aulike in Begleitung der Hebungslisten in duplo, und des Sortenzettels spätestens in dem vorgenannten Termien einliefern, erhalten ein Exemplar der Hebungsliste quitirt zurück, und das andere wird mit dem Sortenzettel zum Belag der Rechnung gebraucht. Der Bewohner des Hauses muß die Zahlung falvo regrellu wider den Eigenthümer verfügen, Hof und Eigengehörige aber so wie Vasallen und diejenigen, welche ein Dominium utile haben, müssen den Beitrag aus eigenen Mitteln leisten. Da dieser Beitrag mit der ordinairen Schatzung zu erheben ist, so finden für die Receptoren desfalls keine besondere Hebungsgebühren statt, so wie auch diese für den Brand= Societäts= Actuar, bei diesem außerordentlichen Fall nicht passiren. Münster, den 27. Mai 1805. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Vincke. Müller. v. Schlechtendal. Gr. v. Merveld. v. Druffel. v. Forckenbeck. v. Wolfframsdorff. Lehmann. v. Beughem. v. Tenspolde. Mettingh. Scheffer. Schmedding. v. Culemann. 2. Von Gottes Gnaden Ludewig X. Landgraf zu Hessen, Herzog in Westphalen und Engern, Pfalzgraf bei Rhein, Fürst zu Hersfeld und Starkenburg, Graf zu Arnsberg und des heiligen Römischen Reichs Vorfechter zwischen Rhein und Weser, Graf zu Catzenelenbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen, Herr zu Friedberg und Wimpfen 2c. Da in dem, Uns durch den Reichs: Deputations=Schluß zur Entschädigung zugefallenen Herzogthum Westphalen, durch den Tod Unsers Vorfahren an der Regierung ein Thronfall sich ereignet hat, mithin, zufolge der Lehn=Rechte, alle Vasallen dieses Herzegthums und der Grafschaft Arnsberg verpflichtet sind, über die davon zu Lehn rührende Güter neue Belehnung gebührend nachzusuchen, die Investitur empfangen, und den Vasallen= Eid auszuschwören; so befehlen Wir hiemit allen Unsern Vasallen, welche von dem Herzogthum Westphalen oder der Grafschaft Arnöberg Lehn tragen: daß sie binnen; Monaten à dato bei Unserm Lehnhof, der Regierung zu Arnsberg, die neue Belehnung gebührend nachsuchen; sodann alles das, was dazu ferner gehörig ist, bei den in den Lehn=Gesetzen bestimmten Strafen, leisten sollen. Was aber die, von den nunmehr aufgehobenen Klöstern Unsers Herzogthums Westphalen, relevirende Lehn betrift; so verordnen Wir zwar gnädigst, daß die Vasallen für jetzt die förmliche Lehns= Erneuerung nachzusuchen nicht verbunden seyn sollen, es sey dann, daß etwa in der Person des Vasallen eine Veränderung vorgegangen ware, und der neue Vasall noch keine Belehnung erhalten hätte; dahingegen wird allen und jeden Vasallen solcher aufgehobenen Klöster, bei Strafe der Felonie anbefohlen, binnen 3 Monaten à daro über ihre Lehen bei Unserer Regierung zu Arnsberg eine neue Muthung nachzusuchen, und soll ihnen der Muthschein ohne alle Taxen oder Lehngebühren ausgefertigt werden. Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift, und hierauf gedruckten Landgräflichen geheimen Insiegels. Darmstadt, den 16. Mai 1866. (LS.) Ludewig L. F. v. Lehmann, Staatsminister. 280 II. Ediktalladungen. I. In der, bei dem vormaligen weltlichen Hofgericht hieselbst anhängig gewesenen und nunmehr bei der hiesigen Regierung pendeuten Sache der von Wendtschen Gläubiger wider den Franz Arnold hernach der Clemens von Wendt zum Crassenstein werden alle und jede, welche an das in solcher Sache bei dem vormaligen weltlichen Hofgericht sequestrirte Gut Crassenstein und sonstige von WendtCrassensteinschen Güter oder derselben Revenuten und an das vorhandene Depositum ex quocunque Capite einen Anspruch haben, insbesondere die Creditores des Franz Wilhelm von Wendt und Franz Egon von Wendt des ältern, sowohl als des jüngern, ingleichen dessen Successoren Franz Arnold und Clemens von Wendt, namentlich folgende in dem Decreto ordinis zu Wetzlar# clussificirte aber jetzt unbekannte Creditoren und deren Erben oder Cessionarien: I. Maria Brockmann ex post Weinhänd. ler Kruse, 2. Pastor von der Mühlen, 3. Wirtwe Hofräthin Wibbert, g. Diederich Heinrich Schwick, 5. Vicarius Strübbe, 6, Abraham Fiddeler, 7. Wittwe Joann Caspar Schmedding, 8. Anton Lustenkamp, o. Melchior Pröbsting, ro. von Bock zu Hemesborg, II. Viearius Erdel, 12. Wittwe Schreiber, 1z. Erben Franz Jacob Maerle, 14. Erben Schaepmann, 15. Vicarius St. Antonii& Catharinä, 16. Joan Gerard Joseph Detten,##7. Vicarius Rastrup, 18. Heinrich Kruppe, ro. von Nagel zu Itlingen, 20. Erben Wedemhove, 2r. Wittwe von Nagel zu Irlingen, 22. Wittwe Kemper, 23. Catharina Meckman, 24. Erben Wittwe Hane, 25. Doctor von der Horch, 26. Erben Heerde, 27. Erben Sprickman, 2d. von Kettler zum Harkotten, 2g. Sacellanus Kelliger, zo. Canonicus Crater, z1. Martin Deiterman, 32, Rentmeister Müller, 33. Kanzlist Schwick, 34. Erben Rave; ferner folgende unbekannte Gläubiger, welche in dem obgedachten Decreto erainis nicht classificirt sind, aber doch Forderungen angemeldet haben, 35. unverehlichte Maria Elisabeth Detten, 36. von Rademacher zu Soest, Namens seiner Ehefrau geb. v. Roeskamp, 37. Ehefrau Haase, geb. Aschenberg, 38. Erben Rentmeisters Franz Andreas Coerman in Borghorst, 30. Erben Pastors Forckenbeck zu Stromberg, 40. Erbeu Pastors Falkenstein, 4r. Erben des Domkapitularen Heinrich Ludwig Freiherrn Dreste zu Vischering, g2. Hauptmann von Kettler zu Middelburg. Hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb drei Monaten und längstens in dem, vor dem Deputato Regierungs Assessor Jacobi, auf den 19. Julius d. J. Vormittags um 8 Uhr auberaumten Termin in Person, oder durch zuläßig Bevollmächtigte, gebührend anzumelden, deren Richtigkeit und ihre Legitimation durch Offenlegung der Urkunden und Beweismittel nachzuweisen, unter der Warnung, daß sie sonst damit an die Masse präcludirt, und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Münster, den 2r. März 1806. Königl. Preuß, Regierung. (L.S.) v. Sobbe. Deppenbrock 2. Die zwischen dem hiesigen Gastwirh Wittkamp und dem verstorbenen Metzger Meyer, unter der Firma Meyer& Wittkamp bestandene gemeinschaftliche Getraideund Fourage=Handlung ist durch den Toot des Gesellschafters Meyer aufgelöst worden. Zum Behuf der Auseinandersetzung haben daher, der Gastwirth Wittkamp und die von dem Metzger Meyer hinterlaßene Wittwe, bei uns gemeinschaftlich um ein öffentliches Aufgebot der Gläubiger, der unter der Firma Meyer& Wittkamp bestandenen Societätshandlung, angetragen. Demnach werden alle und jede, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde Forderungen an diese vormalige Secietätshandlung annoch zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche binnen sechs Monaten, und längstens in dem, coram Deput. Regierungs=Refe 298 rendario Heintzwann, auf dem 31. Juli a. c. Morgens 10 Uhr an gewöhnlicher Gerichtsstelle angesetzten Termin anzumelden und zu justifiziren, unter der Warnung, daß diejenigen, welche sich nicht melden, in sofern sie sich an die Extrahenten des gegenwärtigen Aufgebots halten wollen, für schuldig werden erachtet werden, die geschehene Verwendung, der in die Societätsbandlung gegebenen Gelder oder Waaren zum Vortheil derselben, nachzuweisen, und solche Umstände zu bescheinigen, woraus erhellet, daß sie das gegenwärtige Aufgebot zu erfahren keine Gelegenheit gehabt haben. Auswärtige oder persönlich zu erscheinen Verhinderte können sich an einen der hier fungirenden Justiz=Commissarien, z. B. Hru, tit, von Renesse, Meyer, Brockhausen, Eisenle, Giese, Schweling, Sprickmann, Bornemann, Honthum, Goesen, Lohkamp, Nortwick 2c. wenden, und selbige mit legaler Vollmacht und zulänglicher Information versehen. Münster, den 16. Januar 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Müser, Busch, v. Diest. Lagemann, Wattendorff. z. Alle diejenigen, welche an dem seither von dem Bäcker Himmelreich besessenen, nunmehro aber von dem Ziungießer Schröder angekauften, vor dem Neubrückenthore in der Stiege linker Hand gelegenen, und ungefähr 7680 Quadratfuß enthaltenden Garten, dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, solche innerhalb'9 Wochen und längstens in dem auf den 2. Julius. d. I. Morgens 10 Uhr, vor dem deputirten Regierungs=Referendario von Borries angesetzten Termin, entweder in Person oder durch zuläßige Bevollmächtigte, wozu die hier fungirenden Lizentiaten Brockhausen, Sprickmann, Fisch, Boner, Holstein und Schweling vorgeschlagen werden, anzumelden und zu justificiren, unter der Warnung, daß sie sonst damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein Erkenntniß werden präcludirt werden. Münsier, den 12. April 1806. Kön. Preuß. Stadtgericht. v. Bernuth. Müser. Busch. Overhage, Wattendorff. 4. Da wir über das Vermögen des, acktenkändig, von hier entwichenen Weinhändlers Joseph Gabeler, worunter sich zwei in hiesiger Stadt gelegene Häuser befinden, dere. eines jedoch von dem Gemeinschuldner veräußert worden, ex decreto de hodierno. wegen klarer und netorischer Insufficienz, zur vollständigen Befriedigung sämmtlicher, bereits ab actis censtirenden Creditoten, der Concurs, aus rechtlichen Gründen, von Amts wegen eröffnet, auch dato den offenen Arrest wirklich verhängt haben; so wird dieses den Gläubigern des gedachten Gemeinschuldners hierdurch öffentlich bekennt gemacht, und ein Termin vor dem, zur Instruktion des Concursprocesses deputirten Regierungs=Referendario von Borries, auf den r. Septemb. a. c. Vormittags 8 Uhr en der gewöhnlichen Gerichisstelle präsigirt, in welchem sämmtliche Gläubiger ihre Ansprüche an die Concurémasse, sie mögen„Namen heben wie sie wollen, gebührend anmelden und deren Richtigkeit nachweisen müssen. Diejenigen, welche in diesem Termin nicht erscheinen, und ihre Forderungen zum Pros tokoll liquidiren, haben zu gewärtigen, daß sie mit allen ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt, und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Unbekannte oder zu erscheinen Verhinderte können sich an einen der hieselbst fungirenden Justizkommissarien, als: die Richter Meyer Broschard, Honthum, Goesen, die Licent. Borneman, Eisenle und Schürmann wenden, und selbige mit gehöriger legaler Vollmacht und Information versehen. In dem anberaumten Liquidationstermin haben sich Creditores zugleich über die Beibehaltung oder Abänderung des zum Inte 299 rims Courstor und Contradictor bestellten kunizrommissarium von Renesse, unter der Verwarnung zu äußern, daß sonst nach pflichtmäßigem Ermessen, deshalb ex officio Verfügung getroffen werden solle. Münster, den 26. April 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. v. Bernuth. Müser, Busch. Overhage. Wartendorff. s. Wegen Theilung der in der Bauerschaft Hambüren und Handarpe, Kirchspiels Cappeln, belegenen Gemeinheiten ist zwar schon unterm 28. März 1800, mit Benennung der einzeln, Gemeinheitsflächen, eine Edictalladung erlassen und in Nr. 16. 20. 25. 26, 27. und 28. der Mindenschen wöchentlichen Anzeigen abgedruckt worden. Da jedoch wegen Vernachläßigung mancher gesetzlichen Erfordernisse der jetzigen Theilungs= Commission befohlen ist, von neuem einen General Liquidationstermin zu präsigiren; so wird solcher auf Montag den 4. August dieses Jahres, Morgens 9 Uhr, in des Führers Brunlands Wohnung zu Cappeln hiemir angesetzt, und mit Bezug auf die im Jahre 1805. dekannt gemachte Verladung allen unbekgangen Realprätendenten; welche dinats#he Rechte, sie mögen Namen haben wie sie wollen, in der Heinbürer und Handarper Dart zu haben vermeinen, angedeutet, selbige in dem bezielten Termine anzugeben, und wenn es nöthig ist nachzuweisen, widrigenfalls sie Präclusion und Auferlegung eines ewigen Stillschweigens zu gewartigen haben. uch müssen die Guts= Grund- und Eigenthumsherrn der Gemeinheits= Interessenten ihr Interesse in dem augesetzten Termin wahrnehmen, und werden sonst dafür angesehen werden, daß sie die Verhandlungen der Interesseuten als rechtsverbindlich wider sich anerkenzen. Teckleuburg, den 10 April 1806. Kön. Preuß. Markentheilungs: Commission. Hoffbauer. 6. Da die in den Bauerschaften Wester und Hölter, Kirchs. Ladbergen belegenen Gemeinheitsgründen, namentlich: 1) Das sogenannte Westerfeld, 2) das Hölterfeld, 3) der sogenannte Schlaat, ein Grasang 4) das Vorpleck, ein schdner Grasanger, und einige kleinere Parcelen getheilt werden sollen; so ist zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte der Liquidations= termin, in der Wohnung des Gastwirths Berkkemeier zu Ladbergen, auf Donnerstag den 26. Junius dieses Jahrs Vormittags 8 Uhr angesetzt. Alle diejenigen, welche in den genannten Wester= und Hölter Marken Realgerechtsame, sie mögen in Eigenthums= Hütungs= Holzungs=Plaggenstichs. oder sonstigen Rechten bestehn, zu haben glauben, werden daher aufgefordert, selbige in dem angesetzten Termine unter der Warnung anzumelden und zu justificiren, daß die Ausbleibenden mit ihren erwaigen Gerechtsamen Präcludirt, und mit einem ewigen Stillschweigen belegt werden sollen. Die Guts Grund= und Eigenthumsherrn der Wester und Hölter Gemeinheitsinteressenten müssen gleichfalls deren Rechte in dem anstehenden Termine wahrnehmen, und werden sonst mit etwaigen Widersprüchen in der Folge nicht gehört, sondern dafür angesehn werden, daß sie die Beschlüsse der Erschiene= neu zenehmigen, und als rechtsverbindlich mider sich aneckennen. Tecklenburg, den 6. März 1806. Königl. Preuß. Markentheilungs= Commission Hoffbauer, 7. Die unbekannten Realprätendenten nachstehender, im hiesigen Ste###tfelde belegener, von den Erben des Heinrich Rinneker: nomntlich Albert Anton, Andreas, Frauz Joseph und Bernard Christian Zumsoh, Maria Anna Zumloh, verehl. Herdinck, Anna Gertrud Zumles verehlichte Zumfelde, Wittwe Hofräthin Honthum geb. Brinckmann, Doctor □00 Arnold Nicolaus Zurmühlen, Anna Louise und Arnold Joseph Cörman, Cornelia Cdrman verwittwete Gografen Dyckhoff und Maria Elisabeth Isbrock verwittwete Kock, verkaufter Grundstücke, wovon die Besitztitel im Hypothequenbuch noch nicht berichtiget sind: 1) eines Gartens am Wege nach dem StadtsTeigelkamp und an der alten Ems, und des zwischen demselben und den davor stehenden Tuchrahmen belegenen Platzes, den der Zacharias Joseph Herdineck angekauft, 2) eines Kamps zwischen der salteniEms und dem Ahrenbecker Wege, angekauft von Alberi Anton Zumloh, 32 eines Wiesegrunds am Stadts=Teigelkamp. und an der alten Ems, von demselben angekauft, 4) eines Kamps an dem vorerwähnten Kamp und dem Ahrenbecker Wege, von Albert Anton Zumloh angekault, s) eines Kamps in der Spliethäuer Straße, von Franz Joseph Zumloh angekauft, 6) eines Kamps an der Siechenhorst, von demselben angekauft, 7) eines Kamps im Walgern Weg, von Alb.“ Anton Zumleh ungekauft, werden auf Ausuchen der Ankäufer hierdurch vorgeladen, ihre Ansprüche binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf den 8. Juli d. J. Vormite tags 9 Uhr auf dem Rathhause dahier angesetzten Termin anzumelden, mit der Warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Realansprüchen auf diese Grundstücke präcludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und die Grundstücke selbst auf der Ankäufer Namen ins Hypothequenbuch eingetragen werden sollen. Diejeuigen, welche persönlich zu erscheinen verhindert sind, mussen einen der hiesigen Justitzkommissarien, z. B. Limberg, Schultz, Büdde, v. Tönneman 2c. mit zehöriger Information und Vollmacht versehn. Warendorf, den 26. März 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Schläter. Henckelmann. 8. Da über das Vermögen des verstorbenen J. B. Nunningnöller aus Harsewinkel und dessen hinterlassenen Wittwe, Maria Elisabeth Kuhlman, der Conkars eröffner worden; so werden alle und jede’, welche an das gedachte Vermögen einen Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch peremtorie vorgeladen, ihre Forderungen in dem auf den 7. Juli a. c. Vermittags 8 Uhr anberaumten Termin, in der Behausung des Gografen Guilleaume zu Warendorff, gebährend anzumelden und deren Richtigkeit, durch Offenlegung der in Händen habenden Urkunden und sonstiger Beweismittel, nachzuweisen; unter der Warnung, daß die Ausbleibende mit ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Crediteren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Die am persöhnlichen Erscheinen verhinderte Gläubiger können sich, zur Wahrnehmung ihrer Gerechrsame, an die hier fungirenden Hrn Justitzkommissarien Schultz und Budde wenden und dieselbe mit Information und Vollmacht versehen. Warendorff am Gogericht Harkotten, den 10. April r806. Guilleaume. Eickholt. 9. Nach vorhergegangener Lokaluntersuchung der Nützlichkeit und Ausführbarkeit, der veu den Interessenten in Antrag gebrachten Theilung der im Kirchs. Sendenhorst Brächter Bauerschaft belegenen Gemeinheiten Wasserfuhr, Wortholte und Hemmerholte ist durch eine allergnädigste Sammt= Verfügung der Hochlöblichen Landescollegien vom 22. Nov. und respecrnn. Dec. vorigen Jahres, die Theie lung besagter Gemeinheit verordnet worden. Nachdem nun zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte Terminus auf den 20. Juni l. J. Vormittags 8 Uhr zu Sendenhorst, an des Bürgermeisters und Wirthschafters Fichen Behausung, angesetzt worden; so werden hierdurch sämmtliche Prätendenten, welche Eigenthums: Hütungs=Holzungs= oder sonstige Realrechte an der obbemelten Gemeinheit zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre te binnen 3 Monaten und spätestens in dem obangesetzten Termin, unter der Warnung anzumelden und zu justificiren, daß diejenigen, welche diese Anmeldung versäumen mögten, mit ihren etwaigen Ansprüchen an der mehrbesagten Gemeinheit präcludiert, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mit Auseinandersetzung dieser Gemeinheit in Contumaci#m verfahren werden soll. Hierbei wird den Interessenten eröffnetzz daß die Pächter, oder die sonst im Namen eines andern Besitzers, zur Anmeldung und weitern Verhandlung nicht qualificirt sind, selbige daher ohne Vollmacht oder Autorisation der Eigenthümer nicht zugelassen werden können. Telgt, den 8. und Sendenhorst, den 13. März 1806. Busch. Langen. 1o. Nachdem auf den Antrag der Wittwe und des Ben=ficialerben des hieselost verstorbenen Kaufmanns Gerhard Lucas Bruns, über den aus einem Waarenlager zu Rotterdam rc. bestehenden Rachlaß besselben, der erbschaftliche Liquidationsprozeß dato eröffnet ist; so werden hierdurch sämmtliche Erbschafts= Gläubiger zur Anmeldung und Nachweise ihrer Forderungen innerhalb 3 Monaten und längstens in dem dazu auf den 5. Juli Vormittags 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhause bestimmten Termin, unter dem Bedeuten vorgeladen, daß die sich innerhalb gedachter Frist nicht Meldende, aller ihrer etwaigen Vorrechte an gedachten Nachlaß, für verlustig erklärt, und mit ihren Ansprüchen nur an Dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger, von der Masse annoch übrig bleiben möchte, werden verwiesen werden. Auswärtigen Gläubigern werden die Hrn. Justitzkemwissarien Naber zu Ihbenbühren, v. Renesse iu Münster und Kerstein zu Tecklenburs: so wie die Hrn. Licent. Bornemann, Clemens Borggreve und Speller zu Münster als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Beverzern im Erbfürstenthum Münster, den 25. März 1806. Königl. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. rI. Da die Herrn Kaufhändler Schulte und Becker, ferner der Chirurgus Füchten in Ascheberg, in Absicht der von dem Melchior Klute daselbst angekauften, auf der sor genannten Blankerfort daselbst belegenen 4 Gärten, zur Erhaltung einer Präclusion unbekannter Realprätendenten, um die Erlassung eines öffentlichen Aufgeboths derselben angetragen haben; so werden alle diejenigen, welche an den gedachten vier Gärten dingliae Ansprüche zu haben vermeinen mögten, hierdurch aufgefordert, solche innerhalb drei Monaten und längstens in dem auf den 5. August Morgens 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termin anzumelden und zu justificiren, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst damit unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein förmliches Erkenntniß, werden präcludirt werden. Diejenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt und persönlich zu erscheinen behindert sind, haben sich an einen der bei hiesigem Gerichte fungirenden Justizkommissarien Sandfort hieselbst, Koppers in Werne, Honthum und Bösensell in Münster zu wenden, und solche mit Information und legaler Vollmacht zu versehen. Nordkirchen im Gericht Davensberg, den 22. April 1806. Wünnenberg. Schläter, 12. Der Wirthschafter Joseph Holz in Olfen, hiesiger Jurisdiction, hat zur Berichtigung des Besitztitels und Sicherstellung gegen unbekannte Realprärendenten, über das von dem Bürger G. B. Dienberg angekaufte, im Wiegbold Olfen auf der neuen Straße lub Nr. cat. sonächst dem Rathh. belegene Wohnhaus, und dabei befindliches Gehöfde, auf ein öffentliches Aufgeboth angetragen. Da nun diesem Antrage deferirt;; so werden alle und jede Gläubiger, welche an dem besagten Hause und dabei gelegenen Gehöfde 502 einige Forderungen voe sonstige Rechte haben oder zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, binnen 9 Wochen und spärcstens in Termino auf den 10. Juli des Morgens 10 Uhr, entweder in Perseu oder durch zuläßzige mit Information und Vollmacht versehe: ne Mandaterien, ver hiesigem Gerichte zu erscheinen, ihre Ansprüche und Forderungen an dem besagten Hause und Höfchen, mit Beitügung der Urkunden warauf sie selbige gründen, anmelden und justificiren, unter der Warnung, daß nach Ablauf dieser Frist die Präclusitzsentenz abgefäßt, die alsdann nicht Erschienenen mit ihren Ansprüchen präckudirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Denen Abwesenden, in Person zu erscheineu behinderten, welchen es an Bekanntschaft hieselbst fehlen mögte, wird der Hr. Jusiiz= kommissarius Koppers hieselbst, zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame, ex otticio in Vorschlag gebracht. Sig. Werne, den 4. Mai 1806. Königl. Preuß. int. Gericht. Stroband. Heckmann. r3. Auf geziemendes Ansuchen des Zeller Heinrich Anton Idene zu Metelen, und hierauf ertheilten rechtlichen Bescheid, werden alle und jede, welche au das vom Kaufhändler Wilhelm Wessendorff daselbst, dem gedachten Idene frei und unbeschwert verkaufte Kämpchen zu 7 Scheffelgesay, bei des Ankäufern Leibzucht und Schaafstalle belegen, dingliche Ansprüche haben oder zu haben vermeinen, hierdurch öffentlich ein für 3 mal edicialiter vorgeladen, um innerhalb einer peremptorischen Frist von zo Tagen, nach erster Bekanntmachung dieses, ihre an besagtes Kämpchen habende oder zu haben vermeinende dingliche Ansprüche, unter Strafe ewigen Stillschweigens, beim hiesigen Gerichte gehörig vorzustellen und zu rechtfertigen. Sig. Metelen, den 16. Mai 1806. Hüesker, Gerichts. III. Gerichtliche Bekanntmachungen. 1. Da über das Vermögen des verstorbenen J. B. Runningmöller und dessen hanterlassenen Wittwe, Maria Elisaberh Kuhlman, aus Harsewinkel, der Conkurs eröffnet worden; so wird von Seiten des Gogerichts Harketten allen und jeden, welche von den Gemeinschuldnern etwas zu diesem Vermögen gehöriges, an Geld, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch ##besohlen davon nichts verallfolgen zu lass sen; sondern vielmehr dem unterzeichneren Gerichte davon sofort getreulich Anzeige zu thun und die Gelder und Sachen, mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern, unter der Warnung, daß, wenn dennoch etwas bezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen geachtet u. zum Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn aber der Inhaber solcher Gelder und Sachen dieselbe verschweigen und zurückhalten möchte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfandes und andern Rechts für verlustig erklärt werden wird. Warendorff am Gogerichte Harkotten, den 10. April 1806. Guilleaume. Eickholt. 2. Das dähier lub Nro. cat, 392 belegene zu 375 Rthlr. tarirte, dem Wandmacher Wilhelm. Larenz gehörige Wohnhaus; sodann der vor dem Münstertbor hieselbst in der Uemstraße belegene, demselben gehörige Garten, woraus an das hiefige Archidiakonat jährlich 1Rt. o ggr. bezahlt werden, und welcher auf 15 Rt. taxirt ist, sollen Schulden halber den Meistbietenden verkauft werden. Zahlungsfähige Kauflustige werden daher aufgefordert, ihre Gebote in dem auf den 1. Juli d Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhause angesetzten Termin abzugeben. Die Taxe kann in der Gerichts Registratureingesehen werden. Warendorff, den 16. April 1806. Kön. Preuß. Stadtgericht. Schlüter. Henckelman. (Hiebei eine Beilage.) 9 Beylage zum Münstr. Intelligenz=Blatt Nro. 23. e I. Ediktalladung. r. Da in einer bei dem ehemaligen Officialat: Gerichte in dem Jahre 1788 angefangenen, nunmehro aber zu diesem Gerichte remitirten Discussionssache des Bernard Heinrich Hüls zu Appelhülsen, von dem hierin angeordneten Curator auf die Erlassung einer Edictalladung angetragen; so werden alle diejenigen, welche einen Anspruch an das aus ungefähr 350 Rthlr. bestehende Vermögen des Gemeinschuldners zu haben vermeinen, zur Aumeldung ihrer Ansprüche innerhalb a Wochen, und längstens in dem auf den 28. Juli a. c. Morgens 9 Uhr auf der Gerichtsstube, in der Wohnung des Gografen Wemhoff, anberaumten Termin., unter dem Bedeuten aufgefordert, daß der Ausbleibende mit seinen Ansprüchen an der Masse präcludirt werden wird. Auswärtigen oder am per sönlichen Erscheineu verhinderten, werden die Hrn. Licentiaten Bornemann, Lohkampff und Sprickmann als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Münster im Königl. Preuß. int. Gerichte der Aemter Dülmen und Horstmar, den 20. Mai 1806. Goesen. Bahlmann. II. Gerichtliche Bekanntmachungen. r. Zum gerichtlichen Verkauf des Jordanschen Wohnhauses sub Nro. cat. Jud. 23 so wie der Apotheke und des dieser anklebenden Privilegii, sind die Termine auf Donnerstag den 5. 12. und rh. k. M. Juni jedesmal Vormistags 10 Uhr angeordnet; als wozu qtaltsicirte Kauflustige hierdurch eingeladen werden, und die Verkaufsbedingun. gen nebst Anschlag in den jedesmaligen Terminen vorgelegt, den Höchstbietenden auch im letzern der Zuschlag ertheilt werden soll. Urkundlich des Gerichts Unterschrift und Insiegels. Lippstadt im Sammtgericht, den 23. Mai 1806. (L.S.) C. Rose, qus Judex fürrog. Sohn, Actuar. 2. Wegen der neulich zu Sendenhorst entstandenen Feuersbrunst, und desfalls eingetretenen Verhinderung, kann der auf den 26. Juni d. J., an des Hrn. Burgermeister Fihe Behausung, zur Ausmittelung der Theilungsrechte in den Gemeinheiten Wasserfuhr, Wortholte und Hemmerholte angesetzte und bereits bekannt gemachte Termin nicht füglich abgehalten werden. Es wird dahero sämmtlichen Interessenten solches hierdurch mit dem Anhange bekannt gemacht, daß ein anderweiter Termin angesetzt und zeitig genug bekannt gemacht werden soll. Telgt, den 20. und Sendenhorst, den 20. Mai 1806. Busch. Langen. 3. Ad Instantiam eines Gläubigers soll das im Dorfe Sudkirchen in der Bergstraße sub Nro. cat. belegene, dem Johann Heinrich Eltrup zugehörige schatzsreie Haus, nebst Hausplatz und drei Kirchensitzen, welches zu 180 Rthlr taxirt ist, in Termino den 9. August a. c. Morgens 10 Uhr, an der Behausung des Hrn. Wirthschafters Böckmann daselbst, öffentlich und Meistbietend verkauft werden, welches zahlungsfähigen Kauflustigen hierdurch bekannt gemacht wird. Die Taxe und Vorwarden können zu jeder Zeit in der hiesigen Registratur eingesehen werden. Nordkirchen im Gericht Davensberg, den 24. Mei 1806. (L.S.) Wünnenberg. Schläter, 4. Das im hiesigen Dorfe sub. Nro cat. 3 belegene, dem schwachsinnigen Wilhelm Hesselman zugehörige Wohnhaus und Hof KO raum, nebst einem Garten im Rott belegen, rngefähr 6 Becher Einsaat groß, und einen welches zu 140 Rthlr tarnt worden, sell Schulden halber öffentlich und meistbietend, in Termino den 7. August a. c. Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle verwerden, welches zahlungsfähigen Kaufigen mit dem Eröffnen hierdurch bekannt #macht wird, daß Taxe und Vorwarden zu Jeit in hiesiger Gerichts= Registratur ein##sehen werden können. Diesemnächst werden alle diejenigen, welche an benanntem Hause, worauf folgende Lasten, als 1) muß der jedesmalige neue Besitzer anden zeitlichen Pastor zu Nordkirchen einen Grundgewinn entrichten, 2) an Ebendenselben jährlich: a) an Geld 15 6l. b) zwei Handdienste, c) zwei Hühner, d) um Neujahr 6dt. 3) an ordinairer Schatzung monatlich 6dt. 4) an Reuterschatzung jährlich 76l. haften, dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, solche innerhalb 9 Wochen und längstens in dem auf den 8. August a. c. Morgens 10 Uhr anstehenden Termin anzumelden und zu justisteiren, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß die sich Nichtmeldende mit ihren etwaigen Realansprüchen an besagtes Haus 2c. durch ein förmliches Erkenntniß, unter Auserlegung eines ewigen Stillschweigens, werden präcludirt werden. Denjenigen, welchen es hieselbst an Bekanntschaft fehlen mögte, oder die persönlich zu erscheinen behindert, werden die bei dem hiesigen Gerichte fungirenden Iustizkommissarien: Honthum und Bösensell in Münster, Koppers in Werne, zur Wahrnahme ihrer Gerechrsame in Vorschlag gebracht, welche sie daher mit gehöriger Information und legaler Vollmacht zu versehen haben. Nordkirchen im Gericht, den 24. Mai 1806 (LS.) Wünnenberg. Schlüter. 5. Es sind den Knechten des Zeller Bolte Oisterber=Bauerschaft, K. Ascheberg: namente lich Christoph Greife und Melchior Bolte, am co. Mai a. c., bei nachmittagiger Zeit, von ihrem offen gestandenen Bühn folgende Sachen diebischer Weise entwendet worden: 1) Ein Paar große silberne Schuhschnallen, 2) ein Paar dito kleinere, woran die Buchstaben C. S. G. befindlich, 3) an baarem Gelde ohngefähr 1 Rt. taggr. 4) ein Paar linnen und baumwollen Strümpfe, gezeichner mit M. B. 5) eine lange gestreifte drillene Oberhose, 6) ein Rasirmesser, 7) ein Stück grobes Leinwand von ze Ellen, 8) ein Stück sogenanntes flachssen Linnen von 18 Ellen, 0) ein Ende Linnen von 12 Ellen, 1o) ein Stück grobes und feines Linnen von 25 und resp. 12 Ellen, ir) ein rother baumwollener Halsruch und 12) ein weißer Küssenzug, wer hievon den oder die Thäter dem hiesigen Gerichte glaubhaft anzeigen kann, dem wird unter Verschweigung seines Namens, die edictmäßige Belohnung zugesichert. Wolbeck, den 2. Juni 1806. Königl. Preuß. Gericht daselbst. Busch. Zumbusch. III. Vermischte=Nachrichten. 1. Alle diejenigen, welche aus dem letztverflossenen Etatsjahr, vom r. Juni 1805 bis zum r. Juni 1806, an die Kasse des Kdnigl. Infant. Regim. von Schenck, desen dritten Mousquetier= Bataillons, oder Invaliden Compgnie, aus irgend einem Grunde Forderungen zu haben vermeinen, werden hiermit vorgeladen, solche binnen sechs Wochen, spätestens aber in Termino perempt. den 15. August d. J. bei unterzeichnerem Gerichte anzumelden und gehörig zu verificiren; 300 im Unterlassungsfall hingegen zu gewärtigen, daß ihnen durch ein abzufassendes Präclusiv. Erkenutniß ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Kantonirungsquartier Bochum, den 1. Juni 1806. Königl. Preuß. von Schencksche Infanterie= Regiments. Gericht, von Jechner, Obristlieut, Jacobi, und Commandeur. Auditeur. 2. Da-mehrere Interessenten der Letter: Mark auf die Theilung derselben angetragen; so wird hierdurch bekannt gemacht, daß am Mittwochen den 18. Juni des Morgens um 10 Uhr anfänglich, allenfalls befindenden Umstängen nach, auch am folgenden Tage zu Coesfeld auf dem Rathhause eine MarkenConvention abgehalten und dabei zugleich diese und senstige, etwa vorkommende, der Letter= Merk betreffende Gegenstände in Verschlag und Ueberlegung, auch zur Finalbestimmung gebracht werden sollen. Münster, den 3o. Mai 1806. Clemens August Freih. Korff genannt Schmising, als Erb Holz= und Markenrichter der Leiters Mark. z. Es dient hiermit zur Nachricht, daß von der Anleibe von 3,000,000 Fl. holl. Cour. auf die vereinigten Staaten von Amerika à 4pEt. Zinsen d. d. r. Juni 1702, dermalen 600 Obligationen jede von 1000 Fl., von Nr. 2401 bis z000, in Amsterdam abgelegt und keine Interessen darauf weiter gezahlt werden. Auch kann man bei Unterschriebenen die Nummern der in diesem Jahre in Amsterdam verloseten, und auf den verschiedenen Zinsterminen zahlbaren königl. schwedischen Obligationen erfahren. Münster, den 28. Mai 1806. Lindenkampf& Olfers. 4 Ich habe einen großen Canon ausgerechnet, aus welchen sich Zahlen und Logarithmin zu einander von 1 bis 10,000,000 sehr bequem ohne Proportionalumständlichkeit hergeben. Mit dem Anfange des Septembers sollen vorläufig 2s3 desselben erscheinen, falls edle Beförderer der Mathematik mich hiezu, durch genugsame jedoch postfreie Subscriptionen, in den Stand setzen werden. Bis dahin ist der Preis für diese 2/31 Rthlr. 12 ggr. Conventionsgeld. Erlauben zahlreiche Bestellungen mehrere Abdrücke, so wird der nachherige Ladenpreis 2 Rthlr. Wer auf ro zugleich unterzeichnet, erhält eins frei. Meppen, den r. Juni 1806. P. Mauriz Eilmann, st. O. 5. Den 13. Juni c. sollen in dem Gogrevings= Gehölz, Kirchs. Hiltrup, 16 Haufen Holtz und 15o0 Buschen meistbietend verkauft werden. Lusttragende werden gemelten Tages Morgens 10 Uhr, dazu eingeladen. Isfordt, Amtmann. 6. Den 16. Juni c. sollen in der Davert, in dem zum Universitätsfond gehörigen Distrikt, 5o Klafter, theils harten, theils weichen Holzes, und eine Quantität Buschen durch das Meistgeboth verkauft werden. Lusttragende werden, des Morgens um 15 Uhr, am bemelten Tage dazu eingeladen. Isfordt, Amtmann. 7. Den 17. Juni c. sollen im Nottebraacksbusch, Kirchsp. Amelsbüren, 30 Klafter Holz und eine Quantität Buschen durch das Meistgeboth verkauft werden. Lusttragende werden am Tag und Ort, Morgens 10 Uhr, eingeladen. Isfordt, Ammonn. 8. Auf dem Hause Harkotten, von Korffe scher Seits, soll eine Quantität Roggen und Hafer, Fuder= Malter= und Scheffelmeise aus freier Hand verkauft werden. Kauflustige wollen sich melden bei C. Kannegießer, Rentm. 9. Auf einer gelegenen Straße steht gegen Michaelis ein Hius, welches von allen Seiten Licht, und so wohl im unrern als obern Stockwerk mehrere Zimmer hat, zu vermieren. Das Wahere ist am Int. Comt. erfragen. 10. Auf Veranlassung vieler Bitten der Eisenthümer, der jüngst in Sendenhorst abgebrannten Häuser, soll am 10. Juni Mor gens 8 Uhr im Vorhelmschen Forst eine Quantität Eichen=Bauholz meistbietend verkauft werden. Die zu dem Ankaufe Lust haben, wollen sich um benannte Stunde Morgens 8 Uhr auf dem hochadlichen Hause Vorhelm einfinden. Borchmeyer, Forstm. #r. Es stehn 3 oder 5 Zimmer zu vermieten, auch ein kleiner Kinderwagen und eine Kanarienheckerei zu verkaufen. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 12. Oltschon die gegenwärtigen Pächter die Wassermühlen zu Neuenhaus in der Grafschaft Bentheim noch 2 1/2 Jahr in Pacht haben; so meldeten sich doch schon mehrere Liebygber zur Anpachtung gedachter, in dem herrlichsten Zustande sich befindenden Mühlen, und wünschten, wie es bei ähnlichen wichtigen Pachtungen der Gebrauch ist, daß schon gegenwärtig diese Mühlen zur öffentlichen Verpachtung mögten ausgesetzt werden, das mit Dachtlustige sich in Zeiten daröber berathschlagen, und zur Etablirung ihrer künftigen Haushaltug die nöthigen Maaßregeln treffen könnten. Es sollen dann, diesen geäußerten Wünschen gemäß, die Mühlen zu Neuenhaus in der Grafschaft Bentheim auf Dienstag den 15. Juli a. c. in loco, wo selbige besehen werden können, den Meistbietenden öffentlich verpachtet, und die Bedingungen daselbst bekannt gemacht wenden. Uebrigens dient den Pachtliebhabern zur Nachricht: 1) Daß die Wassermühlen zu Neuenhaus im Sommer wegen Mangel des Wassers nie still zu stehen brauchen, auch wegen zu hohes Wasser im Winter nicht dürfen eingestellt werden, weil das überflüssige Was. ser durch das Neuenhäuser Flutwerk abgelassen wird, 2) besteht die Kornmühle in 3 Mahlgängen, welche sich in dem allerbesten Zustande befinden, und welche wegen der günstigen Nachbarschaft und reichlichen Wasser: Vorrath öffters Tag und Nacht zu mahlen haben, 3) ist in dem Oelmühlen= Gebäude auch eine Walkemühle angelegt, welche ebenfalls in dem besen Zustande sich befindet, 4) ist auch bei diesen Mählen eine besondere Pell oder Graupen und Grützenmühle angelegt, welche für Gerste und Buchweitzen sehr vortheilhaft beautzt wird, 5) endlich ist der Ertrag der Oelmühle ven der größesten Bedentung, da die Landleute in der Gegend von Jahr zu Jahr mehr und mehr Oelsaamen anbauen, und sich recht auf dies so viel eintragende LandesProdukt legen. Auch ist in dieser Oelmühle ein doppeltes Schlagwerk angebracht, das in 24 Stunden wohl 80 Scheffel Oelsaa= men ausschlagen kann. Es ist auch durch einen besondern Mechanismus abgeholfen worden, daß die Mahlgäste nicht zugegen seyn brauchen, um den Saamen unter zu kehren, desgleichen ist die Zerquetschung des Oel=Saamens'so vortheilhaft eingerichtet, daß das daraus hervorkommende Oehl ein weit reichhaltigers Product, als bei den gewöhnlichen Oelmühlen ausliefert. Burgsteinfurt, den ro. Mai 1806. Höning, Secretair der Domainenk. 1%, Am Mittwochen den 18. Juni Morgens, um 8 Uhr soll auf Avermanns Erbe, Kirchsp. Altahlen, zwei Stunden von Sendenhorst belegen, eine Quantität zum Schiffund Hausbau taugliches Eichenbolz meistbietend verkauft werden. Kaufliebhaber belieben sich einzufinden. Mänster, den zo. Mai. B. Maerle. 14. Da auf Westdickenbergs Erbe, unweit Beckum, am r7. d. M. eine Quantität abstämmige Bäume, so zum Schiss= und andern Bau brauchbar sind, verkauft werden sollen; so wollen sich Kauflustige auf obigem Erbe, am obbenannten Dato, Morgens 8 Uhr einfinden. (Hiebei eine Beilage.) e 2. Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 23. I. Avertissements. 1. Zum Empfang der Feuer= Societätsgelder hiesiger Stadt, nach dem Satze pr. Pistole 6 Pfennige, sind folgende Tage bestimmt: als für Martini Laischaft der 9. Juni, — Lamberti—— 10.— — Ludgeri——11.— — Aegidii—— 12,— — Liebenfrauen—— 13.— — Jüddefelder—— 14.— Sämmtliche Eingesessene dieser Stadt haben daher ihre Beiträge an den bestimmten Tagen, von Morgens 8 bis ia und Nachmittags von mer abzuliefern. Münster, den 3. Juni 1856 Stadtkämmerey. Klein. 2. Da die Rheingräfliche Hofkammer, als Markenrichter der Gaupeler=Mark, Kirchs. Koesfeld, nöthig gefunden hat, wegen verschiedene dieser Mark betreffende Gegenstände, unter andern, wegen nützlicher Verwendung des Kaufschillings für den verkauften sogen. Braemkampf, behuf Tilgung repartirter gemeinschaftlichen Gaupeler BauerschaftsSchulden, dann auch Regulierung des, den Erberen und sonstigen freien Marken= Interessenten dafür allenfalls gebührenden Aequivalents, auf den ro. l. M. eine MarcalConvention zur gemeinschaftlichen Deliberation abzuhalten; so wird solches hiemit allen und jeden, denen es angeht, zur Nachricht( um alsdann des Morgens 10 Uhr auf der Rheingräflichen Hofkammer= Canzley, entweder selbst oder durch hinlänglich qualificirte Mandatarien erscheinen zu können) mit dem Anhange bekannt gzemacht, daß die Richterscheinende, oder auch auf die markenrichterlichen Anträge in Termino sich nicht bestimmt Erklärende, als Einwilligende gehalten werden sollen. Koesfeld, den 3. Juni 1806. Rheingräfliche Hofkammer. Cappes. Wethmar. Ficken. G. A. Fischer. II. Vermischte Nachrichten. Lotterie= Anzeige. r. Bei Unterzeichnetem sind die Ziehungslisten der 5. Classe 2.1. Berliner Lotterie angekommen, die Interessenten wollen also selbige nach Belieben bei mir einsehen, die Gewinste unter 1060 Rthlr. sofort in Empfang neh: men, die Gewinste von 1000 Rthlr. werden in 14 Tagen ausgezahlt. Es sind auch noch zu der 2g. Lotterie, wovon die r. Classe den 28. dieses M. gezogen wird, sowohl GanzeHalbes Viertel= und Achtelloose zu haben. Lücke, Königl. Preuß. Lottevie= Einnehmer, wohnhaft auf der Rothenburg in Münster. 2. Nächstkünftigen Dienstag den 1o. Juni des Nachmittags 3 Uhr, werden außerhalb dem Neubrückenthore in der Coerstiege nächst bei Molckenbuhr, der auf 5 Stücke Land vorhandene Roggen und der auf 2 Stücke Land befindliche Klee, durchs Meistgeboth verkauft werden. Zum Ankauf Lusttragende wollen sich um diese Zeit daselbst einfinden. Münster, den 28. Mai 1806. Aus Auftrag des Hrn. Erceutors des verstorbenen B. A. V. Westarp. J. H. Block, Notar. 3. Sollte ein junger Mensch, der in Rechnen und Schreiben erfahren ist, dahier die Handlung zünftig zu lernen Lust haben; derselbe wolle sich dieserbalb melden, bei Schirmer, Rotarius und Secrek. des Kramerames zu Münster. 4. Da mir gemäß ertheilter Instruction allergnädigst aufgegeben, darnach zu sehen daß das Gras auf den Straßen an den öffentlichen Gebäuden sowohl, als an den Privathäusern, Kirchhöfen und Gärten in der Stadt, wo keine starke Passage ist, zweimal im Sommer, als im Monat Juni und October durch die Eigenthümer, oder denen es angeht, ausgejählet und auf den Kothhaufen gelegt werden; so wird dieses andurch bekannt gemacht, wornach sich ein jeder zu achten hat. .. H. Bessman, Straßen= Insp. 5. Endesbenannte empfiehlt sich bestens, Bettdecken nach den schönsten und neuesten Mustern gut und dauerhaft zu sticken, wie Fallhüthe zu nahen. Verspricht promte Bedienung und billige Preise. Madame Advena, wohnhaft auf den Alten Steinweg. 6. Beim Weinhändler Paul Ludolph Giese wird ehestens Pyrmonter= und Drieburger Brunnenwasser zu haben seyn. 7. Vei mir ist frisch Drieburger Brunnenwasser angekommen. I. B. Focke, Glashändler auf der Ludgeristraße. Geburts=Anzeige. 1. Am 7. Mai wurde meine Frau von einem gesunden Mädchen und zwar vom 12. Kinde, wovon noch 1o am Leben sind, glücklich entbunden, welches ich meinen Freunden und Verwandten hiemit anzeige. Salomon David Lohn in Telgt. Heiraths=Anzeigen. 1. Unsere am 13. dieses vollzogene eheliche Verbindung, machen wir hierdurch unsern Verwandten und Freunden bekannt, und empfehlen uns bestens ihrer ferneren Freundschaft. Münster, den 27. Mai 1806. Franz Lindenkampf. Lisette Lindenkampf geborne Brockman. 2. Unsere heute vollzozene eheliche Verbindung machen wir unsern sämmtlichen Verwandten und Freunden hierdurch bekannt, und 300 empfehlen uns zugleich auch zu ihrer fernern werthen Freundschaft. Münster, den 3. Juni 1806. Anton Westermann, Rittmeister. Clara Westermann, geb. Nacke. Todten= Anzeigen. . In der Nacht vom 20. auf den 2r. d. M. starb die geistliche Jungfer Dominica , g e w e s e n e P r o f e s s e d e s h i e s i g e n v o r maligen Klosters Verspoel, in einem Alter von 40 Jahren am Schlagfluß. Ich zeige diesen Todesfall hierdurch derselben Verwandten und Zekanpten schaldgst an. Münster, den 28. Mai 1806 " 9I„ 81 Elisabeth Kirchhof. . 2. um r. dieses um 4 Uhr Morgens entSeiceperte Halier au; Nutter, Catharina Holtermann, verwittwete Franz „Wagene., zu einer bessern Welt. Sauft Pusafsp's gie ihr ganzes Leben war, mit christlicher Duldung, in Gottes Willen ergeben, vollendete sie ihre irdische Laufbahn im basten Lebensjahre, durch die Auszebrung gänzlich entkräftet. Unsern Verwandsen, uns Fret.„#,# gei wir diesen uns sehr euephodlichen. Verlust schu digst an, und versode Veleisbezeionr Münster, den 2. Juni 7806. Der Versterbenen Kinder und Schwiegersöhne, z. Am 2r. dieses starb unser geliebter Vater und resp. Schwiegervater, Herr Lehnund Regierungsrath D. F., Erönuger, im, 70. Jahre seines Alters, mit den heil. Sakramenten mehrmal versehen, an einer Entkräftung. Wir machen diesen uns sehr empfindlichen Todesfall sämmtlichen Verwandten und Freunden hierdurch bekannt, empfehlen die Seele des Verstorbenen ihrem christlichen Andenken, und uns zur Fortdauer ihrer Freundschaft Münster, den 27. Mai 1806. M. J. Gröninger L. C. v. a#ra