Anno 1803. Kro. 49. genzblatt Dienstag den 21. Junius. Nachstehende Urtel ist dem Intelligenzblat dreymal zu inseriren. Decretum in Conf. den I. Jun. 1803. Borggreve. Oecretum. nabgeurtheilter Sache Citation's ad viden dum deduci Jus praterentie& relpective leparationis der verwittibten Freyfrau von Droste zu Füchten, gebohrne von Schmie sing, und der Domkapitularen Gebrüder Caspar Ferdinand und Friedrich Ferdinand Freyherren von Droste, nachhero Domdechauten Caspar Ferdinand von Droste für sich und als Erben seines jetzt gedachten Bruders weiland Domdechanten Friedrich Ferdinand von Droste anjetzo des vorbesagten Domdechanten Caspar Ferdinand von Droste, in#is benannte Intestat=Erben, Impetranten eines, gegen und wie der alle und jede Creditores ihres respective Eheherrn, Bruders und Oheims Friedrich Wilhelm Freyherrn von Droste sel. zu Füchten Impetraten andern Theils, modo Citztionis edictalis au propanendum& justiticandum credita, nec non certanaum quatenus velint, luper jure praferentie des Hofrathen Bockskopf, als angeordnet= und mit Eid. belegten Citratoris Bonorum, nunmehro Bürgermeistern Ley, als nach des Erstern Absterben zuerst sd interim angestellt, nachher bestätigten und verpflichtet en Curatoris wider vorgedachte Creditores, ein und andern Theits, wird die von Seiten Curatoris und des Freyherrn von Hörde zu Schwarzenraben unterm yten und irten September v. J., dann die von dem Domkapitular Freyherrn von Hörde tutorio nomine unterm a6sten März, auch rsten currentis übergebene Handlungen sammt Anlagen cum Mandato communicandi ad aSa zu registriren verorduet, und Notarius Communis Ley taxam integralem der hierunter bis hiehin aufgegangenen und resp. gezahlten Kösten, auch eine förmliche Verzeichniß sämmtlicher zur Sache vor und nach eingegangenen Geldern, mit deutlicher Bemerkung, was davon hinwieder ausgegeben, zufertigen, und zum Verfolg gelangen zu lassen, angewiesen. Dann wird auf dessen fernerweite Verlesung nach Anleitung der unterm ihten December 1708 eröffneten Klassifikations= Urtel Ad litt A dem Domkapitularen Freyherrn von Hörde als Vormunde des vom Freyherrn von Droste sel. zu Erwitte per Testswentum als Erbe eingesetzten unterjährigen Freyherrn Engelbert von Hörde zu Schwarzentaben, ob er die per Cessionem erworbene von Herstische Ansprüche wider die äbrigen Gläubiger geltend zu machen, gemeint sey, oder aber, ob er sol # Ansprüche nur zur Beseitigung des der Bes nmte Cmns= Sochecnigegen sehender. Anstandes an sich gebracht habe? bestmr anzneigen. litt. B Cara#or Sber i ven einigen Creditoren beteess der Federung des Freyherrn ven Nacel zu Vernholz vergeschlagenen Vergleich nach vorläufiger Einsicht der im Drost Fächtiechen Archiv verfindlichen, gedachte Foderung bezielenden Urknnden mit. Bestand, und pflichtuchtig sich zuerliaren. Adlitr. 19 Den Erbender verwittikten Freyfrau von Droste selig sich adatiaremlaft zu machen, und die ihrer Erblasferinn im kations. Urtel sub Nro. 30 geschehenen Auflagen zu erledigen, Aulitt.(i.& H. Dem Freyherrn Mathias Caspar von Ascheberg sich als glleinigen Erben der vermmidten Freyfran v. Ascheberg zu qualifiziren berreff der Iinsen mit der: Curator unverzüglich die Liquidation anzulegen; über den. Ererag. der ihnen zuerkamten 5000 Rheinischen Gaulden einen Warateinsschein berzubringen, und über den Werth de# silbernen Lompets neust Gießkanne den ihnen im Urtel auferlegten Gid entweder in Persen, oder durch einen andern besonders hiezu Bevellmächtigten auszuschworen, allenfalls aedachten Werth sonst auf andere rechtliche Arr zu besimmmen. Ad litt K Procurator# Tyreit ingefolg vorgebrachter besondern Pollmacht über den Werth des denen drey Präfinnen Bernardina Claia, und Alexandring von Plettenberg zuerkannten Toilets den injungirten Eid auszuschnfdren; ehengedachten Gräfinnen hingegen, auf welche Pri sie sich mit dem bestellten Cura= tor wegen des Werths der Jonwelen zu voremigen getnner sehn, bestimmt aumeeigen, sodann Auw. 1 den Erben des Assessoren Westhof selig die Einfendung des über das vonihnen nachgesuchte Zeugen. Verhür gefertigten Rotels zu befördern. Ad Num. 2. Der Wittiben Buseman, und Ad Kum s. der Fndationi U##urig in Bargelen Neihnen im Klassifikations. Urtel under gedachten Fissern geschehene Auflagen wirtlich zu e. leeigen. A0 Num. c. Den Erben des Gencralen von Schleun den Zinsen=Nachstand mit dem Curazn liquidiren. Ad num. 11&Kmp 12. Demi Freyherrn v. Böselager( als welcher in die durch das ven s eiten VUratorts besbreerte Zeugenverhör der Verenläßten Kesren hiemte fellig ertheilt wird) Ginendens ungehmdert einen enm öre&a.LOnlnle Verseherehcon pesium sperikeunder als bezahlt angegebenen 3110 Rihl, zu übergeben, auch daß die von ihm benannten Pra#antiari# Beitennann, Germann, Ebel, Kaule, Riepe, Hunnes, Abraham und Rüsewald zum sogenamten Beßwinte er Lehn gehören, zu erweisen, inigleichen###er in Beziehung der Prästanden von Herting„Kilian, Humpert, Gurdies und Coerd von Seiten des Kauses Füchten oder dessen Curstorii, und wanneher gestöhrt worden seyn„zu erproben, Curztoriaber, was er wider das Gesuch um Extradition der das Haus Höllinghofen betressenden Literalten und Urkunden mit Grunde zuerinnern haben A.5chte, wirklich vorzustellen, Ac Num 13. Dem Hernlann Otto v. dhemen das Injunctum Sententiz claliilicetorize zu erledigen. Ad Num. 15. Dem Frevherra ven Böselager dte ihm vorgeblich nin Seestredir= rc Obligation von 1000 Rrhl. annoch au acta gelangen zu lassen, und nach Verschrift der rechtskräftigen Klassisikations= Urtel den GeFüchtischer Jagd diesseits der Fuhr a un motit oncurtus zu berechnen, Curatori aber, wer die dem Hause Füchten gleichmäßig zustchende Jagd jenseits der Ruhr seither ausgeübt habe, besten Fleißes nachzuferschen. Ad Num. 19 Procuratori Tyrell in Kraft beygebrachter besondern Vollmacht den dem. Freyherrn von Böselagersub hoc Rro. in Sententia O dinis aufElegten Eid in Litem auszuschwören. 40 Num. 20. Dem Französischen Kloster zu Münster den Zinsen=Rückstand nach Vorschrift. der Klassisikations= Urtel zu verzeichnen. 4d Num. 22. Dem Jungfernkloster zu Ahlen, und #d Num. 23. Der Abtey Wedinghausen die Auflagen besagten Urtels zu erledigen. Ad Num. 2s. Den Erben Annze Dorothez Dacius sich darüber: daß auch die Wittib Kniper zu Heidfelde das lub hoc hro locirte Kapis tal eingedungen habe, zu erklären. Ad. Num. 34. Curatori sich über das vom Freyherrn ven Landsberg Vol. r. Aktor. Fol. 1o1 für die jährliche 5 Rihl. 20 Gr. bereits gefederte Kapital veinehmen zu lassen, imgleichen A5 litt. B. den Erben des Hofkammerrathen Istcnils Ad inr. C. Dem Gerrg Nagel Adlitt. D. Den Erben des Affesseren West. hof, die ihnen lub dictis literis in Sententia claffisicatoria angegebene Weisungen zu befolgen. Aölitt. G. Den Erben Wittib Vernard Zurmüllen den Eslectum der von ihnen nachgesuchren Requisitorialien zu befördern. Ad litt. H. Curatorf dasjenige, was er wider die vom Herz Lehmann am raten Jänner lauf. Jahrs übergebene Paritional=Handlung. sammt Anlagen zu erimern haben nidchte, vorzustellen; diesem zugleich die eingedungene: Hauptfolerung noch näher zu berichtigen. Endlich lder Wittiben Holzappel, als welche aus Bewegenden Urfachen contra praclulioe nem biedurch restiturt wird, die Richtigkeit des eingedungenen Liedlohns= Rückstands annoch eidlich zu erhärten eingebunden, und zu all dier sem die zerstörliche Frist von einem Monat# und bey Strafe der Präclusion wiederholt verbestimmt, welchemnächst ferner erkannt werdensoll, was Rechtens. Es wird sodann weiter 1) Deim Colonen Herting,Kilian, Humpert, Gurries u., Coerd ihre jährliche Jagd-Preltanda für die Zukunft an das Haus Füchten abzus liefern. 2) Dem Hofrath und Richter Floret zu Werl die dem Hause Füchten sowohl dies= als jenseits der Nuhr zustehende Jagd=Gerechtsame, desgleichen den Wiesegrund, Leverke genannt, auf ein Jayr dem Meistbietenden zu verpachten, 3) Demselben: die zum Hause Füchten gehörige Pasallen vorzuladen, von diesen die inhabende Lehne individusliter anzeigen, auch die ältern und neuern Lehnbriefe auf legen zu lassen, ebengedärhten Basallen sodann vome urzore qua pro Domin die Lehns=Erneuerung zu gesinnen, respective committirt, und aubefohlen, und wird in Rucrsicht der vom Curator angezeigten Fällen hiemit bestimmt; daß a) in Hinsicht der in der Person des Lehnherrn. geschehener Veränderung für diesen Fall von jedem Vasallen, insofern es noch nicht geschehen, die gewöhnliche Jura investiturn zu erlegen sehn daß b) dicjenige, welche etwa Lehne angekauft, nud proi conienie alienandi die bestimmte Gelder bezahlt haben, auch die Gebühren oro kenovatiöne inveltitu.# entrichten müssen, daß eidlich c) dem Herrn von Dolfs zu Sassendorf betreffenden 17 Morgen Landes im Spester Felde, falls auch dessen Qualisication hinreichend, und das Lehn von der Eigenschaft eines Kunkellehns befunden werden sellte, den Lehnbrief für den jetzigen Fall nicht anders, als nach dem Inhalt des ältern ertheilt werden könne. 4) Wird dem Peter Pieper das Eigenthum des von ihm in Anspruch genommenen Schiffhauses innerhalb Monats Frist rechtlich zu erweisen 5) Curatori, die über die Schnade: Berichtigung der Keesbergischen Waldungen etwaferner Fepflogenen Verhandlungen zu den Akten gelangen zu lassen, und dieses Erschäft, als weit es allenfalls noch nicht geschehen, wenigstens binnen4 Wochen zur Endschaft, auch solehemnach den Belang des Verkaufs des Guts Keesberg dem Richter zu Balve im Kless#t#. rions= Urte# ertheilten Auftrag unausgesetze zum Vonzug zu befördern. 6) Demselben weiter die betreff der liquidirten Rückständen mittelst Zwischenspruchs vom gten April 1784 dem Richter Florer zu Werk ertheilten Commission(nachdemer das e##den abgehaltene Liquidations= Pretokoll aus der Registratur erhoben haben wird.) zu prosolren, allenfalls gedachtem Richter genan des vom Curator in Recellu praeientaiorio vem 7ten Sept. vorigen Jahrs hierunter geschehenen Antrags zu verfahren. ) G e s a g r e m R i c h t e r F l o r e t, d i e a u s d e m chten=Verkaufe des Jahrs 170h eingegangenen Gelder, dem Receptor von Schüngel aber jene, welche aus dem im Jahre 1800 geschehenen Verlaufe gelbset worden, 24 judhiciale Lep. eu um einzuliefern, ersterem annebst die über gedachten Verkauf nach dem Jahre 1708 bis zum Jahr 180# einschließlich abgehaltene Protocolla unverweilt einzuschicken, so wie Curatori, auf die von demselben präsentirte Rechnungen mit der vorbehaltenen Nothdurft wirklich einzukommen, 8) Den Gebrüdern Ulrich, die von denen ex Depoti o lehnbar erhaltenen Vorschussen nachständige Zinsen nebst den Kapitalien ungesäumt zu berichtigen. 0) Juracori, den in Rücksicht des verkauften Guts Ameke und dieserhalb der Malt# zusteheuden Ausprüchen vorwaltenden Rechtsstreit schlennigst, und so bald als möglich zur Endschaft zu bringen. 10) Den Erekutoren und Erben des Pasto= ren Sauer selig zu Bremen, daß die zuerst an den Hofkammerrathen Henning zahlte 52 Dukaten und 12 Pistolen, auch die für Confirmation der Obligationen ausgelegte 8 Rthl. 2 Gr. und 1 Rthl. 30 Gr. auf Assignation des letztern Domdechanten von Droste entrichtet worden, zu erweisen, imgleichen, daß ihr Erblasser die von ihnen nachgefoderte Posten wirklich abgeführr, darzuthun. 16 11) Dem ehemaligen Schlüter des Hauses Füchten, Henrich Zöller, und ra) dem Kolon Harhof zu Voßwinkel, die ihnen im Urteil vom isten Dezember 1708 geschehenen Auflagen binnen der zielsetzlich, und bey dem Nachtheil der Präklusion vorbestimmten Frist von einem Monat zu erledigen. 13) Dem Freyherrn Franz Clemens von Fürstenberg, die wider dessen übergebene Rechnungen ven Seiten Curstoris gemachte Erinnerungen zuerledigen, so wie den, von den angepachteten Fettweiden und der Wiese sich ergebenden Nachstand der Pachtgelder sofort zu berichtigen. 14) Dem Receptor von Schüngel, die vom Hause Füchten und Keesberg annoch rückständige Rechnungen, desgleichen ein Verzeichniß aller während seiner Receptur=Jahren erwachsener annoch unberichtigter Rückstände, die er besten Fleisses beyzutreiben hat, ehestens zu übergeben, und die in der Handlung des Curators vom 28sten November 18or wider seine vorhin abgelegte Rechnungen gemachte ta, als weit es noch nicht geschehen, zu elidiren, Curstori aber sich über die zuletzt abgelegte Rechnung gleichfalls zu erklären. 15) Dem Conductor Aussel betreff der annoch rückständigen Conductions=Rechnungen dem Apostilar=Bescheide vom arsten Novemb. 1801 zu geleben. 16) Dem Curator, jenen wider den Conduc= tor Aussel wegen empfangener Früchten, so wie wider den Harhof betreff erhobener 160 Rthlr. 52 Stbr. 6 or. in leparato befangenen Rechtsstreir baldigst zu Ende zu befördern, und das in die#en besondern Sachen erfolgende Erkenntuiß zu gegenwärtigen Concursakten zu verschaffen. 17) Ebengedacbtem Curator, die aus dem Verkaufb= Prototoll de 1770 Folioaktorum 2068& 2069 sich ergebende Rückstände des Bonne, Rohe und Franz Cramer für anerkaufte Heu und Weizen, falls solche noch nicht abgetragen worden, beyzutreike;. 18) Den Erbgenamen des Hofraths Bockskepf selig, als vormaligen Curstoris; die in Sententia ciallihicate ria bemerkte Börden und Zehrungkösten jener Tage„wo ihr Erblasser sich nicht in Angelegenheiten des Hauses Füchten daselbst aufgehalten hat, der Massn zu erstatten, imgleichen die adefundto Curatore von den von Dolfs empfangene 2 Louisd'or Lehngebühren ad Depolitum zu erlegen aubefohlen, ihnen aber hievon die Diäten Belang dieser Belehnung, auch jene, welche ihrem Erblasser rücksichtlich der im Jahr 1777 zu Balve vorgewesener Liquidation mit den Keesberger Colonen gebühren, in Abzug zu bringen, gestattet, und soll übrigens dem Freyherrn von Böselager auf den Fall das auerkaufte Haus Hollinghoven von eintretender Distribution evincirt würde, für den Ertrag der evincirten Summe die rote Stelle, gleich es bereits in Hinsicht der in der Classifications=Urtel angemerkten Domkapitularischen Höfen geschehen, angewiesen, dem Domkapitularen Freyherrn von Hörde thingegen als Vormund des minderjährigen Engelbert von Hörde jene Hauptgelder sammt Zinsen und Kösten, womit er primo loco klassificirt worden, eintretenden Umständen nach, als weit es noch nicht geschehen ist, unmehro verabfolget werden, weshalb er sich bey dem Geheimen Rath Pape, dem des Endes das Gemessene aufgetragen ist zu melden hätte. Alfgarur valvis Ecclefiarum in Arnsberg, Bremen& Balve, inseratur tribus fuccelfive vicibus Relationibus publicis, addantur in. füper juris fublidizles ad competentes DD. Superiores in Münfter& Hamm adeffe stum publicandi more ibidem confueto, amp; prasentetur Conciliario aulico Judici Floret. Sigaatum Arnsberg den 22. April 1803. (L. S.) Vt. Freyherr von Weichs. Linhoff: Beylage zum Münsterschen Intelligenzblatt Nro. 49. 1803. Abertissement, Denen Herren Zeitungs=Liebhabern wird hiemit bekannt gemacht, daß die bisher vom Kaiserl. Reichs=Postamte gelieferte Zeitungen, Journale 2c. de Im Julii s. c. vom unterzeichneten Ober= Postamte besorgt werden. Die Herren Interesseuten, so mit ihren Zeitungen fürs künftige halbe Jahr nicht kontinni= ren wollen, belieben die Aufkündigungen baldigst abzugehen ,weil sonst alles stillschweigend als ferner fortdauernd angesehen werden wird. Münster den 13. April 1893. Königl, Preuß. Ober=Postamt. II. Citationes edistales. Aus besondern Befehl Sr. Hochwürden, von Sr. Königl. Majestät von Preussen allergnädigst ernannten und bevollmächtigten interims geistlichen Hofgerichts Herrn Officialen Zurmühlen werden wegen ohne testamentarischer Verordnung erfolgten Absterben der Demoiselle Maria Christina Detten auf Aurufen der übrigen Geschwistern Detten alle und jede, welche an den abwesenden Professoreu Mauritz Detten ex quocunque capite einigen Anspruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hienit öffentlich vorgeladen, um innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses, als hierzu peremptorie angesetzten Frist, ihre an gesagten Professor Detten habende Foderungen bey diesem interims geistlichen Hofgerichte durch genugsam bevollmächtigte Anwälde unter Strafe ewigen Stillschweigens vorzustellen und gehörig zu rechtfertigen. Zugleich werden sämmtliche desselben Gläubiger hiedurch verabladet„um am rzten künft. Monats August Morgens 9 Uhr vor Sr. Hochwürden Hrn, Officialen in dessen Wohnhof entweder in Person, oder durch genugsam zu einer Positiven Erklärung Bevollmächtigte zu erscheinen, die gütliche Ausgleichung zwischen ihnen und dem Curatoren abfentis respective vorbesagten Impetranten zu vernehmen, und auf die zu solchem Ende alsdann zu eröffnende Vorschlägesich bestimmt zu erklären, mit der Verwarnung, daß in Entstehung dessen dieselbe dem Befinden nach sofort für einwilligend, und die Vergleichsvorschläge für angenommen gehalten, auch den nicht Erschienenen in iplo T’ermino sofört ein ewiges Stiülschweigen auferlegt werden solle, wernach sie sich zu richten, Sigo. Münster den 16. Jun. 1803. De Tpec. Mandato R. D. Officialis Caufae Aus Besehl des Münsterischen Herrn Stadtsrichters werden sämmtliche Gläubiger, welche einigen Anspruch an der von dem Hofgerichts=Prokuratoren Amelunxen dem Pcruckenmacher Holter verkaufter, dahier auf der Bergstraße Nro. 116 belegene Behansung sammt Zubehdr haben, oder zu haben vermeinen, hiemit zum z. und letzten mal vorgeladen, um sothaue Ansprüche und Forderungen innerhalb 9 Tagen nach Verkündigung dieses dahier am Stadtgerichte unter Strafe des ewigen Stillschweigens vorzubringen und zu rechtfertigen, Signat. Münster im Königl. Preuß. interims Stadtgerichte den 16. Jun. 1803. Wattendorff. Nus Befehl des Hru, Gografen zur Sandwel### se, Licent. Aulike, werden alle u. jede Gläubiger, welche an dem Wilh. Schwieters Dorfs Legden Spruch u. Forderung haben, mit Ausschluß deren in statu onerum erwähnten Gläubiger, als Kaufhändl. Paschen, und Leidebur zu Enschede, Schmitz in Borken, Tembrinku, Stall in Ibbenbüren, Wehmhof in Lüdinghausen und Wesseling in Legden, hiedurch ein für drey= und allemal edistaliter citirt, um in Zeit eines Monats, wovon ihnen 5 Tage für den ersten,0 für den zweyten, und 9 Tage für den dritten und endlichen Termin nach erster Bekanntmachung dieses peremptorie anbezielt werden, ihre an besagten Wilh. Schwieters habende Sprüche u. Forderungen, solche mögen bestehen, worin sie wollen, nebst richtigem Verzeichniß rückständiger Zinsen bey Strafe ewigen Stillschweigens dahier in Person, oder durch bevollmächtigte Anwälde zu proponiren und zu justifiziren. Zugleich werden gedachte Gläubiger hiemit auf Mittwochen den ihten Jun. J1. J. Morgens 9 Uhr entweder in Person, oder durch genugsam und zur positiven Erklärung Bevollmächtigte vor mir zu erscheinen vorgeladen, um zu sehen und zu hören, daß alsdann zwischen dem W. Schwieters und ihnen Gläubigern ein gütlicher Vergleich ausgemittelt werden solle, mit der Verwarnung, daß die in V'ermino nicht erscheinende, oder politive sich alsdann nicht erklärende Gläubgier als Einwilligende in die Vergleichsvorschläge gehalten werden sollen. Wobey Jedem zur Nachricht dient, daß die Temporal=Inhibition bis nach vollzogenem Versuch der Güte erkannt, dem Exploranten zugleich auch bey gemessener Strafe aller und jeder Veräußerung seines Vermögens sich zuenthalten anbefohlen ist. Signat. Horstmar den r1. May 1803. Bilpinck, A Ct. III. Gerichtliche Notificationen, (us Befehl Sr. Hochwürden von Sr. Königl. * Majestät von Preussen allergnädigst ernannten und bevollmächtigten interims geistlichen Hofgerichts Herrn Officialen Zurmühlen wird hiemit bekannt gemacht, daß in Sachen Discullionis von Kaas folgende dahin gehörige Grundstücke, als a) das Schulte Niehoffs Erbe Kirspels Schöppingen, b) große Elshoven,und clütke Elshoven Erbe, beyde Kirsp. Nordwalde„sodann d) Goeverts Erbe K. Billerbeck, wie auch e) das Grundgeld des Henr. Eßmann K. Roxel, und zwar so viel das Goeverts Erbe betrift, mit Vorbehalt dem von Kerkerinck zuS tapeletwa zustehenden Juris ad licitatum, am 21. künftigen Monats Julius Morgens 10 Uhr im Paradeis der hiesigen Domkirche als gewöhnlichen Gerichtsorte gerichtlich in usum Creditorum dergestalt verkauft, daß solche zuerst pro 2estimatis, und zwar das Niehoffs Erbe zu 1166 Rthl. 18 ß. 8 dt., das große Elshoven Erbe zu 1166 Rthl. 18 ß. 8 dt., das lütke Elshoven Erbe zu 1150 Rthl. I1 6. 2 dt., das Goeberts Erbe zu 829 Rthl. 76 ß. und Eßmanns Grundgeld zu 16 Rthl. 18 ß. 8 dt. ausgesetzt, falls aber darauf nicht gebothen werden mögte, dieselbe sofort in Termino bis auf eine gewisse alsdann näher zu bestimmende Summe per minorationem herunter und ausgesetzt, sodann dem Letztund Meistbietenden zugeschlagen werden sollen Versofeee die Verkaufsbedingnissen ,wie auch der Anschlag gesagter Grundstücken beym Protokoll endsbenennten Actuarii eingesehen werden. Signat. Münster den 1I. De jud. Mandato R. D. Officialis Cruse, caufe Act. Am Mittwoch den gasten dieses und folgengen zu den gewöhnlichen Stunden soll dahier aufm Gruetsaal eine große Sammlung Bücher aus allen wissenschaftlichen Fäbesonders medizinische und belletristische sich befinden, sodann allerhand Hausgerath, als Schränke, Stühle, Tische, u. d. gl. auch Bettwerk, Linnenzeug und Kleidungsstücke den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Mit dem Verkauf der Bücher wird der Anfang gemacht, und kann der Katalog beym Protokoll dieses Gerichts eingesehen werden. Wattendorff. Am Donnerstag den zosten dieses Nachmittags 1 Uhr sellen dahier im Rathhause zwey dem Kötter Kock zu Bakum gehörige, von selbem pro Objetto executionis in Vorschlag gebrachte 34 Scheffel Saat haltende, und an der südöstlichen Ecke des Kockschen Kampes belegene Zte undgte Stücke Baulandes pro##stimsto ad 213 Rthlr. ad caufam Ruck otra Kock öffentlich und meistbietend gerichtlich verkauft werden. Die zu sölchem Ankauf Lust und Mittel habende können sich am vorbestimmten Orte und Stunde einfinden, und die Bedingungen gewärtigen. Signat. Vechte den 7. Inn. 1803. Au Mandat. D. Judicis Freuegten a. u. sepe, Gech. reytag den 1. Jul. Morgens 10 Uhr sollen zu Scharrel in des Gerd Jaußen Thoben Behausung folgende dem Henr. Jaußen daselbst zugehörige Grundstücke, als a) ein Mcor oben der Langhorst zwischen Heur, Awick und Wittib Hernis belegen, b) ein Moorkamp, welchen Herm Gerd Denker unter hat, zwischen Remmer Lübbers und Wittib Wilckens oben der Scharreler Windmühle, c) ein Moor oben den Müddeberg, 4 Acker groß, zwischen Remmer Läbbers und Gemeinheits Land, d) ein Moor oben den Park zwischen J. Vogt u. Wittib Wilkens, e) ein Moorkamp von ein halb Fuder Heugewachs hinter dem Scharreler Holze, k) einFuder Heugewachs in Plagge Meet und grote Meet mit folgender Werfte, g) der 4te Theil von der Helcke in der Woersten, h) der ate Theil von das Uffer in lange Meet, i) ein halb Fuder Heugewachs auf das Sett, und k) ein Viertel von dem Bult unter dem Feddenberg, den Meistbictenden gerichtlich verkauft werden. Signat. Friesoythe den 13. Jun. 1803. De Mandato D. Judicis Janfen Bitter; Erschbr. IV. Vermischte Nachrichten. AUm künftigen Mittwochen den 2asten dieses MonatsNachmittags um 3 Uhr soll in dem Schloß=Magazin eine Parthey Eichen=Brand= holz gegen baare in Pistolen zu 5 Rthl. zu entrichtende Zahlung dem Meistbietenden verkauft werden. In der Nacht vom 10. auf den yrten Junius l. J. ist ein schwarzbraunes Mutterpferd mit einem etwaigen greisen Kopfe und einem Stern aus dem Borghorster Feldeverstrichen; wer hievon Nachricht geben kann, hat eine angemessene Belohnung von dem Vogten Dahlhoff zu Borghorst, wo er sich zu melden, zu gewärtigen. Honnerstag den 2sten Junius Morgens um 0 Uhr sollen in der Davert nahe bey dem Inckmans Kotten ohnweit dem Witteler Baum im Kirchspiel Amelsbüren belegen, zwölf Haufen Holz und 600 Buschen meistbietend verkauft werden. Die zu diesem Ankauf Lust haben, wollen sich um bestimmte Zeit am Inckmaus Ketten einfinden. T. Lohkampff. Dadie Stadt Bockholdsche aufm großen Aaflusse nahe bey Bockhold belegene Lohmühle, als auch dabey gelegene Oelmühle mit dem bey dieser obhandenen Hause und sonstigem Grund bey der jüngern Versteigerung auf 100 nacheinander folgende Jahren jährlich für 60 Rthl. klevisch angehöher worden; indessen aber 100jähriger Bächtiger von dem Pächtiger der Oelmühle, welche auf sechs Jahren den isten Jähner 1802 anfangend, verpachtet die Pacht jahrlich zu 112 Rthl,klevisch vom iten Jänner 180 anfangend wirklich bezieht; So wird solcher vortheilhafte Genuß sodanu ferner hiemit Jedermänniglichen bekannt gemach., daß am rsten Julius lauf. Jahrs die Lohmühle mit Oelmühle sammt Haus u. Grund fürebbenannten geschehenen letzten Geboth von 60 Thalern klevisch jährlicher Pacht hinwieder auf 100 Jahren fürs letztemal ausgesetzt werden solle. Weshalben Pachtlustige sich am Freytag den isten Julius lauf. Jahrs des Morgens 10 Uhr aufm Rathhause dahier einfinden wollen. Bockhold den 10. Junius 1803. Ad Decretum Brüning Secret. Am Montag den 2ysten lauf. Monats Junius * Morgens 10 Uhr sollen in der auf der breiten Stiege belegenen Wohnbehausung des verstorbenen Herrn Hofrathen Havichorst zwey schöne kastanienbraune Pferde, ein im besten Stande befindlicher Stadt= und Reisewagen, mehrere Pferdegeschirre, worunter ein schön plattirtes, wie auch Chabraquen, mit Gold und Silber besetzt und gestickt, den Meistbietenden gegen baart Zahlung aus freyer Hand verkauft werden. Münster den 20. Jun. 1803. C. A. Hülseberg, Notar. Morgen und folgende Tage wird in meiner * W o h n u n g d a s i a t e S t ü c k v o m M ü n s t e r i schen Erzähler ausgegeben. Inhalt des raten Stücks: 1) Ein Auszug aus des Herrn Geheimen Rathes von Göckingk Kantate. 2) Der alte König von Etiopien und seine drey Söhne. 3) Der alte Chirurgus rand und sein junger Kollege. 4) Schönes Beyspiel eines zarten Gewissens. 5) Frage an Menschenkenner. 6) Hinse und sein Pfarrer über den Glauben. 7) Anckdote, 81 Charaden. 0) Avertissement. Grimm, vormaliger Kön. Preuß. Artill. Lieut. wohnhaft auf der Sandstraße Nro. 270 Ha der hiesige Bürger Lenger gesinnet ist, seinebey der Exjesuitenkirche belegene, vom Huthmacher Frese bewohnte Behausung meistbietend zu verkaufen; so können sich die zu solchem Ankauf Lusthabende künftigen Donnerstag den zosten dieses des Morgens 10 Uhr an gedachter Behausung einfinden, Signat. Koesfeld den 13. Jun. 1893. J. H. Neuhaus. Ex Commill. Menn Jemand recht guten frisch aufgenommenen Burbaum bendthiget ist, der kann ihn beym Gärtner Velthus aufm Bildergarten vor St. MauritzThore Bettelkorbweise billigen Preises bekommen, uf einem adlichen Hause zwischen Borken u. ** Bockhold ben einem einzelnen Herrn wird auf Allerheiligen einegute kündige Küchenmagd verlangt, die ihrer Kenntniß und guten Betragens beglaubte Zeugnisse beybringen kann; selbe hat sich durch frankirte Briefe zu melden bey dem Königl. Preuß. Postamte zu Bockhold. AZeinen hohen Gönnern u. werthesten Freunden dient hiemit zur Nachricht, daß ich auf Ansuchen mehterer Liebhaber meerschaumener Pfeifen eine Quantität ächte Massa erhalten habe, woraus ich alle mögliche Fagons von Pfeifen selbst verfertige, auch auf Verlangen alten fleckigten, oder fehlerhaften wieder eine neue und reine Couleur gebe. Caspar Glas, Kunsidrechsler, Bey mir sind noch etliche Ahm alten Wachholder= Blundtwein gegen billigen Preiß zu haben. T. Sträter jn. auf dem Spiekerhof. Es wird von einer vernehmen Herrschaft auf dem Lande gegen Michaeli eine Haushälterinn in Dienste verlangt, welche das Haushaltungswesen gut versteht, dabey glaubhafte Zeugnisse ihres Wohlverhaltens beybringen kann, Das Intellig. Komt. giebt Nachr. Ber Henrich Lücke auf der Rothenburg ist ganz E frisch angekommen bester Emendaler= und Schweizer Tafelkäse, Limburger, Eidammer, Nagel= und kauscher Kanterkäse, frisch geraucherter Lachs, bester Laberdan, eingeweichter Stockfisch, holländ. und einländische Faßbutter, sehr gute gebackene Birn in ganz billigen Preisen, verschiedene Sorten Stromberger Pflaumen, Enkhuyser Heringe und Bremer Pricken. enn Jemand Lust hat, eine Baumwollen= Spinnerey anzukaufen, bestehend in drey Spinnmaschinen, wovon zwey jede 05 und eine 75 Spindeln haben, nebst Haspeln und zwey Kratzmaschinen, auch eine Zwirn= und eine Plüschmaschine, der beliebe sich innerhalb 6 Wochen bey Untergeschriebenem zu melden. Auch dient zur ergebensten Nachricht, daß das zur Fabrik etwa eingerichtetes Wohnhaus nebst Klanderey= und Färbehaus mit Klander kann käuflich mit überlassen werden. Lüdinghausen im Königl. Preußischen Antheile Münsterlaudes den 13. Junius 1803. Joh. Bernard Hülswitt. Eltoindungs. Anzeige. Sie am 1hten Junius Mittags 1 Uhr dahier — zu Harkotten erfelgte glückliche Entbindung seiner Frau mit cinem gesunden Mädchen zeigt seinen Verwandten und Freunden hiemit ergebenst an der Freyherr von Kerteler, Droste zu Sassenberg. Todten=Anzeige. m roten Junius gesiel es der göttlichen Vorsehung, unsern vielgeliebten Vater, Andreas Helferich, im 5rsten Jahre seines Alters, mit den heil. Sterbesakramenten versehen, durch eine Auszehrung zumewigen Leben abzuberufen. Wir machen diesen uns empfindlichen Trauerfall unsern Anversandten und Freunden schuldig bekannt, empfehlen die Secle des Verstorbenen ihrem kristlichen Angedenken, und uns zur fernern Freundschaft. Telgte den 18. Jun. 1803. Des Verstorbenen hinterlassene Kinder. Vermischte Neuigkeiten. Hannover, vom 15. Juni. Bey dem Einmarsch in hiesiges Kuhrfürstenthum hat der General en Chef Mortier die strengesten Maaßregeln ergriffen, um die Disciplin in seiner Armee zu erhalten, und Personen und Eigenthum völlig zu sichern, Durch eine Ordre vom r. Jun. hatte er allen Korps der Armeezu erkennen geegeben: daß, wenn ein Einwohner von Individuen beraubt werden sollte, die zu der Armee gehörten, demselben auf der Stelle eine Entschädigung bewilligt werden sellte, wozu das Geld von dem Solde der Korps der Brigade oder der Division genommen werden würde„ zu welcher die S trafbaren gehörten. Da drcy Grenadiers von der a8sten Halbbrigade sichs empbrende Excesse gegen Landbewohner in der Grafschaft Diepholz erlaubt hatten, so wurden sie am aten Junius einer Milie tair=Kommission überliefert, die selbige gerichtet und verurtheilt hat, binnen 24 Stunden erschossen zu werden, Sie haben ihr Urtheil in Gegenwart ihres Korps erhalten, das zu dem Ende ohne Waffen versammelt war, und der Generallientenaut hat verordnet, daß die Bauern, deren Eigenthum durch das üble Betragen zener Grenadiers gelitten hatte, eine Entschädigung erhielten, deren Belauf von dem Solde der 48sten Halbbrigade zurückbehalten wird, Beylage Nro. 2. zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 49. Heyraths= Anzeige. usere mit beyderseitiger älterlicher Bewilli** gung am 14ten dieses vollzogene) eheliche Verbindung zeigen wir hiedurch unsern Anverwandten und Freunden schuldigst an, und empfehlen uns zur Fortdauer ihrer werthen Freundschaft. Münster Jun. 1803. Jodocus Schücking. Maria Anna Schücking, geb. Storp. Paris, vom 3. Jun. Der Bürger Thilorier hat im Publicisten einen Subscriptionsplan bekannt machen lassen, um eine Montgolfiere zu erbauen, mittelst welcher zSotausend Mann durch die Luft fortgeführt werden können,„England, heißt es in seinem Plan ,insultirt und trotzt uns. Der Held, der über unsere Schicksale wacht, wird den Bruch der Traktaten zu bestrafen wissen. Es giebt mehr als ein Mittel, über den Kanal zu kommen, auf dessen Gränzscheidung der Feind seine Sicherheit gründet. Das schnellste Mittel, wobey zugleich das Leben der Braven am wenigsten ausgesetzt ist, verdient den Vorzug. Luftballons werden diese beyden Bedingungen am besten erfüllen. Das Publikum hat schon vormals gelacht. Ich mußte dies erwarten. War in der That jemals ein Projekt, wenigstens dem Auschein nach, ausschweifender, als eine Armee gleichsem an einem Faden aufhängen, und so durch die Luft fortschicken zu wollen? Die Commission, die schon ehemals meinen Vorschlag untersuchte, hielt ihn indeß nicht für unausführbar. Sie war der Meinung, daß man erst keinen Versuch mit einer kleinern Maschine machen müßte, welche ein solches Gewicht durch die Luft fortführen könnte, welches der Schwere von zooo bewaffneten Leuten gleich kommen würde. Die Kosten dieses herrlichen Experiments betrügen nur axtausend Franken, und das Direktorium hätte sie vormals bewilligt, wenn eine Landung gegen England unternemmen worden ware. Der Unwille, den das jetzige Betragen der Englischen Rerung einflößt, läßt mich hoffen, daß eine Subscription zu einem der erstaunenswürdigsten Schauspiele zu Stande kommen werde, welches den Endzweck hat, durch die That zu beweisen, daß eine französ. Armee sich in den Ebenen Euglands niederlassen kann, ohne daß einer unserer Krieger von der Artillerie der englischen Kriegsschiffe erreicht werde.— Hierauf theilt Bürger Thilorier die Beschreibung der Art mit, wie er die Montgolfiere einrichten lassen will, um darin 300005 Mann zu transportiren. Um den Versuch zu machen, vorerst in selbiger ein Gewicht durch die Lüfte zu schicken, welches der Schwere von dreymal hunderttausend Mann gleich komme, fodert er eine Subscription von 300000 Franken in 385o Actien, jede zu 100 Franken, auf. Die Subscription soll bey allen Notarien in Paris eröffnet werden. Freyburg, vom 27. May, Auf dem sogenannten Wiehlerfelde, eine starke Viertelstunde von Bern, soll ein starkes französisches Lager gebildet werden, Von der Weser, vom 8. Jun. Es ist General Ripaud, welcher die französ. Truppen in den Herzogthümern Bremen und Verden kommandirt. Erist am zten durch Brenien passirt, wo ihn 2 Deputirte komplimentirten, um sein Hauptquartier in Verden zu nehmen. Die Universität Göttingen, deren Protector jetzt der Herr geh. Justizrath Heyne ist, hat wie man versichert, Vorstellungen an den General en Chef Mortier und schon früher an den ersten Konsul Bonaparte gesandt, mit dem Ersuchen: Göttingen der Unruhe des Krieges zu entzichen, und keine Garnison hineinzulegen, ferner die litterarischen Schätze der Universität unter völligen Schutz zu stellen, und die Fonds derselben unverändert zu lassen. Man zweifelt auch keinesweges, daß der Edelmuth der franz. Regierung und des Generalsen Chef der repub likanischen Armee im Hannöverschen diese Ausuchungen bewilligen werde. Hannover, vom 8. Jun. Auf allen hiesigen hanndverschen Anzeigen ist nun das kuhrhanndversche Wappen ausgelassen. Roch unterm ersten dieses ward bekannt gemacht,daß da beträchtliche Vorräthe an Getreide und Fourage über die Gränze außerhalb Landes trausportirt würden, es bey den gegenwärtigenZeitumständen für nöthig erachter sey, die zegen die Ausfuhr aller Getreidearten, der rauhen Fourage und alles im Lande verfertigt werdenden Brandtweins unterm agsten Oktob, v. J. erlassene Verordnung ausdrücklich in allen ihren Punkten zu erneuern. Lineburg, vom. Jun. Heute Morgen kam hier der französische Geveraladjudant mit noch 3 Offiziern an, und meldete, daß gegen Mittag 3o0 Mann franz. Infanterie einrücken würde. Gegen 12 Uhr geschah der Einmarsch. Die Franzesen zogen vor unserer stark mit hannöverscher Infanterie besetzten Hauptwache vorbey, welche ins Gewehr trat. Darauf stellten die Franzosen sich auf den Ochsenmarkt, dem Rathe hause gegen über, und erwarteten ihre Quar= zier: Billets. Ehe diese ausgetheilt wurden, hatten wir den sonderbaren Anblick, daß unsere Garde du Korps zu Pferde vor den Franzosen vorüber marschirte, und so aus dem Thore zog. Eine Kompagnie unserer Bürger, welche gerade auf die Wache ziehen wollte, stand vor dem Rathhause und machte Front gegen die Franzesen, und zwischen beyden zog die Garde du Korps durch, welche von den Franzosen durch Rührung der Trommel begrüßt ward. Der Zulauf von Einwohnern und nicht im Dienst begriffenen Hannoveranern war sehr groß; und zwen Nationen, welche sich vor einigen Wochen noch würgen wollten, sprachen itzt freundschaftlich mit einander. Goslar, vom 8. Jun. Morgen erwartet man französische Truppen in den hannöverschen Gegenden und Städten des Harzes. Das unnöthige Flüchten von da ist sehr stark gewesen. Aus dem Bremischen, vom g. Jun. . Die Franzosen beziehen nun allenthalben das Hannöversche an der Nieder=Weser. In NeuVegesack, Blumenthal 2c. sind gestern 400 M eingerückt. Das Bremische Gebiet wird als neutrak allentchalben gespektirt. Niederelbe, vom 10. Jun. ier die beruhigende und gewisse Nachricht, daß Se. Majestär der König von Preuzen die Sicherheit und Freyheit des Handels der Hanseestädte zum Gegenstande Ihrer ganz besondern Fürsorge gemacht haben, und Unterhandlungen mit der französischen Regierung obwalten, deren Erfolg wie man sich nicht ohne Grund schmeichelt, alle Besorgnisse des kaufmännischen Publikums hier und auswärts zerstreuen wird. Stade, vom 10. Jun. Am Mittwoch Morgen um 6 Uhr rückten## Mann Husaren mir einem Kapitain und Commissair hier ein, schlossen sogleich die Thore, Seischtersen dse aber eine Stunde vorher inkognito durchpassirt war. Nun wieder geöffnet, aber alle königl. Kassen und die Zollkassen zu Brunshausen versiegelt. Der kommandirende Offezier verlangte darauf, daß alle Enfflohenen, auch selbst die von der Regierung, mit ihren geflüchteren Sachen wieder zurückkommen sollten, welches auch zum Theil geschah. Auch verlangte der Offizier die auf der Schanze gewesenen Kanonen zurück. Heute erst komwen 6oo Mann Insanterie, und der Artillerse: „n„welche an der Elbtüste vertheilt werden .“ Jzusaren liegen in den Reuter= Kasernen, und die Infanterte wird bey den Bürgern ein9srr:#e Ein. ohner müssen jedem Sei;, daten täglich ein halb Pfund Fleisch und iin Pfund Brod geben, weiter sind sie ihnen nichts schuldig zu geben. Schreiben aus Curhaben, vom 12. Jnn. Gestern früh traf hier ein Detaschemens von z0 franzöf. Husaren mit einem Offizier ein den hiengen. Hafen und die Gezend in Augenschein genommen und erfahren hatten, daß sie sich auf dem neutralen Gebier der Stadt Hamhurg befänden, soentfernten sie sich nach einen kurzen Aufenthalte wieder. Ihr Benehmen war sehr artig, und der Kommandant des Detaschements stattete dem hiesigen Amtmann einen freundschaftlichen Besuch