Anno 1801 Nro. JoI Mit Bewilligung des Regierenden Freytag, den r8 December. KI. Citationes edistales. Hus Befehl des Hochwürd. Münstr. DomPtapitels verordneten Richters u. Gografen Gogerichts Meest Dekt. Schweling werden der Joh. Henr. Badde,welcher in jüngeren Jahren die schatzbare Wiggersstätte zu Altenberge bewohne, aber sich von da entfernt hat, und dessen Aufenthalt unbekannt, wie auch alle und jede, welche an der von ihm bewohnten schatzbaren Stätte zuAltenberge aus ir geud einen Grunde Anspruch haben, oder zu haben vermeinen, hiemit edictaliter ein für allemal, und zwar der Joh. Henr. Badde darum verabladet, um innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses, als hier zu petemotorie angesetzten Frist, zu erscheinen, die räckständige Schatzung nachzutragen, und wegen richtiger Abführung der laufenden Schatzung Sicherheit zu stellen; diejenige aber, welche Anspruch an gemeldter von Badde verlassener schatzbaren Stätte haben, oder zu haben vermeinen, deswegen, um innerhalb erwähnter perempterischer Frist solche Ansprüche und Forderungen mittels Uebergebung darauf sprechender Urkunden und Beweisthümer samt Lie quidation etwa rückständiger Zinsen beym Hochwürd. Münst. Domkapitul. Gogericht Meest durch bevollmächtigte Anwälde zu proponiren und zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß im Nichterscheinungsfall des Joh. Henr. Badde die Stätte öffentlich meisthietend gerichtlich verkauft,, und den nicht erscheinenden Gläubigern erwähnter Stätte einewiges Stillschweigenseingebunden werden solle. Gegeben Münster den 11. Novemb. 1801. De Mandato D. Gogravii Lohkampff. Grschbr. Mus Befehl des Hochfürstl. Münsterischen Herrn Richters der Stadt u. Gografen des Amts Werne, Licent. Strobandt werden alle und jede Gläubiger, welche an dem Köttern Meerhove Kirchspiels Olfen, oder desselben Haab u. Gütern einige Ansprach und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, zum rsten,aten, zten und letzten mal öffentlich hiedurch abgeladen, um in Zeit 6 Kochen nach Verkündigung dieses, wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 1# für den zweyten, und 14 Täge für den dritten und letzten Termin peremptorte anberal mi werden, sothane Ansprüche und Forderungen und darauf stimmende Ulkunden oder sonstige Beweisthümer unter Strafe ewig. Stillschweigens bey hiesigem Gerichte vorund einzubringen. Dann werden aus nämlichen Befehl oberwähnte Gläubiger hiedurch abgeladen, um auf Mirtwochen den zesten nächstkünftigen Monats December Morgens 10 Uhr entweder selbst, oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälde dahie am gewöhnlichen Gerichtsorte zu erscheinen, sodann zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen undvorbenennten Exploranten Költern Meerhove K. Olfen ein gütlicher Vergleich ihrer Forderungen halber versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß die alsdann nicht erscheinende oder sich bestimmt auf die Vergleichsvorschläge nicht erklärende Gläubiger pro contentientibus gehalten werden sollen, Signat Werne den 1#. Nov. 1891. De Mandato D). Judicis Schröer, substit. Grschbr. Aus Befehl des Herrn Richters Licent. K. * Phil. Kreuzhage werden alle und jede Creditoren, welche an dem Zellern Frye K. Drensteinfurt, und dessen Haab und Gütern einige Spruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für dreymal verabladet, um solche innerhalb sechs Wochen snach erster Bekanntmachung dieses, wovon ibnen 14 Tage für den ersten, 14 für den zweyten, und 14 Tage für den dritten Termin auberaumt werden, beym Sendenhorstischen Gerichte vermittels darüber in Händen habenden Urkunden, obsonstiger Beweisthümer so gewiß zu proponiren und zurechtferrigen, als ihnen ansonst ein ewigesStillschweigen eingebunden werden soll. Zugleich werden selbige Creditoren hiemit auf den 2esten Dezember l. J. verablgdet„um alsdann Morgens 10 Uhr auf dem Rathhause am gewöhnlichen Gerichtsorte zu Sendenhorst vor obgemeldien Herri Richter entweder in Person oder durch einen geBevollmächtigten zu erscheinen, zu sehen und zu hören., daß zwischen ihnen und obgemeldten Zellern Frye ein gütlicher Vergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß die nicht Erscheinende, obsonst auf die in lermino vorgebrachte Vergleichevorschläge sich potune nicht Erkärende sofort dem Befinden nach für Einwilligende gehalten werden sollen. Gegeben Sendenhorst den 18 Nov. 180# Marmet, Grschbr. Aus Befehl des Herrn Gografen zum Rüschau, und Richtern zu Borghorst, 2c. auch des Schlosses und der Freyheit Nienborg, Licent. Baltzer, werden auf Anhalten des Bernd Losing zu Nienvorg alle und jede, welche an besagren BerneHerm Losing, dessen Ehefrau, gebohrne Elisabeth Voß, auch dessen Antecessoren in thoro Albert Mensing eiwa zu fodern haben, hiemit ein für allemal ecictahter citirt und abgeladen, um in Zeit eines Monats nach erster Verkündigung dieses ihre an selbigen Losing, dessen dessen Ehefrau, und Autecessoren habende Ansprüche und Forderungen semt darüber sprechenden Beweisthümern bey Strafe des ewigen Stillschweigens zu proponiren. Zugleich werden gedachte Gläubiger hiemit vorgeladen, um am 18ten Jänner k. I. 1802 Vormittags 50 Uhr zu Nienborg am Gerichte zu erscheinen, zu sehen und'zuhdren, daß zwischen ihnen und dem Exploranten ein gütlicher Vergleich tentirt werden soll, und zwai unter der Verwarnung, daß die alsdann nicht Erscheinende, obsonst sich politive nicht Erklärende dann als itzt pro Conlentientibus gehalten sehn sollen; wobei übrigens den Creditoren zur Nachricht dienet, daß zwar auf Anhalten des Explorantenemporalis iphrrbit## bis zum Vergleichsversuch erkannt, indessen aber selbigem Exploranten jede Veräußerung seines Vermögens bey ordnungsmäßiger Strafe untersagt worden, Signat. Nienborg den 23. Nov. 1801. Ad Decretum D. Judicis Grone, Grschbr. Auf Ansuchen Anwalds des Zeuers Sans — ders„Aditers Westermann von Hausstette und übriger Consorten, als Ankäufer des dem Herrs Major Frieder. Christian v. Oynhausen zu Hepen zuständig gewesenen Hausstätter Frucht= und Blutzehntens, werden alle und jede, welche an solchem Frucht- und Blutzehnten aus einem Pfandoder irgend einem andern dinglichen Anspruch haben, oder zu haben vermeinen, hiemir edictaliter zum isten, eten und zreu mar peremptorie verabladet, um innerhalb 6 Wochen nach Verkündigung dieses( wovona für den ersten, 2 für den andern, und 2 für den dritcen und letzten Termin bestimt werden) oder wenn alssann kein Gerichtstag seyn sollte, den erst darauf folgenden persönlich oder durch genugsam Bevollmächrigte( welche jedoch von den Gläubigern hiesigen Amts nicht anders, als auf eigene Kösten zugelassen werden) vor mir dahier zu Gerichte zu erscheinen, und ihre an vorbemerkten Hausstetter Frucht= u. Blutzehnten habende rechtliche Ansprüche mittels Beybringung dar auf sprechender Ori: ginal=Urkunden alsdann gehörig zu proponiren, mit dem Verwarnen, daß den Richterscheinenden ein ewiges Stillschweigen eingebunden, und sie mit ihren Ansprächen u. Forderungen präkludirt werden sollen. Signat, Vechte den 27. Novemb. 1801. Ad Mandatum D. Judicis Keppel; Grschbr. Muf von dem Zellern Stempel Bauerschaft Weddern K. Dülmen dem hiesigen Gerichte zu Dülmen gemachte Anzeige, daß ihm vor etwax Wochen ein etwazweyjähriges Rind zugelaufen sey, wird der unbekannte Eigenthümer desselben unter der Verwarnung, daß dasselbe ansonst meistbietend distrahirt, und das Fernere erkannt werden solle, vorgeladen, um innerhalb 3 Wochen nach Verkündigung sich bey hiesigem. Gerichte als Eigenthümer zu qualifiziren, und dasselbe nach Ersatz bisheriger Kosten wier der zu sich zu nehmen. Signat. Dülmen den 5. Oezemb. 180 1. De Mandaro D. Gogravii Weddige, Akt. Auf Befehl des Herrn Richters u. Gografen Amts Dülmen Herrn Licent. Retenbacher, werden hiemit alle und jede, welche einige Spruch und Forderung an der Wittib Micke in Dülmen und derselben Haab u. Gütern haben, oder zu haben vermeinen, offener Edik alweise zum isten, aten, zten und letzten mal citirt und abgeladen, um auf den hten Tag nach Verkündigung dies ses, falls aber derselbe kein Gerichtstag seyn würde, den nächsten darnach am hiesigen Gerichte zu erscheinen, und ihre au besagte Witrib Micke habende Forderungen lub Paena perbetül tilentii zu proponiren u. gehörig zu rechtfertigen. Dann werden aus nämlichen Befehl obbenennte Gläubigercitirt und ab geladen, um amoren Febr. 1802 Morgens 10 Uhr in Person oder durch zur posiriven Erklärung Bevollmächtigte an des Hrn. Richters Behausung zu erscheinen, um einen gütlichen Vergleich zwischen ihnen und der Wittib Micken zu versuchen, mit der Verwarnung, daß die alsdann nicht Erscheinende pro Consentient bus gehalten werden sollen, wobey denselben zur Nachricht ohnverhalten wird, daß zwar die gehethene Temporal=Inhibition bis zum vollzogenen Vergleichsversuch erkannt, Explorantinn aber jede Veräußerung bey willkührlicher Strafe untersagt sey. Signatum Dülmen den 5. Decemb. 1801. Ad Derretum D Judicis Weddige, Akt. Hemnach der hiesige Bürger Johan Bernd Becker bey hiesigem Gerichte die Anzeigegethan, wie daß er vom hiesigen Bürger Conrad Henrich Schulte 5 Müdde Landes aufm Hünerberg dahier im Beckumschen Stadtfelde belegen als frey mit Ausschluß der Landschatzung angekauft hätte, und feiner Sicherheit halber die öffentliche Ladung gegen diejenige, welche daran Anspruch zu haben vermeinen„nachgesucht, und solche dann auch erkannt worden: So werden hiemit von Gerichts wegen alle und jede, se an obigem Lande Anspruch, Rechte und Forderungen haben, oder zu haben vermeinen, hiee mit offener Ediktsweise aufgefodert und verabladet, um sothane ihre Ansprüche, Ferderungen und Rechte, aus welchem Grunde selbe auch herrühren mögen, binnen perems ptorischer Frist von 6 Wochen nach erster Verkändigung dieses, wovon ihnen 2 Wochen zumersten, 2 zum andern, und 2 zum dritten und endlichen Termin hiemit angesetzt werden, bey hiesioem Gerichte vorzubringen, und mittels Uebergebung der darüe. her in Händen habender Beweisthümer und Anordnung eines hiesigen Gerichts=Prokuratoren zu rechtfeiligen, mit der Verwarnung, daß sie auseust Samikenthölet, und ihnen das ewige Stillschweigen enngebundeu werden solle. Geben Beckum den 1. Nov, 1801. Aas Befehl des Hru. Richters H#p#pe Grschbr. Aluf Befehl des Herrn Richters Ficken der Stadt Koesfeld, als gnädigst substituirten Richters zu Billerbeck, werde alle Gläubiger, so einige Spruch oder Forderung an dem Schneidermeister Gerd Henrich Hartman in Billerbeck, oder desselben Haab und Güter haben, hiemit ein für allemal offener Ediktsweise, um in einer peremptorischen Frist von 6 Wochen( von welchen ihnen 14 Tage für den ersten, 1a für den zweyten, und 14 Tage für den dritten und letzten Teimin bestimmt werdenzihre an obgemeldten Harte man oder dessen Haab und Gütern habende Forderungen unter Strafe ewigen Stillschweigens aufm Hochfürstl. Richthofe dahier selbst oder durch einen genugsam bevollmächtigten Anwald vor= und einzubringen. Dann werden alle Gläubiger des erwähnten Hartman hiemit verabladet, um in einem zum Versuch der Güte auf Montag den irten Jannar 1802 Morgens 9 Uhr auf dem Hochfürstl, Richthofe zu Billerbeck augesetzten Termin selbst, oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälde zu erscheinen, und sichtüber die alsdann vorzuschlagende Vergleichsmittel bestimmt zu erklären, mit der Commination, daß die alsdann nicht Erscheinende, oder nicht bestimmt auf die Vergleichsmittel sich Erklärende sofort für Einwilligende gehalten werden sollen. Billerbeck den 4. Novemb. 1801. Bornemann Grschbr. Hruf Befehl des Hochfürstl, Münsterischen * Hru. Richters zu Haselünne Dokt. Fr. Chr. Dethier, werden alle und jede, so an der Zellerin Wittwe Helena Blankman zu Lastrup Kirspels Holte, oder derselben Hab und Gütern einigen Anspruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit öffentlich ein für dreymal vorgeladen, solche Ansprüche und Forderungen in Zeit 6 Wochen nach Verkündigung dieses wovon ihnen 14 Tage für den isten, 14 für den 2ten, und 14 Tage für den dritten und letzten Termin bestimmet werden) bey hiesigem Gerichte sammt darüber sprechenden Beweisthümern und Zinsen= Liquidatio= nen s0 gewiß einzabringen, als sie nach solchein Verlauf damit präkludirt, und ferner nicht gehomt, rücksichtlich auf nicht beygebrachter Ziusen=Liquidation die Hauptsumme allein in Betracht gezogen werden solle. Sodann auch am 10ten Januar Morgens 10 Uhr 802 gelichtlich zu erscheinen, Vorschläge zur gütlichen Ausmittelung und Befriedigung zu gewärtigen, und sich darauf zu erklären, bey der Verwarnung, daß die nicht Erscheinende für die Vorschläge bewilligend gehalten werden sollen. Gegeben Haselünne den z. Dec. 186 De Mändato D. Judicis Bödiker, Grschb. us Befehl des Herrn Richters und Gografen Amts Düllmen, Licent. Ferdin. Retenbacher, werden alle und jede Gläubiger„welche einige Ansprach und Forderung an den verstorbenen Joh. Herm Bockmann, ohemals Bürger und Holschenmacher dahie, nun dessen Wittib, gebohrne Kortume(mit Ausschluß der bereits Erschienenen, namentlich Wittib Posthalterinn Berning sel. Joh. Bernd Nachtigall, Wittib Bergfeld, Wirth Northoff, Alexander Döpper, Joh. Melch. Berges, Joh. Bernd Horstman, Ant Strithold„Zeller Bergkarn, Melch. Romann, Bernd Henrich Oelgers, Joh.Theodorkemkuhle, Vorsteher der Koesfelder Straße in Düllmen, Kaufhändl. Binsfeld„Rubbert, Joh. Bernd Vogt, und Joh. Henr. Gerding) haben, oder zu haben vermeinen möchten, hiemit ein für allemal edistalit, verabladet, um solche innerhalb 6 Wochen nach Verkündigung dieses, wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 14 für den zweyten, und 14 Tage für den zten und letzten Termin anberaumet werden, bey hiesigem Gerichte sub nana perpetui siientii zu proponiren und gehörig zu justifiziren. Signat Düllmen den 1g. Octob. 1891. Ad Mandat. D. Judicis Weddige, Akt. (Hieben eine Beplage.) Beslage 1333 Rro. 10t. 1801. A. Aemnach die Curatoren der Geschwister des abgelebten Wilm Hagedorn auf erhaltenes Veräußerungs. Dekret nachstehende Grundstücke haben öffentlich versteigern lassen: ) Deu sogenannten Keppenkamp zu 5 Müsde groß, welcher jährlich beschwert mit 75 Rüdde Gerste an Marienfeld, so der hiesige Bürger Dirk Hearich Topp angekauft. b) 3 Müdde Landes aufm Flaßberg, beschwert jährlich mit 15ß. Landschatzung, so Joh. Heurich Topp angekauft. 2. 3 Mädde Landes aufm Lauberg, beschwerr jährlichs mit zo ß. Landschatzung, und eidde Bischofsweizen, so der hiesige Bürger Everd Holtman angekauft, und u.) Einen Gerten am Westen Feuermarkt, beschwert jährlich mit 2oß. 5 dt. an hiesige Stadt, so der Kaufhändler Joh. Bernd Hagedorn von Lipborg angekauft; fortan gedachte Curatoren zur Sicherheit der Ankäufer gegen alle und jede, so weitere Ansprach als vorgedacht, an obige Grundstücke zu haben vermeinen, die Ediktal= Ladung nachgesucht, und solche erkannt worden; So werden hiemit von Gerichts wegen alle und jede, so an obigen Grundstücken weitere Ansprache, Forderung und Rechte, als nach Unter scied vorgedacht, haben, oder zu haben vermeinen, verabladet, um sothaneihre Ansprüche, Forderungen u. Rechte, aus welchem Grunde selbe auch herrühren mögen, innerhalb zersthrlicher Frist von 6 Wochen nach erster Verkündigung dieses, wovon ihnen i4 Tage für den ersten, 14 für denzten, und 4 Tage für den dritten und endlichen Termin aubestimmet werden, entweder selbst, oder durch geuugsam bevollmächtigte Anwälde bey hiesigem Gerichte einzubringen, sodann mittels Uebergebungder darüber in Händen habenden Beweisurkunden so gewiß gehörig zu rechtfertigen, als sie ansonst damit präkludirt, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden solle. Geben Beckum den 14. Nev. 180f. Auf Befehl des Hrn. Richters Deiten Happe; Grschhr. Inentschiedener und nunmeh#o in Executivis versirender Sache H. O. kilei des Siadtsgelichts Teigie wider den Köttern Buesche zu Telgie, weiden hiemit aus Befehl des Herin Richters StadtgerichtsTelgte Ockt=Peter Busch sämtliche an der dahier am Graben belegenen, obgemeltem Buesche genannt Pues gehörigen Behausung loh Fro Cst. 341 ein dingliches Jecht habende Gläubiger ein für drcymal citirt und abgeladen, um binnen geremptorischer Frist von sechs Wechen, wovon selben zwey für den ersten zwey für den zweyten, und zwey für den dritten und letzten Termin hiemit bestimmt, ihre au obgemeldte Behausung has bende Real=Anspräche und Forderungen wie auch die allenfalls dar auf sprechendeur. kunden, obsonstige Beweisthümer in original;, nebst einer richtigen, und eidlich zu wiederholenden Zinsen=Liqnidation bey hiesigem Stadtgerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens vorzuhringen und zu rechtfertigen. Sign.t. Telgte den zo. Rov. 1801. Adtpec. Mandat. D lun cis Schulz, Act. ELTLINOAF Am Samstag den rhten Dezemb. dieses Jahrs Nachmittags 2 Uhr soll dahier AITIT PMTATBINAI AT Tu.AEL„ aufm Gruesaal die dem sich von hier entfernten Kupferschlägermeister Rieve junior zugehörige, an Aegidii Thor und in Aegidii Layschaft Nro. 1or belegene Behausung, welche von den geschwornen Stadts= Maurund Zimmermeistern auf 1350 Rthl. reästimirt worden, öffentlich dem Meistbietenden unter alsdann vorzulesenden Bedingnissen verkauft werden Kauflustige können diese Behausung zuvor besehen", und sich sodann bestimmter massen einfinden. B. Wattendorff. III, Vermischte Nachrichten. ten Lingen, Teckleuburg und Ravensberg # ein Hochwürdig= gnadig=regierendes postirtin, falls dieselbe in hiesigem Hoch* Domkapitel güädig zu bewilligen ge= sifte betreten werden, angehalten, uus ruher hat, daß die Deserteurs des umer dem wenn sie keine euge Landestinder sind Commandv des königl preußischen Herrn, ausgen#efere werden sollen: Sonntersagen Generallieutenants von Blücher stehenden wir sammtiichen Eingesessenen des uus gusKorps, so lange dasselbe in den Grafschaf= dis anbertraueten Amtes bey scharfer Straten Lingen, Tecklenborg und Ravensberg fe, vorgedachte Deserteure bey sich aufzupostirt ist, falls dieselbe im hiesigen Hoch= nehmen, zu verheimlichen, obsonst uunen stifte betreren werden, angehalten, und Verschub zu keisten, oder zur Desertion wenn sie keine hiesige Landskinder sind, aus= ihnen behälflich zu seyn; wie wir dann auch geliefert werden sollen: So uniersagen wir, ihnen den Ankauf der Mondirungsstücke, sämtlichen Eingesessenen des uns gnädig Armatur, Cquipage und Pferde von allsolanvertraueten Amtes bey scharfer Sirafe, chen Oeserteurs hiedurch ausdrücklich vervorgedachte Deserteurs bey sich aufzuneh= hlethen. Urkund Beamtlicher Unterschrift men zu verheimlichen, obsonst ihnen Ver= Münster den 16. Decemb. 1807. schub zu leisten, oder zur Defertion ihnen be. Hochstift Münstersche Beamte des Ambülflich zu seyn; wie wir dann auch ihnen tes Ahaus. den Ankauf der Mondirungsstäcke, Arma= A. H. B. Frevherr Droste Erbdrost, tur, Equipage und Pferde von allsolchen De=„„ Ph. Christ. Bispinck, serteurs hiedurch ansdrücklich verbieten Ur. ie Besitzer der kasserl königl. Obligatiskund Beamtlicher Unterschrift. Münster d.— nen bey Goll& Comp. werden benach16. Dezember 1801. richtiget, daß laut neuerer Anzeige, nun Hochstifts Münstersche Beamte des Amts auch am tünftigen isten Jänner 1802 und Horsimar. folgende Tagen die alsdan verschienne ZinA. H. B. Freyherr Droste Erbdrost. sen über das ganze Jahr 18o# wirk2. Hamm. lich bezahlt werden. Münster den 14. Dez. (in Hochwürdiges gnädig Regierendes#1801. Lindenkampf amp Olbers, Hohes Demkapirel hat mir auf Abster= Ittmäbes& Comp. haben vorirefliche ben des Amtmanne Henke die Guade erzeigt,* weisse und rothe alte ächte Franzweine mich als Amtmann bey der Universität hin= bey Ahme und Orhoft zu verkaufen. Kaufwieder zu ernennen. lustige können selbe an den Fässern pobiAus besondern Auftrag der gnädigst an= ven, oder auf-Anzeige ihres Nawens die geordneten hohen Unsversitäts=Commission Prode dey Endesgezeichneten, so wie die mache ich dieses allen denen, welche bey ge= Weine gleich erhalten. Münster dev 16 Demeldter Amtmanney Geschäfte, odfonst dar= zemb. 180:. Primavest Senior. an zu zahlenhaben, bekannt. Münster den Erasauf der breiten Stiege Nro, 308 bele17. Dezemv. 1891:. gene Haus vom halben Dienst, mie J. Isfordt,Amtmann,wohnhaft un= grünemGehöfde, den Armenad#. Heichium term Bogen gegen Lamberti Kir= gehörig, soll am Samstag den igten Deche Nro. 70. J. zember allda im Hasse des Nachmittags 2 Eingereicht in Cowmissione Münsterden Uhr dem Meistbie enden verkaufe werden, 17.Bezember 1801. und dien zu Nachricht ,daß 250 Rihlr. vom F. Spiegel, Domdechant. Kaufschilling zu 34 pro Ceut in dem Hause Daein Hochwürdig= grädig regierendes, stehen bleiben können. Brune, Natar. Domkapitel gnädig zu bewilligen gern= Bey den Geschwistern M. und T Rothhet hat, daß die Desertents des unter dem mann ohnmert St. Georgs Commende Commando des königl. preußischen Herrn, sind folgende Fabrikate aus der Wähle zu Generallieutenauts von Blücher stehenden Rheine nach wie vor zu haben: ConditorKorps ,solange dasselbe in den Grafschaf= mehl, ordingir Weizenmehl, Buchweizen Blumenmehl, ordinaires dito, schlechteres diis: Gersten= Buchweizen= und Habergrütze, feinste Habergrütze, feine geperlte und seine geschälte Geine, grobe diro; auch blaue inländise Linsen, gelbe dito., grune und graue Erbsen. Auf der Friedrichsburg ist vorigjähriger * Brandrwein Ahmweise zu haben. Bey Henr. Lücke auf der Rothenburg sind O zu haben große frische Schellfische, beste frische Zwoller Bückinge, geräucherter Lachs, Emder Heringe, bester Laberdan, eingeweichter und nicht getälkter Stocksisch, Nagel=Eidammer=Stulchger= süße Milchund Kanterkäse, auch gute holl. Butter, und frische Austern. InWarendorf sieht ein neu erbauetes massives Haus, das viele Zimmer, einen gewölbten Keller, ein Hinierhaus und Gehöfde het, aus freyer Hand unter annehmlichen Bedingnissen zu verkaufen. Das Int. Komt. giebt Nachricht. Bey dem Buchbinder Jos. Niemann aufm Spiekerhof sind nebst allerhand Sorten geschmackvolle Neuzahrswünsche auf das Jahr 1882, auch wieder Frag= und Autwort=Spiele zur Ausmunierung und Vergungen in Gesellschaften zu haben. Fiey mir sind noch mehrere Tonnen neue sehr wohlschmeckende englische Heringe zu haben, die an Größe und Güre den Emdern winig nachgeben, und welche ich zueinem ganz billigen Preiß offerire. Ich alaube hier bemerken zu müssen, daß die in der Beylage zu Nro. c8 angebotene besteengrische Heringe per Achteltonne für 3 Rihl und za Stück für 1 Rchl. schwerlich besie neue engiische H.rnge seyn können, da diese ohne besendere Begünstigungen in Münster in keinem so geringen Preise kduneu verkauft werden. Schmedische in ganzen Tonnen kann ich dazu„und auch noch wohlfeiler liefern. Rudolph Schnabel in Meppen. Duf dem Prinzipalmarkt unterm Bogen * sind 5 Zimmer beysammen im erstern Stock, und zim zwenten zu vermieten. Das Intellig Komi. gieb: Nachricht. emand ha: am 16ten dieses ein Paquet Briefe verloren; derjenige, der selbes # gefunden, wird höflichst gebethen, es am Intellig. Komt. wieder abzugeben, indem es bloß für den Eigenthümer einen Werth hat. [swird gegen künftigen Contate ein Haus zur Miete verlangt. Das Intell. Komt. giebt Nachricht. Dey Johann Vohlen in der Boutique NroO h auf dem Domhof ist von allerhand neumodiger weisser hölzerner Tholerwagre zu haben. Bey Joseph Bonsen find zu haben holländ. * Kastanien, Bamb. Pflaumen, frische große Schellsische, beste Emder Heringe in Achtel: Tonnen zu 9 Rchl. 1a ß., beste engl. Heringe, die Achteltonne zu 3 Rchl., bester holl. kaberdan in ganzen u. halben Tonnen, Bey Aut. Lutzekirchen unterm Bogen sind zu haben beste englisch= Heringe, die Achtelronne für 3 Rihl, beste Emder Heringe 12 für 1 Rehl. (Esist seit dem isten dieses eine kleine jungebraune Hündinn vermisset worden; Wer ihren Aufenhalt anzuzeigen weis, hat eine Belohnung zu erwarten. Sie hat eine kleine Schnauze, einen schön gewölbten Kopf, einen saubern weissen Ringum den Hals, von welchem ein weisser Streif zuruck zum Kopfe geht, eine weisse Brust weisse Füsse, und einen gekräuselten Schweif an dessen Spitze ein kleines weisses Blömchen. Ihre regelmäßige Zeichnung und ihre Leichtigkeit machen sie sehr kennbar. Den Eigenthümer erfährt man am IntelligenzKomtoir. 977 572•5 Heyraths=Anzeige. Unsere am Zten dieses vollzogene eheliche Verbindung zeigen wir unsern auswäre tigen Verwandten, Freunden und Bekannten hiemit schuldigst an, und empfehlen uns ihrer fernern Frenoschaft und Gewogenheit. Dorsten den 9. Decemb. 180 1. Perer Averbeck. Caroline v. Raesfeld. Todten= Anzeigen. Am Mittwochen dengten December Morgens halb zehn Uhr Farb dahier zu Metelen die Hochwürdie Kochwohlgebohrne Fräulein, Maria Charlotta Freyinn von Fuchs zu Bimbach und Dornheim, des hie #igen hochadlichen kaiserl. freyweltlichen Stifts Metelen gewesene Kapitularinn, die Felgen eines lange angehaltenen schleichenden Fiebers, und daher entstandene Enskräftung und Schwäche, in einem Alterüber die 70 Jahre., nachdem dieselbe frühzeitig mit den heil. Sterbe= Sakramenten versehen worden war. wird dieses den hohen Verwandten und Befreundten bekannt gemacht von M. C. v. Oer. A. von Wendt. Exckatorinnen. Zügleich werden diejenige, die noch au vorgedachter Fräulein von Fuchs zu fodern haben, oder noch zu zahlen schuldig. sind, ersucht, ihre Förderungen an uns in 14 Tagen bekannt zu machen, und nach Unterschied ihre Schuldigkeit abzufinden. n der Nacht vom 12. auf den rzten dieses starb meine geliebte Gattinn., Maria Franziska, geb. Roberg, im 2gsten Jahre ihres Alters, und im aten unserer Hergnügten Ehe, nachdem sie mehrmalen die heil. Sakramente empfangen, an einer Auszehrungekrankheit. Diesen für mich und meinem noch unmündigen Kinde äußerst traurigen Sterbfall zeige ich hierdurch meinen auswärtigen Verwandten und Freunden unter Verbittung aller Beyleidsbezeugungen schuldigst an, und empfehle die Seele der Verblichenen ihrem christlichen Gebethe. Joseph Roelen. Reduldig, und ganz sich in den Willen Gottes ergebend, starb am 2gsten dieses des Morgens um 11 Uhr mein iunigst geliebter Eheinann„Johann Georg Leve, im gesten Jahre seines Alters, und im roten unserer zuräckgelegten vergnügten Ehe. Diesen für mich und meinen vier noch unversorgten Kindern leider zu früh getroffenenTodesfall mache ich hiedurch statt der gewöhnlichen Trauerbriefe unsern Verwandten und Gönnern biedurch schuldigst bekannt, empfehle die abgeschiedene Seele ihrem Gebethe, und mich mit meinen Kindern ihrer fortdauernden Freundschaft und Gewogenheit, indem ich mit meinem ältesten Sohn die nämliche Geschäfte fortsetzen werde. Warendorff den 38. Nevemb. 1801. Anna Elisab. Sprenger, Wittib Leve. Kurzgefaßte Neuigkeiten. Rom, vom 21. Nov. Morgen soll die feyerliche Besitznahme des sonverainen Pabstes Statt haben. In einem so eben publizirten Edikie bezeugen Se. Heiligkeit den Wansch, daß alle bey dier ser Gelegenheit übliche kostspielige Vorbereitungen, der gegenwärtigen Umstände wegen, diesmal unterbleiben möchten, Brüssel, vom 2. Oecemb. Nach Berichten aus Amiens vom 2gsten Nev. werden die bevollmächtigten Minister Frankreichs u. Englands jeden Augenblick daselbst ermartet. Manhofft, daß die Kenferenzen am Dasten dieses werden erdffuet werden. Die Bevollmächtigten haben übrigens nöthige Einrichtungen getroffen, um den Winter in Amiens zuzubringen; diesemnach scheint der Kongreß von langer Dauer zuschn. Brüfsel, vom 4. Dez. Nach dem letztern Schreiben aus Amiens ist der Marquis von Cornwallis, bevollm. Minister.Sr. Brittischen Majestät, mir seinem ganzen Gefolge daselbst amrsten dieses angekemmen. Seine Aufnahme war elne der ehrenvollesten: mehrere Artilleriesalven, das Geläute der Glocken, die Garnison unter den Waffen, die Glückwünsche der Civil= und Militairanthoritäten; mit einem Worte, alles hat dem brittischen Minister die Hochachtung und das Vergnügen der Regierung und des französis. Volkes beweisen müssen, die freundschaftlichen Verhältnisse zwischen zwey Nationen, weiche gemacht sind, um sich hochznachten, wieder heigestellt zusehen. Auf allen Poslsta= tionen waren Kavallertspigneie, um dem Marquie von Cornwallis als Ehrenwachen zu dienen. Die Ehrenwache an seinem Hotel besteht aus Grenadiern und Jägern zu Pferde. Konzert=Anzeige. Wegen einfallendes heil. Christfest wird das nächste abbonnirte Konzert, am Samstag den 26sten dieses gegeben. Der Anfang ist Abends 6 Uhr nach geendigtem Gottesdienste. Gebt. Romberg.