Nro. 3 Münste Intelli Anno 1800. risches Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. den 17. Januar. I. Publicanda. I. Wornach alle Holz=Assignationen nur 12 Monate a daro der Ausstellung bei Restitutions= und Confiskationsstrafe gültig seyn sollen. Um die nachtheiligen Irrungen und Unterschleife abzustellen, welche dadurch entstehen, daß die ertheilten Holz=Assignationen nicht jedesmal ordnungsmäßig in der nächsten Wadelzeit gebraucht, und das Holz nicht gleich darauf aus den Forsten weggeschafft, sondern oft Jahre lang in den Helzungen stehen und liegen gelessen worden: so lassen Seine Königliche Majestät von Preußen, Unser allergnädigster Herr, Höchstdero Beamten, Forstbedienten und Unterthanen, auch diejenigen Auswärtigen, welche auf Königlichen Forsten Holz assignirt erhalten, und sonst jedermann, hierdurch zur Nachricht und Warnung bekannt machen, daß künftig alle Holz=Assignationen ohne Unterschied, nur binnen 12 Monaten a dato der Assignation gültig seyn, demnächst aber, wenn sie in der Zeit nicht gebraucht, und das Holz nicht zugleich aus den Forsten geschafft worden, zurückzegeben, und das in sich haltende Holz confiscirt werden soll. Sollte sich dem entgegen, ein Forstamt, oder Forstbedienter, unternehmen, Holz auf eine überjährige Assignation verabfolgen zu lassen, so soll das oder derselbe, für den Werth der Assignation ex propriis haften, und den Umständen nach, auch sonst noch dafür angesehen werden. Hievon werden jedoch diejenigen, welche starke Holz= Quantitäten, die über loo und mehrere Thaler betragen, gegen gleich baare Bezahlung ankaufen, in dem Falle ausgenommen, woes unmöglich ist, eine dergleichen Quantität baar-bezahlten Holzes binnen der bestimmten Frist zu fällen, zu bearbeiten und wegzuschaffen, welches jedoch vorher sattsam erwiesen, und zuförderst die Verlängerung der Assignation nachgesucht werden muß. Eine solche Verlängerung aber soll ben dem Deputat oder sonstigen Frey=Holze durchaus nicht gestattet werden. Die Forstäm ter haben daher bey eigenem Dafürhaften genau hierauf zu halten, und zu dem Ende durch den Druck bekannt gemacht und gewöhnlich affigirt werden. Signatum Berlin den g#sten Dec. 1805. Auf Sr. Königl. Majestät allergnädigsten Special=Befehl. (L. S.) Angern. 2. Daf die unterm 17. Septemb. v. J. auch gegen die Herzoglich Loozische u. Arembergsche, auch Fürstl. Rheingräfliche und Fürstl. Salm=Salm und Kyrburgsche Gebiete, und das Land Dülmen, und von den Behörden dieser Provinzen gegen das Erbfürstenthum Münster und die Grafschaften Lingen und Tecklenburg verfügte Sperre des Getraides und anderer nothwendigen Lebensmitteln, dem mit den Landesstellen gedachter Provinzen getroffenen Uebereinkommen gemäß, wechselseitig wieder aufgehoben, mithin der Verkehr mit Getreide und allen übrigen Lebensmitteln, zwischen diesen Landen frei gegeben worden ist, jedoch unter Beobachtung derjenigen Modalitäten bei dem Einkauf, die zur Verhütung wucherlicher Aufkäufe von den Behörden in diesen Provinzen vorgeschrieben sind; so wird solches dem Publicum hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht. Münster, den 7. Jan. 1806. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Druffel. Lehmann. v. Beughem. II. Avertissement. 1. Seiner Königlichen Majestät Allerhöchste Person hat bey dem hiesigen Handlungshause Lindenkampf ap; Olfers eine Anleihe von einer Million Gulden in Conventions=Münze eröffnen lassen. In der darüber allerhöchst vollzogenen, bey dem hiesigen Magistrat deponirten HauptschuldVerschreibung sind die in den Entschädiaungs= Provinzen belegenen Domainen und geistlichen Güter als Special=Hypothek constituirt, und die nähern Bedingungen dahin gefaßt, daß das Kapitals fünf Jahre unablöslich bleiben, hiernächst aber jedem Theile eine sechsmonatliche Aufkündigung frei stehen und bis zur Rückzahlung mit vier p. Cent verzinset, dabey auch Verliner Courant mir z ise p. Cent Aufgeld, desgleichen Friedrichs d'or zu 5 Rthl. 1o ggr. Convent. Geld angenommen werden soll. Sämmtliche von der unterzeichneten Kammer ressortirende geistliche und milde Stiftungen und Corporationen, auch übrige Behörden haben daher diese Gelegenheit baldigst zu benutzen, und ihre müßig liegenden oder vacant werdenden, auch nicht völlig sicher belegten Gelder und Bestände bey obiger Anleihe anzulegen, und wird man bey Abnahme der Rechnungen diejenigen Eionitoren, welche diese Gelegenheit, dergleichen disponible Gelder und entbehrliche Bestände nutzbar zu machen, versäumt, dazu anhalten, allen dadurch entitandenen Nachtheil, den von ihnen verwalteten Fonds aus eigenem Vermögen zu decken. Münster den 2usten December 1805. Königl. Preuß. Krieges= und DomainenKammer. v. Druffel. Lehmann. v. Beughem. Aulike. III. Ediktalladungen. 1. Da der Bäcker F. J. Budde, als Ankäufer des bisher von der Wittwe Reusch in Ottmarsbuchholz besessenen sub No. cst. 200 in Ludgeri Layschaft hiesiger Stadt gelegenen Hauses, nebst Stallung und Zubehör, auf die Erlassung eines öffentlichen Aufgebots desselben angetragen hat, so werden alle diejenie gen, welche an dasselbe dingliche Ansprüche zu haben vermeinen mögten, hierdurch aufgefordert, solche innerhalb 3 Moneten, und längstens in den vor dem dep. Assessor von Diest auf den r. Februar, Morgens 10 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle hieselbst angesetzten Termin, gehörig anzumelden und zu rechtfertigen, unter dem Nachtheile, daß sie sonst damit, unter Auflegung eines ewigen Still schweigens, durch ein förmliches Erkenntniß werden präkludirt werden. Diejenigen, welchen es hier an Bekanntfehlt, oder persönlich zu erscheinen verhindert werden, haben sich an einen der hier fungirenden Justitzkomm, oder Advokaten H. Justitzkom. von Renesse, Richter Goesen und Broschardt, Li. Brockhausen oder Sprickmann zu wenden, und solche mit gehöriger Information und gesetzlicher Vollmacht zu versehn. Münster den i2. Okt. 1895. Kön. Preuß. Stadtgericht. Müser. Lagemann. Wattendorff. 2. Auf Ansuchen der Wittwe Merlin als Ankäuferin des seither von dem Bäckeramtsverwandten Wiedeman besessenen, auf der Ederstraße sub No. cat. zyr der Ludgeri Laie in hiesiger Stadt gelegenen Hauses, Brauhauses und Hofraum, werden alle diejenigen, welche an dasselbe dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch vorgeladen, solche innerhalb 3 Monaten, und spätestens in den vor dem dep. Ref. Heintzmann auf den 29. Jan. 1806, Morgens 10 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle präfigirten Termin hierselbst anzumelden und zu rechtfertigen, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein förmliches Erkenutniß präkludirt werden. , w e l c h e n e s h i e r a n B e k a n n t schaft fehlt, und nicht erscheinen können, haben sich an einen der hier fungirenden Justizkommissarien oder Advokaten: Hrn. Lz. Brockhausen, Fuisting, Richter Broschardt und Meeyer, Liz. Sprickmann und Schweling zu wenden, und solche mit Information und gesetzlicher Vollmacht zu versehn. Münsterden r9. Okt. 1805. Kön. Preuß. Stadtgericht. Müser. v. Diest. Lagemann, Wattendorff. 3. Da der J. H. Middendorff als Ankäufer eines, von der Wittwe Suttbeck, geb. Zimmer, bisher besessenen und auf der Berastraße sab N. cat. ror hieselbst belegenen Hauses, zur Erhaltung einer Präklusion unbe29 kannter Realprätendenten, auf die Erlassung eines gerichtlichen Aufgebots angetragen hat; so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde einen dinglichen Anspruch an dasselbe zu haben vermeinen, hiemit aufgefodert, solchen binnen 3 Monaten, und längstens in dem coram dep. Ref. Stute auf den ro. Feb. 1806, Morgens 11 Uhr, anberaumten Termin anzumelden und zu jusiifiziren, unter der rechtlichen Warnung, daß sie sonst mit ihren Ansprüchen präkludirt, und ihnen deshals ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Auswärtige, oder zu erscheinen Verhinderte können sich an einen der hieselbst fungirenden Justizkommiff. und Advokaten, als Justizk. v. Renesse, Richter Meyer, Liz. Giese sen. und jun., Liz. Sprickmann, Liz. Brockhausen u. s. w. wenden, und selbige mit legaler Vollmacht und vollständiger Information versehn. Münster den rz. Nov. 1895. Kön. Preuß. Stadtgericht. Müser. Busch. v. Diest. Lagemann, Wattendorff. Architeckt hr. Adolph v. Vazedes hat das in hiesiger Stadt lub No. 131 der Martini Laischaft, neben dem Schauspielhause gelegene Haus, von dem Weinhändler Gabeler angekauft, und, zur Erhaltung einer Präklusion gegen die ihm unbekannten Realprätenden, um eine öffenliche Aufforderung derselben bei uns antragen lassen. Eswerden demnach alle diejenigen, welche an dem ebenbezeichneren Hause irgend einen dinglichen Anspruch zu haben glauben mögten, hierdurch aufgefordert, solche binnen 3 Monaten, und längstens in dem vor dem Stadtgerichtsassese sor Busch auf den r6. April k. I., Morgens I.., an der gewöhnlichen Gerichtsstelle präsigirten Termin gebührend anzumelden, zu begründen, widrigenfalls die Nichterscheinenden mit ibren Realansprüchen präkludirt, und durch ein förmliches Erkenntniß mit einem ewigen Stillschweigen belegt werden sollen. Diejenigen, welche an der persönlichen Mel*) S 2 0 k dung behindert werden, oder welchen es hieselbst an Bekanntschaft fehlen mögte, können sich an einen der hiesigen Advokaten, als Liz. Brockhausen und Eisenle, Richter Broschard und Meyer, Liz. Bornemann, Schweling, Sprickmann, Honthum u. s. w. wenden, u. denselben mit Information und gesetzmäßiger Vollmacht versehn. Münster den 7. Dec. 1805 Kön. Preuß, Stadtgericht. Müser. v. Diest. Lagemann. Wattendorff. 5. Nach vorhergegangener Lokalunterfuchung der Nützlichkeit und Ausführbarkeit der von den Interessenten in Antrag gebrachten Theilung der Brüningheide im Kr. Ueberwasser, ist durch eine allerg. Samt= Verfügung der hochl. Landeskollegien vom 17. Sept. d. J. die Theilung dieser Commüne verordnet worNachdem nun zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte Termin auf den 20. und 30. Jan. k. J. Vormittags 9 Uhr, hieselbst auf der Regierungskanzlei im ehemaligen Jesuiter Collegio angesetzt worden, so werden hiedurch sämmtliche Prätendenten, welche Eigenthums Hütungs=Holzungs= oder sonstige Realrechte der Brüningheide zu haben vermeinen, aufgefodert, ihre Rechte binnen 3 Monaten, spätestens in termino den 3o. Jan. k. J. unter der Warnung anzumelden, und zu justifiziren, daß diejenigen, welche diese Anmeldung versäumen mögten, mit ihren etwaigen Ansprüchen an der mehr besagten Mark präkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mit Auseinandersetzung dieser Gemeinheit in Contum. verfahren werden soll. Hiebei wird denen Interessenten eröffnet, daß die Pächter, oder die sonst im Namen eines andern besitzen, zur Anmeldung und weitern Verhandlung nicht qualifizirt sind, selbige daher ohne Vollmacht oder Authorisation er Eigenthümer nicht zugelassen werden können. Münster den z. Okt. 1805. vig. Commillionts, Sybel. Brockmann. 6. Die Theilung der im Kr. St. Mauritz belegenen Manritzheide ist, nach vorhergegangener Lokakuntersuchung, durch das allerg. Samt= Reskript der hochl. Laubeskollegien vom 17. Sept. und I. Oktober d. J. verfügt worden. Nachdem nun zur Ausmittelung der Theilnehiungsrechte auf den 5. und 6. Febr. k. I. Vormittags 9 Uhr, zu S. Mauritz an der Behausung des Gastwirths Tenbusch Termin angesetzt worden, so werden hiedurch sämmrliche Prätendenten, welche Eigenthums Hütungs=Holzungs= oder sonstige Realrechte an der Mauritzheide zu haben vermeinen, aufgefodert, ihre Rechte binnen; Monaten, spätestens in termino den 6. Febr. k. J., unter der Warnung, anzumelden und zu justifiziren, daß diejenigen, welche diese Anmeldung versäumen mögten, mit ihren etwaigen Ansprüchen an der gedachten Mark präkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mit Auseinandersetzung dieser Gemeinheit in Contum. verfahren werden soll. Dabei wird denen Interessenten eröffnet, daß die Pächter, oder alle die im Namen eines andern besitzen, zur Anmeldung und weitern Verhandlung nichr qualifizirt sind, selbige daher ohne Vollmacht oder Authorisation der Eis genthümer nicht zugelassen werden können. Müänster den 5. Okt. 1805. vig. commitlionis. Sybel. Brockmann. 7. Auf den Antrag des Kaufhändlers A. Kunkelmölder, als des Ankäufers nachstehender von dem Kaufhändler J. G. Greve selbigem verkauften, ostseits von dem Hause des Jos. Döckers, und gegen westen von dem G. Arnsmeyerschen Hause begränzten Grundstücke: r. eines in der Pst. Bornebrinck Kr. Hopsten sub No. cst 20 der Feuersocietät, gelegenen Wohnhauses, 2. eines dazu gehörigen Torfschoppens, und 3. Backhauses; ferner 4. eines dahinter gelegenen Gartens, und k. einer damit zusammenstoßenden Wiese, welche beide letztere Grundstücke 8 Scheffel Saat der Angabe groß sind; werden alle diejenige unbekannte Realgläubiger, welche ein 51 dingliches Recht jeder Art, und insbesondere ein hypothekarisches an denselbigen zu besitzen vermeinen möchten, zur Angabe und Nachweise ihrer Ansprüche innerhalb dreier Monaten, und längsteus in dem dazu auf den 4. Februar 1806, Vormittags 0 Uhr, auf den hiesigen Rathhause bestimmten Termin, unter dem Bedeuten, hiedurch vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen an den vorgedachten Grundstücken durch ein ein ewiges Stillschweigen ihnen auferlegendes Erkenntniß präkluoirt werden sollen. Auswärtige können den Hrn. Liz. Eilermann hieselbst bevollmächtigen und mit Infermation versehen. Bevergern den 28. Sept. 1805. Königl. Preuß, Gericht. Lennich. Weverinck. 8. Auf Befehl des Hochfürstl. Herzogl. Croyschen Hru. Justizrathen und Landrichter des Landes Dülmen, Liz. Ferd. Retenbacher, werden auf Ansuchen des hiesigen Blaufärbers A. Havestadt, welcher von L. Vagny, Kammerdiener des Hrn. Grafen von Westerhold zu Münster, den hier vor dem Coesfelder= Thor, zunächst dem der sogenannten Nielandwiese vorbeigehenden Fußpfad, zwischen ehemals Issiuck nachher Forkenbeck, nun des Kaufhändlers Trippelvoet und des Schneiders J. Cadel gelegenen, ungefähr r Sch. Einsaat großen Garten, lasten und schuldenfrei angekauft hat, alle diejenigen, welche an diesen Garten ein dingliches Recht, Anspruch oder Forderung haben oder zu haben vermeinen mögten, hiemit ein für auemal edistaliter verabladet, um ihre Forderungen innerhalb 6 Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den 1. 14 für den 2. und 1# für den z. und letzten peremptorischen Termin angesetzt werden, beim hiesigen Gerichte unter Strafe ewigen Still. schweigens zu propeniren und zu justifiziren. Düllmen den rg. Dec. 1805. Ad Mand. D. Judicis. Weddige, Akt. g. Alle und jede Gläubiger, welche einigen Anspruch oder Forderung an den Kaufm. B. H. Hobster in Embsdetten und desselben sämmtlicher Haab und Güther haben oder zu haben vermeinen, werden hiedurch zum I.,#., 3. und letztenmal verabladet, um innerhalb 6 Wochen ihre habende Forderungen beim hieftgen Landgericht gehörig, bei Strafe ewigen Stillschweigens zu proponiren und zu justifiziren. Zugleich werden gemeldte Gläubiger hiedurch vorgeladen, um am Donnerstag den 6. Febr. 1806, Vormittags 10 Uhr, an des Hrn. Landrichters Wohnbehausung dahier entweder persönlich, oder durch einen genugsam Bevollmächtigten bei Strafe Aberkennung der Zinsen zu erscheinen, sodann zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und obgemeldten B. H. Hobster in gütlicher Vergleich versucht werden solle. Rheine den 14. Dec. 1895. Ad Decret. D. Jadicis. Niermann, Grschbr. 1o. Es sollen nachstehende unter der hiesigen Gerichtsbarkeit im Beckumschen Stadtfelde belegene Grundstücke nemlich: A. des Bürgers und Schusters J. H. Zurgeislen hieselbst. I. 1 Müdde Landes aufm Kievitt, 2. 1— aufm Tuttenberg, z. I Garten vorm Südthor, 4. I— am Schweineesch, 5. I— am Fiperborn, 6. 1— am Windmühlenberg, 7. 1— daselbst. B. des Bürgers und Faßbinders Georg Jungfermann. 8. 3 Müdde Landes am Hottmerweg, g. II— am Münsterbaum, 1o. 3U2— an der Hilgenstraße, II. 1 ½2— aufm Steinbrinck, 12. 2 ½2— aufm Schulsköhlen, 13. 2— daselbst, I4. 2 1/2— aufm Walkerberge, 15. 2 M. Lottland am Lutterbecker Wege, 16. 2 UI.— am grünen Ort, 17, 1/2 Garten an der Senckelköhle, 18. 112 vorm Nordthor, rh.r Stück Gartenland am Windmühlen 20. 1/2 Garten daselbst, 2l. 1— im Schüttwall, C. des hiesigen Bürgers B. H. Tenckhoff. 22. 2 M. Lottland am Lutterbeckerwege, 23. 2 U/2— daselbst, 24° 2— am Rosweg, 25. 3— am Soestweg, 26. 2 M. vorgenannten Land daselbst, 27. 2 ½ M. noch daselbst, 28. 3 M. Landes am Stauwenerwege, 29. 3— unterm Loberg, 30. I— am Schonenberg, 31. 1 Garten vorm Ostthor, 32. I— am Lippweg, 33. k kleiner Garten am Soestweg, 34. r Gartenstück im Schüttwall, 35. 1 Garten am Nordenfeuermarkt, 36. 1— Norden im Wall, 37. I— am Windmühlenberg, vorschriftsmäßig ins hiefige Hipothequenbuch eingetragen werden, weshalb zur Berichtigung des Besitztitels für die zeitlichen mit keinen Erwerbungsdokumenten versehene Besitzer alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht an den obgedachten Grundstücken machen, hiedurch öffentlich aufgefodert werden, solches in term, den 28. Febr. 1806, Morgens 10 Uhr, vor dem hiesigen Gerichte unter der Warnung anzuzeigen und zu bescheinigen, daß ansonsten besagte Grundstücke, wovon die nähere Lage und angränzende Nachbarn in der hiesigen Gerichtsaktuarie täglich eingesehen werden können, auf den Namen der Extrahenten ins Hipothequenbuch eingetragen werden sollen. Beckum im Kön. Gerichte den 5. Dec. 1805. Detten. Happe. II. Auf Antrag des Hrn. F. A. Bremer in Senden, welcher das im Kr. Ottmarsbucholz belegene Güt Rensinghove, welches mit einem Behandigungsnexu behaftet, und woraus, nach der Anzeige des Extrahenten, an den zeitlichen Pastor zu Ortmarsbucholz 2 g Gr., an den zeitlichen Küster daselbst 1 ß. und an den Zeller Homan im Krs. Ottmarsbucholz 1/2 kalter Haber jährlich entrichtet werden muß, von den Eheleuten Freiherrn von Schele zu 52 Schelenburg, vermöge des am zo. Dec. v. J. gerichtlich abgeschlossenen Kaufkontrakts, angekauft hat, werden alle diejenigen, welche an diesem Gute Rensinghobe aus irgend einem Rechtsgrunde dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch aufgefodert, solche innerhalb 3 Monaten, und längstens in dem am 17. April a. c. Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle angesetzten Termin entweder in Berson, oder durch zuläßig Bevollmächtigte anzumelden, und zu justifiziren, und zwar unter dem Rechtsnachtheil, daß sie sonst damit unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens durch ein förmliches Erkenntniß werden präkludirt werden. Diejenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, oder persönlich zu erscheinen behindert sind, haben sich an einen der bei hiesizem Gerichte fungirenden Advokaten, als Hrn. Dr. Sandfort hieselbst, Liz. Koppers in Werne, Houthum und Bösensell in Münster zu wenden, und solche mit gehötiger Information und gesetzlicher Vollmacht zu versehn. Nordkirchen im Gericht Davensberg den 7. Jan, 1806. Wünnenberg. Schlüter. 12. Auf rechtliches Erkenntniß des Herrn Richtern der Stadt und des Amts Bocholt, Dru. Herding, werden hiemit alle und jede, welche an den von dem Hofkammerr. G. B. Duesberg bei Marhaven am Münsterschen Kanal wohnhaft; an den D. Tiggeler vor hiesiger Stadt und G. Rötering auf Nehling, in Biemenhorst verkauften Kotten Büssing, in der Bft. Biemenhorst, Kirchspiels und Amts Bocholt belegen, oder eine oder andere Zubehörung desselben irgend einen Anspruch, Forderung oder Recht, es setz aus einem allgemeinen oder besondern Pfandrecht, Lehne, Fideikommiß, Näherrechte, Wiederkaufsrechte, Rückfallsrechte, Dienstbarkeit, Erbfolgerechte oder sonsten irgend ein anderes dingliches Recht, es sey auch aus welchem Grunde es immer wolle, zu haben vermeinen mögten, jedoch mit Ausschluß der geistlichen Jungfer Aloisia Detten zu Münster, hiemit ein für allemal edictaliter verabladet, um solches innerhalb 6 kWochen nach erster Bekanntmachung dieses, bei dem hiesigen Gerichte der Stadt und des Amts Bocholt gehörig vorzustellen und zu rechtfertigen, unter der Verwarnung, daß sie sonsten damit ausgeschlossen, und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Bocholt den 7. Jan. 1806. Auf richterliches Erkenntniß Willemsen, Grschbr. 13. Auf Ansuchen der Benesizialerben des abgelebten ehemaligen Müllers C. H. Hobbelmanns Nachlassenschaft, werden alle diejenigen, welche gegründeren Anspruch jure crediti oder sonstigen Grunde daran haben, zu dem hiemit auf Mittwoch den 10. März l. J. des Morgens 9 Uhr angesetzten Präjudicialtermin öffentlich verabladet, um nicht nur ihre Forderungen anzugeben, sondern auch wenn die Erben, auch der ihnen wegen ihrer Abwesenheit beigesetzte Curator und zugleich Contradiktor Justizkomm. Wolters selbige in Abrede stellen, dieselbe rechtlich zu bewahrheiten, auch mit ernannten Contradiktor dare über und die Priorität zum rechtlichen Erkenntniß zu verfahren, mit der Warnung, daß die ausbleibenden Creditoren aller ihrer etwanigen Vorrechte verlustig werden erklärt, und nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig, verwiesen werden sollen. Tecklenburg den 8. Jan. 1806. Mettingh. 14. Alle und jede Gläubiger, welche an dem Schmied J. D. Schwieters Dorfs Legden ex quocunque Capite einige Foderung haben, werden von Gerichtswegen hierdurch ein für 3 und auemal edictaliter citirt, um in 50 Beweismittel, unter der Warnung, durch dazu bevollmächtigte Anwäldte so gewiß dahler gerichtlich vor und einzubringen, als widrigenfalls sie damit präkludirt, und ihnen nach zmaliger Bekanntmachung dieses, ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Hiebei wird ihnen Gläubigern sowohl, als sonst Kauflustigen bekannt gemacht, daß am Donnerstage den 23. Jan. l. J. das dem Dis. kutienten J. B. Schwieters zuständige im Dorfe Legden sub No. c. zr belegene Prinzie palhaus nebst 2 Kirchensitzen und Begräbnißplatz, und das sub Lit. A demselbigen zuständige Nebenhaus oder Schmiede meistbiethend gerichtlich in loco Legden, und zwar in des Obervogten Menke Behausung daselbst, des Morgens r1 Uhr gegen alsdann bekannt zu machenden Bedingnissen verkauft werden solle. Als wozu die Kauflustigen sich alsdann frühzeitig genug einfinden wollen. Horstmar den 4. Jan, 1806. Aus Befehl des H. Gog. Liz. Aulike. Bispinck, Grschbr. IV. Gerichtliche Bekanntmachungen r. Da über das Gesellschaftsvermögen des hiesigen Tuchmacheramts der Concurs unterm heutigen Dato eröffnet ist, so wird dieses den Schuldnern der Concursmasse mit dem Befehl bekannt gemacht, der gedachten Tuchmacherzunft nicht das Mindeste derselbigen schuldige zu verabfolgen, vielmehr dem Gerichte davon Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen jedoch mit Vorbesalt ihres Rechts in das gerichtliche Oepositum abzuliefern, wobei es dem Publiko zur Warnung ge„. Amar Ealeraufer eitirt, um in reicht, daß wenn dennoch dem Gemeinschuld. Zeit eines Monats, wovon ihnen9 Tage für ner etwas gezahlt oder ausgeantwortet würde, den ersten, ofür den zweiten und 0 für den dieses für nicht geschehen geachter, und zum dritten und endlichen Termin perempt. nach erster Bekanntmachung dieses präfigirt werden, ihre an den nunmehrigen Diekutienten J. B. Schwieters habende Ansprüche und Foderungen, nebst ein richtiges Verzeichniß ihrer Zinsen, zugleich auch die in Händen habende Besten der Masse anderweit beigetrieben, wenn aber der Innhaber solcher Gelder und Sachen dieselben verschweigen und zurückhalten sollte, er noch außerdem alles seines daran habenden Unterpfands und andern Rechts für verlustig 5h. erklärt werden wird. Bevergern deu 14. Dec. 1805 Kön. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. 2. Es soll die den minderjährigen Kindern des verstorbenen Kaufmanns J. Schulze zu Hopsten zugehörige, im Staderfelde an der sogenannten Halbeder Gränze, zunächst der Wiese des Schmidts Busch gelegene, 5 Tagmatt große, auf 550 Rt. gewürdigte Wiese, in dem dazu auf den 23. Jan. Morgens 1r Uhr zu Hopsten an der Hopstermühle bestimmten Termin öffentlich jedoch freiwillig unter obervormundschaftlicher Genehmigung subhastirt werden; welches besitzfähigen und zahlungsvermögenden Kauflustigen mit dem Eröffnen bekannt gemacht wird, daß die Verkaufsbedingungen bei der Wittwe Schulze, als der Vormünderin, täglich eingesehen werden können. Bevergern den 16. Dec. 1895. Kön. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck, 3. Da auf den Antrag eines Gläubigers das sub No. cat. 163 in der Liebenfrauen Laischaft belegene, der Wittwe Proß zugehörige, zu 875 Rthlr. taxirte Haus öffentlich an den Meistbiethenden verkauft werden soll; so werden alle bezahlungsfähige Kauflustige hiedurch aufgefodert, in den auf den 2. und 18. Dec. c., und auf den 23. Jan. 1806, jedesmal Vormittags rr Uhr, angesetzten Terminen zu erscheinen, und ihr Gebot abzugeben; wobei ihnen zur Nachricht gereicht, daß die Tare und Verkaufsbedingungen täglich in der Registratur des hiesigen Stadtgerichts eingesehn werden können. Münster den 5. Okt. 1805. Königl, Preuß. Stadtgericht. Müser. v. Diest, Lagemann, Wattendorff. 4. Das den Erben Freise zugehörige, in hiesiger Stadt sub No. c. 672 gelegene Haus, zu 250 Rt. taxirt, soll schuldenhalber in termino den 13. Febr. 1896, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause hieselbst gerichtlich dem Meistbiethenden verkauft werden. Zahlungsfähige Kauflustige werden daher in dem angesetzten Termin zum Biethen hiedurch aufgefodert, und ist die Taxe in der Stadtgerichtsregistratur täglich einzusehen. Warendorf den 16. Nov. 1805. Kön. Preuß. Stadtgericht. Overhage.: Henckelmann. 5. Der vor dem neuen Thore hieselbst zwischen den Gärten des Kanzellisten Depping und Kramers Schwede belegene, 2060 Quadratfuß an Maaß haltende und zu 151 Rthlr. taxirte, zur Concursmasse des Krameramtsverwandten Becker gehörige Garten, soll auf den Antrag des Curators öffentlich und gerichte lich dem Meistbiethenden verkauft werden. Diejenigen, welche diesen Garten zu besitzen und zu bezahlen fähig sind, werden daher aufgefodert, ihr Gebot in dem auf den g. März Rachmittags 4 Uhr coram deput. Affess. Busch an. gewöhnlicher Gerichtsstelle angesetzten Termin abzugeben; welchen zugleich zur Nachricht gereicht, daß Vorwarden und Taxe in der Stadtgerichtsregistratur näher eingesehen werden können. Münster den#r. Dec. 1895. Kön. Preuß. Stadtgericht. Müser. Busch. v. Diest. Lagemann. Wattendorff. Vormünder Lohmann zu Borghorst. 6. Verschiedene dem Postboten Geise zu Bevergern gehörige Mobilien und eine Kuh sollen in Termino den rten Februar, Morgens 10 Uhr, vor dem dazu beauftragten Actuario Weverinck an der hiefigen Gerichtsstelle schuldenhalber verauctionirt werden. Bevergern den taten Decemb. 1805. Königlich Preußisches Gericht. Lennich. Wewerinck. 7. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die zur Nachlassenschaft des Vikarü Heissing zu Westkirchen gehörige theologische und medizinische Bücher, nebst ein Paar silbernen Schuallen und einem magnetischen Apparat am Donnerstag den 23. d. Nachmittags 2 Uhr, auf hiesiger Regierungskanzlei den Meistbiethenden gegen gleich baare Zahlung in Conv. Geld verkauft werden sollen. vig. commiiliopis. Borggreve. (Hieber eine Beilage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 3. I. Ediktalladungen. r. Es sollen nachstehende unter der hiestgen Gerichtsbarkeit in dem Beckumschen Stadtfelde belegene Grundstücke, nemlich: des Schusters H. Riekötter hieselbst. 1) F 1/2 Müdde Landes am Elm, 2) 1— am Steinbrinck, 3) 2 ½2— am Siechenbache, 4) 2— am Henerberg, 5) 2— aufm Soestkamp, Lottland, 6) 3 Sch. Landes an der Soestward, 7) 3 M. Landes an der Deipenbache, 8) 1 Garten an der Senkelkuhle, 9) I— im Schüttwall, 10) 1 Garten am Windmühlenberg, B. des Bürgers G. Jürgens. 11) 4 M. Landes am Stawenerwege, 12) 4— am breiten Busch, 13) 1 I/2— an der Soestwpard, 14) 2 M. Lottland an der Senckelkuhle, 15) 3 U/2 M. aufm Langenwehn, 16) 1 Garten Süden im Wall, 17) r Garten am Nordenfeuermarkt, C. des Bürgers C. Osthoff18) 3 M. Landes am Geißelerwege, 19) 2 1/2— aufr Schieltkuhle, 20) 2 U— im Kerstieshole, 21) 3— am Vöckendahl, 22) 2— em Lutterbeckerwege, 23) 5— aufm Soestkamp, 24) r Weidekamp am Kuhstert, 25) i Garten aufm Flachsberg, 26) 1— an der Ostpforte, 27) I— am Wege nach der Windmühle, C. des W. Schmülling. 28) r M. Landes unterm Loberg, 20) x Garren am Schweinemersch, zo) 1 Garten im Wall zwischen West= und Nordthor. D. des H. Dreimann, 31) 2 ½½2 M. Landes oben der Siechenbache, 32) r Garten am Westenfeuermarkt, E. des G. Osthoff. 33) 3 Stück Gartenland aufm Flachsberg, 34) 1 Garten aufm Flachsberg, 35) 1— am Lürkenmünsterweg, 36) 1 Sch. Landes am Hammhäuschen, 37) 3½2 M. Landes aufm Schmullort, 38) 3— am Pißwinckel, 39) 2— unterm Loberg. vorschriftsmäßig ins hiesige Hypothequenbuch eingetragen werden, weshalb für die zeitlichen mit keinen Erwerbungsdokumenten versehene Besitzer, zur Berichtigung des tituli pollest. alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht an den obgedachten Grundstücken machen, hiedurch öffentlich aufgefodert werden, solches in termino den 1o. Apr. 1806, Morgens 1o Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube unter der Warnung anzuzeigen und zu bescheinigen, daß ansonsten besagte Grundstücke, wovon die nähere Lage und angränzende Nichbarn in der hiesigen Gerichtsaktuarie täglich eingeseben werden können, auf den Namen der Extrahenten ins Hypothequenbuch eingetragen werden sollen, Beckum den z1. Dec. 1805. Kön. Preuß. int. Gerscht. Detten. Hippe. 2 Da über das Vermögen des verstorbenen Lefmann Bendir in Tisen der Concurs eröffnet worden, so werden alle und jede, welche an das gedachte Vermögen einige Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch peremp. vorgeladen, ihre Forderungen in den auf den 2 Murz, Morgens 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin gebührend anzumelden, und deren Richtigkeit durch Offenlegung der in Händen habenden Urkunden u. sonstiger Beweismittel nachzuweisen, unter der Warnung, daß die Ausbleibende mit ihren Ansprüchen an die Mass präkludirt, und ihe nen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein * *4 5 56 ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird. Dirjenigen Gläubiger, welche an der personlichen Erscheinung behindert sind, haben sich an den hiesigen Justizkommissarius Koppers zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame zu wenden, und denselben mit Vollmacht und Information zu versehn. Werne im K. P. int. Gericht den 14. Nov. 1805. Stroband. Heckmann. 3. Ich Carl Franz Morrien, der Rechten Doktor, und hochfürstl. Herzogl. Arenbergischer prov. Richter zu Meppen und Harem 2c. füge euch Franz. Laport aus Meppen hiemit zu wissen, wasmaßen mir eure Ehefrau, geb. Theodora Murtfeld geziemend vorgestellt, daß, nachdem sie mit euch am 35. Julii l. J. vereheligt, und mit euch nach Meppen gezogen, ihr in Anfang Okrobers nach Münster, von dort weiter gereist, noch zur Zeit nicht zurückgekehrt, und der Ort eures Aufenthalts nicht zu erfahren sey. Supplikantin sah sich bei dieser Bewandniß gezwungen, die Haushaltung dahin aufzugeben, und sey Willens, von hier weg wieder zu ihren Verwandten zu vers ziehn.— Supplikantin werde von vielen Creditoren gerichtlich und außergerichtlich angesprochen, sey aber für die von ihren Ehemann vor der Ehe kontrahirten Schulden nicht haftbar, könne aber auch aus dem wenigen zurück gelassenen Vermögen ihres Ehemanns die Zahlung soweit solche nach Abzug dessen, was ihr selbst vorzüglich gebührt, nicht versagen. In Räcksicht der vorgedachten, und weiter in der Bittschrift angeführten Umstände hat Supplikantin gebeten: das von ihrem Ehemann hinterlassene sämmtliche Vermögen vorerst in gerichtlichen Beschlag zu nehmen, und demuach wider denselben gehörige Ediktalladung zu erkennen, um daher zur Beachtung seiner Angelegenheiten zu erscheinen, widrigenfalls über das Vermögen den Rechten nach erkannt werden solle, sodann auch zugleich von der geschehenen gerichtlichen Beschlagung die Creditoren edictaliter zu dem Ende denuntiiren zu lassen, daß sie ihre allenfalsigen Forderungen nicht wider ihr besonders einzuklagen, sondern sich damit an das von ihrem Ehemann hinterlassene Vermögen zu halten haben. Worauf die gebetene Ediktalladung wider Laport, sowie auch die Denuntiation seiner Gläubiger, und der nachgesuchte gerichtliche Beschlag erkannt, und solcher Beschlag noch heute zu vollziehen befohlen ist. Diesemnach citire, heische und lade euch F. Laport aus Meppen hiemit edictaliter, daß ihr innerhalb 6 Wochen nach geschehener Bekanntmachung dieses, woven euch 14 Tage für den 1., 14 für den 2. und 1# für den z. u. letzten Termin perempt. anbestimmt werden, vor hiesigem Gesichte zur gewöhnlichen Gerichtszeit entwederpersönlich, oder durch einen dazu genutsam bevollmächtigten Anwald erscheinen, und auf die wider euch angebrachte Klage ordnungsmäßig antworten sollt, mit der Warnung, daß sonst nach Ablauf obiger Frist wider euch und mit eurem zurückgelassenen Vermögen den Rechten und Ordnung nach verfahren und erkannt werden solle. Zugleich denunciire und verwissige den Creditoren des mehrgedachten F. Laport, von dem von der Ehefrau Laport vorgestellten, darauf erkannten und verfügten gerichtlichen Beschlag des zurückgelassenen Vermögens des F. Laport um das Dienliche gerichtlich gehörig weiter vorzustellen. Gegeben Meppen unter gewöhnlichen Gerichtsinsiegel und des Grschbrs Unterschrift den 6. Dec. 1805: Mulert, Gr. III. Vermischte= Nachrichten. r. Eine Viertelstunde von Burgsteinfurt in einer angenehmen Gegend liegt ein kleines Landguth, welches pachtlos, und also gleich zu vermiethen ist. Dasselbe bestehr aus einem neuerbauten Wohnhause, welches auch zum Ackerbau eingerichtet ist, und liegt in einem Eichenwäldchen, woher eine Allee zu den Gärten führt. Einer derselben hat ein wohl eingerichtetes Gartenhaus, Espalierbäume, u. sind überhaupt die Gärten mir mehr als 300 Bäumen von den ausgesuchtesten Obstsorten besetzt. Das Ganze ist fast ringsum mit Fischteichen eingeschlossen, und kann der Anpäch1 2# v ter soviel von dem daran gelegenen Ackerland tem großen Holz C###.#.##. m sol die den Erhen=chsktlicdem ConS T Tast haben möchte, weshalb derselbe sich sehr bald bei dem Kaufm. Egbringhof in Burgsteinfurt melden wolle. 2. Am Donnerstag d. 30 Jan. Morgens 0 Uhr werden auf dem adlichen Gute Wieck, ohnweit Albachten und 2 Stunde von Münster, eine Quantität, zu Bau= und Werkholz, taugliche Eichen, theils mit weitläuftigen Kronen, wie auch einige Pappeln und Kiefern, den vorher bekannt gemachten Bedingungen gemäß, auf dem Stamm durch das Meistgeboth öffentlich verkauft werden. Zum Ankauf Geneigte wollen zur bestimmten Zeit daselbst sich einsinden. T. Fröndhof, aus Auft. 3. Da zufolge einer Höhern Verfügung in der Stadt Sendenhorst eine neue Knabenschule erbaut, und die dazu erforderliche Materialien u. Zimmer=Maurer=Schreiner=Schmiede= und Glaserarbeit, einzeln verdungen werden soll. So wird hiemit bekannt gemacht, daß der Verdingungstermin auf Mont, den 20. Jan. 1806 des Morgens 1o. Uhr dahie auf dem Rathhause festgesetzt sey. Es werden demnach Lusthabende eingeladen, sich zur bestimmten Zeit ein; auch dienet denselben zur Nach...., vaß die Konditionen, wie auch der über den neuen Bau entworfene Riß, täglich beim Stadts= Protokoll dahier eingesehn werden können. Sendenhorst, den zo. Dec. 1805. ex comm. Magiltratus. Drees, Sekret. sens soll die den Erben Schückina zu 9. von Clasund Scheicks Söstent= Tirchsp. Holtwick am zosen dieses Monats Jänner,„des., Vormittags um0 Uhr, in loco meistbiethend verkauft werden; woven den Kauflustigen zur Nachricht dient, daß vorgedachte Erben von ClaesKotten, nebst den Eigenthums=Gefslle jährlichs 9 Scheffel Gerste, 6 Rtis. Gelde, 2 Hühner und 2 Rthir. Dienstaeld. hingegen von Scheicks Kotten fel Gerste. a Tatel jährlichs 6 Schef* Hühner und 2 Rihle. Dienchoes sen haben. Liebhaber wollen sich seshennten Zet uf besegten Goter o. Verschedene Eigenthümer, audhif terhaber deren im Kirchspiel Neherm.“ sonstigen Esch= oder Feldland, haben dief. Gründe und Größe, nach Malte: Scheffel. Sigsaztz Münser=Mas gerechnet, nach Verschiedenheit der Körner hen mir Unterschriebenen nach dem allerhäckan meinem Hause 4. Auf Befehl der Königl. Studienkom= an meinem Hause:: ame. ses misson sollen am Montage den 20. k. M. Jan, thenburg, ansgnst. n.“usde auf der Rodden darauf folgenden Tagen, indem Hau, die daraus se Geister großen Holz, im Kr. Oelde, nächst Schaden selbst benzumest. e. Deudeit ooer bei dem Hause Geist gelegen, etwa go0 Stück Imaleichen sind im 8.==““ Eichen, bestebend in Beu=Nutze und Brenn, bühren noch einige Eiaznterar Amelshal: aufm SStamm mit hem anein. Snten noch einige Eigenthümer sowohl als Unterhaber freyer im Kirchsp Amelsbüh ren belegener Gründe, welche ihre Amiet es segen, Künpe ober Felde land, noch nicht angegeben, von denen er„„* Veo=Kag und Hrenn. aufm Stamm mit dem Reistgebot verkauft werden. Der Verkauf nimmt an obbestimmten Tagen jedesmal Morgens9 Uhr den Anfang; Kauflustige wollen alsdann in besag 58 warte ich die Angabe derselben nach der Grüße in Malt= oder Scheffel= Einsaath nach Münster=Maaß, und nach der Eigenschaft der Körner am Donnerstag den 2zsten, oder höchstens Freytag den zusten Januar 1806 an meiner Behausung zu Münster auf der Rothenburg. B. J. Schmeddinck, Recept. 7. Der Müller Willing zu Billerbeck rsucht einen Knecht, der im Mahlen auf einer Wasser= und Windmühle wohl erfahren ist. Wer Lust hat, bey ihm in Dienste zu treten, wolle sich je eher je lieber bey ihm melden. 8. Ein französischer Herr, der noch kein Deutsch, wohl aber Latein versteht, wünscht in einem Hause hier in der Stadt, oder auf dem Lande als Lehrer der französischen Sprache aufgenommen zu werden. Das Intell. Comt. gibt Nachr. 9. Am Dienstag den 28sten d. M. Nachittags 2 Uhr soll das auf des Caffetier erckemeyers Garten annoch in gutem tande befindliche Carossell, nebst einem chiffe und einem weitumfassenden Gartengeländer, den Meistbiethenden gegen haare Zahlung verkauft werden. Kaufliebhaber können sich alsdann einfinden, und ihr Geboth abgeben. Münster den rrten Januar 1806. Vigore Commillionis. Weingärtner, Actuar. ro. Es wird von einem Geschäftsmanne zu Münster ein im fertigen Rechnen und Schreiben erfahrnes, und wenigstens einigermaßen geschäftskundiges Subjekt unter annehmlichen Bedingnissen zur Assistenz verlangt. Wer sich hiezu qualificirt glaubt, dabey zugleich seiner guten Aufführung wegen hinlängliche Zeugnisse beyzubringen im Stande ist, kann am Intell. Comt. nähere Anweisung erhalten. 1r. Eine Person von bürgerlichem Stande, die Zeugniß ihrer guten Aufführung keybringen kann, und mehr bey Herrschaften gedient hat, wünscht auf Ostern als Haushälterinn in der Stadt oder auf dem Lande anzukommen, sie unternimmt sich alles schön zu tochen, und versieht nebendem die Landwirtschaft. Das Int. Comt, gibt Rachr. 12. Endes Unterschriebene rekommandirt sich in alle Strickerei, Blumen vor um Kleider zu machen, und sonstige FrauenzimmerHandarbeit, ingleichem seidene Strümpfe zu naschen. Josephine Brauer, wohnhaft in der Krummena sse bei Hr. Kramer Ense Nr. 412. 13. Wenn jemand jetzt gleich eine gesunde Amme sucht, kann eine solche, welcher ihr Kind gleich nach der Geburt am Ir. d. verstarb, bei der Hebamm, Frau Michaelis im Katthagen, erfragen. 14. Beim Weinhändl. Mebring am Dom, ist vor drei Wochen ein Regenschirm stehn geblieben. 15. Bei M. Budde sind in billigen Preisen zu haben, besie neue holl. Kastanien und frische Feigen. 16. Es sind auf Aegidii= Straße unten im Hause 3 Zimmer, mit oder ohne Meublen, zu vermiethen. Das Int. Komt. giebt Nachricht. 17. Es wird bei einer vornehmen Herre schaft, im Monat Mai, eine erfahrne Köchin verlangt. Es hat dieselbe, ihrer Geschicklichkeit gemäß, ein gutes Lohn zu gewarten. Das Int. Komt., sagt wo? 18. Ich zeige hierdurch ergegenst an, daß noch immer bei wir von allen Sorten tragbaren Obstbäumen, so wohl Krohnen als an Espalje, für die billigsten Preisen zu haben sind; auch können sie tüglich bei mir gesehen werden. Johann Parmet, Gärtner in der Breitengasse in Münster Nr. 376. rh. Es steht eine sechsjährige 14 bis 15 Hand hohe dunkelbraune Stute, die gut zum Reiten ist, zu verkaufen. Das Nabere ist am Int. Komt. zu erfragen. (Hiebei eine Beilage.) * 2. zum Münstr. i I. Ediktal=Ladung. 1. Auf Befehl des hochfürstl. Herzoglich Eroischen Hru. Justizr. und Landrichters zu Dülmen F. Retenbacher, als Stadtrichter zu Haltern, werden auf Ansuchen der J. Holze und Gert. Zumbusch zu Olfen, alle diejenigen, welche an die auf genannte Ehefrau Holz per Testamentum vererbte Nachlassenschaft der zu Haltern verstorbenen Bürgermeisterin Bruns, geb. Zurbrüggen, aus irgend einem Grunde Anspruch oder Forderung machen, mit Ausschluß der im Testamente bemerkten Legatarien, hiedurch 1 für zmal verabladet, um in Zeit 6 Wochen, wovon ihnen r4 Tage für den r., 1# für den 2: und 14 für den z. und peremptorischen Termin angesetzt werden, diese Ansprüche oder Forderungen auf einen der Gerichtssessionen, welche Freitagsad protocollum des unterzeichneten A#toaril gehalten werden, bei Strafe ewigen Stillschweigens, durch einen bevollmächtigten Anwald zu proponiren und zu justifiziren. Hülmen den##3. Nov. 1805. Ad Mand. D. Judicis. A. Schlichten, Grschbr. II. Gerichtliche Bekantmachung. r. In Sachen des verstorbenen Lefman Bendix contra Creditores ist unterm heutigen dato der Eoncurs eröffnet, es wird dahero allen und jeden, welche von dem verstorbenen Lefman Bendix etwas an Gelde, Sachen, Effekten, oder Briefschaften hinter sich haben, angedeutet, nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr dem hiesigen Gerichte davon treulich Anzeige zu machen, und die Gelder oder Sachen, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Richte, in das gerichtliche Deposirum abzuliefern, inzt der Warnung: daß, wenn dennoch an Jemand etwas bezahlt, oder ausgeantwortet würde, dieses für nicht geschehem geachtet, und zum Besten der Masse anderweit beygetrieben, wenn aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselbe verschweigen, oder zurückhalten sollte, er noch außerdem alles seines daran habendenUnterpfand und andern Rechts für verlustig erklärt werden wird. Werne den latenNov. 18o5. Königl. Preuß. int. Gericht. Stroband. Heckmann. 2. Auf den Antrag des Curators der Concursmasse soll das dem Postbothen Geise zu Bevergern gehörige sub Rö. 67 desFeuer-Societäts:: Cataltri gelegene, auf 325 Rthlr. gewärdigte Haus in den dazu. auf den zusten Januar 1806; den 28sten Februar und den 2osten März Nachmittags 2 Uhr bestimmten Terminen, deren der letzte peremtorisch ist, so daß auf ein etwa später erfolgendes Aufgeboth nicht reflektirt werden wird, auf dem Rathhause zu Bevergern öffentlich zum Verkauf ausgesetzt werden, welches Besitzfähigen undZahlungsvermögenden Kauflustigen mit dem Veifügen bekannt gemacht wird, daß Taxe und Vorwarden in der hiesigen GerichtsRegistratur zur Einsicht offen liegen. Bevergern den leten Decemb. 1805 Königlich Preußisches Gericht. Lenrggh#. Weverinck. z. An der Behausung des Lefman Bendix in Olfen sollen am aten Febr. l. J. allerhand Hausgerath und Effekten: als Kupfer, Zinn, Messing, Eisen und Holzgeräth, wie auch Leinwand und Bettwerk, dem Meistbiethenden öffentlich nach denem alsdann bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden, welches denen Kauflustigen hiedurch hekannt gemacht wird. Sign. Werne im Königl. Preuß. int, Gerichte den#ten Januar 1806. Strohand. Heckmann. #0 III. Vermischte Nachrichten. r. Zu dem Ankaufe meines im Dorfe Darfeld helegenen realfreyen Hauses und Gartens haben sich ingefolg desfallsiger öffentlichen Bekanntmachung mehrere Liebhaber eingefunden; daher habe ich mich entschlossen, dasselbe am zten Februar l. I. Morgens 11 Uhr, in dem. Hause der Wirthin Wittwe Empting in Darfeld öffentlich versteigern, und dem Meistbiethenden den Zuschlag ertheilen zu lassen. Zu kaufen Gesinnte mögen das Haus vorher, oder am Tage des Verkaufs in Augenschein nehmen. Borchmeyer. 2. Ein weißer pudelartiger Hühnerhund, so lange schwarzbraune Ohren, einen kleinen schwarzbraunen Fleck aufn Kopf, einen größern auf dem Rücken hat, und dessen Schweif stark behangen, ist seit dem 1o. dieses vermisset. Derjenige, dem dieser Hund zugelaufen ist, oder der sichere Nachricht von seinem Aufenthalte geben kann, wird ersucht, solches dem Intelligenz=Comt. gegen ein billiges Trinkgeld anzuzeigen. z. Bey Unterzeichnetem sind die Ziehungslisten der isten Klasse 2#ster Berliner Classen= Lotterie angekommen. Die Interessenten wollen also selbe nach Belieben bey mir einsehen, die Gewinnste in Empfang neumen, und die Renovations=Loose zur 2ten Classe, welche den rsten Februar d. J. gezogen wird, gütigst abholen lassen. Lücke, Königl. Preuß. Lotterie=Einnehmer, wohnhaft auf der Rothenburg in Münster. 4. Am Mittwochen den sten Februar d. J., Morgens 9 Uhr, sollen in dem Erlinnhover Busche Kirchsp. Ottmarsbockholt eine Quantirät abstämmige, zum Schiffuns Hiusbau annoch taugliche Eichen aufn Stamm, nebzt z. Heufen Büchenholz, und 37 Haufen büchene Buschen, unter alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen meistbielhend verkauft werden. Amthaus Lüdinghausen den 14. Jan.1806 J. Funcke. 5. Ein im guten Stande befindliches, auf einer der lebhaftesten Straßen dahier gelegenes, mit einem Garten, Nebengebäude, Vorderplatz und gewölbten Kellern versehenes massives Haus, ist gegen Ostern zu vermiethen, auch allenfalls aus freier Hand zu verkaufen. Eine bedeutende Summe des Kaufpreises kann im Wohnhause stehen bleiben. Das Int. Komtgiebt Nachricht. 6. Mitten aufm Prinzipalmarkt stehn 2 Zimmer, mit oder ohne Meublen, zu vermiethen. Das Int. Komt., sagt wo? 7. Vorne auf der Königstraße in Nr. 246, sind 2 Zimmer und eine Küche zu vermiethen, und können sogleich oder um Östern bezogen werden. 8. Bei mir sind frische Bückinge, Sardellen und Stinte angekommen. J. H. Neuhaus. 9. Bei H. Lücke auf der Rothenburg sind frisch angekommen: beste englische Austern, Bückinge, ger. Lachs und Sardellen, 1o. Auf der Salzstraße Nr. 54 stehn 2 Zimmer, mit oder ohne Meublen, zu vermiethen und können sofort bezogen werden. tr. Donnerstag den 2z. Jan. Morgens 9 Uhr, sollen in Farwicksbusch Kirchspiels Haudrup, ri Haufen hartes= und einige Haufen weiches Holz meistbiethend verkauft werden, Lusthabende werden dazu freundlichst eingeladen. Köhler. 21. Der außerhalb St. Servatii Thor in der zweyten Stege am Wege nach Wolbeck gelegener Garten, so seit einigen Jonren vom Hrn. Rathen Lüders benutzt ist, steht zu verheuren. Das Inr. Comt. 2c. rs. Es sind auf Ludgeri Straße 3 Zimmer und ein Saal ohne Meublen zu vermiethen. Das Intell. Comt. 2c. 14. Eine Jungfer, die als Köchin, und eine andere, die als Garderobenmädchen gedient hat, die beide Atteste ihres Wohlverhaltens haben, wünschen um Östern hier, oder außerhalb Münster in Diensten zu kommen. Das Int. Komt, giebt Nachricht.