Nro. 78. risches genzblatt. Mit Kuhrfürstlich gnädigstem Privilegis. Dienstag den 29. Septemb. I. Landsherrliche Verordnung. ster 2c.2c. Thankund, und fügen hiemit zu wissen: Da dem Vernehmen nach Speck und Schinken in hiesigem Hochstifte hin und wieder häufih aufgekauft, und ausserhalb kandes verschicket werden,auch zu befürchten ist, daß nach eingetretener Einschlachtenszeit eingesalznes Fleisch aus dem kande werde geschickt werden,— alles dieses aber den hohen Preiß, worinn diese Gegenstände jetzt stehen, erhalten, wo nicht vermehren wird: So wird einsweilen, und bis auf anderweite gnädigste Verordnung die Ausfuhr alles eingesalznen oder geräucherten Fleisches ohne Unterschied, so wie auch des Specks dergestält verboten, daß jeder Uebertreter dieses Verboths eine Strafe von 4 Rthl.(wovon jedem Denuncianten ohne Unterschied die Hälfte zugesagt wird) für jedes Pfund Fleisch oder Speck bezahlen und(wenn er ausser Stande ist, diese Strafe zu erlegen) auf eine den Umständen nach zu bestimmende Zeit zur Besserungshausesstrafe verurtheilt werden solle. Damit diese gnädigste Verordnung allgemein bekannt werde, soll sie gedruckt, dem Intelligenzblatt einverleibt, auch an den gehörtgen Orten verkündigetund angeschlagen werden. Urkund Kuhrfürstlichen geheimen Kanzley=Insiegels und der Vidimation. Münster den 24 Sept. 1725. (L. S.) Vt. Engelbert von Wrede. C B. Münsterman. Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Franz, * Erzbischof zu Kölln, 2c. 2c. Bischof zu Münster, 2c.2c. Thuen kund, und fügen hiemit zu wissen: Die große Menge der zum Dienste der allirten Truppen erforderlichen Fuhren machte es nothwendig, seit der Mitte des verflossenen Februars diejenigen welche sonst zur Leistung der kriegsfolglichen Dienste nicht verbunden stid, jedoch Pferde halten, zur Stellung jener Fuhren nach einem gewissen Verhältnisse concurriren zu lassen. Da aber seitdem die Umstände sich verän, dert haben, und die Anzahl der noch zu stellenden Fuhren sich sehr gemindert hat: So verordnen Wir hierdurch gnädigst, daß bis auf anderweite Verfügung die künftig erforderlichen Fuhren allein von den zu kriegsfolglichen Diensten Pflichtigen zu stellen seyn. Damit diese gnädigste Verordnung allgemein bekannt werde, soll sie gedruckt, dem Intelligenzblatt einverleibt auch an den gehörigen Orten verkündiget, und angeschlagen werden. Urkund Kuhrfürstl. geheimen KanzleyIusiegels und der Vidimation. Münster den 24. Sept. 1795. (L. S.) Vt. Engelbert von Wrede. . C. B. Münsterman. II. Citationes edittales. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. weltE lichen Hofgerichts Herrn Amtsverwalters werden hiedurch sämtliche Gläubiger des Joh. Hermann Rotering zu Borchorst zum isten, aten und zten mal auf denhten Tag nach Bekanntmachung dieses, allenfalls erstfolgenden Gerichtstag, welche Frist ihnen für den isten, aten und zien Termin peremptorie angesetzt wird, edictaliter verabladet, um ihre an gedachten Roteriug und dessen Güter auf einige Art habende Ansprüche und Forderungen bey dem Münsterischen weltlich. Hofgericht durch einen Prokuratoren so gewiß behörend einzubringen und zu rechtfertigen, als ihnen sonst diesfalls nach zmaliger Bekanntmachung dieses ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Ferners werden selbige Gläubiger andurch des Endes verabladet, um amoten nächstkünftigen Monats November Morgens 9 Uhr in Person, oder durch genugsam zur positiven Erklärung Bevollmächtigte in dem Wohnhofe des hochgedachten Herrn Amtsverwalters zu erscheinen, zu sehen und hören, daß zwischen ihnen und dem gemeldten Rotering(welcher bey 10 Goldgülden Strafe im selbigen Termino in Person zu erscheinen hat) ein Vergleich versucht werde, mit der Verwarnung, daß die alsdann also nicht Erscheinende für Einwilligende in den Vergleichsvorschlägen gehalten werden sollen. Signat. Münster den 20. August 1795. M. L. Rengeling, Akt. causse. Befehl des Hochfürstl. Münsterischen * H e r r n S t a d t s r i c h t e r s w e r d e n h i e m i t sämmtliche Gläubiger, welche einigen Anspruch und Foderung an die Nachlassenschaft des verstorbenen Joannes Wynties haben oder zu haben vermeynen, öffentlich vorgeladen um sothane Ansprüche selbst oder durch genugsam bevollmächtigte Anwälde am i7ten Tag künftigen Monats Oktober Morgens 9 Uhr vor uns allhier an unserm Wohnhofe, unter Strafe ewigen Stillschweigens, vorund einzubringen, zugleich zu hören und zu sehen, daß zwischen ihnen und den Mandatar des Anton Steiger als Beneficial=Erbe ein Vergleich versuchet werden solle, mit der Verwarnung, daß die alsdann nicht erscheinende pro conientientibus gehalten werden sollen. Sign. Münster den zten Sept. 1795. B. Wattendorf; Grschdr. III. Gerichtliche Notificationes. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. weltlichen Hefgerichts Herrn Amtsverwalters wird hiemit jedermänniglichen kund gemacht, daß ingefolg in unten benenntem dato in Sachen Otto Henrich von Steding zu Stedingmühlen und des Fürstlich Lippischen Consistorial=Sekretarius Knoch wider alle und jede, welche an gemeldten Otto Henrich v. Steding und dessen Haus und Gut Stedingmühlen, auch dessen Perrinentien einigen Anspruch zu haben vermeinen, ertheilten Bescheides, nachfolgende vom Hochstift Münster lehnrührührige, zu 3pro Cent in Anschlag gebrachte Zehnten, als nämlich den Zehnten zu großen Roscharden im Kirspel Lastrup für den ästie mirten Preiß von 73335 Rthl. und den halben oder umgehenden Zehnten zu Holtinghausen im Kirspel Emsteck für den ästimirten Preiß von 6097 Rthl. 6ß. 4 dt. am Dienstag den 1zten künftigen Monats October Nachmitt.2 Uhr auf der neuen Rathsstube nach Maaßgabe alsdann vorzulesenden Conditionen öffentlich zum feilen Kauf ausgeboten, und den Letzt u. Weistbietenden gegen wirkliche Erlegung des Kaufpreises verkauft, und gerichtlich zugeschlagen werden sollen; die zum Ankauf Lust und Mittel habende können zum voraus die Aestimations=Protokollen und die Consenlus alienandi beym Protokoll Ends gemeldten Actuarii einsehen. Münster den 17. Jul. 1725. De Mandato D. Judicis Hoffon, caufs Akt. Ingefolg ergangenen gerichtlichen Bescheides sollen am Mittwochen den arsten Oct. l. J. Morgens 10 Uhr die dem Gerd Henrich Lüningmever zu Ascheberg zugehörige Behausung und Schmiede, nebst dazu gehörige 34 Scheffel Einsaat Landes, und die volle Trift mit Vieh im alten Felde, welche Stücke von beeideten Gerichts=Aestimatoren nach Abzug daraus gehenden Lasten und Beschwerden auf 400 Rthl. werdirt sino, zu Ascheberg in loco in ufum Creditorum dem Meistbietenden gerichtlich verkauft werden. Signat. den isten Sept. 179 Schlüter, Grschbr. n Sachen Discuflionis deg Kramers Joh. O Henlich Bartels zu Sendenhorst ist pro termino diltractionis der am Kirchhof zu Sendenhorst Nr. 237 belegenen Bartelschen Behausung, so von den Gerichts. Aestimatoren zu 270 Rtal.; ferner das ebenfalls am Kirchhof Nr. 239 zu Sendenhorst belegenes Nebenhäuschen (so zu 85 Rthl, ästimirt) Montag der ste October 1. J. Morgens 10 Uhr aufm Rathhause zu Sendenhorst angesetzt. Ad Mandatum D. Judicis Marmett; Grschbr. IV. Gestohlene Sachen. (Fsistvorige Woche vom Freytag auf Samstag den I8ten Sept. aus dem Brauhause des Klosters Rosendahl mir Eröffnung der Thür und Fenster diebischer Weise entwendet worden, 1) ein großer gegossener Feuerheerd, so an Gewicht r5oPfund, 2) ein kleinerOfen, zu 2 Ofens Pfeifen, die eine Pfeise mit einer Klappe, 3) ein Tisch4)2 Waschebecken; s) ein Holzkaste, 6)2 Fensterladen, 7)2 Stroh= säcke und2 Püls. Wer den Thater anzeigen kann, wird ein gutes Trinkgeld bekommen. Dem Henrich Eßmann K. Roxel Bauersch. alten Roxel sind in der Nacht am Mitt. wochen den 22. Sept. zwischen#rund 12 Uhr durch Erbrechung der Fenster 22 Mannshem. der mit dem Zeichen eines Kreuzes eingenäht, 1o Hemder seines ältesten Sohns ebenfalls mit einem Kreuz bezeichner, 16 Frauenhemde E mit dem Buchstaben O bezeschnet dann 1# Hemde deren dreyen kleinen Kindern, Bettlaken, 1 Küssenzug r Paar blaue wollene Mannsstrümpfe diehischer Weise entwendet worden; wer den Thäter hiesigem Gerichte anzeigen kann, dem wird die ediktmäßige Belohnung hiemis izugesschent. Gogericht Bakenfeld, V. Vermischte Nachrichten. ## wird hitmit bekannt gemacht, daß am - künftigen Mittwochen den zosten Nache mittags 2 Uhr ohngefähr achzis Ahmerheils rothen und weissen Wein am hiesigen Schloß. keller unter den in aau bekannt zu machenden Bedingnissen an die Meistbietende verkauft werden sollen. Münster den 2r. Sept. 1795. Von Kuhrf. Hofökon. Commissions= wegen. Dachfolgende Immobilien, als.:) Vier D Gadems dahier auf Mauritzstraße belegene kub Nr. 349 350, 351, und 352. 2) Ein Garte aus dem Hörsterthore am Mühlenwege belegen so der Herr Platzmajor Tillhelmitzt in Miete 3) Der ehemalige Sentrupsche jetzt von Rhemensche Garten vor dem Reubrückerthore, welcher mit zwey Häusern, einer Pumpeund vielen Obstbäumen versehen. 4) Ein Stück kandes aus dem neuen Thor im Münster=Esch belegen, so der Küster Sträter zu Kinderhaus in Heuer hat. s) Ein Stück Landes aus dem neuen Thor im Münster. Esch belegen, so der Bäcker Tillmann in Heuer hat. Sollen am Montag den absten October und zwar die Stücke kub Nr. 1/2 und 3 des Morgens 9 Uhr, und die Stücke Nro. 4 und 5 Nachmittags 2 Uhr in loco unter atsdan vorzulesenden Bedingnissen den Letzt= und Meistbietenden öffentlich verkaufs werden; und wird der Anfang nach den Rumern gemacht und also kontinuirt werden. Münster den 28. Sept. 17½5. Ferd. Hosson. der im vorigen Intelligenzblatt angeküttdigter Verkauf der Behaufung weiland Herrn Weinhändl. und Krameramtsv. Brüning ist einsweilen auf Donnerstag deu isten October versetzt, und soll alsdann daselbst des Nachmittags 2 Uhr mit derselben Verkaufe vorgeschritten werden. Ferner werden am Dienstag den öten Monats Octob. und darauf folgenden Tagen des Morgensh und Nachmittags 2 Uhr in gemeldeter Brünings Behausung allerhand Mobilien und Hausgerath gegen sofort zu verfügende baare Zahlung mit dem Meistgebot verkauft werden. Zugleich dient denjenigen, die an der Brüninzschen Nachlassenschaft etwas zu fordern rungen ehebaldisstan die angeordnete Herren Vormünder, Weinhändler und Krameramts, verw. Specht und Greßhofffabgeben; diejenigen aber, so an selbiger Nachlassenschaft etwa rückständig seyn dürften, die Zahlungen an gemeldte Herren Vormünder verfügen wollen. Münster den 16. Sept. 1795. F. C. Meiteler Notar. Die Erben Greveler werden jene Meubles welche selbe bis hlehin unter sich untertheilt und zam Gebrauch der seitherigen Bewohnern ihres älterlichen Hauses dahier zu Münster auf der Bergstraße belassen hatten, als verschiedene Ofens mit Pfeifen, Knöpfen und Steinen verschiedenes Poreellain, Tische, Stühle,„Spiegels Bettstätten theils neue theits äkte, theils mit theils ohne Behang, und sonst nech verschiedene Meubles, unter andern ein Küchenschrank, worauf ein Aufsatz mit Glasfenstern, den Meisibietenden gegen baare Bezahlung am Montag.den sten anstehenden Monats October verkaufen. Kauflustige wollen sich an eben erwähntem Tage Morgens 9 Uhr; wo der Verkauf den Anfang nehmen wird.; in obbesagter Behausung einfinden. Münster den 2d. Sept. 1795 u#u Erben Greveler. (Es ist ein gut zugerittenes ungarisches Reitpferd zu verkaufen; Kauflustige können es beliebig in der Behausung des Hrn. Tenckhoff in Ueberwasser besehen. Am Mentäg den sten künftigen Monats October soll die zum Hofe Pröbsting zu Suidlohn gehörige, nächst bey Suidlohn belegene Kameral= Wassermühle in hiesiger Amtsrentmeisterey dem Meistbietenden auf vier Jahren verpachtet werden. Es wollen sich also dieje. nige, weiche zu solcher Anpachtung Lust haben, daselbst am bestimmten Tage Morgens 70 Uhr einfinden. Signät. Ahaus den 22. Sept. 1725. Joh. Ferd. Zumbroeck, Amtsrentm. Oden hier anwesenden oder ankommenden Fremden wird hiemit zur Nachricht bekannk gemacht daß in dem Belderbusch Hofe dahier nahe un der Fürstl. Reitschule die oberste und Haupt=Erage zu Quartiere, auch die daben##thandenen Stallremisen für billige Preise zu vermieten seyn; jedoch wird zugleich bemerket, daß die Zimmer ohne Meublen und Bettzeug sind. Diejenigen fremden Herrschaften, sohiszu Lust haben, belieben sich am Belderbuscher Hofe zu melden. Oh vient publier aux Etrangers arrivants on demeurans daus cette ville qullly aura alouer, dans F’Hotel de Belderbufch pröche du Manége la premier ou Etage noble, aufff que la remifé pour 13 chevaux. pour un prix moderé, mais i1 faut öbfer ver, que les apartemens ne sont pas meubléés nispourvus des lits, S#c. Ceux, qui auront Ge plaifir de les loner ils voudrant bien s'drelfer à cet hôtel meme. Hiedurch habe ich die Ehre, allen Gartenlieba habern und kesp. meinen Gönnern anzuzeigen daß, falls sich bis spätestens den 12. Octob. keine hinlängliche Gesellschaft entschliessen würde, den ganzen Winker hindurch mich mit ihrem werthesten Zuspruche zu besbren, wo es als dann an allem zu Verlangenden nebst gehöriger Feurung und Licht nicht fehlen soll; mein vor dem Hörsterthöre belegener Garten anders nicht als Sonn= und Feyertags bis den r. März wird offen bleiben könne P. A. Steffens. Ich Endsbenennte rekommendire mich bey O allen und jeden Standspersonen welche seidene Strümpfe oder soast alles, was zur weissen Wäsche gehörig ist„ zu waschen haben wie auch Zitz als neu zu waschen, und zu „renoviren; ich bitte, die Probe bey mir macheg zu lassen, so zweifele ich nicht, daß ich künftighin mit dieser Arbeit gar viele Beschäftigung bekommen werde. Meine Wohnung ist vorne auf der Bergstraße am neuen Fischmarkt.„Frau Jägers. (Hiebey eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 78.1795. Auf einer gelegenen Straße sind 2 Zimmer mit oder ohne Meublen zu vermieten, so diesen Michaeli bezogen werden können. Das Intell. Komt. giebt Nachricht. (Es sind zwey Zimmer oder allenfalls eins mit * Meublen zu vermieten, welche gleich bezogen werden können. Zu Telgte sind in einem Hause 3 kleine und r großes Zimmer nebst Kamin, auch Stallung für Pferde nebst Wagenhaus zu vermieten. Das Intellig. Komt. giebt Nachricht. (Es sind zwey Zimmers mit und ohne Meu* blen gegen Münster Send zu verheuren, wie auch der Gebrauch der Küche. Das Intellig. Komt. giebt Nachricht. Todten= Anzeige. (Es hat dem allmächtigen Gott gefallen, am fünfzehnten dieses den Garde= und Universitäts=Fechtmeister Anton Miquel, nach einem Stägigen Fieber, währen daß er sich frühzeitig mit den heil Sakramenten versehen ließ, im 46sten Jahre seines Alters zu sich zu nehmen. Ich habe diesen schmerzlichen Verlust meines lieben Bruders seinen Verwandten und Freunden hierdurch nicht nur bekannt machen, sondern zugleich seine Seele ihrem Gebethe empfehlen wollen. Auch ersuche ich diejenigen, welche an dem Verstorbenen noch zu fordern oder zu zahlen haben, daß sie sich binnen 6 Wochen bey der Wittib des sel. Landschaftspfenning kammerSekretarii Jansen, oder bey mir melden wollen. Münster den 2.. Sept. 17½. Miquel, Hauptmann. Vermischte Neuigkeiten. Madrit, vom 9. August. Endlich ist der Friede mit Frankreich zur allgemeinen Freude der Einwohner bekannt gemacht; wodurch von neuem eine Hoffnung der Emigrirten zerstört worden. Noch immer sprach man von einer Expedition; die von einer Legion französisch. Emigranten unter dem Kommando des Generallieutenants St. Sie mons nach St. Domingo unternommen werden sollte. Uebrigens hat man in denhiesigen öffentlichen Blättern von den neuesten Kriegesbegebenheiten nur wenig bekannt gemacht, so daß wenigstens der Verlust, den wir in diesim Kriege erlitten, bey weitem nicht hinläng. lich bekannt ist. Nach Privatnachrichten s#ll General Crespo blos auf seinen letzten Märschen und Kontremärschen durch Strapazen#. Desertion an 4000 Mann verloren haben. Noch kurz vor der Bekanntmachung des Frtedens, den niemand so nahe vermuthete erboten sich die Einwohner von Navarra, auf Zureden der Geistlichkeit, der Armeezu Hülfe zu kommen. Die von ihnen gewählten Anführer waren fast alle Geistliche. Paris, vom 1c. Sept. Die hiengen Sektionen sträuben sich sehr gegen den Konvent Sie wollen schlechterdings Frankreich aus dessen Händenfreissen. Schon hat das Volk öffentlich erklärt, daß es seine souveraine Macht anwenden wollte, und seine Versammlungen bis zur Anstellung neuer Gewalten fortdauernd seyn sollten Der Konvent gerieth durch diese Beschlüsse der Urversammlungen in Verlegenheit. Ein Mitglied schlug vor, Paris zu verlassen, allein dieser Vorschlag fand kein Gehdr. Der Konvent suchte alle Mittel hervor, um die Urversammlungen von der Parifer Armeeabzuhalten allein beyde verbrüderten sich. Dadurch, daß der Konvent verlangt, daß man Zweydrittheile seiner Mitglieder bey dem fünftigen gesetzgebenden Korps beybehalten soll, begeht er wie einige Journalisten sagen, einen Angeisf auf die Rechte des Volks, das befugt ist sich seine Beamten selbst zu wählen. Fast alle Sektionen haben erklärt, daß ihre Sitzungen bis zur nähern Installirung des gesetzgebenden Korps seyn, und sie alle zusammen sich vereinigen und Mann für Mann stehen wollen. Eine hiesige Sektion die auch eineDeputation an die bey Paris stehende Armee geschickt hatte, erhielt von dem General derselben die Antwort: Nie werden die Soldaten einen andern Wunsch haben, als den das Volk hat. Frankfurt, vom 16. Sept. Aus Limburg meldet man, daß die Franzosen vorgestern die Verschanzungen der Kaiserlichen bey Uckerath angegriffen, und die Korps von Rohan und Boissy etwas dabey gelitten hätten. In folgender Nacht retirirten die Kaiserlichen in der besten Ordnung bis nach Weyerbusch, und scheint es nunmehro gewiß zu seyn, daß sie alle ihre jenseits derkahn befindliche Stellungen verlassen; wirklich haben sie sich auch schon von Neuwied weggezogen. Der Generalvon Beaulieu befindet sich noch immer in Limburg. Paris, vom 8. Sept. Je weiter wir kommen, sagt ein hiesiges Journal je größer wird unser Elend. Seit 2 Jahren sieht man keinen Kronenthaler mehr, und die Scheidemünze ist ganz verschwunden. Bald wird man auch keine Assignate unter so Liv. mehr im Handel u. Wandel finden, denn alle andere sind fort. Frankreich ist voll von Getraide, und ein Reisender trift in den Gasthäusern kaum ein Pfund schlechten Brodes an, wofür er 15 bis 18 Liv. bezahlen muß. Nach eben diesem Verhältniß müssen alle Lebensmittel bezahlt werden. Der Konvent dekretirte vorgestern, daß die Ausschüsse auf die Feobachtung der gegen die „widerspenstige Geistliche ergangenen Gesetze bedacht seyn, und die aus dem Lande verwiesene und wieder zurück gekommene Geistliche aufs neue fortgeschafft werden sollten. Desgleichen verordnete der Konvent unter allgemeinem Beyfall, daß die den fortgeschafften Geistlichen gehörige, und konfiscirte Güter ihren Anverwandten gegeben werden möchten. Frankfurt, vom 21. Sept. Wir erhalten allhier die Nachricht, daß nach einiger Beschiessung der Stadt Mannheim,und der zum ketztenmal geschehenen Aufforderung eine Kapitulation nachfolgenden Inhalts. geschlossen worden: Die Garnison räumt in 24 Stunden den Platz, nimmt ihr Eigenthum mit darunter ist auch das Kreiskontingent begriffen. Die Franzosen besetzen Morgen die Stadt ihnen wird alles Geschütz nach einem Inventarium übergeben, und sind solche schuldig nach dem Frieden eben so zurück zu geben. Magistrat u. Regierung bleibt bis dahin bey der jetzigen Vefassung; die pfälzische Lande diesseits und senseits Rheins, se auch das Jülich= und Bergische sind neutral, und kann forthin weder Kontribution, noch sonstige Lieferung ausgeschrieben werden. Andernach, vom 20. Sept. Die Festung Ehrenbreitstein hält sich nicht nur bis dahin, sie vertheidigt sich auch so nachdrücklich, wie man es von einem wichtigen Platze fodern kann. Die Franzosen sind nahe herbeygezogen; die Vorposten sehen sich ein ander, und fechten fast täglich, wobey die Fe stung ihre Vertheidiger kräftig unterstützt. Wesel, vom 26. Sept. Mit jedem Positage erhält man Nachricht von den schnellen Fortschritten der Republikaner, von denen immer neue Korps über den Rhein gehen, um die eroberten Städte zu besetzen, und die in stetem Rückzuge begriffenen Oesterreicher zu verfolgen. Man glaubte zwaß daß sich letztere hinter der Lahn behauptel würden, und verschiedene Nachrichten aus Koblenz und aus dem Bergischen scheinen! zu bestätigen; allein einem neuern Briefe aus Kölln zufolge, haben sie sich schon weiter reit rirt, und werden von Lefevre ununterbroches verfolgt, so daß man sie erster Tage bey Frankfurt erwartet. Was die Requisitionen betrift, so sindsie in dem Bergischen Lande bereits eröffnet wer den. Die Franzesen verlangen rstausend Zent ner Weizen, eben so viel Roggen, Haber n. soo Stück Hornvieh, soo Schaafe, und 800 tausend Liv. in baarem Gelde. Dies ist grade das Doppelte des jährlichen Steuer= Ertrages, und soll innerhald Tagen geliefert den.