AnNO 799 Intelli Privilegie. I. Landsherrliche Verordnung. Beschluß. Amt Bechte. K. Damme. Frimerding 1a a. d. e. f. x. Schröder n.„ K. Steinfeld. Kreyer 2 3.. Wilberding 1 2 3„ *** Amt Düllmen. Stadt Düllmen. Zumbusch 1 23. Berning Idem 1#2 3** K. Buldern. Bertels Amt Meppen. Stadt Haselkinne. Dokt. Dethier 1 2 3* Berentzen 1 2 3.. Fiehelman I 2 3 Mönster raa** Ia* 131 241 1200 800 1000 Stadt Hafelünne. Tobben 1 a* Reiners Bernzen I 2 3 Dokt. Pattkampf 1 2 3 Ruß 1 23" Bernd Grete 1 1 2 J. H. Wite 1 2 3 Westphalen Sen. 1 Otto Wichman 1 2 Kramer 1 2 71" Karhoffr Deibandt=###a# Stevers 1•2 31 Caip Kirckhoff'r Lohe 1 2 3 Buter& Lohe 1 Schulte 123 Kotting 1 2 22. Post 1 231. Reinhartz# Fust 1 Litzenborg 1 2 3 Erpendeck 1 2 2 Lacke 1 a* 1 2 3 * Schmitz 1 2 3 Brogbering L 2•3 Tensing 1 2 3 Breider K 23 Thie 1 2 3. Appeldorn 1 2 3 Nieters K. 2.3 Bauman 1 2•2 Berngen L Droge 1 27 Mästbaum 1 2 3 Osterman 12.3 Berntzen 1 2 3 Vooman§ 2•3 Brakel nun Haring Vincens I 2 Feltsaus 1 23. Jansen K 2 3 Vozel 1 23* Dewerse 1 2 3 Dreßman 1 2 3 Maßbaum 1 2 2, Plattner K 2 3 Rapin r 2 3 Brackel 1 2•3 F 2 9 Walter Velthaus r Blancke 1.2 Krane I 2 2. Deters B 2 3* Kollbeck 1. 2 3. Ferd. Otterman 1 2 3. Wilh. Osterman 1 2 3. Verlagt 1./2 3 Wulf 1 2 Z Joh. Belthaus B 23 Herm Kulcke n# Küsterey=Haus 1 2 2 Deutsches Schulhaus 12 3 Steinpförtners Haus 1. a. Lucas Wilms 1 2.3.. Lotten P 2. 3. Lotten 1 2 3.. K. Steinbild. Joh. Stürre 1 2 30„ K. Wesuwe. Valin 2 3. J. B. Mepern B 2 F. B. Mepern 1 2 3. Gerd Vennen 1·2 S. Seor, Otten 1 8. T„ 181 8 18 8 Rthle. ß. 15t. P 250 □0 100 00 100 1100 466 18 8 450 990 490 350 250 6 166 200 250 400 200 200 200 20.5 400 290 33 2.00 200 150 75. P26 190 325 1.0 23 200 110 66 Loo ∆ T8 8 94 18 800 440 9 32 40 200 6 100 18 8 8 Rtbl. 275 160 65 1□00 100 60 37 Gerscht Papenborg. Poelman 1 2•3„ K. Herzlacke. Kemper tag K. Hesopt. Oderhaus 1 2•3* Junck 2 K. Aschendorff. Pellman F 2 3 K. Werlte. Benchenichs 1 23 Für das Ausschreibungs. Publicandum vom 12. Rov. 1798 in der Buchdruckerey zahlt* Dim Dirk Hommels K. Albersloe, welcher bey verschiedenen Feuersndthen sei. ne Pferde zur Fertschaffung der Brandsprützen hergegebemhat, zahlt Summa. Hierauf hat diekandschaft. Pfenningkammer aus der un term 1zten Rov 1798 ausge schriebenen Collecte, per Pi. stole 3 dt. wieder erhalten Gegeneinander verglichen, ist am 2asten August 1799 der Pfenningkammer Vorschuß=35931 s. 1be. 10 69073 14 10 3214U 26 125 4 II. Citationes edittales. Aus Befehl des Herrn Domdechanten Ferdinand von Spiegel zum Diesembrg und Canstein Hochwürden Excellenz als ordentlichen Richters der Dombofs=Immunität, verabladen hiemit alle und jrde, welche aus dem Testament weiland Annen Mechtildis Leuchtermann als derselben nächste und am meisten bedürftige Anverwandte, an dessen Nachlast fenschaft Ansprüche haben, oder zu hoben vermeinen, eir für allemai, um innerhalb sechs Wochen nach erster Bekanntmachung dieses als hierzu angesetzten peremptorischen Frist, ihre aus besagtem Tessamente und Nachlassenschaft habende oder zu haben vermeinende Ansptüche und Forderungen beym DomhofsImmunitäts Gericht durch einen genugsam bevollmächtigren Anwald unter Strafe ewie gen Stillschweizens beyzubringen und zu rechtfertigin. Münster den 7. Octob. 1799. C. F. Tyrell, Domsecretaur. Don Seiten des Bürgermeisters Heur. Andreas Hüffer und Receptoren Ludwig Niedieck in Ehevogts Namen seiner Ebefrau Maria Anna Hüffer zu Stromberg wurde bey hiesigem geistl Hofgericht vorgestellt: 1)Der selige Bürgermeister Joh Hear. Thier zu Haltern hätte über seine Nachlassenschäft als weit er darüber disponiren könnte, ein Testament errichtet, worin er seinen Sohn TheodorWith. Toier zum Erben eingesetzt, diesem aber, falle er ohne Leides Erden versterben würde, stine Frau Schwester Maria Anna Hüffer gebohr. ne Thier zum Stromberg und dessen 2 Kinder Hinrich u. Maria Anna Hüffer, sodann, falls auch diese ohne Leibes Erben versterben warden, ihnen hinwieder den Adolph Thier und dessen, Kinder, wovon nur eine NamensHenrich Josépo) Toier mehr am Leben, substituiret bät# dergestalt tedech, daß im litzten Fall der Kaufhänler Cremer in küdingdausen u. Wittib Markes zu Haltern ein Legat von sco Rtl. haben sollten. 2) Der Theodor Wilh. Thier Zit, Leben gewesener kaiserl. Reichspostmeister zu Düllmen wäre am 31. Aug. l. J. wirklich ohne Leides Erben verstorben, worauf obbesagter Bürgermeister Hüffer und Receptor Niedieck, denen die Rachlassenschaft des feligen Bürgermeistern Joh. Henrich Thier nunmebro vi Teftamenti als Fideicommils angefallen, in Betreff deren Restitution sich mit der verwittibten Frau Postm.iterinn Thier unterm 20flen Ocköb. 1. J vorglichen hätten. 3) In diesem Vergleiche wäre unter andern vereinbart, daß a) besagt=Frau Postmeisterinn Thier auf alle Schulden des sel. Jeh. Henrich Thier zu Haltern, die ihr abgelebter Ehemann ber bezahlk renuncüren, b) diejenigen Schulden des gesagten im Jahr 17h0 verstorbenen Jotz. Heur. Thier so noch vorhanden wären, u. d in svecie eine Schuld an die Pupillen Möslers zu 463 Rthl. Interesse salvo zur Halbscheid von der Frau Posimeisterinn This# und zu andern Halbscheid von mehrgedachtem Hüffer u. Niedick getragen und abgefünden werden. Und c) es eben so mit allen Schulden der Eheleute Joh. Heur. Thier, welche zwar jetzt noch nicht bekannt, aber künftig als vorhanden erwiesen seyn möchten, gehalten werden sollte. 4) Die Fideikommissarischen Erben des mehrerwähnten Bürgermeisters Joh. Henr. Thier zu Haltern wären nun warn wegen der bekannten Augesessenheit und Ordentlichkeit des gebachten Erblassers, und da die etwaigen Claneular-Schulden bereits von deffen Sohn Posimeistern Thier als siduciarischen Erben berichtiget wärer, so zu sagen überzeugt, daß außer der noch vorhandenen und bekannten Schuld an die Pupillen Möllers keine andere Schulden der Eheleuten Joh. Hentich Thier mehr exiKiren würden.*) Um indessen hievon ganz gewiß zu seyn, und in Zukunft von allen fernern Ansprüchen scher befreyt zu bleiben, wären selbige gesinnet, dieserhalb eine gerichtliche Ediktal=Ladung nachzusuchen. Mit gezorsamster Bitte, wider alle und jede an die Rechlassenschaft der abgelebten Eheleuten Bürgerm. Joh. Henrich Thier und in specie an die von selbigen hinterlassege. in und um Haltern und nach Unterschied Düllmen belegene Häuser und Grundflücke, so viel die den oberwähnten Bürgermeistern Hüffer und Receptoren Niedieck ex floeicommisto per transacium angefallene Halbscheid beirift, er quocunque capite Anspruch oder Forderung habende jedoch mit Ausschluß der Pupillen Möllers und des eventualiter substirnirten Adolph Thier, dessen Sohn, und Wittwe Markes zu Haltern, wie auch KaufHändlers Cremer zu Lädinghausen; als weit diese ex Testamenre doren Anspruch machen können, Cirationem edictalem unicam protribus ad proponendum ac justificandum süb peena verpetui fllenti zu erkennen, welche dann auch in E.###sb# nennt m dato erkanm ist. Solchemrach werden aus besondern Befehl Sr. Hochwürden Herrn Officials, des geistl. Hofgerichts alle u jede an dit Nachlassenschaft der abgelet ten Eheleuten Bürgermeistert Joh. Henrich Thier und in specie an die von silbem hinterlassene, in und um Haltern und nach Unterschied Düllmen belegene Häuser u. Grundslücke, so viel die dem Bürgermeister Henrich Andr. Hüffer u. Reeeptoi Niedieck in Ehevogts Namen seiner Ehefrau Maria Enna Hüffer zu Stromberg ex fideicon millo per tranactum angefallene Halbscheid betrist, ex quocunque capite Anspruch oder Forderung ha (jedoch mit Ausschluß der Pupillen Möllers und des eventualiter substituirten Adolph Thier, dessen Sohn und Wittwe Markes zu Haltern, wie auch des Kaufhändleis Cremer zu Lüdinghausen, als weit diese er testamento daran Anspruch machen können) hiemit ein für allemal edictaliter verabladet um innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses ihre ex quocunque capite dabende Ansplüche oder Forderungen bey hieste gem geistlichen Hofgtrichts durch bevollmächtigte anwälde zu proponiren, und mittels Offenlegung darüber in Händen habenden Urkunden obsonstigen Beweisthümern gehörig zu rechtfertigen, mit der Verwarnung, daß ihnen ansonst ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. Gegeben Münster den 28. October 1799 Ad spec. Mandat. R. D. Officialis P. A. Funcke, caufs Adt. Ausbesondern Befehl des Hochfürstl. Münsierischen Herrn Richters Gogerichts Wolbeck Dokt. Peter Busch wirden die Erben der bey der beym diesigen Wolbeckschen Gerichte hängigen Diskussionssache des Bürgermeisters Senioren Thier erschienenen und noch unbefriedigten nachbenennten Personal= reso. inter Protestantes gesetzten Gläubigern, als welche und derselben Wohnort meistentheils unbekannt, und zwarn die Erben der Margaretha Elisabeth Thier, des Vicarii Modersohn, des Hofschulzen zu Angelmodde, des weltlichen Hofgerichts Assessoren P. W. Zurmühlen, des Bürgers Borgman zu Münster, des Hofham zu Wolbeck, des Freyherrn von Beverförde zu Hemesburg, des Martin Niermöller in Wolbeck, des Ridbe daselbst; der Ida Margaretha Oistendorff, des J. H. Kocks ehemaligen Graf von Merveldschen Rentmeisters, der Wittib Schaaff, des Schulten Twenhoven, des Schulzen Laer K. St. Mauritz, des Notarii Fortman, des Jellers Farwick K. Hiltrup, des David Gerh. Holling, des Juden Samuel Lazarus zu Wolbeck, des Johan Atbert Wiedeman zu Münster, und Bernd Anton Thier zu Wolbeck, hiedurch ein für allemal edictaliter citirt und abgeladen, um in Zeit 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 14 für den zweyten, und 14 Tage für den zten u. letzeen Termin benimm worden, durch genuasem bevollmächtigte Anwälse Hahier beym Gerichte zu erscheinen, und ihre bey der gemeldten Senioris Ttierschen Diskussion in Rücksicht der von den genannten C editoren ploponirten Foderungen dadende Rechifertigungs Sache in dem Stande; wie solche von den hier na. mentlich benennten Gtäubigern Verlassen zu reassumieen nicht weniger aber auch sich zu den dahier prepogirten Foderungen mittels allenfallsiger Offenlegung darüber sprechenden richtigen Beweisthümer, obsenst sich bey der gemeldten Diskussionssache zu qualifiziren mit der Verwärnung, daß auf die Foderungen der nicht Erscheinenden ferner nicht geachtet sondern das vorräthige Oeposirum unter den Erscheinenden rechtlicher Ordnung nach, allenfalls nach der gewöhnlichen Proportion ausgezahlt werden sollen. Gegeben Wolbeck den 10. Sept. 1799. Auf besondern Richkerlichen Befehl Zumdusch Erschbr. Auf rechtliches Erkenntniß des Hochfürstl. Münsterischen Richters der Stadt und des Amts Bocbold Hrn. Dokt. Herding werden alle und jede Gläubiger, so Anspruch und Forderung an dem Diskussienten Joh. Bernd van Cronenburg in der Bauerschaft Süderwick K. Bochold, oder dessen Haab u. Güter haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für dreymal edickaliter verabladet, um auf denhten Tag nach jedesmaliger Bekanntmachung dieses allenfalls erstfolgenden Gerichts. tag darnach am hiesigen Bocholdischen Gerichte selbst oder durch bevollmächtigten Anwald zu erscheinen, ihre an vorbesagten Diskussienten oder dessen Haab und Güter habende Ansprüche und Forderungen unter Strafe ewigen Stillschweigens gerichtlich vor und einzubringen und zu rechtfertigen. Bochold den II. Sept. 17%#. Ad Decretum D. Judicis Willemsen, abj. Erschbr. Am künftigen Montag geht von hier ein WaE gen auf Bechte, wer dorthin etwas zu bestellen oder dorthin zu schicken hat, beliebe es den Tag zuvor an Schlüter auf der Rothenburg zu besorgen. (Hieber eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 80. 179½. Auf rechtliches Erkenntniß des Hrn. Richters Hokt. Bothe zu Kloppenburg wird der sich dadier in Kloppenburg ungefähr2 Jahr lang aufgehaltener, aber mit Zurücklassung eines Wagens und Karrens von hier wieder verreiseter Christopher Korde aus Brabant, da dessen itziger Aufenthalt unbekannt, um auf die wider ihn ven dem Prokurator Schardinger in Krapendorf wegen rückständiges Standgeld zu 178 Rehl. angehobe. ne Klage in Zeit von1 Wochen zu antwerten, unter der Verwärnung verabladet, daß in Ensstehung dessen die Klage für eingestanden und behuf der eingeklagten Standgelder und Kosten der rückgelassene Wagen und Karren den Meisibietenden verkauft werden sollen. Kloppenburg den ze. Sept. 1799. Beckering Grschbr. Ich Joh Caspar Anton Herding der Rech##ten Doktor, Hochfürstl. Münsterischer der Stadt und des Amts Bochold, füge dem Brabändern Maquet, oder Marquet, sonst dahier zu Bochold bey dem Bürger Mulert logirend, diemit zu wissen, daß Anwald des Klägers D. Renaud in Koesfeld die demselben mit der Klage in Abschrift insinuirte Ladung unterm loten Sept. k. J. gerichtlich repreducirk, und hierauf von demselben nicht erfolgtes Erscheinen Monitorium zu erkennen gebethen, welches dann auch von mir erkanot worden. Wienun indessen erwähnter Beklagter Marquek sich seitdem von hier fortbegeden, deßen Aufenthaltsorr aber bis sitzt noch undekannt; So hat mir Anwald besagten Klägers Renaud supplicando vonz estellt, gesalten die erste Ladung sammt Klage Beklogten Marzuet perfönlich iutsinuirt, derselbest tindessen allemAnscheine nach absichtlich von hier entferne, um einer ihm unmöglichen Vertheidigung gegen einer soleicht beweisliKlage zu entgehen, der Aufenthaltsort Oesselben aber undekannt, mitt in kein anders ttel anschiene, selbigen vorzuladen, als durch die öffentliche Zeitung und Verkündigung vom Kanzel, indem Klägern durch recht. liche Entscheidung diese Klagegeendiger zu sehen, sehr daran gelegen: so hat Anwald die öffentliche Verabladung zu erkennen, und die Ausfertigung dem Gerichtschreibern aufzugeben gebethen. Worauf dann auch erhalten, daß Supplikanten das ausgewesene Monitorium purgandi contumaciam cum praefixionenoviTermini auf den 18ten Novemb. l. J. Vormittags 10 Uhr auf hiesigem Rathhause edistaliter oder öffentlich verkündigen zu lassen) gestattet worden. Als ermahne und verablade Eingungs besagten Beklagten Maquet oder Marquet hiemtt von habenden meinem Amt, auch von Gelichts und Rechts wegen edistaliter& peremptorie, um am Montag den isten November l. J. Vormittags tollhe auf hiefigen Rathhause persönlich oder durch einen bevollmächtigten Anwald vor Gerichte zu erscheinen, des bezeigten ungehorsamen Ausbleibens halber sich rechtlich zu entschuldigen, und auf die bey der anfänglichen kadung insinuirte Klage so wieer es eidlich zu wiederholen vermag, bey Strafe der Geständniß zu antworten,und seine erwa habende Einreden und Gegenklagen alsdann gerichtlich vor= und einzubringen, unter der Verwarnung, daß sonst in Entstehung dessen und ungevorsamen Ausbleibungsfall wider ihn in contumacism weiter erkannt werden soll was Rechtens. Geben Boehold unterm Gerichts. Siegel und des Actuarü Unterschrift den 28. Sept. 17%9. (L S.) Ad Decretum D. Judicis Willemfen, abs. Grschbr. III. Gerichtlich: Notificationen. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsterischen . Herrn Gografen zur Saudwelle, auch Richters zu Horstmar Dokt. Dyckhoff wird hiedurch bekannt gemacht, daß zufolge vom Hochfürstl. Münsterischen weltlichen Hofgerichte in Sachen Kaufdändlets Joh. Frye& Söhne zu Meppen Triumphanten wider den Dirk Beerbaum zu Ochtrup Sukkumbenten erlassenen Exekuterialbriefen behuf Bestreitung Judicati und Kosten, nebst des Juccumbentis Mobilar=Vermögen, bestehend in Kupfer, Zinn, Hölzen= Bett- und Eisenwerk, Zim. mergereitschaft, eine Kub und ein Schwein, auch dessen im Wigbord Ochtrup Rro 161 belegenes Haus und zwar das Mobilar= Vermögen und Moventien am isten November l. J. Morgens 11 Uhr in des Succumbentis Behausung gegenbaare Zehlung, dessen Behausung aber des nämlichen Tages Nachmittags 2 Uhr an des Wirthen Schräders Behausung in Ochtrup dem Meistbietenden gerichtlich verkauft werden soll. Kauflustige wollen sich also zu ein und anderm zu bestimm. ter Zeit an den ihnen resp. angewiesenen Häusern einfinden nach Unterschied, als viel die = zu verkaufende sukkumbentische Behausung betrift; die Bedingnissen zur Nachricht näher in Termino vernehmen. Signat. Horstmar den 31. Oct. 1709. Bispinck, Grschbr. IV. Gestohlene Sachen. n der Nackt vom 2s. auf den 26sten Octob sind der Wittib Schulten Lenferding K. alt Ahlen verwits gewaltsamen Einbruchs aus dem Keller ohngefähr 200 Pfund Butter, einige Weißbröde und unterschiedliches Pöckelfleisch entwendet worden. Wer den Thäter anzeigt, hat die ediltmäßige Belohnug zu gewärtigen. Ahlen den 29 Octob. 1799. Kurtz, Erschbr. V Vermischte Nachrichten. An die hohen Gönner und gütigen thäter der Armen hiesiger Haupt= und Residenzstadt. Der harte Winter nahet sich, und Pflicht und Menschenliebe erfordern es, zu einiger kinderung der Noth unsers bedürftigen Mitmenschen auf die Anschaffung einiger Feurung bey Zeiten den Bedacht zu nehmen. Ohne unsere Erinnerung ist es jedem bekannt: wie sehr der geringe Mann durch den Druck der jetzigen Zeiten, durch den unerhörten Preiß aller Lebensbedürfnisse leiden müsse, und zu Anschaffung der auch eben so theuren Feurung bleibt selbem gar keine Aussicht. Da wir diese Feurung zur Unterstätzung der Armen bey Zeiten anzuschaffen wünschen, so können wir doch solches nicht anderst als auf Rechnung' der Großmuth unserer Gönner und Wohlthäter wagen, welche uns noch nie verlassen hat. Und diese bitten wir also inständigst, die milde Gabe, welche sie den Armen zur Feurung für diesen Winter zugedacht haben, uns bev Zeiten gütigst zukommen zu lassen, damit wir dadurch im Stande gesetet werden, den Ueberschlag zu machen, was angeschafft werden könne, und der Arme mit dieser tröstlichen Unterstützung erfreuet werde, sobald die schärfere Kälte eintritt. C. Gräver, Stadts=Richter, Namens der Armenpflege dahier. a der unterzeichnete I. C. Graf von Bentinck, der ein Infanterie=Regiment im Dienste Sr. Britannischen Majestät anwirbt, dessen Depot sich auf der Insel Wight befindet, gesehen hat, daß man von allen Seiten unter seinem Namen rekrutire: so erklätt er durch Gegenwärtiges, daß er künftig keinen Mann, der ihm zugeführt werden wird, annehmen werde; und er benachrichtigt einen jeden, den dies angehen könnte, sich nicht unter dem Namen des gedachten Unterzeichneten enrolliren zu lassen, wenn man ihm auch selbst die gedruckten Engagements für gedachtes Regiment, Ordres, Deklarationen; 2c. 2c. vorzeigen möchte, weil alles, vom sten des gegenwärtigen Oktober=Monats an, ohne Grund und ungültig ist. Der Unterzeichnete benachrichtigt noch, daß, wenn die Umstände ihm erlauben werden, ein anderes Rekrutements=Depot zugerrichten, er ebenfalls davon Kenntniß geben werde, um allen Betrug und Irrthum zu vermeiden, und er warnt und räth einem jeden, den dieses angehen könnte, sich hiernach zu richten. London den 28sten Sept. 1700. (Unterz.) J. C. Bentina. * Olezenige; so an dem abgelebten Haus Ostendorffschen Vikarius Friedrich Storp Guas zufodern haben, werden ersucht, ihre Rechnungen darüber mit nächstem an untenbensante Exekuteren einzubringen. Besseling, Pastor zu Haltern. Lammers, Pastor zu Lippramsdorff. ader am inten dieses Monats Octob. vorgewesener Verpachtüngs= Termin des adlichfreyen Hofes Vontrup Kirspels Albachken fruchtlos abgelaufen, und ein anderweiter Terminus zu Verpachtung dieses Guths beliebet worden; so ist solcher auf den 1z. Rovember Nachmittags zwey Uhr in der Verwalterey zu St. Georg festgestellt, und werden zu Anpachtung dieses Guts Liebhaber eingeladen. Signat. Commende St. Georg den 31, Oct. 1799. Aslike, Verwalt. a steht ein Forte piano zu vermietten dey Schirmer Ret. Donnerstag den 14ten dieses Monats l. J. * Morgens um 10 Uhr will ich an des seligen Postmeisters Ostendorff Hause zu Teigte das mir zugehörige, daselbst vor dem Emsthore vorn am Klatenberg gelegenes Kämpchen, welches bis jetzt der Hr. Kaufhändler Kock zu Telgte Mietweise untergehabt hat, dann auch zwey mir zugehörige, daselbst vor dem Münsterthor beym Kötter Wewelhove gelegene, und von selbem bis itzt in Miete untergehabte zwey Stücke Landes öffentlich meistbietend verkaufen; und sellen die Bedingnissen dann vorgelesen, allenfalls kann desfalls zuvor das Nähere beym Hrn Notarius Aldendorff zu Münster nachgsfragt werden. Adosph Wittkampf zu Bockum. Qwey Fässer guten rothen Wein stehen aus freher Hand zu verkaufen, und ist desfalls das Rähere bey mir zu vernehmen. C. A. Hülstberg; wohnhaft in der Kirchberrenstigge. Genn jemand ein Kapital von Zoo bis 1000 T Rttl. gegen sichere Hypothek auszuleiben willens ist der beliebe sich gütigst bey mir zu melden,woer das Nähere erfahren kann. Hülseberg Notar. m Donnerstag den zusten Octob. ist vom alten Fischmarkt über den Domplatz und von da über die Rothenburg nach der König. ein grünseidener Geldbeutel mit Soldgeld und etwas Silbermünze, daran ein kleiner Schlüssel, verloren worden; der redliche Finder wird ersucht, ihn gegen einen Ducaten Trinkgeld am Intell. Komt. einzuliefern. Guf dem Hause Harkotten ohnweit Waren* dorf stehen 3 recht gute Reitpferde, eine r1jährige Schimmelstute, ein schöner 7jähriger hellbrauner Wallach, und ein 8jähriger Fuchs, auch 2 gute braune 12 jährige Kutschpferde gegen baare Zahlung zu verkaufen. Die dazu Lusthabende können sie dort besehen. Ein erfahrner Gärtner, welcher Gemüßgarten, Baumschneiden, Treiberey in die Mist. beete, neue Anlagen, überhaupt was ein erfahrner Gärtner wissen muß, versteht, und mit guten Attestaten verschen ist, wünscht jetzt oder gegen Lichtmeß bey einer Herrschaft in der Stadt oder auf dem kande als Gärtner anzukommen. Das Intell. Komt. giebt Rachr. An einem annoch zu bestimmenden Tage soll das auf der Hollenbeckerstraße Jüddefelder Layschaft lub Nro Cat. 176 belegene, denen Geschwistern Detten zuständige Haus, welches jetzt der Herr Regimentsquartiermeister Hauptmann von Deckenbewohnt, den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige können das Haus vorläufig besehen und die Bedingnissen bey mir vernehmen. A e. d. Hülseberg, Notar. Am Samstag den hten l. M. Novemb. Morgens9 und Nachmittags 2 Uhr sollen in der aufm alten Fischmarkt Nro. 89 Lamberti Layschaft belegener Behansung allerhand Hausgerath den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. „ C. A. Hülseberg, Rok. Den aten dieses ist vom alten Fischmarkt bis unterm Bogen ein kleiner lederner Geldbeutel mit einem eisernen Rändchen, worinn etwas Geld gewesen, verloren; der redliche Finder wird gebethen es gegen eine billige Erkenntlichkeit am Intell. Komt. abzugeben. (in Mensch, der schon bev Herrschaften gedient, auch Zeugniß seines Wohlverhaltens aufzeigen kann, wünscht wieder bey einer Herrschaft als Bedienter anzukommen. Das Intellig. Komt. giebt Nachricht. (Fsist verflossenen Sonntag den aysten Oct. * von Münfter durch Telgte nach Warendorf ein großes schwarzes Brief= Portefenil Bihelm Wittkamp in der S#tadt zu Mänster zuräckfsubrigzen 24 geusse u a find zweo mit Das ontei. „ z. Kom giebt Nachricht. dacs Tun3 louer deuz Chambres meublkes burean de l.(da. ener an Wegeik am 1 zr u. O.tober zu Sassienberg mit zagene sheliche Mter 799: Friderich Krenking. Anna Gertr. Krenking, geb. Schultz. Todten= Anzeige. Den. Aslerhöchsten har es gefallen, meielisaberhoszöst-= Zeriebte Garrnn Maria nach einer... gebohrne Emmerich, Gesaräger. 14 zwey Jahre lang ausschmerzlichen Brustkrankheit ser sucht i. eizten Auozehrung und Was„estelr uge ttren Jähre ihres Alters und Säses Masgen an iste Emig gens um 6 Uhr zu sich in die nur uud mestg g#rs:. Ich habe diesen sehr emusaslien, binterlassenen Kindern Seit andtlrch sioben mangelen de oekanut zu machen nicht erder Ihgzguen u.d empfehle die Sele Geka## s storbenen in Ihrem andächtigen I. Möllmann. Vexmischte Neuigkeiten. Feldkirch, vom 18. Oc. Gestern haben die Franzosen den General Auffenberg in Ragat angegriffen und selben genöthiger, sich über den Rhein nach Bündten urcc e e Razatz und die untere Zolbrücke befinden sich nun wieder in der Gewalt der Franzosen. Urseren haben die Franzosen Lorhabtre in Fese. bardsbers in Besitz genommen, und rücken nun starr gegen Belleoz vor. racken Pariss vomaz. Oct. Manspricht vor der Abreise Buonaparte's mit einer sehr wichtigen diplomatischen SenMassena behält das Kommando der Schweizerarmee, und Lecourbe das der Rheinarmee. Letzterer hatte zwar seine Dimission gegeben, das Direktorium hat sie aber nicht angenommen. Oberschwaben, vom 22. Oct. " Das Haup. quartter des Ersherzogs Karl ist noch zu Donaueschingen. Der grösteTheil seiner Truppen steht noch in den Lagern bev Hüfingen und Villingen; ein kleinerTheil derfelden aus dem Lazer ven Hüfingen hat die Stellungen bey Schafhausen besetzt, von welgen veuerlich die Rutsen abgezagen waren. Bisda Keben gegenwärtig bev Bregenz und Brüssel, vom 23. Octob. Gestern wurde hier unter Läutung aller Glocken die Kapitulation des Herzogs von Dork wegenrubiger Einschiffung der Engländer und Russen offiziel bekannt gemacht. Viele französ. Trappen kommen in unsere Gegend, um unsere Küsten zu besetzem, im Fall die En„„ader Haseldst eine Expidition versuchen sollten. Indessen glaubt man allgemein, daß sie die Royalisten in dem Westdepartemente unterstützen werden. In Artwerpen kommen noch viele Blessirte aus Holland an, von da Verbaue unsere Mannheim, vom 22. Oct. Einige hier gelegene Teuppenkorps sind am 2zsten durch das Heidelberger= und NeckarThor ausmarschirt. Der franz. General Hautpoul hat sein Hauptquartier in Ladenburg jenseits des Reckars.— Aus der Gegend von Philippsburg hörte man dieser Tagen von Zeit zu Leit kanoniren. Einige Verwundete und Gefangene„letztere von der Besatzung zu Philippsburg, sind gestern hier eingebracht worden. Hauptquartier der französ. Rheinarmiedefinder sich wieder hier.