Anno I Münste Intelli risches genzblatt. Nro. 61 Mit Kuhrfürstl. gnädigstem Privilegio. Dienstag den zo. Julius. I. Citationes edistales. arus Bifehl des Hochfürstl. Münsteris. weltlichen Hofgerichts Herin Amtsvertalters werden alle und jede, die an dem itzigen Zellern Christoph Wiching im Kirspel Holstmar und dessen Peculium Spruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, andurch ediSaliter zum tsten, 2ten und zten mal auf den hten Tag nach Bekanntmachung dieses, allenfalls den erst darauf folgenden Gerichtstag, welche Frist ihnen für den ersten, aten, Zten und letzten Termin dazu peremptorie angesetzt wird, verabladet, um alsdann solche Ansprüche und Foderungen beym Münsterisch. weltlichen Hofgerichte durch einen dazu Bevollmächtigten selbigen Hofgericht Prokuratoren unter Strafe ewigen Stillschweigens behörend einzubringen und zu rechtfertigen. Imgleichen werden selbige Gläubiger hiedurch ebenfalls edictaliter des Endes verabladet, um am zten nächstkünftigen Monats August Morgenv 9 Uhr in Person oder durch genugsam zur positiven Erklärung Bevollmächtigte im Wohnhofe des hochgebachten Hrn. Amts. verwalters zu erscheinen zu sehen und hören, daß zwischen ihnen und gesagten Zellern Wiching, so in selbigem Termino bey ro Goldgülden Strafe in Person zu erscheinen hat, in Betreff ihrer an selbigen habenden Forderungen ein Vergleich versucht werde, mit der Verwarnung, daß die alsdann also nicht Erscheinende sofort für Eingewilligte in den Vergleichs. Vorschlägen gehalten werden sollen, darnach sie sich zu richten haben. Signatum Münster den 20. May 1799. # E Rengeung, Act. caufze. Mus Befehl des Herrn Dokt. Baken als Richters zu Stabtlvyn, werden auf Anhalten der Beneficial=Erben der am zten Aug. v. J. zu Stadtlohn verstorbenen geistlichen Jungfer Anna Catharina Pöttken alle und jede, welche an besagter Anna Cath. Pöttken und der selben Erb= und Verlassenschaft rechtliche Ansprüche und Forderungen, es rühren selbige her woher sie wollen haben, oder machen hier. durch ein für allemal offener Ediktalweise verabladet und bedeuter, sothane Ansprüche u. Forderungen innerhalb sechs Wochen nach erster Bekanntmaung dieses, und spätestens in Termino Donnerstag den sten Septemb. I. I. om Stadtlohnschen Gerichte gebührend anzumelden; und deren Richtigkeit durch Production der Original= Dokumente und liquiden Zinsen- Ertrags, oder auf andererechtliche Art nachzuweisen u. zu rechtfectigen, und zwar unter der Warnung und Strafe, daß sie weiter wir ihren Prätensionen nicht gehört, sondeen präkludirt, und ihnen das ewige Stillschweigen auferlegt werden soll. Signat. Vreden den 19. Jul. 1799. Ellerbeck, Act. Aus Befehl des Herrn Richtern zu Stadtlohn Dort. Gaken werden auf Anrufen der Erben Jan Diethrich Wellers aus Stattlohn alle und jede, welche an die Nachlassenschaft der abgelebten Eheleuten Jan Diev. Wellers und Jsanna Gehling, und an die Rachlassenschaft des benannten Jan Dith. Wellers und Christine Schmidts fire Besseling Eheleute zu Stattlohn, aus welchem Grunde es auch immer sen, Anspruch und Foderung haben oder zu haden vermeinen, hiemit ein für allemal eitirt und vorgelsden, um sothane Ansprüche und Foderungen dinnen der peremptorie anbezielten Frist von sechs Wechen nach erster Verkündigung dieses beym Statt. lohnschen Gerichte behörig vor und einzu. bringen und zu rechtfertigen, unter Strafe und Warnung, daß ihnen sonst das ewige Stillschweigen eingebunden wercen sell Sign. Breden den 25. May. 1799. Fr. J Ellerbeck Akt. Der hiesige Bürger Joh. Henrich Gothmer hat sein selbst bewohnen des, dahie zu Breden am Klostermarkt nächst Burgermeisiern Krämpe manns Haus belegenes Eckhaus Nr. 175 samt der daran, und zunächst der Wirtwen Rentmeisterinn Drachters Haus gelegene Scheuer mit allem Zubehör durch einen Tausch= kontrakt hiesigem Kaufhändler Joh. Bredemeyer käuflich cedirt, und zur Sicherstellung die gerichtliche Ediktal Aufforderung aller deren; welche an die besahhtem Bredemeyer verta##schte Behausung und Scleuer rechtliche dingliche Ansprüche und Forderuagen zu haben vermeinen, versprochen, mit Ausnahme des Heur. J. Tebilte arme Wysen, Bürgermeisters Krümp#liaann, Bürgerme st. Anton Schütte, Witlde Franz Heurtz zu Preden, u. Raufbändl. Wessel Terhaer zu Wessum. Es werden daher auf Anhalten des Joh. Henrich Gothmer gemäß gerichtlichen Erkenntniß alle und jede, welche an ernennten Exploranten Gothmer überhaupt, insbesondere an obvermeldtes Haus und Scheuer mit Zubehör ex quocunque jure reali Recht, Anspruch u. Foderung haben, oder zu haben vermeinen, mit Ausschluß gleichwohl obbenannter, hierdurch offener Ediktalweise ein für allemal citirt und vorgeladen ,um sothane Rechte, Ansprüche u. Forderungen binnen peremptorischer Frist von 6 Wochen von Zeit der ersten Verkündigung bey hiesigen Predenschen Gerichte unter Straf ewigen Stillschweigens gehörig vorzubringen und zu rechtfertigen. Signat. Vreden den 27. Jun. 1799. Ad Mand. D. Jud D. Baken Meenz Grschbr. Aus Befehl des Hochfürstk. Münsteris Hrn. Richters zum steinern Kreuz, Ahaus und Ottenstein Dokt. Busch, werden alle und jede Gläudiger( welche an der von dem Andreas Bancken zu Ottenstein und J. J. Keretheff zu Wüllen als Vormündirn üder die von Arnd Herm Franckemölle zu Wüllen hinterlassenen Pupillen dem Begten Georg Böyrck daselbst verkaufter, vorgemeldten Pupillen zuständiger, im Dorf Wülle. an Hoffruers Kampe, nächst des Zellers Franckemöllen Haus und mit dem obersten Ende an Gerd Herm Orthues Hof belegener Behausung ex quocunque capite ein dingliches Recht und Anspruch haben, oder zu haben vermeinen) hierdurch ein für dreymal edictaliter& peremptorie verabladet zum in Zeit eines Monats fothane ihre an vorbesagter verkaufter Behausung habendt Ansprüche und Forderungen mit derauf stimmenden Beweisstücken samt richtigem Zinfenverzeichniß dey hiesigm Gerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens gedörig vorund einzubringen. Ahaus den 28.May 1799. Waller, Akt. furreg. Aus Besehl des Heern Gografen und kizentiaten Bläintng, als ad interim gnädigst bestellten Verwaltern der Gerichter Strombeig und Oelde, werden auf Anhalten Anwalden dis Johann Theodor Duthus Krsp. Enniger als Ankäufern des den Eheleuten Uholph Termersch genannt Wegman zugehörig gewesenen Wegmans Kotten Krsp. Enniger, alle diesenize, so an gedachten Wegmans Korten beste hend in a) dastan der Enniger Heide sub No. 13 der Dorsbauerschaft gelegene Haus, b) dahinter gelegenen Garten, c)ein Stück kandes aufm Backskamp so zu FurgenossenBrüg. a en che. gemans Grund in Osten und auf Eilings Grund in Westen schießet, d) ein Stäck oaselbst, so zu Furgenossene Brüggeman und Kockman hat, und wie oben schießete) die Gerechtigkeit imausterwald zu Laub und Gras f) zwey Kirchenstände, als ein Frauen und ein Manns Stand, und swar letztern unterm Bühn, dingliche Ansprüche und Forderungen haben oder zu haben vermeynen, hirmit zum Isten, 2ten und zteu male offener edictalweise vor und abgeladen, um in einer peremp. torischen Frist von 6 Wochen(vovon ihnen 14 Tage für den rsten, 14 Tage für den 2ten, und r4 Tage für den dritten und endlichen Termin bestimmet werden) ihre an beschriebe. nen Wegmans Kotten oder dessen Pertinentien habende oder zu haben vermeynende dingliche Ansprüche und Forderungen durch genugsam bevollmächtigte Anwälde beym Gericht zu Oelde zu proponiren, und vermittels Production in Händen habender Beweißthümer zu rechtfertigen; mit der Warnung, daß den Widerlebenden ei ewiges Stillschweigen eingebunden werden foll. Lignatum Oelde 1799 din 10. Juny. E. A. Callenberg AC. Aille und jede Gläubiger, welche einigen AnE spruch oder Foderung an den Zellern Ricolaus Huwes zu Gellensorf Kirspels Rheine eigenhörig am Herrn von Morrien und oesselden sämtlichen Haab und Gütern haben oder zu haben vernteinen, wirden hierdurch ein für dreymal edictaliter verabladet, um innerhalb 6 Rochen nach geschehener Bekannimachung dieses ihre an obgemeldten Convocan= ken und disselben Haab und Gütern habende Spruch und Forderungen mit den darauf stim. menden Justificatoris samt richtiger Verzeichniß deren erwa rückständigen Zinsen und Kosten, entweder persönlich oder durch einen dazu genugsam bevollmächtigten Anwaldten iue gewöhnlichen Gerichtszeit bey hiesigem Rbeinischen Gogerichte gehörig, dev Strafe wigen Stillschweigens, zuproponiren SoSann werden oberwähnte Släudiger hierdurch ebenfalls edictaliter verabladet, um am Montag den 29. July l. J. des Morgens 9 Uhr an des Herrn Richters Wohnbehausung zu Rheine entweder persönlich oder durch einen zur positivin Erklärung Bevollmächtigten zu erscheinen, sodann zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und vorgebachten Convocan= ten ein gütlicher Vergleich versucht werde, mit der Verwarnung, daß die also nicht Erscheinende pro confentientibus gehalten- und denen nicht erschienenen Gläubigern ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. wornach sich ein jeder sonderlich zu richten Sign. Rheine den 2tsten Moy 1799. Ad decretum dni. judicis F. A. Nierman Erschbr Alle und jede Gläubiger, welche einigen AuPr. spruch und Forderung an der Witiben Bröckman in Haltern haben, oder zu haben vermeinen; werden hiedurch ein für allemal öffentlich verabladet; um binnen 5 Wochen nach Verkündigung dieses deym Dülmenschen Gerichte ihre an besagter Wittid Bröckmann und derselben Haab und Güter habende Forderung unter Strafe ewigen Stillschweigens vor und einzubringen und zu rechtfertigen Zugleich werden sämtliche erwähnte Släubtger verabladet, um auf den rosten Auaust J. Morgens 10 Uhr an des Herrn Richters Behausung m Dülmen personlich oder durch genngsam Vevogmächtgztezu erscheinen,alsdann zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und der Wittib Bröckman ein gütlicher Vergleich versucht werden soll, mit der warnung, daß die nicht Erscheinende pro Consentientibus gehalten werden sollen. Signat Dülmen den 28. Junii 1799.SUät= Weddige, Akt. Norifitationen. verschiedene Stücke Eichenholz zur „Schmälerung und Beengung der kandstraßen und gemeinen Wegen, und einige sogar mitten in den Wegen hingelegt sind: so wird sämtlichen Holzhändlern und Eigenthümern soicher Hölzer hiemit biv 5 Rthl. Straf anbefohlen, binnen 14 Tagen Zeit und zwarn längstens zwischen dier und dem isten künftigin Monats Augusi solche der gemeinen Passage erschwerende und nach Unterschied schäd liche Stäcke Hölzer fort= und abzufahren, oder doch die etwa an der Seite der Wege zu dessen Beschmälerung liegende Stücke so weit fortund aufzuräumen, daß der gemeine Fahrweg 24 Fuß Breite behalte, mit der Verwarnung, daß widrigenfalls bemerkte Stücke Hölzer mit gerichtlichem Arrest belegt, allenfalls auch auf Kosten der Eigenthümer fortgeschafft, oder auch meistbietend verkauft, das Licitatum jum gerichtlichen Protokoll genommen, und hier. aus Straf und Kosten entrichtet werden sollen. Signat. Münster den 27. Jul. 1799. De Mandatö D. Gogr. Wemhoff. A. F. Ketteler Grschbr. (Eswird hiemit bekannt gemacht, daß ingefolg vom Hochfärstl. Münsterischen Officialatgericht in Sachen R. Schüürman im K. Olfen wider Bernd Henrich Riekötter in Halkern, item in Sachen Terhorst aufm Hause Dülmen wider seldigen Riekötter erlassener Brachii, die dem Beklagten zuständige, dahie zu Haltern aufm Distelhof belegene, Nro.284 bezeichnete Behausung( so von beeideten Aestimatoren auf 80 Rthl. geschätzt worden) auf Mittwochen den F#en August l. J. dahie aufm Rathhause als gewönlichen Gerichtsplatz zum öffentlichen Aufbot Vormittags 10 Uhr aus. gesetzt und dem Meistbietenden zugeschlagen und verkauft werden soll. Signat. Haltern den 1a. Jul. 1700. Brox, Grschbr. III Begse. Vermischte Nachrichten. un. auf den r. Julius sind dem Zeller kauman K. Greven ein schwarzer sjähriger Wallach; dem Zeller Brüggemann K. Greven ein 8jähriger schwarzbrauner Wallach dem Kötter Stervig ein braunes 3jähriges Mutterpferd, welches auf der Seite mit S gezeichnet, aus der Hansellerfloet entwendet; wer den Thäter oder die gestohlene Pferde anzeigen kann, dem wird unter Verschweigung seines Namens die ediktmäßige Belohnung von Gerichts wegen zugesichert. Signat. Münster den 29. Jul. 1799. B. Lohkampff, Grschbr. Zu näherer Nachricht aller zum Ankauf Lusthabenden wird hiemit bekannt gemacht, daß am Donnerstag den isten August das Prinzipalhaus Friedrichsburg mit allen Rebengebäuden und dazu gelegten Gründen wie auch die große Scheune mit5 Stücken Landes, weiter am Freytage den 2ten August der große Abekamp, welcher der 2te von der Stadt in der Mecklenbeckschen Stegge ist, der Lixfelds Kamp und der lange Kamp vorne in selbiger Stegge, und am Samstage den zten August der kleinere Abekamp, genannt Deckelingskamp, der Möllenkamp und der Hohe Kamp, welche beyde letztere auch Schöppings Kämpe genannt wirden, in selbiger Steggeliegend, öffentlich verkauft werden, bey welchem Verkaufe sich die Liedhaber jeden Nachmittag um 2 Uhr auf dem Hause Friedrichsburg einfinden wollen. Was am Montage den Fren Aug. und felgende Tage von den übrigen Friedrich= burgschen kändereyen jeden Tag besonders verkauft wird, solches soll künftigen Freyrag den aten Aug. edenfalls angezeigt werden. Sandfort, v. Galens. Rentmeist. Bey vorgefalliner Gelegenheit, mich anderswo erabliren zu können, bin ich gesinnet, mein nahe am Komedienhause belegenes, zu jeder Handlung dienliches, und im besten Srande befindliches Haus aus freyer Hand zu verkaufen. Kauflustigen dient zur Nachricht, daß das Haus außer den bürgerlichen Lasten ganz frey zugleich auch dem Befinden nach ein gutes Kapital gegen billige jährliche Zinsen darinn stehen bleiben, und täglich besehen werden kann. Münster den 20. Jul. 99. Coopman, Weinhändler. Dadas im Kirspel alt Ablen belegene Haus Howe mit den dazu gthörigen Pertinentien von St. Martini 1799 anfänglich auf 4 folgende Jahren den sten August l. J. den Meistbietenden unter alsdann bekannt zu machenden Bedingnissen verheuret werden soll so haben sich diejenige, welche hiezu Lust und Mittel haben, in loco an besagtem Tage Morgens 10 Uhr einzufinden. Auch können zuvor die Bedingnissen beym Eleemosynar. Pastor Dömer hier in Münster eingesehen werden wobey bemerkt wird, daß keiner ohne hinlängliche Cautien zum Aufgeboth gelassen werde. (Fssoll am Mittwochen den zusten Jul und E folgenden Tagen bey mir Untergeschriebenen im Hause Frauen= und Mannskleidung und allerhand Hausgerath gegen baare Zahlung meistbietend verkauft werden. Suttbeck, Pr. und Not. ( Hiebey eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 61. 1799. Am Samstag den zten August Nachmit###tags um 2 Uhr soll die den Endesgeschriebenen zuständige auf dem Spiekerhof No. 42 Martini Leyschaft an der Aa belegene Behausung aus freyer Hand meistbiethend verkauft werden, wobey zur Nachricht dient, daß die Halbscheid des Kaufschillings gegen billiges pro Cent darin stehen bleiben kann. Kauflustige belieben sich auf gesagten Tag und Stunde in der Behausung der verstorbenen Wittibe Buchbindern Schulze einzufinden. Münster den asten Juli 1799... Geschwister Schultze. Alm Mittwochen den zisten dieses Monats Julius Nachmittags 2 Uhr sollen auf dem Hospitalsplatze ad S. Mar. Magdalenam 5 Pachtschweine meistbietend verkauft werden. Liebhaber wollen sich zu rechter Zeit einfinden. Münster den 26. Jul. 1799. F. Greshoff, Amtmann. (Seit einigen Jahren erhielt ich von hiesigen und ausländischen Herrschaften Aufträge, um gutes Jagdpulver zu ihrem Gebrauch abzuliefern; dieses war mir aber wegen den anhaltenden Krieg nicht möglich, gutes Pulver verschaffen zu können; jetzt halteich es für meine Pflicht, meinen Freunden anzuzeigen, die mir günstig waren Aufträge zu ertheilen, daß ich jetzt und für bevorstehende Jagdzeit mit allen Sorten Pulver von bester Güte, und einer großen Parthey Harzer Hagel aufwarten kann; auch sind bey mir noch viele andere holländische Waaren, feinen Baumöl in Maaß und Ankern im billigsten Preise zu haben; eine reelle Bedienung wird mir das Zutrauen meiner Freunde erwerben. Franz Kleinsorgen; wohnhaft am Kanalthore in Münster. Ein junger Meusch, erfahren in vielen Wis* senschaften„Religion, Mathematik, Lakein Psichologse, Geographie, Arithmetik u. Algeber, verlangt bey einer Herrschaft hier in der Stadt als Informator bey Kindern aufgenommen zu werden, er verspricht getreue Dienste. Das Intellig. Komt. giebt Nachr. Landeslotterie=Sachen. Aie Ziehung der rsten Klasse hiesiger Fssten &am Lotterie wird am Montag den 5ten künftigen Monats August Morgens halb 10 Uhr gewöhnlicher massen geschehen, und die gegedruckte Ziehungsliste am Mittwochen den 7en August Morgens gegen 9 Uhr ausgetheilt werden. Heyraths=Anzeige. 1fnsere am arsten dieses vollzogene eheliche * Verbindung machen wir hiedurch unsern sämtlichen Verwand"- und Freunden ergebenst bekannt. Borken den 22. Jul. 175%. Joh. Henrich Forck. Mar. Elisab. Forck, geb.Thonhausen. Todten= Anzeigen. Allen meinen Verwandten, Freunden und * Bekannten mache ich den mir äußerst schmerzlichen Todesfall meiner geliebtesten Gattinn, gebornen Freyinn Clara von Beverförde vom Hause Hemesburg, hiemit bekannt, sie starb im 3bsten Jahre ihres Alters und im rzten Jahre unsers vergnügten Ebestandes, den aysten Julius r799 Mittags 1Uhr, vorher mit allen Sakramenten versehen, an der Auszehrung; sie hinterließ mir vier Kinder, von jedem Geschlechte zwey; überzeugt von jeder Theilnahme verbitte ich alle Beyleidsbezeugungen, und empfehle die Seele in ihrem Gebethe. Mathias von Plönies, Oberstwachtmeister. den rten Julius Morgens 7 Uhr gefiel es dem Allerhöchsten, unsere Mutter Klara Elisabeth Caessem Wittid Gerhard Melchers zu Werne, nach einer zweytägigen Krankheit, mit allen heiligen Sakramenten versehen, im 74sten Jahreihres Alters zu sich in die Ewigkeit zu berufen. Wir verfehlen nicht diesen uns so schmerzhaften Verlust unsern Verwandten, Freunden und Gönnern hierduch bekannt zu machen; von der Theilnahme an unsern Schmerten überzeugt, verbitten wir B alle Beyleidsbezeugungen, lempfehlen die abgeschiedene Seele ins andächtige Gebeth und uns zur fortdauernden Freundschaft. Johann Franz Melchers. * Hermann Homann. Den ryten dieses starb meine innigst geliebte Gemahlinn Maria Lucie gebohrne Nieberg im sasten Jahre ihres Alters, im asten unserer geführten glücklichen Ehe. Diesen für mich und meine vier Kinder äußerst traurigen Verlust zeige ich hiemit meinen Freunden und Bekannten an. Ueberzeugt ihrer gütigen Theilnahme verbitte ich mir alle Beyleidsbezeugungen. Meppen den 24. Jul. 1790. Joh. Heur. Frye. Verwischte Neuigkeiten. Modena, vom 10. Jul. Eine Kolonne der Macdonaldschen Armee, die sich durch das Tarothal gegen Sestri zurückzog hatte den Befehl; sich ben Centocro= ci(einem starken Gebirgpasse an der genuestschen Gränze, 7 Stunden von Sestri) aufs äußerste zu vertheidigen, um den übrigen Kolonnen den Rückzug nach Genua offen zu halten. Allein in der Nacht vom 4. dieses griffen die Russen bey Centocroci diese französis. Kolonne muthig an. Das Gefecht war mörderisch; der Feind kämpfte mit Verzweiftung, indem es hier auf die Rettung des Uederrestes von der Macdonaldschen Armee ankam. Mau brauchte von beyden Seiten nur das Bajonet und den Säbel; die Kranzosen wurden hier so geschlagen, daß 5oco Mann auf dem Platze blieben; nur wenige wurden gefangen. Die Russen erkauften diesen verzweifelten Sieg ebenfalls sehr theuer. Die Kolonne der macdonaldschen Armee, welche sich gegen Sestri zurückgezogen hatte; wird nun in ihrem Rücken von den Verbündeten verfolgt. Verona, vom 12. Jul. Die Einnahme vom Fort Urbano sichert den Kaiserlichen den Besitz von Bologna. Durch die Vertreihung der Franzesen aus Florenz ist die sogenannteneapolitanische Armee des Generals Mecdonald nun von Neapel u. Rom ganz abgeschnitten. Dieser General und Moreau sollen miteinander zerfallen seyn,weil letzterer erwartete, Macdonald würde sich nach seiner dreyfachen Niederlagesan ihm anschliessen, ansiatt in die Gebürge zu retiriren, wo er nun von den Kaiserlichen von allen Seiten eingeschlossen ist, und großen Mangel an Lebensmitteln leidet. Am sten dieses ist die Tranchee vor Mankua eröffnet worden. Paris, vom 12. Jul. Schreiben eines Offizieks am Bord eines Schiffes der franzzs.Flotte zu Carthagena, vom 24. Juni. Gestern ist unsere Flotte hier angekommen. Die Vereinigung mit der spanischen Flotte hat uns und den Spaniern viele Freude verursachet. Ueber die weitere Bestimmung der Flotten herrscht noch ein tiefes Geheimniß. Ein späteres Schreiben aus Carthagena vom 26sten Junius meldet, daß jetzt 15 englische Linienschiffe den dasigen Hafen blockirt halten, und daß diese Anzahl von Schiffen hinreichend sey, das Auslaufen der beyden Flokten zu verhindern, da der Eingang in den Hafen enge ist. Zu Carthagena berrschte große Dürre, und man besorgte Wassermangel, da man den Regen daselbst in Cisternen sammelt. Rotterdam, vom 19. Jul. Man ist hier sehr unruhig über die theils geheime, theils öffentliche Zusammenkünfte der sogenannten Oranischgesinnten, die über 3 Viertheile der hiefigen Einwohner ausmachen. Siestehen nicht an, ihre Gesinnungen öffentlich an Tag zu legen, und laut zu erklären, daß sie die Waffen nie anders als zur Vertheidigung des Statthalters und seiner Alliirten ergreifen würden. Münster, vom 29. Jul. Zur allgemeinen Freude und Zufriedenheit sind Se. Hochwürden, Hochwohlgebohrnen Excellenz, der Herr Vice-Dominus Ferdinand von Spiegel zum Diesemberg und Canstein, Hochfürstlicher Geheimer Rath, Archidiaconus zu Telgte, Everswinkel, Darup u. Stromberg, auch Domkapitular zu Osnabrück heute durch einhellige Stimmen zum Demdechanten dahier erwählt worden. Gott segne diese Wahl, und jeder wünscht, daß Hochdieselbe diest hohe Würde bis in die späteste Jahren glücklich bekleiden mögen.