Nro. 15 Münste Intelli Anno 1800. risches genzblatt. Intellizenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. Freytag den 11. April. I. Publicanda. I. In Verfolg der publeirten Verordnung vom 4. vorigen Monats, wegen der im Umlauf zu bringenden Tresorscheine, wird dem Publikum hierdurch zur Nachricht eröffnet, duß bei allen in jener Verordnung benannten Realisations=Comtoirs Tresorscheine gegen Courant eingewechselt werden können. Münster, den 28. März 1806. Königl. Preuß. Krieges= und DomainenKammer. v. Forckenbeck. v. Tenspolde. Mettingh. 2. Da die Gewohnheit, daß die Maurer. Gesellen ohne Wissen ihrer Meister Arbeiten übernehmen und ausführen, ungeachtet mehrerer deshalb erlassenen Verordnungen, im Erbfürstenthum Münster noch herrscht; dies aber nicht nur den Zunftprivilegien entgegen , sondern selbst der öffentlichen Sicherheit, durch fehlerhafte Anlagen von Schornsteine und dergl, nachtbeilig werden kann; so wird solches hierdurch den Bauherrn bei fünf Rthlr. Strafe untersagt, mit dem Beifügen, daß man sich deshalb an sie selbst, und nicht an die übertretenden Maurer= Gesellen halten wird. Mänster, den II. März 1806. Königl., Preuß. Krieges= und Domainene Kammer, v. Forckenbeck. Lehmann. v. Tenspolde. „ Goesen, z. Weil nach einem Anschreiben der hiesigen Königl. hochlöblichen Landesregierung vom 21. Febr. c. einige Untergerichte über Grenzen der, dem unterzeichneten Provincial=Collegio Medico& Sanitatis in Causis medico civilibus& fscalibus verliehenen Jurisdiction zweifelhaft sind; so wird denselben und dem Publiko hiermit bekannt gemacht, daß, ingefolge der Instruktion für die Collegia Medika& Sanitatis vom 2r. April 180o. Tit. II L.; zu dessen Cognition und Decision gehören I. alle Contraventionen gegen Unsere Mer dicinal=Gesetze, in so fern sie sich zur fiscalischen Untersuchung darnach qualificiren, die Contravenienten des Militairstandes abgerechnet, deren Verantwortung und Bestrafung aber bei denen 198 competenten Militairbehörden urgirt werden muß. 2. Alle Streitigkeiten der Medicinalpersonen unter sich; in sofern solche ihr medicinisches Gewerbe allein zum Gegenstande haben. 3. Alle Klagen gegen Medicinalpersonen auf Bestrafung, in sofern das Fundament lediglich aus ihrem Kunstgewerbe entnommen wird. Ist aber vom SchadenErsatz die Rede, so gehört die Klage für den ordentlichen Richter, dem jedoch vor Abfassung des Erkenntnisses, das Gutachten des Collegit Medici einzufordern, unverschränkt bleibt. 4. Alle Injurien= Sachen, wenn nemlich ein medicinal Polizey=Officiant z. B. ein Landphysicus oder Chirurgus förensis in Officio injurirt wird. 5. Alle supe lostro oder Medicamente zwischen dem Kranken, dessen Erben und den Medicinalpersonen, als Aerzten, Apothekern, Chirurgen, Accoucheurs, Hebammen 2c. entstehende Klagen, in sofern nicht ex pacto geklagt wird. 6. Auch bei Concursen kann die Forderung der Medicinalpersonen an den Gemeinschuldner nach dem Festsetzungsdekret des Collegii Medici& Sanitatis ratione Liquidicaris bestimmt werden. Sollten sich die Partheien dabei nicht beruhigen wollen, so muß die Liquidität bei Unserer Medicinalbehörde in Contradistorio entschieden werden, sobald kein Vertrag zum Grunde liegt. 7. Die Revision und Moderation der Medicinalrechnungen steht dem Collegio Medico& Sanitatis in allen Fällen zu, wenn seiche nach den Gesetzen nöthig ist, indem kein Land= oder Stadtphysicus, kein Arzt, noch eine sonstige Medicinal= person sich damit befassen soll. Münster, den 2#######ril 18c6. Königl. Preuß. Münster= Paderborn= Tecklenburg= und Lingensches Collegium Medirum& Samlatis. v. Ferckenkeck. Kerken. II. Ediktalladungen. 1. In der, bei dem vormaligen weltlichen Hofgericht hieselbst anhängig gewesenen und nünmehr bei der hiesigen Regierung pendenten Sache der von Weudtschen Gläubiger wider den Franz Ainole hernach der Cleniens von Wendt zum Crassenstein werden alle und jede, welche an das in solcher Sache bei dem vormaligen weltlichen Hofgericht sequestrirte Gut Crassenstein und sonstige ven WendtCrassensteinschen Gürer oder derselben Revenien und an das vorhandene Depesttum ex quocunque Capite einen Anspruch haben, insbesondere die Crediteres des Franz Wilhelm von Wendt und Frarz Egen von Wendt des ältern, sowohl als des jüngern, ingleichen dessen Successeren Frarz Arneld und Clemens von Wendr, namentlich folgende in dem Decreto Orcinis zu Wetzlar elassificirte aber jetzt unbekannte Creditoren und deren Erben oder Cesionarien: 1. Maria Blockmann ex post Weinhände lor Kruse, 2. Pastor von der Mühlen, 3. Wittwe Heftäthin Wibrest, 4. Dieberich Heimich Schmick, 5. Vicarias Strübbe, 6. Abraham Fiddeler, 7. Wittwe Joann Caspar Schmedding, 8. Anton Lustenkamp, c. Melchior Pröbsting, 1o. von Bock zu Hemesborg II. Vicarius Erdel, I2. Wittwe Schreiber, 13. Erben Franz Jacob Maerle, 14. Erben Schaepmann, 15, Vicarius St. Naconii& Catharinä, 15. Joan Gerard Joseph Deiten, I7. Vicarius Rastrup, 18. Heinrich Kruppe, 10. von Nagel zu Iilingen, 20. Erben Wedemhove, 2r. Witlwe von Nagel zu Itlingen, 22. Wittwe Kemper, 23. Catharina Meckman, 2g. Erben Wittwe Hane 199 25. Docter von der Horch, 26 Erben Heerde, 27. Erden Sprickmau, 28. von Kéttler zum ten, 29. Sacellanus Kelliger, 30. Canonicus Crater, 31. Martin Deitermau, 32. Reurmeißer Müller, 33 Karzlist Schwick, 34 Erben Rave; ferner folgende unbekannte Gläubiger, welche in dem obgedachten Dtercto ordinis nicht classtsierrt sind, aber doch Forderungen angemeldet haben, 35 unperehlichte Maria Elisabeth Deten, 36 Rademacher zu Soest, Namens seiner Ehefreu ges. v. Noeslamp, 37. Ehefrau Haase, geb. Aschenberg, 38. Erben Reutmeisters Fränz Andreas Coernan in Borghorst, 30. Erden Pastors Forckenbeck zu Stremberg, 40. Echen Pastors Falkenstein, gr. Erben des Domkapitularen Heinrich Ludwig Freiherrn Dreste zu Vischering, 12, Hauptmann von Kertler zu Middelburg. Hierdurch aufgefordert, ihre Anspräche innerhalb drei Monaten und längstens in dem, vor dem Deputato Regierungs Affessor Jacobi, cuf den 19. Julius d. I. Vormittags um 8 Uhr auderaumiten Termin in Person, oder durch zuläßig Bevollmächtigte, gebührend anzumelden, deren Richtigkeit und ihre Legitimation durch Offenlegung der Urkunden und Beweismittel nachzuweisen unter der Warnung, daß sie sonst damit an die Masse präckudirt, und ihnen deshalb, gegen die übrigen Creditoren, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Münster, den 21. März 1806. Königl. Preuß. Regierung. (L.S.) v. Sobbe. Deppenbrock. 2. Der Architeckt Hr. Adolph v. Vagedes hat das in hiesiger Stadt sub No. 131 der Martini Laischaft, neben dem Schauspielhause gelegene Haus, von dem Weinhändler Sabeler angekauft, und, zur Erhaltung einer Präklusion gegen die ihm unbekannten Realprätenden, um eine öffenliche Aufforderung derselben bei uns autragen lassen. Es werden demnach alle diejenigen, welche an dem ebenbezeichneten Hause irgend einen dinglichen Auspruch zu haben glauben mögten, hierdurch aufgefordert, solche binnen 3 Monaten, und längstens in dem vor dem Stadtgerichtsassessor Busch auf den 16. April k. I., Morgens 10 Uhr, an der gewöhnlichen Gerichtsstelle präfigirten Termin gebührend anzumelden, und rechtlich zu begründen, widrigenfalls die Nichterscheinenden mit ihren Realansprüchen präkludirt, und durch ein förmliches Erkenntnit mit einem ewigen Stillschweigen belegt werden sollen, Diejenigen, welche an der persönlichen Meldung behindert werden, oder welchen es hieselbst an Bekanntschaft fehlen mogre, können sich an einen der hiesigen Advokaten, als Liz. Brockhausen und Eisenle, Richter Broschard und Meyer, Liz. Bornemann, Schweling, Sprickmann, Honthum u. s. w. wenden, u. denselben mit Information und gesetzmäßiger Vollmacht versehn. Münster den 7. Dec. 1895 Kön. Preuß. Stadtgericht. Müser. v. Diest. Lagemann. Wattendorff. 3. Nachdem vermöge allerhöchsten Samtrescripts der hochlöblichen Landeskollegien die Theilung folgender mit dem im Kirchs. Velleren belegenen Vellerbrock zusammenhangenden Markdistrikten, als: 1) Vogeldreisch, 2) Bückers Büschen, 3) Bertedden Hau, a) Wecken Hau, 5) Westhoferberg, 6) Hellbecke, 7) Buergrund, Ostseits des Vellerbrocks, und 8) der Plasseknapp, verordnet, und zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte, Termin auf den 10. Juni l. J. des Vormittags0 Uhr dahier zu Beckum auf der Gerichtsstube angesetzt worden ist; so werden sämmtliche Prätendenten, welche Eigenthums=HürungsHolzungs= oder sonstige Realrechte an besagter Gemeinheit zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte binnen drei Monaten und spätestens in gedachtem Termin unter der Warnung anzumelden und nachzuwei sen, daß ansonst die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Ansprüchen an gedachten Gemeinheiten abgewiesen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mit Auseinandersetzung dieser Gemeinheiten in Contumatiam verfahren werden soll. Dabei wird den Interessenten eröffnet, daß die Nießbraucher, Pächtiger, oder die sonst im Namen eines andern besitzen, zur Anmeldung und weitern Verhandlung nicht qualifiziert sind, selbige daher ohne Vollmacht oder Authorisation der Eigenthümer nicht zugelassen werden können. Beckum, den 26. Feb. und Münster, den 6. März 1806. Vig. Commillione Clem. Detten. Brockmann. 4. Es sollen nachstehende unter der hiesigen Gerichtsbarkeit in dem Beckumschen Stadtfelde belegene Grundstücke, nemlich: A. des Schusters H. Riekdtter hieselbst. 1)#12 Müdde Landes am Elm, 2) I— am Steinbrinck, 3) 2 ½2— am Siechenbache, 4) 2— am Henerberg, 5) 2— aufm Soestkamp, Lottland, 6) 3 Sch. Landes an der Soestward, 7) 3 M. Landes an der Deipenbache, 8).1 Garten an der Senkelkuhle, 9) I— im Schüttwall, 10) 1 Garten am Windmühlenberg, B. des Bürzers G. Jürgens. 11) 4 M. Landes am Stawenerwege, 12) 4— am breiten Busch, 13) 1 I/2— an der Soestward, 14) 2 M. Lottland an der Senckelkuhle, 15) 31/2 M. aufm Langenwehn, 16) 1 Garten Süden im Wall, 17) 1 Garten am Nordenfeuermarkt, C. des Bürgers C. Osthoff18) 3 M. Landes am Geißelerwege, 19) 2 1/2— aufr Schielskuhle, 20) 2 12— im Kerstieshole, 21) 3 M. Landes am Vöckendahl, 22) 2— am Lutterbeckerwege, 23) 5— aufm Soestkamp, & 24) t Weidekamp am Kuhstert, 25) 1 Garten aufm Flachsberg, ab) I— an der Osipforte, 27) I— am Wege nach der Windmühle, C. des W. Schmülling. 28) r M. Landes unterm Loberg, 20) r Garten am Schweinemersch, 30) r Garten im Wall zwischen West= und Nordthor. D. des H. Dreimann, 31) 2 U/2 M. Landes o##en der Siechenbache, 32) 1 Garten am Westenfeuermarkt, E. des G. Osthoff. 33) 3 Stück Gartenland aufm Flachsberg, 34) 1 Garten aufm Flachsberg, 35)•1— am Lürkenmünsterweg, 36) 1 Sch. Landes am Hammhäuschen, 37) 31/2 M. Landes aufm Schmullort, 38) 3— am Pißwinckel, 39) 2— unterm Loberg. vorschriftsmäßig ins hiesige Hypothequenbuch eingetragen werden, werbalb für die zeitlichen mit keinen Erwerbungsdokumenten versehene Besitzer, zur Beiichtigung des tituli p.isf-fl. alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht aufden obgedachten Grundstücken machen, hiedurch öffentlich aufgefodert werden, solches in termino den ro. Apr. 1806, Morge§ 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube unter der Warnung anzuzeigen und zu bescheinigen, daß ansonsten besagte Grundstücke, wovon die nähere Lage und anzränzende Nachbarn in der hiesigen Gerichtsakiuarie täzlich eingesehen werden können, auf den Namen der Extrahenten ins Hypothequenbuch eingetragen werden sollen. Beckum den 31. Dec. 1895. Kön. Preuß. int. Gericht. Detten.„ Happe, 5. Da das hiesige Tuchmacheramt die Unzuläuglichkeit seines Vermögens zur Besriedigung der Gläubiger angezeigt, und um Eröffnung des Concurses gebeien hat, welchem Antrage deferirt ist, so werden alle diejenigen, welche einen Anspruch jeder Art an das aus einer auf 2800 Rt. abgeschätzten Walk= und Oelmühle, einem Färbehause, Rahmen und 201 Kessel bestehende Gesellschaftsvermögen der gedachten Tuchmacherzunst und ins besondere ein hypothekarisches Recht zu haben vermeinen mögten, zur Aumeldung ihrer Ansprüche innerbalb 3 Monate, und längstens in dem auf den 16. April 1806, Morgens 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause bestimmten Connotationsrermin unter dem Bedeuten aufgefodert, daß der Ausbleibende mir seinen Ansprüchen an das Gesellschaftsvermögen des gedachten Tuchmacheramts präkludirt werden wird. Auswärtigen Gläubigern werden der Hr. Lizent. Eilermann hieselbst, so wie die Herren Criminalräthe Dyckhoff und Fuisting, Richter Busch, Broschard und Meyer, so wie die Liz. Bornemann, Eisenle und Speller zu Münster, als Mandatarien in Vorschlag gebracht. Bevergern den 14. Dec. 1895. Kdn. Preuß. Gericht. Lennich Weverinck. III. Gerichtliche Bekanntmachungen. 1. Da in Sachen des Kaufmanns H. A. Eickholt in Warendorff, wider die Intestaterben der verstorbenen Eheleute Alexander Halbuer in Freckenhorst, auf den Grund, der von diesen geschehenen Entsagung der Erhschaft, der Concurs von Amtswegen eröff net, und dem Antrage des benannten Glau. bigers gemäß, das von den Eheleuten Alex. Halbuer hinterlassene, dahier in Freckenhorst an der langen Straße sub Nro. cat. 116 belegene, und auf 1o0 Rthlr. tarirte Haus, auf den 7. künftigen Monats Mai l. J. Nachmittags 2 Uhr in der Amtmannei, dem Reiste biethenden verkauft werden sell; so werden zahlungsfähige Kauflustige in besagtem Termin zu erscheinen und ihr Gebot abzugeben aufgefordert, wohei denselben zur Nachricht gereicht, daß die Taxe und Kaufbedingnissen in der Amtmannei täglich eingesehn werden können. Zugleich werden alle unbekannte Gläubiger der versiorbenen Eheleute Alex, Halbuer hierdurch auf den 7. künftigen Monats Mail. I. Morgens 10 Uhr zu erscheinen, und ihre etwa an die benannten Eheieute Aler. Halbuer habende Forderung, in Person, oder durch zulässige mit erforderlicher Information versehene Bevollmächtigte, zu proponiren und nachzuweisen, unter der Warnung vorgeladen, daß diejenigen, welche in diesem Termine nicht erscheinen, mit allen ihren Forderungen an die Masse präcludiert, und deshalben ihe nen, gegen dei übrigen Gläubiger, ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Freckenhorst am Patrimonial Gericht, den 17. Febr. 1806. Kropff. Eickholt. 2. Die dem Mousquetier Flüthe zugehörige, auf der Ritterstraße hieselbst lub Nro. car. 371 und 372 belegene zwei Gädems mit Gehöfde, deren jeder, durch die beeidigten Taratoren, zu j0Rthlr. geschätzt worden, sollen Schulden halber in Termino den 27. Maic Vormittags 10 Uhr auf dem hiesigen Rathhause öffentlich verkauft werden. Besitz und zahlungsfähige Kauflustige werden daher hiermit aufgefordert in obigem Termine ihre Geboie abzugeben; wobei zur Nachricht dient, daß die Texe und Vorwarden täglich in der Registratur des hiesigen Gerichts einge ehen werden köngen. Uebrigens werden alle unbekannte Realprätendenten aufgeforbert, spätestens im obenbemerkten Bierungstermin ihre Realansprüche an böbesagten Gadems gehörig anzumelden, mit der Warnung, daß sie sonst nach erfolgter Adjudication gegen den neuen Besitzer nicht weiter gehört werden sollen. Telgte, den###. März 1806. Königl. Preuß. Stadtgericht. Busch. Schultz. z. Es ist bereits in dem Publicando vom II. October v. J.(Nr. 43.des vorigei Jahrgangs) Seitens der Hochlöblichen Kriegesund Domeinen Kanimer bekannt gemacht worden, daß in dem hiesigen Erbfürstenthum und den angrenzenden Territorien Betrüger herumschleichen, welche die Landleute auf eine listie ge Art dadurch zu hintergehn suchen, daß der 0 eine in der Rolle eines franz. Emigranten in den Bauernhäusern unächte Pretiosen zum Verkauf oder Versatze anbietet, die der andes re, welcher sich für einen Judenknecht aus der Nachbarschaft ausgiebt, für einen hohen Preis an sich käuf:, indem er das Geld dazu von den Bauern leiht und ihnen die nichtswerthen Waaren auf immer zum Pfande beläßt. Gegenwärtig sind durch das Gogericht Backenfeld zwei fremde Juden zur Haft gebracht worden, denen von einigen hiesigen Eingesessenen theils die Ausäbung und theils der Versuch eines derartigen Veirugs angeschuldigt wird. Es wird daher jedermann aufgefodrt, die zu seiner Notitz gelangten Vorfälle dieser Art, zur vollständigen Ueberführung der Verbrecher und Ausmittelung ihrer Complicen, der unterzeichneren Behörde oder der Obrigkeit des Orts anzuzeigen. Von den beiden Arrekkanten ist der eine 4o bis 5o jährigen Alkers, mittler Größe, hat hellbraune etwas krause Haare, blaue schielende Augen, lichte Augenbraunen, eine länglichte Rase, eine blasse Gesichtsfarbe, und einen starken Backenbart. Er trug bei seiner Verhaftung einen dunkelblauen tuchenen Ueberrock, eine violette stamosene Weste mit schmalen rothen Streifen und blanken Knöpfen, eine scharlachene Unterweste, einen bunten kattunenen Halstuch, kurze lederne Beinkleider, Stiefeln und einen runden Huth. Der zweite ist kleiner Statur 20 Jahr alt, hat ein längliches volles Gesicht, eine längliche vorn etwas abgeplattete Nase, schwarze Haare, große blaue Augen, einen starken Backenbart, eine gesunde Farbe und eine hübsche Gesichtsbildung. Bei seiner Verhaftnehmung trug er einen dunkelbraunen Ueberrock von Biber, eine seidene Weste mit gelben, braunen und schwarzen Streifen, einen bunten kattunenen Halstuch, kurze tuchene Beinkleider von dunkelgrüner Farbe mit einer hellblauen Einfassung am Latz, Stiefeln und einen runden Huth. Beide sind in der Gesellschaft eines dritten Juden gereiset, von dem es noch zweifelhaft ist, ob er an den Berrügereien Theil genommen. Dieser ist ein bejahrter Mann, hat schwarze krause Haare, ein glattes blasses Gesicht, und trägt einen dunkelblauen t#eberrock von langhärigen Bieber, Stiefeln und einen runden Huth. „ünster, den 25. März 1806. Königl. Preuß. provisorisches Inquisitoriat. v. Schüching. Woldering. 4. Am Montag den 1g. dieses Monats April, des Morgens um 1o und Nachmittags umn 2 Uhr, sollen einige zur Nachlafsenschaft des versiorbenen Dechands Haßfeld gehörige Mannskleider, Hemden., Linnen, einiges Hölzerwerk und sonstige Mobilien, wie auch drei milchgebende Kühe den Reisidietenden, gegen gleich baare Zahlung, verkauft werden. Zahlungsfähige Kauflustige werden demnach hiermit eingeladen, an obbestimmten Tage und Stunde sich in der Dechaney zu Harsewinkel einzufinden. Warendorff am Gogericht Harkotten, den 5. April 1806. Eickholt, Actuar. 5. In der Nacht vom 26. auf den 27. März sind dem Zeller Rhetmann zu Hörstel, mittelst Einbruchs in dessen Kornspieker, 1 1/2 bis 2 Malter Roggen nebst einer Quantität Zwieback entwandt, welches zur möglichen Ausmittelung des Tihäters, unter Zusicherung der ediktmäßigen Belohnung, hierdurch bekannt gemacht wird. Bevergern, den 30. März 1806. Königl. Preuß. Gericht. Heymann. Weverinck. 6. In der Nacht vom z. auf den 4. de M. ist zu Lädickenbeck ein Fischnitz(ein sogenanter Segen) entwendet. Dasselbe maß in der Länge 54 Ellen. Der Dieb hat es abgeschnitten, so daß an jeder Seite ungefähr 6 Ellen zurückgeblieben sind, und das enrwandte Stück mithin noch a2 Ellen betragen muß. Derjenige, welcher den Thäter glaubhaft anzeigen wird, hat eine angemessene Be 200 lohnung zu gewärtigen. Gericht Lüdickenbeck, den 7. Aptil 1806. L. Honthum. IV. Vermischte: Nachrichten, 1. In Gefolge eines Landräthlichen Rescripts vom 5. d. werden am 28. Aprild. I. Morgens 9 Uhr an der Hopster Mühle, wegen einer vom Kirchsp. Hopften abzutragenden Schuldforderung, mehrere Parcelen aus den dasigen Gemeinheits= und Marken= Gründen, der Gutsherrlichen Genehmigung und dem Antrage der Gemeinde gemäß, salva Ratificatione der hochlöbl. Krieges= und Domainen= Kammer, meistbietend verkauft werden, und liegen Taxe und Vorwarden bei Unterschriebenen, so wie beim Vogten Bruns in Hopsten, zur Einsicht offen. Bevergern, den 29. März 1806. Borggreve. 2. Am Montag den 21. anstehenden Monats April Morgens 0Uhr anfänglich sellen, auf dem im Kirchs. Oelde gelegenen Hause Geist, 7 Melter, Münster Magß, Weitzen, 36 Malter Roagen,##2 Malter Gersten, 57 M. Hafer, 4 M. Futterkorn, 6 Scheffel Feldbohnen, 3 Scheffel weize Erbsen, 17 Scheffgraue Erüsen und 2 Scheff. vermischtes Korn mit dem Reistgebot verkauft werden. Kauflustige wollen zur obbestimmten Zeit, auf dem dem Hause Geist, dem Verkauf be.wohnen. Sig. Geist 31. März 1806. Greßeler. 3. Ein gelernter unverheurather Jäger, der zugleich gründliche Fotstkenntaisse besitzt, wünscht gegen Michaeli in Dienste zu kom. men. Des Ins. Comt. giebt Nachricht. 4. Am Frenendonnerstag ist mir ein glatthärigter weißer Hühnerhund mit gelben Ohren, einen gelben Fleck ander Ruthe und zwei kleine an der Seite, nebendem an einer schwarzen Nase sehr kenntbar und 2 Jahre alt, entkommen, wer mir ihn wiederbesorgen oder Nachricht davon geben wird, kann auf Erkenntlichkeit sichtre Rechnung machm. Mänster, den 5. April 1806. A. Mänsteimann. 5. Es wänscht eine Person von guten 8 Herkommen bei einer Herrschaft in der Stadt, als Kammerjungfer, Ziermädchen oder Köchin, in Dienst aufgenommen zu werden. Das Int. giebt Nachricht. 6. Am künftigen Montag den 14. April. Nachmittags zwei Uhr sollen im HolsenBrock, beim Schulten Großbülsen, zehn Haufen Holz und ohngefer funfzehn hundert Buschen, unter alsdann bekannt zu machenden Bedingnissen, den Meistbietenden verkauft werden. 7. Ein junger Mann, der die 5. Schule siudirt und Atteste seines Wolverhaltens aufzuweisen hat, sucht als Präzeptor auf dem Lande, oder als Bedienter anzukommen. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 8. Zukünftigen Monat, am Donnerstag den 1. Mai des Morgens um 9 Uhr wird zu Notiulen eine noch ganz neue Oelmühle mit allen dazu gehörigen Sachen, als Steine, Prame, kupferne Becken und alles was zu einer volländigen Oelmühle mit einem Pferde gehört, meistbietend aus freier Hand verkauft werden. Kauflustige können sich an des Wirthen Tombrocks Haus, nächst benannter Oelmühle, zur bestimmten Zeit einfinden, auch kann diese Oelmühle täglich besehen werden. Schwazf, Oelmüller. 9. Den Blumen= und Pflanzenliebhabern zur Nachricht, daß von den i hiesigen Botanischen= Garten sich befindlichen vermehrten Pflanzen ein Verzeichnis, wesches bei mir zu jeder Zeit zu haben ist, erschienen. A Haas, Bot. Gärtner in Münster, 10. Zu Hafelünne, im Arembergischen, stehr aus freier Hand zu verkaufen ein mir Jagd und Fischerei berechtigter, freier ablicher Burgmans Hof, worin g große Wohnzimmer, 2 große Küchen, 4 Domestikenzimmer, 2 große gewölbteKeller, a Boden, die sich über das ganze Haus erstrecken, und worauf 100 Lasten Korn gelagert werden können; 2 große Gärten gerade hinter dem Hause belegen, worin allerlei Sorten Spallier= und sonstige Obstbäume sind, auch noch ein kleiner Kraut= und Blumengarten neben dem ; e i n g r o ß e r S t a l l, w o r i n f ü r 4 Pferde und 6 Kühe Stallung ist, nebst einer Jagenremise; neven dem Stall befindet sich ein schöner sehr weiter Brunnen von großen Quadratsteinen aufgezogen, und worin vorWasser ist. Nähere und für den Ankäufer sehr vortheilhafte Bedingungen, sind erhelten. ein LEscheom in Haselünne zu II. Nahe am Fischwarkt sind mehrere Zimmer nebst Keller, Küche und Bodenraum vermiethen. Das Jur. Com. giebt Nach12. Vor 2 Jahren ist in einer Kirche ein goldener Ring gefunden, wer dessen Kennzeichen bestimmt angeben kann, kann ihn am Franziskauerkloster wieder bekommen. 13. Am 21. dieses Monats Morgens 10 201 Uhr soll im Seminario, vormaligen Ueber= den, wasserschen Kloster, auf dem Universitätsbalren allda eine Quantität Hafer, durch das Meistgebot verkauft werden; wozu alle Lusttrazende eingeladen werden. Münster, den 9. April 1806. .. Jrfordt, Amtmann, 14. Bei Heinrich Lücke auf der Rotheuburg sind frisch angekommen und in billigen Preisen zu haben: Cabeljau, Schelfische zwoller Bückinge, dremer Pricken, geräucherter Lachs. 15. Es wird im Monat Mai bei einer vornehmen Herrschaft eine geschickte Köchin gegen ein gutes Lohn, verlangt. Das Int. Comt. giebt Nachricht. 16. Am Montag den 2r. April soll ein aus Servatiithor in der letzten Gasse rechter Hand, am Lüdickenbeckerwege belegener von allen Abgaben freier Garten, so der Faßbinder Reckfort in Miete gehabt, Nachmittags 2 Uhr, unter alsdann auf den Garten vorzulesenden Conditionen, verkauft werden. dient dem Ankäufer zur Nachricht, daß der Garten gleich kann geliefert und der Schlüssel zum Besehen bei Untergeschriebenen abgehohlt werden. Schreiber, Notar, ex Commillione. 17. Auf Allerhöchsten Befehl wird den 23 April der Weitzen= und Roggen Vorrath der Wollbeckschen Amis= Rentmeisterei an den Meistbietenden, allhie in meiner Behausung, des Morgens 10 Uhr, unter alsdann vorzulesenden Bedingnissen, verkauft werden. F. F. Geisberg, Amtérentmst. 18. Am Montage den 21. April Morgens 0 und Nachmittags 2 Uhr anfänglich, sollen in meiner Wohnbehausung verschiedene Silbergeräthe, als eine Plat de menage, ein Lampet mit der Kanne, eine Suppenschale mit Deckel inwendig vergoldet, ein Paar Leuchter, ein Dutzend Messer, Gabeln und Löffel und eine kosthare goldene Dose; ferner verschiedenes kostbares Tischzeug, Handtücher, Beitrücher, Kissenzüge, den Meistbie, tenden, gegen baare Zahlung, verkauft werMünster, den 8. April. 1806. „ Hülseberg. g.5 21abes J.,B. Focke, Glashändler auf Ludgertstraße, sind zu haben: frische Zitronen, Appelsinen, wie auch Edammerküse in billigen Preisen. 20. Bei J. Bonsen ist in billigen Preisen zu haben, frischer Cabeljau und beste Sorten Heringe. Todten= Anzeige. 1. Es gefiel den Rathschlüssen göttlicher Vorsehung, unsern würdigen Pfarrer, B.H Bothorn, nach allmähliger Abnahme der Kräfte und wiederhohlten. Schlagfluß, am 12. d. im 73. Lebensjahre von dieser irrdischen Laufbahn abzufordern. Fast 50 Jahre hat er sich mit besonderer Thärigkeir, als ein treuer Diener des Altars, u beinahe 32 Jahr als ein eifriger einsichtsvoller, aufs Wohl der Gemeinde bedachter Pfarrer ausgezeichnet. Wir machen diesen empfindlichen Verlust dessen Verwandten und Freunden bekannt, und empfehlen den Verstorbenen zum christlichen Andenken. Ascheberg, den 22. März 1806. Erccufores, (Hiebei eine Beilage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 15. I. Avertissement. Auszug aus den Königl. Strafgesetzen, wegen der Desertion. §. r. Jedermann ist dem Landesherrn Treue und Gehorsam schuldig. H. 2. Niemand darf bei Vermeidung einer Geld= oder Leibesstrafe seinen Wohnort ins Ausland verlegen. §. 3. Ausgetretene Kantonnisten verlieren ihr Vermögen, und derjenige, der ihnen Schulden bezahlt, oder sonst etwas zuwendet, muß doppelt so viel als Strafe entrichten. §. 4. Wer sich selbst verstümmelt, um sich zu Kriegesdiensten untauglich zu machen, wird öffentlich gestäupt, und kömmt ins Zuchthaus oder auf die Festung. §. 5. Wer einen Deserteur durchhilft, hat Festungs=, Zuchthaus=, auch nach Bewandniß der Umstände wohl gar Todesstrafe verwirkt. §. 6. Der Deserteur selbst aber hat außer dem Verlust seines gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens, bei seiner nicht erfolgenden Zurückkunft zu erwarten, daß sein Bildniß oder Name an den Galgen geschlagen werden wird. §. 7. Schon derjenige, der von einer vorhabenden Desertion weiß, und solche nicht hindert, oder unverzüglich anzeigt, kömmt ins Gefängniß oder auf die Festung. §. 8. Die Frau des Deserteurs verliert ihr Vermögen, wenn sie einer Wissenschaft überführt ist. Münster den 21. Juni 1895. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Vincke. Müller, v. Druffel. Ribbentrop. v. Forckenbeck, v. Wolfframsdorff. Scheffer, Schmedding. v. Culemann, Kottmeier. II. Gerichtliche Bekanntmachung. r. Auf Instanz eines ingrossirten Gläubizers, sollen in dem auf den r3. Mai., 12. Juni und r5. Juli dieses Jahrs jedesmal des Morgens um 11 Uhr hier in Tecklenburg, vor dem Unterschriebenen angesetzten Termin, die demselben zur Hypothek gesetzten, des Bürgers Adolph Upmanns in Lengerich gelegenen nachbenaunzen, zu 465 Rthlr. abgeschätzten Grundstücke; das an der Heerstraße zur bürgerlichen Nahrung, der Kirche gegen über, gelegene Wohnhaus sammt dem Hinterhäuschen und einem kleinen Höfchen, zu welchem Hause auch das Miteigenthum an dem am Kirchhofe liegenden Brunnen; ein Manns u. Frauen Kirchensitz, nebst einen Begräbnißplatz für 4 Personen; ein bei Lengerich belegener Holz= und kahler Bergtheil, von welchem letzernannten 2 ggr. g d. jährliche Abgabe entrichtet werden muß; sollen in dem letzten, auf Dienstag den 15. Juli d. J., bezielten präclusivischen Termin den Meistannehmlichbietenden zugeschlagen werden, ohne daß nach Ablauf dieses letzten Termins ein weiteres Aufgebot wird zugelassen werden. Wenn auch ein Unbekannter Realrechte an diesen Grundstücken haben sollte, der muß selbige spätestens im letzten Termin anmelden, und rechtlich nachweisen. Tecklenburg, den 3. April 1800. Mertingh. III. Vermischte Nachrichten. 1. Am Mittwoch den 9. d. übernahm eine in einem Wagen von Telgte kommende Frau von Stande, die noch zwei andere Frauenzimmer bei sich hatte, von zwei Dienstmädchen, die ihr diesseits Telgte begegneten, auf deren Bitten, ihre; in einem Küssenüberzug und einem Schnupftuch verwahrten Kleidungsstücke, um solche bis auf St. Mauritz mitzunehmen. Bei ihrer Ankunft fanden sie weder den Wagen noch ihre Sachen. Da zu vermuthen steht, daß solche von der gütigen Mirnehmerin vergessen und diese bis zur Nachfrage aufbewahrt werden; so ersudie Dienstmädchen dieselbe, sich beim Int. Comt. namhaft zu machen. 2 Meinen geehrten Gönnern mache ich hierdurch ergebenst bekannt, daß ich von nun an diesen Sommer hindurch im hiesigen Schloßgarten, wie in den vorigen Jahren, fortfahre alle mögliche Erfrischungen in den billigsten Preisen zu verkaufen. Ich werde mich möglichst bestreben, dureh eine aufwer ene. Bedjenung, mir die Zufriebenheit des Publikums zu erwerben. Jos. Schrott, Wagenmeister. benst bekannt, daß ich dieses Jahr wiederam seidsbezelau Sdu und um belgelcette Zheiar untinzeilt habe, Meppen. d. iz 1806 mehrere Zimmer, auch Küche. Keller, Stalvergcäliliche Garia 3. Kard meine mir un: verscßlilichze Gatim, gevorne Mänstermann, u:. 30. Jahre ihres Alters an einer völligen unsere i7 Elefakran a.: Meuulch waren Sisberte gund drer— Elf schuell folgende Kindbette und das Selbsigillen aller Kinder ###chte se und führte sie in der schönsten Bluthe, so t und völlig entschlossen, für 6, Ahpte us S# srausam zu Grabe. Wer sie, wer ihre Sanftmuth, wer unsere Liebe e# e eit w#, was meine sieben Kin, w a s i h r V a t e r u n d i h r e G e s c h w i s t e r was jeder, der sie kannte, verlor, und würdigt unser..6, ohne ihn durch Beieine Tneris frischen Holzsamen erhalten habe und um beigesetzte Preise verkaufe: Wey. mouthskiefer pr. Pf. 3 Rthlr. 2c. ggr, Lerchbaum 2 Rt., Akazien 2 Rt., Zwirbelnüsse 1 Rt., Ulmbaum 18 ggr., Kiefern 16 ggr, Birken ro ggr., Rothrannen oder Fichten 10 ggr., Erlen ro ggr., Eschen roggr., Weisüchen to ggr., Edeltannen 8 ggr., deutscher Ahorn 8ggr., Leinbaum oder spitziger Ahorn 8ggr. Jos. Dankelmann. .# B. m, Kra.„meister Jos. Dahmen in Düsseldorf sind aufs neue angekommen und zu haben: alle Sorten Niedermenniger Mühlensteine, Backofensteine und Knoten. Die= mitempsnden. Zerechten Schmerz zeuigen, weicge mich mit ihremn Zuspruch be ledebezeigungen. und gmag Beiehren, können auf Güte der Steine und billie des Gestark.n und empfehlen die Seele Briese erbitet man sich Teige, der Aboril gog. 5. In einem Hause auf der Höchsterstra. M. E ße sind, sowohl im untern als obern Stock. harc Sctholt, geb. StrietC. F. Morien, Richter. S### 30. März des Morgens, starb ruhig s eseue eie Biescialecle Heinrich Wilbelm, an den Kolgen der cr.26. sbseacgn schenten Sechecden gren cln. hülfen unsers Gemerbas.3“ trenen GeTheilnahme derer. die unsern gerechten mitempfaden, Verbiten wir uus ale Mer.