Anno 1802 Münste Intelli 71. risches genzblatt Freptag, den z. Septemb. I. Citationes edisales. Nachstehende Ediktal=Ladung ist dem InD# telligenzblatt dreymalen zu inseriren. Den z r. Aug. 1802. F. Borggreve, Reg. Sekret Demnach die FrauRkeichsgräßign 9. WolffMetternich„ gebohrne von der Asseburg, rem Herrn Sohne, dem Herrn Reichsgrafen Maximilian Werner von Wolff=Metternich der Willensverordnung ihrer Frau Mutter zufolge, die im hiesigen Hochstifgeretegegene freyadliche Güter und Häuser Vinsebeck, Menzenbrock und Eichholz mit allen Zubehdrungen„Rechten u. Gerechtigkeiten mit den darauf obhandenen Sachen übertragen hat, und in dieser Rücksicht(besonders da den sämmtlichen Gläubigern der Frau Gräfinn gütliche Vorschläge gemacht werden sollen) beyden daran gelegenist, daß nicht nur der ganze Passiv=Bestand der Frau Gräfin völlig ins Reine gebracht, und unter andern die, welche Ansprüche auf die übetragenen Güter behaupten wollen, aufgefodert, sondern daß auch diese Gläubiger auf einem bestimmten Tag, um sich auf die ihnen zu machenden Vorschläge zuerklären, verabladet werden; solchemnach die zu diesem Ende nachgesuchte Ediktal=Ladung sowohl, als auch der Terminus zur Vernehmung der denen Gläubigern zu thuenden Vorschläge erkannt; und folgendergestalt auszufertigen aubefohlen worden: Als werden Namens Ihrer Hochfürstl. Gnaden alle u. jede Gläubiger, welche an der verwittibten Frau Reichsgräfinn von Wolff=Metternich, geb. von der Afseburg, eine gegrändete Forderung zu machen vermeinen, sowohl, als auch diejenige, welche an vorgedachten Dero Hrn. Sohn übertragenen Gütern Vinsebeck, Mengelbrock und Eichholzirgend ein Recht begründen zu können glauben, hierdurch binnen den nächsten 6 Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 14Tage für den zweyten und 14 Tage für den dritten und letzten Termin vorgesetzt werden, daß ihre respektive Foderungen und Rechte bep hiesiger Regierung anzuzeigen und zu begründen, unter der ernstlichen Warnung verabladet, daß diejenigen„welche diese ihre Foderungen u. Rechte binnen vorbestimmter 6wöchigen Frist nicht angegeben haben werden, alsdann nicht weiter gehört, sondern ihnen ein ewig. Stillschweigen auferlegt werden soll. Da nun ferner zu Anhörung und relpecti ve poßitiven Erklärung der denen Giäubis gern zu ihuenden Vorschläge der Termin auf Donnerstag den gter Nov. d. J. und folgende Tage angesetzt ist; als werden Namens obhöchstgedachter Hochfürstl. Guaden sämmtliche Gläubiger der verwierib#en Reichsgräsinn von Wolff. Meiternich(um in diesem Termine dahier persönlich, oder durch zu einer pesitiven Erklärung hinreichend Bevollmächtigte zu erscheinen, die alsdann ihnen zu thuende Vorschläge anzuhören, und sich darüber sofort bestimmt zu erklären unter der Verwarnung vorgeladen, daß diejenigen welche in diesem Termine entweder nicht erscheinen, oder auf die ihnen zu thuende Vorschläge sich nicht positive erklären werden, für einwilligend in die zu machende Vorschläge gehalten werden sollen. Urkundlich aufgedruckten Hochfürstk. Paderbornschen Regierungs: Insiegels. Signat. Paderborn den 2. Jul. 1802. ( L. S.) Vr. C. F. Langen. C. J. Meyer, Secret. Mus Befehl des von Seiner Königlichen Majestät von Preussen allergnädigst ernannten und bevollmächtigten Interimsweltlichen Hofgerichts Herrn Amtsverwalters zu Münster werden alle diejenigen, welche an den vom Kaufhändler kuzano dem Hofrathen Schlebrügge verkauften, außer Mamitz Thor belegenen Garten Fordernngen haben, mit Ausschluß des Steinhauermeisters Falger, des Affessoren Doktorn Schücking, der Weinhändlern Schaapman und Ringenberg, des Hofvogten Fischer, der Kramern Winkelmann, Offenberg und Tergeist, der Wittib Bürgermeistern Hadiehorst dahier„ und des Notarien Karhoff als Cessionarten des Kaufhändlers Kalbersieb bey Langenberg, hiemit ein statt dreymal edictaliter verabladet, um solche innerhalb sechs Wochen nach erster Bekanntmachung dieses am weltlichen Hofgerichte zur Sache Schlebrügge wider Luzano unter Strafe ewigen Stillschweigens gerichtlich dor und einzubringen. Mänster am zisten Ang. 1802. C. B. Deppenbrock, eanfz Act. Nachstehende Ediktal=kadung ist dem InW tektigenzbkatt zu dreymalen zu inserie ren. Decret. in Corf den. Jul 1802. r. borggree. Nachdem der Colonus Huckeriede zu Krevinghausen in Kirsp. Schledehausen dahier vorgesteltt, wie er sich mit ausdlücklichem Vorbehalt des gnädigsten Lehnsherrlichen Consenses, von seiner bisherigen Gutsherr= schaft den Vareadorfschen Erben zu Burgsteinfurt und Bawintel freygekauft, indessen den vereinigten Kaufpreiß nicht eher auszahlen könne, bis er gegen alle fremde Ansprüche völlig gesichert sey, und somit um die Erlassung der derhalben nöthigen Ediktal=Ladung gebethen hat, solche auch mir höchster Lehnsherrlicher Genehmigung eikannt werden. Als werden alle diejenige, welche an den dem olono Huckeriede verkaufren gutsherrlichen Rechten u. Gefällen seiner unterhabenden Stätte ex quscunque cipite, Crediti, Feudi, aut Fidei Comm Mirgend einen Anspruch zu haben vermeinen, hiedurch verabladet, solche ihre Ansprüche und Forderungen in den hiemit bestimmten peremptbrischen Fristen entweder Sonnabend den 17. Jul. Sonnabend den 14. Augoder spärestens am Sennabend den i#ten Sept. d. J. dahier zu melden, und mittels Produktion der darüber in Händen habenden schriftlichen Rachrichten u. Urkunden, oder senst gehörig zu bescheinigen, und zwar unter der ausdrücklichen Warnung, daß diejenigen, welche dieser öffentlichen Ladung nicht geleben werden, sodann mit ihren erwaigen Ansprüchen präkludirt, und zum ewigen Stillschweigen verwiesen werden sollen. Oecrerum in Confilio Dinabrück den 3. Julius 1802. (L,S.) Hochfürstl. Osnabrücksche zur Land= und Justizkanzley verordnete Director und Räthe. Lodtmann. Dyckhoff. Aus Befehl eines Hochwürdig Münsteris. ** Domkapiteks verordneten Richters und Gografen Gogerichts Meest, Hrn. Dokt. Ignaz Schweling, werden alle u. jede, wele che an dem einem hochadlichen Stift Meteln eigenhörigen Zellern Joh. Bernd Overman Bauerschaft Hembergen K. Greven bewilligte und unbewilligte Foderungen haben, Dder zu haben vermeinen hiemit edictaliter ein für allemal verabladet, um solche innerhalb 6 Wochen nach erster Betannimachung dieses, als hier zu perempterle augesetzter Frist, mirtels Uebergebung durauf sprechender Urkunden und sonstiger Beweisthümer samt Liguidation eiwarückständiger Finsen beym Hochwürd, Münsterischen Domkapitularis. Gegericht Meest durch genugsem bevollmächeigte Anwälde unter Sirafe ewigen Stillschweigens vor zustellen und gehörig zu rechtfertigen. Zugleich werden gesagre sämtliche Gläubiger des Zell. Overman Kirsp. Greven Bauerschaft Hembergen verablader, um amoten Septemb. Morgens 10 Uhr an des Hrn. Gografen Behausung entweder is Person oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälde zu erscheinen, um zwischen ihnen und den Exploranten Zell. Overman ihrer Forderungen hale ber eine gütlicheAusmittelung zu versuchen, mit der Verwarnung, daß die nicht Erscheinende und auf die zu eröffnende Vergleichsvorschläge sich nicht bestimmt Erklärende für einwilligend, und die Vergleichsvorschläge dem Befinden nach sofort für angenommen gehalten werden sollen, wobey denselben zur Nachricht dient, daß die Temporal= Inhibition bis zum Vergleichsversuch erkannt, jedoch aber auch den Exploranten alle Veräußerung der Mobilien unter Strafe nach Ermessen verbothen. Gegeben Münster den 21. Julius 1802. De Mandato D. Gogravii Lohkawiff. Geschbr. Alus Befehl eines Hochwürd. Münsteris. E Domkapitels verordneten Richters und Gografen Gogerichts Meest, Hrn. Doktor. IgnazSchweling werden alle und jede ,welche ex quocunque capire an den Eheleuten Receptoren Mennemann in Altenberge, oder deren Haab u. Gäter einige Anspräche und Foderungen haben, oder zu haben vermeinen, hiemir egictaliter ein für allemal verabladet, um solche innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses, als hiezu peremptorie angesetzter Frist, bey dem Hochwürd. Münsterif. Domkapitularischen Gegericht Meest mittels Uebergebung darauf sprechenden Urkunden und sonstiger Beweisthümer samtLiquidation etwarückständiger Zinsen durch genugsam bevollmächtigte Anwälde unter Sirafe ewigen Stillschweigens vorzustellen u. gehörig zu rechtfertigen. Imgleichen werden sämmtliche Gläubiger hiemit auf den Hten Septemder verabladet, um alsdaten in der Behausung des erwähnten Hrn. Gografen Morgens 10 Uhr in Person oder durch genugsam bevollz mächtigte Anwälde zu erscheinen, um zwischen ihnen und den Exploranten Eheleuten Receptoren Mennemann ihrer Ferderung halder eine gütliche Ausmittelung zu versachen, mit der Verwarnung, daß die nicht Erscheinende, und auf die zu eröffnende Vergleichsvorschläge sich nicht bestimmt Erklärende für einwilligend, und die Vergleichtvorschläge, dem Befinden nach, sofort für angenommen gehalten werden sellen, wobev den Gläubigern zur Nachricht dient, daß die Temporal= Inhibition bis zum Vergleichsversuch erkannt, und zur Sicherheit der Gläubiger die Descriptton und Impignorirung der sämtlichen Mobilien der Exploranten befohlen, und denselben alle Veräußerung unter Strafe nach Ermessen uns tersagt sey. Gegeben Münster den 16. Jul. 1802. De Mandato D. Gogravii Lohkampff, Grschbr. Auf Befehl des Herrn Richters zu AschenE dorf Dokt. Cordes werden alle u. jede Gläubiger, welche an das von Wülfer ans gekaufte, zu Aschendorf belegene Wohnbaus und Garten des Mecicine Licentiaten Bernard Anton Meier Ansprüche haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für dreymal verabladet, um solche Ansprüche und Ferderungen mittels Beybringung der darüber in Händen habenden Urkanden obsonstiger Beweisthümer in Zeit 6 Wochen, wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 14 für den zweiten, und is Tage für den dritten und letzten Termin bestimmt werden, bey diesem Gerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens verzustellen. Sign, den 7a. May 1802. De Mandato D. Judicis Bödiker, Grschbr. II. Gerichtliche Notificationen. Aus Befehl des Herrn Gografen zum Räschau und Richtern zu Horsimar, Bor Nienborg, Licent. Balzer, wird hiedurch bekannt gemacht, daß in Sachen erst Convocstionis Creunorum, nuntehr aber Dilculliönis des Gastgebers Joh J#enr. Wessels Dorfs Borchorst die Behausung des Diskussienten nebst Brauhaus,2 andweinbrennerey, Schwein= und Kuhställe, Wagen- und Holzhaus, samt babey belegenen großen Garten, kleinen Gehöfde und Vorplatz(welches insamt zu 155.Rel. ästmirt worden; ferner desselben Bauhaus mit dem dazu gehdrenden sogenannten Timpengarten(welches auf 325 Rthl. geschätzt werden)am Montag den izten Sept. l. J. des Morgens 0 Uhr zu Borchorst in ebenbesagtem Prinzipalhause den Meistbietenden gegen altdann bekannt zu machenden Beding= nissen gerichtlich verkauft werden sollen. Zum Prinzipalhause gehdren: ein Mans= kirchensitz in der Kirche zu Borchorst, zwey Frauenkirchensitze daselbst, Begräbnißstätte auf dem Borchorster Kirchhofe, und die Gerechtigkeit, aufm Borchorster Venne Torf zu verfertigen. Dabeneben ist solches Haus schatzfrey; indessen muß von der gusdigen Frau Abtissin zu Borchorst das Wortlehn gesonnen werden. Das Bauhaus mit dem Timpengarten ist ebenfalls schatzfrey, es muß aber aus demselben ein jährlicher Canon zu 46. am Küsterinnenamt zu Borchorst gezahlt werden. Signat, Leer den I4. Aug. 1802." J. Oftman, Akt. Am Freytag den roten Sepiemb. Nachmittags 1 Uhr soll dahier im Rathhause ein im Spredauer Esche Kirsp. Laugförden im sogenannten Holte an Mütings und Fdders Lande belegenes, zwey Scheffel Saat großes Stück Landes( dem Köiter Fdder zugehörig) ad causem Grethen o##ra Föder öffentlich meistbietend gerichtlich verkauft werden. Die zu solchem Ankauf Lust und Mittel habende können sich am vorbestimmten Orte und Stunde einfinden, und die nähern Bedingungen gewärtigen. Vechie den 4. August 1802. Ad Mandst. D. Judicis Defewenf. A. Keppel; Grschbr. III. GestohleneSachen. #s sind dem Köttern Brand K. Wolbeck am I8ten August Nachmittags zwischen I und 2 Uhr von der Bleiche zwanzig Ellen Leinwand 5 Viertel breit, ferner in der Nacht vom 20. auf den egsten selb. Monais sind den Eheleuten Schilking in Wolbeck, und der bey denselben im Hause wohnenden Anna Margareih Fischer, und zwarerstern 4 Frauenhemde, gezeichnet mit G. G letzterer aber zdite Frauenhemde gezeichnet mit A. M. k. und endlich dem bey Schilking einquartirten Soldaten zwey weisse lange Hosen von der Dehle, woselbst alles dieses Leinwand zum Trocknen gehaugen, mittels Ausnehmung eines hölzernen Fensters diebischer Weise entwendet worden. Wer dem Wolbeckschen Gerichte die Thäter glaubhaft anzeigt, so daß solche habhaft werden können, dem wird unter Verschweigung seines Namens die ediktmäßige Belohnung zugesichert. Wolbeck den 28. Ang. 1902. J. Zumbusch, Grschbr. V. Vermischte Nachrichten. ufolge vom Gericht zu Rheine amizten August l. J. erlassenen Bescheides werden hiedurch alle und jede, welche an die verstorbene Eheleute Bernd Plagge, deren hinterlassene Kinder, obsonft an den mit obervormundschaftlicher Bewilligung an den Wirthschafter-Schmitz in Nienkirchen verkauften Schillen Kotten und an die Wittib Roling daselbst öffentlich verkauften Holzgrund einigen Anspruch oder Forderung haben, verabladet, ihre Foderungen in Zeit von 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses bey Unterzeichnetem, von Gerichts wegen angeordneten Curator der Plaggen Kinder zu Nienkirchen so gewiß einzubringen, als widrigenfalls darauf keine Rücksicht mehr genommen, sondern mit Auszahlung des oberwähnten Kaufschillings und reip ellve in Beireff der Präklusion nach Vorschrift der Rechten verfahren werden wird. Sign. Nienkirchen den 19. Aug. 1802. Joh. Herm. Reckers, Notar. Es ist unter dem Wege von Hohenhelte nach Münster ein mit Silber beschlagenes Kohr verloren worden. Der redliche Finder wird ersucht, selbes am Int. Komtgegen ein billiges Trinkgeld anzuzeigen. (Hiebey eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Inteiligenzblatt Nro. 71. 1802. Da der Zeller Franz Decker Kirspels Telgte ver einiger Zeit von seinem Erbe entwichen, und seine zwey besten Pserde, von Koleur schwarz, mitgenommen, dem Vernehmen nach in der Gegend von Horstmar und Schöppingen sollte haben laufen lassen. Sollie jemand von besagten Pferden Nachricht geben können, wo selbe geblieben oder hingekommen sind, der wird freundschaftich ersucht, dem Intellig. Komt, davon Nachricht zu ertheilen. Iimkünftigen Montag deu bten Eept. dieses Jahrs Morgens 9 Uhr soll auf der groten Getter Kirspels Amelsbüren allerhand gutes Zimmerholz, alte und neue Beschußbretter, gute Feusterrahmen u. Thüren, gute Zimmermanns= und Tischlergereitschaft,einige Pyramiden= und viereckigteeiserne Ofen mit guten eisernen Pfeifen, verschiedene recht gute gehauene weisse groHe Fenstersteine, auch noch sonstige brauchBare Mobilien meistbietend öffentlich aus freyer Hand verkauft werden. Am Dienstag den ichen September l. J. ** Mergens 9 Uhr sollen ohngefähr 100 zum Schiff= und Hausbau tangliche Eichen auf Rampelinanns Erbe K. Wadersloe den Letzt= und Meistbietenden unter sichern in Termino bekannt zu machenden Bedingnissen aus freuer Hand verkauft werden. Kauflustige wollen sich am besagten Tage und etunde an meiner Behaufung einfnden. G. ben Wadersloe den 22. Jugust 1802. Rampelmann. (swird gegen diesen Herbst allenfalls noch früher ein gesetzter Mann in der Handlung gesucht, der eine zute Hand schreibt. auch in Handlungswissenschaften und im Buchhalten Kenntnisse hat, ferner erforderlichenfalls Caution stellen, und Zeugnisse seines Wohlverhaltens beybringen kann. Wenn selber diese Kenntnisse besitzt, und die auverlangte Zeugnisse hat., so wird er die Bedingungen, unter welchen man ihn in der Handlung aufnehmen will, angenehm und vortheilhaft finden. Das Int. Komt. giebt weitere Nachricht. Ftemand hat schon seit etlichen Jahren □ Schrev I griechisches Lericon, und die Geschichte Robinson des jüngern vermißt; die Besitzer derselben werden also freundlichst ersucht, selbe baldn#öglichst dem Eigenthümer, dessen Name vorne im Buche eingeschrieben, oder auch am Intell. Komt. zu erfragen ist, wieder einzuliefern. (es hat jemand am Montag auf Bercke* meyers Garten eine meerschaumene Pfese fe mit Silber beschlagen liegenlassen, oder von da über den Bispinghof verloren. Der Aufheber oder Finder wird ersucht, selbe dem Intellig Komt. gegen eine Erkenntlichkeit einzuliefern. AAllen Hohen und sonst Jedermänniglichen Et wie auch besonders meinen hohen Eöunern und Freunden mache ich hiedurch ergebenst kund: daß ich von meiner einige ren in England gemachten Reise, und der darin mir erworbenen Thier=Arzneywissenschaft, auch der Kunst, auf die beste englie sche Art zu Englisiren, Coupiren, und das vorhergehende Wallegiren der Klophengste jetzt hier zurückgekommen, und meiner Baterstadt und Vaterlande mit solcher meiner Wissenschaft nach möglichster Geschicklichkeit ferner zu dienen gesinnet bin. Ich eme pfehle mich daher desfalls gehorsamst und bestens in solchen Fällen, und wohne bev meinem Vater an Aegidii Thor dahier. Th. Carl Schulz. s steht eine ganz gedeckte und viersitzige in Riemen häugende, schon gebrauchte bolländische Kutsche zum Verkauf; Wo?— sagt das Intellig. Komtoir. Wühier in einem Hause auf einer gelegenen E* Straße sind zu vermieten 4 Zimmer, und bey jedem Zimmer eine Alkowe, welche sogleich bezogen werden können. Das Intell. somt, giebt davon Nachricht. * (sist am zisten Argust Abends ein grünseidenes Parapluys von Kinderhaus bis Münster verloren. Ver redliche Finder wird gebeihen, es gegen Belohnung am Intellig. Komt, abzugeben. (Eswird ein Compagnon zu einer sehr sicheren Handlung gesucht. Das Nähereist amhiesigen Intell. Komt. zu vernehmen. Bey mir sind jetzt und in der Folge ganz frisch zu haben beste holländische große und fette Ostheringe, alle gewöhnl. Sorten Käse, bester Laberdan und geräuch. Schonhover Salm. A. H. Deno. (Fsist Jemanden eine Hühnerhündinn zwischen Münster und demP fannenkorten nachgelaufen, und von demselben aufbe; w e r s e l b e v e i m i s s e t, u n d b e z e i c h nen kann, kann sie wieder erhalten. Das Intellig Komt, giebt Nachricht. bey Aegidii Kirchhof sind 2 meublire ** teZimmer, eins mit, das andere aber ohne Schlafzimmer, für Siudenten, oder andere einzelne Personen gegen Michaeli zu vermieten, können auch allenfalls gleich bes zogen werden. Das Jntell. Komt. 2c. iEs steht um diesen Herbstsend ein Gadem zu verheuren. Das Jutellig. Komtoir giebt Nachricht. Am Sonntag den kosten v. M. bat jemand in der Dominikanerkirche einen braunseidenen Regenschirm liegen lassen; der redliche Finder wolle gütigst selben dem Eigenthümer gegen eine Belohnung wieder zustellen. Am Intellig. Komt, ist der Eigenthümer zu erfahren. Heyraths=Anzeigen. Unsere am zisten August mit beyderseits * alterlicher Einwilligung vollzogene eheliche Verbindung machen wir unsern Verwandten und Freunden bekannt, und enpfehlen uns zur fortdauernden Freundschaft. Münster den 2. Sept. 1802. Gerhard Henrich Wenning. Cathar. Elisabeth Wenning, gebohrne Osthoff. Insere in untengesetztem deto geschehene E eheliche Verbindung machen wir unsern sämmtlichen Verwandten u. Freunden hiedurch gehorsamst bekannt, und empfehlen uns der Fortdauer ihrer Freundschaft. Papenborg den I7. August 1802. Bernard Theoder Erpenbeck. Agnes Bräkel. Vermischte Neuigkeiten. Wien, vom 14. Aug. Die Entschädigungen des Großherzogs von Toskana machen einen wichtigen Ges genstand der dermaligen Negotiationen aus, denn es ist die Rede, daß der König ven# trürien geneigt seyn solle, gegen eine lebenes längliche Pension von einer Million Liv##es# Toskana an seinen vorigen Besitzer wieder# abzutreten. Mau weis schon seit einiger# Zeit, daß der gegenwärtige Besitzer diesen Besitz gegen sein Gewissen zu seyn elchtet und es wäre daher leicht möglich, daß die französische Regierung, die nun Piemont besitzt, und in Mayland fast wie zu Hause ist, es bey diesen so sehr veränderten UmKänden nicht mehr für bedenklich hielte, dem Großherzog sein kand wieder einzuräumen, und daduich wenigstens einen Schein von einem politischen Gleichgewicht in Italien wieder herzustellen, und zugleich dadurch die Reicks= Entschädigungssache um vieles zu erleichtern. Wenigstens ist es indessen## immer interessant, zu wissen, daß darüber K Unterhandlungen im Werke sind, die bereits zu einem Grad von Consistenz gediehen sind, welcher ein glückliches Resultat sehr wahre scheinlich machte. Uebrigens ist General K Merveld zwar hingereiset, um das Kommando jener Truppen zu übernehmen, weis che die Passauer Innstadt, Salzburg und Verchfoldsgaden in Besitz nehmen sellen; allein wenn Pfalzbayern; dem Ersuchen des Varon von Hügel zufolge, seine Entschädis gungslande von dem diesfälligen Reichsschluß nicht in Besitz nimmt, so werden auch die österreichischen Truppen damit zurückhalten. Vom Mayn, vom 17. Aug. Die Hitze war in voriger Woche in den Mayngegenden so stark, daß sie die von 1783 übertraf. Das Reaumürsche Thermometer stand denoten auf 28, und den loten auf 20 Grad,(also nur 1 Grad von der Wärme des Bluts entfernt, welche bekannte lich 30 Grade hat) worauf es wieder fiel. Eine Wirkung dieser ungewöhnlichen war, daß au vielen Weinstöcken Tlauben, die nicht durch Blätter geschützt waren, verbrannt sind.— 3u Rüdesheim, Nierstein 2c. sind die Weinstöcke reichlich mit Trauben behängt, und man verspricht sich dort einen vollen Herbst. Niederelbe, vem 2##. Aug. Folgendee sind die letzthin erwähnten Briefe, in Beireff der in Schweden unterbrochenen Reise des Grafen von Panin: des Schreibens des Grafen von Klingsporr anden Grafen von Panin, Tavestehus den 12. Jun. 180—. Sen Gegi, ich kann Ew. Excellenz nur den Rach wiederholen, den c die Ehregehabt habe, Ihnen über die Forlsetzung Ihter Reise in einem Lande zu geben, das Sie nicht interes# ren kann, und in welchem Sie nicht die Annehmlichkeiten finden werden, die en Reisender zu erwarten berechtiger ist. Bey diesen Hindernissen vollziehe ich auch die Befehle des Königs, meines Herrn, indem ich Sie von dem Wunsche desselben unterrichte, daß Sie seine Staaren sobald als möglich verlassen, indemer es Ihnen, Hr. Graf, überläßt; sich entweder zu Helsingfors einzuschiffen, oder Ihren Rückweg nach der Gränze zu Lande zu machen. Sie werden zu diesem Behuf alle Erleichterung finden, die ich Ihnen zu verschaffen beauftraget bin, und die mein Adjudant, Baron v. Otter, zu vellziehen Besehl hat. Unterzeichnet: Klingsporr. Antwort auf vorstehendes Schreiben. Helsingfors den 1 Jun. 1802. Herr Graf, das Schleiben, das Ew Excellenz unter dem i2ten dies. M. durch Ihren Adjudanten, den Balon von Otter, an mich haben gelangen lassen, h. Abend erhalten. So sehr ich auch wünschte, einen so aufgeklärten Rath, als den Ihrigen, Herr Graf, zu befolgen, und ohnerachtet aller Achtung für deuselben, so lange ich ihn nur dem Bewegungsgrunde zuschreiben konnte, mir unterwegsseinige Unaunehmlichkeiten zu ersparen, würde doch das Interesse für meine Kinder mich haben vorzugsweise den Entschluß fassen lassen, lieder einige Tage zuwarten ,„um sie nicht den Gefahren der See oder neuen Fatignen auszusetzen. Jetzt betrift es aber nicht mehr eineu ertheitten Rath, und Ew. Excellenz melden mir den Wunsch des Königs, Ihres Herrn, daß ich seine Staaten verlassen soll, und die Wünsche der Monarchen sind Befehle. Die unverantwortlichen Rechte, welcheich geltend zu machen habe, werdeu mich nie die Achrung vergessen machen, die ich ihm schuldig hin, und sie werden vollzogen siyn, wenn Sie, Herr Graf, diese Zeilen erhalten werden. Daich durch mein Privatbetragen nie zu solch einem unerhörten Betrugen Vergnlussung gegeben, und stäts die Gesennungen geäußert habe, die sich für meinen Namen ziemen, so erhellet daraus„ daß das Mipvergnügen Ihres Couverains nar Handlungen, während meines Ministerii in Rupland, beygemessen werden -kann, wifür ich nur dem Kaiser, meinem ber antwoltlich bin, dessen erhabener Veyfall für meine Ehre und meinen Ruhm hinreicht. Ium allein kommt das Recht zu, mich als Diener des Staats zu richten. Ichprorestire dem zufolge feverlich gegen die verübre Gewaltthätigkeit gegen einen Winiser Sr. Kaiserl. Majestät, und nachdemich diese Pflicht erfüllt habe, bleibe mir nichts weiter übrig, als Sr. Maj. von meinem Betragen in einer Sache Rechenschaft zu geben, in welcher Ew. Excellenz meine ganze Mäßigung werden haben schäten können. Unterzeichnet: Panin. Abschrif: des Schreibens Sr. kaiserl, Majestät an den Grafen ron Panin. D. D. Minsk den 24. Junius 1802. Herr Graf, ich habe nur mit äußerstem Erstaunen aus dem Briefe, den Sie mir aus Wiburg geschickt haben, das sonderbare Benehmen ersehen können, mit welchem Sie in den Staaten des Königs von Schweden behandelt worden sind. Ich kenn nicht glauben, daß dieser Monarch einen Grund zum persönlichen Mißvergnügen gegen Sie haben könne, und es, wäre noch sonderbarer zu glauben, daß er sich für einige Handlungen während Ihres Ministerii habe an Sie halten können, bey welchen Sie nur der Doll metscher meines Willens seyn, und keine andere Verantwertlichkeit, als bloß gegen mich, haben konnten. Welches aver auch der Grund sey, der den König von den bewogen hat, diese gewaltthänge Haudlung gegen Sie auszuüben, so binich doch weniger aufgebracht über die Sache selbst, welche Ihnen nicht schaden konnie, als über die Verlegenheit, in der Sie sich mit Ihrer Familie befinden mußten. Es ist mir ubrigens angenehm, Ihnen hiedurch die Versicherung meines Wohlwellens und meiner Veun Auterzeichtet: Kurzgefaßte Neuigkeiten. Die große Kälte und die große Hitze des gegenwärtigen Sommers verdienen gleich sehrangemerkt zu werden; und soauch der viele und große Hagel, der nach allen Richtungen hin viel Schaden geihan hat. Um die Mitte des Julius waren die benachbarten Berge dei Schwarzwaldes unwei Freyburg mie Schnee bedeckt.— Im Posener Kammer= Departement, bey dem Dorfe Buk, fiel in der Nachr vom r4. zum taten August bey einem heftigen Gewitter und großen Platzregen der Hauel in Klumpen von der Größe einer geballten Mannshand herab.— Zu Kempten siel am izten Hagel, der ein Pfund wog, und mehrere Leuse verwundete, Auf der französischen Eskadre, welche von Toulon nach Afrika segelt, befindet sich ein Adjudant des ersten Konsuls, der von dem Dey zu Tunis Genugthuung für die den französis. Schiffen zugefügten Beleidigungen und die Verletzung der Traktaten mit Frankreich fodern soll. Aus Neapel wird gemeldet, das ben Altina ein neuer kleiner feuerspeyender Berg entständen sey, der viele Lava auswerfe. Längs dem Rhein werden verschiedene kleine französische Lager errichtet, in welchen unter andern auch die neu ausgehobenen Konscribirten in den Waffen geübt werden sollen. Londner Blätter enthalten folgendes: Neulich ward ein Soldat zu Dublin zum Tode verurtheilt. Er wollte seiner Frau diese traurige Nachricht mittheilen. Er sollte am Fremtage vingerichtet werden, und schrieb am Tage vorher folgenden Brief an sie: Meine liebe Frau, ich wünsche, daß du dich so wehl befindest, als ich mich jetzt befinde, und ich muß dir sagen, daß ich gestern um halb zwölf Uhr gehenkt worden bin. Ich bin sehr standhaft gestorben. Alle die vielen Menschen, die auf dem Richtplatze versammelt waren, bedauerten mein Schicksal. Erinnere dich meiner mit meinen armen Kindern„die nun keinen Vater mehr haben zich bin dein getreuer Mann bis in den Tod. Der englische General Stewart ist zu Konstantinopel angekommen. Er hat den Auftrag, sich nach Aegypten zu begeben, um deselbst das Nörhige in Absicht der Räckkehr der englischen Truppen zu veranstalten. Er hatie am 2zsteu eine Konferenz mit dem Reis=Effendi, worin er selbigem die Vermittelung seines Hofes anbot ,um die schen den Beys und der Pforte bestehenden Streitiskeiten beyzulegen. Er mächte den Verschlag, den Beys eine Gegend in Aegypten anzuweisen, wo sie der Pforte nicht nachtheilig werden könnten. Der Effendt aber ertheilte die Antwort: Daß so lange die Beys in Aegypten wären, keine Ruhe in diesem Lande zu erwarten sey Se. Kuhrfürstl, Durchlaucht von Teier befinden sich unpätlich. Seit einigen Tagen hat man zu Paris in dem Musäum für die Antiken en Bruchstück eines marmor###en Basreliefs ausgesiellt, welches aus dem Tempel der Minerva zu Athen gekommen. Perickes übertrug den Baudesselben an Phidias, der die Aufsicht über die Arbeit hatte, und alle Bildbauerarbeit in demselben theils selbst verfenigte, theils nach seinen Zeichnungen verfertigen ließ. Es ist alse dieses Bruchstück als ein Werk von Phidias anzusehen. Von Paris sind auf Ansuchen des Kaisers einige der geschicktesten Aerzte nach Wien gereiser, um über den Gesundheits zustand des Erzherzogs Karl zu Rathe gezogen zu werden. Anl 9 * waltersn che an de nemann rungenh verablad# chen nach weltliche Stillschw Dann: der selbst klärung Impetras Strafe be gen Mon hochgedar sönlich zu wie zwisd Petranten le, mit scheinend de sofort den sollen ditoren b# versuch di