Mit Kuhrfürstl. gnabigstem Freytag; den 18. Julius. I. Landsherrlich Verordnung. Die Brandversicherungs. Gesellschaft hat D der Landschaft Pfenningkammer laut des angehefteten Verzeichaisses einen Vorschuß von 19 855 Rthl. 7 f. 55 dt zu ersetzen, und ist zür Vergütung der noch rückständigen 2ten und ztin Tetmine Behuf verschiedener vorg=fallener Brandschäden, und vorzüglich jener im Amte Meppen ein Ansehnliches ersoderlich. Dishalb wrs Namens Sr. Kuhr. fürstl. Durchlaucht zu Kölln Fürstbischofs zu Münster 2c 2#c. Uasers gnädigsten Fürsten und Herrn der zu: Ersitzung des ebenerwähnten den übrigen Landesnochwendigkeiten dermal sehr zum Beschwer gereichenden Vorschusses erfoderliche igte Beytrag zur Brandversiche rungs=Gesellschaft, und zwar zu drey Pfenninge auf jede Pistole des Anschlags der Gebäude hiemit ausgeschrieben, und folgendes noch gnädigst verordnet: §. r. Die Schatzungs Receptoren in den Städten( jedoch mit Ausschluß der Stadt Münster) und in den Kirchspielen sollen die. sen irten Beytrag von allen Schatzpflichtigen und Personal=Befreyten, auch von den freven Bauern ihres Empfangsbezirks empfangen; nicht weniger auch die ihnen bis zu dem für die Schatzungspflichtigen nach Maaßgabe des§ 3. bestimmt werdenden Zahlungs. Termine zukommende Zahlung annehmen, von adlichen und andern Realfreyen, auch geistlie chen Personen, deren Willkühr es überlassen bleibt, den von den der Brandversicherungs. Gesellschaft einverleibten Gebäuden zu entrichtenden Beytrag jedoch mit Ausschluß der Bauern- und Kötterhäuser, an den Brandversicherungs. Gesellschafts. Commissions= Aktuarius geheimen Kanzlisten Aulike den jüngern oder an den Receptor zu zahlen. §. 2. In Unserer Residenzstadt Münster sollen die Stadtkämner den Beytrag der Schatz. pflichtigen dieser Stadt empfangen; bingegen können die sämtlichen hier in der Stadt wohnenden Befreyten den zu zahlenden Beytrag entweder auch an die Stadtkämner, und zwar bis zu dem von diesen nach Maaßzabe des§. 3 bestimmt werdenden Termine, oder an den Aktuarius Aulike zahlen. §. z. Die Schatzungs= Recepteren sollen zum Empfang dieses Brandversicherungsge sellschafts. Beytrags den Termin der Zahlung auf den Empfangstag der monatlichen ordinairen Schatzung ansetzen und frühreitig genug allenfalle bey Bekanntmachung des Termins zur Zahlung der Monats Schatzung verkündigen, und da keine Restanten augenommen werden, zugleich mit bekannt machen lassen, daß auf den Richtzahlungsfall die Strafeder Exekution und doppelten Zahlung des zu leistenden Beytrags hafte. Die Kämner der Stadt Münster sollen zum Empfang dieses Beytrags gleichfalls einen Termin anse. tzen, und mit der Warnung daß die ebenerwähnte Strafen auf den Richtzahlungsfall haften, bekannt maachen lassen. Des Schatzungspflichtigen sollen die Receptoren respective Stadtkämner in den Schatzungsbüchern; den Befreyten hingegen besonders über die geleistete Zahlung des Beytrags quitiren. §. 4. Die Ablieferung des Beytrags, welchen jede Stadt und jedes Kirchspiel nach Vorschrift des§. z. wird geleistet haben, soll von den Empfängern an den genannten Brandsocietäts Aktuarius Aulike; welcher zu diesem Ende Morgens von 8 bis 10 Uhr in dem Zim. ner hinter der Landschaft=Psenningkammer gegenwärtig seyn wird, unter Strafe doppelter Zahlung in den bey der Landschaft= Pfenningkammer gangbaren Münzsorten nebst diesen beyzulegenden Sortenzettel, und zwar in folgenden Terminen geschehen: nämlich Von der Stadt Münster den 6ten August dieses Jahrs und Von den Befreyten der Stadt Münster den Sten und oten August d. J. Von dem Amte Wolldeck Fürst- und Dom. kapitularischer Jurisdiction den 12.und rzten August d. J. Von den Aemtern Horttmar und Dülmen den r9. und 2osten Augusi d. J. Von den Aemtern Ahaus und Sassenberg den 22. und 2zsten August d. J. Von den Aemtern Rheine und Werne den 26. und 2ysten Aug. d. J. Von den Aemtern Stromberg u. Bochold den 2. und zten September d. J. Von den drey Niederstiftischen Aemtern, nämlich Meppen, Cloppenburg und Vechte am 5. und eten September d. J. § s. Die adlichen und sonstigen Real= Befreyten auch geistliche Personen auf dem Lande, welche den von ihnen zuzahlenden Beytrag den Schatzungs. Receptoren nicht bezahlt haben, haben denselben bey Steafe doppelter Zahlung an den Brandsocietäts. Aktuarius Aulike mit Uebergebung einer doppelten Zahlungsliste am 1o. urd itten Septemder dies. Jadis zu entrichten. „lder Empfänger soll bep Einliefe. rung des Beytrags ein Verzeichniß, in welchem jeder Schatzungspflichtige nebst der von ihm verfügten Zahlung dergestalt eingeschrie. ben seyn soll, daß 1) die Schatzpflichtigen, 2) die Persoual Befreyten, und 3) diejenigen Real Sefreyten, welche ihren Beytrag am Stadt. oder Kirchspiels= Empfänger gezahlt haben, aufgezeichnet sind, doppelt übergeben: das eine Exemplar des Verzeichnisses behält der Aduarias Aulike als ein Belege zu der von ihm abzusiattenden Rechnung; das andere wird dem Stadt oder Kirchspiels Empfänger quitirt obrückgegeben, damit er sich bey Abstattung der Stadtoder Kirchspielsrechnung über den Empsang und Ausgabe dieses Beytrags rechtfertigen könne. 9.7. Da dem Empfänger befohlen ist, diesen igten Beytrag zugleich mit der ordinairen Schatzung zu erheben; so wird denselben bey Strafe von 20 Rthl verboten, für den Enpfang des Beytrags weder von den Schatz= pflichtigen etwas zu fodern, noch der Stadt ## vem Kirchspiele dafür in Rechnung zu §. 8. Dann wird auch zugleich hiedurch zur Vermeidung aller und jeder Irrung ausdrük. lich noch gnädigst wiederholt, daß dieser i7te Beytrag von dem wirklich geschehenen Anschlage der Gebäude entrichtet werden muß, und keine Atäi derungen des Anschlags, auch keine Associirungen bisher noch nicht assocurt gewesener Häuser in Rücksicht dieser zuleistenden Zahlung gelten wenn sit nicht im Manat December vorigen####sten Jahrs frühzeitig genug,(nämlich in der Zwischenzeit vom iten bis den zisten December) von denR alfreyen dem Geheimen Rath unmittelbar, oder aber sowohl von denselben, als auch von den Per sonalbefreyten und Schatzpflichtigen dem Gerichte in welchem die Seb#ude geligen, angeZeige sind. § 9. Aus dem Brandversicherungs. Gesell schafts= Edikte vom 15. April 1768 wird hier ebenfalls wiederholt, deß der Bewohner des Hauses die Zahlung salvo Regrelluwider den Eigenthümer zu verfägen hat: Hof- und Eigendehörige aber, auch Basallen, und diejenigenübrigen, welche ein Dominium utile an den Gebäuden haben, den Beytrag aus eigenen Mitteln bezahlen müssen. Damit diese Verordnung in Unserm ganzen Hochstifte bekannt werde, soll sie gedruckt, dem Intelligenzblatt eingerückt, an den gewöhnlichen Orten angeschlagen, und von den Kanzeln virkündiget werden. Urkund Kuhrfürstl. geheimen Kanzley, Instegels, und der Vidimatten. Münster den 8sten Junius 1800. (L. S.) Vr. Math. von Landsberg. C. B Münstermann. (Der Auszug folgt.) II. Citationes edictales. Aus besondern Besehl Sr. Hochwürden Hra. * Officialen, des geistlichen Hofgerichts ordentlichen Richters, werden alle und jede, welcheen dem Kaufhändler Georg Henr. Rugge zu Weskirchen und dessen Haab und Gütern einige Ansprach und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für allemal ediStaliter verabladet, um solche innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses bey biesizem geistlichen Hofgerichts durch bevollmächtigte Anwälde zu proponiren, und mittels Offenlegung darüber in Händen habenden Urkunden obsonstigen Beweisthümern gehörig zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß ihnen ansonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. Imgleichen werden selbige Gläußiger hiemit auf den Iten künftigen Monats Septem. ber verabladet, um alsdann vor hochgedachtem Heren Officialen in dessen gewöhnlichen Wohr hofe Morgens um 9 Uhr in Persen oder kurch genugsam Bevollmächtigte fürharpt bey5 Goldgülden Strafe zu erscheinen, zu seben und zu hören, daß zwischen ihnen und Exploranten ihrer Forderungen halber ein gütlicher Vergleich versucht werden soll, mit der Verwarnung, daß die nicht Erscheinende und auf bie erofnende Vergleichsvorschläge sich nicht Erklärende dem Beftaden nach sofort für einwilligend, und die Vergleichevorschläge für angesommen gehalten werden sollen. Wöbey deuselben zur Nachricht ohnverhalten wird, daß die Temporal-Inhibition, welche auf nicht erfolgenden Vergleich sofort wieder eingezogen werden soll, errannt, immittelst aber dem Exploranten stante temporali inhibitione alle Veräußerung ernstlich untersagt sey. Gegeben Münster den 2. Jul. 1800. Adlpec. Mandat. R. D. Officialis A. Funcke, caula AG. Aus Befehl Sr Hochwürden Herrn Officials des geistlichen Hofgerichts ordentlichen Richters, werden alle und jede; weiche an dem Alexander Korte zu Füchtorf, oder dessen Haab und Güter einigen Spruch und Foderung haben, oder zu haben vermeinen, biemit ein für dreymal edictaliter verabladet, um solche binnen 6 Wochen peremptorie nach dieses bey hiesigem Hofgerichte durch bevollmächtigte Anwälde so gewiß zu proponiren und gehörig zu justistziren, als ihnen ansonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. Zugleich werden sämmtliche Gläubiger hiemit auf den hten künftigen Monats August verabladet, um alsdann vor bochgedacht Sr. Hochwürden Herrn Officialen in dessen gewöhnlie chim Wohnhofe Morgens 9 Uhr in Person oder durch genugsam Bevollmächtigte nebst Exploranten fürhaupts bey s Goldgülden Strafe zuerscheinen, die alsdann ihrer Foderungen halber zu eröffgende Vergleichsvorschläge zu vernehmen, und darüber in iplo termino bestimmt sich zu erklären, mit der Berwarnung, daß in Entstehung dessen dieselbe dem Befinden nach sofort für einwilligend, und die Vergleichsvorschläge für angenommen gehalten werden sellen; auf nicht erfolgenden Vergleich aber zu sehen und zu hö. ren, daß Explorant Korte ad Solennia Discuflionis zugelassen werden soll, wober denselben zur Nachricht ohnverhalten wiro, daß die Temporal-Inbibition dergestalt, daß diesilbe auf nicht erfolgenden Vergleich in termino sofort wieder eingezogen werden soll, er kannr, und dem Ervloranten stante inhibitione temporali alle Veräußerungernstlich untersagt sey. Geden Münster den 9.Jun. 1800. De Mandato R. U. Officialis Woldering, Akt. Aus Vifehl des Hochwäcdigen Wünsteris. * Domkapitels verordneten Richters und Sografen des Gogerichts Meest Herrn Dokt. Oesthoff werden alle und jeoe, welche an der Nachlassenschaft der zu Greven verstorbinen Eheleuten von Caveles haben oder zu haben vermtinen( jedoch mit Ausschluß des Heren Pastors und Küsters dastlöst, Kaufhändlers Schründer, Wirthen Kellermann, Kramers Beuns, Metzgern Bergers, Kramers Moll, J. Christ. Lodde, Dirk Feldmeyer, Godfriso Hugo, Jungfer Holländer, sämtlich aus dem Dorfe Greven) ein für allemal hiemit verabladet, um ihre Ansprüche und Forderungen innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses, wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 14 für den aten, und 14 Tage für den zten und letzten Termin peremptorie bestimt, bey dem Hochwürdig Münsteris. Domkapitularischen Gogericht Reest unter Strafe ewig. Stillschweigens einzubringen und zu rechtfertigen. Signat. Münster den 23. Jun. 1860. De Mandato D. Gogravii B. Lohkampff, Grschbr. Hllleund jede Gläubiger, welche einigen An** spruch oder Forderung an die des Hofkammerrathen und Postmeistern Gerhard Bernard Düesberg zu Rheine erster Ehe nunmehrs großjährige Kinder zuständig gewesene, itzt aber von nachstehenden angekaufte Grundstücke, ais A) an dem vom Kaufhändler Gerhard Henrich Veltman angekauften halben Garten in der breiten Stege vor dem Emsthorebelegen; B) an dem vom Schneidermeister Martin Dapper angekauften greßen, vor dem Münsterthor bey Rheine belegenen Garten nebst Gartenhäuschen, C) an die vom Wirthschafter Anton Linge angekaufte zwev Stück Landes zu 12 Scheffel Saat auf dem sogenannten Stadtsberge vor dem Eisthore bey Rheine belegen: D) an das vom Wirthschafder Engelbert Schmier angekaufte Stück kandes auf ebengenanntem Stadtsberge, und E) an die vom amtsmedicus Medizin-Doktoren Fritz Karl Schilgen angekaufts große Wohn. behausung sub Nro. Cat. 300 am Markt zu Rheine belegen, nebst Hof, Hinterhaus und Stallung, Haben, oder zu haben vermeinen, Weeden bitdurch ein für dreymal edictaliter verablädst, um innerhalb 6 Wochen nach Bekanntmachung dieses, wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 14 für den zweyten, und 14 Ta. gefür den zten u. letzten Termin anbestimmt werden, vor hiesigem Rseinschen Stadtsgerichte zur gewöhnl. Gerichtszeit entweder persönlich oder durch einen dazu genugsam debolmächtigten Anwald zu erscheinen, ihre an ebgemeldte Parcelen habende Ansprüche und Forderungen mit darauf stimmenden Jusiitcaterns samt richtigem Berzeichniß der Zinsen alsdann gehörig dey Strafe ewigen Stillschwbeigens zu propouiren. Signat. Rheine den 2o. May 1800. Ad Decretum D. Judicis Nierman Erschbr. III. Gerichtliche Notisteationin. Samstag den 2osten Julius Nachmittags 2 Uhr soll die dem Laurenz Zöller zuständte gein Asgidii Layschaft am Graben sub Nro. Cat. 87 belegene Behausung; welche in drey Wohnungen bestehr nochmais pro estimato ad 275 Rtbl. ausgesetzt, und, falls hierauf nichts geboten werden därfte, obiges Fstimatum in Termino dergestalt Herunte gesetzt werden, daß es den Liebhabern frey stehen solle, das heruntergesetzee Quantum in Termino zu augiren, und soll sodann gedachte Behausung dem Meisibietenden zugeschlagen werden. Signat. Münster den 12 Jul. 1800. J. B. Wattendorff, Grschbr. Rom Gogericht Telgte wird hierdurch be* kannt gemacht, daß am Dienstag den 2esten Julius Morgens 10 Uhr in der aufm Domhof belegenen Backenfeldschen Berichts. stube sogenannten Kappe eine goldene Repetiruhr, woven der Zeiger mit Steinen besetzt, eine große goldene Hosenschnalle, ein goldener Fingerring, eine silberne englische Taschenuhr, und silberne Schuh- und Hosenschnallen den Meistbietenden gegen sofort zu verfügender baarer Zahlusg verkauft werden; die Aestimation obgedachter Parcelen kann einige Tage vor dem Verkauf beym Protokoll eingesehen werden. Sign. den 9. Jul. 1800. Lohkampff, Grschbr. Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Rro. 57. 1800. In Diskussionssachen der Eheleuten Kipp zu Holmarist zum Verkauf der den besagten Eheleuten zuständiger Wohnbehausung Nro. 22 samt Zabehör, so von den beeideten Gerichts Aestimatoren zu s25 Rtl. angeschlagen worden, Dennerstag der 24site Julius des Morgens 1o Uhr aufm Retthause dahler angesetzt, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Sign. Sendenherst den 23. Jun. 1800. Ad Decretum judiciale Schmedding, Grschbr. ngefolg in Sachen Dilcull. Kaufhäsdlern Ish. Henr. Kalthoff erlassenen ApostiklaiBescheides, sollen dessen dahier in Sendenhorst am Kirchhofe Rro. 237 belegme Wohn. behausung welche von den beeideten Restimatoren mit Zubehör zu 260 Rthl., stdann das dabey belegene Rebenhaus Nro. 239 lo zu 90 Rthl. und demnächst 6 Stücke Gartenland, welche dahier vor Sendenhorst in der alten Stadt belegen, und zu 165 Rihl. astimirt worden gerichtlich den Meistbierenden verkauft werden, und ist dazu Terminus auf DonnerKtag den 24sen dieses Monats Julius Nachmittags um zwey Uhr dahier aufm Rathhause angesetzt. Seudenhorft den 3. Jul. 1800. Ad Decretum D Judicis Schmedding, Grschbr. IV. Vermischte Nachrichten. Dader angeblich in holländischen Diensten stehende Major M. C. J. von Westerholt auf die öffentlich geschehene dreymalige Verabladungen nicht erschienec und daher die Beschuldigung des Oder. u. kand. Filcus wegen i hiesigem Hochstifte getriebener unerlautten fremden Werdung in contumaciam wider ihn vermittelst anbeut ergangenen Urtheils für bekannt gehalten, sodann ihm der Aufenthalt darier im Lande bis auf anderweite gnädigste Verordnugg untersagt worden ist; so wird selber hiemit zu Jedermanns Wisser schaft öffentlich bekanne gemacht. Mänster den krten Jul. 1800. Von Regierungs wegen. (Seine Kuhrfürstl. Durchlaucht zu Kölln Fürstbischof zu Münster 2c. Unser guddigster Fürst und Heer, haben auf Landständischen Antrag gnädigst begnehwiget, daß abermals ein neues Anlehn von 200,900 Rihl zu drey und ein halb pro Cent auf kandes Cridit unter nachstehenden Begünstigungen eröffnee werde: Daß nämlich demjenigen, welcher dinnen den ersten sechs Wechen nach dato der Eröffnung dieses Anlehns dazu Selder herschiessen würde, sechs pro Cent Benekice; demjenigen, der in dem ersten Monat nach Verläuf dieser sechs Wochen dazu Gelder anlehnt, fünf pro Cent, ferner jenem, se in dem weyten Monat nach Ablauf obiger sechs Wochen Gelder einbringt, vier pro Cent, und endlich demienigen so in dem dritten Monat nach Verlauf der besagten sechs Wochen Gelder zulegt, drey pro Cent Benefice zugestanden werden, dann aber der Ein oder Anlehner schuldig seyn sollte, die angeliehenen Kapitalien nach Maß. gabe des erhaltenen Benehice reipective ad sechs, fünf, vier und drey pro Cent auf sechs, fünf, vier und drey Jahren bey der Pfenningkammer unablöslich stehen zu lassen. Zufolge des erhaltenen gnädigsten Befehls mache ich also dieses hiedurch mit der Bemerkungbekannt, daß 1) Die ersten zu Zahlung eines Benehice zu sechs pro Cent bestimmten sechs Wochen mit dent Freytag den Zten zukünftigen Monats August, sodann 2) Die zu Zahlung eines Benetice zu fünf pro Cent bestimmte Frist mit dem 8ten Sept. 3) Die zu Zahlung des Benefice zu vier pro Cent destimmte Frist mit dem 8ten October, und endlich 4) Die zu Bezahlung des Benefice zu drey pro Cent besiimmte Frist mit demsten Rovember, jedoch alle diese Tage einschließlich gerechnet, sich endigen. Münster den 26. Junius 1890. F. Büeren, Pfenzingm. Diejenige, die an dem Nachlasse des kürze * lich verstorbenen Herrn Vikarlus Forde nin Bisbeck erwas zu fodern, oder zu bezihlen haben, belieben sich mit den etwaizen Rechnungen und der Bezahlung binnen drey Wochen zu melden. Bisbeck den 13 Jul. 1800. J. Seodhauß, Pastor in Opthe, qua Executor. Davon Seiten der Hochfürstl. Hofkammer als Markenrichter der Fassenberzschen und dem Freyherra von Ketteler und v. Kozu Ha#rrolken als Markenrichtern der Gröplinger Mark vereisbart worden, zu Ausmittelung der wegen der Narkengränzen zwischen ben#### Marken vorwaltenden Streitigkeiten bey eine gemeinschaftlich abzuhaltenden Konention vorläufig die Markeng änzen zuume gehen zu bisichtigen, die in loco zu machende Anzeige der von dem einen oder andern Theile prätendirten Geänzen adP’rotocollum zu nehmen, und diese hernächst u.# einen geschworenen Landmesser nach Maatzgabe der in Termino Conventionis geschehenen Anzeige und darüber abgehaltenen Protokolls in eine Karte legen zu lassen; und dann hierzu Terminus auf den arten laufenden Monats von beyderseleigen MMarkenrichtern gemeinschaftlich anberaunzt worden; so wird solches hiemit den in diesen beyden Marken Interessirten bskannt gemacht, um am besagtin Tage der abzuhal. kenden Konvention beywohnen zu können. Warendorff den 11. Jul. 1800. Ramens und aus besondern gnädigsten Befehl der Hochfürstl. Hofkammer. Reinhartz, Amtsrentmeist. J.&E Guilleaume als substit Markenrichter der Gröplinger Mark. AUm Freytag den#sten Julius Morgens 9 * Uhr werden auf den zween sogegannten Schreiders Kämpen, dem koetfeldischen Kreuze bey Münster gegenüber, die Rogzenfrüchte bey einzelnen Stücken, sodann an silbigem 25sten Julius Rachmittags 2 Uhr ern 4 Stücke mit Roggen bey der Scheunegegen Friedrichsburg dann der große Kamp mit Roggen hinter dem Friedrichsbue gischen Garten, und letztlich der Haber auf dem großen Abekampe vorne in der Mecklenbeckschin Stegge vor Aezidil Thore, alles Stückweise verkauft, und die Nachweide auf letztgedachten 2 Käm. pen unter sichern Bedingissen verheuret werden, wozn alle Lusthabende sich eintinden wol. len. Sandfort, von Galens. Rentm. Am Montag den zisten lausenden Monets soll in der aufm Spiekerhof belegenen Behausung der verkiorbenen Ebsleute Kauthändlern und Tehatsfabrikanten Brickwedde des Morgens um 9 Uhr eine Tabalsmühle mit Stampfwerk, r Maschine zum Tabat chneiden, r Bliiofen mit Kubebör, 1 Tabaksdörre und sonstige zu einer Tabaksfabrig##e gehörige Sachen, sodann al'enfalls am seliigen und folgenden Tagen eingelegte Bureaux und Commoden, Kleider und andere Schränke, Bettwerk und Berrstillen; Oefen, Zanen, Kupfer, Porcela, überhaupt allerlei Haus geräthe, auch L.inwand und Kleidungsstücke din Meiste biethenden gegen sofort zu verfägender baaren Zahlung verkauft werden. Wattendorf. m Dienstag den 2h#en dieses Monats Julii ** I. J. soll die zum Hause Davensberg gehörige, nahe beym Dorf Ascheberg belegene Windmähle auf mehrere Jahren gegen in Termino bekannt zu machenden Bedingnissen den. Diejenigen welche hiezn Lust haben, wollen sich am bestimmten Tage Morgene 9 Uhr in des Wirchschafte# 3 Wisdemans Beheusung zu Ascheberg einfinden. Schloß Nordkirchen den 11. Julius 1800. Am Holtmann, Rentmeister. n Dienstag den isten dieses Nachmittags ist vom Hortterthere bis über das Principalnarkt ein kleines linnenes Saachen, worinn ein neues seidenes Tuch, 3 kattunene TüGer ein Paar kleine baumwollene Mannsstrümpfe, verloren worden. Da der Eigenthümer ohnedem ein Bedürftiger ist, so wird der Finder gebethen,#s m Intell. Komt. abzug.ben. (Fswiro gegen Michaeli ein guter Bedienter als Hausknecht und zur Tischaufwartung auf ein kandgut in der Nähe von Warendorft gesucht der mit gitten Aktestaten versehen ist. Sein Lobn ist 24 Rcht und FAthl. Weinkauf. Dad J#tillig. Komt. giebr Nochriche Huf dem Peincipalmarkt sind zwey meublir*te Zimmer zu bermieten, und können gleich bezogen werden. Das Intell. Komt. giebe N. Bey der Wittib Schäkel aufm Bälesind gute Zisdedelons um billigen Preiß zu baben. Ein junges Mädchen von gutem Herkommen, die Zeugniß ihrer aufen Aufföhrung benbringen kann, wünscht als Kammerjanzfer oder Ziermädchen bey einer Herrschaft in DienKtezu sehn. Das Nähere ist am Intell. Komt. nerfahren. as steht ein Forte piano zu vermieten. NäE here Nachricht ist am Intellig. Komt. zu erfahr n. (ineund eine halbe Stunde von Münster ist manden ein sehr großer Hund zugelaufen; dem er entkommen, kann davon Nachricht am Inkellig. Komt, erhalten. Ein junger Mensch aus biesigem Lande und E von zutem Herkommen wünscht die SpeLereyhandlung dabier zu erlernen. Das Intellig. Komr. giebt nähere Anzeige. Todten= Anzeige. edem Herrscher über Leben und Tod gefiel D es, unsern vielgsliebten Beuder, Johan Gerbar Lübders, Zeit Lebens gewessten Kaufhändter und Empfänger des Hauses OrkenKein von Sr. Cxeebenz dem Heren Erbkam. merderrn Freyherrn von Halen, mir den nöehigen Sterbesatramenten versehen, an einer 6tägiges mit Geduld sbersandenen Brustkrankbeit, den toren dieses im 75iten Jahre seines Alters von unserer Seite in die Ewig. keit abzufodeen. Diesen für uns so empfindlichenTodeskall machen wir allen unsern Freundes und Verwandten schaldigs bekannt, em pfehlen die Seele dis Verlebten in ihrem Gebeebe, und ues zur fll#äluend Freund. schaft. Ottenstein den 14. Jul 1800. Die Geschwister. Kurzgefaßte Reuigkeiten. Konstantinspel, vom 10. Jun. Man zweifelt hier nicht mehr, daß die von den Franzosen in Aegypeen gebrochene Kapikulction beyzderseits wieder in Wirksamteir gesetzt worden sey, und daß die Pfor###e bald die Nachricht der Räumunn Aepyptens e halten werde, und man sieht ihr ständl ich entgegen. General Kleder ist wieder im Besitzt der Stadt Cairo, von der Osman Effendi aus Mangel an Lebensmitteln nach einer Blockade von 31 Tagen und nech vorherzezanginer Aufforderung des fraczösischen Oberb=ftzis. bers bat abziehen mine. Vermäge der mit dem General Kleber getreffenen Urbereinkunft ist Osman Effendi mit allen seinen Leuen uc Großvezier gesossen und dey dieser Gelegenheit sollen die Franzesey den Antrag gethan haben, die Kapirulation von Pl###risch, alles vorgefallenen ungeachtet, in Ausführung zu bringen. Mavland, vom 25. Jun. Die hier von en### angekemmene Trup. pen, so wie auch ander= Reit#nde erzäblen noch häufig von der Hungersnoth, in der sich die belagerte Stadt gegen das Ende befand. Rach den übereinstimmenden Aussagen bender kostete ein Ey 30 Sois, ein Pfand Pferdefleisch 24 Livres, für 8 Cininer Setraide bezahlte in den letzten Tagen ein adliches Haus 10009 Livres; das Brod ward fast antin aus Kleye und Kaksobohnen gebacken, und am Ende nahm man selbst zu Strobbeod seine Zuflucht. Da auch dieses elende Brod auf einem äußerst hoben Preise stand, so kamen von der ärmsten Volsklasse sehr viele Menscheu aus Hungers. noth um, andere blieden beständig im Bette, um durch Bewegung nicht den Appetit zu erregen. Die meinten Einwohner sahen beum Abzuge der französischen Truppen blaß und abgezehrt aus, und der fest einzige Gesuß von Pflanzen, auf den ste seit vielen Wochen ein. geschränkt waren, hatte ein Anschwellen der Beine fatt augeinein zur Folge. Wien, vom 2. Julius. Verigen Montag hat die Rekrutirungihren Anfung genommen. Sie wird, wie gewöhnlich; beym Magistrat, aber von einer besonders dazu niedergesetzten Kommissios betrieben. Es ist bis heute schon viele Manne schaft zum Mititait abgegeben worden. JIsbessen wird an gänzlicher Wiederberstellung des Friedens mit großim Ernste gearbeitet. Vorestern in der Nacht ist der General Graf Dietrichstein von dier abgegangen, um den Armee Minister, Grafen von Lehrbach, abzuldien, wilcher zu der Friedensunterhand, lungen besimmt ist. Graf Codenzl, welcher, wie man sagte; schon emletzten Sonnadend zu Buokapactereisen wurde, befigdet sich an und soll, wie nun verlau##et, noch heute abgehen. Auch wird General Merb#le, welcher schon zu Leoben mit Buonaparte uncerhaubelte, in gleicher Absicht nach Italien Zeizen. Peivatbriefe aus Italien melden, daß Burnapirte alles daran gelegen sey, mit Oesterreich den Frieden herzustellen. Er habe deswegen Oesterreich weit mehr eingersumt, als im Tractat zu Campo Formio bewilligt gewesen sey Dahin gehöre zuerst Mantua, auf dessen Behzupkung für die eisalpinische Republik Frantreich in zenem Traktat schlechterdings bestanden habe, und Peschiera wovon damais gar nicht die Rede gewesen sey Alle übrige Bedingungen siab gleichfalls sehr vortheilhaft. Dagegen bestehe Buonaparte darau at Genua, Tortona, Alessandria, Coni und Turin, nebst den Kastellen von Mayland Savona und Pado, winigstens bis auf den Tt#n dieses Monats geräumt seyn müßten; wenn der Krieg keinen weitern Fortgang haben sollte. München, vom 28. Jun. Gestern Abends nach 1o Uhr rückten die Franzosen nach einer bitzigen Action mit dem Merveldischen Korps unter General Decan in Dachau ein. Heute in aller Frübezogen die Kaiserlichen von hier ab, und Nachmittags 2 Uhr marschirte die französts. Divssion von Decan hier ein; ein Theil derselben gieng sogleich über die Iser, um den Kaiserlichen auf dem Fuße nachzufolgen. Unser Kuhefürst best##oet sich noch in Landshut. Wien, vom 2. Jul. bestätigt sich, daß Buonaparte in den Friedensanträgen, die er gemacht hat; die Herstellung der Cisalpinischen Republik verlangt. Es sind hier über diesen Punkr lange Berathschlagungen gehalten worden Er wird viele Schwier'gkeiten finden. Indessen sind die Unterhandlungen von dem Keinde selbst eröffget worden, und man ist bezierig; die Auewort zuerfahren die Buonoparte auf die von hier an ihn abgegangene Depesche ertheilen wird. die Friedens Aussichten bestärkt ist der Unstand, daß man, seitdem Neunangenehnen Nacheichten ausItalien eingegangen sind, keine außerordentliche Keiegsanstalten bemerkt. An die Stände von Ungarn sind noch keine Ansuchungen un besonderelinterstützungen ergangen, und der Ertberzog Karl, den man so oft schon ins Feld geschickt hatte, i# noch immerrußig in Böhmen. Von der Iser, vom 6. Jul. Vor wenigen Tagen schienen unsere Gegenden noch bedroht den Schauplatz einer bluttallein seit dem zten dieses haber sich die Umstände plötzlich verändert. Die Franzosen welche mit großer Macht in Bayern eingerückt waren, und welche sich der Donau bis an die österreichische Gränzen bemeistern zu wollen schienen, haben, nach den Manovren des Generals von Kray, diesen Plan nun aufgegeben. Dieser General anstatt in dem besetzten Lande von dem äußersten Ende seines rechten Flügels bis an das äußerste Ende seines linken Klügels eine ununterbrochene Linie zu ziehen, wodurch er seine Armee geschwächt hätte, hat seine Armee auf eine solche Art vertheilt, daß sie auf den verschiedenen Punkten stark genug ist, um die feindliche Linie uverall, wo sie vorrucken würde, zu durchbrechen. Das Hauptkerpszwider Iser aufgestellt, beobbachtete den Feind, ohne seine Ueberfälle befürchten zu dürfen, und konnte den übrigen getrennten Korps Geystand leisten. Der mit einigen tausend Mann leichter Truppen in die Gegend von Regensburg algeschickte Graf v. Klenau war bestimmt, die Verbindung schen dir Hauptarmee und dem Starraischen Korps zu unterhalten; ein ähnliches Korps unter den Befehlen des Grafen von Merveld, an dem Inn ausgestellt, die Kommunikation mit dem Armeetceps des Prinzen Reuß zu unterhalten, auf diese Are waren alle Korps mit einunder in Verbindung, ohne geschwächt zu werden. Bey dem Anblicke hielten die Franzosen 48 für zuträglich nicht weiter gegen die Obespfalz vorzudringen, sondern auf einen andern Punkt zu eperiren. Seit dem zten diesis aben sie daher angefangen, sich zurückzuziehen. Der General von Kray folgt ihren Bewegungen, und sein Hauptquartier wurde nach und nach in verschiedene Orte verlegt; von Landsbut kam es nach Langin=Preising von da nach Erdiggen, und von da nach Hobenlinden zwischen der Iser und der Jon.