Mit Kuhrfürstlich gnädigstem Privilegio. Freytag, den 1o. I. Citationes Edictales. HDachdem bey Eines Hochwürdigen DomkaDe vitels Domküsterey= Lehnkammer im Jabr 1724 das von selbiger Lehnkammer rele. virend Lehn( das Erbe Buschfeld ims. Hoetmar genannt) zwischen denad etfektum agendi darmit ex nova gratia belehnten Hrn. Grafen von Resselrode als Klägern, und den Sucession in folches Lehnnachsuchenden hrn. Ebristoph Wilhelm von Wiedenbrück zum Loe als Beklagten zur gerichtlichen Contestation gekommen, auch daselbst unter andern am lich vesan alsf en Seien. 2isch. Belsezg Doe esgansge Bechede, e.dhesächesbe zuvordristi zu Recht erkläret, daß ex personis weyl. die Herren Gebrüder respee Dechant und Obrister von Wiedenbrück, auch des Herrn Beklagten Herr Vater sel. tigen Lehnstücks wegen nicht der Gebühr gesuchter Investitur verlustig gemacht, dem klagerischen Agenten Steverman aber, wie nicht dieses als ein altes ex pacto ap providentis bihuf des pruni Acquirentis mänglicher Dese cendenz verliehenes Feudum rechtlicher Anleitung nach vielmehr dem Herrn Beklagten als Agnaten, als dem Domino directo heimgefallen, mithin ihm tempus pecendi inveltituram, ehe und bevor die oblauts DeclaratorieUrtel ergangen, oder er Herr Beklagter das vorhin per agnatos proximiores genossenes Lehn in Besitz genommen, angefangen zu laufen, auch warum allenfalls nicht das, vermöge gegenseits unterm aisten Julii 1730 übergebener Beylage sub F durch den oberwähnten Herrn Obrist von Wiedenbrück zugleich in Behuf des Herrn Beklazten geschehenes und angenommenes Gesuch pro nova Investitura in beylaufenden Umständen diesem zum Vortheil angedeihen müsse; sich specialius und rechtsgründlicher vernehmen zu lassen auferlegt; darauf Beklagter zwar zum Officialatgerichte appelliret, und procellun erhalten, nicht minder nach daselbst ergangeuer Confirmatoria fernerweit zum höchstpreis. lichen Reichskammergericht appellirt, auch diese remittirte Sache in ihrem bisherigen allda progefslas erhalten; jedannoch nachdem Stande wieder zu reassumiren, einen oder der nachhero statt des Herrn Grafen v. Res mehrere Anwälde zur Sache zu konstituiren, selrode mit dem LehneBuschfeld hinwieder be. auch ihre zur Sache etwuhabende Rothdurft lehnte Freyherr Clemens Lotharius von Für: zu verhandeln, in lvecie aber sich auf die zur sienberg zu Wetzlar zur Sache erschienen, am Gelebung des Bescheides vom raten April aisten März 1794 daselbst Sententia deserto. 1721 an Seiten von Resselrode und von Fürria ergangen; dahero Anwald des anjetzo be. stenberg am Isten May 1731 resp. ihten Delehnten Reichsfreyherrn Friedrich Leopold v. cember 1794 eingekommene Paritiönes und Fürstenberg wider den Herrn Christoph Wil. Handlungen, deren und übriger bey Nachsuhelm von Wiedenbrück und allenfalls dessen chung der Echictalium übergebenen von Fürlehnsfähige Kinder und Erben(deren Auf= senbergschen Vorstellungen und Anlagen Einesschalt und Namen seinem Hrn. Principalen, sicht ihm beym Protokoll zu nehmen gestatiet ohnbekannt) Ediktales reiumendi litem& wird, vernehmen zulassen, obgemelöte vom conitituendi novum Procuratorem gebethen#### Verfolg zurückerhaltene Anlagen lub 4 bis F auch am hten Julius resp. réten December zureproduciren, dazu der Süchen samt allen 1794 in der Maaß erhalten, daß im Erschei= ihren Gerichtstagen und Terminen bis zum nungsfall dem neu angeordneten von Wieden=endlichen Beschluß und Urtel ab= und auszubrückschen Prokuratoken nicht allein sich auf warten mit der Verwarnung; sie kommen u die beym Lehnverfolg am 2zsten May 1731 ex, erscheinen, thun solches alsdann also oder parte von Resselrode übergebene Paritions. nicht, daß nichts destoweniger auf ferners schrift, sondern auch auf den am röten De= förmliches Anrufen wider sie, was sich rechtcember 1794 an Seiten von Fürstenberg über= licher Ordnung nach gebührt, weiters ertheile gebenen nähern Vortrag vernehmen zu lassen, und verfahren werden soll, wornach sie sich zu nicht minder die am arsten Junius 1730 ex, richten. Gegeben Münster unter der Domtüparte von Wiedenbrück übergebene) am zten sterey=Lehnkammer=Insiegel, und meines LeMärz 1733 aber laut Reverlalis vom Lehns. eretaxi keudalis Unterschrift am 6. Aprü 1795. Protokoll zurückgenommene Original=Anla= v. KL.S.) In Fidem gen lub A bis F zum Verfolg zu reproduciren, F. C. Meiteler, Carig feudalle hingegen dem von Fürstenbergschen Anwald Secret. die erkannte Ladung bewandten Umständen Demnach der Kaufhändler Antonu de Bunech statt der gewöhnlichen Insinuation vor.— dahier aufm Bispinghef wohnhaft,nungeschlagener massen zu drey maten durch das mehr ad Solennis dilcusliovis zugelassen, und hienge Jnkelligenzblatt; die Frankfurter dieselbe wirklich abgestattet hat; als werden Reichspostamtszeitung und das Areneberg, aus Befehl Sr. Hochwürden Herrn Offickals sche Intelligenzblatt bekannt machen zu lassen, alle und jede Gläubiger des besagten de Fre aufgegeben worden. hiemit ein für dreymal edictaliter eitirt und Alswird von gemeldter Domküsterey Lehn= abgeladen, um binnen einer peremptorischen kammer wegen der Christoph Wilhelm von Frist von 6 Wochen nach Bekanntmachung Wiedenbrück zum Loe allenfalls dessen Lehns, dieses bey hiesigem geistlichen Hofgericht durch fähige Kinder und Erben hiemit abgeladen, gensgsam bevollmächtigte Anwälde zu erscheiund ernstlich ermahnt,um in Zeit zweyer Mo= nen und ihre an erwähnten Discullus und naten nach Publikation dieses bey vorzedach, dessen Gütern habende Ansprüche und Ferdeter Domküsterey Lehnkammer durch einen ge= rungen zu proponiren, auch gehörig, und unnugsam bevollmächtigten Anwold(worzuih. ter der Verwarnung zu rechtfertigen; daß ihnen die Domkapikularischen Prokuratoren, nen ansonst ein ewiges Stillschweigen eingeMeyer Farwick und Bauerschäffer in Vor bunden werden soll. Münster den 24. Fehr schlag gebracht werden) zu erscheinen, sort 1795.. Woidering Act. A us Befehl des Hochfürstl. Münsterischen e weltlichen Hofgerichts Herrn Amtsverwalters werden andurch sämtliche Gläubiger des Albert Grothues zu großen Reken zum ersten, zweyten und dritten mal auf den hten Tag nach geschehener Befamtmachung dieses, allenfalls erst folgenden Gerichtstag welche Frist ihnen für den ersten, zweyten und dritten Termin dazu peremptorie angesetzt wird, edictaliter verabladet, um ihre an besagtem Albert Grothues und desselben Vermögen auf einige Art habende Ansprüche und Foderungen so gewiß behöreub bed, dem münsterischen weltlichen Hofgerichte einzubringen und zu rechtfertigen, als ihnen sonst diesfalls nach dreymaliger Bekanntmachung dieses einewiges Stillschweigen auferlegt werden soll. Feruer werden selbige Gläubiger hiemit ebenfalls edictaliter verabladet, um auf den aysten nächstkünftigen Monats May Morgens 9 Uhr in dem Wohnhofe des hochgedachten Herrn Amtsverwalters in Person, oder durch genugsam zur positiven Erklärung Bevollmächtigte zu erscheinen, um sich über die von dem gedachten Albert Grothues, welcher in selbigem Termino bey 1o Goldgülden Strafepersönlich zu erscheinen hat, beybringende oder anderweitige Vergleichsvorschläge so gewiß potitive zu erklären, als ansonst die also nicht erscheinende Gläubiger dann als itzt für Einwilligende in den Vergleichsvorschlägen gehalten seyn sollen. Signat. Münster den 1r. Wehr, 98, MI I. Rengeling, Ack.-chuls. Alus Befehl des Herrn Gografen zum Rüschau und Richtern zu Borghorst Licentiaten Baltzer, werden sämtliche Gläubiger des erst Exploranten nun Diskutienten Casp. Henrich Haupt Dorfs Laer(als weit dieselbe bey der Explorationssache noch nicht erschienen sind) hiemit offener Ediktalweise ein für allemal citirt und abgeladen, um in Zeit von 6 Wochen, wovon ihnen zwey für den ersten zwey für den zweyten, und zwey Wochen für den dritten und endlichen Termin peremptorie angesetzt werden ihre habende Forderungen und die darüber sprechende Beweisstücke nach Vorschrift der Ordnung dahier gerichtlich unter Strafe ewigen Stillschtzeigens zu propoviren und zu justifieiren, Lignst, Laer den 2s. Feb Mam Ad Decretum D. Gogravii Oltman, Erschbr. II. Gerichtliche Notiticniones.### Am Mittwochen den isten dieses Monats Morgens 8 Uhr sollen zu Bechte an des untenbenannten Gerichtsschreibers Behausung ingefolg Hofrichterlichen Befehls das auf dem Gute Schwede vorhätdene Silbler= werk, Linnen und Bettezen# Ziunen, Kupfer, Aerz, Porzellain„Spiegel, Gemählde, Waffen und Rüstungsstücke, und sonstige Effekten ad causam Knoch& von Milkau contra Creditores meistbietend verkauft werden. Diesenigen, welche zum Ankauf solcher Sachen Lust finden, belieben sich alss am bestimmten Tagund Stunde zu Vechte einzufinden, und die nüheren Bedingnissen zu gewärtigen. Vechte densten April 1795. Ad Mandat. D. Judicis Defement. Keppel, Grschbr. III. Vermischte Nachrichten. Dienstag den ugten April und folgenden Tagen Morgens9 und Nachmittags 2 Uhr soll in der Behausung Nro. 262 auf der Königstraße allerhand Hausgerath, Seivietten, Bett= und Tischlaken, Hemder, Matratzen, Bettdecken und sonstige Sachen, auch ein schöner wahl konditionirter Reisewagen u. Karre meisibierend gegen baate Zahlung verkauft, auch können beyde letztele Stücks vor der Hand besehen und.verkauft werden. Münster bey A. J. Benedict Buchhändler unterm Bogen ist für billige Preise zu haben: Zannoni neue Karte von Besiphalen, oder Carte du Théatre de la Guerre preiente en Weltphalie Sc. in 2 Blättern: Güssefeld Karte über die sämtliche zum westphälischen Kreiß gehörige Länder#2c. Karte von Osnabrück und mehrere andere. Poche, Dittionnaire nouveau-frangois-alle. mand& allemand-françois, oder neues franösisch=deutsches und deutsch=franzöTaschen=Wörterduch. a Theile. Linger praktische französische Grammatik. Reunte Ausgabe. Shrlean neues französisch deutsches Sprachnuch oder schr leichte Methove, wie ein seder der nur lesen uhd schreiben gelernt, ohde Sprachmeister die französische Sprache erlernen kann. 8. Alle Sorten von beschnittenem Brief= oder Pestpapier, pro Patria, Concept, blaues, und gutes Aktenpapier. (Fin auf der Juddefelderstraße wohl belegegroßes Haus vom halben Dienst Nr. 25 mit gutem Keller und grünem Gehöfde versehen, steht unter annehmlichen Bedingnissen zu verheuren. Das Nähereist beym Intellig. Komt zu erfragen. mir ist ächter rother Bourd. Wein, die Bouteille zu 10 und 12 Gar. zuhaben, Eichorien 12 Pfund für* Rthl. und feinen holl. Portoriko Toback, das Pfund zu 16 Ggr. H. B. Claeßen, am Eck der Hörsterst. Bet niedergeschriebenen Lederfabrikanten in Rheine ist Zahl oder Schuh= Oberleder Sohlleder, schwere und leichte Sorte Brandsoblleder, auch Geschirrleder schwarz und Oraun gegen billige Preise und baare Zahlung in Konventionsmünze zu haben. Joh. Bertram Sybertz. (in auf der Domkapitularischen Immunität an der Pferdestiege belegenes Haus sub Nro. Cat. 23 steht zu verheuren, und kann sefort bezogen werden. Das Intell. Komteir giebt Nachricht. (Fssind auf einer wohl gelegenen Straße zwey * Zimmer, mit Meublen versehen, zu vermieren; welche sogleich bezogen werden können. Das Intelsg. Komt. giebt Nachricht. Irzenn semand einen Ring verleren hat der X0 beliebe sich deym Intellig. Komtoir zu melden. 11ustreitig het die Heilkunde ihrewirksamsten Arzneymittel den amsigen Nachforschungen der Chemisten zu verdanken. Mit gleichem kechte kann dies von dem antiscordutischen Wasser des Herrn L# Noble, bchauptet werden wegen seinen herrlichen Wirkungen und Eigenschaften. Es macht die schwarzen Zähne dem Elfenbeine gleich weiß, auch verschafft es: den künstlich eingesetzten Zähnen die natürliche Weisse; es macht das weiche Zahnfleisch hart, und stärkt es, stillet in kurzer Zeit die größten Zahnschmerzen, vertreibt die hartnäckigsten Flüsse, widersteht dem Topf= oder Weinstein; der oftdie besten Zähne vervirdt befestiget die wackelnden Zähne, benimmt dem Munde den übeln Geruch, der nicht selten von dessen Ugreinigkeit herrührt. Wer den Versuchmachen will, kann esbey dem Professor le Noble unentgeldlichthun. Der Preiß der Flaschen ist von 2 und: L###ex, von fl. 10 st. 2 fl. 15 fl. 2 fl. 1 fl. 75 fl. r fl. holländisch. Diejenigen weiche gedachten Professor mit ihrem Vertrauen beehren wollen, können entweder ihn rufen lassen, oder sich zu ihm verfügen. Ee reiniget die schwärzesten Zähne mit größter Behendigkeit, und gebraucht mit äusserster Fertigkeit die zu diesem Ende erforderlichen Instrumenten. Er zieht die Zähne aus mit vieler Geschicklichkeit, und verrichtet mit einem Worte alle nöthige Operationen, unt einen verdorbenen Mundin gesunden Stand zu setzen. Die Armen werden umsonst kurirt. Er logirt bey der Wittib Bentfeld aufm alten Fischmarkte. Todten= Anzeigen. Gestern um 1 1 Uhr Vormittags gefiel es E dem Allmächtigen; nach seiner unerforschlichen, doch immer anzubethenden Vorsehung meinen junigst geliebten Sohn, Kasp. Rulle, Kaplan dahier zu St. Lambert, und Pikar der Kollegiatkirche zu Wiedenbrück, im zusten Jahre seines Alters, an einem 9 Tage geduldigst überstandenen bösartigen Katharr= fieber, und zuletzt dazu gestossenen Konvulsionen aus diesem Zeitlichen in die Ewigkeit abzufodern. Diesen mir besonders in meinen alten Tagen äusserst schmerzlichen Todesfall habeich meinen und seinen Anverwandten und Freunden schuldigst benachrichtigen und die Seele des Verstorbenen ihrem andächtigen Gebethebestens empfehlen sollen. Koesfeld den 7. April 1795. Sibilla Dissel, Wittwe Rulle. ( Hieben eine Beylage.) Beylage zum Münsterischen Intelligenzblatt Nro. 29. * (Fin Hühnerhund mit braunem Kopfe und Ohren, großen braunen Flecken auf dem Rücken, an den Seiten, Unterleib und Füßen getiegert meist grau„dicken Hals, mittelmäßiger Größe, Namens Caro, ist zu Münster seit einigen Tagen entwendet; wer selben dem hiesigen Intellig. Komtoir anweisenoder obrückliefern wird, hat einebillige Vergeltung zu gewarten. Vermischte Neuigkeiten. Aus der Schweiz, vom 19. März. Zwey französische Pfarrer sind am vorigen Dienstag nach Frankreich gegangen. Einige auf der Gränze stehende Gendarmen wollten sie arretiren; allein die Bauern setzten sich dagegen es kam zu Thätlichkeiten und die eistlichen würden der Wache mit Gewalt entrissen, im Triumphe in das nächste Dorf und von da weiter gebracht. Zu Besancon lehnt sich das Volk imerlmehr und mehr gegen die Jakobiner auf, und hat bereits einen großen Theil der selben eingekerkert. Ein französischer Edelmann, der nach Frankreich zurück wollte, erhiett von seinem Freunde. aus Paris folgende Zeilen: Bleiben Sie wo Sie sind. Die Würsel sind im Becher. Sie kommen entweder zu frühe, oder zu spät. Paris, vom 23: März. Die erste unruhige Bewegung am ersten dieses wurde durch einen infamen Anschlagzettel veranlaßt, in welchem es hieße: Die Mitverschwornen der Charlotte Corday(die den Marat umbrachte) und die Freunde des Cüstine, das heißt: die Freunde des Königthums seyen noch nicht vertilgt. Geschwinde, geschwinde, die Guillotine soll in der ganzen Republik in beständiger Thätigkeit seyn. Der Donner des Volks brüllet; wenn wir noch länger verrathen werden, wenn zwischen hier 1795 und 8 Tagen die Lebensmittel nicht wieder in dem Preise sind,wie vor der Revolution, dann springe die Bombe, dann springe sie ohne alle Gnade. Ins Gewehr, Franzosen 2c. Mittags nach ra Uhr fand man die Gärten des Palais Royal, und der Thuillerien von handfesten Leuten angefüllt, die die vorübergehendejunge Leute zu necken anfiengen. Die Jakobiner traten nunmehr hervor, und glaubten schon triumphiren zu können. Einigertefen: Es leben die Jakobiner! andere aber: Es lebe der König! Es wäre wirklich um Frankreich geschehen gewesen, wenn sie, so wie am zisten May eine aufrührische Gemeinde, oder eine jakobinische Gesellschaft gefunden hätten; die Läden waren geschlossen, die Weiber liefen zitternd nach Hauf=; junge Leute wurden miß. handelt, einige in das Bassin geworfen: 2c. Was würden die Blutmenschen noch ferner angefangen haben wenn ihr Triumph'länger gedauert hätte! Zum Glück war die Erfahrung bey der Hand; gutgesinnte Bürger) statt sich, wie am aten Sept. und zisten May in die Keller zu verkriechen, ergriffen das Gewehr, und bald war die jakobinische Rotte verjagt. Biele flüchteten in die Vorstädte, und suchten das Volk aufzuhetzen, fanden aber kein Gehön. Um 6 Uhr Abends war der größte Lärm vorbey und starke Patrouillen bewirkten das übrige Gestern morgen fah man wieder starke Zusammenrottungen aber sobald man semand nur irgend etwas zweydeutig reden hörte, so wurde er schon arretirt, und zur Wache gebracht. Wien, vom 2r. März. Ungeachtet aller kriegerischen Vorkehrungen wird hier vom Frieden wieder sehr stark und zuversichtlich gesprochen. Zwey nacheinander gestern und heute aus der Schweiz angekommene Kouriere sollen von dem Gedeihen dieses wichtigen Geschäfts die tröstlichsten Nachrichten mitgebracht haben. Auch sagt man unser Minister in München, Graf von Lehrbach, werde nach Basel gehen. Basel, vom 23. März. Gleich den Tag nach seiner Ankunft war der preußische Minister, Baren von Hardenberg, bey dem Gesandten der französischen Republik, und man versichert, daß die angefangenen Negociationen ihren ungestörten Gang gehen. Noch vor der Ankunft des Barons v. Hardenberg überreichte der Legationssekretair Harnier unserer Regierung ein Danksagungsschreiben seines Monarchen für die Theilnehmung, die sie bey der Krankheit des Grafen von Goltz zeigte und für dieLeichenbestattung desselben. Aus dem Brandenburgischen, vom 27. März. Wir treten dem Ziele des Friedens nun immernäher. Nach den letztern eingegangenen Nachrichten wollen die Franzosen alle preußische in Händen habende Provinzen und Besitzungen, so wie auch dem Reiche das Seinigewieder geben, und in die alten Gränzen zurücktreten, welche unter Ludwig XVI. die Scheidung und Gränze ausgemacht haben. Auch sellen sie dem Antrag nachgegeben haben, in die hannöverschen Lande nicht weiter vorzudringen. Der Abbe Sieyes soll vorzüglich die Unterhandlung begünstigen. Paris, vom 2s. März. Eine fürchterliche Verschwörung ist entdeckt, und glücklich vereitelt worden. Die Jakobiner soilen Willens gewesen seyn, das Pulvermagazin im Zeughause in die Luft zu sprengen, wodurch die Vorstadt St. Antoine und ein Theil von Paris würde zertrümmert worden seyn. Diese Verrüttung hätten sie sich zu Putze gemacht und geplündert und gemordet. Man hat nun das Pulver in Sicherheit gebracht. Gesterk und heute ist alles ruhig; die Patrouillen sind sehr häufig in den Straßen. Gegenwärtig wird nicht nur überall Messe gelesen, sondern man sieht auch wieder Hirtenbriefe. Gregoire Mitglied des Konvents, und Erzbischof von Blois, hat einen solchen an seine Diöces gerichtet; im Eingange sagt ## Sregoire, durch die Barmber= ziskeit Gottes, in Gemeinschaft des heiligen Bischof der Diöcese der Loir und Cher, allen ehrwürdigen Mitarbeitern in dem heil. Geheimniß, und allen Gläubigen seiner Diöcese Heil und Segen in Jesu Hierauf befiehlt er, daß der Hirtenbrief den nächsten Sonntag nach Empfang esselben von den Kanzeln abgelesen werden Frankfurt, vom z. April. Heute ist durch eine Staffette die Nachricht hier eingetroffen, daß gestern morgen des regierenden Herzogs von Zweybrücken Durchl. zu Mannheim an einem Schlagflusse gestorDurchl. wurden davon am 30 März Abends 8 Uhr befallen, lähmte ihm die Münster, vom 9. April. nen, von hier nach Arensberg abgereiset. Kurzgefaßte Neuigkeiten. Die Franzosen haben das Köllnische Zeughaus ,welches aus 92 Kanonen 4 Haubitzen, un0 11 Mörsern, ohne viele andere Waffen bestand, nach Frankreich abgeführt, und daPuschen a von 50000l Zu Paris heißt man die rothen Mützen nun: Pätznder Salerensanaven, Auch die eingeführte Mode, einander zu dutzen, kommt ab Bis alte Kern. Des kommandirenden Herrn FeldzeugmeiGrafen von Klairfait Excellenz befinund wi den noch einige Taser dem Verneomen nach sich baselbst ver