Auno 1799 Intelli Mit Kuhrfürstl. gnädigstem Privilegio. Freytag, den 3i. May. M I. Otstiones Auf bey biesiger Hochsä stl Regierung eingegang nen und deferirten R.quisitorial= Schreiben wird nachstehende Ediktal Ladung bekann gemaht. Becret. in Confitio Mün. ster den 2 5. May 1799. P.. E Borggreve, Reg. Sekrekar. Durchlauchtigsten Färsten und Herrn D Herrn Wilhelm des X. Landgrafen zu Hessen, Zü sten zu Hersfeld, Grafen zu Cagenellenbogen, Dietz, Ziegenhahn, Awon, Schaumburg und Hanau2c. Wir zu Höchstdero Regierung gnädigst verordnetePräsidenk, VieePäsident Bicekanzler, geheime Regierungs, Res erugog= Jusktirrätdeund Astellores urkunden und bekennen hiermit, als Uns der Schutzjude Salomon Abraham zu Warburg mandatario nomine des Schutzjuden Lazarus Wolff Herz zu Beverungen geziemend zu vernehmen gegeben, wie wegen eines an weiland kuhrköllnischen Kammerheren Kride. rich Arnold von Amelunxen zu fordern habenden Wechselposten von vierhundert kouisd'or und deshalb anzustellenden Klage des Schuldners eigentlicher Erbe nicht ausfindis zu machen stehe und er daher gebethen haben wolle. selbigen per Edietales fub preejudicio verzuladen, daß wierigenfals in contumaciam der Imm sion halber in die vorgeschlagene Süter das Röthige verfüget werde. Nachdem Wir nun diesem Suchen Statt gethan, und zur Sachen Verhör terminum auf den D8sten September d. J. bestimmt haben: So werden die Erben benannten Kammerherrn von Amelunxen hiemit vorgeladen; alsdann dahier auf Fürstlicher Regierung durch einen hinlänglich bevollmächtigten Anwald zu erscheinen, auf die erhobene Schuldklage ihre Rothdurft zu Protokoll verhandeln zulasse2, oder zu gewärtigen, daß sie damit völlig präkludirt, der Wechset# osten für richtig asgenommen, und der Befriedig ng halber hiernächst weitere rechtlich= Ve fügung getroffen wer den soll. Dessen zu U kund ist gegenwärtige öffentlich Ladung unterm größern Fürstl Regierungs=Instegel ausgesertigt worden. So geschehen C.sslden 6. Ap il 1722. (L. S.) Aus Befehl des hiefigen zeistlichen Hof= und * Offieialatgerichts Herren Affesseren werA 1 20 den alleund jede, welche an das dem Herrn Officialen Zur Mühles von den Erben Livezu Warendorff, benenntlich Wittibe Wiickens, sodann Kaufpändler Triep und Tenholte proprio& relpedive tutorio nomine der Pupillen Willing verkaufte, im Kirchspiel Billerbeck brlegene Horstmanns Erbe cum Att.& Pertit entiis ex capite Dominii, Fideicommifh, Crediti, debiti conienfati vei alio gaocunque titulo Anspruch oder dingliches Recht haben, hiemir ein für dreymal öffentlich verabtader, um innerhalb sechs Wochel. nach der ersten Bekanntmachung dieses, ale hierzu peremptorie angesetzten Frist, gesatte ihre an Horstmanns Erbe und Zubehörungen erwa habende oder zu haben vermeinzude Ansprüche und Recht bey diesem geistlichen Hofgerichte durch genugsam bevollmächtigte Anwälde unter Strafe ewigen Stillschweigene vorzustellen, und gehörig zu rechtfertigen. Signat. Münster den 28. May 17 52. Ex fpeciali Mandato Crufe, caufz AC. Aus Befehl des Hochwürdigen Münsterischen Domkapituls veroroneten Herrn Richtern und Gografen des Gogerichts Meest Doktoren Joan Christopher Oesthoff; werden hiemit alle und jede, welche aus ugend einem Grunde Anspruch und Forderung an das von der Wittiben Schulz, gebohrnen Wisels, zu Hopsten, Herrn Vikarius Joan Henrich Wessels zu Nordwalde, und Herrn Bernard Edelbrock zu Ostbeveren, an dem Joan Bernd Bröcker verkauftes, im Dorf Greven zwischen Naendrup und Wuthschafteren Cramer belegenes Haus mit Hof und zwey Gärten, jedoch das Haus nur quoack fuperficiem, haben oder zu haben vermeinen, ein für allemal ecietaliter verabladet, um innerhalb 6 Wochen nach erster Bekanntmachung dieses wovon ihnen 14 Tage für den ersten, 14 Toge für den zweyten, und 14 Tage für den dritten und letzten Termin peremptorie angeseitzt sind, ihre Ansprüche und Forderungen den diesen Domkapitularischen Gogericht, unter Strafe ewigen Stillschweigens, vorzubringen und zu richtfertigen. Signatam Münster den anten April 2799. De Mandato Uni Gogravii B. Lohkampf, Gerschbr. Auf richtliches Erkenntniß des ** Münsierischen Richters der Stadt und des Amts Bochold Herrn Dekt. Herding, werden auf Ansuchen des Archttekt J. Stevens zu Anholt, alle und jede Gläubiger, welche ein dingliches Recht, Anspruch und Forderung an die von besagtem Stebens an den Hru. Medizin= Doktoren von Raesfeld zu Bothold meistbietend verkäufte, in der Bauerschaft Hemden F. Bochold gelegene Halbscheid des Guts Meckisg auf irgend einige Art u. Weise haben oder zu haben vermeinen, hiemit zum dritten und letz#en mal echttaliter verabladet. um auf den chren Tag nach Bekanntmachung dieses allenfalls am erst folgenden Gerichtstag darnach persönlich oder durch einen bevolliächligten Anwald am hiesigen Bocholdschen Gerichte zu erscheinen, ihre an vorbesagtes halbes Gut Micking habende Richte, Inspräche und Forderungen unter Strafe des ewigen St lschweigens geichtltch vor und einzubringen u d zu rechtfertigen. Sochold den 8. May 1799. Ad Decretum D. Judicis Willemfen, adj. Grschbr. Aus Befehl des Hochfürstk. Münsteris. Hrn. Richters und Gografen zu Beckum Licentiaten W. F. Detten werden auf Anstehen und Bitt des Gotteshauses Marienfeld Hrn-Prälaten als Gutsherrn des Zillern GökenErbes K. Beckum in Dolm hiedurch edictaliter verabladet sämtliche Gläudiger welche nach dir am Hechfürst. M usterischen gastlichen Officialosgericht unterm yten Jannar 1707 abgehaudelten Convocatie Creditorum dabey getroffenen Vergleich, und nachhero unterm 2sen Febr. 1797 ergangenen, und daselbst publizirten Classifikatios Urtheil, den Wehrfestern besagten E bes Eheleuten Christian Zeller Eöfe, und Era Kleine Jscob neuerdings Vo schüsse an Geld, oder sonstige Sacher gethan, von selben dagegen etwas ir Versatz haben, ihre habende Vorschüffe, Forderungen und Ansprüche, auch in Pfand habende Sachen, er quocunque capite seltige bestehen mogen, in Zeit 6 Wochen nach ersterer Bekanntmachung dieses ,wovon ihnen 74 Tagerur den ersten####für den zweyten und 14 Tige für den dritten und letzten Termin peremptorie unter Strafe ewigen Stillschweigens hi. mit anbestimmt werden dey hiesigem Gericht Beckum zu proponiren, und gehörig zu justiftiicen. Dann ist Terminus adagnoscendum vel difftendum Credita, auch zum Versuch der gütlichen Ausmittelung auf Dien= stag den 18ten Julius l. J. Morgens 9 Uhr erkannt und anberaumt, und werden diejenige, weiche vom gsten Febr. 1797 an, als vem Tage der publizirten Sentenz, einige Forde. rung und Anspruch an besogten Eheleuten oder deren unterhabendes Erde haben, oder zu ha. ben vermeinen, auch den beklagten Eheleuten selbst hiemit anbefohlen, alsdann in Person, oder durch einen Bevollmächtigten auf hiesiger Gerichtsstube zu erscheinen, zu sehzen und zu hören, in wie fern die proponicten Forde. rugen liguid gefunden, und allenfalls eine gutliche Ausmutelung und Vergleich zu Stande zu bringen sey; mit der Verwarnung, daß die nicht Erscheinlende pro Consentientibus gehalten werden sollen. Geben am Gericht Deckum den 25. May 1799. De judiciali Mandato ppe; Grschbr. II. Bermischte Nachrichten. dey Betrüger(welche sich für französische Einigeirte ausgeben) haben in des hiesigen LandesNachbarschaft Ringe und Kreuzer verkauft welche sie für ächtes Sold ausgegeben, und leichtgläubige Leute damit, unter dem: Vorwand, daß sie diese Kostbarkeiten aus Noth verkaufen müßten, arglistig betrogen und in berrächtlichen Schaden versetzt. Das Publikum wird atto nicht nur für diese und gleiche Betrügereyen, wovon man schon mehrere Spuren gehabt hat, gewarnt sondern auch jeder aufgesodert, vergleichen Beirüger, wenn sie ihm vorkommen zum gemeinen Besten anzuhalten, und der Obrigkeit zur gemessehen Verfügung bekannt zu machen. Signat. Stadtgericht Münster den 26. May 1799. Wattendorff. Da von Seiten der Interesfirten der Heller Mark Kirspels Vikerbeck auf Abhaltung einer Marken. Convention und Erstattung der Marken=Rechnungen angetragen und die Hochfürstliche Hofkammer beschlessen hat solche Convention des Endes und um über Trschiedene, besagte Mark betreffende Gegenkände zu deliveriren und zu beschliessen; am isten nächstkünftigen Monats Julius abhalken, und in besagtem dato auf dem Hochfürsik. Richehof zu Billerbeck Morgens 9 Uhr eröff. nen zulassen.„„ Als wird ein solches allen und jeden zu besagter Mark Interessirten, Erbexen und Markengenossen hiemit zur Wissenschaft des Ende kund gemacht, damit dieselbe persönlich oder durch genagfam Bevollmächtigte alsdann fotcher Convention beywognen. Münster den 28sten May 1799. (L. S.) Vr. von Landsberg. C. B. Schwick. Alm Freytag den 14ten Junius lauf. Jahrs Morgens 10 Uhr sollen allhier in meiner Behausung die ohnweit Telgte delegene Hochfürstliche Fischereyen unter alsdann vorzule. genden Bidingnissen den Meistbietenden verpachtet werden; welches den Pachtlustigen hiemit bekännt gemacht wird. Signat. Münster den 25. May 1799. F. F. Geisberg, Amtsrentm. Am Donnerstag den 6ten Junius Morgens 9 Uhr sollen auf dem zur gnädigst angeordneten Exsesuiten= Commission gehörigen Erbe Gogrevinck im Kirspel Hiltrup, und zwar in dem großen Brinck, nicht weit von Zeller Farwick, einige zwanzig Haufen Holt und einige taufend Buschen meistbietend verkauft werden. H. J. Deiters. Oenn zemand ein Kapital von 5oo Rthir. gegen Cession einer auf einem Kirchspiel sprechender Obligation anverlangt, oder ein Kirchspiel dieses Kapital zinsbar aufzuneh. men willens ist; als beliebe sich der Cessionarius in einem resp. Hr. Receptor im andern Fallezu melden bey Schirmer, Not. 4en agsten dieses Monats Nachmittags ist vor dem neuen Thor ein rother Ordensband, auf beyden Seiten schwarz und weiß gestreift worauf eine kleine goldene Platte mit einem kleinen Vogel in der Mitte sich befindet verloren worden; der redliche Finder wird ersucht, selbes gegen gutes Trinkgeld am Jatellig. Komt. abzuliefern. Daes äußerst beschwerlich ist„aus denen in Wien herausgekommenen Ziehunslisten der Wiener Stad=Banco Lotterie, die aus 20. kausind Loosen bestehr, die Gewinnste zu suchen, so hat sich Herr Janin die Rlühe gege aue nach der Ordnung rangirte Liste in verfertigen, wobey ein jeder Inhaber solcher Obligationen gegen Erlegung von* Sgr. für jedes Numer das Schicksal derselben erfahren kann. Selber logirt bey Mademoiselle Gunsberg auf der Hörsterstraße dem französischen Ronnenkloster gegenüber. Pour faciliter a Mellieurs les aRionnaires de la Baucoloterie de Vienne, la Recherche dans’la liste des Nr. de leurs obllgations echües par le fort; le Sieur Jeannin a pris la peine de ranger ces obligations dans un tei ordre que d’un coup #ceil Meflieurs les sctionnairs peuvent favoir sils ont gagne ou non,& lon peut voir cette liste chez lui en payant un bon gros par Nro. Heft logé chez Mademoie Gunsberg vis-à vis lecouvent des ReUigieufes frangoises. Bey Hrn. Lehman inLeip zig kömmt eine neue * vollständige Ausgabe von des berühmten Haydus Werken heraus, worauf man subscri. biren, und den ausführlichen Plan haben kannbey Adolph König in Mänster. Auch sind noch bey seldem Exemplare von Mozarts Werken für dem Subscriptionspreiß zu haben. Bey der Wittib Fischer auf der Klarissenstie. ge Nro. 347 ist ein meublirtes Zimmer für eine ledige Person zu verheuren. (Einem hochzuehrenden Publikum habe andurch gehorsamst bekannt machen sollen, daß von künftigen Sonntag den eken Junius anfänglich, und sofort den Sommer hindurch wie voriges Jahr dahier im Schloßgarten allerley Erfrischungen auf Verlangen zu haben sind. Ich empfehle mich einem geneigten Publikum. Schrett. Auf nächstkünftigen Michaelt wird in einer E hiesigen nicht unansehnlichen Haushaltung eine geschickte Köchinn gegen gutes jährliches Lohn gesacht. Das Intell. Komt. 2c. (Fin junger Mensch, der schon einige Jahre * gedient hat, und Zeugniß seines Wohlverhaltens beybringen kann, mit Pferden und allerley Haus- und Gartenarbeit umzugehen weis, sucht gegen Michaeli als Hausknecht anzukommen. Das Intellig. Komt. giebt rc. EEs hat jemand während dem Monöuore, welches die preußischen Truppen auf der Mauritz Heide gemacht haben, daselbst eine kleine Reitpeitsche mic einem elfenbeinernen Griffverloren; wer De gefunden hat wird ersucht, selbige gegen ein sehr gutes Douceur am Intellig. Komt. abzuliefern. Eine Person von gutem Herkommen, welche Zeugniß ihres Wohlverhaltens beybringen kann, wird diesen Herbst dienstloß, und verlangt wieder als Haushälterinn in der Stadt oder auf dem Lande in Dienste zu gehen. welches erforderlichenfalls archeher, als um die gewöhnliche Zeit, geschehenkann. Das Intellig. Komt. giebt Nachricht. Hieweil ich mehr ein als verkaufen kann so zeige ich hierdurch an, daß ich fünf Hanguhren, als eineneue mit wei“ m Zifferblatt, schlägt Viertel und Vel mit 2 Glocken, für dessen Süte ich cavire; 2) eine ohne Schlagwerk, wo die Zeiger durch die Wand in ein ander Zimmer zeigen. 3) 2 gemeinere dito. 4) Eige mit vicker Kunstarbeit, aber jetzt noch in eiwa außer Gaug; ferner etwa Beitwerk, Matratzen„Malereyen,3 fast neue Koffers feine Hemde, alte Kleider, und dergleichen gern in billigem Preise wieder verkaufen will. Salomon David wohnhaft in Telgte; in Mänster aber logirend an Wägner auf der Königstraße. Landeslotterie. Sachen. Ziehung der aten und letzten ger Sesten Lokterie wird am Donnerstag den öten künftigen Monats Junius Morgens gegen 9 Uhr gewöhnlicher massen ihren Anfang nehmen; und werden die gedruckten Ziehungslisten Bogenweise um den andern Tag, und zwar der erste Bogen am Samstag den 8. Junius, allemal des Morgens gegen 9 Uhr ausgetheilt werden. Von obgemeldter Klasse sind die halbenkoose Nr. a665, 2666 und 2667 allhier verloren worden; ein jeder wird für den allenfallsigen Ankauf gewarnt, und derjenige, welcher solche gefunden haben möchte wird ersucht obgemeldte drey halbe Loose an untergeschriebenen Collectoren obrück gelangen zu lassen. (Hieber eine Beplage.) Seylage zum Münsterischen Intelligenzblate Rro. 44. 179½. Wien, vom 15. May. Gestern hat sich hier das Gerücht verbreitet, daß der Gen. Buonaparte, durch den Drang der Umstände genötbiget,, sich mit mehrern tausend Mann den Engländern in die Hände geworfen habe, um bey denselben Schutz zu süchen. N. S. So eben treffen 3 Kouriere mit der wichtigen Nachricht hier ein, daß die Russen und Engländer Reapel und Kapug siegreich erobert haben. Kenstantinopal vom 19. April. Die unterm 16 d. mitgetheilte Nachricht, das Gbezar Pascha den Gen. Buonspirte bev Jean d'ücre geschlagen habe(man sehe unsere Montagszeitung) hat sich völlig beßatigt. Buonaparte zieht mit seiner Abrigen Armee gegen Cairo zurück. Ein engl. Offizier, den Sir Siduey Smith an den hiesigen engl. Gesandten als Kourier abfirtigre, hat diese Nachricht überbracht. — Gestern sind die 3 Roßschweife aufgesteckt, wilches das Signal zur Abreise des Grosveziers ist.— Der k. k. Internuntins hat bisher auch mehrere Konferenzen mit dem Kapitain Pascha gehabt. Der Abschluß des Allianz= und Subsidientraktats zwischen der Pforte und dem Hause Orstreich soll sehr nabe seyn. Mailand, vom 9. May. Viele hier angekommene Briefe melden, daß die Sstreichtschen Truppen am 5. d. Nachmittags in Genna eingerückt seyen. Dar Direktorium hat sich schon am vorhergehenden Tage von da geflüchtet.— Auch versichert man, daß unsere Truppen am 2. d. in Turin eingezogen sino, nachdem die Frauzosen sich aus der Stadt in die Piradelle zurückgezogen hatten. Es heißt, ein Korps unserer Truppen soll sich in Genua einschiffen, um Nizza, vor der Ankunft der Franzosen daselbst, zu besetzen, von da ihre Klänken zu beunrubigen, und vielleicht bis mn die Provence zu streiten Verena, vom 14. May. Die heute angekommenen Briefe geben die Nachricht, daß die kaiserliche das Fort Urbano eingenommen und daß sie bernach zieich bis Bologna vorgerückt: wiche Stadt sich ergeben, und wo mas 1290 Franzosen zu Gefangenen gemacht. Der Obriste von Asper kündiget an die modenesische und unsere Regierung an, uus bir englische, russische und türkische Flotte in Genug gelandet, und sich der Staot nedist dem Hafan bewächtiget; daß die Franzosen Atexandria und Turin verlassen, und daß unsere Truppen dahin eilen. Botzen, vom 16. Man. (Offizieller Bericht.) Vermög eingelaufener onitteller Nachrichte. us Verrzlli im Diemontesischen vom 8. 9. M. war es der duch aus der VertheidtBershmte He. a.. Ktlcge Vukassovich mit seiner braven Brigade, welcher nach dem glänzenden, bev Verderio über den feindlichen General Serrärter erSechtegen Sitge rasch über Mailand Fluß Tieino vorrückte, und den Feind die Sersiertische iecen Bläitze Rovatst, GraLi, Ivrea und das Kastell Bard Ueber 2co vom Feinde zurückgelassene Kanonen; mehrere 1500 Gewehre, und ein auserordentlicher Vorrath von Munition nebst mehr als 100 Kriegsgezengenen sind dabey in die Hände der k. 2 Terreen gefallen. Der Zeind ftlicht über Hals und Kopf, die piemontesischen Soldaten und Abrigen Inwohner schließen sich freudig an unsere Teuppen an, und nach allen Aussichten wird Italien nächsteus gan befrepet seon; um so mchr, da ein Karkes Korps unserer Armee über Modens nach Sologna vorgerückt in, um auch die durch den Volksaufsand im Neapolitanischen und Römischen ohnehin sehr geschwächte feind. liche Armee von Reapel aufzusuchen. Regensburg, vom 20. May. Die Laubung der kombinirten Klotte bey Genua ist nun offiziel angezeigt worden. Die Stadt Genua hat sich, ohne WiderBand zu thun, übergeben. Die Stadt Turin samt der Zitadelle ist ebenfalls nach offiziellen Berichten, von den unseigen besetzt worden. General Angerau wollte mit 8000 Mann Genua zu Hülfe eilen, wurde aber umringt, und mit seinem Korps gefangen. Gestern machte der hiesige schwedische Gesandte am Reichstage die Erklärung, daß sein König der Koalition beytrete, und sein Kontingent in Natura werde marschiren lassen. Er fordere alle Reichsstände auf, sich an den Kaiser anzuschließen. kondon, vom 1o. May. (Ueber Frankreich.) Der auf die Nachricht von dem Auslaufen der Brester Flotte nach Frland geschickte Staatsbote Pawel ist wieder mit Depelchen von den Lords Cornwallis und Brisport hieher zurückgikommen. Ersterer hat alle Anstalten auf den Fall, daß der Feind eine Landung versuchen sollte, getroffen; litzte rer kreuzte am z. d. noch dev dem Kap Cltare, um den Feind zu erwarten. Auf einem am 22. bey Quessant weggenomme. neu kleinen feindlichen Schiffe fand man Briefschaften, worinn der französische Ad. miral Bruix einem Irländer Nachricht giebt, daß er nächstens mit einem auserlesenen Truppenkorps in Irland landen werde welches jedoch, wie unsere Zeitungen demerken; wohl eine List gewesen seyn könnte, um über die wahre Bestimmung der Flotte, die man hier bis heute noch nicht kennt irre zu führen. Am 6. d. ist ein Schiff von 26 Kanonen mit Depeschen nach Gibraltar au: Plomeuth abgegangen. Ein Geschwader von 7 Kriegsschiffen ist aus der Buche von Causand ausgelaufen; es segelte west. wärts, und ist nach einigen zur Verstärkung des Lorb Brisport, nach andern des Lord St. Vincent bestimmt. Lindau, vom 16. May. So eben eilt ein Kourier aus Graubünd. ten zum Erzberzog Karl mit der Nachricht, daß heute früh wieder 4 Kompagnien Kranzosen gefangen genommen worden. Ein Korps von einigen Bataillons ist von den Kaiserlichen und Bauern so eingeschlossen daß es nicht entwischen kann. Im obern Gund bey Tisentis, Ilanz, Tusis, im Domleschger und Schamserthal ist alles kandvolk im Aufstande; kurz ganz Graubändten ist erodert. Hetze ist bey Mayenfild mit seiner Armer über den Rhein gegangen und steht schon dey Sargans. Botzen, vom 13. May. Der Jeldmarschall Reichsgraf von Suwarow hat an die piemontesischen Truppen eine Kundmachung erlassen, wodurch er sie auffordert; sich an die k. k. und kaiserlich russische Armee anzuschließen, da diese kombinirte Armee ihren König wieder einsetzen würde, die piemontesischen Truppen auch nur ihrem Könige zu schwören hätten; ihren bisherigen Rang und Gage behalten, und nicht außer Italien verwendet werden würden. Diese Kundmachung hatte die Wirkung, daß die Piemonteser iu Tausenden aufstunden, und die Franzosen auf ihrem Rückzuge äußrest beunruhigen, und es bleibt dem Ueberrest i##r Armie nichts übrig, als sich nach Frankreich zu rekten. Schreiben aus Lemberg, vom 4. May. Am isten dieses ist die Kolonne rußischer Truppen hier in größter Parade eingerückt. Den Zug eröfneten die Kosaken, darauf folgte der Artillerie Park von 38 Kanonen mit den Munitionswägen; welche von 4 Zügen berittener Artillerie begleitet waren. Dann kamen die Regiwenter Schönbeck und Mansierom, jedes mit r6 Fahnen. Die Regiments, Kanonen machten den Beschluß. Am aten war Raftag und am zteu giengen ste in der nämlichen Ordnung, in welcher ste eingerückt waren, über Grodeck weiter. Ste haben durch ihr zufriedenes Betragen und durch ihre lichkeit sich den Ruhm unserer ganzen Stalt erworben, und sind von den besten Wünschen aller Einwohner begleitet worden. Landesherrliche Verordnung. DDa bey den dermalen in dem ganzen hiesigen Hochsifte eingerretenen ausserordentlich hohen Kornpreisen das Korn= und Getreide= Brandweinbrennen, als lange diese Umstände dauren, ferner niche gestatter werden kann; so wird Namens Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht zu Kölln Fürst Bischofs zu Münster 2c. 2c. Unsers gnädigsten Fürsten und Herrn hierüber Nachstehendes hiermie gnädigst verordner: s. r. Da das Brandweinbrennen in mehrern Aemtern des Hochstifes durch die für diese den réten dieses erlassene besondere Verordnung anders als unter den darin vorgeschriebenen Bedingnissen nicht mehr erlauber gewesen ist, so wird den Brandweinbrennern, welche sich in diesen Aemtern zur Foresetzung des Brennens unter den vorgeschriebenen Bedingnissen erklärer haben, das Brandweinbrennen bis zum 8ten zutünftigen Monaes Junius einschließlich, weiter aber nicht gestatter; wogegen diese Brandweinbrenner auch zu der Ablieferung der in der für diese Aemter erlassenen besondern Verordnung bestimmten verhältnißmäßigen Quantitär des Roggens gegen Zahlung des bestimmten Preises pro rata temporis nämlich von dem Tage der geschehenen gerichtlichen Erklärung derselben bis zum Zten des zukünftigen Monats Junius verpflichter bleiben, und hierzu erfordetlichen Falls angehalten werden sollen. §. 2. Rach dem sten Junius aber und bis auf anderweite gnädigste Verordnung wird in dem ganzen Hochstifte allen und jeden ohne Ausnahme bey vo Rthlr. Strafe(wovon der Denuntians ohne Unterschied, ob er ex officio denuntüre oder nicht, auch mir Verschweigung seines Namens, die Hälfte zu genießen haben soll, sich des Korn= und Brandweinbrennens, es sey wir inne oder ausländischen Getreide gänzlich zu enthalten, hiermit gnädigst anbesohlen. s. 3. Diesem zufolge sollen sowohl die in den mehrgemeldeten Aemtern das Brennen jetze noch Fortsetzenden, als auch alle übrige Brandweinbrenner in dem ganzen Hochstifte gleichfalls bey Strafe von 70 Reichsthalern spätestens den roten zukünftigen Monats Junius die Helmen ihrer Kessel dem Gerichte einliefern. §. 4. Nebst diesem sollen die Richter(und wird denselben hierzu als weit es nöthig ist, hiermit specialis commitlio ertheilet) sämmtliche Brandweinbessel(als weit es noch nicht geschehen ist) micrelst einer Schnur von starkem Bindfaden(welche durch ein an dem Kessel zu machendes unschädliches Loch zu ziehen, und an welchem ein wächsernes Gerichtssiegel ganz nahe am Kessel zu hangen ist) wie auch die untere Möndung der in den sogengungen sern stehenden Schlangen, dergestalt, daß sie ohne Verletzung des Siegets niche gebraucht werden können, selbst, oder durch ihre Hazu zu deputireniden Gerschebinnen den ersten drey Tagen nach dem roten Junius versiegele tässen, woven in dem Fad, wenn der Kessel aus mehrern Theilen besieber, liche Theile also zu Versiezeln sindd Mau Mcche im Pestchet) Famme §. g. Die Eigenthümer dersemgen Kessel, welche nachher unversiegelt besunz den werden, sollen oone Annahme einer Entschuldigung als Contravemenren angesehen werden, es wäre denn, daß sie binnen den ersten acht Tagen nuch der von den Gerichten vorzunehmenden Versiegelung die versäumee Verstegelung ihrer Kesset dem Orts= Richter angezeiger härten, welcher#in solchem Fall dieses zu protocokliren, die Saumseligen zu bestrafen, und die Versiegelung in Zeit von zweyen Tagen zuverlässig aunoch zu befördern har. sollen selbst oder durch glaubhafte Deputirte unvermuthet alle 14 Tage wenige siens einmal, auf dem Lände aber die Vögre ebenfalts alle 14 Tage unvormucher die Brandweinbrennereyen und Kessel fleißig risitiren, und folgenden # da sie die Visication verrichter, und was sie etwan Edictswidriges oder verdächtiges vorgefunden, und ob nichts verdächtiges sich geäussere pabe und das Siegel noch unverletzet sey, bey Rehtr. Serafe(worinn sie im Fall der Saumsetigkeit von dem Orts= Richter, welcher sonst selbst dafür angesehen werden soll,“ ohne weiteres Anrufen des Fisci sofort ex officio zu verdammen sind) dem Richter einen schrittlichen umständlichen Beriche ab9. 7. Damit inzwischen durch dieses allgemeine Verboch des Brandweinbrennens bey den gegenwärtigen Zeitumständen kein Mangel an Brandwein entstehe, wird hierwie jedoch nur einoweilen; und bis aus anderweite Verorhnung die Einfsahr und der Vertauf des fremden Kernbrandweins guädigst Damie nun diese Verordnung zu Jedermanns Wissenschaft gelange, sel dieselbe zum Druck beföedert, ven den Kanzela Vertäudiger, gehbigen Orts affigiret, und dem Intelligenzblatt einverleiber werden. Urkund, Kubrfürstlichen geheimen Kanzley= Jusiegels und der Bidimation. Münster den 26sten May 1792. (L. S.) Vr. Mach. von Landsberg. Mänsterman.