Anno 1802. Kro. 82. Intelli Dienstag den 12. Oktob. #s erordnung in Betreff Einführung des Königl. Preuß. Stempelpapiers. Aluf unmittelbaren Befehl der allerhöchsten Königlichen zur Civil= Occupation, Inrims= Verwaltung und Organisirung der Stadt und des östlichen Theils des Hochstifts Münster verordneten Commission wird hiermit folgendes verordnet: r. Es soll von nun an in dem Seiner Kdniglichen Majestät angefallenen Erbfürsten: thum Münster der Gebrauch des bisher daselbst üblichen Stempelpapiers aufhören, und statt desselben in allen Fällen Königlich= Preußisches Stempelpapier gebraucht werden. a. Die daselbst in Hinsscht auf das Stempelpapier= Wesen bisher bestehende Verordnungen dienen übrigens, insoweit sie nicht durch gegenwärtige Verordnung, und die anjetzt zu treffenden neuen Einrichtungen von selbst cessiren— auch noch ferner einstweilen zur Grundlage und Norm. 2. Wie aber in den einzelnen durch diese Verordnungen dahier bestimmten Fällen statt des bisher üblichen Stempelpapiers, das neue Königliche Stempelpapier nach den verschiedenen Sorten künftig gebraucht werden solle, darüber giebt die hierbey ab gedruckte Tabell die bestimmte Nachweise. 4. In Absicht des Obj Jum Litis-Stempels ist indeß dahin zu sehen, daß die in Art. 18. 2c. des Stempel= Edicts vom i7ten Dee cember 1764 benannte Sätze bleiben; Allein da die neuen Stempelbogen nicht immer gerade den Geldbetrag ausmachen; so sollen gerade so viele Bogen von dem neuen Stempelpapier in den Verfolg gelegt werden, daß der Stempel= Satz herauskömmt. 5. De Bezahlung dieses neuen Stempele papiers kann in Berliner Courant geschehen. 6. Damit dieses neue Stempelpapier übere all hinlänglich zu haben ist, so werden in mehe reren Städten und Wigbolden des Erbfürsten: thums Mänster Special= Stempel= Depots errichtet, als nämlich für das Amt Wolbeck in Münster, Beckum, Ahlen, Telgte, Sendenhorst— für das Amt Werne in Werne und Lüdinghausen— für das Amt Stromberg in Oelde und Stromberg— für das Amt Sassenberg in Warendorf und Freckenhorst, und für den aufallenden Theil des Amts Rheine in Bevergern. 7. Für jedes dieser Oepots wird ein Spe cial= Stempel= Distributeur einannt, welche an' jeder Behörde und Privaten das erserderliche Stempelpapier gegen Zahlung verabfolgen läßt. Die Namen derselben werden durch das Intelligenzblatt bekamnt gemacht, und sind auch vor der Hand bey den Amts=Nentmeister zu erfragen. 8. Diese Special=Stempel= Distributcurs empfangen das Stempelpapier von den Provincial= Stempel= Receptoren, für die hier einstweilen die Amts=Rentmeister in jedem Amte augenommen werden, und sind hierzu der Amté= Rentmeister von Wolbeck für die sämmtlichen obenerwähnten Special.=Depots im Ante Wolbeck mit Einschluß der Stadt Münster— der Amts= Rentmeister von Werne für die obigen Depots des Amts Werne mit Einschluß von Lüdinghausen— so wie die übrigen Ants=Rentmeister in ihren Aemtern als solche Provincial=Stempel= Receptoren hierdurch speciak ter committirt, und empfangen dieselben das erforderliche Stempelpapier vom Geheimen Rath. 0. Jedem Special=Stempel=Distributeur werden zwey p. Cent, und dem Previncial= Receptor oder Amts=Rentmeister ebenfalls zwey pro Cent von dem wirklich debitirten Stempelpapier für ihre Bemühung vergütet, und können solche in den monatlichen Ertracsten in Abzug gebracht werden. 1o. Gleich mit dem Schlusse eines jeden Monats fertiget der Stempel= Distributeur ein Verzeigniß, worin das von jeder Sorte empfangene Stempelpapier— das davon noch vorhandene, und— das debitirte nebst dem dafür geldseten Gelde ersichtlich ist, und sendet solches in duplo sofort nebst dem Gelde an den Provincial=Receptor, oder Amts= Rentmeister, und erhält von selben die Quitung. 11. Jeder Amts= Rentmeister fertiger sodann mit Beylegung dieser Specialien eine ähnliche Geueral=Nachweise über das von ihm empfangene— in seinem Amte debitirte, und noch vorhandene Stenpelpapier und das eingekommene Geld, und sender solche, und zwar die General Nachweise in duplo, nebst dem gelöseten Gelde nach Abzug der pro Cente, worüber die Quitung beyzulegen, an den Geheimen Rath ein. 12. Spätestens gegen den raten eines jeden Monats müssen für den vorherigen Monat die F# 3g sämmtlichen Rechnungen, nebst dem Gelde, ven den Amts= Reumeister dem Geheimen Rathe zugegangen seyn, widrigenfalls sofert die Säumigen in 2 Kilr, Strafe fällig ertheilt werden. 13. Von dem geheimen Rathe wird sodann nach eingegaigenen Rechnungen jedesmal eine General=Designation mit Vevlegung der Specialien hächsten Orts eingesendet. 1a. Jeder Provincol=Stempel= Receptor oder Ants= Rentmeister ist dem Geheimen Rath für das ihm ven Seiben auvertrauete Sreinpelpapier, dessen Debit, und die Richtigkeit der eingeschickten Rechnungen und Gelder haftbar, so wie jecer Special=Distributeur hinwider dem Amts= Rentmeister haftbar ist, und auf dessen Anverlangen demselben auch specielle Sicherheit zu leisten hat. 15. Die Provincial= Recepteren oder Amts= Rentmeister haben beym Geheimen Rath um Erhaltung eines neuen Vorraths an Stempelpapier, wenn der vorige sich zu Ende neiget, so gewiß zeitig genug sich zu melden, als widrigenfalls der daraus entstehende Schaden ihnen zur Last gelegt, und sie desfalls straffällig ertheilt werden. 16. Da übrigens von nun an der Gebrauch des bisher dahier üblichen Stempelpapiers in dem Seiner Königlichen Majestät angefallenen Erbfürstenthum Münster ganz aufhöret, so sind samtliche in demselben befindliche Behdrden, welche noch von dem vorigen StempelPapier besitzen, hierdurch angewiesen, sofort die Bestände dieses alten Stempelpapiers nebst der desfalsigen Abrechnung zur Landpfenning= Kammer, als wovon sie solches bisher empfangen, wieder einzusenden. 17. Schließlich haben die sämmtlichen Beamten, Gerichts= und andere Behörden auf die Befolgung gegenwärtiger Stempel= Taxe mit aller Strenge zu vigiliren, und dahin zu wirken, daß die Centravenienten siets gebörig zur Strafe, als welche auch bereits in den vorigen Verordnungen bestimmet worden gezogen werden. Damit diese Verordnung gehörig bekannt werde, soll sie abgedruckt, gewöhnlicher Maßen affigiret, von der Kanzel, und insbesondere auch bey allen Dicasterien, Gerichts=Behörden, ohne jedoch dieselbe#ad a#ta zu schrei ben, Publiciret, auch in das Intelligenz= Blatt eingerucker werden. Gegeben in dem von Sr. Königlichen Majestät von Preussen allergnadigst ernannten und bevollmächtigten Interims Geheimen Rath. Münster den arten September 1802. (L. S.)#t. von Landsberg. C. B. Münsterman. (Regulativ in der Beylage.) I. Citationes edistales ufeine von Sr. Excellenz des Herrn GeRerallientenunnt von Blücher an die unterzeichneren Gerichte ergangene Ordre, werden alle diezenigen, welche wegen geschehener Lieferungen, rück stäneigen Handgelds, Traktanients, oder Capiiulanien= Zulage, wegen nicht verabreichter großen Mondirungs= oder auch Propretätestücke, oder aus irgend einem andern Grunde bis ultimo Jugutt c. an das ehemalig Münstersche Infanterie=Regiment von Dinklage, oder dessen einzelne Compagnien Frrdernngen zu haben vermeinen, biemit vorgeladen, binneu 6 Wochen, spätestens in Termino den 2oten October c. vor den unterzeichneten Gerichten an deren Gerichtsstelle im Hause des Obristlientenant von Ostman Nro. 207 entweder in Person, oder durch zuläßige Bevollmächtigte zu erscheinen, und ihre Ansprüche zu einer rechtlichen Entscheidung näher auszufähren. Alle in dem peremtorischen Termin ausbleibende Gläus biger haben zu gewärtigen, daß auf eine spätere Anmeldung etwaiger Ansprüche nicht weiter geachtet, sondern sie damit präkludirt und zumewigen Stillschweigen verwielen werden sollen. Münster den 8. Sept. 1892 Die provisorischen Gerichte des ehemalig Münsterschen Inganterie=Regiments von Dinklage. von Carlowitz, als provisorischer Commandeur. Eichhorn, als provisorischer Auditeur. Mon Seiten der Erben Holstein, benenntlich Vikarius Vernard Joseph Holstein, Clara Holstein Ehefrau des Weinhändlers Mathias Hannasch, und Assessoren Henrich Joseph Deiters als Suceessoren in tnoro des abgelebten Krameramisverwandten Walter Bernard Holstein juniorn, wurde bey hiesigem geistlichen Hofgerichte vorgestellt: Sie Erbgenamen hätten das unter ihnen noch in Gemeinschaft gestandene Vermögen jetzt getheilt, und die Nachlassenschaften ihrer resp. Erblasser: als des verstorbenen Krameramtsverwandten Walter Bernard Holstein Seuioren und dessen verstorbenen Schwestern geistlichen Jungfern Anna Maria Gertrud und Clara Chrisiina Holstein, der verstorbenen Maria Gertrud Holstein Ehefrau des ab gelebten Dokt. und Pfenningkammer= Sckretarien Zumbrinck des verstorbenen Krameramtsverw. Walier Bernard Holstein junior# und des abgelebten Krameramtsverwandten Joas chim Ignaz Holstein berichtiget; ob sie nun gleich nicht glaubten, daß irgend zemand wegen der Nachlassenschaften ihrer resp. Erblasser an sie noch Feiderung hätte; se hätten sie doch, um hievon völlig sicher zu seyn„ fürgut befunden, wider alle und jede, welche an Sie in Rücksicht oberwähnter Nachlassenschaften nach zu fordern hätten, Citationes eri tales adproponendum Credita sub parna perpetui ülentii zu begehren, welche dann auch i endsbeuenntem dato erkannt worden. Solchemnach werden aus besondern Befehl Sr. Hochwürden, von Seiner Königl. Majestät v. Preussen allergnädigst ernannten und bevollmächtigten Interims geistlichen Hofgerichts Herrn Offieialen und ordentlichen Richters alle und jede„welche an dem Vikarius Beruard Joseph Holstein, Clara Holstein Ehefrau Weinhändleis Mathias Hannasch und Assessoren Henrich Joseph Deiters qua Succellor in thoro des abgelebten Krameramtsverwandten Walter Bernard Holstein zunior dahier in Rücksicht obvermeldter sämmtlicher Nachlassenschaften Anspruch oder Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für allemal en ctaliter verabladet, uminnerhaib sechs Wochen nach erster Bekanntmachung dieses ihre habende Ansprüche oder Forderungen bey hiesigem geistlichen Hofgerichte durch bevollmächtigte Anwälde zu proponiren u. gehörig zu rechtfertigen, mit der Verwarmung, daß ihnen ansonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden solle. Gegeden Münster den 14. Sept. 1802. De fpec. Mandato k. D. Offiialis A. Fancke causa Akt. Hemnach Aleid Daubenkötters aus Sellen Grafschaft Steinfurt bey und klagend daß ihr Ehemann Leuger Schnieders sie heimlich und hößlicher Weise verlassen, anbey geziemend nachgesucht hat, solchen ihren entwichenen Ehemanndessen Aufenthale sienicht wisse) ediskaliter citiren zulassen„ auch in der Sache das Gebethene zu verfügen w. R. So wird besagter Leuger Schniedes hiemit peremptorie citirt und vorgeladen, um binnen 6 Wochen a dato dieses( wovon 14 Tage für den ersten, 14 Tage für den zweyten, und 14 Tage für den zien u. endlichen Termin gerechnet werden, bey hiesig Hochgeäfl. Regierung persönlich zu erscheinen, und auf die von seiner Ehefrau Aleid Daubenkbtters wider ihn eingebrachte Oesertions=Klage so gewiß gebührend Red und Antwort zu geben als derselbe im Ausbleibungsfall zu gewärtigen, daß derselbe pro malitiolo desertore erkannt, die Ehe geschieden, und der Implorantinn sich anderweit hinwiederum zu verheprathen gestattet werden soll. Wornach sich also der Leuger Schnieder zu achten hat. Signat. Burgsteinfurt den zo. Sept. 1802. Hochgräfl. Benth. Steinf. Regierung. In Fidem Reinhardt, Secret. Regim. II. Gerichtliche Notificationen. Da bey der von der Ehefrau Schwerbrock gebohrne Maria Franziska Schulz wider ihren Ehemann, Theodor Hermann Schwerbrock zu Telgte, neuerdings anges hobenen Separationsklage quosd thorum a mensen dem gesagten Beklagten Schwerbrock vermög eines ihm am isten Julius dieses Jahrs insinuirten Mandats alle Veräußerung der gemeinsamen Güter schärfest untersagt, sodann in untengesetztem Dato die erwaunter erwähnten Ebeleuten bestandene Gäter=Gemeinschaft aufgehoben worden: So wird solches von Gerichts wegen hiemit öffentlich bekene# gemacht, damie ein jeder dey von bekie#rem Schwerbrock eiwa vorzunehmenden Güter= Veräußerungen, obsonst von ihm zu kontrahirenden Schulden sich damnach richten könne. Delper. Mandato R. D. Officialis Crufe, rausee Akt. III. Gestohlene Sachen. In der Nacht vom 27. auf den 28sttn Sept. d. J. sind dem Köttern Hollebdcke K. Ostenfelde aus dessen Backhause vermits Einbruchs entwendet worden fünf Bröde, und 4 Klanken Hanf. Wer hievon den Thäter hiesigen. Gerichte glaubhaft anzeigt, hat die ediktmäßige Belohnung zu erwarten. Oelde den 29. Sepi. 1802. Callenberg, Act. IV. Vermischte Nachrichten. Da in bevorstehender Sendwoche täglich * außer den izien das Vistren oder Eichen der ganzen auch halben Scheffel, Spinde und Becher wieder vorgenommen wird; so wird andurch bekannt gemacht, daß jeder die neuerdings noch nicht Geeichten von Morgens 8 bie#r, und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr aufm Rathhause einzuschicken habe. Mänster auZten Oktob. 1802. Wenn jemand ein Münstersches Brevier gefunden haben sollte, oder Anweisung davon geben könnte, der wolle es dem Intellig. Komt. sauf Verlangen gegen ein gutes Trinkgeld anzeigen. Da der hiesige Kaminfeger jangsthin mit & Tode abgegangen; sowird solches hiedurch bekannt gemacht, daß derjenige, welcher zu Bekleidung dieser Stelle sich dahier nieder zulassen gesinnet, und hinlängliche Atteste seines Wehlverhaltens beybringen kann, sich bey hiesigem Stadtmagistrate melden könne. Koesfeld den 28. Sept. 1802. De Mandato Magistrat. fublcripf. Neuhaus, Secret. Auf der Salzstraße sind zwey meublirte Zimmer für Studenten zu vermieten, und können gleich bezogen werden. Das-Intellig. Komt. giebt Nachricht. (Hieber eine Beylage.? Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Rro. 82. 1802. as euse alide den Pintzsch Praozicher Lochzele des eralgen Hechäste Mänster genommen werden sell. der#Dafür wird nünsterschen spreuß. Stem: Tare A pelpapier genommen Bogen Pf Kdontationes„ Atteitata judicialis„* 6 —— extrajudicialia„„ 9 Abschiedsbriefe für Bediente Amts=Rollen 6 6. Abfolutiones ab Executoriis 9 7.—— a tutoriis& curatoris9 8. Bürger=Scheine über erlangtes Bürger=Recht o. Cautiones, Cefliones& Fidejufliones, wenn svlche se paratim, und über eine sichre Summe ausgefertigt werden von 5 bis 50 Rthir. Taxe à Bogen Rtl. g9r., pf I 10 II 12 13 14 15 — 100— 200— □00 100 200— 500— 1000— In—— über 1000 Rthl. r5. Wenn die Summe nicht angegeben ist 16. Confirmationen der Rathswahlen, Amts=Rollen nungs: Artikel„„ Confirmationen der Gildemeister Abschiede, gerichtliche Confirmationen Consense über Contracte Copulations=Scheine und Contracte, so in der Taxe nicht genannt sind. 21. Curatoria 9 22. Deputstiones ceconomorum, pro annis gratize 23. Documenta judicialia,& notarialia Donationes inter vivos) wie bey Kauf=Contracten. :"" mortis caufa) Decreta alienandi k 0 27. Ehe=Stiftungen. Cantracte 28. Erbzins= Contracte, wie bey Pacht=Centracte. 29. Extractus Protocolli 5 17• 18. 19. 20. 24. 25. 26 A I 4 8 16 ### 16 Rtl. ggr. 0 6 I 1 6 12 I I 12 6 6 6 6 6 6 12 ze. Fidejuffiones; vide Cautiones. 35 Freybriefe„„ 33. Geburts= Briefe„ 33. Gildescheine, über erlangtes Gilde= oder Amts=Recht 34. Gewinnbriefe„ 35. Immilliones, so nicht gerichtlich, sondern von den Schuldnern selbst gegeben werden 36. Inventaria* 2 2 37. Judengeleite, oder Schutzbriefe 38. Kauf=Contracte, wenn der Kaufschilling sich 20 R beläuft„„„„„ 89. Kauf= Contracte, von 2o bis 50 Rthl.: 40.——— 5o bis 1oo„„ 41.——— joo bis soo„ 42.——— über soo Rthl. 43. Lehrbriefe„„„ 44. Licentiz teftandi 45.—— exequenal 2 2„ 46.—— admittendi ad novitiatum,& profeilionem 47.—— exeundi pro domiciliis Nobilibus ceeterisque monialibus„ 48. Mandata extrajudicialia.(Siehe Vollmachten.) 49. Manuseripta luper mutuo(Siehe Obligationen.) 5o. Miech= Contracte,( wie bey Pacht= Contracten.) 5#. Notarialdiplome, so acnmite pelatino ertheilt wird 52. Obligationen,(wie bey Kauf= Contracten.) 53. Pacor=Contracte, bis 1o Rihl. 54.———— von 10 Rthl. bis so Rthl. 55.———— 50—— 100 2 50.———— 100—— 200* 2 57.———— über 200 Rthl. 58 Pässe„„ 59. Permutationes,(wie bey Kauf. Contracten.) 6#. Pfand=Verschreibungen, wie bey Cautions.)= 61. P otestationes extrajudiciales 62. Quitungen don 2 bis 5o Rthl. 03.——— 50— 100„„* 04.——— 100— 200„ 6——— 200— X0O„„„„ U——— 500— 1000 2 3 67.——— über 1000 Rthlre 68. Renovationes contraftuum,( wie bey Contracten.)= 69. Requisitions=Zettel: 70. Schadloßverschreibung,(wie bey Cautionen.) Nech der„Dafür wird münsterschen spreuß. StemPeipapier genommen Bogen Taxe à Bogen Rtl pf Nach der„Dafür wird mürste Tare# pespor###er gen 71. Suppliquen, wovon das Obseskum litis nicht bezahlesR wird„„„„„ 5 72. Testamente, wenn die Nachlassenschaft über 1o0 Rthlr. beträgt„„„„ 73. Testamente— 1oo bis 20o Rthlr. 74——— 200 bié 55o„„ 75———. füher 500 Rthl.==„ ß 1 75. Transaltiones,(wie bey Kauf=Contracten.) 77. Tucoria„„* 78. Taufscheine 70. Uniones prolium 80. Venig mrars„„ K 81. Außergerichtliche Vollmachten 82. Vorstellungen,(tide Supptiquen.)„„ von Seiten der Exekutoren des abgelebten Pfarrers Arnold Joseph Lameyer zu Amelsbühren vorgestellt: gestalten gesagter Pfarrer mehrere Geschwister gehabt, als a Maria Sophia, b Auton, cMaria Elisabeth, und d Maria Anna. Lameyer, und diesen Geschwistern bereits im Jahr 1775 sein Vermögen durch eine Schenkung unter den Lebendigen übertragen, sich aber die lebenslängliche Nutzniessung und fernere Dispesttion über soo Rthlr. verbehalten, solche auch zu Gunsten der lub a gedachten Marien Sophien verfüget habe. Die Quoten, welche die obvermeldte Donatarien und respechive die benennte Erhinn an der Lameyerschen Nachlassenschaft hätten, wären von diesen zum Theil nach und nach an viele andere Personen aus verschiedenen Uebertrags=Titulen gekommen; und, um die rechtmäßige Prätendenten dieser Quoten mit Sicherheit zu wissen, die gerichtliche Ediktalladung nachgesucht, auch erkannt worden: So werden aus besondern Befehl Sr. Hochwürden, von Sr. Körigl. Majestät v. Preussen allergnädigst ernannten und bevollmächtigten Interims geistlichen Hofgerichts Herrn Officialen und ordentlichen Richters alle und jede, welche an der Nachlassenschaft des ab gelehten, Pfarrers Arnold Joseph Lameyer zu Amelsbühr ren ex capite donationis, lucceshonis, hareditariz, cellionis, aut alio quocunque titulo Anspruch haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für auemal öffentlich veraviuee., um gesagte Ansprüche oder Rechte innerhalb sechs Wochen nach erster Bekanntmachung dieses bey dem hiesigen Interims geistlichen Hof= und Officiakat= Gerichte durch genugsam bevollmächtigte Anwälde vorzustellen, und gehörig zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß sonst nach Umlauf obiger Frist ihnen darüber ein ewiges Stillschweigen eingebunden, und meiter rechtlicher Ordnung nach verfahren werden soll, wornach sie sich zu achten, Sign. Münster den 18. Sept. 1802. De spec. Mandato R. D. Officialis Cruse, causa AK. Am Samstag den rhten I. M. Oktob. des Nachmitrags 2 Uhr soll die den Erben Budde zuständige, am Prinzipalmarkt, dem aslichen Klub gegenüber belegene, Nro. 6 bezeichnete Behausung dem Meistbietenden in gesagtem Hause aus frever Hand verkauft werben, und dient den Kauflustigen zur Nachricht, daß der halbe Kaufpreiß zinsbar im Hause stehen bleiben könne. Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät wird den sämmtlichen Cleditoren der Stadt Telgie hiemit auf getragen, daß sie innerhalb acht Tagen von ihren Obligationen die leserliche und vidimirte Abschriften an Endes Unterschriebenen einzuschicken haben. Münster den 9 Dir. Von Sr. Königl. Majestär von Prenssen edinterim allergnädigst ernannte und bevollm. Beamte des Amts Wolldeck. F. F. Gersberg, Amtsrenim. Nächstankommenden Freyrag den 15 Okt. ** Morgens 11 Uhr wird die Verpflegung der in Ahlen kantonuirenden Eskadron des Herrn Obristen von Pletz inn Brod unter den alsdann vorzulesenden Bedingnissen für den Monat November auf demn Rathhause daselbst öffentlich ausgebothen werden; diejenige, welche solche zu übernehmen kust u. Mittel haben, wollen sich also zu bestimmter Zeit und Orte einfinden. Signat. Münster den 8. Oktob. 1802. Beamte des Amts Wollbeck. August Graf von Merveldt. F. F. Geisberg. Nächstankommenden Freytag den ihten ** Oktob. Morgens 11 Uhr wird die Verpflegung der vormaligen Münsterschen Kavallerie mit Brod untes den alsdann vorzulesenden Bedingnissen für den Monat November auf dem Rathhause zu Beckum öffentlich ausgebothen werden. Diejenige, welche solche zu übernehmen Lust und Mittel haben, wollen sich also zur bestimmten Zeit und Ort einfinden. Münster den z. Oktober 1802. Beamte des Amts Wollbeck Aug. Graf von Merveld. F. F. Geisberg. en Herren Subscribenten auf Hermann Goldhagens kurze Lebensbeschreibung der Heiligen Gettes 2c. dient hiemit zur Nachricht, daß der iste Theil dieses Werks die Presse verlassen hat, und bey mir gegen Erstattung des Subscriptions=Preises abgeholt werden könne. Für diejenigen, die nicht subseribirt haben, sind auch noch Exemplare des rsten Theils gegen den Ladenpreiß zu r Rthl. 8 ggr. bey mir zu haben. A. W. Aschendorff. eute den raten Oktober Nachmittags 2 Uhr sell auf der Frauenstraße eine von mir Neu verfertigte Feuerspritze, sowohl als 2 Kohren zugleich, wie auch aus jedem einzeln prodirt werden. Kenner und Liedhaber werden hiezu freundlichst eingeladen. F. Niesert. Donnerstag den 14ten Okioder Morgens 4 zin neun und Nachmitrags um zwey Uhr sollen in der davler auf der Hörstersirape belegener Behausung der Witlwe des abgeledten Prokuratoren Robrechts verschiebene Mannskleidungen und Hemder, Tische, Schränke, Veriwerk, Zinn und Kupfer, aucheine silberne Taschenuhr, und eie ne andere Uhr, auch sonstiges überflüssiges Hausgerath meistbietend gegen baare Zahlung veikauft werden. Münster den itten Otrob. 1802. Schiel, Notar. Zey Friedr. Theißing sind folgende Bücher zu haben. Guter Samen auf ein gutes Erdreich. Lehrund Geberhbuch von Jais. 10 gar. Nack Gebethbuch für katholische Christen. Neue Auflage. 1892. mit Kupf. 12 ggr. Ueber Sturmschäden in Gebirgsforsten, ihre Ursachen, und Mittel zu ihrer Verminderung, mit einer Karte von Wilh. von Wedel. Jebl Mellins Wörterbuch der kritischen Philosophie ar Band, 2te Abtheilung. 1 Rihl. Lachmann, das Industrieschulwesen, ein wesentliches und erreichbares Bedürfniß aller Bürger- und Landschulen. 1 Rthl. Hufeland, System der praktischen Heilkunde, 2r Band, iste Abtheil. Fieber= und Lokalentzündung. 1 Rthl. Reynitsch über Truhten, Truhtensteine, Barden u. Bardenlieder„Feste, Schmäuse und Gerichte der Teutschen. 2 Rihl. Henriette Bellmann von La Fontaine, 2 Theile. 3 Rthl. Carnot neue Eigenschaften der Vielecke. 8 ggr. Abécédaire nouveau, ou Methode amufante pour apprenare a lire aux Enfans: wvec figures. 8 g8r Nouveau Buffon pour Ia Jeuneffe. 4 Vol. wveckig.& Paris. a Ptbl. Beylage Nr. 2, zum Münstrischen Intelligenzblatt Nr. 82. Befehl des Herrn Richters zum stei84 gern Kreuz, Nhaus und Dlleustein, Bern. Toseny Busch, werden alle und jede Hläubiger, welche an dem von dem Zellern Lüttenyof K. Wessum Bauerschafr Averesch im Jahr 1777 von den Gebeüdern Joseph und Wilheim Kerteier aus Beckholt zu seinem Erbe angekauften, im K. Wessum belegenen sogenannten Schmitz Kamp einigen Anspruch und Ferderung, st ein dinzliches ex quocunque capite vermeintliches Recht haben, hiedurch ein für orenmal edictaliter verabladet, um in Perhald o Wochen nach erster Bekannimachung dieses sothaue Ansprüche und Forderungen mit daraus stimmenden Beweisstücken bey hiesigem Gerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens vor= und einzubringen. Signsr. Ahaus den 14. Sept. 1802. Waller, Akt. furrog. Km 18ten dieses und folgenden Tagen sollen im krummen Timpen in der Behaus sung des verstorbenen Herrn Kanonikus u. Oberbaudirekters Lipper; und zwarim Rebeuhause Nco. 71 allerhand Meublen, bestehend in Spiegeln, Stühlen, Komoden, Tischen mit marmornen Platten, Bettladen feinen Porzellain, besonders schönen Trinkgläsern, großen Glasscheiben u. s. w. durch das Meistgeboth verkauft werden. In der dsrauf folgenden Woche wird mir dem neulich zangekündigten Bücherverkaufe der Anfang gemacht werden. Coppenrath. Bit dem bey der Wittib Vogt auf der Sandstraße angezeigten Meublenverkauf wird heut und morgen noch fortgefahren. Auch ist die Behansung noch zu verheuren, und kann sofort bezogen werden. Coppenrath. Die im Kirchspiel Ueberwasser nächst dem Schmiedeamthause sub Nro. 270 belegene, und in gutem Stande befindliche Behausung, nebst der dabey gelegener Stallang, gewolbten Keller, und geraumigen Boden und Garten, auch Nebenhauschen, ist gegen diesen He. bstsendzl. verheuren, eder auch soforr zu verkaufen, und kann die Halbscheid, uuch zwey Drittel des Kaufschillings gegen billige Zinsen im Kause stetzen bleiben. Das Nähere ist zu erfohren Scy Schirmer, Notar. Heute Dienstag den###en Okrob. und folgenden Tagen sollen in der am Mark:e dem adlichen Klub gegenüber lub Nio 6 Regidii Layschaft belegener Behausung allerhand Ellenwaaren, als Zitz, Kattun, Seide, Manchester 2c. wie auch Juwelen, Gold und Eilberwerk, Schaumünzen, und zuletzt Beitwerk und sonstige Mobilien meistbietend verkauft werden. Am Donnerstag den 2rsten dieses Morgens * 10 Uhr soll das von der Witrwen Gerh. Vogt bewohnt werdendes, zu Sassenberg auf dem neuen Münsterweg Nro g5 und 96 belegenes, zu allerhand Gewerbe taugliches Haus dem Meistbietenden aus freyer Hand verkauft werden. Liebhaber wollen sich dahier auf bemeldte Zeit einfinden. Sassenberg den o. Oktob. 1802. Bey der Wittib Lechleitner auf der HörO sterstraße sind zwey in gutem Stande befindliche Jagdflinten und ein Jagdhund zu verkaufen. Bey dem Kupferschläger Gerhard Henrich Wenning auf der Salzstraße steht ein Braudtweinskessel mit Helm und Schlauge von 2 ein halb Uhm grog„welche annoch in gurem Stande, gegen billigen Preiß zu verkaufen. Keinen Freunden und Gönnern zeigeich hiedurch ergehenst an, daß ich meine bisherige Wohnung an Lamberti Kirchhofe auf dem Eck des alten Fischmarktes verlase senhabe, und das auf der Rothenburg Nro. 150 bezeichnete Haus bezogen habe; ichempfehle mich daher jedwedem; der mich mit Bestellungen beehren wird, aufs beste, und verspreche die billigsen Preise; zugleich zeigeich an, daß ben mir zu haben sev beste Sorte gehechelten und ungebechelten Hauf, bey Pfunden, Thaler= und ico Pfondweise, wie auch alle Sorten Packgarn, und dergl. Waaren mehr. 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Plattirung, Theemaschinen, Coffée= TheeSchokolade= und Milch=Töpfe, ganz moderne Armleuchter, auch Tafel=Spiel= u. NachtLeuchter, Wachsstäcke und Laternen, Eversieder, Limonade, Gestell, Brod= und KuchenKörbe, Bouteillenständer, Salzfasser, Ceufund Zucker= Dosen, Reise=Becher, Liqueurflaschen, Schreibzeuge, Platmenagen, Wasser= und Trinkgeschirre, Punsch= Fisch= Kuchen= Zucker= Salat= und Vorleg=Löffel, auch Butter=Zucker= und Solgt= Gefäße in engl. Kristall. Ein starkes Lager von sranz. Porcellain, sowohl ganze Service als einzelne Tassen für Coffée, Schokolade und Bouillon, in sehr niedrigen Preisen. Modere silberne Schuhund Knieschnallen, Thee=Schaufeln und Siebe, ganz neuen Eventaillen, jede Sorte von ganz neue engl. Brieftaschen, sowohl mit als ohne Instrumente, auch schöne engl. ReiseSchatullen, Rasir=Mahl= Frisir=Jagd= und Arbeits= Kästchen, Damen=Toiletten, auch Kopirmaschinen für Briefe und Rechnungen, ganz' feine engl. 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Rasirmesser, auch welche, wo man sich nicht mit schneiden kann, feine chirurgische Instrumente, Patent= und andere feine Lichtscheeren, feine engl. Nähnadeln, Strickstöcke, englische Pistolen mit einfachen und doppelten Läusen, aufrichtig guten Eicharo=Toback nebst denen silbernen Etuis und Mundspitzen, PatentRasirstreiche, Perspective, Operngläser, Lorgnetten, Brillen, auch Vergrößerungs= und mehrere andere optische Gläser, Flaschen ven Silber und Kristall für engl. Riechessig, engl. Thee, die feinsten engl. Farben, Chinesische Tusche, feine Bleyfedern, Zahn=Kleider= und Pferde= Bürsten, engl. Papier und unauslöschliche Dinre, um Wäsche und Leinen zu zeichnen, nebst mehreren andern Waaren, die der Kürze wegen nicht bemerkt werden können. Sie versichern die billigste Bedienung, und haben ihr Gwölbe in des Herrn Schmedding Hause auf dem Prinzipalmarkte, neben der Hauptwache. (in zur Reise und in der Stadt zu gebrauchender Wagen, zu zwey auch zu vier Personen, modern und so stark wie möglich, daben doch leicht gebaret ist, mit doppelten Schwanenbälsen, und Nothfedern, ächten starken ganzen Achsen von schwedischem Eisen und metallenen Büchsen, mit einem dazu gehörigen Reisekoffer sieht ber mir zu verkaufen. Peimabest Senior neben dem Komedienhause. Bey mir ist zu haben gutes fettes Rindfleisch das Pfund zu 2 ß. 2 dt, bestes Hammelfleisch zu 2 ß., das Mittlere zu 1ß. 9 5r., bestes Kalbfleischzu 3ß., das Mittlere zu 2 k. adt. J. Hesselmann, Freymetscher. Grcht##e& Komp. empfehlen sich diesen bev#ersiehenden Sead mit einem sehr schön assertinen Waatenlager von Bisouterie= u. Calanterie Waaen, Juwelen und Perlen, guch kaufen wir solche gegen komptante Zehlung ein. Sie logiren bey Herrn B. A. Gerkauler im Kdnig von England. . m lünftigen## anstag Morgens 0 Uhr * sollen auf der Reitschule zwey dunkelbraune Kutschpferde zum meistbietenden Verkaufe ausgesetzt werden. Eswird von einer Standesperson in Münster ein bey einer Herrschaft schon gedienter Bedienter von mittlerm Alter, der glauhafte Zeugniß seines Wohlverhaltens beybringen kann, gegen aunehmliche Bedingnisse in Dienste verlangt; der hierzu Lusthabende kann sofort den Dienst antreten und ist das Weitere am Intellig. Komt. zu erfragen. „Auf einer gelegenen Straße nahe am Prinzipalmarkt stehen mehrere Zimmer gut meublirt zu vermieten. Das Intell. Komt. giebt daven Nachlicht. AUmverflossenen Dienstag den sten Oktob. E hat sich eine auf dem Hause Harketten von Kettelerscher Seité gehörige Bracke von mitt#er Größe, ganz fuchsig, und von beyden Ohren eiwas abgeschnitten, U'Kgezeichnet, auf der Jagd verleren. Demjenigen„welcher selbige wiederbringt, oder wo sie zu finden ist, anzeigt, wird eine ange messene Belohnung versprochen. (ellie Jemand eine Lieferung von 24 Bralen urd von 6 guten vorstehenden Spiens, ganz oder zum Theil zu übernehmen sich entschliessen, so beliebe derselbe desha.b an den Herrn Oberforstmeister von Hayn zu Neuwied schriftlich fordersamst sich zu wenden, eine bestimmte billige Federung, wie viel er für jedes Stück, wenn die Hunde durch einen Jäger hier, oder am Wohnort des Lieferanten abgehelt werden, verlange, zu thun, und weiterer Nachricht sich zulgewärtigen. Mdadame Themar ist hier angekommen, und wird diesen Send über mir einem Vorrath von feinen Conservationsbrillen, Perspektiven und Mikroskopen hier bleiben; sollte sich jemand mit obgedachten Brillen oder dergieichen optischen Sachen versehen wollen, sobittet man, selbige bey Herrn Philippin, we sie logirt, nachzufrogen. [Pswird hiedurch wiederum in Erinnerung * und bekannt gemacht, daß im Wigbolr Löningen das zrezollfreye Kram=Vieh= u. Pferdemarkt diesen ihten October abgehalten wird. Eswerden daher alle in= und ausländische Käufer und Verkäufer zu dessen Besuchung hiflichst eingeladen vom . Magistrat des Wigb. Löningen. Löningen im Oktober 1862. Caspar Mund& Comp. von Schwelm werden diesen Herbstend mit allen Sortimenten seidener Tücher, auch sammetnen Westen bey Hru. Stürwald aufm Stadtskeller eintreffen; erbitten sich unbekannter Weise von geneigten Gönnern Zuspruch. Bernhard Cahen& Leser aus Elberfeld empfehlen' sich ihren Freunden im bevorstehenden Herbstsend mit einem wohl assortirten Lager von seidenen Tüchern, dito türkischen rorhen Tüchern, weissen sächstschen und blauen dito, Sammet= Frisolet= und leinenen Bändern, dito Lothbändern, Kassinett und Schioan de Kotton Westen, dito halbseidene, diro Kattunett und Toil de Kotton, gewebten Spitzen,. Kompositionskuöpfen, auch englischen metellenen Knöpfen, dito gelben. Bitten um geneigten Zuspruch, sie versprechen die konvenabelsten Preise, und reelle Bedienung, has ben ihre Niederlage bey HerrnTergeist, dem Barmherzigen Kloster gegenüber. Cev Windmüller aus Warendorf empfiehlt 4 sich diesen Herbstsend mit einem besonders schdnen Assortimene Wäaren, als Englischen und Hamburger Zitzen und Kattn ne, glatte, gemußte und gestickte Resseltücher in weiß und Kouleur, Batist, Mousselin, dito Tücher in weiß uns eulem, 6 bis 10 Viertel groß, kartunene###ito, alle Farben Manchester, schwarzen Taft, gedruckten Piquee, Hosenzengen, Kamlotte, Bettparchen, Drill, Leinen zu Meuble, Taschentücher. Er verspricht die reelleste Bedienung und billigsten Preise. Logirt bey der Mademoiselle Westhus auf der Klemensstraße. Todten= Anzeige. Es gefiel dem Allmächtigen nach seinen unerforschlichen Rathschlüssen, amyten dieses Morgens 7 Uhr meinen geliebten Mann, den Kaufmann Hermann Heinrich Bruning dahier, nach einer sieben Wochen mit größter Geduld und Ergebung in den Willen Gottes ausgestandenen schmerzhaften Krankheit, und mehrmalen mit den h. Sterbesakramenten versehen, zu sich in die Ewigkeit zu nehmen, Indemich die traurige Pflicht erfülle, meinen auswärtigen Freunden und Verwandten diesen mir und meinen 2 kleinen Kindern äußerst schmerzhaften und unersetzlichen Verlust anzuzeigen, verbitte ich mir alle Beyleidsbezeugungen, die nur meinen Schmerz erneuern würden, empfehle die Seele des Verstorbenen ihrem Cebethe, und mich ihrer Freundschaft bestens. Zugleich zeige ich hiemit an, daß die von meinem seligen Mann in Gesellschaft mit seinem Bruder unter der kirme. von B. K Bruning geführte Handlung, wie bisher, fortgesetzt werden wird. Nenkirchen bey Rheine den 8. Oktob. 1802. Wittwe M. E. Bruning, gebohrne Brüning. Vermischte Neuigkeiten. Stuttgardt, vom 22. Sept. Da bey dem Abbrennen des kleinen Theaters der ganze Kleidervorrath mit verbraut ist, so hat der Herzog und die Herzoginn einen Theil ihrer eigenen abgängigen Kleider dem Theater geschenki, um daraus die kostbaren verfertigen zu lassen, und weil auch alle Musikalien von den Flammen verzebrt , so sollen seinstweilen bloß Conversationsstücke zu deuen kein besonderes Costum erforderlich ist, auf dem noch stebenden grdßern Scha#lnthause gegeben werden. ist bereits beschlossen worden, dast künftiges Jahr ein neues Schauspielhaus aufgeführt werden soll. Paris, vom 2. Sept. Die Abreise unsers neuen Ambassadeurs in London, des Genetals Andreoft, hangt bloß davon ab, daß Lord Withwort von London abgegangen ist. Sobald diese Nachricht hier eintrifft, macht Gen. Andreossi sich auf den Weg Es ist ein Projekt vorhanden, durch welches der Rhein mir Paris, vermittelst der Flüsse Zern, Sarre, Seille, Meurthe, Mosel, Maaß 2c. in Verbindung gesetzt werden sell. Der Rhein soll schon vor alten Zeiten mit der Marne und Seine verbunden gewesen seyn, denn die nordischen Völker kamen im Jahre 80s auf diesem Kanale mit 705 Segel, und belagerten Paris. Regensburg, vom 27. Sept. In abgewichener Woche istenn scher„russischer und kaiserl. königl. Kontter hier angekommen. Ersterer soll der franzdsischen Gesandtschaft die Instruction miigebracht haben, die Entschädigungssache zu beschleunigen, und ihren Supplementairplan wegen der Entschädigungen der ReichsVersammlung, ohne solchen erst nach zur Ratssikation zu schicken, demnächst vorzulegen. Mauvermuther, daß dieser Plon noch in dieser Noche zum Verschein kommn werde. Er soll,starke Veränderungen des ersten enthalten. London, vom 28. Sept. Die Verzögerung der Ankunft des franzdsischen Ambassadeurs, Gen. Andreossi, und der Abreise des Lords Whirworth veranlo“: sen unsere Politiker zu vielen Muthmaßungen. Einige sagen, die Nichträumung der Insel Maltha von unserer Seite sey die Ursache der verzögerten Ankunft des Generals Andreossi; andere führen noch andere Meinungen an, die aber sämtlich ungegründet zu seyn scheinen, da dessen Abreise von Paris, wie man glaubt, bisher nur durch häusliche Arrangements verzögert ist.