Nro. 20 Anno 1800. Münste Intelli risches genzblatt Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. Freytag den 10. I. Befdrderung. 1. Der bisherige Consistorial=Assessor Offelsmeyer ist mittelst Cabinets=Ordre vom 20. v. M. zum Consistorialrath bei der Krieges- und Domainen= Kammer ernonnt, und die darüber ertheilte Bestallung unterm 21. v. M. allerhöchst vollzogen worden. Münster, den 29. April 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Druffel. Mettingh. Scheffer. II. Publicandum. I. Da man Grund zu befürchten hat, daß der unglückliche Brand zu Sendenhorst fremde umherzieheude Betrüger veranlassen werde, das Mitleiden wohlthätiger Menschen zu mißbrauchen, unter den Namen Sendenhorster Abgebrandter zu cbllectiren und den würklich Nothleidenden(für welche durch eingeleitete Unterstützungen unter Obrigkeitlicher Aufsicht und sonst möglichst gesorgt wird) dadurch Abbruch zu thun, so wird hierdurch die Ertheilung von Brand=Briefen strenge untersagt, und alles einzelne Collectiren bei den im Allgemeinen Landrecht Theil 2, Tit. XX,§. 244 seg. verordneten Leibes= und Gefängnißstrafe verboten, allen betreffenden Behörden aber aufgegeben dergleichen unbefugte Sammler im Betretungsfall zu arretiren und in das hiesige Zuchthaus abzuliefern. Münster, den 6. Mai 1800. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Forckenbeck. Scheffer. Schmedding. III. Avertissements. 1. In voriger Nacht sind auf dem neuen Platze einige Pappeln= und Lindenbäume abgehauen, demjenigen, wer den Uhrheber glaubhaft anzeigen kann, werden hierdurch Einhundert Reichsthaler. zur Belohnung, mit Verschweigung seines Namene, zugesichert. Münster, den 7. Mai 1866. Stadtdirector, Burgermeister und Rath. Hildebrand. Schweling. Müsterman. Fahle. 2. Da Sr. Päbstlichen Heiligkeit, vermöge des unterm 1o. Mai v. J. ertheilten Breve, zur Feier des tausendjährigen Jubiläums wegen des miraculeusen heil. Kreuzes in der St. Lamberti Pfarrkirche dahier, zu Koesfeld einen binnen 30 Tagen zu gewinnenden vollkommenen Ablaß, mit denen in der Bulle enthaltenen Privilegien, zu verleihen geruhet haben, und dieses Jubelfest künftigen Pfingstsonntag den 25. Mai l. J. seinen Anfang nehmen, und die r. an diesem Festtage anfangende Octave solemnell begangen werden wird; auch das Hochwürdige General= Vicariat zu Münster seiner Seits die nöthigen Verfügungen erlassen, u. die hiesige Geistlichkeit zu dem Ende bereits authorisirt hat; so wird solches zu jedermanns Nachricht, von Regierungswegen, hiemit bekannt gemacht. Koesfeld, den 2r. April 1806. Rheingräfliche Regierung. J. T. Ficken. Hoffmann, F. W. Bene. B. Bues. G. A. Fischer, IV. Ediktalladungen. 1. Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm König von Preußen 2c. Wir lassen euch, den verschollenen Gebrüdern: x. Friedrich, 2. Johann Heinrich, z. Hermann und 4. Ernst Jacob Hobbelmann aus Lienen in der Grafschaft Tecklenburg, durch dieses allhier bei Unserer Regierung zu affigirendes und zu dreimalen in die Münsterschen Intelligenzblätter inserirendes Proclama bekannt machen, der ricus- Camera gegen euch und enre Schwester Helene Sophie Hobbelmann, wegen völliger Wiederinstandsetzung der von enrem 258 Vater Caspar Hobbelmann in Erbpacht ger habten Lienenschen Windmühle und Bestellung einer hinlänglichen Sicherheit für die Bezahlung des Erdpachts Canons, in dessen Entstehung aber auf den Verlust des ErbpachtRechts und Entschädigung wegen des bisher entbehrten Erbpachts= Canons, unterm 6. November v. J. bei Unster Tecklenbura= Lingenschen= Regierung eine Klage angestellt hat. Da nun sowol der Fiscus, als der euch zum Curator abfentium angeordnete Professor und Justitzkommissarius Raydt, wegen eures unbekannten Aufenthalts, auf eure öffentliche Vorladung angetragen hat: so werdet ihr hierdurch verabladet, in Termino den 20. August c. des Morgens 9 Uhr althier in der Regierungs=Audienz, vor dem ernannten Deputato Regierungsrath Schmidt, entweder in Person oder durch einen der recipirten Institzkommissarien: wozu euch der Professor und Justitzkommissarius Raydt und der Justitzburgermeister Tiez in Vorschlag gebracht werden, zu erscheinen, und euch auf die angestellte Klage gehörig einzulassen; in dessen Entstehung ihr zu gewärtigen habt, daß die von dem Fisco in der Klage angeführten Thatsachen für eingestanden werden gehalten, und dem zufolge gegen euch, was Rechtens, in contumaciam erkannt werden wird. Urkundlich 2c. Lingen, den 5. Mai 1806. Königl. Preuß. Teckl. Ling. Regierung. Warendorf. Beckhaus. 2. Da der Joseph Schürmann, als Ankäufer des bisher von dem Höcker Hinrich Schütte besessenen, und sub Nro. catastri 61 in Aegidi Layschaft, hiesiger Stadt gelegener Hauses, neöst Hinterhauses, auf die Erlassung eines öffentlichen Aufgebots desselben angetragen hat, so werden alle diejenigen, welche an dasselbe dingliche Ansprüsche zu haben vermeinen mögten, hierdurch aufgefordert, solche innerhalb drei Monaten, und spätestens in dem vor unseren Deputirten Stadtrichter Busch auf den 22. Mey l. I. Morgens r1 Uhr an gewöhnlicher Gerichtsstelle hieselbst angesetzten Termin, gehörig 20 anzumelden und zu justificiren, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein förmliches Erkenntniß werden präcludirt werden. Diejenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, oder in Person zu erscheinen verhindert werden, haben sich an einen der hier fungirenden Justitzkommissatien, zum D. Broschard, Goesen, Meyer, Brockhausen, Schweling, Honthum, Borggreve, Bornemann 2c. zu wenden, und solche mit gehöris ger Information und gesetzlicher Vollmacht zu versehn. Münster, den 8. Feb. 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. v. Schüching. Busch. Lagemann, Wattendorff. z. Nachdem vermöge allerhöchsten Samtrescripts der hochlöblichen Landeskollegien die Theilung folgender mit dem im Kirchs. Velleren belegenen Vellerbrock zusammenhaugenden Markdistrikten, als: 1) Vogeldreisch, 2) Bückers Büschen, 3) Bertedden Hau, 4) Wecken Hau, 5) Westhoferberg, 6) Hellbecke, 7) Buergrund, Ostseits des Vellerbrocks, und 8) der Plasseknapp, verordnet, und zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte, Termin auf den r5. Juni l. J. des Vormittags 0 Uhr dahier zu Beckum auf der Gerichtsstube angesetzt worden ist; so werden sämmtliche Prätendenten, welche Eigenthums=HütungsHolzungs oder sonstige Reglrechte an besagter Gemeinheit zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte binnen drei Monaten und spätestens in gedachtem Termin unter der Warnung anzumelden und nachzuweisen, daß ansonst die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Ansprüchen an gedachten Gemeinheiten abgewiesen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mit Auseinandersetzung dieser Gemeinheiten in Contumatiam verfahren werden soll. Dabei wird den Interessenten eröffnet, daß die Nießbraucher, Pächtiger, oder die sonst im Namen eines andern besitzen, zur Anmeldung und weitern Verhandlung nicht qualisiziert sind, selbige daher ohne Vollmacht oder Authorisation der Eigenthümer nicht zugelass sen werden können. Beckum, den 26. Feb. und Münster, den 6. März 1806. Vig. Commillione Clem. Detten. Brockmann. 4. Alle diejenigen, welche an dem seither von dem Bäcker Himmelreich besessenen, nunmehro aber von dem Ziungießer Schröder ane gekauften, vor dem Neubrückenthore in der Stiege linker Hand gelegenen, und ungefähr 7680 Quadratfuß enthaltenden Garten, dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, solche innerhalb 9 Wochen und längstens in dem auf den 2. Julius d. J. Morgens 10 Uhr, vor dem deputirten Regierungs=Referendario von Borries angesetzten Termin, entweder in Person oder durch zuläßige Bevollmächtigte, wozu die hier fungirenden Lizentiaten Brockhausen, Sprickmann, Fisch, Boner, Holstein und Schweling vorgeschlagen werden, anzumelden und zu justificiren, unter der Warnung, daß sie sonst damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein Erkenntniß werden präcludirt werden. Münster, den 12. April 1806. Kön. Preuß. Stedtgericht. v. Bernuth, Müser, Busch. Overhage. Wattendorff. 5. Da über das Vermögen des verstorbenen J. B. Nunningmöller aus Harsewinkel und dessen hinterlassenen Wirtwe, Maria Elisabeth Kuhlman, der Conkurs eröffner worden; so werden alle und jede, welche an das gedachte Vermögen einen Anspruch zu haben vermeinen, hierdurch peremtorie vorgeladen, ihre Förderungen in dem auf den 7. Juli a. c. Vormittags 8 Uhr anberaumten Termin, in der Behausung des Gografen Guillegume zu Warendorff, gebührend anzu*) 900 melden unb deren Richtigkeit, durch Offenlegung der in Händen babenden Urkunden und sonstiger Beweismittel, nachzuweisen; unter der Warnung, daß die Ausbleibende mir ihren Ansprüchen an die Masse präcludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Crediteren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Die am persöhnlichen Erscheinen verhinderte Gläubiger können sich, zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame, an die hier fungirenden Hrn Justitzcommitiarten Schultz und Budde wenden und dieselbe mit Insormation und Vollmacht versehen. Warendorff am Gogericht Harkotten, den 10. April 1806. Guilleaume. Eickholt. 6. Der über das Vermögen der abgelebten Wittwe Joyan Lienkamp, geb. Gertrud Kortmann, angeordneter Curator Hr. Bastr. und Kämmereirendant Netteshein., der hiesige Bürger J. H. Egen, und dessen Tochter Anne Mar. Gert. Egen haben dem hiesigen Gerichte dato vergestellt, wie der Sohn gedeichter Wittwe Lienkamp, benenntlich J. H. Lieukamp bereits vor ungefähr 30 Jahren sich von hier in die Fremde begeben, und seit dieser Zeit von demselben, dessen Leben und Aufenthalt keine Nachricht eingegangen sey. Da nun erwehnte Wittwe Lienkamp ihre Anne Marie Gert. Egen und ihren bereits verstorbenen Bruder Adrian Egen als Erben ihrer Nachlassenschaft substituirt, und dahero auf Todeserklärung des Verschollenen angetragen worden, so wird besagter J. H. Lienkamp nebst seinen etwa hin. terlassenen unbekännten Erben und Erbnehmern hiedurch öffentlich vorgeladen, sich innerhalb o Monaten, und längstens in dem auf den 6. Okt. 1806 Vormitttags 10 Uhr, auf der hiesigen Gerichtsstube agesetzten Termin einzufinden, oder schriftlich zu melden, und wegen des von seiner Mutter zurückgelassenen bisher administrirten Vermögens weitere Anweisung zu erwarten. Dem Lienkamp gereicht dabei zur warnenden Nachricht, daß, wenn er sich binnen der gesetzten Frist schriftlich oder persönlich nicht melden mögte, durch ein förmliches Erkenntniß für Tod erkläft, und gedachte Nachlassenschaft seiner Mutter den substituirten Erben und resp. d sen ferneren Erbfolgern zuerkannt werden soll. Reckum den 10. Dec. 1805. Kön. Preuß. Gericht. Detten. Happe. 7. Nachdem auf den Antrag des Hrn Pastor Draegers, Namens der Kirche und Armen zu Riesenbeck, als der testamentarischen Beneficialerben der verstorbenen Maria Arna Kamphaus daselbst, über den Nachlaß der letzten der erbschaftliche Liquidations= prozeß dato eröffner ist, so werden alle diejer nigen, welche an dem gedachten, aus einem Hause lub Fro. 38 zu Riesenbeck, einem Garten, einer Wiese, verschiedenen Ländereien, ausstehenden Forderu#gen 2c, bestehenden Nachlaß, Anspruch jeder Art zu machen sich für befugt halten, zur Armeldung und Nachweise derselben, innerhalb drei Monaren und längstens in dem dazu auf den 9. Junius Morgens 0 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle bestimmten Termin, unter dem Bedeuten aufgefordert, daß die ausbleibenden Gläubiger aller ihrer etwaigen Vorrechte für verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen an nur dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Creditoren von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen Auswärtigen oder am persönlichen Erscheinen verhinderten werden der Hr. Lizent. Eilermann hieselbst, Hr. Lizent. Borggraeve zu Münster, so wie die Hrn, Justitzkommissarien v. Renesse daselbst, Naber zu Ibbenbürenund Kerstein zu Tecklenburg, als Mandatorien in Vorschlag gebracht. Bevergern, den 24. Frb. 1806. Königl. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. 8. Da die Eheleute Schulte Jann für sich und ihre Kinder des Erb= und Gerrinn= so wie auch des Erbniesbrauchrechts, an dem im Kirchsp. Selm belegenen sogenannten 261 Schulte Janns Kotten, per Sententiam, für verlustig erklärt worden; so werden, nach Vorschrift der Eigenthums: Ordnung Theil 4 Tit. 5§ 2 undu, alle diejenigen, so aus irgend einem Grunde einige Ansprüche an das Peculium des Schulte Jann zu haben vermeinen, hiedurch aufgefordert, solche innerhalb o Wochen und längstens in Termino den 6. Juni a. c. Morgens 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden und rechtlich zu begründen, unter der Warnung, daß die Nichterscheinenden mit ihren etwaigen Ansprüchen an gedachtes Peculium präcludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Nordkirchen im Gericht Davensberg, den 27. März 1806. Wünnenberg. Schlüter, o. Sämmtliche Gläubiger des dahler zu Rheine verstorbenen Rittmeistern, Friedrich von Kast, werden hierdurch ein für 3 mal verabladet; um in Zeit von 6 Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den r., 14 Tage für den 2, und i# Tage für den z. Termin verstattet werden, ihre, an dessen Nachlassenschaft ex quocunque Capite habende Forderung im Gericht oder beim Gerichts= Protokoll, sammt durüber in Händen habenden Beweisen beizubringen, und zwar unter der Warnung, daß denen nichterscheinenden Gläubigern ausonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden seyn solle, Zugleich werden die unbekannten allenfalsigen Erben gleichfalls verablader, um in Zeit 2 Monaten zu erscheinen, gehörige Beweise ihres Erbrechts beizubringen, und sich über die Annahme der Erbschaft zu erklären, widrigenfalls mit Auszahlung der Creditoren verfahren, und der allenfallsige kleine Ueberrest dem Fisco für anheim gefallen erklärt werden solle. S g. Rheine im Stadtgericht, den 18. April 1806.„ Ad. Decretum Dm. Jud. F. A. Nierman, Gerichts. V. Gerichtliche Bekanntmachungen Subhastationspatent. 1. Von Gottes Gnaden Fried. Wilhelm König von Preußen 2c. machen hierdurch öffentlich bekannt, daß die in und bei der Stadt Ibbenbüren belegene, in einem Wohnhause mit dem dahinter gelegenen Garten und einem Kamp von 2 1/2 Scheffel Saat bestehenden Grundstücken, der Erben der verstorbenen Eheleuten Johann Bernard Stall und Anna Magdalene, geb. Sluiters, nebst allen derselben Pertinentien und Gerechtigkeiten taxirt, und nach Abzug der darauf haftenden Lasten auf sieben hundert dreißig Rthlr. gewürdigt worden, wie solches aus der in der Lingenschen Regierungs Registratur und bei dem Amte Ibbenbären befindlichen Taxe des mehrern zu ersehn ist. Da nun ein auf diesen Immobilien gerichtlich versicherter Gläubiger um die Subbastation derselben allerunterthänigst angehalten hat, diesem Gesuche auch Statt gegeben worden, so subhastieren Wir und stellen zu jedermanns feilen Kauf obgedachte Stallsche Grundstücke, nebst allen derselben Pertinentien, Recht und Gerechtigkeiten, wie solche in der erwehnten Taxe beschrieben sind, nebst der taxirten Summe der 730 Rthlr., und fordern mithin alle diejenige, welche solche mit Zubehör zu erkaufen gesonnen, zugleich aber solche nach ihrer Qualität zu besitzen fähig, und annehmlich zu bezahlen vermogend sind, hiemir auf, sich in den auf den 28. März, den 25. April und den zo. Mai a. c. vor unserm dazu deputirten Justitzrath Meitingh zu Tecklenburg angesetzten 3 Bietungstermienen, wovon der dritte und letzte peremptorisch ist, und zwar in den beiden ersten zu Tecklenburg, in dem letzten aber in Determeiers Haus zu Ibbenbüren des Norgens 10 Uhr zu melden und ihr Gebot abzugeben; mit der Bedeutung, daß auf die nach Ablauf des letzten Licitationstermins etwa einkommenden Gebote nicht weiter geachtet werden wird. Urkundlich der Tecklenburg= Lingenschen Re gierungs Unterschrift und derselben beigedruckten Insiegel, Gegeben Linzen, den 17. Feb. 1806. Königl. Preuß. Tecklenb.= Ling. Regierung. (L.S.) v. Golsbeck, Offener Arrest. 2. Nachdem dato über das Vermögen des Weinhändlers Joseph Gabeler, wegen dessen klaren und notorischen Insufficienz, zur Befriedigung der bereirs bekannten Creditoren der Concuré eröffnet worden; so wird allen und jeden, welche von dem Gemeinschuldner, der nunmehro des Besitzes und der Verwalrung seines Vermögens gänzlich entsetzt worden verwaß an. Geide, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch anbefohlen, demselben nicht das Mindeste vavon zu verabfolgen, vielinehr dem Stadtgericht daruber getreue Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern. Mögte dennoch dieser unserer Verordnung zuwider, dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder aus. geantwortet werden, so soll dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden; so wie denvon dem Gemeinschuldner Gelder oder Sachen hinter sich haben und solche verschweigen oder zurückhalten, zur Warnung gereicht, daß sie noch außerdem ihres daran habenden Unterpfands und etwaigen andern Rechts für verlustig erklärt werden sollen. Münster, den 26. April 1806: Königl. Preuß. Stadtgericht. Bernuth. Müser, Busch. Oberbage. Wartenderff. Offener Arrest. 3. Ds über das Vermögen des verstorbe. Mueeim nen J. v. Runningmöller und dessen hinterlassenen Wittwe, Maria Elisabeth Kuhlman, aus Harsewinkel, der Conkurs eröffnet worden; so wird von Seiten des Gogerichts Parkos eslen und jeeen, welche von den Gemeinschuldnern etwas zu diesem Vermögen gehöriges, an Geld, Sachen, Effecten der Pries, gstenhunter sich haven, Hierdurch anbefohlen davon nichts verabfolgen zu lasdem unterzeichneten Gerichte davon sofort getreulich Anzeige zu thun und die Gelder und Sachen, mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern, unter der Warnung, daß, wenn dennoch etwas bezahlt oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehen geachtet u. zum Besten der Masse anderweit beigstrieben, wenn aber der Inhaber solcher Gelder und Sachen dieselbe verschweigen und zurückhalten möchte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfanwerden wier ud fir Warendorff am Gogerichte Harkotten, den 10. April 1806. Guilleaume. Eickholt. Fpig#.“ Antrag eines Gläubigers, das im Wisboldte Drensteinforth lab Nor. cat. 125 der Feuer=Sccietät gelegene, dem BrannGeryard Westhues zugehörige, Rihlr. tarirte schatzpflichtige Haus dem Meistbiethen. a, uadh gchlue. ag. 61; so werden aue besit und zahlungsfähige Kaustustige hiemit aufgefordert, in dem auf den 28. März, auf den 25, April und auf den 28. Mai jedesmal Zeachuuttags 3 Uh, aggesetzten Terminen, auf dem Adlichen Hause Steinforth, an gewöhnerscheinen, und ihr Hierbei wird nachrichtlich bekannt gemocht daß sowohl die Taxe, als auch die Verkaufsbedingungen täglich inisder Gerichtsregistrarur bei Unterzeichneten Actuario, eingesehen werden können.grsehen Haus Steinforth, den 14. Febr. 1806 Das Juriédictionsgericht zu Drensteinforth. Broschard. Beethe #. 5. 40 Inltantiam des Vormundes der Schniederschen Pupille, soll das derselben zugehörige im Kirchspiel Seppenrade in der Bauerschaft Tetekum lub Nr. cat. 13 belege, Re un de wi ta. ste 1) 2) * en a. ste den lun gen rich Zei sehl 28. ne der stra wot 1R Me fähi ihre Vor gese in d Hrn Dal ne Wohnhaus, nebst dabei gelegenen Gärten und dem Recht der Hornviehtrift in der Heide, so viel nemlich von dem Besitzer durchwintert werden kann, welches zu 80 Rthlr. taxirt worden ist, und worauf folgende Lasten haften, als: 1) müssen von den Gärten an den Zeller Grube jährlich 2 Rthlr. 14 Schillinge, 2) vom Hausplatz und Obstgärtchen, so wie auch von dem Weide= Recht in der Heide: " a) An den Zeller Grube jährlich ein Kchlr, und zwei Mähedienste. b) Au den Schulzen Ueing jährlich ebenfalls ein Rthlr. und zwei Mähedienste * entrichtet werden; in Termino den 7. Juni a. c. Morgens 10 Uhr an hiesizer Gerichtsstelle öffentlich und meistdierend verkauft wer; d e n. K a u f l u s t i g e n, w e l c h e b e s i t z= u n d z a h lungsfähig sind, wird solches hiemit bekannt gemacht, und gereicht ihnen dabei zur Nachricht, daß Taxe und Vorwarden zu jeder Zeit in hiesiger Gerichts=Registratur einge; s e h e n w e r d e n k ö n n e n. Nordkirchen im Gericht Davensberg, den 3 28. März 1806. Wünnenberg. Schlüter. 6. Das dahier sub Nro. cat. 392 belegen ju 375 Rthlr. tarirte, dem Wandmacher Wilhelm. Larenz gehörige Wohnhaus; sodann der vor dem Münsterthor hieselbst in der Uemstraße belegene, demselben gehörige Garten, Rt. o ggr. bezahlt werden, und welcher auf 15 Rt. tarirt ist, sollen Schulden halber den Meistbietenden verkauft werden. Zahlungsfähige Kauflustige werden daher aufgefordert, ihre Gebote in dem auf den 1. Juli d. J. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhause an: gesetzten Termin abzugeben. Die Taxe kann in der Gerichts= Registratureingesehen werden. Warendorff, den 16. April 1806. Kön. Preuß, Stadtgericht. Schlüter. Henckelman. 7. Auf Befehl des hochf. herzogl. Croischen Hrn. Justizrathen und Landrichters des Landes Düllmen, Licentiaten Ferdinand Retenbacher, soll am Freitag den r6. Mai Morgens 10 Uhr, das dahier auf der Lüddinghauserstraße fub Nro. cat. 142 belegene, auf 250 Rthlr. taxirte Manzinosche Haus nebst Höfchen, dahier aufm Rathhause dem Meistbietenden gerichtlich verkauft werden. Zugleich wird hiemit bekannt gemacht, daß mit Ausschluß des Vicarii Hilgenberg, diejenigen, welche irgend ein dingliches Recht an diesem Kause haben oder zu haben vermeinen, unter der Warnung, daß sie sonst wider den Ankäufer und desfen Successoren damit präcludirt werden sollen, vor oder spätestens in Termino, vor dem alsdann zu erlassenden Präclusivbescheide, sich zu melden haben. Sig. Düllmen, den 3o. April 1806. Ad M. Om Jud. Weddige, Actuar. . 8. Ein gewisser Ferdinand Ruel aus Lille in Flandern, welcher eines in der Nacht vom 26. auf den 27. März zu Anckum, in des Wirthen Bünckers Haus, verübten beträchtlichen Spitzer=Diebstahls verdächtigibefunden, und deshalb dahier in seiner Wohnung mit Hausarrest, unter Bewachung, belegt gewesen, hat diesen Morgen Gelegenheit gefunden zu entweichen. Es werden daher jede Orts: Obrigkeiten nach Standes Gebühr erga Oblationem ad reciproca dienstfreundlichst ersucht, den unten Beschriebenen im Betretungsfall zu arretiren und hiesigem Gerichte, gegen Erstattung der Kosten, wiederum auszuliefern. Zugleich wird gedachter Ruel hiermit edictaliter verabladet, um innerhalb 6 Wochen, wovon ihm ta Tage für den r., 14 Tage für den 2., und r4 Tage für den z. Termin vom Tage der ersten Bekanntmachung bestimmt werden, dahier vor Gericht persönlich zu erscheinen, und sich des wider ihn obwaltenden durch die Flucht vergrößerten Verdachts zu entledigen, und sonst die wider ihn angehobene durch die Flucht unterbrochene Untersuchung bis zu ihrem Ende abzuwarten, als ansonst im Nichterscheinungsfall den Rechten —. * * nach in contumatiam verfahren werden soll. Sig. Rheine, den 23. April 1806. Ad Decret. D. Jud. F. A. Nierman, Signalement. Ferdinand Joseph Ruel 28 Jahr alt, klein und mager von Statur, fein und hübsch von Gesicht; etwa blasser Farbe, hat schwarz= braun abgeschnittenes Haar, spricht mit Leuten von Distinction gewöhnlich französisch, sonst auch gemischt holländisch und Flamisch, besonders daran kennbar, daß er zur rechten Seite der Stirn am Schlafbein ein eckigtes gelbes Maal, von ungefähr einen halben Zoll, wahrscheinlich von einen Fall oder Schlag hat; bei seiner Entweichung trug er einen so genannten grau bräunlichen Matin mit mehrern Kragen, Hut mit hoher Kappe und Stiefel, und soll auch 40 Louis d'or in Golde mit sich genommen haben. VI. Vermischte Nachrichten. 1. Das zum Inventarium des Hrn. Docteren Giese gehörige, am Nenbrückenthor sub Nro. 21y belegene, in Brandmauern stehende Wohnhaus, nebst dahinter belegenen großen Garten, Einfahrt und Waschhaus; sodann dis nahe dabei gelegenen 3 Wohnungen sollen zur befördernden Auseinandertheilung mit seinen Kindern, am Mittwochen den 28. Mai l. J. Nachmittags 3 Uhr, in meiner in der Kirchherren: Gasse belegenen Wohnbehausung, an den Meistbiethenden aus freier Hand verkauft werden. Kauflustige können die Häuser täglich in Augenschein nehmen. Münster, den 6. Mai 18e6. C. A. Hülseberg. 2. Am Freitag den ro. Mai Nachmittags um 2 Uhr, sollen in den nahe bei dem Hause Hiltrup. belegenen Büschen 26 Haufen theils harten theils weichen Holzes und 3500 Buschen meistbietend verkauft werden, Kauflustige wollen sich um bestimmte Zeit am Hause Hiltrup einfinden. Lohkampff. 3. Es werden diesen Sommer zu Burgsteinfurt, nicht weit vom Münsterschen Canal, eine große Quantität Backsteine gebrannt, wovon gegen Johani 2000oo fertig sein sollen. Kauflustige werden ersucht sich bei Unterschriebenen zu melden. E. Burgsteinfurt, den 3o. April. 1806. A. Fries& Comp. 4. Zufolge eines mir gegebenen Auftrags wird hiemir allen und jeden bekannt gemacht, daß folgende eine viertel Stunde von Warendorff, an der Landstraße von Warendorff nach Telgte gelegene, und zur Anlegung einiger Wirchschafts= Gebäude sehr bequemen Grundstücke als: 13 a) Ein Saatkamp 3 Malter# 2/3 Becher groß, b.) daselbst4 Stücke Landes 8 Scheffel 2 2/3 Becher groß. c) noch daselbst 2 Stück 4 Scheffel 7 1/3 Becher groß, d) 2 Stücke im Schleumeresch r Scheffel# 42/3 Becher groß aus freier Hand verkauft, und unter sichern bei mir einzusehene den Bedingnissen, den Meist= und Letzbiethen# den zugeschlagen werden sollen. 1 Lust= und Mittelbabende wollen also binnen 2 Monaten a dato dieses ihr Geboth bei mir eröffnen, und nach Befinden in dem noch näher bekannt zu machenden Termin den Zuschlag gewärtigen. Ennigerloe, den 1. Mai 1806. B. Eickendorff. 5. Bei Unterzeichnerem sind die Loose zur I. Classe 25. Berliner=Classen= Lotterie, die im Monat Juni gezogen wird, angekommen und in Ganzen= Halben= Viertel= und Achtelloosen zu haben. 19 Lücke, Königl. Preuß. Lotterie=Ein nehmer, wohnhaft auf der Rothenburg in Münster. 9 9 Beylage zum Münstr. Intelligenz= Blatt Nro. 20. I. Ediktalladungen. 1. Der Wirthschafter Joseph Holz in Olfen, hiesiger Jurisdiction, hat zur Berichtigung des Besitztitels und Sicherstellung gegen unbekannte Realprätendenten, über das von dem Bürger G. B. Dienberg angekaufte, im Wiegbold Okfen auf der neuen Straße sub Nr. cat. gonächst dem Rathh. belegene Wohnhaus, und dabei befindliches Gehöfte, auf ein öffentliches Aufgebotb angetragen. Da nun diesem Antrage deferirt; so werden alle und jede Gläubiger, welche an dem besagten Hause und dabei gelegenen Geböfde einige Forderungen oder fonstige Rechte haben oder zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, binnen 0 Wochen und spätestens in Termino auf den 19. Juli des Morgens 10 Uhr, entweder in Person oder durch zuläßzige mit Information und Vollmacht versehene Mandatarien, vor hiesigem Gerichte zu erscheinen, ihre Ansprüche und Forderurgen an dem besagten Hause und Höfchen, mit Beifügung der Urkunden warauf sie selbige gründen, anmelden und justificiren, unter der Warnung, daß nach Ablauf dieser Frist die Präclusivsentenz abgefaßt, die alsdann nicht Erschienenen mit ihren Ansprüchen präcludirt und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werde. Denen Abwesenden, in Person zu erscheinen behinderten, welchen es an Bekanntschaft hieselbst fehlen mögte, wird der Hr. Justiz= kommissarius Koppers hieselbst, zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame, ex oficio in Vorschlag gebracht. Sig. Werne, den 4. Mai 1806. Königl. Preuß. int. Gericht. Stroband. Heckmann. 2. Aus Befehl des Herrn Gografen und Richtern des Vestes zur Sandwelle, Licent. Aulike zu Horstmar, werden auf Anhalten des Kaufhändlers J. H. Tümmers zu Ochtrup dessen Gläubiger, mit Ausschluß der von besagten Exploranten Tümmers in seinem Schuldenstande angegebenen Gläubiger nämlich. Kaufhändler Lohkamp aus Münster, Strotman aus Gildehaus, Haverkamp aus Greven, Moorman aus Mettingen, Tecklenburg aus Rheine, Roling aus Neukirchen, Sprakel aus Enschede, Gebrüder Heidgen aus Braband, Dicke aus Barmen, Hirsch Jacob und Levi Windmüller aus Wahrendorff, Cahen& Leser aus Elberfeld, Gausselman aus Altenberge, und Hagebock aus Borghorst, hiemit ein für z und allemal edictaliter eitirt, um in Zeit eines Monats, wovon ihnen## Tage für den r.,9 Tage für den 2. und Tage für den z. und letzten Termin peremptorie, nach erster Bekanntmachung dieses, anbezielet werden; ihre an dem Johan Herm. Tümmers habende Ansprüche und Forderungen, durch einen bevollmächtigten Anwald entweder gerichtlich oder auch ad Protocollum Aktuarii, bei Strafe ewigen Stillschweigens, zu proponiren und solche gehörig zu justificiren. Zugleich werden sämmliche Gläubiger des Exploranten J. H Tümmers auf Mite wochen den rr. künftigen Monats Juni l. J. anhero vor Gericht citirt, um alsdann des Morgens 9 Uhr, entweder selbst oder durch einen zur positiven Erklärung genugsam Bevollmächtigten zu erscheinen, zu sehen und zu hören, daß zwischen Exploranten und ihnen Gläubigern ein gütlicher Vergleich ausgemittelt werden solle; mit der Verwarnung, daß die alsdann nicht erscheinende oder sich nicht bestimmt erklärende Gläubiger, als Einwilligende in die Vergleichsvorschläge, dann als jetzt, gehalten werden sollen. Schließlich wird hiemit bekannt gemacht, daß bis nach versuchtem Vergleichstermin, mit allen gerichtlichen Verfahren wider den Exploranten angestanden werden solle. Sig. Horstmar, 5. Mai 1806. II. Gerichtliche Bekanntmachungen. Steckhriefe. 1. Die Sophia Osterman Wittwe Sethe hat sich der Theilnahme an einer Ermordung ihres Ehemanns, des gewesenen Bürgers und Wollspinners Sethe zu Hamm, verdächtig gemacht, und ist am 8. Aprik c. heimlich von Hamm entwichen. Sie ist mittler Statur, jedoch als Frauenzimmer betrachtet, mehr groß als klein, hat blonde Haare, ein zimlich völliges Gesicht, und ist vorzüglich daran kennbar, daß sie den linken Arm nicht gerade biegen kann. Bei ihrer Entweichung war sie bekleidet mit einer weißen Mütze, einer Jacke und Rock von gedrucktem Zeuge, dunkelblauen Grund mit hellblauen Blumen, einem gelblichen kattunen Halstuch, himmelblauen sajettenen Strümpfen und schwarzen ledernen Schuhen. Sämmtliche Obrigkeiten auch resp. Postämter werden dienstergebenst ersucht, auf die verstehend beschriebene Perfon vigiliren, solche im Betretungsfall arretiren zu lassen und davon der unterzeichneten Behörde, erga oblationem ad reciprocs, ungesäumt Nachricht zu ertheilen. Münster, den 6. Mai 1806. Königl. Preuß. provisorisches Inquifitoriat. v. Schüching. Woldering. 2. Ein gewisser Friedrich Schöning, welcher sich als privat Copist hieselbst bisher ernährt hat, hat sich verschiedene Betrügereien zu Schulden kommen lassen, und ist deshalb zur Untersuchung gezogen worden. Als sich im Fortgange derselben zeigte, daß der durch den Frculparen verursachte Schaden sich so hoch belief, daß zur Captur geschritten werden sollte, entfernte sich der Inculpat heimlich und entzog sich der fernern Untersuchung, und zwar gegen das Ende des vorigen Monats durch die Flucht. Inculpat ist 33 jäh. rigen Alters, von mehr-'s mittler Größe, untersetzter Statur, hat ein blasses Gesicht, schwarze lebhafte Augen, eine mittlere eiwas eingebogene Nase und kurz geschnittene schwarze Haare. Bei seiner Entweichung soll er ein aschgraues Collet, eine weiße Weste von Piquet mit blauen Streifen, lange Beinkleider, deren Farbe nicht constirt, schwarze Kamaschen, Schuhe und Strümpfe und einen runden Hut getragen haben. Sämmtliche Obrigkeiten und resp. Postämter werden ersucht, auf vorstehendermaaßen beschriebenen Menschen vigiliren, denselben im Betretungsfall arretiren zu lassen, und davon ungescumt, erga oblationem ad reciproca, der unterzeichneten Behörde Nachricht zu ertheilen. Münster, den 6. Mai 1806. Königl. Preuß. provisorisches Inquisitoriat v. Schüching, Woldering. z. Eine gewisse Dorothea Schräder ohne gefähr 3o jährigen Alters, von mehr als mittler Größe, schlanker Statur, mit einem glatten Gesichte, einer langen Nase, schwarzen Augen, schwarzen Haaren und einer gelben Haut, bekleidet mit einem Häubchen von gelben geblümten Kattun, einem kurzen Jäckchen von braunen geblümten Kattun, einem grün und roth gestreiften Rock von Sarse, und einen schwarzen krausen Band um den Hals, angeblich aus Lichtenau gebürtig, hat am 10. c. einem hiesigen Tagelöhner mittrels gewaltsamer Erbrechung seines Koffers, folgende Sachen entwendet: 1) Einen Frauenzimmerrock von grüner Sar2) ein blau seiden stoffen Wams, 3) zwei blaue seidene Tücher, 4) zwei weiße Kappen, 5) zwei Obermützen von blauer Seide, 6) zwei Frzuenhemden, 7) zwei Servierten von Bildwerk. 8) zwei Küssen= Ueberzüge, 9) zwei Vorschürzen, ro) einen weißen Halstuch von Resseltuch, 257 11) ein Paar Mannsschuhe. Sämmtliche Obrigkeiten werden hierdurch dienstergebeust ersucht, auf die vorstehend beschriebene Person vigiliren, solche im Betretungsfall arrertren, und uns davon gefällige Nachricht geben zu lassen. Münster, den II. Mai 1806. Königl. Preuß. provisorisches Inquisitoriat. v. Schüching. Woldering. Subbastations=Parente. 4. Zur Befriedigung der eingetragegen Pfandgläubiger des hiesigen Schutzjuden Sander Levy, soll die letztern zugehörige, hieselbst auf der Nordstraße sub Nro. cat. 30 belegene Wohnbehausung, welche mit dem dahinter belegenen Hofraum und übrigen Zubehör, und mit Einschluß der darauf haftenden Onera, nemlich: 18 Schil. an den hiesigen Allmos senkorb und 1 Krhlr. 7 Schil. an die hiesige Conrectorat, zu 700 Rthlr. tariret werden; wie auch der demselben gehörige, in der hiesigen Stadt an der Geiststraße belegene, und inc. der monatlich daraus gehenden Grundschatzung ad 4 Deut, zu 15 Rthlr veranschlagte Garten oder wüste Hausstelle, öffentlich den Meistbietenden verkauft werden, und sind die Licitarionstermine anf den 10. Juni, den 21. Juli und den 25. August d. J. jedesmal Morgens 10 Uhr auf der hiesigen Gerichtsstube angesetzt; weshalb besitz= und zahlungsfähige Kauflustige hierdurch aufgefordert werden, in diesen Terminen ihre Gebothe abzugeben. Uebrigens können Taxe und Vorwarden täglich beim hiesigen GerichtsActuariat eingesehen werden. Beckum, den 6. Mai 1806. Königl, Preuß. Gericht. Detten. Mues. 5. Einem allergnädigsten Rescript der hochlöblichen Landesregierung zufolge, sollen folgende zur Concursmasse des abgelebren Registrators Sethe jun. gehörige Grundstükke, als: 1) Der im Kirchs. Amelsbüren belegene, und zu 445 Rthlr. C. M. geschätzte schatzfreie Hölscher Kotten, 2) das im Kirchs. Senden belegene, und zu 600 Rthlr. taxirte Kreyen Gehölz, z) das ebendaselbst belegene, und zu 550 Rt. taxirte Brunsterings Holz, 4) die ebendaselbst belegene, und zu 525 Rt. angeschlagene Brunsterings Wiese, öffentlich und gerichlich verkauft werden, und sind zu dem Ende die Bietungstermine, auf den 18. Juny, den 18. Juli und den 18. August 1806 Nachmittags 2 Uhr angesetzt, welches den zahlungsfähigen Kauflustigen zu dem Ende bekannt gemacht wird, damit sie in diesen Terminen dahier auf der Gerichtsstube, in der Wohnung des Gografen Wemhoff erscheinen, und ihre Gebothe abgeben können. Die Taxe und Vorwarden können in der Registratur täglich eingesehen werden. Münster im Gogerichte Backenfeid, den 12. Mai 1806. Wemhoff. Bahlmann. Resubhastationspatent. 6. Da das lub Nro. cat. 163 der L. Fr. Laischaft in hiesiger Stadt gelegene, der Wittwe Proß zugehörige, bisher zu 875 Rthlr taxirt gewesene Haus, bei der ohne Erfolg gebliebenen Aussetzung, zum öffentlichen Verkauf, auf den Antrag einiger Gläubiger, nochmals zur nothwendigen Subhastation gebracht werden soll; so wird zu dem Ende ein anderweiter Termin auf den 13. Juni Vormittags 10 Uhr, vor dem deputirten Stadtrichter Overhage, zum öffentlichen Verkauf des gedachten Hauses angesetzt. Besitz= und zahlungsfähige Kauflustige können sich alsdann an der Gerichtsstelle einfinden und ihr Geboth abgeben; wobei denfelben zur Nachricht gereicht, daß und Vorwarden in der Stadtgerichtsregistratur täglich eingesehen werden können. Uebrigens ist obgedachte Taxe nicht nur um 150 Rthlr, herunter gesetzt, sondern auch von der Extrahentin, Wittwe Engeln', von dem Vorbehalt der Ratification des Meistgebots Abstand genommen worden. Münster, den 3. Mai 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. v. Vernuth. Busch. Oberhage. Wattendorff. 7. Das Mobiliarvermögen des Wandmachers W. Larenz hieselbst, bestehend aus verschiedenem Hausgeräthe uns einem Wandmacher=Tau nebst Zubehör, soll am 20.c. Morgens 8 Uhr Schulden halber, in der Behaufung des Larenz, den Meistbietenden verkauft werden. Kauftustige werden hiezu eingeladen. Warendorf, den 7. Mai 1806. Kön. Preuß. Stadtgericht. Schlüter. Henckelmann. III. Avertis sements. Verzeichniß der Vorlesungen, die im SommerSemester 1806 auf der Universität zu Münster in Westphalen gehalten werden. Theologische Facultät. Die hebräische Sprache lehrt, nach Vaters kleiner hebr. Sprachlehre, der Theologie Doctor und Professor Weclein, am Montag, Dienstag und Sonnabend, Morgens von halb 7 bis halb 8 Uhr. Biblische Hermenentik lief't derselbenach eigenen Heften, am Montag, Mitwochen, Freitag und Sonnabend, von a bis 5 Uhr. Die Kirchengeschichte vom 5. Jahrhundert bis zum Anfange der Reformation, lief't nach Dannenmeyers historia ecclefiastica, Professor Büntgens, am Montag, Dienstag, Mitwochen, Freitag und Sonnabend, Morgens, von halb 8 bis halb 9 Uhr. Die katholischen Briefe, die Apostelgeschichte und die Apokalypse erklärt Prof. Kistemaker, am Montag, Mittwochen, Freirag und Sonnabend von halb 3 bis halb 4 Uhr. Das Evangelium Johannis erklärt derselbe am Donnerstag von halb ro bis halb 1 1 Uhr, und am Senntag von 8 bis 5 Uhr, wobei er zugleich die Regeln der Hermeneue tik, vorzüglich in Beziehung auf das R. T. vorträgt. Die zwei ersten Bücher Moses erklärt der Theol. Dr. und Professor Wecklein, am Mittwoch, Donnerstag und Freitaz, Morgens von halb 7 bis halb 8 Uhr. Die Lehre von dena letzten Sakramenten mit Anwendung auf spezielle Fälle trägt Professor Borgmann nach eigenen Heften vor, am Montag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend, Nachmittags von halb 2 bis halb 3 Uhr. Die Pastoral= Theologie lieft Trofessor Broamann theils nach Schenkl's Handbuch, theils nach eigenen Heften, am Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend, Morgens von halb ro bis halb Ir Uhr.(Insbesondere wird er handeln von der Liturgik, und von der Art, wie der Seelsorger bei Verwaltung der Pfarr- und Kirchen, güter, auch wie er in Rücksicht auf seine äußern Verhältniße sich zu verhalten hat). Am Donnerstag wird er mit seinen Fuhörern praktische Uebungen anstellen, Morgens von 7 bis 8 Uhr. Das Privatkirchenrecht liesst nach Schenkl's Handbuch Canonicus Cordes, am Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend von halb a bis halb 5 Uhr. Die spezielle Dogmatik liestt nach Klüpfels Lehrbuch P. Guardian Sammelmann täglich, die Sonn= und Feiertage ausgenommen, von halb 9 bis halb 10 Uhr. Furistische Facultat, Die deutsche Reichsgeschichte wird Regierungsrath Sprickmann täglich, nur mit Ausschluß des Sonnabends, von g bis 5 Uhr fortsetzen. Ueber das deutsche Privatrecht mit Beziehung auf die Provinziakrechte wird Regierungsrath Ludorf seine Vorlesungen nach Runde täglich, den Sonnabend ausgenommen, von 3 bis 4 Uhr fortsetzen. Das Lehnrecht trägt Regierungsr. Sprickmann nach Maskov, täglich, den Souna * bend ausgenommen, Morgens von 8 bis 9 Uhr vor. A# Das= öffentliche= und Privatkirchenrecht lies't der Krieges= u. Domeinenrath Schmedding nach Schenkl, täglich, mit Ausschluß des Sonnabends, von 4 bis 5 Uhr. Die Institutionen liefer Regierungsrath Meyer täglich, den Sonnabend ausgenommen, nach der Waldeckschen Ausgabe des Heincecins, von 3 bis 4 Uhr, Die Pandekten setzt derselbe nach Böhmer, ebenfalls an den fünf ersten Wochentagen, von 1r bis 12 Uhr fort. Ueber den Prozeß wird Hofrath Racke, nach Martin, täglich, mit Ausschluß des Sennabends, von0 bis 10 Uhr lesen. Naturrecht lief't Dector Farwick, nach Gros, täglich, den Donnerstag ausgenomwen, von ro bis 1r Uhr. Medizinische Facultät. Botanik lief't Medicinalrath Wernek ur # mal in der Woche. Am Montag, Mittwoch und Freitag trägt er die Terminologie der Pflanzen, am Dienstag und Donnerstag philosophiam botanicam vor. Am Sonnabend hält derselbe, nach Endigung der Terminologie, botanische Excursionen. Chemie lief't Medicinalrath Boode, nach Grens Grundriß, Morgens von 7 bis 8 Uhr, 6 mal in der Woche. Derfelbe erbietet sich zu besondern Vorlesungen über technische Chemie. Physiologie trägt Professor Landgräber, nach eigenem Plane, 6 mal in der Woche, Morgens von 8 bis 9 Uhr vor. Pathologie, verbunden mit Therapie, setzt Medicinalrath Druffel fort, 6 mal in der Woche, Morgens von 8 bis 9 Uhr. Allgemeine Therapie lies't Professor Landgraber am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, von 4 bis 5 Uhr. Die Lehre von den Giften trägt Medicinal= rath Bodde nach Franks Toricokogie, als Nachtrag zu der im verflossenen Semester gelesenen Materia Medica, 2 mal in der Woche, Dienstag und Freitag, von er bis 12 Uhr vor Chirurgte lies't Medichalruth Lüders,# mal in der Woche, von 3 bis 4 Uhr. Dieselbe lief't Professor Fries, 5 mal in der Woche, von 2 bis 3 Uhr. Ueber die Geburtshülfe lief't Medieingkrath Lüders, F mal in der Woche, vona bis 10 Uhr Dieselbe trägt auch Professor Fries, mal in der Woche, von 1o bis 1 1 Uhr vor. Ueber Augenkrankheiten lief't Doctor Sentrup in diätetischer, nosologischer und therapeutischer Hinsicht, nach Arnemann, Imak in der Woche, von#r bis 12 Uhr. Ueber Thier= Arzeneykunde, und zwar Phystologie und Pathologie, lies't Professor Fehr. Verselbe giebt auch an Sonn= und Feierragen, von### bis 12 Uhr, Unterricht über den Beschlag. Philosophische Faenltät. Psychologie, insbesendere die Lehren über das höhere Erkenntnißvermögen, das Gefühlund das Begehrungsvermögen, trägt Professor Ueberwasser vor, am Montag, Mittwoch und Freitag, Morgens von 8 bis 0 Uhr. Logik lief't derselbe am Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, ebenfalls von 8 bis 9 Uhr. Die höhere, reine und angewandte Mathematik lehrt Professor Gerz täglich, den Donnerstag ausgenommen, von 2 bis 2 Uhr. Die Experimental=Physik lies't Professor Roling, nach Gren, von 8 bis 9 Uhr öffentlich, am Montag, Dienstag, Mittwoch Freitag und Sonnabend. Die physische Astronomie, Theorie der Erde und Meteorologie lief't derselbe, nach eigenem Plan, privatim, an eben den Tagen von 1o bis 11 Uhr. Zu pädagogischen Vorlesungen, nach Niemeyer, erbietet sich Consistorialrath Möller, Homers Ilias commentirt Professor Kisteinaker, am Montag, Mittwoch und Freitag, von9 bis r0 Uhr. Die Annalen des Tacitus commentirt Professor Schlüter, öffentlich, 5 mal in der Woche, am Dienstag und Dennerstag von 9 bis ro, an den übrigen Tagen von 2 bis 4 Uhr. Ueber die Römische Literatur hält der selbe eine öffentliche Vorlesung am Sonnabend, in einer noch zu bestimmenden Stunde. Die Theorie des deutschen Siyls lies't derselbe mit beständiger Rücksicht auf die deutsche Literatur, nach eigenem Plan, privatim, am Montag, Mitwoch und Freitag, von II bis 12 Uhr. Geschichte und Kritik der schönen Literatur Deutschlands lief't der selbe am Sonnabend öffentlich, von 9 bis 10 Uhr. 2. Da gnädigste Landesheerschaft zu verordnen geruhet hat, daß auf künftigen Pfingsten, bei Gelegenheit der Feier des tausendjährigen Jubiläums dahier zu Coesfeld, ein 8 Tage hindurch daurendes Freimarkt gehalten werden, dieses Freimarkt am 15. I. M. seinen Anfang nehmen, und mit dem heil. Dreifaltigkeits=Sonntage sich endigen solle; so wird solches zur Nachricht der auswärtigen Kaufleute und des Publikums, überhaupt von Commissionswegen, hiemit öffentlich bekannt gemacht. Coesfeld, den 12. Mai 1806. Vigore Commillionis. I. T. Ficken. B. Bues. G. A. Fischer. IV. Vermischte= Nachrichten. 1. Der zur Nachlassenschaft des Herrn Pastor Bothorn selig gehörige, im Kirchspiel Ascheberg belegene Straetmöllers Kotten, wird am 2. Juni l. J. Morgens 70 Uhr an der Pastorat zu Ascheberg meistbietend verkauft werden. Auch werden diejenigen, welche an gedachter Nachlassenschaft zu fordern oder zu zahlen haben, erinnert, sich mit erstem bei unterzeichneten Exekutoren zu melden, um gebührende Zahlung zu gewärtigen und nach Unterschied zu verfügen. Ascheberg, den 2. Mai 1806. J. H. Lembeck, Kaplan. J. H. Schulte # 2. Seit beinahe zwei Jahren kommt in meinem Verlage eine vom Hrn. Professor Schnaar allhier redigierte Zeitschrift, der Unbefangene, wöchentlich auf anderthalb Bogen heraus. Sie liefert nebst allerhand gemeinnützigen und angenehm unterhaltenden Aufsätzen, eine Zeitung für Geschaftsmänner, und hat in unsern Gegenden allgemeinen Beifall gefunden. Der ganze aus 78 Bogen in groß Octav bestehende Jahrgang kostet nur Einen franz. Kronenthaler oder 1 Rthlr. 136 Gr. Markgeld, der erst nach dem Schluß des Jahrgangs an die Redaction des Unbefangenen zu Burgsteinfurt franco eingesandt wird. Wer Lust hat diese Zeitschrift mit zu halten, meldet sich bei dem ihm nächsten Postamt, womit er wegen des jährl. Porto's accordirt und es demselben am Ende des Jahrs vergütet.— Für Anzeigen, die bleß den Vortheil des Einsenders betreffen, zahlt derselbe Zeilenweise e e der Gehsesurrgelo, und schickt sie nebst der Gebühr franco ein. Gemeinnützige Beiträge, wovon man politische und ökonomische am liebsten aufnimmt, können unfrankirt eingesandt werden. Man rückt sie nicht nur unentgeldlich ein, sondern honogrise Gs.a aso g#genn sie sehr gut sind.— Alle hochlöl. Postämter, ZeitungsexpeditioSez 5## den Ukbfangenen anzunehmen und die eingelaufenen an die Redaction gefälligst einzusenden. Burgsteinfurt, den 2o. März 1806. arademischer Buchdrukker- und Buchbinder. 8; eitg deng Hruck der Gedichtsammus es ez, Frie, rich Raßmann in ster, ist bereits diese Woche in meiner OfEin gngefangen, und ich werde eilen, daß 525; fe., l8 wire. Dieses zur Burgsteinfurt, den 13. Mai 1806. Denhard, akademischer Buchd. 2 4. Donnerstag den 22.# Mai Morgens um 9 Uhr, sollen in der Davert in dem sogenannten Inkmans Holz, nahe beim Wietlerbaum, Kirchs. Amelsbüren belegen, 16 Haufen Holz und 800 Buschen meistbietend verkauft werden. Die zu solchem Ankauf Lust haben, wollen sich zur bestimmten Zeit am Inkmans Kotten einfinden. Münster, den 15. Mai. T. Lohkampff. 5. Das auf der Breitengasse lub Nro. 4o2 belegene Busche Haus, soll am Sonnabend den zr. Mei Nachmittags 3 Uhr mehrstbietend verkauft, und wenn sich zum Ankauf keiner melden würde, am nemlis chen Tag und Stunde mehrstbietend verheuert werden. Die zum einen oder andern Lust haben, belieben in obiger Behausung zum Aufbieten zu erscheinen. Münster, den 14. Mai 1806. F. Giese, Dr. als Curator und Mandatarius. 6. Am 2c. dieses Monats Mai Morgens9 und Nachmittags 2 Uhr und folgenden Tagen, sollen zu Ottmarsbuchholt, in der Behausung der verwittweten Frau Doctorin Reusch, allerlei Hausgerath als: Kupfer, Zinn, Linnen, Bettwerk, Schränke, eine völlige Branntweinbrenner= Geräth= schaft, ein 4 sitziger Wagen und eine Quantität brauchbares Silbergeräthe aus freier Hand, gegen baare Zahlung, durchs Meistgeboth verkauft werden. Kauflustigen dienet dieses zur Nachricht, um sich am bestimmten Ort und zur bestimmten Stunde einfinden zu können. 7. Dienstag den z. Juni soll um die in der Stiftskirche zu Düllmen vakante Organisten= Stelle, mit welcher das ausschließliche Privilegium mit dem Aufwarten der Musik in hiesiger Stadt und Kirchs., wie auch im Kirchf. Buldern verbunden ist, die öffentliche Präfung allhier gehalten werden, Von den Concurrenten wird nebst gehöriger Fähigkeit auf der Orgel und Violin, ein Attestat einer moralischen Aufführung erfordert. Düllmen, den 1o## Mai, 8. Am 6. d. Abends ging jemand über die Rothenburg, den Prinzipalmarkt, den Roggenmarkt und Spieckerhof nach Ueberwasser, und verlohr auf diesem Wege einen grünen gestrickten Geldbeutel, worin 3 ganze und 4 halbe Louisdo'r befindlich waren. Der redliche Finder wird gebeten, diesen gegen eine Ld#r. Trinkgeld beim Int. Comt. abzuliefern. 9. Am Montag den ry. d. Morgens 10 Uhr, soll das dahier aufm Thie belegene, dem Huthmacher Bohne gehörige Haus, nebst dahinter belegenen Gehöfde und Stallung, aus freier Hand im besagten Hause, gegen in Termino bekannt zu machenden Bedingungen, meistbiethend verkauft werden. Rheine, den 6. Mai 1806. B. Kniphues, Notar. ex com. 1o. Fried. Hartter und Geb. Carl und Franz Riva machen hierdurch bekannt, daß bei ihnen stets gute Barometer und Thermometer zu haben sind. Sie wohnen bei dem Parapluimacher Roussel hinter der Hauptwache, und empfehlen sich bestens. II. Am Dienstag den 2o. Mai Morgens 8 Uhr, soll auf dem hochadl. Stift Hohenholte der Abfall von 80 Eichbäumen den Meistbietenden verkauft werden. Lusthabende wollen sich zur bestimmteu Stunde allda einfinden. Iz. Es wird gegen Michaeli ein Haus von einem Halben= oder Vierteldienst zur Miete gesucht. Das Int. Comt. 2c. I4. Wer Leinwand bei mir will bleichen lassen, wird ersucht mir solches gleich zuzuschicken, weil ich den r7.#. auslege. Tünekötter auf Ludgeri Brockhof. 15. Es stehn 2 meublirte Zimmer zu vermiethen. Das Intell. Comt. gibt Nachr. r6. Es ist ein Pfeifen=Beschlag gefunden. Das Intelk. Comt. gibt Nachricht. Geburts=Anzeige. r. Die am rzten May l. J. zu Harkotten erfolgte glückliche Entbindung seiner Frau von einem gesunden und starken Kna C den zeigt seinen Verwandten und Fre###den ergebenst an Der Landrath Freyh. v. Fetteler. Heiraths: Anzeige. k. Unsere heut vollzogene eheliche Verbindung machen wir hiedurc untern sämtlichen Verwandten und Freunden bekannt, und empfehlen uns bestens ihrem fernern Wohlwollen und Freundschaft. Rheine den Isten April 1806. Franz Küpers. Adolph. Küpers, geb. Spielmeier. Todten= Anzeigen. 7. Der Vorsehung gefiel es, meinen Sohn Johan Bernard Wilhelm am zten dieses im zasten Jahre seines thätigen Lebens an einer Entzündung im Unterleibe, nach einem dreytägigen Leiden, mir von meiner Seite fortzunehmen. Diesen traurigen Fall ermangele ich nicht meinen Verwandten und auswärtigen Freunden bekannt zu machen, und ersuche zugleich alle und jede, die an selben gerechtsame Forderungen haben, so wie auch jene, die noch baar ausgeliehenes Geld und Waaren=Rechnungen zufolge seinen Büchern zu zahlen haben, sich des Endes bey den Herren A. I. Arckenoe und Wilhelm Schmerling hieselbst, denen ich dieses Geschäft übertragen, zu berechnen. Greven den 4. May. H. W. Tönsen. 2. Es gefiel dem Herrn, meinen geliebten Ehemann, Bern. Jos. Storp, den agsten April, mit den h. Sakramenten versehen, zu sich aufzunehmen. Er starb im 5ysten Jahre seines Alters, und im zesten unsrer sehr vergnügten Ehe an der Brustwassersucht, deren langwierige und schwere Leiden ermit christlicher Geduld und großer Ergebenheit in den göttlichen Willen bis an sein Ende erduldet hat. Diesen für mich und meine 5 Kinder äußerst empfindlichen Verlust mache ich unsern Verwandten und Freunden hiedurch bekannt, und, ihrer Theilnahme versichert, verbitte ich mir alle Beyleidsbezeugungen. Warendorf den aten May. Wittwe M. A. Storp, geb. Schröder. 2 3. In tiefer Wehmuth erfällen wir die traurige Pflicht, den größten unersetzlichen Verlust, den Tod unsers guten Vaters, des ehemaligen Oberbereiters J. von Weyhrother, unsern Verwandten und Freunden bekannt zu machen. Er starb in seinem 6rsten Jahre am a6sten April 1 Uhr nach Mitternacht, mit allen Sterbesakramenten versehen. Wir empfelllen die Seele des Verstorbenen dem Gebethe. Die hinterlassenen Kinder. g. Heute Mittag 12 Uhr entschlief sanft an einer Entkräftung, im 8ssten Jahre ihres Alters, und schon frühzeitig mit allen heiligen Sterbe=Sakramenten versehen, unste innigst geliebte Mutter M. E. Melchers, geb. Böcker. Wir haben die Ehre, diesen für uns, unsere Kinder und Kindes=Kinder so sehr schmerzhaften Verlust unsern geehrten Angehörigen und Freunden gehorsamst anzuzeigen, empfehlen die Seele der Verstorbenen ihrem christlichen Andenken, und uns ihrer beständigen Freundschaft. Werne den zosten April 1806. J. B. Melchers und meine Schwestern. 5. Es gefiel der Vorsehung, unsre ine nigst geliebte Mutter A. M. Frid. Driver, verwittwete Doktorin Farwick, am egsten April, Morgens halb 10 Uhr, in ein anderes Leben abzurufen. Sie verschied, an Auszehrung ganz entkräftet, im 6zsten Jahre ihres Alters. Sie ruhe sanft! Wir verfehlen nicht, diesen uns äußerst schmerzhaften Trauerfall allen unsern Freunden und Verwandten schuldigst bekannt zu machen. Von ihrer Theilnahme im voraus versichert verbitten wir jede Beyleidsbezeugung, empfehlen uns aber ihrer fortdaurenden Gewogenheit und Freundschaft gee horsamst. Vechta 1806. Der Verstorbenen Kinder. näch sener für ti ve trag hend Ren den Aus 9 Se Hild 2