Anno 1789. Münste Intelli gnädigstem Privilegio. Dienstag den 8. Septemb. 1. Landsherrliche Verordnung. Hemnach aus dem hiernächst folgenden specifiquen richtigen Auszuge sich ergiedi, daß nach Abzug bisheriger neun Ausschreibun. gen die Landschaftspfenningkammer am 22ten Fulius laufenden Jahrs wirklich mit 13495 Rechle. s Schill. 34 Pf. in Vorschuß sepe: Ss ir es dermalen, damit dieselbe zu Ersetzung dieses denen übrigen Landesnothwendigkeiten zum Beschwer gereichenden Vorschusses hinwieder gelangen möge, für unumgänglich nöthig gefunden, einen Beytrag von zween Pfenningen auf jede Pistole des angeschlagenien Werths der Gebäuden auszuschlagen. Es wird dahero Namens Seiner Kuhrfürstlichen Durchlaucht zu Köln, Bischofen zu Münster, Unsers gnädigsten Fürsten und Herrn 2c. rc. allen und jeden; sowohl Befreyten als Schatzpflichtigen besagter Brandsocietät Einverleibten, fothanen Beytrag von zween Pfenningen auf jede Pistole an den Aktuarium der Brandgesellschaftskommißion Pfenningkammer Secretarium JAnseu folgendergestalten ohnfehlbar zuentrichten aubefohlen: 1) Die Schatzungsreceptoren in Städten und Kirchspielen empfangen Jothauen Beytrag, nämtlich per Pistole des Eitimatizu### Pfeuning, von allen Schatzpflichtigen sowehl als Personalbefreyeten, auch freyen Bauren unr. Köttern ihres Bezirks und Kirchspielo, weniger nicht die ihnenin gehöriger Zeiretwa zugehende Zahlung von geislichen und adelichen Standes, auch andern realfreyen Personen, denen es in der Willkühr gelassen, von ihren eigenen Gütern worunter aber die ihnen gehörigen obgemeldte freye Bauerhöfe und Kötter nicht verstanden werden) an besagten Actusnum jAnsey, oder des Orts Schatzungsreceptoren die Zahlung zu verfügen. 2) Auf die gewöhnliche Empfangszeit ordinatrer Schatzung ist ein Verminus zum Empfang bey Strafe der Execution und doppelter Zahlung anzusetzen, weil keine Restanten angenommen werden, und zwar von den Receptoren der Aemtern Rheine, Sassenberg, Stromberg„Werne, Bockhold mit der Stadt Werth, Meppen, Kloppenburg, Vechte und von der Stadt Münster in dem Monat Septemberoder Anfangs October: Ferner von den Receptoren der Aemtern Horsimar, Ahaus und Dülmen in dem Monat October oder Anfangs November, und von den Receptoren des Amts Wolbeck in dem Monat November(weil wegen in einigen Kirchspielen vorgefallenen gar sehr vielen Adänderungen neue Catastra, so viel solchen betrift, zuerst gefertigt werden müssen) über welche Zahlung in der Schatzpflichtigen Bücher, den Befreyeten aber besonders quitirt werden soll. 3) Die Ablieferung einer jeden Stadt oder Kirchspiels Beytrag muß an vorbenennten Aktuarium Jansen(welcher zu diesem Ende in dem hinter der kandschaftspfenningkammer vorhandenen Zimmer des Morgens von 8 bis 10 Uhr gegenwärtig seyn wird) bey Strafe doppelter Zahlung in bey der Pfenningkammer gangbaren Geldsorten in nachbenennten Terminen völlig geschehen, indem keine Zahlung auf Abschlag angenommen wird, nemlich von den Aemtern Rheine und Werne am thten und aoten October, Sassenberg, Stromberg und Bockhold mit der Stadt Wertham 2zten und 24sten October; Meppen, Kloppenburg und Vechte am 26ten und agten October; sodann vom Amte Horstmar, Ahaus und Dülmen am azten, 24ten und asten Rovember, und vom Amte Wolbeck mit der Stadt Münster amiten zten und zten December. 4) Alle Realfreye auf dem kande, die an den Receptoren ihren Beytrag nicht gezahlt haben, berichtigen solchen von dem bisherigen Anschlag bey vorerwähnter Verwarnung an den Aduarium Commiflionis mit Uebergebung einer gedoppelten Zahlungsliste in der Woche vomyten bis raten December; dann haben 5) die Befreyete der Stadt Münster, welche den Beytrag noch nicht entrichtet hatten, bey in§. 2 angemerkter Strafe in der Woche vom 7ten bis raten December an den Aktuarium Commislionis nach dem bis jetzt herigen Anschlag ihren Beytrag abzufinden. 6) Wie bey den vorherigen Kollekten geschehen sind, der von einem jeden insbesondere geschehenen Zahlung halber Speciallisten in duplo zu übergeben, wovon Receptor eine quitirt obrück erhält, um bey abstattender Stadtoder Kirchspielsrechnung sich justificiren zu können: die andere aber hat AJtuarius zum Beweis völlig und in termino geschehener Berichtizung beyzulegen: bey welchen Listen Receptor zu beobachten hat, daß Schatzpflichtige und Befreyete nicht durcheinander geworfen sondern letztere nach der Ordnung lub Rubrica von Befreyeten(pecialiter ausgezogen werden, bey denen aber; welche zwar für ihre Person keine Schatzung zahlen jedoch auf schatzbarem Grunde wohnen, ist solches in den Listen anzumerken, damit sie zu den realiter Befreyeten in der Folge nicht gerechnet werden. (Die Fortsetzung folgt.) II. Citationes Edictales. Aus Befehl des Hochfürstl. Münsteris. Herrn * Städts Richters werden hiemit sämtliche Gläubizer, welche einige Ansprach oder Forderung 1) an den von Joh. Bernard Bodde dahier von Silckenbohmer zu Ahlen angekauften, am Boxplatze dahier Rro. 99 belegenen Gadem haben, oder zu haben vermeinen, hiemit zum ersten mal, 2) an die den Weinhändlern Zengerl zuständige auf der Klemensstrasse Nro. 116 und auf der Frauenstrafse Nro. 233 belegene Behausungen mit Zubehör, 3) an den Discutienten Eheleuten Ragelschmidt Hölling und derenselben sämtlichen Haab und Gütern haben oder zu haben vermeinen, hiemit zum zten und letzten mal offener Ediktalweise abgeladen, um ihre an obgedachten Behausungen und Discutienten habende Ansprach und Forderung innerhalb9 Tagen nach Verkändigung dieses bey hiefigem Münsterischen Stadtgerichte unter Strafe ewigen Stillschweigens vorzustellen und vermits Offenlegung darüber sprechender Urkunden obsonstiger Bemeisstücken zu rechtfertigen. Sign. Münster den z. Sept. 1789. De Mandato D. Judicis urbici Bruns, Grschdr. Allle und jede Gläubiger, so an dem der JungEt fer Adelheid Schild neulich öffentlich verkauften, sonst der Ehefrauen Nikolas Konig Wilhelminen Borcken zuständigen in der Hinterstraffe dahier belegenen Hause Spruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen, werden hiemit ein für allemal auf Ansuchen der Verkäuferinn citirt und abgeladen, in peremp zorischer Frist von 6 Wochen ihre habende Ansprach und Forderung beym Gerichte zu Mevpen bey Strafe ewigen Stillschweigens zu proponiren und zu justificiren, Signat. Meppen den 22. Jun. 178. Ad Decretum D. Judicis —ulert, Grschbr. III. Vermischte Nachrichten. Diejenigen, welche an die Nachlassenschaft weiland des Hochwürdigen Herrn Kanonikus des vornehmen Kollegiatstifts zu St. Mauritz Herrn F. J. Schlüter einige rechtliche Forderung haben; werden freundlich ersucht, ihre Rechnungen und Jultificatoria baldigst an uns Endsbenennte Exekutoren einzuliefern so wie auch diejenigen; welche dem Verstorbenen schuldig sind, begehrt werden, ihre Schuld an uns abzutragen. Dann werden gleichfalls diejenigen, welche von besagtem Herrn Kanonikus Schlüter Bücher( gezeichnet mit den Buchstaben F. J. S.) gelehnt oder durch andere empfangen haben, höflichst gebethen, dieselben an uns ehesiens obrückzuschicken. St. Mauritz den 6. Septemb. 178%. Franz Arnold von Vagedes zu Langvording Kanonikus des vornehmen Kollegiatsiifts zu St. Mauritz, Exekutor. Eichholz, Vikar. daselbst Exekutor. (Es wird Jedermann, der an den Herrn Sa* cellanus ad Stum Ludgerum Herrn Bierfihr seligen was zu zahlen schuldig ist, oder an dessen Nachlassenschaft einige Forderung hat, freundlich ersucht, sich bey uns zu melden: auch wollen diejenigen, welche von obbesagtem Herrn Bücher haben, selbige uns bald zurückgeben. Münster den 6. Sept. 178%. Eichholz Sacellan, ad St. Ludg. Verspoell Vicar. ad St. Ludger. Arfl=und i####. ais Exekutoren. Alleund jede Gläubiger, welche an Haab und Gurer des abgelebten Herrn Henrich Decking, gewesenen Vikarius in Alstede Spruch und Forderung haben, oder zu haben vermeinen werden hiedurch ersucht sich in Zeit von 6 Wochen hey uns zu melden. Alstede den 7. 1789 Anter Schencking Pastor zu Alsitede. H. J. Decking zu Stadtlohn, Exekut. (Es diene zur Nachricht Befehl Dönnerstag den roten Sepi. der Abfluß wird abgelassen werden. Diezenige welche an besagtem Abfluß innerhalb der Stadt etwa zu bauen haben, wolleir sich bryfEndes Unterschriebenen melden, um ihnen frühzeitig genug benachrichtigen zu können, wenn allenfalls durch vieles Regen das aufgestauere Wasser mußte durchgslassen werden. aumes= 3.3 Mölmann, Wallaister. m künftigen Donnerstage, den koren dieses, Nachmittags um 2 Uhr, werden am Althofe auf der Geist K. St. Lamberti 13hundert Buschen den Meistdietenden verkauft werden. Bey Untergeschriebenen ist wieder ganz frisches, am rhten August l. J. gefülltes Selzerwasser um gewöhnlichen Preiß zu haben. B. Goldschmidt am Komedienhause. nächst am Mauritzthor sub Nro. 260 belegenes, vor einigen Jahren neu erbautes Haus„welches noch einige Jahren die Freyheit hat, ist gegen nächstkünftigen MünsterSend zu verheuren. Das Intellig. Comt. giede Nachricht. Bey. der Wittib Vokrath ist eine auserlesene # ung von Tulpanen„Hpacinten u. Ranunkeln zu verkaufen, und ist von jeder Sorte nach Belieden zu haben. Es sinbetliche Zimmer für junge Herrennebst Mittags- und Abendskafel zu vermieten, und können gegen Allerheitigen bezogen werden. Das Intell. Comt. giebt Nachricht. Ein junger Mensch, der Herren frisiren,„ mit Pferden und Gartenwesen wohl umzuge. hen weis, auch seines Wohlverhaltenshalber mit guten Attestaten versehen, sucht gegen Michaeli oder allenfalls gleich bey einer Herrschaft Dienste. Das Intellig. Comt. giebt nddere Nachricht. Landeslotterie=Sachen. Den Herren Interessenten hat man an die Er. neut uil, ihrer Loosen zur aten vernwollen 4 Aulden gescheben muß, arinDa unter dem Wege von Horstmar bis Laur mir einen: Buche 9 ganze Loose, nemlich Num. 3426 3428, 3429 3004 3433 351 353 254 und 355 Sann 3 halbe 1032, und zwey von Nro. 1634, sodann auch anderswo ein ganzes Loos Nro. 1182 zur eten setzager 36. hiesigen Lotterie verloren sind; so wird ein Jeder für den allenfallsigen Ankauf obgemeldter Loosen gewarnt. Münner den 5. Sept. 1789. Vermischte Neuigkeiten. Livorno, vom 14, August. Aus Rom meldet man, die XIIl vereinigten Staaten von Amerika hätten an den Pabst geschrieben, und ihn ersucht; daß er für die in den 13 Provinzen täglich zahlreicher werdende Katholiken einen Bischof ernennen moge, wobey sie dem Päbstl. Stuhl das Ernennungsrecht auf ewige Zeiten übertragen hätten. Der Pabst soll dieses Anerbieten mit vieler Freude angenommen, aber für diesesmal das Ernennungsrecht der Amerikanischen Geistlichkeit übertragen haben, Pohlnische Gränze, vom 22. Aug, Die Landung der Türken in der Krim soll sich bestätigen, auch sollen die Kubanschen Tartaren Vortheile über die Rüssen in Astrafan erhalten haben. Stockholm, vom 25. Aug. Vorgestern wurde in allen Kirchen dieser Hauptstadt, so wie in denen des ganzen Reichs dem Höchsten der Dank für den am arsten Inl. über die Feinde des Reichs erfochtenen Sieg gebracht. Ihro Maj, die Königinn, mit der übrigen anwesenden Königl, Familie, erhob sich in feyerlicher Proceßion, unter Paradirung der bürgerlichen Infanterie und Kavallerie nach der Rikolaikirche woselbst das Te Deum abgetungen wurde. Man spricht von Errichtung eines Korps zur Adelsfahne welches seit den unglücklichen Zeiten des Krieges unter Karl XII. nicht existiret hat und welches mit Ende Septembers im Stande seyn soll. Frankfurt, vom 25. August. Am roten gab der Kuhrfürst von Pfalzbayern zu Mänchen seine große Fete wegen abermaliger Zurückkunft nach Bayern. Die Zahl der Gäste, welche die ganze Nacht hindurch mit allen Arten von Erfrischungen bedient wurden, war zwischen S#und 40000 i Wien, vom 26. August. Belgrads Velagerung sou nun zum zweyten mal contremandirt worden seyn. Zur Ursache wird angegeben, weil Laudons Plan nicht angenommen, sondern ihm ein anderer zugesandt worden. Andere läugnen dieses, und sagen, die Jahrszeit sey schon so weit verstrichen, wozu die noch mißlichen Gesundheitsumstände des Kaisers, und neue Friedenshoffnungen kämen. Die neuesten Berichte aus Jässy besschtigen, daß die Türken sich in der Wallachey wieder gesammelt haben, und nur einige Meilen vom Lager des Prinzen von Koburg stehen. Essehlt ihnen blos an Zelten, und erst wenn sie in die Winterquartiere gegangen sind, wird der Prinz von Koburg von allen Seiten tiefer in die Wallachey eindringen. Schon seit einigen Tagen befindet sich allhie der reiche Fürst Ruspoli, der den schönsten Pallast in Rom besitzt. Man hat Mühe gehabe„ für ihm und seine zahlreiche Hausofficianten einen Gasthof ausfindig zu machen, der den Fürsten einiger massen zufrieden stellen könnte. Altonay vom z1. August. Die neuesten vom Kriegsschauplatze eingegangenen Berichte geben übereinstimmend di# Aussicht zu großen biutigen Auftritten, welche in der letztenHälfte des Augustmonats vorgefallen seyn werden. Ausser den ins Bannat gedrungenen Türken standen noch 20000 am Berge Allion, und erwarteten noch mehrert Verstärkung, um einen Augriff mit Nachdruck auf die Kaiserl. Körps vorzunehmen. Auch in der Wallachey haben sich anschnliche türkis. Korps gesammelt, um das weitere Vordringen des Prinz Keburgischen Korps zu verhindern, und den Seraskier Dervisch Mehmes zu unterstüe Die Anstalten zur. Belagerung Belgrads sind ausserordentlich. Seit dem aesten Julius sind in der Segend von Peterwardein 1 200 UArbeiter blos mit Faschinenbinden beschäftiget. Bey Szurdock sind gegen 10e50 und bey Neusatz 6oco Floßstämme in Bereitschaft. Nach Ruma, woselbst ein Hauptmagazin anstlegt wird, sind einige 1000 Wagen mit Mehl und Haber avgegangen. Ein Weinkeller zu mehreren roc0 Eimern wird für die Belagerer gegraben.