Nro. 19 Münste Intelli Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. 9.118 Freytag den 9. May. I. Publicanda, r. Es erscheinen sehr oft Pfandbriefe, welche durch eine Bemerkung außer Cours und nachher von einer unbekannten Hand, mit bloßer Namens Unterschrift, ohne Weiteres wieder in Cours gesetzt worden. Da nun dies gerade gegen die gesetzliche Declaration vom 23. Mui 1785: wegen Vindication der Billets an Porteur, so wiegegen das allgemeine Landrecht Theil r Tit. 1s L. 48 und folgende anstößt, auch für das Publikum Gefahr befürchten läßt; so wird in Gemäßheit eines an die Regierung ergangenen Hofes=Rescripts vom 20. a. c. Nachstehendes hiemit bekannt gemacht. Es bleibt jedem Eigenthümer eines Pfandbriefs frei, sein Eigenthum an selbigen dadurch sicher zu stellen, daß er dies auf eine in die Augen fallende Art auf dem Pfandbriefe bemerke und diesen dadurch außer Umlauf setze, wie dies die Gesetze nachgeben. Soll aber der Pfandbrief wieder in eine andere Hand übergehen, mithin den freien Umlauf wieder erhalten, so ist Nachstehendes nothwendig. 1) Ist ein Pfandbrief von einem der höchsten und höhern Landes= Collegien selbst außer Cours gesetzt, und wird von dem ihn außer Cours setzenden höchsten und höhern Collegio, mit Beifügung des Dati, des in schwarzer Farbe beigedruckten öffentlichen Siegels, und unter der gewöhnlichen Unterschrift des Collegii wieder die Beschränkungs= Bemerkung gehoben, mithin der freie Umlauf dem Pfandbriefe wieder beigelegt; so werden die Landschaftlichen Collegia einen, so qualificirten Pfandbrief, zu allen ihn in dem allerhöchst bestätigten Reglement zugeeigneten Vorzügen geeignet achten. 2) Ein ganz gleiches wird Statt finden, wenn Regiments=Gerichte, Magisträte, Amts=Stifts= und Patrimonialgerichte, Pfandbriefe, die sie, das wohl zu merken, selbst außer Cours gesetzt haben, die Cours=Beschränkung haben und den 244 Pfandbrief in den freien Umlauf wieder zurücksetzen. Es muß aber jedesmal mit Beifügung des Dati, des in schwarzer Farbe beigedruckten öffentlichen Siegels und der gewöhnlichen Unterschrift, mit Benennung der Eigenschaft der unterschreibenden Behörde geschehen. 3) Pfandbriefe, welche von Unterbehörden, die nur einzelne Directionen, oder Administrationen haben, desgleichen von Corporationen, die nicht gerichtliche Kraft zugleich mit haben, wenn sie auch mit einem Amts= oder öffentlichen Siegel versehen sind, und von Privatis durch Bezeichnung ihres Eigenthums, oder sonstigen Rechts an den Pfandbrief außer Umauf gesetzt worden, können nur dadurch dem Pfandbriefe den freien Umlauf gültig wieder verschaffen, daß sie von einem bekannten Gerichte, nach vorgängiger gerichtlicher Untersuchung ein gerichtliches Zeugniß verschaffen, daß die Beschränkung von dem wahren Besitzer, der den Umlauß beschränkt hat, wieder gehoben und der Pfandbrief in den freien Umlauf wieder zurück gegeben worden, und dieses Zeugniß muß von dem Gerichte, mit Beifügung des Dati, des schwarz beigedruckten Gerichtssiegels, und der völligen Unterschrift des Gerichts versehen seyn. 4) Die landschaftlichen Departement=Directiones setzen die in ihren Departements ausgefertigten Pfandbriefe und die General=Direction, die in der Propinz ausgefertigten Pfandbriefe in Umlauf, indem sie durch eine Bemerkung auf denselben, unter Beifügung des Dati, des in schwarz gedruckten Stempels und der gewöhnlichen Unterschrift die Aufhebung der Beschränkung und Herstellung des freien Umlaufs verzeichnen. Alle außer Umlauf gesehr gewesene und nicht auf vorstehende Art in freien Umlauf zurück gegebenen Pfandbriefe, kann und wird die Landschaft weder zum Umlauf, noch zum Zahlungs=Empfang, noch zur Löschung im Register geeignet und fähig achten. Münster, den 25. April 1806. Königl. Preuß. Regierung. v. Sobbe. Wülfingh. 2. Wir Franz Friedrich Freiherr von Fürstenberg zu Herdringen, der hohen Cathedralkirche zu Münster und Paderborn resp. Cantor und Capitular=Herr, Archidiaconus in Alberslohe, des Hochwürdigen Domkapituls bei erledigtem bischöflichen Stuhle, durch die Stadt und Hochstift Münster Vicarius in Spiritualibus Generalis amp; c. Um dem Wunsche der Christglaubigen und dem Antrage der hochlöblichen Rheingräflichen Landes.=Regierung zu entsprechen, haben Wir beschlossen, ein Jubel= und Dankfest, wegen der vielen Gnaden, welche Gott der Allmächtige bei dem in der Pfarrkirche zu St. Lambert, in der Rheingräflilichen Residenzstadt Coesfeld, befindlichen wunderthätigen heiligen Kreuze seit tausend Jahren gewirkt hat, anzuordnen. Dieses Jubel= und Dankfest nimmt am künftigen Pfingstfest den 25. Mai laufenden Jahres seinen Anfang, und währt 3o Tage, mithin bis zum 23. Junius l. I. einschließlich. Se. Päbstliche Heiligkeit Pius VII. haben vermöge eines apostolischen Breve vom 1o. Mai 18os allen Ehristglaubigen einen vollkommenen Ablaßverliehen, welche während dieser Zeit nach reumüthiger Beichte und empfangener heil. Communion, aneinem von ihnen zu wählenden Tage, gedachte Kirche zu Coesfeld, wo sich das wunderthätige Kreuz befindet, mit Andacht besuchen, dort für die Eintracht der christlichen Fürsten, Einigkeit des Glaubens, und die Erhöhung der Kirche, unserer Mutter, inbrünstig werden gebetet haben. Kraft besagten apostolischen Breie und eines nachherigen apostolischen Rescripts vom 26. September 18o;, haben Wir auch einer hinlänglichen Anzahl Beichtväter die Macht und Gewalt ertheilt, während der erwähnten Frist des Jubel= und Dankfestes, die Christglaubigen, die ihre Sünden reumüthig beichten, von Kirchen= Censuren und Strafen, wie auch von den der höhern geistlichen Obrigkeit sonst vorbehaltenen schweren Sünden, nach Maaßgabe jenes Breve loszusprechen; nicht minder die gethanen Gelübde,(die feierlichen Gelübde jedoch ausgenommen) in andere gute und heilsame Werke zu verändern. Gott ist kein Fest wohlgefälliger, als welches zum Zwecke hat, die Besserung des Herzens, wo die Christglaubigen sich durch gute Beispiele gegenseitig erbauen, gemeinschaftlich Gott den Vater anrufen und ihm banken, durch heilsame Ermahnungen der Prediger vom Bösen abgeschreckt und zum Guten gestärkt werden, ihren bösen Neigungen und Sünden entsagend, durch das heiligen Sakrament der Buße Vergebung ihrer Schuld sich erwerben, und so sich auch des Nachlasses der übrigen Strafen, durch die Verdienste unsers gekreuzigten Heilandes und aller seiner Heiligen würdig machen. Den Pfarrern und Predigern in dem Rheingräflichen Gebiete befehlen Wir demnach, dieses Dank= und Jubelfest von der Kanzel bekannt zu machen, und zugleich ihre Pfarrgenossen über die zur Gewinnung dieses Ablaßes erforderlichen Vorbereitung gehörig zu unterrichten, und zur Beiwohnung desselben zu ermahnen. Urkund der Unterschrift und beigedruckten General=Vicariats Insiegels. Münster, den 23. April 1806. (Ls.) Franz Friedrich Freiherr von Fürstenberg Vicarins in Spirit. Generalis. v. Schüching. z. Da die, wegen Sicherung des Kanals auch seiner Dämme und Schläusen, gegen Frevel bestehende Verordnung vom 14. August tr32 bisher nicht gehörig befolgt worden; so wird solche dem Publikum hierdurch zur genauesten Achtung in Erinnerung gebracht, und diese Verordnung auch auf eigenmächtiges Durchstechen also ausgedehnt, daß derjenige, welcher den Urheber des Durchstichs so erweißlich anzeigt, daß dieser zur gesetzlichen Strafe gezogen werden kann, eine Belohnung von ein hundeet Rthlr. aus der Kanalkasse, unter Verschweigung seines Namens, erhalten soll. Es haben die betreffende Beamte die ihnen bekannt gewordene Contravenienten sofört anzuhalten und zur Bestrafung anzuzeigen. Münster, den 5. April 18oh. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Schlechtendal. v. Wolfframsdorff. Scheffer. II. Avertissements. 1. Nach einem Beschluße der hochlöblis chen Krieges= und Domainen= Kammer zu Münster, soll die, in der Stadt Büren, Erbfürstenthums Paderborn, in dem dortigen Er= Fesuiten=Collegien=Gebäude befindliche, durch Zeitverpachtung bisher benutzte Apotheke, nebst dem von dem abgehenden Pächter zu ergänzenden Medikamenten- und Utensilien= Inventario(mit einer auf die Stadt Büren zu ertheilenden erblichen Apotheker= Privilegio) sodann mit einem in mehrgedachter Stadt belegenen großen Wohn und Nebengebäude, die Residenz des Jesuiten= Collegit genannt, nebst daran schießenden Garten, zur Erbpachtung öffentlich ausgesetzt werden. Terminus zur Licitation steht auf den I2. Mai dieses Jahrs Morgens 9 Uhr in dem Jesuiten Collegio zu Büren an, und können die Erbverpachtungsbedingungen schon vorher, und zwar vom 1. Mai an, sowohl bei Unterschriebenem hieselbst, als auch bei dem. *) 246 Eninistrator Welschhoff zu Büren eingesefehn werden. Zu den Bedingungen gehört unter andern, daß die Apotheke in das Residenzhaus verlegt werden und der Erbpächter wenigstens auf einige Jahre verpflichtet seyn soll, eine anständige Gastwirthschaft, zur Aufnahme von Reisenden, zu halten, woran es in Büren fehlt. Paderborn, den 1#. April 1806. Domainen Rath. 2. Da Sr. Päbstlichen Heiligkeit, vermöge des unterm 1o. Mai v. J. ertheilten Breve, zur Feier des tagendjährigen Jubiläums wegen des miraculeusen heil, Kreuzes in der St. Lamberti Pfarrkirche dahier, zu Keesfeld einen binnen 30 Tagen zu gewinnenden vollkommenen Ablaß, mit denen in der Bulle enthaltenen Privilegien, zu verleihen geruhet haben, und dieses Jubelfest künftigen Pfingstsonntag den 25. Mai l. I. seinen Anfang nehmen, und die r. an diesem Festtage anfangende Octave solemnell begangen werden wird; auch das Hochwürdige General= Vicariat zu Münster seiner Seits. die nöthigen Verfügungen erlassen, u. die hiesige Geistlichkeit zu dem Ende bereits authorisirt hat; so wird solches zu jedermanns Nachricht, von Regierungswegen, hiemit bekannt gemacht. Koesfeld, den 2r. April 1806. Rheingräfliche Regierung. I. T. Ficken, Hoffmann, F. W. Bene. B. Bues. G. A. Fischer, III. Ediktalladungen. 1. Da die Erben des im October vorigen Jahrs hieselbst verstorbenen Hauptmanns Ernst Adolph von Trützschler, von der Westphälischen Fäsilir= Brigade, dem Nachlasse gänzlich entfagt haben, und daher auf den Antrag mehrerer Gläubiger durch die Verfügäng vom heutigen Tage darüber der Concurs eröffnet ist; so werden alle und jede Gläubiger, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an dieser Nachlassenschaft Aasprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche innerhalb y Wochen und längstens in dem vor dem deputirten Referendarius von Diest auf den 9. July c. 9 Uhr anberaumten Termin gebührend anzumelden, und sich zu dem Ende entweder in Person oder durch zuläßige aus der Zahl der hiesigen Justizkommissarien oder Advokaten zu erwählende Bevollmächtigte einzufinden, sonst zu gewärtigen, daß sie mir ihren Forderungen an die Masse präcludirt, und ihnen deshalb gegen die übrigen Creditoren ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Zugleich wird allen denjenigen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben mögten, hierdurch angedeutet, an Niemanden das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr sofort davon Anzeige zu thun und die Gelder oder Sachen, mit Vorbehalt ihres daran habenden Rechts, zum Deposito der Regierung abzuliefern, mit der Warnung, daß jede anderweit geleistete Zahlung oder Ausantwortung für nichtgeschehen geachtet, und die Schuld nochmals beigefordert werden solle. Mögte aber irgend ein Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen und zurückhalten, so wird er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfandes und andern Rechts für verlustig erklärt werden. Münster, den 15. April 1806. Königl. Preuß. Regierung. (L.S.) v. Sobbe. Deppenbrock. 2. Da die Herrn Kaufhändler Schulte und Becker, ferner der Chirurgus Füchten in Ascheberg, in Absicht der von dem Melchior Klute daselbst angekauften, auf der sogenannten Blankerfort daselbst belegenen 4 Gärten, zur Erhaltung einer Präclusion unbekannter Realprätendenten, um die Erlassung eines öffentlichen Aufgeboths derselben angetragen haben; so werden alle diejenigen, welche an den gedachten vier Gärten dingliche Ansprüche zu haben vermeinen mögten, hierbürch aufgefordert, solche innerhalb drei Monaten und längstens in dem auf den 5. August Morgens 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termin anzumelden und zu zustificiren, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst damit unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens., durch ein form: liches Erkenntniß, werden präcludirt werden. Diejenigen, weichen es hier an Bekannrschaft fehlt und persönlich zu erscheinen behindert sind, haben sich an einen der bei hiesigem Gerichte fungirenden Justizkommissarien Santfort hieselbst, Koppers in Werne, Honcham und Bösensell in Münster zu wenden, und solche mit Information und legaler Vollmacht zu versehen. Nordkirchen im Gericht Davensberg, den 22. April 1806. Wünnenberg. Schlüter. 3. Aus Befehl des Hrn. Richters zu telen, Licent, Friedrich Busch, werden alle und jede, welche an Georz Heinrich Morrien dahter oder dessen Haab und Gürer, aus irgend einem Grunde Anspruch und Forderung haben oder zu haben vermeinen, hierdurch zum ersten mal ediktaliter vorgeladen; um innerhalb einer peremptorischen Frist von 6 Tagen, nach Bekanntmachung dieses, ihre an besagten Georg Heinrich Morrten oder desselben Haab und Gäter, habende Ansprüche und Forderungen, unter Strafe ewigen Stillschweigens, beim hiesigen Gerichte gehörig vorzustellen und zu rechtfertigen. Sig. Metelen, den 23. April 1806. Ad. M. Dm. Judicis. Hüesker, Gerichts. 4. In der, bei dem vormaligen weltlichen Hofgericht hieselbst anhängig gewesenen und nunmehr bei der hiesigen Regierung pendenten Sache der von Wendtschen Gläubiger wider den Franz Arnold hemach der Clemens von Wendt zum Crassenstein werden alle und jede, welche an das in solcher Sache bei dem vormaligen weltlichen Hofgericht sequestrirte Gut Crassenstein und sonstige von WendtCrassensteinschen Güter oder derselben Revenuen und an das vorhandene Depositum ex quocunque Capite einen Anspruch haben, insbesondere die Credirores des Franz Wilhelm von Wendt und Franz Egon von Wendt des ältern, sowohl als des jüngern, ingleichen dessen Successoren Franz Arnold und Clemens von Wendt, namentlich folgende in dem Decreto ordinis zu Wetztar classificirte aber jetzt unbekannte Creditören und deren Erben oder Cessionarien: I, Maria Brockmann ex posr Weinhänd. ler Kruse, 2. Pastor von der Mühlen, 3. Wittwe Hofräthin Wibberr, a. Diederich Heinrich Schwick, 5. Vicarius Strübbe, 6. Abraham Fiddeler, 7. Wittwe Joann Caspar Schmedding, 8. Anton Lustenkamp, g. Melchior Pröbsting, ro. von Bock zu Hemesborg rI. Viearius Erdel, r2. Wittwe Schreiber, 13. Erben Franz Jacob Maerle, 14. Erben Schaepmann, 15. Vicarius St. Antonii& Catharinä, r6. Joan Gerard Joseph Detten,#7. Vicarius Rastrup, 184 Heinrich Kruppe, Ih. von Nagel zu Irlingen, 20. Erben Wedemhove, 21. Wittwe von Nagel zu Itlirgen, 22. Wittwe Kemper, 23. Catharina Meckman, 24. Erben Wittwe Hane, 25. Doctor von der Horch, 26. Erben Heerde, 27. Erben Sprickman, 28. von Kettler zum Harkotten, 2g. Sacellanus Kelliger, 30. Canonicus Crater, Fr. Martin Deiterman, 32. Reutmeister Müller, 33 Kanzlist Schwick, 34. Erben Rave; ferner folgende unbekannte Gläubiger, welche in dem obgedachten Decrete erdinis nicht classificirt sind, aber doch Forderungen angemeldet haben, 35. unverehlichte Maria Elisaberh Detten, 36. von Rademacher zu Soeft, Namens seiner Ehefrau geb. v. Roeskamp, 37. Ehefrau Haase, geb. Aschenberg, 38. Erben Rentmeisters Franz Andreas Coerman in Borghorst, 30. Erben Pastors Forckenbeck zu Stremberg, 40. Erben Pastors Falkenstein, ar. Erben des Domkapitularen Heinrich Ludwig Freiherrn Droste zu Vischering, g2. Hauptmann von Kertler zu Middelburg. Hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb drei Mo 2.48 naten und längstens in dem, vor dem Deputato Regierungs Assessor Jacobi, auf den 19. Julius d. I. Vormittags um 8 Uhr anberäumten Termin in Person, oder durch zuläßig Bevollmächtigte, gebührend anzumelden, deren Richtigkeit und ihre Legitimation durch Offenlegung der Urkunden und Beweismittel nachzuweisen, unter der Warnung, daß sie sonst damit an die Masse präcludirt, und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Münster, den 2r. März 1806. Königl. Preuß. Regierung. (L.S.) v. Sobbe. Deppenbrock. 5. Da der Joseph Schürmann, als Ankäufer des bisher von dem Höcker Henrich Schütte besessenen, und sub Nro, catestri o1 in Aegidi Layschaft, hiesiger Stadt gelegenen Hauses, nebst Hinterhauses, auf die Erlaffung eines öffentlichen Aufgebots desselben angetragen hat, so werden alle diejenigen, welche an dasselbe dingliche Ansprüche zu haben vermeinen mögten, hierdurch aufgefordert, solche innerhalb drei Monaten, und Fpätestens in dem vor unseren Deputirten Stadtrichter Busch auf den 22. May l. I. Morgens rr Uhr an gewöhnlicher Gerichtsstelle hieselbst angesetzten Termin, gehörig anzumelden und zu justificiren, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein förmliches Erkenntniß werden präcludirt werden Diejenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, oder in Person zu erscheinen verhindert werden, haben sich an einen der hier fungirenden Justitzkommissarien, zum B. Broschard, Goesen, Meyer, Brockhausen, Schweling, Henthum, Borggreve, Bornemann 2c. zu wenden, und solche mit gehöriger Information und gesetzlicher Vollmacht zu versehn. Münster, den 8. Feb. 1806, Königl. Preuß. Stadtgericht. v. Schüching. Busch. Lagemann, Wattendorff. 6. Nachdem vermöge allerhöchsten Samt. rescripts der hochlöblichen Landeskollegien die Theilung folgender mir dem im Kirchs. Velleren belegenen Vellerbrock zusammenhangenden Markdistrikten, als: 1) Vogeldreisch, 2) Bückers Büschen, 3) Bertedden Hau, 4) Wecken Hau, 5) Westhoferberg, 6) Hellbecke, 7) Buergrund, Ostseits des Vellerbrocks, und 8) der Plasseknapp, verordnet, und zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte, Termin auf den 1o. Juni l. J. des Vormittags 0 Uhr dahier zu Beckum auf der Gerichtsstube angesetzt worden ist; so werden sämmtliche Prätendenten, welche Eigenthums=HütungsHolzungs= oder sonstige Realrechte an besagter Gemeinheit zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte binnen drei Monaten und spätestens in gedachtem Termin unter der Warnung anzumelden und nachzuweisen, daß ansonst die Ausbleibenden mit ihe ren etwaigen Ansprüchen an gedachten Gemeinheiten abgewiesen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mit Auseinandersetzung dieser Gemeinheiten in Contamatiam verfahren werden soll. Dabei wird den Interessenten eröffnet, daß die Nießbraucher, Pächtiger, oder die sonst im Namen eines andern besitzen, zur Anmeldung und weitern Verhandlung nicht qualifiziert sind, selbige daher ohne Vollmacht oder Authorisation der Eigenthümer nicht zugelassen werden können. Beckum, den 26. Feb. und Münster, den 6. März 1806. Vig. Commillione Clem. Detten. Brockmann. 7. Die unbekannten Realprätendenten nachstehender, im hiesigen Stadtfelde belegener, von den Erbeu des Heinrich Rinneker: namentlich Albert Anton, Andreas, Franz Joseph und Vernard Christian Zumloh, Marja 2.49 Anna Zumloh, verehl. Herdinck, Anna Gertrud Zumloh verehlichte Zumfelde, Wittwe Hofräthin Honthum geb. Brinckmann, Doctor Arnold Nicolaus Zurmühlen, Anna Louise und Arnold Joseph Cörman, Cornelia Cörman verwittwete Gografen Dyckhoff und Maria Elisabeth Isbrock verwittwete Köck, verkaufter Grundstücke, wovon die Besitztitel im Hypothequenbuch noch nicht berichtiget sind: 1) eines Gartens am Wege nach dem StadtsTeigelkamp und an der alten Ems, und des zwischen demselben und den davor stehenden Tuchrahmen belegenen Platzes, den der Zacharias Joseph Herdineck angekauft, 2) eines Kamps zwischen der zalten Ems und dem Ahrenbecker Wege, angekauft von Albers Anton Zumloh, 3) eines Wiesegrunds am Stadts=Teigelkamp und an der alten Ems, von demselben an. gekauft, 4) eines Kamps an dem vorerwähnten Kamp und dem Ahrenbecker Wege, von Albert Anton Zumloh angekault, 5) eines Kamps in der Spliethauer Straße, von Franz Joseph Zumloh angekauft, 6) eines Kamps an der Siechenhorst, von demselben angekauft, 7) eines Kamps im Walgern Weg, von Alb. Anton Zumloh angekauft, werden auf Ansuchen der Ankäufer hierdurch vorgeladen, ihre Ansprüche binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf den 8. Juli d. J. Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhause dahier angesetzten Termin anzumelden, mit der Warnung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Reglansprüchen auf diese Grundstücke präcludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und die Grundstücke selbst auf der Ankäufer Namen ins Hypotheguenbuch eingetragen werden sollen. Diejeuigen, welche persönlich zu erscheinen verhindert sind, mussen einen der hiesigen Justitzkommissarien, z. B. Limberg, Schultz, Budde, v. Tönneman 2c. mit Zehöriger Fnformation und Vollmacht versehn. Warendorf, den 26. März 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Schlüter. Henckelmann. 8. Sämmtliche Gläubiger des dahier zu Rheine verstorbenen Rittmeistern, Friedrich von Kast, werden hierdurch ein für 3 mal verabladet; um in Zeit von 6 Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den r., 1a Tage für den 2. und ia Tage für den 3. Termin verstattet werden, ihre, an dessen Nachlassenschaft ex quocunque Capite habende Forderung im Gericht oder beim Gerichts= Protokoll, sammt darüber in Händen habenden Beweisen beizubringen, und zwar unter der Warnung, daß denen nichterscheinenden Gläubigern ansonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden seyn solle. Zugleich werden die unbekannten allenfalsigen Erben gleichfalls verabladet, um in Zeit 2 Monaten zu erscheinen, gehörige Beweise ihres Erbrechts beizubringen, und sich über die Annahme der Erbschaft zu erklären, widrigenfalls mit Auszahlung der Creditoren verfahren, und der allenfallsige kleine Ueberrest dem Fisco für anheim gefallen erklärt werden solle. Sig. Rheine im Stadtgericht, den 18. April 1806. Ad. Decretum Um. Jud. F. A. Nierman, Gerichts. 9. Nachdem auf den Antrag des HraPastor Draegers, Namens der Kirche und Armen zu Riesenbeck, als der testamentarischen Beneficialerben der verstorbenen Maria Anna Kamphaus daselbst, über den Nachlaß der letzten der erbschaftliche Liquidationsprozeß dato eröffnet ist, so werden alle diejenigen, welche an dem gedachten, aus einem Hause sab Nro. 38 zu Riesenbeck, einem Garten, einer Wiese, verschiedenen Ländereien, ausstehenden Forderungen 2c. bestehenden Nachlaß, Anspruch jeder Art zu machen sich für befugt halten, zur Anmeldung und Nachweise derselben, innerhalb drei Monaten und. längstens in dem dazu auf den g. Junius Morgens 0 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle bestimmten Termin, unter dem Bedeuten aufgefordert, daß die ausbleibenden Gläubiger aller ihrer etwaigen Vorrechte für verlustig erklärt, und mit ihren Forderungen an nur dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Creditoren von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sol10 Auswärtigen oder am persönlichen Erscheinen verhinderten werden der Hr. Lizent. Eilermann hieselbst, Hr. Lizent. Borgargeve zu Münster, so wie die Hen. Justitzkommissarien v. Renesse daselbst, Naber zu Jebenbürenund Kerstein zu Tecklenburg, als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Bevergern, den 24. Frb. 1806. Königl. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. IV. Gerichtliche Bekanntmachungen Offener Arrest. I. Nachdem dato über das Vermögen des Weinhändlers Joseph Gabeler, wegen dessen klaren und notorischen Insufficienz, zur Befriedigung der bereits bekannten Creditoren, der Concurs eröffuet worden; so wird allen und jeden, welche von dem Gemeinschuldner, der nunmehro des Besitzes und der Verwaltung seines Vermögens gänzlich entsetzt worden, etwas an Gelde, Sachen, Effecten oder Briefschaften hinter sich haben, hierdurch anbefohlen, demiselben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr dem Stadtgericht darüber getreue Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern. Mögte dennoch dieser unserer Verordnung zuwider, dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausgeantwortet werden, so soll dieses für nicht geschehen geachtet, und zum Besten der Mase anderweit beigetrieben werden; so wie denjenigen, welche von dem Gemeinschuldner Gelder oder Sachen hinter sich haben und solche verschweigen oder zuruckhalten, zur Warnung gereicht, daß sie noch außerdem ihres daran habenden Unterpfands und etwaizen andern Rechts für verlustig erklärt werden sollen. Münster, den 26. April 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. v. Bernuth. Müser, Busch. Overhage. Wartendorff. 2. Auf Instanz eines ingrossirten Glaubigers, sollen in dem auf den i3. Mai, 12. Juni und 1s. Juli dieses Jahrs jedesmal des Morgens um 11 Uhr hier in Tecklenburg, vor dem Unterschriebenen angesetzten Termin, die demselben zur Hypothek gesetzten, des Bürgers Adolph Upmanns in Lengerich gelegenen nachbenannten, zu 465 Kthlr. abgeschätzten Grundstücke; das an der Heerstraße zur bürgerlichen Nahrung, der Kirche gegen über, gelegene Wohnhaus sammt dem Hinterhäuschen und einem kleinen Höfchen, zu welchem Hause auch das Riteigenthum an dem am Kirchhofe liegenden Brunnen; ein Manns u. Frauen Kirchensitz, nebst einen Begräbnißplatz für 4 Personen; ein bei Lengerich belegener Holz= und kahler Bergtheil, von welchem letzernannten 2 ggr. 9 d. jährliche Abgabe entrichtet werden muß; sollen in dem letzten, auf Dienstag den 15. Juli d. J., bezielten präclusivischen Termin den Meistannehmlichbietenden zugeschlagen werden, ohne daß nach Ablauf dieses letzten Termins ein weiteres Aufgebot wird zugelassen werden. Wenn auch ein Unbekannter Realrechte an diesen Grundstücken haben sollte, der muß selbige spätestens im letzten Termin anmelden und rechtlich nachweisen. Tecklenburg, den 3. April 1806. Mettingh. (Hiebei eine Beilage.) Beylage zum Münstr. Intelligenz= Blatt Nro. 19. I. Publicandum. 1. Da man Grund zu befürchten hat, daß der unglückliche Brand zu Sendenhorst fremde umherziehelide Betrüger veranlassen werde, das Mitleiden wohlthätiger Menschen zu misbrauchen, unter den Namen Sendenhorster Abgebrandter zu collectiren und den würklich Nothleidenden(für welche durch eingeleitete Unterstützungen unter Obrigkeitlicher Aufsicht und sonst möglichst gesorgt wird) dadurch Abbruch zu thun, so wird hierdurch die Ertheilung von Brand=Briefen strenge untersagt, und alles einzelne Collectiren bei den im Allgemeinen Landrecht Theil 2, Tit. XX,§. 244 seg. verordneten Leibes= und Gefängnißstrafe verboten, allen betreffenden Behörden aber aufgegeben dergleichen unbefugte Sammler im Betretungsfall zu arretiren und in das hiesige Zuchthaus abzuliefern. Münster, den 6. Mai 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Forckenbeck. Scheffer. Schmedding. II. Ediktalladung. 1. Aus Befehl des Hrn. Gografen zum Ruschau, Licent. Balzer, werden sämmtliche Gläubiger des Discussienten Herman Cobert, Pächtern auf Lengerskotten, Kirchsp. Laer, Oldenbörger Bauerschaft, zum z. und letzten mal offner Edictalweise citiret und abgeladen, um in Zeit von0Tagen nach Verkündigung dieses, ihre an obbesagten Discuse Kenten habenden Forderungen, unter Strafe ewigen Stillschweigens, dahier zu proponiren und zu jusiifiziren. Sig. Lier, den 3o. Apris 1806. Vt. Baltzer. J. Ostman, Act. aeberereseem III. Gerichtliche Bekanntmachung v. r. Ein gewisser Ferdinand Ruel aus Liele in Flandern, welcher eines in der Nacht vom 26 auf den 27. März zu Anckum, in des Wirtden Bünckers Haus, verübren beträchte lichen Spitzer Diebstahls verdächtiglbefunden, und deshalb dahier in seiner Wohnung mir Hausarrest, unter Bewachung, belegt gewesen, hat diesen Morgen Gelegenheit gefunden zu entweichen. Es werden daher jede Orts=Obrigkeiten nach Standes Gebühr erga Oblationem ad reciproca dienstfreundlichst ersucht, den unten Beschriebenen im Betretungsfall zu arretiren und hiesigem Gerichte, gegen Erstattung der Kosten, wiederum auszuliefern. Zugleich wird gedachter Ruel hiermit edictaliter verabladet, um innerhalb 6 Wochen, wovon ihm14 Tage für den r., 14 Tage für den 2., und 14 Tage für den 3. Termin vom Tage der ersten Bekanntmachung bestimmt werden, dah er vor Gericht persönlich zu erscheinen, und sich des wider ihn obwaltenden durch die Flucht vergrößerten Verdachts zu entledigen, und sonst die wider ihn angehobene durch die Flucht unterbrochene Untersuchung bis zu ihrem Ende abzuwarten, als ansonst im Nichterscheinungsfall den Rechten nach in contumatiam verfahren werden soll. Sig. Rheine, den 23. April r806. * 4 0 D- c r e t. O. J u d. F. A. Nierman, Gerichts. 212. Signalement. Ferdinand Joseph Ruel 28 Jahr alt, klein und mager von Statur, fein und hübsch von Gesicht; etwa blasser Farbe, hat schwarzbraun abgeschnittenes Haar, spricht mit Leuten von Distinction gewöhnlich französisch, sonst auch gemischt holländisch und Flamisch, besonders daran kennbar, daß er zur rechten Seite der Stirn am Schlafbein ein eckigtes gelbes Maal, von ungefähr einen halben Zoll, wahrscheinlich von einen Fall oder Schlag hat; bei seiner Entweichung trug er einen so genannten greu bräunlichen Katin mit mehrern Kragen, Hut mit hoher Kappe und Stiefel, und soll auch ao Louisd'or in Golde mit sich genommen haben. 2. Auf Instanz des Kaufmanns Langewort hieselbst, wegen seiner ausgemachten Forderung soll bei ermangelender zureichender Mobilien und Moventien seines Schuldners, des hiesigen Bürgers Wilhelm Kramers, nicht weit von hier, gegen des Legge: Inspectors Uffhebers Kamp über liegender, ungefähr 3/4 großer, zu 127 Rihlr. r2ggr. gewürdigter halber Garten, in dem ein für z mal auf Freitag den 6. Juni a. c. des Morgens um Ir Uhr angesetzten Termin, an gewöhnlicher Gerichtsstelle subhaftiirt und dem Meistannehmlichbietenden zugeschlagen werden. Tecklenburg, den 2r. März 1806. Mettingh. 3. Auf Befehl des hochf. herzogl. Croischen Hrn. Justizrathen und Landrichters des Landes Düllmen, Licentiaten Ferdinand Retenbacher, soll am Freitag den 16. Mai Morgens 10 Uhr, das dahier auf der Lüddinghauserstraße fub Nro. cat. 142 belegene, auf 250 Rthlr. taxirte Manzinosche Haus nebst Höschen, dahier aufm Rathhause dem Meistbietenden gerichtlich verkauft werden. Zugleich wird hiemit bekannt gemacht, daß mit Ausschluß des Vicari Hilgenberg, diejenigen, welche irgend ein dingliches Recht an diesem Kause haben oder zu haben vermeinen, unter der Warnung, daß sie sonst wider den Ankäufer und desten Successoren damit präckudirt werden sollen, vor oder spätestens in Termino, vor dem alsdann zu erlassenden Präclusivbescheide, sich zu melden haben. Sig. Düllmen, den 35. April 1806. Ad M. Dm. Jud. Weddige, Actuar. 4. Die von dem Schmidt J. H. Hestermeyer, genannt Kortmann, zu Ostbeveren besessene Wiese, welche im Kirchspiel Ostbeveren unweit des Aabachs im Ostbevernsihen Bruche liegt, von der Gemeinde= Mark und der Wiese des Zimmermanns Georg Hilge begrenzt wird und auf 284 Rchlr. geschätzt worden ist, soll ad Initautiam des Chirurgus Fowee gerichtlich subhastirt werden, und ist dazu der einzige Subhastationstermin auf Montag den 2r. Juli l. J. Morgens 10 Uhr, auf dem hochadlichen Schlosse Beveren angesetzt. Besitz und zablungsfähige Kanflustige werden demnach hierdurch aufgefordert in dem obbestimmten Termin ihre Gebothe abzugeben. Taxe und Vorwarden können täglich in der Gerichtsregistratur eingesehen werden. Gericht Ostbeveren, den 26. April 1806. Guilleaume. J. Thüssing. 5. Donnerstag den 22. künftigen Monats Mai des Morgens 10 Uhr, soll das dem Georg Heinrich Morrien zugehörig, dahier binnen Meteln lub Nro. 21 belegene Wohnhaus cum att-et pertinentils, so von den den beeibeten Gerichts= Aestimatoren zu 350 Rthir ästimiret worden, unter alsdann zu eröffnenden Bedingungen, in loco dem Reistbiethenden gerichtlich verkauft werden. Metelen, den 23. April 1806. Ad Decr.t. 9. Jud. " g. i## Hüesker., Gerichts. 6. An der Behausung des Kaufh#ndlers Johan Theodor Holtermann zu Olfen, sollen in Termino den 4. Mai l. J. des Morgens 10 Uhr, Behuf einer von dem Kaufhändler Davidis gegen selbigen ausgewonnenen Forderung, allerhand Hausgerath als 5 Betten, Kupfer, Zinn und sonstige Effecten öffentlich dem Meistbiethenden, nach alsdann in Termino bekannt zu machenden Vorwarden verkauft werden. Kauflustige wollen sich also am bestimmten Tage einfinden. Sig. Werne, den I. May 1806 Stroband. Heckmann. IV. Vermischte Nachrichten. 1. In voriger Nacht sind auf dem neuen Platze einige Pappeln= und Lindenbäume abgehauen, demjenigen, wer den Uhrheber glaubhaft anzeigen kann, werden hierdurch Einhundert Reichsthaler. zur Belohnung, mit Verschweigung seines Namens, zugesichert, Münster, den 7. Mai 1806. Stadtdirector, Burgermeister und Rath. Hildebrand. Schweling. Müsterman, Fahle. 2. Am Freitag den 23. Mai l. I. Morgens 10 Uhr, soll das in Wolbeck belegene, realfreie Bergmanns Haus(Hanenhof genannt) mit dem dabei liegenden großen Garten; wie auch des Nachmittags 2 Uhr: zwei auf dem Wolbeckschen Esch belegene Stücke Landes, so der Wirthschafter Niesman Heuerweise unter hat, ferner am Samstag den 24. Mai Morgens 10 Uhr, soll der vor Wolbeck nahe beim Kötter Rolf belegene Dieckkamp, welchen gleichfalls der Wirthschafter Niesmann in Miethe hat und des Nachmittags 2 Uhr der bei Wolbeck belegene Schenkelkamp, so der Küster Albermann zu Angelmodde in Heuer hat, unter den in actu bekannt zu machenden Bediugnissen, welche auch vorher beim Hrn. Richter Goesen dahier eingesehen werden können, in der Behausung der Frau Wittwe Rentmeisterin Hoyer zu Wollbeck, an den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige belieben sich zur besiimmten Stunde dort einzufinden. Münster, den 22. April 1806. C. A. Hülseberg, Not. 3. Wer 5 bis 600 Rthlr., gegen hinreichende Hypotheque, herstrecken will, der wolle das Nähere beliebigst erfragen bei Notar. Sicken, wohnhaft aufm Spickerhof Nr. 36 in Mänster. a. Es sind in einem Hause auf der Höchsterstraße einige Zimmer zu vermiethen, wos bei ein Montirungskammer: Boden kann gegeben werden. Die nähere Nachfrage beim Int, Comt. 5. Es werden diesen Sommer zu Burgsteinfurt, nicht weit vom Münsterschen Eanal, eine große Quantität Backsteine gebrannt, wovon gegen Johani 200000 fertig sein sollen. Kauflustige werden ersucht sich bei Unterschriebenen zu melden. Burgsteinfurt, den 35. April. 1806. A. Fries& Comp. 6. Zufolge eines mir gegebenen Auftrags wird hiemit allen und jeden bekannt gemacht, daß folgende eine viertel Stunde von Warendorff, an der Landstraße von Warendorff nach Telgte gelegene, und zur Anlegung einiger Wirthschafts. Gebäude sehr bequemen Grundstücke als: a) Ein Saatkamp 3 Maiter 9 2/3 Becher groß, b) daselbst4 Stücke Landes 8 Scheffel 2 2/3 Becher groß, c) noch daselbst 2 Stück a Scheffel 7 1/3 Becher groß, d) 2 Stücke im Schleumeresch r Scheffel 42/3 Becher groß aus freier Hand verkauft, und unter sichern bei mir einzusehenden Bedingnissen, den Meist= und Letzbiethenden zugeschlagen werden sollen. Lust= und Mittelbabende wollen also binnen 2 Monaten a dato dieses ihr Geboth bei mir eröffnen, und nach Befinden in dem noch näher bekannt zu machenden Termin den Zuschlag gewärtigen. Ennigerloe, den I. Mai 1806. B. Eickendorff 7. Gegen Bartholomei oder Michaelkwird ein, mit guten Attesten versehener unverheurateter Jäger gesucht, welcher das Hornföh 234 ren bei der Brackenjagd versteht, mit Fischen, Fischgarn stricken und Seilspinnen umzugehen weis. Wer hierzu Lust und Fähigkeit hat, kann sich bei dem Freiherrn von Keitler auf dem hochadlichen Hause Haerkotten, oder zu Münster bei dem Hrn. Rentmeister Crüsemen mielden. 8. Die Edlen, welche das Elend der durch einen schrecklichen Brand verunglückten Einwohner der Stadt Sendonhorst, durch Mittheilung abgetragener Kleidungsstücke, Leinwand 2c. zu mildern gesonnen seym mögten, belieben, selche an den Kammer= Seiretair Funcke auf der Clemensstraße zu Münster abliefern zu lassen. 9. Das zum Jnventarium des Hrn. Doctoren Geese gehörige, am Nenbrückenthor lub Nro. 217 belegene, in Brandmauern stehende Wohnhaus, nebst dahinter belegenen großen Garter, Einfahrt und Waschhaus; sodann die nahe dabei gelegenen 3 Wohnungen sollen zur befördernden Auseinandertheilung mir seinen Kindern, am Mittwochen den 28. Mai l. J. Nachmittags 3 Uhr, in meiner in der Kirchherren= Gasse belegenen Wohnbehausung, an den Meistbiethenden aus freier Hand verkauft werden. Kauflustige können die Häuser täglich in Augenschein nehmen. Münster, den 6. Mai 1866. C. A. Hülseberg. 1o. Am Montag den 12. d. Morgens 9 ½2 Uhr, sollen in der hiesigen Industtieschule am neuen Platze, ungefähr 60 Pf. ordinairer Baumwolle, und zugleich eine Quantität von gewolkten wollenen Strümpfen von Baumwollengarn und dergl. Söcken, wie auch einige gestrickte Kinderkleidchen mit bunten Ränden, den Reistbiethenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Münster, den 1. Mai 1806. Lüders. 11. Auf Befehl des Hrn. General=Lieutenant und Gouverneur von Blücher Exellenz, soll das Graß auf den Wällen um die Promenade für dieses Jahr Stückweise verpachtet werden, Pachtliebhaber belieben sich Donnerstag den r5. Mai Morgens um 9 Uhr am Flußloch der Aa, wo der Aufang gemacht wird, einzufinden. Melcher, Haußhofmeister. 12. Ich zeige dem geehrten Publice hierdurch an, daß, nach vorheriger Bestellung, bei mir stets warme Bäder zum beliebigen Gebrauch fertig sind. B 1 Th. Zumbusch auf St. Mauritz. 13. Es steht ein schöner Bücherladen von 14 Fächer, sehr bequem zu einer Vibliothek,## 1 zu verkaufen, und ist das Nähere am Int. Comt, zu erfragen. 15 18. Das Corps Offiziers vom Füsilire Bat. von Ivernois empfiehlt sich bei seinem Abmarsch aus Münster den sämmtlichen Einz wohnern zum gütigen Andenken.( Münster, den z. Mai 1806. ES 9 15. Ein junger Mensch von gutem Her#### kommen, der das Forstwesen, gut Schreiben## und Rechnen versteht, ein guter Jager ist und## 6 hinlängliche Atteste seines Wohlverhaltens## beibringen kann, wünscht bei einer Herrschaft# auf dem Lande, gegen annehmliche Bedin.### h gungen, baldmöglichst anzukommen. Das## 1 Int. Comt. giebt Nachricht. 16. Am Freitag den r6. Mai Nachmittags um 2 Uhr, sollen in den nahe bei dem Hause### Hilrrup belegenen Büschen 26 Haufen theils## harten theils weichen Holzes und 3500 Buschen meistbietend verkauft werden, Kauflusti### ge wollen sich um bestimmte Zeit am Hause# Hilirup einfinden. Lohkampff.## 1 17. Am Dienstag den 13. Mai Nachmit## tags um 2 Uhr, sollen in dem an der Lodden# Heide belegenen Loddenbusch 20 Haufen Holz und 2700 Buschen meistbietend verkauft wer 1 den. Kauflustige wollen sich um bestimmte## Zeit an Israels Kotten einfinden. 9 Lohkampff. 5 1 18. Es wird eine Wagenremise, die ver## schlossen werden kann, zur Hinstellung eines## Wagens gesucht. Wer eine zusvermieten hat, beliebe sich beim Int. Comt. zu melden. (Hiebei eine Beilage.)6 2. Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 19. I. Vermischte Nachrichten. Danksagung. 1. So wie bei Ausbruch einer Feuersnoth jeder Redliche schnell zur Rettung herbei eilt, so eilten edle Menschenfreunde durch wilde Gaben, die durch Brand verunglückten Bewohuer der Stadt Sendenhorst zu unterstützen. Ich eile denen, die solche dem Königl. Ini. Comt, zur Besorgung eingeschickt haben, den dafür gebührenden Dank abzustatten. Den Lohn für ihre Tugend gebe Ihnen das süße Gefühl, welches das Innere des Gutmüthigen bei der Ueberzeugung durchströmt: daß Wohlthun und Theilnahme am Unglück der Nothleidenden die edelste Gabe sey, die dem menschlichen Herzen zu Theil werden kann. Schön sind die Früchte dieser Tugend, sie stifren in der Brust derer, dessen Thränen sie trocknen, dessen rauhe Lebensbahn sie ebnen helfen, ein dauerhaftes Denkmal der Liebe und Hankbarkeit. Cramer. 2. Am verflossenen 20. April waren, währeud des Brandes hieselbst, eine Menge Meuschen meine Sachen zu retten bemüht, wovon ich einen Theil wieder erhalten habe. vermisse ichnoch einen Koffer: worin ein Beutel mit 200 Stück Kronenthaler, ein Beutel mit 100 Rthlr. Convent. Münze und ein Beutel mit Münsterischen Mark= Gelde 1/6 und 1/12 Stücke, 3 1/4 Stück feine weiße Leinwand, ein papierner Kasten mit Spitzen, verschiedene Unterpfänder: nämlich 3 zitzene Schürzen, eine Kappe mit Gold, ein heublauer Mannsrock und 2 kouleurte Frauensröcke, Feruer ein Faß Kaffe von ohngefähr 200 Pf., ein Paar goldene Ohrgehänge, ein goldenes Herz, ein breiter goldener Ring, ein Paar durchbrochene Armknöpfe, eine filberne Riechdofe in einem Fatterol. Werzdiese Sachen in Verwahr haben mögte, wird ersucht mir solche gegen eine Erkenntlichkeit zukommen zu lassen. Sendenhorst, den 7. Mai 1806. Levi David. 3. Der zur Nachlassenschaft des Herrn Pastor Bothorn selig gehörige, im Kirchspiel Ascheberg belegene Straeimöllers Kotten, wird am 2. Juni l. J. Morgens 10 Uhr an der Pastorat zu Ascheberg meistbietend verkauft werden. Auch werden diejenigen, welche an gedachter Nachlassenschaft zu fordern oder zu zahlenshaben, erinnert, sich mit erstem bei unterzeichneten Erekutoren zu melden, um gebührende Zahlung zu gewärtigen und nach Unterschied zu verfügen. Ascheberg, den 2. Mai 1806. J. H. Lembeck, Kaplan. J. H. Schulte 4. Bei Peter Paldeck in Münster sind folgende Bücher zu haben: Theone. Ein Gescheuck für gute Töchter. Zur Weckung und Veredlung ihres sittlichen und religiösen Gefühls, von J. Glatz. 2 Bd. 2 Rihlr. 8 ugr. Etwas fürs Herz auf dem Wege zur Ewigkeit 2 Bd. 1 Rt. 8 agr. Brown's John. Anfangsgründe der Medizin. Herausgegeben von Dr. A. Röschlaub kr. Bd. 1 Rt. 8 ggr. Darstellung der Lage, worin sich das Hannöorische Militair in den Monaten Mai, Juni und Juli des Jahres 1803 befand 2agr. Liber Genestos Hebraice in ufum Scholarum ex recentione„ Simonis 8 4gr. 5. Es sieht auf der breiten Gasse kab Fr. 158 ein Unterhaus nebst Hinterhaus und grünen Höfchen gegen Michgeli zu vermieten. das Int. Comt. giebt Nachricht. 6. Bei H. Lücke auf der Rothenburg ist frisch angekommen: Rheinsalm, sehr gut 256 eingesetzter Rheinsalm, geräucherter Lachs, und Sardellen. 7. Bei Unterzeichnetem fied die Loose zur I. Classe 25, Berliner=Classen= Lotterie, die im Monat Juni gezegen wird, angekommen und in Ganzen= Halben= Viertel= und Achtelloosen zu haben. Lücke, Königl. Preuß. Lotterie=Einnehmer, wohnhaft auf der Rothenburg in Münster. 8. In einer Wirthschaft auf dem Lande wird eine erfahrne Kochmagd, die gleich antreten kann, gesucht. Das Int. Comt giebt Nachricht. 9. Es steht eine gedeckte Birutsche für 2 Personen zu verkaufen. Das Nähere ist bei dem Sattlermeister Matthiesen zu erfragen. 1o. Diejenigen, welche an dem hieselbst verstorbenen Herrn Vikar, Berning zu zahlen oder zu fordern haben, wollen sich deshalb an uns wenden. Düllmen, den 2. Mai. Honthum, Can. Hilgenberg, Vie.) Erecutotee. II. Es stehn 3 Zimmer nebst Küche zu vermieten und können gleich bezogen werden. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 12. Allen seinen Gönnern und Bekannten, besonders seinen Freunden, empfieblt sich zum gütigen Andenken, der Regiments Chirurgus Rissmann. Münster, den z. Mai 1806. 13. Vorgestern hat jemand eine goldene Repetieruhr verloren. Der redliche Finder wird ersucht, sie gegen ein Trinkgeld am Int. Comt. abzugeben. 14. Morgen den ro. d. des Morgens um 0 und des Nachmirtags um 2 Uhr, wird in der Behausung des verstorbenen B. A. V. Westarp in der Höchsterstraße einiges noch vorhandenes Hausgergth als: ein guter Küchenschrank, Tische, Stühle, Betten und 3 Stück ässer recht guten Bieressig durchs Meistgeboth verkauft werden. Münster, den 8. Mai 1806. Block, Notar. 15. Da das erste Heft der Sammlung merka würdiger Nachrichten und Urkunden, für die Geschichte Deutschlands, von Hrn N. Kind. linger erschienen ist; so werden die Hrn. Abonnenten ersucht ihre Exemplare bei mir abholen zu lassen. Cramer. 16. Auf Ezidiistraße sind in Nr. 63 zwei Zimmer zu vermiethen und können gleich bezogen werden. 17. Es steht ein Haus zu vermieten und kann gleich bezogen werden. Das Int. C. rc. 18. Bei J. Tuchman in Ueberwasser sind große und kleine Edammerkäse 8 Pf. pr. Rihl. und holl, Tafelkäse 7##f. pr. Rt. zu haben. 10. Es wird hiedurch bekannt gemacht, daß ein Holz= und Kohlen=Vorrath am Montag den r2. d. Nachmittags 3 Uhr meistbietend werde verkauft werden. Borggreve. Heiraths= Anzeigen. 1. Unsere am 6. d. vollzo gene eheliche Verbindung machen wir unsern beiderseitigen Anverwandten und Freunden hiedurch schuldigst bekannt und empfehlen uns zur fernern Feundschaft. Ferd. Meyer, Richter und Licent. C. Elis. Meyer, geb. Höter. 2. Unsere am 20. April vollzogene eheliche Verbindung haben wir die Ehre hiedurch unsern Verwandten und Freunden anzuzeigen u. uns ihrer fernern Freundschift zu empfehlen, Münster, den 5. Mai 1806. Adolph Zurmühlen. Therese Zurmühlen, geb. Schönning. Todten=Anzeige. re Eine aus hohem Alter entstandene, seit einigen Jahren her allmählig zugenommene körperliche Schwäche, und endlich ertolgte gänzliche Entfräftung entriß uns am 22 April früh Morgens unsere sehr geliebte Mutter, verwittwete Agnes Catharina Hannosch geb. Edeler, im gr. Jahre ihres Alters, nachdem sie mehrere male mit den heil, Sakramenten versehen. Auskatt Beileidsbezeigungen empfehlen wir unsern Verwandter und Freundin vielmehr die Seele der Abgeschiedenen in ihr Geberh. Geschwister Hannasch,