Anno I790. Kr Nro. 32. genzblatt. Mit Kuhrfürstlich. gnädigstem Privilegio. Dienstag den 20. April. I. Citationes Ediétales. Oemnach die Exekutoren des abgelebten Vicarii Bernard Anton Cramer z u Düllmen vorgestellt, daß des gesagten Vicari Schuldenstand den Güterstand überschritte, und dieses der eingesetzten Erbinn die Erbschaft auszuschlagen veranlaßt hätte, sie Exekutoren auch nicht im Stande wären, die Intestat=Erben, welche solchs etwa übernehmen möchten, ausfindig zu machen, und deswegen Citationem edictalem unicam pro tribus sowohl gegen die Intestat=Erben, als auch contra omnes& singulos Creditores nach Unterschied adse declarandum luperaditione hareditatis, und ad proponendum actiones cum Termino peremprorio von sechs Wochen sub pcenaperpetui iilentii nachgesucht, und erhalten haben. Als werden aus Befehl Sr. Hochwürden Hrn. Officials sämtliche Gläubiger, welche an gesagtem Vikarius Cramer selig einigen Anspruch u. Forderung zu haben vermeinen, sowohl, als auch die Intestat=Erben hiemit öffentlich ein für dreymal verabladet; erstere, um binnen perempterischer Frist von sechs Wochen ihre an gesagtem Vikarius Cramer habende Forderungen mittels Beybringung darüber sprechenden Beweisstücken bey hiesigem geistlichen Hof= u. Officialatgerichte zu proponiren und zu justificiren; letzterehingegen, um sich binnen namlicher Zeir über die Antretung der Erbschaft zu erklären, mit der Verwarnung, daß sonsten sowohl einem als andern Theil dieserhalb ein ewiges Stillschweigen eingebunden, und ferner der frechtlichen Ordnung nach verfahren werden soll. Münster den 17. März 1790. Ex speciali Mandato R. D. Officialis Crule, caufee Act. us Befehl Sr. Hochwürden Herrn Officia= ## len, des geistl. Hofgerichts ordentlichen Richters, werden alle und jede welche an dem zum Gotteshause Liesborn eigenhörigen Schulten Vernard Hentrup K. Liesborn einige Ansprach und Forderung haben oder zu haben vermeinen, hiemit ein für allemal edictaliter verabladet, um innerhalb Monats Frist ihre an besagtem Schulten Hentrup habende Ansprüche und Forderungen bey hiesigem geistlichen Hofgerichte durch bevollmächtigte Anwälde unter Strafe ewigen Stillschweigens zu proponiren, und mit dem Exploranten ihrer Forderungen halber zu liquidiren; zimgleichen den 26sten künftigen Monats April zu alsdann bestimmender Stunde vor hochgedacht Seiner Hochwürden Hru. Officialen persönlich oder durch genugsam Bevollmächtigte zu erscheinen, sodann zu sehen und zu hören, daß zwischen ihnen und Exploranten ein gütlicher Vergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß im Fall ihres ungehorsamen Ausbleidens auf förmliches Anrufen ferner ergehen solle, was Rechtens. Geben Münster den 20. März X7 Funcke caufee Act. Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Herrn * weltlichen Herrn Hofrichters werden die an dem zur Hochfürstl. Münsterischen Hofkammer hörigen Köttern Wolters Kirspels Schöppingen einige Ansprach und Foderung habende Gläubiger hiemit zum rsien, 2ten und zten mar edictahter verabladet, um auf denhten Tag nach Verkündigung dieses am weltlichen Hofgerichte zu erscheinen, ihre an besagten Köttern Wolters habende Forderungen und darauf stimmende Urkunden unter Strafe ewigen Stillschweigens gerichtlich vor= und einzubringen. Sobann werden aus nämlichen Befehl oberwähnte Gläubiger citirt und abgeladen, um auf den ihten künftigen Monats Junius Morgens 9 Uhr In Person oder durch genugsam zur positiven Erklärung Bevollmächtigte unter der Verwarnung: daß die also nicht Erscheinende dann als itzt pro Confentientibus gehalten seyn sollen, zu erscheinen; zu sehen, und zuhören, daß zwischen ihnen und Köttern Wolters ein gütlicher Vergleich versucht werden solle. Münster den 17. April 1790. De Mandato D. Judicis fzc. aulici Hoflon, caufs Akt. Alus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. weltlichen Herrn Hofrichters werden sämtliche an Bernd Henrich Zellern Brüggeman Kirspels alt Warendorf Bauerschaft Gröblinger, gerechten Anspruch u. Forderung habende Gläubiger hiemit offener Ediktalweise zum sten aten und zten mal abgeladen, um auf denhten Tag nach geschehener dreymaliger Verkündigung dieses, allenfalls erst folgenden Gerichtstag vor uns selbst oder durch einen bevollmächtigten Anwald zu erscheinen, und ihre an Zell. Brüggeman habende Forderungen und darauf stimmende Urkunden obsonstige Beweisstücke nebst einer klaren und richtigen Liquidation rückständiger Zinsen zur Sache von Korffcontra Brüggeman unter Sträfe ewigen Stillschweigens ein= und vorzubringen, auch gedachte Forderungen förmlich zu rechtfertigen; fort die Sache bis zum Beschluß und Urthel ab= und auszuwarten, wornach sich jeder zu achten. Gegeben Münster den 29. März 1790. Ex Mandato D. Judicis fec. aulici Starcke caur AA Aus Sefebl des Hochfürstl. Münsteris. Herrn Stadt=Richters werden hiemit sämtliche Gläubiger, welche Ansprach oder Foderung 1) an discutienten Eheleuten Metzgers Karl Hagedorn, 2) an den Discutienten Eheleuten Billiodt und derselben sämtlichen Haab und Gütern haben, oder zu haben vermeinen, hiemit zum zten und letzten mal offener Ediktalweise vor= und abgeladen, um ihre an gedachten Discutienten habende Ansprach und Forderung innerhalb9 Tagen nach Verkündigung beym hiesigen Stadtgerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens vorzubringen, und vermits Offenlegung darüber sprechender Urkunden obsonstiger Beweisstücken zu rechtfertigen. Signat. Münster den rsten April 1790. De Mandato D. Judicis urbici Bruns, Grschbr. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Herrn Gografen zur Sandwelle Dokt. Dyckhof werden alle und jede Gläubiger welche an dem Joh. Bernd Brüninghoff Dorfs Legden einige Forderung haben, hiemit ein für allemal ediCtaliter citirt, um in Zeir von z Wochen, als wovon die erste für den ersten, die ate für den 2ten und die zte Woche für den zten,letzten u. endlichen Termin nach jedesmaliger Bekanntmachung dieses peremptorie anberaumt wird, ihre habende Forderungen dahier bey Strafe ewigen Stillschweigens zu proponiren, auch die in Händen habende Justiticatoria zu produciren. Siewerden zugleich auf den iaten künftigen Monats Mayl. J.Morgens 10 Uhr vorgeladen, gestalten sie alsdann in Persou, oder durch genugsam zur positiven Erklärung Bevollmächtigte dahier vor Gericht erscheinen, sehen und hören, daß zwischen gesagtem Brüninghoff und ihnen Gläubigeren ein gütlicher Vergleich versucht werden solle, mit der Verwarnung, daß die alsdann nicht Erscheinende pro Confentientibus gehalten werden sollen. Seaute Horhimer beaus. shgecß, 46. Auf Befehl des Herrn Gografen zum HarkotSt ten Dokt. Temme werden alle und jede Creditoren, so an dem Erbpächter Arnold Baum Kirspels Harsewinkel einige Forderung haben, oder zu haben vermeinen, hiemit edictaliter ac peremptorie bey Strafe ewigen Stillschweigens verabladet, um am Freytag den Zosten April zu Harsewinkel an des Wirthschafters Ruschofs Behausung Morgens 10 Uhr selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen, ihre Forderungen samt in Händen habenden Beweisthümern und richtiger Zinsen=Liquidation gehörig ein= und vorzubringen, sodann die gütliche Vorschläge zu ihrer Befriedigung zu gewärtigen mit der Verwarnung, daß die Ausbleibendes ohne weitere Rücksicht für Einwilligende gehalten werden sollen. Geben Warendorf den 8. April 1790. Ad Decretum D. Gogravii Höllcher, Grschbr. Alus Befehl eines Hochwürdigen münsteririschen Domkapitels Herrn Richtern und Gografen zu Telgte Dokt. Oesthoff, werden die entwichene Eheleute Köttern Gausebeck und derenselben Sohn Jobst Henrich Kirspels Alveskirchen hiemit edictaliter abgeladen, um innerhalb Zeir von 2 Monat, welche ihnen peremtorie dazu angesetzt werden, vorm Gogericht Telgte persönlich zu erscheinen, ihrer Entweichung halber sich gehörig zu entschuldigen, und auf des Filci Klage zu antworten, mit der ernstlichen Verwarnung, daß nach Umlauf obangesetzter Frist auf des Filci ferneres Anrufen wider sie das Rechtliche sofort erkannt, und das vorhandene Licitatum ihrer grrichtlich distrahirten Habschaft dem Filco adjadiciret werben soll. Zugleich werden alle und jede gedachter Eheleuten Köttern Gausebeck Gläubiger hiemit edictaliter zum 1#2- und zten und letzkenmal abgeladen, um innerhalb Zeir 2 Monat a Dato dieses beym Gogericht Telgte zu erscheinen, und ihre an gedachte Eheleute habende Joderung mittels Production darauf sprechender Urkunden oder andern Beweisthümern samt richtigen Lipnidation der etwa rückständigen Zinsen bey Strafe ewigen Stillschweigens zu jultificiren. Signatum Münster den rsten April 1790. J. G. Gendt, Grschbr. II. Gerichtliche Notificationes. (Es wird bekannt gemacht, daß am isten May l. J. Morgens 10 Uhr dahier zu Koesfeld aufm Rathhause, die von der Elisabeth Leve dahier, den hiesigen Armen des großen heiligen Geistes sicherer Schuldfoderung halber in Solutum übertragene derselben eigenthümlich zuständig gewesene zu Koesfeld auf die Mühlenstrasse belegene Wohnbehausung, so auf 30 Rth. ästimirt, meistbietend verkauft werden solle; Kauflustige wollen sich um bestimmte Stunde und Ort einfinden. Signatum Koesfeld den loten März 1790. De Mandato Senatus fublcripfit K. B. Müller, Secretarius. III. Vermischte Nachrichten. Iluf weiter eingegangenen guädigsten Befehl werden am Samstag den 24sten laufenden Monats April Morgens 10 Uhr z1 Malt 7 Scheffel Weizen in meiner Behausung allhier den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Die zu solchem Ankauf Lust und Mittel haben, wollen sich zu bestimmter Zeit u. Ort einfinden. Münster den I5 April 1700. F. F Geisberg, Amtsrentmeist. Ienn einer Zeugniß seines Wohlverhaltens, und wegen genugsamer Fähigkeit die Jugend in einer öffentlichen Dorfsschule zu unterrichten, von der gnädigst angeordneten Schulkommißion die gehörigen Attestata beybringen kann; so hat derselbe sich, um das Weitere zu erfahren, sofort beym Intellig. Comt. zu melden. Herr Heimann, Lehrer der Sprachen welcher g mit vielem Beyfall in verschiedenen Städten Deutschlands die so beliebte, und für jedem Weltbürger so nothwendige, und bey jetzigen Zeitläuften so nützliche und fast unent. behrliche französische Sprache vorgetragen, wird nach einer ganz neuen und der leichtesten Methode, und nach dem von ihm selbst erfundenen grammatikalischen Mechanismus, die Ehre haben, über dieselbe seine Vorlesungen zu eröffnen. Er trägt auf die allerdeutlichste Art in ihrer vollkommensten Reinigkeit, besten französischen Aussprache, und nach der wahren und fesigesetzten Rechtschreibung der Akademie der Wissenschaften in Paris diese Sprache vor; und da diese Lehrart von allen überflüßigen Regeln, und von dem, leiden! so üblichen und verdrießlichen Pedantismus ganz und gar befreyet ist; so kann ein Jeder es sey Frauenzimmer, oder Gelehrter„Militair, Kaufmann, oder wer es nur immer seyn möge, aus einerley Vorlesungen den nämlichen Nutzen ziehen. Man muß hiebey anmerken, daß in dem Unterricht fremder Sprachen, durch eine eingeführte unglückliche Gewohnheit( der das Vorurtheil und die einmal angenommene Einrich= tung in den Schulen das Gepräge der Wahrheit und der besten Art des Vortrags gegeben hat) man da aufhöret wo man eigentlich anfangen sollte. Man muß den Lernenden, wie ein unmündiges Kind, gleich in das Praktische hineinführen; und was helfen grammatikalische Regem, ehe der Schüler sich in dem Rothwendigsten der Sprache ausdrücken kann; die er erlernen, und bevor selbiger die Gegenstände zu nennen weis, worüber er sich erklären soll. Die schönste und fähigste Zeit eines blühenden Jünglings geht dadurch verloren; er bekommt einen Eckel und Widerwillen gegen die Wissenschaften selbst, die er eben so trocken hält, und der Lehrling wird mit dem Auswendiglernen ihm noch unanwendbarer Dinge ganz verdrießlich gemacht, die er durch Uebung geschwinder und zuverläßiger lernet, wenn man seine Neugierde in dasjenige hineinführt, was er zum täglichen Leben stündlich gebrauchet. Doch hierüber werde ich nächstens eine umständlichere Erörterung von dem ächten und wahren Unterricht der Sprachen in den Schulen in diesen Blättern bekannt machen. Zugleich hat der Herr Heimann die Ehre, ein Kollegium zur Bequemlichkeit dererjenigen welchen ihre Geschäfte des Tages über keine Musse vergönnen, des Abends von 6 bis 8 Uhr in der Behausung der Frau Wittwe Runde zwischen den beiden Pogen auf den 2asten April zu dem billigen Preise eines Guldens monatlich anzukündigen, wo er in sechszig Stunden oder drey Monaten diese Sprache so lehret daß ein jeder selbige lesen, schreiten und verstehen kann und keines Meisters mehr bedarf. Ilm künftigen Donnerstag werde ich mit den Vorlesungen der Thierarzney; was die Medikamenten, die in= und äusserlichen Krankheiten betrifft, den Anfang machen. Fehr Prof. Ilm zten künftigen Monats May und folgenden Tagen, Morgens 9 Uhr anfänglich soll in der Münsterischen Stadtswaage Kupfer, Zinnen, Meßing ,ärene Pötte, Eisenwerk, Bettladen mit und ohne Behang, einige Hausuhren, Porcelain,Schränke, Stühle, Tische, Spiegels, und überhaupt allerhand Hausgerath aus freyer Hand gegen baare Zahlung öffentlich meistbietend verkauft werden. Dann wird zur vorhabenden Versteigerung des Vorraths von ohngefähr 20 Stückfaß bester Sorten Rheinweins, auserlesenen Mahlereyen, samt verschiedenen Kosibarkeiten der ansetzende Terminus mit nächstem bekannt gemacht. Donnerstags den zysten dieses sollen im Kirspel Albachten ohnweit dem Zellern Brerubs und Burg belegenen Busches r3 Haufen weiches Holz, 1600 Buschen meistbictend verkauft werden; auch sollen selbigen Tages in der nächst daran belegenen Kuhlheide ungefähr 2000 Büchen Buschen verkauft werden. Kauflustige wollen sich am obbestimmten Tag Morgens 9 Uhr am bestimmten Orte einfinden, und die weitern Konditionen vorhero vernehmen. Alm Dienstag den 2ysten dieses Monats April ** Morgens um 9 Uhr sollen auf dem Hochgräflichen Schlosse Nortkirchen 40 Malt Gerste meistbietend Malterweise verkauft werden. Nortkirchen den 1s. April 1790. E. L. Sandfort, Rentmeist. Am Mittwochen den arsten dieses Morgens * 0 Uhr und folgenden Tagen soll in der Kanonikat Kurie des sel. Herrn Kan, v. Bischopinck ad Stum Ludgerum auf der Königsstraße Stühle, Tische, Kleider= und andere Schränke, Bettladen, Kupfer, Zinn, Eisenwerk, und sonstiges Hausgerath, dann allerhand Silberwerk meistbietend verkauft werden. (Hiebey eine Beylage.) Beylage zum (Es wirdihiemit bekannt gemacht, daß anste* henden ersten May Vormittags zehn Uhr des seligen Bürgermeistern Varwicks auf der Münsterstraße zu Rheine belegene Behausung mit dahinter gelegenem Brauhause Stallung und Hof, samt dazu gehörigen Kirchensitzen und Begräbnißstätten, unter sichern in Termino bekannt gemacht werden sollenden Conditionen öffentlich u. meistbietend verkauft werden solle. Wie nun diese Bebausung zu allerley Gewerbe tauglich, dabey sehr gelegen ist; so wollen sich Kauflustige auf obbestimmte Zeit in gedachter Behausung einfinden, und kann vorher die Behausung und Gelegenheit in Augenschein genommen werden. Rheine den 8. April 1790. Erben Varwick. Am 28sten laufenden Monats Aprils des ** Morgens 9 Uhr werden auf dem im Veste Recklinghausen gelegenen Schlosse Herten ein und fünfzig Stücke Hornvieh von der größten und besten Friesländer Art den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden. Schloß Herten den 2. April 1790. Bannitza, Renthmeist. Auf dem Principalmarkt unter dem Bogen Er steht ein meublirtes Zimmer an eine ledige Person zu vermieten, und kann sofort bezogen werden. Das Intellig. Comt. giebt Nachricht. Da am vorigen Samstag das angekündigte * Concert wegen dabey eingetretenen Mißverständniß nicht hat gegeben werden können; Rum. 32. ANNO 1790. : So geschieht hiemit die Anzeige, daß solches am Mittwochen den arten dieses im Komedienhause sicher werde gehalten werden in der nämlichen Ordnung wie der vorige Anschlagzettel solches vermeldet hat. Das Entree auf der Loge ist r Gulden, auf dem Parterre 8 Ggr., auf der Gallerie 4 Ggr. Der Anfang ist halb 7 Uhr. Billets sind im Gasthofe zum wilden Mann zu haben. Am vorigen Sonntage sind in der Observantenkirche zwey Hüthe verwechselt worden; da nun ein Jeder den seinigen wieder zurück verlangen wird, so ist der Inhaber des einen Huths beym Inteltig. Comt. zu erfragen. Wenn ein ohnverheyratheker, guten Abschied und gute Bescheinigungen habender Bedienter verlangt bey einer Herrschaft als Bedienter um Michael dieses Jahrs in Dienste zu gehen, derselbe wolle sich bey mir dahier zu Münster melden. J. A. Beckman, Agent. (Es wird künftigen Michaeli ein Bedienter verlangt, so schon gedient, etwas frisiren kann, und mit guten Attestaten versehen ist; der Dienst, so er antreten soll, ist ausserhalb der Stadt. Das Intell. Comt. giebt Nachr. (Es wird von einer Herrschaft hier in Münster S eine ledige Person verlangt zur Verwahrung eines Wohnhofes, wenn die Herrschaft abwesend ist. Das Intellig. Comt. giebt Anweisung. Zey Franz Anton Brickwedde aufm SpiekerC hof hieselbst ist beste Sorte Hanentheer Last= und Tonnenweise, per Tonne Franco Greven 62 Rthl. und hier in loco 7 Rthl= wie auch allerhand Sorten Ostfriesische süsse Milchkäse 12, 16, 18, a20 Pfund per Rthl. Auch Tonnen= oder Schmierkäse, so anstatt Butter kann gebraucht werden; 24 Pf. per 1 Rthl. zu haben. Ferner rekommendirt er sich mit allerhand Sorten ächten Virgini Rauch= und Schnupftoback, en gros und de tame, und verspricht dieselbigen Preise hier in loco; die ein auswärtiger Fabrikant dort in loco giebt. Vermischte Neuigkeiten. Stockholm, vom 6 April. Seit gestern hat die Regierung die erfreuliche Nachricht, daß der König nach einer sehr geschwinden Reise schon am zrsten März zu Abo in Finnland glücklich angelangt, und von dort sogleich weiter nach dem Hauptquartier an der Gränze abgegangenist. Man behauptet, der König werde dieses Jahr in Person gegen den Prinzen von Rassan auftreten, und die sehr zahlreiche Scheerenflotte kommandiren. Warschau, vom April. Seit gestern will man wissen, daß die Truppen unserer Republik im Maymonat 3 Läger beziehen werden, deren eins in der Gegend von Krakau zu stehen kommen wird, daß also unsere über 60000 Mann sterke Armee wohl nicht in der Unthätigkeit bleiben würde, im Fall das Kriegsfeuer zwischen Preussen und Oesterreich wirklich ausbrechen sollte. Der Oesterreichische Kordon an unsern Gränzen erstreckt sich von Brody bis Kaminieck An dem zwischen der Pferte und Preussen geschlossenen Allianztraktat soll unsere Republik großen Antheil haben. Indessen heißt es seit einigen Tagen wieder, daß die Friedensunterhandlungen mit den Türken dauern, und daß daselbst eine ganze Türkische Kanzley angekommen sey. Bey den Rußischen Armeen herrscht schon große Thätigkeit, und die Rußische Flotte soll von Okzakow zu einer geheimen Expedition ausgelaufen seyn. Nächstens wird der Luftschiffer Blanchard hier einen neuen Versuch machen; wobey erim Stande seyn wird, verschiedene Gesellschafter mit in die Höhe zu nehmen, da die dazu bestimte Luftmaschine von erstaunender Größe und sonderbarer Bauart, die daran hängende Gondel aber 60o Pfund schwer ist. Viele zweifeln noch sob die Füllung nicht mehrere Schwierigkeiten finden werde, als die der gewöhnlichen Ballons. Wien, vom 4. April. Die 3 Punkte, welche sich der versiorbene Monarch von den Ungarn vorbehalten hat, und worunter jener der Religionsbuldung der hauptsächlichste ist, will auch Leopold beybehaltenwissen, und davon kein Haarbreit abweichen. Ueberhaupt, so nachgiebig König Leopold sich bis jetzt gezeigt hat, um alles,was nur Volksbeschwerde heißt, zu leben, so standhaft hat derselbe sich sowohl gegen die ungarische, als andere Stände erklärt, daß er nichts mit Gewalt von sich ertrotzen lassen würde. Masiricht, vom 13. April. Den jüngsten Nachrichten aus Lürtich zufolge, rückt die große Revolution daselbst ihrem Zwecke immer näher. Schon haben die Bürger einen Eid geschworen; dieselbe zu behaupten, und zu diesem Ende die kräftigsten Maßregeln genommen. Der Adelstand hat sich nun völlig zu dem dritten Stande geschlagen, und geht mit demselben einstimmig zu Werke. Dieser Tage ist zu Lüttich einer von den nach Berlin gesandten Deputirten zurückgekommen. Er muß sehr angenehme Nachrichten mitgebracht haben, denn bey Abgang der Post war die ganze Stadt in lautem Jubel. Niederelbe, vom 12. Aprik. Der Brigadier„ Ritter Platon, hat im Ramen aller Kosackischen Truppen ihrem neuen Hetman, Fürsten Potemtin, ein prächtiges Fest gegeben, welchem auch die türkische Deputirte, die nach Jassy gekommen waren, den Fürsten zu komplimentiren, beywohnten. Köln, vom 16. April. Gestern kamen Se. Kuhrfürsil. Durchlauche unser Hochwürdigster Erzbischof, in Begleitung Ihrer Königl. Hoheiten, der Generalstatthalrer der österreichischen Niederlande, allhier an, nahmen das Mittagmahl dey des Herrn Domprobsten, regierenden Grafen von OektingenBaldern und Soeteren Excellenz ein, hielten das Nachtlager im köllnischen Hofe, und kehrten heute nach Bonn zurück.