Münste Kro. C (Oes 8ro. 5 risches genzblatt Dienstag der 4. Jänner. I. Cie#rions#distales. am Sachen ihonis von Kaas durch den in untennesetziem diis gerichtlich eröffneten Bescheid folgenden klass fizirten Kreoitoren, als ad grad 7 Vikariu- Teppe als Sesitzern Ucane 5. Pauli in Billerbeck, a gra. 20 Ceben Froeu aro#s Pelle, ad ga 24, 20, 27, 3:& 43 Gotleshaus kleinen Burloe,#d 2; Kische zu Ofteiwick„aras. 30 Vikarius Bahlenkamp als Besitzer der Viear dad. n zu dster: wick, und ad grad 31 Vikarins Fa#ick, als Einen tor Daupt rum dug##hr. Pransaquas, imgleichen nachstehenden ine## o. testa#ttes gestellten Gläubigern, nämlich Freyherrn von Droste zu Vischering: Erben Claholt wegen einer Forderung auf Wierlemans Frbe, K####ror um Tiynen, Freyherrn von Kerckerinck Stapel, und Amtsrentmeistern Gahlen zu Dällmen reso. als weit verstorben, derenselber Erben ihrepronenirte Krdernngen in der Nagß, daß die dahier zur Aerßerung gezogene Güter dafür hastbar sind, in Zeit eines Monats von Zeit der ersten Bekanntmachung mittels Anordnung leocurar###r unter der Verwarnung, daß in Entstehung dessen dieselbe von hier ab gewiesen werden sollen, zu justifiziren, nicht minder denen selven u. sämmtlichen übrigen noch unbefriedigten graduirten Creditoren, nämlich den Armen Warendorf, verwittwete Hofkammerräthinn land, Erben weiland Officialen Zur Mühlen, der Kaplänen= und Vikarien= Burse zu St. Martin, Erben Syndici Haase, und Ana Detten, Kanonikus Dieckhoff zu Feeckenhorst, Freyherr von Keiteler zu Harkotten, Erben Homeyer, Sacellanus Burlmmaio i. Erclefig Cathedralis; Erben Gerichtschreibers Abeck, Erben Landmedict Sprickman, Executorium Kuhefnes, Vie karins Lageman, Weinhändler Schwick, Catharina Woltering, Vicarii trium kegu der Kellegiarkirche zu Freckenhorst, der Vikarien=Burse im alten Dem, der geistlichen Jungfer Schwicker, Vikatius Lageman nmene Mora. Gs Vogelpott, Hermann Nikolaus Anton Zurwühlen, Eledes hiesigen hohen Doms, das pitel zu Sr. Mauritz,#####cntorinm Ludol phi de Tnten,##s Zumdrecs andReCtor Uteris S geilig Ir Dollis kapitularen von Hauxleden. Kellger#t. Mauritium, Provilores der Kirchen zu Hans * * drup, und Pastoren daselbst, Erben Hofrathen Bödeker, die Töchter der Obertellnerinn Fabritius, Erben Wydorg, Witlih Hoftäihinn Schilgen, Erben Havid Zurmühlen, Rathu. Referendarins Bruchausen mandatario nomine der Erben Maerle, Erben Weinhändlern Zumvenne, Erben Bernard Lenferding, Gastgebern Hansen, Ewistern Holstein, verwittwete von Preußing, sodann Hofrathen und Advoca##s Parri# Zurmühlen, und als weit verstorben, derselben Erben über ihre proponirte Forderungen die schließliche bis den letzten Dezember 1802 eingerichtete Liquidationen binnen selbiger Frist unter der Verwarnung, daß anforsten der Zinsenlauf sistirt werden solle, ac Protochllum Attunri einzuliefern aufgegeben worden, viele aber keine conititutos Procuratores adacta haben: So wird aus Befehl Sr Hochwürd. von Sr. Königl. Majestät von Preussen allergnädigst ernannten und bevelmächtigr. Interims geistlichen Hofgerichts Hra. Officialen Zur Mühlen ihnen solches hiemit öffentlich bekannt gemacht. Signat. Mänster den 18. Dezemb. 1802. De jud. Mandato R. D. Officialis Crufe, caufe Act. Aus besondern Befehl Sr. Hochwürden von Sr. Königl. Majestät von Preussen allergnädigst ernannten- brvollmächtigt. des Inserims Geistliche# Hofgerichts Hru. Officialen Zur Mühlen werden alle und jede, welche an den ehemals von dem Friderich Lu. olph von Torck zu Nordheringen, nachher auf wider selben unterm agsten Jänner 1788 ergangener Caduciiäts Urtel von dessen Bruder, dem verstorbenen Hauptmann Giedert Wilhelm von Torck ingefolg unterm isten Innius 1788 ex vorg gratia erhaltener Belehnung von der Abtey zu als Mannlehn zu Lehn getragene, und nach erfelgtem Absterben ebengedachten Hauptmanns Gisbert Wilhelm von Torck ohne Hinterlassung einiger Leibeserben der Adtey Deutz wieder heimgefallen, und von dieser mit Erzbischöflichem Consens an den Hofrathen Engels in Hamm als Allodium verkaufte, im Münsterschen im Kirchspiel Bo#### Ames Werne beiegene sogenane Apeldircs Räner a0 gus dein Piepelbrucks greßen# weicher gegen Aoiden au Karze und gen Ssten au Williamps Hauestückenfamp, gegen Süden an Schwamanns Remoche Jcs Wiese, gegen Westen an Goels Schlüters Kämpchen und Schua## Srund grangt. 5, Aus dem Piezele brocks neinen Kamp, welcher gegen Nurden an Wittkamps großen Kamp, gegen an Lackerholz und Haus Lacke: Kuhkamp, gegen Süben an ebengedachten Kuhkamp an Wittkampé und an Toicksgrund, gegen Westen aber au Schwamans Kämpchen und Wittlamps Haussäcken Famp granzt, c) Aus der Piepelbreck= Weideeder Wiese, welche gegen Norden an Pepelbrecks großen Kams, gegen Osten au Schwama:## Kämpchen, und an den Fußwegnach Pockum, gegen Süden an Krechtinge Wiese und gegen Westen an Schulten Blasums Wiese, sodann an Schmamau# Bach alänzt ex quocunque capite Rechte oder Ansprüche haben, oder zu haben vermeinen, hiemir ein offentlich vergeladen, um in Zeit sechs Wochen nach erster Bekanntmachung dieses(wovon ihnen 14 Tage sür den ersten, 14 für den zweyren, und I. Tage für den dritten und endlichen Termin##e. anberaumt werden, durch genugsam bevollmächtigte Anwälde bey hiesigem Interims geistlichen Hof= und Officialatgerichte zu erscheinen, und ihre an erwähnte brecks Kämpe habende oder zu haben vermeinende Rechte oder Ansprüche vorzestellen, und mittels Offenlegung darüber has benden Beweisstücken gehörig zu rechtfertis gen, mit der Verwarnung, daß sonn ach Umlauf or der Frist ihnen darüber ein emia Stillschweigen eingebunden, und weiters rechtlicher Ordnung nach verfahren werden soll. Sigaat Münfter den 27. Dez. 180 De spec. Mandato R. D. Olficialis Crufe, ceufie Zu. Befehl des von Er. Königl. Mejestät von Preußen allergnädigst ernan# ten und bevollmächtigten Interims geistlichen Hofgerichts Herrn Officialen Hochwürden werden nachstlehende Weaulan Lsplorato. nie Onerun Marthias Wilhem von Schilder zu Hamern interessirte Personal=Släubiger und Erben hiemnr Effentlich aufgefosert, um innerhalb seche Wochen nach erster Bekanntmachung dieses ihre propenirte, relpective Ferder#nges zur Halbscheid, und zwar 2 Heim Brementamp 5 Rihl. b Johann Heurich Tuldrap 1 Kil. 25 f. 8 dr. c) Kaminsegei Henrich Frechwan 19.11. 3 f. 6 dr o) Zeuer Lülf 2 Ril. e, Bürzermeist. Schräder 15 R hl.-6 ß. 111 dr. t) Schweinhirt Joh. Heine 3 R l. 22 ß. hct. g) Joh Heur. 1R! 746.6dt. h GerdHuesman 21 f. i Alber-Feimer 1aß. K. Heur. Niehues 22 ß. dr. 1 Joh. Huesker 7 Rel. 25g.8dt. m) A. M. Hellendorn 1 Rl. 14 f. n) Carl Phil##p Keller 16 Ktl. 14 ß. o E. Eickholt 6Ril. 3 p. 8 dt. p, Wittwe Joh. Heurich Eickhelt PrNil. 14 f. g) Wirtwe Mediz. Dokr. Mansheima R#tl. 24 p. adt. r) Fritz Kortens 5 Rtl. 25 ß. 8 dt. 8) Kaufmann Meyer 3 Rll. 8t. 24 dt. t) Kamisbäcker Erdbrinck 15 Rrl. 17 p 6 dt. u) Kaufmann Janike 22 f. 5de v Erbinn Joh Ditherich Meyer 1 Rtl. 5 ß. ur) Schuster Becker 5 Ril. 22 ß. 7 cr. 5) Kamiebäcker Frie derichs 21 Rtl. 11 ß. v) Meister 3 Rel, 20 f. 8 dt. 2, Wittwe Schyeidern Becker Ribl. 25 ß. as) Schneider Sattin= ger 7 Rtl. 17 f. 6 dt. bb. Kaufmann Weber 3 R l. 26 f. 2 dt. cc) Erben Ish. Schreiber 7 Ril. 15 ß. 6dt. dd Jungfer Wernike 10 Ril, 2. p. 54 dt. ees#urwe Saitlern Arnheimer 23 Ril. u1 ß. 8dt. 5.###ntmessern Berteling Erben 11 R.l. 3 ß. geger Oritung und gewöhnliche Caution, und nach Unterschied Preia Guens Oprs guaheuhine ha-editaria transactmäßig zueseben, mir der Verwarnung, daß in Entstebung dessen das vorräthige Devetzenn den sthrigen noch unbefriedigten Gläutigern reiari#t wer den soll. Mürdei den 16. Dez. 1890. Aus Befehl des Homwur#igen Münster* schen Domkapitele ver####d#####en ters und Gegraten zum Backonfeld, Herrn Franz Balihasar Wemhoff, beyder Pochten werden hiemit alle und je: Iläuviger, se aus irgend einen. Grunde an der lus r ö. im Kirchspiel St. Maustz belegenen, vem Büger Lieckmann in Legie an Srephan Wallmeyer K. St. kauften Behauzung Anspruch oder Forderung aben, eder zu haben verme ein shr allemal offener Ediktalweise den um binnen einer perempforischen Frist von 0 Wochen wovon ihnen deuersien, 1. für den zeyren, und 14Kc gefür den zien und endlichen Termin raume werden) ihre an Leschafe n c. 8 ren dnrauf sprechenden Uckunden und Beweisthümera, sammr einer richtigen Liqnidation in Person, oder dnsch vollmächtigte Anwälde so gewiß gerichtlich einzudienen und zu rechtfe Fist mt ibter De Mlandate G.dhgrarff der zwichen kcent 5 Kauch Lucaizf heit= Giesenberg und Hochdessen Frau GeSiestehafe adiriu. gebehinch Zichurn von Meienberg an einer, sedann dem erm Ercdusfen Zutgdgrich tenzuis Zienchsfreuherrn von Aurnc#berg zu Herdringen an tch e, uigen des in viesie sich, linghauten veisgenen Gutes und Herrlichkeit Herst bieher Vezandene Rechtsgrcst duch worden is1, und vorgedatister Herr Graf von Westerheit ns Hochdessen Frau Gemahlinn ihren Get und HerrGeldes und unter sonzuigen im Vereig gehenen Bestimmungen in Eingange bemerkIg###s verzichtet haben; ren au, Austehen des Herrn Frberenen Vechzsstcrlerrn von Fiustenberg alle une zere, weiche en dem im Vesie Recklinaausen beiezetien Gute und Herrlikzest Herf ex quocunque capite Spruch und Forde zu haben vermeinen, liermit ebiktoliter vorzeinden, bienen der ihnen ancnret Pereinkeiisch v##henmnten Frinr von 6 Senaten, nech für den ersten, I#eh für beit audern, und zwey für den dricten und letzten Tecmiin zeslchesetzt werden, ver dein hienigen Herrn Richter, Advotaten Sillman, an eessel. Behausung in Recktunghausen, entweder 1I. son oder durch hinlänglich Ugte zu erscheinen, ihrr allemalsge Zorseranger, Rechre und Ansrucge gehbrig 2n1geben,#nd rechtlicher Olonung nach dürch Verlegung der Justizkateriat#en zu beßrin„en. wiol genalls aber zu Hewarigen, Taß sie nach Verlauf dieses Termins nichr weirer gebirt, sendern mit ellen irhen allenfalsigen Acprischen, Forderungen 2c. rechtlich Präclndirr werden sollen. Gegeben am Gericte zu Herst im Veste Hecilinghausen den aren Der. 1001. Ad Jium. 2aur. Jnar. Aus Befehl des Hru Rechters und Gee#afen des Gogerichee Telere, Dulleren Igndz Echweling, werden alleund jede Meldeqn dge pen Wirihen Siepb. Jokann 8de„u Eveinwinfrlandem#l. Gerra#d Essenbeck den altern daserhst##e#rkaufte Nr. 77 zu Everswinkel##elegenen Wohngaug ud Wusnet irche# und Begräbnißplatz, i#ger emigeEnstrach u.d Forderung haben, hiemit########i#er ein für auemal verabladet, um solcheinnerheln6 Wochen nach erster BekanurmaDung dieses, als hierzu###remptorie angeFrist, benm Domkapitularischen Go gerieht Telate mittels Uebergebung darauf sprechender Urkunden und sonstiger Beweisthümer vorzustellen und zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß ihnen ansonst ein ewig Siillschweigen eingebunden werden soll.### Münster den zo. Nevemb. 1802: DeMandato D Ggri G. 1. Lobka###pff. AL. Bus Befehl des Hrn. Gografen zu Homroen Amts ausm Bragin Dofr. Retering werden alle und jede welchean dem Zellern, Mecking 8 kleinen Reckenund desselben Hand und#ernes#ane CaPite aut titelo Anspruch und Forderung habez, oder zu haben vermeinen, hiemit offennd abgelaren, umrihte A.. Prüche und Fordeneuinnerhalb sechs Wechen nacherster Bekannrmachnig dieses ben hießigen richts. Protololl unter Sira eewigen Stillschweigens vor= und einz bringen, und mittels Produttion de. dura#erPreche den Artanden un n sihren, Zugle#n, werden##inge Glaube auf Mwochen den seten Jaguar 3 Verablader, umdieeden Morgens 0 Uhe dahier zu Borken am gewöhnlichen Gerichtsplatzein Person oder dusch zenugsam Beronmachhate zuerscheiten, z# sehenn. z.. h9 en ruß evischeathnen und srplorgn ten Zeuer: Me verlucht werden srlle, mir derWeingrnnng daß die gledann nichterscheinende, dersich F#nm niet ernigrrure Prichtorei denBef#den nuc Inen aus gebaiten werden sollen. Wobey denselben zur Nachrichtsient, daß die Temperal- Inhibition zum Vergleichsversuche erkannt, dem Explbramen über auch######hter alle Vesänrung dey Stafe der Rulliss#, allenfalls Inkarzeraudne srafe unter#agrser. Gegeben Vorken deu 5. Reseme. 150—. 7s. Lr. Act. Dnb## orgege Heut Dienstag den aten Jan Nachmittags g zwey Uhr soll dat ans dem Spiekerhof zwischen den beyden Bräcken in der Jüddefelder Layschaft Nro. so belegene, vo#ne ganz, und rund ember meisientheils masssv erbauele, mit Siallung und einem de versehene, in gutem Stande sich befindende Haus von Dieyvierteldienst mit dem Meistgeberhalé fiever Hand verkauf werden Kauflustigen dient zur orläufigen Nachricht, daß von dem Kaufseilling ein guter Theil verrinset werden könne, Zum Lushabende wellen gefülligs dieses Haus besehen, auch die Cnicht an# vorläufig einsehen, und sich heut Nachmittag in gesagtem Hause einsinden. Schirmer, Nolar., (Hieber eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. I. 1893. Aus Befehl des von Sr. Königl. Majestät * von Preussen allergn#igst ernannten und bevollmächtigten Interims Richtern u. GBografen Cail Phil. Kreuzhage werden hiemit jene Gläubiger, so an der von dem Aibert Stumpe zu Sendenherst an des Hrn. Gerichtschreiber Beinard Joseph Laugen verkauften, auf der Weftstraße in Serdenherst Nro. 163 belegenen Behausung sammt Gehöffte eine hypothekarische Ferderung, obsonst ein dingliches Recht haben, oder zu haben vermeinen(jedoch mit Ausschluß des Kapitels ad Stum Hudgerum zu Münster, und der Stadts Armen zu Sendenhorst) ein für dreymal andurch edistaliter citirt und vorgeladen, um muerhalb 6 Wochen nach Publikation dieses wovon ihnen 14 für den ersten, 1# für den zwehten J#und 14 Tage für den dritten und letzten Termin anberaumt werden ihre daran habende hypothekarische Foderungen, obsonstiges dienliches Recht so gewiß bey hiesigem Sendenhorstischen Interims=Gerichte zu proponiren, und zu justifiziren, als ansonst ihnen ein ewig Stillschweigen eingebunden werden soll. Sendenhorst den 17. Dez. 1892. De Mandato D. Judicis Sendenb. B. H. Marmet. Not. Alt. furr. Aluf Befehl des Herrn Richters und Gografen des Amts Dülmen, Licentiaten Ferd. Retenbacher. Es ist in Concurssachen der längst verstorbenen Wittwe Clara Margarerba Hartmon, gebohrne Temming, in Dülmen am 1aten Jun. 1771 ein Classiz ficationsuriheil erschienen, worin folgende, noch unbefriedigte Gläubiger vorkommen: Hypothekarische: Joseph Temming in Dülmen mit 9#4 Rthlr. Gradu 615, Friederich Beckerbof in Hagen mit 169 Kthlr. 47 Stüber klevisch Gradu ytimno Persenal= Gläubiger: Postmeister Kettelack zu Borsen mit 3ok Aeblr. J. V. Schäffer in Dortmund mit 14 Rehlr. J. Schulie 191 Rthlr. 2 me Harnischmache in Olpe 26 Rthlr. 79 Eish. klevisch, D. H. Schäffer in DortAmnd 101 Rihlr. Bäumker in Dertmund 54 Wrch!:, Gebrüder Nieden in Velbert 145 Jchtr. 39 Stüb. klerisch. A. Gathof 72 Rihlr. Die Proviseren der hiesigen Collegiatkirche, bis zur Productien der Obtigation, mit 10 Rlhir. Kapiral und die Zinsen daven. Ausser diesen sind im aufänglichen Statu onerum noch folgende Gläubiger benenne,t wogegen keine Special= Ladung erkannt ist; Vinnemann zu Wesel 18 Rehlr. Daum ungesehr 70 Rthlr. Erben Binsfeld 75 Riblr. Frau Binsfeld 18 Rehlr. Eremit Ersiel 15# Rthlr. Cramer 7 Rthl. Am 2oten März 1703 haben die Provisoren der hiesigen Collegiarkirche eine Verstellung übergeben lassen, und darin angeführt, daß die Original= Obligation über die unter die Personalen gesetzte Foderung zwar nicht vorfindlich seye, daß aber in dem über den Verkauf des Hauses der Gemeinschuldnerin errichteten Notarial= Kauftriefe vonhten Apr. 1763, welchen der Ankäufer Pastor Kunnemann zur Sache übergeben habe, diese Foderung als eine hypothekarische auf dem Hanse haftende Foderung unter der Benennung: Drey alte Kapitalien, auch in dreyzehn(producirten) Kirchenrechnungen von 1751 bis 1763 als ein Kapital von 10 Rir. Species mit vorkommen, und diesem zufolge Graau 4t0 unter die hypothekarischen Gläuer zu setzen sch. Die noch unbefriedigten Gläubiger sine theils ohne bevellmächtigte Anwölde erschiet nen, theils sind diese verstorben. Ohne Vorladung dieser der Erben der Gemeinschald= nerin und der in Statu onerum benenmien Gläubiger kann aber diese Sache nicht ferner verhaudelt werden; es ist also(da das wirklich vorhändene Depositum nur in 31 Rthlrn, bestehet, die Berichtigung des Uebrigen aber sehr weitläufig, und in Rüccs#cht bekannter Zahlunfähigleit der unmitteibar zum Ersatze Schultigen, sehr ungewiß ist) in dem am a#ten Julis l. J. eröfneten Bescheide Ediktalladung mit enem peremte##schen Termin von 6 Wochen erkannt, dem Gerichtschreiber, auf gegenwärtige Art auszufertigen, dem Anwa#ce der Provisbren aber dreymal von 10 zu 14 Tagen durch das münsterische Intilligenzblatt und die Weseter Provinzialzeitung bekannt machen zu lassen befohlen worden. Es werden daher sowohl sämtliche vorhin genannten Gläubiger oder deren Erben, als auch die Erben der Gemeinschuldnerinn peremtorie vorgeladen, um in Zeit von 6 Wonach erster Bekanntmachung dieses durch bevollmächtigte Anwälde zur Sache zu erscheinen, dieselbe wieder aufzunehmen, und nach Unterschied ihre Foderungen zu proponiren und zu justificiren, so wie auch die erwähnte Vorstellung der Provisoren ordnungsmäßig zu beantworten, allenfalls die Anlagen an= oder eidlich abzuerkennen. Alles unter der Verwarnung der Präclusion der Bekannthaltung und nach Unterschied, daß sonst nichts desto weniger in der Sache ferner ergehen soll, was Rechtens. Gegeben unterm Dülmischen Gerichtssiegel und des Gerschtsschreibers Unterschrift. Dülmen den ihten Nos. 1802. (L. 5.) 3, A. Weddige, Auf Anhalten des Franz Zumegen als Be* nefizial Erben der ohnlängst zu Sassenberg verstorbenen Wittib Wilhelm Bückmann, gebohrne Anna Maria Wiers, werden alle und jede Gläubiger, weldeangedachter Wittiben und derselben Nachlassenschaftergugrungne rapite Spruch und Foderung haben, oder zu haben reime„ n, hiemit ein für drermal öffentlich abgeladen, um innerhalb einer peremptorischen Frist von 1Morat nach erster Bekannimachung dieses, woron innen c Tagefür den ersten, o für den zwenten, und 9 Tage für den zten und letzten Termin anberaumt werden) ihre an mehrbesagter Wittib Bückman, oder derselben Nachlassenschaft habende Ansprüche und Forderungen mittels Bieybrmgung der darüber stimmenden Urkunden der dem Sassenbergischen Gerich.e unter Strafe ewigen Stillschweigens gehörig verzubringen. Gegeben Sassenberg den zo.horemb. 1802. Auf Befehl der Hrn, Richters# F. M Borsen; Grschb. Aus Befehl des Hru, Cografen zum Homborn Amts aufm Braam Dokt. Fried. Rotering werden auf Ansuchen des Zellers Lensing, als Ankäufers des Kottens Kruse in der Bauerschaft Wirthe Kirchsp. Vorken, alle und jede, welche an solchem Korten Kruse und dessen Bewohner, Kötter Johann Herman Kruse ex quochnque capite aut titu##0 Anspruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen(jedoch mit Ausschluß des Niehüser bey Burloe, des Joh. Bernd Scholberg jetzigen Kötters Brdker, des Zellers Lütkenhorst in Wirthe, und Zellers Leusing in Wirthe, hiemit edistaltter ein für dreymal citirt und abgelagen, um solche ihre Spruch und Forderungen innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses beyhiesigem Gogerichte unter Strafe ewig. Stillschweigens gehörig vorzustellen und zu rechtfeitigen. Signat, Borten den 20. Nov. 1802. Koppers, Act Aut Befehl des von Sr. A#u##gl. Mejestät .von Preußen, allergnädigst ernannten Interims Herrn Gografen zum Stremberg, Oelde u. Herzfeld, Hrn. kicent. Brüning werden alle und jede Creditoren, so einige Spruch u. Forderungen an den Kötter Heskemper oder Bruggenwerth&. Liesborn haben, und zu haben vermeinen, biemit ein für allemal offener Ediktalweise vor; und abgela en, um in einer peremptor: Frist von 6 Wochen( wovon zonen 12 Tege für den ersten, ia für den zwevten, und 14 Tage für den zten und endlichen Termin besiimmt weiden)ihre an gedachter Heskempe eder Brsagenwerth, voer dessen Güter habende oder zu haben vermeinende Auf vübe und Forderungen berm Gerichte zu Herifeld durch genugsam bevollmächtigte Ar wälde unter Strafe ewigen Stillschweigens zu Fropen, en und vermits Poduktion in Händen habender Beweisthümer zu recht fertigen. Dann werden obbemeldte Creditoren hiedurch ebgeladen, um auf den 18. Februat 1803 Morgens 9 Uhr an des Wirigen Beicken Behausung zu Herzfeld entweder seibst, oder durch genugsam zur posttiven Erklärung instruirte Bevollmächtigte zu erscheines, zu sehen und zu hören, daß aledann zwischen ihnen und dem Convocan= ten Köttern Heskemper oder Brüggenwerh die Güte versucht werden solle, miehin alsdam sich auf die Vergleichsvorschläge tive zu erklären, mit der Warnung, doß die alsdann nicht Erscheinende, oder sich auf die Vergleichsvorschläge potti#e nicht Erklärende dem Befinden nach sofort für Einwilligende gehalten werden sollen. Schließlich wird hierdurch bekannt gemacht, daß wider die Creditoren des Heskemper oder Brüggenwerth die Temporal= Inhibition dergestalt erkannt, daß auf nicht erfolgenden Vergleich selbe in termino dem Befinden nach sofort wieder eingezogen werden solle, inzwischen dem Convocanten während Bestehung der Temporal= Inhibition alle Veräußerung seines Peculik bey Strafe der Nullität untersagt sey. Signat Herzfeld den 13. Dez. 1802. Callenberg, II. Gestohlene Sachen. ur Abendszeit den gien dieses sind dem Zeller Middendorff Kirchsp. Wolbeck resoective dessen Knechte 1o Mannshemde, gezeichnet mit O. B., sodann 8 Mannsbemde. gezeichner mit J. B M. von dem KnechteBühn entwendet worden. In der Nacht vom i7. auf den isten diessind dem Kötrern Hölscher im Berdel Kirchspiels Aiverskirchen Wettendorfer Bauerschaft: Mutterschaufe, weiß von Couleur, anf dem Schaafstall entwendet worden. Endlick in der Nacht vom 18 aufden 10. sird dem Joh. Bernd Loddenbörger Knecht ben Zeller Kiettendorf K. Wolbeck a Körbe mit Bienen entwendet. Wer von diesen Diebstählen die Thater anzeigr, dem wird unter Verschweigung seines Ramens die ediftmäßige Belehnung zugesichert. Wolbeck den 27. Dezemb 1802. Gogericht daselbst. ae VI. Vermischte Raechzichten. a der am 171en 1. M. in der Westheller Bauerschaft Kirspels Billerbeck gewesene rolle Hund sich auch in den Bauerschaften der Kirchspiele außerhalb Koesfeld gezeigt, und wahrscheinlich dort auch Hunde gebissen hat: Sowird den in den Kirchspielen Lamberti, Jacobi und Lette zur Jagd Berechtigten, vermöge Landesherrlicher Verordnung, hiedurch zur genauesten Befelgung bekannt gemacht, daß dieselben in gesagten Kirchspielen bis zum aten Februar künft. Jahrs inclusire nicht anders jagen dürfen, als unter dem Bedinge, daß die Hunde am Stricke zusammen geküppelt, und nach Unterschied einzeln an Leitseilen bis zum Orte der Jagd, und wenn diese beendiget ist, eben so wieder nach Hause geführt, zu Hause aber eingesperrt gehalten werden. Dem Obervogte, und den resp. Führern der Kirchspiele Lamberti, Jacobi u Lette befehlen wir, auf die Befolgung dieses genauest zu wachen, der nicht Befolgenden Hunde zurödten, und uns gegen die verordnungsmäßige Belohnung zu denunciiten. Urkund beamtlicher Unterschrift. Haus Darfeld den 21. Dezemb. 1802. Beamte des Amts Horstmar. A. H. B. Freyherr Droste ErbdrostDel zosien Fangar. I. Hommw. en Loften Januar 1803 Nachmittags um 2 Uhr soll ein auf der grünen Stiege sab Nro. Cat. 354 gelegenes Haus mit dahinter gelegenen Platz vom Vierteldienst, und von allen Lasten frey, bürgerliche Beschwerden ausgenommen, dem Meistbietenden unter als dann in actu vorzulesenden Conditionen verkauft werden. Kauflustige belieben sich alsdann in gesagter Behausung auf bestimten Tag und Srunde einzufinden. Schreiber, Rotar. wer auserhalb dem. Neubrückertbor nich weit von der Stadt grade neben einan derliegende Gärten, welche bey den Gär ten des Hrn. Wirthschafters Blomberg, des Hey. Stadtsrathen Wiedeman und der Wittib# rstoris Hüger belegen, sollen am Donnerstag den Izten Januer 1803 Nachmittags 2 Uhr auf gemeldten Gärten ein zeln unter alsdann in aKu vorzulesenden Bediugnissen aus freyer Hand meistbielend verkäuft werden, wobey zur Nachricht dient, daß beyde Termino Gertrucis vom Antäufer benutzt werden können. Lusttragende, welche etwa vorher die Gärten besehen wollen, belieben sich bev mir zu melden. Münster den 23. Dezemb. 1802. C. A. Hülseberg, Netar. m irien Januar soll zu Vorhelm eine Quantität niederliegender Eichen, die alle, und verschiedene, wegen ansehnlicher Stärke, insbesonder= zum Schiffbau brauchbar sind, meistbietend verkauft werden; Kauflustige werden daher eingeladen, sich am bemeldten Tage Morgens 9 Uhr daselbst auf dem hochadlichen Hause einzufinden, und die Bedingungen zu vernehmen. Borchmeyer, Forstmeist. ey dem Rentmeister I. G. Ennigmann auf dem Hause Buldern sind siebenzehn Kheinländische Mählensteine vom besten Andernacher Bruche in Cilligen Preisen zu haben. Ein junger Mensch von 18 Jahren, der seine Lehrjahren geendigt, und von honetten Aeltern erzogen, wänscht bey einer Herrschaft als Jäger gleich oder künftigen Ostern in Dienste zu treten;er verstehr alles, was zur kleinen Jagd gehört. Das Intell. Komt. giebt Nachricht. Maich bereits alle Woche für einige dahie zu Münster mit Wagens Fischwaaren von Zwoll abhole, undich nächstkünftigen Mittwochen oder Donnerstag mit etlichen Wagen eintreffe; so können diejenige, die Frachtgüter in dieser Gegend herum schicken wollen, sich bey dem Kaufhändler Joseph Bousenznelden, der ihnen das Nähere aus zeigen wird. Burman zu Ohne. Preytag den rten dieses Morgens halb 1o 1 und Nachmittags halb 3Uhr und folgenden Tagen werden aufm Waysenhause allerhand Kleidungsstücke und Linnen nebse sonstigen Effekten, auch eine Partben französtsche Bücher, wovon das Verzeichniß beym Verkauf eingesehen werden kann, meistdiekend verkauft werden. Todten= Anzeigen. #s hat dem Allmächtigen über Legen und Tod gefallen, meine inuigst geliebte Ehegattinn Maria Gertrudis Wilms, gebohrne Hunthum, im 5zsten Jahre ihres Alters, und im 22sten uufeter Ehe, nachdem sie länger dann ein Jahr die Zehrung ausgestanden, und die heilige Sakramenten empfangen, am 2ysten Dez. 1892(n die Ewigkeit zu berufen. Diesen mir und meinen zwey Kindern schmerziichen Ver#ast mas che ich mennen Beewandten und Fieunden pfliehtmäßig bekanne, und empfehle die abgeschiedene Seele in ihr Gebeth. Ang. Henr. Wilms. em Gebieter über Leben und Tod gesiel es, unsere iunigst geliebte Mutter Auna Catharina Biachtesende gebohrne Zumwalde, zu sich in die Ewigkeit zu berufen. Witempfehlen unser: anderweitigen Freunden dieselde in ihr christliches Andenken. Riesenbeck 1802. Wlhelm Brachtesende. Lisekte Brachtesende, geb. Frey. Vermischte Neuigkeiten. Wien, vim 18. Dez. Ihre Königl. Hoheit, die Frau Erzherzoginn verwittldie Herzoginn von Parma, Mari.: Amalia, sind am isten dieses mit ihrem Gefolge hier eingetroffen Der F. M. L. Freyherr von Mack ist auf höhern Befehl hieher gekommen er wird, dem Vernehmen nach, bald wieder eine thätige Rolle übernehmen. Für verschiedene Koraliers„ welche des Greßfürsten Konstantin kais. Hoh. während Höchstdessen Aufenthalt dahier von Hof aus zur Gesellschaft und als Kammerherrn veygegeben waren, sind sehr prächtige Geschenke von Sr. Maj. dem Kaiser Alexander hier eingetrossen Der Färst von Lichtenstein,Oberster von Erzberzog Karl Uhlanen, istam in#ten dies. mit äußrrst wichtigen Depeschen nach Paris abgereiset. Künfeigen Dorneistag ist im hiengen Schaufpielhause das gie abonnirte Konzert. Das Entree auf der koge ist 12 Gar. Parterre 5, Gallerie 3 Ggr. Der Aufang iß 6Uhr. Gebräder Romberg.