Mit Kuhrfürstl. gnädigstem Privilegio. Dienstag, den 19. November. I. Citationes edistales. Won Seiten des Bürg=meisters Henr. Andreas Hüffer und Receptoren Ludwig Niedieck in Ehevogts Namen seiner Edefrau Maria Anna Hüffer zu Strombecg wurde bey hiesigem geistl. Hofgericht vorgestellt: 1) Der selige Bürgermeister Joh. Heur. Thier zu Haltern hätte über seine Nachlassenschaft als weit er darüber disponiren könnte, ein Testament errichtet, worin er seinen Sohn Theodor Wilh. Thier zum Erben eingesetzt, diesem aber, falls er ohne Leides Erben versterben würde, seine Frau Schwester Maria Anna Hüffer gebohr ne Thier zum Stromberg und dessen 2 Kinder Henrich u. Maria Anna Hüffer, sodann, falls auch diese ohne Leides Erben versterben würden, ihnen hinwieder den Adolph Thier und dessen Kinder, wovon nur einer RamensHenrich Joseph Thier mehr am Leben, substituiret hätte, Lergestalt jedoch, daß im letzten Fall der Kaufhänler Cremer in Lüdinghausen u. Wirtib Markes zu Haltern ein Lega von 500 Rtl. haben sollten. 2) Der Theodor Wild. Thier Zeit Lebens gewesener kaiserl. Reichspostmeister zu Düllmen wäre am Zr. Aug. l. J. wirklich ohne Leides Erben verstorben, worauf obbesagter Bürgermeister Hüffer und Receptor Riedieck, denen die Nachlassenschaft des seligen Bürgermeistern Joh. Heurich Thier nunmebro vi Teftamenti als Fideicommits angefallen, in Betreff deren Restitution sich mit der verwittibten Frau Postmeisterinn Thier unterm rosten Octob. l. J. verglichen hätten. 3) In diesem Vergleiche wäre unter andern vereinbart, daß a) besagte Freu Postmeisterinn Thier auf alle Schulden des sel. Joh. Henrich Thier zu Haltern“, die ihr abgelebter Ehemann bereits bezahlt, renunctiren, b) diejenigen Schulden des gesagten im Jahr 17h0 verstorbenen Joh. Heur. Thier so noch vorhanden wären, und in fpecie eine Schuld an die Pupillen Möllers zu 463 Rthl. Interesse salvo zur Halbscheid von der Frau Postmiisterinn Thier und zur andern Halbscheid von meorgedachtem Häffer u. Niedick getragen und abgefunden wirden. Und c) es eden so mit allen Schulden der Eheleute Joh. Hem. Thier, welchezwar jetzt noch nicht bekannt, aber künftig als vorhanden erwiesen seyn möhren, gehalten werden sollte. 4) Die FideikommissariAumo 1799 Münste Intelli schen Erben des mehrerwähnten Bürgermeisters Joh. Henr. Thier zu Haltern wären nun zwarn wegen der bekannten Augesessenheit und Ordentlichkeit des gedachten Erblassers, und ra die etwaigen Clancular= Schulden bereits von dessen Sohn Posimeistern Thier als siduciarischen Erben berichtiget waren, so zu sagen überzeugt, daß außer der noch vorhaudenen und bekannten Schuld an die Pupillen Möllers keine andere Schulden der Ep#leuten Joh. Henrich Thier meyr existiren würden. 5) Um indessen hievon ganz gewiß zu sehn, und in Zukunft von allen fernern Ansprüchen sicher befreyt zu bleiben, wären selbige gestanet, dieserhalb eine gerichtliche Ediktal= Ladung nachzusuchen. Mit geßorsamster Bitte wider alle und jede an die Nachlafftnschaft der abgelebten Eheleuten Bürgerm. Joh. Henrich Thier und in soecie an die von selbigen hinterlasse. ne, in und um Haltern und nach Unterschied Düllmen delegene Häuser und Grundstücke, so viel die den oberwähnten Bürgermeistern Hüffer und Riceptoren Niedieck ex fideicommislo per transactum angefallene Halbscheid betrift, ex qaocunque capite Anspruch oder Forderung habende jedoch mit Ausschluß der Puvillen Möllers und des eventualiter sub. stituirten Adolph Thier, dessen Sohn, und Wittwe Markes zu Haltern, wie auch KaufHändlers Eremer zu Lädinghausen, als weir diese ex reitamenro dara: Auspruch machen können, Citationem.edictalem unicam pro tribus ad proponendum ac justificandum sub piena perperai silenti zu erkennen; welche dann auch in Echsbeneuntem dato erkannr ist. Solchemrach werden aus besandern Befehl Gr. Hochwürden Herrn Offirials, des geistl. Hofgerichts alle n. jede an die Nachlassenschaft der abgelehten Eheleuten Bürgermeisters Joh. Henrich Thier und in specie an die von seldem hinterlassene, in und um Haltern und nach Unterschied Düllmen belegene Häuser u. Grundstücke, so viel die dem Bürgermeister Henrich Andr. Hüffer u Necepter Niedieck in Ehevogts Namen seiner Ehefrau Maria Anna=Hüffer zu Stromberg ex fideicommilio per tranactum angefallene Halbscheid betrift, ex quoeunque capite Anspruch oder Forderung bende( jedoch mit Ausschluß der Pupillen und des eventualiter substituirten Adolph Thier, dessen Sohn und Witlwe Markes zu Haltern, wie auch des Kaufhändlers Cremer zu Lüdinghausen, als weit dieseen testamento daran Anspruch machen können) hiemit ein fur allemal edictaliter verabladet um innerhält 6 Wochin nach erster Bekannt. machung dieses ihre er quocunque capite ha. bende Ansprüche oder Forderungen bey hiestgem geistlichen Hofgerichte durch bevollmächtigte Anwälde zu proponicen, und mittels Offenlegung darüber in Händen habenden Urkunden obfonstigen Beweisthümern gehörig zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß ihnen ansonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. Gegeben Münster den 28. October 1799. Ad spec. Mandat. R. D. Officialis P. A. Funcke, caufee Act. Demnach auf wiederholtes Ansuchen und in dem Betracht, daß die Feststellung des Schulden- und Vermögens= Zustandes mit der Ehesache kenntlich verbauden, und die nachgesuchte Ediktal- Ladung als ein Bewlis. mittel zur Begründung der Klage gewählt ist, auch die Ehesache ohne vordersanest mit den Creduoren versuchter Güte und festgestellten statu bonorum a onerum ratione illatorum & alimentationis fäglich nicht entschieden werden mag, wider sämtliche Creditoren der Eheleuten Krameramtsverwandten Adam Kersten und Annen Gertrud Seeling dahier zu Münster nunmehro gedetheue Citatio edictalis unica pro tribus adproponendum ac justificandum süb pana perpetui filentii cum Termino peremptorio fex Septimanarum juncts Citatione ad videndum tentari concordiam cum pratixiöne termini auf den 8. künftiges Jahrs und Monats Januar Morgens 9 Uhr erkannt worden. Als werden aus besonders Befehl Sr. Hochwürden Herrn Oßicialen, des geistlichen Hofgerichts ordentlichen Richters, alle und jede, weiche an gesagte Eheleute Kersten und derselben Haab und Gäter ex quocunque capite einigen Anspruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für allemal ediétaliter verabladet, um innerhalb sechs Wochen nach erster Verkündigung dieses als peremptorie anberaumter Frist ihre an erwähnte Eheleute Kersten und derselben Süter habende oder che und Forderungen bey hiesitzem geißtlichen Hof und Officzalatgerichte dusch bevollmächNere Buwälde unter Straf# ewigen Stillschw. voczustellen und gehöriz Zazleich werden sämttiche gesagte S ät, hi, ger verablab##, um am Sten täufnigen Jahrs und Monats Januar Mergeas 9 Uhr Hochwücden Herrn Officialen in dessensbohnhofe entweder in Person oder durch genugsam hiezu besonders Bevellmächtigte Klägerinn aber persöslich akenfalls auch der #er bev. fünf Goldgülden Strafe zu er(cheiger, und auf die eröfluende Versticht: Vosschläge unter der Verwarnung: daß in Entstebung dessen dieselbe dem Befinden nach sofort für Einwilligende, und die VergleichsVorschläge für angenommen gehalten werden sollen, in iplo termino besimmt sich zu erklären, wagegen auf nicht erfolginden Vergleich die um ihre Befriedigung elwa ferner anrufende Creditores imt solchem Gesuch an blesiges Stadtgericht verwiesen werden sollen. Signat. Münster den 6 Nov. 1799. De spec. Mandato R. D. Ofhcialis Crufe, caufe Akt. Da die Wittwe Obervogtinn Baltzer zu Ochtrup ihren an der Flörstege beym Wigbold Ochtrup belegenen Garten durch das Mißigedorh bereits verkauft, sodayn ihren an der Merschsiesde Kirspels Ochirup beiegenen Garten, wie auch zwey Frauenzimmersitze in der Pfarrkirche zu Ochtrup annoch zu verkanen aeäinnet sK, und dis iür Eicherheit der 9tz= käufer nachgesuchte Ediktal=Ladung erkannt worden. Als werden aus befondern Sr. Hochwürken Herrn Officialin, der geistlicher Hofgerichts ordentliche Richters, alle und jede, welche an vorgemeldte beyde Gärten nab wey Kirchensitze(mit Ausschluß a) des hochadtichen Sti#ts Langenhorst, b des Kanftändlees Brüne zu Burgsteinfurt, eldes Bürzermeisters Georg Donkelmann und dissen Sohe zu Metelen, d) des Keplans zu Ochtrup e) der Hospitals ürmen,*) Wittwen Bernd Herm Vissing zu Seer, g) des zu krup vergleideren Juden Salomon) ex quoeunque capiteünspruch, oder dingliches Recht baben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für dreymal öffentlich verabladet, um ianerhalb sechs Wochen nach erster Bekanntmachung dieses als vierzu peremptorie angesetzten Frist ihre an gesagte Gärten und Kirchensitzen habend# oder zu haben vermeinend: Ansprüche n. Richt dey diesem geistlichen Hofserichte durch genugsam b#robmächtigte Anwälde unter Strafe ewigen Stibschweigens verzustellen uldgesörig zu rechtfertigen. Signat. Münster den rd. Revimb. 1799. De Spec. Mandato R. D. Officialis Crufe, caufe Akt. Aus Befehl des Hochfürßtl. Münsterischen * Herrn Stadterchters werden humit die. jenige Crediteren der Wittid des Schreiner=, meißers Otter, welche ihre Forderungen ad caufam Explorationis adium Otter bereits proponirk haben, eitirt und abgeladen, um auf Samttag den yten könftigen Monate DeomberMorgens 9 Uhr im Wohnhofe des Heu. Stadtsrichters entweder persönl. oder durch kenngsam Bevollmächtigte zu erscheinen, zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und gedachter Wittld Schreinern Otter ein gürlicher Vergleich versucht werden solle, unter der Warnurg, daß die alsdann nicht erscheinende pro Confentientibus gehalten werden sollen. Signat. Stadtgericht Münster den 14. Ropemb. 1799. Wattendorff. Aus Beschl des Hechfürstl Münster. Herrn Staatsrichters werden hiemit alle u. jede, welche ex capite hypothecz, Dominii, Fideicommiffi, aut alius juris in re an der von dem Bäckeramtsverwandten Feidinand Fuisting dem Herrn Oberheutenant Gotfrid von Fricken angekaufter, dehier auf der Jüddefeiderstraße Rro. 260 belegener Beheusung mis Zubehör, jedoch mit Ausschluß des Glasemachers Puepenbrock, einigen Anspruch und Forderung haben, odel zu haben vermeinen, zum ersten mal edictaliter citiret und abge. laden, sothäne Ansprüche und Forderungen Innerhalb 9 Tagen nach Verkündigung dieses bey diesem Hochfürsl. Stadegerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens vorzubringen und zu rechtfertigen. Signat, Stadtgericht Münster den 14. Nov. 1702.#u. Wattendorff. Aille und jede Gläubiger, so Spruch u. For** herung an den dahie verstordenen Schuster Andreas Niemeper; oder dessen VerlasA senschaft haben, oder zu haben vermeinen, werden hiemit ein für drev= und allemal effener Ediktalweise auf soesfeld zum MagistratGericht peremptorie verabläbst, um daseldst innerhalb 6 Wochen nach Verründigung dieses ihre Forderungen unter Strafe ewigen Stillschweigens zu proponiren und gehörig zu justifitiren. Signat. Koetield den II. Nov. 9. Ad Decretum Magittratus Neuhaus, Secret. II. Serichtliche Notificationen. Am känftigen Freyrag den 2asten dieses des ** Vor und Nachmittags zur gewöhnlichen Stunde soll auf diesigem Gruetsaal gischnit. denes Leinwand und Tischzeug, auch Manns. kleidungen, und eine silberne Taschenuhr den Meistbietenden gegen baure Zahlung verkauft werden. Wattendorff. Künftigen Dienstag den 2bten Rovemb. l. J. Morgens 10 Uhr soll dahie ausm Rathhause die dem verstorbenen Schuster Andreas Niemeyer zugehörige, auf der Mühlenstraße belegene Behausung oder Gadem, welche von beeideten Stadts Mauer= und Zimmermeistern aur 28 Rthl. ästimirt worden, öffentlich dem Meistbietenden gerichtlich vertauft werden. Koesfeld den r#. Nov. 17%%. De Mandato Magistratus Neuhaus Secret. Ion Gerichts wegen wird hiedurch bekannt gemacht, daß die dem Andreas Döing zugehörige, im Dorf Heiden belegene Behausung nebst zwey Scheffel Gesay Bauland, so ohnweit dem Dorfe Heiden gelegen, auch einige wenige Mobilien am Mittwochen, den aten künftigen Monats December Morgens 0 Uhr in loco in usum Creditorum an dem Meisibietenden gerichtlich verkauft werden sollen. Lusthabende können sich in des Andreas Dding Behausung in Heiden einfinden. Sign. Borken den 4. Nov. 1799. Ad Decretum D. Gogravii Koppers, AG. III. Gestohlene Sachen. (inem hiesigen Dienstboten sind ein Paar sl. derge Schuhschallen enrwendet worden; demjenizen, welcher dem Herrn Stadtsrich= ter hierunter glaubhafte Anweisung geben kann wied die Jediktmäßige Belohnung zugesichert. Diese Schuhzschnalten sind virr ckigt, breit uns platt„auch ganz einfach, außer daß in den 4 Ecken und in der Mitte oben and unten ein Blümchen oder Roseite erho#en dar. auf gearbiiter ist, sonst sind sie Munster Probe, un das Zei##en des Mesters O. H. S. Signat. Stabtgericht Munster den 7. Rov. Wattendorff. ###n der Nacht vom 2r. auf den I2. Nov. sind D zu Asbick dem J. G. Leuders Einwodner des Kötters Heidbrink gemäß seiner Angabe aus der Kammer entwendet: An Frauenkleidung ein gelbdrauner und ein schwarzer Rock von Tuch, ein gelber und 1 schwarzer Rock von Sarge, drey sogenannte Vo hemde oder Hemdröcke von Tuch, blau, roch und schwarz, vier Schürzen oder Vortücher, allerhand Nebelkappen von Seide, Seidensteff u. Zitz driy Binzen mit geblumten Spitzer, Halotücher vonR sseltuch u. Kattug, 1 PaorFrauenhandschug, ein rothbrauner Mannsrock, 4 silberne Hals kreuzer, deren eins gezeichnet I. B. K. und ein mn Sammerband, noch ein Resenkranztreuz. Wer den Dies anzeigt, het die ediktwäßige Belohnung zu erwarken. B. Gröninger. Vig.-Commill. IV. Vermischte Rachrichten. Die mit Kührfurstl. höchster Bewilligung E von hiesiger kandschaft zur Verpflegung der Königl. Preußischen, auch Kuhrfürstlichund Fürstlich= Braunschweigischen Schutztruppen überaommene, in die Magazi sezu Wesel oder Rees, Minden und Hannover zu leistende Lieferung an Dafer. Heu, Strob und Mehl soll am 26sten laufenden Monats Morgens 10 Uhr öffentlich ausgesetzt, und dem mindest Fodernden gegen Bestellung gehörtger Sicherheit zugeschlagen werden. Denen zur Lieferung Lusttragenden Entreprenneurs wird dieses zu dem Ende bekannt gemacht, um sich in gedachter Tagesfahrt desfalls in der Behausung des Unterzeichneten entweder persönlich, oder durch einen genugsam Bevollmächtigten zu melden; ihr Gebet zum Protokoll zu eröffnen, und darauf nähere Verfugung zu gewärtigen. Signat. Arnsberg den II. Roo. 179#. (Hieben eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 93.1799. Alus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Hrn. ** Richters des Amts Werne Lic. Stroband tib Zefl. Bleckman K. Bork und dessen Peculium Anspruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, ein für allemal öffentlich verabladet, um innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses als hiezu angesetzterperempterischer Frist ihre an oberwähnte Wittib Zell. Bleckman habende oder zu haben vermeinende Ansprüche und Foderungen durch bevollmächtigte Anwälde zu propohiren und mittels Offenlegung darüber in Händen habenden Urkunden obsonstiger Beweisthümer gehörig zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß ihnen sonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. Imgleichen werden vorbesagte Gläubiger hiemit auf Mittwochen den 4ten December l. J. Morg. 9 Uhr verabladet, um alsdann vor besagtem Herrn Richter am gewöhnl. Gerichtsorte in Person oder durch genugsam Sevollmächtigte zu erscheinen, die ihnen zu eröffgende Vergleichsvorschläge zu vernehmen, und sich darüber in ipso Termino besimmt zu erklären mit der Verwarnung: daß die alsdann nicht Erscheinende oder sich bestimmt nicht Erklärende dem Befinden nach sofort pro Cönsentientibus, und die Vergleichsvorschläge für angenommen gehalten werden sollen. Signat. Werne den 8. Octob. 1799. De Mandato D. Judicis Deutz, Grschbr. Hon Seite des hiesigen Hochstifts wird über eine fernere behuf des Königl. Preußischund Herzogl. Braunschweigischen Truppenkorps zu effectuirende Lieferung=, bestehend in 617 Wispel 13 Scheffel 4 Metzen Hafer, 1915 Zentner 2# Pfund Heu, 234 Schock7 Bund Stroh, 128 Wispel, ra Scheffel,##3 Metzen Roggenmehl; wie auch wahrscheinlich über eine behuf der Kuhrbrannschweigischen, Truppen zu effectuirende Lieferung, bestehend in 673 Wispel, 3 Scheffel, 14 Metzen Hafer, 3309 Zentner 49 Pfund Heu, 302 Schock 54 Bund Stroh, II7 Wispel, 16 Sch 5 Metzen Roggenmehl ein Lieferungs. Contract geschlossen werden. 1) Beyde Lieferungen müssen nach der bey dem Convent zu Hildesheim im Jahre 1796 in Ansehung des Maaßes, Gewichts, und der Güte der Nakuralien bekannt gemachten BeKimmungenvollzogen werden. 2) Drey Viertheile der ganzen PreußischBraunschweigischen Lieferung, nämlich die ganze erste Hälfte, und noch ein Viethell(oder die Hälfte der für den zweyten. Termin bestichten Quantitäten) muß der Lieferant nach Dispesition der König. Preußischen Feld. Kriegs Comm ssariats Deputation zu Rees daselbst, oder zu Wesel abliefern, ohne daß für den Transpokt eine Vergütung Statt findet. Das letzte noch übrige Viertheil dieser Lieferung muß der Lieferant in das ihm von dem Königl. Preußischen Feld= Kriegs. Commissariat zu Minden anzuweisende Magazin effertuiren. In dem Fall aber hierzu ein anderer Ort als Minden angewiesen werden sollte, werden dem Lieferanten für den Transport des Hafers und Mehls, und zwar per Wispel Hafer, und per Meile in der Entfernung von Minden 12 Gutegr. 1o di., und per Wispel Mehl 2r Gutegr., beydes in Berliner Courant aus der preußischen Militairkasse verzüe tet werden; für den Transport des Heues und Strohes wird aber auch in diesem Fall nichts vergütet. 3) Die hannöversche Lieferung muß der Lieferant nach Disposition des hannöverischen Feldkriegskommissariats zu Hannover allda, oder zu Nienburg abliefern, ohne daß für den Teansport eine Vergütung Statt finder. Sohte aber das hannöversche Kriegskommissariät zur Ablieferung einen andern Ort als Hannover oder Nienburg anweisen; so muß der Lieferant auch diese Anweisung be folgen. In diesem Fal aber werden dem Lieferanten die H. 2 bemerkten Transportkosten per Wispel Hafer und Mehl zu 12 Sgr. 10 dt. und nach Unterschied 2r Ggr. Berl. Conrant aus der hannöverschen Militairkasse bezahlt, auch dem Lieferanten bey Verdingung der Lieferung eröffnet werden, ob in diesem Fall die Berechnung der Meilen von Hannover oder von Nienburg anfange. 4) Die erste Hälfte sowohl der preußischen als hannöverschen Lieferung muß vor dem 2osten nächstkünftigen Monat“ Decemb. und die andere Hälfte vor Ende desselben Monats abgeliefest werden. 5) Nach geschehener Effectuirung der Lieferung, und erfolgter Einreichung der in gehöriger Form ausgefertigten Original=Quttungen wird die Zahlung hier in der Stadt Münster geleistet werden, und zwar in Louis. V'or zu 5 Rthl. oder aber nach disseitiger Wahl in Conventionsmünz mit spro Cent Agio. Auf Preise, bey welchen ein höheres Agio des Goldes wird gefodert werden, wird keine Rücksicht genommen werden. 6) Der Lieserant muß seinen Preisen eine Berechnung über den Ertrag hinzufügen, worauf sich nach derselben ein jeder Artikel der Raturalien, und alle zusammen in Louisd'or zu 5 Rthl., wie auch in Conventionsmänze mit dem so eben bemerkten Agio belaufen, indem auf Preise, welchen diese Berechnung nicht hinzugefägt ist, gleichfalls keine Rücksicht genommen werden wird. Da man von Seite des hiesigen Hochstists gesinnetist mit demjenigen welcher für eine dieser Lieferungen, oder auch für beyde einzeln, oder auch beode Lieferungen zusammen im Durchschnitt genommen, billige und die niedrigßen Preise offeriren wird zu kontrahiren; so wird dieses hiemit öffentlich zu dem Ende bekannt gemacht, damit diejenigen, welche zur Uebernahme einer, oder beyder Lieferungen unter diesen Bedingungen Lust u. Vermögen haben, die Preise, in welchen sie eine oder beyde Lieferungen zu übernehmen erböthig find, spätesfens Donnerstag den Iten näch skünftigen Monats December im Geheimen Rathe, oder in der geheimen Kanzley allenfalls verschlonen einreichen. Urkund Kuhrfürstl. geheimen Kanzley= Insiegeis und der Vidimation. Münster den 14. Nov. 1799. (L. S.) Vt. von Landsberg. C. B. Münsterman. Kngefolg eines zwischen der verwittibten O FrauPostmeisterinn Thier zu Düllmen als Benefizial=Erbinn ihres vor einiger Zeit verstordenen Ebemanns Theodor Wilhelm Heur. Thier, qua haredis fiduciarii seines Vaters sel. Bürgermeisters Joh. Heurich Thier zu Haltern an einer, hingegen dem Herrn Bürgermeister Hüffer und Rentmeistern Niedick uxorio nomine„zu Stromberg als fideicomwiflarischen Erben des eben erwähnten Joh. Henrich Thier an anderer Seite unterm aoten October l. J. getroffenen Vergleichs sollen die noch unverkauft gebliebene, um Haltern belegene, von mehrgesagtem sel. Bürgermeistern Joh. Henrich Thier nachgelassene, bis dahin vom sel. Hru. Pestmeister Thier zu Düllmen abgenußte Grundstucke, bestehend in Wiesen, Gärten und Ackerland, am ryten künftigen Monats December Morgens 10 und mittags 2 Uhr den Meist= und Letztbietenden Stückweise verkauft werden. Der Verkauf geschieht auf den Grundstücken selbst, und sollen alsdann die Bedingnissen in actu bekannt gemacht werden; vorläufig dient indessen zur Nachricht, daß zu mehrerer Bequemlichkeit der Ankäufer der Kaufpreißerst ein halb Jahr a dato des Verkaufs bezahlt zu werden brauche. Münster den 12. Novemb. 1799. Aus Commission der Benefizial=Erbinn H. J. Blanke, Dr. Ferd. Meyer, Lt. als Mandatarius der Herren Bürgermeistern Hüffer., u. Rentmeist. Niedick zu Stromberg. rau Veltmann am Krahn ist gesinnet, ihre drey am Neubrückerthor in Martini Layschaft belegene Häuser Nr. 218, 2191220 an einem noch zu bestimmenden Tage zu verkaufen. Brune, Notar. Wontag den hten Decemb. und folgenden Tagen Morgens9 u. Nachm. 2 Uhr soll im hiesigen Waysenhause eine große Parthie meist medizinischer Bächer(wovon der Catalog nünmehro bey mir gratis zu haben ist) mit dem Meistgeboth gegen baare Bezahlung verkauft werden. Auswärtige, so aus die sem Verzeichniß Bücher anzukaufen willens sind und dem Verkaufe nicht beywohnen können, wollen sich gefälligst mit ihren Aufträgen an mich melden. Münster den 8. Nov. 1799. Schirmer Notar. wohnhaft neben Nikolai Kapelle. (Eine neue zweysitzige Birutsch, mit starker englis. Plattirung Stahlfedern, Schwanenhälsen,eisernen Achse und metallenen Büchsen steht zu verkaufen. Das Intell. Komt. 2c. An einem annoch zu bestimmenden Tage soll E das auf der Hollenbeckerstraße Jüddefelder= Lauschaft sub Nro Cat. 176 belegene, dinen Geschwistern Detten zuständige Haus, welches jetzt der Herr Regimentsquartiermeister Hauptmann von Decken bewohnt, den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige können das Haus vorläufig besehen und die Bedingnissen bey mir vernehmen. C. u. Hülseberg, Notar. Jemand, der gut schreibt und rechnet, und auf einem adlichen Hause die Administration zu übernehmen Lust hat, auch seiner guten Eigenschaften wegen hinlängliche Zeugniß bevbringt, kann beym Intellig. Komt. erfragen, wo er sich schriftlich zu melden habe. (Es hat Jemand am rzten dieses Nachmittags ein greßes Detschaft=Caeniol in Gold gefaßt, ungestochen, so wie man sie gewöhnlich an Uhren zu tragen pflegt sentweder auf dem Wege nach Homeiers Garten, oi er in Münster auf der Straße verloren; der redliche Finder wird ersucht, selbes gegen ein gutes Trinkgeld am Intell Komt. einzuliefern. Da am 14ten dieses das dem Hin. Adolph * Wittkampf zu Bokum gehörige, zu Telgtevorn am Klatenberge gelegenes Kämpchen von ihm nicht verkauft ist; so ist derselbe gesinnet, auamehro solches unter der Hand zu verkaufen; wer also dazu kust hat, beliebe bey Unterzeichnetem das Nähere zu vernehmen, wobey zur Nachricht dient; daß gesagtes Kämpchen gleich jetzt in Gebrauch genommen werden könne. Münster 1799. C. Aldendorff, Netar. (Fs ist von einem Soldaten ein Stück Tuch gefunden worden; der rechtmäßige Eigenthümer, der es vermißt, oder dem es entwendet worden, kann es beym Regiment von Höfflinger gegen Erstattung der Kosten wieMer jetzt, oder über 14 Tage 2 3'mmer, ein Studier= und ein Schlafzimmer, doch solche; die nicht allzuweit von der Hauptwache entfernt liegen„ für billigen Preiß zu vermieten hat, der beliebe sich beym Intell. Komt. zu melden. Kon einer Herrschaft auf dem Lande werden zwey Mädchens gegen Ostern in Dienste verlangt, die eine muß gut neben, waschen und glätten verstehen, die andere in der Küche mithelfen können. Das Intell. Komt. giebt N. (Es steht ein Hühnerbund, welcher zwar nicht ganz jung ist, doch aber auf der Jagd noch gut zu gebrauchen ist, für biktigen Preiß zu verkaufen. Das Intellig-Komt. giebt Nachr. Konzert=Anzeige. Mit gnädigster Erlaubniß wird am Don. # nerstag den arsten dies. mit den gewöhnlichen Winterkonzerten im Komödienhause der Anfang gemacht und alle Donnerstagt damit fortgefahren. Es werden dieses Jahr 14 gegeben. Das Abbonement für einen Herrn u. Dame auf der Loge ist 4 im Parterre 2 Kronenthaler. Es werden dahero alle Hohe und Hochgeehrteste Gönner gehorsamst ersucht, die Abbonnements. Billets vor Anfang des ersten Konzerks bey uns abholen zu lassen. Gebräder Romberg. Landeslotterie= Sachen. Begen vorgefallener, nicht vorgesehener si. chern Verhinderung hat die Ziehung der 4ten Klasse hiesiger 5östen Lotterie nicht auf den bestimmten Tag gestern den 18ten dieses vorzenommen werden können, sondern wird solcheerst am Freytag den zasten Nov. geschehen, und die gedruckten Ziehungslisten werden Bogenweise um den andernTag und zwar der erste Bogen am Sonntag den 24sten November allemal des Morgens gegen 9 Uhr ausgetheilet werden. M nach Anzeige des Bokelau von Bösensel das Lotterie. Loos Rro. 4196 zur vierten Klasse der Ihsten Hochf. Münstr. Lotterie verm sset und abhanden gekommen; so wird ein jeder für dessen Ankauf gewarnt, und hiemit bezeugt, daß Vorzeiger dieses dasselbe von mir genommen. Münster den 17. Nov. 1799. Benninger. Todten=Anzeige. em allwaltenden Gott und Herrscher über Leben und Tod gefiel es, meine vielgelieb te Tante, Maria Elisabeth Storm, Zeit Lebens gewefene Devotesse, nach einer langen mit Gebuld ausgestandenen Auszehrungskrankheit, und Alterthumsschwachheit, frühzeitig und öfters mit den heiligen Sakramenten versehen, zu berufen, den hten Nov. Morgens halb acht Uhr, im 8östen JahDessen abgeschiedene Seele dem Gebethe aller Verwandten und Freunden bestens empfehle. Schöninck Goldschm. Dasam izten dieses im Risten Jahre ihres Alters an einem Entzündungsfieber erfolgte Absterben unserer Tante, der Demoiselle Klara Franziske von Bischopink zu Kükelink machen wir hiemit allen unsern Freunden und Verwandten unter Verbittung aller Beyleidsbezeugung bekannt empfehlen die Seele der Verstorbenen ihrem Gebethe, und uns zur fernern Freundschaft. Münster den 1c. Rov. 1799. Klemens August Detten. Katharina Richtmodis Detten, geboßte Lindenkampf. Vermischte Neuigkeiten. Wien, vom 3. Novemb. Das hier in Garnison liegende Infanterieregiment, Wenzel Colloredo, hat Befehl erhalten, zur Armer aufzudrechen.— Dem Vernehmen nach, sollen für den künftigen Felbzug r7000 Mann in den gesammten Erbstaaten ausgehoben werden. Gestern sou, wie versichert wird, die Nachricht hier eingetroffen seyn, daß die Garnison in Ankona endlich kapitulirt habe. Man will wissen, daß ein monatlicher Waffenstillstand zwischen den keiegführenden Mächten im Vorschlagesey; nach einigen soll dieser Waffenstillstand bereits zu Stande gekommen seyn.— Auch versichert man; des Erzherzogs Karl k. H würden hier erwartet. London, vom 28 Oct. wird versichert, daß die Russen diesen Winter auf den Inseln Gersey und Guernsey zubringen werden. Ein großer Theil englischer Teuppen werde nach Irland abgehen wo der Geaf Cornwallis dringend eine Verstärkung von 15000 Mann verlangt. Ulm, vom z. Rov. In Betreff des Waffenstillstandes erfährt man, daß er vorläufig auf einer mündlichen Unterredung beruße, und daß eine 4tägige Aufkündigung festgesetzt worden sey. Die Russen haben sich auch deswegen an den Lech gezogen, weil der Erzberzog Karl gleichtallsitt die Winterquartiere beziehet, und für seine“ Armee Platz braucht, da dieselbe in dem Gebirge nicht stehen bleiben kann. Mannheim, vom ro. Nov. Seit einigen Tagen hat sich die französische Rheinarmee aus den besetzten Stellungen nach und nach zurückgezogen; die Blokade von Philippeburg aufzehoben, und gestern eine konzenteirte Pesition genommen, deren linker Flügel zu Heidelberg, das Zentrum in Schwetzingen und der rechte Flügel sich am Rheine befindet. Frankfurt, vom 12. Rov. In Augsburg sind ambten dieses Abends bereits mehrere russische Generäle und Offiziere angekommen, unter welchen sich auch der Sohn des Fürsten Souwarow befindet; der Fürst selbst wurde stündlich in Augsburg erwartet. An eben diesem Abend ist auch ein Bataillou russischer Infanterie daselbst eingerückt. Wesel, vom rsten Nov. Der nach Frankreich zurück gekemmene Löwe schlummerte nur dem Anschein nach. Buonaparte ist plötzlich hervorgetreten, und das Land, das von jeder Rivolution sagt: es ist die letzte,— hat schon wieder eine Revolution gehabt. Durch einen so eben angekammenen Ceurier erhalten wir die Nachricht von Paris, daß Buonaparte von Moreau, Berthier und einem zahlreichen Stad begleitet sich in der Nacht zwischen dem Sten und oten in den Pallast der Touillerien begeben habe, des sen Einteitt Jedermann untersagt wurde. Eine starke Eskadron stellte sich vor den Pallast des Raths der 5o0. Des Morgens hielt der Rath der Alten außerordentliche Sitzung, und erließ auf Vorstellung, daß eine Verschwörung gegen die Gesetzgeber existire, verschiedene Decrete. Buonaparte ist zweymal in Gefahr gewesen ermordet zu werden. Verschiedene Die rectoren nahzmen ihren Abschied, und der gesetzgebende Körper wurde nach St. verlegt.