Anno 1798 Münste Itttelli Mit Kuhrfürstl. gnädigstem Privilegio. Freytag, den zo Novemb. j. Landsherrliche Verordnung. Fortsetzung. 6 5. Die adlichen und sonstigen real Befreyten auch geistlichen Personen auf dem Lande, ferner die bsfreyten Personen der Stadt Münster, welche den von ihnen zu zahlenden Beytrag den Schatzungs Receptoren und nach Unterschied den Stadtkämmnern längstens in den in Gefolg des zteu§. angesitzt werdenden Terminen nicht bezahlt haben, haben denselben bey Strafe doppelter Zahtung an den Actuarius Aulike mit Aebergebung einer doppelten Zahlungsliste zu enteichten, und zwar so viel die gemeldeten sämtlichen freyen Personen auf dem Lande betrift, am zoslen und zusten Jäaner künftigen Jahrs, so viel aber die Befreyten der Stadt Münster betrift am 19. und 20. Decembers dieses Jah §. 6. Jeder Emfänger soll bey Einlieferung des Beytrags ein Verzeichniß, in welchem jeder Schatzungspflichtige nebst der von ihm verfügten Zahlung dergestalt eingeschrieben seyn soll, daß rstens die Schatzpflichtigen, zteus die Personal=Befreyten, und ztens diejenigen Real=Befreyten, welche ihren Beytrag am Stadt oder KirchspielsEmpfänger gezahlt haben, aufgezeichnet sind. deppelt übergeben: Das eine Exemplar des Verzeichnisses behält der Aktuarius Aulike als ein Belege zu der von ihm abzustattenden Rechnung, das andere Exemplar wird dem Stadt oder Kirchspiels=Empfänzer quittirt obrück gegeben, damit er sich bey Abstattung der Stadt oder Kirchspiels=Rechnung über den Empfang und Ausgabs dieses Beytrags rechtfertigen köane. PePtccs 9. 7. Da dem Empfänger befohlen ist, diesen rsten Beykrag zugleich mit der ordinairen Schatzung zu erheben, so wird denselben ben Strafe von 20 Rthlr. verbothen für den Empfang des Beytrags weder von den Schatzpflichtigen etwas zu fordern, noch der Stadt oder dem Kirchspiel dafür in Rechnung zu beingen. §. 8. Dann wird auch zugleich hiedurch zu Vermeidung aller und jeder Irrung aus. Anschlage der Sebände entrichtet werden muß, und keine Veränderungen des Anschlags in Rücksicht dieser zu leistenden Zahlung gelten, wenn sie nicht im Monat Junius dieses Juors frühzeitig genug angezeigt sind. §. 9. Aus dem Brandversicherungs=Gesellschafts= Edikte vom ixten Aprit 176s wird hier ebenfalls wiederholet, daß der Bewohner des Hauses die Zahlungsalvo regreflu wider die Eigenthümer zu verfügen hat; Hof= und Eigenbehörige aber, auch Vasallen, und diejenigen übrigen, welche ein Dominium utile an den Gebäuden haben, den Beptrag aus eigenen Mittein zahlen müssen. Damit biese Verordnung in Unferm ganzen Hochstifte bekannt werde, soll sie gedruckt, dem Intelligenzblatt eingerückt, an den gewöhnlichen Orten angeschlagen, und von den Kanzeln verkündiget werden. Urkund Kuhrfürstl. geheimen Kanzley= Insiegels und der Vidimation. Münster den rzten November 179 (L.S. Vt. E. von Wrede. B. Münsterman. (Das Weiterefolgt.) II. Citationer edictales. Mus Befehl des Herrn Richters zu Stadt* sohn Dokt. Henr. Otto Baken werden auf Anhalten des Färbers Engeldert Hellmann zu Stadtlohn alle n. jede, welche en die in Stadtkohn an der Mühlenstraße zwischen Bömmels und Theodor Hessings Häusern belegene den Gebrüdern Simon und Jacob Ruben, und de. ven Schwagern Kalmon Samson in Henne im Märktschen zugehörig gewesene, an den Färbern Engelbert Hellmann für die Summe zu 700 Rtht, münsterisch verkaufte Behausung samt Garten oder Gehöfde und sonstigen Zu. behörungen titulo Crediti aur exano qubeun. que capite einigen Anspruch oder ein dingliches Recht haben, oder zu haben vermeinen diemit ein für allemal offener Ediktalweise verabladet um innerhalb sechs Wochen nach der ersten Bekanntmachung dieses ihre habende oder machende aus welch einem Grunde immer herrührende Ansprüche oder dingliche Rechte und Forderungen bey hiesigem Stadtlohnsch. Gerichte gehörig zu proponiren u. anzugeben„ und mittels Offenlegung darüber in Händen habender Urkunden, obsonstiger Beweisthümer zu rechtfertigen imit der Warnung: das sie fonst wit ihren Ansprüchen, Ferderungen und Rechten präktudirt, und ihnen das ewige Stillschweigen eingebunden wirden soll Sign. Breden den 4. Nove ab. 1798. I. J. Elerbeck, Act. Demnach der Jeller Konen zu Areldorn sich — und sein Erde von der Gutsherrschaft Fräulein Gerardinen von Rath, vom Eigenthum frey und angekauft, sich aber eine Ediktal= Ladung vorbedungen, so auch bewilliger worden; als werden alle und jede, so an dem besagten Konen Erde ex capite feudl, fideicommifli, aut hypothecz, obsonst quocunque alio capite einen Anspruch oder Forderung haben möchten; solche bev hiesigem Hasekünnischen Serichte binnen 6 Wochen nach Verkündigung dieses dey Strafe ewig. Stillschweigens vorzustellen und die Justificatorin zu produziren, hiemit ein für Imal edictaliter verabladet. Signat. Haselänne den 12. Nov. 1798. f. Riccius Bödiker Grschbr. Aus Befehl und gerichtlicher Erkenntniß des Hochfürstk. Münsterischen Herrn Richters und Licent. Wilh. Ferd. Detten zu Bickum, werden auf Anrufen des Bürgern Joh. Duck Beltman zu Beckum, welcher zwio Müdden Landes am Wesingweger Weg und Kästugha. gen im Beckumschen Stadtsfelde belegen, und wilche zwey Müdde Lands außer dem gewöhnlichen Landschatz ac ro ß. frey wären, von dem Diederich Henrich Kapser angekauft hat, diedurch alle und jede so Anspruch Recht und Forderung an vorbeschriebene zwey Mädbe Landes haben oder zu haben vermeinen, edic. verabladet, in Jeit 6 Wochen nach Verkündtgung dieses wovon ihnen i4Tage für den ersten 14 für den 2ten, und 14 Tage für den 3. und letzten Termin peremptorie präsigirt werden„ihre Forderungen, Ansprüche und Rechte heym Gericht Beckum zu proponiren und gehörig zu justiftziren, widrigenfalts ihnen ein ewiges Stillschweigen eingebunden werden soll. Signat. Beckum den 14. Nov. 1798. Ad Mandat. D. Judicis Happe, Grschör. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Go* grafen zum Homborn des Amts ausm Braam Hrn. Dokt. Rotering werden uck inRantiam des Joh. Henrich Höing als Ankäufers der im Kirchsptek Borken, Bauerschaft Marbeck belzgenen sogenannten Hutren= oder Kaiser Starte, alle und jede welche an dieser Stätte en capite crediti„hypothecz, domiobionn ex quocunque capite einigen DIl Spruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit ein für allenial offener Edikkalweise citirt und abgeladen, um sothane ihde Forderung und Ausprüche innerhalb sechs Wochen nach erster Bekanntmachung dieses, wozu ihnen 14 Tage für den ersten, 14 für den zweyten, und 14 Tagefür den zten und letzten Termin hiemit peremptorie anbestimmt werden dep biestgem Gogerichts. Protokoll so gewiß vor= und einzubringen und gehörig zu justißtziren, ais ansonst nack Abstuß obbestimm. der Zeitfrist keiner weiter gehört, sondern den nicht Erschtenenen ein ewiges Stillschweigen von Gerichts wegen einzebunden werden soll. Geben Borken den 2. Novemb. 1798. T. J. Koppers, A8. Alus Befehl und gerichtlicher Erkenntniß des ** Hrn. Richters u. Gografen zu Beckum, Wilh. Ferd. Detten, werden alle diejenige, welche an des Sattlers Franz Stressinzs Behausung zu Beckum füb Nro 17 Cat. samt da. dinter belezenen Gehöfde und sonstigen Artinentien einiges Recht, Forderung oder Anspruch zu haben vermeinen auf Aurufung des Jordan Jacob vergleideten Juben dahier zu Beckum, welcher vorbeschriebene Behansung cum Attinentiis als Meistdietender unterm sten Sept. i. J. fob hasta angekauft, hiemit offener Ediktalweise verabladet, um in Zeit 6 Wochen nach Verkündigung dieses, wovonsihnen 14 Tage für den ersten, 1# für der eten und 14 Tage für den zten und letzten Termin peremptorie& fub peena perpetuf Mentii präsigirt werden, vorm hiesigen Gerichte zu erscheinen, und dir etwa habende Ansprüche Forderung und Rechte zuproponiren und gehörig zu justifiziren. Signat. Beckum den r. Rovemb. 1798. Ex Decreto D. Judicis Happe, Erschbr. Auf rechtliches Erkenntniß des Hochfürstlich *e Münsterischen Richters der Stadt und des Amts Bochold Hrn. Dokt. Herding wird der ehemals in holländischen Seediensten gestandener aus Rymwegen gebürtiger Diederich van Düren(der wegen einen am yten dieser nahe bey der Stadt Werth auf dem Deiche ermordet gefundenen Jacob Füteling, womit er damals im Zweykampf gewesen seyn soll, gefüchtet, und sich dadurch höchst verdächtig gemacht) hiemit ein für dreymaledistaliter abgel den um innerhalb 6 Wochen, wozu ihm 14 Tage für den ersten, 14 für den zten und 14 Tage für den zken und letzten Termin hiemit anberaumt werden, vor hiesigem Boeholdischen Gerichte persönlich zu erscheinen und auf sichere ihm alsdann vorzuhaltende Fragen zu antworten mit der Verwarnung, daß sonst widrigenfalls wider ihn ferner erkannt werden soll was Rechtens. Bochold den 17. Oct. 9s. Ad Decretum D. Judicis Willemfen abf. Grschbr. III. Gerichtliche Rotificationen. Alus Befehl des Herrn Domdechandten von * Droste zu Hülshof Hochwürden Excellenz als ordentlichen Richters der hiesigen Domhofs Immunität 2c. wird hiemit bekannt gekannt gemacht, das am Mittwochen den inten December und folgenden Tagen Morgens um 9 und Nachmittags 2 Uhr in der Behaufung des Sukkumbenten Kaufhändlers Grammert in der Pferdestegge auf Ansuchen des Kaufhändlers Thomasst zu Amsterdam, papierne Tapeten, allethand stahterne Schnalten gkaserne Knöpfe, Tafelmesser und Gabekn, theils mit grunen, theils mit platirten Heften, ein Vorrath Komodenbeschkäge, Blumentöpfe von englischer Erde mit vergoldeten Ränden, Pferdegürtels und Trensen kleine Teller von enztischer Erde mit dkauen Ränden noch eintge dito wrisse, ein Rest schwere seidene und kameelhaarene Knöpfe, Uhrketten, stahlern= Degengehänge, Federmesser, Etuis, ein schwarzes englisches Kaffeeservice mit weissen den, allerhand Porcelain von engkischer Erde, etliche Hodeleisen und Feilen, Schreibpule, Kaufmannskasten mit Gläsern, fernr Zinn Kupfer, eisernes und hölzernes Hausgerath. Stühle„ Sesselo, Tische, Komoden Spiegels, Bettladen mit Behängen Bektwerk, Matraten kattunene und wollene Decken, Kleiderschäppe, Koffers Ofen mit Pfeifen u. Stein, Bde un-un uag! 2c. gerichtlich den Meistbietenden verkauft werden sollen. Signat. Münster den r9. No1798. In Fidem a Ge- Chifgel, Donstrt. n Semäßheit des am Hochpreisl. Kaiserl. und Reichskammergericht den azsten Ocd. J ergangenen Derreis ist der öffentliche Verkauf des von Hadell. Druchtledenschen Guts Heinholt auf Ersihung des DebitVerfolgs erkannt; und zu dem Ende der Vergantungs Termin auf Freytag den taten künftigen Monats December Morgens 10 Uhr anberaumt. Allen Kauflustigen wird dieses hierdurch nicht nur sondern auch zugleich bekannt gemacht: daß ein genaues Verzeichaiß der Zubehörungen als: der Aecker, Wiesen, Holzungen und sonstigen Gerechtigkeiten acht Tage zuvor vor dem Protokoll eingesehen wirden könne. Der Meistdietende hat 8 Tage nach den Termin, insofern sein Both der erläuterten Justiz= Ordnung gemäß ist, gewöhnlicher masven gegen baart Zahlung, oder zureichende Sicherstellung den Zuschlag zu gewärtigen. Gegeben beym Hochfürstl. weltlichen Hof= und Provinzialgericht, kraft dessen Jusiegels und gewöhnlicher Fertigung. Paderdorn den 15. Novemb. 1798. (L. S.) Vt. Meyer, Hofrichter. Adam Göllner, Sekret. Vorstehendes ist durch das Intesligenzblatt bikannt zu machen. Den 29. Rov. 1798. A. Scheffer genannt Boichorst, Amtsverwalter. Wenn Jemand dahler in der Stadt oder auf e dem kande eine silberne Uhr vermißt hat, der hat solches dem Herrn Stadts= Richter anzuzeigen; und daselbst das Weitere zu vernehmen. Signat. Stadtgericht Münster den 16. Nov. 1798. Wattendorff. (Es wird hiemit zu jedermanns Nachricht be* kannt gemacht, daß die unter den Eheleuten Herm Ummer five Lübbers vulgo Lübbers Herm und Margarethe Elisabeth Ebckes zu Barssel bestandene Gemeinschaft der Süter unter denselben aufgehoben sey. Sign. Friesopthe den 6. Novemb. 1798. De Mandato D. Judicis Bitter; Grschbr. " IV. Beemischte Nachrichten. Ilm Dienstag den aten bevorstehenden Mo nats Dicemb. Mergens e und Nachmittags 2 Uhr wird in der Bezausung weyland Raths= und Krameramisv. Phillppsen am neuen Platze Bettwerk, ge= und ungeschnitten Leinwand, Kupfer Zinn, eine schöne Hausuhr, Kleiderschränke, Koffirs, Beitstellen und sonst allerhand Hausgeräth; den Meist. bietenden gegen baate Zahlung verkauft werden. J. C. Meiteler, Notar. An Mittwochen den sten künftigen Monats Mergens 9 Uhr sollen aufm Schulze Westerhofs Erbe K. Roxel in dem an der Filherdings Heide belegenen Busch 20 bis ze hohe Eichbäume, mehrentheils zum Schiffund anderm Bau tauglich meistbittend gegen in termino bekannt zu machenden Bedingnifsen verkauft werden, wornach sich Kauflustige richten können. Nordkirchen den 24 Nov. 98. C. Kleiman. Am Donnerstag deu tten künftigen Monats December Nachmittags iw ey Uhr soll der außerhalb dem Hörster Thor in der Enking= mühler Stegge ohngefähr gegen des Herrn Buchhändlers Benedict Garten über belegener Gurten, welcher mit vielen schönen tragbaren Obstbäumen versehen ist, dem Meisthietenden unter alsdann in=Lu bekenne zumachenden Bedingnissen verkauft werden. Diejenige, welche den Garten in Augenschein nehmen wollen, belieben sich gefäklig dey mir zu melden. C. A. Hülseberg Not. wohnh. auf der Herrenstraße. (Es steht ein Brandtweinskessel 4 Ahm halhaltend, so nur zwey Jahre gebraucht mit Helm und Schlange, nebst übrigen zur Brandtweinbrenneren gehörigen Gereitschaft, als Kühl und Ruinsfaß, 8 Büdten, Pumpen 2c., auch Lager- und andere Fässer, alles im besten Zustande zu verkaufen. Das Näbere ist hierüber beym Notar. Aldendorf in Münster auf der grünen Stiege zu erfahren. Am 2siren dieses Monats ist wahrs heinlich nahe beym Jesuiten=Kollegium eine silberne Hösenschnalle verloren. Der Finder wolle sie am Intellig. Komt. zurückgeben. ( Hieben eine Beylage.) Veylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 96. 1798. ##n der Platsoetschen Buchhandlung sind zu aden„ Teutsche und lateinische oratorische Chrestomathie, zum Gebrauch der vierten u. fünften Schule der Gymnasten im Hochstift Münster, zwerte Auflage. 8. 1798. 18 Teutsches Brevier für Stiftsdamen, Klosterfrauen und jeden guten Christen. 4 Bände. gr. 8. Augsburg.#####dl. 20 gar. Schwarztuebers praktisch katholisches Religions Handbuch füe nachdenkende Christen zte neuumgearbeitete Auflage 4 Bände, gr. 8. Salzburg. 4 Rthl. 12 ggr. Herfis(I.B.) die Verherrlichung des Vateis durch den Sohn und des Sohns durch den Vater, eine Predigt am Charfreptag 1798 gehalten. 8. Osnabrück 1798. 3 ggr. IIy à ici un garcon jardinier françois gu se prefent pour la culture de l’egumes& des éspaliers des couche pour les melon, pour tous ce qui peut avbir a faire dedans un jardin, en mème tems ik falt ehaffer. Ceux qui le defireront peuvent s’addreffer au jardinier de Ia Commanderie de faint Jean. Bey A. W. Aschendorf sind um bevgesetzte Preise zu haben: Snell( Joh. Pet. Ludw.) Sittenlehren in Beyspielen für Bürger und Landleute. 2 Theilr. Zwepte verbesserte Auflage. 8. Bremen 170#. 1 Rihl. Armbruster(Joh. Mich.) Sündenregister der Franzosen während ihres Aufenthaltes in Schwaben und Vorder. Orsterreich. Erstes Bändchen.8. 10 gar. Kathechese( große.) eines Dorfpfarrers für das Landvolk nach Feldiger, und dem großen Katechismus in k. k. Staaten., systematisch eingerichtet von dem Verfasser der neubearbeiteten Predigtentwürse. Iter Band. Kr. 8. Bugsburg 1798. I5ggr.. Sallura(Bernard) oie Ehre des Disches des Herrn, oder der richtigste Begriff vom heiligsten Sakrament des Altars für Christen, welche das Abendmahl ihres Heren mit Verstand und Nutzen halten wollen. 8. Augsb. 1700. 1O ggr. Jemand hat eineBrieftasche von grünem Sasian verloren, in welcher sich Tafeln von Pergament und einige Papiere befinden. Der Zivder wird ersucht, selbige gegen ein billiges Trinkgeld dem Intellig. Komt. einzuliefern. Ine femme agée de 31 ans, nee françoife fachant la Cuiline, coöffer ies Dames coudre& généralement tout cequi est ouvrage de femme voudroit trouver une place analogue à fes talents, s’adreffer aubureau de la Gaz. a Munster. (Fssteht für eine ledige Person ein bequemes Zimmer mit Bette, Ofen, Komode und sonstigen Meublen unten im Hause nach der Straße im Kirchspiel Ueberwasser für billigem Preiß zu vermieten, und kann sofort bezogen werden. Das Intell. Komt. giedt Nachr. Eine Peson von guter Aufführung und gesetztem Alter, welche schon mehrere Jahren als Haushälterinn einer großen Haushaltung vorgestanden dabey im Kochen, Schreiben u. Rechnen geübt ist wünscht gegen Ostern in einer ordnungsmäßigen stillen Haushaltung zu Münster in besagter Eigenschaft wieder unterzukommen. Das Intell. Komt. giebt Nachr. Daingefolg gnädigster Concession am roten Decemb. l. J. zu Telgte ein feistes Viehund Schweinemarkt abgehalten wird; so dient zur Nachricht, daß Käufer sowohl als Verkäufer annoch dieses Jahr von den sonst gewöhnlichen Abgaben frey sind. Bürgermeister und Rath der Stadt Telgte. (Fin Kutscher, der mit zwey und vier Pferden zu fahren versteht, und Zeugnisse seines bisherigen Wohlverhaltens beybringen kann, wünscht gegen künftigen Oftern bey einer Herrschaft in Münster in Dienste zu kommen. Das Intellig. Komt. giebt Nachricht. KS G 2 Bev Anton Heinrich Deno sind zu haben gute große frische Zwoller Bückinge Strohund Stückweise, bester Wintersalm, frische Schellfische, bester neuer kaberdan, frischeholländische Heringe, und noch gute holl. Käse von verschiedenen Sorten. Hryraths Anzeige. 1usere am ahsten dieses vollzogene ebeliche ** Verbindung machen wir unsern Anverwandten und Freunden hiemit bekannt, und empfehlen uns zur fortdauernden Freundschaft. Münster den 20. Nov. 1798. Joseph Roelen. Franziska Roelen, geb. Roberg. Todten. Anzeigen. Oen absten dieses Nachmittags um 3 Uhr * starb mein geliebter Ehemann, Peter Gresbeck, an einem dreytägigen Entzündungs. sieber, nach dem er mit allen heiligen Sterbesakramenten frühzeitig versehen worden. Er war 77 Jahre alt, wovon wir 48 Jahre in einer vergnügten Ehe miteinander zugebracht haben. Diesen mir und meinen Kindern sehr schmerzlichen Verlust mache ich meinen Verwandten und Freunden hierdurch statt der gewöhnlichen Trauerbriefen bekannt, verbirte mir jede Beyleidsbezeugung, und empfehle die Seele des Verstorbenen in ihr andächtiges Geberd. Münster den 28. Rovemb. 1798. Anna Maria Elisabeth Gresbea, gebohrne Bratenbrink. Am rzten dieses verschied plötzlich an einem Schlagflusse unser hochehrwürdiger Herr Pastor, Gerd Henrich Bartels, im 42sten seiner Lebensjahre, und im 2osten seines Priester= ehums; wovoner 19 als Kanonikus in Bielefeld, und leider nur kaum 32 als unser PfarrHerr vollendete. Allgemein bedeuern wir des. sen Verlus, und wegen seinen Eifer in der Seelsorge und deyspiellosen Lebenswandel ist unse. re Bestürzung über den schnellen Tod eines so gesunden muntern Mannes doppelt empfindlich! Sämmtlichen Freunden und Verwandten wird also die zur Ewigkeit abgerufene See. le zum christlichen Andenken empfohlen. Lastrup 1798. Vermischte Renigkeiten. Konstantinopel, vom 2g. Ock. Man weis jetzt mit Gewißheit durch einen von der afrikanischen Küste zu Smirna angekommenen englischen Offizier, daß die Vernichtung des Ueberrestes der französts. Flotte im Hafen von Alexandria nicht Statt gehabt hat. Der kürkische Kommandant zu Rbodus hat auf die bloße Anzeige einer von Alexan= erien kommenden englischen Kauffahrthey# schiffes, diese voreilige Nachricht mit Uagrund der Pforte versichert.#### Man wets jetzt mit Zuversicht, daß alle fr. Kriegs= und Transportschiffe, die nach der Seeschlacht vonAbukir in Alexandrien vorhanden waren noch daselbst existiren. Die 4000 Mann starke franz. Garnison ist im Besitze der Stadt, vor deren Hafen die englisch=Schiffsdiviston kreuzt ,um alle Zufuhr Seewärts zu vereiteln. Von der vereinten russisch= türkis. Eskadre sind zwey russische Fregatten mie 6türkischen Schiffen, ro Kanonierschaluppen und Bombarden abgegangen um die englis. Division vor Alexandrien zu verstärk=n. Palermo, vom 28. Octob. Die Vortugiesen und Engländer halten Maltha von der Seeseite enge eingeschlossen. Von Gibraltar werden englisch= Truppen und Artillerie erwartet, die zu den Landleuten auf er Insel Malta sossen sollen. Zu Anfange dieses Monats that die französ. Besotzung zu la Valetta, die man noch auf 30#00 M schätzt einen Ausfall, um frische Lebensmittel zu erbeuten wobeh es mit den malthestsch. Bauern zu blutigen Scharmützeln kam. Wien, vom 1s. Novemb Runmehr heißt es Ihre kaiserl. Majesiäten hätten den Entschluß, die russis. Truppen bey Ollmütz zu sehen, geändert, und wollten, von den Erzherzogen begleitet, dieselbe bes Krims in Augenschein nehmen. Brüssel, vom r9. Nov. Die Rebellen haben in der Nacht auf den absten dieses, in eben dem Augenblicke, wo man ihnen mit Kugeln und Bomben einheitzen wollte einen allgemeinen Ausfall aus Diest gethan; durch den Demer gesetzt, und sich in die benachbarken Gehölze gezogen. Nach dem Berichte des Generals Beguinot sind auf die. sem Rückjuge bey soo geblieben.