Nro. Anno 1806. Münste Intelli risches Intelligenz=Comtoir in der Salzstraße Nro. 73. Freytag den 5. Januar. I. Publicandum. r. Seine Königliche Majestät von Preußen 2c. 2c. Unser allergnädigster Herr, haben wegen des rechtlichen Verhältnisses zwischen der Gutsberrschaft und den Pächtern, rücksichtlich auf die verordnete von den Producenten zu realtsirende Natural= Lieferung zur Verpflegung der Königlichen Armee, vermittelst der allerhöchsten Rescripte vomgten und 2gsten vorigen, dann oten dieses Monats folgendes festzusetzen geruhet: istens: Zuerst kömmt es darauf an, ob wegen des gedachten Verhältnisses besondere hinlängliche Verabredungen zwischen dem Verpächter und Pächter vorhanden sind. Ist dies der Fall, so hat es bey denselben nach Vorschrift des allgemeinen Landrechts Theil I. Tit. 2r. 9. 559. bloßerdings sein Bewenden. ztens: Bey Abgang dergleichen Berabredungen aber sind die daselbst vorgeschriebenen Normen überall anzuwenden. ztens: Solchenfalls muß also nach Vorschrift der§§. 568 und 570 daselbst der Pächter mit der für die Natural=Lieferung festgesetzten Landesherrlichen Vergutung sich begnügen: In sofern aber solche am Ende des Wirthschafts=Jahrs noch nicht erfolgt seyn mögte, kann er auf den Betrag derselben, Nachsicht am Pachtzinse fordern. atens: In Absicht der Domainen=Pächter aber ist durch die allerhöchste Cabinets=Ordre vom aten v. M. insbesondere festgesetzt, daß dieselben die Bezahlung der Magazin=Naturalien in der zu bestimmenden Art zu nehmen schuldig seyn sollen, ohne es an Erfüllung ihrer contractmäßigen Pflicht im mindesten fehlen zu lassen. stens: Bey den vor Einführung des allgemeinen Landrechts geschlossenen PachtContracten, welche keine besondere hinlängliche Verabredung in Ansehung der gegenwärtigen Naturallieferung enthalten, wird zwar das Gemeine Recht □ se Füird in recht gleichsalls recurrirt werden müssen. des der Aufkändigung des Pacht=Contrakts. Abde nan Seie Köngliche, Rezeizst A.unden 2c. 2c. ferner allergnädigsi bevon Peoupen v, u. It zhe Eingesessne von nen Nachricht und Achtung hiemit bekannt Münster den zosten December 189.. Königl. Preußische Krieges= und Volframsdorff. Lehmann. hem. v. Tenspolde, Mettingh. Scheffer. Schmedding. v. Culemann, II. Avertissement. 2. Seiner Königlichen Majestät AllexFächste Person hat bey dem hiesigen Han e sce, ech e ce Werschreibung sind die in den Entschädes galicen Gigr ai, Poeal. he. son be. g.4en und bs zur Rückzahlung desgleichen Friedrichs d'or zu; Rihl. 1o ggr. Convelt. Geld angenommen werden soll. Sauwrliche von der underzzichneten Kammer ressortirende geistliche und milde Stiftungen und Corporationen, auch übride Belörden haben daber diese Gelegenheit baldigst zu benutzen, und ihre müßig liegenden oder vacant werdenden, auch nicht völlig sicher belegten Gelder und bey obiger Anleihe anzulegen, und wird man den Abnahme der Rechnungen diesentgen Emonitoren, welche diese Gelegenhei#, dergleichen bisponible Gelder und entbehrliche Bestände nutzbar zu machen, versäumt, dazu anhalten, allen dadurch enthandenen Nachtheil, den von ihnen verwalteten Fonds aus eigenem Vermögen zu decken. Mänier den 2isten December 180.. Königl. Preuß. Krieges= und DomainenKammer. v. Druffel. Lehmann. III. Ediktalladungen. r. Da.der Bäcker F. J. Budde, käufer des bisher von der Wittwe Reusch in lsgenl heschskthiscen Sisieäserg eseeheheecece stens in den vor dem dep. Assessor von Diest auf den I. Februar, Morgens 10 Uhr, an gewähnlicher Gerschrstelle hieselbst anaesetzten Trnin, geibrig anzumetden und zu febifertigen, unter dem Nachtbeile, daßsie sonst damit, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein förmliches Erkenutniß werden präkludirt werden. Diejenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, oder persönlich zu erscheinen verhindert werden, haben sich an einen der hier fungirenden Justitzkomm, oder Advokaten H. Justitzkom. von Renesse, Richter Goesen und Broschardt, Li. Brockhausen oder Sprickmann zu wenden, und solche mit gehöriger Information und gesetzlicher Vollmacht zu versehn. Münster den 12. Okt. 1805. Kön. Preuß. Stadtgericht. Müser. Lagemann. Wattendorff. 2. Auf Ansuchen der Wittwe Merlin als Ankäuferin des seither von dem Bäckeramtsverwänrten Wiedeman besessenen, auf der Lderstraße sub No. cat. 20r der Ludgeri Laischaft in hiesiger Stadt gelegenen Hauses, Brauhauses und Hofraum, werden alle diejenigen, welche an dasselbe dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, hiedurch vorgeladen, solche innerhalb 3 Monaten, und spätestens in den vor dem dep. Ref. Heintzmann auf den 20. Jan. 1806, Morgens 10 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle präfigirten Termin hierselbst anzumelden und zu rechtfertigen, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst damn, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, durch ein förmliches Erkenntniß präkludirt werden. Diejenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, und nicht erscheinen können, haben sich an einen der hier fungirenden Justizkommissarien oder Advokaten: Hrn. Lz. Brockhausen, Fuisting, Richter Broschardt und Meyer, Liz. Sprickmann und Schweling zu wenden, und solche mit Information und gesetzlicher Vollmacht zu versehn. Münsterden ro. Okt. 1805 Kön. Preuß. Stadtgericht. Müser. v. Diest. Lagemann. Wattendorff. 3. Nach vorhergegangener Lokaluntersuchung der Nützlichkeit und Ausführbarkeit der von den Interessenten in Antrag gebrachten Theilung der Brüningheide im Kr. Ueberwasser, ist durch eine allerg. Samt: Verfügung der hochl. Landeskollegien vom 17. Sept. d. J. die Theilung dieser Commüne verordnet worNachdem nun zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte Termin auf den 29. und 30. Jan, k. J. Vormittags 9 Uhr, hieselbst auf der Regierungskanzlei im ehemaligen Jesuiter Collegio angesetzt worden, so werden hiedurch sämmtliche Prätendenten, welche Eigenthums Hütungs=Holzungs7 oder sonstige Realrechte an der Bküningheide zu haben vermeinen, aufgefodert, ihre Rechte binnen 3 Monaten, spätestens in termino den 3o, Jan. k. J. unter der Warnung anzumelden, und zu justiftziren, daß diejenigen, welche diese Anmeldung versäumen mögten, mit ihren etwaigen Ansprüchen an der mehr besagten Mark präkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mit Auseinandersetzung dieser Gemeinheit in Contum. verfähren werden soll. Hiebei wird denen Interessenten eröffnet, daß die Pächter, oder die sonst im Namen eines andern besitzen, zur Anmeldung und weitern Verhandlung nicht qualifizirt sind, selbige daher ohne Vollmacht oder Authorisation der Eigenthümer nicht zugelassen werden können. Münster den g. Okt. 1895. vig. commillionis, Sybel. Brockmann. 4. Die Theilung der im Erbfürstenthum Münster Kr. Watersloh belegenen Gemeinheit, der Vornholzsche Brock genannt, ist nach vorheriger Lokaluntersuchung durch das Allergnädigste Samt= Reskript der hochl. Landeskollegien verfügt worden. Nachdem nun zur Ausmittelung der Theilungsrechte auf den 14. und 15. März, Vormittazs 9 Uhr, zu Liesborn an der Behausung des Wirthen Mencke Termin angesetzt worden, so werden alle diejenigen, welche Eigenthums-Hütungs= Holzungs= Plaggenstichs= oder sonstige Realrech= te an den Vornholzschen Brock zu haben vermeinen, hiedurch aufgefodert, ihre Rechte binnen 3 Monaten, spätestens in term. den 14. und 15. März, unter der Warnung anzumelden und zu justifiziren, daß diejenigen, welche nicht erscheinen, mit ihren etwaigen Ausprüchen an den Vornholzschen Brock präkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mit Auseinandersetzung dieser *) Gemeinheit in contumatiam verfahren werden soll. Zugleich wird sämmtlichen Interessenten hiebei bekannt gemacht, daß die Pächter oder die, welche im Namen eines andern besitzen, zur Anmeldung und weitern Verhandlung nicht qualinzirt sind, selbe daher ohne Vollmacht, oder Authorisation der Eigenthümer nicht zu. gelassen werden können. Assen und Münster den IA. Nov. 1805. Allerh. angeordnete Kommission, Brockmann. Geißler. 5. Es sollen nachstehende unter der hiesigen Gerichtsbarkeit in dem Beckums. Stadtfelde belegene Grundstücke, nemlich: A. des Bürgers J. H. Hesling hieselbst r) 2 Müdde Landes am Strombergerdreisch, 2) 4—— aufm Thye, 3) 2—— an der Sandkuhle, 4) 2—— am Speckskamp, 5) 2 ½2— aufm Klöpper,, 6) 2—— am Lipweg, 7).2—— aufm Sack, 8) 2—— hinter der Soestwarth, 9) 2—— an der Soestwarth, 1O) 2—— an der Feuerstraße, II) 1 12— aufm Predigeberg, 12) 2—— unterm Loberg, 13) 5—— auf der Schaaftrift, 14) 3—— aufm Flachsberg, 15) 3—— am Kollenberg, 16) 5—— am Münsterbaum, 17) 1 Garten am Lipweg, 18) 1s2 Garten im Gang am Nordenfeuermarckt. 10) 1/2 Garten vorm Südthore, 20) r Garten Süden am Gaug nach dem Schweinemersch, und 21) 1 Garten am Norden Feuermarkt. B. des Bürgers J. H. Knepper hieselbst 7) 7 1/2 Müdde Landes am Sutthoferweg, 2) 3—— aufm Loberg, 3) 2—— am Deiwesweg, 4) 5—— am Dalmerweg, 5) 3 Sch. Landes am Hammweg, 4 6) 2 1/2 M. Landes aufm Fölcker, 7)— aufm Kiewitt, 8) 6—— aufr Deipendecke 9) 2½2— aufm Rühenberg, 16) 1 Garten am westen Feuermarkt und 11) 1 Gartenstück an der Lürkenmühle, C. des Bürgers J. D. Zurhorst hieselbst 1) 4 Mädde Landes am Umlauf, 6) 2—— am Mühlenweg, 7) 1/2 Garten vorm Sudthore, 8) 1 Garten am Holtmarweg, und 0) 1s2 Garten am Norden Feuermarkt. D. der Derotesse A. E. Hortmann, 1) 3 M. Landes aufm Westkamp, 2) 1/2 Garten Norden im Gang, 3) 1 Stück Gartenland am Nordenfeuermarkt. E. des Schullehrers Fischer hieselbst. einen Garten Norden im Wall, vorschriftsmäßig ins hiesige Hypothequenbuch eingetragen werden, weshalt die Zeitlichen, mit keinen Erwerbungs. Ducumenten verseheue Besitzer, zur Berichtigung des Tituli pollellionis, alle diejenigen, welche ein Eigenthumsrecht an den obgedachten Grundstücken machen, hiedurch öffentlich aufgefordert werden, solches in Termino den 11. Jan. 1806, Morgens 10 Uhr auf hiesiger Gerichtsstube, unter der Warnung, anzuzeigen und zu bescheinigen, daß ansonsten besagte Grundstücke auf den Namen der Ertrahenten ins Hypothequenbuch eingetragen werden sollen. Sig. Beckum den 26. Sept. 1805. Königl. Pr. int. Gericht. Detten. Happe. 6. Da vermöge allergnädigsten Samtreskripts der hochl. Landeskollegien vom 8. und resp. 23. v. M. die Theilung der im H#. Velleren belegenen Gemeinheit, das Vellerbrock genannt, verfügt worden; so ist zur Ausmittelung der Theilnehmungsrechte ein Termin auf den 9. Jan. 1806, Vormittags 9 Uhr, 5 auf hiesiger Gerichts duhe präfigirt; weshalb sämmtliche Prätendenten, welche EigenthumsKülungs Holzungs oder sonstige Realrechte an besagter Gemeinheit zu haben vermeinen, hiedurch aufgeforderr werden, ihre Rechte binnen 3 Monaten, und spätestens in gedachtem Termin, unter der Wirnung anzumelden und nachzuweisen, daß ansonsten die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Ansprüchen an gedachter Gemeinheit abgewiesen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, und mit Auseinandersetzung dieser Gemeinheit in contumatiam verfahren werden soll. Dabei wird den Interessenten eröffnet, daß die Nießbraucher, Pächtiger, oder die sonst im Namen eines andern besitzen, zur Anmeldung und weitern Verhandlung nicht qualifizirt sind, selbige daher ohne Vollmacht oder Authorisation der Eigenthümer nicht zugelassen werden können, Beckum den 4. und Münster den 8. Sept. 1805. vig. comm Brockmann. Detten. 7. Auf den Antrag des Kaufhändlers F. Brüggeman zu Hopsten, werden hiedurch alle diejenigen, welche an nachstehenden, von dem Brüggeman von dem Kaufmann T. Brockmöller, genannt Overberg, zu Riesenbeck angekauften, dem letztern aber von dem Vogt Bruns zu Hopsten vermöge eines gerichtlichen Vergleichs vom Ir. May 1804. für eine gewisse Forderung an Zahlungsstatt in Eigenthum übertragenen, nordwärts von der Poststraße von Lingen auf Ibbenbühren, und dem Kampe des Kaufhändlers H. H. Brüggeman, südwärts von dem Dorfwege zur Hopstermühle, und gegen Osten von der sogenannten kleinen Peddenstegge begränzt werdenden Grundstücken: a) einem sub No. cat. 17 der Feuersoc, in der Bft. Bornebrinck, Krs. Hopsten gelegenen Wohnhause, b) einem dazu gehörigen Torfschoppen, c) einem neben demselben gelegenen Garten, und d) verschiedene vor ungefähr 40 Jahren urbar gemachten ungefahr r2 Sch. Saat haltenden Ländereien und einer Wiese, einen dinglichen Anspruch jeder Art und ins besondere ein hyporhekarisches Recht zu haben vermeinen mögren, zur Anzeige und Nachweise derselben innerhalb 3Monsten und längstens in dem dazu auf den 7. Jan. 1806, Vormittags 9 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause angesetzten Termin, unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß die Ausbleibenden mit allen ermeigen Ansprüchen an den vorgedachten Grundstücken präkludirt, und ein ewiges Stillschweigen mit selbigem ihnen auferlegt werden soll. Auswärtigen Realprätendenten wird der Hr. Liz. Eilermann in Bevergern zum Mandat. in Vorschlag gebracht. Bevergern den 7. Sept. 1805. Königl. Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. 8. Die Hochlöbliche Krieges= und Domainen Kammer zu Münster als Marken=Richter der im Kirchspiel Westkirchen gelegenen Westerwalder=Marck und die Gutsherren und Intereßenten in derselben haben die Theilung des Westerwaldes beschloßen, und zur vollständigen Berichtigung dieses TheilungsGeschäfts eine Edictal= Ladung der unbekannten Real=Prätendenten an dieser Murck bey dem hiesigen Gericht, als dem foro rei lite nachgesucht. Es werden daher alle diejenigen, welche Eigenthums=Hütungs=Holzungs oder sonstige Realrechte an der Westerwalder Marck zu hahen vermeinen, und solche bey den über d. Theilung dieser Marck bisher statt gehabten Verhandlungen noch nicht angegeben haben hiedurch aufgefordert, ihre Rechte binnen 3 Monaten und spätestens in dem auf den zasten Januar Morgens 10 Uhr zu Westkirchen an der Behausung des Wirthschafter Badde angesetzten Termin, unter der Warnung anzumelden und zu justificiren, daß diejenigen, welche diese Anmeldung versäumen möchten, mit ihren etwaigen Ansprüchen an der Westerwalder=Marck präcludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auf erlegt, und die vorhabende Theilung unter den bekannten und sich gemeldeten Interessenten allein vorgenommenen werden soll. Zugleich wird denen Interessenten hiebe: eröffnet, daß die Pächter oder im Namen eines Andern Besizende, als zur Anmeldung und weitern Verhandelung nicht qualisicirt, ohne Vollmacht oder Authorisation der Eigenthümer, nicht zugelassen werden können. Oelde den 26. Sept. 1805. Königlich Preußisches Gericht. 9. Zur Berichtigung des Besitztitels und Sicherstellung gegen unbekannte Realprätend. hat der Wirthschafter J. Helmann zu Olfen vos den=Shelenten, J., H. Suthole dsäibse fe ein Srtäick zehmshares Ackerland aufn Olfenerberge, welches mir einem Ende „Heustraße, und mit dem andern an den Weg Whoedt, der sbom Bage schor. ut. 1. Norden und Süden an belegen; ein Berliner Scheffel Einsaat halein Stück zehntbares Ackerland in der Olfner Geist, welches gegen Süden hinter Telgenkamps Garten, Norven an das Steyerufer, Westen an J. B. Niermann, und Osten am Kirchenland gränzt ohngefähr 234 Olfner Maaß Einsaat haltend. 2. einen Telgenkampsgarten, Süden an de Olferheide, Westen an Giesbert Rötgers der Wirtwe Schlüters Garten belegen, ein Berl. Sch. Einsaat haltend, woraus jährlich an der Stadt Olfen1 Rt. onus gezahlt wera einen Garten gegen Westen an der Olfener Heide, Osten an der Olfener Geist, Süden an des B. H. Coudebusch, Norden an Lütkenhaus Garten belegen, woraus jährlich an der Stadt Olfen 5 ß. 6 di. onus gezahlt an eim ösenlich gerichtliches. Ausgegat, angetragen; da nun diesem Antrage von Gerichtswegen deferirt worden, so werden hiemit alle und jede, welche an den besagten Grundstücken aus irgend einem Grunde Ansprüche oder Forderungen haben oder zu haben vermeinen, hiemit aufgefodert, dieselben binnen Wochen praklusivischer Frist, und spärestens in Termino den 24. Jan. k. J. des Morgens 0 Uhr vor hiesigem Gerichte anzumelden und zu justifiziren, unter dem Rechtsnachtheile, daß die Ausbleibende, mit ihren etwaigen Ansprüchen auf die besagten Grundstücke präkludirt, und ihnen damit ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden, wobei denen am persönlichen Erscheinen Behinderten bekannt gemacht wird, daß sie den Hra. Liz. Koppers hieselbst zur Wahrnehmung ihrer Gerechtsame, mit Vollmacht und Information versehn können. Werne den 10. Nov. 1805.. Kön. Preuß. int. Gericht. Stroband. Heckmann. 1o. Auf den Antrag der Provisoren des Kr. Sendenhorst, Wrede und Mellinghoff werden hiemit, jedoch mit Ausschluß nachstehender Gläubiger des Kr. Sendenhorst benenntlich 1. der Fr. Assessorin von der Becke zu Münster, wegen eines Capitals von 300 Rt. zu apét. jährlicher Zinsen von 1652, 2. des Freiherrn von Ketteler zu Harkotten von 664 Rt. zu 5 pCt. von 1635, z. Lotharingsche Chorjungfer zu Münster von 100 Rt. zu 5. pCt. von 1680, 4. derselben— 286 Rt. zu 5pCt. von dems. I. 5. derselben— 10o Rt. zu 3 ½/2 pCt. von deme6, berselben—. 25 R. zu 3 1/sa pCI. vondem7. der Erben Schmidtjan daselbst 206 Rt. zu 8. der geistli, n Dem. Walburgis Zurmühlen daselbst roo Rt. zu 5 pet. von 1637, 0. Hr. Dr. von Hülst daselbst 100 Nr. zu 4 1o. zeitlicher Hr, Dechant in Ueberwasser daselbst— 250 Rt. zu 4 pCt. II. zeitlicher Hr. Pastor zu Sendenhorst 234 Rt. zu 3 pEt. von 1648, 12. Hr. Hofrath Janwars zu Münster 100 Rt. zu 5 pCt. von 1689, 13. Hr. Vikarius Liene daselbst 150 Rt. zu 4 pCr. von 1689, 14. Fundation von Beeren daselbst 200 Rt. zu 3 pEt. von 1659, 15. Kirche zu Sendenhorst 53 Rt. zu 3 16. derselben—.400 Rt. zu 3pCt. von 1776 I71 derselben— 400 Rt. zu 3 pCt. von demselben.“s. 6 diejenigen, welche aus sonstigen im Namen des Kr. Sendenhorst geschehenen Negotiationen am Kr. Sendenhorst Ansprüche zu haben vermeinen, hiemit auf den z. Febr. k. J. Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause dahier als gewöhnlicher Gerichtsstelle, um ihre desfalsige Ansprüche entweder in Person, oder durch zuläßige Bevollmächtigte anzumelden, und zu veristziren, unter dem Präjudiz vorgeladen, daß sie senst mir solchen Ansprüchen wider das Kirchspiel Sendenhorst präkludirt, u. bloß an diejenigen, welche die Negotiationen verfügt, verwiesen werden sollen. Sendenhorst den II. Nov. 1805. Kön. Preuß. Gericht. Kreuzhage. Langen, 11. Da der Assessor Hr. H. J. Deiters als Ankäufer eines bisher vom Recepcor C. J. Floren besessenen, und auf der Neubrücken Straße sub No. cat. 153 Martini Laischaft belegenen Hauses, um ein öffentliches Aufgebot der unbekannten Reasprätendenten angetragen hat; so werden alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde ein dingliches Recht an gedachtem Hause zu haben vermeinen, hiemit vorgeladen, in dem coram deput. Hrn. Refer. Heintzmann auf den 20. März 1806 M. 17 Uhr anbergumten Termin zu erscheinen und ihre Ansprüche anzumelden, unter der rechtlichen Warnung, daß sie im Nichterscheinungsf le mit ihren Realansprü chen präkludirt, und ihnen deshalb ein ewiges Stillenmeiger auferlegt werden wird Auswärtige oder zu erscheipen Berhinderte können sich an einen der hier fungirenden JuKizkomm. und Advokaten, wozuihnen der Justizkomm. von Renesse, Kriminalrath Fuisting, Dr. Giese, und die Liz. Hoatbum, Eisenle, und Sprickmann vorgeschlagen werden, wenden, und denselben mit legaler Velimacht und hinlänglicher Information versehn. Münster den 19. Dec. 1805. Kön. Preuß. Stadtgericht. Müser. v. Diest. Lagemann. Wattendorff. 12 Es sollen nach stehende unter der hiestgen Gerichtsbarkeit in dem Beckumschen Stadtfelde belegene Grundstücke, nemlich: A. des Kötrers Soestwärger, 1) 3 Müdde Landes aufm Klöpper, 2) 3—— aufm Sacke, 3) 2—— an der Leimkuhle, 4) 2 M. Lottland aufm Froschepohl, 5) 1 1/2— nabe an der Soestwart bei. B. des Bürgers B. Becker. 6) 4 M. Landes aufm langen Wahn. C. des Bürgers C. Arens sen. 7) 2 Müdde Landes aufm Sacke. 8) 1 1/2— aufm Linsenstämmen, 9) 3—— am Sutthöfenweg, 1o) 2—— am Lutterbeckerwege, II) 2—— aufm Zwicker am holtmer Dreisch 12) 1/2 Garten aufm Flachsberg, 13) 1 Stück Gartenland an der Ostpforte. " D. der Catharina Heese hieselbst. 1a) einen Garten zwischen Westen und Norden vor Beckum. E. des Kötters Ulmes K. Beckum. 15) 2 Müdde Landes aufm Sacke. 16) r— an der Soestwahr aufm Froschpohr, 17) 2 ½2— aufm Sack, F. des K. Krimphove Kr. Beckum. 18) 2 M. Landes aufm Ohmbrock, 10) 3— am Dalmerwege, 20) 2— am Johanniswege, G. des K. Kaisers Kr. Beckum. 21) 2 ½/2 M. Landes am Dalmerwege, 22) 2— gufm Ahmbrock, II. des Bürgers J. B. Kaiser. 239 2 1/2 M. Landes aufm Tigge, 8 24) x I/2 M. Land. auf der Rottbecke. I. des Bürgers J. H. Hesling. 25) ein Hausplatz in der Stadt Beckum sub No. cat. 311. 26) ein desgleichen daselbst sub No. 234. K. des Bürgers A. Witte. 27. 2 Müdde aufm Klüpper, L. der Bürgers B. H. Jürgens. 28) 4 M. Landes am Holtmerwege, 29) k Gartenstück im Schuttwall, Vorschriftsmäßig in's hiesige Hypothequen. Buch eingetragen werden, weshalb für den Zeitlichen mit keinen Erwerbungs=Documenten versehene Besitzer, alle diejenigen, welche ein Eigenthums= Recht an den obengedachten Grundstücken machen, hiedurch öffentlich aufgefordert werden, solches in Termino den 28. Febr. 1806 Morgens 10 Uhr auf der hiesigen Gerichtsstube unter der Warnung anzuzeigen und zu bescheinigen, daß ansonsten besagte Grundstücke(wovon die nähere Lage und angränzende Nachbarn in der hiesigen Gerichtsregistratur täglich eingesehen werden können) auf den Namen der Extrahenten in's Hypothequenbuch eingetragen werden. Beckum den 18. Dec. 1805. Königl. Preuß. Stadtgericht. Detten. Happe. 13. Der über das Vermögen der abgelebten Wittwe Johan Lienkamp, geb. Gertrud Kortmann, angeordneter Curator Hr. Bestr. und Kämmereirendant Nettesheim, der hiesige Bürger J. H. Egen, und dessen Tochter Anne Mar. Gerr. Egen haben dem hiesigen Gerichte date vorgestellt, wie der Sohn gedachter Wittwe Lienkamp, beuenntlich J. H. Lieukamp bereits vor ungefähr z0 Jahren sich von hier in die Fremde begeben, und seit dieser Zeit von denselben, dessen Leben und Aufenthalt keine Nachricht eingegangen sey. Da nun erwehnte Wittwe Lienkamp ihre Anne Marie Gert. Egen und ihren bereits verstorbenen Bruder Adrian Egen als Erben ihrer Nachlassenschaft substituirt, und dahero auf Todeserklärung des Verschollenen angetragen worden, so wird besagter J. H. Lienkamp nebst seinen etwa hin. terlassenen unbekannten Erben und Erbnesmern hiedurch öffentlich vorgejaden, sich innerhalb o Monaten, und längsteus in dem auf den 6. Okt. 1856 Vormitt. roUhr, auf der hiesigen Gerichtsst. agesetzt. Termin einzuft., oder schriftlich zu melden, und wegen des von seiner Mutter zurück gelassenen bisher administrirten Vermögens weitere Anweisung zu erwarten, dem Lienkamp gereicht dabei zur warnenden Nachricht, daß, wenn er sich binnen der Gesetzfrist schriftlich oder persönlich nicht melden mögte, durch ein förmliches Erkenntniß sein Tod erklärt, und gedachte Nachlassenschaft seiner Mutter den substituirten Erben und resp. dessen ferneren Erbfolgern zuerkennt werden soll. Beckum den rh. Dec. 1805. Kön. Preuß. Gericht, Detten. Happe. 14. Auf Befehl des Hochfürstl. Herzogl. Croyschen Hrn. Justizrathen und Landrichter des Landes Dülmen, Liz. Ferd. Retenbacher, werden auf Ansuchen des hiesigen Blaufärbers A. Havestadt, welcher von L. Vagny, Kammerdiener des Hrn, Grafen von Westerhold zu Münster, den hier vor dem Coesfelder=Thol, zunächst dem der sogengunten Nielandwiese vorbeigehenden Fußpfad, zwischen ehemals Istiuck nachher Forkenbeck, nun des Kaufhändlers Trippelvoet und des Schneiders J. Cadel gelegenen, ungefähr r Sch. Einsaat großen Garten, lasten und schuldenfrei angekauft hat, alle diejenigen, welche an diesen Garten ein dingliches Recht, Anspruch oder Forderung haben oder zu haben vermeinen mögten, hiemit ein für allemal edistäliter verabladet, um ihre Forderungen innerhalb 6 Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den 1. 14 für den 2. und 14 für den z. und letzten peremptorischen Termin angesetzt werden, beim hiesigen Gerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens zu proponiren und zu justifiziren. Düllmen den 19. Dec. 1805 Ad Mand. D. Judicis. Weddige, Akt. (Hiebei eine Beilage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Rro. I. I. Publicandum. r. Obgleich durch das allgemeine LandRecht Theil a. Tit. kr. 9. 15.. festgesetzt, daß in den Kirchen keine Leichen beerdigt werden sollen, so findet dennoch dieser Mißbrauch noch häufig Statt. Seine Königliche Majestät von Preußen 2c. 2c. Unser allergnädigster Herr, werden hiedurch veranlaßt, jene heilsame, und in Ansehung aller Einwohner, ohne Unterschied des Standes, verbindliche gesetzliche Vorschrift hiermit in Erinnerung bringen, und allen und jeden, ins Besondere allen geistlichen Behörden und Corporationen, in deren Kirchen und Kirchen= Ungängen Beerdigungen bis jetzt noch zugelassen, die genane Beobuchtung derselben einschärfen zu lassen; wobei bemerkt wird, daß in Ansehung derjenigen, welche bisher erbliche Familien=Begräbnisse in den Kirchen besessen haben, die Bestimmung des allgemeinen Landrechts 9. 153. a. a. O. wegen unentgeldlicher Anweisung einer Begräbnißstelle auf dem öffentlichen Gottes=Acker eintritt. Sämmtlichen Polizey-Behörden wird aufgegeben, auf die Beobachtung dieser Vorschrift zu achten, und durch ihre untergeordnete Behörden achten zu lassen; auch von den nider Verhoffen etwa vorfalUebertretungen Anzeige zu machen. Münster den isten Decemb. 1805. Königl. Preuß. Krieges= und Domainen= Kammer. v. Vincke. Müller. v. Schlechtendahl. Gr. v. Druffel. v. Forckenbeck. v. Wolfframsdorf. Lehmann. v. BeugTenspolde. Mertingh. Scheffer. Schmedding. v. Schmising=Kerssenbrock. v. Culemann. Aulike. 11. Abetisements. r. Von Seiten der Landschulen=Kommiss on wird hiedurch bekannt gemacht, deß zufolge eines allerhöchsten Rescripts den Schullehrern und Lehrerinnen die halbjährige Zulage für den Semmerschulkurs 180s durch den Hra. Assessor Doemer werde gezahlt werden. Die Pfarrherren werden hiedurch zugleich angewiesen, ihren Lehrern und Lehrerinnen anzudeuten, daß sie, so bald als es füglich geschehen kann, ihre Zahlung gegen gehörig eingerichtete Quitungen müssen abholen oder abholen lassen. " v. Fürstenberg. Heinrich Lücke zu, Mänster erhält hieburch den Auftrag, beigehendes, das Verboth der Ausspielungen betreffende Publikandum des Ober= Lotterie=Gerichts in die dasigen Intelligenz= Blätter sofort inseriren zu lase. Berlin, den r6. Decemb. 1805 Kög. Preuß. Klassen=Lotteri= Direktion. Grothe. Limmer. Scherzer. Publikandum das Verboth der Ausspielungen betreffend Obwohl die sogenannten Ausspielungen durch das Lotterie Edick vom 20. Juni 1704 .% ag auf das allgemeine Preußische Landrecht Theil! Tit. 11 J. 547 Theil 2 Tit 20 S. 248, ausdrücklich bei 50 bis 100 Rthlr. Strafe und Entrichtung des doppelten Betrags des dadurch gezogenen Vortheils, verbeten worden; so sind dennoch verschiedene Contraventionen bei dem Hamnie sich vung Peruan aus seist worden. Damit sich nun Riemand mit der Unwissenheit dieses Verbots entschuldigen möge: o wird dasselbe hierdurch öffentlich in Ermit dem Belfügen, daß solches sich auf alle und jede Ausspielungen, 10 selbst von den allerniedrigsten Einsätzen erstreke. Berlin, den 16. Dec. 1805. Königl. Preuß. Ober=Lotterie=Gericht. III. Ediktalladung. 1. Vom Gogericht Meest werden auf Ansuchen der Domkellnerei alle diejenigen, welche ein Erb= oder Sukzessionsrecht an dem im Münsterkreise Kr. Greven, Bft. Schmeddehausen belegenen Cordskotten haben oder zu haben vermeinen, hiemit aufgefodert und öffentlich vorgeladen, diese ihre Ansprüche binnen 9 Wochen, und spätestens in den auf den 1o. März 1806, Vormittags 11 Uhr, indes Gografen Schweling Behausung dahier angesetzten Termin in Person, oder durch zuläßige mit der erforderlichen Information versehene Bevollmächtigte anzumelden und rechtlich zu begründen, unter der Warnung, daß die nach Ablauf dieses Termins sich noch meldende und ihr Erb= oder Successionsrecht nachs weisende Prätendenten nichts desto weniger alle Herdlungen und Tichtessrionen der Kurcherre aft anzuerkennen, und sich denselben lediglich zu fügen verbunden seyn sollen. Münster den 23. Dec. 1805. Gogericht Meest. Schweling. Lohkampff. IV. Gerichtliche Bekanntmachungen 1. Der Joh. Gerd Koch aus Mettingen, 40 Jahre alt, ohngefähr 5 Fuß 7 Zoll groß, hagerer Statur, länglich glatten blassen Augesichts, röthlichen Haars und Barts, blauerAugen, abgeschnittener Haare, einen dunkelblauen Rock mit Cameelgarrnen Kndpfen, eine weiße felhne Weste, schwarze Beinkleider, schwarze Strümpfe u. Schuh mit Riemen, ohne Schnallen tragend, welcher zu Mettingen arretirt worden, und anhero zum Gefängniß hat abgeliefert werden sollen, ist diesen Morgen um 6 Uhr auf dem Transport zu Thün den Wächtern entsprungen, ohne daß man denselben bis jetzt het wieder habhaft machen können; alle auswärtige Obrigkeiten und Befehls. haber ersuchen wir daher zur Hülfe Rechtens, und unter Anerbietung gleichmäßiger Willfährigkeit, ihres Orts auf den Entwichenen, als einen gefährlichen Menschen, welcher bereits verschiedene Diebstähle eingestanden, sich außerdem eines Meineides schuldig gemacht hat, und schon zweimal entsprungen ist, aufs genaueste vigiliren, ihn im Betretungsfall arretiren zu lassen, und uns über dessen gefällige Auslieferung Nachricht zu geben. Liugen den 13. Dec. 1805. K. P. T. L. Regierung. Friedrich Wilhelm König 2c. 2. Lassen hiedurch öffentlich bekannt machen, daß die im Kr. Thuine Pft. Messingen belegene Schrödersche vorhin Bergsche, sonst Kokensche Neubauerei, nebst allen derselben Vertinentien und Gerechtiakeiten taxitt und jedochzohne Abzug der darauf haftenden jährlichen öffentlichen Abgaben zu 13 Fl. 16 f. 2 d. auf 1200 Fl. gewürdigt worden, wie solches aus der in der Lingenschen Regierungsregistratur und beim Amte Thuine befindlichen Taxe das mehrere zu ersehen ist. Da nun die Borgschen Vormürder um die Subhastation dieser Neubauerey allerunterthänigst angehalten haben, diesem Gesuch auch statt gegeben worden; so subhastiren Wir und stellen zu jedermanns feilen Kauf obgedachte Neubauerei nebst allen verselben Perrinentien, Recht und Gerechtigkeiten, wie solche in der erwähnten Taxe beschrieben sind, mit der taxirten Summe der 1200 Fl. und fodern mithin alle diejenigen, welche dieselbe mit Zubehör zu erkaufen gesonnen, zugleich aber solche nach ihrer Qualität zu besitzen fähig, und annehmlich zu bezahlen vermögend sind, hiemit auf, sich in dem auf den 1. Feb. 1806 vor unserm dazu dep. Reg. Rath Warendorf angesetzten Bietungstermin in hiesiger Regierungsaudienz zu melden, und ihr Geoth abzugeben, mit der Bedeutung, daß aaf die nach Ablauf des letzten Licitationstermus etwa einkommenden Gebothe nicht weiter geachtet werden wird. Uebrigens werden zugleich alle diejenigen, welche an gedachte Neubauerei ein dingliches 11 Recht oder Anspruch zu haben vermeinen, zu dessen Angabe und Nachweisung in dem angesetzten Termin hiedurch unter der Verwarnung vorgeladen, daß sie sonst damit werden präkludirt, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Uhrkundlich 2c. Gegeben Lingen den 21. Okt. 1805. K. P. T. L. R. (L. S.) Warendorff. 3. Da auf den Antrag eines Pläubigers das sub No. cat. röz in der Liebenfrauen Laischaft belegene, der Wittwe Proß zugehörige, zu 875 Rthlr. tarirte Haus öffentlich an den Meistbiethenden verkauft werden soll; so werden alle bezahlungsfähige Kauflustige hiedurch aufgefodert, in den auf den 2. und 18. Dec. c., und auf den 23. Jan, 1806, jedesmal Vormittags 11 Uhr, angesetzten Terminen zu erscheinen, und ihr Gebot abzugeben; wobei ihnen zur Nachricht gereicht, daß die Tare und Verkaufsbedingungen täglich in der Registratur des hiesigen Stadtgerichts eingesehn werden können. Münster den z. Okt. 1805. Königl. Preuß. Stadtgericht. Müser. v. Diest. Lagemann. Wattendorff. 4. Die am Kirchhof zu Beelen sub No. 58 gelegene zur Concursmasse der Wittwe des E. A. Zellerhoff gehörige Behausung nebst der dazu gehörigen Gerechtigkeit in der Beelermark zusammen zu 825 Rt. taxirt; ferner eine in der Beelermark belegene, zu 150 Rt. taxirte Wiese, sind gerichtlich subhastirt, und die Bietungstermine auf den zo. Dec. d. J., 27 Jan. und 12. März 1806, jedesmal Vormittags 77 Uhr, auf den Rathhause dahier angesetzt. Zahlungsfähige Kauflustige werden demnach eingeladen, in diesen Terminen ihre Gebothe abzugeben, und kann die Tare nebst den Vorwarden täglich in der hiesigen Gerichtsregistratur eingesehen weiden. Warendorf den 10. Nov. 1805. Kön. Preuß. Gericht. Schlüter. Henckelmann. 5. Einem allergnätigsten Restripte der hochl. Landesregierung zufolge, soll das zur Waldeckschen Aktiv=Masse gehörige, auf der Ludgeri Straße lub No. cat. 105 der Aegidii Laischaft gelegene, zu 3450 Rt. taxirte, und vom Krameramtsverw. Rohling bewohnte Haus, öffentlich und gerichtlich den Meistbiethenden verkauft werden, und sind zu dem Ende die Bietungstermine auf den 24. Jan. 1806 Vorm. 1r Uhr, den 24. März, den 24. May, coram deput. Reg. Refer. Stute angesetzt; welches den zahlungsfähigen Kauflustigen zu dem Ende bekannt gemacht wird, damit sie in diesen Terminen erscheinen, und ihre Gebote abgeben können. Die Taxe und Vorwarden liegen in der Registratur zu jedermanns Einsicht offen. Münster den 6. Nov. 1805. Kön. Preuß. Stadtgericht. Müser. Busch. v. Diest. Lagemann. *„„ Wattendorff. 6. Da die Eheleute Kaufhändler J. Tiemann und Wilhelmina Giese in Greven die hier übliche Gütergemeinschaft unter sich den 2. Dec. c. gerichtlich aufgehoben und ausgeschlossen haben, so wird dies hiemit zur Nachricht eines jeden bekannt gemacht. Münster den 16. Dee. 1805. Gogericht Meest. Schweling.„Lohkampff. 7. Es soll die den minderjährigen Kindern des verstorbenen Kaufmanns J. Schulze zu Hopsten zugehörige, im Staderfelde an der sogenannten Halbeder Gränze, zunächst der Wiese des Schmidts Busch gelegene, 5 Tagmart große, auf 550 Rt. gewürdigte Wiese, in dem dazu auf den 23. Jan. Morgens 11 Uhr zu Hopsten an der Hopstermühle bestimmten Termin öffentlich jedoch freiwillig unter obervormundschaftlicher Genehmigung subha, stirt werden; welches besitzfähigen und zahlungs vermögenden Kauflustigen mit dem Eröff. nen bekannt gemacht wird, daß die Verkaufsbedingungen bei der Wittwe Schulze, als der Vormfinderin, täglich eingesehen werden können, Bevergern den 16. Dec. 1895Kön, Preuß. Gericht. Lennich. Weverinck. 12 V. Vermischte Nachrichten. 1. Am gten Januar 1830 und den folgenden Tagen soll in verschiedenen Ittlingschen Gehölzen eine ansehnliche Quantität zu Schiff= Klapp: und Bauholz taugliche Eichen meistbiethend unter alsdann bekannt gemacht werden sollenden Bedingnissen verkauft werden; jeden Tag, des Mörgens 9 Uhr, soll mit dem Verkaufe der Anfang gemacht, und auf solche Art bis zum Ende damit continuirt werden. Kauflustige wollen sich daher zur bestimmten Zeit und Stunde am Hülsbaum Kirchspiels Herbern, in welcher Gegend der Anfang gemacht wird, frühzeitig einfinden. Haus Ittlingen den rgten Dec. 1805. Verwittwete Freyfrau von Nagel, geb. Freyinn von Dincklage. 2. J. F. Laporte zeigt hieduich ergebenst an, daß er seine bereits bekannte Tuchhandlung, bestehend in allen Sorten feinen und ordinären Tüchern, wie auch in Coatings, Calmuck 2c. von aller Art, welche er in der Behausung des Hrn. Poppe schon einige Jahre geführt, von da nach Ludgeri Straße, in seiner ciznen Behausung sub No 170 verlegt hat, und bitket seine Gönner um fernern geneigken Zuspruch. 3. Es ist vergangene. Nacht durch gewaltsamen Einbruch der Mauer, aus zwey Schränken in meinem Hause, wovon der eine mit fort getragen, verschiedene Goldund Silberarbeit gestohlen worden, als: Leuchter, Milchkannen; Eß= und Theelöf#el. Zuckerzangen, Theefiebe, Sporn, Schüh= und Beinschnallen, Ringe, Ohrringe, Fingerhüthe, nebst verschiedenen andern Sachen. Ferner von Golde, Medäillons, Halsketten, feine Ringe und Ohrringe, feine Uhrkeiten nebst Pettschaften, Armschlösser und verschiedene andere Sachen. Die Silberarbeit ist mit dem Göldschmidtszeichen S oder K und hiesigen Stadtzeichen, dem doppelten Schlüssel versehen. Sollte bey Gold= und Silberarbeitern oder Sonstigen, die mit Gold und Silber Geschäfte treiben, etwas von diesen Sachen zum Verkauf gebracht werden, so ersuche ich solches anzuhalten, und versichere demjenigen, welcher den Dieb ausfindig machen kann, eine Belohnung von Einhund## Thaler in Golde. Minden den zusten Decemb. 1805. G. A. C. Schön, Gold= und Silberarbeiter. 4. Es wird hierduich öffentlich bekannt gemacht, daß am känftigen Samstag den 4.# Januar, Nachmittage 2 Uhr, in dem hiesigen: herrschaftlichen Holzmagazin am Neuenthor erwa 30 Klafter, theils Büchen und Eichen sogenanntes Knubbe=Holz meistbiethend werden verkauft welden. Borggreve. 5. Am Dienstage den 14. und Mittwoch den 15. Jan. 1806, des Morgens jedesmal9 Uhr anfänglich, sollen im Thiergarten zu Wollbeck eine Quantitär Schiffbau= und Nutzholz, wie auch Buschen in loco den Meistbierenden unter den altdann vorzulesenden Bedingnissen verkauft werden. Münster den zi. Der. 1805. F. F. Geisberg, 6: Auf Befehl der Königl. Studienkommission sollen am Montage den 20 Kk. M. Jan, und den darauf folgenden Tagen, in dem Hause Geister grotzen Holz, im Kr. Delde, nächst bei dem Hause Geist gelegen, eiwe g6s Stück Eichen, bestehend in Bau: Nutz; und Brennholz, aufm Stamm mit dem Meistgebor vere kauft werden. Der Verkauf nimmt an obbestimmten Tagen jedesmal Morgens 9 Uhr den Anfang; Kauflustige wolltn alsdann in besagtem großen Holz sich einfden. Geist den 31. Dec. 1805. Gieveler„Reutm. 7. Bei dem Mehlhändler M. Tenbosch ist eine Quantität ertra schöne gelbe und graue Erbsen, perl= mittal= und geschelte Gerste, Haber=Gersten= und Buchweitzengrütze, Weitzen: Buchweitzen= und Roggenmehl in großen. und kleinen Quantitäten, auch ungemahlten Roggen, Buchweitzen und Weitzen zu haben. (Hiebei eine Veilage.) 9 2. Beilage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nr. I. I. Vermischte- Nachrichten. r. Eine Person von gesetztem Alter, die schon mehr gedient hat, gute Zeugnisse ihres Wohlverhaltens vorzeigen kann, und Kochen, Nähen, Stricken, Spinnen, Waschen und Bügeln versteht, wünscht in= oder außerhalb Münster je eher je heber in Condition zu kommen. Das Intel. Comt. gibt Nachr, 2. Den 8ten d. M. sollen in der Bynkschen Davert, unweit des Kötters Wildemann, und den gten in dem beim Hause Bynck belegenen Hambrocks= Busch 150 Klafter, theils hartes, theils weiches Holz, und eine Parthie Eichen aufn Stamm den Meistbiethenden verkauft werden. Lusttragende wollen sich daher an obbesagten Tagen des Morgens um 0 Uhr allda einfinden. z. Eine Person; die schon mehr gedient hat, und gute Attestate ihres Wehlverhaltens beybringen kann, wünscht gegen Östern als Köchin bei einer Herrschaft in oder in der Nähe der Stadt anzukommen. Das Intell. Comt. gibt Nachricht. 4. Es ist ein gutes Zimmer, mit Meubeln versehen, zu verheuren, welches gleich bezogen werden kann. Das Int. Comt. gibt Nachr. 5. Jemand hat den achten Theil der lateinischen Bibel römischer Edition ausgelehen, und wünscht diesen unmittelbar, vier durch das Intell. Comt. zurück. 6. Es steht eine Kochmaschine für eine große Haushaltung zu verkaufen. Das Intell. Comt. gibt Nachricht. 7. Ein guter lang gedienter Gärtner, der Ansangs Febr. l. J. dienstlos wird, wünscht eine Condition. Das Int. Comt. gibt Nachr. 8. Auf Ludgeri Straße No, 214 sind 3 in einander laufende Zimmer, Küche und Balken, mit oder ohne Menbeln, zu vermiethen, und können sogleich bezogen werden. Das Intell. Comt. 2c. 9. Auf nächsten Östern sucht ein Hausknecht von 30 Jahren, der bisher schon gedient, eine Herrschaft. Das Int. Comt. gibt Nachricht. 1o. Auf einem adlichen Gute im jetzigen Preuß Antheile wird um Ostern ein Rentmeister verlangt, welche Oekonomie versteht und Zeugnisse seines Wohlverhaltens beibringen kann. Das Int. Komt. giebt Nachricht. #r. Amvergangenen Sonnabend ist auf dem Wege vom Cassinohause nach Mauritz Thor eine schwarze Musse verlohren worden.“ Der redliche Finder wird ersucht, solche am Int. Komt, abzuliefern, und erhält auf Verlangen ein gutes Trinkgeld. 12. Es stehen 5 Zimmer nebst Keller und Mitgebrauch der Küche zu vermiethen, uns können sofortbezogen werden. Das Int. Komt. sagt wo. 13. Be J. Ense auf der breiten Gasse Nro. 41o steht 2 bis 3 Zimmer nebst Küche mit oder ohne Meubeln zu vermiethen. 14. Bei J. Bonsen sind frisch angekommer, Engl. Austern, ger. Salm, Schelfische, beste Muskoviter Talglichter. 15. Bei H. Lücke auf der Rotenburg sind frisch angekommen, beste engl. Austern, gerLachs, Sardellen, schweizer, engl. perm. limburger, verschiedene Sorten beste holl. Tafelkäse, beste zwoller Bäckinge. Heiraths=Anzeige. r. Unste mit allerseitiger Bewilligung am 17. Dec. 1805 zu Bremen vollzogene ehrliche Verbindung machen wir unsern Verwandten und Freunden hiedurch behannt, und empfeh. len uns ihrer fernern Freundschaft, Clemens Freiherr von Oer, Kön. Pr. Landrath. Theresia Freiin von Vrints. Todten= Anzeigen. 1. O Vorsehung! auch mich hast du nach Zeinem allmächtigen Rathschluß in die tiefste Treuer versetzt, am Sonntage Morgens den 22: d. meine gute liebe Frau Dorothea, geb. Wiedemann, nach einer rowöchentlichen Auszehrungskrankheit, oft mit den h. Sterbesakramenten versehn, im 35. Lebens= und 8. unsrer vergnügtesten Ehestandsjahre, zum bessern Leben aufgenommen. Die Größe dieses meines Verlustes, besenders für mich und mein 2 jähriges Töchterchen, kann ich nicht klagen, nur beweinen, und meinen verehrten Freunden und Anverwandten schwach anzeigen. Von ihrer Theilnahme versichert, empfehle ich mich ihnen bestens, und verbitte alle schriftliche Beileidss bezeigungen. Beckum den a7. Dec. 1805. S. Ellinghaus. 2. In der Nacht vom 17. auf den 18. Dec. verstarb zu Haselünne im Amte Meppen nach einer langwierigen mit Geduld ausgestandenen Krankheit,„mit den h. Sterbesakramenten mehrmals versehn, im 71. Jahre ihres ruhmvollen Alters, die verwittwere Frau Bürgermeisterin Voß, geb. M. C. Lehnkuhl, welches hiedurch sämmtlichen Verwaniten und Freunden bekannt gemacht wird. Haselünne den 24. Dee. 1895. m oim. Oertzl, geb. Ostermann, 3: Wir erfüllen hiedurch die traurige Pflicht unsern Verwandten und Freunden den uns so schmerzlichen Verlust unsers altesten Sohns Gungen Pscheertuns aller VeileidsbezenKachin Jena den 23. Rov, in seinem 26. LeMeoveanhaurg im De. 16a.is im Dönabrückschen den 23. 14 F. von Sonnenberg, Hauptmann. Mar, von Sonnenberg, geb. v. F. Fresen. . 4. Mir igigster Betrübniß zeige ich hiedurch unsern Verwandten und Freunden ergebenst an, daß es dem Allmächtigen gefallen, meinen zärtlichst geliebten Gemühl, den Hochgebornen Herrn August Joseph Reichsgraf von Plettenberg; renhausen, St. nomisch: Kaiserl. Königl. Maj. Kämmerern, Erbkämmererl des Herzogihums Westphalen 2c. am 15. d. Monats, im 39. Jahre seines Alters, und 8. unserer ungeträbt gläcklichen Ehe, mit den heil. Sakramenten der Sterbenden frühreitig versehn, an einer Entkräftung, mit Hinterlassung eines Sohns, und vier Töchtern, zu sich in die Ewigkeit abzurufen. Ueberzeugt von der Theilnalme unserer Verwandten u. Freunde, verbitte ich mir alle Beileidsbezeugungen, und empfehle des Vesstorbenen Seele angelegentlichst ihrem Gebete. Schloß Hoffstadt, den 10. Dec. 1895# Bernardina Antoinette Reichsgräs fin von Plettenberg= Lenhausen, . geb. Freiin Droste zu Vischering. 5. Es gefiel der göttlichen Vorsehung, unsere Mutter, geborne Schläder, nach vierjährigen Leiden an der Wassersucht im 53. Jahre ihres Alters am 25. Decemb., aus diesem zeitlichen, zum bessern ewigen Leben abzufordern. Sie starb nach mehrmaligem Empfang der Sterbesakramente, ruhig und vollkommen in den Gottes ergeben. Wir empfeblen die Verstorbene dem christlichen Andenken, und uns zur Gewogenheit und Freundschaft. H. Schulte., G. Schulte., E. Schulte6. Es hat Gott gefallen, meinen lieben Bruder Franz Adolph Schräder, zeRekter an d. St. Michaelis Kiiche zu Mänster, am 19. Dec. 1805, im 73 Jahr seines Alters und im 5o seines Priesterthums, aus diesem Leben zu bernfenIch empfehle dessen Seele allen Verwandten und Freunden zum Christlichen Andenken, und verbitte mir alle schriftliche Beileidsbezeigungen. Joseph Schräder. 0