Anno 1301 Münste Intelli Nro. 58 risches genzblatt Mit Kuhrfürstlich gnädigstem Dunstag, den 2r Julius. k. Eitstiones edisal##. Diefenigen, welche an der Nachlassenschaft D des unlängs bey dem Zeller Münzich in dee HerrlichteitLädikenbeck verstorbenen Schäfer Frant Casselmann( außer besagtem Män. nich, Joh. Wilhelm Bonenkamp, Joh. Herm und Johan Henrich Dieckmann, Hovenköther Jehan Henrich Vogt, Schmieden Soister, Rottman, Hobbesberg, Joh. Herm Westerlobe, und Körher Damm) Foderung zu baben vermeinen, haben in Zeit von 3 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses selbigeFoderung beym Protokos des untergeschriebe. nen Actuarii so gewiß anzugeben, als ihnen sonst biemit präkludire seyn soll. Signatum Münster den 3. Jul.1801. De Mandato D. Judicis der Herrlichkeit Lüdikenbeck Jol. Ant. Beckmann, Akt. Auf Befehl des Hochfürstl. Münsteris. gnäE digst substituirten Herrn Gografen zur Sandwelle, auch Richtern zu Horstmar, Licentiaten Baltzer, werden alle und jede, welche an dem von dem Hermann Henrich Klockenkemper Dorfs Epe an den Zeller Evelt Kirsp. daselbst eeblich verkauften, auf der Bullergerer aufm Ammes Venne zwischen Witt. Herm. Kramer und Zillern Ger#ings Venvekuhlen belegenen halben Torfvenne ex quocunque capite dingliche Ansprüche und Forderungen haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für dreymal offener Edikkalweise verabladet um ihre an gesagten Torfbenne habende Ansprüche und Forderungen innerhalb 30 Tagen nach erster Bekanntmachung diesee, wevon ihnen 9 Tage für den ersten, 9 für den zweyten, und 9 Tage für den dritten und endlichen Termin peremptorie hiemit anberaumt werden, bey biesigem Sandwellischen Sogericht durch des Endes zu bevollmächtigende hiesige Gerichts Prokuratoren unter Strafe ewig. Stillschweigens zu proponiren und zu rechtfertigen. Geben Horstmar den 25 Jun. 1801. A. Bilpinck, Akt. Aus Befehl des Herrn Gograsen zum DaE* vensberg und Richtern der Hoch= und Herrlichkeit Nordkirchen, Dokt Zumbrinke; werden alle und jede Släubiger, welche an dem abgelebten Führer Berkenkamp und desselben hinterlassene Wittib zu Nordkirchen oder der selben Haab und Gütern einige Forderung haben, hiedurch zum isten aren und ztn ial edistaliter citirt, um in Zeit von 14 Tezen nach geschehener dreymalizer Verkündigung dieses ihre an obbesagten abgelebten Führer Gerkenkamp und desselben hinterlassene Wittib, oder derselden Haab und Gütern habende Forderungen und Ansprüche mittels Beydringuns darauf stimmender Beweise nebst richtiger Liquidation devm Nordkirchschen Protokoll Endszemeldten Gerichtsschreibers bey Sttafe ewigen Stillschweigens vor und ein. zubringen. Signat. den 13. Jul. 1801. Schlürer, Grschbr. Aus Befehl des Hru. Richters Stadtgerichts Telzte Dokt. Peter Busch werden alle un jede Bläubiger„welche ein dingliches Recht an der dem Schmidten Werning verkaufter, den Eheleuten Wirthschaftern Mid. dendorf zuständig gewesener, dahier in Telgte Nro. 277 belegener Behausung mit Sehöfde haben, oder zu haben vermeinen(jedech mit r) des Herrn Pfarrers Westerman in Teigte, 2) der neuen Armen dasclist, 3) Weinhändlern Helferich, 4) Jungseen Richters, 5) Juden Valke, 6) Kaufhändl. Joh. Henr. Dallmöller am Münsterthore daselbst und 7) Wietib Vaßmer in Münster) ein für drepniat edictaliter citirt und abgeladen, um binnen peremprorischer Frist von 6 Wochen wovon selben zwey für den ersten zwey für den zweyten, und zwey für den dritten und letzten Termin hiemit bestimme ihre an besagte Middendorfsche Behausung habende Real=Forderungen und darauf sprechende Urkunden, obsonstige Beweisthümer in originali, nebst einer richtigen eidlich zu wiederholenden Zinsen: Liquidation bey hiestgem Stadtgerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens vorzubringen und zu rechtfertigen. Signat. Telgte den 19. Jun. 1801. Adfpec. Mand. D. Judicis Schulz; Akt. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsterif Richters der Stadt und Gografen des Amts Werne, Herrn Licentiaten Anton Strobandt werden hiemit alle und jede Släudiger, welche an dem Exploranter Rotarius Job. Fricdrich Wilhelm Schult zu Olfen, ooer dessen Haab und Gütern er quocunque capite einige#n (pruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, zum isten, 2ten, britten und letze ten mal öffentlich abgeladen, um in Zeit 3o Tagen nach Verkündigung dieses, wovon ihnen 10 für den ersten, to für den zweyten, und 10 für den dritten und letzten Termis peremp. torie auberaumt werden, sothane Ansprüche und Forderungen und darauf stimmende Ur. kunden obsontige Beweisthümer unter Strafeiewigen Stillschweigens bey hiesigem Gerichss vor- und einzubringen. Dann werden aus nämlichen Befehl oberwähnte Bläubiger zugleich abgeladen, um auf Mittwochen den Ften August l. J. Morgens 9 Uhr entweder seibst, oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälde am gewöhnlichen Berichtsplatze dahier zu erscheinen, zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und vorbemeldken Exploranten Netar. Joh. Frid. Wilhelm Schulz ein Vergleich versucht werden soll und zwar mit der Verwarnung, daß die alsdann nicht erscheinende oder sich auf die Vergleichtvorschläge bestimmt nicht erklärende Gläubiger pro Confentientibus gehalten werden sollen, Signatum Werne den 22. Jun. 1801. J. C. Schröer„subst. Grschbr. Alus Besehl des Herrn Richters zu Senden. Ee horst Licentiaten Karl Philipp Kreuzhage, werden alle und jede Gläubiger, welche an dem Zeller Balthasat Jungman Kirspels Sendenhorst und dessen Haab u. Güter Anspruch und Forderung, obsonst ein dingliches Reche haben, oder zu haben vermeinen; hiemit ein für allemal edictaliter verablader, um innerhalb sechs Wochen nach erster Bekanntmachung dieses(wozuihnen 14 Tage für den ersten, 14 für den zwepten, und 14 Tage für den dritten u. letzten Termin anberaumt werden) ihre an obbemeldten Zellern Balthasar Jungman habende Anfsprüche und Forderungen bey hiesigem Sendenhorstischen Gerichte sub paena perpetui filentil zu proponiren und gehörig zurechtfertigen. Imgleichen werden selbige Släubiger hiemit auf den pten Sept. l. J. Morgens 9 Uhr verabladet um alsdann vor obgedachtem Herrn Richter Kreutzhage auf hiesigem Rathhäuse; als gewöhnlichen Gerichtsorte, entweder in Person, oder durch genugsam Bevollmächtigre zu erscheinen; sodann zu sehen und zu hören, daß zwischen iheien und dem Zelter Balthaser Jungman ein Marmet; Grschbr. II. Gerichtliche Notifikationen. us besondern Besehl St. Hochwürden Hrn. des Kaufgeldes zum gerichtlichen Verwahr genommen werden soll. Gegeben im Gerichte aufm Humbling den 1. Jul. 1801. De Mandato D. Judicis Bödiker; Grschbr. Officialen des geistlichen Hofgerichtsor g7 Smea. n dentlichen Richters, wird hiemit bekannt ge. III. Verwischte Nachrichten. macht, daß nachstehende zum hochadlichen Den 33. und 2asten auch allenfalls den 25. Hause Oistendorf gehörige, im KirchspielHal. lauf. Monats Julius Morgens 9 und tern belegenen Erbe und Kotten, als Bußman, Nachmittags 2 Uhr sollen an der Pastorae zu Mertens, Kimna, Weckers, Weckers Kotten, Amelsdühren einige Malter Weizen, 3 AcrerKock und Killer am sten känftigen Monats pferde, Pferdegeschirr, 2 Ackerwagen nebs ZuSeptember Morgens um 10 Uhr im Paradess behör, 2 Pflüge und ein Karren, sodann das biesiger hohrn Domtirche als gewöhnlichen auf den zur Pastorat gehörigen Ländereven Gerichtsplatze, unter den alsdann bekannt zu seyende Getreide, bestehend in Weizen, Rogmachenden Bedingnissen(welche vier Wochen; gen, Gerste und Haber, den Meistbietenden vorher beym Haus Oistendorfschen Rentmei= verkauft werden wobey angezeige wird; das ster und beym Protokoll Enduntergeschriebe= mit dem Verkaufe des vorräthigen Weizen der nen Actuarii eingesehen werden können) meist. Anfang gemacht wird. Amelsbühren den 16. bietend öffentlich verkauft werden sollen. Julius 1801. Executores. Münster den 8. Jul. 1801. ZurNachricht der bey dem Concurse weiland P. A. Funcke, caufze Act. Am Samstag den ersten künfligen Monats machr, daß das desfallsige Klassifikations. August Nachmittags 2 Uhr soll dahier auf Urtel am Freytage den zasten dieses auf der dem Sruetsaal das den Diskutienten Eheleu, an der Hauptwache befindlichen Verhöre Kube ten Brandtweisbrennern Hemmes zugehörig des Morgens 10 Uhr werde publizirt werden. gewesene, auf der Beckerstiege Liebe Frauen aas dahier aufm alten Steinweg Nro. 402 Layschaft Nro. 206 belegene Haus, welches D belegenes, in ganz gutem Stande befind. von den geschworenen Stadt Mauer= u. Zim= liche sehr geräumige Haus, woben ein großer mermeistern auf 1725 Ktel. astimirt worden, Vorplatz und Stallung wie auch ein großer, öffentlich dem Meistbietenden unter alsdann schön eingerichteter und mit vislen und guten vorzulesenden Bedingnissen verkauft werden. Obstbäumen versehener Garte ist, soll gegen Kauflustige können diesesHaus zuvor besehen, genugsame Sicherheit heute den 2r. Julii und sich sodann bestimmter massen einfinden. Nachmittags 3 Uhr aus freyer Hand dem Stadtgeriche Münster den 15. Jul. 180r. Meistbietenden in loco verkauft werden. Wattendorf. Brune, Not. wohnh. in der Pferdestiege. Anzäntigenwienstag den assten dieses des Uhr werden in des UnResescel ee ece such beym Verkaufe genommen werden. A„Seißzler, Hofger. Prokurat. Sesesescescsece Rese e eäche von verschiedenen Orten Gestellung wessn Pulvererhalte sowäre es mir licb, wenn mir mitne Freunde ihre Aufträgs nen zu fönnent a. uim stenach Wunsch bedie. v er eige epge. Seache uchee ee be Ssheleschecher hiese. he gütigen Befeble bebarre stäts ergebenst Franz Kleinsorgen, Kaufmann am Kanalthore in Mänster. v01(l. am Sonntag im Schloß. "*4#ber auf dem neuen Platze ein gol. dener mit Verlen besetzter runder Ohrring verloren; der redliche Finder wird ersucht, solSsinachen. Du Komt. Daich, Uaterseschriebenener an 120 Ahmen W e Suggg uno whlgebaltenen Rbein. Jahrgängen, als von 5## 7% ung(Zoc, auch einen Zulast Blei. chart in Kommission zu veräussern erhalten habe; so zeige ich hiemit an, daß ich Dienstag den essten dieses Monats Jul. hier zu Düllmin Nachmitt. ein Uhr unter vorzulesenden angehmlichen Conditionen diesen Weinverkauf anfteulen, und den Meistbietenden obigen Wein zuschlagen werde. Die Proben werden am Tage jedem zum Ankauf Lusihabenden vorgestellt, und können auch am Faß genommen werden. Düllmen den 1o. Jalius 180. Dominikus Dees. allen sowohl in als ausländichen 2.9“ sich a.Hseaete Alscagte checsia bets Dum Vergnägen des Hobikams wied Sase e sces ciecieceice 455==3 2 2 stschuct, iteaufelne sgtäihe „,und sich segen die Belagerervertbeidiet. bis sie zuletz: in Brand geschossen tiger seon, worauf man sich sitzen und mit nungen vorzubeugen. auen Anoroen pläszen vorhero bey ihm abholen zu lassen, indem nicht mehr als eine gewisse bePigrag anzs heldarauf äßzen kane demicee Sollte et aber am bestimmten Tage die WitErung nicht erlauben, so wirdes auf den en geratffolgenden bitern Lag verschoben, wo dann immer die abgeholten Billatter nuchk geltend sepz werden. ster noch M.. kudw. Berkemeyer Beo Plözer auf dem Hause Reviazhoff ist #### Quantität Roggen aufm kande wie Manst zum Pferdejutter beauchbar, Hand zu verteue Eine werson von gutem Herkommen, mittlern Alters, welche schon bey Herrschaften auf dem Lande als Köchiun gedient, und versteht, auch gute Zeugniseigres Wodlveroaltens bepbringen kann, wünscht gegen Michaeli als Haushälterinn oder Köchinn anzukommen. Das Int. Komt. (Hiebey eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 58. 1801. emnach Anwald des hiefigen Kaufhändl. ten gemäß wider dieselbe in contumackam ferWessel Rump klagend vorgestellt, daß ner verfahren werden solle. Signat. Lastr### der kambert Wessets dahier seinem Prictipat den1r Jun 10r. wigen erhaltener Waaren laut der der Klage Ex Tpec. Mandato D. Judicis bengstücten Rechnung 926 Gulden 14 Seülb. Dävell, Erschbe. hell. schultis sey, und dahiro wider den Bee— Aaaten Laombert Wessels, weil dersalbe sich Asnabrück, am laten Jul. 18or. Der schon seit eitiger Zeit absentirt, und dessen i hiesige Stadtmagistrat hat in Betreif Aufen alt niche bekannt ist, Die Ediktal=La des gestrigen Vorfalles heute folgende Bedung, um sich auf die Klage und Rechnung kanntmachung erlassen. bev Strafe der Fürbelannthaltung verneh. Bekanntmachung. min zu lassen, nachgssucht hat sodann selche Die gestern vorgefallenen, dem obrigkeite auch erkanntwordes. lichen Amte zur schmerzlichsten Kränkung Als wird besegter kamber Wesselshiedurch gereichenden, dem Wohl der Stadt und der edistaliter cikirt, um in Zeit von 6Wochen, Bürgerschaft zum äußersten entgegensteais peremptorie dazu angesetzten Frist bev henden Unruhen, sind bekannt, aber nicht hiefigem Serichte zu erscheinen und auf die so sehr in es die Veranlassung. Widerseobbesagte Klage 1.nd Rechnung zu antworten, tzung gegen die obrigkeitlichen Verfügunmit der Verwarnung daß anfonst dieselbe für gen zu dämpfen; einem in den Reichs= und bekannt gehalten ,und den Richten gemäß wi. Landesgesetzen für höchst strafwürdig erkläre der ihn in contumaciam verfahren werden ten Ausstande pflichtmäßig abzuhelfen; sede. Signat. Löningen den 10. Jun. 180. Recht und Gerechtigkeit zu handhaben; Ernst Exspec. Mandato D. Judicis zu zeigen, aber doch die Vaterhand noch Davell, Brschbr. darzureichen, war der Zweck der getroffenen Demnach Anwald des Kaufbändl. Wessel Verfügungen. Sie sollten Ruhe und Frie* Rump zu Löningen klagend vorgestellt; de herstellen. Die Mittel waren auf die daß die Sebrüder Aaton und Johann Herm Beförderung des Glücks vieler Irrenden zu Auen&K. Lindern seinem Prinzipal berechnet; aber sie wirkten das Gegentheil wegen erhaitener Waaren laut der der Klage und, leider! daß wir es hinzusetzen müssen, heygefügter Rechnung 820 Gulden holl. schule nicht durch Schuld derjenigen, die aufden dig seyn, und dahero wider die Beklagte Ge= rechten Weg zurück geführt werden sollten, bräder Thomas„Wvel dieselbe sich schon seit, sondern durch Schuld anderer, unberufen einiger Zeit absentirt, und deren Aufenchalt angedrungener, erhitzter, ohne Ueberlegung nicht bekannt ist, die Ediktal= Ladung um sich handelnder Aufwiegler. Die Obrigkeit beauf die Klage und Rechnung bep Strafe der trauert das Unglück, und muß sich dadurch Kürbekanzthaltung vernehmen zulassen,nach zur ernstesten Untersuchung veranlasset fingesucht hat, sodann solchr auch erkannt wor= den. Sie muß die Urheber aufspühren und den. Als werden besagte Gebrüder Thomas nachdrücklichst die strafen, die ihre väterlibiedurch edictaliter cikirt, um in Zeit vonsechs che Absicht mißlingen machten; Siewird Wochen, als peremptorje dazu angesetzten und muß die gröbliche Mißhandlung ahnFrist, bey-biesigem Gerichte zu erscheinen, und den, die ihr selbst an dem geheiligten Orte auf die obbesagte Klage und Rechnung zu ante der Handhabung der Rechte widerfahren worten mit der Verwarnung, daß ansonsten ist, eine Mißhandlung, die ihres gleichen dieselbe für bekannt gehalten, und den Rech= in der Geschichte Unserer geliebten Vatere stadt nicht hat, Sie wird dabey aber sich nicht enthoben halten, alles zu thun, was zur Aufklärung der Wahrheit gereichet. Es wird also eine rechtliche Untersuchung vorgehen. Bis dahin, daß der Erfolg derselen bekannt wird, mag also ein jeder im Vertrauen auf Uns sich beruhigen. Aber, wenn Wir unsrer Pflicht Genüge thün, wenn Wir das Beste der Stadt und der Bürgerschaft ferner väterlich nach Pflicht und Gewissen besorgen, wenn Wir in dem Bewußrseyn Recht zu thun, unsere Beruhigung künftig noch finden sollen; so ist es furchaus nochwendig, daß von nun an Ruheuyd Oednung wieder eintrete. Wir ermahnen demnach jeden Bürger u. Einwohner sich der gesellschaftlichen Ordnung und dem geleisteten Bürgereide gemäß ruhig zu verhalten, die Patrouillen und audere zur Aufrechthaltung der Ordnung getroffene Verfügungen gehörig zu respektiren: aller Aufläufe und alles Geschreyes in den Straßen sich zu enthalten; vorerst und bis zu gänzlich wieder eingetretenen Ruhestande Abends nach 9 Uhr ohne Noth sich nicht auf der Straße betreten zu lassen widrigenfalls aber es sich selbst beyzumessen, wenn unausbleibliche unangenehme Folgen daraus für ihn entstehen, Dabeyversichern wir einem jeden, der jemanden glaubhaft zur Anzeige bringen kann, daß er auf irgend eine Weise von jetzt an ferner Unruhen oder Jusammenläufe veranlasset habe, eine Belohnung von 5o Rtl. und Verschweigung seines Namens. Gegeben aus der athsversammlung den 14. Jul. 180 I. (L.S.) Struckmann, Sekr. Der Königk. PreußtscheHofrach SchlebrügE ge ist willens, in wenig Tagen von hier über Wetzlar, Frankfurt nach Berlin, und vielkeicht auch nach Wien zu verreisen. Kann er ann seinen Mitbürgern dort nützlich seyn s9 wird ihm solches sehr angenehm seon. Es wird auf dem Lande uscht weit von Mün. ster ein junger Mensch, welcher recht gut schreiben und rechnen kann, auch schon sich auf einer Schreibstube geübt hat gegen gaut Vortheilhafte Konditionen anverlangt, und kann derselbesständlich angenommen werden. Das Intellig, Kemt, giede weitere Nachr. Stuicgt ds Rähele an Jurck, Centers ist zemanden ein junger weisser Jaadhund, aufn Rücken und an. K. 2. 9“, gelben Zlecken gezeischnet, ungel ee idn vermisset hat, wolle dck.. 8. Der Comtoir melden. sich am Intel. Huf einer gelegenen Strafe steht ein min. Das Juteckig. Karns giehe da414“ Die aschskelckte se ecet chceise ais Haushälterinn oder Köchlu in Dienstein Bes see. e ce als schenr ra zu engagiren wünsche, der beund Rechnen diebesten Zeug. nisse bepbringen kann, und auch Rokariusist. Verwalter aufeinem Gute, oder was ihm in seinem Fache und feiner Fäwerst egas bienentogn werden. Das Intellig. Kome. giebt Nachricht in Nonen und Mohnantesoben. en dem Wirthschafter Schürman zu Bork zwey aus dem reinsten Büchenholze Reichmirrene neue Llandern zur Färdereo vor. räthig; die eme ist 24 Juß lang und 21 Juß breit ze. die an, ere aber 25 Fuß lang uns#2 Ius breit, jede aus4 Theilen bestehend; wer kolcheanzukaufen Lust hat, kann sich ben dem selben melden, und eines billigen Preises gewärtig sepn. eum 18. d. ist semand eine dunkelgelbe kleine r Mopshündin entt. min; so daran bar, daß sie über dem Kopfeerlsche schwarze Streifen: eine schwarze spitzigs Schneuze# so. dann über dem Rücken einen schwarzen Klecken, schwarze Brun und durkelgelbe Füße har am rechten Fuße am Schenkel sind die Haare in Größt eines Kronenthalers abge. schnitten. er davon am Inrellig Komt. einige Nachricht giebt, hat ein di#iges Trinkzeld zu Zerärtigen. Todten= Anzeigen. #s bat dem Aumächtigen gefallen, meinen F cheuersten Ebegemahl, Heern Maximilian Heidenreich Freyderrn von Droste zu Vische. ring, Hochfürstt. Münsterischen Kommer= herrn nach einer gebuldig ausgestandenen schmerzhaften Krantheit, nachdem Hechbeiseibe mit den heitigen Sterbe Sakrameneen frühzeitig verschen, den#####n diese Morgs um 2 Ar u n de Fwigfelt abzurn fen Diesen für mich und Meine cy unkü dige Kinder außerst empfindlichen Verlust mache ich meinen hohen Anverwandten und Freunden schuldigs biemit bekannt, und unter Verbittung aller Beyleihsdezeugungen, empfehleich die abgeschiedeneSeele in ihr andächtiges Gebeih. Dülmen den 17. Jul. 180r. Amalia von Droste von Bischering, geb. von Vincke u Kilver. Das am zten Julius erfolgt: Ableden mei. T ner Edefrau, Aana Elisaberh Wesseling, mache ich meinen Verwandten und Freunden biedurch bekanne, empfehle die Seele ihrem Gebitb und überzeugt von ihrer freundschaftlichen Theilnahme verbitte ich alle Bepleidsbezeugunger. Herstmar. Joh. Bernd Weucke. Korzgefaßte Neuigkeiten. „„ Livorno vom 25 Jun. Am rsten dieses ist die französische Eskadre unter dem Aomiral Gantheaume von Messina abgesegeltzum sich längs den afrikanischen Küsten mit seinem Korps kandtruppen von 4 bis gooo Mann nach Aegypren zu begeben. Admiral Warren war von Abukir zu Korfu angekommen und am Dren Junit wieder von Sa abgesezelt, um die Gauthraumesche Erkadre auftusuchen Türkische Gränze, vom r. Jul. Rechricht naus Konsantinspel zufolgep# htt die frandösts. Besatzung zu schonen medreren Bes#nn Manget. Die Engländer halten ihr mite'8 Eeöffnung Kandlen die rech Lonige Kommanitulios ab. gescheitten. Das Dromedar=Korps ist mie 12000 Kranzosen von den Engländern um ringt worden, und ihnen in die Hände gefallen. Zu Rahmanie habes die Framzosen ane sehnliche Magatine verioren. Der Verlust# den sie den Kaits ernhrea, als sle boym Erscheigen der Armes des Stososters aus die. fer Stadt vorgerückt waren um seldige anzu. greifen, und wedey sie der Uibermacht das Feld lattin musten, wird in Sffizieler Berichten u M a onan Tedtes und Verween deien ungegeber. WSchwra, vom J. Ame trar Stockhaim e“. Tou. „icht ein Ss et n e ein Kondenten zwischen England u. Rüßland geschlossen s## Wie man dier versichert, ist felbige auf der Geandlage einer vollkommenen Reeiprocität: in Visttirung der Schiffe bry vorbandenem. Verdacht der Ladung verbotener Süter gegtändet. Dännemark wird, wieer hier heiße, unter der Bedingung des Beytritis zu diestr Konvention, außer seinen Schiffen und Rückgabe seiner Kolonien, auch Schaden. Ersatzz erhalten, so wieim Falle des Beytritts auch Schweden seine Schiffe und die Insel St., Barthelemy wieder bekömmt. Livorso, vom 29. Jun. Seit ein Paar Tagen sind mehrere Schiffe, unter andern auch ein amerikazisches aus Auauf der östlichen Küste von hier angekommen, deren Kapitaine folgendes aussagen: NEs sey in Messing ein leicht see gelndes Schiff von der afrikanischen Küstr mit der wichtigen Rachricht angelangt, daß dim Admirale Gantheaume gelungen ser, die Truppen, welche sich am Borde seiner Eskadre befanden, in der afrikanischen Seestadt. Derne, im Königreiche Barkan, ans Land zu setzen. Von Derne haben diese Truppen, ber Nch&8 Tagemäriche nach Alexondeia. Der Weg gee war mist längs des Mittelmeers durch Sandwülen oge maner; man weis aber, welche schulle Wiesche die Feenzosen Leib Funter den grösten Sschwerden chen fähig sind. Teifft diese Verstärkung noch früh zeung in Alexandria#m, so könnten in es üörigens bisher für dieFrautesen schlimm aussahz, vielleicht noch große für die Enzlinder nachth#nge Veränderun gesenisteher. Der Weg, wilchen Bantheau. Mnach Deine nahm, war folgender: nachdemer die Meerenge von Messina passict war, segeice er hördlich binter der InstlCandis vorDer und schwenkte#ich sofort gerade gegen Süden, Wodurch er den Nachstellungen der keiodischen Admirüle, Warren und S#t#erten, iücklich auswich Es sehlt s diesen Nachuc an der oFizielten Bestäilzung: itzwischen Habenste, Well die Aussage medrerer Schiffskapitaine in der Hauptsacheüber. einstimme, vlele Wahrscheinlichkeit vor sich. Wien, vom 4. Jul. Seitern kam bes dem biestgen englischen SesantenLord Minto, e Kouier aus KonKantinspel an; der ohne Aufenthalt weiter nach kondon abzieng. Ee überbrachte die wichtige Nachricht deß Keiro mit Kapitelation an Eie Engländer und Türken sich ergeben habe. Alexandrien ist gleichfalls nahe auf dem Punkte Kairo's Bepspiel zu felgen. Zwar bat die Gesatzung hinlängliche Provision, aber esfehlt ihr an frischem Waser. Urberhaupt war diese: Ort so eng eingeschlossen, daß nach Austage des Kouriers zersich unmöglich länDer wird halten können. Schreiten aus Dieppe, vom 2. Jul. Die Flectine, welche 43 Schiffe starkam #osten Junins aus Habre ab gesegelt war, ist borige Nacht in unserm Hafen angelangt. Diesen Nachmistag int sie wieder abgesegelt, und setzt ihre Fabrt längs den Küsten nach der Seite von Boulegne fort. Londen, vcm 7. Jul. Die letzten Depeschen des Admirals Corn. wallis von der Station vor Bren, dessen Flotte außer den dekaschirten Linienschiffen 24 enthält welden wiederholt, daß die frantösische kombinirte Flottevöllig segelfertig auf der du. ßern Rhede vor Brest sih befinde. Unsere Regierung läßt e8 an den nöthigen Gegenanstal. P tn, und ten Julius ist Eteirneßund Chatam durch einen Expresen der Besehl anzekommen, alle seefähige Schiffe zum Auslaufen zu bersiten, und es fiüdet dim zufolge en Ktarkes Matrosenprese in statt; alle bey Sherues passirende Schiffe werden anzehaiten, und die entbehrlichsten „sin zuf konlg. Schiffen Dienste nehe Auch sind die Polizey Anstellen gegen Linsen E tß zum Bereisen der Küstenstädte zuerheitin. Jun. gelot ven Aus Eissaben wird unterm irten# Melder, dat nun der Friede von Bada s# von den porlugieftschen Häfe ausgeschlos sen sern soten ist unverbürgt. Paris, vom 6. Jul. Der Graf vor Kobenzl wird bey den össentlichen Zusammenkünften von dem Oberkonsul besenders ausgezeichnet. Die Fremden, die Nurch is inier ihres Landes des Bonopare te zu Tafel kommen wollen, müssen wenige Neus mit einem gewissen Tharakter und Range bskleidet styn. Unsere von Habre ausgelaufene Flottille, die dem Kangl iu segelte, und sich vielleicht zu Kalats und Düskirchen mit andern Abtheie lungen unserer See= Expehition vereinigen Wied s weit die Nachrichten bis jetzt gehen, auf ihrer Fabrl längs den Küsten auf keine#nglische Kriegsschiffe gestossen. Ar zosten Junius, nachdem in der Nacht vorher unsere Flottille von Hasre abgesegelt war, erschienen die enzlischen Fregatten auf dasiger Rhede, und bemerkten, das der Hafen iser sey. Haag, vom 7. Julius. Obgleich die Engländer, welche wieder in ziemlich starker Anzahl an unsern Küsten kreuzen den Zischfang nicht hindern, und selbst von unsern Fischeen Fischekaufen; so trauet man dech der Dauer Dieser friedlichen Maaß. regeln nicht ganz, und unsere zahlreichen Interehenten aller Klassenber dem Heringsfang lassen die zum Fange dieses Fisches günstige verstreichen, ohne daß sie Austalten triffen, die Heringsfotten auszurüsten.