Anno 1799 Münste Intelli Kuhrfürstl. gnädigstem Privilegio Dienstag, den 22. April. I. Citationes edistales. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. weltEt lichen Hefgerichts Herrn Amtsverwalkers werden die an das von Bernd und Elisabeih Lageman zu Haselünne an den Doktor Parkamp daselbst verkauftes, zwischen Oldigs und Henrich Drogen Häusern belegenes Haus ( mit Ausschluß jedoch der Forderung des Küstern Blancke zu 1e0#thl. und der Wittiben Dodoris Dutting zu so Rthl. mit den laufenden Zinsen) einiges Recht Spruch und Forderung habende oder zu haben vermeinende Gläubiger hiemit zumesten, 2ten und zkenmal edictaliter verabladet, um auf deuhren Tag nach Verkündigung dieses am weltlichen Hofgericht zu erscheinen, ihr an besagtes Haus habendes Recht, Spruch oder Forderungen und darauf stimmende Urkunden unter Strafe des zwigen Stillschweigens gerichtlich vor und einzubringen. Münster den 20. April 1700. Hoffon, caufze AG. Hus Befehl des Hochfärstl. Münsteris. Hrn. Richters der Stadt Breden und Gografen zum Gerkingloe Dokk. Baken werden hiemit sämtlicheSläubiger, welche einige Spruch und Forderung an der Diskutientinn JungFir Euphemia Maria Elisabeth Lunterbusch dahier, und derselben Haab und Gäter haben, deg zu. haben vermeineu, zum ersten mal edistaliter verabladet, um sothane Ansprüche und Forderungen innerhalb 9 Tagen beym hiesigen Predenschen Serichte unter Strafe enisen Stilschweigens nach Juhalsder Dis. kussionsordnung zu propouiren und gehörig zu zust ßiziren. Geben Breden den 5. Apr. 99. M. A.Meentz, Grschbr. des Hochfürstl. asgerischen Richters der Stadt und easchahochen gandsthochenshen desiken. Sescsalae der hast hastestich Bochold oder dessen Haab urd Güter auf eiwige art und Weisehaben, oderzu haben vermeinen, hiemit zum ersten mal edistaliter verabetz um al. hren Tag nach Bekanntmachung dieses, allenfalls erst folgenden Gerichtstag darnach am hiefigen Bocholdischen Gerichte selbst oder durch bevollmächtigten Anwald zu erscheinen, ihre an vorbesagten Henrich Jan Wolberding auf Epping oder Leffen Gaab und Güter habende Ansprüche u. Forderungen under Straf= ewigen Stiüschw. gerichtlich vor- und einzubringen, und behörend zu rechtfertigen. Bochold den k. April 1700. Ad Decretum D. Judicis Willemfen, abj. Grschbr. Auf rechtliches Erkenntniß des Hochfürstl. * Münsteris. Richters der Stadt und des Amts Bochold Hru. Dokk. Hersing werden auf Ansuchen des Archite#t J. Stevens zu M. holt, alle und jede Gläubiger, welche ein dingliches Richt, Anspruch un Forderung an die von besagtem Stevens an den Hrn.=Medizin. Doktoren von Rassfeld zu Bochold meistbietend verkaufte, in der Bauerschaft Hemden K. Bochold gelegene Halbscheid des Guths Mecking auf irgend einige Artund Weise baben, oder zu haben vermeinen, hiemit zum zweyten mal edictaliter verabladet, um auf den hten Tag nach Bekannimachung dieses allenfalls erstfolgenden Gerichtstag darnach persönlich oder durch einen bevollmächtigten Anwald am hiesigen Borholdischen Gerichte zu erscheinen, ihre an obbesagtes halbes Guth Mecking habende Rechte, Ansprüche u. Forderungen unter Strafe ewig. Stillsch weigens gerichtlich vor= und einzubringen und behörend zu rechtfertigen. Bochotd den 3. April X799. Ad Decretum D. Judicis Willemfen, adj. Gischbr. Aus Befehl des Hochfürstl. Münster. Herrn Richters u. Gografen zu Beckum Licent. W. F. Detten wird hiedurch bekannt gemacht, als der Wilm Hagedorn Bürger zu Beckum nachernannte seine Gruyt stücke ankaufen lafsen, nämlich# a) Sein Haus dahie zu Geckum auf der, Weststraße Nro. 247# annue beschwert mits ß. an hiesigen armen Männer Povisocht, und Ia ß. an das Gasthaus zu Arten, so. Carl Steffens angekauft. b)44 Müdde Landes aufm Brumbsberg, wovon J. H. Schulie und B.Becker benachbart, annge beschwert mit 2 Müdde e#schofsweizen nebst Landschotz, so M. Schrul angekauft. c) Drittehald Müdde Landes aufr Steinkuhle, annue beschwert mit 1 Scheffel r Spint Weitzen, und r Sch. r Sp. Gersten an Marienfeld so Wilm Schrul angekauft, d) 2 Müdde Landes an Everken Kamp annue beschwert mit r Sch. Weizen und r Sch. Gersten an Marienfeld, nebst kandschatz, so Bürgermeister Arens erstanden. e) Ein Garte unterm Loberg, so frey, eine Bleiche vorm Sübthor### so frey, von Joh. Illies angekauft. k) Ein Garte vorm Südthor am Rüenkolk, so frcyh, von Hasenfus angekauft. g) Ein Garte am Hammerweg; so frey von Caspar Vogt angekauft. h) Orittehalo Müdde Landes auf der Rattbecke, annue beschwert mit r Müdde Probstwazin isd Caspar Kayser erstanden. i) 6 Müdde Landes am Verwiedendreisch nebst daran schiessende 2 Fischkühlen, annue beschwert mit 3 Mädde Bischofe weizen, nebst Landschotz##o Joh. H. Koyser angekauft. k) 2 Müdde Landes am Verwiedendreisch, annue beschwert mit 2 Müdde Haber an Marienfeld esoe B. H. Wisebrack angekauft. Nachdem nun vorernännte Ankäufer ihrer Sicherheit halber pro Citatione edistali ad proponendum& juftificandum jura a actiones fuh paena perpetui filentii angerufsnund solche von Anfangs ernannten Richter u. Gografen dergestatt cum Fermino von 6Wochen erkannt ist; so werden hiedurch alle und jede ( mit Ausschluß derjenigen so sich schon beym Rotar. Wölers gemeldet)ese Spruch u. Forderung an ober wähnten Geundstücken haben, ober zu haben vermeinen soffener Ediktalweise verabladet um innerhalp peremptorischer Frist von 6 Wochen nach Verkündigung diesetz, wovon ihnen###n Tagefürden isten, 14 für den 2ten und 14 Dage für den Zten u. letz. ten Terminpräfizin werden sothons Ansprüche, Forderungen und Rechte beybtesig mGerichts entweder selbst orer durch genug am bevollmächtigte Unwäldenm propont#en, und gehörig zu jußifiztren, mörtgenfalls ihnen ein ewiges Stillschweigen impovirt werden. sofl. Signat Beckum den 16. Apri###17#92. De Mandato. B. Juditis n M Happe, Grschbr. Befehl des Hochfürft. Münsterischen Hirrn Richtern und Gograsen der Aemter Rheine und Bevergern, Herrn Licentiaten Rothmann, werden hiemit alle und jede Cläubizer; welche an den Köttern Bernd Lau in der Bauerschaft Eschendorf Kirspels Rheine ex quocunque capite Spruch und Forderung haben,oder zu haben veimeinen, hiemit ein für dreymal öffentlich verabladet, um innerhalb sechs Wochen nach erster Bekannimachung dieses, als hiezu peremptorie auberaumter Frist, ihrs an besagten Köttern Bernd Lau und desselben Haab und Güter habende, oder. machende, aus welchem Grundeimmer herröhrende Ansprüche und Förderungen bey biesigem Rheinischen Gogerichts vorzustellen, einzubringen, und getorig zu rechtfertigen mit der Berwarkung und Strafe, däß ionen sonst nach Verlauf obiger Frist ein ewiges Seillschweigen eingebanden werden solle. Da ferner zum Vergleichsversuch mit den Gläubigern Verminus auf den rôten künftigen Monates Mayl. F. Morgens 10 Uhr angesetz:, so wer#en obbemeldete Creditores evenfaus peremptorie hiedurch verabladet, um auf besagten Tage an meines Richters Wohnbehausung zu Rheine in Person oder durch hinlänglich zur positiven Erklärung, Bevollmächtigte, bey 2s Soldgülden Straffe retpective Überkennung der Zinsen zu erscheineu, alsdann zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und den Convocanten Bernd Lau ein gutlicher Vergleich versuchet werden solle, unter der Verwarnung, daß die also nicht Erscheinende pro Confentientibus gehalten werden sollen. Rheine den 31en April 1799. an Ack Drum. Oni. JJudicis E. Ant. Nierman, Grschbr. I. Gerichtlich Rotificationen Befihl des Hochwürdigen Künsterisch. ** Domkapitels verordneten Richters und Gografen des Gogerichts Meest Dokt. Oesthoff, soll zu Greven im Sterbhause des Jägers und Fischers Bernd Henrich Bücker am Montag den 2#sten Aprit und folgenden Tagen Morgens9 und Nachmittags 2 Uhr Kup. fer Zian„ Eisenwerk; Ofen mit Pfeifen, Ti sche, Stühle, Schäppe, Kramladen mit Schubladen Bettlade mit Behang, geschnitten und ungeschnitten Leinwans Bettwerk 2c. dann esne mtichgebende Kuh, Roggen und Haber im Stroh, ungefähr 400 Backsteine, ein Schiff und 5 Fischgarne am Emsefluß, und allerhand Fischergeräthschaft gerichtlich meistbietend verkauft werden. Kauflustige wollen sich am obbimeldten Hause zur bestimmten Stunde beliebig einfinden. Signat. Münster den 21. April 1799. Despec. Mandato D. Gogravii B. H. Lohkampff. Grschbr. ngefolg vom Hochfürstl. Münsterif. weltlichen Hofgericht in Sachen Zumsande wider Henrici erlattenen Mandati ad distrahendum soll zu Kloppendurg am gemöhnlichen Gerichtsorte am Mittwochen den isten d. J. Morgens 10 Uhr a) des Heurizi Scheurenstätte nahe an dem bereits verkauften Moor pro zeitimato aa 2 Rehl., und b) noch ein Moor einer Seits an Grummers anderseits aber ehedem an Herman Hagedorn nun Wittib Wresmanns Moor, alles bey Friseythe belegen, pro##lkrmato au 20 Rthl. gerichtl. meistbitend verkauft werden. Signat. Kloppenburg den 3. April 1799. Ad Mandat. D. Judicis Bothe Beckering, Act. IkI. Gestoblene Sachen. Zellern Joh. Bernd Hüfer aus Ehmen Gerichts Laten sied in der Racht vom 7. auf den Sten dieses mittels Einbruchs aus ernem Kosser von der Kammer entwendet worden folgende auf beygesetzten Werth toxirte Sachen: a) Ein goldenes Kreuz zu 12 Guld.“ b) ein goldenes Halsschloß zu r2 Gulden; c) zwey rothe bayen Frauenköcke 14 Gulden, d) ein schwarz damastener Rock 18 Gl. e) zwey sarsene Schürzen zu 28 Guld. f) ein blau gesreifte wollene Schürze 3 Guld. g) eine leineue schwarze Schürze 3 Gulden, h) zwey schwarze, ein braun tuchenes, und ein stoffenes Kasking zu 20 Gulden, i) zwey stoffene Hemdröcke zu 6 Galden, k) flächsenes Garn zu Schnitte Leinen3 Buld. 1) drey FrauenVortächer,###s ein blaubunter kattunener, ein schwarz leinener, und ein blau wollener zu 7 Gulden, m) zwey bugte katunene Halstücher zur Guld. 10 St. Wer hievon dem Gerichte die Thäter'anzeigen kann, dem wird die ediktmäßige Belohnung zugesichert. Signat. Laten den kr. April 1799. Gericht Laten. Dem Bürger Joh. Henrich Rickerfeld in Billerbeck ist in der Nacht vom 4. auf den s. April l. J. vermits gewalisamen Einbruchs aufm Speicher un gefähr: Malt Roggen, 25 Scheffil Weizenmehl,4 Schiffel Gerste und 3 Säcke gestohlen worden; wer von diesem Otedstaht, welcher auf 18 Rtpl. ästimirt, Nachricht geben kann, dem wird die ediktmäßige Belohnung zugesichert. Billerbeck dens April 99. Ia ene Vornemaus, Grschdr. nder Nacht vom 3. auf den 4ten April###nd dem Rentmeistern Westhoff zu rbern vom Brauhaus. Balken mittels Einsteitung 6 Scheffel Weizen, ein Sack, und ein großes Bettlaten gezeichnet mit W entwendet worden. Wer hievon die Thäter 2c. Werne den 6. April 1799. Deutz, Grschbr. IV. Bermischte Rachrichten. Mit hoher Archidiakonal Erlaubaiß wird am 16ten May Morgens 10 Uhr eine große auf dem Thurm zu Saerbeck zerbroche. ne Glocke dem Reistbietenden öffentlich gegen baare Zahlung verkuuft werden. Lusthabende wollen sich am besticmten Tage und Stunde einfinden, können auch selbige vorläufig besehen. Saerbeck den 18. April 1799. B. J. Terfloch, Pastor. J. Peters, qua Provisores der Kirche zu Saerbeck. Das der Wittib Engelke Kemper und ihren Kindern zuständige, zu Rendorf im Kir. spel Aschendorf Amts Meppen belegene allodialfreye ansehnliche Bauern=Erbe, bestehend in obgefähr 54 Tagmatt Grasland, nämlich cheils Heu und theils Weidegrund, 40 Vierap Einsaat Roggenland, 4 Vierup EinsaatGartenland beym Hause, nibst ein Wohnhaus und Schrune, soll am zten Menats May! J. Nachwittags zwi9 Uhr zu Rendorf in der Kempin Wohnung in concreto mit kust und Lasten, Recht und Gerechtigkeiten, unter den in actu kund zu machenden Bedingnissen(welche auch vor dem Verkauf bey mir eingesehen wirden können) dem Meistdietenden verkauft werden. Signat. Aschendorf den r. Aoril 170. Cordes. Richter Freytag den toren, sondern am Mictwochen den 2asten Avril Morgens 9und Nachmittags 2 Uhr solln in meiner in der Pferdestiege, belezener Behausung eine Orantität Brillantin und Rojetten, sodann Silberseschirr stark vergolbet, wie auch kostbare bradänsische Tapiten, wie gewirkt, dte Sisters narkanuge 3uie Sviechelgiasermisßt. D sren übr choll k ".##r soll die aufm alten Fischmarkt ia Lamberti. Layschaft Nro. Cat. 89 belegene, abheanete Acdereur seue, us aund eucghe Hadoetantewersen Dein dem Hause auf Aegidii Straße, welmehstie een geeie Korsenen Lelten de. wohnt ist, die darinn von ihnen und demnach unter meinem Namen fortgesetzte Geschäfte nunmehre von mir geendigt sind: so diene ich hiemit meinen hochgeehrten Gönnern zur Nachricht, daß ferner diese Geschäf teund Satler=Arbeite in meinem Hause dier auf dem Markte von mir fortgesetzt werden wozn ich mich bestens empfehle ich, die von meinen Aeltern Läntigzu bezabien en gecienteld ennzegen gerforbenen dcttern Forderung haben folte, sich unverzäglich bey mie zu melden. Mänster den 17. Apr. 99. Anton Klein, Antron Klein, m Montag den zosten!. M. April Rack mittags 2 Uhr soll das in Ueberwasser au der Kreuzstraße R io. ro6 belegene mir zwö Zimmern zwey Söller zway Keller, und m einer Bumpe in der Küche versehenes Hau vom halben Dienst, wobey ein Hofraum Holzhaus und grünes Gehöfde, se 58 Fu lang und 43 Fuß breit, obhanden ist, der Meißbietendenverkauft werden und kanne Theil des Kaufschillings gegen 34 pro Cent i Hause stehen bleiben. C. Hutseberg, Ro Dieben eine Beylage.) Seylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Rro. 33. 1799. Oienstag den zosten April Rachmittagspräeis zwey Uhr sollen dabier an, Frahn vor dem Neubrückerthor aus der Nachlassenschaft des Herrn Vitarius Krey sel. zu Kinderhaus drev schwarze Ackerpferde, ein jähriges Fohlen, eine kleine braune Stute so auch zum Reiten kann gebraucht werden; zwep S tere, zwey Ochsen, eine milchgebende, und zwey bald milch werdende Kühe, und noch mehrere Rinder den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. (Eswird ein kleines Kapital von 150 Rthlr. uu 4 pro Cent anzulehnen verlangt. Wer dasselbe abzustehen hat, der beliebe sich beym Intellig. Komt. zu melden. Im Mittwochen den austen dieses Monats *# April Nachmittags zwey Uhr soll das in Lamberti kayschaft auf St. Mauritz Straße obnweit dem Thor Nro. 376 belegene, ganz massiv gebautte, mit vielen wohl eingerichte. ten Zimmern versehene Haus nebst. Hinterhaus und Sehöfde unter den in acn betannt zu machenden Bedingnissen metstdietend verkauft werden. Kauflustige können das Haus vorher besichtigen, und die Bedingungen bey Sr. Hochwürden Hrn. Kanonikus Kersting im desagten Hause wohnend ebenfalls einsehen. cder hiesige Bürger und geschickte Kupferschläger Joh. Heur. Schlichter, har für das Königl. Tecklenburg Lingensche Bergamt eine große Brandspritze verfertiger, welche bey der vor einigen Tagen mit ihr gemachten Probe das Wasser 116 Fuß in frey Luft warf, der Wasserkissel enthält 21 Ohm Wasser, weiches in einer Minute und 3 Sekunden verspritzet wurde. Da diese Arbeit nun als die erste, die er in der Art verfertiget hat„Tadel= und Fehlerfrey geliefert worden und er sich führohin damit abzugeben gewilliget ist so wird solches biedurch nicht allein öffentlich angezeigk, sondern zugleich diejingen benachbarten Städte und Ortschaften die det gleichen Geräthe be ndihiger sind, ersucht sich an den gedachten Schlichter, der zugleich erbötig ist, alte Vrand(zitzen zu repatirea, und ersord erlichenfalls umzuändern, zu winden. Derselbe fabrizirk au4 Handspritzen von verschiedener Art, die bey jeder Feuecsbrunst von großem Nutzen siad, und verspeicht promptene Bedienung u. billige Preiss. Ibbenbühren ven 1o. Apcil 99. Magistrat hieselbst. : F. Droegemeyer. Montag den austen dieses und folgenden Tagen Morgens 10 und Nachmittags 2 Uhr soll auf der Abtev zu Freckenhorst allerhand Hausgerath, bestehend in geschnictenen Leinwand und Bildmiek, Kupfer, Zinnen. Ti. sae, Stühl=, Komoden, Schreidkomtoirs, Schränke, Sold und Silber, Ohrgehänse, Ubren Porcellain, Spiegel und sonstige Sachen den Meisibierenden gegen daare Zahlung verkauft werden. Kauflustige belieben sich an bestimmten Tagen, Zeit uad Ort einufinden. Auch werden daselbst Monteg en 29ken dieses Morz. 1oUhr vier Pferde, ein Birutsch, ein Afitziger Wage, Milchgebende Kühr, und Rinder nleißtdietend gegen baare Zahlung verkauft werden. Freckenhorst den 1o. April 1799. Ein starker zweysitziger Reisewagen mit dazu gehöriger Wasche steht zu verkaufen. Der Wagen ist in London gimach:, befindet sich im besten Stande, und ist mit engtischen Stahlfedern, eisernen Achsen u s. w. versehn. Der Wagen ist biym Int. Komt. zu erfragen. (Es sind auf einer gelegenen Straße drey menblirte Zimmer zu vermieten welche gleich bezogen werden können. Das Int. Komt. 2c (Se. Kuhrfürstliche Durchlaucht haben dem Dorfe und Kirchspiel Lastrup AmtsKlop. pendurg Krey freye Vieh und Krammärkte, wovon das erstere den àsten April, das ase den zosten August, und das Zteden raten October wird gehalten werden,, gnädigst zu verstatten geruhet. Solches wird biedurch zu jedermänne Nachricht bekannt gemacht. Lastrup din 14. Apr. 179#. Vorsteher daselbst. Heyraths= Anzeige. 1tnsere am 14en dieses mir beyderseits elter* sicher Bewilligung vollzogine eheliche Verbindung machen wir hiedurch unsern Anverwandten und Freur den bekannt, und empfeh. len uns zur fortdauernden Frenndschaft. 2#gleich haben wir die Ehre anzuzeigen, daß wir in dem vom Herrn Martin bewohne gewesenen Hause aufm Roggenmarkt unsere Handlugg, bestehend in allen Gattungen seideuen und halbfeidenen Waaren Zitzen, Hösen- und Westenzeugen, Strümpfen u. mehreren andern Artikeln angerangen; wir versprechen nicht allein gute Waaren, sondern auch billige Preise. W. E. Zumbrock. E E. Zumbrock, geb. Goman. Todten= Anzeige. mir unvergeßliche Gemahlinn, gebohrne Maria Anna Frcyinn von Lands. berg entriß mir der Tod gestern Rachmittag um 3 Uhr. Mit den heiligen Sterde=Sakramenren versehen, entschlief Sie sanft nach einer mit größter Geduld ausgestandener langwierigen Auszehrungskrankheit im 3r. Jahre ihres Alters, und ihten unster vergnügten Ehe. Tief gebeugt macheich meinen Anverwandten und Freunden diesen für mich und meine dren i#t mutterlosen Kinder allzufrühen trauervollen Todesfall bekannt; überzeugt von Idrer Theilnahme verbitte ich alle Beyleidsbezeugungen. Schwarzenraden den 1h.April 179. Frid. Freyherr von Hörde. Vermischte Reuigkeiten. Rovorede vom. April. So eben erhalten wir die sichere Nachricht, daß die Kaiserlichen bey St. Johann Cavard. lo die Franzosen neuerdings geschlagen haben. Der Verlust des Feindes ist sehr groß.(Hier folgt die Angabe desselben, die mit dem Artikel Inspruck vom hren d. überein stimmt.) Auch wir verlören mit Gefangenen, Verwundeten und Todten über 2000 Mann. Unter den frutzösischen Gefangenen sollen sich 3 Gene. räle befinden. Die effiziellen Berichte, die Kündlich erwartet werdent, müssen diese Angaben genauer bestimmen. Wien, vom 7. April. Se. Kaiserl. Majestät haben allergnädigst gerubet ,den russischkaiserl. Feldmarschall des röm. Reichs Grafen v. Suwarow=Rimnisky auch zum k. k. Feldmarschall mit 24000 Fl. jährlichen Gebelts und- 000 Fl. Tafelgeldern„zu ernennen. Desgleichen haben Se. Majest. den Oberstlieutenant von Thelen, des Fürstenbergischen Iefanterieregiments, zum k. k. Generaladjutanken zu ernennen, und ihn in dieser Eigenschaft ben dem gedachten Jeldmarschalle anzustellen für gut befunden. Trient, vom 8. Aprik. Vermöge eingelangten sichern Nachrichten, haben die Franzosen am dten dieses bey Storo in Indikarien einen Angrif auf Tyrol gemacht, sind aber mit beträchtlichem Verluste zurück. gewiesen worden.— Als Folge des am sten dieses vom Beneral Krav in Italien erfochtenen Sieges wird gemeldet, daß die kaiserl. königl. Truppen am bten darauf über den Mincio gesetzt, und einen französts. Posten von 2000 Mann und 89 Offiziers nebst einigen Kanonen aufgehoben haben. Das Gefecht hiebey war nur sehr kurz; bey welchem die Frauzosen etwa 100 Mann an Todten und Verwundeten verloren. Man hat die Nachricht, daß die k. k. Truppen schon dey Soito, eine Poststation von Mantug stehen. Inspruck, vom 9. April. Vorige Nacht reifete ein Generaladsutant als Kourier vom Herrn General Kray mit erbeuteten Fahnen hier durch nach Wien und hinterließ folgende Nachricht General Kray gruff den Feind am Stei April Morgens an das Gefecht dauerte den gausen Tug, und endete sich mit einer gänzlichen Riederlage der Franzosen. Der Verlust des Feindes besieht in 18 Kanonen 30 Munitionswagen 11 Fahnen, 5535 Gefangenen, worunter 160 Offizlere 2000 Bleffrrte, 1599 Todte n. 200 Pferdé. Unter Vetlüst ist aberr auch biträchtlich; General Merkandin, Odrist Lukow, Pasascy und mehrere Staabsoffiziere wurdin verwundet; Unser Haupkauartier ist nun in Villafrancs. Aus besondern Befehl Sr. Hochwürd. Hrn. * Officialen des geistl. Ho gerichts ordentlichen Richtern, wird in Gefolg vom Officialat. Gericht zu Werl anhero erlassenen Requisitorialien nachstehendes Decret quoad claufulas concernentes hiemit bekannt gemacht. Münster den zosten Jan 179. P. A. Funcke, Akt. deput. 6ir Official des Kuhrfürstl. geistl. HofgeTd richts Arensberg, Kuhrköllnischen Erzstifts binnen Werl restdirend, ordentlicher Richter durch das Herzegthum Westphalen 2c. Entbieten einer hohen competenten Obrigkeit zu Hamm unsern dienstfreundlichen Gruß, der selben hiemit zu wissen fügend, wie daß wir heut untengesetztem dato in außen rubricirter Sache# Urtheil eröffnen lassen, folgenden Inhalts: In Sachen Citationis edictalis ad videndum deduci jus preeferentiz& respective separationis der verwittibten Freyfrau von Droste zu Füchten geborne von Schmising, und der Herren Domkapitularen Gebrüdern Caspar Ferdinand und Friedrich Ferdinand Frevherrn von Droste, nachhero Hrn. Domdechanten Caspar Ferdinand von Droste für sich und als Erben seines jetztgedachten Bruders weiland Hrn. Domdechanten Frid. Ferd. von Droste, anjetzo des vorbesagten Hrn. Domdechanten Caspar Ferd. von Droste Intestat Erben in actis beuennt Impetranten eines gegen und wider alle und jede Credito= ren ihres resp. Eheherrn Bruders und Oheims Friedrich Wilhelm Freyherrn von Droste sel. zu Füchten Impetraten andern Theils, modo citationis edistalis ad proponendum& justificandum credita, nec non certandum, quatenus velint, fuper jure preferentis des Hrn. Hofrathen Bockskoph als angeordneten und mit Eide belegten Curatoris bonorum nunmehr Hrn. Bürgermeistern Ley, als nach des ersten Absterben zuerst ad interim angestellten nachher bestätigten und verpflichteten Curatoris gegen und wider vorgedachte Creditores ein= und andern Theils, wird aus abermals nachgesehenen Akten diese Vorverkündigung der im Jahr 1773 für hiesiges Herzogthum ausgegangenen Discussions=Ordnung eingeführte Coneurssache sine preejudicio litium hic& alibi indecife adhuc pendentium insbesondere ohne Nachtheil der noch unerörterten das Haus Füchten betreffinden Real=Ansprüchen von Amtswegen für beschlossen auf und angenommen, und zu Recht erkannt, daß nach Abzug der bis hiehin zu diesem Corcurs-Prozeß ferner aufgegangenen Kösten, worüber Notarius communis sofort die Tox anzufertigen hätte, und worunter das salarium des verlebten Hrn. Curatoris, was hiemit ex officio per Jahr Jahr zu 20 Rthir bestimmt wird, mitzurechnen; die erschienen Credito= ren— wenn zuvörderst die in Ansehung der ordnungsmäßigen Distraction des Gutes Füchten als des Hauptstücks der Masse annoch vorwaltenden Umstände und Hindernisse durch rechtliche Entscheidung oder gütliche Vereinigung beseitiget seyn würden— wessen Beförderung Herr Curator und Creditores bestens sich hätten angelegen seyn zu lassen— daraus, und dem übrigen Bestand der Masse in nachgesetzter Ordnung zu befrie. digen seyn, als nämlich zuerst des Disculli Creditoren. Claufulae concernentes. B. Freyherr von Nagel zu Vornholz kraft Kaufbriefes vomyten November 1697— mit darin pro calu evictionis enthaltener General=Pfandverschreibung und demjenigen,was ihm von der beym höchstpreislichen kaiserlichen und des Reichs Kammergericht noch zum Theil rechtshängigen Forderung wegen Eviction der Güter Nien= und Keuschenburg sodann der Höfe Farwiek und Sütthoff etwa zuerkannt, und dem Hause Füchten künftig zur Last gesetzt werden möchte. O, Verwittibte Freyfrau von Drosse geborne von Schmising als Ceslionaria des Erben des Hru. Officialen von Mellin sel. zu Werl, vermög Pfandverschreibung vom 2gsten Julii 1728 mit 600 Rthlr. in moneta quà mit darab von Zeit an, da die Renten des Hauses Füchten mit dem Sequester belegt worden, zu 4 Procent erfallenen Zinfen. Es bleiben aber diese Gelder bis zur nähern Verordnung in depofito. E. Herr General=Masor von Schlaun zu Münster, nun dessen Erben kraft der von des Disculli Vatern Ernst Died. unton Freyhrn von Droste zu Füchten am 24sien Aug. 1730 ausgestellten Obligation und Pfandverschreibung mit 3000 Rthlr. in Louis d'or zu 5 Rthir. mit darab rückständigen in actis liquidirten u. hiernächst weiter zu 4 p. C. erfallenen Zinsen F. Dieselbe vermög gleichfalls von des Disculli Vatern am 2asten Aug. 1731 ausgestellten ex cethone weiland Hrn. Officialen Biegeleben sel. zu Werl rührenden Obligation und Pfandverschreibung mit roooRthlr. in Louisd'or zus Rthlr. samt darab zu 4 pro Cent nachständigen Zinsen. G. Verwittibte Freyfrau von Ascheberg geborne Freyinn Sophia Ursula von Droste zu Füchten nun derselben Erben mit dem ihr bestimmten Brautschatz oder Kindtheile ad sooo rheinische Gulden samt a die morz verschienenen Zinsen als weit letztere nach Inhalt der in inventario litterarum archivii in Füchten sub Nris 72e und 92s registrirten Quitungen, und sonst erweislich nicht bezahlt worden. H. Dieselbe mit dem annoch anzuzeigen. den und eidlich zu bestärkenden Werthe des an der mütterlichen Ausrüstung gemangelten silbernen kampets und der Gießkanne, und in der großmätterlichen Disposition vom ansten August 1733 vermachten 2 Dukaten. Sodann die Gläubiger des Discussi als 8tens. Verwittibte Freyfrau von Droste zu Füchten mit denen von ihr eingebrachten am arsten November 1746 abschläglich gezahlten zooo Rthlr. Brandschatz= Geldern mit darab von Zeit verordneten Sequestri verschienenen Reichsüblichen Zinsen— es bleiben aber diese ebenfalls noch zur Zeit in depofito. htens, Erben des Herrn Generalen von Schlaun vermog sechs in den Jahren 1741 uno 17.12 vom Hrn. discusso ausgestellten am 4ten April 1765, sodann zisten May und irten Augun 1755 bey denen Scheffengerich. ten zu Werl, Menden und Balve inscriniirten Obligationen und Pfandverschreidungen überhaupts mir 3000 Rthlr. in Louis d'or zus Rthkr. und darab ab anno 1753 zu 5 vom Hundert, wiil terminus terminum gerührt hat, erfallenen Zinsen, auch juxta taxam executorialibus infertam aufgegangenen Kösten, jedoch sind von solchen Zinsen und Kösten die fol. actorum 171 designirten soluta, und was nachher ferner durch den Hrn. Borggräfe gezahle ist, in Abzug zu setzen. rotens. Erben Herrn Hofrathen und Advocati Patrize Zurmühlen in Münster, kraft den 27sten April 1755 vom Kuhrfürstl Scheffengericht dahier bestätigten und dem protocollo judiciali eingetragener Pfandverschreibung mit 5oo0 Rthlr. in französischen alten Louisd'or und Lüneburgischen Pistolen, jedes Stück zu 5 Rthkr. gerechnet, samt davon, weil evenfalls terminus terminum gerührt hat, von 1764 bis hiehin zu 4 pro Cent rückständigen Zinsen. irtens. Freyherr von Böselager zu Hollinghofen vermög den raten Jul. 1738 creir. ten und den i7ten Novemb. 1764 dem Protocollo dis hiesigen Scheffengerichts eingetragener Pfandverschreibung mit sooo Rehlr. Hauptstul in Plstolen zu 5 Rthlr. 12tens. Derselbe vermög den sosten Rovemb. 1738 errichteten am i7ten Rov. 1764 gleichfalls gerichtlich ingroßirten Pfandverschreibung mit 1o000 Rlr. in moneta qus; es wird aber, als viel den Punkt von diesen beyden Kapitalien verschienener Zinsen betrift, dem Freyherrn von Böselager angesehen in denen für das Haus Füchten bis Ende 1773 geführten Rechnungen des Empfangs u. Ausgabe keine Zinse von rogoo Rlr. zur Ausgabe gebracht wird, einen cum die& Coniule versehenen computum specificum: wann, und von wem die in folle von ihm als bezahlt zu 3140 Rlr. ausgeworfene Zinsen entrichtet worden! adacta gelangen zu lassen, Hrn. Curatori hingegen, an wen die in ad juncto seines receffus additionahs vom 16ten April 1796 benennte Prestantiarten die darin beschriebenen Preeftanda und von welcher Zeither! abgetragen haben, und etwanoch wirklich abtra. gen? besten Fleißes nachzuforschen aufgegeben, bis dahin denn der Zinsenpunkt von vorgemeldeten beyden Kapitalien ausgestellt Nlahs. rztens. Hr. Caspar Edeling, nachher in Ehevogts Ramen Hr. Doctor Sentrep, nun Hermann Otto von Rhemen Namens seiner Ehefrau als von ebengedachten Sentrop einnesetzker Erbinn kraft am hren Decemb. 1765 dem gerichtl. Hipothekenbuche eingetragenen Vergleichs vom aten Novemb. 1765 u. dar in begriffener Pfandverschreibung mit 150 Rlr. in Reichsgulden und noch ror8 Rtr. 22 fl. 6 dt. Hauptstuls samt denen vom erstern Kapital pro annis 1767/68,60,70 u. 71 zu S p.C. dann vom andern Kapital pro jisdem annis zu 4 p. C. rückständigen u. atermino d. 7. Febr. 1771 weiter zu Zu reip. 4 p. C. verschienenen Zinsen, wenn jedoch zuvörderst der von Rhemen: daß die Ehefrau des Doctoris Sentrop die einzige Tochter u. Erbin des primzevi Creditoris Edeling gewesen sey, und diese hinwieder ihren Ehemann den Dr. Sentro zum Erben eingesetzt habe, erweisen, mithin sich ad exactionem debiti vollständig qualificiren würde. l4tens. Erben des Münstr. Hrn. Vizekanzlern Frid. Christian Zurmühlen, vermog dreyer am 18ten April u. resp. aten May 1766 dem gerichtl. Hipothekenbuche des Gerichts zu Werl u. Menden eingetragenen Pfandverschreibungen mit 1200— 1000 u. 2000 Rlr. in moneta qua mit darab bis 1771 einschließlich rückständig gebliebenen in actis liquidirten u. hiernächst weiter weil zur Verfallzeit die Zahlung nicht gescheben zu sp. C. verschienenen Zinsen auch aufgegangenen in exeentorialibus verzeichnete Kösté. isten. Freyherr von Böselager zu Höllinghofen vermög am 23. Jun. 1767 dem gericht. lichen protocollo aggravationum einverleibter Pfandverschreibung mit 1oco Rlr. samt Zinsen zu 4p. C. Es wird aber derselbe dagegen der Geauß der Füchtenschen Jagdgerechtsame diesseits der Ruhr zu berechnen, fürs künftige hingegen sich ihrer Ausüdung zu enthalten, somit solche dem Hrn. Curatori zur öffentlichen Verpachtung abzustehen hiemir schuldig erklärt und angewiesen. r7tens. Hr. Canon. Camen zu Koesfeld als Mandata ius der Eheleuten Wilh. Hessing u. Catharina Hecking vermög den 16. Nov. 1766 dem Hipothekenbuche des hiefigen Scheffengerichts inscrinürter Pfandverschreibung mit 400 Rlr. in moneta qua,samt denen fol. act. 186 als rückständig designirtn und nachhero weiter zus pro Cent verfallenen Zinsen. igtens. Dechllnt und Capitel zu Dülmen vermög dreyer am esten April 1767 dem protocollo judiciali rei sitze ingrossirten Pfandverschreidungen mit 400—00— und 200 Rlr. in moneta qua, nebst davon bis 1770 einschließ. lich an Zinsen rückständigen 440 Rlr. u. bishiehin weiter zu s pro Cent verfallenen Zinsen. 18tens. Herr Dechant Bruchhausen zu Dülmen qua possefsor der Galischen Canonicat kraft gleichfalls am 25. April 1767 dem gerichtlichen protocollo aggravationum eingetragenen Pfandverschreibung mit 5o0 Nlr. in## Stücken samt bis zum Jahr r770 einschließlich rück. ständigen 150 Rlr. und ferner zu 5 Nlr. p. C. verfallenen Zinsen. 19tens. Freyherr von Böselager kraft des am 4ten April 1754 über das Gut Hollinghofen geschlossenen am 17. May 1769 dem protocollo contractuum des kurfürstl. Scheffengerichts hieselbst eingetragenen Kauf. Verkauf u. resp. Verpfändungs=Contrakts wegen vom hohen Domkapitel zu Köln per judicatum evincirten in actis specificirten Zehnten und Gefällen mit 7000 Rlr. nach dem im Jahr 1754 bestandenen Münzfußu. darab a tempore evictionis vere schienenen reichsübl. Zinsen, wosern er Freyh. von Böselager den so hoch angegebenen Verlust. Interesse und Schaden mit dem Eide in litem bestärken würde. 2otens. Französ. Kloster in Münster kraft am 13. Jul. 1748 vor hiesigem Officialat aufgerich. teter Pfandverschreibung mit 500 Rlr. in„“ Stücken und darab tempore moti concurlus etwa rückständig gewesenen annoch zu specificirenden u. weiter zu s p. C. verfallenen Zinsen. 22. Jungfern Kloster zu Ablen vigore obligstionis timplicis vom 27. Nov. 1739 prasvia ejus productione in originali mit 200 Rlr. in moneta qua mit darab beu 1770 bis hiehin zu 4 p. C. rückständigen Zinsen. 24tens. Verwittibte Freyfrau v. Droste als ceihonaris der Wittiben Dav. Zurmühlen in Münster in Kraft Obligation u. extrajudicial. Pfandverschreibung vom 5.Merz 1742 mit 509 Rlr. in Louisd'or zu 5 Rl. samt davon von Zeit angelegten sequestri verfallenen Zinsen. 27stens. Verwittibte Freyfrau v. Droste qus ceshionaria der Wittib Dav. Zurmählen kraft gemeiner Pfandverschreibung vom 20. Merz 1746 mit soo Rl. in Louisd'or zu 5 Nlr. samt darab adie sequestri zus p. C.verfallnen Zinsen. 28sens. Wittib Joan Ernst Schmidding Mar. Gertr. Frommendahl zu Münster vermög gemeiner Pfandverschreibung vom 9. Apr. 1746 mit 600 Rlr. in moneta qua, u. zu 4 p. ständ. Zinsen preevia tamen earund deßignatione& reproductione obligationis in originalj. gestens. Wittib Bern. Jurmühlen kraft dergleich. Pfandverschreibung vom 15. Nov. 1746 mit 400 Klr. in französ. Pistolen jede zu 5 Rir. u. denen fol. act. 4302 designirten zu s p.C. rückständigen und weiter erfallenen Zinsen. zostens. Verwitt bis Freyfrau v. Droste abermals als cessionaria der Witt Dav. Jurmählen vermög gemeiner Pfandverschreibung vom 20. Merz 1747 mit soo Rlr. in kouisd'or zu 5 Rl. u. Zinsen ad 4 p. C.von Zeit verhangten sequestri, es bleiben aber sämtliche in diesem Urtheil ihr zuerkannte Dokal= u. andere Gelder behuf derjenigen Creditoren, welche etwa nicht unterkom. men möchten ,zu deren Gunsten gleichwohl sie denen privilegiis dotis u. andern weiblich. thaten in denen Pfandsverschreibungen eidlich verzichtet hat, und resp. bis zur geschehnen vollständigen Erledigung der ihr dabevor geschehenen Auflagen in deposito. 31. Wittib Bern. Zurmühlen vermog Pfandverschreibung v. 20. May 1749 u. darin enthalteuer Vereinbarung v. wegen creditirt. Waaren mit 735 rl. 23 ßl. 3 dt samt denen darab juxta delignationem fol. akt. 4302 rückständigen u. hiernächst weiter zu 3 p. C. verfallene Demnach die Creditores privilegium perlonale habentes als 34. Frherr v. Landsberg zu Wocklum vermog judicati v. 1a. May r76c u. darin angezegenen Vergleichs vom 15. Febr. 1710 mit 100 rl. und darab zuerkannten Zinsen. 38. Derselbe kraft neml. judicati mit dema dato transacti nemlich d.15. Febr. 1710 als Ue. berschuß der Pfächte v. Kervers od. Piepers Gut per Jahr zuerkannten 5rl. 20 grosch, wie auch juxta taxam aufgegangen. Kosten; es hätte aber Dr. Curator die g rl.20 gr. zufolge judicati in andre Drestfüchtische Güter entweder wirklich an. zuweisen, od. sich eines sichern dafür ex masia zu vergürenden Kapitals mit dem Freyherrn von Landsberg zu vereinigen. 36. Kaufhändl. Schwick zu Münster vermog Schuldbekenntnisses v. 2. Jan. 1735 n. judicati v. 20. Dec. 1765 m 929 fl. Haupt kuls u. darab fol. act. 779 als rückständig desi nirten u. nachhero weiter zu3 p. C. verschienenen Zinsen auch aufgegangenen Kosten, praevia productione taxz legalis. Endlich die Current Gläubiger, als nemlich a) Frherr v. Nagel zu Vornholz mit dem,was ihm von der ex capite injuriz beym kaiserl. u. des Reichs Kammergericht eigeführter Präkension etwa künftig adjudicirt werden moge. f) Verwittibte Freyfrau v. Droste vermög Ceßion der Erben Lenferding vom 8. May 1757 mir 288 rl. 17 6l. 4 dt. für creditirte Waaren. g) Wittib Bern Zurmühlen preevia m eventum productione libri mercantilis& juramento füppletorio mit dem Betrag der ibrem receffui comparitorio v. ro. Jul. 1772 sub num. 3& 4 angelegten Waarenrechnungen, wofern sie zuvorderst computum specificum derjenig. Waaren,woraus die am 20. Man 1740 a discufio recognoscirte Schuld v. 735 rl. 23 Fl. 5 dt. erwachsen, ediren u. daraus, daß die in denen Rechnungen lub Nris 3& 4 verzeichneten Waaren unter dem liquidirten quanto nicht wirklich zum Theil mitbegriffen, sich nicht ergeben würde, zugleich wäre die Intention in puncto penfionum behörend zu begründen. Uebrigens sind die adlit. a bish vermeldeten Creditoren, soweit ste nicht unterkummen möchten, pro rata zu befriedigen, ihnen gleichwohl so als andern nicht unterkommen könnenden wider die etwaigen Erben der nun versterbenen verwittidten Frfrau von Droste geborne v. Schmising wegen nicht vollständig edirter Administrationsrechnung u. nicht wieder ergänzten Inventari, imgleichen denjenigen Gläubigern, für deren Pfandschillinge sich die verlebten beyden Hrn. Domdechanten Frid. Ferd. u. Casp. Ferd. Frhrn. von Droste als Selbstschuldner mit Verzicht auf die beneficia excuflionis& ordinis verbürgt haben, nicht minder jenen Creditoren, welchen nebst allgemeiner Verpfändung das Gut Höllinghofen für ihre credita specialiter verpfändet worden, die etwa wider eingangsgedachte Intestat Erben des Domdechanten Casp. Ferd. Frhru. v. Droste u. resp. wider jetzig. Besitzer des Guts Höllinghofen zuständigen Rechte u. Befugnissen zu reserviren.—Schließlichsenen Creditoren, welchen in diesemUrtheil u. sonst weiter noch eine Auflage geschieht,pro paritione terminus v.6Wochen a dato publicationis peremptorie& sub pcena preeclufionis anzuberaumen sey. Wie Wir also hiemit zu recht erkennen in vorbemeldter Ordnung zu befriedigen u. zu bezahlen verordnen, reserviren u. anberaumen, die ad ordinem nicht gesetzten Creditoren aberlediglich abweisen von Rechtswegen. Affigatur valvis Ecclefiz in Werl, Bremen& Balve, inseratur tribus fucceffive vicibus relationipublicz, addantur infuper juris fubfidiales ad competentes Onos(uperiores in Münster& Hammad effectum publicandi more ibidem confulto& praefentetur Dno Confiliario aulico Judici Schultes in Balve. Da nun triumfantisch. Anwald pro expeditione gegenwärtiger Requisitorialien geziemend angestanden, fort solche erhalten, als ersuchen wir eingangs gedachte hohe Obrigkeit dahie dienstfreundlichst: diese unsrellrtel daselbst hergebrachter maßen publiren u. darab gegen die Gebühr referiren zu lassen. Uns zu gleichen auch mehreren Willfährigkeiten so willig als schuldigst erbietende. Gegeben Werl auf Samstag den 15. Monats Decemb. 1798. (L. S.) Ad Mandatum F. A. Ley, Notar. cois. men.